Das Europäische Parlament - eine starke Volksvertretung der Europäischen Union
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Gesichter der EU Präsident des Präsident der Europäischen Europäischen Parlaments (EP) Kommission Jose Manuel Barroso
Europäische Kommission Exekutivorgan der EU • schlägt Rechtsvorschriften, Strategien und Aktionsprogramme vor • überwacht Vereinbarungen, z.B. die Umsetzung des Haushaltes und der EU-Programme • wird alle 5 Jahre innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des EP neu besetzt • vorgeschlagener Präsident muss vom EP gewählt werden
Rat der Europäischen Union Ministerrat (nationale Minister aller EU-Länder) • koordiniert die Zusammenarbeit in allen Politikbereichen • entscheidet über politische Maßnahmen und erlässt Rechtsvorschriften • stellt den EU-Haushalt auf, Genehmigung zusammen mit dem EP
Europäisches Parlament Volksvertretung in der EU • wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern alle 5 Jahre gewählt • ist als direkt gewähltes Organ an der Gesetz- gebung der EU beteiligt • umfasst derzeit 766 MdEP, die aus allen 28 EU- Mitgliedstaaten kommen und 7 Fraktionen angehören bzw. fraktionslos sind
EP- Geschichte • Gründung des Parlaments 1952 – eine Parlamentarische Versammlung von nationalen Abgeordneten • 1979 – erstmals wählen die Bürger der EU das EP direkt! Erste Präsidentin: Simone Veil (FR) • zukünftig finden alle 5 Jahre Europawahlen statt
EP- Geschichte • 1986 erhält EP echte legislative Kompetenzen und ein Zustimmungs- recht bei Beitrittsverhandlungen • 1993 EP gleichberechtigt neben Rat und Kommission (Mitentscheidungs- verfahren) und Mitspracherecht bei Ernennung EU-Kommission sowie Misstrauensvotum
EP- Geschichte • 2004 mit Osterweiterung EP gesamteuropäisch • 2009 mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon erweiterte Befugnisse • 22.-25. Mai 2014 nächste Europawahl, (in Deutschland am Sonntag, den 25. Mai 2014!)
Die Funktionen des EP Europäische Parlament Vertrag von Maastricht - Bestätigung der Vertrag von Maastricht: gesamten EU- - gemeinsam m. d. Rat der EU Kommission als Gesetzgeber tätig -entscheidet gemeinsam mit - Zustimmung dem Ministerrat über den Vertrag von Lissabon: - Initiativrecht gesamten EU-Haushalt: - Wahl des Präsidenten Neu: auch GAP der EU-Kommission Vertrag von Lissabon: - erweiterte Gesetzgebungskompetenz - das ordentliche Gesetzgebungsverfahren - Konsultation
Europäisches Parlament • hat drei Aufgaben 1. gemeinsam mit dem Rat zuständig für die Gesetzgebung (Gesetzesbefugnis) 2. demokratische Kontrollfunktion über alle EU- Organe, insbesondere über die Kommission (Aufsichtsbefugnis) 3. teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat (Genehmigung/Ablehnung Gesamthaushalt)
Gesetzgebungsbefugnis ordentliches Gesetzgebungsverfahren (Mitentscheidungsverfahren) zur Annahme von EU-Rechtsvorschriften Parlament und Rat haben gleiche Rechte Angenommene Rechtsvorschriften sind gemeinsame Rechtsakte beider Organe Verbraucherrechte/Umweltschutz/Verkehr GAP/polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
EU-Gesetzgebung
Aufsichtsbefugnis Demokratische Kontrolle über andere EU-Organe vor Ernennung einer neuen Kommission hört EP potenzielle neue Mitglieder und Präsidenten an ohne EP-Zustimmung keine Ernennung der EU-Kommission!! Misstrauensantrag an die Kommission
Aufsichtsbefugnis Kontrolle der Tätigkeit des Rates (Ministerrates) regelmäßige Anfragen an den Rat zur schriftlichen bzw. mündlichen Beantwortung Vorsitz des Rates nimmt an Plenartagungen teil und beteiligt sich an wichtigen Debatten enge Zusammenarbeit mit dem Rat auch bei Beschlüssen, für die nur der Rat zuständig ist
