Mobiler Dienst Soziale und Emotionale Entwicklung Bereich Autismus

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Mobiler Dienst Soziale und Emotionale Entwicklung Bereich Autismus
Förderzentrum Vechtetal Schule – Mobile Dienste

Vechtetal Schule Nordhorn
Förderzentrum Geistige Entwicklung
Mückenweg 96
48527 Nordhorn

Mobiler Dienst
Soziale und Emotionale Entwicklung
Bereich Autismus
im Bereich Grafschaft Bentheim und südliches Emsland

1. Autismus-Spektrum-Störungen
Autismus-Spektrum-Störungen sind gekennzeichnet durch

• Beeinträchtigungen der zwischenmenschlichen Beziehung
   - Schwierigkeiten, die Bedürfnisse anderer zu erkennen und ange-
       messen zu reagieren
   - Gering ausgeprägtes Einfühlungsvermögen
   - Ungewöhnliches Spielverhalten
   - Nachtangemessener Kontakt zu Gleichaltrigen

• Beeinträchtigungen der Kommunikation und Fantasie
   - selbstbezogene, wenig kommunikative Sprache
   - Monotone Sprache
   - Wenig begleitende Mimik und Gestik
   - Wortwörtliches Verstehen
   - Nicht verstehen des Ursache-Wirkungs-Prinzips

• Eingeschränktes Repertoire an Fähigkeiten und Interessen
   - Bestehen auf Gleicherhaltung der Umwelt

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   - Angst bei Veränderung
   - Stereotype und zwanghafte Verhaltensweisen
   - Originelle und spezielle Interessen

Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen auf hö-
her funktionierendem Niveau (Asperger-Syndrom) zeigen weiterhin
gute sprachliche Kompetenzen und durchschnittliche, in Teilbreichen
überdurchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten. Auffallend ist dabei die
Diskrepanz zwischen deutlichen Stärken im Denken und Schwächen im
Handeln. Die Kontaktaufnahme zu Mitschülern ist erschwert, da diese
Schüler nicht wissen, wie Kontakte angemessen aufgebaut und auf-
rechterhalten werden können. Das Asperger-Syndrom ist eine leichtere
Form einer autistischen Störung.

Bei frühkindlichem Autismus liegt bei einem großen Teil der Fälle eine
Verzögerung oder Einschränkung in der sprachlichen Entwicklung auf.
Die intellektuelle Leistungsfähigkeit ist vielen Fällen mehr oder minder
stark beeinträchtigt. Weiterhin ist diese Form der Störung durch Schwie-
rigkeiten im aktiven und passiven Sprachhandeln und durch mangelndes
Interesse an wechselseitiger Interaktion mit anderen gekennzeichnet.
Beim frühkindlichen Autismus muss in den meisten Fällen von einer
schwereren Beeinträchtigung ausgegangen werden.

Ein Atypischer Autismus wird dann festgestellt, wenn sich die Auffällig-
keiten im autistischen Spektrum befinden, jedoch nicht eindeutig zuord-
nen lassen. In der Regel besuchen diese Schüler die allgemeinen Schu-
len ohne Zieldifferenz.

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2. Autismus-Spektrum-Störungen und Schule
Aufgrund verbesserter Diagnoseinstrumente werden zunehmend mehr
Fälle von Autismus-Spektrum-Störungen der leichteren Form (Asperger-
Syndrom, atypischer Autismus) diagnostiziert. Nicht selten erfolgt eine
Diagnose erst im frühen Jugendalter.
Diese Schüler besuchen in der Regel die allgemeine Schule und zeigen
schulische Leistungen, die mitunter sehr heterogen sind, im Grundsatz
aber den Anforderungen der jeweiligen Schulform entsprechen.
Sie fallen jedoch insbesondere durch abweichendes Verhalten in der
Kommunikation, im Arbeitsverhalten und in der sozialen Interaktion auf.
Ohne Kenntnisse über das Störungsbild und einen Blick aus Sicht eines
Schülers mit Autismus-Spektrum-Störung wird das Verhalten des Schü-
lers mitunter fehlinterpretiert und es kann weder auf seine besonderen
Lernbedürfnisse noch auf die Besonderheiten im Verhalten ausreichend
eingegangen werden.
Die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler ist laut den KMK-
Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht von Kindern und Ju-
gendlichen mit autistischem Verhalten (16.06.2000) Aufgabe aller
Schulformen.
Ohne Kenntnis der Auffälligkeiten bei autistischen Schülerinnen und
Schülern, insbesondere im Hinblick auf soziale und kommunikative Be-
sonderheiten, auf ein zumeist recht heterogenes Leistungsprofil mit be-
sonderen Spezialinteressen, Besonderheiten im Bereich der Reizauf-
nahme und –verarbeitung, sowie weitere störungsimmanente Eigentüm-
lichkeiten, wird die Beschulung für beide Seiten in vielen Fällen erheblich
erschwert.
Deshalb benötigen Schülerinnen und Schüler mit autistischen Verhalten
in der Schule besondere pädagogische Unterstützung, bei einigen be-

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steht ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (KMK-
Empfehlungen 2000).
Für die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen bedeutet dies, dass
neben einer umfassenden Kenntnis über das Störungsbild auch ein Re-
pertoire von Techniken und Methoden zur Unterrichtung und Förderung
von Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störungen erfor-
derlich ist.

