Breitband Masterplan Tirol 2019-2023 - Land Tirol
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Vorwort Mit dem Breitbandmasterplan 2013 – 2018 hat das Land Tirol eine wichtige Rolle in Bezug auf die Verantwortung für den Ausbau von zukunftsfähigen Breitband-Infrastrukturen im Land Tirol übernommen. Die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen und die Erreichung der Ziele ist erfolgreich verlaufen. Dennoch bleibt die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit zukunftsfähigen Breitbandnetzen und -diensten ein prioritäres Vorhaben für die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Attraktivität unseres Bundeslandes. Aus diesem Grund hat das Land im Jahr 2018 eine Fortschreibung des Breitbandmasterplanes initiiert, dessen Ergebnisse hiermit vorgelegt werden. Auf der Grundlage einer Überprüfung der Zielerreichung aus dem vergan- genen Breibandmasterplan, unter Berücksichtigung der erreichten Versorgungsgrade sowie auch der technischen Entwicklungen sowie unter Berücksichtigung von rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer und auf natio- naler Ebene hat das Land die strategischen Ziele definiert, die in Fortschreibung und Weiterentwicklung der bishe- rigen Digital-Breitbandpolitik des Landes für die nächsten Jahre gelten sollen. Die drei wesentlichen als strategisch identifizierten und definierten Ziele sind die Ausrichtung des Breitbandausbaus auf ein bandbreitenunabhängiges Infrastrukturziel, die Bestätigung der Rolle der öffentlichen Hand als treibender Akteur auf der Ebene des passiven Netzausbaus sowie die weitere Umsetzung des Breitbandausbaus als Kooperation zwischen der öffentlichen Hand und dem Markt. Unterfüttert werden diese Vorhaben mit operativen Zielen und dazu geeigneten Maßnahmen für die konkrete Um- setzung. Zur Zielerreichung gehört auch die Definition von sogenannten Key Performance Indicators, die es im Rahmen eines Wirkungskreises der Maßnahmen erlauben zu überprüfen, ob und in wie weit die Strategie des Landes erfolgreichwar. Der Breitbandausbau bleibt eine wichtige Aufgabe, bei dem das Zusammenspiel von privaten Netzbetreibern und Diensteanbietern auf der einen Seite und der öffentlichen Hand für die Basisinfrastruktur auf der anderen Seite erforderlich ist. Diese beiden Aspekte und vor allem der Gedanke einer kooperativen Breitbandausbaupolitik ist der tragende Gedanke in Tirol, der sich auch in der Vergangenheit als richtig und zukunftsweisend erwiesen hat. Günther Platter Patrizia Zoller-Frischauf Landeshauptmann Landesrätin –3–
Inhaltsübersicht Vorwort......................................................................................................................................................................3 Executive Summary.................................................................................................................................................6 1 Einleitung........................................................................................................................................................8 2 Breitbandmasterplan für Tirol.......................................................................................................................8 2.1 Breitbandmasterplan für Tirol 2013...................................................................................................................8 2.2 Standortbestimmung 2018................................................................................................................................9 2.3 Breitbandmasterplan für Tirol 2019 –2023......................................................................................................10 3 Bestandserhebung zur Zielerreichung des Masterplans 2013................................................................. 11 3.1 Zielerreichung bei strategischen Zielen.......................................................................................................... 11 3.2 Operative Ziele und Maßnahmen...................................................................................................................14 3.2.1 Vollständige Zielerreichung................................................................................................................ 14 3.2.2 Weitgehende Zielerreichung mit Anpassungspotentialen..................................................................15 3.2.3 Zielerreichung der operativen Ziele...................................................................................................16 4 Rahmenbedingungen 2018..........................................................................................................................17 4.1 Europäischer Rahmen....................................................................................................................................17 4.2 Breitbandstrategie des Bundes.......................................................................................................................17 4.3 5G-Strategie des Bundes...............................................................................................................................18 4.4 Telekommunikationsgesetz.............................................................................................................................18 4.5 Vorgehen anderer Bundesländer....................................................................................................................20 5 Stand der Technik 2018 und weitere Entwicklung.....................................................................................21 5.1 xDSL und Kupferdoppelader...........................................................................................................................21 5.2 Koaxialkabel...................................................................................................................................................22 5.3 Glasfaser........................................................................................................................................................23 5.4 Mobilfunk – aktueller Stand............................................................................................................................24 5.5 Mobilfunk – Ausblick.......................................................................................................................................24 5.6 Fixed Wireless Access....................................................................................................................................25 6 Rahmenbedingungen für die Anpassung des Breitbandmasterplans....................................................26 6.1 Das Tiroler Modell...........................................................................................................................................26 6.2 Einschätzung der Breitbandversorgung durch die Stakeholder......................................................................27 6.3 Synergien zwischen Fest- und Mobilnetzen...................................................................................................27 –4–
