2021/2022 Sekundarstufenschulen der Kreisstadt Euskirchen - Schuljahr

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2021/2022 Sekundarstufenschulen der Kreisstadt Euskirchen - Schuljahr
Sekundarstufenschulen
der Kreisstadt Euskirchen

Schuljahr

2021/2022
2021/2022 Sekundarstufenschulen der Kreisstadt Euskirchen - Schuljahr
2021/2022 Sekundarstufenschulen der Kreisstadt Euskirchen - Schuljahr
Herausgeber:
Kreisstadt Euskirchen – Der Bürgermeister
Fachbereich Schulen, Generationen und Soziales
Kölner Straße 75
53879 Euskirchen
www.euskirchen.de
info@euskirchen.de

Die Kreisstadt Euskirchen dankt den mitwirkenden Schulen für die freundliche Überlassung von Informationen
zum jeweiligen Schulkonzept/-angebot.

Fotos:
Hans, Moskopp, Gatzke

                                                    -3-
Inhaltsverzeichnis

Vorwort ............................................................................................................................................... 5
Kreisstadt Euskirchen ....................................................................................................................... 6
Bildungsangebot in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2021/22...................................................... 7
Realschule.......................................................................................................................................... 8
Gymnasium ........................................................................................................................................ 8
Gesamtschule .................................................................................................................................... 9
Wichtige Termine - Anmeldezeitraum .............................................................................................. 9
Anmeldezeitraum für alle weiterführenden Schulen ..................................................................... 10
Notwendige Unterlagen ................................................................................................................... 10
Weitere Hinweise ............................................................................................................................. 10
Schulangebote für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf .......................................... 11
Schulen informieren ........................................................................................................................ 11

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Vorwort

Liebe Eltern,
Ihre Kinder besuchen zurzeit noch die vierte Klasse der Grund-
schule. Mit dem Ende dieses Schuljahres steht jedoch der Wech-
sel in eine weiterführende Schulform (Sekundarstufe I) an.

Damit beginnt nach der Grundschulzeit erneut ein spannender
Lebensabschnitt für Ihre Kinder. Neue Schulwege, ein anderes
Schulgebäude, andere Lehrerinnen und Lehrer, vielfältige Unter-
richtsfächer oder längere Unterrichtszeiten werden Ihre Kinder
herausfordern, sich neu zu orientieren.

Auf diese anstehenden Veränderungen wurden Ihre Kinder in der Grundschule gut vorbereitet. Neben
der Sorge, ob Ihr Kind diesen Wechsel gut meistern wird, wird gewiss die Frage stehen, welche Schul-
form die besten Voraussetzungen für eine optimale Schulbildung bieten wird.

Für die Beantwortung dieser Frage werden Sie sicherlich auf die Beratung der Lehrerinnen und Lehrer
der Grundschule zurückgreifen können. Ebenso werden die Halbjahreszeugnisse Ihrer Kinder eine
Empfehlung für die weiterführende Schule enthalten.

Ergänzend hierzu soll Ihnen und Ihrem Kind die vorliegende Broschüre eine Orientierungs- und Ent-
scheidungshilfe bei der Suche nach der geeigneten Schulform in der Sekundarstufe bieten.

Ich wünsche Ihrem Kind und Ihnen einen guten Übergang sowie eine weitere erfolgreiche und glückli-
che Schulzeit.

Mit freundlichen Grüßen

Sacha Reichelt

Bürgermeister

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Kreisstadt Euskirchen
Die Kreisstadt Euskirchen versteht sich traditionell als Schulstadt mit einer hohen, am Bedarf
der Kinder und Erziehungsberechtigten orientierten und umfassenden Bildungsinfrastruktur.
Sie ist nicht nur Träger von zehn Grundschulen, sondern einer Realschule, zweier Gymnasien
und einer Gesamtschule.

