2020 Zahlen - Fakten - Hintergründe - Ausgleichskasse Solothurn
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2020s s c h ä f t Ge icht b e r Zahlen – Fakten – Hintergründe Ausgleichskasse des Kantons Solothurn
Editorial Inhaltsverzeichnis z i n z a h l e n n a v i r u s Ma g a Kenn C o r o a n d e r e und e r u n g e n a u s f o rd Seite 5 ktuelle Themen A aus dem Bereich Bundesaufgaben – Änderungen in der AHV Seite 11 Kennzahlen 2020 Bundesaufgaben He r und im Bereich der Familienzulagen Seite 12 Über 629 Mio. CHF Beitragseinnahmen Corona, Covid-19, Pandemie: Das sind Die Umsetzung und Bewältigung all Entwicklung Beitragspflichtige die Begriffe, welche das Jahr 2020 do- dieser Aufgaben und Herausforde- Seite 6 Zahlen und Fakten Seite 13 Entwicklung Beitragseinnahmen miniert haben. Das neuartige Virus hat rungen hat von den Mitarbeitenden Entwicklung Mitgliederstruktur uns alle in Situationen gebracht, die der AKSO alles abverlangt. Dass all diese wir so noch nicht kannten. Es mussten Hürden trotz der ausserordentlichen Seite 14 Entwicklung Arbeitgeberkontrollen Seite 7 ktuelle Themen A Massnahmen getroffen werden, welche Umstände im Jahr 2020 fristgerecht aus dem Bereich Kantonale Leistungen Leistungen der AHV und IV unser wirtschaftliches und privates Le- und korrekt genommen werden konn- – Reform in der Ergänzungsleistung (EL) Seite 15 Über 1’050 Mio. CHF Leistungen ben stark beeinflusst oder sogar verun- ten, verdankt die AKSO ihren engagier- – E LKK – Kosten der Gesichtsmasken aus Bundesaufgaben möglicht haben. ten, professionell agierenden und in der EL motivierten Mitarbeitenden. Die Unsi- Seite 16 67 Mio. CHF Familienzulagen – P ilotprojekt: kürzere Bearbeitungsdauer Bitte lesen Sie unter dem Kapitel cherheiten im Umgang mit dem Virus, Entwicklung FAK- und FLG-Beziehende – Individuelle Prämienverbilligung (IPV) «Aktuelle Themen der Ausgleichs die Einschränkungen und Erschwer- Seite 17 Über 20 Mio. CHF Erwerbsersatz- kasse», was die vom Bundesrat getrof- nisse in der täglichen Arbeit (Home- und Mutterschaftsentschädigungen fenen Massnahmen zur Bekämpfung Office, Maskentragpflicht, einge- Organe und Organisation Seite 8 Entwicklung EO- und MSE-Beziehende des Coronavirus im Detail für die schränkter sozialer Austausch etc.) AKSO bedeutet haben und immer haben die Mitarbeitenden der AKSO Seite 18 Über 964 Mio. CHF AHV- und IV-Leistungen noch bedeuten. nicht davon abgehalten, sich ihrer Rolle Entwicklung AHV- und IV-Beziehende Aktuelle Themen der Ausgleichskasse Seite 9 in dieser Pandemie bewusst zu werden – Corona-Erwerbsersatz Trotz der Herausforderungen, mit und ihre Aufgaben zum Nutzen der Be- Kantonale Leistungen denen die AKSO im Zusammenhang troffenen über diesen langen Zeitraum mit dem Coronavirus konfrontiert zuverlässig zu erledigen. Für diesen Seite 19 ber 249 Mio. CHF Ergänzungsleistungen Ü war, hat sie ihr Tagesgeschäft in der ausserordentlichen Einsatz danke ich Entwicklung EL-Beziehende gewohnt hohen Qualität erledigt. den Mitarbeitenden der AKSO herzlich Seite 20 ber 159 Mio. CHF Individuelle Ü Neben dieser an sich schon ausser und wünsche uns allen, dass sich die Prämienverbilligung gewöhnlichen Belastung musste sich Corona-Situation bald beruhigen wird Entwicklung IPV-Leistungsentscheide die AKSO auch noch mit zahlreichen und wir alle in einen möglichst norma- Gesetzesanpassungen und der Ein len Alltag zurückkehren können. führung von neuen Gesetzen auseinan- Compliance dersetzen. Beispiele dafür sind der In dieser aussergewöhnlichen Zeit Seite 21 Entwicklung Beitragsinkasso Bezug der Ausbildungszulagen ab Voll- war selbstverständlich auch die Unter- Einspracheverfahren endung des 15. Lebensjahrs (nach stützung, welche die AKSO durch den Schadenersatz / Strafanzeigen / Beschwerden Absolvierung der obligatorischen Verwaltungsrat, ihre Partner und an- Schulzeit) und die Einführung des dere Behörden erhalten hat, sehr wich- Vaterschaftsurlaubs ab 01. 01. 2021, tig. Ich bedanke mich an dieser Stelle Rechnung und Bilanz die Umsetzung der EL-Reform per bei allen Beteiligten für die stets profes- Seite 22 Ausgleichskasse Solothurn 01. 01. 2021. Dazu mussten bereits Vor- sionelle und konstruktive Zusammen- bereitungen getroffen werden, um ab arbeit. Seite 23 Familienausgleichskasse Solothurn dem 01. 07. 2021 den Betreuungsurlaub und die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose einführen zu können. Roger Schmid, Geschäftsleiter Impressum Redaktion: Ausgleichskasse des Kantons Solothurn Layout: Die Waldstätter AG, Stans Druck: Paul Büetiger AG, Biberist 3 MAGAZIN
