2 Euro Amtsblatt Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage ...

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2 Euro Amtsblatt Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage ...
Informationen und                               Amtliche www.amtsblatt.nuernberg.de
                                                         Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
amtliche Bekanntmachungen                                Nr. 25 / 9. Dezember 2020

Amtsblatt
der Stadt Nürnberg                                       2 Euro

    Verordnung der Stadt Nürnberg                                                §2                                  2. D
                                                                                                                         ie Nummer 1 dieser Allgemeinverfügung wird
          über das Verbot von                                               Alkoholverbot                               für sofort vollziehbar erklärt.
                                                         Es ist verboten, alkoholische Getränke im Geltungs-         3. 
                                                                                                                        Diese Allgemeinverfügung gilt befristet vom
       alkoholischen Getränken                                                                                          1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021.
                                                         bereich dieser Verordnung zu konsumieren sowie mit
  im Bereich des Hauptbahnhofs und
                                                         sich zu führen, soweit die Getränke den Umständen
         der Königstorpassage                            nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.                                         Gründe:
 (Alkoholverbotsverordnung – AlkVVO)
                                                                               §3                                    Die Gebersdorfer Wiesen liegen am westlichen Bebau-
                 Vom 30. November 2020                                 Ordnungswidrigkeiten                          ungsrand von Gebersdorf und reichen bis an den Ufer-
                                                                                                                     saum der Rednitz. Die Lage und Bodenbeschaffenheit
                                                         Nach Art. 30 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 30 des                                                                 des Gebietes bieten sehr gute Voraussetzungen für
                                                         werden, wer entgegen § 2 alkoholische Getränke
Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verord-                                                                   eine ökologische Entwicklung. Im Rahmen eines Pfle-
                                                         konsumiert oder mit sich führt.
nungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicher-                                                                   ge– und Entwicklungskonzeptes, das bereits 2009 im
heit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsge-                                                                    Auftrag des Umweltamtes der Stadt Nürnberg erstellt
                                                                                §4
setz - LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung                                                                      wurde, ist die hohe naturschutzfachliche Bedeutung
                                                                   Inkrafttreten, Geltungsdauer
vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt                                                                       des Gebietes dargestellt worden. Als bestmögliche
geändert durch § 2 des Gesetzes vom 27. April 2020       Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.          Pflege zur Aufwertung des Geländes empfahlen die
(GVBl. S. 236), folgende Verordnung:                     Sie gilt vier Jahre.                                        Gutachter eine Schafbeweidung.
                                                                                                                     Durch den Erwerb der Flurstücke 567/26 und 567/28
Inhaltsübersicht:                                        Vorstehende Verordnung wurde vom Stadtrat am                der Gemarkung Großreuth bei Schweinau im Jahre
                                                         21. Oktober 2020 beschlossen.                               2011, die im Rahmen eines Ausgleichsprojektes zum
§ 1 Geltungsbereich
                                                                                                                     Zwecke des Naturschutzes erworben wurden, war
§ 2 Alkoholverbot                                        Nürnberg, 30. November 2020                                 das gesamte Gelände weitgehend in öffentlicher
§ 3 Ordnungswidrigkeiten                                 Stadt Nürnberg                                              Hand, sodass ab 2012 die Pflege der Fläche durch
§ 4 Inkrafttreten, Geltungsdauer                                                                                     eine Schafbeweidung umgesetzt wurde. Die Bewei-
                                                         Marcus König                                                dung erfolgt seitdem jährlich in enger Abstimmung
                            §1                           Oberbürgermeister                                           mit der Unteren Naturschutzbehörde. Im Normalfall
                      Geltungsbereich                                                                                findet die Beweidung täglich für ca. zwei Stunden
                                                         [Aus drucktechnischen Gründen befindet sich die zu-         am Vormittag statt. Aber auch davon abweichende
Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung          gehörige Karte am Ende des Amtsblatts auf Seite 526.]       Beweidungszeiten sind möglich.
erstreckt sich auf die folgenden öffentlichen Flächen:
1. den Bahnhofsplatz bis einschließlich der Bahnhof-                                                               Die Allgemeinverfügung beruht auf Art. 31 Abs. 1
    straße;                                                                                                          Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), wo-
2. den Zentralen Omnibusbahnhof;                         Naturschutzrecht;                                           nach die Erholung in Teilen der freien Natur im
3. den Frauentorgraben vom Sterntor bis zum Königs-     Regelungen zum Mitführen von                                erforderlichen Umfang zur Durchführung von land-
    tor zwischen der äußeren und inneren Stadtmauer;     Hunden auf den Gebersdorfer Wiesen                          schaftspflegerischen Vorhaben untersagt bzw. be-
                                                                                                                     schränkt werden kann.
4. die unterirdischen öffentlichen Wegeflächen im       (Flurstücke 552/2, 567, 567/22, 567/23,
    ersten Untergeschoss des Bahnhofsplatzes (Kö-        567/24, 567/25, 567/26, 567/27, 567/28,                     Die Zuständigkeit der Stadt Nürnberg ergibt sich
    nigstorpassage).
                                                         Gemarkung Großreuth b. Schweinau)                           sachlich aus Art. 44 Abs. 2 Satz 1 BayNatSchG i.V.m
Die genaue Grenze des Geltungsbereichs hinsicht-                                                                     Art. 43 Abs. 2 Nr. 3 BayNatSchG i.V.m. Art. 9 Abs. 1
lich der Nrn. 1 bis 3 ergibt sich aus der beiliegenden   Anlage: - Karte vom 16.03.2020                              Satz 1 GO sowie örtlich aus Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Bay-
Karte des Ordnungsamts vom 13.10.2020 (Maßstab                                                                       erisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).
1:2.000), die als Anlage Bestandteil dieser Verord-      Die Stadt Nürnberg - Umweltamt - erlässt folgende
nung ist. Maßgeblich ist die Innenkante der Begren-                                                                  Die Gebersdorfer Wiesen sind, angrenzend an die
zungslinie. Zum Geltungsbereich gehören auch die               A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G:                  Rednitz, ein Teil der freien Natur, der von Hundehal-
Zuwegungen (insbesondere Treppen, Rampen und                                                                         tern für Spaziergänge stark frequentiert ist.
die erhöhten Flächen vor den Eingangstüren des           1. Während der Schafbeweidungszeit ist es auf der
Bahnhofsgebäudes) zu den oberirdischen öffentli-             Fläche der Gebersdorfer Wiesen, die der beige-          Die Durchführung der Beweidung der Gebersdorfer
chen Flächen. Hiervon ausgenommen sind die Trep-             fügten Karte vom 16.03.2020 zu entnehmen ist,           Wiesen als landschaftspflegerisches Vorhaben wäre
penanlagen von der Königstorpassage zur Mittelhal-           verboten, Hunde mitzuführen und sicherzustellen,        ohne Einschreiten der Stadt Nürnberg gefährdet.
le des Bahnhofsgebäudes.                                     dass Hunde sich nicht dorthin begeben. Schafbe-         Schafe sind sehr ängstliche Tiere und reagieren pa-
                                                             weidungszeit ist die Zeit, in der sich Schafe auf der   nisch, wenn sich fremde Hunde der Herde nähern.
                                                             Wiese befinden.                                         Der Hütehund der Schafhalterin hat die Aufgabe die

