Mobiler Dienst Soziale und Emotionale Entwicklung Bereich Autismus
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Förderzentrum Vechtetal Schule – Mobile Dienste Vechtetal Schule Nordhorn Förderzentrum Geistige Entwicklung Mückenweg 96 48527 Nordhorn Mobiler Dienst Soziale und Emotionale Entwicklung Bereich Autismus im Bereich Grafschaft Bentheim und südliches Emsland 1. Autismus-Spektrum-Störungen Autismus-Spektrum-Störungen sind gekennzeichnet durch • Beeinträchtigungen der zwischenmenschlichen Beziehung - Schwierigkeiten, die Bedürfnisse anderer zu erkennen und ange- messen zu reagieren - Gering ausgeprägtes Einfühlungsvermögen - Ungewöhnliches Spielverhalten - Nachtangemessener Kontakt zu Gleichaltrigen • Beeinträchtigungen der Kommunikation und Fantasie - selbstbezogene, wenig kommunikative Sprache - Monotone Sprache - Wenig begleitende Mimik und Gestik - Wortwörtliches Verstehen - Nicht verstehen des Ursache-Wirkungs-Prinzips • Eingeschränktes Repertoire an Fähigkeiten und Interessen - Bestehen auf Gleicherhaltung der Umwelt Konzept – Mobiler Dienst Asperger/Autismus, Stand Juni 2015 1
Förderzentrum Vechtetal Schule – Mobile Dienste - Angst bei Veränderung - Stereotype und zwanghafte Verhaltensweisen - Originelle und spezielle Interessen Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen auf hö- her funktionierendem Niveau (Asperger-Syndrom) zeigen weiterhin gute sprachliche Kompetenzen und durchschnittliche, in Teilbreichen überdurchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten. Auffallend ist dabei die Diskrepanz zwischen deutlichen Stärken im Denken und Schwächen im Handeln. Die Kontaktaufnahme zu Mitschülern ist erschwert, da diese Schüler nicht wissen, wie Kontakte angemessen aufgebaut und auf- rechterhalten werden können. Das Asperger-Syndrom ist eine leichtere Form einer autistischen Störung. Bei frühkindlichem Autismus liegt bei einem großen Teil der Fälle eine Verzögerung oder Einschränkung in der sprachlichen Entwicklung auf. Die intellektuelle Leistungsfähigkeit ist vielen Fällen mehr oder minder stark beeinträchtigt. Weiterhin ist diese Form der Störung durch Schwie- rigkeiten im aktiven und passiven Sprachhandeln und durch mangelndes Interesse an wechselseitiger Interaktion mit anderen gekennzeichnet. Beim frühkindlichen Autismus muss in den meisten Fällen von einer schwereren Beeinträchtigung ausgegangen werden. Ein Atypischer Autismus wird dann festgestellt, wenn sich die Auffällig- keiten im autistischen Spektrum befinden, jedoch nicht eindeutig zuord- nen lassen. In der Regel besuchen diese Schüler die allgemeinen Schu- len ohne Zieldifferenz. Konzept – Mobiler Dienst Asperger/Autismus, Stand Juni 2015 2
Förderzentrum Vechtetal Schule – Mobile Dienste 2. Autismus-Spektrum-Störungen und Schule Aufgrund verbesserter Diagnoseinstrumente werden zunehmend mehr Fälle von Autismus-Spektrum-Störungen der leichteren Form (Asperger- Syndrom, atypischer Autismus) diagnostiziert. Nicht selten erfolgt eine Diagnose erst im frühen Jugendalter. Diese Schüler besuchen in der Regel die allgemeine Schule und zeigen schulische Leistungen, die mitunter sehr heterogen sind, im Grundsatz aber den Anforderungen der jeweiligen Schulform entsprechen. Sie fallen jedoch insbesondere durch abweichendes Verhalten in der Kommunikation, im Arbeitsverhalten und in der sozialen Interaktion auf. Ohne Kenntnisse über