Berufsschulwesen in Tirol - Organisation, Erhaltung, Aufsicht - Land Tirol

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Berufsschulwesen in Tirol

Organisation, Erhaltung, Aufsicht
Anschrift
Landesrechnungshof
6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3
Telefon: 0512/508-3030
Fax:        0512/508-743035
E-mail:     landesrechnungshof@tirol.gv.at

Impressum
Erstellt:             LR-0310/4, September 2014 - Jänner 2015
Herstellung:          Landesrechnungshof
Redaktion:            Landesrechnungshof
Herausgegeben:        10.4.2015
Abkürzungsverzeichnis

Abs.           Absatz
ao.            außerordentlich
Art.           Artikel
BAG            Berufsausbildungsgesetz
bzw.           beziehungsweise
BGBl. Nr.      Bundesgesetzblatt Nummer
d.h.           das heißt
FAG            Finanzausgleichsgesetz
gem.           gemäß
id(g)F         in der (geltenden) Fassung
idR            in der Regel
iHv            in Höhe von
insb.          insbesondere
LAP            Lehrabschlussprüfung
LGBl. Nr.      Landesgesetzblatt Nummer
LIG            Landesimmobilien-Bau- und Sanierungs-GmbH & Co KG
LLA            Landwirtschaftliche Landeslehranstalt
LRH            Landesrechnungshof
lit.           litera
Mio.           Million(en)
o.             ordentlich
SchOG          Schulorganisationsgesetz
SchPflG        Schulpflichtgesetz
SchUG          Schulunterrichtsgesetz
TBSchOG        Tiroler Berufsschulorganisationsgesetz
TFBS           Tiroler Fachberufsschule
TlwSchG        Tiroler Landwirtschaftliches Schulgesetz
Tsd.           Tausend
u.a.           unter anderem
u.ä.           und ähnliches
udgl.          und dergleichen
usw.           und so weiter
VZÄ            Vollzeitäquivalent
Zl.            Zahl
Glossar

Berufsschule          Die Berufsschule ist eine berufsbildende Pflichtschule und ein Aus-
                      bildungsteil im dualen System. Die Bildungsaufgaben sind auf zwei
                      Träger verteilt: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. Jeder Lehrling
                      muss während seiner Lehrzeit die Berufsschule besuchen. Die Be-
                      rufsschulen haben die Aufgabe, in einem berufsbegleitenden Unter-
                      richt die grundlegenden theoretischen Kenntnisse zu vermitteln, die
                      betriebliche Ausbildung zu fördern und zu ergänzen sowie die All-
                      gemeinbildung zu erweitern.

Doppellehrberufe      Das Berufsausbildungsgesetz erlaubt die gleichzeitige Ausbildung in
                      zwei Lehrberufen bei einem Lehrberechtigten. Bei verwandten Lehr-
                      berufen, deren Lehrzeit wechselseitig im vollen Ausmaß anzurechnen
                      oder bei denen ein Ersatz der Lehrabschlussprüfung vorgesehen ist,
                      ist eine Doppellehre nicht erlaubt.

duales Ausbildungs-   Unter dem dualem Ausbildungssystem wird die Lehrlingsausbildung
system                an zwei, sich ergänzenden Lernorten - zu 80 % im Ausbildungsbe-
                      trieb (Lehrvertrag) und zu 20 % in der Berufsschule - verstanden. Die
                      Berufsschulen umfassen so viele Schuljahre, wie es der Dauer des
                      Lehrverhältnisses entspricht. Je nach Lehrberuf beträgt die Zeit der
                      Ausbildung zwei bis vier Jahre, in der Regel jedoch drei Jahre.

Facharbeiterprüfung   Die Facharbeiterprüfung in der Land- und Forstwirtschaft ist das Ge-
                      genstück zur Lehrabschlussprüfung. Sie wird am Ende der Aus-
                      bildung abgelegt.

integrative Berufs-   Ziel der integrativen Berufsausbildung ist es, für Jugendliche mit sozi-
ausbildung            alen, begabungsmäßigen oder körperlichen Benachteiligungen eine
                      geeignete Ausbildungsschiene auf der Ebene der Lehrlingsaus-
                      bildung zur Ausschöpfung ihres Potentials an beruflichen Fähigkeiten
                      zu schaffen. Die integrative Berufsausbildung wird sowohl als eine
                      Lehrausbildung mit einer verlängerten Lehrzeit (Verlängerung um ein,
                      maximal um zwei Jahre) als auch als eine Berufsausbildung, die Teil-
                      qualifikationen vermittelt, angeboten. Mit dem Angebot der Teilqualifi-
                      kation eröffnet sich die Möglichkeit einer maßgeschneiderten Ausbil-
                      dung, mit der gezielt auf die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnis-
                      se eingegangen werden kann (§ 8b BAG, eingeführt im Jahr 2003).

Lehrabschluss-        Die LAP kann vom Lehrling am Ende der Lehrzeit abgelegt werden,
prüfung (LAP)         um den Abschluss der Berufsausbildung nachzuweisen. Sie wird vor
                      einer Kommission mit ArbeitgeberInnenvertretung und Arbeitnehmer-
                      Innenvertretung abgelegt.
Es ist eine praktische und theoretische Prüfung mit einem schrift-
                  lichen und mündlichen Teil. In einigen Fällen kann sie durch die er-
                  folgreiche LAP in einem verwandten Lehrberuf ersetzt oder in Form
                  einer vereinfachten Zusatzprüfung abgelegt werden.

Lehrberufe        Berufsschulischer Unterricht wird für rd. 200 gewerbliche, industrielle
                  und dienstleistungsorientierte Lehrberufe angeboten. Davon werden
                  75 Lehrberufe zentral, d.h. in nur einem Bundesland, eingeschult. Die
                  Lehrberufe sind durch Ausbildungsordnungen geregelt. Die Dauer der
                  Ausbildung beträgt je nach Lehrberuf zwei bis vier Jahre. Für einzelne
                  Lehrberufe sind branchenspezifische Schwerpunkte eingerichtet.

Lehrberufsarten   Es gibt Einzellehrberufe, Doppellehrberufe, Schwerpunktlehrberufe,
                  Gruppenlehrberufe sowie Modullehrberufe.

Lehre mit         Im Rahmen der Initiative „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ gibt
Reifeprüfung      es für Lehrlinge die Möglichkeit, während der Lehrzeit die Vorberei-
(Berufsmatura)    tungskurse zur Berufsreifeprüfung zu besuchen. Dabei dürfen drei
                  Teilprüfungen während der Lehrzeit und die letzte Teilprüfung nach
                  Vollendung des 19. Lebensjahres abgelegt werden. Für die Vorberei-
                  tungskurse und Prüfungen zur Berufsmatura fallen für Lehrlinge keine
                  Kosten an.

Modullehrberufe   Ziel der modularen Lehrlingsausbildung ist die Flexibilisierung des
                  Ausbildungsangebots und die Berücksichtigung der zunehmenden
                  Spezialisierung in den Unternehmen. Bei einem Modullehrberuf glie-
                  dert sich die Ausbildung in drei Module:

                     Grundmodul (für alle verpflichtend; zwei Jahre),

                     ein oder mehrere Hauptmodule (ein Hauptmodul für alle ver-
                      pflichtend; ein Jahr),

                     ein oder mehrere Spezialmodule (nicht verpflichtend; ein halbes
                      bis ein Jahr).