Inhaltsübersicht 7 Breitbandmasterplan 2019 – 2023................................................................................................................28 7.1 Strategische Ziele...........................................................................................................................................29 7.1.1 Flächendeckender Glasfaserausbau.................................................................................................29 7.1.2 Öffentlicher Netzausbau nur auf der passiven Netzebene................................................................29 7.1.3 Kooperation und integrierte Ausbauplanung......................................................................................29 7.2 Operative Ziele und Überleitung zu Maßnahmen...........................................................................................30 7.2.1 Glasfaser als Infrastruktur verstehen.................................................................................................30 7.2.2 Operationalisierung und Start der BBSA...........................................................................................30 7.2.3 Schließen von Netzlücken................................................................................................................. 31 7.2.4 Förderwesen fortsetzen und optimieren............................................................................................31 7.2.5 Kooperationen mit dem Markt............................................................................................................ 32 7.3 Maßnahmen....................................................................................................................................................32 7.3.1 Durchgängige Kommunikation von Glasfaser als Infrastruktur..........................................................32 7.3.2 Fehlende Backhaulstrecken identifizieren.........................................................................................33 7.3.3 Glasfaser- und 5G Pakt mit Betreibern..............................................................................................33 7.3.4 Standardisierung und Optimierung von Verfahren und Verträgen.....................................................34 7.3.5 Prüfung der Möglichkeit einer Nachfrageförderung...........................................................................34 7.3.6 Infrastrukturdatenbank / Dokumentationstool....................................................................................34 7.3.7 Maßnahmen im Bereich Landesrecht und Landesverwaltung...........................................................35 7.3.8 Immobilienwirtschaft integrieren........................................................................................................ 35 7.3.9 Vermarktung OAN.............................................................................................................................. 35 7.3.10 Wirkungskreis herstellen über die Definition von Erfolgsindikatoren.................................................35 8 Impressum.....................................................................................................................................................37 9 Glossar..........................................................................................................................................................37 10 Referenzen....................................................................................................................................................38 11 Anhang: Maßnahmenplan............................................................................................................................39 –5–
Executive Summary Nach der erfolgreichen Periode 2013 – 2018 mit beträchtlichen Fortschritten in der Durchdringung des Landes Tirol mit FTTB/H-Anschlüssen und umfassenden Aktivitäten von Gemeinden, Planungs- und Gemeindeverbänden, Ver- sorgungsunternehmen, Stadtwerken, Betreibern und weiteren Marktbeteiligten, gilt es nun die weiteren Schritten zu definieren. Die Bevölkerung und die Wirtschaft in Tirol brauchen zuverlässige und hochqualitative Breitbandanschlüsse. Auf dem Weg dorthin ist viel erreicht worden und das Land hat seine gesteckten Ziele bei hohen Bandbreiten bis 2017 übererfüllt. Es zeigt sich aber, dass in Zukunft nicht mehr erzielbare Bandbreiten der Maßstab sind, sondern dass es um die Schaffung einer umfassenden Infrastruktur geht, die aus heutiger Sicht und prognostisch auf Glasfaser- basis errichtet sein sollte. Wir setzen uns daher als eines von drei strategischen Zielen die Errichtung einer flä- chendeckenden Glasfaserinfrastruktur, wo immer dies in Tirol wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig möglich ist. Das Bandbreitenziel wird somit ein Infrastrukturziel. Dabei wollen wir – als zweites strategisches Ziel – weiter eine starke Rolle der Gemeinden als Träger des lokalen Ausbaus passiver Netze. Ebenso streben wir die Integration der 5G Technologie und ihrer Vertreter an. Das dritte strategische Ziel besteht daher darin, Potentiale für eine Kooperation bei Ausbau von 5G und Glasfaser und eine Integration bei der Planung dieser Netze zu erreichen. Diese drei strategischen Ziele werden durch fünf operative Ziele untermauert. Diese sind • Ein gemeinsames Verständnis von Breitband als Glasfaser und Glasfaser als Infrastruktur • Die Operationalisierung der Breitbandserviceagentur Tirol GmbH, um die Unterstützung der Marktteilnehmer beim Ausbau zu gewährleisten • Die Identifikation von Maßnahmen zur Schließung von Netzlücken insbesondere im Backhaulbereich • Die Nutzung von Kooperationen mit dem Markt • Die Weiterentwicklung der Förderpolitik Alle Ziele sollen erreicht werden, indem insgesamt 10 Maßnahmen durchgeführt werden. Diese zehn Maßnahmen liegen teils im Verantwortungsbereich des Landes, teils bei der Breitbandserviceagentur und teils in gemeinsamer Verantwortung. –6–
Executive Summary Maßnahmen Botschaft: „Glasfaser ist Standardisierung von Infrastrukturdatenbank Infrastruktur“ Verfahren & Verträgen Identifikation fehlender Prüfung Nachfrageförderung Vermarktung OAN Backhaulstrecken Glasfaser- und 5G-Pakt = Wirkungskreis mit KPI herstellen Kooperation mit Betreibern / Synergien Weitere Beteiligte integrieren Maßnahmen im Bereich (Infrastrukturträger und Wohnbau) Landesrecht / Landesverwaltung Die Maßnahmen betreffen Aspekte der Kommunikation, der Kooperation, der rechtlich-administrativen Unterstützung und der technischen Analysetools. Mit der vorbeschriebenen Strategie für den Breitbandbereich in Tirol sehen wir uns für die Periode 2019 bis 2023 gut gerüstet. –7–