das Störungsbild und einen Blick aus Sicht eines Schülers mit Autismus-Spektrum-Störung wird das Verhalten des Schü- lers mitunter fehlinterpretiert und es kann weder auf seine besonderen Lernbedürfnisse noch auf die Besonderheiten im Verhalten ausreichend eingegangen werden. Die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler ist laut den KMK- Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht von Kindern und Ju- gendlichen mit autistischem Verhalten (16.06.2000) Aufgabe aller Schulformen. Ohne Kenntnis der Auffälligkeiten bei autistischen Schülerinnen und Schülern, insbesondere im Hinblick auf soziale und kommunikative Be- sonderheiten, auf ein zumeist recht heterogenes Leistungsprofil mit be- sonderen Spezialinteressen, Besonderheiten im Bereich der Reizauf- nahme und –verarbeitung, sowie weitere störungsimmanente Eigentüm- lichkeiten, wird die Beschulung für beide Seiten in vielen Fällen erheblich erschwert. Deshalb benötigen Schülerinnen und Schüler mit autistischen Verhalten in der Schule besondere pädagogische Unterstützung, bei einigen be- Konzept – Mobiler Dienst Asperger/Autismus, Stand Juni 2015 3
Förderzentrum Vechtetal Schule – Mobile Dienste steht ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (KMK- Empfehlungen 2000). Für die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen bedeutet dies, dass neben einer umfassenden Kenntnis über das Störungsbild auch ein Re- pertoire von Techniken und Methoden zur Unterrichtung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störungen erfor- derlich ist. 3. Der Mobile Dienst Emotionale und Soziale Entwicklung – Bereich Autismus Der Mobile Dienst Emotionale und Soziale Entwicklung - Bereich Autismus der Vechtetal Schule Nordhorn ist seit 2007 Ansprechpartner für alle allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Grafschaft Bentheim, sowie für o. g. Schulformen im südlichen Landkreis Emsland (Lingen, Spelle, Thuine, Freren, Salzbergen, Emsbüren). Schulen in privater Trä- gerschaft werden von den Mobilen Diensten nicht beraten. Beantragung des Mobilen Dienstes Liegt die fachärztlich (von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsych- iatrie) bestätigte Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung vor kann die Schule den Mobilen Dienst Autismus der Vechtetal Schule beantra- gen. Hierfür sind das Antragsformular und ein Fragebogen an die Vech- tetal Schule zu senden. 4. Aufgaben des Mobilen Dienstes a) Beratung Die Kolleginnen des Mobilen Dienstes nehmen Kontakt zur beantragen- den Schule auf und vereinbaren einen ersten Hospitations- und Ge- sprächstermin. Konzept – Mobiler Dienst Asperger/Autismus, Stand Juni 2015 4
Förderzentrum Vechtetal Schule – Mobile Dienste Über eine Verhaltensbeobachtung im Unterricht und ein Anamnese- gespräch mit den unterrichtenden Kollegen werden erste autismusspe- zifische Besonderheiten über die bestreffende Schülerin / den betreffen- den Schüler herausgearbeitet und erläutert. Sofortmaßnahmen können besprochen werden. Bereits zu Beginn des Beratungsprozesses wird auch Kontakt zu den Eltern und ggf. zu Ärzten und therapeutischen Ein- richtungen aufgenommen. Sämtliche Beratungsgespräche, Hospitationen etc. werden über einen Aktenführungsplan, Protokolle und Nachweise der Einsatztätigkeit fort- laufend dokumentiert. Im weiteren Verlauf der Beratung werden Hilfestellungen für den Un- terricht (didaktisch-methodische Herangehensweisen. z.B. TEACCH- Konzept, Strukturierungshilfen, Sozialtrainings etc.) gegeben. Weitere Aufgabe ist Unterstützung bei der Förderplanerstellung, sowie Bera- tung/Begleitung bei Lehrerwechsel und Schulwechsel. Weiterhin wird die Schule intensiv über Maßnahmen zur Anwendung des Nachteilsausgleichs beraten. Der Mobile Dienst führt zudem Aufklärung über den Autismus und die damit verbundenen Besonderheiten im schulischen Lernen und im Ver- halten der betroffenen Schülerin / des betroffenen Schülers durch. Dabei sollten nicht nur die Kolleginnen und Kollegen, sondern in den meisten Fällen auch die Mitschülerinnen und Mitschüler informiert werden. Dies setzt natürlich das Einverständnis der betroffenen Schülerin / des betrof- fenen Schülers und den Eltern voraus. Ab Klassenstufe 8 wurde ein In- formationsunterricht entwickelt, der über Arbeit an Stationen versucht, die Welt mit den Augen autistischer Menschen zu sehen und so versucht zu mehr Verständnis für die Problematik zu gelangen. Konzept – Mobiler Dienst Asperger/Autismus, Stand Juni 2015 5
Förderzentrum Vechtetal Schule – Mobile Dienste Der Mobile Dienst führt auch Informationsveranstaltungen für Kollegien durch. Die Vermittlung weiterer Beratungsangebote (z.B. Familienberatungs- stelle, Schulpsychologie, Therapie etc.) und Angebote zur allgemeinen Information und Fortbildungen werden ebenso vom Mobilen Dienst über- nommen. Neben der Beratung für die Schule ist der Mobile Dienst bemüht, alle an der Förderung beteiligten Personen und Institutionen, insbesondere aber die Eltern einzubeziehen. b) Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Stellt sich heraus, dass eine Förderung mit den o.g. Maßnahmen nicht ausreichend ist und die Schülerin / der Schüler ohne zusätzliche intensi- ve sonderpädagogische Unterstützung nicht erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann, kann die Schule Zusatzbedarf beantragen. Schülerin- nen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstüt- zungsbedarf, die zielgleich in anderen Schulformen (d.h. nicht Förder- schulen) unterrichtet werden, erhalten in der Grundschule im Rahmen der Grundversorgung sonderpädagogische Unterstützung. In den weiter- führenden Schulen können bis zu 3,5 Stunden Zusatzbedarf gewährt werden. Diese Stunden werden von der LSchB zugewiesen und können von Lehrkräften der eigenen Schule oder Förderschullehrkräften erteilt werden. Der Mobile Dienst verfasst hierfür ein Fördergutachten in Zu- sammenarbeit mit der zuständigen Schule auf Grundlage der individuel- len Lernentwicklung und berät die eingesetzten Lehrkräfte im weiteren Verlauf der schulischen Förderung. Konzept – Mobiler Dienst Asperger/Autismus, Stand Juni 2015 6
Förderzentrum Vechtetal Schule – Mobile Dienste c) Schulbegleiter In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass neben den bereits genann- ten Maßnahmen eine weitere personelle Unterstützung erforderlich ist. Die Eltern können dann Schulbegleitung / Integrationshilfe nach § 35a KJHG SGB VIII (Jugendhilfe) beantragen. Die Beratung und Begleitung für die Schulbegleiter und im Rahmen des Hilfeplanprozesses wird eben- falls durch den Mobilen Dienst unterstützt. d) Netzwerk Im Rahmen einer ganzheitlichen Herangehensweise ist der Mobile Dienst bemüht alle an der Förderung beteiligten Personen und Institutio- nen einzubeziehen. Kontakte zu