2019 GESCHÄFTS-BERICHT - Zahlen - Fakten - Hintergründe - Ausgleichskasse Solothurn
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Inhaltsverzeichnis MAGAZIN KENNZAHLEN ktuelle Themen A Seite 5 Seite 11 Kennzahlen 2019 aus dem Bereich Bundesaufgaben Neue Sozialversicherungsabkommen Bundesaufgaben mit Serbien, Montenegro, Kosovo Seite 12 Über 596 Mio. Franken Beitragseinnahmen und Brasilien – Einführung neuer Pro- Entwicklung Beitragspflichtige gramme – Steuerreform und AHV- Finanzierung – Änderungen in der AHV Seite 13 Entwicklung Beitragseinnahmen Entwicklung Mitgliederstruktur Seite 6 Zahlen und Fakten Seite 14 Entwicklung Arbeitgeberkontrollen Was Sie schon immer über die Leistungen der AHV und IV Ausgleichskasse des Kantons Solothurn wissen wollten Seite 15 Über 1’033 Mio. Franken Leistungen aus Bundesaufgaben ktuelle Themen A Seite 7 Seite 16 67 Mio. Franken Familienzulagen aus dem Bereich Kantonale Leistungen Entwicklung FAK- und FLG-Beziehende Datenaustausch mit Migrationsbehörden für die Ergänzungsleistungen – Zahn Seite 17 Über 20 Mio. Franken Erwerbsersatz- behandlungskosten in der EL und der und Mutterschaftsentschädigungen neue Zahnarzttarif «Dentotar» – Anträge Entwicklung EO- und MSE-Beziehende für die ordentliche individuelle Prämien Seite 18 Über 945 Mio. Franken AHV- und IV-Leistungen verbilligung (IPV) – Zusammenarbeit Entwicklung AHV- und IV-Beziehende mit dem Katasteramt und der Solo thurnischen Gebäudeversicherung SGV Kantonale Leistungen Organe und Organisation Seite 8 Seite 19 Über 245 Mio. Franken Ergänzungsleistungen Ein Überblick der Ausgleichskasse Entwicklung EL-Beziehende des Kantons Solothurn Seite 20 ber 158 Mio. Franken Individuelle Ü Aktuelle Themen der Ausgleichskasse Seite 9 Prämienverbilligung Reorganisation Entwicklung IPV-Leistungsentscheide Compliance Seite 21 Entwicklung Beitragsinkasso Einspracheverfahren Schadenersatz / Strafanzeigen / Beschwerden Rechnung und Bilanz Seite 22 Ausgleichskasse Seite 23 Familienausgleichskasse Impressum Redaktion: Ausgleichskasse des Kantons Solothurn Layout: Die Waldstätter AG, Stans Druck: Paul Büetiger AG, Biberist
Editorial REORGANISATION Der Ausgleichskasse des Kantons Um diesen Anforderungen gerecht zu Solothurn (AKSO) obliegt – wie auch werden, hat der Verwaltungsrat im den anderen Durchführungsstellen Februar 2019 beschlossen, die Organi der 1. Säule des schweizerischen sationsstruktur der AKSO anzupassen Sozialversicherungssystems – die und eine Reorganisation durchzu Verantwortung, neben den aktuell führen. Details zu der Reorganisation gültigen gesetzlichen Bestimmungen können weiter hinten in diesem Bericht auch neue gesetzliche Vorgaben dem Kapitel «aktuelle Themen der und Anpassungen zeitnah und effizient Ausgleichskasse» entnommen werden. umzusetzen. Dazu gehören unter Trotz all dieser Herausforderungen, anderem die Umsetzung der Steuer standen unsere Kunden mit ihren reform und AHV-Finanzierung (STAF) Anliegen, Bedürfnissen und Fragen (Höhere Beitragssätze AHV), die jederzeit im Fokus unserer Aufmerk Umsetzung des angepassten Famili samkeit. Dank ihres professionellen enzulagengesetzes, die Reform der und engagierten Einsatzes haben Ergänzungsleistungen zur AHV und es die Mitarbeitenden der AKSO ge IV, die Einführung des Vaterschafts schafft, die Anliegen der Kunden urlaubs, sowie den Beitragsbezug für jederzeit zu erfüllen. Für diesen Ein die Sonderfinanzierung der Ergän satz danke ich den Mitarbeitenden zungsleistungen für einkommens der AKSO herzlich. schwache Familien durch die Fami lienausgleichskassen. In näherer Auch den Mitgliedern des Verwal Zukunft können die Überbrückungs tungsrates, unseren Partnern und leistungen für ausgesteuerte Arbeits den anderen Behörden danke ich lose, sowie die Reform der AHV für die stets professionelle und kon (AHV 21) dazukommen. struktive Zusammenarbeit. Roger Schmid, Geschäftsleiter 3 MAGAZIN