g e n i n der AHV n z u lagen r u n i l i e Änd e und im B e r e i c h der Fam e n a u s e T h e m Aktuell Bereich dem f g a b e n d e s a u Bun Änderungen bei der AHV Änderungen bei Familienzulagen Arbeitgebende und Arbeitnehmende Die Revision des Familienzulagengesetzes (FamZG) trat am 1. August 2020 in Kraft und wurde in drei Mit Annahme der Steuerreform und der AHV-Finanzierung Bereichen geändert: (STAF) wurden per 1. Januar 2020 die AHV-Lohnbeiträge erstmals seit dem Jahr 1975 angepasst. Der AHV-Beitragssatz erhöhte sich 1 . Die Altersgrenze für die Ausbildungszulagen wird von 8.4 % auf neu 8.7 %. Der AHV/IV/EO-Beitragssatz stieg damit für Jugendliche gesenkt. Jugendliche, die eine gesamthaft von 10.25 % auf 10.55 %. Von diesem Gesamtbeitrag nachobligatorische Ausbildung absolvieren, erhalten bezahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende je 5.275 %. Der an Ausbildungszulagen frühestens ab dem Alter die Arbeitnehmenden ausbezahlte Nettolohn reduziert sich von 15 Jahren. deshalb um 0.15 %. 2. Arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsent Selbständigerwerbende schädigung beziehen, erhalten Anrecht auf Familien zulagen. Der AHV-Beitragssatz für Selbständigerwerbende stieg von 7.8 % auf 8.1 %. Zugleich erfolgte wegen der Umsetzung der 3. Es wird eine gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen STAF-Massnahmen eine Anpassung der sinkenden Beitrags an Familienorganisationen geschaffen. skala. Selbständigerwerbende bezahlen ab 1. Januar 2020 AHV/ IV/EO-Beiträge zwischen 5.344 % und 9.95 %. Der Mindest beitrag erhöhte sich auf neu 496 Franken pro Jahr. Nichterwerbstätige Mit der Anpassung des AHV/IV/EO-Mindestbeitrages auf neu 496 Franken pro Jahr und pro Person erhöhte sich auch der Maximalbeitrag. Dieser beträgt 24’800 Franken pro Jahr und Person, was dem 50-fachen Mindestbeitrag entspricht. Auch für Studierende wurde der Mindestbeitrag für AHV, IV und EO auf neu 496 Franken pro Jahr erhöht. 4 5 MAGAZIN MAGAZIN
leichs k asse a sken – r A u s g G e sicht sm n z u r A rbeit de L – Kost en d e r u nd Fakt e Refor m E Z a h l e n n s S o lot hurn i o n e n l o t p r o jekt – I P V T h e m e n des Kan t o Mi l l P i e l l e 4 . 3 Rund eiten Aktu B e r e ich S a u s d e m n g e n e L e i s t u n t o n a l K a 122 Mitarbeitende, davon gut drei Viertel Frauen Reform in der Ergänzungsleistung (EL) Pilotprojekt: kürzere Bearbeitungsdauer 6 Lernende Nach der parlamentarischen Verabschiedung der EL-Reform Während eines Jahres hat die AKSO mit einer Gemeinde ein wurde im Frühjahr 2020 innerhalb der AKSO ein Projektteam Pilotprojekt durchgeführt. Ziel des Projekts war die effizientere 53 Teilzeitpensen aus verschiedenen Vertretern gegründet: EL-Fachspezialisten, Verarbeitung von EL-Anmeldungen, um eine verkürzte Bear- Juristen, IT-affine Persönlichkeiten sowie Leader. Schnell war beitungsdauer zu Gunsten der versicherten Personen zu ge- 40 Jahre ist das Durchschnittsalter unserer Mitarbeitenden das gemeinsame Ziel klar: Die erfolgreiche Einführung und währleisten. Als Pilotgemeinden wurden die Sozialen Dienste Umsetzung der EL-Reform per 1. Januar 2021. So hat sich das Oberer Leberberg (SDOL) mit den angegliederten Gemeinden 9.2 Jahre beträgt die durchschnittliche Berufserfahrung im Betrieb Projektteam über das ganze Jahr hinweg darangemacht, die Bettlach, Grenchen und Selzach evaluiert. Die AKSO schuf die neuen