Haushaltsbefugnis jährliche Verabschiedung des EU-Haushaltes durch EP und Rat EP berät Haushaltsplan in zwei aufeinanderfolgenden Lesungen Haushalt wird erst nach Unterzeichnung durch EP-Präsidenten wirksam Verwendung der Gelder durch Parlaments- ausschuss für Haushaltskontrolle überwacht EP stimmt jährlich über die „Entlastung der Kommission“ ab
Zuständigkeiten des EP Gesetzgebung Kontrolle der Exekutive Die meisten EU-Gesetze Das Parlament kontrolliert die werden von Parlament und anderen EU-Institutionen und Rat gemeinsam verabschiedet kann der Kommission das Misstrauen aussprechen Haushaltsrecht Beitritt neuer Mitgliedstaaten Parlament und Rat Die Zustimmung des entscheiden gemeinsam über Parlaments ist notwendig, um den EU-Haushalt neue Mitgliedstaaten in die EU aufzunehmen
EP-drei Arbeitsorte Tagungs-/Sitzungsorte Sekretariat Straßburg Luxemburg Brüssel
Wie das EP arbeitet Plenartagungen Externe 12 Tagungen im Jahr parlamentarische in Straßburg Aktivitäten evtl. zusätzliche Wochen für Tagungen in Brüssel Wahlkreisarbeit und andere Termine Fraktionen Ausschusssitzungen Sitzungen der Sitzungen der Fraktionen in Ausschüsse in Brüssel Brüssel
Organisation des EP 1. Präsident 2. Abgeordnete 3. Fraktionen 4. Parlamentarische Ausschüsse 5. Delegationen 6. Politische Gremien 7. Generalsekretariat
Die Fraktionen des EP Wahlergebnis am 16. Juli 2009 EVP: Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - 265 S&D: Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament - 184 ALDE: Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa - 85 ECR: Europäische Konservative und Reformisten - 54 Grüne/FEA: Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz - 55 KVL/NGL: Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken /Nordische Grüne Linke - 35 EFD: Europa der Freiheit und der Demokratie - 30 Fraktionslose - 20 Quelle: Europäisches Parlament
20 Ausschüsse 20
Ausschussmitglieder aus Brandenburg Dr. Christian Ehler (Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)) • Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie: Mitglied • Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung: Mitglied • Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten: Stellvertreter • Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche: stellvertretendes Mitglied Norbert Glante (Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament) • Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie: Mitglied • Ausschuss für internationalen Handel: Stellvertreter Franziska Keller (Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz) • Ausschuss für internationalen Handel: Mitglied • Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres: Stellvertreterin
Ausschussmitglieder aus Brandenburg Helmut Scholz (Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke) • Ausschuss für internationalen Handel: Mitglied • Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten: Stellvertreter • Ausschuss für konstitutionelle Fragen: Stellvertreter Elisabeth Schroedter (Fraktion der Grünen / Europäische Freie Allianz) • Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten: stellvertr. Vorsitzende • Regionale Entwicklung: stellvertretendes Mitglied
Der Vertrag von Lissabon: Mehr Rechte für Parlamente • EP wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Vorschlag des Europäischen Rates unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl (Art. 14 I und 17 VII EUV) • Zustimmung bei der Wahl des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik • EP mit dem Ministerrat gleichberechtigter Gesetzgeber • EP - Mitentscheidung über alle Ausgaben
