Das Europäische Parlament - eine starke Volksvertretung der Europäischen Union

 
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Das Europäische Parlament - eine starke Volksvertretung der Europäischen Union
Das Europäische Parlament
   eine starke Volksvertretung
     der Europäischen Union
Das Europäische Parlament - eine starke Volksvertretung der Europäischen Union
Die Europäische Union

In Vielfalt geeint:
•ca. 508 Mio. Menschen
•28 Staaten
•24 Amtssprachen
Das Europäische Parlament - eine starke Volksvertretung der Europäischen Union
EU-Institutionen
Das Europäische Parlament - eine starke Volksvertretung der Europäischen Union
Gesichter der EU

 Präsident des     Präsident der
 Europäischen      Europäischen
Parlaments (EP)    Kommission

                  Jose Manuel
                    Barroso
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Europäische Kommission

               Exekutivorgan der EU

• schlägt Rechtsvorschriften, Strategien und
  Aktionsprogramme vor
• überwacht Vereinbarungen, z.B. die Umsetzung
  des Haushaltes und der EU-Programme
• wird alle 5 Jahre innerhalb von sechs Monaten
  nach der Wahl des EP neu besetzt
• vorgeschlagener Präsident muss vom EP
  gewählt werden
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Rat der
          Europäischen Union

               Ministerrat
               (nationale Minister aller EU-Länder)

• koordiniert die Zusammenarbeit in allen
  Politikbereichen
• entscheidet über politische Maßnahmen
  und erlässt Rechtsvorschriften
• stellt den EU-Haushalt auf, Genehmigung
  zusammen mit dem EP
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Europäisches Parlament

              Volksvertretung in der EU

• wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern
  alle 5 Jahre gewählt
• ist als direkt gewähltes Organ an der Gesetz-
  gebung der EU beteiligt
• umfasst derzeit 766 MdEP, die aus allen 28 EU-
  Mitgliedstaaten kommen und 7 Fraktionen
  angehören bzw. fraktionslos sind
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EP- Geschichte

• Gründung des Parlaments 1952 – eine
  Parlamentarische Versammlung von
  nationalen Abgeordneten
• 1979 – erstmals wählen die Bürger der
  EU das EP direkt!
  Erste Präsidentin: Simone Veil (FR)
• zukünftig finden alle 5 Jahre
  Europawahlen statt
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EP- Geschichte

• 1986 erhält EP echte legislative
  Kompetenzen und ein Zustimmungs-
  recht bei Beitrittsverhandlungen

• 1993 EP gleichberechtigt neben Rat
  und Kommission (Mitentscheidungs-
  verfahren) und Mitspracherecht bei
  Ernennung EU-Kommission sowie
  Misstrauensvotum
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EP- Geschichte

• 2004 mit Osterweiterung EP
  gesamteuropäisch

• 2009 mit Inkrafttreten des Vertrages
  von Lissabon erweiterte Befugnisse

• 22.-25. Mai 2014 nächste Europawahl,
  (in Deutschland am Sonntag,
   den 25. Mai 2014!)
Die Funktionen des EP

                    Europäische Parlament

                                                          Vertrag von Maastricht
                                                          - Bestätigung der
Vertrag von Maastricht:                                   gesamten EU-
- gemeinsam m. d. Rat der EU                              Kommission
  als Gesetzgeber tätig      -entscheidet gemeinsam mit
- Zustimmung                 dem Ministerrat über den     Vertrag von Lissabon:
- Initiativrecht             gesamten EU-Haushalt:        - Wahl des Präsidenten
                             Neu: auch GAP                der EU-Kommission
Vertrag von Lissabon:
- erweiterte
  Gesetzgebungskompetenz
- das ordentliche
  Gesetzgebungsverfahren
- Konsultation
Europäisches Parlament

• hat drei Aufgaben

1. gemeinsam mit dem Rat zuständig für die
   Gesetzgebung (Gesetzesbefugnis)
2. demokratische Kontrollfunktion über alle EU-
   Organe, insbesondere über die Kommission
   (Aufsichtsbefugnis)
3. teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat
   (Genehmigung/Ablehnung Gesamthaushalt)
Gesetzgebungsbefugnis

ordentliches Gesetzgebungsverfahren
(Mitentscheidungsverfahren) zur
Annahme von EU-Rechtsvorschriften
 Parlament und Rat haben gleiche Rechte
 Angenommene Rechtsvorschriften sind
  gemeinsame Rechtsakte beider Organe
 Verbraucherrechte/Umweltschutz/Verkehr
  GAP/polizeiliche und justizielle
  Zusammenarbeit in Strafsachen
EU-Gesetzgebung
Aufsichtsbefugnis

   Demokratische Kontrolle über andere
                EU-Organe
 vor Ernennung einer neuen
  Kommission hört EP potenzielle neue
  Mitglieder und Präsidenten an
 ohne EP-Zustimmung keine Ernennung
  der EU-Kommission!!
 Misstrauensantrag an die Kommission
Aufsichtsbefugnis

