2019 GESCHÄFTS-BERICHT - Zahlen - Fakten - Hintergründe - Ausgleichskasse Solothurn

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2019 GESCHÄFTS-BERICHT - Zahlen - Fakten - Hintergründe - Ausgleichskasse Solothurn
Zahlen – Fakten – Hintergründe

2019
GESCHÄFTS-
BERICHT
2019 GESCHÄFTS-BERICHT - Zahlen - Fakten - Hintergründe - Ausgleichskasse Solothurn
Inhaltsverzeichnis

     MAGAZIN                                              KENNZAHLEN

        ktuelle Themen
       A
     Seite 5                                              Seite 11   Kennzahlen 2019
       aus dem Bereich Bundesaufgaben
     	Neue Sozialversicherungsabkommen                              Bundesaufgaben
       mit Serbien, Montenegro, Kosovo
                                                          Seite 12   Über 596 Mio. Franken Beitragseinnahmen
       und Brasilien – Einführung neuer Pro-
                                                                     Entwicklung Beitragspflichtige
       gramme – Steuerreform und AHV-
       Finanzierung – Änderungen in der AHV               Seite 13   Entwicklung Beitragseinnahmen
                                                                     Entwicklung Mitgliederstruktur
     Seite 6 Zahlen und Fakten
                                                          Seite 14   Entwicklung Arbeitgeberkontrollen
     	Was Sie schon immer über die
                                                                     Leistungen der AHV und IV
             Ausgleichskasse des Kantons Solothurn
             wissen wollten                               Seite 15	
                                                                   Über 1’033 Mio. Franken Leistungen
                                                                     aus Bundesaufgaben
        ktuelle Themen
       A
     Seite 7
                                                          Seite 16	67 Mio. Franken Familienzulagen
       aus dem Bereich Kantonale Leistungen
                                                                     Entwicklung FAK- und FLG-Beziehende
     	Datenaustausch mit Migrationsbehörden
       für die Ergänzungsleistungen – Zahn­               Seite 17   Über 20 Mio. Franken Erwerbsersatz-
       behandlungskosten in der EL und der                           und Mutterschaftsentschädigungen
       neue Zahnarzttarif «Dentotar» – Anträge                       Entwicklung EO- und MSE-Beziehende
       für die ordentliche individuelle Prämien­
                                                          Seite 18	Über 945 Mio. Franken AHV- und IV-Leistungen
       verbilligung (IPV) – Zusammenarbeit
                                                                     Entwicklung AHV- und IV-Beziehende
       mit dem Katasteramt und der Solo­
       thurnischen Gebäudeversicherung SGV
                                                                     Kantonale Leistungen
       Organe und Organisation
     Seite 8
                                                          Seite 19   Über 245 Mio. Franken Ergänzungsleistungen
     	Ein Überblick der Ausgleichskasse
                                                                     Entwicklung EL-Beziehende
       des Kantons Solothurn
                                                          Seite 20    ber 158 Mio. Franken Individuelle
                                                                     Ü
             Aktuelle Themen der Ausgleichskasse
     Seite 9	                                                       Prämienverbilligung
                  Reorganisation                                     Entwicklung IPV-Leistungsentscheide

                                                                     Compliance

                                                          Seite 21	Entwicklung Beitragsinkasso
                                                                     Einspracheverfahren
                                                                     Schadenersatz / Strafanzeigen /
                                                                     Beschwerden

                                                                     Rechnung und Bilanz

                                                          Seite 22   Ausgleichskasse

                                                          Seite 23   Familienausgleichskasse

     Impressum

     Redaktion:   Ausgleichskasse des Kantons Solothurn
        Layout:   Die Waldstätter AG, Stans
         Druck:   Paul Büetiger AG, Biberist
2019 GESCHÄFTS-BERICHT - Zahlen - Fakten - Hintergründe - Ausgleichskasse Solothurn
Editorial

REORGANISATION

Der Ausgleichskasse des Kantons         Um diesen Anforderungen gerecht zu
Solothurn (AKSO) obliegt – wie auch     werden, hat der Verwaltungsrat im
den anderen Durchführungsstellen        Februar 2019 beschlossen, die Organi­
der 1. Säule des schweizerischen        sationsstruktur der AKSO anzupassen
So­zialversicherungssystems – die       und eine Reorganisation durchzu­
Verantwortung, neben den aktuell        führen. Details zu der Reorganisation
gültigen gesetzlichen Bestimmungen      können weiter hinten in diesem Bericht
auch neue gesetzliche Vorgaben          dem Kapitel «aktuelle Themen der
und Anpassungen zeitnah und effizient   Ausgleichskasse» entnommen werden.
umzusetzen. Dazu gehören unter
                                        Trotz all dieser Herausforderungen,
anderem die Umsetzung der Steuer­
                                        standen unsere Kunden mit ihren
reform und AHV-Finanzierung (STAF)
                                        Anliegen, Bedürfnissen und Fragen
(Höhere Beitragssätze AHV), die
                                        jederzeit im Fokus unserer Aufmerk­
Umsetzung des angepassten Famili­
                                        samkeit. Dank ihres professionellen
enzulagengesetzes, die Reform der
                                        und engagierten Einsatzes haben
Ergänzungsleistungen zur AHV und
                                        es die Mitarbeitenden der AKSO ge­
IV, die Einführung des Vaterschafts­
                                        schafft, die Anliegen der Kunden
urlaubs, sowie den Beitragsbezug für
                                        jederzeit zu erfüllen. Für diesen Ein­
die Sonderfinanzierung der Ergän­
                                        satz danke ich den Mitarbeitenden
zungsleistungen für einkommens­
                                        der AKSO herzlich.
schwache Familien durch die Fami­
lienausgleichskassen. In näherer        Auch den Mitgliedern des Verwal­
Zukunft können die Überbrückungs­       tungsrates, unseren Partnern und
leistungen für ausgesteuerte Arbeits­   den anderen Behörden danke ich
lose, sowie die Reform der AHV          für die stets professionelle und kon­
(AHV 21) dazukommen.                    struktive Zusammenarbeit.

