BVP "Behandlung im Voraus planen"

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BVP "Behandlung im Voraus planen"
BVP
„Behandlung im Voraus planen“

                                Versorgung in der letzten
Kirsten Wolf
Leitung                         Lebensphase, §132g SGBV
Würdezentrum gUG

                                Vortrag Altenpflege-Kongress
Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main
Handy: 0151 40206836
kirsten.wolf@wuerdezentrum.de

                                2018/9
BVP "Behandlung im Voraus planen"
Referentin

                                Kirsten Wolf
                                Staatlich examinierte Krankenschwester
Anschrift:
                                Casemanagerin, (DGCC)
Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main
Handy: 0151 40206836
                                Bachelor Pflege- und Case Management, (FRA-AUS)
kirsten.wolf@wuerdezentrum.de

                                Würdezentrum gUG: Projektleitung Behandlung im Voraus planen (BVP)
                                Mission Leben gGmbH: BVP Koordinatorin
                                Erweiterter Vorstand DiV-BVP e.V.

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BVP "Behandlung im Voraus planen"
Inhalt

               Vision Würdezentrum gUG
               Spannungsfeld Pflege
               Würde, Selbstbestimmung, Autonomie
  Die Themen   Zwischen Rechten & Pflichten
               Bedürfnisse, Wünsche, Nutzen der Beteiligten
               Von der klassischen Patientenverfügung zu BVP
               Von der Theorie zur Praxis
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BVP "Behandlung im Voraus planen"
Das übergeordnete Thema

                 Wahren und achten von Würde,
                 Autonomie, Selbstbestimmung.
 Worum es im     Eine Herausforderung im Spannungsfeld
Grundsatz geht
                 zwischen Eigenverantwortung
                 Verantwortung, Fürsorge!

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BVP "Behandlung im Voraus planen"
Vision Würdezentrum gUG

                  „Sorgekultur“ fördern & entwickeln
  Hintergrund:    „Würdeerleben“ „Würde-Gefühl“ stärken*
           Was
                  Zu Autonomie und Selbstbestimmung befähigen
  uns antreibt!
                  Zu Versorgungsgerechtigkeit beitragen
                                                             *siehe Harvey M. Chochinov

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BVP "Behandlung im Voraus planen"
Vision Würdezentrum gUG

                 „Sorgekultur“ fördern & entwickeln
     Was wir     LHK Letzte Hilfe Kurse+ LHK Kursleiter*Innenschulung
   darfür tun:   Palliative Praxis, PC-Kurse
                 Research, Forschung und Entwicklung
                 Amb. Ethikberatung
                 Vernetzung
                 Qualifizierung zum Gesprächsbegleiter §132g, SGB V
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Würde, Selbstbestimmung,
Autonomie
                 Wir wollen ja selbst,
                 & haben die gesetzliche Pflicht
      Würde
           ein   • Menschenwürde als Grundrecht:
Menschenrecht     Die Würde des Menschen ist unantastbar
                 • Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit
                 • Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
                                                              https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

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Würde, Selbstbestimmung,
Autonomie
                 Wir wollen ja selbst,
                 & haben die gesetzliche Pflicht
  Pflegerische
 Hintergründe    • ICN-Ethikkodex für Pflegende
                 • Pflege Charta, Charta zur Betreuung schwerstkranker
                   & sterbender Menschen in Deutschland
                 • S3 Leitlinie -Palliativmedizin Patienten
                  einer nicht heilbaren Krebserkrankung
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Pflege in Rechtsunsicherheit
im Tun oder Unterlassen:

               „Im Stich lassen der in Obhut befindlichen Bewohner“
   Gegenpool
               „Wir können den Bewohner nicht einfach sterben lassen“
               „Leben Schützen müssen“
               Rechtspflicht zum Handeln (Garantenstellung?)
               Fahrlässige Tötung durch Unterlassen?

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Häufig anzutreffen

               Haltung geprägt durch das eigene Wertebild:
               Nicht nur unter der Ärzteschaft vertreten,
   Gegenpool   sondern auch unter Pflegenden!