Sozialversicherungsabkommen – Neue Programme – STAF – Änderungen in der AHV AKTUELLE THEMEN AUS DEM BEREICH BUNDESAUFGABEN Neue Sozialversicherungsab und eine verlässliche Altersvorsorge wichtige Grund- kommen mit Serbien, Montenegro, lagen. Die Vorlage verschafft der AHV jährlich über Kosovo und Brasilien 2 Milliarden Franken an zusätzlichen Einnahmen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Siche- Die Abkommen mit Serbien und Montenegro sind rung der Renten. Die Änderungen treten am 1. Januar am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Diejenigen mit 2020 in Kraft. Kosovo am 1. September 2019 und mit Brasilien am 1. Oktober 2019. Der sachliche Geltungsbereich Die erste kantonale Vorlage zur STAF scheiterte am umfasst die Rechtsvorschriften im Bereich Alters-, 19. Mai 2019 knapp an der Urne. Die zweite Vorlage Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Die wurde am 9. Februar 2020 vom Stimmvolk angenom- Abkommen regeln insbesondere die Gleichbehand- men. Mit der zweiten Vorlage sind nebst den steuer- lung der Angehörigen der Vertragsstaaten, den Zu- lichen Änderungen auch die Ausgleichskassen, wel- gang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit der che im Kanton Solothurn tätig sind, betroffen. Die Vertragsstaaten, die Zahlung der ordentlichen Ren- Familienausgleichskassen haben die Beiträge zur Fi- ten bei Wohnsitz im Ausland sowie die Versicherten- nanzierung der Ergänzungsleistungen für Familien unterstellung der erwerbstätigen Personen. Letztere bei den Beitragspflichtigen zu erheben. Alle steuer- sieht das Erwerbsortsprinzip mit der Möglichkeit pflichtigen juristischen Personen, die der Beitrags- der Entsendung vor. pflicht an die Familienausgleichskassen unterstehen, bezahlen einen separaten Beitragssatz von maximal 0.15 % der für die Familienzulagen verbindlichen Einführung neuer Programme Lohnsummen. Der Regierungsrat legt den effektiven Im April 2019 wurden nach intensiver Vorberei- Beitragssatz jährlich fest. Die zusätzlichen Beiträge tungszeit die neuen Programme in den Abteilungen sollen ab 1. Januar 2021 erhoben werden. persönliche Beiträge, Arbeitgeber, Zulagen und Renten (IV-Taggeld) erfolgreich in Betrieb genom- men. Das Projekt «Coopération» – unter diesem Änderungen auf 1. Januar 2019 Namen lief die Einführung der neuen Fachapplika- in der AHV tionen mit der Unterstützung der Informatikgesell- Die AHV / IV-Renten wurden per 1. Januar 2019 der ak- schaft für Sozialversicherungen IGS – war für alle tuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die Beteiligten herausfordernd. Das Ziel, einen für un- Minimalrente der AHV / IV beträgt neu 1’185 Franken, sere Kunden reibungslosen Übergang und eine die Maximalrente 2’370 Franken pro Monat. Gleich- weiterhin effiziente Kundenbetreuung zu gewähr- zeitig wurden Anpassungen im Beitragsbereich vorge- leisten, konnte erreicht werden. nommen. Die Mindestbeiträge der Selbständiger- werbenden und der Nichterwerbstätigen an die AHV, IV und EO wurden von 478 auf 482 Franken pro Jahr Steuerreform und AHV-Finan erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV / IV zierung (STAF) von 914 auf 922 Franken. Die Beiträge an die AHV wur- In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wurde die den um 0.3 % auf 8.7 % erhöht. Weiter wurde auch die Vorlage deutlich angenommen. Für den Wohlstand sinkende Beitragsskala für Selbständigerwerbende der Schweiz sind eine international wettbewerbsfä- entsprechend angepasst. hige und konforme Besteuerung der Unternehmen 5 MAGAZIN
Was Sie schon immer über die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn wissen wollten ZAHLEN UND FAKTEN 114 Mitarbeitende, davon gut drei Viertel Frauen 6 Lernende 53 Teilzeit Pensen 40 Jahre ist das Durchschnittsalter unserer Mitarbeitenden 10 Jahre beträgt die durchschnittliche Berufserfahrung im Betrieb rund 15 Berufsgruppen beschäftigen wir: aufleute, Sozialversicherungsfachleute, Krankenversicherungs K fachleute, Sozialversicherungsexperten, Betriebswirtschafter HF, Betriebsökonomen, Qualitätsmanager HF, Projektmanager, Wirtschaftsinformatiker, ICT-Systemtechniker, Juristen, Sachbe arbeitende Rechnungswesen, Fachleute Finanz- und Rechnungs wesen, Controller, Revisoren In 9 von 10 Sozialversicherungen sind wir tätig: AHV, IV, EL, EO / MSE, FAK / FLG, KVG, ALV, UVG, BVG Im Jahr 2019 ... 7’224 Kundinnen und Kunden wurden bei uns am Schalter bedient 124’100 Briefe wurden geöffnet 1’657’684 digitale Dokumente wurden verarbeitet (entspricht 3’930’706 Seiten) 95’800 Besucher haben wir auf www.akso.ch verzeichnet 6 MAGAZIN
