AD - Kanton Appenzell Ausserrhoden
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Sehr geehrte Damen und Herren Das Jahr 2020 - das Jahr der Veränderungen und Einschränkungen. Unser Alltag ist geprägt von Maskenpflicht, Abstandsregeln und Homeoffice. Die digitalen Kommunikationsmittel dominieren unsere zwischenmenschlichen Kontakte. In unserem Leben finden keine kulturellen Bereicherungen mehr statt - wie auch unser Silvesterchlausen. Das Jahr 2020 hat aber auch Chancen und positive Veränderungen gebracht. Das Familienleben rückt noch mehr in den Mittelpunkt. Wir lernen unsere Schweiz mit ihrer Vielfalt und Schönheit wieder mehr schätzen. Das zurückliegende Jahr hat uns auch gelehrt, genauer hinzuschauen, gut zuzuhören und auf andere Rücksicht zu nehmen. Es hat uns gelehrt, zu reflektieren, zu respektieren - und unsere Wahrnehmung zu schärfen, für unsere Umwelt, für unser Gegenüber, für unsere Familie, für die Gemeinschaft und auch für uns selbst.
J? Appenzell Ausserrhoden Verbunden mit dem Wunsch, dass Sie das neue Jahr mit viel Zuversicht und Weitblick angehen dürfen, bedanke ich mich herzlich für die angenehme Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen eine friedvolle, geruhsame Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr, bei Gesundheit ynd mit viel Freude. Herzliche Grüsse Dölf Biasotto, Regierungsrat Departement Bau und Volkswirtschaft
Appenzell Ausserrhoden Departement Bau und Amt für Landwirtschaft v13 Volkswirtschaft Direktzahlungen und Tier- zucht Regierungsgebäude 9102 Herisau Iandwirtschaft@ar.ch www.ar.ch Informationen zum Bewirtschaftungsjahr 2021 2021 werden wir die Bewirtschafter nur noch per E-Mail unter dem Jahr informieren. Das heisst die Ankündi- gungen der Erfassungsfenster für die Betriebsstrukturdatenerhebung, Ressourcenprogramme und Auguster- hebungen erfolgen über diesen Weg. Neu werden auch die Abrechnungen der Direktzahlungen nicht mehr auf dem Postweg zugesandt, sondern per E-Mail informiert das eine neue Abrechnung im agriPortal abgelegt ist. Damit wir Sie erfolgreich informieren können, sind wir auf Ihre E-Mail Adressen angewiesen. Wir gehen davon aus, dass unsere E-Mails auch gelesen werden. Die wichtigsten Erhebungsenddaten 2021 sind: 20. Februar 2021 Strukturdatenerhebung - 30. August 2021 Eintragungen Ressourcenprogramme und Anmeldungen DZ-Programme 2022 - 1. Landwirtschaftliche Betriebsstrukturdatenerhebung 2021 Die landwirtschaftliche Betriebsstrukturdatenerhebung 2021 findet zwischen Montag, 8. Februar 2021 und Samstag, 20. Februar 2021 statt. In dieser Zeit müssen bei allen Betrieben die Betriebsdaten per In- ternet erfasst werden, bitte warten Sie nicht bis zum Ende des Erfassungsfensters. Für die Strukturdaten- erhebung bitte die Anleitung auf www.ar.ch/alw unter Punkt „Direktzahlungen" lesen. Dabei ist folgendes zu beachten: a) Der Einstieg erfolgt über ihren Agatezugang. Es werden keine Erhebungsformulare in Papierform zu- gestellt. b) Betriebe, die kein Internet haben, können sich bei der zuständigen Stelle der Gemeinde melden. Die Gemeindeverantwortlichen werden die Daten für diejenigen Betriebe erfassen, welche keinen Zugang zum Internet haben. Die Betriebsdaten können alternativ auch an jedem beliebigen PC mit Internetan- schluss (Verwandten, Bekannten etc.) und mit den entsprechenden Agatezugangsdaten erfasst wer- den. 2. Ressourceneffizienzbeiträge (REB) Das Ressourcenprogramm für emissionsmindernde Ausbringverfahren (Schleppschlaucheinsatz) wurde für die Jahre 2020 und 2021 verlängert. Die übrigen Ressourceneffizienzbeiträge betreffen aktuell die Bo- denbearbeitung im Ackerbau, Applikationstechnik im Pflanzenschutz, Reduktion Pflanzenschutzmittel im Ackerbau und stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen laufen neu bis und mit 2022. Dafür sind teilweise auch Eintragungen während des Jahres notwendig. 3. „in situ Beiträge" - neuer Beitragstyp Das Ziel der „in situ Beiträge" ist, die genetische Vielfalt unserer Futterbaubestände in situ vor Ort zu er- halten. Weitere Informationen und das Anmeldeformular werden wir Ihnen per Mail am 22. Februar 2021 senden. Herisau, 14. Dezember 2020 Seite 114