                  Jeder Modullehrberuf muss ein Grundmodul sowie mindestens ein
                  Haupt- und ein Spezialmodul beinhalten. Bis zu einer Gesamtdauer
                  von maximal vier Jahren können freiwillig - wenn beide Vertrags-
                  partner (Lehrberechtigter und Lehrling) einverstanden sind - ein zu-
                  sätzliches Hauptmodul oder ein bis zwei Spezialmodule gewählt wer-
                  den. Bisher wurden die Lehrberufe Holztechnik, Installations- und
                  Gebäudetechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Werkstofftechnik, Elektro-
                  technik, Bekleidungsgestaltung, Glasbautechnik, Elektronik und
                  Metalltechnik als Modullehrberufe verordnet (Novelle zum Berufsaus-
                  bildungsgesetz 2006, erstmals im Schuljahr 2008/09 angeboten).
Inhaltsverzeichnis

1.   Einleitung ................................................................................................................. 1
2.   Rahmenbedingungen .............................................................................................. 4
     2.1.      Allgemeines .................................................................................................... 4
     2.2.      Statistiken ....................................................................................................... 6
               2.2.1. Lehrlingsstatistiken .............................................................................. 6
               2.2.2. Schülerstatistiken ................................................................................ 8
     2.3.      Rechtliche Grundlagen ..................................................................................12
     2.4.      Zuständigkeiten .............................................................................................15
               2.4.1. Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften .......................................15
               2.4.2. Landesinterne Zuständigkeiten ..........................................................16
               2.4.3. Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei........17
               2.4.4. Abteilung Bildung ...............................................................................18
3.   Schul- und Heimorganisation ................................................................................19
     3.1.      Schulorganisation ..........................................................................................19
     3.2.      Schulsprengel ................................................................................................20
               3.2.1. Gewerbliche und kaufmännische Berufsschulen ................................20
               3.2.2. Private Berufsschulen ........................................................................24
               3.2.3. Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen......................................24
     3.3.      Lehrgangseinteilung ......................................................................................25
     3.4.      Aufnahme in die Berufsschule .......................................................................26
     3.5.      Berufsschulbeirat ...........................................................................................29
     3.6.      Berufsschülerheime .......................................................................................31
4.   Gebarung .................................................................................................................34
     4.1.      Berufsschulen ................................................................................................34
     4.2.      Berufsschülerheime .......................................................................................38
5.   Personal...................................................................................................................39
     5.1.      BerufsschullehrerInnen ..................................................................................41
     5.2.      Sonstige Landesbedienstete..........................................................................47
     5.3.      Gemeindebedienstete....................................................................................49
6.   Schul- und Heimerhaltung......................................................................................50
     6.1.      Investitionsbeiträge ........................................................................................51
               6.1.1. Berechnung der Investitionsbeiträge ..................................................52
               6.1.2. Vorschreibung der Investitionsbeiträge...............................................54
               6.1.3. Entwicklung der Gemeindebeiträge ....................................................55
               6.1.4. Jährliche Budgetvorschau für die Gemeinden ....................................56
6.1.5. Mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung .....................................56
     6.2.     Betriebsbeiträge ............................................................................................57
              6.2.1. Berechnung der Betriebsbeiträge .......................................................57
              6.2.2. Kopfquoten der einzelnen Berufsschulen ...........................................59
              6.2.3. Vorschreibung und Entrichtung der Gemeindebeiträge ......................61
              6.2.4. Vorschreibung und Entrichtung der Länderbeiträge............................63
              6.2.5. Außerordentliche SchülerInnen ..........................................................65
     6.3.     Heimerhaltung ...............................................................................................66
     6.4.     Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen .................................................70
7.   Private Berufsschulen und Berufsschülerheime ..................................................70
     7.1.     Fachberufsschule Plansee SE Reutte ...........................................................71
     7.2.     Fachberufsschule D. Swarovski KG Wattens .................................................73
     7.3.     Private Berufsschülerheime ...........................................................................74
8.   Schul- und Heimaufsichten ....................................................................................76
     8.1.     Pädagogische Aufsicht ..................................................................................76
     8.2.     Finanzielle Aufsicht ........................................................................................77
9.   Abschließende Bemerkungen ................................................................................79
Einleitung

                             Bericht
                            über das
                    Berufsschulwesen in Tirol

                     1.     Einleitung

Schwerpunkt-         Im Rahmen seines Prüfschwerpunktes „Bildung“ sah der Landes-
prüfung              rechnungshof (LRH) in seinem Prüfplan für das Jahr 2014 die Prü-
                     fung des Berufsschulwesens in Tirol vor. Er führte bisher Prüfungen
                     von einzelnen Berufsschulen und Schülerheimen durch. Eine Schwer-
                     punktprüfung, welche sich auf den Teilbereich „Berufsschulwesen“
                     und insbesondere auf die damit involvierten Fachabteilungen des
                     Landes Tirol fokussierte, fand erstmals statt.

Prüfungen            Der LRH nahm bei der Themenauswahl und in Folge auch in seiner
anderer Kontroll-    Prüfungsdurchführung Rücksicht auf Prüfungen anderer Kontrollein-
einrichtungen        richtungen. So hat beispielsweise der Rechnungshof in den letzten
                     Jahren mehrere Prüfungen im Bildungsbereich durchgeführt, u.a. das
                     land- und forstwirtschaftliche Schulwesen (2011) und die Finanzie-
                     rung der Landeslehrer (2012). In die erstgenannte Prüfung war auch
                     das Land Tirol unmittelbar involviert, wobei sich diese Prüfung mehr
                     auf die land- und forstwirtschaftlichen mittleren Schulen (Fach-
                     schulen, LLA’s) als die land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen
                     bezog.

                     Gebarungsprüfungen in den einzelnen Berufsschulen und Berufs-
                     schülerheimen nimmt regelmäßig auch der Prüfdienst der Abteilung
                     Landesbuchhaltung wahr. Diese Kontrolleinrichtung prüft jährlich vier
                     bis fünf Berufsschulen (einschl. Berufsschülerheime). Daraus ergibt
                     sich ein rd. fünfjähriger Prüfrhythmus.

                     Weiters fanden in den Jahren 2013 und 2014 Prüfungen der Internen
                     Revision statt, welche sich u.a. auf die Fachabteilungen Landwirt-
                     schaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei sowie Bildung bezogen.

Prüfungsauftrag,     Der Direktor des LRH hat am 12.09.2014 eine Prüfung des Berufs-
Initiativprüfung     schulwesens in Tirol angeordnet und einen Prüfer mit dieser Prüfung
                     beauftragt. Die Einschau fand in den Räumlichkeiten der beiden
                     erwähnten Fachabteilungen des Landes Tirol von September bis
                     November 2014 statt.
Einleitung

                     Zur Abklärung allfälliger Fragen sowie Einholung zusätzlicher Aus-
                     künfte und Informationen zog der LRH auch die mit der Berufsschul-
                     materie involvierten Fachabteilungen des Landes Tirol (Allgemeine
                     Bauangelegenheiten, Organisation und Personal sowie Finanzen) in
                     die Prüfung mit ein.

Prüfungsziel         Die Prüfung bezog sich im Wesentlichen auf die rechtlichen und or-
                     ganisatorischen Rahmenbedingungen, die Darstellung der Ausgaben
                     und Finanzierung des Berufsschulwesens, die ordnungsgemäße Auf-
                     gabenerfüllung sowie die ordnungsgemäße Verrechnung der bereit-
                     gestellten Landesmittel. Die privaten Berufsschulen und Berufs-
                     schülerheime wurden in der gegenständlichen Prüfung nur hinsicht-
                     lich der statistischen Daten und der Landessubventionen berück-
                     sichtigt.

Prüfungsumfang,      Der LRH nahm Einsicht in die Buchhaltungs-, Personal- und sonsti-
Prüfungsabwicklung   gen prüfrelevanten Unterlagen. Die DienstnehmerInnen der geprüften
                     Landesdienststellen erteilten dem Prüforgan bereitwillig Auskunft. Alle
                     notwendigen Informationen und Auswertungen wurden zur Verfügung
                     gestellt.

Prüfungszeitraum     Die Prüfung umfasste im Wesentlichen die Jahre 2009 bis 2013 bzw.
                     die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14. Für einzelne Vergleiche wurden
                     längere Zeiträume berücksichtigt.

Prüfungsergebnis     Über das Ergebnis der Prüfung wird folgender Bericht erstattet:

                                           2
Einleitung

                                 Kenndaten Berufsschulwesen in Tirol
Schulische Bildungslandschaft (Schuljahr 2013/14)

        20 Fachberufsschulen des Landes Tirol
        2 private Fachberufsschulen
        2 land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen
        7 öffentliche und 5 private Berufsschülerheime

Schulstatistiken
Schuljahr                               2009/10         2010/11         2011/12         2012/13        2013/14
                                                                        Anzahl
Gewerbliche und kaufmännische Berufsschulen
Schulen                        24         23                                 23             23              22
Klassen                       575        588                                576            590             605
SchülerInnen               13.704     14.042                             13.601         13.382          12.883

Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen
Schulen                             2          2                              2               2               2
Klassen                             9          9                              9               8               7
SchülerInnen                     161         143                            149             154             171

Öffentliche Berufsschülerheime
HeimbewohnerInnen              1.209                         1.163        1.133           1.099           1.041
durchschnittliche Auslastung  86,6%                         83,5%        81,3%           79,0%           74,8%

Finanzielle Gebarung
Kalenderjahr                              2009              2010          2011            2012           2013
                                                                        in Mio. €
Ausgaben
Berufsschulen                            41.914          45.802          45.445         53.187          50.121
Berufsschülerheime                        8.938           9.037           8.514          8.642           8.986

Einnahmen
Berufsschulen                            20.283          21.877          22.826         23.581          24.957
Berufsschülerheime                        3.640           3.743           3.725          3.683           3.715

Personal (2013)
                                                                       Personen           VZÄ
Landesbedienstete
BerufsschullehrerInnen                                                      532           467,8
Verwaltungsbedienstete in Berufsschulen                                      28            21,3
Bedienstete in Schülerheimen                                                129            99,4
Gemeindebedienstete                                                          91            65,8

Quellen: Statistik Austria: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bildung und Abteilung Landwirtschaftliches
         Schulwesen, Jagd und Fischerei; Land Tirol Rechnungsabschlüsse.