Datenaustausch – Ergänzungsleistungen – Prämien verbilligung – Zusammenarbeit AKTUELLE THEMEN AUS DEM BEREICH KANTONALE LEISTUNGEN Datenaustausch mit Migrations Anträge für die ordentliche indivi- behörden für Ergänzungslei- duelle Prämienverbilligung (IPV) stungen (EL) im Jahr 2019 Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 zwei Vor- Der Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilli- lagen zur Änderung des Ausländergesetzes verab- gung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der schiedet. Im Rahmen dieser Änderung wurde eine AKSO geltend zu machen. Diese stellt allen Personen gesetzliche Grundlage geschaffen, die den Daten- ein Antragsformular zu, welche nach Auswertung austausch zwischen den Migrationsbehörden und der Steuerdaten voraussichtlich Anspruch auf IPV den für die Ergänzungsleistungen zuständigen Be- haben. Im Jahr 2019 wurden im ersten Quartal rund hörden ermöglicht, wenn Ausländer/innen EL be- 23’000 Anträge für die ordentliche individuelle Prä- ziehen. Zweck dieser Bestimmung ist eine Prüfung mienverbilligung verschickt. Bis Ende März 2019 deren Anwesenheitsverhältnisse. Eine entspre- wurden rund 21’000 Anträge retourniert, was einer chende gesetzliche Bestimmung wurde ebenfalls Rücklaufquote von 92 % entspricht. In der Abteilung im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur IPV konnten bereits im ersten Quartal zwei Drittel Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversiche- (rund 14’200) aller eingereichten Anträge verfügt rung (ELG) statuiert. Diese Gesetzes- bzw. Verord- werden. Das Ziel der AKSO ist es, die Kunden so nungsänderungen traten bereits am 1. Juli 2018 in rasch als möglich mit der korrekten Prämienverbilli- Kraft. Der automatische Datenaustausch konnte gung zu bedienen. So wurden bis Ende Juni 2019 auf den 1. Juli 2019 erfolgreich eingeführt werden. über 21’000 Verfügungen erstellt, was 90 % vom Total der eingereichten Antragsformulare entspricht. Zahnbehandlungskosten in der EL und der neue Zahn Zusammenarbeit mit dem Kataster- arzttarif «Dentotar» amt und der Solothurnischen Gebäudeversicherung SGV Zahnbehandlungskosten werden über die Krank- heits- und Behinderungskosten der Ergänzungs- Gehört bei einer EL-beziehenden Person eine Liegen- leistungen rückvergütet, sollte die Behandlung schaft zu den Vermögenswerten, so sind diverse Ab- den EL-Kriterien der Einfachheit, Wirtschaftlich- klärungen notwendig. Für die Berechnung von Ergän- keit und Zweckmässigkeit entsprechen. Um die zungsleistungen bei selbstbewohnten Liegenschaften geplanten Zahnbehandlungen nach einheitlichen benötigt die AKSO den Katasterwert und bei nicht Grundsätzen zu beurteilen, pflegt die AKSO eine selbstbewohnten Liegenschaften den Verkehrswert. enge Zusammenarbeit mit ihren drei Vertrauens- Um diese Werte in Erfahrung zu bringen, pflegt die zahnärzten, welche die Angemessenheit von Kos- Ausgleichskasse eine Zusammenarbeit mit dem Kata- tenvoranschlägen und Rechnungen beurteilen. steramt und der Solothurnischen Gebäudeversiche- Sollten die Unterlagen für eine Beurteilung nicht rung SGV. Im Jahr 2019 wurden im Auftragsverhältnis ausreichen, so wird eine klinische Untersuchung 324 Verkehrswertschätzungen durchgeführt. Diese bei einem der drei Vertrauenszahnärzten ange- Bewertungen fliessen in die jährlichen Ergänzungslei- ordnet. stungen ein. Beim letzten gemeinsamen Treffen mit Seit 1. Januar 2018 wird für Zahnbehandlungen der dem Katasteramt wurden punktuelle Verbesserungen neue «Dentotar-Tarif» angewendet. Diese Tarifän- besprochen und festgestellt, dass die Zusammenar- derung konnte erfolgreich eingeführt werden. beit erfolgreich verläuft. 7 MAGAZIN
Ein Überblick der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn ORGANE UND ORGANISATION Verwaltungsrat Aufsichtsbehörden Präsidentin Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Wyss Brigit, Regierungsrätin Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn (VWD) Vizepräsident Regierungsrätin Wyss Brigit Bertini Silvio Mitglieder Revisionsstelle Bieri Kathy BDO AG, Zürich Brügger Peter Meier Christina Steinacher Patrizia Flavia Organisation Weitere Teilnehmende Schmid Roger, Geschäftsleiter Ausgleichskasse Schmid Roger, Geschäftsleiter Ausgleichskasse Misteli Matthias, Bereichsleiter Compliance (mit beratender Stimme) (Stellvertretender Geschäftsleiter) Fiechter-Jaeggi Karin, Geschäftsleiterin