Als Schulträger ist die Stadt Euskirchen nach § 80 Schulgesetz NRW (SchulG) verpflichtet,
Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Dieser Planungsprozess dient der Vorhaltung eines
wohnortnahen und gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen umfassenden Bildungs-
und Abschlussangebotes in allen Teilen des Landes NRW.

Maßgeblich bestimmt wird die Schulentwicklungsplanung sowohl von der demographischen
Entwicklung als auch von der Entscheidung der Eltern hinsichtlich der Schulform für ihre Kin-
der. Seit Jahren ist hier eine Änderung des Wahlverhaltens dergestalt zu beobachten, dass
Eltern sich möglichst lange die Option des Abiturs für ihre Kinder offenhalten möchten.

Um ein nachhaltiges sowie am Bedarf von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ausgerich-
tetes Bildungsangebot in Euskirchen vorzuhalten, wurden im Rahmen der Schulentwicklungs-
planung neben der Errichtung einer Gesamtschule die Schließungen einer Hauptschule sowie
einer Realschule beschlossen. Trotz dieser Schulschließungen sind mit dem bestehenden
Schulformangebot weiterhin alle Bildungsabschlüsse von der Hauptschule bis zum Abitur in
der Stadt Euskirchen erreichbar.

Bildungsangebot in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2021/22
Den Schülerinnen und Schülern, die zum Schuljahresbeginn 2021/22 von der Primarstufe in
die Sekundarstufe I wechseln, stehen in der Stadt Euskirchen folgende Schulformen zur Ver-
fügung:

Realschule:      Kaplan-Kellermann-Realschule, Stettiner Str. 31, 53879 Euskirchen
                 Tel.:        02251/ 148622
                 E-Mail:      Sekretariat@Kaplan-Kellermann-Realschule.euskirchen.de
                 Homepage: http://www.kaplan-kellermann-realschule.euskirchen.de

Gymnasium:       Emil-Fischer-Gymnasium, Emil-Fischer-Str. 23-27, 53879 Euskirchen
                 Tel.:        02251/ 147321
                 E-Mail:      Sekretariat@Emil-Fischer-Gymnasium.euskirchen.de
                 Homepage: http://www.emil-fischer-gymnasium.euskirchen.de

                 Gymnasium Marienschule, Basingstoker Ring 3, 53879 Euskirchen
                 Tel.:     02251/ 148630
                 E-Mail:   Sekretariat@Marienschule.euskirchen.de
                 Homepage: http://www.marienschule-euskirchen.euskirchen.de

Gesamtschule:    Städtische Gesamtschule, Kölner Straße 12, 53879 Euskirchen
                 Tel.:       02251/ 6505655
                 E-Mail:     Sekretariat@Gesamtschule.Euskirchen.de
                 Homepage: www.gesamtschule.euskirchen.de

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Realschule
In der Schulform Realschule erwerben die Schülerinnen und Schüler eine erweiterte allge-
meine Bildung. Gefördert werden praktische Fähigkeiten sowie das Interesse an theoretischen
Zusammenhängen. In allen Fächern werden berufsorientierende Inhalte berücksichtigt. Unter-
richtet werden die Jahrgangsstufen fünf bis zehn.

Folgende Bildungsabschlüsse lassen sich in der Realschule erreichen:

   -   der Hauptschulabschluss und ein ihm gleichwertiger Abschluss nach Klasse 9
   -   der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und ein ihm gleichwertiger Abschluss
   -   der mittlere Schulabschluss bzw. die Fachoberschulreife, der mit der Berechtigung zum
       Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann.

Bei mindestens befriedigenden Leistungen berechtigt der mittlere Schulabschluss zum Besuch
der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gym-
nasiums am Berufskolleg.

Die Kaplan-Kellermann-Realschule bildet pro Schuljahr drei Parallelklassen. Seit Beginn des
Schuljahres 2019/20 befindet sie sich im Schulgebäude an der Stettiner Str. 31, 53879 Euskir-
chen.

