Berufsschulwesen in Tirol - Organisation, Erhaltung, Aufsicht - Land Tirol
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Berufsschulwesen in Tirol Organisation, Erhaltung, Aufsicht
Anschrift Landesrechnungshof 6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon: 0512/508-3030 Fax: 0512/508-743035 E-mail: landesrechnungshof@tirol.gv.at Impressum Erstellt: LR-0310/4, September 2014 - Jänner 2015 Herstellung: Landesrechnungshof Redaktion: Landesrechnungshof Herausgegeben: 10.4.2015
Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz ao. außerordentlich Art. Artikel BAG Berufsausbildungsgesetz bzw. beziehungsweise BGBl. Nr. Bundesgesetzblatt Nummer d.h. das heißt FAG Finanzausgleichsgesetz gem. gemäß id(g)F in der (geltenden) Fassung idR in der Regel iHv in Höhe von insb. insbesondere LAP Lehrabschlussprüfung LGBl. Nr. Landesgesetzblatt Nummer LIG Landesimmobilien-Bau- und Sanierungs-GmbH & Co KG LLA Landwirtschaftliche Landeslehranstalt LRH Landesrechnungshof lit. litera Mio. Million(en) o. ordentlich SchOG Schulorganisationsgesetz SchPflG Schulpflichtgesetz SchUG Schulunterrichtsgesetz TBSchOG Tiroler Berufsschulorganisationsgesetz TFBS Tiroler Fachberufsschule TlwSchG Tiroler Landwirtschaftliches Schulgesetz Tsd. Tausend u.a. unter anderem u.ä. und ähnliches udgl. und dergleichen usw. und so weiter VZÄ Vollzeitäquivalent Zl. Zahl
Glossar Berufsschule Die Berufsschule ist eine berufsbildende Pflichtschule und ein Aus- bildungsteil im dualen System. Die Bildungsaufgaben sind auf zwei Träger verteilt: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. Jeder Lehrling muss während seiner Lehrzeit die Berufsschule besuchen. Die Be- rufsschulen haben die Aufgabe, in einem berufsbegleitenden Unter- richt die grundlegenden theoretischen Kenntnisse zu vermitteln, die betriebliche Ausbildung zu fördern und zu ergänzen sowie die All- gemeinbildung zu erweitern. Doppellehrberufe Das Berufsausbildungsgesetz erlaubt die gleichzeitige Ausbildung in zwei Lehrberufen bei einem Lehrberechtigten. Bei verwandten Lehr- berufen, deren Lehrzeit wechselseitig im vollen Ausmaß anzurechnen oder bei denen ein Ersatz der Lehrabschlussprüfung vorgesehen ist, ist eine Doppellehre nicht erlaubt. duales Ausbildungs- Unter dem dualem Ausbildungssystem wird die Lehrlingsausbildung system an zwei, sich ergänzenden Lernorten - zu 80 % im Ausbildungsbe- trieb (Lehrvertrag) und zu 20 % in der Berufsschule - verstanden. Die Berufsschulen umfassen so viele Schuljahre, wie es der Dauer des Lehrverhältnisses entspricht. Je nach Lehrberuf beträgt die Zeit der Ausbildung zwei bis vier Jahre, in der Regel jedoch drei Jahre. Facharbeiterprüfung Die Facharbeiterprüfung in der Land- und Forstwirtschaft ist das Ge- genstück zur Lehrabschlussprüfung. Sie wird am Ende der Aus- bildung abgelegt. integrative Berufs- Ziel der integrativen Berufsausbildung ist es, für Jugendliche mit sozi- ausbildung alen, begabungsmäßigen oder körperlichen Benachteiligungen eine geeignete Ausbildungsschiene auf der Ebene der Lehrlingsaus- bildung zur Ausschöpfung ihres Potentials an beruflichen Fähigkeiten zu schaffen. Die integrative Berufsausbildung wird sowohl als eine Lehrausbildung mit einer verlängerten Lehrzeit (Verlängerung um ein, maximal um zwei Jahre) als auch als eine Berufsausbildung, die Teil- qualifikationen vermittelt, angeboten. Mit dem Angebot der Teilqualifi- kation eröffnet sich die Möglichkeit einer maßgeschneiderten Ausbil- dung, mit der gezielt auf die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnis- se eingegangen werden kann (§ 8b BAG, eingeführt im Jahr 2003). Lehrabschluss- Die LAP kann vom Lehrling am Ende der Lehrzeit abgelegt werden, prüfung (LAP) um den Abschluss der Berufsausbildung nachzuweisen. Sie wird vor einer Kommission mit ArbeitgeberInnenvertretung und Arbeitnehmer- Innenvertretung abgelegt.
Es ist eine praktische und theoretische Prüfung mit einem schrift- lichen und mündlichen Teil. In einigen Fällen kann sie durch die er- folgreiche LAP in einem verwandten Lehrberuf ersetzt oder in Form einer vereinfachten Zusatzprüfung abgelegt werden. Lehrberufe Berufsschulischer Unterricht wird für rd. 200 gewerbliche, industrielle und dienstleistungsorientierte Lehrberufe angeboten. Davon werden 75 Lehrberufe zentral, d.h. in nur einem Bundesland, eingeschult. Die Lehrberufe sind durch Ausbildungsordnungen geregelt. Die Dauer der Ausbildung beträgt je nach Lehrberuf zwei bis vier Jahre. Für einzelne Lehrberufe sind branchenspezifische Schwerpunkte eingerichtet. Lehrberufsarten Es gibt Einzellehrberufe, Doppellehrberufe, Schwerpunktlehrberufe, Gruppenlehrberufe sowie Modullehrberufe. Lehre mit Im Rahmen der Initiative „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ gibt Reifeprüfung es für Lehrlinge die Möglichkeit, während der Lehrzeit die Vorberei- (Berufsmatura) tungskurse zur Berufsreifeprüfung zu besuchen. Dabei dürfen drei Teilprüfungen während der Lehrzeit und die letzte Teilprüfung nach Vollendung des 19. Lebensjahres abgelegt werden. Für die Vorberei- tungskurse und Prüfungen zur Berufsmatura fallen für Lehrlinge keine Kosten an. Modullehrberufe Ziel der modularen Lehrlingsausbildung ist die Flexibilisierung des Ausbildungsangebots und die Berücksichtigung der zunehmenden Spezialisierung in den Unternehmen. Bei einem Modullehrberuf glie- dert sich die Ausbildung in drei Module: Grundmodul (für alle verpflichtend; zwei Jahre), ein oder mehrere Hauptmodule (ein Hauptmodul für alle ver- pflichtend; ein Jahr), ein oder mehrere Spezialmodule (nicht verpflichtend; ein halbes bis ein Jahr). Jeder Modullehrberuf muss ein Grundmodul sowie mindestens ein Haupt- und ein Spezialmodul beinhalten. Bis zu einer Gesamtdauer von maximal vier Jahren können freiwillig - wenn beide Vertrags- partner (Lehrberechtigter und Lehrling) einverstanden sind - ein zu- sätzliches Hauptmodul oder ein bis zwei Spezialmodule gewählt wer- den. Bisher wurden die Lehrberufe Holztechnik, Installations- und Gebäudetechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Werkstofftechnik, Elektro- technik, Bekleidungsgestaltung, Glasbautechnik, Elektronik und Metalltechnik als Modullehrberufe verordnet (Novelle zum Berufsaus- bildungsgesetz 2006, erstmals im Schuljahr 2008/09 angeboten).