IV-Stelle Christ Michael, Bereichsleiter Bundesaufgaben (mit beratender Stimme) Schnyder Jasmin, Bereichsleiterin Kantonale Leistungen Misteli Matthias, Bereichsleiter Compliance Kissling René, Bereichsleiter Finanzen / Dienste (Stellvertretender Geschäftsleiter) Bundesamt für Verwaltungsrat der Ausgleichskasse Sozialversicherungen des Kantons Solothurn Volkswirtschaftsdepartament des Kantons Solothurn GESCHÄFTSLEITER UNTERNEHMENS- ENTWICKLUNG COMPLIANCE BUNDESAUFGABEN KANTONALE LEISTUNGEN FINANZEN / DIENSTE Abteilungen: Abteilungen: Abteilungen: Abteilungen: • Human Resources • Arbeitgeber • Ergänzungsleistungen • Document Management • Inkasso • Persönliche Beiträge • E L-Administration / Krank- Center • Rechtsdienst • Zulagen / EO / MSE heitskosten • Finanz- und Rechnungs- • Renten • Prämienverbilligung wesen • Informatik • Zentrale Dienste 8 MAGAZIN
Organisationsstruktur – Aufgabenzuteilung – Unternehmens entwicklung AKTUELLE THEMEN DER AUSGLEICHSKASSE Reorganisation AKSO Der Verwaltungsrat der Ausgleichskasse des Kan- Prämienverbilligung) erreicht. Weiter wurden in tons Solothurn (AKSO) hat in einem Workshop im dieser Phase die beiden Stabsstellen «Rechtsdienst» Februar 2019 beschlossen, die Organisationsstruk- und «Human-Resources» im neuen Bereich Com- tur der AKSO anzupassen. Mit diesem Schritt soll pliance zusammengefasst, welchem aufgrund sichergestellt werden, dass die AKSO zukünftige seiner Nähe zum Rechtsdienst neu auch das Bei- Herausforderungen wie z. B. gesetzliche Anpas- tragsinkasso angehört. Die Umsetzung der ersten sungen, erhöhte Anforderungen an die Durchfüh- Phase konnte am 01.07.2019 erfolgreich abge- rung, Einführung von neuen Leistungen, Fachkräf- schlossen werden. temangel etc. erfolgreich meistern kann. Die zweite Phase der Reorganisation war der neuen Die Reorganisation wurde in zwei Phasen geplant Ausrichtung der AKSO «Mitarbeitende als Spezia- in denen einerseits die Zuweisung der Aufgaben listen» gewidmet. Dies betraf insbesondere die 3 auf die verschiedenen Bereiche überprüft und be- bisherigen Abteilungen «Region 1 – 3». Bisher wa- reinigt und andererseits die interne Ausrichtung ren die Mitarbeitenden dieser 3 Abteilungen für das der AKSO verändert werden soll und zwar weg von gesamte Spektrum der Beitragserhebung und der «Mitarbeitende als Generalisten» hin zu «Mitarbei- Gewährung von Zulagen (Familienzulagen, EO- tende als Spezialisten». Aufgrund der stets wach- und Mutterschaftsentschädigung) in dem ihnen senden Komplexität in der Durchführung der ein- zugewiesenen geografischen Gebiet zuständig. Die zelnen Beitrags- und Leistungsarten ist dieser Aufgaben wurden neu auf 3 spezialisierte Abtei- zweite Schritt unumgänglich. lungen verteilt. Diese sind «Beiträge Arbeitgeber», «Persönliche Beiträge» (Selbständige und Nichter- In der ersten Phase hat die AKSO die Aufgabenzu- werbstätige), sowie «Familienzulagen, EO, MSE». teilung auf die verschiedenen Bereiche überprüft Die Abteilungen sind mit den ihnen zugeteilten und in der Folge die Aufgaben der bisherigen Be- Aufgaben neu jeweils für das gesamte Kantonsge- reiche «Beiträge und Zulagen» sowie «Leistungen» biet zuständig. Im Verlauf der zweiten Phase konn- auf die beiden neuen Bereiche «Bundesaufgaben» te auch die Rekrutierung des neu geschaffenen und «Kantonale Leistungen» zugeteilt. Mit diesem Teams «Unternehmensentwicklung» erfolgreich Schritt wurde eine klare Trennung zwischen den abgeschlossen werden. Die beschriebenen Mass- vom Bund übertragenen Aufgaben (wie z. B. AHV- nahmen der zweiten Phase traten per 01.01.2020 in Beitragsbezug, Festlegung und Auszahlung von Kraft. Renten, Erwerbsersatz, etc.) und den vom Kanton der Ausgleichskasse übertragenen Aufgaben (Durch Die gesamte Reorganisation wurde mit dem beste- führung Ergänzungsleistungen und individuelle henden langjährigen Personal der AKSO vollzogen. 9 MAGAZIN
10 MAGAZIN
2019 KENNZAHLEN 597 Mio. CHF VERSICHERUNGSBEITRÄGE 1’437 Mio. CHF LEISTUNGEN 2’034 Mio. CHF GESAMTVOLUMEN GELDFLUSS 11 MAGAZIN