Die Schule unterrichtet nicht im Gebundenen Ganztag, bietet jedoch eine pädagogische Über-
mittagsbetreuung an. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstüt-
zungsbedarf besteht an der Kaplan-Kellermann-Realschule ein Angebot des Gemeinsamen
Lernens.

Ferner bietet die Realschule einen Bildungsgang Hauptschule ab Klasse 7 für die Schülerinnen
und Schüler an, die nach der Erprobungsstufe gegebenenfalls die Schulform wechseln sollen.

Gymnasium
Im Gymnasium erhalten Schülerinnen und Schüler eine vertiefte allgemeine Bildung, die so-
wohl zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt als auch für eine berufliche Ausbildung
qualifiziert. Die Schulform Gymnasium umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen fünf bis
zehn, im achtjährigen Bildungsgang die Klassen fünf bis neun. Daran schließt sich die Ober-
stufe (Sekundarstufe II) an. Sie gliedert sich in die Einführungsphase sowie die zweijährige
Qualifizierungsphase. Die Oberstufe an einem Gymnasium mit einem neunjährigen Bildungs-
gang umfasst die Jahrgangsstufen 11 (Einführungsphase) bis 13 (Qualifikationsphase). An ei-
nem Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang bildet die Jahrgangsstufe 10 die Einführungs-
und die Jahrgangstufen 11 bis 12 die Qualifikationsphase.

Folgende Abschlüsse lassen sich an einem Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang er-
zielen:

  -    der Hauptschulabschluss und ein ihm gleichwertiger Abschluss nach Klasse 9
  -    der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und ein ihm gleichwertiger Abschluss
  -    der mittlere Schulabschluss bzw. die Fachoberschulreife (am Ende der Klasse 10)
  -    das Abitur (am Ende der Klasse 13)

An Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang werden nach der Einführungsphase (Klasse 10)
folgende Bildungsgänge vergeben:
   - der mittlere Schulabschluss bzw. die Fachoberschulreife
   - ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 vergleichbarer Abschluss.

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Das Abitur lässt sich an einem Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang am Ende der
Klasse 12 (Qualifizierungsphase) erzielen.

Die beiden Euskirchener Gymnasien unterrichten seit dem 01.08.2019 mit jedem neuen Jahr-
gang der Klasse 5 im sogenannten G 9-Pfad. Das Abitur wird damit in der Regel wieder nach
neun Jahren erreicht. Im Unterschied zum Emil-Fischer-Gymnasium, welches als Halbtags-
schule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung geführt wird, werden am Gymnasium Mari-
enschule die Schülerinnen und Schüler im Gebundenen Ganztag beschult.

Zu jedem Schuljahr kann das Emil-Fischer-Gymnasium vier und das Gymnasium Marienschule
fünf Parallelklassen pro Jahrgang neu aufnehmen.

Gesamtschule
Die Gesamtschule arbeitet mit Schülerinnen und Schülern aller Leistungsstärken und hält auf-
grund ihres differenzierten Unterrichtssystems schulische Laufbahnentscheidungen möglichst
lange offen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht wer-
den, die an einer Haupt-, einer Realschule und einem Gymnasium erworben werden.

Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Stufen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe
II (gymnasiale Oberstufe) die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Die Abiturprüfungen werden sowohl
für Gymnasien als auch für Gesamtschulen als Zentralabitur mit gleichen Aufgaben und Stan-
dards durchgeführt.

An der Städtischen Gesamtschule Euskirchen können somit alle Abschlüsse der vorgenannten
Schulformen erworben werden. Die Gesamtschule Euskirchen befindet sich seit dem Schuljahr
2014/15 im Aufbau. Sie hat inzwischen alle Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I gebildet. Mit
Beginn des Schuljahres 2020/21 sind die ersten Schülerinnen und Schüler in den Jahrgang 11
der Oberstufe (Sekundarstufe II) gewechselt, um in der Jahrgangsstufe 13 ihr Abitur an der
Gesamtschule abzulegen.