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ................................................................................................................. 1 2. Rahmenbedingungen .............................................................................................. 4 2.1. Allgemeines .................................................................................................... 4 2.2. Statistiken ....................................................................................................... 6 2.2.1. Lehrlingsstatistiken .............................................................................. 6 2.2.2. Schülerstatistiken ................................................................................ 8 2.3. Rechtliche Grundlagen ..................................................................................12 2.4. Zuständigkeiten .............................................................................................15 2.4.1. Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften .......................................15 2.4.2. Landesinterne Zuständigkeiten ..........................................................16 2.4.3. Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei........17 2.4.4. Abteilung Bildung ...............................................................................18 3. Schul- und Heimorganisation ................................................................................19 3.1. Schulorganisation ..........................................................................................19 3.2. Schulsprengel ................................................................................................20 3.2.1. Gewerbliche und kaufmännische Berufsschulen ................................20 3.2.2. Private Berufsschulen ........................................................................24 3.2.3. Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen......................................24 3.3. Lehrgangseinteilung ......................................................................................25 3.4. Aufnahme in die Berufsschule .......................................................................26 3.5. Berufsschulbeirat ...........................................................................................29 3.6. Berufsschülerheime .......................................................................................31 4. Gebarung .................................................................................................................34 4.1. Berufsschulen ................................................................................................34 4.2. Berufsschülerheime .......................................................................................38 5. Personal...................................................................................................................39 5.1. BerufsschullehrerInnen ..................................................................................41 5.2. Sonstige Landesbedienstete..........................................................................47 5.3. Gemeindebedienstete....................................................................................49 6. Schul- und Heimerhaltung......................................................................................50 6.1. Investitionsbeiträge ........................................................................................51 6.1.1. Berechnung der Investitionsbeiträge ..................................................52 6.1.2. Vorschreibung der Investitionsbeiträge...............................................54 6.1.3. Entwicklung der Gemeindebeiträge ....................................................55 6.1.4. Jährliche Budgetvorschau für die Gemeinden ....................................56
6.1.5. Mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung .....................................56 6.2. Betriebsbeiträge ............................................................................................57 6.2.1. Berechnung der Betriebsbeiträge .......................................................57 6.2.2. Kopfquoten der einzelnen Berufsschulen ...........................................59 6.2.3. Vorschreibung und Entrichtung der Gemeindebeiträge ......................61 6.2.4. Vorschreibung und Entrichtung der Länderbeiträge............................63 6.2.5. Außerordentliche SchülerInnen ..........................................................65 6.3. Heimerhaltung ...............................................................................................66 6.4. Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen .................................................70 7. Private Berufsschulen und Berufsschülerheime ..................................................70 7.1. Fachberufsschule Plansee SE Reutte ...........................................................71 7.2. Fachberufsschule D. Swarovski KG Wattens .................................................73 7.3. Private Berufsschülerheime ...........................................................................74 8. Schul- und Heimaufsichten ....................................................................................76 8.1. Pädagogische Aufsicht ..................................................................................76 8.2. Finanzielle Aufsicht ........................................................................................77 9. Abschließende Bemerkungen ................................................................................79
Einleitung Bericht über das Berufsschulwesen in Tirol 1. Einleitung Schwerpunkt- Im Rahmen seines Prüfschwerpunktes „Bildung“ sah der Landes- prüfung rechnungshof (LRH) in seinem Prüfplan für das Jahr 2014 die Prü- fung des Berufsschulwesens in Tirol vor. Er führte bisher Prüfungen von einzelnen Berufsschulen und Schülerheimen durch. Eine Schwer- punktprüfung, welche sich auf den Teilbereich „Berufsschulwesen“ und insbesondere auf die damit involvierten Fachabteilungen des Landes Tirol fokussierte, fand erstmals statt. Prüfungen Der LRH nahm bei der Themenauswahl und in Folge auch in seiner anderer Kontroll- Prüfungsdurchführung Rücksicht auf Prüfungen anderer Kontrollein- einrichtungen richtungen. So hat beispielsweise der Rechnungshof in den letzten Jahren mehrere Prüfungen im Bildungsbereich durchgeführt, u.a. das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen (2011) und die Finanzie- rung der Landeslehrer (2012). In die erstgenannte Prüfung war auch das Land Tirol unmittelbar involviert, wobei sich diese Prüfung mehr auf die land- und forstwirtschaftlichen mittleren Schulen (Fach- schulen, LLA’s) als die land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen bezog. Gebarungsprüfungen in den einzelnen Berufsschulen und Berufs- schülerheimen nimmt regelmäßig auch der Prüfdienst der Abteilung Landesbuchhaltung wahr. Diese Kontrolleinrichtung prüft jährlich vier bis fünf Berufsschulen (einschl. Berufsschülerheime). Daraus ergibt sich ein rd. fünfjähriger Prüfrhythmus. Weiters fanden in den Jahren 2013 und 2014 Prüfungen der Internen Revision statt, welche sich u.a. auf die Fachabteilungen Landwirt- schaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei sowie Bildung bezogen. Prüfungsauftrag, Der Direktor des LRH hat am 12.09.2014 eine Prüfung des Berufs- Initiativprüfung schulwesens in Tirol angeordnet und einen Prüfer mit dieser Prüfung beauftragt. Die Einschau fand in den Räumlichkeiten der beiden erwähnten Fachabteilungen des Landes Tirol von September bis November 2014 statt.