                                        Roger Schmid, Geschäftsleiter

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MAGAZIN
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Sozialversicherungsabkommen – Neue Programme – STAF –
 Änderungen in der AHV

AKTUELLE THEMEN
AUS DEM BEREICH
BUNDESAUFGABEN
  Neue Sozialversicherungsab­                               und eine verlässliche Altersvorsorge wichtige Grund-
  kommen mit Serbien, Montenegro,                           lagen. Die Vorlage verschafft der AHV jährlich über
  Kosovo und Brasilien                                      2 Milliarden Franken an zusätzlichen Einnahmen
                                                            und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Siche-
  Die Abkommen mit Serbien und Montenegro sind
                                                            rung der Renten. Die Änderungen treten am 1. Januar
  am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Diejenigen mit
                                                            2020 in Kraft.
  Kosovo am 1. September 2019 und mit Brasilien am
  1. Oktober 2019. Der sachliche Geltungsbereich
                                                            Die erste kantonale Vorlage zur STAF scheiterte am
  umfasst die Rechtsvorschriften im Bereich Alters-,
                                                            19. Mai 2019 knapp an der Urne. Die zweite Vorlage
  Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Die
                                                            wurde am 9. Februar 2020 vom Stimmvolk angenom-
  Abkommen regeln insbesondere die Gleichbehand-
                                                            men. Mit der zweiten Vorlage sind nebst den steuer-
  lung der Angehörigen der Vertragsstaaten, den Zu-
                                                            lichen Änderungen auch die Ausgleichskassen, wel-
  gang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit der
                                                            che im Kanton Solothurn tätig sind, betroffen. Die
  Vertragsstaaten, die Zahlung der ordentlichen Ren-
                                                            Familienausgleichskassen haben die Beiträge zur Fi-
  ten bei Wohnsitz im Ausland sowie die Versicherten-
                                                            nanzierung der Ergänzungsleistungen für Familien
  unterstellung der erwerbstätigen Personen. Letztere
                                                            bei den Beitragspflichtigen zu erheben. Alle steuer-
  sieht das Erwerbsortsprinzip mit der Möglichkeit
                                                            pflichtigen juristischen Personen, die der Beitrags-
  der Entsendung vor.
                                                            pflicht an die Familienausgleichskassen unterstehen,
                                                            bezahlen einen separaten Beitragssatz von maximal
                                                            0.15 % der für die Familienzulagen verbindlichen
  Einführung neuer Programme
                                                            Lohnsummen. Der Regierungsrat legt den effektiven
  Im April 2019 wurden nach intensiver Vorberei-            Beitragssatz jährlich fest. Die zusätzlichen Beiträge
  tungszeit die neuen Programme in den Abteilungen          sollen ab 1. Januar 2021 erhoben werden.
  persönliche Beiträge, Arbeitgeber, Zulagen und
  Renten (IV-Taggeld) erfolgreich in Betrieb genom-
  men. Das Projekt «Coopération» – unter diesem             Änderungen auf 1. Januar 2019
  Namen lief die Einführung der neuen Fachapplika-          in der AHV
  tionen mit der Unterstützung der Informatikgesell-
                                                            Die AHV / IV-Renten wurden per 1. Januar 2019 der ak-
  schaft für Sozialversicherungen IGS – war für alle
                                                            tuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die
  Beteiligten herausfordernd. Das Ziel, einen für un-
                                                            Minimalrente der AHV / IV beträgt neu 1’185 Franken,
  sere Kunden reibungslosen Übergang und eine
                                                            die Maximalrente 2’370 Franken pro Monat. Gleich-
  weiterhin effiziente Kundenbetreuung zu gewähr-
                                                            zeitig wurden Anpassungen im Beitragsbereich vorge-
  leisten, konnte erreicht werden.
                                                            nommen. Die Mindestbeiträge der Selbständiger-
                                                            werbenden und der Nichterwerbstätigen an die AHV,
                                                            IV und EO wurden von 478 auf 482 Franken pro Jahr
  Steuerreform und AHV-Finan­
                                                            erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV / IV
  zierung (STAF)
                                                            von 914 auf 922 Franken. Die Beiträge an die AHV wur-
  In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wurde die         den um 0.3 % auf 8.7 % erhöht. Weiter wurde auch die
  Vorlage deutlich angenommen. Für den Wohlstand            sinkende Beitragsskala für Selbständigerwerbende
  der Schweiz sind eine international wettbewerbsfä-        entsprechend angepasst.
  hige und konforme Besteuerung der Unternehmen

                                                        5
                                                  MAGAZIN
Was Sie schon immer über die Ausgleichskasse
     des Kantons Solothurn wissen wollten

ZAHLEN UND FAKTEN

         114   Mitarbeitende, davon gut drei Viertel Frauen

           6   Lernende

          53   Teilzeit Pensen

          40   Jahre ist das Durchschnittsalter unserer Mitarbeitenden

          10   Jahre beträgt die durchschnittliche Berufserfahrung im Betrieb

    rund   15 Berufsgruppen beschäftigen wir:
                aufleute, Sozialversicherungsfachleute, Krankenversicherungs­
               K
               fachleute, Sozialversicherungsexperten, Betriebswirtschafter HF,
               Betriebsökonomen, Qualitätsmanager HF, Projektmanager,
               Wirtschaftsinformatiker, ICT-Systemtechniker, Juristen, Sachbe­
               arbeitende Rechnungswesen, Fachleute Finanz- und Rechnungs­
               wesen, Controller, Revisoren

         In 9 von 10 Sozialversicherungen sind wir tätig:
		 AHV, IV, EL, EO / MSE, FAK / FLG, KVG, ALV, UVG, BVG

     Im Jahr 2019 ...
    7’224      Kundinnen und Kunden wurden bei uns am Schalter bedient

  124’100      Briefe wurden geöffnet

1’657’684      digitale Dokumente wurden verarbeitet (entspricht 3’930’706 Seiten)

   95’800      Besucher haben wir auf www.akso.ch verzeichnet

                                        6
                                    MAGAZIN
Datenaustausch – Ergänzungsleistungen – Prämien­
  verbilligung – Zusammenarbeit