gesetzlichen Grundlagen verständlich zu formulieren. neue Abteilung «EL-Administration» (EL-Admin), welche die Es sollte greifbar werden, welchen Aufwand und Einfluss dies von der SDOL übermittelten EL-Anmeldungen rasch und effi- rund 16 Berufsgruppen beschäftigen wir: auf die zukünftigen Ergänzungsleistungen haben wird. Bei so vielen essentiellen Änderungen, welche die Reform mit sich zient weiterverarbeitet. Das Projekt ist sehr gut angelaufen und es konnten positive Erkenntnisse daraus gezogen werden, aufleute, Sozialversicherungsfachleute, Krankenversicherungs K brachte, war absehbar, dass viele Fragen aufkommen würden. welche in die künftige Ausrichtung bei der AKSO einfliessen Das gesamte EL-Team der AKSO musste dabei stets auf dem werden. fachleute, Sozialversicherungsexperten, Betriebswirtschafter HF, aktuellsten Wissensstand sein, damit die kompetente Bera- Betriebsökonomen, Qualitätsmanager HF, Projektmanager, tung unserer Kundinnen und Kunden jederzeit gewährleistet war. Es ist uns gelungen, sämtliche Hürden – egal ob fachlich, Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Wirtschaftsinformatiker, ICT-Systemtechniker, Juristen, Sachbe juristisch oder technisch – zu bewältigen. So kann das ganze arbeitende Rechnungswesen, Fachleute Finanz- und Rechnungs EL-Team mit viel neugewonnenem Elan die Sicherung von Die Coronakrise hat uns alle im letzten Jahr betroffen – nicht Existenzen nicht nur bearbeiten sondern leben. zuletzt wegen den finanziellen Auswirkungen die mit der Pan- wesen, Controller, Revisoren, Unternehmensentwickler demie einhergingen. Der Kanton Solothurn hat entschieden, die IPV von Personen, die aufgrund der Krise in finanzielle ELKK – Kosten der Gesichtsmasken Schwierigkeiten gerieten, im Härtefall zu prüfen. Personen, In 9 von 10 Sozialversicherungen sind wir tätig: in der EL welche durch besondere Verhältnisse wie z.B. Naturereignisse, Krankheit, geschäftliche Rückschläge im laufenden Jahr in ih- AHV, IV, EL/EL-KK, EO/MSE, FAK/FLG, KVG, ALV, UVG, BVG Die verordneten Massnahmen zum Tragen von Gesichtsmas- rer Zahlungsfähigkeit stark beeinträchtigt waren, konnten die ken hatten Auswirkungen auf die Krankheits- und Behinde- Ausrichtung einer Prämienverbilligung im Härtefall beantra- rungskosten bei den Ergänzungsleistungen. So wurde mit Be- gen. Es wurden 20 Gesuche für IPV im Härtefall eingereicht, Im Jahr 2020 wurden ... schluss vom 14. August 2020 das Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergän- wovon in neun Fällen IPV im Härtefall ausgerichtet werden konnte. Um zu prüfen, ob ein Härtefall vorliegt, führte die Ab- zungsleistungen (RKEL) per 21. August 2020 angepasst. Die teilung IPV eine Berechnung nach dem betreibungsrechtli- 7’560 Kundinnen und Kunden bei uns am Schalter bedient, Anschaffungskosten für Gesichtsmasken werden bis zu einem chen Existenzminimum durch. Als weitere Massnahme für jährlichen Betrag von 30 Franken übernommen, sofern Bund Personen, welche unter den finanziellen Auswirkungen der 126’500 Briefe geöffnet, oder Kanton das Maskentragen im öffentlichen Raum vor- Coronakrise litten, wurde die Bezugsfrist für das Antragsfor- schreiben. Die AKSO hat ihren EL-beziehenden Personen die mular 2020 für eine individuelle Prämienverbilligung um ei- 1’801’640 digitale Dokumente verarbeitet (entspricht 4’259’694 Seiten) und Kosten gegen Abgabe der Quittung ab dem ersten Tag, an dem nen Monat verlängert. Somit konnte das Formular ausnahms- die Maskenpflicht gilt, unkompliziert rückvergütet. weise bis am 31. August 2020 bezogen werden. 115’100 Besucher auf unserer Webseite www.akso.ch verzeichnet. 6 7 MAGAZIN MAGAZIN
