AD - Kanton Appenzell Ausserrhoden

 
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AD - Kanton Appenzell Ausserrhoden
Sehr geehrte Damen und Herren

Das Jahr 2020      -   das Jahr der Veränderungen und Einschränkungen.
Unser Alltag ist geprägt von Maskenpflicht, Abstandsregeln und Homeoffice. Die digitalen
Kommunikationsmittel dominieren unsere zwischenmenschlichen Kontakte. In unserem Leben
finden keine kulturellen Bereicherungen mehr statt   -   wie auch unser Silvesterchlausen.

Das Jahr 2020 hat aber auch Chancen und positive Veränderungen gebracht. Das Familienleben
rückt noch mehr in den Mittelpunkt. Wir lernen unsere Schweiz mit ihrer Vielfalt und Schönheit
wieder mehr schätzen. Das zurückliegende Jahr hat uns auch gelehrt, genauer hinzuschauen, gut
zuzuhören und auf andere Rücksicht zu nehmen. Es hat uns gelehrt, zu reflektieren, zu
respektieren   -   und unsere Wahrnehmung zu schärfen, für unsere Umwelt, für unser Gegenüber,
für unsere Familie, für die Gemeinschaft und auch für uns selbst.
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J?      Appenzell Ausserrhoden

Verbunden mit dem Wunsch, dass Sie das neue Jahr mit viel Zuversicht und Weitblick
angehen dürfen, bedanke ich mich herzlich für die angenehme Zusammenarbeit.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen eine friedvolle, geruhsame Weihnachtszeit
und einen guten Start ins neue Jahr, bei Gesundheit ynd mit viel Freude.

Herzliche Grüsse

Dölf Biasotto, Regierungsrat
Departement Bau und Volkswirtschaft
AD - Kanton Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Ausserrhoden                                                       Departement Bau und   Amt für Landwirtschaft
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                                                                                                         Direktzahlungen und Tier-
                                                                                                         zucht
                                                                                                         Regierungsgebäude
                                                                                                         9102 Herisau
                                                                                                         Iandwirtschaft@ar.ch
                                                                                                         www.ar.ch
      Informationen zum Bewirtschaftungsjahr 2021

      2021 werden wir die Bewirtschafter nur noch per E-Mail unter dem Jahr informieren. Das heisst die Ankündi-
      gungen der Erfassungsfenster für die Betriebsstrukturdatenerhebung, Ressourcenprogramme und Auguster-
      hebungen erfolgen über diesen Weg. Neu werden auch die Abrechnungen der Direktzahlungen nicht mehr auf
      dem Postweg zugesandt, sondern per E-Mail informiert das eine neue Abrechnung im agriPortal abgelegt ist.
      Damit wir Sie erfolgreich informieren können, sind wir auf Ihre E-Mail Adressen angewiesen. Wir gehen davon
      aus, dass unsere E-Mails auch gelesen werden.

                                        Die wichtigsten Erhebungsenddaten 2021 sind:

                                                       20. Februar 2021 Strukturdatenerhebung
                                                                       -

             30. August 2021 Eintragungen Ressourcenprogramme und Anmeldungen DZ-Programme 2022
                                            -

      1.   Landwirtschaftliche Betriebsstrukturdatenerhebung 2021
           Die landwirtschaftliche Betriebsstrukturdatenerhebung 2021 findet zwischen Montag, 8. Februar 2021
           und Samstag, 20. Februar 2021 statt. In dieser Zeit müssen bei allen Betrieben die Betriebsdaten per In-
           ternet erfasst werden, bitte warten Sie nicht bis zum Ende des Erfassungsfensters. Für die Strukturdaten-
           erhebung bitte die Anleitung auf www.ar.ch/alw unter Punkt „Direktzahlungen" lesen.

           Dabei ist folgendes zu beachten:

           a) Der Einstieg erfolgt über ihren Agatezugang. Es werden keine Erhebungsformulare in Papierform zu-
               gestellt.

           b) Betriebe, die kein Internet haben, können sich bei der zuständigen Stelle der Gemeinde melden. Die
               Gemeindeverantwortlichen werden die Daten für diejenigen Betriebe erfassen, welche keinen Zugang
               zum Internet haben. Die Betriebsdaten können alternativ auch an jedem beliebigen PC mit Internetan-
               schluss (Verwandten, Bekannten etc.) und mit den entsprechenden Agatezugangsdaten erfasst wer-
               den.

      2.   Ressourceneffizienzbeiträge (REB)
           Das Ressourcenprogramm für emissionsmindernde Ausbringverfahren (Schleppschlaucheinsatz) wurde
           für die Jahre 2020 und 2021 verlängert. Die übrigen Ressourceneffizienzbeiträge betreffen aktuell die Bo-
           denbearbeitung im Ackerbau, Applikationstechnik im Pflanzenschutz, Reduktion Pflanzenschutzmittel im
           Ackerbau und stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen laufen neu bis und mit 2022. Dafür
           sind teilweise auch Eintragungen während des Jahres notwendig.

      3.   „in situ Beiträge"           -       neuer Beitragstyp
           Das Ziel der „in situ Beiträge" ist, die genetische Vielfalt unserer Futterbaubestände in situ vor Ort zu er-
           halten. Weitere Informationen und das Anmeldeformular werden wir Ihnen per Mail am 22. Februar 2021
           senden.

           Herisau, 14. Dezember 2020                                                                      Seite 114
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Appenzell Ausserrhoden
VR

     4.   Nährstoff- und Futterbilanz
          Nach der Direktzahlungsverordnung haben die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen die Nährstoffbilanz
          jährlich, nach der Methode „Suisse-Bilanz", zu rechnen. Ausnahmen sind nach Anhang 1, Ziffer 2.1.9 der
          Direktzahlungsverordnung (DZV; SR 910.13) definiert. Die Kontrollperiode dauert vom 1. Januar 2021 bis
          zum 31. Dezember 2021. In der Suisse-Bilanz wird auch die Futterbilanz für den GMF-Beitrag erstellt.