AKTUELLE THEMEN
AUS DEM BEREICH
KANTONALE LEISTUNGEN
  Datenaustausch mit Migrations­                            Anträge für die ordentliche indivi-
  behörden für Ergänzungslei-                               duelle Prämienverbilligung (IPV)
  stungen (EL)                                              im Jahr 2019
  Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 zwei Vor-          Der Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilli-
  lagen zur Änderung des Ausländergesetzes verab-           gung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der
  schiedet. Im Rahmen dieser Änderung wurde eine            AKSO geltend zu machen. Diese stellt allen Personen
  gesetzliche Grundlage geschaffen, die den Daten-          ein Antragsformular zu, welche nach Auswertung
  austausch zwischen den Migrationsbehörden und             der Steuerdaten voraussichtlich Anspruch auf IPV
  den für die Ergänzungsleistungen zuständigen Be-          haben. Im Jahr 2019 wurden im ersten Quartal rund
  hörden ermöglicht, wenn Ausländer/innen EL be-            23’000 Anträge für die ordentliche individuelle Prä-
  ziehen. Zweck dieser Bestimmung ist eine Prüfung          mienverbilligung verschickt. Bis Ende März 2019
  deren Anwesenheitsverhältnisse. Eine entspre-             wurden rund 21’000 Anträge retourniert, was einer
  chende gesetzliche Bestimmung wurde ebenfalls             Rücklaufquote von 92 % entspricht. In der Abteilung
  im Bundesgesetz über Ergänzungs­leistungen zur            IPV konnten bereits im ersten Quartal zwei Drittel
  Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversiche-           (rund 14’200) aller eingereichten Anträge verfügt
  rung (ELG) statuiert. Diese Gesetzes- bzw. Verord-        werden. Das Ziel der AKSO ist es, die Kunden so
  nungsänderungen traten bereits am 1. Juli 2018 in         rasch als möglich mit der korrekten Prämienverbilli-
  Kraft. Der automatische Datenaustausch konnte             gung zu bedienen. So wurden bis Ende Juni 2019
  auf den 1. Juli 2019 erfolgreich eingeführt werden.       über 21’000 Verfügungen erstellt, was 90 % vom Total
                                                            der eingereichten Antragsformulare entspricht.

  Zahnbehandlungskosten
  in der EL und der neue Zahn­                              Zusammenarbeit mit dem Kataster-
  arzttarif «Dentotar»                                      amt und der Solothurnischen
                                                            Gebäudeversicherung SGV
  Zahnbehandlungskosten werden über die Krank-
  heits- und Behinderungskosten der Ergänzungs-             Gehört bei einer EL-beziehenden Person eine Liegen-
  leistungen rückvergütet, sollte die Behandlung            schaft zu den Vermögenswerten, so sind diverse Ab-
  den EL-Kriterien der Einfachheit, Wirtschaftlich-         klärungen notwendig. Für die Berechnung von Ergän-
  keit und Zweckmässigkeit entsprechen. Um die              zungsleistungen bei selbstbewohnten Liegenschaften
  geplanten Zahnbehandlungen nach einheitlichen             benötigt die AKSO den Katasterwert und bei nicht
  Grundsätzen zu beurteilen, pflegt die AKSO eine           selbstbewohnten Liegenschaften den Verkehrswert.
  enge Zusammenarbeit mit ihren drei Vertrauens-            Um diese Werte in Erfahrung zu bringen, pflegt die
  zahnärzten, welche die Angemessenheit von Kos-            Ausgleichskasse eine Zusammenarbeit mit dem Kata-
  tenvoranschlägen und Rechnungen beurteilen.               steramt und der Solothurnischen Gebäudeversiche-
  Sollten die Unterlagen für eine Beurteilung nicht         rung SGV. Im Jahr 2019 wurden im Auftragsverhältnis
  ausreichen, so wird eine klinische Untersuchung           324 Verkehrswertschätzungen durchgeführt. Diese
  bei einem der drei Vertrauenszahnärzten ange-             Bewertungen fliessen in die jährlichen Ergänzungslei-
  ordnet.                                                   stungen ein. Beim letzten gemeinsamen Treffen mit
  Seit 1. Januar 2018 wird für Zahnbehandlungen der         dem Katasteramt wurden punktuelle Verbesserungen
  neue «Dentotar-Tarif» angewendet. Diese Tarifän-          besprochen und festgestellt, dass die Zusammenar-
  derung konnte erfolgreich eingeführt werden.              beit erfolgreich verläuft.

                                                        7
                                                  MAGAZIN
Ein Überblick der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn

ORGANE UND ORGANISATION
         Verwaltungsrat                                             Aufsichtsbehörden
         Präsidentin                                                Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
         Wyss Brigit, Regierungsrätin                               Volkswirtschaftsdepartement
                                                                    des Kantons Solothurn (VWD)
         Vizepräsident
                                                                    Regierungsrätin Wyss Brigit
         Bertini Silvio

         Mitglieder                                                 Revisionsstelle
         Bieri Kathy
                                                                    BDO AG, Zürich
         Brügger Peter
         Meier Christina
         Steinacher Patrizia Flavia                                 Organisation
         Weitere Teilnehmende                                       Schmid Roger, Geschäftsleiter Ausgleichskasse
         Schmid Roger, Geschäftsleiter Ausgleichskasse              Misteli Matthias, Bereichsleiter Compliance
         (mit beratender Stimme)                                    (Stellvertretender Geschäftsleiter)
         Fiechter-Jaeggi Karin, Geschäftsleiterin IV-Stelle         Christ Michael, Bereichsleiter Bundesaufgaben
         (mit beratender Stimme)                                    Schnyder Jasmin, Bereichsleiterin Kantonale Leistungen
         Misteli Matthias, Bereichsleiter Compliance                Kissling René, Bereichsleiter Finanzen / Dienste
         (Stellvertretender Geschäftsleiter)

       Bundesamt für                                                                              Verwaltungsrat der Ausgleichskasse
    Sozialversicherungen                                                                                des Kantons Solothurn
Volkswirtschaftsdepartament
   des Kantons Solothurn                               GESCHÄFTSLEITER

                                                                                                             UNTERNEHMENS-
                                                                                                              ENTWICKLUNG

   COMPLIANCE                 BUNDESAUFGABEN                    KANTONALE LEISTUNGEN                        FINANZEN / DIENSTE

Abteilungen:                  Abteilungen:                       Abteilungen:                              Abteilungen:
• Human Resources             • Arbeitgeber                      • Ergänzungsleistungen                    • Document Management
• Inkasso                     • Persönliche Beiträge             • E L-Administration / Krank-               Center
• Rechtsdienst                • Zulagen / EO / MSE                  heitskosten                            • Finanz- und Rechnungs-
                              • Renten                           • Prämienverbilligung                        wesen
                                                                                                           • Informatik
                                                                                                           • Zentrale Dienste

                                                                8
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Organisationsstruktur – Aufgabenzuteilung – Unternehmens­
 entwicklung