Einleitung Zur Abklärung allfälliger Fragen sowie Einholung zusätzlicher Aus- künfte und Informationen zog der LRH auch die mit der Berufsschul- materie involvierten Fachabteilungen des Landes Tirol (Allgemeine Bauangelegenheiten, Organisation und Personal sowie Finanzen) in die Prüfung mit ein. Prüfungsziel Die Prüfung bezog sich im Wesentlichen auf die rechtlichen und or- ganisatorischen Rahmenbedingungen, die Darstellung der Ausgaben und Finanzierung des Berufsschulwesens, die ordnungsgemäße Auf- gabenerfüllung sowie die ordnungsgemäße Verrechnung der bereit- gestellten Landesmittel. Die privaten Berufsschulen und Berufs- schülerheime wurden in der gegenständlichen Prüfung nur hinsicht- lich der statistischen Daten und der Landessubventionen berück- sichtigt. Prüfungsumfang, Der LRH nahm Einsicht in die Buchhaltungs-, Personal- und sonsti- Prüfungsabwicklung gen prüfrelevanten Unterlagen. Die DienstnehmerInnen der geprüften Landesdienststellen erteilten dem Prüforgan bereitwillig Auskunft. Alle notwendigen Informationen und Auswertungen wurden zur Verfügung gestellt. Prüfungszeitraum Die Prüfung umfasste im Wesentlichen die Jahre 2009 bis 2013 bzw. die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14. Für einzelne Vergleiche wurden längere Zeiträume berücksichtigt. Prüfungsergebnis Über das Ergebnis der Prüfung wird folgender Bericht erstattet: 2
Einleitung Kenndaten Berufsschulwesen in Tirol Schulische Bildungslandschaft (Schuljahr 2013/14) 20 Fachberufsschulen des Landes Tirol 2 private Fachberufsschulen 2 land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen 7 öffentliche und 5 private Berufsschülerheime Schulstatistiken Schuljahr 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Anzahl Gewerbliche und kaufmännische Berufsschulen Schulen 24 23 23 23 22 Klassen 575 588 576 590 605 SchülerInnen 13.704 14.042 13.601 13.382 12.883 Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen Schulen 2 2 2 2 2 Klassen 9 9 9 8 7 SchülerInnen 161 143 149 154 171 Öffentliche Berufsschülerheime HeimbewohnerInnen 1.209 1.163 1.133 1.099 1.041 durchschnittliche Auslastung 86,6% 83,5% 81,3% 79,0% 74,8% Finanzielle Gebarung Kalenderjahr 2009 2010 2011 2012 2013 in Mio. € Ausgaben Berufsschulen 41.914 45.802 45.445 53.187 50.121 Berufsschülerheime 8.938 9.037 8.514 8.642 8.986 Einnahmen Berufsschulen 20.283 21.877 22.826 23.581 24.957 Berufsschülerheime 3.640 3.743 3.725 3.683 3.715 Personal (2013) Personen VZÄ Landesbedienstete BerufsschullehrerInnen 532 467,8 Verwaltungsbedienstete in Berufsschulen 28 21,3 Bedienstete in Schülerheimen 129 99,4 Gemeindebedienstete 91 65,8 Quellen: Statistik Austria: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bildung und Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei; Land Tirol Rechnungsabschlüsse. 3
Rahmenbedingungen 2. Rahmenbedingungen 2.1. Allgemeines berufsbildende Berufsschulen sind berufsbildende Pflichtschulen und Teil der dualen Pflichtschulen Lehrausbildung. Diese findet mit rd. 80 % im Lehrbetrieb und mit rd. 20 % in der Berufsschule statt. Dauer Die Berufsschule umfasst grundsätzlich so viele Schuljahre, wie es der Dauer des Lehrverhältnisses entspricht. Je nach Lehrberuf be- trägt die Zeit der Ausbildung zwei bis vier Jahre, überwiegend jedoch drei Jahre. Schwerpunkte Die Ausbildung in der Berufsschule orientiert sich an folgenden Schwerpunkten: Fachtheoretische Ergänzung der betrieblichen Ausbildung, ergänzende fachpraktische Ausbildung, Vertiefung und Vervollständigung der Allgemeinbildung und fachbezogene Fremdsprachenausbildung. Berufsschulpflicht In Österreich besteht grundsätzlich Berufsschulpflicht. Sie beginnt mit dem Eintritt in ein Lehr- oder Ausbildungsverhältnis und endet mit dem erfolgreichen Abschluss der letzten vorgesehenen Schulstufe. Bei Beendigung des Lehrverhältnisses während eines Schuljahres sind die BerufsschülerInnen berechtigt, die Berufsschule bis zum Ende des betreffenden Schuljahres zu besuchen. Lehrberufe Zum Prüfungszeitpunkt gab es in Österreich 199 gewerbliche und kaufmännische sowie 14 land- und forstwirtschaftliche Lehrberufe. Sie sind als Einzel-, Doppel-, Schwerpunkt- oder Modullehrberuf ein- gerichtet und bundesgesetzlich geregelt. Lehrlinge von rd. 75 Lehr- berufen werden zentral, d.h. in nur einem Bundesland, eingeschult (sog. Splitterlehrberufe). Alle gesetzlich anerkannten Lehrberufe sind in der Lehrberufsliste festgelegt. Darin werden u.a. die Lehrzeitdauer und die Verwandt- schaft zu anderen Lehrberufen samt Anrechnung von Lehrzeiten ge- regelt. 4
Rahmenbedingungen Organisations- Die Berufsschulen können in folgenden Organisationsformen geführt formen werden: Ganzjährig (mindestens ein Schultag in jeder Woche des Schul- jahres), lehrgangsmäßig (mindestens acht Wochen in einem Schuljahr) und saisonmäßig (auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt). neuere Der Großteil der BerufsschülerInnen rekrutiert sich nach wie vor aus Entwicklungen den „klassischen“ Lehrlingen. In den letzten Jahren haben sich aller- dings einige neue Formen in der Lehrausbildung entwickelt: Integrative Berufsausbildung (Lehrzeitverlängerung, Teil- qualifizierung), Modularisierung von Lehrberufen, überbetriebliche Lehrausbildung, Facharbeiter-Ausbildungsinitiative und Lehre mit Matura. überbetriebliche Die überbetriebliche Lehrausbildung wurde mit Gesetzesnovellen Ausbildungen zum Berufsausbildungsgesetz (BAG) und weiterer Gesetze als Ele- ment der Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 18 Jahre entwickelt und als gleichwertiger und regulärer Bestandteil der dualen Berufs- ausbildung eingerichtet. Die Lehrausbildung erfolgt in Lehrbetrieben sowie zunehmend in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen. Der Bundesgesetzgeber schuf hiezu im Wesentlichen folgende überbetriebliche Ausbildungs- formen: Schuljahr 2008/09: Überbetriebliche Lehrausbildung im Auftrag des AMS (§§ 30 und 30b BAG), Schuljahr 2010/11: Überbetriebliche integrative Berufsausbildung (§ 8c BAG) und Schuljahr 2013/14: Überbetriebliche Lehrausbildung - Fach- arbeiterinitiative (§ 30b Abs. 5 BAG). 5