          In Appenzell Ausserrhoden aktualisiert der kantonale, landwirtschaftliche Beratungsdienst die Suisse-
          Bilanzen, inklusiv GMF-Futterbilanz. Die von anderen Stellen gerechneten Nährstoff- und Futterbilanzen
          werden erst nach der Überprüfung durch den Beratungsdienst anerkannt. Für all diese Aufwendungen
          wird je Betrieb ein Unkostenbeitrag von Fr. 40.- für die Suisse-Bilanz und von Fr. 20.- für die GMF-
          Futterbilanz verrechnet.

          Zur korrekten Berechnung der Suisse Bilanz ersuchen wir Sie, das grüne Beiblatt „Angaben zur Be-
          rechnung der Nährstoffbilanz für das Jahr 2020" vollständig auszufüllen. Beachten Sie, dass der Kraft-
          futterverbrauch des Jahres 2020 auf die verschiedenen Tierkategorien aufzuteilen ist. Nach den Berech-
          nungsvorschriften der Suisse-Bilanz ist es wichtig, dass die durchschnittliche Jahresmilchleistung der
          Milchkühe von Ihnen genau berechnet wird: die im Kalenderjahr 2020 vermarktete Milch + verfütterte
          Milch   +   Haushaltmilch, geteilt durch die durchschnittliche Anzahl der gehaltenen Milchkühe im Jahr 2020.
          Das unterschriebene grüne Blatt ist bis 20. Februar 2021, zusammen mit den Unterlagen der landwirt-
          schaftlichen Betriebsstrukturdatenerhebung, an das Amt für Landwirtschaft Appenzell Ausserrhoden zu-
          rückzusenden.

          Suisse Bilanz für Bio-Betriebe
          Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Bio-Betrieben können die Suisse-Bilanz durch den kantonalen
          Beratungsdienst (Kosten: Fr. 40.-) oder durch ihre Kontrollorganisation berechnen lassen.

     5.   Neuanmeldung Biodiversitätsförderflächen (BFF) und Landschaftsqualität
          Die Neuanmeldung für die BFF-Qualitätsstufe 2, Vernetzung und Landschaftsqualität muss anlässlich der
          landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdatenerhebung 2021 erfolgen. Die Anmeldung BFF-Q2 und Vernet-
          zung erfolgt elektronisch im agriPortal bzw. neu im agriGlS unter der entsprechenden Nutzung. Die An-
          meldungen für LQB erfolgen mit Formularen, inkl, jene für Sömmerungsbetriebe, Waldrandaufwertung
          und Initialbeiträge, welche unter https://www.ar.ch/verwaltung/departement-bau-und-volkswirtschaftlamt-
          fuer-landwirtschaft/direktzahluncien/landschaftsgualitaetsbeitraege/ aufgeschaltet sind. Sämtliche Anmel-
          dungen müssen bis zum 20. Februar 2021, dem Amt für Landwirtschaft Appenzell Ausserrhoden, schrift-
          lich eingereicht werden.

     6.   Einsatz von Ökofutter
          Betriebe, die nährstoffreduziertes Futter (Ökofutter) einsetzen, müssen eine "Ökofuttervereinbarung" ha-
          ben. Darin muss angegeben sein, wo das Futter eingesetzt wird und ob in der Nährstoffbilanz die "lineare
          Korrektur" oder die "Import/Exportbilanz" zu berücksichtigen ist. Wer 2021 Ökofutter einsetzen will und
          noch keine Vereinbarung hat, muss diese bis Ende Dezember 2020 dem Amt für Umwelt zur Genehmi-
          gung einreichen.

          Die jährlich verlangten Unterlagen zur Berechnungsperiode (mind. 10 Monate) für die beiden möglichen
          Varianten "lineare Korrektur" oder "Import/Export-Bilanz" sind jeweils bis spätestens Ende September
          dem Amt für Umwelt zu übermitteln. Für die Berechnung der „linearen Korrektur" wird ein Unkostenbeitrag
          von Fr. 20.-, bzw. für die Import/Export-Bilanz ein Unkostenbeitrag von Fr. 30.- pro Betrieb verrechnet.

          Herisau, 14. Dezember 2020                                                              Seite 2/4
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AppenzellAusserrhoden
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        7.   Bodenunabhängige Betriebe
             Schweinezucht- und Mastbetriebe, sowie Käsereien mit Schweinehaltung müssen die Unterlagen der Im-
             port/Export Bilanz ebenfalls bis spätestens Ende September dem Amt für Umwelt zur Kontrolle einrei-
             chen. Hofdüngerlieferungen werden nur dann anerkannt, wenn diese fristgerecht im HODUFLU erfassten
             und bestätigt werden. Die fürs Jahr 2021 verbindlichen Nährstoffgehalte für Phosphor und Stickstoff wer-
             den spätestens per Ende Februar mittels kostenpflichtiger Verfügung durch das Amt für Umwelt mitgeteilt.

        8.   Überarbeitetes Merkblatt „Wann darf gedüngt werden?"
             Seit Anfang Dezember ist auf der Homepage des Amtes für Umwelt das revidierte Merkblatt „Wann darf
             gedüngt werden'?" aufgeschaltet. Dieses ersetzt das bisherige, aus dem Jahr 2009 stammende Merkblatt
             „Düngen im Winter?, bei welchem der Fokus insbesondere bei der Einhaltung der Vegetationsruhe über
             die Wintermonate lag. Im aktualisierten Merkblatt wurde die bestehende Tabelle zur Risikobeurteilung ei-
             nes Jaucheaustrags ergänzt, um damit neu die wichtigsten Anforderungen des Gewässerschutzes und
             der Luftreinhaltung für die gesamte Vegetationsperiode darzustellen. Die bereits bekannte Vegetationsru-
             he mit einem strikten Gülleverbot für die Zeit zwischen 15. November und 15. Februar bleibt wie bis anhin
             bestehen.

        9.   HODUFLU: Hofdünger Zu- oder Wegfuhr
             Zur Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) müssen sämtliche Hof- und Recyclingdün-
             gerverschiebungen in und aus der Landwirtschaft sowie zwischen den Betrieben in HODUFLU verwaltet
             werden.

