2021/2022 Sekundarstufenschulen der Kreisstadt Euskirchen - Schuljahr
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Herausgeber: Kreisstadt Euskirchen – Der Bürgermeister Fachbereich Schulen, Generationen und Soziales Kölner Straße 75 53879 Euskirchen www.euskirchen.de info@euskirchen.de Die Kreisstadt Euskirchen dankt den mitwirkenden Schulen für die freundliche Überlassung von Informationen zum jeweiligen Schulkonzept/-angebot. Fotos: Hans, Moskopp, Gatzke -3-
Inhaltsverzeichnis Vorwort ............................................................................................................................................... 5 Kreisstadt Euskirchen ....................................................................................................................... 6 Bildungsangebot in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2021/22...................................................... 7 Realschule.......................................................................................................................................... 8 Gymnasium ........................................................................................................................................ 8 Gesamtschule .................................................................................................................................... 9 Wichtige Termine - Anmeldezeitraum .............................................................................................. 9 Anmeldezeitraum für alle weiterführenden Schulen ..................................................................... 10 Notwendige Unterlagen ................................................................................................................... 10 Weitere Hinweise ............................................................................................................................. 10 Schulangebote für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf .......................................... 11 Schulen informieren ........................................................................................................................ 11 -4-
Vorwort Liebe Eltern, Ihre Kinder besuchen zurzeit noch die vierte Klasse der Grund- schule. Mit dem Ende dieses Schuljahres steht jedoch der Wech- sel in eine weiterführende Schulform (Sekundarstufe I) an. Damit beginnt nach der Grundschulzeit erneut ein spannender Lebensabschnitt für Ihre Kinder. Neue Schulwege, ein anderes Schulgebäude, andere Lehrerinnen und Lehrer, vielfältige Unter- richtsfächer oder längere Unterrichtszeiten werden Ihre Kinder herausfordern, sich neu zu orientieren. Auf diese anstehenden Veränderungen wurden Ihre Kinder in der Grundschule gut vorbereitet. Neben der Sorge, ob Ihr Kind diesen Wechsel gut meistern wird, wird gewiss die Frage stehen, welche Schul- form die besten Voraussetzungen für eine optimale Schulbildung bieten wird. Für die Beantwortung dieser Frage werden Sie sicherlich auf die Beratung der Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule zurückgreifen können. Ebenso werden die Halbjahreszeugnisse Ihrer Kinder eine Empfehlung für die weiterführende Schule enthalten. Ergänzend hierzu soll Ihnen und Ihrem Kind die vorliegende Broschüre eine Orientierungs- und Ent- scheidungshilfe bei der Suche nach der geeigneten Schulform in der Sekundarstufe bieten. Ich wünsche Ihrem Kind und Ihnen einen guten Übergang sowie eine weitere erfolgreiche und glückli- che Schulzeit. Mit freundlichen Grüßen Sacha Reichelt Bürgermeister -5-
Kreisstadt Euskirchen Die Kreisstadt Euskirchen versteht sich traditionell als Schulstadt mit einer hohen, am Bedarf der Kinder und Erziehungsberechtigten orientierten und umfassenden Bildungsinfrastruktur. Sie ist nicht nur Träger von zehn Grundschulen, sondern einer Realschule, zweier Gymnasien und einer Gesamtschule. Als Schulträger ist die Stadt Euskirchen nach § 80 Schulgesetz NRW (SchulG) verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Dieser Planungsprozess dient der Vorhaltung eines wohnortnahen und gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes in allen Teilen des Landes NRW. Maßgeblich bestimmt wird die Schulentwicklungsplanung sowohl von der demographischen Entwicklung als auch von der Entscheidung der Eltern hinsichtlich der Schulform