     Kontrolle der Tätigkeit des Rates
                 (Ministerrates)

 regelmäßige Anfragen an den Rat zur
  schriftlichen bzw. mündlichen Beantwortung
 Vorsitz des Rates nimmt an Plenartagungen
  teil und beteiligt sich an wichtigen Debatten
 enge Zusammenarbeit mit dem Rat auch bei
  Beschlüssen, für die nur der Rat zuständig ist
Haushaltsbefugnis

 jährliche Verabschiedung des EU-Haushaltes
   durch EP und Rat
 EP berät Haushaltsplan in zwei
  aufeinanderfolgenden Lesungen
 Haushalt wird erst nach Unterzeichnung
  durch EP-Präsidenten wirksam
 Verwendung der Gelder durch Parlaments-
  ausschuss für Haushaltskontrolle überwacht
 EP stimmt jährlich über die „Entlastung der
  Kommission“ ab
Zuständigkeiten des EP

      Gesetzgebung             Kontrolle der Exekutive

   Die meisten EU-Gesetze     Das Parlament kontrolliert die
 werden von Parlament und     anderen EU-Institutionen und
Rat gemeinsam verabschiedet    kann der Kommission das
                                Misstrauen aussprechen

     Haushaltsrecht                  Beitritt neuer
                                    Mitgliedstaaten
     Parlament und Rat             Die Zustimmung des
entscheiden gemeinsam über    Parlaments ist notwendig, um
      den EU-Haushalt         neue Mitgliedstaaten in die EU
                                       aufzunehmen
EP-drei Arbeitsorte

Tagungs-/Sitzungsorte      Sekretariat

  Straßburg

                               Luxemburg

               Brüssel
Wie das EP arbeitet

 Plenartagungen                      Externe
  12 Tagungen im Jahr               parlamentarische
   in Straßburg                      Aktivitäten
  evtl. zusätzliche                 Wochen für
   Tagungen in Brüssel                Wahlkreisarbeit
                                       und andere
                                      Termine

                                    Fraktionen
Ausschusssitzungen                   Sitzungen der
 Sitzungen der                        Fraktionen in
  Ausschüsse in Brüssel                Brüssel
Organisation des EP

1. Präsident
2. Abgeordnete
3. Fraktionen
4. Parlamentarische Ausschüsse
5. Delegationen
6. Politische Gremien
7. Generalsekretariat
Die Fraktionen des EP
             Wahlergebnis am 16. Juli 2009

EVP: Fraktion der Europäischen Volkspartei
(Christdemokraten) - 265
S&D: Progressive Allianz der Sozialisten und
Demokraten im Europäischen Parlament - 184
ALDE: Fraktion der Allianz der
Liberalen und Demokraten
für Europa - 85

ECR: Europäische Konservative und
Reformisten - 54
Grüne/FEA: Fraktion der Grünen /
Freie Europäische Allianz - 55
KVL/NGL: Konföderale Fraktion
der Vereinigten Europäischen
Linken /Nordische Grüne Linke - 35
EFD: Europa der Freiheit und der
Demokratie - 30
Fraktionslose - 20

                                               Quelle: Europäisches
                                               Parlament
20 Ausschüsse

20
Ausschussmitglieder aus
Brandenburg
Dr. Christian Ehler (Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten))
•   Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie: Mitglied
•   Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung: Mitglied
•   Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten: Stellvertreter
•   Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche:
    stellvertretendes Mitglied

Norbert Glante (Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im
Europäischen Parlament)
• Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie: Mitglied
• Ausschuss für internationalen Handel: Stellvertreter

Franziska Keller          (Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz)
• Ausschuss für internationalen Handel: Mitglied
• Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres: Stellvertreterin
Ausschussmitglieder aus
Brandenburg

Helmut Scholz (Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische
Grüne Linke)
•   Ausschuss für internationalen Handel: Mitglied
•   Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten: Stellvertreter
•   Ausschuss für konstitutionelle Fragen: Stellvertreter

 Elisabeth Schroedter (Fraktion der Grünen / Europäische Freie Allianz)
 • Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten: stellvertr. Vorsitzende
 • Regionale Entwicklung: stellvertretendes Mitglied
Der Vertrag von Lissabon:
         Mehr Rechte für Parlamente

• EP wählt den Präsidenten der Europäischen
  Kommission auf Vorschlag des
  Europäischen Rates unter Berücksichtigung
  des Ergebnisses der Europawahl (Art. 14 I
  und 17 VII EUV)
• Zustimmung bei der Wahl des Hohen
  Vertreters für die Außen- und
  Sicherheitspolitik
• EP mit dem Ministerrat gleichberechtigter
  Gesetzgeber
• EP - Mitentscheidung über alle Ausgaben
Vertrag von Lissabon:
       Mehr Rechte für Parlamente

Neuer Artikel (Artikel 5, EUV) stärkt auch
nationale Parlamente:

• sie kontrollieren die Einhaltung des
  Subsidiaritätsprinzips
• sie können Gesetzesvorschlag an
  Kommission zurück verweisen
• aber kein Vetorecht einzelner
  Parlamente
Europawahlen 2014

   Europawahl-Website seit 1.12.2013:
     http://www.elections2014.eu/de
Wahl zum 8. Europäischen
           Parlament am 25. Mai 2014

         Deutschland                              Polen
- Wahlberechtigte mehr als             - Wahlberechtigte mehr als
  64 Mio. Bürger                         30 Mio. Bürger
  Wahlalter: ab 18 Jahre
                                       - Wahlalter: ab 18 Jahre
- ganz Deutschland ist ein Wahlkreis
                                       - 51 (51) Abgeordnete
- 96 (99) Abgeordnete
                                       - Fünf-Prozent-Sperrklausel
- Drei-Prozent-Sperrklausel
Beteiligung an den Europawahlen
                                               1979–2009

                                                                             EU
                                                                             Deutschland
                               70
Prozentualer Stimmenanteil %

                               60
                               50
                               40
                               30
                               20
                               10
                                0
                                    1979 1984 1989 1994 1999 2004 2009
                                    EU9 EU10 EU12 EU12 EU15 EU25 EU27

                                                            Quelle: Europäisches
                                                            Parlament
EP vor und nach der Wahl 2014

                                   Änderungen Abgeordnetenzahlen im EP

                                                Europawahlen 2009
                                    Juli 2009                         736

                                            Übergangsabkommen
 Quelle: Europäisches Parlament
                                  Dezember 2011               754

                                                  Beitritt Kroatien
                                   1. Juli 2013                       766

                                          nach der Europawahl 2014
                                    Juni 2014                     751
EP-Zusammensetzung vor
          der Wahl 2014

  Vertrag von
   Lissabon:
751 Abgeordnete
Europawahlen 2014

• Erste Wahl nach den Regeln des Lissabon-
  Vertrages: EP ist einflussreicher denn je

• Bei EP-Wahl auch indirekte Entscheidung über den
  Kommissionspräsidenten

• Spitzenkandidaten der Parteienfamilien – Wahl-
  kampf wird personalisierter

• Aus Deutschland nur 96 statt 99 Abgeordnete

• In D 3 % statt 5 % - Hürde (oder gar keine?)
Wie wird gewählt?

• In der gesamten EU gilt das Verhältniswahlrecht
  (Nur Listenwahl, keine Direktkandidaten)

• Konkrete Durchführung jeweils national geregelt
  z. B. Mindestalter, Reihenfolge auf Listen (nicht) veränderbar

• In Deutschland: Europa-Wahlgesetz und Europawahlordnung

• Keine europaweiten, sondern nur nationale Listen.

• Parteien in Deutschland mit Bundes- oder Landeslisten

• In Deutschland: Jede Liste Partei braucht mindestens 3 % der
   bundesweit abgegebenen Stimmen
  (Eine Klage gegen diese Hürde ist vor dem BVerfG anhängig)
Die Grünen:
Onlinewahl Spitzenkandidaten
Wahl zum 8. Europäischen
  Parlament am 25. Mai 2014
Die Rechtsgrundlagen für die Wahl:
Art.14 Abs. 2 und 3 EUV, Art.22 Abs. 2 AEUV

Die erste Europawahl nach Inkrafttreten des Vertrags
von Lissabon

Die Gesamtzahl der Mitglieder des Europaparlaments ist
von 736 auf 751 erhöht

Die Wahlperiode beträgt 5 Jahren

Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben

Die Stimme kann auch per Briefwahl oder in einem
anderen EU-Mitgliedstaat abgegeben werden
EP nach der Wahl 2014

                   Quelle: Europäisches
                   Parlament
Erste Aufgabe des EP
 nach der Wahl 2014

                Quelle: Europäisches
                Parlament
Blick auf die Wahlen 2019

Die Sitzverteilung im Europäischen Parlament wird auf
Grundlage eines vor Ende 2016 vorzustellenden
Vorschlags des Europäischen Parlaments vor den
Europawahlen 2019 überarbeitet.

 Verteilung der Sitze in "objektiver, fairer, dauerhafter und transparenter
Weise„
 Beachtung des Grundsatz der "degressiven Proportionalität" , d.h.
Abgeordnete größerer Mitgliedstaaten repräsentieren mehr Bürger als
Abgeordnete kleinere Staaten.
 Überarbeitung berücksichtigt auch Änderungen der Anzahl der EU-
Mitgliedstaaten und demografische Entwicklungen
 Wahrung das allgemeine Gleichgewicht des in den Verträgen
vorgesehenen institutionellen Systems
Vielen Dank für Ihre
        Aufmerksamkeit!

EUROPE DIRECT Informationszentrum
         Frankfurt (Oder)
      www.edic-ffo.euroregion-viadrina.de
     europedirect@euroregion-viadrina.eu
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