             Die Lieferungen von Hof- und Recyclingdünger sind innert 60 Tagen nach Lieferung durch den Abgeber-
             betrieb im System zu erfassen. Nach dem Jahresende können keine Lieferungen mehr erfasst werden.
             Nur in HODUFLU erfasste und bestätigte Lieferungen werden bei der Berechnung der gesamtbetriebli-
             chen Nährstoffbilanz angerechnet. Nährstoffbilanzen, die wegen nicht erfasster Hofdüngerabgaben un-
             ausgeglichen sind, haben Kürzungen der Direktzahlungen zur Folge. Der Abgeberbetrieb trägt die Ver-
             antwortung für die korrekte Erfassung resp. Kontrolle der Bestätigung durch den Abnehmer.

             Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Amt für Umwelt, die landwirtschaftliche Beratung oder den Agate
             Helpdesk (Tel. 0848 222 400) wenden.

        10. Jauchegrubenkontrolle
             Am 31 Oktober 2020 liefen die letzten noch offenen Fristen für die Durchführung der Kontrolle für Betriebe
             in den übrigen Gewässerschutzbereichen (üB) ab. Seit dem Start der Kontrolle in den Grundwasser-
             schutzzonen (S2 und S3) und Gewässerschutzbereichen (Ac) im Jahr 2013 wurden rund 680 Betriebe
             (Haupterwerbs- und Hobbytierhalter) zur Kontrolle aufgeboten und kontrolliert. Erfreulicherweise haben
             rund 90 Prozent der Betriebe die Kontrolle fristgerecht und ohne grössere Mängel erledigt. Dafür möchten
             wir uns bei Ihnen bedanken. Die noch offenen 10 Prozent werden im Frühling 2021 durch das Amt für
             Umwelt letztmalig mit einer kostenpflichtigen Verfügung zum Kontrollabschluss per Ende 2021 aufgebo-
             ten.

             Eine erste Auswertung der Kontrollresultate zeigt, dass sich die Jauchegruben im Kanton Appenzell Aus-
             serrhoden mehrheitlich in einem dichten und funktionstüchtigem Zustand befinden. Es wiesen nur wenige
             Gruben Risse oder Undichtigkeiten an den Einläufen auf.
             Der Grossteil der Betriebe verfügt zudem über eine genügend grosse Lagerkapazität für flüssigen Hof-
             dünger (Richtwert 6 Monate). Damit können unerlaubte Austräge von Gülle während der Vegetationsruhe
             vermieden werden.

             Herisau, 14. Dezember 2020                                                            Seite 3/4
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Appenzell Ausserrhoden
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         Verbesserungen sind noch bei der Liegenschaftsentwässerung nötig. Rund ein Drittel der Betriebe weist
         offene Meteorschächte im Hofraumbereich auf, welche aufgrund ihrer Lage (z.B. direkt bei Gülleverlade-
         platz oder in Laufhofnähe) und dem direkten Anschluss in ein Gewässer eine Gefährdung durch unkon-
         trolliertes Abfliessen vom Gülle, Milch oder Laufhofabwasser darstellen.

     11. Bewirtschaftung von Pufferstreifen
         Um die Anforderungen des Gewässerschutzes einzuhalten, muss beim Hofdüngeraustrag entlang von
         Gewässern, Waldrändern sowie Hecken, Feld- und Ufergehölzen ein Mindestabstand von 3 Metern ein-
         gehalten werden. Dieser Mindestabstand gilt z.B. auch für das Ablagern von Siloballen, Mist und Kom-
         post. Die Einhaltung der Pufferstreifen im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird auch im kommenden Jahr
         kontrolliert werden.

     12. Sonderbewilligungen
         Können die Vorschriften und Auflagen (Schnittzeitpunkt, Blackenbekämpfung, Auslauf, Tierschutz etc.)
         aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden, so sind die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen
         verpflichtet, im Voraus eine Bewilligung beim Amt für Landwirtschaft Appenzell Ausserrhoden einzuholen.

     13. Kürzungen der Direktzahlungen
         Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen, welche Direktzahlungen beantragen, müssen der kantonalen
         Behörde den Nachweis erbringen, dass sie den gesamten Betrieb nach den Anforderungen des ökologi-
         schen Leistungsnachweises (ÖLN) bewirtschaften (Art. 11 DZV). Zum ökologischen Leistungsnachweis
         gehört unter anderem die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen der Direktzahlungsverordnung, des
         Tierschutzes sowie der landwirtschaftsrelevanten Vorschriften des Gewässerschutz-, des Umweltschutz-
         oder des Natur- und Heimatschutzgesetzes.

         Wird der ökologische Leistungsnachweis nicht oder nur teilweise erfüllt, so werden die Direktzahlungen
         gemäss Anhang 8 der DZV, gekürzt.

     14. Weitere Informationen
         Nutzen Sie die Informationsmöglichkeiten des Internets. Die Neuerungen 2021 betreffend verweisen wir
         auf unsere Internetseite. Die aktualisierten Dokumente sind unter www.ar.ch/alw (Direktzahlungen) ab
         dem 8. Februar 2021 abrufbar.

         Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

         Amt für Landwirtschaft                       Amt für Umwelt
         Appenzell Ausserrhoden                       Appenzell Ausserrhoden

         Heriseu, 14. Dezember 2020                                                         Seite 4/4
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S      p   Appenzell         Ausserrhoden                                 Volkswirtschaft
VIER                                                                      Irene Mühlebach           Beratung im ländlichen Raum
                                                                          Leiterin                  Regierungsgebäude
                                                                          Tel. 071 353 67 56        9102 Herisau
                                                                          lrene.Muehlebach©ar.ch    landwirtschaft@ar.ch
                                                                                                    www.ar.ch/alw

       Angaben zur Berechnung der                       Nährstoffbilanz          für das Jahr      2020
       Periode: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

       Betriebsnummer. ...........................................