                                                        3
Rahmenbedingungen

                     2.       Rahmenbedingungen

                     2.1.     Allgemeines

berufsbildende       Berufsschulen sind berufsbildende Pflichtschulen und Teil der dualen
Pflichtschulen       Lehrausbildung. Diese findet mit rd. 80 % im Lehrbetrieb und mit
                     rd. 20 % in der Berufsschule statt.

Dauer                Die Berufsschule umfasst grundsätzlich so viele Schuljahre, wie es
                     der Dauer des Lehrverhältnisses entspricht. Je nach Lehrberuf be-
                     trägt die Zeit der Ausbildung zwei bis vier Jahre, überwiegend jedoch
                     drei Jahre.

Schwerpunkte         Die Ausbildung in der Berufsschule orientiert sich an folgenden
                     Schwerpunkten:

                           Fachtheoretische Ergänzung der betrieblichen Ausbildung,

                           ergänzende fachpraktische Ausbildung,

                           Vertiefung und Vervollständigung der Allgemeinbildung und

                           fachbezogene Fremdsprachenausbildung.

Berufsschulpflicht   In Österreich besteht grundsätzlich Berufsschulpflicht. Sie beginnt mit
                     dem Eintritt in ein Lehr- oder Ausbildungsverhältnis und endet mit
                     dem erfolgreichen Abschluss der letzten vorgesehenen Schulstufe.
                     Bei Beendigung des Lehrverhältnisses während eines Schuljahres
                     sind die BerufsschülerInnen berechtigt, die Berufsschule bis zum
                     Ende des betreffenden Schuljahres zu besuchen.

Lehrberufe           Zum Prüfungszeitpunkt gab es in Österreich 199 gewerbliche und
                     kaufmännische sowie 14 land- und forstwirtschaftliche Lehrberufe.
                     Sie sind als Einzel-, Doppel-, Schwerpunkt- oder Modullehrberuf ein-
                     gerichtet und bundesgesetzlich geregelt. Lehrlinge von rd. 75 Lehr-
                     berufen werden zentral, d.h. in nur einem Bundesland, eingeschult
                     (sog. Splitterlehrberufe).

                     Alle gesetzlich anerkannten Lehrberufe sind in der Lehrberufsliste
                     festgelegt. Darin werden u.a. die Lehrzeitdauer und die Verwandt-
                     schaft zu anderen Lehrberufen samt Anrechnung von Lehrzeiten ge-
                     regelt.

                                             4
Rahmenbedingungen

Organisations-     Die Berufsschulen können in folgenden Organisationsformen geführt
formen             werden:

                      Ganzjährig (mindestens ein Schultag in jeder Woche des Schul-
                       jahres),

                      lehrgangsmäßig (mindestens acht Wochen in einem Schuljahr)
                       und

                      saisonmäßig (auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt).

neuere             Der Großteil der BerufsschülerInnen rekrutiert sich nach wie vor aus
Entwicklungen      den „klassischen“ Lehrlingen. In den letzten Jahren haben sich aller-
                   dings einige neue Formen in der Lehrausbildung entwickelt:

                      Integrative Berufsausbildung (Lehrzeitverlängerung, Teil-
                       qualifizierung),

                      Modularisierung von Lehrberufen,

                      überbetriebliche Lehrausbildung,

                      Facharbeiter-Ausbildungsinitiative und

                      Lehre mit Matura.

überbetriebliche   Die überbetriebliche Lehrausbildung wurde mit Gesetzesnovellen
Ausbildungen       zum Berufsausbildungsgesetz (BAG) und weiterer Gesetze als Ele-
                   ment der Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 18 Jahre entwickelt
                   und als gleichwertiger und regulärer Bestandteil der dualen Berufs-
                   ausbildung eingerichtet.

                   Die Lehrausbildung erfolgt in Lehrbetrieben sowie zunehmend in
                   überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen. Der Bundesgesetzgeber
                   schuf hiezu im Wesentlichen folgende überbetriebliche Ausbildungs-
                   formen:

                      Schuljahr 2008/09: Überbetriebliche Lehrausbildung im Auftrag
                       des AMS (§§ 30 und 30b BAG),

                      Schuljahr 2010/11: Überbetriebliche integrative Berufsausbildung
                       (§ 8c BAG) und

                      Schuljahr 2013/14: Überbetriebliche Lehrausbildung - Fach-
                       arbeiterinitiative (§ 30b Abs. 5 BAG).

                                           5
Rahmenbedingungen

                     Die überbetriebliche Ausbildung bezweckt u.a. die Vorbereitung auf
                     die Lehrabschlussprüfung im „zweiten Bildungsweg“ (z.B. in eigens
                     gegründeten Implacementstiftungen oder in Facharbeiter-Intensiv-
                     ausbildungen). So sieht etwa die im Jahr 2013 eingeführte Fach-
                     arbeiterinitiative für Personen ab dem vollendeten 20. Lebensjahr
                     eine verkürzte Lehrausbildung und eine Berufsschulpflicht mit weit-
                     gehenden Befreiungsmöglichkeiten (z.B. wegen erworbener Vorquali-
                     fikationen, wegen Berufstätigkeit oder privater bzw. familiärer Ver-
                     pflichtungen) vor.

                     Die erwähnten Maßnahmen sollten der Arbeitsmarkt- und Berufsaus-
                     bildungssituation Rechnung tragen, dem Fachkräftemangel ent-
                     gegenwirken oder die Attraktivität der Lehrlingsausbildung stärken.
                     Die neuen Ausbildungsformen hatten aber auch entsprechende Aus-
                     wirkungen auf das Berufsschulwesen und stellten Herausforderungen
                     für die Organisation der Berufsschulen (z.B. durch zusätzlichen
                     Raumbedarf oder mehr Lehrpersonal durch Gruppenteilungen udgl.)
                     dar.

Unterscheidungen     Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen wird bei den
                     Berufsschulen grundsätzlich unterschieden in

                           Fachberufsschulen des Landes Tirol:

                               o   gewerbliche Berufsschulen und
                               o   kaufmännische Berufsschulen

                           Private Fachberufsschulen (Werksberufsschulen) sowie

                           Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen.

                     2.2.     Statistiken

                     2.2.1. Lehrlingsstatistiken

Lehrlingszahlen im   Die Lehrverträge sind unmittelbar nach Beginn der Lehrzeit an die
ersten Lehrjahr      Wirtschaftskammern zu senden und werden dort zentral erfasst. Da-
                     raus leitet sich nachfolgende Darstellung, welche einen Überblick
                     über die Entwicklung der Lehrlinge im ersten Lehrjahr in Österreich
                     seit dem Jahr 1980 gibt, ab:

                                              6
Rahmenbedingungen

                                        1980       1990       2000   2010    2012    2013    2014
Anzahl der 15-Jährigen im
                                      130.963 94.375 94.577 94.557 92.882 88.491 86.404
Jahresdurchschnitt
Anzahl der Lehrlinge im
                                       61.795 44.845 38.518 39.761 38.211 35.580 33.508
ersten Lehrjahr
Anteil                                  47,2%     47,5%      40,7%   42,1%   41,1%   40,2%   38,8%

Quelle: Lehrlingsstatistik 2014, Wirtschaftskammern Österreichs
Tab. 1: Anzahl der LehranfängerInnen in Österreich 1980 bis 2014

                           Rund 40 % der österreichischen Jugendlichen erlernen nach Be-
                           endigung der neunjährigen allgemeinen Schulpflicht einen gesetzlich
                           anerkannten Lehrberuf. Längerfristig betrachtet, reduzierte sich die
                           Anzahl der Lehrlinge im ersten Lehrjahr - analog zur Entwicklung der
                           Anzahl der 15-Jährigen - deutlich. Sie hat sich im Vergleich zum
                           Jahr 1980 nahezu halbiert.