3. Der Mobile Dienst Emotionale und Soziale Entwicklung –
   Bereich Autismus
Der Mobile Dienst Emotionale und Soziale Entwicklung - Bereich
Autismus der Vechtetal Schule Nordhorn ist seit 2007 Ansprechpartner
für alle allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Grafschaft Bentheim,
sowie für o. g. Schulformen im südlichen Landkreis Emsland (Lingen,
Spelle, Thuine, Freren, Salzbergen, Emsbüren). Schulen in privater Trä-
gerschaft werden von den Mobilen Diensten nicht beraten.

Beantragung des Mobilen Dienstes
Liegt die fachärztlich (von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsych-
iatrie) bestätigte Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung vor kann
die Schule den Mobilen Dienst Autismus der Vechtetal Schule beantra-
gen. Hierfür sind das Antragsformular und ein Fragebogen an die Vech-
tetal Schule zu senden.

4. Aufgaben des Mobilen Dienstes
a) Beratung
Die Kolleginnen des Mobilen Dienstes nehmen Kontakt zur beantragen-
den Schule auf und vereinbaren einen ersten Hospitations- und Ge-
sprächstermin.

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Über eine Verhaltensbeobachtung im Unterricht und ein Anamnese-
gespräch mit den unterrichtenden Kollegen werden erste autismusspe-
zifische Besonderheiten über die bestreffende Schülerin / den betreffen-
den Schüler herausgearbeitet und erläutert. Sofortmaßnahmen können
besprochen werden. Bereits zu Beginn des Beratungsprozesses wird
auch Kontakt zu den Eltern und ggf. zu Ärzten und therapeutischen Ein-
richtungen aufgenommen.
Sämtliche Beratungsgespräche, Hospitationen etc. werden über einen
Aktenführungsplan, Protokolle und Nachweise der Einsatztätigkeit fort-
laufend dokumentiert.
Im weiteren Verlauf der Beratung werden Hilfestellungen für den Un-
terricht (didaktisch-methodische Herangehensweisen. z.B. TEACCH-
Konzept, Strukturierungshilfen, Sozialtrainings etc.) gegeben. Weitere
Aufgabe ist Unterstützung bei der Förderplanerstellung, sowie Bera-
tung/Begleitung bei Lehrerwechsel und Schulwechsel.

Weiterhin wird die Schule intensiv über Maßnahmen zur Anwendung des
Nachteilsausgleichs beraten.

Der Mobile Dienst führt zudem Aufklärung über den Autismus und die
damit verbundenen Besonderheiten im schulischen Lernen und im Ver-
halten der betroffenen Schülerin / des betroffenen Schülers durch. Dabei
sollten nicht nur die Kolleginnen und Kollegen, sondern in den meisten
Fällen auch die Mitschülerinnen und Mitschüler informiert werden. Dies
setzt natürlich das Einverständnis der betroffenen Schülerin / des betrof-
fenen Schülers und den Eltern voraus. Ab Klassenstufe 8 wurde ein In-
formationsunterricht entwickelt, der über Arbeit an Stationen versucht,
die Welt mit den Augen autistischer Menschen zu sehen und so versucht
zu mehr Verständnis für die Problematik zu gelangen.

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Der Mobile Dienst führt auch Informationsveranstaltungen für Kollegien
durch.
Die Vermittlung weiterer Beratungsangebote (z.B. Familienberatungs-
stelle, Schulpsychologie, Therapie etc.) und Angebote zur allgemeinen
Information und Fortbildungen werden ebenso vom Mobilen Dienst über-
nommen.
Neben der Beratung für die Schule ist der Mobile Dienst bemüht, alle an
der Förderung beteiligten Personen und Institutionen, insbesondere aber
die Eltern einzubeziehen.

b) Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
Stellt sich heraus, dass eine Förderung mit den o.g. Maßnahmen nicht
ausreichend ist und die Schülerin / der Schüler ohne zusätzliche intensi-
ve sonderpädagogische Unterstützung nicht erfolgreich am Unterricht
teilnehmen kann, kann die Schule Zusatzbedarf beantragen. Schülerin-
nen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstüt-
zungsbedarf, die zielgleich in anderen Schulformen (d.h. nicht Förder-
schulen) unterrichtet werden, erhalten in der Grundschule im Rahmen
der Grundversorgung sonderpädagogische Unterstützung. In den weiter-
führenden Schulen können bis zu 3,5 Stunden Zusatzbedarf gewährt
werden. Diese Stunden werden von der LSchB zugewiesen und können
von Lehrkräften der eigenen Schule oder Förderschullehrkräften erteilt
werden. Der Mobile Dienst verfasst hierfür ein Fördergutachten in Zu-
sammenarbeit mit der zuständigen Schule auf Grundlage der individuel-
len Lernentwicklung und berät die eingesetzten Lehrkräfte im weiteren
Verlauf der schulischen Förderung.