AKTUELLE THEMEN
DER AUSGLEICHSKASSE

  Reorganisation AKSO
  Der Verwaltungsrat der Ausgleichskasse des Kan-          Prämienverbilligung) erreicht. Weiter wurden in
  tons Solothurn (AKSO) hat in einem Workshop im           dieser Phase die beiden Stabsstellen «Rechtsdienst»
  Februar 2019 beschlossen, die Organisationsstruk-        und «Human-Resources» im neuen Bereich Com-
  tur der AKSO anzupassen. Mit diesem Schritt soll         pliance zusammengefasst, welchem aufgrund
  sichergestellt werden, dass die AKSO zukünftige          seiner Nähe zum Rechtsdienst neu auch das Bei-
  Herausforderungen wie z. B. gesetzliche Anpas-           tragsinkasso angehört. Die Umsetzung der ersten
  sungen, erhöhte Anforderungen an die Durchfüh-           Phase konnte am 01.07.2019 erfolgreich abge-
  rung, Einführung von neuen Leistungen, Fachkräf-         schlossen werden.
  temangel etc. erfolgreich meistern kann.
                                                           Die zweite Phase der Reorganisation war der neuen
  Die Reorganisation wurde in zwei Phasen geplant          Ausrichtung der AKSO «Mitarbeitende als Spezia-
  in denen einerseits die Zuweisung der Aufgaben           listen» gewidmet. Dies betraf insbesondere die 3
  auf die verschiedenen Bereiche überprüft und be-         bisherigen Abteilungen «Region 1 – 3». Bisher wa-
  reinigt und andererseits die interne Ausrichtung         ren die Mitarbeitenden dieser 3 Abteilungen für das
  der AKSO verändert werden soll und zwar weg von          gesamte Spektrum der Beitragserhebung und der
  «Mitarbeitende als Generalisten» hin zu «Mitarbei-       Gewährung von Zulagen (Familienzulagen, EO-
  tende als Spezialisten». Aufgrund der stets wach-        und Mutterschaftsentschädigung) in dem ihnen
  senden Komplexität in der Durchführung der ein-          zugewiesenen geografischen Gebiet zuständig. Die
  zelnen Beitrags- und Leistungsarten ist dieser           Aufgaben wurden neu auf 3 spezialisierte Abtei-
  zweite Schritt unumgänglich.                             lungen verteilt. Diese sind «Beiträge Arbeitgeber»,
                                                           «Persönliche Beiträge» (Selbständige und Nichter-
  In der ersten Phase hat die AKSO die Aufgabenzu-         werbstätige), sowie «Familienzulagen, EO, MSE».
  teilung auf die verschiedenen Bereiche überprüft         Die Abteilungen sind mit den ihnen zugeteilten
  und in der Folge die Aufgaben der bisherigen Be-         Aufgaben neu jeweils für das gesamte Kantonsge-
  reiche «Beiträge und Zulagen» sowie «Leistungen»         biet zuständig. Im Verlauf der zweiten Phase konn-
  auf die beiden neuen Bereiche «Bundesaufgaben»           te auch die Rekrutierung des neu geschaffenen
  und «Kantonale Leistungen» zugeteilt. Mit diesem         Teams «Unternehmensentwicklung» erfolgreich
  Schritt wurde eine klare Trennung zwischen den           abgeschlossen werden. Die beschriebenen Mass-
  vom Bund übertragenen Aufgaben (wie z. B. AHV-           nahmen der zweiten Phase traten per 01.01.2020 in
  Beitragsbezug, Festlegung und Auszahlung von             Kraft.
  Renten, Erwerbsersatz, etc.) und den vom Kanton
  der Ausgleichskasse übertragenen Aufgaben (Durch­        Die gesamte Reorganisation wurde mit dem beste-
  führung Ergänzungsleistungen und individuelle            henden langjährigen Personal der AKSO vollzogen.

                                                       9
                                                 MAGAZIN
10
MAGAZIN
2019
KENNZAHLEN

         597           Mio. CHF
VERSICHERUNGSBEITRÄGE

      1’437            Mio. CHF
LEISTUNGEN

     2’034             Mio. CHF
GESAMTVOLUMEN GELDFLUSS

               11
             MAGAZIN
Bundesaufgaben

     ÜBER 596 MIO. FRANKEN BEITRAGSEINNAHMEN
                                                                                    453.5 Mio. CHF
                                                                                    Beiträge Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invaliden­-
                                                                                    ver­sicherung, Erwerbsausfallentschädigung (AHV / IV / EO)

                                                                                    84.8 Mio. CHF
                                                                                     Beiträge Arbeitslosenversicherung (ALV)

                                                                                    54.2 Mio. CHF
                                                                                     Beiträge Familienzulagen (FAK)

                                                                                    3.2 Mio. CHF
                                                                                     Beiträge Familienzulagen Selbstständigerwerbende (FAK-SE)

                                                                                    0.6 Mio. CHF
                                                                                     Beiträge Familienzulagen Nichterwerbstätige (FAK-NE)

                                                                                    0.3 Mio. CHF
                                                                                    Beiträge Familienzulagen Landwirtschaft (FLG)

                                                                              Total 596.6 Mio. CHF

     ENTWICKLUNG BEITRAGSPFLICHTIGE
     40’000

     30’000

     20’000

                                                                                                             5’788
                                                                                                            3
     10’000
                                                                                                            Beitragspflichtige
                                                                                                            der AKSO
           0

                10      11      12      13      14      15      16          17      18     19

     Bei den Beitragspflichtigen der AKSO sind die beitrags­             stige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse, wie
     zahlenden Arbeitgeber im vereinfachten Abrechnungs­                 sie zum Beispiel in Privathaushalten regelmässig vorkom­
     verfahren mit eingerechnet. Von diesem Verfahren kann               men. Die Differenz in der Summe der Beitragspflichtigen
     ein Arbeitgeber freiwillig Gebrauch machen. Es erleich­             der AKSO gegenüber dem Vorjahr ist in erster Linie auf
     tert ihm die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge             eine Anpassung der Zählweise zurückzuführen. Die Selb­
     (AHV / IV / EO / ALV / Familienzulagen) und gleichzeitig der        ständigerwerbenden im Nebenerwerb wurden nicht mehr
     Quellensteuer. In erster Linie ist es gedacht für kurzfri­          berücksichtigt.