1 Einleitung Der Breitbandmasterplan Tirol für die kommenden Jahre ist in diesem Dokument dargelegt. Er ist als Fortschrei- bung der Breitbandpolitik des Landes, die seit über 5 Jahren verfolgt wird, entstanden. Nachfolgend dargestellt ist die Struktur des vorliegenden Strategiedokuments im Hinblick auf die Entwicklung von Zielen und Maßnahmen für die kommenden Jahre. Grundlage einer strategischen zukunftsorientierten Betrachtung ist sowohl die Frage, ob und in wie weit die in der Vergangenheit festgelegten Ziele und Maßnahmen gegriffen haben, als auch wie die aktuelle Versorgungslage sich gestaltet. Daher geht Kapitel 2 auf den Breitbandmasterplan für das Land Tirol des Jahres 2013 und auch auf die aktuelle Breitbandversorgung im Jahr 2018 ein. In Kapitel 3 folgt dann eine Bestandserhebung zur Erreichung der im Jahr 2013 gesetzten Ziele und Maßnahmen, woraus eine kritische Sicht im Hinblick auf das Erreichte möglich wird, was ursprünglich Ansatz und Gedanke der Landesbreitbandpolitik war. Kapitel 4 betrachtet die Rahmenbedingungen unter denen der Breitbandausbau erfolgt. Diese sind, da es sich um einen liberalisierten Sektor handelt, weitgehend rechtlich geprägt. Es gibt dabei die nationalen aber auch den euro- päischen Rahmen und darüber hinaus auch die Breitbandstrategie sowie die 5G-Strategie des Bundes. Nicht unbe- einflusst ist die Politik auch vom Vorgehen anderer Bundesländer, die ebenfalls im Kapitel 4 beschrieben werden. Nicht nur Ziele, Maßnahmen und Versorgungsgrade verändern sich, sondern auch die Technologie. Daher geht Kapitel 5 auf den Stand der Technik im Jahr 2018 ein und betrachtet auch zukunftsorientiert, was von welchen Technologien erwartet werden kann. Kapitel 6 und 7 bilden den Kernteil dieses Strategiedokuments, nämlich die Beschreibung der Rahmenbedingun- gen für den Breitbandmasterplan und die Erarbeitung der Breitbandstrategie für das Land Tirol bis zum Jahr 2023, beginnend mit den strategischen Zielen über die operativen Ziele bis hin zu konkreten Maßnahmen, die wir in den nächsten Jahren beabsichtigen umzusetzen. 2 Breitbandmasterplan für Tirol 2.1 Breitbandmasterplan für Tirol 2013 Der Breitbandmasterplan für Tirol1 hat im Jahr 2013 die Grundlage für das erfolgreiche Tiroler Modell zum Breit- bandausbau gelegt, in dem die öffentliche Hand eine zentrale Rolle einnimmt, um die wesentliche Infrastruktur des 21. Jahrhunderts für die Menschen und die Unternehmen in Tirol bereitzustellen. Bis jetzt, d.h. bis Ende 2018, habenüber 170 Gemeinden mit Unterstützung durch Fördermittel des Bundes und des Landes Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung begonnen und umgesetzt. Auch im nationalen Vergleich hat Tirol damit eine Vorreiterrolle erreicht. Die Breitbandkoordination im Amt der Landesregierung hat diese Maßnahmen koordi- niert und unterstützt. Nach fünf Jahren ist es an der Zeit, die Ziele und Maßnahmen zu überprüfen und weiterzuent- wickeln. Die Tiroler Landesregierung hat daher eine Fortschreibung des Masterplanes erarbeitet. 1 Land Tirol (2013) –8–
Breitbandmasterplan für Tirol Die Leitlinien des Breitbandmasterplans für Tirol sind die Positionierung der Gemeinden als zentrale Akteure und das Prinzip der passiven Infrastruktur in öffentlicher Hand. Diese Grundprinzipien sind erfolgreich und sollen beibe- halten werden. Erfahrungen aus der Praxis, technologischer Fortschritt und geänderte Rahmenbedingungen, wie etwa der Gründung der Breitbandserviceagentur Tirol GmbH (im Folgenden: BBSA), machen aber eine Anpassung und Weiterentwicklung des Breitbandmasterplans erforderlich. Zusammenfassung: Der Breitbandmasterplan für Tirol aus dem Jahr 2013 bildet auch weiterhin die Grundlage für die Aktivitäten in Tirol und wird mit der gegenständlichen Fortschreibung im Lichte der aktuellen Gegebenheiten weiterentwickelt. Die Gründung der BBSA ist bereits erfolgt und nimmt in der Fortschreibung des Masterplans eine zentrale Rolle ein. 2.2 Standortbestimmung 2018 Internationale Untersuchungen bestätigen, dass Breitband positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum hat. Es lässt sich z.B. ableiten, dass eine Erhöhung der Breitbandpenetration (und auch eine entsprechende Steigerungder verfügbaren Datenraten) um ca. 10 Prozentpunkte eine Steigerung des Wachstums um 1 Prozent- punkt oder sogar darüber bewirken kann2. Die Steigerung des Bandbreitenbedarfs hat sich in den letzten 5 Jahren fortgesetzt. Eine vielfach zitierte Quelle ist das Gesetz von Nielsen3, welches eine Steigerung der Bandbreite eines Endkunden um 50 % pro Jahr prognosti- ziert. Dieses empirische Gesetz gilt seit 1984 und führt dazu, dass die nationalen und internationalen Bandbreiten- ziele kontinuierlich nach oben korrigiert werden. War vor einiger Zeit die Versorgung mit Basisbandbreiten von 2 Mbit/s von Bedeutung, so spricht man heute von der Gigabitgesellschaft. Die Nachfrage nach größeren Datenmengen wird aber nach wie vor in hohem Maß durch herkömmliche oder alther- gebrachte Technologie erbracht. Aufgerüstete Kupfernetze, Koaxialkabel und Mobilfunklösungen sind nach wie vor das bevorzugte Mittel der Wahl. Nur 71.300 Kunden in ganz Österreich haben sich mit einem Glasfaseranschluss versorgt4, obwohl die möglichen Anschlusszahlen aufgrund des erfolgten Ausbaus um ein Vielfaches größer sein könnten. Die Nachfrage geht somit aktuell in bekannte Technologien, die technische immer besser ausgereizt werden. Hinzu kommen „revolutionäre“ bzw. dynamisch steigende Bandbreitenbedarfe zum Beispiel in den Bereichen5: • Virtual Reality / Immersive Media und Augmented Reality • Taktiles Internet • Cloud Dienste • Intelligente Netzfunktionen • Künstliche Intelligenz Dadurch werden die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Netzinfrastrukturen weiter steigen und dies muss bei der Formulierung der strategischen Ziele berücksichtigt werden. Während im Masterplan von 2013 die Ziele der digitalen Agenda für Europa 2020 referenziert wurden, so gilt heute die Vision der Gigabitgesellschaft. Es besteht also die Gefahr, dass die gesetzten Maßnahmen nicht ausreichen 2 vgl. ITU (2012) 3 vgl. Nielsen (1998) 4 vgl. RTR (2018) 5 vgl. WIK (2018) –9–