für ihre Kin- der. Seit Jahren ist hier eine Änderung des Wahlverhaltens dergestalt zu beobachten, dass Eltern sich möglichst lange die Option des Abiturs für ihre Kinder offenhalten möchten. Um ein nachhaltiges sowie am Bedarf von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ausgerich- tetes Bildungsangebot in Euskirchen vorzuhalten, wurden im Rahmen der Schulentwicklungs- planung neben der Errichtung einer Gesamtschule die Schließungen einer Hauptschule sowie einer Realschule beschlossen. Trotz dieser Schulschließungen sind mit dem bestehenden Schulformangebot weiterhin alle Bildungsabschlüsse von der Hauptschule bis zum Abitur in der Stadt Euskirchen erreichbar. Bildungsangebot in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2021/22 Den Schülerinnen und Schülern, die zum Schuljahresbeginn 2021/22 von der Primarstufe in die Sekundarstufe I wechseln, stehen in der Stadt Euskirchen folgende Schulformen zur Ver- fügung: Realschule: Kaplan-Kellermann-Realschule, Stettiner Str. 31, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/ 148622 E-Mail: Sekretariat@Kaplan-Kellermann-Realschule.euskirchen.de Homepage: http://www.kaplan-kellermann-realschule.euskirchen.de Gymnasium: Emil-Fischer-Gymnasium, Emil-Fischer-Str. 23-27, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/ 147321 E-Mail: Sekretariat@Emil-Fischer-Gymnasium.euskirchen.de Homepage: http://www.emil-fischer-gymnasium.euskirchen.de Gymnasium Marienschule, Basingstoker Ring 3, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/ 148630 E-Mail: Sekretariat@Marienschule.euskirchen.de Homepage: http://www.marienschule-euskirchen.euskirchen.de Gesamtschule: Städtische Gesamtschule, Kölner Straße 12, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/ 6505655 E-Mail: Sekretariat@Gesamtschule.Euskirchen.de Homepage: www.gesamtschule.euskirchen.de -7-
Realschule In der Schulform Realschule erwerben die Schülerinnen und Schüler eine erweiterte allge- meine Bildung. Gefördert werden praktische Fähigkeiten sowie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. In allen Fächern werden berufsorientierende Inhalte berücksichtigt. Unter- richtet werden die Jahrgangsstufen fünf bis zehn. Folgende Bildungsabschlüsse lassen sich in der Realschule erreichen: - der Hauptschulabschluss und ein ihm gleichwertiger Abschluss nach Klasse 9 - der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und ein ihm gleichwertiger Abschluss - der mittlere Schulabschluss bzw. die Fachoberschulreife, der mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann. Bei mindestens befriedigenden Leistungen berechtigt der mittlere Schulabschluss zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gym- nasiums am Berufskolleg. Die Kaplan-Kellermann-Realschule bildet pro Schuljahr drei Parallelklassen. Seit Beginn des Schuljahres 2019/20 befindet sie sich im Schulgebäude an der Stettiner Str. 31, 53879 Euskir- chen. Die Schule unterrichtet nicht im Gebundenen Ganztag, bietet jedoch eine pädagogische Über- mittagsbetreuung an. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstüt- zungsbedarf besteht an der Kaplan-Kellermann-Realschule ein Angebot des Gemeinsamen Lernens. Ferner bietet die Realschule einen Bildungsgang Hauptschule ab Klasse 7 für die Schülerinnen und Schüler an, die nach der Erprobungsstufe gegebenenfalls die Schulform wechseln sollen. Gymnasium Im Gymnasium erhalten Schülerinnen und Schüler eine vertiefte allgemeine Bildung, die so- wohl zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt als auch für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Die Schulform Gymnasium umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen fünf bis zehn, im achtjährigen Bildungsgang die Klassen fünf bis neun. Daran schließt sich die Ober- stufe (Sekundarstufe II) an. Sie gliedert sich in die Einführungsphase sowie die zweijährige Qualifizierungsphase. Die Oberstufe an einem Gymnasium mit einem neunjährigen Bildungs- gang umfasst die Jahrgangsstufen 11 (Einführungsphase) bis 13 (Qualifikationsphase). An ei- nem Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang bildet die Jahrgangsstufe 10 die Einführungs- und die Jahrgangstufen 11 bis 12 die Qualifikationsphase. Folgende Abschlüsse lassen sich an einem Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang er- zielen: - der Hauptschulabschluss und ein ihm gleichwertiger Abschluss nach Klasse 9 - der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und ein ihm gleichwertiger Abschluss - der mittlere Schulabschluss bzw. die Fachoberschulreife (am Ende der Klasse 10) - das Abitur (am Ende der Klasse 13) An Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang werden nach der Einführungsphase (Klasse 10) folgende Bildungsgänge vergeben: - der mittlere Schulabschluss bzw. die Fachoberschulreife - ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 vergleichbarer Abschluss. -8-