                                                                    12
                                                          KENNZAHLEN
Bundesaufgaben

              ENTWICKLUNG BEITRAGSEINNAHMEN
IN MIO. CHF      500
                                                                                                                  453.5 Mio. CHF
                                                                                                                   Beiträge
                 400
                                                                                                                   AHV / IV / EO
                 300
                                                                                                                  84.8 Mio. CHF
                                                                                                                   Beiträge ALV
                 200

                                                                                                                  54.2 Mio. CHF
                 100
                                                                                                                   Beiträge FAK

                    0

                        09     10      11     12      13     14         15      16      17      18
IN MIO. CHF         4
                                                                                                                  3.2 Mio. CHF
                    3                                                                                              Beiträge FAK-SE

                    2                                                                                             0.6 Mio. CHF
                                                                                                                   Beiträge FAK-NE
                    1
                                                                                                                  0.3 Mio. CHF
                    0                                                                                              Beiträge FLG

                        10      11     12     13      14     15         16      17      18      19

              Die Beitragseinnahmen haben sich im Vergleich zum Vor­         Nichterwerbstätige bezahlen in jedem Fall ab dem 1. Ja­
              jahr wiederum erhöht, was auf eine positive wirtschaft­        nuar nach dem 20. Geburtstag Beiträge an die AHV, die
              liche Entwicklung zurückzuführen ist. Personen, die in         IV und die EO. Die Beitragspflicht endet mit der Aufgabe
              der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn           der Erwerbstätigkeit. Geben Personen die Erwerbstätig­
              Beiträge an die AHV, die IV und die EO entrichten. Ar­         keit vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters auf, sind
              beitnehmende und Selbständigerwerbende sind ab dem             sie als Nichterwerbstätige beitragspflichtig.
              1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig.

              ENTWICKLUNG MITGLIEDERSTRUKTUR
              15’000                                                                                               3’785
                                                                                                                  1
                                                                                                                  Arbeitgeber
              12’000
                                                                                                                   2’208
                                                                                                                  1
               9’000                                                                                              Nichterwerbstätige

               6’000                                                                                              9’795
                                                                                                                   Selbstständigerwerbende
               3’000
                                                                                                                   ’111
                                                                                                                  6
                   0                                                                                              Kontrollbetriebe

                        10     11      12     13      14     15     16          17      18      19

              Mitglieder einer Ausgleichskasse sind Arbeitgebende,           rechnen. Kontrollbetriebe sind Betriebe, welche zurzeit
              Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige, die bei          keine Löhne von Mitarbeitenden abrechnen.
              der Ausgleichskasse die Sozialversicherungsbeiträge ab­

                                                                        13
                                                               KENNZAHLEN
Bundesaufgaben

              ENTWICKLUNG ARBEITGEBERKONTROLLEN
               4’000

               3’000

               2’000                                                                                             2’854
                                                                                                                  Revisionspflichtige Betriebe
               1’000
                                                                                                                 580
                    0                                                                                             Arbeitgeberkontrollen

                        10      11     12      13     14      15         16      17      18     19

              Durch die Bereinigung des Beitragsregisters im Zuge der         entsprach im Jahr 2019 in etwa derjenigen von 2014. Auf
              Einführung der neuen Beitragsapplikationen sowie der            Grund der Arbeitgeberkontrollen im Jahr 2019 konnten
              Anpassung der Weisungen im Bereich der Arbeitgeber­             Beiträge auf einer Lohnsumme von 4.9 Mio. Franken
              kontrolle, hat sich ein weiterer Rückgang der revisions­        nacherhoben und auf einer Lohnsumme von 2.9 Mio.
              pflichtigen Betriebe abgezeichnet. Die Anzahl der durch­        Franken zurückerstattet werden.
              geführten Revisionen bewegt sich dagegen zyklisch und

              LEISTUNGEN DER AHV UND IV
IN MIO. CHF      800

                 600

                 400                                                                                              77.9 Mio. CHF
                                                                                                                 7
                                                                                                                 AHV-RE, AHV-HE
                 200
                                                                                                                  67.9 Mio. CHF
                                                                                                                 1
                    0                                                                                            IV-RE, IV-HE, IV-TG
                        10      11     12      13     14      15     16          17     18      19

                                                                         14
                                                                KENNZAHLEN
Bundesaufgaben

ÜBER 1’033 MIO. FRANKEN LEISTUNGEN
AUS BUNDESAUFGABEN
                              777.9 Mio. CHF
                              Alters- und Hinterlassenenversicherung
                              (Rente [AHV-RE], Hilflosenentschädigung [AHV-HE])

                              167.9 Mio. CHF
                              Invalidenversicherung (Rente [IV-RE],
                              Hilflosenentschädigung [IV-HE],
                              Taggeld [IV-TG])

                              5
                               9.4 Mio. CHF
                              Familienzulagen Arbeitnehmende (FAK)

                              2
                               0.8 Mio. CHF
                              Erwerbsersatz- und Mutterschafts-
                              entschädigung (EO und MSE)

                              2.7 Mio. CHF
                              Familienzulagen
                              Nichterwerbstätige (FAK-NE)

                              2.5 Mio. CHF
                              Familienzulagen Landwirtschaft (FLG)

                              2.4 Mio. CHF
                              Familienzulagen
                              Selbstständigerwerbende (FAK-SE)

                         Total 1’033.6 Mio. CHF

                    15
                KENNZAHLEN
Bundesaufgaben

     67 MIO. FRANKEN FAMILIENZULAGEN
                                                                                    59.4 Mio. CHF
                                                                                    Familienzulagen
                                                                                    an Arbeitnehmende (FAK-AN)

                                                                                    2.7 Mio. CHF
                                                                                    Familienzulagen
                                                                                    an Nichterwerbstätige (FAK-NE)

                                                                                    2
                                                                                     .5 Mio. CHF
                                                                                    Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)

                                                                                    2
                                                                                     .4 Mio. CHF
                                                                                    Familienzulagen
                                                                                    an Selbstständigerwerbende (FAK-SE)

                                                                             Total 67 Mio. CHF

     Die Familienausgleichskassen setzen die Familienzulagen           Die Höhe der Familienzulagen sind seit Einführung des
     fest und zahlen diese aus. Anspruch auf FamZG haben               Familienzulagengesetzes im Kanton Solothurn unver­
     alle Arbeitnehmenden, alle Selbständigerwerbenden so­             ändert. Die Kinderzulagen betragen 200 Franken pro
     wie Nichterwerbstätige mit bescheidenen Einkommen.                Monat und die Ausbildungszulagen 250 Franken. In
     Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Son­        der Landwirtschaft liegen die Ansätze für Landwirte im
     derregelung. Im Berichtsjahr wurden durch die Fachabtei­          Berggebiet 20 Franken höher. Zusätzlich erhalten land­
     lungen 16’554 Geschäftsfälle verarbeitet. Darin enthalten         wirtschaftliche Arbeitnehmende die monatliche Haus­
     sind Anmeldungen, Änderungsmeldun­gen sowie Mittei­               haltungszulage von 100 Franken, sofern die Vorausset­
     lungen über die Verlängerung der FamZG.                           zungen erfüllt werden.