               „Wir wissen was gut für dich ist“

               Stichwort „Paternalismus“

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Was wünschen sich Beteiligte?
           92 % der Menschen wollen über Maßnahmen in der Versorgung selbst entscheiden können:
                   Bevölkerungsbefragung des Zentrums für Qualität in der Pflege

           57% nennen „Fähigkeit den eigenen Willen zu äußern als Einflussfaktor auf ein würdiges Sterben.
                  Umfrage im Gesundheitsmonitor 2011

            Auf die Frage
           „Was ist Ihnen in Bezug auf die Einrichtung, in der Ihr Angehöriger gepflegt wird, wichtig?“ antworten:

           74,5%   Es sollte über eine Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht beraten werden.
           62,5%   Möchten Ihren Angehörigen auf dem letzten Lebensweg selbst begleiten.
           59,6%   Es sollte für Angehörige ein Seelsorger für Einzelgespräche zur Verfüg. stehen.
           53,3%   Es sollte Beratung zum Thema Sterbebegleitung geben.
                   dip, Projekt: Würdige Sterbebegleitung, 2007

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Problembereich Pflegender
           Uneinigkeit von Angehörigen, führt bis zur Missachtung der Patientenwünsche.

           46,8% einsteht bei Verweigerung der Sterbenden den Notarzt zu rufen ein emotional ethischer Konflikt.

           57,9% fühlen sich juristisch unsicher

           Sie benennen „eigenen Mangel an Fachkompetenz im Umgang mit Sterbenden“.

           Den hohen Erwartungen stehen unzureichende Fähigkeiten, mangelnde Gesprächs und
           Behandlungsbereitschaft gegenüber.

           Pflegende wünschen sich: Die Erstellung klarer Ablaufpläne
           Benennung und Beschreibung erprobter Verfahren und Pflegemaßnahmen.
           Zuordnung eindeutiger Ansprechpartner (Ethische Fallbesprechung).
           Zuordnung eindeutiger Ansprechpartner (Hospizinitiative).
           Schaffung regelmäßiger geleiteter Gesprächsangebote.                                 Schulz, Niewoner, 2004.

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Lösungsansätze
                 l Verantwortungspflicht endet dort,
                   wo Eigenverantwortlichkeit beginnt!
                 l Entscheidungen treffen heißt,

                   die Verantwortung für sich selbst zu übernehmen.
 Grundsätzlich
                 l Das sich auseinandersetzen mit den Themen kann als

                   Bürde oder Last empfunden werden. Ein Unterlassen
                   bedeutet, diese Bürde auf andere zu verschieben.
                 l Selbstbestimmung setzt die Fähigkeit

                   zur Willensbildung voraus!
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Nötig: Kulturwandel
im Gesundheitswesen
               Gesamtgesellschaftlicher Haltungswechsel:
               Wandel der Kultur, dem System und der Organisation
               Konsequent Bewohner- / Patientenzentriertes Handeln
   Gegenpool   Nicht direktiv!
               Prozess der gemeinsamen Entscheidungsfindung
               (Shared Decision Making) mit Vertreter.
               Menschen bei der Entscheidungsfindung begleitet
               durch qualifizierte Gesprächsbegleiter.

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Ohne Gesprächsbegleitung
           ist alles nichts!

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Warum der Dialog
                                                                 so wichtig ist!

                                                                 „Mein Mann/Frau
                                                                 weis schon was ich
                                                                 möchte“

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Zeigt weshalb
                                                                 die Begleitung
                                                                 des Verfügenden
                                                                 und seinem
                                                                 Vollmacht-
                                                                 nehmer so
                                                                 wichtig ist!

03.10.18   Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Patientenverfügung (PV)
Vorsorgevollmacht (VV)
                  Vorsorgevollmacht
                  • Benennt für den Fall einer Erkrankung, die es nicht
                  zulässt, selbst zu entscheiden, eine Person, die
                  Entscheidungen im Sinne des Patientenwillens trifft .
      Gesetzes-   • Möglichst in Kombination mit einer Patientenverfügung
           lage
                  Patientenverfügung
                  • Seit September 2009 in §1901 BGB neu geregelt.
                  Patientenautonomie im Fokus, vermeintlich mehr Sicherheit.
                  • Patient bestimmt, welche Maßnahmen nach seinem Willen
                  durchgeführt oder unterlassen werden sollen.