Vertrag von Lissabon: Mehr Rechte für Parlamente Neuer Artikel (Artikel 5, EUV) stärkt auch nationale Parlamente: • sie kontrollieren die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips • sie können Gesetzesvorschlag an Kommission zurück verweisen • aber kein Vetorecht einzelner Parlamente
Europawahlen 2014 Europawahl-Website seit 1.12.2013: http://www.elections2014.eu/de
Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 Deutschland Polen - Wahlberechtigte mehr als - Wahlberechtigte mehr als 64 Mio. Bürger 30 Mio. Bürger Wahlalter: ab 18 Jahre - Wahlalter: ab 18 Jahre - ganz Deutschland ist ein Wahlkreis - 51 (51) Abgeordnete - 96 (99) Abgeordnete - Fünf-Prozent-Sperrklausel - Drei-Prozent-Sperrklausel
Beteiligung an den Europawahlen 1979–2009 EU Deutschland 70 Prozentualer Stimmenanteil % 60 50 40 30 20 10 0 1979 1984 1989 1994 1999 2004 2009 EU9 EU10 EU12 EU12 EU15 EU25 EU27 Quelle: Europäisches Parlament
EP vor und nach der Wahl 2014 Änderungen Abgeordnetenzahlen im EP Europawahlen 2009 Juli 2009 736 Übergangsabkommen Quelle: Europäisches Parlament Dezember 2011 754 Beitritt Kroatien 1. Juli 2013 766 nach der Europawahl 2014 Juni 2014 751
EP-Zusammensetzung vor der Wahl 2014 Vertrag von Lissabon: 751 Abgeordnete
Europawahlen 2014 • Erste Wahl nach den Regeln des Lissabon- Vertrages: EP ist einflussreicher denn je • Bei EP-Wahl auch indirekte Entscheidung über den Kommissionspräsidenten • Spitzenkandidaten der Parteienfamilien – Wahl- kampf wird personalisierter • Aus Deutschland nur 96 statt 99 Abgeordnete • In D 3 % statt 5 % - Hürde (oder gar keine?)
Wie wird gewählt? • In der gesamten EU gilt das Verhältniswahlrecht (Nur Listenwahl, keine Direktkandidaten) • Konkrete Durchführung jeweils national geregelt z. B. Mindestalter, Reihenfolge auf Listen (nicht) veränderbar • In Deutschland: Europa-Wahlgesetz und Europawahlordnung • Keine europaweiten, sondern nur nationale Listen. • Parteien in Deutschland mit Bundes- oder Landeslisten • In Deutschland: Jede Liste Partei braucht mindestens 3 % der bundesweit abgegebenen Stimmen (Eine Klage gegen diese Hürde ist vor dem BVerfG anhängig)
Die Grünen: Onlinewahl Spitzenkandidaten
Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 Die Rechtsgrundlagen für die Wahl: Art.14 Abs. 2 und 3 EUV, Art.22 Abs. 2 AEUV Die erste Europawahl nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Die Gesamtzahl der Mitglieder des Europaparlaments ist von 736 auf 751 erhöht Die Wahlperiode beträgt 5 Jahren Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben Die Stimme kann auch per Briefwahl oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat abgegeben werden
EP nach der Wahl 2014 Quelle: Europäisches Parlament
Erste Aufgabe des EP nach der Wahl 2014 Quelle: Europäisches Parlament
Blick auf die Wahlen 2019 Die Sitzverteilung im Europäischen Parlament wird auf Grundlage eines vor Ende 2016 vorzustellenden Vorschlags des Europäischen Parlaments vor den Europawahlen 2019 überarbeitet. Verteilung der Sitze in "objektiver, fairer, dauerhafter und transparenter Weise„ Beachtung des Grundsatz der "degressiven Proportionalität" , d.h. Abgeordnete größerer Mitgliedstaaten repräsentieren mehr Bürger als Abgeordnete kleinere Staaten. Überarbeitung berücksichtigt auch Änderungen der Anzahl der EU- Mitgliedstaaten und demografische Entwicklungen Wahrung das allgemeine Gleichgewicht des in den Verträgen vorgesehenen institutionellen Systems
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! EUROPE DIRECT Informationszentrum Frankfurt (Oder) www.edic-ffo.euroregion-viadrina.de europedirect@euroregion-viadrina.eu
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