Appenzell Ausserrhoden VR 4. Nährstoff- und Futterbilanz Nach der Direktzahlungsverordnung haben die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen die Nährstoffbilanz jährlich, nach der Methode „Suisse-Bilanz", zu rechnen. Ausnahmen sind nach Anhang 1, Ziffer 2.1.9 der Direktzahlungsverordnung (DZV; SR 910.13) definiert. Die Kontrollperiode dauert vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. In der Suisse-Bilanz wird auch die Futterbilanz für den GMF-Beitrag erstellt. In Appenzell Ausserrhoden aktualisiert der kantonale, landwirtschaftliche Beratungsdienst die Suisse- Bilanzen, inklusiv GMF-Futterbilanz. Die von anderen Stellen gerechneten Nährstoff- und Futterbilanzen werden erst nach der Überprüfung durch den Beratungsdienst anerkannt. Für all diese Aufwendungen wird je Betrieb ein Unkostenbeitrag von Fr. 40.- für die Suisse-Bilanz und von Fr. 20.- für die GMF- Futterbilanz verrechnet. Zur korrekten Berechnung der Suisse Bilanz ersuchen wir Sie, das grüne Beiblatt „Angaben zur Be- rechnung der Nährstoffbilanz für das Jahr 2020" vollständig auszufüllen. Beachten Sie, dass der Kraft- futterverbrauch des Jahres 2020 auf die verschiedenen Tierkategorien aufzuteilen ist. Nach den Berech- nungsvorschriften der Suisse-Bilanz ist es wichtig, dass die durchschnittliche Jahresmilchleistung der Milchkühe von Ihnen genau berechnet wird: die im Kalenderjahr 2020 vermarktete Milch + verfütterte Milch + Haushaltmilch, geteilt durch die durchschnittliche Anzahl der gehaltenen Milchkühe im Jahr 2020. Das unterschriebene grüne Blatt ist bis 20. Februar 2021, zusammen mit den Unterlagen der landwirt- schaftlichen Betriebsstrukturdatenerhebung, an das Amt für Landwirtschaft Appenzell Ausserrhoden zu- rückzusenden. Suisse Bilanz für Bio-Betriebe Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Bio-Betrieben können die Suisse-Bilanz durch den kantonalen Beratungsdienst (Kosten: Fr. 40.-) oder durch ihre Kontrollorganisation berechnen lassen. 5. Neuanmeldung Biodiversitätsförderflächen (BFF) und Landschaftsqualität Die Neuanmeldung für die BFF-Qualitätsstufe 2, Vernetzung und Landschaftsqualität muss anlässlich der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdatenerhebung 2021 erfolgen. Die Anmeldung BFF-Q2 und Vernet- zung erfolgt elektronisch im agriPortal bzw. neu im agriGlS unter der entsprechenden Nutzung. Die An- meldungen für LQB erfolgen mit Formularen, inkl, jene für Sömmerungsbetriebe, Waldrandaufwertung und Initialbeiträge, welche unter https://www.ar.ch/verwaltung/departement-bau-und-volkswirtschaftlamt- fuer-landwirtschaft/direktzahluncien/landschaftsgualitaetsbeitraege/ aufgeschaltet sind. Sämtliche Anmel- dungen müssen bis zum 20. Februar 2021, dem Amt für Landwirtschaft Appenzell Ausserrhoden, schrift- lich eingereicht werden. 6. Einsatz von Ökofutter Betriebe, die nährstoffreduziertes Futter (Ökofutter) einsetzen, müssen eine "Ökofuttervereinbarung" ha- ben. Darin muss angegeben sein, wo das Futter eingesetzt wird und ob in der Nährstoffbilanz die "lineare Korrektur" oder die "Import/Exportbilanz" zu berücksichtigen ist. Wer 2021 Ökofutter einsetzen will und noch keine Vereinbarung hat, muss diese bis Ende Dezember 2020 dem Amt für Umwelt zur Genehmi- gung einreichen. Die jährlich verlangten Unterlagen zur Berechnungsperiode (mind. 10 Monate) für die beiden möglichen Varianten "lineare Korrektur" oder "Import/Export-Bilanz" sind jeweils bis spätestens Ende September dem Amt für Umwelt zu übermitteln. Für die Berechnung der „linearen Korrektur" wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 20.-, bzw. für die Import/Export-Bilanz ein Unkostenbeitrag von Fr. 30.- pro Betrieb verrechnet. Herisau, 14. Dezember 2020 Seite 2/4