örtlichen und überörtlichen Beratungs- einrichtungen bestehen und werden durch regelmäßige Treffen mit fach- lichem und fallbezogenem Austausch gepflegt: • Fachberatung Sonderpädagogische Förderung und Autismus (Landes- schulbehörde Standort Osnabrück, zuständig für den Bereich Weser-Ems): Hans-Gerd de Beer, Schule am Extumer Weg, Aurich www.fskme-aurich.de Ann-Kristin Schröder, Vechtetal Schule Nordhorn ann-kristin.schroeder@vechtetalschule.de • Schulpsychologie Susanne Frankenberg, Landesschulbehörde – Abteilung Osnabrück, Außenstelle Meppen, Bahnhofstr. 29, 49716 Meppen • Fachberatung Sonderpädagogische Förderung und Inklusion: Rita Hoegen-Terwey (Grafschaft Bentheim) Elke Weber (Südliches Emsland) Sandra Mandolla (mittleres Emsland) Karin Abeln (nördliches Emsland) • Jugendamt des Landkreises Grafschaft Bentheim im Rahmen Hilfeplan 35a: Landkreis Grafschaft Bentheim, Frau Schulte-Westenberg, Frau Gedicke, Frau Smoes • Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Grafschaft Bentheim • Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie Dr. Klaus Räder, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Osnabrücker Str. 1, 48529 Nordhorn Dr. Räder kooperiert mit dem JA des Landkreises und verfasst die medizini- Konzept – Mobiler Dienst Asperger/Autismus, Stand Juni 2015 7
Förderzentrum Vechtetal Schule – Mobile Dienste schen Stellungnahmen im Verfahren Hilfeplan 35a, ein regelmäßiger Aus- tausch mit dem Mobilen Dienst findet statt • Jugendamt des Landkreises Emsland im Rahmen Hilfeplan 35a: Allgemeiner Sozialdienst, Frau Forsting, Frau Meiners, Frau Engelshove • Jugendarzt des Landkreises Emsland: Dr. Thomas Niehoff • Jugendamt der Stadt Lingen im Rahmen Hilfeplan 35a : Kommunaler Sozialdienst, Herr Diepenthal • Autismusambulanz der Lebenshilfe Nordhorn Ootmarsumer Weg 110, 48527 Nordhorn • Autismusambulanz DRK Nordhorn Karderieweg 2, 48527 Nordhorn • Autismustherapiezentrum Meppen Hüttenstr. 9, 49716 Meppen • Agentur für Arbeit bei Übergang in das Arbeitsleben: über die REHA-Berater der Agentur für Arbeit, Herr Schwenen, Herr Weber, Stadtring 9-15, 48527 Nordhorn) • GraBUS – Grafschafter Beratungs- und Unterstützungssystem Van-Behring-Str. 5, 48529 Nordhorn e) Informationen Als Handreichung wurde ein Script zusammengestellt, in dem wesentli- che Aspekte des Aspergersyndroms, Diagnosekriterien, Überlegungen zur pädagogischen Förderung und Literaturempfehlungen zusammenge- fasst sind. Ergänzt wird diese durch eine stetig aktualisierte Literaturliste. Beides ist über die Homepage der Vechtetal Schule unter www.vechtetalschule.de / Mobile Dienste als PDF abrufbar. Das Antragsformular, allgemeine Informationen und Fragebögen, auch für die Bereiche Körperliche und Motorische Entwicklung (KM) und Se- hen (SE), sind ebenfalls unter o.g. Adresse abrufbar. Konzept – Mobiler Dienst Asperger/Autismus, Stand Juni 2015 8
Förderzentrum Vechtetal Schule – Mobile Dienste 5. Ansprechpartner Ann-Kristin Schröder Förderschullehrerin/Beratungslehrerin Birgit Punt Förderschullehrerin Vechtetal Schule Förderschule Geistige Entwicklung Mückenweg 96 48527 Nordhorn Tel. (05921) 8801-0 (05921) 8801-31 Fax (05921) 8801-25 E-Mail: vechtetalschule@t-online.de ann-kristin.schroeder@vechtetalschule.de Homepage: www.vechtetalschule.de Konzept – Mobiler Dienst Asperger/Autismus, Stand Juni 2015 9
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