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Ein Blick auf die Qualität

                  Patientenverfügung:
                  „nicht gemacht ist besser
     Grundsatz!   als schlecht gemacht!“

                                               "in dubio pro vita - “
                                         im Zweifel für das Leben"
03.10.18                Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Ist das Instrument
Patientenverfügung „gescheitert“?

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Patientenverfügung (PV)

               Warum so oft unbeachtet?
               Nicht vorhanden, bekannt, oder auffindbar, wenig konkret,
               Keine Kenntnis über Zustand des Verfassers. Einwilligungsfähig?
     Problem   Datum der Verfassung lange zurückliegend. Aktuell?
               Viele unterschiedliche Papiere 280 PV im Netz.
               Ohne Begleitung, ohne Dialog mit An- und Zukünftigen,
               Betreuern. Für akuten Notfall ungeeignet.
               Anwendbar? Reichweitenbegrenzung:
               „… im Falle zum Tode führender Erkrankung ...“

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BGH 06.07.2016
                    Grenzen der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
                    nach Beschluss des BGH vom 06.07.2016, BGH fordert Konkretisierung
                    durch:
                    •Bennenung bestimmter ärztlicher Massnahmen
                    •Bezugnahme auf ausreichend spezifische Krankheiten oder
           Urteil   Behandlungssituationen

03.10.18                         Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Willensbekundung mittels
einer Patientenverfügung
                Wann wird sie für wen nötig?
                Welcher Geltungsbereich?
                Krankheit? Große Operationen? Im hohen Alter?
  Lösungsidee
           PV
                Bei unheilbarer Krankheit?
                Im unmittelbarem Sterbeprozess?
                Infolge Hirnschädigung oder weit fortgeschrittenen
                Hirnabbauprozesses?

03.10.18                        K. Wolf, Würdezentrum gUG            23
Sterbeverläufe

           Für
     welchen
       Fall?

                                             Quelle:psycho.xibrix.ch

03.10.18         K. Wolf, Würdezentrum gUG                             24
ADVANCE CARE PLANNING (ACP)
                 International seit den 90er Jahren, (u.a. USA, Kanada, Australien, Neuseeland …

 International
                                                     beizeiten begleiten®

                                                     ist aus einem interdisziplinären Forschungsprojekt unter
                                                     Leitung des Instituts für Allgemeinmedizin der Heinrich-
                                                     Heine-Universität Düsseldorf hervorgegangen, das vom
                                                     Bundesministerium für Bildung und Forschung in den
                                                     Jahren 2008–2011 gefördert wurde.
                                                     Einführung im Rhein-Neuss-Kreis bis heute,
                                                     Ursprung für § 132g

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Definition ACP
ADVANCE CARE PLANNING

                  „Vorausschauende Behandlungsplanung ist ein Prozess,
                  bei dem ein Patient im Austausch mit Behandelnden,
           ACP    Angehörigen, und wichtigen anderen Menschen
   Was ist das?   Entscheidungen über seine künftige medizinische
                  Behandlung trifft.“

                                                                                ACP, Michael Coors, Ralf Jox, Jürgen In der Schmitten - 2015

03.10.18                  Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Ziel BVP
Behandlung im Voraus planen

                 „Behandlung im Voraus planen“ (BVP) stellt sicher, dass
           BVP   Menschen so behandelt werden, wie sie es möchten, wenn
                 sie selbst nicht in der Lage sind, für sich zu entscheiden.“

                                                                                ACP, Michael Coors, Ralf Jox, Jürgen In der Schmitten - 2015

03.10.18                  Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Ziel BVP
Behandlung im Voraus planen

                 „Wir möchten Sie so behandeln,
                  wie Sie es sich wünschen,
           BVP
                 selbst wenn Sie nicht in der Lage sind,
                 für sich zu entscheiden!“