sse e r A u s g leichsk a rblick d sers at z Ein Übe n s S o lot hurn Corona- Erwerb T h e m en des Kan t o e u n d t u e l l e s s e n Or g a a t i o n Ak e i c h s k a s g l O r g a n i s der Au Verwaltungsrat Aufsichtsbehörden Im Kampf gegen das Coronavirus haben Bund und net und rund 45 Millionen Franken ausbezahlt. Kanton weitreichende Massnahmen, wie z. B. Be- Weiter hat die AKSO rund 2000 allgemeine Anfra- Präsidentin Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) triebsschliessungen, Quarantänepflicht oder gen zum Thema Corona-Erwerbsersatz beantwor- Frau Landammann Wyss Brigit Volkswirtschaftsdepartement Schulschliessungen beschlossen. Als Folge dieser tet. Neben der enormen Menge der Anträge kam des Kantons Solothurn (VWD) Massnahmen haben viele Menschen Einbussen bei der Verarbeitung erschwerend hinzu, dass die Vizepräsident Frau Landammann Wyss Brigit bzw. den kompletten Verlust ihres Erwerbseinkom- rechtlichen Grundlagen des Corona-Erwerbser- Bertini Silvio mens hinnehmen müssen. Um die Betroffenen fi- satzes aufgrund der epidemiologischen Lage und nanziell zu unterstützen, hat der Bundesrat mit Be- der politischen Diskussion häufigen Änderungen Mitglieder Revisionsstelle schluss vom 20. März 2020 in Anlehnung an die ausgesetzt waren. So hat allein das für die Aus- Bieri Kathy BDO AG, Zürich Erwerbsersatzordnung (EO) den Corona-Erwerbs gleichskassen massgebende Kreisschreiben von Brügger Peter ersatz ins Leben gerufen und die Ausgleichskassen März bis Dezember 2020 zehn – teilweise grundle- Meier Christina mit der Durchführung beauftragt. gende – Anpassungen erfahren. Diese Anpassungen Steinacher Patrizia Flavia Organisation mussten von der AKSO jeweils kurzfristig umge- Schmid Roger, Geschäftsleiter Ausgleichskasse Den Ausgleichskassen blieben lediglich zwei Tage setzt werden. Weitere Teilnehmende Misteli Matthias, Bereichsleiter Compliance Zeit, um Prozesse zu definieren und ihren Kun- Schmid Roger, Geschäftsleiter Ausgleichskasse dinnen und Kunden angepasste Formulare bereit- Alle oben beschriebenen Arbeiten konnte die AKSO (mit beratender Stimme) (Stellvertretender Geschäftsleiter) zustellen. Schliesslich musste die AKSO für die Ent- dank guter Planung und angepassten Abläufen mit Fiechter-Jaeggi Karin, Geschäftsleiterin IV-Stelle Christ Michael, Bereichsleiter Bundesaufgaben gegennahme der Anträge bereit sein. Seit dem den bestehenden Mitarbeitenden erledigen und (mit beratender Stimme) Von Flüe Jasmin, Bereichsleiterin Kantonale Leistungen Beginn der Pandemie hat die AKSO rund 7400 An- musste dabei nicht auf zusätzliche externe Res- Misteli Matthias, Leiter Rechtsdienst (Protokollführer) Schärli Marc, Bereichsleiter Finanzen / Dienste meldungen entgegengenommen, geprüft, berech- sourcen zurückgreifen. Bundesamt für Verwaltungsrat der Ausgleichskasse Sozialversicherungen des Kantons Solothurn Volkswirtschaftsdepartament des Kantons Solothurn GESCHÄFTSLEITER UNTERNEHMENS- ENTWICKLUNG COMPLIANCE BUNDESAUFGABEN KANTONALE LEISTUNGEN FINANZEN / DIENSTE Abteilungen: Abteilungen: Abteilungen: Abteilungen: • Human Resources • Arbeitgeber • Ergänzungsleistungen • Document Management • Inkasso • Persönliche Beiträge • E L-Administration / Krank- Center • Rechtsdienst • Zulagen / EO / MSE heitskosten • Finanz- und Rechnungs- • Renten • Prämienverbilligung wesen • Informatik • Zentrale Dienste 8 9 MAGAZIN MAGAZIN
2020 Ke n n za h le n 630 i l l ion en M t r ä ge ngs b ei cher u Versi 1’460 i l l i o n en M n g en g sle i s t u e r u n Versich 2’090 i l l io n en M f luss en G e ld vo lu m Gesamt 10 11 MAGAZIN MAGAZIN
Bundesaufgaben Bundesaufgaben i c k l u n g Entw nahmen Über en g s e i n 29 Bei t r a Million en 6 e itrags e i n n a h m 2011 2020 B 500 484.8 Mio. CHF Beiträge AHV / IV / EO 4 84.8 Mio. CHF 400 Beiträge Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsausfallentschädigung 300 (AHV / IV / EO) 200 87.2 Mio. CHF Beiträge Arbeitslosenversicherung (ALV) 100 87.2 Mio. CHF Beiträge ALV 53.5 Mio. CHF Beiträge FAK 53.5 Mio. CHF 0 Beiträge Familienzulagen (FAK) 4 3.3 Mio. CHF 3.3 Mio. CHF 3 Beiträge FAK-SE Beiträge Familienzulagen Selbstständigerwerbende (FAK-SE) 2 0.7 Mio. CHF 1 0.7 Mio. CHF Beiträge FAK-NE Beiträge Familienzulagen Nichterwerbstätige (FAK-NE) 0 0.3 Mio. CHF Beiträge FLG 0.3 Mio. CHF Mit der Einführung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) wurde