                           Die Detailanalyse zeigt, dass sich die Anzahl der LehranfängerInnen
                           nach einem Einbruch Mitte der 90er Jahre kurzfristig erhöhte, in den
                           letzten Jahren aber hohe Rückgänge zu verzeichnen waren. In den
                           Jahren 2013 und 2014 haben im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr um
                           6,9 % und 5,8 % weniger Jugendliche mit einer Lehre begonnen.

                           Der Anteil der LehranfängerInnen hat sich längerfristig betrachtet kon-
                           tinuierlich verringert. Während im Jahr 1980 noch nahezu jeder zwei-
                           te Jugendliche mit einer Lehre begann, so nahmen diese Möglichkeit
                           zuletzt nur mehr zwei von fünf Jugendlichen wahr. Insbesondere in
                           den letzten Jahren waren hohe Rückgänge bei den LehranfängerIn-
                           nen zu verzeichnen.

Entwicklung der            Nachfolgende Darstellung zeigt die Entwicklung der Gesamtanzahl
Gesamtanzahl der           aller Lehrlinge in Österreich und in den einzelnen Bundesländern der
Lehrlinge                  Jahre 1980 bis 2014 (Stichtag 31.12.):

                                                       7
Rahmenbedingungen

Bundesland                         1980         1990         2000          2010         2012         2013         2014

Burgenland                          5.215        4.044        3.119        3.039         2.798        2.650        2.690

Kärnten                           15.288       11.430         9.686        9.170         8.798        8.395        7.958

Niederösterreich                  31.428       23.379        20.183       19.814       19.171       18.638       17.693

Oberösterreich                    35.514       27.793        26.855       27.591       26.703       25.696       24.644

Salzburg                          13.819       10.814        10.003       10.308         9.787        9.396        8.908

Steiermark                        35.606       25.363        20.172       19.298       18.264       17.580       16.737

Tirol                             17.094       13.116        12.377       13.359       12.525       12.084       11.490

Vorarlberg                          9.045        7.722        7.106        8.133         8.104        7.914        7.542

Wien                              31.080       21.855        17.099       19.187       19.078       18.226       17.406

Österreich                       194.089 145.516 126.600 129.899 125.228 120.579 115.068

Quelle: Lehrlingsstatistik 2014, Wirtschaftskammern Österreichs
Tab. 2: Entwicklung der Gesamtanzahl der Lehrlinge in Österreich 1980 bis 2014

                                Die Gesamtanzahl der Lehrlinge reduzierte sich von 1980 bis 2014
                                um 79.021 Personen oder 40,7 %. Grundsätzlich war in den west-
                                lichen Bundesländern ein geringerer Rückgang als im übrigen Öster-
                                reich zu verzeichnen.

                                In Tirol hat sich die Anzahl der Lehrlinge im gleichen Zeitraum um
                                5.604 Personen oder 32,8 % verringert. Die Rückgänge waren insbe-
                                sondere in den letzten fünf Jahren markant.

integrative Berufs-             Laut Lehrlingsstatistik der Wirtschaftskammer Tirol erhöhte sich die
ausbildung                      Anzahl der Lehrlinge in der integrativen Berufsausbildung im Prü-
                                fungszeitraum von insgesamt 358 (2009) auf 504 (2013). Der Großteil
                                der Betroffenen war in Unternehmen beschäftigt und nutzte die Mög-
                                lichkeit, den Lehrberuf innerhalb einer verlängerten Lehrzeit zu absol-
                                vieren.

                                2.2.2. Schülerstatistiken

                                Entsprechend dem Bildungsdokumentationsgesetz1 werden in den
                                Schulen Daten von SchülerInnen erhoben und direkt an die Bundes-
                                anstalt Statistik Austria übermittelt.

1
    Bundesgesetz über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz) BGBl. I Nr. 12/2002, idF BGBl. I
    Nr. 48/2014.

                                                             8
Rahmenbedingungen

                                 Die Erhebungsstichtage sind in § 6 Bildungsdokumentationsver-
                                 ordnung2 für die Berufsschulen wie folgt festgelegt:

                                      Bei ganzjährigen Berufsschulen: der 1. Oktober eines jeden Jah-
                                       res,

                                      bei lehrgangs- und saisonmäßigen Berufsschulen: Der zweite
                                       Montag nach Beginn des Lehrganges.

Gesamtanzahl der                 Bezogen auf die erwähnten Erhebungsstichtage zeigt nachfolgende
BerufsschülerInnen               Darstellung die Entwicklung der Gesamtanzahl der BerufsschülerIn-
                                 nen in Tirol der Schuljahre 2009/10 bis 2013/14:

Schultyp                                   2009/10          2010/11         2011/12          2012/13          2013/14
gewerbliche und kauf-
                                           13.704           14.042           13.601           13.382           12.883
männische Berufsschulen
land- und forstwirtschaft-
                                               161                 143           149              154              171
liche Berufsschulen
Summe                                      13.865           14.185           13.750           13.536           13.054

Quelle: Statistik Austria - Schulstatistiken
Tab. 3: Entwicklung der Gesamtanzahl der SchülerInnen in Tirol 2009/10 bis 2013/14

                                 Die Entwicklung der Schülerzahlen entsprach in etwa jener der Lehr-
                                 linge. Sie war im Prüfungszeitraum ebenfalls tendenziell rückläufig.

                                 Die im Vergleich zu den Lehrlingszahlen höheren Schülerzahlen wa-
                                 ren insbesondere auf die neuen überbetrieblichen Ausbildungsformen
                                 zurückzuführen. In den letzten Jahren hatten vermehrt SchülerInnen
                                 aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, d.h. ohne Lehrver-
                                 hältnis, die Berufsschulen besucht.

                                 Neben diesen Bundesstatistiken führte auch die Abteilung Bildung für
                                 „ihre“ 20 TFBS Schülerstatistiken, welche dem Schulverwaltungspro-
                                 gramm „Web-Sokrates“ entnommen waren. Diese Statistiken wichen
                                 allerdings - zum Teil deutlich - von jener der Statistik Austria ab, wie
                                 nachfolgende Tabelle zeigt:

2
    Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie des Bundesministers für Land- und Forstwirt-
    schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung des Bildungsdokumentationsgesetzes (Bildungsdokumentationsver-
    ordnung), BGBl. II Nr. 499/2003 idF BGBl. II Nr. 232/2014.

                                                               9
Rahmenbedingungen

                                     2009/10         2010/11         2011/12     2012/13   2013/14
Tiroler Fachberufsschulen
                                      13.449          13.796          13.350     13.135    12.639
lt. Statistik Austria
Tiroler Fachberufsschulen
                                      14.360          13.963          13.475     13.317    13.133
lt. Abteilung Bildung
Differenz                                 911             167             125       182       494
Quellen: Statistik Austria; Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bildung
Tab. 4: Schülerstatistiken 2009/10 bis 2013/14

Kritik - divergierende      Beide Schulstatistiken waren trotz gleicher Grundlagen (Bildungs-
Statistiken                 dokumentationsgesetz) und Stichtage nicht fehlerfrei. Die Ab-
                            weichungen waren vor allem in fehlerhaften Schülererfassungen und
                            -meldungen der Schulleitungen bzw. der Fachabteilungen begründet.

                            Der LRH stellt fest, dass beispielsweise im Schuljahr 2013/14 bei
                            einer Berufsschule mehrere SchülerInnen im Schulverwaltungs-
                            programm doppelt erfasst, von einer anderen Berufsschule ein gan-
                            zer Lehrgang mit sieben Klassen der Statistik Austria nicht gemeldet
                            oder bestimmte systembedingte Fehlermeldungen (z.B. bei Schulab-
                            brüchen, Berufswechsel u.ä.) ignoriert wurden.

Anregung                    Da beide Statistiken öffentlich kommuniziert werden und auch Pla-
                            nungsgrundlagen darstellen, regt der LRH an, diese Statistiken aufei-
                            nander abzustimmen sowie den Schülererfassungen und -meldungen
                            mehr Beachtung zu schenken.