     ENTWICKLUNG
     18’000
                 FAK- UND FLG-BEZIEHENDE
     15’000                                                                                                   14’985
      1800
                                                                                                               FAK-AN Beziehende
     12’000
      1500

      9’000
      1200

      6’000
        900                                                                                                    12
                                                                                                              7
                                                                                                              FAK-NE Beziehende
      3’000
        600
                                                                                                               29
                                                                                                              6
          0                                                                                                   FAK-SE Beziehende
        300
                10     11      12      13      14      15     16           17      18      19                  32
                                                                                                              4
           0                                                                                                  FLG Beziehende

                10     11      12      13      14      15     16           17      18      19

    Die Anzahl Familienzulagen-Beziehende bei den Arbeit­              digerwerbende und Nichterwerbstätige einen Rückgang
    nehmenden ist im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert.           feststellen. Bei FLG-Beziehenden zeichnet sich eine deutliche
    Hingegen kann man bei Beziehenden im Bereich Selbstän­             Zunahme bei den Arbeitnehmenden in der Landwirtschaft ab.

                                                                  16
                                                        KENNZAHLEN
Bundesaufgaben

                   12

              ÜBER
               10
                   20 MIO. FRANKEN ERWERBSERSATZ-
              UND
                8
                  MUTTERSCHAFTSENTSCHÄDIGUNGEN
IN MIO. CHF         6
                   12
                                                                                                               10.9 Mio. CHF
                    4
                   10
                                                                                                                Mutterschafts­
                                                                                                                entschädigung (MSE)
                    2
                    8
                                                                                                               9.9 Mio. CHF
                    0
                    6
                                                                                                                Erwerbsersatz­
                        10     11     12      13     14     15         16      17      18     19                entschädigung (EO)
                    4
              Die Summe der Mutterschaftsentschädigung (MSE)                Beförderungsdienste sowie der übrigen Dienste zu­
                     2
              ist im Jahr 2019 erneut angestiegen. Hingegen sank            rückzuführen ist. Im Zivildienst gab es im 2019 eine
              die Summe der ausbezahlten Erwerbsausfallentschä­             weitere Steigerung.
                     0
              digungen (EO), was sicherlich auf den Rückgang der
                        10     11     12      13     14     15         16      17      18     19

              ENTWICKLUNG EO- UND MSE-BEZIEHENDE
               6’000                                                                                           3’920
                                                                                                                Militärdienst*
               5’000
                                                                                                               2’041
                                                                                                                   Übrige Dienste*
               4’000
                                                                                                               1’430
               3’000                                                                                            Zivildienst

                                                                                                                81
                                                                                                               8
               2’000
                                                                                                               MSE-Bezügerinnen

               1’000                                                                                           693
                                                                                                                Zivilschutz
                    0
                                                                                                               654
                        10     11     12      13     14     15         16      17      18     19                Beförderungsdienst*

                                                                                                               * Anzahl Soldmeldekarten

          100’000

              75’000
                                                                                                               95’839
              50’000                                                                                            MSE-Tage

                        10     11     12      13     14     15         16      17      18     19

              Die Anzahl vergüteter Tage in der Mutterschaftsent­           dienstleistenden ist ein Anstieg zu verzeichnen. Hinge­
              schädigung (MSE) ist seit 2017 steigend. Diejenige der        gen gab es in den Beförderungs- und übrigen Diensten
              MSE-Anmeldungen blieb jedoch im Vergleich zum Vor­            einen starken Rückgang.
              jahr unverändert. Bei den Soldmeldekarten der Militär­

                                                                       17
                                                              KENNZAHLEN
Bundesaufgaben

              ÜBER
               400
                   945 MIO. FRANKEN AHV- UND IV-LEISTUNGEN
IN MIO. CHF      400
                 350
                 800
                                                                                                                        64 Mio. CHF
                                                                                                                       7
                                                                                                                       AHV-Rente (AHV-RE)
                 350
                 300
                 600

                 300
                 250
                 400                                                                                                   146.3 Mio. CHF
                                                                                                                        IV-Rente (IV-RE)
                 250
                 200
                                                                                                                       13.8 Mio. CHF
                         10      11      12      13      14      15     16          17      18       19                 AHV-Hilflosenentschädigung
                 200
                 150
                                                                                                                        (AHV-HE)
                 150
                 100                                                                                                    1 Mio. CHF
                                                                                                                       1
                                                                                                                       IV-Taggeld (IV-TG)
                  15
                  50
                                                                                                                       10.6 Mio. CHF
                                                                                                                        IV-Hilflosenentschädigung
                   10
                    0
                                                                                                                        (IV-HE)
                         09      10      11      12      13      14     15          16      17       18
                    5                                                                                           Total 945.7 Mio. CHF

                         10      11      12      13      14      15     16          17      18       19

              Die Ausgaben für AHV- und IV-Leistungen sind im Ver­               AHV-Rentner/innen hat um 893 Personen zugenommen,
              gleich zum letzten Jahr erneut angestiegen. Der Bestand der        was Mehrausgaben von 23.4 Mio. Franken generiert hat.

              ENTWICKLUNG
              40’000
                          AHV- UND IV-BEZIEHENDE
              35’000                                                                                                   35’233
                                                                                                                        AHV-RE-Beziehende
              30’000
              15’000

              25’000                                                                                                    ’785
                                                                                                                       7
              12’000
                                                                                                                       IV-RE-Beziehende
              20’000
               9’000                                                                                                    ’659
                                                                                                                       1
                         10      11      12      13      14      15         16      17       18      19                AHV-HE-Beziehende
               6’000
                                                                                                                       1’267
                                                                                                                        IV-HE-Beziehende
               3’000
                                                                                                                        55
                                                                                                                       4
                    0                                                                                                  IV-TG-Beziehende

                         10      11      12     13       14      15     16          17       18      19

              Im Jahr 2019 haben 43’018 Personen eine AHV- oder                  senen Renten, andererseits auf die Anzahl Personen, die
              IV-Rente durch die AKSO bezogen. Dies entspricht ei­               das ordentliche AHV-Rentenalter erreichen und somit aus
              ner Zunahme von 1’051 Fällen oder 2.5 % (AHV +893,                 der IV ausscheiden, beeinflusst.
              IV +158 Fälle), im Vergleich zum Vorjahr. Die Anzahl der
                                                                                 AHV-RE:	
                                                                                         einfache Renten / Zusatzrenten / Kinder- und
              IV-Rentner/innen ist nach Jahren der Stabilität wieder                     Waisenrenten / Witwer- und Witwenrenten
              deutlicher angestiegen. Diese Veränderung wird einer­              IV-RE:  einfache Renten / Zusatzrenten / Kinderrenten
              seits durch die Anzahl der durch die IV-Stellen beschlos­          HE:     leichten, mittleren und schweren Grades