und der Ausbau der Netze mit der Nachfrage nicht mithalten kann. Es ist daher von Bedeutung, die Ziele und Maß- nahmen zu hinterfragen und neu auszurichten. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Orientierung von Maßnahmen am Ziel der Schaffung der sogenannten VHC-Netze („Very high capacity“ networks), also jener Netze, die die Über- tragung von Bandbreiten im Gigabit-Bereich ermöglichen. Die Gigabitstrategie der Europäischen Union setzt für 2025 folgende Ziele: • Für das Ziel „Wachstum und Beschäftigung“ in Europa soll die Gigabit-Anbindung an den Orten gewährleistet werden, von denen Impulse für sozioökonomische Entwicklungen ausgehen. • Für das Ziel der Wettbewerbsfähigkeit Europas ist die Versorgung aller Stadtgebiete und aller wichtigen Landverkehrsstrecken mit 5G-Technologie anzustreben. • Für den Zusammenhalt Europas müssen alle europäischen Privathaushalte über eine Internetanbindung mit mindestens 100 Mbit/s verfügen. Vor diesem Hintergrund setzte auch die österreichische Bundesregierung im Regierungsprogramm 2017 – 2022 neue – noch ehrgeizigere – Gigabit-Ziele: • Zügiger Ausbau einer modernen, leistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur • 100 Mbit/s als 2020 Zwischenziel auf dem Weg zum Gigabit-Netzausbau • Österreich soll bis Anfang 2021 zum 5G-Pilotland gemacht werden • Ziel bis 2025: Landesweite Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen, zusätzlich zur landesweiten mobilen Versorgung mit 5G An diesen strategischen Zielen lassen sich mehrere Trends erkennen. Erstens werden unter dem allgemeinen Ziel einer modernen, leistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur sowohl Festnetz als auch Mobilfunk zu- sammengefasst. Die Strategie der Bundesregierung setzt diese Ziele konsequent um und fordert für das Jahr 2025 einen landesweiten Ausbau mit Gigabitanschlüssen sowie mit 5G. Zweitens ergänzen Bandbreitenziele und Infrastrukturzieleeinander. Während man beim Festnetz nach wie vor überwiegend Bandbreitenziele (technolo- gieneutral) setzt, wird beim Mobilfunk bereits ein Infrastruktur-orientiertes Ziel formuliert. Mobilfunk und Festnetz werden als komplementäre Infrastrukturen wahrgenommen. Zusammenfassung: Leistungsfähige Breitbandnetze tragen zur positiven Wirtschaftsentwicklung bei. Nachfrage und Bandbreitenbedarf werden weiter ansteigen. Auf europäischer Ebene rückt zunehmend die „Gigabitfähigkeit“ in den Mittelpunkt der Betrachtungen. Im Zusammenhang mit dem Ausbau von 5G-Mobilfunk werden Festnetz und Mobilfunk als komple- mentäre Technologien gesehen. 2.3 Breitbandmasterplan für Tirol 2019 –2023 Der Ausbau von Glasfaseranschlussnetzen in Gemeinden kann Grundlage für die Erreichung beider Ziele sein. Einerseits erlauben Glasfaseranschlüsse Bandbreiten im Gigabitbereich und können durch Austausch von Endein- richtungen entsprechend an höhere Bandbreitenforderungen angepasst werden. Glasfaser wird heute als zukunfts- sichere Telekommunikationsinfrastruktur gesehen. Andererseits ist auch die Mobilfunkinfrastruktur auf die Verbin- dung der Basisstationen mit Glasfaseranschlüssen angewiesen. Auf Grundlage der neuen Rahmenbedingungen – 10 –
Bestandserhebung zur Zielerreichung des Masterplans 2013 ist der Breitbandmasterplan 2019 – 2023 entstanden, der Glasfaser als universelle, zukunftsorientierte Infrastruktur für alle TK-Anwendungen in den Mittelpunkt stellt. Damit geht Tirol einen mutigen Schritt nach vorne, verabschiedet sich von Bandbreitenzielen und definiert ein klares Infrastrukturziel. Zusammenfassung: Tirol setzt sich fortan mit dem Glasfaserausbau ein Infrastrukturziel. 3 Bestandserhebung zur Zielerreichung des Masterplans 2013 Wesentliche Grundlage für die gegenständliche Fortschreibung des Tiroler Breitbandmasterplans ist die Analyse der ursprünglich im Jahr 2013 gesteckten Ziele. Daraus leiten sich einerseits Erfolgsfaktoren ab, aber auch Nachschärfungspotentiale können identifiziert werden und dienen als Grundlage für geänderte Ziele und neue Maßnahmen. 3.1 Zielerreichung bei strategischen Zielen Die strategischen Ziele des Breitbandmasterplans 2013 lauten: 1. Bis 2013 Herstellung einer Grundversorgung im Dauersiedlungsraum mit Breitband-Internet mit mindestens 2 Mbit/s 2. Bis 2018 die Versorgung von allen Haushalten mit mindestens 30 Mbit/s [im Folgenden Ziel 2a] und davon mindestens 50 % mit 100 Mbit/s6 [im Folgenden Ziel 2b] 3. Bis 2018 ist das Bewusstsein über die Wichtigkeit von ultraschnellem Internet ist bei allen relevanten Akteuren vorhanden 4. Alle Gemeinden haben einen erschwinglichen Internet-Übergabepunkt für ihre Ortsnetze Tabelle 1 und Abbildung 1 zeigen die aktuellen Versorgungsdaten. Diese wurden aus dem Breitbandatlas des Bundesund den Informationen der Gemeinden erhoben und beziehen sich auf den Dauersiedlungsraum: 6 Die Landesregierung beschloss am 01.04.2014, das zweite und dritte Ziel bereits per 2018 umzusetzen. Ursprünglich war eine Zielerreichung bis 2020 geplant. – 11 –
Bandbreite im Farbliche Darstellung Adressen Hauptwohnsitze Downstream in Abbildung 1 < 30 Mbit/s 23 % 17 % 30 – 100 Mbit/s 18 % 14 % ≥ 100 Mbit/s 59 % 69 % Tabelle 1: Breitbandversorgung in Tirol 2018 Die folgende Karte bildet den erreichten Stand ab: Abbildung 1: Karte der Breitbandversorgung in Tirol7 Damit kann folgende Zielerreichung festgestellt werden: Ziel 1: Eine Basisversorgung mit mindestens 2 Mbit/s ist im Tiroler Dauersiedlungsraum bereits vor mehreren Jahrenerreicht worden. Ziel 2a: Im Jahr 2012 hatten über 60 % der Wohnbevölkerung in Tirol keine Versorgung mit Internet-Zugängen in einer Qualität von 30 Mbit/s oder mehr. Durch die starke Betonung des Themas Breitband in der Digitalpolitik des Landes aber auch des Bundes und aufgrund der eingeführten Fördermaßnahmen, hat sich die Versorgungslage deutlich verbessert. Mit Stand 2018 ist dieser Prozentsatz auf 17 % gesunken. Allerdings wurde das Ziel, dass alle Haushalte und Betriebe mindestens 30 Mbit/s-Anschlüsse erhalten können, noch nicht erreicht. Zu erklären ist dies mit dem frühzeitigen Fokus auf Glasfaser als zukunftssichere Infrastruktur, die im Mittelpunkt der Arbeit in Tirol steht, der Ausbau dauert hier jedoch länger. Daher wurden technologische Zwischenschritte bereits seit Jahren nicht mehr forciert. Betrachtet man ebenfalls die Versorgung mit mobilen Lösungen, so liegt der Prozentsatz jener Haushalte, die noch keine Versorgung mit 30 Mbit/s erreicht haben, geringer.8 7 Quelle und Darstellung: Land Tirol 8 vgl. BMVIT Breitbandatlas – 12 –