Stellungnahme der           Zur Kritik, dass die Schülerstatistiken der Statistik Austria und der
Regierung                   Abteilung Bildung trotz gleicher Grundlagen (Bildungsdokumentati-
                            onsgesetz) und Stichtage nicht fehlerfrei waren, wird angemerkt, dass
                            die Abweichungen

                                 in der durch Fehlermeldungen bedingten Nichtverarbeitung bzw.
                                  verspäteten Verarbeitung der Daten durch die Statistik Austria,
                                 in der nicht zeitgerechten Meldung der Daten durch diverse
                                  Schulleitungen und
                                 durch technisch bedingte Doppelzählungen des Schulverwal-
                                  tungsprogrammes der Abteilung Bildung begründet sind. Durch
                                  technische Maßnahmen und durch ein erhöhtes Augenmerk auf
                                  die zeitliche und inhaltliche Meldekultur seitens den Schulleitun-
                                  gen sollen künftig Abweichungen gegengesteuert werden.

schulbezogene               Nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht aller Berufsschulen in Tirol
Anzahl der                  sowie die dem Schulverwaltungsprogramm entnommene und vom
SchülerInnen                LRH korrigierte Schülerstatistik (Anzahl der Klassen und SchülerIn-
                            nen) des Schuljahres 2013/14:

                                                       10
Rahmenbedingungen

                                                                                                 Schüler/-
                                                                                 Schüler/-
Berufsschulen                                                       Klassen                     Innen pro
                                                                                  Innen
                                                                                                  Klasse
Berufsschulen des Landes Tirol
TFBS für Metalltechnik                                                    42        1.045           24,9
TFBS für Elektrotechnik, Kommunikation und
                                                                          48        1.250           26,0
Elektronik
TFBS für Garten, Raum und Mode                                            27          475           17,6
TFBS für Schönheitsberufe                                                 38          609           16,0
TFBS St. Nikolaus                                                         30          529           17,6
TFBS für Handel und Büro Innsbruck                                        72        1.328*          18,4
TFBS für Kraftfahrzeugtechnik                                             38          859           22,6
TFBS für Installations- und Blechtechnik                                  36          884           24,6
TFBS für Handel und Büro Imst                                             12          263           21,9
TFBS für Fotografie, Optik und Hörakustik                                 31          719           23,2
TFBS für Tourismus Absam                                                  32          680           21,2
TFBS für Holztechnik                                                      28          705           25,2
TFBS für Bautechnik und Malerei                                           40          978           24,5
TFBS für Handel und Büro Kitzbühel                                        10          206           20,6
TFBS für Glastechnik                                                       7          141           20,1
TFBS für Wirtschaft und Technik Kufstein-Rotholz                          43          770           17,9
TFBS für Tourismus und Handel Landeck                                     35          723           20,7
TFBS Lienz                                                                19          364           19,2
TFBS für Handel und Büro Reutte                                            7          134           19,1
TFBS für Handel und Büro Schwaz                                           15          308           20,5
Private Berufsschulen
Fachberufsschule D. Swarovski KG                                           8          101           12,6
Fachberufsschule Plansee                                                   7          133           19,0
Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen
Berufsschule der Fachrichtung Gartenbau                                    5           90           18,0
Berufsschule der Fachrichtung Forstwirtschaft                              2           41           20,5
Summe                                                                     632     13.335*           21,1
* korrigiert um die doppelt erfassten Schülerzahlen
Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bildung und Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd
       und Fischerei; Landesschulrat für Tirol

Tab. 5: Schüleranzahl und Lehrberufsarten in den Berufsschulen in Tirol

                                                      11
Rahmenbedingungen

                    Im Schuljahr 2013/14 wurden in Tirol an 24 Berufsschulen insgesamt
                    13.335 BerufsschülerInnen in 632 Klassen unterrichtet. Dies ent-
                    sprach einer durchschnittlichen Anzahl von 21 SchülerInnen pro
                    Klasse.

Schulgröße          Die Größe der Berufsschulen war sehr unterschiedlich und reichte
                    von 41 bis 1.328 SchülerInnen. Dabei gilt es zu beachten, dass am
                    Standort einzelner Berufsschulen (z.B. TFBS für Glastechnik, land-
                    und forstwirtschaftliche Berufsschulen) weitere Schulen geführt wur-
                    den. Ganzjährige Berufsschulen, wie die kaufmännischen Berufs-
                    schulen, fördern zwar die Regionalität (Stichwort: Zumutbarkeit des
                    Schulweges), bewirken aber durchwegs kleinstrukturierte Schulen.

                    Die Aufrechterhaltung einer Schule hängt von mehreren Faktoren
                    (z.B. Entwicklung der Schülerzahlen, Ein- und Aussprengelungen) ab
                    und ist auch stets zu hinterfragen. So kann etwa die Stärkung eines
                    Schulstandortes durch Zusammenführung mehrerer Schulen, wie
                    zuletzt in Kufstein, erfolgen. Die Errichtung und Schließung von Be-
                    rufsschulen war auch im Prüfungszeitraum mehrmals thematisiert
                    (siehe Pkt. 3.1. „Schulorganisation“).

                    2.3.   Rechtliche Grundlagen

verfassungs-        Die Kompetenzverteilung im österreichischen Schulwesen erfolgt im
rechtliche          Wesentlichen nach den Typen der allgemeinen Kompetenzverteilung.
Bestimmungen        Bemerkenswert ist jedoch, dass Art. 14 B-VG (Schulwesen) eine Ge-
                    neralklausel zugunsten des Bundes und Art. 14a B-VG (land- und
                    forstwirtschaftliches Schulwesen) eine Generalklausel zugunsten der
                    Länder enthält.

                    Bezogen auf das Berufsschulwesen lässt sich folgende Kompetenz-
                    verteilung ableiten:

                                         12
Rahmenbedingungen

                                    Art. 14 B-VG (Schulwesen)
                                Materie                               Zuständigkeit

          Schulwesen                                       Bund: Gesetzgebung und
 Abs. 1
          Schülerheime                                           Vollziehung

                                                           Bund: Gesetzgebung
        Dienstrecht und Personalvertretungsrecht
 Abs. 2
        der LandeslehrerInnen
                                                           Land: Vollziehung

                                                           Bund: Grundsatzgesetzgebung
        Äußere Organisation der öffentlichen Pflicht-
 Abs. 3
        schulen und Schülerheime                           Land: Ausführungsgesetzgebung
                                                                 und Vollziehung

          Behördenzuständigkeit zur Ausübung der           Land: Gesetzgebung und
 Abs. 4
          Diensthoheit                                           Vollziehung

              Art. 14a B-VG (land- und forstwirtschaftliches Schulwesen)
                          Materie                                Zuständigkeit
        Schulwesen
        Schülerheime                                Land: Gesetzgebung und
 Abs. 1
        Dienstrecht und Personalvertretungsrecht           Vollziehung
        der LandeslehrerInnen und ErzieherInnen

                                                           Bund: Gesetzgebung
        Dienstrecht und Personalvertretungsrecht
 Abs. 3
        der LandeslehrerInnen
                                                           Land: Vollziehung

          Bestimmte Angelegenheiten hinsichtlich
                                                           Bund: Grundsatzgesetzgebung
          Berufsschulen
 Abs. 4
          Äußere Organisation öffentlicher Schüler-        Land: Ausführungsgesetzgebung
          heime                                                  und Vollziehung
Tab. 6: Kompetenzverteilung des Berufsschulwesens

einfachgesetzliche        Entsprechend dieser bundesverfassungsrechtlichen Kompetenzver-
Bestimmungen              teilung haben der Bund und die Länder im Wesentlichen folgende
                          einfachgesetzliche Regelungen für das Berufsschulwesen erlassen:

                          Bundesgesetzliche Regelungen:

                              Schulpflichtgesetz 1985,

                              Schulorganisationsgesetz,

                                                    13
Rahmenbedingungen

                       Schulunterrichtsgesetz,

                       Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz,

                       Berufsausbildungsgesetz.

                    Landesgesetzliche Regelungen:

                       Tiroler Berufsschulorganisationsgesetz 1994,

                       Tiroler Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1998.

                    Auf dem Gebiet des land- und forstwirtschaftlichen Berufsschul-
                    wesens sind weiters insbesondere folgende Regelungen zu be-
                    achten:

                    Bundesgesetzliche Regelungen:

                       Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen,

                       Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz
                        (Grundsatzbestimmungen).