                                                                            18
                                                                  KENNZAHLEN
Kantonale Leistungen

              ÜBER
               160
                   245 MIO. FRANKEN ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN
IN MIO. CHF      140

                 120                                                                                                    130.7 Mio. CHF
                                                                                                                         Ergänzungsleistungen zur IV
                 100                                                                                                     (EL-IV)

                   80                                                                                                   98.6 Mio. CHF
                                                                                                                         Ergänzungsleistungen zur
                   60                                                                                                    AHV (EL-AHV)

                   40
                    9
                                                                                                                        9.3 Mio. CHF
                   20                                                                                                    Krankheitskosten EL zur AHV
                    8
                                                                                                                         (EL-KK-AHV)
                    0
                    6
                                                                                                                        6.5 Mio. CHF
                         10      11      12      13      14       15         16       17      18      19
                                                                                                                         Krankheitskosten EL zur IV
                    4
                                                                                                                         (EL-KK-IV)
                    2

                    0                                                                                            Total 245.1 Mio. CHF

                         10      11      12      13      14      15          16      17       18      19

              Im Kanton Solothurn wurden im Jahr 2019 Ergänzungs­                 zeichnen. Bei den Krankheits- und Behinderungskosten
              leistungen (EL) von über 245 Mio. Franken ausgerichtet.             zur Ergänzungsleistung (EL-KK) wurden insgesamt rund
              Der Trend der letzten Jahre hält weiterhin an; die Kosten           14 % mehr ausgegeben als im Vorjahr. Bei den EL-KK zur
              im Jahr 2019 sind gegenüber dem Vorjahr gesamthaft                  AHV betrug der Kostenanstieg rund 19 % und bei den
              um 4.2 % gestiegen. Bei der EL zur AHV war ein Ko­                  EL-KK zur IV rund 8 %.
              stenanstieg um 2.8 %, bei der EL zur IV um 4.2 % zu ver­

              ENTWICKLUNG
              10’000
                          EL-BEZIEHENDE
               8’000

               6’000

               4’000                                                                                                     ’417
                                                                                                                        6
                                                                                                                        EL zur AHV Beziehende
               2’000
                                                                                                                        4’265
                    0                                                                                                    EL zur IV Beziehende

                         10      11      12      13      14      15          16      17       18      19

              Die Anzahl der EL-Beziehenden nimmt weiterhin konstant              stärker gewachsen als die Zahl der EL-Bezugsberechtigten
              zu. In den vergangenen 10 Jahren ist die Zahl der EL-Bezugs­        zur IV mit total 1’065 Fällen bzw. 33,3 %. Zum Vorjahr war
              berechtigten zur AHV mit total 1’857 Fällen bzw. 40.7 %             über beide Kategorien ein Anstieg von 4.2 % zu registrieren.

                                                                             19
                                                                   KENNZAHLEN
Kantonale Leistungen

              ÜBER 158 MIO. FRANKEN
              INDIVIDUELLE PRÄMIENVERBILLIGUNG
IN MIO. CHF      200

                 150

                 100

                   50                                                                                                158.1 Mio. CHF
                                                                                                                      Individuelle Prämien­
                    0                                                                                                 verbilligung (IPV)

                         10      11      12     13      14      15       16          17     18      19
              Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnis­          das Parametermodell auch im Jahr 2019 bis an die ge­
              sen werden individuelle Prämienverbilligungen (IPV) für die        setzlichen Grenzen auszuschöpfen. Ein Anspruch besteht,
              Krankenpflegeversicherung gewährt.                                 wenn die kantonalen Richtprämien einen bestimmten Pro­
              Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchs­             zentsatz des massgebenden Einkommens übersteigen.
              berechtigten Personen ein angemessener Versiche­                   Bei Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, wird die
              rungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingen gewährlei­            kantonale Durchschnittsprämie ausgerichtet. Weiter deckt
              stet werden. Als Berechnungsgrundlage dient die letzte             die IPV die effektiven Versicherungsprämien von Personen
              definitive Steuerveranlagung. Der Kantonsrat beschloss,            mit Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen für Familien.

          ENTWICKLUNG
          35’000
                      IPV-LEISTUNGSENTSCHEIDE
              30’000                                                                                                 24’151
                                                                                                                      Ordentliche
              25’000                                                                                                  Prämienverbilligung

              20’000
              18’000

                                                                                                                      2’256
                                                                                                                     1
              15’000
                                                                                                                     Ergänzungsleistungen
                                                                                                                     zur AHV und IV
              10’000
              12’000
                                                                                                                      ’983
                                                                                                                     6
               5’000
               9’000                                                                                                 Sozialhilfe

                                                                                                                      ’544
                                                                                                                     1
                   0
               6’000
                                                                                                                     Ergänzungsleistungen
                         10      11     12      13      14      15      16          17      18      19               für Familien
               3’000
                                                                                                                      ’414
                                                                                                                     1
                    0                                                                                                Quellensteuer

                         10      11      12     13      14      15       16          17     18      19
              Die Anzahl der Leistungsentscheide hat im Vergleich                und FamEL den grössten Einfluss auf das Wachstum hat­
              zum Vorjahr zugenommen. Die Zunahme ist vor allem                  ten. Weitere Faktoren, die sich auf die Höhe der Leistun­
              bei den Verfügungen von Ergänzungsleistungen (EL) zur              gen auswirken, sind die hinter einem Leistungsentscheid
              AHV / IV mit 2 % und EL für Familien (FamEL) mit 22 % zu           stehende Anzahl von Personen, sowie bei den ordent­
              registrieren. Die Leistungen sind im Berichtsjahr um 4 %           lichen Prämienverbilligungen und der Quellensteuer die
              gestiegen, wobei die Anzahl der Leistungsentscheide EL             Höhe des massgebenden Einkommens.