Amtsblatt Nürnberg Nr. 25 / 9. Dezember 2020                                                                                                                        506
2 Euro Amtsblatt Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage ...
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Herde vor Eindringlingen, wie beispielsweise fremde                                                                                                       	
  

Hunde, zu schützen und dafür zu sorgen, dass die                                                                                                          	
  
Herde bei Panik nicht ausbricht. Aufgrund der hohen                                                                                                       	
  
Freizeitnutzung mit zahlreichen Spaziergängern mit
ihren Hunden kommt es immer wieder zu Konflikten
zwischen den Hunden der Freizeitnutzer und dem
Hütehund sowie der Schafherde. Bei einigen Zwi-
schenfällen ist es zur Verletzung von Hunden und
Schafen gekommen.
                                                                                                       Wir bauen auf und für Sie!
                                                                            Daher bilden wir stetig neue Fachkräfte aus um folgende Bereiche abzudecken:
Trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit (Naturschutz-                         □    Hochbau                                    □    Gussasphaltbau für
wacht, Informationstafeln, Aufklärung durch                                  □    Tiefbau                                         Innen & Außen
NOA-Mitarbeiter) war auf Basis freiwilliger Verhal-                          □    Industriebau                               □    Brücken & Parkdecks
tensregeln eine Beweidung ohne Gefährdung des                                □    Tankstellenbau                             □    Isoliertechnik
Hütehundes und der Schafherde nicht möglich.                                 □    Sanierung &                                □    Wegesanierung
Das Verbot von Hunden auf der Wiese ist daher er-                                 Instandsetzungen aller Art                 □    Planung/ Architektenleistung
                                                                                 ROTHBAU Nürnberg GmbH ▫ Haimendorfer Str. 18-20 ▫ 90571 Schwaig
forderlich, um den gewünschten Zweck – die Auf-
                                                                                  Tel. 0911-506363-0 ▫ Fax. 0911-506363-63 ▫ email: info@rothbau.com
wertung der Fläche durch eine Pflegebeweidung
                                                                                                           www.rothbau.com
– zu erreichen. Eine bloße Anleinpflicht für Hunde
würde nicht genügen, da es hier dennoch zu Kontak-
ten zwischen den Hunden und der Schafherde Bitte
                                               kom-              Aufzählungskästchen       ganzdes
                                                                  daraus ergebenden Notwendigkeit in weiß!!!!!
                                                                                                     Schutzes                        Rechtsbehelfsbelehrung
men würde, welche die Schafherde verängstigen.                    und der Entwicklung der Fläche wird hier Vorrang
                                                                  eingeräumt. Ein Großteil der Gebersdorfer Wiesen       Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb
Das Einschreiten der Stadt Nürnberg ist sachge-                   unterstehen dem Schutz des §30 BNatSchG bzw.           eines Monats nach ihrer Bekanntmachung Klage
recht. Das Hundeverbot auf der Wiese zur Zeit der                 entsprechen dem Biotoptyp GE6510 (Artenreiche          beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach,
Beweidung ist geeignet den Zweck der Allgemein-                   Flachland-Mähwiesen) gemäß der europäischen            Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach,
verfügung, nämlich die Durchführung dieser land-                  FFH-Richtlinie. Die Beweidung ist die bestmögliche     Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach,
schaftspflegerischen Maßnahme, zu erreichen und                   Pflegeform für diese Fläche. Durch das sukzessive      schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeam-
ist auch rechtlich und tatsächlich durchsetzbar. Nach             Abfressen des Bewuchses und durch das spezifische      ten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben wer-
Abwägung aller Belange müssen die Rechtsgüter                     Fressverhalten der Tiere bietet die Beweidung in be-   den. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt
der Bürger, hier vor allem das Recht auf Erholung                 sonderer Weise Möglichkeiten zur weiteren ökologi-     Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens
in der freien Natur, wie es in Art. 26 Abs. 1 Bay-                schen Entwicklung der Flächen.                         bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag ent-
NatSchG und Art. 141 Abs. 3 der Bayerischen Ver-                                                                         halten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen
fassung niedergeschrieben ist, zurücktreten. Dem                  Die Befristung von 01. Januar 2021 bis 31. Dezem-      und Beweismittel sollen angegeben, der angefoch-
naturschutzfachlichen Wert der Fläche und der sich                ber 2021 ist erforderlich, um eine wirksame Durch-     tene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beige-
                                                                  führbarkeit der landschaftspflegerischen Maßnahme      fügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sol-
                                                                  zu gewährleisten. Bis in den Dezember hinein findet    len Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
                                                                  im Normalfall eine Beweidung statt. Aufgrund der       werden.
                                                                  meist warmen Winter ist eine Beweidung zumindest
            Neubau oder                                           in Teilen sogar im Januar und Februar möglich. Nach        Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
            Renovierung?                                          dem Jahr 2021 wird die Notwendigkeit des Verbotes
                                                                  erneut diskutiert und bewertet werden.                 1. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes
                                                                                                                             zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
                                                                  Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beruht            vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Wi-
                                                                  auf § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung           derspruchsverfahren im Bereich des Sicherheits-
                                                                  (VwGO). Es ist hier ein überwiegendes öffentliches         rechts/Artenschutzrechts abgeschafft. Es besteht
                                                                  Interesse gegeben ist. Der Schutz der naturschutz-         deshalb keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
                                                                  fachlich wertvollen Fläche und der Durchführung            Widerspruch einzulegen.
                                                                  der landschaftspflegerischen Maßnahme hat hier         2. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
                                                                  Priorität. Bei Zuwarten bis zur Unanfechtbarkeit der       durch E-Mail) ist unzulässig.
                                                                  Entscheidung bestünde die Möglichkeit, dass die        3. Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor den
                                                                  Fläche Schaden nimmt. Der sich daraus ergebende            Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätz-
           Wir bieten Garagentore,                                Zeitverlust widerspräche dem staatlichen Interesse         lich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
                                                                  am Natur- und Biotopschutz. Die Einschränkungen
           Haustüren, Decorzäune
                                                                  privater Interessen durch die Allgemeinverfügung       Stadt Nürnberg, den 24.11.2020
           mit dem Rundum-Service.                                sind überdies gering. Das private Interesse, Hunde     Umweltamt
                                                                  unbeschränkt ausführen zu können, wird hier nur in
           Tore · Antriebe · Elektrotechnik
                      Meisterbetrieb            Service
                                                                  geringem Umfang eingeschränkt. So können Hunde         gez.
                      Innungsbetrieb
                      seit 1987
                                                rund um
                                                die Uhr
                                                                  weiter auf dem nordöstlich vom Geltungsbereich         Dr. Köppel
                                                                  dieser Allgemeinverfügung gelegenen Weg und den        Amtsleitung
                                                                  dortigen Grünflächen ausgeführt werden. Ein Indi-
            Sportplatzstraße 2 · 91367 Weißenohe                  vidualinteresse an effektivem Rechtsschutz gemäß                                
             Telefon 09192 - 92 91 0                              Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz tritt in Ansehung der
                                                                  Notwendigkeit des, die privaten Interessen nur ge-
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                                                                  ringfügig einschränkenden, Verbotes zurück.