                    Landesgesetzliche Regelungen:

                       Tiroler Landwirtschaftliches Schulgesetz 2012,

                       Tiroler Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungs-
                        gesetz 2000.

Vollziehung         Die grundsätzliche Trennung zwischen gewerblichen und kauf-
                    männischen sowie land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen setzt
                    sich auch in der Vollziehung fort. Hiezu hat die Tiroler Landesregie-
                    rung als zuständiges Vollzugsorgan mehrere Verordnungen
                    (z.B. Berufsschulsprengelverordnung, Tiroler Landwirtschaftliche
                    Schulorganisations-Verordnung, Tiroler Landwirtschaftliche Schul-
                    zeitverordnung, Tiroler landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2005)
                    erlassen. Weiters haben die Länder zwei Vereinbarungen
                    gem. Art. 15a B-VG betreffend Landesgrenzen überschreitenden Be-
                    rufsschulbesuch getroffen.

                                         14
Rahmenbedingungen

                           2.4.     Zuständigkeiten

                           2.4.1. Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften

Zuständigkeiten            Nach den verfassungs- und einfachgesetzlichen Bestimmungen ver-
der gewerblichen           teilen sich die Zuständigkeiten der gewerblichen und kaufmännischen
und kaufmännischen         Berufsschulen in Tirol auf folgende Gebietskörperschaften:
Berufsschulen

      Bund/Landesschulrat                         Land Tirol            Gemeinden Tirols

                                           Äußere Schulorga-
                                                                        Dienst- und Besol-
           Pädagogik,                     nisation, Dienst- und
                                                                         dungsrecht des
          Schulaufsicht                     Besoldungsrecht,
                                                                          Hilfspersonals
                                             Schulerhaltung

Diagr. 1: Zuständigkeiten Gebietskörperschaften

Zuständigkeiten            Die Verteilung der Zuständigkeiten bei den land- und forstwirtschaftli-
der land- und              chen Berufsschulen entspricht im Wesentlichen der dargestellten Ver-
forstwirtschaftlichen      teilung. Im Unterschied hiezu obliegt die Schulaufsicht jedoch dem
Berufsschulen              Land Tirol. Außerdem kennt das landwirtschaftliche Schulgesetz die
                           Regelung hinsichtlich der Beistellung des Hilfs- und Küchenpersonals
                           durch die Gemeinden nicht. Diese Aufgabe obliegt ebenfalls dem
                           Land Tirol.

                           Die Tiroler Landesregierung ist in den ihr zustehenden Aufgaben
                           Schul- und Dienstbehörde.

                                                     15
Rahmenbedingungen

                               2.4.2. Landesinterne Zuständigkeiten

Tiroler                        Nach der Geschäftsverteilung der Tiroler Landesregierung3 waren im
Landesregierung                Prüfungszeitraum folgende Mitglieder mit Aufgaben des Berufsschul-
                               wesens betraut:

                               Landesrätin Dr.in Beate Palfrader (seit 1.7.2008):

                                    Berufsbildende Pflichtschulen und Berufsschülerheime mit Aus-
                                     nahme jener auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet,

                                    Personalangelegenheiten der LehrerInnen an berufsbildenden
                                     Pflichtschulen,

                                    organisatorische Angelegenheiten der Schulbehörden.

                               Landeshauptmannstellvertreter Anton Steixner (bis 24.5.2013),
                               Landeshauptmannstellvertreter ÖR Josef Geisler (ab 24.5.2013):

                                    Land- und forstwirtschaftliche Schulen,

                                    Personalangelegenheiten der LehrerInnen an den land- und
                                     forstwirtschaftlichen Berufsschulen,

                                    Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft.

                               Innerhalb des Amtes der Tiroler Landesregierung sind die Zuständig-
                               keiten des Berufsschulwesens auf mehrere Dienststellen verteilt4:

Abteilung Landwirtschaftliches Schulwe-                  Schul- und Heimerhaltung, Schulaufsicht land-
sen, Jagd und Fischerei                                  wirtschaftliche Berufsschulen
                                                         Äußere Organisation, Dienst- und Besoldungs-
Abteilung Bildung
                                                         recht der LandeslehrerInnen
                                                         Dienst- und Besoldungsrecht der Landesbe-
Abteilung Organisation und Personal
                                                         diensteten mit Ausnahme der LandeslehrerInnen
                                                         Baumaßnahmen (insb. Errichtung, Instandhal-
Abteilung Hochbau
                                                         tung, Ausstattung)
                                                         Leasingfinanzierungen, Zuwendungen an
Abteilung Finanzen
                                                         Werksberufsschulen
Abteilung Justiziariat                                   Versicherungen, Vertragswesen

Sachgebiet Liegenschaftsverwaltung                       Verwaltung der Liegenschaften

Tab. 7: Zuständigkeiten innerhalb des Landes Tirol

3
    Siehe Verordnung der Landesregierung vom 30.3.1999 über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung,
    LGBl. Nr. 14/1999 idF LGBl. Nr. 54/2013.
4
    Siehe Verordnung des Landeshauptmannes vom 15.10.2013 über die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landes-
    regierung, LGBl. Nr. 124/2013 (gültig ab 1.1.2014).

                                                           16
Rahmenbedingungen

                       Die Aufgaben des Berufsschulwesens sind fachspezifisch verteilt und
                       im Wesentlichen in den Abteilungen Landwirtschaftliches Schul-
                       wesen, Jagd und Fischerei und Bildung fokussiert.

Hinweis                Die Trennung der Aufgaben „Organisation und Dienstrecht“ sowie
                       „Schulerhaltung“ auf zwei Fachabteilungen entspricht der gängigen
                       Praxis und ist auch bei anderen Schultypen üblich (z.B. Sonder-
                       schulen des Landes Tirol, allgemeinbildende Pflichtschulen). Bei der
                       Schulerhaltung handelt es sich im Wesentlichen um die Bereitstellung
                       der Liegenschaften, Räumlichkeiten, Maschinen, Gerätschaften und
                       Lehrmittel.

                       Zur Vermeidung möglicher Aufgabenüberschneidungen legten die
                       beiden betroffenen Fachabteilungen im Jahr 1997 eine detaillierte
                       Aufgabenverteilung fest. Diese ist unter Berücksichtigung einer ge-
                       ringfügigen Adaptierung nach wie vor gültig.

                       Die festgelegte Aufgabenverteilung erfordert vielfach eine enge Zu-
                       sammenarbeit. Diese wird durch deren räumliche Nähe im ersten
                       Stock des Landhauses 2 (seit dem Jahr 2005) begünstigt.

Landes-                Neben den angeführten Fachabteilungen des Landes Tirol ist seit
immobilien-Bau-        dem Jahr 2008 auch die zur Nutzung steuerlicher Vorteile gegründete
und Sanierungs-        Landesimmobilien-Bau- und Sanierungs-GmbH & Co KG (kurz: LIG)
GmbH & Co KG           mit Aufgaben des Berufsschulwesens betraut. Für die TFBS in Inns-
                       bruck/Mandelsbergerstraße, Hall i.T./Thurnfeld und Kufstein-Rotholz
                       wurden bisher bestimmte Baumaßnahmen (Sanierungen, Neu-, Zu-
                       und Umbauten) über die LIG abgewickelt.

                       2.4.3. Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und
                              Fischerei

                       Entsprechend dem Organigramm der Abteilung Landwirtschaftliches
                       Schulwesen, Jagd und Fischerei sind die Aufgaben des Berufsschul-
                       wesens auf zwei Fachbereiche verteilt.

Fachbereich „Land-     Im Fachbereich „Landwirtschaftsrecht und Aufgaben TFBS“ werden
wirtschaftsrecht und   die Aufgaben der Erhaltung der TFBS und angeschlossenen Schüler-
Aufgaben TFBS“         heime seit Herbst 2012 von drei Bediensteten (= 2,19 VZÄ) wahrge-
                       nommen.

                       Das Aufgabenspektrum umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

                          Schülerevidenz, Schülerstatistiken, Heimstatistiken,

                                            17
Rahmenbedingungen

                         Budgetplanung, Budgetvorschau für die Gemeinden, Budgetcon-
                          trolling und Budgetvollzug,

                         Beschaffung/Zentraleinkauf,

                         EDV, Lizenzen,

                         Abrechnungen mit den Gemeinden und anderen Ländern sowie

                         Erstellung von Raum- und Funktionsprogrammen.