Beiträge Familienzulagen Landwirtschaft (FLG) im Jahr 2020 eine Erhöhung des AHV/IV/EO-Beitrages um 0.3 Prozentpunkte umgesetzt. Daher fallen die Beitragseinnahmen AHV/IV/EO gegenüber denjenigen des Vorjahres überproportional hoch aus. Der Satz der Familienausgleichskasse (FAK) wurde dagegen von 1.2 auf 1.15 Prozentpunkte zu Total 629.8 Mio. CHF Gunsten unserer Mitglieder gesenkt, was sich in den rückläufigen Einnahmen wiederspiegelt. ENTWICKLUNG BEITRAGSPFLICHTIGE ENTWICKLUNG MITGLIEDERSTRUKTUR 2011 2020 2011 2020 13’388 40’000 15’000 Arbeitgeber 35’000 35’386 12’000 12’199 Beitragspflichtige der AKSO Nichterwerbstätige 30’000 9’000 9’799 Selbstständigerwerbende 6’000 Die Anzahl der beitragspflichtigen Personen und Unternehmen ist im Jahr 2020 5’144 um 1.1 % zurückgegangen. Dies ist in erster Linie dem Rückgang bei den Arbeitgebern 20’000 3’000 Kontrollbetriebe geschuldet. 0 Im Berichtsjahr waren gegenüber dem Vorjahr weniger arbeitgebende Personen erfasst. Ein Teil dieser Abnahme ist möglicherweise auf die Corona-Krise zurück zu führen. Bei den Selbstständiger- 10’000 werbenden und Nichterwerbstätigen ist anzahlmässig praktisch keine Veränderung zu erkennen. 0 12 13 KENNZAHLEN KENNZAHLEN
Bundesaufgaben Bundesaufgaben ENTWICKLUNG ARBEITGEBERKONTROLLEN Über en Leistungen 4’000 3’000 2011 2020 1’050 aus B Million ufgaben u n d e sa 2’684 795.4 Mio. CHF 2’000 Revisionspflichtige Betriebe Alters- und Hinterlassenenversicherung (Rente [AHV-RE], Hilflosenentschädigung [AHV-HE]) 1’000 736 168.6 Mio. CHF 0 Arbeitgeberkontrollen Invalidenversicherung (Rente [IV-RE], Hilflosen entschädigung [IV-HE], Taggeld [IV-TG]) Im Jahr 2020 waren weniger Betriebe revisionspflichtig als im Vorjahr. Aufgrund der 736 durchgeführten Arbeitgeberkontrollen konnten auf einer Lohnsumme von 6.5 Mio. 59.1 Mio. CHF Franken Beiträge nacherhoben werden. Gleichzeitig durften wir auf einer Gesamt Familienzulagen Arbeitnehmende (FAK) lohnsumme von 3.4 Mio. Franken Beiträge an unsere Kunden zurückerstatten. 20.0 Mio. CHF Erwerbsersatz- und Mutterschaftsentschädigung (EO und MSE) 2.8 Mio. CHF s t u n g e n Familienzulagen Nichterwerbstätige (FAK-NE) Lei n d IV u 2.7 Mio. CHF der A H V Die Ausgaben aus dem Bereich Bundesaufgaben haben erstmals die Milliardengrenze überschritten. Über 795 Mio. Franken wurden Familienzulagen Selbstständigerwerbende (FAK-SE) für AHV-Renten ausbezahlt. Gegenüber dem Vergleichsjahr 2011 ist 2.3 Mio. CHF das beispielsweise ein Anstieg von rund 167 Mio. Franken. Familienzulagen Landwirtschaft (FLG) 2011 2020 800 Total 1’050.9 Mio. CHF 95.4 Mio. CHF 7 AHV-RE, AHV-HE 600 400 200 168.6 Mio. CHF 0 IV-RE, IV-HE, IV-TG Der ununterbrochene Anstieg der Ausgaben für AHV-Leistungen ist nebst den «Babyboomern» die das Rentenalter erreichen auch auf eine verbesserte Gesundheitsvorsorge zurückzuführen. Die Menschen werden dank besserer medizinischer Versorgung immer älter und beziehen daher länger Leistungen. 14 15 KENNZAHLEN KENNZAHLEN
Bundesaufgaben Bundesaufgaben 67M i n l z l i u o l n a en g en Über en 20 Million Mutter Familie e r s a t z - u nd g e n e r b s i g u n Er w häd 59.1 Mio. CHF s e n t s c schaft Familienzulagen an Arbeitnehmende (FAK-AN) 2.8 Mio. CHF Familienzulagen an Nichterwerbstätige (FAK-NE) 2011 12 2020 2.7 Mio. CHF 1.3 Mio. CHF 1 11 Familienzulagen Mutterschaftsentschädigungen (MSE) an Selbständigerwerbende (FAK-SE) 10 2.3 Mio. CHF Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) 9 8.8 Mio. CHF Erwerbsersatzentschädigungen (EO) Total 67.0 Mio. CHF 8 7 Die Familienzulagen werden von den Familienausgleichskassen festgesetzt und ausbezahlt. Die Summe der Mutterschaftsentschädigungen (MSE) ist im Jahr 2020 erneut angestiegen. Anspruch auf Familienzulagen haben Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige. Hingegen sank die Summe der ausbezahlten Erwerbsausfallentschädigungen (EO), 6 Als nichterwerbstätig gelten Personen, welche bei der AHV als solches erfasst sind und das was sicher