       Name/Vorname:

       Adresse, Ort:

                                                                     Düncjem ittel:

            Bezeichnung       Verbrauch aus Verkauf [in kg]             Bezeichnung                     Zufuhr
                              Zukauf [in kg]                                                          [m3 ltlkg]
       Heu, Emd,                                                     Ricokalk        [t]
       Luzerne

       Grassilage                                                    Ammonsalpeter
                                                                     (27.5% N) [kg]
       Silomais                                                      Kalkammonsalp.
                                                                     (23% N)     [kg]
       Maiswürfel                                                    Andere Mineral-                         N..............%
                                                                     dünger      [kg]                        P...............%
       Zuckerrüben-                            D nass
       schnitzel
                                                 trocken
       Malz                                    D nass
                                               EI trocken
       Trester                                 U nass                Kraftfutterverbrauch total [kg] im Jahr fur:
                                               U trocken             (Milchviehfutter, Getreidemischung, Maiskolben-
                                                                     schrott.....

       Andere:                                                       Milchkühe

       Nebenprodukte                                                 Mutterkühe
       (Grüsch)

       Stroh z. Einstreuen                                           Jungvieh
                             Verbrauch pro Jahr (ohne Alp)

       Stroh zum Füttern                                             Rindviehmast

                                                                     Schafe

       Milchleistung pro Kuh und Jahr:                       kg      Andere Raufutterverzehrer
                                                                     (Ziegen, Pferde, etc

       Wurde betriebseigenes Rauhfutter auf die Alp geführt?
       Wenn ja, Futter und Menge hier unten in den Bemerkungen aufführen.

       Bemerkungen:

                                                                                                           bitte wenden
Weitere Angaben zur Berechnung der Nährstoffbilanz für das Jahr 2020

Rindvieh: (diese Anaaben zum Rindvieh brauchen wir als Eraänzuna zu den TVD-Zahlen

Haben Sie im 2020 Mastkälber gemästet?                                                                 Ja U                    Nein U
      Wenn Ja: Wie viel Stück wurden gemästet?                                                         Stück: ............................

Hielten Sie im 2020 Mutterkühe od. Ausmastkühe?                                                        Ja    U                 Nein U
      Wenn Ja:               U          Mutterkühe mehr als       > 700 kg           Anzahl. ..........................
                                        (Reinrassige Limousin, Blonde d'Aquitaine, Charolais)
                             U         Mutterkühe           600 700 kg         - Anzahl ..........................
                                       (Braunvieh, Simmental, Angus, Fl Kreuzungen)
                             U         Mutterkühe
9 ACAN
                                                                                                              2T
                                       WIESENJOURNAL                          2021
                                      Herausgeber:       Arbeitsgemeinschaft zur Förderung                    Reckenholzstr. 191
                                                         des Futterbaues                                      8046 Zürich
                                                                                                              agff@agroscope.admin.ch
                                      Verfasser:         F Gassmann, 0. Huguenin-Elie (Agroscope)
                                                                                                              www.agff.ch

Ziel des Journals
        Übersichtliches und einfaches Planen, Festhalten und Überprüfen einer artgemässen und standortgerechten
        Nutzung und Düngung der Wiesen und Weiden
•       Erfassen des ausgebrachten verfügbaren Stickstoffes (N,.)
•       Erfassen des Auslaufes derliere

So wird's gemacht                 (siehe Muster)

1. Die einzelnen Parzellen oder Weideschläge mit einem Namen oder einer Nummer bezeichnen.
2. Pro Parzelle bzw. Schlag eine Doppelzeile im Journal belegen (Wintermonate auf der Rückseite). Es
   empfiehlt sich, die Futterflächen nach Intensität zu gliedern (intensive oben, extensive unten).
3. Fläche pro Parzelle eintragen.
4. Wiesentyp und Nutzungsintensität bestimmen und eintragen (siehe «Nutzung und Düngung der Wiesen-
   typen»).
5. Journal samt Parzellenplan und Ernterapport an günstigem Ort aufhängen, um täglich die getroffenen
   Massnahmen festhalten zu können.
6. Nutzungen in der oberen Zeile, Düngung und Pflegemassnahmen in der unteren Zeile eintragen. Die
   Erfahrung hat gezeigt, dass für drei bis sechs Wochen geplant werden kann (mit Bleistift).
7. Auf Grund der Düngerarten und deren Gehalte die Menge an ausgebrachtem verfügbarem Stickstoff (Ne)
   ermitteln und in der hintersten Kolonne des Journals eintragen. Angaben zu den Stickstoffgehalten der
        verschiedenen Düngerarten sind oberhalb des .Iournals zu finden.
8. Täglich den Auslauf der Kühe in den untersten Zeilen des Journals nachführen.
Für das konservierte Futter (Heu, Emd, Silage usw.) werden auf dem Ernterapport oder im Wiesenkalender die
botanische Zusammensetzung, das Nutzungsstadium, die eingeführte Menge usw. notiert.

           Wie dem Druck der Borstenhirse standhalten?
           Die Borstenhirse breitet sich als Lückenbüsser in       3) Bestandeslücken bieten den Hirsearten, was sie
           Wiesen und Weiden aus. Sie hat einen sehr tiefen           zum Keimen und Auflaufen brauchen: direkte Son-
           Futterwert und wird von den Tieren verschmäht. Sie         neneinstrahlung auf den Boden und eine erhöhte
           ist besonders konkurrenzstark, wenn die anderen            Temperatur.
           Gräser unter Hitze und Trockenheit leiden. Sie ist           Höher schneiden, um Narbenschäden zu ver-
                                                                          -

           einjährig und überlebt den Winter als Samen. Ihre            meiden. Ein hoher Schnitt (8 cm) fördert die
           Keimung erfolgt ab April und staffelt sich bis in den        guten Futtergräser und erschwert die Entwick-
           frühen Herbst. Die Samenbildung erstreckt sich von           lung der Hirsen.
    71     Juli bis Oktober. Es gibt kein zugelassenes chemi-           Entstandene Lücken möglichst rasch durch
                                                                          -

    rel    sches Mittel, um die Hirsen in Wiesen und Weiden             Übersaaten wieder schliessen.
           zu bekämpfen.                                                 In Italienisch-Raigraswiesen der Lückenbildung
    I—                                                                -->

