50 Jahre Europäische Sozialcharta - K. Lörcher Rhein-Main-Runde 7.11.2011 - Frankfurt

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50 Jahre Europäische Sozialcharta - K. Lörcher Rhein-Main-Runde 7.11.2011 - Frankfurt
50 Jahre
Europäische Sozialcharta
          K. Lörcher
      Rhein-Main-Runde
     7.11.2011 - Frankfurt
50 Jahre Europäische Sozialcharta - K. Lörcher Rhein-Main-Runde 7.11.2011 - Frankfurt
Gesamtüberblick
•   I. Entstehung
•   II. Inhalt
•   III. Bedeutung für die Bundesrepublik
•   IV. Bedeutung für Europa
•   V. Ausblick in Krisenzeiten

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50 Jahre Europäische Sozialcharta - K. Lörcher Rhein-Main-Runde 7.11.2011 - Frankfurt
I. ENTSTEHUNG

Unterzeichnung der Europäischen Sozialcharta in Turin, 18.10.61
 (Logo und Fotos ohne nähere Kennzeichnung stammen i.d.R. vom Europarat)
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50 Jahre Europäische Sozialcharta - K. Lörcher Rhein-Main-Runde 7.11.2011 - Frankfurt
Entwicklung des
               Menschenrechtsschutzes
       Internat. Pakt über                   Internat. Pakt ü. wirt-
      bürgerliche und poli-                   schaftliche, soziale u.
       tische Rechte, 1966                   kulturelle Rechte 1966

               Europäische                       Europäische
             Menschenrechts-                     Sozialcharta,
             konvention, 1950                        1961

      Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
                        1948
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50 Jahre Europäische Sozialcharta - K. Lörcher Rhein-Main-Runde 7.11.2011 - Frankfurt
II. INHALT

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50 Jahre Europäische Sozialcharta - K. Lörcher Rhein-Main-Runde 7.11.2011 - Frankfurt
Überblick
• Europäische Sozialcharta 1961
      – Die Rechte (individuelle, kollektive, Gruppen-
        soziale Rechte)
      – Das Überprüfungsverfahren
• 1. Zusatzprotokoll 1988
• Neuer Anstoß in den 90-er Jahren
      – Verfahren (einschließlich Kollektivbeschwerden)
      – Revidierte Europäische Sozialcharta , 1996
• Stand der Ratifizierung
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Individuelle Rechte
• Artikel 1: Recht auf Arbeit
• Artikel 2: Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen
• Artikel 3: Recht auf sichere und gesunde
  Arbeitsbedingungen
• Artikel 4: Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt
    – (Abs. 1) das Recht der Arbeitnehmer auf ein
      Arbeitsentgelt anzuerkennen, welches ausreicht, um
      ihnen und ihren Familien einen angemessenen
      Lebensstandard zu sichern
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Kollektive Rechte
• Artikel 5: Vereinigungsrecht
• Artikel 6: Recht auf Kollektivverhandlungen
    – Um die wirksame Ausübung des Rechtes auf
      Kollektivverhandlungen zu gewährleisten,
      verpflichten sich die Vertragsparteien: …
        und anerkennen:
             • (4) das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf
               kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im
               Falle von Interessenkonflikten, vorbehaltlich etwaiger
               Verpflichtungen aus geltenden Gesamtarbeitsverträgen.
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Spezielle Rechte
    (vor allem besonderer Gruppen)
• Artikel 7: Recht der Kinder und Jugendlichen
  auf Schutz
• Artikel 8: Recht der Arbeitnehmerinnen auf
  Schutz
• Artikel 15: [Rechte von Menschen mit
  Behinderung]
• Artikel 19: Recht der Wanderarbeitnehmer …
• Artikel 9: Recht auf Berufsberatung
• Artikel 10: Recht auf berufliche Ausbildung
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Allgemeine soziale Rechte
• Artikel 11: Recht auf Schutz der Gesundheit
• Artikel 12: Recht auf Soziale Sicherheit
• Artikel 13: Recht auf Fürsorge
• Artikel 14: Recht auf Inanspruchnahme
  sozialer Dienste
• Artikel 16: Recht der Familien auf … Schutz
• Artikel 17: Recht der Mütter und Kinder auf …
  Schutz
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Überprüfungsverfahren