Bundesaufgaben ÜBER 596 MIO. FRANKEN BEITRAGSEINNAHMEN 453.5 Mio. CHF Beiträge Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invaliden- versicherung, Erwerbsausfallentschädigung (AHV / IV / EO) 84.8 Mio. CHF Beiträge Arbeitslosenversicherung (ALV) 54.2 Mio. CHF Beiträge Familienzulagen (FAK) 3.2 Mio. CHF Beiträge Familienzulagen Selbstständigerwerbende (FAK-SE) 0.6 Mio. CHF Beiträge Familienzulagen Nichterwerbstätige (FAK-NE) 0.3 Mio. CHF Beiträge Familienzulagen Landwirtschaft (FLG) Total 596.6 Mio. CHF ENTWICKLUNG BEITRAGSPFLICHTIGE 40’000 30’000 20’000 5’788 3 10’000 Beitragspflichtige der AKSO 0 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Bei den Beitragspflichtigen der AKSO sind die beitrags stige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse, wie zahlenden Arbeitgeber im vereinfachten Abrechnungs sie zum Beispiel in Privathaushalten regelmässig vorkom verfahren mit eingerechnet. Von diesem Verfahren kann men. Die Differenz in der Summe der Beitragspflichtigen ein Arbeitgeber freiwillig Gebrauch machen. Es erleich der AKSO gegenüber dem Vorjahr ist in erster Linie auf tert ihm die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge eine Anpassung der Zählweise zurückzuführen. Die Selb (AHV / IV / EO / ALV / Familienzulagen) und gleichzeitig der ständigerwerbenden im Nebenerwerb wurden nicht mehr Quellensteuer. In erster Linie ist es gedacht für kurzfri berücksichtigt. 12 KENNZAHLEN
Bundesaufgaben ENTWICKLUNG BEITRAGSEINNAHMEN IN MIO. CHF 500 453.5 Mio. CHF Beiträge 400 AHV / IV / EO 300 84.8 Mio. CHF Beiträge ALV 200 54.2 Mio. CHF 100 Beiträge FAK 0 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 IN MIO. CHF 4 3.2 Mio. CHF 3 Beiträge FAK-SE 2 0.6 Mio. CHF Beiträge FAK-NE 1 0.3 Mio. CHF 0 Beiträge FLG 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Die Beitragseinnahmen haben sich im Vergleich zum Vor Nichterwerbstätige bezahlen in jedem Fall ab dem 1. Ja jahr wiederum erhöht, was auf eine positive wirtschaft nuar nach dem 20. Geburtstag Beiträge an die AHV, die liche Entwicklung zurückzuführen ist. Personen, die in IV und die EO. Die Beitragspflicht endet mit der Aufgabe der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn der Erwerbstätigkeit. Geben Personen die Erwerbstätig Beiträge an die AHV, die IV und die EO entrichten. Ar keit vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters auf, sind beitnehmende und Selbständigerwerbende sind ab dem sie als Nichterwerbstätige beitragspflichtig. 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig. ENTWICKLUNG MITGLIEDERSTRUKTUR 15’000 3’785 1 Arbeitgeber 12’000 2’208 1 9’000 Nichterwerbstätige 6’000 9’795 Selbstständigerwerbende 3’000 ’111 6 0 Kontrollbetriebe 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Mitglieder einer Ausgleichskasse sind Arbeitgebende, rechnen. Kontrollbetriebe sind Betriebe, welche zurzeit Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige, die bei keine Löhne von Mitarbeitenden abrechnen. der Ausgleichskasse die Sozialversicherungsbeiträge ab 13 KENNZAHLEN
Bundesaufgaben ENTWICKLUNG ARBEITGEBERKONTROLLEN 4’000 3’000 2’000 2’854 Revisionspflichtige Betriebe 1’000 580 0 Arbeitgeberkontrollen 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Durch die Bereinigung des Beitragsregisters im Zuge der entsprach im Jahr 2019 in etwa derjenigen von 2014. Auf Einführung der neuen Beitragsapplikationen sowie der Grund der Arbeitgeberkontrollen im Jahr 2019 konnten Anpassung der Weisungen im Bereich der Arbeitgeber Beiträge auf einer Lohnsumme von 4.9 Mio. Franken kontrolle, hat sich ein weiterer Rückgang der revisions nacherhoben und auf einer Lohnsumme von 2.9 Mio. pflichtigen Betriebe abgezeichnet. Die Anzahl der durch Franken zurückerstattet werden. geführten Revisionen bewegt sich dagegen zyklisch und LEISTUNGEN DER AHV UND IV IN MIO. CHF 800 600 400 77.9 Mio. CHF 7 AHV-RE, AHV-HE 200 67.9 Mio. CHF 1 0 IV-RE, IV-HE, IV-TG 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 14 KENNZAHLEN
Bundesaufgaben ÜBER 1’033 MIO. FRANKEN LEISTUNGEN AUS BUNDESAUFGABEN 777.9 Mio. CHF Alters- und Hinterlassenenversicherung (Rente [AHV-RE], Hilflosenentschädigung [AHV-HE]) 167.9 Mio. CHF Invalidenversicherung (Rente [IV-RE], Hilflosenentschädigung [IV-HE], Taggeld [IV-TG]) 5 9.4 Mio. CHF Familienzulagen Arbeitnehmende (FAK) 2 0.8 Mio. CHF Erwerbsersatz- und Mutterschafts- entschädigung (EO und MSE) 2.7 Mio. CHF Familienzulagen Nichterwerbstätige (FAK-NE) 2.5 Mio. CHF Familienzulagen Landwirtschaft (FLG) 2.4 Mio. CHF Familienzulagen Selbstständigerwerbende (FAK-SE) Total 1’033.6 Mio. CHF 15 KENNZAHLEN