                                                                        durch Förderung des Italienischen Raigrases
     cc    1) Nach einem Schnitt ist die Borstenhirse in der            mittels regelmässiger Versamungsaufwüchse
    LU        Lage, reife Samen innerhalb kürzester Zeit zu pro-        vorbeugen.
    —J        duzieren.
    —J
    LU       -  Eine Intensivierung des Schnittregimes zur Ver-    4) Die Borstenhirse verbreitet sich vor allem dann,
                hinderung ihres Versamens ist wirkungslos und         wenn die anderen Gräser unter Hitze und Trocken-
    I-          kontraproduktiv (schwächt Futtergräser) und
                deshalb zu unterlassen.
                                                                      heit leiden.
                                                                      - Während heissen und trockenen Witterungs-
             -  Das Verschleppen von Hirsesamen mit Maschi-             phasen besonders schonend bewirtschaften:
                nen und dem Futtertransport ist zu verhindern.          Die Wiesen länger stehen lassen, um den Bo-
    4      2) Im Dürrfutter können die Borsten der Borstenhir-
                                                                        den zu beschatten und die Überlebenschancen
                                                                        der guten Gräser zu erhöhen; nur sehr gut ver-
              se die Mundhöhle, den Gaumen und die Zunge der            dünnte Gülle einsetzen.
              Tiere verletzen.                                        - Trockenheitsresistentere Gräser wie Knaulgras
             -   Bestände mit viel Borstenhirsen sollten als Si-        oder Rohrschwingel durch Übersaaten in den
                 lage statt Dürrfutter konserviert werden.              Bestand einbringen.

                                                                                 Olivier Huguenin-Elie, Agroscope
Auslauf- und Weidejournal 2021                                                                                                         Name:

                        Januar                             Februar                                      März                                         April                                        Mai                                       Juni
 Tag               Tierkategorie            Tag         Tierkategone               Tag             Tierkategone                 Tag              Tierkategorie               Tag              Tierkategorie          Tag              Tierkategorie

                                                                                                                                                 77

  10                                            10                                  10                                           10                                          10                                       10
  11                                            11                                  11                                           11                                          11
  12                                            12                                  12                                            12                                         12                                       12
     13                                         13                                  13                                           13                                          13                                        13
     14                                          14                                 14                                           14                                          14                                        14
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  16                                            16                                  16                                           16                                          16                                       16
  17                                            17                                  17                                           17                                          17                                       17    _______          ___________

  18                                             18                                 18                                           18                                          18                                       18
  19                                            ig                                  19                                           ig                                          ig                                       19
  20                                            20                                  20                                           20                                          20                                       20
  21                                            21                                  21                                           21                                          21                                       21
  22                                            22         -
                                                                                     22                                          22                                          22                                       22
  23                                            23                                  23                  __________
                                                                                                                                 23                                          23                                       23
  24                                            24                                  24                                           24                                          24                                       24
  25                                            25                                  25                                           25                                          25                                       25
     26                                         26                                  26                                            26                                         26                                       26
     27                                         27                                  27                                            27                                         27                                       27
     28                                         28                                  28                                           28                                          28                                       28
     29                                                                             29                                           29                                          29                                       29
     30                                                                             30                                           30                                          30                                       30
                                                                                    31                                                                                       31
Summe W                                                                                                                                                                                                                                -1
SummeL              _

Erläuterungen:               W = Weide L = Laufhof A = Aussenklimabereich                                        =   Sonn- und allg. Feiertage               Datum, Unterschrift Kontrolleur, -in:
                             Einträge spätestens nach 3 Tagen (Ausnahmen siehe RAUS-Verordnung)
                             Dieses Formular ist während mindestens 5 Jahren aufzubewahren                                                                   Datum, Unterschrift Betriebsleiter, -in:
Tierkategorien
Rinder    und Wasserbüffel                            A7       männl.Tiere, über 365 bis 730 Tage alt          Ziegengattung                                       Schweinegattung                            Kaninchen
Al         Milchkühe                                  A8       männl.Tiere, über 160 bis 365 Tage alt          Cl   weibl. Tiere, über 1 Jahr alt                  El  Zuchteber, über halbjährig             Fl   produzierende Zibben
A2         andere Kühe                                A9       männl. Tiere, bis 160 Tage alt                  C2   männl.Tiere. über I Jahr alt                   E2  nicht säugende Zuchtsauen,             F2   Jungtiere
A3         weibLTiere über 365 Tage alt,                                                                                                                                über halbjährig                       Nutzgeflügel
           bis zur ersten Abkalbung                   Pferdegattung                                            Schafgattung                                        E3  säugende Zuchtsauen                    Gi   Bruteier produzierende Hennen und Hähne
A4         weibl.Tiere, über 160 bis 365 Tage         Bl    weibl.u. kastrierte männl.                         Dl   weibl. Tiere, über 1 Jahr alt                  E4  abgesetzte Ferkel                      G2   Konsumeier produzierende Hennen
           alt                                              Tiere, über 900 Tage alt                           D2   männl.Tiere, über 1 Jahr alt                   ES  Remonten bis halbjährig und            G3   Junghennen, Junghähne und
A5         weiblTiere, bis 160 Tage alt               B2    Hengste über 900 Tage alt                                                                                  Mastschweine                                Küken für die Eierproduktion
A6         männl. Tiere, über 730 Tage alt            B3    Tiere, bis 900 Tage alt                            Andere Rauh futter verzehrende Nutztiere                                                       G4   Mastpoulets
                                                                                                               Hi   Hirsche        H2 Bisons                                                                  GS   Truten
Auslauf- und Weidejournal 2021                                                                         Nr.:                                 Name:

                         Juli                                     August                                 September                                     Oktober                                   November                            Dezember
 Tag                 Tierkategorie               Tag            Tierkategorie              Tag            Tierkategorie              Tag              Tierkategorie               Tag            Tierkategorie         Tag           Tierkategorie