AppenzellAusserrhoden R A 7. Bodenunabhängige Betriebe Schweinezucht- und Mastbetriebe, sowie Käsereien mit Schweinehaltung müssen die Unterlagen der Im- port/Export Bilanz ebenfalls bis spätestens Ende September dem Amt für Umwelt zur Kontrolle einrei- chen. Hofdüngerlieferungen werden nur dann anerkannt, wenn diese fristgerecht im HODUFLU erfassten und bestätigt werden. Die fürs Jahr 2021 verbindlichen Nährstoffgehalte für Phosphor und Stickstoff wer- den spätestens per Ende Februar mittels kostenpflichtiger Verfügung durch das Amt für Umwelt mitgeteilt. 8. Überarbeitetes Merkblatt „Wann darf gedüngt werden?" Seit Anfang Dezember ist auf der Homepage des Amtes für Umwelt das revidierte Merkblatt „Wann darf gedüngt werden'?" aufgeschaltet. Dieses ersetzt das bisherige, aus dem Jahr 2009 stammende Merkblatt „Düngen im Winter?, bei welchem der Fokus insbesondere bei der Einhaltung der Vegetationsruhe über die Wintermonate lag. Im aktualisierten Merkblatt wurde die bestehende Tabelle zur Risikobeurteilung ei- nes Jaucheaustrags ergänzt, um damit neu die wichtigsten Anforderungen des Gewässerschutzes und der Luftreinhaltung für die gesamte Vegetationsperiode darzustellen. Die bereits bekannte Vegetationsru- he mit einem strikten Gülleverbot für die Zeit zwischen 15. November und 15. Februar bleibt wie bis anhin bestehen. 9. HODUFLU: Hofdünger Zu- oder Wegfuhr Zur Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) müssen sämtliche Hof- und Recyclingdün- gerverschiebungen in und aus der Landwirtschaft sowie zwischen den Betrieben in HODUFLU verwaltet werden. Die Lieferungen von Hof- und Recyclingdünger sind innert 60 Tagen nach Lieferung durch den Abgeber- betrieb im System zu erfassen. Nach dem Jahresende können keine Lieferungen mehr erfasst werden. Nur in HODUFLU erfasste und bestätigte Lieferungen werden bei der Berechnung der gesamtbetriebli- chen Nährstoffbilanz angerechnet. Nährstoffbilanzen, die wegen nicht erfasster Hofdüngerabgaben un- ausgeglichen sind, haben Kürzungen der Direktzahlungen zur Folge. Der Abgeberbetrieb trägt die Ver- antwortung für die korrekte Erfassung resp. Kontrolle der Bestätigung durch den Abnehmer. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Amt für Umwelt, die landwirtschaftliche Beratung oder den Agate Helpdesk (Tel. 0848 222 400) wenden. 10. Jauchegrubenkontrolle Am 31 Oktober 2020 liefen die letzten noch offenen Fristen für die Durchführung der Kontrolle für Betriebe in den übrigen Gewässerschutzbereichen (üB) ab. Seit dem Start der Kontrolle in den Grundwasser- schutzzonen (S2 und S3) und Gewässerschutzbereichen (Ac) im Jahr 2013 wurden rund 680 Betriebe (Haupterwerbs- und Hobbytierhalter) zur Kontrolle aufgeboten und kontrolliert. Erfreulicherweise haben rund 90 Prozent der Betriebe die Kontrolle fristgerecht und ohne grössere Mängel erledigt. Dafür möchten wir uns bei Ihnen bedanken. Die noch offenen 10 Prozent werden im Frühling 2021 durch das Amt für Umwelt letztmalig mit einer kostenpflichtigen Verfügung zum Kontrollabschluss per Ende 2021 aufgebo- ten. Eine erste Auswertung der Kontrollresultate zeigt, dass sich die Jauchegruben im Kanton Appenzell Aus- serrhoden mehrheitlich in einem dichten und funktionstüchtigem Zustand befinden. Es wiesen nur wenige Gruben Risse oder Undichtigkeiten an den Einläufen auf. Der Grossteil der Betriebe verfügt zudem über eine genügend grosse Lagerkapazität für flüssigen Hof- dünger (Richtwert 6 Monate). Damit können unerlaubte Austräge von Gülle während der Vegetationsruhe vermieden werden. Herisau, 14. Dezember 2020 Seite 3/4
Appenzell Ausserrhoden VR Verbesserungen sind noch bei der Liegenschaftsentwässerung nötig. Rund ein Drittel der Betriebe weist offene Meteorschächte im Hofraumbereich auf, welche aufgrund ihrer Lage (z.B. direkt bei Gülleverlade- platz oder in Laufhofnähe) und dem direkten Anschluss in ein Gewässer eine Gefährdung durch unkon- trolliertes Abfliessen vom Gülle, Milch oder Laufhofabwasser darstellen. 11. Bewirtschaftung von Pufferstreifen Um die Anforderungen des Gewässerschutzes einzuhalten, muss beim Hofdüngeraustrag entlang von Gewässern, Waldrändern sowie Hecken, Feld- und Ufergehölzen ein Mindestabstand von 3 Metern ein- gehalten werden. Dieser Mindestabstand gilt z.B. auch für das Ablagern von Siloballen, Mist und Kom- post. Die Einhaltung der Pufferstreifen im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird auch im kommenden Jahr kontrolliert werden. 12. Sonderbewilligungen Können die Vorschriften und Auflagen (Schnittzeitpunkt, Blackenbekämpfung, Auslauf, Tierschutz etc.) aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden, so sind die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen verpflichtet, im Voraus eine Bewilligung beim Amt für Landwirtschaft Appenzell Ausserrhoden einzuholen. 