Rahmenbedingungen Die überbetriebliche Ausbildung bezweckt u.a. die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung im „zweiten Bildungsweg“ (z.B. in eigens gegründeten Implacementstiftungen oder in Facharbeiter-Intensiv- ausbildungen). So sieht etwa die im Jahr 2013 eingeführte Fach- arbeiterinitiative für Personen ab dem vollendeten 20. Lebensjahr eine verkürzte Lehrausbildung und eine Berufsschulpflicht mit weit- gehenden Befreiungsmöglichkeiten (z.B. wegen erworbener Vorquali- fikationen, wegen Berufstätigkeit oder privater bzw. familiärer Ver- pflichtungen) vor. Die erwähnten Maßnahmen sollten der Arbeitsmarkt- und Berufsaus- bildungssituation Rechnung tragen, dem Fachkräftemangel ent- gegenwirken oder die Attraktivität der Lehrlingsausbildung stärken. Die neuen Ausbildungsformen hatten aber auch entsprechende Aus- wirkungen auf das Berufsschulwesen und stellten Herausforderungen für die Organisation der Berufsschulen (z.B. durch zusätzlichen Raumbedarf oder mehr Lehrpersonal durch Gruppenteilungen udgl.) dar. Unterscheidungen Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen wird bei den Berufsschulen grundsätzlich unterschieden in Fachberufsschulen des Landes Tirol: o gewerbliche Berufsschulen und o kaufmännische Berufsschulen Private Fachberufsschulen (Werksberufsschulen) sowie Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen. 2.2. Statistiken 2.2.1. Lehrlingsstatistiken Lehrlingszahlen im Die Lehrverträge sind unmittelbar nach Beginn der Lehrzeit an die ersten Lehrjahr Wirtschaftskammern zu senden und werden dort zentral erfasst. Da- raus leitet sich nachfolgende Darstellung, welche einen Überblick über die Entwicklung der Lehrlinge im ersten Lehrjahr in Österreich seit dem Jahr 1980 gibt, ab: 6
Rahmenbedingungen 1980 1990 2000 2010 2012 2013 2014 Anzahl der 15-Jährigen im 130.963 94.375 94.577 94.557 92.882 88.491 86.404 Jahresdurchschnitt Anzahl der Lehrlinge im 61.795 44.845 38.518 39.761 38.211 35.580 33.508 ersten Lehrjahr Anteil 47,2% 47,5% 40,7% 42,1% 41,1% 40,2% 38,8% Quelle: Lehrlingsstatistik 2014, Wirtschaftskammern Österreichs Tab. 1: Anzahl der LehranfängerInnen in Österreich 1980 bis 2014 Rund 40 % der österreichischen Jugendlichen erlernen nach Be- endigung der neunjährigen allgemeinen Schulpflicht einen gesetzlich anerkannten Lehrberuf. Längerfristig betrachtet, reduzierte sich die Anzahl der Lehrlinge im ersten Lehrjahr - analog zur Entwicklung der Anzahl der 15-Jährigen - deutlich. Sie hat sich im Vergleich zum Jahr 1980 nahezu halbiert. Die Detailanalyse zeigt, dass sich die Anzahl der LehranfängerInnen nach einem Einbruch Mitte der 90er Jahre kurzfristig erhöhte, in den letzten Jahren aber hohe Rückgänge zu verzeichnen waren. In den Jahren 2013 und 2014 haben im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr um 6,9 % und 5,8 % weniger Jugendliche mit einer Lehre begonnen. Der Anteil der LehranfängerInnen hat sich längerfristig betrachtet kon- tinuierlich verringert. Während im Jahr 1980 noch nahezu jeder zwei- te Jugendliche mit einer Lehre begann, so nahmen diese Möglichkeit zuletzt nur mehr zwei von fünf Jugendlichen wahr. Insbesondere in den letzten Jahren waren hohe Rückgänge bei den LehranfängerIn- nen zu verzeichnen. Entwicklung der Nachfolgende Darstellung zeigt die Entwicklung der Gesamtanzahl Gesamtanzahl der aller Lehrlinge in Österreich und in den einzelnen Bundesländern der Lehrlinge Jahre 1980 bis 2014 (Stichtag 31.12.): 7
Rahmenbedingungen Bundesland 1980 1990 2000 2010 2012 2013 2014 Burgenland 5.215 4.044 3.119 3.039 2.798 2.650 2.690 Kärnten 15.288 11.430 9.686 9.170 8.798 8.395 7.958 Niederösterreich 31.428 23.379 20.183 19.814 19.171 18.638 17.693 Oberösterreich 35.514 27.793 26.855 27.591 26.703 25.696 24.644 Salzburg 13.819 10.814 10.003 10.308 9.787 9.396 8.908 Steiermark 35.606 25.363 20.172 19.298 18.264 17.580 16.737 Tirol 17.094 13.116 12.377 13.359 12.525 12.084 11.490 Vorarlberg 9.045 7.722 7.106 8.133 8.104 7.914 7.542 Wien 31.080 21.855 17.099 19.187 19.078 18.226 17.406 Österreich 194.089 145.516 126.600 129.899 125.228 120.579 115.068 Quelle: Lehrlingsstatistik 2014, Wirtschaftskammern Österreichs Tab. 2: Entwicklung der Gesamtanzahl der Lehrlinge in Österreich 1980 bis 2014 Die Gesamtanzahl der Lehrlinge reduzierte sich von 1980 bis 2014 um 79.021 Personen oder 40,7 %. Grundsätzlich war in den west- lichen Bundesländern ein geringerer Rückgang als im übrigen Öster- reich zu verzeichnen. In Tirol hat sich die Anzahl der Lehrlinge im gleichen Zeitraum um 5.604 Personen oder 32,8 % verringert. Die Rückgänge waren insbe- sondere in den letzten fünf Jahren markant. integrative Berufs- Laut Lehrlingsstatistik der Wirtschaftskammer Tirol erhöhte sich die ausbildung Anzahl der Lehrlinge in der integrativen Berufsausbildung im Prü- fungszeitraum von insgesamt 358 (2009) auf 504 (2013). Der Großteil der Betroffenen war in Unternehmen beschäftigt und nutzte die Mög- lichkeit, den Lehrberuf innerhalb einer verlängerten Lehrzeit zu absol- vieren. 2.2.2. Schülerstatistiken Entsprechend dem Bildungsdokumentationsgesetz1 werden in den Schulen Daten von SchülerInnen erhoben und direkt an die Bundes- anstalt Statistik Austria übermittelt. 1 Bundesgesetz über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz) BGBl. I Nr. 12/2002, idF BGBl. I Nr. 48/2014. 8
Rahmenbedingungen Die Erhebungsstichtage sind in § 6 Bildungsdokumentationsver- ordnung2 für die Berufsschulen wie folgt festgelegt: Bei ganzjährigen Berufsschulen: der 1. Oktober eines jeden Jah- res, bei lehrgangs- und saisonmäßigen Berufsschulen: Der zweite Montag nach Beginn des Lehrganges. Gesamtanzahl der Bezogen auf die erwähnten Erhebungsstichtage zeigt nachfolgende BerufsschülerInnen Darstellung die Entwicklung der Gesamtanzahl der BerufsschülerIn- nen in Tirol der Schuljahre 2009/10 bis 2013/14: Schultyp 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 gewerbliche und kauf- 13.704 14.042 13.601 13.382 12.883 männische Berufsschulen land- und forstwirtschaft- 161 143 149 154 171 liche Berufsschulen Summe 13.865 14.185 13.750 13.536 13.054 Quelle: Statistik Austria - Schulstatistiken Tab. 3: Entwicklung der Gesamtanzahl der SchülerInnen in Tirol 2009/10 bis 2013/14 Die Entwicklung der Schülerzahlen entsprach in etwa jener der Lehr- linge. Sie war im Prüfungszeitraum ebenfalls tendenziell rückläufig. Die im Vergleich zu den Lehrlingszahlen höheren Schülerzahlen wa- ren insbesondere auf die neuen überbetrieblichen Ausbildungsformen zurückzuführen. In den letzten Jahren hatten vermehrt SchülerInnen aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, d.h. ohne Lehrver- hältnis, die Berufsschulen besucht. Neben diesen Bundesstatistiken führte auch die Abteilung Bildung für „ihre“ 20 TFBS Schülerstatistiken, welche dem Schulverwaltungspro- gramm „Web-Sokrates“ entnommen waren. Diese Statistiken wichen allerdings - zum Teil deutlich - von jener der Statistik Austria ab, wie nachfolgende Tabelle zeigt: 2 Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie des Bundesministers für Land- und Forstwirt- schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung des Bildungsdokumentationsgesetzes (Bildungsdokumentationsver- ordnung), BGBl. II Nr. 499/2003 idF BGBl. II Nr. 232/2014. 9