                                                                                                                                                                                                                                                         b

     8                                            8                                         8                                          &                                           8                                    8
     9                                            9                                         9                                          9                                           9         -

  10                                              10                                       10                                         10                                          10                                   10
  11                                              11    __
                                                                                           11                                         11                                          11                                   11
  12                                              12                                       _21 1
                                                                                           1                                          12                                          12                                   12
  13                                              13                                       13                                         13                                          13                                   13
  14                                               14                                      14                                         14                                          14                                   14
  15                                               15                                      15                                         15                                          15                                   15        -

16                                                16                                       16                                         16                                          16                                    16
  17                                              17                                       17                                      _1 7                                           17                                    17
                                                  18                                       18                                        18                                           18                                   18
  19                                              19                                       19                                        19                                           19                                   19
  20                                              20                                       20                                       20                                            20                             i     20
                                                                                                                                                                          -

  21                                              21                                       21                                       21                                            21                                   21
  22                            j                 22                                       22                                       22                                            22                                   22
  23                                              23                                       23                                        23                                           23                                   23
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     mmeW

Suu mmeL
Erläuterungen:                      W = Weide L = Laufhof A = Aussenklimabereich                                     =    Sonn- und allg. Feiertage            Datum, Unterschrift Kontrolleur, -in:
                                    Einträge spätestens nach 3 Tagen (Ausnahmen siehe RAUS-Verordnung)
                                    Dieses Formular Ist während mindestens 5 Jahren aufzubewahren                                                              Datum, Unterschrift Betriebsleiter, -in:
Tierkategorien:
Rinder      und Wasserbüffel                            A7    männl.Tiere, über 365 bis 730 Tage alt          Ziegengattung                        Schweinegattung                                  Kaninchen
Al          Milchkühe                                   A8    männlTiere, über 160 bis 365 Tage alt           Cl   weibl. Tiere, über 1 Jahr alt   El  Zuchteber, über halbjährig                   Fl   produzierende Zibben
A2          andere Kühe                                 A9    männl. Tiere, bis 160 Tage alt                  C2   männl.Tiere, über 1 Jahr alt    E2  nicht säugende Zuchtsauen,                   F2   Jungtiere
A3          weibl.Tiere über 365 Tage alt,                                                                                                             über halbjährig                              Nutzgeflügel
            bis zur ersten Abkalbung                    Pferdegattung                                         Schafgattung                         E3  säugende Zuchtsauen                          GI   Bruteier produzierende Hennen und Hähne
A4          weibl.Tiere, über 160 bis 365 Tage          Bl    weibl.u. kastrierte männl.                      Dl   weibi. Tiere, über 1 Jahr alt   E4  abgesetzte Ferkel                            G2   Konsumeier produzierende Hennen
            alt                                               Tiere, über 900 Tage alt                        D2   männl.Tiere, über 1 Jahr alt    E5  Remonten bis halbjährig und                  G3   Junghennen, Junghähne und
AS          weibl.Tiere, bis 160 Tage alt               B2    Hengste über 900 Tage alt                                                                Mastschweine                                      Küken für die Eierproduktion
A6          männl. Tiere, über 730 Tage alt             B3    Tiere, bis 900 Tage alt                         Andere Rauhfutter verzehrende Nutztiere                                               G4   Mastpoulets
                                                                                                              HI   Hirsche       H2 Bisons                                                          GS   Truten
I   Appenzell Ausserrhoden
                                 VJR

Kantonales Förderungskonzept Landwirtschaft

   •   Agrarfondsdarlehen
   •   A-fonds-perdu-Beiträge
Appenzell Ausserrhoden                                                Departement Bau       Amt für Landwirtschaft
Vj?                                                                         und Volkswirtschaft
                                                                                                  Regierungsgebäude
                                                                                                  9102 Herisau
                                                                                                  Tel. +41 71 353 61 11
                                                                                                  landwirtschaft@ar.ch
                                                                                                  www. arch

      Amt für Landwirtschaft, Regierungsgebäude, 9102 Herisau

                                                                                                  Peter Raschle
                                                                                                  Kreditsachbearbeiter
                                                                                                  Tel. +41 71 35367 57
                                                                                                  peter.raschle@ar.ch

      Herisau, 1. Dezember 2020

      Finanzielle Unterstützung von Photovoltaikanlagen auf Scheunendächern

      Infolge Anpassung des Rücklieferungspreises bzw. Übernahme des Herkunftsnachweises für Solarstrom wird
      die Erstellung von Photovoltaikanlagen auf Scheunendächern attraktiver.

      Wenden Sie sich an einen spezialisierten Photovoltaik Installateur, welcher auch die Planung übernimmt.

      Nachfolgend einige Hinweise:
            •       Die SAK erhöht per Anfang 2021 den Rücklieferungspreis für Strom aus Photovoltaikanlagen (siehe
                    www. sak.ch).
            •       Der Rücklieferungspreis für Strom von kleinen und mittelgrossen Anlagen beträgt ca. 9 Rappen (gilt
                    für das Jahr 2021, inklusive Herkunftsnachweis).
            •       Anfragen sind an die SAK oder an das lokale EW zu richten.
            •       Das Potential der Dachflächen ist einsehbar unter: www.sonnendach.ch

      Finanzierungsmöglichkeiten:

       Pro Novo Einmalvergütung vom Bund
       Die Beiträge liegen in der Höhe von max. 30% der Investitionskosten.
       Anträge sind einzureichen unter
       https://pronovo.ch

       Darlehen aus dem kantonalen Agrarfonds (zusätzlich)
       Darlehen werden gewährt bis maximal 50% der Investitionskosten:
                     Für Landwirtschaftsbetriebe (Mindestgrösse 0.8 Standardarbeitskraft)
                •    Zinssatz 0.5%
                •    Rückzahlungsdauer maximal 15 Jahre
                •    Sicherheit durch ein Grundpfand über der Belastungsgrenze nach BGBB
       Gesuchsformular unter https:/fwww.ar.ch/verwaltung/departement-bauund-volkswirtschaftIamt-fuer-
       landwirtschaft/strukturverbesserungen/
       Rückfragen an Peter Raschle, peter.raschIear.ch, Tel.071 353 67 57