03.10.18         Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Kernpunkte Implementierung
ACP im Altenpflegeheim:
                                                                     • Eine verbesserte Kommunikation.
                                                                   • Den Vorteil der Reduktion sinnloser
                                                                             Krankenhaus Einweisungen.
                                                                              • Die Möglichkeit, dass das
                                                                           Sterben am gewünschten Ort
                                                                                           möglich wird.
                                                                             • Des weiteren die erhöhte
                                                                                      Selbstwirksamkeit
                                                                                    von Pflegepersonen.
                                                                             • Und das Ermöglichen von
                                                                             Wünschen am Lebensende.
03.10.18     Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG   FSH St. Gallen, Kernpunkte ACP im Pflegeheim
Eine Studie der Universitätsklinik
Melbourne ...
                      .. konnte nachweisen, dass mit Umsetzung des
                      Beratungskonzeptes effektiv die Selbstbestimmung
                      am Lebensende Berücksichtigung findet und eine signifikante
           Vorteile   Verbesserung der Versorgung von Patienten und Angehörigen in
                      der letzten Lebensphase erreicht wird.

                      Hinterbliebene litten seltener unter Stress, Ängsten
                      und depressiven Reaktionen.

03.10.18                          Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Patient, Angehörige multi-
professionelle Team profitieren
     Bereits zum Zeitpunkt der Gespräche findet die Auseinandersetzung und
     emotionale Vorwegnahme für Patient, Angehörige und das
     multiprofessionelle Team statt. Damit wirkt die Vorausplanung bereits vor
     dem eigentlichen Anwendungsfall. Der Gewinn ist vor allem auch
  International
     darin zu verzeichnen, dass der Entscheidungsprozess im Gespräch begleitet
     wird, in das das Umfeld miteinbezogen ist und somit im Ernstfall für den
     betroffenen die Therapieentscheidungen treffen können, die dieser selbst
     entschieden hätte, wäre er in der Lage dazu.
           31 Vgl. Coors, et. al, 2015, 14 ff

03.10.18                                        Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Unterschied konventioneller
BVP Patientenverfügung?
           Patientenverfügungen auf todesnahe Situationen
           beschränkt (implizite Reichweitenbeschränkung)

           Patientenverfügungsgesetz 2009
           keine Reichweitenbeschränkung vorgesehen!

           Was geschieht aber bei akuten Notfällen?
           Bei längerer Behandlung auf Intensivstationen?

03.10.18                     K. Wolf, Würdezentrum gUG      32
Patientenverfügung
konventionelle PV / BVP
                          Patientenverfügung (PV)                                          BVP
                Ca.280 Verfügungen im Internet!                        Qualifiziert begleiteter Gesprächsprozess
                                                                       durch Gesprächsbegleiter, (Haus-)Arzt
                                                                       Auf Basis der erfassten von
                Oft ohne Beratung oder Dialog
                                                                       Einstellung zu Leben, schwerer Krankheit,
                mit Arzt / Angehörigen / Betreuern
    Vergleich                                                          Sterben und Therapiezielen
                                                                       Auch für akut lebensbedrohlichem Zustand,
                Meist kein Notfallbogen und unkonkret:
                                                                       unklar andauernder Einwilligungsunfähigkeit
                „Ich will nichan die Schläuch“
                                                                       und dauerhafter Einwilligungsunfähigkeit
                Akzeptanzprobleme
                                                                       Akzeptanz höher mit Unterschrift des Arztes
                Rettungsdienst, KH
                                                                       Re-Evaluation vorgesehen
                                                                       Implementierung im System

03.10.18                                   K. Wolf, Würdezentrum gUG                                               33
Neu: § 132g, SGB V
Hospiz- und Palliativgesetz HPG
                 Leistung für Altenpflegeheime
                 „(1) 1Zugelassene Pflegeeinrichtungen … können den Versicherten in den Einrichtungen
           Neu   eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten.
                 2Versicherte sollen über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der
       HPG       letzten Lebensphase beraten werden, und ihnen sollen Hilfen und Angebote der
                 Sterbebegleitung aufgezeigt werden. 3Im Rahmen einer Fallbesprechung soll nach den
                 individuellen Bedürfnissen des Versicherten insbesondere auf medizinische Abläufe in
                 der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen, sollen mögliche
                 Notfallsituationen besprochen und geeignete einzelne Maßnahmen der palliativ-
                 medizinischen, palliativ-pflegerischen und psychosozialen Versorgung dargestellt werden.
                 4Die Fallbesprechung kann bei wesentlicher Änderung des Versorgungs- oder
                 Pflegebedarfs auch mehrfach angeboten werden.“