Rahmenbedingungen 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Tiroler Fachberufsschulen 13.449 13.796 13.350 13.135 12.639 lt. Statistik Austria Tiroler Fachberufsschulen 14.360 13.963 13.475 13.317 13.133 lt. Abteilung Bildung Differenz 911 167 125 182 494 Quellen: Statistik Austria; Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bildung Tab. 4: Schülerstatistiken 2009/10 bis 2013/14 Kritik - divergierende Beide Schulstatistiken waren trotz gleicher Grundlagen (Bildungs- Statistiken dokumentationsgesetz) und Stichtage nicht fehlerfrei. Die Ab- weichungen waren vor allem in fehlerhaften Schülererfassungen und -meldungen der Schulleitungen bzw. der Fachabteilungen begründet. Der LRH stellt fest, dass beispielsweise im Schuljahr 2013/14 bei einer Berufsschule mehrere SchülerInnen im Schulverwaltungs- programm doppelt erfasst, von einer anderen Berufsschule ein gan- zer Lehrgang mit sieben Klassen der Statistik Austria nicht gemeldet oder bestimmte systembedingte Fehlermeldungen (z.B. bei Schulab- brüchen, Berufswechsel u.ä.) ignoriert wurden. Anregung Da beide Statistiken öffentlich kommuniziert werden und auch Pla- nungsgrundlagen darstellen, regt der LRH an, diese Statistiken aufei- nander abzustimmen sowie den Schülererfassungen und -meldungen mehr Beachtung zu schenken. Stellungnahme der Zur Kritik, dass die Schülerstatistiken der Statistik Austria und der Regierung Abteilung Bildung trotz gleicher Grundlagen (Bildungsdokumentati- onsgesetz) und Stichtage nicht fehlerfrei waren, wird angemerkt, dass die Abweichungen in der durch Fehlermeldungen bedingten Nichtverarbeitung bzw. verspäteten Verarbeitung der Daten durch die Statistik Austria, in der nicht zeitgerechten Meldung der Daten durch diverse Schulleitungen und durch technisch bedingte Doppelzählungen des Schulverwal- tungsprogrammes der Abteilung Bildung begründet sind. Durch technische Maßnahmen und durch ein erhöhtes Augenmerk auf die zeitliche und inhaltliche Meldekultur seitens den Schulleitun- gen sollen künftig Abweichungen gegengesteuert werden. schulbezogene Nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht aller Berufsschulen in Tirol Anzahl der sowie die dem Schulverwaltungsprogramm entnommene und vom SchülerInnen LRH korrigierte Schülerstatistik (Anzahl der Klassen und SchülerIn- nen) des Schuljahres 2013/14: 10
Rahmenbedingungen Schüler/- Schüler/- Berufsschulen Klassen Innen pro Innen Klasse Berufsschulen des Landes Tirol TFBS für Metalltechnik 42 1.045 24,9 TFBS für Elektrotechnik, Kommunikation und 48 1.250 26,0 Elektronik TFBS für Garten, Raum und Mode 27 475 17,6 TFBS für Schönheitsberufe 38 609 16,0 TFBS St. Nikolaus 30 529 17,6 TFBS für Handel und Büro Innsbruck 72 1.328* 18,4 TFBS für Kraftfahrzeugtechnik 38 859 22,6 TFBS für Installations- und Blechtechnik 36 884 24,6 TFBS für Handel und Büro Imst 12 263 21,9 TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik 31 719 23,2 TFBS für Tourismus Absam 32 680 21,2 TFBS für Holztechnik 28 705 25,2 TFBS für Bautechnik und Malerei 40 978 24,5 TFBS für Handel und Büro Kitzbühel 10 206 20,6 TFBS für Glastechnik 7 141 20,1 TFBS für Wirtschaft und Technik Kufstein-Rotholz 43 770 17,9 TFBS für Tourismus und Handel Landeck 35 723 20,7 TFBS Lienz 19 364 19,2 TFBS für Handel und Büro Reutte 7 134 19,1 TFBS für Handel und Büro Schwaz 15 308 20,5 Private Berufsschulen Fachberufsschule D. Swarovski KG 8 101 12,6 Fachberufsschule Plansee 7 133 19,0 Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen Berufsschule der Fachrichtung Gartenbau 5 90 18,0 Berufsschule der Fachrichtung Forstwirtschaft 2 41 20,5 Summe 632 13.335* 21,1 * korrigiert um die doppelt erfassten Schülerzahlen Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bildung und Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei; Landesschulrat für Tirol Tab. 5: Schüleranzahl und Lehrberufsarten in den Berufsschulen in Tirol 11
Rahmenbedingungen Im Schuljahr 2013/14 wurden in Tirol an 24 Berufsschulen insgesamt 13.335 BerufsschülerInnen in 632 Klassen unterrichtet. Dies ent- sprach einer durchschnittlichen Anzahl von 21 SchülerInnen pro Klasse. Schulgröße Die Größe der Berufsschulen war sehr unterschiedlich und reichte von 41 bis 1.328 SchülerInnen. Dabei gilt es zu beachten, dass am Standort einzelner Berufsschulen (z.B. TFBS für Glastechnik, land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen) weitere Schulen geführt wur- den. Ganzjährige Berufsschulen, wie die kaufmännischen Berufs- schulen, fördern zwar die Regionalität (Stichwort: Zumutbarkeit des Schulweges), bewirken aber durchwegs kleinstrukturierte Schulen. Die Aufrechterhaltung einer Schule hängt von mehreren Faktoren (z.B. Entwicklung der Schülerzahlen, Ein- und Aussprengelungen) ab und ist auch stets zu hinterfragen. So kann etwa die Stärkung eines Schulstandortes durch Zusammenführung mehrerer Schulen, wie zuletzt in Kufstein, erfolgen. Die Errichtung und Schließung von Be- rufsschulen war auch im Prüfungszeitraum mehrmals thematisiert (siehe Pkt. 3.1. „Schulorganisation“). 2.3. Rechtliche Grundlagen verfassungs- Die Kompetenzverteilung im österreichischen Schulwesen erfolgt im rechtliche Wesentlichen nach den Typen der allgemeinen Kompetenzverteilung. Bestimmungen Bemerkenswert ist jedoch, dass Art. 14 B-VG (Schulwesen) eine Ge- neralklausel zugunsten des Bundes und Art. 14a B-VG (land- und forstwirtschaftliches Schulwesen) eine Generalklausel zugunsten der Länder enthält. Bezogen auf das Berufsschulwesen lässt sich folgende Kompetenz- verteilung ableiten: 12
Rahmenbedingungen Art. 14 B-VG (Schulwesen) Materie Zuständigkeit Schulwesen Bund: Gesetzgebung und Abs. 1 Schülerheime Vollziehung Bund: Gesetzgebung Dienstrecht und Personalvertretungsrecht Abs. 2 der LandeslehrerInnen Land: Vollziehung Bund: Grundsatzgesetzgebung Äußere Organisation der öffentlichen Pflicht- Abs. 3 schulen und Schülerheime Land: Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung Behördenzuständigkeit zur Ausübung der Land: Gesetzgebung und Abs. 4 Diensthoheit Vollziehung Art. 14a B-VG (land- und forstwirtschaftliches Schulwesen) Materie Zuständigkeit Schulwesen Schülerheime Land: Gesetzgebung und Abs. 1 Dienstrecht und Personalvertretungsrecht Vollziehung der LandeslehrerInnen und ErzieherInnen Bund: Gesetzgebung Dienstrecht und Personalvertretungsrecht Abs. 3 der LandeslehrerInnen Land: Vollziehung Bestimmte Angelegenheiten hinsichtlich Bund: Grundsatzgesetzgebung Berufsschulen Abs. 4 Äußere Organisation öffentlicher Schüler- Land: Ausführungsgesetzgebung heime und Vollziehung Tab. 6: Kompetenzverteilung des Berufsschulwesens einfachgesetzliche Entsprechend dieser bundesverfassungsrechtlichen Kompetenzver- Bestimmungen teilung haben der Bund und die Länder im Wesentlichen folgende einfachgesetzliche Regelungen für das Berufsschulwesen erlassen: Bundesgesetzliche Regelungen: Schulpflichtgesetz 1985, Schulorganisationsgesetz, 13