       Gesuche sind zu richten an:
       Landwirtschaftliche Kreditkasse, Regierungsgebäude, 9100 Herisau

                                                                                                                         Seite 1/1
Nutz- und SchlachfviehgenossenschafI

                    Viehmärkte Herisau, Sargans. Wattwil im Jahr 2021

Wer darf aufführen:       Jedermann kann an unseren Schlacht- oder Ausmasttiermärkten Tiere ver-
                          steigern lassen.
Mögliche Tierarten:       Rinder, Kühe, Banktiere und mindestens 161 Tage alte Fresser. Freiläufer
                          müssen menschen- und stallgewohnt sein.
                          In Herisau akzeptieren wir nur haiftergewohnte Tiere.
Wichtig:                  Jedem Tier ist ein Begleitdokument mitzugeben. Dabei müssen Angaben gemacht
                          werden: Transport- und Fahrzeiten, ggf. Importzeitpunkt, Trächtigkeit nein/ja und
                          seit wann. Bei Jungkühen das Abkalbedatum. Als Zielort sind Marktplatz, NSG
                          oder Schlachtviehmarkt möglich.
Label Tiere:              Labeltiere können nur anerkannt werden, wenn der entsprechende, gültige
                          Kleber (Jahrgang) auf dem Begleitdokument aufgebracht ist und das Tier die ge-
                          forderte Zeit auf dem Labelbetrieb verbracht hat.
Preis:                    Auch in Zeiten in denen Verarbeiter den Tabellenpreis nicht voll bezahlen wird
                          kein eingeschätztes Tier unter dem offiziellen Tabellenpreis verkauft.
Rekurse:                  Sind Sie mit der Einschätzung oder dem gebotenen Preis nicht einverstanden,
                          können Sie den Verkauf solange verweigern bis sie mit dem Preis einverstan-
                          den sind. (Nicht möglich bei Tiervorführung durch die NSG) Selber mitsteigern
                          ist laut Bundesgerichtsurteil untersagt.
Versicherung:             Kranke, verletzte, stark verschmutzte Tiere, solche mit fehlenden Ohrmarken oder
                          unkorrekten Begleitdokumenten werden von Proviande nicht eingeschätzt, sind
                          nicht versichert und haben keinen geschützten Mindestpreis. Sanktionen durch
                          kantonale Tierschutzbehörden sind möglicherweise zu gewärtigen. Unsere Versi-
                          cherung deckt Konfiskatabzüge, Bandwurmfinnen, Totalverluste.
Ausmasttiere:             Gesunde Tiere mit schwacher Fettauflage werden oft zur Ausmast gekauft und
                          lösen dabei Preise die deutlich über dem Schlachterlös liegen. Bei solchen Tieren
                          müssen auf dem Begleitdokument unbedingt auch kleinere Fehler deklariert wer-
                          den (z.B. Klauenleiden, akute Euterentzündungen, Möglichkeit einer auch nur sehr
                          kurzen Trächtigkeit usw). Verhindern zum Marktzeitpunkt bekannte, versteckte
                          Mängel die Ausmast ist ein Preisrückgriff möglich.
Transport:                Auf Wunsch organisiert die NSG den Transport und das Vorführen der Tiere.
                          Transportkosten: 1 Tier Fr. 60.00, 2 Tiere Fr. 50.00, 3 Tiere Fr. 45.00
Marktprogramm:            Marktdaten finden Sie auf unserer Internetsite und wöchentlich im St. Galler
                          Bauer. Es ist möglich, dass wegen mangelnder Anmeldungen Märkte ausfallen.
Anmeldetermin:            Rechtzeitig d.h. bis am Montag in der Woche vor dem Markt angemeldete Tiere
                          erhalten einen Bonus von Fr. 2.00, spätere Anmeldungen einen Malus von Fr.
                          2.00. Unangemeldete Tiere können wir zurückweisen oder mit Fr. 20.00 belasten.
Anmeldung:                Ihre Tiere melden sie am Zuverlässigsten an auf unserer Internetsite
                          www.viehanmeldunq.ch ist möglich auf dem Computer oder dem Handy.
                          Falls sie sich nicht einloggen können oder wenn es sonst nicht klappen will, rufen
                          sie uns bitte an, wir helfen ihnen gerne.
                          Auch Anmeldungen auf die Combox mit Nummer 079 617 48 69 sind möglich.