03.10.18                                    K. Wolf, Würdezentrum gUG                                   34
Rahmenvereinbarung,
es wird nun refinanziert ...
                  Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V
                     über Inhalte und Anforderungen
                 der gesundheitlichen Versorgungsplanung
 Verabschiedet
                        für die letzte Lebensphase
      Länder
   verhandeln
                             vom 13.12.2017
                                        zwischen
                    dem GKV-Spitzenverband1, Berlin
                                               ...
03.10.18                K. Wolf, Würdezentrum gUG          35
Interventionsebenen,
Akteure, Nutzen

03.10.18     Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Prozess BVP

                Strukturiertes, freiwilliges, aufsuchendes Gesprächsangebot
                durch qualifizierte Gesprächsbegleiter
                Terminvereinbarung, Vorinformation
                Zwei Gespräche MINDEST-Standard
    Vergleich        - Erstgespräch
                     - Folgegespräch mit Vertreter
                Einbinden von Hausarzt, Behandlungsteam
                Professionelle Prozessdokumentation
                Abschluss: Archivierung, Zugriff und Transfer
                Re-Evaluation: Zeitlauf, Erkrankungsverlauf, Einstellungsänderung

03.10.18                         K. Wolf, Würdezentrum gUG                   37
Empfehlungen zur individuellen
Umsetzung im Altenpflegeheim
                     • Die Leitungsebene „top down“, klare Position
                     • intersektorale Steuerungsgruppe
           Was es    • Projektgruppe
           braucht
                     • Ressourcen
                     • Haltung und Wissensvermittlung
                     • Sektoren übergreifende Vernetzung

03.10.18                     Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
03.10.18   Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Einstellungen zu Leben,
schwerer Krankheit und Sterben
                                                                     Die grundlegende Basis für alle
                                                                     weiteren Entscheidungen!
                                                                     Welche Einstellung hat der
                                                                     Verfügende zu:
           Basis
                                                                          Leben
                                                                          schwerer Krankheit
                                                                          Sterben
                                                                     Welchem Ziel soll medizinische
                                                                     Behandlung folgen?
                                                                     Was ist das Motiv im Leben?
03.10.18           Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Einstellungen zu Leben,
schwerer Krankheit und Sterben
                   • Welche Bedeutung hat es für Sie,
                     (noch lange weiter) zu leben?
                     •   Was hält Sie am Leben?
                     •   Wann würden Sie sagen: mein Lebenswille wäre stark vermindert
                         oder nicht mehr gegeben?
           Basis   • Wenn Sie an Sterben denken –
                     was kommt Ihnen dann in den Sinn?
                     •   Heute-Nacht-Frage?
                   • Was und zu welchem Preis darf medizinische Behandlung
                     dazu beitragen, Leben zu verlängern?
                     •   Umstände, in denen Lebensverlängerung kein Ziel ist?
                     •   Was müsste gewährleistet sein, damit Lebensverlängerung Ziel wäre?
                     •   Was soll auf keinen Fall geschehen?

03.10.18                           Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Behandlung im Voraus Planen
(BVP)

 Grundsätzlich

03.10.18         K. Wolf, Würdezentrum gUG   42
Behandlung im Voraus Planen
(BVP)
                 Option A
                 Uneingeschränkte Behandlung
                 Ziel der Lebensverlängerung

 Grundsätzlich
                 Option C
                 Keine Lebensverlängerung erwünscht
                 Ziel der palliativen Behandlung

                 Option B
                 Einschränkung der Mittel
                 Ziel individuell festlegbar

03.10.18                 K. Wolf, Würdezentrum gUG    43
Implementierung von BVP

           Will man ACP in der stationären Altenhilfe
           wirksam implementieren bedarf es unterstützender
           Rahmenbedingungen und Strukturen
           Vgl. Coors, et al, 2015, 107