Fachbereich „Schule   Die Aufgaben der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen sind
und Inspektion“       dem Fachbereich „Schule und Inspektion“ zugeordnet. Diese Auf-
                      gaben nimmt im Wesentlichen der, diesen Fachbereich leitende und
                      für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen zu-
                      ständige Landesschulinspektor wahr. Bestimmte administrative Tätig-
                      keiten sind dem Direktor der LLA Rotholz übertragen.

                      Die den beiden Fachbereichen zugeordneten Aufgaben werden
                      grundsätzlich unabhängig voneinander wahrgenommen. Lediglich
                      bestimmte Aufgaben (z.B. EDV) übernimmt der Fachbereich „Land-
                      wirtschaftsrecht und Aufgaben TFBS“ auch für die land- und forstwirt-
                      schaftlichen Berufsschulen.

                      2.4.4. Abteilung Bildung

                      Entsprechend dem Organigramm der Abteilung Bildung sind die Auf-
                      gaben des Berufsschulwesens auf zwei Referate verteilt.

Referat II            Im Referat II „Dienst- und Besoldungsrecht, Schulorganisation“ sind
„Dienst- und          zwei vollbeschäftigte Bedienstete mit Aufgaben der Berufsschulen
Besoldungsrecht,      betraut. Ihnen obliegen im Wesentlichen die dienst- und besoldungs-
Schulorganisation“    rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Stellenplan, Aufnahmen, Zuwei-
                      sungen, Belohnungen) und die organisatorischen Angelegenheiten
                      (z.B. Lehrgangseinteilung, Ausschreibungen SchulleiterInnen, Orga-
                      nisation des Schulverwaltungsprogrammes). In diesem Referat be-
                      findet sich auch die Geschäftsstelle des Berufsschulbeirates.

Referat IV            Zu den Aufgaben des Referates IV „Controlling und Hochschulen“
„Controlling und      zählen u.a. Angelegenheiten des Dienst- und Besoldungsrechtes der
Hochschulen“          LehrerInnen an der LLA Rotholz sowie Angelegenheiten im Zusam-
                      menhang mit dem Bund (z.B. Transferzahlungen, Stellenplanabrech-
                      nung und -kontrolle, Datenmeldungen).

                                           18
Schul- und Heimorganisation

                  3.     Schul- und Heimorganisation

                  Zum Prüfungszeitpunkt gab es in Tirol 20 Berufsschulen des Landes
                  Tirol, zwei private Berufsschulen sowie zwei land- und forstwirtschaft-
                  liche Berufsschulen.

                  3.1.   Schulorganisation

Entwicklung der   Die Anzahl der Tiroler Fachberufsschulen verringerte sich in den letz-
Berufsschulen     ten Jahren kontinuierlich von beispielsweise 26 im Schuljahr 2000/01
                  auf nunmehr 20. Im Prüfungszeitraum wurden die bis 31.7.2010 ge-
                  trennt geführten TFBS für Handel Innsbruck I und TFBS für Büro
                  Innsbruck II zur TFBS für Handel und Büro Innsbruck (Regierungsbe-
                  schluss vom 11.5.2010) vereint und mit Schuljahresende 2013/14 die
                  TFBS Handel, Büro und Milchwirtschaft Wörgl-Rotholz (Regierungs-
                  beschluss vom 3.7.2013) aufgelassen. Die am Standort Wörgl be-
                  schulten Handel- und Bürolehrlinge kommen seither in Kufstein ihrer
                  Schulpflicht nach, die Lehrlinge des Lehrberufs Molkereifachmann/
                  -frau, deren Schulstandort sich nach wie vor im Areal der LLA Rotholz
                  befindet, wurde der TFBS für Wirtschaft und Technik Kufstein-Rotholz
                  angeschlossen.

                  Mit der Übersiedelung der kaufmännischen BerufsschülerInnen von
                  Wörgl nach Kufstein wurde der dortige Schulstandort weiter aufge-
                  wertet. Bereits seit dem Schuljahr 2009/10 können die Lehrlinge des
                  Lehrberufs Mechatronik in Kufstein (vorher Oberösterreich) ihre
                  Schulpflicht erfüllen.

                  Die TFBS Thurnfeld und die TFBS für Bekleidung und Wohnkultur
                  wurden mit Beginn des Schuljahres 2007/08 zur TFBS für Garten,
                  Raum und Mode zusammengelegt. Diese Schule wird seither unter
                  einer gemeinsamen Leitung, aber weiterhin an zwei Standorten
                  (Hall i.T. und Innsbruck/Mandelsbergerstraße) geführt. Geplant war
                  eine etappenweise Übersiedelung der Schule von Innsbruck nach
                  Hall i.T. bis zum Jahr 2010. Mangels Adaptierung der Räumlichkeiten,
                  welche voraussichtlich im Jahr 2015 erfolgt, war die Übersiedelung
                  nach Hall i.T. noch nicht gänzlich vollzogen.

Bewertung         Die Führung einer Schule an zwei Standorten ist nach Ansicht des
                  LRH hinsichtlich einer effizienten Betriebsführung (z.B. zwei Sekreta-
                  riate, Pendelaufwand der Direktorin) nicht befriedigend. Obwohl die
                  Entscheidung für eine einheitliche Führung bereits im Jahr 2007 fiel,

                                        19
Schul- und Heimorganisation

                                 war die Schule bis zum Prüfungszeitpunkt noch nicht zur Gänze von
                                 Innsbruck nach Hall i.T. übersiedelt.

private                          Die beiden Werksberufsschulen sind mit Öffentlichkeitsrecht ausge-
Berufsschulen                    stattete private Berufsschulen. Das Öffentlichkeitsrecht wurde der
                                 Fachberufsschule Plansee im Jahr 1971 und der Fachberufsschule
                                 D. Swarovski KG im Jahr 1978 verliehen. Mit beiden Trägern schloss
                                 das Land Tirol entsprechende Fördervereinbarungen (siehe Pkt. 7
                                 „Private Berufsschulen und Berufsschülerheime“) ab.

land- und                        Beide land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen befinden sich am
forstwirtschaftliche             Standort Rotholz und sind entsprechend der Tiroler Landwirtschaft-
Berufsschulen                    lichen Schulorganisations-Verordnung5 der Landwirtschaftlichen
                                 Fachschule Rotholz angeschlossen. Sie unterstehen der Leitung des
                                 dortigen Direktors und werden von LehrerInnen der LLA Rotholz mit-
                                 betreut.

                                 3.2.      Schulsprengel

                                 3.2.1. Gewerbliche und kaufmännische Berufsschulen

Berufsschul-                     Die Tiroler Landesregierung hat gem. § 24 TBSchOG für jede Berufs-
sprengelverordnung               schule einen Schulsprengel durch Verordnung festzusetzen. Die
                                 Sprengelangehörigkeit richtet sich grundsätzlich bei Lehrlingen nach
                                 dem Betriebsstandort, bei Ausbildungsverhältnissen gem. § 8b Abs. 2
                                 BAG (Teilqualifikation) nach dem Standort der Ausbildungseinrich-
                                 tung und bei Personen in überbetrieblicher Ausbildung nach deren
                                 Wohnort. Die Tiroler Landesregierung setzte zuletzt mit Beschluss
                                 vom 3.7.2013 die zum Prüfungszeitpunkt noch geltende Berufsschul-
                                 sprengelverordnung fest.

                                 Die Grenzen des Schulsprengels einer ganzjährigen Berufsschule
                                 sind so festzusetzen, dass den Sprengelangehörigen der regel-
                                 mäßige Besuch dieser Berufsschule auf einem ihnen zumutbaren
                                 Schulweg möglich ist. Der Schulsprengel einer lehrgangsmäßigen
                                 Berufsschule hat, wenn im Land nur eine Berufsschule für diesen
                                 Lehrberuf besteht, das Gebiet des Landes zu umfassen. Bei mehre-
                                 ren Berufsschulen für denselben Lehrberuf müssen deren Schul-
                                 sprengel lückenlos aneinandergrenzen und insgesamt das Gebiet des
                                 Landes umfassen.

5
    Verordnung der Landesregierung vom 8.7.2014, mit der die Organisation der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fach-
    schulen näher geregelt wird (Tiroler Landwirtschaftliche Schulorganisations-Verordnung).