Amtsblatt Nürnberg Nr. 25 / 9. Dezember 2020                                                                                                                            507
2 Euro Amtsblatt Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage ...
Anlage zur Allgemeinverfügung;  Regelungen zum Mitführen von Hunden
                     Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Legende

           Hundeverbot während der Beweidungszeit

Für die Richtigkeit der Karte
Nürnberg, den 16.03.2020
Stadt Nürnberg
Umweltamt

gez.

Dr. Klaus Köppel
Amtsleiter

0        25         50

Luftbild © Stadt Nürnberg 2018
                                          100
                                            Meter

 Amtsblatt Nürnberg Nr. 25 / 9. Dezember 2020
                                                    ´                     508
2 Euro Amtsblatt Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage ...
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Anwesen Bauvereinstraße 30, Gemar-                      Anwesen Ingolstädter Straße 257, Ge-                    Anwesen Neptunweg 19, Gemarkung/
kung/Flurnr.: Gärten b. Wöhrd 48 / 21                   markung/Flurnr.: Gibitzenhof 469 / 262                  Flurnr.: Gibitzenhof 460 / 88
Baugenehmigung für die Nutzungsän-                      Baugenehmigung für den Anbau einer                      Baugenehmigung für die Errichtung
derung von Büro in Wohnung mit Er-                      KFZ-Prüfhalle                                           von zwei Fluchttreppen, sowie Sanie-
richtung einer Außentreppe sowie einer                                                                          rung der Rettungswege
Terrasse - Genehmigungsverlängerung                     Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt
                                                        Nürnberg vom 07.12.2020, Aktenzeichen                   Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürn-
                                                        B2-2019-1052 wurde die Baugenehmigung für das           berg vom 11.11.20, Aktenzeichen B1-2019-310
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürn-
                                                        oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.          wurde die Baugenehmigung für das oben genannte
berg vom 23.11.2020, Aktenzeichen G2-2020-44
                                                                                                                Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Ab-
wurde die Baugenehmigung für das oben genannte
                                                        Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-        weichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB)
Vorhaben unter Auflagen erteilt.
                                                        bauberechtigte von benachbarten Grundstücken            sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (Bay-
                                                        beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer    BO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-
bauberechtigte von benachbarten Grundstücken            Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-
                                                                                                                Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer    fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
                                                                                                                bauberechtigte von benachbarten Grundstücken
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-         gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
                                                                                                                beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung                                                                Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.        Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                                                                fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
                                                        Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
                                                                                                                gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung                                  nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwal-
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats       tungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach
                                                                                                                Rechtsbehelfsbelehrung
nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwal-     616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24,
                                                                                                                Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
tungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach    91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder
                                                                                                                nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwal-
616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24,        elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-
                                                                                                                tungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach
91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder      lassenen Form erhoben werden.
                                                                                                                616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24,
elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-                                                           91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder
lassenen Form erhoben werden.                           Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                                                                                elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-
                                                        Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher
                                                                                                                lassenen Form erhoben werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:                     E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher         rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur         Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine         elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie        Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher
rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur         bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-       E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine
elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie        tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft         rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur
bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-       Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-      elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie
tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft         waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-        bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-
Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-      rensgebühr fällig.                                      tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft
waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-                                                                Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-
rensgebühr fällig.                                      Hinweis:                                                waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-
                                                        Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-       rensgebühr fällig.
Hinweis:                                                aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1
                                                        Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir-          Hinweis:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-                                                               Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-
aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1         kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden
                                                        Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit         aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir-                                                                  Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir-
kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden       § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung)
                                                        kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs-         kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden
Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit                                                                 Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit
§ 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung)      gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder
                                                        elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-   § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung)
kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs-                                                                 kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs-
gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder     lassenen Form gestellt werden.
                                                                                                                gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder
elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-                                                           elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-
lassenen Form gestellt werden.                          Hinweise zur Akteneinsicht:
                                                        Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-        lassenen Form gestellt werden.

Hinweise zur Akteneinsicht:                             verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt         Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-        Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden        Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-
verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt         (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30    verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden        - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter      Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30    (0911) 231-43 74 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-          (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter      mer 31, einsehen. Sie können auch einen Abdruck         - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter
(0911) 231-43 88 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-          der Baugenehmigung schriftlich anfordern.               (0911) 231-43 73 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-
mer 231, einsehen. Sie können auch einen Abdruck                                                                mer 29, einsehen. Sie können auch einen Abdruck
der Baugenehmigung schriftlich anfordern.               Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde                     der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde                                                                            Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

                                                                                                                                        