Bestandserhebung zur Zielerreichung des Masterplans 2013 Ziel 2b: Mittlerweile kann an fast 70 % der Hauptwohnsitze ein leistungsfähiger Anschluss mit 100 Mbit/s oder mehr bereitgestellt werden. Ein signifikanter Anteil davon sind Anschlüsse auf OAN-Gemeindenetzen, die einen Glasfaserausbauvornehmen. Das im Masterplan gesetzte Ziel, dass bis 2018 mindestens 50 % der Bevölkerung einen 100 Mbit/s-Anschluss erhalten kann, ist somit erreicht. Die Übererfüllung des höherwertigen Ziels ist das Ergebnis einer Prioritätensetzung in der Umsetzung des bisherigen Breitbandmasterplans. Ziel 3: Die Bewusstseinsbildung über die Wichtigkeit von ultraschnellem Internet konnte über die vergangenen Jahre durch die Breitbandkoordination des Amtes der Landesregierung erfolgreich vorangetrieben werden, so dass das dritte Ziel als erreicht angesehen werden kann. Auch der öffentliche Diskurs hat hierzu wesentlich beigetragen. Ziel 4: Per Ende 2018 gibt es noch einzelne Gemeinden, die bislang keine Ausbauaktivitäten veranlasst haben und auch eigenwirtschaftlich durch die Marktteilnehmer noch nicht ausgebaut worden sind. Somit ist ein erschwinglicher Übergabepunkt für Ortsnetze nicht vollständig in allen Gemeinden verfügbar. Bis 2020 ist allerdings mit einer wei- teren Verbesserung zu rechnen, da eine Reihe von Projekten noch in der Umsetzungsphase ist. Die folgende Tabelle fasst die Zielerreichung zusammen: Strategisches Ziel Zielerreichung 1 Bis 2013: Herstellung einer Grundversorgung im 100 % Dauersiedlungsraum mit Breitband-Internet mit mindestens 2 Mbit/s 2a Bis 2018: Versorgung von allen Haushalten mit Nein 17 % aller Hauptwohnsitze mindestens 30 Mbit/s haben noch keine Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s 2b Bis 2018 die Versorgung von mindestens 50 % aller 100 % Mit 69 % erreicht Haushalte mit 100 Mbit/s 3 Bis 2018 ist das Bewusstsein über die Wichtigkeit von 100 % erreicht ultraschnellem Internet bei allen relevanten Akteuren vorhanden 4 Alle Gemeinden haben einen erschwinglichen Internet- Nein nicht vollständig verfügbar Übergabepunkt für ihre Ortsnetze Tabelle 2: Zielerreichung der strategischen Ziele aus dem Breitbandmasterplan für Tirol 2013 Zusammenfassung: Die strategischen Ziele aus dem Masterplan von 2013 wurden großteils erreicht. Durch einen frühzeitigen Fokus auf einen hochwertigen FTTB/H-Ausbau, der länger dauert, verzögert sich jedoch die Erreichung des darunterlie- genden Zieles der flächendeckenden Verfügbarkeit von 30 Mbit/s. – 13 –
3.2 Operative Ziele und Maßnahmen Im Masterplan 2013 wurden aus den strategischen Zielen operative Ziele und Maßnahmen abgeleitet. Diese sind in der folgenden Abbildung dargestellt: Operatives Ziel Maßnahme Bewusstsein und Wissen bei allen Akteuren Aktiv Bewusstseinsbildung betreiben und informieren Digitale Breitbandkarte Tirol Laufende Erhebung der Netzinfrastruktur und Versorgungsgebiete Steuernde Maßnahmen in der Einrichtung einer Steuerungsgruppe in der Landesverwaltung Landesverwaltung Schwerpunktsetzung Prioritäten und Schwerpunkte setzen Förderungen • Landesförderungen einführen • Anpassung von bestehenden Förderrichtlinien des Landes • Beteiligung an Förderprojekten des Bundes und der EU Rechtliche Rahmenbedingungen anpassen Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen in der Landesgesetzgebung Regionale Netzanbindungen ermöglichen Standortnachteile ausgleichen Vorbildfunktion des Landes Errichtung von LWL-Infrastruktur im Einflussbereich des Landes Tabelle 3: Operative Ziele und Maßnahmen des Masterplans 2013 3.2.1 Vollständige Zielerreichung Die operativen Ziele „Schwerpunktsetzung“ und „Förderungen“ konnten vollständig erreicht werden. Die Schwerpunktsetzung mit den Gemeinden und Planungsverbänden als Hauptakteuren für den Breitbandausbau den zusätzlichen Landesförderungen, in jenen Gebieten, in denen keine marktgetriebenen Ausbauaktivitäten ein- gesetzt haben, unter maßgeblicher Anleitung und Unterstützung von Landesseite, ist dabei besonders hervorzuhe- ben und wird auch weiterhin als maßgebliches Modell beibehalten werden. Im Bereich der Förderungen wurden insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt, so dass eine vollständige Zielerreichung festgestellt werden kann: • Ausschöpfen der Förderungen im Rahmen von BBA 2020 (insbesondere Leerrohrprogramm) und Unterstützung entsprechender Anträge (vollständige Ausschöpfung der ex-ante alloziierten Mittel für Tirol)9 • Landesförderung – De-minimis Förderung und Notifizierung bei der EU-Kommission für weiße und punktuell graue Flecken mit Schwerpunkt auf den Ausbau ultraschneller Netze • Leerrohr „top-up“ (Anschluss)-Förderung durch das Land für Gemeindeprojekte, die eine Leerrohr-Förderung des Bundes erhalten. • Anschlussförderung für KMU für Glasfaseranschlüsse 9 vgl. BMVIT (2017) – 14 –
Bestandserhebung zur Zielerreichung des Masterplans 2013 Durch nunmehr mehr als 170 Gemeinden mit Breitbandprojekten, gefördert mit 50 Millionen Euro auf Grundlage des Breitbandmasterplans 2013 und weiteren 50 Millionen Euro an Landesförderungen bis 2023 (gemäß Landtags- beschluss 2017), auf insgesamt 100 Millionen Euro seit 2013, sind die Weichen auf eine erfolgreiche Fortsetzung bereits gestellt. Das Ziel, „Bewusstseinsbildung und Wissen bei allen Akteuren“ kann ebenfalls als vollständig erfüllt eingeordnet werden. Entscheidungsträger aller Ebenen der öffentlichen Verwaltung sind über die Bedeutung der Thematik für Standort und Landesentwicklung im Bilde. Wenngleich dieses Ziel erreicht worden ist, so liegt es in der Natur der Sache, dass das Land Tirol weiterhin aktiv Wissen und Informationen rund um den Breitbandausbau mit allen Stakeholdernteilen wird, insbesondere dort, wo Informationen zwar angekommen sind, aber noch nicht zu Aktivitä- ten seitens der Gemeinden geführt haben. Auch die BBSA wird hierzu einen Beitrag leisten. Zusammenfassung: Die operativen Ziele bezüglich der „Schwerpunktsetzung“, der „Förderungen“ und der „Bewusstseinsbildung und Wissen bei allen Akteuren“ aus dem Masterplan 2013 wurden vollständig erreicht. 3.2.2 Weitgehende Zielerreichung mit Anpassungspotentialen Beim Ziel der „steuernden Maßnahmen in der Landesverwaltung“ kann eine weitgehende Zielerreichung festge- stellt werde. Wenngleich steuernde Maßnahmen niemals vollständig abgeschlossen werden können, so ist im Land Tirol, auf allen Ebenen eine Steuerungsfunktion implementiert, die sich an der strategischen Zielerreichung ausrich- tet und eine anlassbezogene Abstimmung mit den entsprechenden Ressorts sicherstellt. Durch die Einrichtung des Fachbereiches Breitbandausbau und Technologieförderung in der Abteilung Wirtschaft und Wissenschaft wurden viele steuernde Aufgaben übernommen, so dass die Einrichtung einer spezifischen Steuerungsgruppe nicht mehr erforderlich war. Diese Rolle wird auch künftig im Amt der Tiroler Landesregierung verankert bleiben, neben den umsetzungsorientierten Schwerpunkten der BBSA und im Gleichklang mit der Umsetzung der Digitalisierungs offensive für Tirol.10 Ähnlich verhält es sich bei der Gestaltung der „rechtlichen Rahmenbedingungen“, wo etwa die Anpassung der TirolerBauordnung an die Breitbandkostensenkungsrichtlinie der EU und die Anpassung des Tiroler Raumordnungsgesetzes in Bezug auf die Rolle von Gemeinde- und Planungsverbänden beim Breitbandausbau vorgenommen worden sind, aber auch weiterhin eine laufende Befassung hinsichtlich legislativem Anpassungsbe- darf gegeben ist. Das Ziel der regionalen Netzanbindung stellt einen wesentlichen Erfolgsfaktor im Tiroler Modell dar. Weitgehend sind in den vergangenen Jahren Lösungen etabliert worden, beispielsweise in Umsetzung durch die Planungsver- bände unter Einbeziehung von bestehenden Leerrohren der TIWAG und TIGAS. Eine Stakeholderbefragung mit Vertretern der öffentlichen Hand (Landesabteilungen, Gemeinden), der Netzbetreiber, Versorgungsunternehmen und Verbänden im Zuge der Fortschreibung des Breibandmasterplans für Tirol hat jedoch auch noch Verbesse- rungsbedarf bei der Anbindung und Zuführung zu Ortsnetzen gezeigt. 