Bundesaufgaben 67 MIO. FRANKEN FAMILIENZULAGEN 59.4 Mio. CHF Familienzulagen an Arbeitnehmende (FAK-AN) 2.7 Mio. CHF Familienzulagen an Nichterwerbstätige (FAK-NE) 2 .5 Mio. CHF Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) 2 .4 Mio. CHF Familienzulagen an Selbstständigerwerbende (FAK-SE) Total 67 Mio. CHF Die Familienausgleichskassen setzen die Familienzulagen Die Höhe der Familienzulagen sind seit Einführung des fest und zahlen diese aus. Anspruch auf FamZG haben Familienzulagengesetzes im Kanton Solothurn unver alle Arbeitnehmenden, alle Selbständigerwerbenden so ändert. Die Kinderzulagen betragen 200 Franken pro wie Nichterwerbstätige mit bescheidenen Einkommen. Monat und die Ausbildungszulagen 250 Franken. In Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Son der Landwirtschaft liegen die Ansätze für Landwirte im derregelung. Im Berichtsjahr wurden durch die Fachabtei Berggebiet 20 Franken höher. Zusätzlich erhalten land lungen 16’554 Geschäftsfälle verarbeitet. Darin enthalten wirtschaftliche Arbeitnehmende die monatliche Haus sind Anmeldungen, Änderungsmeldungen sowie Mittei haltungszulage von 100 Franken, sofern die Vorausset lungen über die Verlängerung der FamZG. zungen erfüllt werden. ENTWICKLUNG 18’000 FAK- UND FLG-BEZIEHENDE 15’000 14’985 1800 FAK-AN Beziehende 12’000 1500 9’000 1200 6’000 900 12 7 FAK-NE Beziehende 3’000 600 29 6 0 FAK-SE Beziehende 300 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 32 4 0 FLG Beziehende 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Die Anzahl Familienzulagen-Beziehende bei den Arbeit digerwerbende und Nichterwerbstätige einen Rückgang nehmenden ist im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert. feststellen. Bei FLG-Beziehenden zeichnet sich eine deutliche Hingegen kann man bei Beziehenden im Bereich Selbstän Zunahme bei den Arbeitnehmenden in der Landwirtschaft ab. 16 KENNZAHLEN
Bundesaufgaben 12 ÜBER 10 20 MIO. FRANKEN ERWERBSERSATZ- UND 8 MUTTERSCHAFTSENTSCHÄDIGUNGEN IN MIO. CHF 6 12 10.9 Mio. CHF 4 10 Mutterschafts entschädigung (MSE) 2 8 9.9 Mio. CHF 0 6 Erwerbsersatz 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 entschädigung (EO) 4 Die Summe der Mutterschaftsentschädigung (MSE) Beförderungsdienste sowie der übrigen Dienste zu 2 ist im Jahr 2019 erneut angestiegen. Hingegen sank rückzuführen ist. Im Zivildienst gab es im 2019 eine die Summe der ausbezahlten Erwerbsausfallentschä weitere Steigerung. 0 digungen (EO), was sicherlich auf den Rückgang der 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 ENTWICKLUNG EO- UND MSE-BEZIEHENDE 6’000 3’920 Militärdienst* 5’000 2’041 Übrige Dienste* 4’000 1’430 3’000 Zivildienst 81 8 2’000 MSE-Bezügerinnen 1’000 693 Zivilschutz 0 654 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Beförderungsdienst* * Anzahl Soldmeldekarten 100’000 75’000 95’839 50’000 MSE-Tage 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Die Anzahl vergüteter Tage in der Mutterschaftsent dienstleistenden ist ein Anstieg zu verzeichnen. Hinge schädigung (MSE) ist seit 2017 steigend. Diejenige der gen gab es in den Beförderungs- und übrigen Diensten MSE-Anmeldungen blieb jedoch im Vergleich zum Vor einen starken Rückgang. jahr unverändert. Bei den Soldmeldekarten der Militär 17 KENNZAHLEN
Bundesaufgaben ÜBER 400 945 MIO. FRANKEN AHV- UND IV-LEISTUNGEN IN MIO. CHF 400 350 800 64 Mio. CHF 7 AHV-Rente (AHV-RE) 350 300 600 300 250 400 146.3 Mio. CHF IV-Rente (IV-RE) 250 200 13.8 Mio. CHF 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 AHV-Hilflosenentschädigung 200 150 (AHV-HE) 150 100 1 Mio. CHF 1 IV-Taggeld (IV-TG) 15 50 10.6 Mio. CHF IV-Hilflosenentschädigung 10 0 (IV-HE) 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 5 Total 945.7 Mio. CHF 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Die Ausgaben für AHV- und IV-Leistungen sind im Ver AHV-Rentner/innen hat um 893 Personen zugenommen, gleich zum letzten Jahr erneut angestiegen. Der Bestand der was Mehrausgaben von 23.4 Mio. Franken generiert hat. ENTWICKLUNG 40’000 AHV- UND IV-BEZIEHENDE 35’000 35’233 AHV-RE-Beziehende 30’000 15’000 25’000 ’785 7 12’000 IV-RE-Beziehende 20’000 9’000 ’659 1 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 AHV-HE-Beziehende 6’000 1’267 