Rahmenbedingungen Schulunterrichtsgesetz, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, Berufsausbildungsgesetz. Landesgesetzliche Regelungen: Tiroler Berufsschulorganisationsgesetz 1994, Tiroler Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1998. Auf dem Gebiet des land- und forstwirtschaftlichen Berufsschul- wesens sind weiters insbesondere folgende Regelungen zu be- achten: Bundesgesetzliche Regelungen: Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen, Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz (Grundsatzbestimmungen). Landesgesetzliche Regelungen: Tiroler Landwirtschaftliches Schulgesetz 2012, Tiroler Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungs- gesetz 2000. Vollziehung Die grundsätzliche Trennung zwischen gewerblichen und kauf- männischen sowie land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen setzt sich auch in der Vollziehung fort. Hiezu hat die Tiroler Landesregie- rung als zuständiges Vollzugsorgan mehrere Verordnungen (z.B. Berufsschulsprengelverordnung, Tiroler Landwirtschaftliche Schulorganisations-Verordnung, Tiroler Landwirtschaftliche Schul- zeitverordnung, Tiroler landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2005) erlassen. Weiters haben die Länder zwei Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG betreffend Landesgrenzen überschreitenden Be- rufsschulbesuch getroffen. 14
Rahmenbedingungen 2.4. Zuständigkeiten 2.4.1. Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften Zuständigkeiten Nach den verfassungs- und einfachgesetzlichen Bestimmungen ver- der gewerblichen teilen sich die Zuständigkeiten der gewerblichen und kaufmännischen und kaufmännischen Berufsschulen in Tirol auf folgende Gebietskörperschaften: Berufsschulen Bund/Landesschulrat Land Tirol Gemeinden Tirols Äußere Schulorga- Dienst- und Besol- Pädagogik, nisation, Dienst- und dungsrecht des Schulaufsicht Besoldungsrecht, Hilfspersonals Schulerhaltung Diagr. 1: Zuständigkeiten Gebietskörperschaften Zuständigkeiten Die Verteilung der Zuständigkeiten bei den land- und forstwirtschaftli- der land- und chen Berufsschulen entspricht im Wesentlichen der dargestellten Ver- forstwirtschaftlichen teilung. Im Unterschied hiezu obliegt die Schulaufsicht jedoch dem Berufsschulen Land Tirol. Außerdem kennt das landwirtschaftliche Schulgesetz die Regelung hinsichtlich der Beistellung des Hilfs- und Küchenpersonals durch die Gemeinden nicht. Diese Aufgabe obliegt ebenfalls dem Land Tirol. Die Tiroler Landesregierung ist in den ihr zustehenden Aufgaben Schul- und Dienstbehörde. 15
Rahmenbedingungen 2.4.2. Landesinterne Zuständigkeiten Tiroler Nach der Geschäftsverteilung der Tiroler Landesregierung3 waren im Landesregierung Prüfungszeitraum folgende Mitglieder mit Aufgaben des Berufsschul- wesens betraut: Landesrätin Dr.in Beate Palfrader (seit 1.7.2008): Berufsbildende Pflichtschulen und Berufsschülerheime mit Aus- nahme jener auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet, Personalangelegenheiten der LehrerInnen an berufsbildenden Pflichtschulen, organisatorische Angelegenheiten der Schulbehörden. Landeshauptmannstellvertreter Anton Steixner (bis 24.5.2013), Landeshauptmannstellvertreter ÖR Josef Geisler (ab 24.5.2013): Land- und forstwirtschaftliche Schulen, Personalangelegenheiten der LehrerInnen an den land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen, Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft. Innerhalb des Amtes der Tiroler Landesregierung sind die Zuständig- keiten des Berufsschulwesens auf mehrere Dienststellen verteilt4: Abteilung Landwirtschaftliches Schulwe- Schul- und Heimerhaltung, Schulaufsicht land- sen, Jagd und Fischerei wirtschaftliche Berufsschulen Äußere Organisation, Dienst- und Besoldungs- Abteilung Bildung recht der LandeslehrerInnen Dienst- und Besoldungsrecht der Landesbe- Abteilung Organisation und Personal diensteten mit Ausnahme der LandeslehrerInnen Baumaßnahmen (insb. Errichtung, Instandhal- Abteilung Hochbau tung, Ausstattung) Leasingfinanzierungen, Zuwendungen an Abteilung Finanzen Werksberufsschulen Abteilung Justiziariat Versicherungen, Vertragswesen Sachgebiet Liegenschaftsverwaltung Verwaltung der Liegenschaften Tab. 7: Zuständigkeiten innerhalb des Landes Tirol 3 Siehe Verordnung der Landesregierung vom 30.3.1999 über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 14/1999 idF LGBl. Nr. 54/2013. 4 Siehe Verordnung des Landeshauptmannes vom 15.10.2013 über die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landes- regierung, LGBl. Nr. 124/2013 (gültig ab 1.1.2014). 16
Rahmenbedingungen Die Aufgaben des Berufsschulwesens sind fachspezifisch verteilt und im Wesentlichen in den Abteilungen Landwirtschaftliches Schul- wesen, Jagd und Fischerei und Bildung fokussiert. Hinweis Die Trennung der Aufgaben „Organisation und Dienstrecht“ sowie „Schulerhaltung“ auf zwei Fachabteilungen entspricht der gängigen Praxis und ist auch bei anderen Schultypen üblich (z.B. Sonder- schulen des Landes Tirol, allgemeinbildende Pflichtschulen). Bei der Schulerhaltung handelt es sich im Wesentlichen um die Bereitstellung der Liegenschaften, Räumlichkeiten, Maschinen, Gerätschaften und Lehrmittel. Zur Vermeidung möglicher Aufgabenüberschneidungen legten die beiden betroffenen Fachabteilungen im Jahr 1997 eine detaillierte Aufgabenverteilung fest. Diese ist unter Berücksichtigung einer ge- ringfügigen Adaptierung nach wie vor gültig. Die festgelegte Aufgabenverteilung erfordert vielfach eine enge Zu- sammenarbeit. Diese wird durch deren räumliche Nähe im ersten Stock des Landhauses 2 (seit dem Jahr 2005) begünstigt. Landes- Neben den angeführten Fachabteilungen des Landes Tirol ist seit immobilien-Bau- dem Jahr 2008 auch die zur Nutzung steuerlicher Vorteile gegründete und Sanierungs- Landesimmobilien-Bau- und Sanierungs-GmbH & Co KG (kurz: LIG) GmbH & Co KG mit Aufgaben des Berufsschulwesens betraut. Für die TFBS in Inns- bruck/Mandelsbergerstraße, Hall i.T./Thurnfeld und Kufstein-Rotholz wurden bisher bestimmte Baumaßnahmen (Sanierungen, Neu-, Zu- und Umbauten) über die LIG abgewickelt. 2.4.3. Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei Entsprechend dem Organigramm der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei sind die Aufgaben des Berufsschul- wesens auf zwei Fachbereiche verteilt. Fachbereich „Land- Im Fachbereich „Landwirtschaftsrecht und Aufgaben TFBS“ werden wirtschaftsrecht und die Aufgaben der Erhaltung der TFBS und angeschlossenen Schüler- Aufgaben TFBS“ heime seit Herbst 2012 von drei Bediensteten (= 2,19 VZÄ) wahrge- nommen. Das Aufgabenspektrum umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten: Schülerevidenz, Schülerstatistiken, Heimstatistiken, 17