Amtsblatt Nürnberg Nr. 25 / 9. Dezember 2020                                                                                                                   509
2 Euro Amtsblatt Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage ...
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Nachbarbeteiligung durch öffentli-                       Anwesen Schießplatzstraße 29+33, Ge-                    Anwesen Wölckernstraße 49a, Gemar-
che Bekanntmachung gemäß Art. 66a                        markung/Flurnr.: Gibitzenhof 1462 / 223                 kung/Flurnr.: Galgenhof 47 / 75
Abs. 1 BayBO für die Errichtung eines                    Baugenehmigung für den Neubau eines                     Baugenehmigung für die Nutzungs-
Wohnquartiers (381 WE) mit Büro-                         Lebensmittelvollsortimenters mit eben-                  änderung von Kindergarten zu einer
und Gewerbeflächen, einer Tiefga-                        erdiger Großgarage                                      Wohneinheit
rage und eines Parkhauses, Anwesen
Regensburger Straße, Gemarkung                           Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt           Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt
                                                         Nürnberg vom 01.12.2020, Aktenzeichen                   Nürnberg vom 07.12.2020, Aktenzeichen
Gleißhammer, Flurnummer 450, Ak-
                                                         B1-2020-49 wurde die Baugenehmigung für das             B2-2017-873 wurde die Baugenehmigung für das
tenzeichen B1-2020-128                                   oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter         oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter
                                                         Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bay-        Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Bauge-
Bei der Bauordnungsbehörde wurde am 30.06.2020           erischen Bauordnung (BayBO) erteilt.                    setzbuches (BauGB) erteilt.
ein Antrag auf Baugenehmigung für das oben ge-
nannte Anwesen eingereicht.                              Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-        Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-
                                                         bauberechtigte von benachbarten Grundstücken            bauberechtigte von benachbarten Grundstücken
Nachdem es sich hierbei um eine bauliche Anlage          beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer    beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
handelt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ih-      Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-         Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-
res Betriebes geeignet ist, die Allgemeinheit oder die   fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung        fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
Nachbarschaft zu gefährden, zu benachteiligen oder       gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.        gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
zu belästigen, wurde von der Bauherrin beantragt,
das Bauvorhaben gemäß Art. 66a Abs. 1 BayBO im           Rechtsbehelfsbelehrung                                  Rechtsbehelfsbelehrung
Amtsblatt der Stadt Nürnberg sowie den örtlichen         Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats       Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
Tageszeitungen öffentlich bekannt zu machen.             nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwal-     nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwal-
                                                         tungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach    tungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach
Das Bauvorhaben wird hiermit bekannt gemacht.            616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade            616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24,
                                                         24, 91522 Ansbach,schriftlich, zur Niederschrift oder   91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder
Beteiligte können Lageplan und Bauzeichnungen            elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-   elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-
des Baugenehmigungsverfahrens innerhalb eines            lassenen Form erhoben werden.                           lassenen Form erhoben werden.
Monats bei der Stadt Nürnberg, Bauordnungsbe-
hörde einsehen. Hierzu ist eine telefonische Ter-        Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:                     Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
minvereinbarung während der Geschäftszeiten              Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher         Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher
der Bauordnungsbehörde unter der Telefon-Nr.             E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine         E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine
0911/231-10 464 erforderlich.                            rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur         rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur
                                                         elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie        elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie
Zur Wahrung des Gesundheitsschutzes aufgrund der         bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-       bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-
aktuellen COVID-19-Pandemie findet die Einsicht-         tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft         tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft
nahme in einem gesonderten Raum im Dienstleis-           Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-      Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-
tungszentrum Bau, DLZ Bau, Lorenzer Str. 30, 90402       waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-        waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-
Nürnberg statt. Entsprechend den derzeit geltenden       rensgebühr fällig.                                      rensgebühr fällig.
Regelungen kann sie gleichzeitig nur maximal 4
Personen, die dem selben Hausstand angehören,            Hinweis:                                                Hinweis:
gewährt werden.                                          Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-       Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-
                                                         aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1         aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1
Einwendungen gegen das Vorhaben können in-               Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir-          Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir-
nerhalb von einem Monat nach der Bekanntgabe             kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden       kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden
schriftlich bei der Stadt Nürnberg, Bauordnungsbe-       Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit         Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit
hörde, Bauhof 5, 90402 Nürnberg erhoben werden.          § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung)      § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung)
                                                         kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs-         kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs-
Mit Ablauf der genannten Frist sind alle öffentlich-     gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder     gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder
rechtlichen Einwendungen gegen das Bauvorhaben           elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-   elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-
ausgeschlossen.                                          lassenen Form gestellt werden.                          lassenen Form gestellt werden.

Die spätere Zustellung der Baugenehmigung kann           Hinweise zur Akteneinsicht:                             Hinweise zur Akteneinsicht:
durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt er-        Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-        Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-
setzt werden. Die Zustellung gilt dann mit dem Tag       verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt         verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
der Bekanntmachung als bewirkt.                          Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden        Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
                                                         (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30    (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde                      - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter      - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter
                                                         (0911) 231-10 370 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-         (0911) 231-43 74 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-
                                                        mer 28, einsehen. Sie können auch einen Abdruck         mer 31, einsehen. Sie können auch einen Abdruck
                                                         der Baugenehmigung schriftlich anfordern.               der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

                                                         Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde                     Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

                                                                                                                                         

Amtsblatt Nürnberg Nr. 25 / 9. Dezember 2020                                                                                                                    510
2 Euro Amtsblatt Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage ...
ÖffentlicheAmtliche
                                         Ausschreibungen
                                                  Bekanntmachungen
                                                         und Teilnahmewettbewerbe
                                                                      der Stadt Nürnberg
                                                                                  der Stadt Nürnberg