13. Kürzungen der Direktzahlungen Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen, welche Direktzahlungen beantragen, müssen der kantonalen Behörde den Nachweis erbringen, dass sie den gesamten Betrieb nach den Anforderungen des ökologi- schen Leistungsnachweises (ÖLN) bewirtschaften (Art. 11 DZV). Zum ökologischen Leistungsnachweis gehört unter anderem die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen der Direktzahlungsverordnung, des Tierschutzes sowie der landwirtschaftsrelevanten Vorschriften des Gewässerschutz-, des Umweltschutz- oder des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Wird der ökologische Leistungsnachweis nicht oder nur teilweise erfüllt, so werden die Direktzahlungen gemäss Anhang 8 der DZV, gekürzt. 14. Weitere Informationen Nutzen Sie die Informationsmöglichkeiten des Internets. Die Neuerungen 2021 betreffend verweisen wir auf unsere Internetseite. Die aktualisierten Dokumente sind unter www.ar.ch/alw (Direktzahlungen) ab dem 8. Februar 2021 abrufbar. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Amt für Landwirtschaft Amt für Umwelt Appenzell Ausserrhoden Appenzell Ausserrhoden Heriseu, 14. Dezember 2020 Seite 4/4
Departement Bau und Amt für Landwirtschaft S p Appenzell Ausserrhoden Volkswirtschaft VIER Irene Mühlebach Beratung im ländlichen Raum Leiterin Regierungsgebäude Tel. 071 353 67 56 9102 Herisau lrene.Muehlebach©ar.ch landwirtschaft@ar.ch www.ar.ch/alw Angaben zur Berechnung der Nährstoffbilanz für das Jahr 2020 Periode: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 Betriebsnummer. ........................................... Name/Vorname: Adresse, Ort: Düncjem ittel: Bezeichnung Verbrauch aus Verkauf [in kg] Bezeichnung Zufuhr Zukauf [in kg] [m3 ltlkg] Heu, Emd, Ricokalk [t] Luzerne Grassilage Ammonsalpeter (27.5% N) [kg] Silomais Kalkammonsalp. (23% N) [kg] Maiswürfel Andere Mineral- N..............% dünger [kg] P...............% Zuckerrüben- D nass schnitzel trocken Malz D nass EI trocken Trester U nass Kraftfutterverbrauch total [kg] im Jahr fur: U trocken (Milchviehfutter, Getreidemischung, Maiskolben- schrott..... Andere: Milchkühe Nebenprodukte Mutterkühe (Grüsch) Stroh z. Einstreuen Jungvieh Verbrauch pro Jahr (ohne Alp) Stroh zum Füttern Rindviehmast Schafe Milchleistung pro Kuh und Jahr: kg Andere Raufutterverzehrer (Ziegen, Pferde, etc Wurde betriebseigenes Rauhfutter auf die Alp geführt? Wenn ja, Futter und Menge hier unten in den Bemerkungen aufführen. Bemerkungen: bitte wenden
Weitere Angaben zur Berechnung der Nährstoffbilanz für das Jahr 2020 Rindvieh: (diese Anaaben zum Rindvieh brauchen wir als Eraänzuna zu den TVD-Zahlen Haben Sie im 2020 Mastkälber gemästet? Ja U Nein U Wenn Ja: Wie viel Stück wurden gemästet? Stück: ............................ Hielten Sie im 2020 Mutterkühe od. Ausmastkühe? Ja U Nein U Wenn Ja: U Mutterkühe mehr als > 700 kg Anzahl. .......................... (Reinrassige Limousin, Blonde d'Aquitaine, Charolais) U Mutterkühe 600 700 kg - Anzahl .......................... (Braunvieh, Simmental, Angus, Fl Kreuzungen) U Mutterkühe
9 ACAN 2T WIESENJOURNAL 2021 Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Reckenholzstr. 191 des Futterbaues 8046 Zürich agff@agroscope.admin.ch Verfasser: F Gassmann, 0. Huguenin-Elie (Agroscope) www.agff.ch Ziel des Journals Übersichtliches und einfaches Planen, Festhalten und Überprüfen einer artgemässen und standortgerechten Nutzung und Düngung der Wiesen und Weiden • Erfassen des ausgebrachten verfügbaren Stickstoffes (N,.) • Erfassen des Auslaufes derliere So wird's gemacht (siehe Muster) 1. Die einzelnen Parzellen oder Weideschläge mit einem Namen oder einer Nummer bezeichnen. 2. Pro Parzelle bzw. Schlag eine Doppelzeile im Journal belegen (Wintermonate auf der Rückseite). Es empfiehlt sich, die Futterflächen nach Intensität zu gliedern (intensive oben, extensive unten). 3. Fläche pro Parzelle eintragen. 4. Wiesentyp und Nutzungsintensität bestimmen und eintragen (siehe «Nutzung und Düngung der Wiesen- typen»). 