Rahmenbedingungen Budgetplanung, Budgetvorschau für die Gemeinden, Budgetcon- trolling und Budgetvollzug, Beschaffung/Zentraleinkauf, EDV, Lizenzen, Abrechnungen mit den Gemeinden und anderen Ländern sowie Erstellung von Raum- und Funktionsprogrammen. Fachbereich „Schule Die Aufgaben der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen sind und Inspektion“ dem Fachbereich „Schule und Inspektion“ zugeordnet. Diese Auf- gaben nimmt im Wesentlichen der, diesen Fachbereich leitende und für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen zu- ständige Landesschulinspektor wahr. Bestimmte administrative Tätig- keiten sind dem Direktor der LLA Rotholz übertragen. Die den beiden Fachbereichen zugeordneten Aufgaben werden grundsätzlich unabhängig voneinander wahrgenommen. Lediglich bestimmte Aufgaben (z.B. EDV) übernimmt der Fachbereich „Land- wirtschaftsrecht und Aufgaben TFBS“ auch für die land- und forstwirt- schaftlichen Berufsschulen. 2.4.4. Abteilung Bildung Entsprechend dem Organigramm der Abteilung Bildung sind die Auf- gaben des Berufsschulwesens auf zwei Referate verteilt. Referat II Im Referat II „Dienst- und Besoldungsrecht, Schulorganisation“ sind „Dienst- und zwei vollbeschäftigte Bedienstete mit Aufgaben der Berufsschulen Besoldungsrecht, betraut. Ihnen obliegen im Wesentlichen die dienst- und besoldungs- Schulorganisation“ rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Stellenplan, Aufnahmen, Zuwei- sungen, Belohnungen) und die organisatorischen Angelegenheiten (z.B. Lehrgangseinteilung, Ausschreibungen SchulleiterInnen, Orga- nisation des Schulverwaltungsprogrammes). In diesem Referat be- findet sich auch die Geschäftsstelle des Berufsschulbeirates. Referat IV Zu den Aufgaben des Referates IV „Controlling und Hochschulen“ „Controlling und zählen u.a. Angelegenheiten des Dienst- und Besoldungsrechtes der Hochschulen“ LehrerInnen an der LLA Rotholz sowie Angelegenheiten im Zusam- menhang mit dem Bund (z.B. Transferzahlungen, Stellenplanabrech- nung und -kontrolle, Datenmeldungen). 18
Schul- und Heimorganisation 3. Schul- und Heimorganisation Zum Prüfungszeitpunkt gab es in Tirol 20 Berufsschulen des Landes Tirol, zwei private Berufsschulen sowie zwei land- und forstwirtschaft- liche Berufsschulen. 3.1. Schulorganisation Entwicklung der Die Anzahl der Tiroler Fachberufsschulen verringerte sich in den letz- Berufsschulen ten Jahren kontinuierlich von beispielsweise 26 im Schuljahr 2000/01 auf nunmehr 20. Im Prüfungszeitraum wurden die bis 31.7.2010 ge- trennt geführten TFBS für Handel Innsbruck I und TFBS für Büro Innsbruck II zur TFBS für Handel und Büro Innsbruck (Regierungsbe- schluss vom 11.5.2010) vereint und mit Schuljahresende 2013/14 die TFBS Handel, Büro und Milchwirtschaft Wörgl-Rotholz (Regierungs- beschluss vom 3.7.2013) aufgelassen. Die am Standort Wörgl be- schulten Handel- und Bürolehrlinge kommen seither in Kufstein ihrer Schulpflicht nach, die Lehrlinge des Lehrberufs Molkereifachmann/ -frau, deren Schulstandort sich nach wie vor im Areal der LLA Rotholz befindet, wurde der TFBS für Wirtschaft und Technik Kufstein-Rotholz angeschlossen. Mit der Übersiedelung der kaufmännischen BerufsschülerInnen von Wörgl nach Kufstein wurde der dortige Schulstandort weiter aufge- wertet. Bereits seit dem Schuljahr 2009/10 können die Lehrlinge des Lehrberufs Mechatronik in Kufstein (vorher Oberösterreich) ihre Schulpflicht erfüllen. Die TFBS Thurnfeld und die TFBS für Bekleidung und Wohnkultur wurden mit Beginn des Schuljahres 2007/08 zur TFBS für Garten, Raum und Mode zusammengelegt. Diese Schule wird seither unter einer gemeinsamen Leitung, aber weiterhin an zwei Standorten (Hall i.T. und Innsbruck/Mandelsbergerstraße) geführt. Geplant war eine etappenweise Übersiedelung der Schule von Innsbruck nach Hall i.T. bis zum Jahr 2010. Mangels Adaptierung der Räumlichkeiten, welche voraussichtlich im Jahr 2015 erfolgt, war die Übersiedelung nach Hall i.T. noch nicht gänzlich vollzogen. Bewertung Die Führung einer Schule an zwei Standorten ist nach Ansicht des LRH hinsichtlich einer effizienten Betriebsführung (z.B. zwei Sekreta- riate, Pendelaufwand der Direktorin) nicht befriedigend. Obwohl die Entscheidung für eine einheitliche Führung bereits im Jahr 2007 fiel, 19
Schul- und Heimorganisation war die Schule bis zum Prüfungszeitpunkt noch nicht zur Gänze von Innsbruck nach Hall i.T. übersiedelt. private Die beiden Werksberufsschulen sind mit Öffentlichkeitsrecht ausge- Berufsschulen stattete private Berufsschulen. Das Öffentlichkeitsrecht wurde der Fachberufsschule Plansee im Jahr 1971 und der Fachberufsschule D. Swarovski KG im Jahr 1978 verliehen. Mit beiden Trägern schloss das Land Tirol entsprechende Fördervereinbarungen (siehe Pkt. 7 „Private Berufsschulen und Berufsschülerheime“) ab. land- und Beide land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen befinden sich am forstwirtschaftliche Standort Rotholz und sind entsprechend der Tiroler Landwirtschaft- Berufsschulen lichen Schulorganisations-Verordnung5 der Landwirtschaftlichen Fachschule Rotholz angeschlossen. Sie unterstehen der Leitung des dortigen Direktors und werden von LehrerInnen der LLA Rotholz mit- betreut. 3.2. Schulsprengel 3.2.1. Gewerbliche und kaufmännische Berufsschulen Berufsschul- Die Tiroler Landesregierung hat gem. § 24 TBSchOG für jede Berufs- sprengelverordnung schule einen Schulsprengel durch Verordnung festzusetzen. Die Sprengelangehörigkeit richtet sich grundsätzlich bei Lehrlingen nach dem Betriebsstandort, bei Ausbildungsverhältnissen gem. § 8b Abs. 2 BAG (Teilqualifikation) nach dem Standort der Ausbildungseinrich- tung und bei Personen in überbetrieblicher Ausbildung nach deren Wohnort. Die Tiroler Landesregierung setzte zuletzt mit Beschluss vom 3.7.2013 die zum Prüfungszeitpunkt noch geltende Berufsschul- sprengelverordnung fest. Die Grenzen des Schulsprengels einer ganzjährigen Berufsschule sind so festzusetzen, dass den Sprengelangehörigen der regel- mäßige Besuch dieser Berufsschule auf einem ihnen zumutbaren Schulweg möglich ist. Der Schulsprengel einer lehrgangsmäßigen Berufsschule hat, wenn im Land nur eine Berufsschule für diesen Lehrberuf besteht, das Gebiet des Landes zu umfassen. Bei mehre- ren Berufsschulen für denselben Lehrberuf müssen deren Schul- sprengel lückenlos aneinandergrenzen und insgesamt das Gebiet des Landes umfassen. 5 Verordnung der Landesregierung vom 8.7.2014, mit der die Organisation der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fach- schulen näher geregelt wird (Tiroler Landwirtschaftliche Schulorganisations-Verordnung). 20