auf einen generellen Rückgang der Dienstleistungen zurückzuführen ist. Mindesteinkommen nicht erreichen. Zulagen erhalten auch arbeitslose Mütter, die Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung nach EOG erhalten. Weiter haben selbständige Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmende Anspruch auf Familienzulagen. Im Berichtsjahr wurden durch die Fachabteilungen 18’331 Geschäftsfälle verarbeitet. Darin enthalten sind Anmeldungen, Änderungsmeldungen sowie Mitteilungen über die Verlängerung der Familienzulagen. Die Höhe der Familienzulagen ist seit der Einführung des Familien ENTWICKLUNG EO- UND MSE-BEZIEHENDE zulagengesetzes im Kanton Solothurn unverändert. Die Kinderzulagen betragen 200 Franken 6’000 pro Monat und die Ausbildungszulagen 250 Franken. In der Landwirtschaft liegen die Ansätze 2011 2020 um 20 Franken höher. Sofern die Voraussetzungen erfüllt werden erhalten landwirtschaftliche 5’000 Arbeitnehmende zusätzlich eine monatliche Haushaltungszulage von 100 Franken. 4’000 3’313 Militärdienst* 3’000 1’589 Zivildienst ENTWICKLUNG FAK- UND FLG-BEZIEHENDE 2’000 1’445 Übrige Dienste* 18’000 1800 2011 2020 1’046 MSE-Bezügerinnen 5’101 1 1’000 15’000 1500 FAK-AN Beziehende 648 Beförderungsdienst* 0 485 Zivilschutz 12’000 1200 * Anzahl Soldmeldekarten 7 02 9’000 900 FAK-NE Beziehende 6’000 6 85 2011 2020 600 FAK-SE Beziehende 100’000 3’000 300 19 4 94’097 MSE-Tage 75’000 FLG Beziehende 0 0 50’000 Die Anzahl Personen, welche Familienzulagen beziehen, ist bei den Arbeitnehmenden Die Anzahl vergüteter Tage in der Mutterschaftsentschädigung ist leicht gesunken, obwohl die Anzahl und Selbständigerwerbenden im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, bei den Bezügerinnen im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen ist. Bei den Soldmeldekarten ist generell ein Nichterwerbstätigen und in der Landwirtschaft hingegen etwas zurückgegangen. Rückgang zu verzeichnen. 16 17 KENNZAHLEN KENNZAHLEN
Bundesaufgaben Kantonale Leistungen Über en Über en 400 - u n 964 dI Million ngen V- L e i s t u 2ä 49nzu n Million ngen g s l e i stu A H V350 400 Erg 160 300 3502011 2020 800 250 781.4 Mio. CHF 1402011 2020 300 AHV-Rente (AHV-RE) 131.2 Mio. CHF 600 120 200 Ergänzungsleistungen zur IV (EL-IV) 250 400 100 103.8 Mio. CHF 150 200 146.6 Mio. CHF Ergänzungsleistungen zur AHV 200 IV-Rente (IV-RE) 80 (EL-AHV) 100 150 14.1 Mio. CHF 60 50 15 AHV-Hilflosenentschädigung (AHV-HE) 9 40 0 11.2 Mio. CHF IV-Taggeld (IV-TG) 8.9 Mio. CHF 10 8 Krankheitskosten EL zur AHV 10.8 Mio. CHF 20 (EL-KK-AHV) 5 IV-Hilflosenentschädigung (IV-HE) 6 0 6.0 Mio. CHF 0 Total 964.0 Mio. CHF 4 Krankheitskosten EL zur IV (EL-KK-IV) Die Ausgaben in der AHV (Renten und Hilflosenentschädigungen) steigen seit 2011 kontinuierlich an. 2 Total 249.9 Mio. CHF Bei der Höhe der ausgerichteten IV-Leistungen ist gegenüber dem Vorjahr nur ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Die Schwankungen in der IV sind auf die Anzahl der neu zugesprochenen Leistungen 0 Solothurn wurden im Jahr 2020 Ergänzungsleistungen (EL) von über 249 Mio. Im Kanton zurückzuführen, aber auch auf die Anzahl der Versicherten, welche das ordentliche AHV-Rentenalter Franken ausgerichtet. Der Trend der letzten Jahre hält weiterhin an; die Kosten sind erreicht haben und somit in der IV-Statistik nicht mehr erfasst sind. gegenüber dem Vorjahr gesamthaft um 2 % gestiegen. Bei der EL zur AHV war ein Kosten anstieg um rund 5 %, bei der EL zur IV um knapp 0.5 % zu verzeichnen. Bei den Krankheits- und Behinderungskosten zur Ergänzungsleistung (EL-KK) wurden ENTWICKLUNG AHV- UND IV-BEZIEHENDE insgesamt 6 % weniger ausgegeben als im Vorjahr. Bei den EL-KK zur AHV betrug die Kostenreduktion rund 4 % und bei den EL-KK zur IV rund 8 %. 