             Ministerkomitee kann ggf. individuelle Empfehlung
                               aussprechen

             Regierungssozialausschuss berät die Ergebnisse und
             schlägt dem Ministerkomitee ggf. Empfehlungen vor

        Europäischer Ausschuss für Soziale Rechte überprüft; er
           verabschiedet ‚Conclusions‘ (Schlussfolgerungen)

                                                Gewerkschaften (DGB) und
             (Bundes)Regierung
                                                Arbeitgeberverbände (BDA)
              erstattet Bericht                  können Stellung nehmen
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Weiterentwicklung durch Rechte
aus dem (1.) Zusatzprotokoll, 1988
• Artikel 1: Recht auf Chancengleichheit …
  aufgrund des Geschlechts
• Artikel 2: Recht auf Unterrichtung und
  Anhörung
• Artikel 3: Recht auf Beteiligung an der
  Festlegung … der Arbeitsumwelt
• Artikel 4: Recht älterer Menschen auf sozialen
  Schutz

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Der neue Anstoß in den 90-er
                  Jahren
• Das ‚Turiner Änderungsprotokoll‘, 1991, stärkt
  die Rechte des Europäischen Ausschusses für
  Soziale Rechte – ist aber noch nicht förmlich in
  Kraft getreten.
• Das Protokoll über ‚Kollektivbeschwerden‘,
  1995, eröffnet neue Möglichkeiten insbes. für
  Gewerkschaften; ist aber nur von 14 Staaten
  (nicht von der Bundesrepublik) ratifiziert.
• Die Revidierte Europäische Sozialcharta, 1996:
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Revidierte Europäische
                  Sozialcharta

    Die Revidierte Europäische Sozialcharta besteht aus:

             Artikel                    Artikel   Artikel
             1 - 19                     20 - 23   24 - 31

   Europäische Sozialcharta              1. ZP
        Artikel 1 - 19                  Art.1-4

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Revidierte Europäische Sozial-
charta – neue Rechte (Arbeitsrecht)
• Artikel 24: Recht auf Schutz bei Kündigung
• Artikel 25: Recht auf … Schutz bei [Insolvenz]
• Artikel 26: Recht auf Würde am Arbeitsplatz
• Artikel 27: Recht der Arbeitnehmer mit
  Familienpflichten auf Chancengleichheit …
• Artikel 28: Recht der Arbeitnehmervertreter auf
  Schutz …
• Artikel 29: Recht auf Unterrichtung und Anhörung
  bei … Massenentlassungen
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Revidierte Europäische Sozial-
         charta – neue (soziale) Rechte
• Artikel 30: Recht auf Schutz gegen Armut und
  soziale Ausgrenzung
• Artikel 31: Recht auf Wohnung

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Welche Staaten haben die (R)ESC
            ratifiziert?

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8c/European_Social_Charter_member_states.svg

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III. BEDEUTUNG FÜR DIE
                  BUNDESREPUBLIK

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Überblick
• Die rechtlichen Rahmenbedingungen
• Die politischen Rahmenbedingungen
• Die zuletzt durch den Europäischen Ausschuss
  für Soziale Rechte gerügten Verstöße

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Die rechtlichen
                  Rahmenbedingungen
• 1. Was gilt?
      – Alle Bestimmungen außer 5 (u.a. Kündigungsfristen)
• 2. Wie verbindlich ist die ESC?
      –      Grundsätzlich: Teil des innerstaatlichen Rechts
      –      Unmittelbare Anwendbarkeit wird bestritten
      –      Sondersituation Streikrecht?
      –      Völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes
             und der ‚einfachen‘ Gesetze