10 In zunehmendem Maße verschmelzen in Landesstrategien die Themen Breitband, (5G) Mobilfunk und Digitalisierung. In der „Strategie für das digitale Nordrhein-Westfalen“ sind auch Aspekte wie Sicherheit und Datenschutz und Pilotprojekte für Cybersecurity, Analyse und Prävention von Angriffen auf die digitale Infrastruktur als Maßnahmen verarbeitet. In der Strategie des Landes Sachsen-Anhalt wird betont, dass eine Nachfrage-Stimulation durch innovative Dienste erfolgen soll. Erwähnt werden Telemedizin und geodatenbasierte Dienste. Mit TIRIS aber auch dem Landeskrankenanstaltenverband und dessen Zuständigkeit für Pflegeeinrichtungen und der Möglichkeit zur besseren Anbindung von Hausärzten können solche Anwendungen ins Feld gebracht werden und die öffentliche Hand als Vorreiter die Relevanz der digitalen Infrastruktur aufzeigen. – 15 –
Ganz ähnlich stellt sich die Zielerreichung beim Thema „Kooperation und Synergien“ dar, auch der weitere Ent- wicklungsbedarf ist entsprechend ähnlich einzuordnen. Synergien sind in der Umsetzung etwa beim Ausbau der Ortsnetze durch die Möglichkeit der Mitverlegung von Leerrohren für den Breitbandausbau bei kommunalen Tief- bauprojekten in den Gemeinden entstanden. Kooperationen zeigen sich in der Umsetzung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das operative Ziel zur Schaffung einer „Digitalen Breitbandkarte“ für Tirol ist mit dem Breitbandförderkataster (BFK) teilweise umgesetzt, der allerdings nur die geförderten Projekte abbildet. Es zeigt sich jüngst eine sehr dynamische Entwicklung durch verbesserte Einmeldungen. Lange bestand ein Rückstand betreffend der Einmeldung der be- nötigten Daten aufgrund geringer Anreize für die Gemeinden, die entsprechenden Informationen bereitzustellen, sowie auch den Herausforderungen Austausch mit Bundesstellen. Durch das Erreichen der Abschlussphase in vielen Projekten und die Bindung der Leistung der Abschlusszahlung an die Dateneinmeldung verbessert sich aber die Qualität der digitalen Breitbandkarte für Tirol aktuell sehr kontinuierlich. Zusammenfassung: Die operativen Ziele bezüglich der „steuernden Maßnahmen in der Landesverwaltung“, der „rechtlichen Rahmen- bedingungen“, der „regionalen Netzanbindung“, der „Kooperation und Synergien“ und der „digitalen Breitbandkarte“ aus dem Masterplan 2013 wurden weitgehend erreicht. 3.2.3 Zielerreichung der operativen Ziele Das folgende Radardiagramm zeigt eine zusammenfassende Bewertung der Zielerreichung der operativen Ziele. Bewusstsein und Wissen 10 9 Digitale Kooperation 8 Breitbandkarte und Synergien 7 6 5 4 3 Vorbildfunktion 2 Steuernde des Landes 1 Maßnahmen 0 Regionale Schwerpunkt- Netzanbindungen setzung Rechtliche Rahmenbedingungen Förderungen Erreichung operativer Ziele vollständig weitgehend Abbildung 2: Erreichung operativer Ziele – 16 –
Rahmenbedingungen 2018 4 Rahmenbedingungen 2018 4.1 Europäischer Rahmen Auf europäischer Ebene hat man erkannt, dass die Orientierung an Bandbreiten für eine zukunftsfähige und nach- haltige Breitbandinfrastrukturpolitik nicht ausreichend ist und sich daher auf die sogenannten Konnektivitäts-Ziele verständigt. Im Jahr 2018 wurden auf europäischer Ebene mit dem weitgehenden Abschluss der Verhandlungen rund um den neuen Telekommunikations-Rechtsrahmen (TK-Kodex) die Weichen für die nächsten Jahre gestellt. Insbesondere die Umsetzung der Vorgaben zur symmetrischen Regulierung und dem Open-Access im Zusammen- hang mit dem Regulierungsverzicht bei Glasfasernetzen werden von Bedeutung sein, ebenso die Fokussierung auf die Errichtung von Netzen mit besonders hoher Leistungsfähigkeit in der Übertragung, d.h. mit besonders hoher Kapazität (VHC-Netze). Die nationale Umsetzung in den Mitgliedsstaaten steht entsprechend demnächst an. Zusammenfassung: Auf europäischer Ebene hat man sich auf Konnektivitäts-Ziele verständigt und stellt mit dem Telekommunikations- Rechtsrahmen (TK-Kodex) die Weichen für die nächsten Jahre. 4.2 Breitbandstrategie des Bundes Der Bund hat unter Leitung des BMVIT im Jahr 2014 eine Breitbandstrategie erarbeitet die vorsieht, dass bis zum Jahr 2020 in 3 Stufen eine nahezu flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit ultraschnellen Breitband- Hochleistungszugängen erreicht werden soll11. Anhand der laufenden Evaluierung zeigt sich, dass es auf diesem Weg große Fortschritte gegeben hat (zumindest in Bezug auf Entscheidungen über die Zusagen von Fördermitteln für den Ausbau von Breitbandnetzen, allerdings in vielen Fällen erst mit beginnender Umsetzung), nicht zuletzt durch die Förderungspolitik des Bundes, aber auch der zusätzlichen Förderungen durch die Länder. Es zeigt sich auch, dass die vollständige Zielerreichung wohl nicht gelingen wird und es noch zu Adaptierungen bei Zeithorizont und Perspektive im Einklang mit der 5G-Strategie kommen wird12. Die Überarbeitung der Strategie des Bundes wird einen wesentlichen Einfluss darauf haben, wie in Zukunft der Infrastrukturausbauerfolgen wird und welche Wertschöpfungsmodelle seitens der unterschiedlichen Marktteilneh- mer verfolgt werden. Festzuhalten bleibt auch, dass trotz aller Bemühungen in Österreich erst 71.300 FTTB/H-Anschlüsse aktiviert sind, d.h., von Kunden bestellt und genutzt wurden. Das entspricht einer Penetration von nur 1,8 %. In Bezug auf die Verfügbarkeit solcher Netze wären aber in Österreich per heute schon mehr als 300.000 FTTB/H-Anschlüsse aktivierbar, da die entsprechende Infrastruktur errichtet worden ist13. Zusammenfassung: Auf Bundesebene laufen die Förderungen aus der Breitbandmilliarde weiter. Es ist mittelfristig mit Anpassungen zu rechnen. 11 vgl. BMVIT (2014) 12 vgl. BMVIT (2018a) 13 vgl. RTR (2018) – 17 –