I.1.)   Öffentlicher Auftraggeber:                          - Fußgängertunnel ca. 40 m                                     derte Nachweise: siehe Vergabeunterlagen
        Stadt Nürnberg – Hochbauamt,                        - Schutznetz ca. 2.000 m²                             III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
        Marientorgraben 11                                  - Dacharbeiten ca. 2.700 m² Dachfläche, inkl. 27              sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
        90402 Nürnberg, Kontakt: Jan Ziegler,                  Gauben                                                      einem Berufs- oder Handelsregister:
        Telefon: +49 911/231-77 876,                        - Abbrucharbeiten                                              1. aktuelle Kopie des Nachweises (nicht älter
        E-Mail: Jan.Ziegler@stadt.nuernberg.de              - Dachdeckerarbeiten                                               als 12 Monate, bezogen auf die Angebots-
II.1.1) Bezeichnung des Auftrages:                          - Zimmererarbeiten                                                 frist) des Eintrags in das Handelsregister
        Am Pferdemarkt 23-26, Neubau Betriebszen-           - Spenglerarbeiten                                                 bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der
        trale, VgV, Ingenieurleistungen Elektro-         n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean-                    zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder
        technik                                             träge: 14.01.2021, 09:20:00 Uhr                                    eine Kopie des Nachweises über die Eintra-
        Referenznummer der Bekanntmachung:                  Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur                     gung in das Berufs- und/oder Handelsre-
        2020004956                                          Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-                    gister nach Maßgabe der Rechtsvorschrif-
II.1.3) Art des Auftrags: Verhandlungsverfahren mit         evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-                        ten des Staates der Europäischen Union, in
        Teilnahmewettbewerb (EU); Dienstleistung -          Files.ashx?subProjectId=1PLu612rwJk%253d                           dem das Unternehmen niedergelassen ist.
        VgV                                                 Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge-              2. Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB ge-
II.2.3) Ausführungsort: 90439 Nürnberg                      nanntem Projekttitel unter                                         nannten Ausschlussgründe nicht zutreffen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Planungs-             www.deutsche-evergabe.de                                           (rechtskräftige Verurteilung oder rechts-
        leistungen zur Elektrotechnik Das derzeitige                                                                           kräftige Festsetzung einer Geldbuße be-
        Gelände des Wertstoffhofes, südöstlich der                                                                            züglich der aufgeführten Tatbestände; ggf.
        Straße „Am Pferdemarkt“ wird neu beplant.                                                                              Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
        In diesem Bereich soll der Betriebsstandort      I.1)     Vergabestelle: Stadt Nürnberg - Zentrale                 3. Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB
        für den Servicebetrieb Öffentlicher Raum der              Dienste, Abt. 3 – Beschaffungsmanagement,                    genannten Ausschlussgründe nicht zutref-
        Stadt Nürnberg mit Verwaltungsgebäuden,                   Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg,                  fen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125
        Werkstätten, Lagerbereichen und Freiflächen               Deutschland, Kontaktperson: Dagmar Fleck,                    GWB).
        errichtet werden.                                         Telefon: +49 911/231-78 283,                             4. Erklärung nach dem Arbeitnehmerent-
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote/               Fax: +49 911/231-24 14,                                      sendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz
        Teilnahmeanträge:                                         E-Mail: dagmar.fleck@stadt.nuernberg.de                      (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungs-
        18.01.2021, 23:59:00 Uhr                         I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:                              gesetz (SchwarzArbG).
        Vollständige Bekanntmachung unter:                        Lokalbehörde, Kommune                                    5. Eigenerklärung, dass die gewerberechtli-
        Nach § 11 VgV haben wir uns entschieden          II.1.2) Art des Auftrags: Dienstleistung, CPV-Code:                   chen Voraussetzungen für die Ausführung
        die Vergabeunterlagen ausschließlich digital              Code Bezeichnung 60180000-3                                  der angebotenen Leistung erfüllt sind
        über die Deutsche eVergabe anzubieten. Die                Vermietung von Fahrzeugen für den Gütertrans-   III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä-
        Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur                port mit Fahrer                                          higkeit:
        Verfügung unter: https://bieterzugang.deut-               Ort der Ausführung: 90* Nürnberg                         1. Referenzliste der wesentlichen, in jedem
        sche-evergabe.de/evergabe.bieter/Down-           II.1.3) Vertragsart: Rahmenvertrag                                    der letzten drei Jahre, erbrachten Leistun-
        loadTenderFiles.ashx?subProjectId=4AbSc8R                 Laufzeit: 01.08.2021 - 31.07.2023                            gen, die mit der zu vergebenden Leistung
        YA2g%253d                                        II.1.1, 1.5)                                                          (Fuhrleistungen für den Straßenunterhalt
        Alternativ finden Sie die Unterlagen unter An-            Bezeichnung und Beschreibung des Auftrags:                   und Winterdienst auf kommunalen Stra-
        gabe der oben genannten Auftragsbezeichnung               Fuhrleistungen für den Straßenunter-                         ßen) vergleichbar sind, mit Angabe des
        unter www.deutsche-eVergabe.de                            halt und Winterdienst 2021 - 2023 (Service-                  Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie
        Tag der Übermittlung an das Amt für Veröffent-            betrieb Öffentlicher Raum Nürnberg)                          der öffentlichen und privaten Empfänger
        lichungen der Europäischen Union: 23.11.2020     II.1.8) Aufteilung in Lose: Ja                                        mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
                                                                  Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch                Als geeignet gelten Referenzen, die der
                                                                 für weniger)                                                 ausgeschriebenen Leistung nahekommen
                                                         II.1.9) Nebenangebote sind nicht zugelassen                           und dieser entsprechend ähneln; sie müs-
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):            II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Auftei-                       sen einen in etwa gleich hohen Schwie-
   Stadt Nürnberg – Hochbauamt,                                   lung der Leistung in 8 Lose, Anmietung von                   rigkeitsgrad aufweisen (Vergabekammer
   Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,                            8 LKWs über einen Zeitraum von 2 Jahren                      Baden-Württemberg, Beschluss vom
   Deutschland, Telefon: +49 911/231 42 00,              II.3) Ausführungsfrist / Lieferzeitraum:                              28. Oktober 2011, Az.: 1 VK 54/11).
   Fax: +49 911/231 42 50,                                        01.08.2021 - 31.07.2023                                  2. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice)
   E-Mail: H@stadt.nuernberg.de,                         III.1.1 - III.1.3)                                                    über eine bestehende Betriebshaftpflicht-
   Tel.: +49 911/231-88 940,                                      Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungs-                   versicherung mit folgenden Mindestde-
   E-Mail: Tanja.Fichtner@stadt.nuernberg.de                      bedingungen, Bietergemeinschaften, gefor-                    ckungssummen:
b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Aus-                                                                                - Personenschäden: 2.000.000,00 EUR,
   schreibung [VOB]                                                                                                            - S onstige Schäden (Sach- und Vermögens-
c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge                                                                                  schäden): 2.000.000,00 EUR,
   darf nur elektronisch erfolgen                                                                                               S ofern die Versicherungssummen derzeit
d) Art des Auftrags: Bauleistung                                                                                                nicht ausreichend sind, muss eine Eigen-
e) Ort der Ausführung: 90471 Nürnberg, Bauern-                                                                                  erklärung abgegeben werden, dass sie bei
   feindstr. 24                                                                                                                 Auftragserteilung angepasst werden.
f) Art und Umfang der Leistung: Bauernfeindstr. 24,                                                                        3. Kalkulation des Einheitspreises für Be-
   Dach- und Fenstersanierung, Dachdecker-                                                                                     triebsstunden
   und Gerüstbauarbeiten                                                                                          III.2.3)	Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
   Gerüstbauarbeiten:                                                                                                      Eigenerklärung hinsichtlich Einsatzbereitschaft,
   - Bauzaun ca. 290 m                                                                                                     Unterzeichnetes Formular zur Ladungssiche-
   - Fassadengerüst ca. 3.300 m²                                                                                           rung,

Amtsblatt Nürnberg Nr. 25 / 9. Dezember 2020                                                                                                                         511
2 Euro Amtsblatt Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage ...
ÖffentlicheAmtliche
                                         Ausschreibungen
                                                  Bekanntmachungen
                                                         und Teilnahmewettbewerbe
                                                                      der Stadt Nürnberg
                                                                                  der Stadt Nürnberg