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Die politischen
            Rahmenbedingungen
• Faktische Haltung der Bundesregierung
   – keine neuen internationalen Verpflichtungen übernehmen
   – mit der ESC gibt es schon genug Probleme, v.a. auch zum
     Streikrecht (jahrzehntelange Kritik)
• Positive Ansatzpunkte?
   – Eine Änderung im Arbeitsplatzschutzgesetz
   – Unterzeichnung der Revidierten Europäischen Sozialcharta
• Was ist die Realität?
       – bisher keine weiteren Ratifizierungen;
       – wenn überhaupt, dann nur sehr stark eingeschränkte
           Anerkennung von Kritik durch den Europäischen Ausschuss
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Europ. Ausschuss f. Soziale Rechte
 Verstöße Deutschlands gegen ESC
• Schlussfolgerungen XIX-3, 2010 (siehe
  ausführlich Arbeit und Recht 2011, S. 107 ff.)
      – angemessenes Arbeitsentgelt (Art. 4 Abs. 1 )
             • Entgelt des niedrigsten Lohnes offensichtlich unfair
      – Streikrecht (Art. 6 Abs. 4): Beschränkung auf:
             • tariflich regelbare Ziele;
             • gewerkschaftlich getragene Streiks.

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IV. BEDEUTUNG FÜR EUROPA

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Die Auswirkungen auf EU-Ebene
 Die Verträge der Europäischen Union (EUV, AEUV)

     Charta der Grundrechte der Europäischen Union
    Gemeinschaftscharta der
    sozialen Grundrechte der
      Arbeitnehmer, 1989

  (Europ. Sozialcharta) Artikel 1 - 19            Art.20-23   Artikel 24 - 31

                       Revidierte Europäische Sozialcharta

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Die weiteren Auswirkungen
 Die Verträge der Europäischen Union (EUV, AEUV)

     Charta der Grundrechte der Europäischen Union

  Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
  Europ. Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

  (Europ. Sozialcharta) Artikel 1 - 19            Art.20-23   Artikel 24 - 31

                       Revidierte Europäische Sozialcharta

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EGMR („Demir und Baykara“) EMRK
   ‚Völkerrechtsfreundliche Auslegung‘

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V. Ausblick in Krisenzeiten

                http://www.detailverliebt.de/bilder/europa-finanzkrise-griechenland.jpg

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Was lässt sich dagegen setzen?
     Sicherung von sozialen Rechten
• Überblick
      – Stärkung der Europäischen Sozialcharta (aus Anlass
        des 50. Jahrestags):
             • Erklärung des Ministerkomitees des Europarats
             • Erklärung des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB)
      – Sicherung von sozialen Rechten in der EU:
             • Forderung nach Sozialen Fortschrittsprotokoll (EGB)
             • Forderung nach Sozialer Schutzklausel (DGB)

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Erklärung des Ministerkomitees
    aus Anlass des 50. Jahrestags der ESC
Das Ministerkomitee des Europarats …
•    bekräftigt feierlich die herausragende Rolle der Charta für die Gewährleistung und Förderung sozialer
     Recht auf unserem Kontinent;
•    begrüßt die große Anzahl von Ratifizierungen seit dem Zweiten Gipfel der Staats- und Regierungschefs, die
     beschlossen hatten, die Charta zu fördern und sie umfassend einzusetzen; es fordert diejenigen
     Mitgliedstaaten auf, die die Revidierte Sozialcharta noch nicht ratifiziert haben, dies zu tun;
•    anerkennt den Beitrag des Systems der Kollektivbeschwerden zur besseren Umsetzung von sozialen
     Rechten und fordert diejenigen Staaten, die das noch nicht getan haben, die Anerkennung des Systems der
     Kollektivbeschwerden zu erwägen;
•    drückt seine Entschlossenheit aus, die Wirksamkeit der Sozialcharta durch ein angemessenes sowie
     effektives Berichtssystem und, soweit angemessen, das kollektive Beschwerdeverfahren sicherzustellen;
•    begrüßt die zahlreichen Beispiele der von Vertragsstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung und
     Beachtung der Charta und fordert die Regierungen auf, in angemessener Weise alle verschiedenen
     Bemerkungen zu berücksichtigen, die der Europäische Ausschuss für Soziale Rechte in seinen
     Schlussfolgerungen und der Regierungsausschuss in seinen Berichten gemacht haben;
•    bestätigt seine Entschlossenheit, die Vertragsstaaten darin zu unterstützen, ihre innerstaatliche Lage in
     Übereinstimmung mit der Charta zu bringen und die Erfahrung und die Unabhängigkeit des Europäischen
     Ausschusses für Soziale Rechte sicherzustellen;
•    ersucht die Mitgliedstaaten und die zuständigen Gremien des Europarats, ihre Anstrengungen für eine
     bessere Bekanntheit der Charta auf nationaler Ebene bei den Rechtspraktikern, Akademikern und
     Sozialpartnern zu verstärken und die die allgemeine Öffentlichkeit über ihre Rechte zu informieren.
                        (angenommen am 12.10.2011; Hervorhebungen nicht im Original; eigene Übersetzung)
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Erklärung des Exekutivausschusses
    des EGB zum 50. Jahrestag der ESC
•   Der EGB, aus Anlass des 50. Jahrestags der Charta,
      – erinnert an die Bedeutung der Charta und ihrer weiteren Entwicklungen für
        die Erreichung eines sozialeres Europa;
      – fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre aus diesen sozialen
        Standards resultierenden Verpflichtungen sowie die Spruchpraxis des
        Europäischen Ausschusses für Soziale Recht vollständig einzuhalten;
      – fordert alle Mitgliedstaaten auf, den Anlass des 50. Jahrestags zu nutzen, um
        allen Instrumenten, die im Rahmen der Charta entwickelt wurden,
        insbesondere die RESC [Revidierte Europäische Sozialcharta] und das Protokoll
        zum kollektiven Beschwerdeverfahren, umfassend beizutreten;
      – unterstreicht die Bedeutung, dass die EU diese Rechte beachtet und konkrete
        Schritte unternimmt, den einschlägigen Instrumenten beizutreten;
      – fordert den Europarat und all seine Organe sowie die Mitgliedstaaten auf, die
        wirksame Umsetzung der in der Charta enthaltenen sozialen Rechte zu
        verbessern.
                   (angenommen am 20.10.2011; Auszug; Hervorhebungen nicht im Original, eigene Übersetzung)