4.3 5G-Strategie des Bundes Im April 2018 hat das BMVIT auch die 5G-Strategie veröffentlicht. Dabei ging es vor allem um Maßnahmen zu einembeschleunigten Ausbau von 5G, damit bis zum Jahr 2023 die Versorgung der Hauptverkehrsstraßen und bis zum Jahr 2025 eine flächendeckende 5G-Versorgung erreicht wird. Der erste Schritt dazu wurde mit der Frequenz- vergabe im 3,4 – 3,8 GHz Bereich Anfang 2019 gegangen, weitere Frequenzvergaben in den Bereichen 700, 1500 und 2100 MHz sind für 2020 in Planung. Um Investitionsanreize für einen möglichst flächendeckenden Ausbau auch der 5G-Netze zu setzen hat sich die Regulierungsbehörde bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Vergabe im Bereich 3,4 – 3,8 GHz stark an diesen Vorstellungen orientiert. • Die ressourcenschonende Ausgestaltung des Auktionsdesigns • Keine unterstützenden Maßnahmen für weitere Wettbewerber, die in den Markt eintreten und Frequenzen erwerben • Keine Berücksichtigung von Diensterwerb durch z.B. National Roaming Verpflichtung oder Ähnliches • Die Gestaltung von Spektrumskappen in einer Art und Weise, dass ausreichend Spektrum für nationale Anbieter bereitsteht, unter Berücksichtigung der Möglichkeit auch des Erwerbs regionaler Frequenzen für regionale / lokale Anbieter. • Die Erleichterung des Ausbaus von 5G-Standorten auf der Grundlage des novellierten Telekommunikationsgesetzes 5G wird als Ergänzung der Breitbandversorgung durch feste Anschlüsse gesehen. Für die kommenden Frequenzvergaben ist eine Konsultation initiiert worden. In den Plänen der Telekom- Control-Kommssion sind einige neue und innovative Elemente im Hinblick auf Frequenzvergabe und Versorgung enthalten.14 Zusammenfassung: Auf Bundesebene gibt es eine 5G-Strategie, die Versteigerung von Frequenzen startet 2019 und bildet die Grundlagefür die weiteren Entwicklungen beim Mobilfunkstandard der 5. Generation in Österreich. 4.4 Telekommunikationsgesetz Der Telekommunikationssektor ist vor ca. 20 Jahren mit dem Ziel liberalisiert worden, das ehemalige staatliche Monopoldurch den freien Wettbewerb zu ersetzen. Dabei ist erkennbar geworden, dass nach einer starken Dynamikdes Wettbewerbs zu Beginn vor allem auf der Diensteebene die tatsächlichen Bedarfe an Netzinfrastruk- turen vor allem im ländlichen Raum nicht von privaten Netzbetreibern gedeckt werden. Investitionen in zukunfts- orientierte Breitbandinfrastrukturen vor allem auf Glasfaserbasis erweisen sich für private Unternehmen als nicht wirtschaftlich, zumindest nicht in Bezug auf die kurzfristigeren Amortisationszeiträume, die private Investoren zu Grunde legen. Aus diesem Grund hat man in Tirol wie auch in anderen Bundesländern damit begonnen, die Basis- infrastruktur, das heißt die passive Komponente eines Zugangs- und Backhaulnetzes auf Glasfaserbasis durch die öffentliche Hand bereitstellen zu lassen. In Tirol sind dabei die Gemeinden sowie Gemeinde- und Planungsverbän- de die wesentlichen Träger dieses Ausbaus von passiven Glasfasernetzen, die dann Betreiber für das Netz und Anbieter für die Dienste suchen. 14 vgl. https://www.rtr.at/de/inf/konsult700-1500-2100-mhz (abgerufen am 2.2.2019) – 18 –
Rahmenbedingungen 2018 Das Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) bietet die Grundlage für wettbewerbliche Investitionen in Netzinfra- strukturen und somit auch Gemeinden die Möglichkeit, als Netzbereitsteller aktiv zu werden und diese Option ist in Tirol umfassend wahrgenommen worden. Dem ging in der Regel voraus, dass im Rahmen einer Markterkundung abgefragt wurde, ob private Netzbetreiber in den kommenden 3 Jahren einen Ausbau planen. Wurde dies verneint, sind Gemeinden aktiv geworden. Nach einigen Friktionen diesbezüglich zu Beginn (z.B. Netzausbau trotz vorheri- ger anderslautender Ankündigung) scheint sich aber der Markt in die Richtung zu bewegen, dass im Wesentlichen durch die öffentliche Hand in unwirtschaftlichen Gebieten und mit Förderungen eine Basisinfrastruktur errichtet wird, die nicht überbaut wird und die von allen Netzbetreibern und Diensteanbietern zu gleichen Bedingungen genutzt werden können. Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2018 hat einige Veränderungen mit sich gebracht, was den Versuch angeht, die Kosten des Breitbandausbaus zu senken. Schon die TKG-Novelle 2014 hat dies versucht – unter Rückgriff auf die EU-Breitbandkostensenkungsrichtlinie – die Novelle 2018 justiert aber an einigen Stellen nach, um dieses Ziel zu erreichen. Mit der danach folgenden Umsetzung des neuen europäischen Rahmens (sogenannter Kodex) in einer weiteren TKG Novelle wird in den kommenden Jahren zu rechnen sein. Diese wird auch erheblichen Einfluss im Hinblick auf Rechte und Pflichten von Infrastruktur ausbauenden Einheiten beinhalten. Ganz wesentlich ist die TKG-Novelle auch im Hinblick auf den Ausbau von 5G-Netzen, nämlich dort, wo es um Leitungs- und Wegerechte geht. Kernaspekte der TKG-Novelle 2018, die den Breitbandausbau beeinflussen sind • Die Möglichkeit, für Kleinsendeanlagen, öffentliches Gut leichter zu nutzen, weil die Errichtung von Kleinan- lagen zum Leitungsrecht gezählt wird. Kleinsendeanlagen dürfen dabei einen Formfaktor von 0,03 m3 nicht überschreiten. In den erläuterten Bemerkungen wird ausgeführt, dass Betrieb, Erweiterung und Erneuerung von Kleinantennen, einschließlich ihrer Befestigungen und der erforderlichen Zuleitungen, vom Leitungsrecht mitumfasst sind. • Das Leitungsrecht bei Kleinantennen soll sich nicht ausschließlich auf Liegenschaften beziehen, sondern auch auf andere Gegenstände, wie die für den 5G-Ausbau relevanten Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtung und Sicherungskästen. Diese müssen zur Verfügung gestellt werden. Hier stellen sich viele betriebliche Fragen im Hinblick auf die Kompatibilität mit der primären Nutzung und die Konsequenzen der Anbringung solcher Kleinantennen z.B. auf Fragen der Statik. • Erweiterte Einmelde-Verpflichtungen im Hinblick auf Ausbauvorhaben von Netzinfrastruktur (§ 6a Abs. 1., § 13a Abs.4). Es müssen nunmehr nicht nur öffentlich geförderte Ausbauvorhaben eingemeldet werden. Des Weiteren ist eine umfassendere Möglichkeit zur Koordinierung von Bauarbeiten, das heißt zur Mitverlegung von Infrastruktur vorgesehen. • Im Rahmen der ZIS-Einmeldung soll die Möglichkeit, Standorte als kritisch zu kennzeichnen, entfallen. Dadurch wird der Umfang an eingemeldeter Infrastruktur größer, neue Potentiale zum koordinierten Ausbau und zur Kostensenkung entstehen. • Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der sonstigen Selbstver- waltungskörper unterfallen nunmehr dem Begriff der Netzbereitsteller nach § 3 Z 26 TKG • Vorgesehen ist die Neueinführung einer zentralen Informationsstelle für Breitbandversorgung bei der RTR analog zur ZIS. Es wird eine regelmäßige Verpflichtung zur Dateneinmeldung an diese Stelle geben. Zusammenfassung: Das Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde 2018 im Lichte der 5G-Strategie novelliert. Mittelfristig ist von einer weiteren Novellierung im Lichte des neuen EU-Rechtsrahmens auszugehen. – 19 –