40’000 2011 2020 35’000 5’978 AHV-RE-Beziehende 3 15’000 30’000 ENTWICKLUNG 10’000 EL-BEZIEHENDE 12’000 25’000 8’000 2011 2020 9’000 6’479 20’000 ’776 IV-RE-Beziehende 7 6’000 EL zur AHV Beziehende 6’000 ’655 AHV-HE-Beziehende 1 4’000 4’285 3’000 EL zur IV Beziehende ’296 IV-HE-Beziehende 1 2’000 0 38 IV-TG-Beziehende 3 AHV-RE: einfache Renten / Zusatzrenten / Kinder- und Waisenrenten / Witwer- und Witwenrenten 0 der EL-Beziehenden ist weiterhin steigend. Die diesjährige Zunahme der Gesamt Die Anzahl IV-RE: einfache Renten / Zusatzrenten / Kinderrenten anzahl beträgt 0.8 %, was gegenüber dem Vorjahreswachstum von 4.2 % (2018 auf 2019) HE: leichten, mittleren und schweren Grades einen weniger starken Anstieg ausweist. Der Zunahme-Trend bei den Altersrenten (+2.1 %) hält weiterhin an. Grund dafür ist, dass ein weiterer Die EL-Beziehenden zur AHV haben gegenüber dem Vorjahr um 1 % und die EL-Beziehen- Jahrgang der sogenannten «Babyboomer»-Generation im Jahr 2020 das Rentenalter erreichte. Die Entwick den zur IV um 0.5 % zugenommen. Während den letzten 10 Jahren entspricht das Verhältnis lung bei den IV-Renten und Hilflosenentschädigungen blieb gegenüber dem Vorjahr fast unverändert. von EL-Beziehenden zur AHV und EL-Beziehenden zur IV konstant 60 % zu 40 %. Die Reduktion der IV-Taggeldfälle basiert auf einer neuen Auswertung unseres IT-Anbieters. Es werden nur noch Fälle gezählt, welche per Stichtag 31.12. des vergangenen Jahres aktiv waren. Bisher wurden auch Fälle mitgezählt, die während des Bemessungsjahres beendet wurden. 18 19 KENNZAHLEN KENNZAHLEN
Kantonale Leistungen Compliance 159 i l l i o n en ENTWICKLUNG BEITRAGSINKASSO M b i l l i g u ng Über Prä m i e n v er 20’000 2011 2020 v i d u e l l e 16’000 Indi 011 12’000 13’322 Mahnungen 2 2020 200 8’000 150 159.1 Mio. CHF 4’000 4’417 Betreibungen Individuelle Prämienverbilligung (IPV) 100 0 50 und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sind unter bestimmten Personen r f a hre n Voraussetzungen berechtigt, Beiträge für die Verbilligung der Prämien der obligatorischen Kranken rach e ve Einsp 0 pflegeversicherung zu beziehen. Damit soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingen gewährleistet werden. Die Berechnung des IPV-Anspruchs basiert auf der letzten definitiven Steuerveranlagung des Kantons Solothurn. Personen mit einem Anspruch auf Ergänzungsleistungen erhalten die vollumfängliche Durch- schnittsprämie des Bundes ausgerichtet. Weiter deckt die IPV die effektiven Versicherungsprämien 200 Ergänzungsleistungen von Personen mit Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL). Die Ausrichtung der Prämienverbilligung erfolgt schweizweit, gemäss einem einheitlich definierten Datenaustausch- 153 Beiträge / Zulagen verfahren, an den zuständigen Krankenversicherer. Diese sind für die Verrechnung des Anspruchs respektive für die Rückforderung gegenüber den versicherten Personen zuständig. 80 Individuelle Prämienverbilligung 15 Arbeitgeberhaftung ENTWICKLUNG IPV-LEISTUNGSENTSCHEIDE 6 AHV-Leistungen 35’000 2011 2020 140 30’000 120 25’000 18’000 3’091 Ordentliche Prämienverbilligung 2 20’000 15’000 SCHADENERSATZ 100 / STRAFANZEIGEN / BESCHWERDEN 80 15’000 12’000 2011 2020 2’325 Ergänzungsleistungen 1 zur AHV und IV 60 66 Schadenersatzverfahren 10’000 9’000 40 43 S trafanzeigen 5’000 6’000 ’020 Sozialhilfe 7 20 27 Beschwerden 0 Versicherungsgericht Kt. Solothurn 3’000 ’478 Quellensteuer 1 0 2 Beschwerden Bundesgericht 0 ’476 Ergänzungsleistungen für Familien 1 Durch die Implementierung des neuen BVM-Prozesses (Bekämpfung Versicherungsmissbrauch) Die Anzahl der Leistungsentscheide von ordentlichen Prämienverbilligungen hat im Berichtsjahr und der gleichzeitigen Überarbeitung der Strafanzeigen-Vorlagen im Jahr 2019 wurde der abgenommen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass aufgrund noch ausstehender Steuer Grundstein für die zukünftige Praxisanwendung gelegt. Mögliche strafbare Handlungen werden veranlagungen eine Anzahl von Entscheiden pendent blieben. In den übrigen Bereichen ist, mit frühzeitig erkannt und einheitlich geprüft, was sich auch in den bei der Staatsanwaltschaft Ausnahme der FamEL, eine Zunahme der verfügten Entscheide festzustellen. Die Leistungen