Schul- und Heimorganisation länderübergreifende Für Lehrlinge, welche ihre Schulpflicht außerhalb des Landes Tirol Sprengel erfüllen müssen, gilt die Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG betreffend den Landesgrenzen überschreitenden Berufsschulbesuch6. Diese Vereinbarung verpflichtet die Vertragsparteien, das für die Fest- setzung eines grenzüberschreitenden Berufsschulsprengels erforder- liche Einvernehmen herzustellen. Weiters regelt die Vereinbarung den zu leistenden Beitrag zum Personal- und Sachaufwand sowie gegenseitige Informationspflichten. Diese Vereinbarung kommt insbesondere für sog. Splitterberufe, d.s. Lehrberufe mit einer geringen Anzahl von Lehrlingen, zum Tra- gen. So erstrecken sich beispielsweise die Schulsprengel der Lehr- berufe Augenoptik, Feinoptik, HörgeräteakustikerIn, GlasbläserIn und GlasinstrumentenerzeugerIn, Glasmacherei und Molkereifachmann/ -frau auf das ganze Bundesgebiet. Die Lehrlinge dieser Lehrberufe erfüllen in Tirol ihre Schulpflicht. Kuchler Konferenz Für die länderübergreifend festgesetzten Sprengelregelungen gilt grundsätzlich eine fünfjährige Kündigungsfrist, sofern kein gegensei- tiges Einvernehmen erzielbar ist. Allfällige Sprengeländerungsvor- schläge einzelner Länder (z.B. „Rückholung“ von rd. 80 Spediteur- lehrlingen aus der Steiermark nach Tirol) sind stets Thema der jähr- lich in der Marktgemeinde Kuchl (Salzburg) stattfindenden Tagung der Länderkonferenz über Berufsschulfragen. Die länderübergreifen- de Schulzuständigkeit spiegelt sich im sog. Kuchler-Standortver- zeichnis wieder. Diese Konferenz findet seit dem Jahr 1951 einmal jährlich in Kuchl statt und bietet eine Plattform aller in Berufsschulangelegenheiten involvierten Gebietskörperschaften (zuständige Bundesministerien, Bundesländer). Neben den Sprengelvereinbarungen wird auch die jährliche Wertanpassung des Kostenbeitrages (= der sog. Kuchler- Satz) für ausgesprengelte BerufsschülerInnen vereinbart. Sprengel- Abweichend von den erwähnten Sprengelregelungen können Lehr- änderungen im linge auch die Um-, Ein- und Aussprengelung beantragen. Diese An- Einzelfall suchen sind zu begründen (z.B. Wunsch nach Lehrgangs- statt Jahr- gangsschule, Wohnort liegt näher an der Wunschschule als der Sprengelschule) und die Zustimmungen der betroffenen Schulleitun- gen sowie Bundesländer hinsichtlich Schulbesuch und Kostenüber- nahme einzuholen (ausführlicher siehe Pkt. 3.4. „Aufnahme in eine Berufsschule“). 6 Kundmachung des Landeshauptmannes vom 14.4.1993 über den Beitritt des Landes Tirol zur Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG betreffend den Landesgrenzen überschreitenden Berufsschulbesuch, LGBl. Nr. 32/1993 idF LGBl. Nr. 77/2009. 21
Schul- und Heimorganisation Ein- und Nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Anzahl der Aussprengelungen Lehrlinge, welche in den vergangenen fünf Schuljahren aus anderen Bundesländern und Südtirol in eine TFBS kamen (Einsprengelung) und jene Tiroler Lehrlinge, welche ihrer Schulpflicht in anderen Bun- desländern nachkamen (Aussprengelung): Einsprengelungen 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Burgenland 5 5 4 7 5 Kärnten 105 79 70 74 62 Niederösterreich 173 163 172 186 170 Oberösterreich 102 117 120 137 166 Salzburg 223 207 209 217 207 Steiermark 67 76 67 68 95 Vorarlberg 204 210 197 216 219 Wien 84 76 85 113 101 Südtirol 73 101 91 102 113 Summe 1.036 1.034 1.015 1.120 1.138 Aussprengelungen 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Burgenland 0 0 0 0 0 Kärnten 43 38 29 25 29 Niederösterreich 121 116 127 115 114 Oberösterreich 152 158 144 172 149 Salzburg 226 217 252 238 250 Steiermark 171 145 142 120 122 Vorarlberg 2 1 1 1 0 Wien 76 75 69 61 59 Südtirol 0 0 0 0 0 Summe 791 750 764 732 723 Tab. 8: Ein- und Aussprengelungen 2009/10 bis 2013/14 22
Schul- und Heimorganisation Der LRH stellt fest, dass im Prüfungszeitraum deutlich mehr Schüler- Innen aus anderen Bundesländern und Südtirol eingesprengelt als Tiroler SchülerInnen ausgesprengelt wurden. Während sich die An- zahl der Einsprengelungen insbesondere in den beiden letzten Schul- jahren deutlich erhöhte, reduzierte sich die Anzahl der Aussprenge- lungen kontinuierlich. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf Pkt. 6.2.4 „Vorschreibung und Entrichtung der Länderbeiträge“ verwiesen. Südtiroler Lehrlinge Mangels eigener Schulen ermöglicht die Autonome Provinz Bozen- Südtirol pro Schuljahr rd. 100 Lehrlingen aus sog. Splitterberufen, ihre Schulpflicht an einer TFBS zu erfüllen. Die Südtiroler Lehrlinge sind diesbezüglich den Nordtiroler bzw. österreichischen Lehrlingen gleichgestellt. Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol leistet für ihre Lehrlinge einen Beitrag in der Höhe des Kuchler-Satzes. Die dadurch nicht gedeckten Kosten hat das Land Tirol zu tragen. Im Gegensatz zur länderübergreifenden Art. 15a B-VG Vereinbarung gibt es hinsichtlich des Berufsschulbesuchs von Südtiroler SchülerIn- nen in Tirol und eines allfällig zu leistenden Kostenbeitrages der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol keine schriftliche Vereinbarung. Zwischen der Republik Österreich und der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol wurde diesbezüglich ein Berufsbildungsabkommen getroffen, welches die gegenseitige Anerkennung von Lehrab- schlussprüfungen in 77 Lehrberufen regelt. Hinweis Der LRH weist darauf hin, dass zwischen dem Land Tirol und der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol beispielsweise eine Vereinbarung über die Krankenhausbetreuung besteht. Der Verlängerung dieser mit 31.12.2014 befristeten Vereinbarung um weitere drei Jahre stimmte die Tiroler Landesregierung mit Beschluss vom 9.12.2014 zu. Empfehlung gem. Der LRH empfiehlt im Sinne der Rechtssicherheit, mit der Autonomen Art. 69 Abs. 4 TLO Provinz Bozen-Südtirol eine schriftliche Vereinbarung hinsichtlich des Berufsschulbesuchs und kostendeckender Beiträge abzuschließen. Stellungnahme der Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, im Sinn der Rechts- Regierung sicherheit mit der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol eine schriftliche Vereinbarung hinsichtlich des Berufsschulbesuchs und kosten- deckender Beiträge abzuschließen, wird weiter geprüft. Zuerst muss erhoben werden, ob im Rahmen der ursprünglichen "Kuchler Verein- barung" aus den 50-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts dem Land Südtirol der Status wie gegenüber den anderen Bundesländern ein- geräumt wurde. Südtirol wurde nämlich zu den Verhandlungen über das Umschulungsverzeichnis immer eingeladen und hat die "Kuchler Beiträge" immer ordnungsgemäß entrichtet. Südtirol wurde sohin hin- 23
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