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EGB-Forderung nach einem
         Sozialen Fortschrittsprotokoll
• Die wichtigsten Punkte:
      – Wirtschaft sollte dem Allgemeinwohl dienen
      – Verbesserungsgebot
      – Rückschrittsverbot
      – Günstigkeitsprinzip im Verhältnis bei besseren
        nationalen Regelungen
      – Vorrang von sozialen Grundrechten vor
        wirtschaftlichen Freiheiten

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Zum EU-Gipfel: Michael Sommer
  fordert Europäische Sozialklausel
• Wir fordern deshalb die Aufnahme einer
  sozialen Schutzklausel in den Beschluss des
  Europäischen Rates, die sicherstellt, dass die
  Bedingungen für die EFSF-Inanspruchnahme
  zwingend so ausgestaltet werden, dass
      – die Europäische Grundrechtecharta gewahrt und
        das Sozialstaatsgebot und
      – die Tarifautonomie nicht angetastet werden.
      http://www.dgb.de/themen/++co++1088e3c0-ffbd-11e0-7f3e-00188b4dc422 (4.11.2011)

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Es hängt von uns allen ab, ob wir
                  - gerade auch Krisenzeiten -
             soziale Grundrechte stärken können.

      VIELEN DANK FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT!

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Links zum Europarat
             (Europäische Sozialcharta)
 – Zur homepage des Europarats
             – Englisch: http://www.coe.int/lportal/web/coe-portal/home
             – Für deutsche (gekürzte) Version; rechts oben ‚DE‘ anklicken
 – Zur Europäischen Sozialcharta allgemein:
             – http://www.coe.int/lportal/web/coe-portal/what-we-
               do/society/social-charter
 – Zu 50 Jahre Europäische Sozialcharta:
             – http://www.coe.int/lportal/web/coe-portal/50th-anniversary-of-the-
               european-social-charter

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Links zum Europäischen
             Gewerkschaftsbund (EGB)
 – Zur homepage des EGB
             – http://www.coe.int/lportal/web/coe-portal/home (englisch)
 – Erklärungen des Exekutivausschusses v. 21.10.2011:
        • Zu 50 Jahre Europäische Sozialcharta
             – http://www.etuc.org/a/9150 (englisch)
        • Zur aktuellen wirtschaftlichen Krisensituation
             – http://www.etuc.org/a/9124 (englisch)
 – Zur Forderung eines ‚Sozialen Fortschrittsprotokolls‘
             – http://www.etuc.org/IMG/pdf_social_progress_protocol_DE.pdf

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