Kontaktadresse:           NSG, äussere Lembergstrasse 6, 9633 Bächli (Hemberg)
                          nsqviehanmeldung.ch, 071 350 03 90, 079 617 48 69
Märkte der NSG in Appenzell Herisau, Sargans, Wattwil 2021
     Appenzell / Herisau                    Sargans 08:00 Uhr             Wattwil 07:30 Uhr KW
                                                                         Dienstag 05.01.21 2
Appenzell/Herisau       Mo 11.01.21        Dienstag         12.01.21                            3
                                                                         Dienstag   19.01.21   4
     Herisau            Mo 25.01.21        Dienstag         26.01.21                            5
                                                                         Dienstag 02.02.21 6
Appenzell/Herisau       Mo 08.02.21        Dienstag         09.02.21                            7
                                                                         Dienstag 16.02.21 8
                                           Dienstag         23.02.21                            9
                                                                         Dienstag 02.03.21 10
Appenzell/Herisau       Mo 08.03.21        Dienstag         09.03.21     Mittwoch* 10.03.21 11
                                                                         Dienstag 16.03.21 12
     Herisau              22.03.21         Dienstag         23.03.21                           13
                                                                         Dienstag 30.03.21 14
Appenzell/Herisau       Di 06.04.21        Mittwoch         07.04.21                           15
                                                                         Dienstag 13.04.21 16
    Herisau             Mo 19.04.21                                       Dienstag 20.04.21 17
                                           Dienstag         27.04.21                           18
Appenzell/Herisau       Mo 03.05.21                                       Dienstag 04.05.21 19
                                           Mittwoch         12.05.21     Dienstag* 11.05.21 20
                                                                         Dienstag 18.05.21 21
Appenzell/Herisau       Mi 26.05.21        Dienstag         25.05.21                          22
                                                                         Dienstag   01.06.21  23
                                           Dienstag         08.06.21                          24
    Herisau             Mo 14.06.21                                       Dienstag 15.06.21 25
                                           Dienstag        22.06.21                           26
Appenzell/Herisau       Mo 28.06.21                                       Dienstag 29.06.21 27
                                           Dienstag         06.07.21                          28
    Herisau             Mo 12.07.21                                       Dienstag 13.07.21 129
                                           Dienstag        20.07.21                           30
                                                                         Dienstag 27.07.21 31
Appenzell/Herisau       Mo 02.08.21        Dienstag         03.08.21                          32
                                                                         Dienstag 10.08.21 33
    Herisau             Mo 16.08.21        Dienstag         17.08.21                           34
                                                                         Dienstag 24.08.21 35
Appenzell/Herisau       Mo 30.08.21        Dienstag         31.08.21     Mittwoch* 01.09.21 36
                                                                         Dienstag 07.09.21 37
    Herisau             Mo 13.09.21        Dienstag        14.09.21                            38
                                                                         Dienstag 21.09.21 39
   Appenzell            Mi 29.09.21        Dienstag        28.09.21                           40
                                                                         Dienstag 05.10.21 41
    Herisau             Mo 11.10.21        Mittwoch         13.10.21                          42
                                                                         Dienstag 19.10.21 43
Appenzell/Herisau       Mo 25.10.21        Dienstag        26.10.21      Mittwoch* 27.10.21 44
                                                                         Mittwoch 03.11.21 45
    Herisau             Mo08.11.21         Dienstag         09.11.21     Mittwoch* 101121 46
                                                                         Dienstag 16.11.21 47
    Herisau             Mo22.11.21         Dienstag        23.11.21      Mittwoch* 24.11.21 48
                                                                         Dienstag 30.11.21 49
Appenzell/Herisau       Mo 06.12.21        Dienstag         07.12.21     Mittwoch* 08. 12. 21 50
                                                                         Dienstag 14.12.21 51
    Herisau            I Mo 20.12.211      Dienstag        21.12.21                            52
    AppenzlHerisau = Appenzell 08:15 Uhr/Herisau 10:15 Uhr                 Nur Herisau 08:15 Uhr
    Auskunft zur Durchführung jeweils ab Dienstag-Mittag in der Vorwoche auf www.viehanmeldung.ch
Appenzell Ausserrhoden                                                                    Departement              Veterinäramt
V R                                                                                             Gesundheit und
                                                                                                Soziales                 Regierungsgebäude
                                                                                                                         9102 Herisau
                                                                                                                         Tel. +41 71 353 67 55
                                                                                                                         Veterinaeramt©ar.ch
                                                                                                                         www.ar.ch

      Veterinäramt, 3102 Herisau

                                                                                                                         Dr. Sascha Quaile
      An alle                                                                                                            Kantonstierarzt
      Halterinnen und Halter von Klauentieren
      in Appenzell Ausserrhoden

      Herisau, 14. Dezember 2020

      Alte Begleitdokumente

      Sehr geehrte Damen und Herren

      In den letzten Jahren wurde das Begleitdokument für Klauentiere aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen
      oder neuer Branchenanforderungen mehrmals angepasst. So müssen z.B. die Transportzeiten erfasst und die
      Trächtigkeit von Kühen deklariert werden.

      Bei den Tierhaltenden befinden sich nach wie vor Begleitdokument-Blöcke am Lager, auf denen weder die
      Transportzeit noch die Trächtigkeit deklariert werden kann. Falls auch Sie noch Begleitdokumente, die älter
      sind als die Auflage 2020, besitzen, empfehlen wir Ihnen, diese nicht weiter zu verwenden, und sich stattdes-
      sen einen neuen Begleitdokumente-Block anzuschaffen.

      Gänzlich unbenutzte alte Blöcke (älter als Auflage 2020) können Sie beim Veterinäramt gegen einen Neuen
      eintauschen. Bereits angebrochene Blöcke können nicht umgetauscht werden.

        6. Unterschrift des/der verantwortlichen Tierhalt ers/Tierhalt erin                         Unterschrift
        Ort / Datum der Standortveränderung            Name (in Blockschrift)

        7. Angaben zu den Fahrzeiten (TSchG Art. 15, TSchV Art. 152                  Abs. 1 Bat. e und Art. 152a)
                           Bedingungen         Beladezeit       Entladezeit       Fahrzeit        Kontrollschild          Unterschrift
                          Art. 152a Abs. 2    Std. und Min.    Std. und Min.    Std. und Min.       Nummer              Fahrer I Fahrerin
         1.Transport       [I] erfüllt
         2. Transport          erfüllt

         3. Transport          erfüllt

       M Zutreffendes ankreuzen                                                 ge 2020                             Erläuterungen auf der Rückseite

                                                                                                                                                  Seite 112
Appenzell Ausserrhoden

Begleitdokument-Blöcke sind weiterhin beim Veterinäramt und bei den meisten Tierärzten erhältlich. Ebenfalls
praktisch sind Begleitdokumente, die elektronisch ausgefüllt werden können. Unter www.blv.admin.ch -->
Tiertransporte --> Begleitdokument finden Sie ein Begleitdokument im PDF-Format, welches sich elektronisch
ausfüllen und ausdrucken lässt. Auch auf der Tierverkehrsdatenbank unter Agate lassen sich die Begleitdoku-
mente elektronisch ausfüllen, sobald ein Rind, eine Ziege oder ein Schaf abgemeldet werden.

Bei Fragen steht das Veterinäramt gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Dr. Sascha Quaile

                                                                                                         Seite 212
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