5. Journal samt Parzellenplan und Ernterapport an günstigem Ort aufhängen, um täglich die getroffenen Massnahmen festhalten zu können. 6. Nutzungen in der oberen Zeile, Düngung und Pflegemassnahmen in der unteren Zeile eintragen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass für drei bis sechs Wochen geplant werden kann (mit Bleistift). 7. Auf Grund der Düngerarten und deren Gehalte die Menge an ausgebrachtem verfügbarem Stickstoff (Ne) ermitteln und in der hintersten Kolonne des Journals eintragen. Angaben zu den Stickstoffgehalten der verschiedenen Düngerarten sind oberhalb des .Iournals zu finden. 8. Täglich den Auslauf der Kühe in den untersten Zeilen des Journals nachführen. Für das konservierte Futter (Heu, Emd, Silage usw.) werden auf dem Ernterapport oder im Wiesenkalender die botanische Zusammensetzung, das Nutzungsstadium, die eingeführte Menge usw. notiert. Wie dem Druck der Borstenhirse standhalten? Die Borstenhirse breitet sich als Lückenbüsser in 3) Bestandeslücken bieten den Hirsearten, was sie Wiesen und Weiden aus. Sie hat einen sehr tiefen zum Keimen und Auflaufen brauchen: direkte Son- Futterwert und wird von den Tieren verschmäht. Sie neneinstrahlung auf den Boden und eine erhöhte ist besonders konkurrenzstark, wenn die anderen Temperatur. Gräser unter Hitze und Trockenheit leiden. Sie ist Höher schneiden, um Narbenschäden zu ver- - einjährig und überlebt den Winter als Samen. Ihre meiden. Ein hoher Schnitt (8 cm) fördert die Keimung erfolgt ab April und staffelt sich bis in den guten Futtergräser und erschwert die Entwick- frühen Herbst. Die Samenbildung erstreckt sich von lung der Hirsen. 71 Juli bis Oktober. Es gibt kein zugelassenes chemi- Entstandene Lücken möglichst rasch durch - rel sches Mittel, um die Hirsen in Wiesen und Weiden Übersaaten wieder schliessen. zu bekämpfen. In Italienisch-Raigraswiesen der Lückenbildung I— --> durch Förderung des Italienischen Raigrases cc 1) Nach einem Schnitt ist die Borstenhirse in der mittels regelmässiger Versamungsaufwüchse LU Lage, reife Samen innerhalb kürzester Zeit zu pro- vorbeugen. —J duzieren. —J LU - Eine Intensivierung des Schnittregimes zur Ver- 4) Die Borstenhirse verbreitet sich vor allem dann, hinderung ihres Versamens ist wirkungslos und wenn die anderen Gräser unter Hitze und Trocken- I- kontraproduktiv (schwächt Futtergräser) und deshalb zu unterlassen. heit leiden. - Während heissen und trockenen Witterungs- - Das Verschleppen von Hirsesamen mit Maschi- phasen besonders schonend bewirtschaften: nen und dem Futtertransport ist zu verhindern. Die Wiesen länger stehen lassen, um den Bo- 4 2) Im Dürrfutter können die Borsten der Borstenhir- den zu beschatten und die Überlebenschancen der guten Gräser zu erhöhen; nur sehr gut ver- se die Mundhöhle, den Gaumen und die Zunge der dünnte Gülle einsetzen. Tiere verletzen. - Trockenheitsresistentere Gräser wie Knaulgras - Bestände mit viel Borstenhirsen sollten als Si- oder Rohrschwingel durch Übersaaten in den lage statt Dürrfutter konserviert werden. Bestand einbringen. Olivier Huguenin-Elie, Agroscope
Auslauf- und Weidejournal 2021 Name: Januar Februar März April Mai Juni Tag Tierkategorie Tag Tierkategone Tag Tierkategone Tag Tierkategorie Tag Tierkategorie Tag Tierkategorie 77 10 10 10 10 10 10 11 11 11 11 11 12 12 12 12 12 12 13 13 13 13 13 13 14 14 14 14 14 14 15 15 16 16 16 16 16 16 17 17 17 17 17 17 _______ ___________ 18 18 18 18 18 18 19 ig 19 ig ig 19 20 20 20 20 20 20 21 21 21 21 21 21 22 22 - 22 22 22 22 23 23 23 __________ 23 23 23 24 24 24 24 24 24 25 25 25 25 25 25 26 26 26 26 26 26 27 27 27 27 27 27 28 28 28 28 28 28 29 29 29 29 29 30 30 30 30 30 31 31 Summe W -1 SummeL _ Erläuterungen: W = Weide L = Laufhof A = Aussenklimabereich = Sonn- und allg. Feiertage Datum, Unterschrift Kontrolleur, -in: Einträge spätestens nach 3 Tagen (Ausnahmen siehe RAUS-Verordnung) Dieses Formular ist während mindestens 5 Jahren aufzubewahren Datum, Unterschrift Betriebsleiter, -in: Tierkategorien Rinder und Wasserbüffel A7 männl.Tiere, über 365 bis 730 Tage alt Ziegengattung Schweinegattung Kaninchen Al Milchkühe A8 männl.Tiere, über 160 bis 365 Tage alt Cl weibl. Tiere, über 1 Jahr alt El Zuchteber, über halbjährig Fl produzierende