IV-HE-Beziehende 3’000 55 4 0 IV-TG-Beziehende 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Im Jahr 2019 haben 43’018 Personen eine AHV- oder senen Renten, andererseits auf die Anzahl Personen, die IV-Rente durch die AKSO bezogen. Dies entspricht ei das ordentliche AHV-Rentenalter erreichen und somit aus ner Zunahme von 1’051 Fällen oder 2.5 % (AHV +893, der IV ausscheiden, beeinflusst. IV +158 Fälle), im Vergleich zum Vorjahr. Die Anzahl der AHV-RE: einfache Renten / Zusatzrenten / Kinder- und IV-Rentner/innen ist nach Jahren der Stabilität wieder Waisenrenten / Witwer- und Witwenrenten deutlicher angestiegen. Diese Veränderung wird einer IV-RE: einfache Renten / Zusatzrenten / Kinderrenten seits durch die Anzahl der durch die IV-Stellen beschlos HE: leichten, mittleren und schweren Grades 18 KENNZAHLEN
Kantonale Leistungen ÜBER 160 245 MIO. FRANKEN ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN IN MIO. CHF 140 120 130.7 Mio. CHF Ergänzungsleistungen zur IV 100 (EL-IV) 80 98.6 Mio. CHF Ergänzungsleistungen zur 60 AHV (EL-AHV) 40 9 9.3 Mio. CHF 20 Krankheitskosten EL zur AHV 8 (EL-KK-AHV) 0 6 6.5 Mio. CHF 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Krankheitskosten EL zur IV 4 (EL-KK-IV) 2 0 Total 245.1 Mio. CHF 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Im Kanton Solothurn wurden im Jahr 2019 Ergänzungs zeichnen. Bei den Krankheits- und Behinderungskosten leistungen (EL) von über 245 Mio. Franken ausgerichtet. zur Ergänzungsleistung (EL-KK) wurden insgesamt rund Der Trend der letzten Jahre hält weiterhin an; die Kosten 14 % mehr ausgegeben als im Vorjahr. Bei den EL-KK zur im Jahr 2019 sind gegenüber dem Vorjahr gesamthaft AHV betrug der Kostenanstieg rund 19 % und bei den um 4.2 % gestiegen. Bei der EL zur AHV war ein Ko EL-KK zur IV rund 8 %. stenanstieg um 2.8 %, bei der EL zur IV um 4.2 % zu ver ENTWICKLUNG 10’000 EL-BEZIEHENDE 8’000 6’000 4’000 ’417 6 EL zur AHV Beziehende 2’000 4’265 0 EL zur IV Beziehende 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Die Anzahl der EL-Beziehenden nimmt weiterhin konstant stärker gewachsen als die Zahl der EL-Bezugsberechtigten zu. In den vergangenen 10 Jahren ist die Zahl der EL-Bezugs zur IV mit total 1’065 Fällen bzw. 33,3 %. Zum Vorjahr war berechtigten zur AHV mit total 1’857 Fällen bzw. 40.7 % über beide Kategorien ein Anstieg von 4.2 % zu registrieren. 19 KENNZAHLEN
Kantonale Leistungen ÜBER 158 MIO. FRANKEN INDIVIDUELLE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN MIO. CHF 200 150 100 50 158.1 Mio. CHF Individuelle Prämien 0 verbilligung (IPV) 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnis das Parametermodell auch im Jahr 2019 bis an die ge sen werden individuelle Prämienverbilligungen (IPV) für die setzlichen Grenzen auszuschöpfen. Ein Anspruch besteht, Krankenpflegeversicherung gewährt. wenn die kantonalen Richtprämien einen bestimmten Pro Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchs zentsatz des massgebenden Einkommens übersteigen. berechtigten Personen ein angemessener Versiche Bei Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, wird die rungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingen gewährlei kantonale Durchschnittsprämie ausgerichtet. Weiter deckt stet werden. Als Berechnungsgrundlage dient die letzte die IPV die effektiven Versicherungsprämien von Personen definitive Steuerveranlagung. Der Kantonsrat beschloss, mit Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen für Familien. ENTWICKLUNG 35’000 IPV-LEISTUNGSENTSCHEIDE 30’000 24’151 Ordentliche 25’000 Prämienverbilligung 20’000 18’000 2’256 1 15’000 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 10’000 12’000 ’983 6 5’000 9’000 Sozialhilfe ’544 1 0 6’000 Ergänzungsleistungen 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 für Familien 3’000 ’414 1 0 Quellensteuer 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Die Anzahl der Leistungsentscheide hat im Vergleich und FamEL den grössten Einfluss auf das Wachstum hat zum Vorjahr zugenommen. Die Zunahme ist vor allem ten. Weitere Faktoren, die sich auf die Höhe der Leistun bei den Verfügungen von Ergänzungsleistungen (EL) zur gen auswirken, sind die hinter einem Leistungsentscheid AHV / IV mit 2 % und EL für Familien (FamEL) mit 22 % zu stehende Anzahl von Personen, sowie bei den ordent registrieren. Die Leistungen sind im Berichtsjahr um 4 % lichen Prämienverbilligungen und der Quellensteuer die gestiegen, wobei die Anzahl der Leistungsentscheide EL Höhe des massgebenden Einkommens. 20 KENNZAHLEN