                                                                            20
                                                                  KENNZAHLEN
Compliance

ENTWICKLUNG BEITRAGSINKASSO
20’000

16’000

12’000

 8’000
                                                                                                          3’222
                                                                                                         1
                                                                                                         Mahnungen
 4’000
                                                                                                          ’336
                                                                                                         5
      0                                                                                                  Betreibungen

           10      11      12      13      14      15      16          17      18      19

EINSPRACHEVERFAHREN
                                                                                249
                                                                                Ergänzungsleistungen

                                                                                 9
                                                                                7
                                                                                Individuelle Prämienverbilligung

                                                                                50
                                                                                Beiträge / Zulagen

                                                                                1
                                                                                 3
                                                                                AHV-Leistungen

                                                                                9
                                                                                Arbeitgeberhaftung
   140

   120

SCHADENERSATZ
 100
              / STRAFANZEIGEN / BESCHWERDEN
    80                                                                                                   3
                                                                                                         6
                                                                                                         Schadenersatzverfahren
    60
                                                                                                         7
                                                                                                         3
                                                                                                         Beschwerden Versicherungs-
    40
                                                                                                         gericht Kt. Solothurn
    20                                                                                                   28
                                                                                                          Strafanzeigen
      0
                                                                                                         
                                                                                                         4
           10      11      12      13      14      15      16          17      18      19                Beschwerden Bundesgericht

Durch die Implementierung des neuen BVM-Prozesses                   Die Anzahl Beschwerden ans Versicherungsgericht blieben
wurden 2019 insgesamt 28 Strafanzeigen zuhanden der                 im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert. Bei den Be­
Staatsanwaltschaft eingereicht (2018: 2). Im Jahr 2019 wur­­        schwerden ans Bundesgericht konnten wir einen erfreulichen
den 63 Schadenersatzverfügungen erlassen (im Vorjahr 43).           Rückgang auf 4 eingegangene Beschwerden verzeichnen.

                                                               21
                                                     KENNZAHLEN
Rechnung und Bilanz

AUSGLEICHSKASSE

     Verwaltungsrechnung konsolidiert                                        2019                              2018

     Aufwand                                                                 CHF                                CHF
     Personalaufwand                                                   11’143’611                         10’515’460
     Sachaufwand                                                        6’783’802                          6’136’147
     Raum-/Liegenschaftskosten                                          1’047’515                          1’080’539
     Dienstleistungen Dritter                                           2’544’082                          2’553’057
     Passivzinsen / Kapitalkosten                                         216’448                            217’650
     Abschreibungen                                                     2’122’850                          3’926’075
     Allgemeine Verwaltungskosten                                          41’594                             29’564
     Bildung von Rückstellungen                                           863’500                            130’000
     Total Aufwand                                                     24’763’402                         24’588’492

     Ertrag
     Verwaltungskostenbeiträge Beitragszahlender  8’660’511  8’934’042
     Vermögenserträge                                96’413     93’136
     Kostenvergütungen Dritter                   15’429’481 14’745’438
     Auflösung von Rückstellungen                   103’200    180’000
     Liegenschaftsrechnung                          888’538    833’672
     Total Ertrag                                25’178’143 24’786’288

     Aufwand- (–) / Ertragsüberschuss (+)
     Verwaltungsrechnung                                                   414’741                            197’796

     Bilanz                                                                 2019                                2018

     Aktiven                                                                 CHF                                CHF
     Umlaufvermögen                                                     8’469’707                         11’349’560
     Anlagevermögen                                                    16’000’119                         16’433’529
     Total Aktiven                                                     24’469’826                         27’783’089

     Passiven
     Kurzfristige Verbindlichkeiten                                     1’137’960                          1’629’163
     Langfristige Verbindlichkeiten                                    12’654’698                         15’891’499
     Kapital und Reserven                                              10’677’168                         10’262’427
     Total Passiven                                                    24’469’826                         27’783’089

     Bericht der Revisionsstelle                                Im Bericht bestätigte die Revisionsstelle eine sachkun­
     Die Geschäftsführung und die Buchhaltung der Aus­          dige und vorschriftsgemässe Führung der Geschäfte so­
     gleichskasse und der kantonalen Familienausgleichs­        wie eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende
     kasse wurden durch die BDO AG, Solothurn überprüft.        materielle Rechtsanwendung.

                                                           22
                                                  KENNZAHLEN
Rechnung und Bilanz

FAMILIENAUSGLEICHSKASSE

   Betriebsrechnung                                         2019                2018

   Aufwand                                                    CHF                 CHF
   Familienzulagen                                      63’149’182          61’100’818
   Abschreibungen / Erlass                                 384’791             456’905
   Total Aufwand                                        63’533’973          61’557’723

   Ertrag
   Beiträge                                             55’896’333          59’480’592
   Lastenausgleich                                       1’862’523           3’863’981
   Rückerstattungsforderungen Leistungen                 1’280’265               5’300
   Schadenersatzforderungen                                 60’800              11’084
   Total Ertrag                                         59’099’921          63’360’957

   Verwaltungsrechnung                                      2019                2018

   Aufwand                                                    CHF                 CHF
   Personalaufwand                                       1’134’506           1’057’408
   Sachaufwand                                             790’462             719’134
   Raum-/Liegenschaftskosten                               105’508             109’570
   Dienstleistungen Dritter                                204’397             212’929
   Abschreibungen                                          292’384             328’539
   Allgemeine Verwaltungskosten                              2’295              24’319
   Wertschriftenaufwand                                  1’172’224           5’845’730
   Bildung von Rückstellungen                              383’000              13’000
   Total Aufwand                                         4’084’776           8’310’629

   Ertrag
   Kostenvergütungen Dritter                               232’837             242’876
   Wertschriftenertrag                                   9’306’077           3’329’909
   Auflösung von Rückstellungen                                  -             600’000
   Total Ertrag                                          9’538’914           4’172’785

   Aufwand- (–) / Ertragsüberschuss (+)                  1’020’086          -2’334’610

   Bilanz                                                   2019                2018

   Aktiven                                                    CHF                 CHF
   Umlaufvermögen                                        5’809’386           7’533’535
   Anlagevermögen                                       77’674’327          75’178’101
   Total Aktiven                                        83’483’713          82’711’636

   Passiven
   Kurzfristige Verbindlichkeiten                           38’554             669’563
   Langfristige Verbindlichkeiten                          701’287             658’287
   Kapital und Reserven                                 82’743’872          81’383’786
   Total Passiven                                       83’483’713          82’711’636

                                               23
                                           KENNZAHLEN
Ausgleichskasse des Kantons Solothurn
Allmendweg 6 | 4528 Zuchwil
032 686 22 00 | www.akso.ch
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