BVP "Behandlung im Voraus planen"
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BVP „Behandlung im Voraus planen“ Versorgung in der letzten Kirsten Wolf Leitung Lebensphase, §132g SGBV Würdezentrum gUG Vortrag Altenpflege-Kongress Geleitsstraße 14 60599 Frankfurt am Main Handy: 0151 40206836 kirsten.wolf@wuerdezentrum.de 2018/9
Referentin Kirsten Wolf Staatlich examinierte Krankenschwester Anschrift: Casemanagerin, (DGCC) Geleitsstraße 14 60599 Frankfurt am Main Handy: 0151 40206836 Bachelor Pflege- und Case Management, (FRA-AUS) kirsten.wolf@wuerdezentrum.de Würdezentrum gUG: Projektleitung Behandlung im Voraus planen (BVP) Mission Leben gGmbH: BVP Koordinatorin Erweiterter Vorstand DiV-BVP e.V. 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 2
Inhalt Vision Würdezentrum gUG Spannungsfeld Pflege Würde, Selbstbestimmung, Autonomie Die Themen Zwischen Rechten & Pflichten Bedürfnisse, Wünsche, Nutzen der Beteiligten Von der klassischen Patientenverfügung zu BVP Von der Theorie zur Praxis 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 3
Das übergeordnete Thema Wahren und achten von Würde, Autonomie, Selbstbestimmung. Worum es im Eine Herausforderung im Spannungsfeld Grundsatz geht zwischen Eigenverantwortung Verantwortung, Fürsorge! 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 4
Vision Würdezentrum gUG „Sorgekultur“ fördern & entwickeln Hintergrund: „Würdeerleben“ „Würde-Gefühl“ stärken* Was Zu Autonomie und Selbstbestimmung befähigen uns antreibt! Zu Versorgungsgerechtigkeit beitragen *siehe Harvey M. Chochinov 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 5
Vision Würdezentrum gUG „Sorgekultur“ fördern & entwickeln Was wir LHK Letzte Hilfe Kurse+ LHK Kursleiter*Innenschulung darfür tun: Palliative Praxis, PC-Kurse Research, Forschung und Entwicklung Amb. Ethikberatung Vernetzung Qualifizierung zum Gesprächsbegleiter §132g, SGB V 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 6
Würde, Selbstbestimmung, Autonomie Wir wollen ja selbst, & haben die gesetzliche Pflicht Würde ein • Menschenwürde als Grundrecht: Menschenrecht Die Würde des Menschen ist unantastbar • Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit • Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 7
Würde, Selbstbestimmung, Autonomie Wir wollen ja selbst, & haben die gesetzliche Pflicht Pflegerische Hintergründe • ICN-Ethikkodex für Pflegende • Pflege Charta, Charta zur Betreuung schwerstkranker & sterbender Menschen in Deutschland • S3 Leitlinie -Palliativmedizin Patienten einer nicht heilbaren Krebserkrankung 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 8
Pflege in Rechtsunsicherheit im Tun oder Unterlassen: „Im Stich lassen der in Obhut befindlichen Bewohner“ Gegenpool „Wir können den Bewohner nicht einfach sterben lassen“ „Leben Schützen müssen“ Rechtspflicht zum Handeln (Garantenstellung?) Fahrlässige Tötung durch Unterlassen? 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 9
Häufig anzutreffen Haltung geprägt durch das eigene Wertebild: Nicht nur unter der Ärzteschaft vertreten, Gegenpool sondern auch unter Pflegenden! „Wir wissen was gut für dich ist“ Stichwort „Paternalismus“ 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 10
Was wünschen sich Beteiligte? 92 % der Menschen wollen über Maßnahmen in der Versorgung selbst entscheiden können: Bevölkerungsbefragung des Zentrums für Qualität in der Pflege 57% nennen „Fähigkeit den eigenen Willen zu äußern als Einflussfaktor auf ein würdiges Sterben. Umfrage im Gesundheitsmonitor 2011 Auf die Frage „Was ist Ihnen in Bezug auf die Einrichtung, in der Ihr Angehöriger gepflegt wird, wichtig?“ antworten: 74,5% Es sollte über eine Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht beraten werden. 62,5% Möchten Ihren Angehörigen auf dem letzten Lebensweg selbst begleiten. 59,6% Es sollte für Angehörige ein Seelsorger für Einzelgespräche zur Verfüg. stehen. 