        Eigenerklärung, dass im Auftragsfall folgende     II.1.2) Art des Auftrags: Offenes Verfahren (EU);                      (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungs-
        Nachweise dem AG vorgelegt werden:                        Dienstleistung - VgV/A                                         gesetz (SchwarzArbG).
        Nachweis, dass die eingesetzten Fahrer im                 Ort der Ausführung: Nürnberg                               5. Eigenerklärung, dass die gewerberechtli-
        Betrieb angestellt sind, andernfalls Vorlage              Nähere Auskünfte und Einsicht in den Voll-                     chen Voraussetzungen für die Ausführung
        von verbindlichen Angeboten oder Verträgen                text der Bekanntmachung im: Supplement                         der angebotenen Leistung erfüllt sind.
        mit Subunternehmern.                                      zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED-                 6. Der Bieter muss erklären, ob er ein aus-
        Nachweis über Ortskenntnisse im Stadtgebiet               Datenbank)                                                     ländisches Unternehmen aus einem EWR-
        Nürnberg, alternativ Nachweis über entspre-               Tag der Absendung der Bekanntmachung:                          Staat bzw. Staat des WTO-Abkommens
        chende technische Ausrüstung (GPS-Naviga-                 18.11.2020, Amtsblatt Nr. 24 der Stadt Nürn-                   oder einem anderem Staat ist, oder nicht.
        tion),                                                    berg vom 24.11.2020 unter:                        III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä-
        Nachweise über Schulungen der Fahrer für                  www.amtsblatt.nuernberg.de oder                            higkeit:
        Ladungssicherung, Montage und Bedienung                   Veröffentlichungsplattform:                                1. Erklärung über den Umsatz in jedem der
        des Ladekrans                                             www.auftraege.bayern.de                                        letzten drei Jahre (2017, 2018, 2019).
IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) nach                                                                             2. Nachweis des Versicherers über eine be-
        VgV/A                                                                                                                   stehende Betriebshaftpflichtversicherung
IV.2) Zuschlagskriterium, Gewichtung:                                                                                            mit folgenden Mindestdeckungssummen:
        Preis: 100 %                                      I.1)     Vergabestelle: Stadt Nürnberg - Zentrale                      S ach-, Personen- und Vermögensschäden
IV.3.3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen bzw.                 Dienste, Abt. 3 – Beschaffungsmanagement,                     pauschal 1.000.000 EUR
        die Teilnahme am Vergabeverfahren ist nur noch             Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg,                   S ofern die Versicherungssummen derzeit
        elektronisch über den Projektsafe auf                      Deutschland, Kontaktperson: Armin Arzani,                     nicht ausreichend sind, muss zudem er-
        www.auftraege.bayern.de möglich. Download                  Fax: +49 911/231-5118,                                        klärt werden, dass sie bei einer späteren
        der Vergabeunterlagen unter: https://bieterzu-             E-Mail: armin.arzani@stadt.nuernberg.de                       Auftragserteilung angepasst werden.
        gang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/        I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:                           3. Erklärung Verpflichtung zur Zahlung von
        DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%25                  Lokalbehörde, Kommune                                         Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
        2fRKMnHUlEMU%253d                                 II.1.2) Art des Auftrags: Lieferleistung, CPV-Code:                    zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kran-
IV.3.4) Angebotsfrist: 21.12.2020, 23:59:00 Uhr                    Code Bezeichnung 48000000-8 Softwarepa-                       ken-, Renten- und Arbeitslosenversiche-
IV.3.7) Bindefrist des Angebots: 30.04.2021                        ket und Informationssysteme                                   rung) einschließlich der Unfallversicherung
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:               Ort der Ausführung: 90403 Nürnberg                        4. Erklärung Berufsgenossenschaft
        Vergabekammer Nordbayern bei der Regie-           II.1.3) Vertragsart: Bestellung                           III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        rung von Mittelfranken (§ 156 GWB), Prome-        II.1.1, 1.5)                                                       1. SCHUTZERKLÄRUNG:
        nade 27, 91522 Ansbach,                                    Bezeichnung und Beschreibung / Gegenstand                 1. Erklärung zum Vergabeverfahren: Der Be-
        Telefon: +49 981/53-1277,                                  des Auftrags: Microsoft Select Plus Office                      werber/ Bieter nimmt zur Kenntnis, dass
        Fax: +49 981/53-1837, E-Mail: vergabekam-                  Standard Lizenzen für die Stadt Nürn-                           die Nichtabgabe der Erklärung nach Num-
        mer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de                           berg,                                                           mer 2 oder die Abgabe einer wissentlich
VI.4.2) Einlegen von Rechtsbehelfen (Auskünfte hier-      II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein                                         falschen Erklärung den Ausschluss von
        zu siehe VI.4.1):                                 II.1.9) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht                          diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
        gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB inner-                 zugelassen                                                2. Erklärung für den Fall der Zuschlagsertei-
        halb einer Frist von zehn Kalendertagen           III.1.1 - III.1.3)                                                        lung:
        gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalen-                    Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungsbe-              2.1 Der Bewerber/Bieter versichert - dass er
        dertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-               dingungen, Bietergemeinschaften, geforderte                      gegenwärtig sowie während der gesam-
        traggebers beim Bieter/Bewerber                            Nachweise: siehe Vergabeunterlagen                               ten Vertragsdauer die Technologie von
        gemäß § 134 Abs. 2 GWB: Vertragsschluss           III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers                      L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt
        erst 15 Kalendertage nach Absendung der                    sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in                    oder in sonstiger Weise verbreitet, er
        Information durch den Auftraggeber oder 10                 einem Berufs- oder Handelsregister:                              keine Kurse oder Seminare nach dieser
        Kalendertage nach Absendung der Informa-                   1. aktuelle Kopie des Nachweises (nicht älter                   Technologie besucht und Beschäftigte
        tion durch den Auftraggeber auf elektroni-                     als 12 Monate, bezogen auf die Angebots-                     oder sonst zur Erfüllung des Vertrags ein-
        schem Weg oder per Fax.                                        frist) des Eintrags in das Handelsregister                   gesetzte Personen keine Kurse oder Se-
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an                          bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der                     minare nach dieser Technologie besuchen
        das EU-Amtsblatt: 18.11.2020                                   zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder                       lässt; - dass nach seiner Kenntnis keine
                                                                       eine Kopie des Nachweises über die Eintra-                   der zur Erfüllung des Vertrags eingesetz-
                                                                      gung in das Berufs- und/oder Handelsre-                      ten Personen die Technologie von L. Ron
                                                                       gister nach Maßgabe der Rechtsvorschrif-                     Hubbard anwendet, lehrt oder in sonsti-
I.1.)   Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg                      ten des Staates der Europäischen Union, in                   ger Weise verbreitet oder Kurse oder Se-
        - Zentrale Dienste, Abt. 3 – Beschaffungs-                     dem das Unternehmen niedergelassen ist.                      minare nach dieser Technologie besucht.
        management, Äußere Cramer-Klett-Str. 3,                    2. Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB ge-             2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, sol-
        90489 Nürnberg, Kontakt: Christine Preis,                      nannten Ausschlussgründe nicht zutreffen                     che zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte
        Telefon: +49 911 / 231-34 64,                                  (rechtskräftige Verurteilung oder rechts-                    Personen von der weiteren Durchführung
        Telefax: +49 911 / 231-24 14,                                  kräftige Festsetzung einer Geldbuße be-                      des Vertrags unverzüglich auszuschlie-
        E-Mail: christine.preis@stadt.nuernberg.de,                    züglich der aufgeführten Tatbestände; ggf.                   ßen, die während der Vertragsdauer die
II.1.1) Bezeichnung des Auftrages:                                     Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).                        Technologie von L. Ron Hubbard anwen-
        Laufende Innen-, Grund- und Glasreini-                     3. Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB                        den, lehren, in sonstiger Weise verbreiten
        gung im Schulgebäude, Turnhalle, Kindergarten                  genannten Ausschlussgründe nicht zutref-                     oder Kurse oder Seminare nach dieser
        und Kinderhort sowie Kehrreinigung, Schulspiel-                fen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125                    Technologie besuchen.
        hof, Ossietzkystr. 2, 90439 Nürnberg                           GWB).                                                 2.3   Die Abgabe einer wissentlich falschen
        Vergabenummer: ZD/3-4/G-21256                              4. Erklärung nach dem Arbeitnehmerent-                          Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein
                                                                       sendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz                       Verstoß gegen die Verpflichtung nach

Amtsblatt Nürnberg Nr. 25 / 9. Dezember 2020                                                                                                                            512
2 Euro Amtsblatt Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage ...
ÖffentlicheAmtliche
                                           Ausschreibungen
                                                    Bekanntmachungen
                                                           und Teilnahmewettbewerbe
                                                                        der Stadt Nürnberg
                                                                                    der Stadt Nürnberg