Zibben A2 andere Kühe A9 männl. Tiere, bis 160 Tage alt C2 männl.Tiere. über I Jahr alt E2 nicht säugende Zuchtsauen, F2 Jungtiere A3 weibLTiere über 365 Tage alt, über halbjährig Nutzgeflügel bis zur ersten Abkalbung Pferdegattung Schafgattung E3 säugende Zuchtsauen Gi Bruteier produzierende Hennen und Hähne A4 weibl.Tiere, über 160 bis 365 Tage Bl weibl.u. kastrierte männl. Dl weibl. Tiere, über 1 Jahr alt E4 abgesetzte Ferkel G2 Konsumeier produzierende Hennen alt Tiere, über 900 Tage alt D2 männl.Tiere, über 1 Jahr alt ES Remonten bis halbjährig und G3 Junghennen, Junghähne und A5 weiblTiere, bis 160 Tage alt B2 Hengste über 900 Tage alt Mastschweine Küken für die Eierproduktion A6 männl. Tiere, über 730 Tage alt B3 Tiere, bis 900 Tage alt Andere Rauh futter verzehrende Nutztiere G4 Mastpoulets Hi Hirsche H2 Bisons GS Truten
Auslauf- und Weidejournal 2021 Nr.: Name: Juli August September Oktober November Dezember Tag Tierkategorie Tag Tierkategorie Tag Tierkategorie Tag Tierkategorie Tag Tierkategorie Tag Tierkategorie b 8 8 8 & 8 8 9 9 9 9 9 - 10 10 10 10 10 10 11 11 __ 11 11 11 11 12 12 _21 1 1 12 12 12 13 13 13 13 13 13 14 14 14 14 14 14 15 15 15 15 15 15 - 16 16 16 16 16 16 17 17 17 _1 7 17 17 18 18 18 18 18 19 19 19 19 19 19 20 20 20 20 20 i 20 - 21 21 21 21 21 21 22 j 22 22 22 22 22 23 23 23 23 23 23 24 24 24 .24 1 1 24 24 25 1 25 25 25 25 25 26 26 1 26 26 26 26 27 27 27 27 27 27[ 28 28 28 28 28 28 29 29 29 29 29 29 30 30 30 30 30 30 - - 31 31 31 31 mmeW Suu mmeL Erläuterungen: W = Weide L = Laufhof A = Aussenklimabereich = Sonn- und allg. Feiertage Datum, Unterschrift Kontrolleur, -in: Einträge spätestens nach 3 Tagen (Ausnahmen siehe RAUS-Verordnung) Dieses Formular Ist während mindestens 5 Jahren aufzubewahren Datum, Unterschrift Betriebsleiter, -in: Tierkategorien: Rinder und Wasserbüffel A7 männl.Tiere, über 365 bis 730 Tage alt Ziegengattung Schweinegattung Kaninchen Al Milchkühe A8 männlTiere, über 160 bis 365 Tage alt Cl weibl. Tiere, über 1 Jahr alt El Zuchteber, über halbjährig Fl produzierende Zibben A2 andere Kühe A9 männl. Tiere, bis 160 Tage alt C2 männl.Tiere, über 1 Jahr alt E2 nicht säugende Zuchtsauen, F2 Jungtiere A3 weibl.Tiere über 365 Tage alt, über halbjährig Nutzgeflügel bis zur ersten Abkalbung Pferdegattung Schafgattung E3 säugende Zuchtsauen GI Bruteier produzierende Hennen und Hähne A4 weibl.Tiere, über 160 bis 365 Tage Bl weibl.u. kastrierte männl. Dl weibi. Tiere, über 1 Jahr alt E4 abgesetzte Ferkel G2 Konsumeier produzierende Hennen alt Tiere, über 900 Tage alt D2 männl.Tiere, über 1 Jahr alt E5 Remonten bis halbjährig und G3 Junghennen, Junghähne und AS weibl.Tiere, bis 160 Tage alt B2 Hengste über 900 Tage alt Mastschweine Küken für die Eierproduktion A6 männl. Tiere, über 730 Tage alt B3 Tiere, bis 900 Tage alt Andere Rauhfutter verzehrende Nutztiere G4 Mastpoulets HI Hirsche H2 Bisons GS Truten
I Appenzell Ausserrhoden VJR Kantonales Förderungskonzept Landwirtschaft • Agrarfondsdarlehen • A-fonds-perdu-Beiträge
Appenzell Ausserrhoden Departement Bau Amt für Landwirtschaft Vj? und Volkswirtschaft Regierungsgebäude 9102 Herisau Tel. +41 71 353 61 11 landwirtschaft@ar.ch www. arch Amt für Landwirtschaft, Regierungsgebäude, 9102 Herisau Peter Raschle Kreditsachbearbeiter Tel. +41 71 35367 57 peter.raschle@ar.ch Herisau, 1. Dezember 2020 Finanzielle Unterstützung von Photovoltaikanlagen auf Scheunendächern Infolge Anpassung des Rücklieferungspreises bzw. Übernahme des Herkunftsnachweises für Solarstrom wird die Erstellung von Photovoltaikanlagen auf Scheunendächern attraktiver. Wenden Sie sich an einen spezialisierten Photovoltaik Installateur, welcher auch die Planung übernimmt. Nachfolgend einige Hinweise: • Die SAK erhöht per Anfang 2021 den Rücklieferungspreis für Strom aus Photovoltaikanlagen (siehe www. sak.ch). • Der Rücklieferungspreis für Strom von kleinen und mittelgrossen Anlagen beträgt ca. 9 Rappen (gilt für das Jahr 2021, inklusive Herkunftsnachweis). • Anfragen sind an die SAK oder an das lokale EW zu richten. • Das Potential der Dachflächen ist einsehbar unter: www.sonnendach.ch Finanzierungsmöglichkeiten: Pro Novo Einmalvergütung vom Bund Die Beiträge liegen