Das Abitur lässt sich an einem Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang am Ende der Klasse 12 (Qualifizierungsphase) erzielen. Die beiden Euskirchener Gymnasien unterrichten seit dem 01.08.2019 mit jedem neuen Jahr- gang der Klasse 5 im sogenannten G 9-Pfad. Das Abitur wird damit in der Regel wieder nach neun Jahren erreicht. Im Unterschied zum Emil-Fischer-Gymnasium, welches als Halbtags- schule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung geführt wird, werden am Gymnasium Mari- enschule die Schülerinnen und Schüler im Gebundenen Ganztag beschult. Zu jedem Schuljahr kann das Emil-Fischer-Gymnasium vier und das Gymnasium Marienschule fünf Parallelklassen pro Jahrgang neu aufnehmen. Gesamtschule Die Gesamtschule arbeitet mit Schülerinnen und Schülern aller Leistungsstärken und hält auf- grund ihres differenzierten Unterrichtssystems schulische Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht wer- den, die an einer Haupt-, einer Realschule und einem Gymnasium erworben werden. Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Stufen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Die Abiturprüfungen werden sowohl für Gymnasien als auch für Gesamtschulen als Zentralabitur mit gleichen Aufgaben und Stan- dards durchgeführt. An der Städtischen Gesamtschule Euskirchen können somit alle Abschlüsse der vorgenannten Schulformen erworben werden. Die Gesamtschule Euskirchen befindet sich seit dem Schuljahr 2014/15 im Aufbau. Sie hat inzwischen alle Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I gebildet. Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 sind die ersten Schülerinnen und Schüler in den Jahrgang 11 der Oberstufe (Sekundarstufe II) gewechselt, um in der Jahrgangsstufe 13 ihr Abitur an der Gesamtschule abzulegen. Zu Beginn jeden Schuljahres nimmt die Gesamtschule insgesamt bis zu sechs Parallelklassen pro Jahrgang auf. Sie unterrichtet im Gebundenen Ganztag. Für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf besteht an der Gesamtschule ein Angebot des Gemeinsamen Lernens. Wichtige Termine - Anmeldezeitraum Am Freitag, den 29.01.2021, erhalten alle Grundschülerinnen und Grundschüler, die zum Schuljahresbeginn 2021/22 in die Sekundarstufenschulen wechseln, ihre Halbjahreszeug- nisse. Mit den Zeugnissen werden gleichzeitig die Anmeldescheine für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule ausgehändigt. Voraussetzung für einen Platz an einer Euskirchener Sekundarstufenschule ist eine rechtzei- tige Anmeldung. Für das Schuljahr 2021/22 sind hierbei die nachgenannten Termine unbedingt zu beachten. -9-
Anmeldezeitraum für alle weiterführenden Schulen Das Anmeldeverfahren für die Kaplan-Kellermann-Realschule, das Emil-Fischer-Gym- nasium, das Gymnasium Marienschule und die Gesamtschule Euskirchen beginnt am Montag, den 15.02.2021. Es endet am Freitag, den 12.03.2021. Alle vier Schulen führen die Anmeldungen nach vorheriger telefonischer Terminabsprache durch. Ein Termin zur Anmeldung kann bereits vor dem Anmeldezeitraum mit dem Sekretariat der jeweiligen Schule vereinbart werden. Die Sekretariate der Schulen sind zu den üblichen Unterrichtszeiten besetzt. Notwendige Unterlagen Für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Halbjahreszeugnis der Grundschulklasse 4 - Anmeldeschein (im Original) - Geburtsurkunde / Familienstammbuch - Taufbescheinigung (soweit vorhanden) Weitere Hinweise Für weitere Fragen in Zusammenhang mit dem Schulwechsel stehen Ihnen grundsätzlich die Schulen bzw. die Schulsekretariate zur Verfügung. Vertiefende Informationen zum Schulsystem in Nordrhein-Westfalen finden Sie in den Publi- kationen oder der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein- Westfalen (https://www.schulministerium.nrw.de). Als Schulträger führt die Stadt Euskirchen den Schülertransport mit dem Öffentlichen Nahver- kehr (ÖPNV) durch. Schülerinnen und Schüler, die ihren Schulweg mit dem ÖPNV bestreiten möchten, benötigen ein Schülerticket. Das Schülerticket kann im Sekretariat der Schule bean- tragt werden. Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf eine Fahrkostenerstattung zahlen lediglich eine Eigenbeteiligung von 12,- € pro Monat, da das Ticket über den Schulweg und die Unterrichtszeiten hinaus im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg gilt. Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern zahlen Eigenanteile nur für zwei Kinder in der Rei- henfolge ihres Alters. Für das zweite anspruchsberechtigte Kind wird nur ein Eigenanteil von 6,- € erhoben. Ein Anspruch auf eine Erstattung der Schülerfahrkosten besteht in der Regel dann, wenn z.B. der Schulweg (kürzester Fußweg zwischen Wohnung und Schule) bei Schülerinnen und Schü- lern der Sekundarstufe I in der einfachen Entfernung mehr als 3,5 Kilometer beträgt. In diesem Fall würden lediglich 12,- € als Eigenbeteiligung für ein Schülerticket anfallen. Weitere Auskünfte zum Schülerticket oder den Themen der Schulentwicklungsplanung, die Schulorganisation, die Schaffung der räumlichen, sachlichen, personellen und finanziellen Vo- raussetzungen für leistungsfähige Schulen in Euskirchen erteilt die Stadt Euskirchen, Fachbe- reich Schulen, Generationen und Soziales, Sachgebiet Schulverwaltung, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen. - 10 -
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Schulverwaltung sind: Telefon / Durch- Name Raum Fax E-Mail wahl Herr Rufft 129 02251/ 14- 350 02251/ 14- 58350 rrufft@euskirchen.de - Sachgebietsleitung Frau Aulmann 126 02251/ 14- 592 02251/ 14- 58592 caulmann@euskirchen.de - Konzeption Betreuungsangebote (OGS, Geld oder Stelle) - Kultur und Schule, Projekte an Schulen - Beschaffung und Unterhaltung von Außenspielgeräten an Schulen - Schulverpflegung Frau Godesberg 124 02251/14- 321 02251/ 14- 58321 mgodesberg@euskirchen.de - Schülerfahrkosten, Schülerticket - Schulwegplanung, Walking Bus, Elternratgeber - Einschulungsverfahren, Überwachung der Schulpflicht Frau Brenner 139 02251/14- 593 02251/ 14- 58356 pbrenner@euskirchen.de - Außerschulische Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen durch Dritte - Parkraumbewirtschaftung an Schulen - Beschaffung von Lernmitteln Frau Schmitz 128 02251/14- 356 02251/ 14- 58291 aschmitz@euskirchen.de - Beschaffung Einrichtung und Lehrmittel für Sekundarstufenschulen Frau Sieburg 130 02251/14- 291 02251/ 14- 58291 usieburg@euskirchen.de - Beschaffung Einrichtung und Lehrmittel für Sekundarstufenschulen Frau Tekko 132 02251/14- 296 02251/ 14- 58296 mtekko@euskirchen.de - Beschaffung Einrichtung und Lehrmittel für Grundschulen Herr Moskopp 22 02251/ 14- 353 02251/ 14- 58353 tmoskopp@euskirchen.de - Koordination Digitalisierung von Schulen, Umsetzung Medienentwicklungsplan (MEP) Herr Gippert 135 02251/14- 480 02251/ 14- 58480 agippert@euskirchen.de - Betreuung EDV an Schulen Herr Illigen 18 02251/14- 371 02251/ 14- 58371 lilligen@euskirchen.de - Betreuung EDV an Schulen Herr Schranz 135 02251/14- 201 02251/ 14- 58201 ischranz@euskirchen.de - Betreuung EDV an Schulen Schulangebote für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Wie bereits erwähnt, bieten alle Sekundarstufenschulen der Stadt Euskirchen grundsätzlich die Möglichkeit des Gemeinsamen Lernens für Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Neben den genannten Schulen stellt auch die Matthias-Hagen-Schule, Münsterstr. 22-24, 53881 Euskirchen, für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ein attraktives Angebot dar. Einzelheiten zu dieser Schule, die in der Trägerschaft des Kreises Euskirchen steht, finden Sie im Abschnitt “Schulen informieren“. Für weitergehende Fragen und Auskünfte sollten Sie unmittelbar mit der Schule in Kontakt treten. Schulen informieren Auf den folgenden Seiten stellen sich die Schulen vor und informieren über ihr Schulkonzept oder über Einzelheiten ihres Bildungsangebots. Sollten Sie hierzu weitere Auskünfte wün- schen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die betreffende Schule. Die Kontaktdaten sind dieser Broschüre bzw. den Informationen der Schulen zu entnehmen. - 11 -
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