                                                               20
Schul- und Heimorganisation

länderübergreifende             Für Lehrlinge, welche ihre Schulpflicht außerhalb des Landes Tirol
Sprengel                        erfüllen müssen, gilt die Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG betreffend
                                den Landesgrenzen überschreitenden Berufsschulbesuch6. Diese
                                Vereinbarung verpflichtet die Vertragsparteien, das für die Fest-
                                setzung eines grenzüberschreitenden Berufsschulsprengels erforder-
                                liche Einvernehmen herzustellen. Weiters regelt die Vereinbarung
                                den zu leistenden Beitrag zum Personal- und Sachaufwand sowie
                                gegenseitige Informationspflichten.

                                Diese Vereinbarung kommt insbesondere für sog. Splitterberufe,
                                d.s. Lehrberufe mit einer geringen Anzahl von Lehrlingen, zum Tra-
                                gen. So erstrecken sich beispielsweise die Schulsprengel der Lehr-
                                berufe Augenoptik, Feinoptik, HörgeräteakustikerIn, GlasbläserIn und
                                GlasinstrumentenerzeugerIn, Glasmacherei und Molkereifachmann/
                                -frau auf das ganze Bundesgebiet. Die Lehrlinge dieser Lehrberufe
                                erfüllen in Tirol ihre Schulpflicht.

Kuchler Konferenz               Für die länderübergreifend festgesetzten Sprengelregelungen gilt
                                grundsätzlich eine fünfjährige Kündigungsfrist, sofern kein gegensei-
                                tiges Einvernehmen erzielbar ist. Allfällige Sprengeländerungsvor-
                                schläge einzelner Länder (z.B. „Rückholung“ von rd. 80 Spediteur-
                                lehrlingen aus der Steiermark nach Tirol) sind stets Thema der jähr-
                                lich in der Marktgemeinde Kuchl (Salzburg) stattfindenden Tagung
                                der Länderkonferenz über Berufsschulfragen. Die länderübergreifen-
                                de Schulzuständigkeit spiegelt sich im sog. Kuchler-Standortver-
                                zeichnis wieder.

                                Diese Konferenz findet seit dem Jahr 1951 einmal jährlich in Kuchl
                                statt und bietet eine Plattform aller in Berufsschulangelegenheiten
                                involvierten Gebietskörperschaften (zuständige Bundesministerien,
                                Bundesländer). Neben den Sprengelvereinbarungen wird auch die
                                jährliche Wertanpassung des Kostenbeitrages (= der sog. Kuchler-
                                Satz) für ausgesprengelte BerufsschülerInnen vereinbart.

Sprengel-                       Abweichend von den erwähnten Sprengelregelungen können Lehr-
änderungen im                   linge auch die Um-, Ein- und Aussprengelung beantragen. Diese An-
Einzelfall                      suchen sind zu begründen (z.B. Wunsch nach Lehrgangs- statt Jahr-
                                gangsschule, Wohnort liegt näher an der Wunschschule als der
                                Sprengelschule) und die Zustimmungen der betroffenen Schulleitun-
                                gen sowie Bundesländer hinsichtlich Schulbesuch und Kostenüber-
                                nahme einzuholen (ausführlicher siehe Pkt. 3.4. „Aufnahme in eine
                                Berufsschule“).

6
    Kundmachung des Landeshauptmannes vom 14.4.1993 über den Beitritt des Landes Tirol zur Vereinbarung gem. Art. 15a
    B-VG betreffend den Landesgrenzen überschreitenden Berufsschulbesuch, LGBl. Nr. 32/1993 idF LGBl. Nr. 77/2009.

                                                           21
Schul- und Heimorganisation

Ein- und               Nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Anzahl der
Aussprengelungen       Lehrlinge, welche in den vergangenen fünf Schuljahren aus anderen
                       Bundesländern und Südtirol in eine TFBS kamen (Einsprengelung)
                       und jene Tiroler Lehrlinge, welche ihrer Schulpflicht in anderen Bun-
                       desländern nachkamen (Aussprengelung):

         Einsprengelungen           2009/10      2010/11         2011/12   2012/13   2013/14

         Burgenland                        5           5              4         7         5

         Kärnten                        105           79             70        74        62

         Niederösterreich               173           163          172       186       170

         Oberösterreich                 102           117          120       137       166

         Salzburg                       223           207          209       217       207

         Steiermark                      67           76             67        68        95

         Vorarlberg                     204           210          197       216       219

         Wien                            84           76             85      113       101

         Südtirol                        73           101            91      102       113

         Summe                        1.036       1.034           1.015     1.120     1.138

         Aussprengelungen           2009/10      2010/11         2011/12   2012/13   2013/14

         Burgenland                        0            0             0         0         0

         Kärnten                          43           38            29        25        29

         Niederösterreich               121           116           127       115       114

         Oberösterreich                 152           158           144       172       149

         Salzburg                       226           217           252       238       250

         Steiermark                     171           145           142       120       122

         Vorarlberg                        2            1             1         1         0

         Wien                             76           75            69        61        59

         Südtirol                          0            0             0         0         0

         Summe                          791           750           764       732       723

         Tab. 8: Ein- und Aussprengelungen 2009/10 bis 2013/14

                                                 22
Schul- und Heimorganisation

                       Der LRH stellt fest, dass im Prüfungszeitraum deutlich mehr Schüler-
                       Innen aus anderen Bundesländern und Südtirol eingesprengelt als
                       Tiroler SchülerInnen ausgesprengelt wurden. Während sich die An-
                       zahl der Einsprengelungen insbesondere in den beiden letzten Schul-
                       jahren deutlich erhöhte, reduzierte sich die Anzahl der Aussprenge-
                       lungen kontinuierlich. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird
                       auf Pkt. 6.2.4 „Vorschreibung und Entrichtung der Länderbeiträge“
                       verwiesen.

Südtiroler Lehrlinge   Mangels eigener Schulen ermöglicht die Autonome Provinz Bozen-
                       Südtirol pro Schuljahr rd. 100 Lehrlingen aus sog. Splitterberufen, ihre
                       Schulpflicht an einer TFBS zu erfüllen. Die Südtiroler Lehrlinge sind
                       diesbezüglich den Nordtiroler bzw. österreichischen Lehrlingen
                       gleichgestellt. Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol leistet für ihre
                       Lehrlinge einen Beitrag in der Höhe des Kuchler-Satzes. Die dadurch
                       nicht gedeckten Kosten hat das Land Tirol zu tragen.

                       Im Gegensatz zur länderübergreifenden Art. 15a B-VG Vereinbarung
                       gibt es hinsichtlich des Berufsschulbesuchs von Südtiroler SchülerIn-
                       nen in Tirol und eines allfällig zu leistenden Kostenbeitrages der
                       Autonomen Provinz Bozen-Südtirol keine schriftliche Vereinbarung.
                       Zwischen der Republik Österreich und der Autonomen Provinz
                       Bozen-Südtirol wurde diesbezüglich ein Berufsbildungsabkommen
                       getroffen, welches die gegenseitige Anerkennung von Lehrab-
                       schlussprüfungen in 77 Lehrberufen regelt.

Hinweis                Der LRH weist darauf hin, dass zwischen dem Land Tirol und der
                       Autonomen Provinz Bozen-Südtirol beispielsweise eine Vereinbarung
                       über die Krankenhausbetreuung besteht. Der Verlängerung dieser mit
                       31.12.2014 befristeten Vereinbarung um weitere drei Jahre stimmte
                       die Tiroler Landesregierung mit Beschluss vom 9.12.2014 zu.

Empfehlung gem.        Der LRH empfiehlt im Sinne der Rechtssicherheit, mit der Autonomen
Art. 69 Abs. 4 TLO     Provinz Bozen-Südtirol eine schriftliche Vereinbarung hinsichtlich des
                       Berufsschulbesuchs und kostendeckender Beiträge abzuschließen.

Stellungnahme der      Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, im Sinn der Rechts-
Regierung              sicherheit mit der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol eine schriftliche
                       Vereinbarung hinsichtlich des Berufsschulbesuchs und kosten-
                       deckender Beiträge abzuschließen, wird weiter geprüft. Zuerst muss
                       erhoben werden, ob im Rahmen der ursprünglichen "Kuchler Verein-
                       barung" aus den 50-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts dem Land
                       Südtirol der Status wie gegenüber den anderen Bundesländern ein-
                       geräumt wurde. Südtirol wurde nämlich zu den Verhandlungen über
                       das Umschulungsverzeichnis immer eingeladen und hat die "Kuchler
                       Beiträge" immer ordnungsgemäß entrichtet. Südtirol wurde sohin hin-

                                             23
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