Zu Beginn jeden Schuljahres nimmt die Gesamtschule insgesamt bis zu sechs Parallelklassen
pro Jahrgang auf. Sie unterrichtet im Gebundenen Ganztag. Für Schülerinnen und Schüler mit
einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf besteht an der Gesamtschule ein Angebot
des Gemeinsamen Lernens.

Wichtige Termine - Anmeldezeitraum
Am Freitag, den 29.01.2021, erhalten alle Grundschülerinnen und Grundschüler, die zum
Schuljahresbeginn 2021/22 in die Sekundarstufenschulen wechseln, ihre Halbjahreszeug-
nisse. Mit den Zeugnissen werden gleichzeitig die Anmeldescheine für die Anmeldung an einer
weiterführenden Schule ausgehändigt.

Voraussetzung für einen Platz an einer Euskirchener Sekundarstufenschule ist eine rechtzei-
tige Anmeldung. Für das Schuljahr 2021/22 sind hierbei die nachgenannten Termine unbedingt
zu beachten.

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Anmeldezeitraum für alle weiterführenden Schulen
Das Anmeldeverfahren für die Kaplan-Kellermann-Realschule, das Emil-Fischer-Gym-
nasium, das Gymnasium Marienschule und die Gesamtschule Euskirchen beginnt am
Montag, den 15.02.2021. Es endet am Freitag, den 12.03.2021.

Alle vier Schulen führen die Anmeldungen nach vorheriger telefonischer Terminabsprache
durch. Ein Termin zur Anmeldung kann bereits vor dem Anmeldezeitraum mit dem Sekretariat
der jeweiligen Schule vereinbart werden. Die Sekretariate der Schulen sind zu den üblichen
Unterrichtszeiten besetzt.

Notwendige Unterlagen
Für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule sind folgende Unterlagen vorzulegen:

   -   Halbjahreszeugnis der Grundschulklasse 4
   -   Anmeldeschein (im Original)
   -   Geburtsurkunde / Familienstammbuch
   -   Taufbescheinigung (soweit vorhanden)

Weitere Hinweise
Für weitere Fragen in Zusammenhang mit dem Schulwechsel stehen Ihnen grundsätzlich die
Schulen bzw. die Schulsekretariate zur Verfügung.

Vertiefende Informationen zum Schulsystem in Nordrhein-Westfalen finden Sie in den Publi-
kationen oder der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-
Westfalen (https://www.schulministerium.nrw.de).

Als Schulträger führt die Stadt Euskirchen den Schülertransport mit dem Öffentlichen Nahver-
kehr (ÖPNV) durch. Schülerinnen und Schüler, die ihren Schulweg mit dem ÖPNV bestreiten
möchten, benötigen ein Schülerticket. Das Schülerticket kann im Sekretariat der Schule bean-
tragt werden. Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf eine Fahrkostenerstattung
zahlen lediglich eine Eigenbeteiligung von 12,- € pro Monat, da das Ticket über den Schulweg
und die Unterrichtszeiten hinaus im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg gilt. Eltern mit
mehreren anspruchsberechtigten Kindern zahlen Eigenanteile nur für zwei Kinder in der Rei-
henfolge ihres Alters. Für das zweite anspruchsberechtigte Kind wird nur ein Eigenanteil von
6,- € erhoben.

Ein Anspruch auf eine Erstattung der Schülerfahrkosten besteht in der Regel dann, wenn z.B.
der Schulweg (kürzester Fußweg zwischen Wohnung und Schule) bei Schülerinnen und Schü-
lern der Sekundarstufe I in der einfachen Entfernung mehr als 3,5 Kilometer beträgt. In diesem
Fall würden lediglich 12,- € als Eigenbeteiligung für ein Schülerticket anfallen.
Weitere Auskünfte zum Schülerticket oder den Themen der Schulentwicklungsplanung, die
Schulorganisation, die Schaffung der räumlichen, sachlichen, personellen und finanziellen Vo-
raussetzungen für leistungsfähige Schulen in Euskirchen erteilt die Stadt Euskirchen, Fachbe-
reich Schulen, Generationen und Soziales, Sachgebiet Schulverwaltung, Kölner Str. 75, 53879
Euskirchen.