53,3% Es sollte Beratung zum Thema Sterbebegleitung geben. dip, Projekt: Würdige Sterbebegleitung, 2007 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Problembereich Pflegender Uneinigkeit von Angehörigen, führt bis zur Missachtung der Patientenwünsche. 46,8% einsteht bei Verweigerung der Sterbenden den Notarzt zu rufen ein emotional ethischer Konflikt. 57,9% fühlen sich juristisch unsicher Sie benennen „eigenen Mangel an Fachkompetenz im Umgang mit Sterbenden“. Den hohen Erwartungen stehen unzureichende Fähigkeiten, mangelnde Gesprächs und Behandlungsbereitschaft gegenüber. Pflegende wünschen sich: Die Erstellung klarer Ablaufpläne Benennung und Beschreibung erprobter Verfahren und Pflegemaßnahmen. Zuordnung eindeutiger Ansprechpartner (Ethische Fallbesprechung). Zuordnung eindeutiger Ansprechpartner (Hospizinitiative). Schaffung regelmäßiger geleiteter Gesprächsangebote. Schulz, Niewoner, 2004. 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Lösungsansätze l Verantwortungspflicht endet dort, wo Eigenverantwortlichkeit beginnt! l Entscheidungen treffen heißt, die Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Grundsätzlich l Das sich auseinandersetzen mit den Themen kann als Bürde oder Last empfunden werden. Ein Unterlassen bedeutet, diese Bürde auf andere zu verschieben. l Selbstbestimmung setzt die Fähigkeit zur Willensbildung voraus! 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 13
Nötig: Kulturwandel im Gesundheitswesen Gesamtgesellschaftlicher Haltungswechsel: Wandel der Kultur, dem System und der Organisation Konsequent Bewohner- / Patientenzentriertes Handeln Gegenpool Nicht direktiv! Prozess der gemeinsamen Entscheidungsfindung (Shared Decision Making) mit Vertreter. Menschen bei der Entscheidungsfindung begleitet durch qualifizierte Gesprächsbegleiter. 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 14
Ohne Gesprächsbegleitung ist alles nichts! 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Warum der Dialog so wichtig ist! „Mein Mann/Frau weis schon was ich möchte“ 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Zeigt weshalb die Begleitung des Verfügenden und seinem Vollmacht- nehmer so wichtig ist! 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Patientenverfügung (PV) Vorsorgevollmacht (VV) Vorsorgevollmacht • Benennt für den Fall einer Erkrankung, die es nicht zulässt, selbst zu entscheiden, eine Person, die Entscheidungen im Sinne des Patientenwillens trifft . Gesetzes- • Möglichst in Kombination mit einer Patientenverfügung lage Patientenverfügung • Seit September 2009 in §1901 BGB neu geregelt. Patientenautonomie im Fokus, vermeintlich mehr Sicherheit. • Patient bestimmt, welche Maßnahmen nach seinem Willen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Ein Blick auf die Qualität Patientenverfügung: „nicht gemacht ist besser Grundsatz! als schlecht gemacht!“ "in dubio pro vita - “ im Zweifel für das Leben" 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Ist das Instrument Patientenverfügung „gescheitert“? 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Patientenverfügung (PV) Warum so oft unbeachtet? Nicht vorhanden, bekannt, oder auffindbar, wenig konkret, Keine Kenntnis über Zustand des Verfassers. Einwilligungsfähig? Problem Datum der Verfassung lange zurückliegend. Aktuell? Viele unterschiedliche Papiere 280 PV im Netz. Ohne Begleitung, ohne Dialog mit An- und Zukünftigen, Betreuern. Für akuten Notfall ungeeignet. Anwendbar? Reichweitenbegrenzung: „… im Falle zum Tode führender Erkrankung ...“ 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 21