4.5 Vorgehen anderer Bundesländer In Österreich gibt es neben dem marktgetriebenen Ausbau auch Initiativen einzelner Bundesländer im Hinblick auf ihre Rolle im Breitbandausbau. Während Tirol mit dem Modell, dass Gemeinden für den Infrastrukturausbau verantwortlich sind und dafür Fördergelder erhalten und gleichzeitig das Land mit einer BBSA eine unterstützende Institution gründet, die Prozesse vereinheitlicht und die Netze versucht gegenüber interessierten Vorleistungsnach- fragern attraktiv zu vermarkten, haben andere österreichische Bundesländer in den vergangenen Jahren leicht un- terschiedliche Wege gewählt. So hat Niederösterreich schon 2014 eine Landesgesellschaft (nöGIG) gegründet, die mit einem Proof of Concept zunächst einmal 40.000 Anschlüsse realisieren sollte und zwar in 4 kleinen Regionen. Dazu hat das Land beträchtliche Mittel in die Hand genommen und vor allem auch in der Vorvermarktung große Anstrengungen gesetzt, um die Bevölkerung für das Thema Breitband zu begeistern. Aktuell steht die nöGIG vor dem nächsten Schritt für den weiteren Ausbau über die Pilotphase hinaus, der auch die Beteiligung eines privaten Investors vorsieht.15 Auch in Oberösterreich ist eine Landesgesellschaft gegründet worden, die Fiber Service OÖ. Sie hat den klaren Auftrag in weiße Flecken zu investieren, wo es keinen Ausbau privater Netzbetreiber und auch keinen mit sonstigen Fördermitteln (z.B. aus dem Bundesprogramm) geförderten Ausbau gibt.16 Im Gegensatz zu Niederösterreich wo es ein klares 3-Schichten-Modell (eine passive Netzinfrastruktur errichtet durch die nöGIG, ein aktiver Netzbetreiber auf der Grundlage einer Ausschreibung, viele Diensteanbieter ohne wirtschaftliche Verquickung mit dem Aktivnetz- betreiber), gibt es in Oberösterreich die Möglichkeit, dass der ausgewählte aktiv Netzbetreiber auch Endkunden- dienste anbietet, während er gleichzeitig Open Access anderen Diensteanbietern Zugang zu seinem aktive Netz gewährt. In Oberösterreich hat das Land für diese Aktivitäten 100 Millionen Euro bereitgestellt. In der Steiermark und in Kärnten verfolgt man ein ähnliches Modell in Bezug auf die Wertschöpfungsstufen wie in Oberösterreich, die dortigen Landesgesellschaften werden sich auch auf weiße Flecken konzentrieren aber z.B. in Kärnten, auch auf die Errichtung von Zubringernetzen (Backhaul). Alle anderen Bundesländer verfolgen Strategien, die keine Landesgesellschaft vorsehen sondern vielmehr unter- schiedliche Formen der Kooperation mit den privaten Netzbetreibern und/oder mit Versorgungsunternehmen, die eine starke Rolle nicht nur im Bereich von Strom und Gas sondern mittlerweile auch im Bereich von Telekommuni- kation und Internet spielen. Dadurch entsteht österreichweit ein sehr gemischtes Bild von Aktivitäten in Bezug auf den Ausbau von Breitbandinfrastrukturen. Zusammenfassung: Landesgesellschaften übernehmen auch in anderen Bundesländern zunehmend mehr Aufgaben im Rahmen des Breitbandausbaus, vor allem im Zusammenhang mit dem Ausbau der passiven Infrastruktur in unterversorgten Gebieten. 15 vgl. Ecoplus (2018) 16 vgl. Land Oberösterreich (2017) – 20 –
Stand der Technik 2018 und weitere Entwicklung 5 Stand der Technik 2018 und weitere Entwicklung Die Notwendigkeit von schnellem Internetzugang wird heute von Politik, Wirtschaft und Bevölkerung anerkannt. Der Breitbandverkehr ist in den letzten Jahren wesentlich gestiegen und diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen.17 Die Nachfrage nach leistungsfähigen Technologien entwickelt sich ebenfalls weiter. Im Masterplan 2013 wird zwischen leitungsgebundenen und Funktechnologien unterschieden. Bei leitungsgebun- denen Technologien unterscheidet man zwischen xDSL, welches die Kupferdoppelader nützt, Koaxialkabel und Glasfaser. Bei Funktechnologien sind hauptsächlich Mobilfunk und feste Funkverbindungen relevant. In diesem Kapitel wird der aktuelle Stand der Technik beschrieben. 5.1 xDSL und Kupferdoppelader Im Jahr 2013 war der Einsatz von Vectoring absehbar und man hatte damit Datenraten über 100 Mbit/s über einige100 Meter prognostiziert. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass Vectoring schnell vom Markt akzeptiert wurde und weltweit von den etablierten Netzbetreibern eingesetzt wird. Vectoring hat den Vorteil, dass die Bandbreitenerhöhung durch Austausch der Endeinrichtungen erreicht werden können und keine Investitio- nen in Anschlussnetze erforderlich sind. Durch verbesserte Signalverarbeitung, die durch höhere Rechenkapazi- tät ermöglicht wird, können Beeinflussungen auf der Kupferdoppelader reduziert werden. Nachteil ist, dass diese Verbesserungen nur im Nahbereich um den Glasfaseranschlusspunkt möglich sind. Die Strategie der etablierten Netzbetreiber ist es daher, sogenannte Street Cabinets im Anschlussnetz aufzustellen und mit Glasfaser an die Ortszentrale heranzuführen. Diese Street Cabinets enthalten hochwertige DSL Einrichtungen mit Vectoring Tech- nologie und erlauben Datenraten von mehr als 100 Mbit/s im Umfeld von einigen 100 Metern. Der Aufwand für den Ausbau mit FTTC (Fiber to-the-Curb) ist wesentlich geringer als der Ausbau von glasfaserbasierten Anschlussnet- zen. Das Bandbreitenziel von 2025 „alle Privathaushalte müssen mit Bandbreiten > 100 Mbit/s versorgt werden“ könnte auch mit FTTC Technologie erreicht werden. Bei weiter steigendem Bandbreitenbedarf würde eine suk- zessive Verdichtung der Glasfaseranschlusspunkte notwendig sein, die schlussendlich zu FTTB/H Lösungen führt wird. Die Kosten einer wiederholten Verdichtung der Anschlusspunkte wird letztendlich teurer sein als der Ausbau einer langfristig zukunftssicheren Glasfasertechnologie. Heute stehen schon Nachfolgetechnologien von Vectoring zur Verfügung, die eine weitere bessere Ausnützung der Kupferdoppelader ermöglichen sollen. Dazu gehören der ITU-T Standards Supervectoring, G.fast. Eine weitere Verbesserung der Datenraten kann durch Verwendung mehrerer Kupferdoppeladern erreicht werden (Bonding)18. Supervectoring (DSL-Profil 35b) weitet die verwendete Bandbreite von 17 MHz auf 35 MHz aus. Mit dieser Technik ist eine Downstream-Rate von bis zu 250 Mbit/s innerhalb eines Radius von 300 Metern möglich. Supervectoring wird ab 2018 eingesetzt. G.fast19 gilt als Nachfolgestandard zu VDSL2. Der Standard G.fast verspricht Datenübertragungsraten von bis zu 1 Gbit/s (gesamthaft in Sende- und Empfangsrichtung) über existierende Telefonie-Kupferkabel und ist aufgrund der hohen Frequenzen nur für kurze Leitungsdistanzen bis zu 250 m geeignet. 17 siehe EU (2016b) und auch Nielsen Norman Group (2018) 18 siehe ITU-T X.998.2 Ethernet-based multi-pair bonding 19 siehe ITU-T G.9700 und G.9701 – 21 –
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