in der Höhe von max. 30% der Investitionskosten. Anträge sind einzureichen unter https://pronovo.ch Darlehen aus dem kantonalen Agrarfonds (zusätzlich) Darlehen werden gewährt bis maximal 50% der Investitionskosten: Für Landwirtschaftsbetriebe (Mindestgrösse 0.8 Standardarbeitskraft) • Zinssatz 0.5% • Rückzahlungsdauer maximal 15 Jahre • Sicherheit durch ein Grundpfand über der Belastungsgrenze nach BGBB Gesuchsformular unter https:/fwww.ar.ch/verwaltung/departement-bauund-volkswirtschaftIamt-fuer- landwirtschaft/strukturverbesserungen/ Rückfragen an Peter Raschle, peter.raschIear.ch, Tel.071 353 67 57 Gesuche sind zu richten an: Landwirtschaftliche Kreditkasse, Regierungsgebäude, 9100 Herisau Seite 1/1
Nutz- und SchlachfviehgenossenschafI Viehmärkte Herisau, Sargans. Wattwil im Jahr 2021 Wer darf aufführen: Jedermann kann an unseren Schlacht- oder Ausmasttiermärkten Tiere ver- steigern lassen. Mögliche Tierarten: Rinder, Kühe, Banktiere und mindestens 161 Tage alte Fresser. Freiläufer müssen menschen- und stallgewohnt sein. In Herisau akzeptieren wir nur haiftergewohnte Tiere. Wichtig: Jedem Tier ist ein Begleitdokument mitzugeben. Dabei müssen Angaben gemacht werden: Transport- und Fahrzeiten, ggf. Importzeitpunkt, Trächtigkeit nein/ja und seit wann. Bei Jungkühen das Abkalbedatum. Als Zielort sind Marktplatz, NSG oder Schlachtviehmarkt möglich. Label Tiere: Labeltiere können nur anerkannt werden, wenn der entsprechende, gültige Kleber (Jahrgang) auf dem Begleitdokument aufgebracht ist und das Tier die ge- forderte Zeit auf dem Labelbetrieb verbracht hat. Preis: Auch in Zeiten in denen Verarbeiter den Tabellenpreis nicht voll bezahlen wird kein eingeschätztes Tier unter dem offiziellen Tabellenpreis verkauft. Rekurse: Sind Sie mit der Einschätzung oder dem gebotenen Preis nicht einverstanden, können Sie den Verkauf solange verweigern bis sie mit dem Preis einverstan- den sind. (Nicht möglich bei Tiervorführung durch die NSG) Selber mitsteigern ist laut Bundesgerichtsurteil untersagt. Versicherung: Kranke, verletzte, stark verschmutzte Tiere, solche mit fehlenden Ohrmarken oder unkorrekten Begleitdokumenten werden von Proviande nicht eingeschätzt, sind nicht versichert und haben keinen geschützten Mindestpreis. Sanktionen durch kantonale Tierschutzbehörden sind möglicherweise zu gewärtigen. Unsere Versi- cherung deckt Konfiskatabzüge, Bandwurmfinnen, Totalverluste. Ausmasttiere: Gesunde Tiere mit schwacher Fettauflage werden oft zur Ausmast gekauft und lösen dabei Preise die deutlich über dem Schlachterlös liegen. Bei solchen Tieren müssen auf dem Begleitdokument unbedingt auch kleinere Fehler deklariert wer- den (z.B. Klauenleiden, akute Euterentzündungen, Möglichkeit einer auch nur sehr kurzen Trächtigkeit usw). Verhindern zum Marktzeitpunkt bekannte, versteckte Mängel die Ausmast ist ein Preisrückgriff möglich. Transport: Auf Wunsch organisiert die NSG den Transport und das Vorführen der Tiere. Transportkosten: 1 Tier Fr. 60.00, 2 Tiere Fr. 50.00, 3 Tiere Fr. 45.00 Marktprogramm: Marktdaten finden Sie auf unserer Internetsite und wöchentlich im St. Galler Bauer. Es ist möglich, dass wegen mangelnder Anmeldungen Märkte ausfallen. Anmeldetermin: Rechtzeitig d.h. bis am Montag in der Woche vor dem Markt angemeldete Tiere erhalten einen Bonus von Fr. 2.00, spätere Anmeldungen einen Malus von Fr. 2.00. Unangemeldete Tiere können wir zurückweisen oder mit Fr. 20.00 belasten. Anmeldung: Ihre Tiere melden sie am Zuverlässigsten an auf unserer Internetsite www.viehanmeldunq.ch ist möglich auf dem Computer oder dem Handy. Falls sie sich nicht einloggen können oder wenn es sonst nicht klappen will, rufen sie uns bitte an, wir helfen ihnen gerne. Auch Anmeldungen auf die Combox mit Nummer 079 617 48 69 sind möglich. Kontaktadresse: NSG, äussere Lembergstrasse 6, 9633 Bächli (Hemberg) nsqviehanmeldung.ch, 071 350 03 90, 079 617 48 69