BGH 06.07.2016 Grenzen der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nach Beschluss des BGH vom 06.07.2016, BGH fordert Konkretisierung durch: •Bennenung bestimmter ärztlicher Massnahmen •Bezugnahme auf ausreichend spezifische Krankheiten oder Urteil Behandlungssituationen 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Willensbekundung mittels einer Patientenverfügung Wann wird sie für wen nötig? Welcher Geltungsbereich? Krankheit? Große Operationen? Im hohen Alter? Lösungsidee PV Bei unheilbarer Krankheit? Im unmittelbarem Sterbeprozess? Infolge Hirnschädigung oder weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses? 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 23
Sterbeverläufe Für welchen Fall? Quelle:psycho.xibrix.ch 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 24
ADVANCE CARE PLANNING (ACP) International seit den 90er Jahren, (u.a. USA, Kanada, Australien, Neuseeland … International beizeiten begleiten® ist aus einem interdisziplinären Forschungsprojekt unter Leitung des Instituts für Allgemeinmedizin der Heinrich- Heine-Universität Düsseldorf hervorgegangen, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in den Jahren 2008–2011 gefördert wurde. Einführung im Rhein-Neuss-Kreis bis heute, Ursprung für § 132g 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 25
Definition ACP ADVANCE CARE PLANNING „Vorausschauende Behandlungsplanung ist ein Prozess, bei dem ein Patient im Austausch mit Behandelnden, ACP Angehörigen, und wichtigen anderen Menschen Was ist das? Entscheidungen über seine künftige medizinische Behandlung trifft.“ ACP, Michael Coors, Ralf Jox, Jürgen In der Schmitten - 2015 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Ziel BVP Behandlung im Voraus planen „Behandlung im Voraus planen“ (BVP) stellt sicher, dass BVP Menschen so behandelt werden, wie sie es möchten, wenn sie selbst nicht in der Lage sind, für sich zu entscheiden.“ ACP, Michael Coors, Ralf Jox, Jürgen In der Schmitten - 2015 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Ziel BVP Behandlung im Voraus planen „Wir möchten Sie so behandeln, wie Sie es sich wünschen, BVP selbst wenn Sie nicht in der Lage sind, für sich zu entscheiden!“ 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Kernpunkte Implementierung ACP im Altenpflegeheim: • Eine verbesserte Kommunikation. • Den Vorteil der Reduktion sinnloser Krankenhaus Einweisungen. • Die Möglichkeit, dass das Sterben am gewünschten Ort möglich wird. • Des weiteren die erhöhte Selbstwirksamkeit von Pflegepersonen. • Und das Ermöglichen von Wünschen am Lebensende. 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG FSH St. Gallen, Kernpunkte ACP im Pflegeheim
Eine Studie der Universitätsklinik Melbourne ... .. konnte nachweisen, dass mit Umsetzung des Beratungskonzeptes effektiv die Selbstbestimmung am Lebensende Berücksichtigung findet und eine signifikante Vorteile Verbesserung der Versorgung von Patienten und Angehörigen in der letzten Lebensphase erreicht wird. Hinterbliebene litten seltener unter Stress, Ängsten und depressiven Reaktionen. 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Patient, Angehörige multi- professionelle Team profitieren Bereits zum Zeitpunkt der Gespräche findet die Auseinandersetzung und emotionale Vorwegnahme für Patient, Angehörige und das multiprofessionelle Team statt. Damit wirkt die Vorausplanung bereits vor dem eigentlichen Anwendungsfall. Der Gewinn ist vor allem auch International darin zu verzeichnen, dass der Entscheidungsprozess im Gespräch begleitet wird, in das das Umfeld miteinbezogen ist und somit im Ernstfall für den betroffenen die Therapieentscheidungen treffen können, die dieser selbst entschieden hätte, wäre er in der Lage dazu. 31 Vgl. Coors, et. al, 2015, 14 ff 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Unterschied konventioneller BVP Patientenverfügung? Patientenverfügungen auf todesnahe Situationen beschränkt (implizite Reichweitenbeschränkung) Patientenverfügungsgesetz 2009 keine Reichweitenbeschränkung vorgesehen! Was geschieht aber bei akuten Notfällen? Bei längerer Behandlung auf Intensivstationen? 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 32