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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Schulverwaltung sind:

                                       Telefon / Durch-
 Name             Raum                                      Fax                 E-Mail
                                       wahl
 Herr Rufft       129                  02251/ 14- 350      02251/ 14- 58350   rrufft@euskirchen.de
                  - Sachgebietsleitung
 Frau Aulmann     126                    02251/ 14- 592    02251/ 14- 58592   caulmann@euskirchen.de
                  - Konzeption Betreuungsangebote (OGS, Geld oder Stelle)
                  - Kultur und Schule, Projekte an Schulen
                  - Beschaffung und Unterhaltung von Außenspielgeräten an Schulen
                  - Schulverpflegung
 Frau Godesberg   124                    02251/14- 321     02251/ 14- 58321   mgodesberg@euskirchen.de
                  - Schülerfahrkosten, Schülerticket
                  - Schulwegplanung, Walking Bus, Elternratgeber
                  - Einschulungsverfahren, Überwachung der Schulpflicht
 Frau Brenner     139                    02251/14- 593     02251/ 14- 58356   pbrenner@euskirchen.de
                  - Außerschulische Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen durch Dritte
                  - Parkraumbewirtschaftung an Schulen
                  - Beschaffung von Lernmitteln
 Frau Schmitz     128                    02251/14- 356     02251/ 14- 58291   aschmitz@euskirchen.de
                  - Beschaffung Einrichtung und Lehrmittel für Sekundarstufenschulen
 Frau Sieburg     130                  02251/14- 291        02251/ 14- 58291    usieburg@euskirchen.de
                  - Beschaffung Einrichtung und Lehrmittel für Sekundarstufenschulen
 Frau Tekko       132                  02251/14- 296        02251/ 14- 58296    mtekko@euskirchen.de
                  - Beschaffung Einrichtung und Lehrmittel für Grundschulen
 Herr Moskopp      22                  02251/ 14- 353       02251/ 14- 58353    tmoskopp@euskirchen.de
                  - Koordination Digitalisierung von Schulen, Umsetzung Medienentwicklungsplan (MEP)
 Herr Gippert     135                  02251/14- 480        02251/ 14- 58480    agippert@euskirchen.de
                  - Betreuung EDV an Schulen
 Herr Illigen      18                  02251/14- 371        02251/ 14- 58371    lilligen@euskirchen.de
                  - Betreuung EDV an Schulen
 Herr Schranz     135                  02251/14- 201        02251/ 14- 58201    ischranz@euskirchen.de
                  - Betreuung EDV an Schulen

Schulangebote für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
Wie bereits erwähnt, bieten alle Sekundarstufenschulen der Stadt Euskirchen grundsätzlich
die Möglichkeit des Gemeinsamen Lernens für Kinder mit und ohne sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf.

Neben den genannten Schulen stellt auch die Matthias-Hagen-Schule, Münsterstr. 22-24,
53881 Euskirchen, für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ein attraktives
Angebot dar. Einzelheiten zu dieser Schule, die in der Trägerschaft des Kreises Euskirchen
steht, finden Sie im Abschnitt “Schulen informieren“. Für weitergehende Fragen und Auskünfte
sollten Sie unmittelbar mit der Schule in Kontakt treten.

Schulen informieren
Auf den folgenden Seiten stellen sich die Schulen vor und informieren über ihr Schulkonzept
oder über Einzelheiten ihres Bildungsangebots. Sollten Sie hierzu weitere Auskünfte wün-
schen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die betreffende Schule. Die Kontaktdaten sind
dieser Broschüre bzw. den Informationen der Schulen zu entnehmen.

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