Märkte der NSG in Appenzell Herisau, Sargans, Wattwil 2021 Appenzell / Herisau Sargans 08:00 Uhr Wattwil 07:30 Uhr KW Dienstag 05.01.21 2 Appenzell/Herisau Mo 11.01.21 Dienstag 12.01.21 3 Dienstag 19.01.21 4 Herisau Mo 25.01.21 Dienstag 26.01.21 5 Dienstag 02.02.21 6 Appenzell/Herisau Mo 08.02.21 Dienstag 09.02.21 7 Dienstag 16.02.21 8 Dienstag 23.02.21 9 Dienstag 02.03.21 10 Appenzell/Herisau Mo 08.03.21 Dienstag 09.03.21 Mittwoch* 10.03.21 11 Dienstag 16.03.21 12 Herisau 22.03.21 Dienstag 23.03.21 13 Dienstag 30.03.21 14 Appenzell/Herisau Di 06.04.21 Mittwoch 07.04.21 15 Dienstag 13.04.21 16 Herisau Mo 19.04.21 Dienstag 20.04.21 17 Dienstag 27.04.21 18 Appenzell/Herisau Mo 03.05.21 Dienstag 04.05.21 19 Mittwoch 12.05.21 Dienstag* 11.05.21 20 Dienstag 18.05.21 21 Appenzell/Herisau Mi 26.05.21 Dienstag 25.05.21 22 Dienstag 01.06.21 23 Dienstag 08.06.21 24 Herisau Mo 14.06.21 Dienstag 15.06.21 25 Dienstag 22.06.21 26 Appenzell/Herisau Mo 28.06.21 Dienstag 29.06.21 27 Dienstag 06.07.21 28 Herisau Mo 12.07.21 Dienstag 13.07.21 129 Dienstag 20.07.21 30 Dienstag 27.07.21 31 Appenzell/Herisau Mo 02.08.21 Dienstag 03.08.21 32 Dienstag 10.08.21 33 Herisau Mo 16.08.21 Dienstag 17.08.21 34 Dienstag 24.08.21 35 Appenzell/Herisau Mo 30.08.21 Dienstag 31.08.21 Mittwoch* 01.09.21 36 Dienstag 07.09.21 37 Herisau Mo 13.09.21 Dienstag 14.09.21 38 Dienstag 21.09.21 39 Appenzell Mi 29.09.21 Dienstag 28.09.21 40 Dienstag 05.10.21 41 Herisau Mo 11.10.21 Mittwoch 13.10.21 42 Dienstag 19.10.21 43 Appenzell/Herisau Mo 25.10.21 Dienstag 26.10.21 Mittwoch* 27.10.21 44 Mittwoch 03.11.21 45 Herisau Mo08.11.21 Dienstag 09.11.21 Mittwoch* 101121 46 Dienstag 16.11.21 47 Herisau Mo22.11.21 Dienstag 23.11.21 Mittwoch* 24.11.21 48 Dienstag 30.11.21 49 Appenzell/Herisau Mo 06.12.21 Dienstag 07.12.21 Mittwoch* 08. 12. 21 50 Dienstag 14.12.21 51 Herisau I Mo 20.12.211 Dienstag 21.12.21 52 AppenzlHerisau = Appenzell 08:15 Uhr/Herisau 10:15 Uhr Nur Herisau 08:15 Uhr Auskunft zur Durchführung jeweils ab Dienstag-Mittag in der Vorwoche auf www.viehanmeldung.ch
Appenzell Ausserrhoden Departement Veterinäramt V R Gesundheit und Soziales Regierungsgebäude 9102 Herisau Tel. +41 71 353 67 55 Veterinaeramt©ar.ch www.ar.ch Veterinäramt, 3102 Herisau Dr. Sascha Quaile An alle Kantonstierarzt Halterinnen und Halter von Klauentieren in Appenzell Ausserrhoden Herisau, 14. Dezember 2020 Alte Begleitdokumente Sehr geehrte Damen und Herren In den letzten Jahren wurde das Begleitdokument für Klauentiere aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen oder neuer Branchenanforderungen mehrmals angepasst. So müssen z.B. die Transportzeiten erfasst und die Trächtigkeit von Kühen deklariert werden. Bei den Tierhaltenden befinden sich nach wie vor Begleitdokument-Blöcke am Lager, auf denen weder die Transportzeit noch die Trächtigkeit deklariert werden kann. Falls auch Sie noch Begleitdokumente, die älter sind als die Auflage 2020, besitzen, empfehlen wir Ihnen, diese nicht weiter zu verwenden, und sich stattdes- sen einen neuen Begleitdokumente-Block anzuschaffen. Gänzlich unbenutzte alte Blöcke (älter als Auflage 2020) können Sie beim Veterinäramt gegen einen Neuen eintauschen. Bereits angebrochene Blöcke können nicht umgetauscht werden. 6. Unterschrift des/der verantwortlichen Tierhalt ers/Tierhalt erin Unterschrift Ort / Datum der Standortveränderung Name (in Blockschrift) 7. Angaben zu den Fahrzeiten (TSchG Art. 15, TSchV Art. 152 Abs. 1 Bat. e und Art. 152a) Bedingungen Beladezeit Entladezeit Fahrzeit Kontrollschild Unterschrift Art. 152a Abs. 2 Std. und Min. Std. und Min. Std. und Min. Nummer Fahrer I Fahrerin 1.Transport [I] erfüllt 2. Transport erfüllt 3. Transport erfüllt M Zutreffendes ankreuzen ge 2020 Erläuterungen auf der Rückseite Seite 112
Appenzell Ausserrhoden Begleitdokument-Blöcke sind weiterhin beim Veterinäramt und bei den meisten Tierärzten erhältlich. Ebenfalls praktisch sind Begleitdokumente, die elektronisch ausgefüllt werden können. Unter www.blv.admin.ch --> Tiertransporte --> Begleitdokument finden Sie ein Begleitdokument im PDF-Format, welches sich elektronisch ausfüllen und ausdrucken lässt. Auch auf der Tierverkehrsdatenbank unter Agate lassen sich die Begleitdoku- mente elektronisch ausfüllen, sobald ein Rind, eine Ziege oder ein Schaf abgemeldet werden. Bei Fragen steht das Veterinäramt gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Dr. Sascha Quaile Seite 212
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