            Nummer 2.2 berechtigt den Auftragge-                      IV.3.1) Aktenzeichen:                                                                   VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
            ber zur Kündigung aus wichtigem Grund                             ZD/3-IT/110-10.50.50-11/52/DIP/IT-SYS                                                 das EU-Amtsblatt: 28.09.2020
            ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehen-                 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Vergabeun-
            de Rechte des Auftraggebers bleiben un-                           terlagen und zusätzlicher Unterlagen: Die                                                                 
            berührt.                                                          Anforderung der Vergabeunterlagen bzw. die
        2. Nachunternehmererklärung                                           Teilnahme am Vergabeverfahren ist nur noch                                      I.1)     Vergabestelle: Stadt Nürnberg - Zentrale
        3. Die Vergabestelle erklärt sich bereit, die                        elektronisch über den Projektsafe auf                                                    Dienste, Abt. 3 – Beschaffungsmanagement,
            Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,                      www.auftraege.bayern.de möglich.                                                         Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg,
            welches im amtlichen Verzeichnis Präqua-                          Download der Vergabeunterlagen unter:                                                    Deutschland,
            lifizierter Unternehmen für den Liefer- und                       https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/                                               Kontaktperson: Silke Schweighardt,
            Dienstleistungsbereich (oder alternativ in                        evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?s                                               Telefon: +49 911/231-33 17,
            der älteren auch noch gültigen PQ-VOL-                            ubProjectId=y%252bfgSaDZiGI%253d                                                         Fax: +49 911/231-24 14
            Datenbank) eingetragen ist, zu akzeptieren.               IV.3.4) Angebotsfrist: 16.12.2020, 23:59:00 Uhr                                                  E-Mail: silke.schweighardt@stadt.nuernberg.de
            Informationen und Zertifikat sind erhältlich              IV.3.7) Bindefrist des Angebots: 12.03.2021                                             I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbe-
            unter www.amtliches-verzeichnis.ihk.de.                   VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:                                             hörde, Kommune
            Die Vergabestelle akzeptiert bei europawei-                       Vergabekammer (§ 156 GWB), Vergabekam-                                          II.1.2) Art des Auftrags: Lieferleistung, CPV-Code:
            ten Vergabeverfahren über dem Schwellen-                          mer Nordbayern bei der Regierung von Mit-                                                Code Bezeichnung:
            wert auch die „Einheitliche europäische Ei-                       telfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach,                                                 18110000-3 Berufskleidung
            generklärung“ (EEE) gem. § 48 Abs. 3 VgV.                         Tel.: +49 981/53-1277, Fax: +49 981/53-1837,                                             Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg
        4. Der Bieter muss erklären, dass er min-                            E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.                                       II.1.3) Vertragsart: Sonstige
            destens drei Vertriebs- und Lizenzspezi-                          bayern.de.                                                                               Laufzeit: 01.10.2021 - 30.09.2024
            alisten beschäftigt, die telefonisch und                  VI.4.2) Einlegen von Rechtsbehelfen (Auskünfte hier-                                    II.1.1, 1.5)
            per E-Mail erreichbar sind, die deutsche                          zu siehe VI.4.1):                                                                        Bezeichnung und Beschreibung / Gegenstand
            Sprache in Wort und Schrift beherrschen                           gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB inner-                                               des Auftrags: Mietkleidung für den Eigen-
            und über eine aktuelle Qualifizierung                             halb einer Frist von zehn Kalendertagen                                                  betrieb Stadtentwässerung und Umweltana-
            bzw. gültige Zertifizierung zum Auftrags-                         gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalen-                                                  lytik Nürnberg (SUN), Mietkleidung für den
            gegenstand besitzen.                                              dertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-                                             Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Um-
        5. Der Bieter muss bestätigen, dass die                              traggebers beim Bieter/Bewerber                                                          weltanalytik Nürnberg (SUN)
            Lizenzen über Nutzungsrechte für den                              gemäß § 134 Abs. 2 GWB: Vertragsschluss                                         II.1.8) Aufteilung in Lose: Ja
            bestehenden Microsoft Select Plus                                 erst 15 Kalendertage nach Absendung der                                                  Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch
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            Vertrag (Program
 Ausgabe Existenzgründung    HerbstNumber:
                                    2018        7492930;                      Information durch den Auftraggeber oder 10                                               für weniger)
            01.06.2015-31.05.2022)
 Format für A4,                          verfügen.
                 2/3 Seite 180 x 164 im Satzspiegel                           Kalendertage nach Absendung der Informa-                                        II.1.9) Nebenangebote sind nicht zugelassen
IV.1) Verfahrensart:                                                          tion durch den Auftraggeber auf elektroni-                                      II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung:
 Feindaten für Druck
        Offenes Verfahren (EU) nach VgV/A                                     schem Weg oder per Fax.                                                                  Los-Nr. 1: Warnschutzkleidung
                                                                                                                                                                       Los-Nr. 2: Schlosser-/Elektriker-/Arbeitsklei-
                                                                                                                                                                                    dung
                                                                                                                                                                       Los-Nr. 3: Laborkleidung
                                                                                                     www.poessl.de                                            II.3) Ausführungsfrist / Lieferzeitraum:
                                                                                                                                                                       01.10.2021 - 30.09.2024
                                                                                                                                                                       Festlaufzeit von 01.10.2021, bis 30.09.2024
                                                                                                                                                                       mit Verlängerungsoption bis 30.09.2027
               Dr. Wolfgang Pößl                                                                                                                              III.1.1 - III.1.3)
                Diplom-Kaufmann · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
                                                                                                                                                                       Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungs-
                                                                                                                                                                       bedingungen, Bietergemeinschaften, gefor-
                                                                                                                                                                       derte Nachweise: siehe Vergabeunterlagen
                Seit 1990 beraten und begleiten wir

                Unternehmen. Wir unterstützen Sie
                                                                      ERFOLG                                                                                  III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
                                                                                                                                                                       sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
                bei steuerlichen, unternehmerischen
                                                                      DURCH                                                                                            einem Berufs- oder Handelsregister:
                                                                                                                       Artemino Design & Kommunikation GmbH

                                                                      WEITBLICK!
                und strategischen Entscheidungen.