03.10.18                        Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Palliativ-medizinische
Pflege gefordert
            „Das von der Bundesregierung eingebrachte und nun im
           Wesentlichen unveränderte Gesetz berücksichtigt bei der
           konzeptionellen Weiterentwicklung der Palliativversorgung in
           Deutschland den Bereich der pflegerischen Versorgung nicht in
           ausreichendem Umfang.
           Die Länder hatten in ihrer umfassenden Stellungnahme
           Lösungsvorschläge zu einer bedarfsgerechten Berücksichtigung des
           palliativen und hospizlichen Leistungsangebotes in vollstationären
           pflegerischen Einrichtungen und deren Gegenfinanzierung
           unterbreitet, die nun nicht zum Tragen kommen“.

03.10.18                   Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Ein Zitat
als abschließende Empfehlung

           „Es sollte uns heute nicht zuerst darauf ankommen, ein funktionierendes Modell
           der Sterbebegleitung zu entwickeln und wenn, dann musste es darum gehen,
           das Korsett eines solchen Musters immer wieder zu sprengen. Sterben und Tod
           sind zu gewichtig, als dass man sie organisieren, planen oder kontrollieren
           könnte. Die schwierige Aufgabe besteht darin, das Mögliche und Notwendige
           (Schmerzlinderung, Begleitung etc.) zu tun, ohne einen Augenblick die
           Erinnerung daran zu verlieren, dass es darum geht, an den Stäben der Routine
           zu rütteln und für die Stumpfheit sensibel zu bleiben.“
           Vgl. Gronemeyer 2007, 271

03.10.18                               Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Ein Fallbeispiel

               Frau M. 83 J. wird in bewusstlosem Zustand, mit Verdacht auf Schlaganfall in die Notaufnahme
               gebracht. PV angeblich vor 8 Jahren geschrieben, liegt nicht vor. Sie ist in Begleitung der Enkelin.
               Im Sinne der Autonomie und Selbstbestimmung für die Therapieentscheidung stellen sich die Fragen:

               Notfallmedizinische Behandlung nötig?
  WS Aufgabe   Enkelin nicht autorisiert Entscheidungen bez. Therapie und Behandlung zu treffen
               Aufnahme Stroke Unit
               PV wird nachgereicht und in P-Akte abgeheftet, ein Dokument aus 280 möglichen im Internet
               Inhalt nicht konkret bekannt, kommuniziert, präzisiert,
               Pflegeübergabe, wechselnde diensthabende Ärzte
               Betreuung beantragt Amtsgericht
               PEG zur Nahrungssubstitution gelegt
               Aussage Enkelin: „So hätte die Oma das nie gewollt“

03.10.18                                    K. Wolf, Würdezentrum gUG                                           47
Ein Fallbeispiel
                 Frage
                 Was ist bei hinzutretender Komplikation zu tun?
                 Was bei dauerhafter Entscheidungsunfähigkeit

                 Mgl. Entlassung mit Pflegebedarf
                 Nach Reha Pflegeheim
    Fragen an    Mobilität eingeschränkt
                 Teilhabe eingeschränkt
die Teilnehmer
                 Wie soll bei erneut akut auftretender Symptome gehandelt werden
                 Notfallplan?
                 Therapieziel?
                 Indikation?
                 Umsetzung?
                 System befolgt?

03.10.18                                 K. Wolf, Würdezentrum gUG                 48
Quellen:
                www.wuerdezentrum.de
                www.div-bvp.de
                www.gundersenhealth.org/respecting-choices
                www.advancecareplanning.cahttp://
                www.advancecareplanning.org.nz/
                http://www.beizeitenbegleiten.de/index.html
                www.deutscher-pflegerat.de/Downloads/.../ICN-Ethik-E04kl-web.pdf
 Weiterlesen?   www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/
                ZQP: Eine Bevölkerungsbefragung „Versorgung am
                Lebensende“ https://www.zqp.de/upload/content.000/id00382/attachment00.
                pdf,
                Schulz, Niewoner, 2004. Selbstbestimmt in der letzten Lebensphase ─
                zwischen Autonomie und Fürsorge
                LIT VERLAG Münster.

03.10.18                              K. Wolf, Würdezentrum gUG                           49
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