Patientenverfügung konventionelle PV / BVP Patientenverfügung (PV) BVP Ca.280 Verfügungen im Internet! Qualifiziert begleiteter Gesprächsprozess durch Gesprächsbegleiter, (Haus-)Arzt Auf Basis der erfassten von Oft ohne Beratung oder Dialog Einstellung zu Leben, schwerer Krankheit, mit Arzt / Angehörigen / Betreuern Vergleich Sterben und Therapiezielen Auch für akut lebensbedrohlichem Zustand, Meist kein Notfallbogen und unkonkret: unklar andauernder Einwilligungsunfähigkeit „Ich will nichan die Schläuch“ und dauerhafter Einwilligungsunfähigkeit Akzeptanzprobleme Akzeptanz höher mit Unterschrift des Arztes Rettungsdienst, KH Re-Evaluation vorgesehen Implementierung im System 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 33
Neu: § 132g, SGB V Hospiz- und Palliativgesetz HPG Leistung für Altenpflegeheime „(1) 1Zugelassene Pflegeeinrichtungen … können den Versicherten in den Einrichtungen Neu eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. 2Versicherte sollen über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der HPG letzten Lebensphase beraten werden, und ihnen sollen Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung aufgezeigt werden. 3Im Rahmen einer Fallbesprechung soll nach den individuellen Bedürfnissen des Versicherten insbesondere auf medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen, sollen mögliche Notfallsituationen besprochen und geeignete einzelne Maßnahmen der palliativ- medizinischen, palliativ-pflegerischen und psychosozialen Versorgung dargestellt werden. 4Die Fallbesprechung kann bei wesentlicher Änderung des Versorgungs- oder Pflegebedarfs auch mehrfach angeboten werden.“ 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 34
Rahmenvereinbarung, es wird nun refinanziert ... Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung Verabschiedet für die letzte Lebensphase Länder verhandeln vom 13.12.2017 zwischen dem GKV-Spitzenverband1, Berlin ... 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 35
Interventionsebenen, Akteure, Nutzen 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Prozess BVP Strukturiertes, freiwilliges, aufsuchendes Gesprächsangebot durch qualifizierte Gesprächsbegleiter Terminvereinbarung, Vorinformation Zwei Gespräche MINDEST-Standard Vergleich - Erstgespräch - Folgegespräch mit Vertreter Einbinden von Hausarzt, Behandlungsteam Professionelle Prozessdokumentation Abschluss: Archivierung, Zugriff und Transfer Re-Evaluation: Zeitlauf, Erkrankungsverlauf, Einstellungsänderung 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 37
Empfehlungen zur individuellen Umsetzung im Altenpflegeheim • Die Leitungsebene „top down“, klare Position • intersektorale Steuerungsgruppe Was es • Projektgruppe braucht • Ressourcen • Haltung und Wissensvermittlung • Sektoren übergreifende Vernetzung 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Einstellungen zu Leben, schwerer Krankheit und Sterben Die grundlegende Basis für alle weiteren Entscheidungen! Welche Einstellung hat der Verfügende zu: Basis Leben schwerer Krankheit Sterben Welchem Ziel soll medizinische Behandlung folgen? Was ist das Motiv im Leben? 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Einstellungen zu Leben, schwerer Krankheit und Sterben • Welche Bedeutung hat es für Sie, (noch lange weiter) zu leben? • Was hält Sie am Leben? • Wann würden Sie sagen: mein Lebenswille wäre stark vermindert oder nicht mehr gegeben? Basis • Wenn Sie an Sterben denken – was kommt Ihnen dann in den Sinn? • Heute-Nacht-Frage? • Was und zu welchem Preis darf medizinische Behandlung dazu beitragen, Leben zu verlängern? • Umstände, in denen Lebensverlängerung kein Ziel ist? • Was müsste gewährleistet sein, damit Lebensverlängerung Ziel wäre? • Was soll auf keinen Fall geschehen? 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Behandlung im Voraus Planen (BVP) Grundsätzlich 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 42