                Ganzheitlich. Persönlich. Erfolgreich.
                                                                                                                                                                                                       hilft
                                                                                                                                                                                               R o t hN o t !
                                                                                                                                                                                                  in
                                                                                                                                                                                                     2t4d.
                                                                                                                                                                                                      S

                                                                       Vereinbaren Sie Ihr persönliches Gespräch:
                                                                       Kanzlei Dr. Wolfgang Pößl · Südwestpark 15
                                                                       90449 Nürnberg · Tel. 0911 929 46-0

Amtsblatt Nürnberg Nr. 25 / 9. Dezember 2020                                                                                                                                                                    513
2 Euro Amtsblatt Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage ...
ÖffentlicheAmtliche
                                         Ausschreibungen
                                                  Bekanntmachungen
                                                         und Teilnahmewettbewerbe
                                                                      der Stadt Nürnberg
                                                                                  der Stadt Nürnberg

         Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Mo-      VI.4.2) Einlegen von Rechtsbehelfen (Auskünfte hier-    12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder die An-
         nate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist)                zu siehe VI.4.1):                                   gabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
         Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des            gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB inner-          siehe Vergabeunterlagen
         Eintrags in das Verzeichnis der zulassungs-               halb einer Frist von zehn Kalendertagen         13) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag
         freien Handwerksgewerbe oder eine Kopie                   gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalen-             vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber
         des Nachweises über die Eintragung in das                 dertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-        für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers
         Berufs- und/oder Handelsregister nach Maß-                traggebers beim Bieter/Bewerber                     oder Bieters und des Nichtvorliegens von Aus-
         gabe der Rechtsvorschriften des Staates der               gemäß § 134 Abs. 2 GWB: Vertragsschluss             schlussgründen verlangt:
         Europäischen Union, in dem das Unterneh-                  erst 15 Kalendertage nach Absendung der             Die Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage
         men niedergelassen ist.                                   Information durch den Auftraggeber oder 10          eines Präqualifizierungszertifikats, welches im
         Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB ge-                 Kalendertage nach Absendung der Informa-            amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unterneh-
         nannten Ausschlussgründe nicht zutreffen                  tion durch den Auftraggeber auf elektroni-          men für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
         (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräfti-           schem Weg oder per Fax.                             (oder alternativ in der älteren auch noch gültigen
         ge Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der       VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an               PQ-VOL-Datenbank) eingetragen ist, zu akzep-
         aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur               das EU-Amtsblatt: 19.11.2020                        tieren. Informationen und Zertifikat sind erhält-
         Heilung nach § 125 GWB).                                                                                      lich unter www.amtliches-verzeichnis.ihk.de.
         Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB ge-                                                                    Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate,
         nannten Ausschlussgründe nicht zutreffen                                                                      bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Ein-
         (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).       1) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg -              trags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä-          Zentrale Dienste, Äußere Cramer-Klett-Str. 3,           das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerks-
         higkeit:                                              90489 Nürnberg, Deutschland,                            gewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte
         Referenzliste der wesentlichen, in jedem der          Telefon: +49 911/231-51 55,                             oder Kopie des Nachweises über die Eintragung
         letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die         E-Mail: martin.haubold@stadt.nuernberg.de               in das Berufs- und/oder Handelsregister nach
         mit der zu vergebenden Leistung (Lieferung        2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung [UVgO]          Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
         von Mietberufskleidung) vergleichbar sind,        3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote              Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansäs-
         mit Angabe des Rechnungswertes, der Leis-             einzureichen sind: Die Einreichung der Angebote/        sig ist Erklärung, dass die in § 31 Abs. 1 UVgO
         tungszeit sowie der öffentlichen und privaten         Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen         in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten
         Empfänger der Leistung mit Ansprechpartner        5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der            Ausschlussgründe nicht zutreffen Erklärung, dass
         und Telefonnummer. Als geeignet gelten Re-            Leistungserbringung:                                    ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
         ferenzen, die der ausgeschriebenen Leistung           4 x Server vom Typ Oracle Server X8-2                   gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
         nahekommen und dieser entsprechend ähneln;            4 x Server vom Typ Oracle Server X8-2 inkl.             noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung
         sie müssen einen in etwa gleich hohen Schwie-         Einbau- und Befestigungsmaterial, Betriebssys-          nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
         rigkeitsgrad aufweisen (Vergabekammer Ba-             tem für alle Server, Herstellerwartung für das          das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
         den-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober            Gesamtsystem für 48 Monate (Oracle Premier              Erklärung Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
         2011, Az.: 1 VK 54/11).                               Support für Hardware und Betriebssystem) sowie          und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzli-
         Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über         Installationsleistungen                                 chen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und
         eine bestehende Betriebshaftpflichtversiche-          Ort der Leistungserbringung: 90403 Nürnberg             Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Un-
         rung mit folgenden Mindestdeckungssummen:         6) Gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der             fallversicherung
         Personenschäden 2.000.000 EUR;                        einzelnen Lose: keine Lose                              Erklärung, dass Bieter in den letzten zwei Jahren
         Sachschäden 2.000.000 EUR;                        7) Gegebenenfalls die Zulassung von Nebenange-              nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschrif-
         Sofern die Versicherungssummen derzeit                boten: Nebenangebote sind nicht zugelassen              ten, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralre-
         nicht ausreichend sind, muss an dieser Stelle     8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungs-               gisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe
         die Eigenerklärung abgegeben werden, dass             frist: Lieferung in Abstimmung mit Auftraggebe-         von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
         sie bei Auftragserteilung angepasst werden.           rin schnellstmöglich nach Beauftragung                  von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbu-
IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) nach           9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunter-       ße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist
         VgV/A                                                 lagen abgerufen werden können oder die Bezeich-         Angaben Umsätze 2017-2019
IV.2) Zuschlagskriterien, Gewichtung:                          nung und die Anschrift der Stelle, die die Verga-       Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraus-
         Preis: 50 %, Qualität: 50 %                           beunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen         setzungen für die Ausführung der angebotenen
IV.3.1) Aktenzeichen: 10.73.30-2/16                            werden können: https://bieterzugang.deutsche-           Leistungen erfüllt werden:
IV.3.3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen bzw.             evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-             Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über
         die Teilnahme am Vergabeverfahren ist nur             Files.ashx?subProjectId=Zdw75Ked654%253d                eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
         noch elektronisch über den Projektsafe auf        10) Teilnahme- oder Angebotsfrist:                          mit folgenden Mindestdeckungssummen:
         www.auftraege.bayern.de möglich.                      07.12.2020, 23:59:00 Uhr,                               Sach-, Personen- und Vermögensschäden pau-
         Download der Vergabeunterlagen unter:                 Bindefrist: 18.12.2020                                  schal 1.000.000 EUR; Sofern die Versicherungs-
         https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/                                                                    summen derzeit nicht ausreichend sind, muss
         evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?sub                                                                  dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden,
         ProjectId=tXqUsL%252bFM%252bE%253d                                                                            dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden
IV.3.4) Angebotsfrist: 21.12.2020, 23:59:00 Uhr                                                                        Erklärung, dass für die Installationsleistungen
IV.3.7) Bindefrist des Angebots: 31.05.2021                                                                            fachkundige Techniker eingesetzt werden. Min-
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:                                                                   destanforderung:
         Vergabekammer Nordbayern bei der Regie-                                                                       Die jeweilige für die Installationsleistung einge-
         rung von Mittelfranken (§ 156 GWB), Prome-                                                                    setzte Technikerin oder der Techniker muss die
         nade 27, 91522 Ansbach,                                                                                       notwendigen Kenntnisse für die geforderten
         Tel.: +49 981/53-1277, Fax: +49 981/53-1837,                                                                  Installationsleistungen besitzen. Erfahrungen in
         E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.                                                                     mindestens einer vergleichbaren Installation und
         bayern.de                                                                                                     tiefgreifende Kenntnisse im Bereich Oracle Linux

Amtsblatt Nürnberg Nr. 25 / 9. Dezember 2020                                                                                                                        514
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