Compliance ENTWICKLUNG BEITRAGSINKASSO 20’000 16’000 12’000 8’000 3’222 1 Mahnungen 4’000 ’336 5 0 Betreibungen 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 EINSPRACHEVERFAHREN 249 Ergänzungsleistungen 9 7 Individuelle Prämienverbilligung 50 Beiträge / Zulagen 1 3 AHV-Leistungen 9 Arbeitgeberhaftung 140 120 SCHADENERSATZ 100 / STRAFANZEIGEN / BESCHWERDEN 80 3 6 Schadenersatzverfahren 60 7 3 Beschwerden Versicherungs- 40 gericht Kt. Solothurn 20 28 Strafanzeigen 0 4 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Beschwerden Bundesgericht Durch die Implementierung des neuen BVM-Prozesses Die Anzahl Beschwerden ans Versicherungsgericht blieben wurden 2019 insgesamt 28 Strafanzeigen zuhanden der im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert. Bei den Be Staatsanwaltschaft eingereicht (2018: 2). Im Jahr 2019 wur schwerden ans Bundesgericht konnten wir einen erfreulichen den 63 Schadenersatzverfügungen erlassen (im Vorjahr 43). Rückgang auf 4 eingegangene Beschwerden verzeichnen. 21 KENNZAHLEN
Rechnung und Bilanz AUSGLEICHSKASSE Verwaltungsrechnung konsolidiert 2019 2018 Aufwand CHF CHF Personalaufwand 11’143’611 10’515’460 Sachaufwand 6’783’802 6’136’147 Raum-/Liegenschaftskosten 1’047’515 1’080’539 Dienstleistungen Dritter 2’544’082 2’553’057 Passivzinsen / Kapitalkosten 216’448 217’650 Abschreibungen 2’122’850 3’926’075 Allgemeine Verwaltungskosten 41’594 29’564 Bildung von Rückstellungen 863’500 130’000 Total Aufwand 24’763’402 24’588’492 Ertrag Verwaltungskostenbeiträge Beitragszahlender 8’660’511 8’934’042 Vermögenserträge 96’413 93’136 Kostenvergütungen Dritter 15’429’481 14’745’438 Auflösung von Rückstellungen 103’200 180’000 Liegenschaftsrechnung 888’538 833’672 Total Ertrag 25’178’143 24’786’288 Aufwand- (–) / Ertragsüberschuss (+) Verwaltungsrechnung 414’741 197’796 Bilanz 2019 2018 Aktiven CHF CHF Umlaufvermögen 8’469’707 11’349’560 Anlagevermögen 16’000’119 16’433’529 Total Aktiven 24’469’826 27’783’089 Passiven Kurzfristige Verbindlichkeiten 1’137’960 1’629’163 Langfristige Verbindlichkeiten 12’654’698 15’891’499 Kapital und Reserven 10’677’168 10’262’427 Total Passiven 24’469’826 27’783’089 Bericht der Revisionsstelle Im Bericht bestätigte die Revisionsstelle eine sachkun Die Geschäftsführung und die Buchhaltung der Aus dige und vorschriftsgemässe Führung der Geschäfte so gleichskasse und der kantonalen Familienausgleichs wie eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende kasse wurden durch die BDO AG, Solothurn überprüft. materielle Rechtsanwendung. 22 KENNZAHLEN
Rechnung und Bilanz FAMILIENAUSGLEICHSKASSE Betriebsrechnung 2019 2018 Aufwand CHF CHF Familienzulagen 63’149’182 61’100’818 Abschreibungen / Erlass 384’791 456’905 Total Aufwand 63’533’973 61’557’723 Ertrag Beiträge 55’896’333 59’480’592 Lastenausgleich 1’862’523 3’863’981 Rückerstattungsforderungen Leistungen 1’280’265 5’300 Schadenersatzforderungen 60’800 11’084 Total Ertrag 59’099’921 63’360’957 Verwaltungsrechnung 2019 2018 Aufwand CHF CHF Personalaufwand 1’134’506 1’057’408 Sachaufwand 790’462 719’134 Raum-/Liegenschaftskosten 105’508 109’570 Dienstleistungen Dritter 204’397 212’929 Abschreibungen 292’384 328’539 Allgemeine Verwaltungskosten 2’295 24’319 Wertschriftenaufwand 1’172’224 5’845’730 Bildung von Rückstellungen 383’000 13’000 Total Aufwand 4’084’776 8’310’629 Ertrag Kostenvergütungen Dritter 232’837 242’876 Wertschriftenertrag 9’306’077 3’329’909 Auflösung von Rückstellungen - 600’000 Total Ertrag 9’538’914 4’172’785 Aufwand- (–) / Ertragsüberschuss (+) 1’020’086 -2’334’610 Bilanz 2019 2018 Aktiven CHF CHF Umlaufvermögen 5’809’386 7’533’535 Anlagevermögen 77’674’327 75’178’101 Total Aktiven 83’483’713 82’711’636 Passiven Kurzfristige Verbindlichkeiten 38’554 669’563 Langfristige Verbindlichkeiten 701’287 658’287 Kapital und Reserven 82’743’872 81’383’786 Total Passiven 83’483’713 82’711’636 23 KENNZAHLEN
Ausgleichskasse des Kantons Solothurn Allmendweg 6 | 4528 Zuchwil 032 686 22 00 | www.akso.ch
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