Behandlung im Voraus Planen (BVP) Option A Uneingeschränkte Behandlung Ziel der Lebensverlängerung Grundsätzlich Option C Keine Lebensverlängerung erwünscht Ziel der palliativen Behandlung Option B Einschränkung der Mittel Ziel individuell festlegbar 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 43
Implementierung von BVP Will man ACP in der stationären Altenhilfe wirksam implementieren bedarf es unterstützender Rahmenbedingungen und Strukturen Vgl. Coors, et al, 2015, 107 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Palliativ-medizinische Pflege gefordert „Das von der Bundesregierung eingebrachte und nun im Wesentlichen unveränderte Gesetz berücksichtigt bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Deutschland den Bereich der pflegerischen Versorgung nicht in ausreichendem Umfang. Die Länder hatten in ihrer umfassenden Stellungnahme Lösungsvorschläge zu einer bedarfsgerechten Berücksichtigung des palliativen und hospizlichen Leistungsangebotes in vollstationären pflegerischen Einrichtungen und deren Gegenfinanzierung unterbreitet, die nun nicht zum Tragen kommen“. 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Ein Zitat als abschließende Empfehlung „Es sollte uns heute nicht zuerst darauf ankommen, ein funktionierendes Modell der Sterbebegleitung zu entwickeln und wenn, dann musste es darum gehen, das Korsett eines solchen Musters immer wieder zu sprengen. Sterben und Tod sind zu gewichtig, als dass man sie organisieren, planen oder kontrollieren könnte. Die schwierige Aufgabe besteht darin, das Mögliche und Notwendige (Schmerzlinderung, Begleitung etc.) zu tun, ohne einen Augenblick die Erinnerung daran zu verlieren, dass es darum geht, an den Stäben der Routine zu rütteln und für die Stumpfheit sensibel zu bleiben.“ Vgl. Gronemeyer 2007, 271 03.10.18 Deutscher Pflegetag 2017, K. Wolf, Würdezentrum gUG
Ein Fallbeispiel Frau M. 83 J. wird in bewusstlosem Zustand, mit Verdacht auf Schlaganfall in die Notaufnahme gebracht. PV angeblich vor 8 Jahren geschrieben, liegt nicht vor. Sie ist in Begleitung der Enkelin. Im Sinne der Autonomie und Selbstbestimmung für die Therapieentscheidung stellen sich die Fragen: Notfallmedizinische Behandlung nötig? WS Aufgabe Enkelin nicht autorisiert Entscheidungen bez. Therapie und Behandlung zu treffen Aufnahme Stroke Unit PV wird nachgereicht und in P-Akte abgeheftet, ein Dokument aus 280 möglichen im Internet Inhalt nicht konkret bekannt, kommuniziert, präzisiert, Pflegeübergabe, wechselnde diensthabende Ärzte Betreuung beantragt Amtsgericht PEG zur Nahrungssubstitution gelegt Aussage Enkelin: „So hätte die Oma das nie gewollt“ 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 47
Ein Fallbeispiel Frage Was ist bei hinzutretender Komplikation zu tun? Was bei dauerhafter Entscheidungsunfähigkeit Mgl. Entlassung mit Pflegebedarf Nach Reha Pflegeheim Fragen an Mobilität eingeschränkt Teilhabe eingeschränkt die Teilnehmer Wie soll bei erneut akut auftretender Symptome gehandelt werden Notfallplan? Therapieziel? Indikation? Umsetzung? System befolgt? 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 48
Quellen: www.wuerdezentrum.de www.div-bvp.de www.gundersenhealth.org/respecting-choices www.advancecareplanning.cahttp:// www.advancecareplanning.org.nz/ http://www.beizeitenbegleiten.de/index.html www.deutscher-pflegerat.de/Downloads/.../ICN-Ethik-E04kl-web.pdf Weiterlesen? www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/ ZQP: Eine Bevölkerungsbefragung „Versorgung am Lebensende“ https://www.zqp.de/upload/content.000/id00382/attachment00. pdf, Schulz, Niewoner, 2004. Selbstbestimmt in der letzten Lebensphase ─ zwischen Autonomie und Fürsorge LIT VERLAG Münster. 03.10.18 K. Wolf, Würdezentrum gUG 49
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