in des Kantons Solothurn in den Jahren 2019/2020 eingereichten Strafanzeigen wiederspiegelt. Franken haben trotz der tieferen Anzahl Leistungsentscheide im ordentlichen Verfahren zugenommen. Die Schadenersatzverfügungen blieben im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert. Faktoren die sich auf die Höhe der Leistungen auswirken sind die Anzahl Personen welche hinter Bei den eingegangenen Beschwerden ans Versicherungsgericht konnten wir im Jahr 2020 einen einem Leistungsentscheid stehen, das Wachstum einzelner Bezugsgruppen sowie die Höhe des erfreulichen Rückgang verzeichnen (2020: 27 Beschwerden, Vorjahr: 37 Beschwerden). Auch die massgebenden Einkommens bei den ordentlichen Prämienverbilligungen und der Quellensteuer. Beschwerden ans Bundesgericht gingen im Jahr 2020 auf zwei eingegangene Beschwerden zurück. 20 21 KENNZAHLEN KENNZAHLEN
Rechnung und Bilanz o l o t hu r n e S o l ot hu r n s e S i c hs k a s s h s k as sgl e Aus g l e i c a h len Familien au a h len F ina n z z F i n a n z z Verwaltungsrechnung konsolidiert 2020 2019 Betriebsrechnung 2020 2019 Aufwand CHF CHF Aufwand CHF CHF Personalaufwand 11’352’077 11’143’611 Familienzulagen 63’540’684 63’149’182 Sachaufwand 6’410’742 6’783’802 Abschreibungen / Erlass 473’932 384’791 Raum-/Liegenschaftskosten 1’079’021 1’047’515 Total Aufwand 64’014’616 63’533’973 Dienstleistungen Dritter 2’450’065 2’544’082 Passivzinsen / Kapitalkosten 24’105 216’448 Ertrag Abschreibungen 3’535’942 2’122’850 Beiträge 55’299’928 55’896’333 Allgemeine Verwaltungskosten 15’163 41’594 Lastenausgleich 1’829’457 1’862’523 Bildung von Rückstellungen 463’300 863’500 Rückerstattungsforderungen Leistungen 1’671’217 1’280’265 Total Aufwand 25’330’415 24’763’402 Schadenersatzforderungen 114’742 60’800 Total Ertrag 58’915’344 59’099’921 Ertrag Verwaltungskostenbeiträge Beitragszahlender 9’283’659 8’660’511 Vermögenserträge 14’182 96’413 Verwaltungsrechnung 2020 2019 Kostenvergütungen Dritter 16’338’761 15’429’481 Auflösung von Rückstellungen 113’000 103’200 Aufwand CHF CHF Liegenschaftsrechnung 848’797 888’538 Personalaufwand 1’487’892 1’134’506 Total Ertrag 26’598’399 25’178’143 Sachaufwand 905’106 790’462 Raum-/Liegenschaftskosten 148’601 105’508 Aufwand- (–) / Ertragsüberschuss (+) Dienstleistungen Dritter 256’162 204’397 Verwaltungsrechnung 1’267’984 414’741 Abschreibungen 552’855 292’384 Allgemeine Verwaltungskosten - 2’295 Wertschriftenaufwand 1’015’252 1’172’224 Bildung von Rückstellungen 64’900 383’000 Bilanz 2020 2019 Total Aufwand 4’430’769 4’084’776 Aktiven CHF CHF Ertrag Umlaufvermögen 7’648’132 8’469’707 Kostenvergütungen Dritter 331’792 232’837 Anlagevermögen 14’292’899 16’000’119 Wertschriftenertrag 2’836’218 9’306’077 Total Aktiven 21’941’031 24’469’826 Auflösung von Rückstellungen 630’000 - Total Ertrag 3’798’010 9’538’914 Passiven Kurzfristige Verbindlichkeiten 1’924’980 1’137’960 Aufwand- (–) / Ertragsüberschuss (+) – 5’732’030 1’020’086 Langfristige Verbindlichkeiten 8’070’899 12’654’698 Kapital und Reserven 11’945’152 10’677’168 Total Passiven 21’941’031 24’469’826 Bilanz 2020 2019 Aktiven CHF CHF Umlaufvermögen 4’733’513 5’809’386 Anlagevermögen 72’440’516 77’674’327 Total Aktiven 77’174’029 83’483’713 Passiven Bericht der Revisionsstelle Kurzfristige Verbindlichkeiten 26’000 38’554 Die Geschäftsführung und die Buchhaltung der Ausgleichskasse und der kantonalen Familienausgleichskasse wurden Langfristige Verbindlichkeiten 766’187 701’287 durch die BDO AG, Solothurn überprüft. Im Bericht bestätigte die Revisionsstelle eine sachkundige und vorschriftsge- Kapital und Reserven 76’381’842 82’743’872 mässe Führung der Geschäfte sowie eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende materielle Rechtsanwendung. Total Passiven 77’174’029 83’483’713 22 23 KENNZAHLEN KENNZAHLEN
Ausgleichskasse des Kantons Solothurn Allmendweg 6 | 4528 Zuchwil Ausgleichskasse 032 686 22 00 | www.akso.ch des Kantons Solothurn
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