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c) Schulbegleiter
In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass neben den bereits genann-
ten Maßnahmen eine weitere personelle Unterstützung erforderlich ist.
Die Eltern können dann Schulbegleitung / Integrationshilfe nach § 35a
KJHG SGB VIII (Jugendhilfe) beantragen. Die Beratung und Begleitung
für die Schulbegleiter und im Rahmen des Hilfeplanprozesses wird eben-
falls durch den Mobilen Dienst unterstützt.

d) Netzwerk
Im Rahmen einer ganzheitlichen Herangehensweise ist der Mobile
Dienst bemüht alle an der Förderung beteiligten Personen und Institutio-
nen einzubeziehen. Kontakte zu örtlichen und überörtlichen Beratungs-
einrichtungen bestehen und werden durch regelmäßige Treffen mit fach-
lichem und fallbezogenem Austausch gepflegt:
   • Fachberatung Sonderpädagogische Förderung und Autismus (Landes-
     schulbehörde Standort Osnabrück, zuständig für den Bereich Weser-Ems):
     Hans-Gerd de Beer, Schule am Extumer Weg, Aurich
       www.fskme-aurich.de
       Ann-Kristin Schröder, Vechtetal Schule Nordhorn
       ann-kristin.schroeder@vechtetalschule.de

   •   Schulpsychologie
       Susanne Frankenberg, Landesschulbehörde – Abteilung Osnabrück,
       Außenstelle Meppen, Bahnhofstr. 29, 49716 Meppen

   •   Fachberatung Sonderpädagogische Förderung und Inklusion:
       Rita Hoegen-Terwey (Grafschaft Bentheim)
       Elke Weber (Südliches Emsland)
       Sandra Mandolla (mittleres Emsland)
       Karin Abeln (nördliches Emsland)

   •   Jugendamt des Landkreises Grafschaft Bentheim im Rahmen Hilfeplan
       35a: Landkreis Grafschaft Bentheim, Frau Schulte-Westenberg, Frau Gedicke,
       Frau Smoes

   • Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Grafschaft Bentheim

   •   Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie
       Dr. Klaus Räder, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
       Osnabrücker Str. 1, 48529 Nordhorn
       Dr. Räder kooperiert mit dem JA des Landkreises und verfasst die medizini-
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       schen Stellungnahmen im Verfahren Hilfeplan 35a, ein regelmäßiger Aus-
       tausch mit dem Mobilen Dienst findet statt

   •   Jugendamt des Landkreises Emsland im Rahmen Hilfeplan 35a:
       Allgemeiner Sozialdienst, Frau Forsting, Frau Meiners, Frau Engelshove

   •   Jugendarzt des Landkreises Emsland:
       Dr. Thomas Niehoff

   •   Jugendamt der Stadt Lingen im Rahmen Hilfeplan 35a :
       Kommunaler Sozialdienst, Herr Diepenthal

   •   Autismusambulanz der Lebenshilfe Nordhorn
       Ootmarsumer Weg 110, 48527 Nordhorn

   •   Autismusambulanz DRK Nordhorn
       Karderieweg 2, 48527 Nordhorn

   •   Autismustherapiezentrum Meppen
       Hüttenstr. 9, 49716 Meppen

   •   Agentur für Arbeit bei Übergang in das Arbeitsleben:
       über die REHA-Berater der Agentur für Arbeit, Herr Schwenen,
       Herr Weber, Stadtring 9-15, 48527 Nordhorn)

   • GraBUS – Grafschafter Beratungs- und Unterstützungssystem
     Van-Behring-Str. 5, 48529 Nordhorn

e) Informationen
Als Handreichung wurde ein Script zusammengestellt, in dem wesentli-
che Aspekte des Aspergersyndroms, Diagnosekriterien, Überlegungen
zur pädagogischen Förderung und Literaturempfehlungen zusammenge-
fasst sind. Ergänzt wird diese durch eine stetig aktualisierte Literaturliste.
Beides ist über die Homepage der Vechtetal Schule unter
www.vechtetalschule.de / Mobile Dienste als PDF abrufbar.
Das Antragsformular, allgemeine Informationen und Fragebögen, auch
für die Bereiche Körperliche und Motorische Entwicklung (KM) und Se-
hen (SE), sind ebenfalls unter o.g. Adresse abrufbar.

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5. Ansprechpartner
Ann-Kristin Schröder
Förderschullehrerin/Beratungslehrerin
Birgit Punt
Förderschullehrerin

Vechtetal Schule
Förderschule Geistige Entwicklung
Mückenweg 96
48527 Nordhorn
Tel. (05921) 8801-0
     (05921) 8801-31
Fax (05921) 8801-25
E-Mail: vechtetalschule@t-online.de
        ann-kristin.schroeder@vechtetalschule.de
Homepage: www.vechtetalschule.de

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