Aktuelles Umweltrecht Das Kreislaufwirtschaftspaket der EU - Dr. Ella Stengler, CEWEP - NGS Hannover
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Aktuelles Umweltrecht Das Kreislaufwirtschaftspaket der EU Dr. Ella Stengler, CEWEP Hannover, 25. Mai 2016
Vorschläge der Europäischen Kommission vom 2. Dezember 2015 ► EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft ► Richtlinie über Abfälle ► Richtlinie über Verpackungsabfälle ► Richtlinie über Deponien ► Richtlinie über Elektronikabfälle 2
Vereinfachung und Verbesserung der Definition von Abfällen und Vereinheitlichung der Berechnungsverfahren 3
Definition Siedlungsabfall (a) gemischte Abfälle und getrennt gesammelte Abfälle aus Haushalten, einschließlich: – Papier und Karton, Glas, Metall, Kunststoff, Bioabfälle, Holz, Textilien, Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren; – Sperrgut, einschließlich Weißware, Matratzen und Möbel; – Gartenabfälle, einschließlich Laub und Rasenschnitt; (b) gemischte Abfälle und getrennt gesammelte Abfälle aus anderen Quellen, die in Bezug auf Beschaffenheit, Zusammensetzung und Menge mit Haushaltsabfällen vergleichbar sind; (c) Markt- und Straßenreinigungsabfälle, einschließlich Straßenkehricht, Inhalt von Abfallbehältern, Abfälle aus der Pflege von Parks und Gärten. Siedlungsabfall umfasst weder Abfälle aus der Kanalisation und Kläranlagen, einschließlich Klärschlämme, noch Bau- und Abbruchabfälle 4
Definition Siedlungsabfall Weitere Option: Basierend auf Aballschlüsseln 15 01 (Verpackungen) und Kapitel 20 – Siedlungsabfälle (mit Ausnahme von 20 03 04 (Fäkalschlamm), 20 03 06 (Abfälle aus der Kanalreinigung) und 20 02 02 (Boden und Steine). Eurostat analysiert (basierend auf Resultaten aus 15 MS), dass bei Abgleichung dieser Abfallschlüssel auf die derzeitige Datenlage für Siedlungsabfälle keine signifikanten Brüche entstünden. 5
Quoten für Siedlungsabfälle Art. 11 Abs. 2 Abfallrahmenrichtlinie ► Vorbereitung der Wiederverwendung und Recycling: • 60 % der Siedlungsabfälle bis 2025 • 65 % der Siedlungsabfälle bis 2030 Mögliche Verlängerung um 5 Jahre für Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Malta, Rumänien und Slovakei. Mindestvorgabe: 50% bzw. 60% bis 2025 bzw. 2030 ► Verbindliche Zielvorgabe zur Verringerung der Deponierung auf max. 10 % der Siedlungsabfälle bis 2030; Wenn die o.g. MS eine Verlängerung (5Jahre) ersuchen, müssen sie bis 2030 das Ziel von höchstens 20% der Deponierung von Siedlungsabfällen erfüllen. 6
Siedlungsabfallbewirtschaftung in Graph by CEWEP, 2014 Source: EUROSTAT 2016 EU 28 + Switzerland, Norway and Iceland 100% 8% 12% 12% 16% 17% 90% 19% 25% 25% 25% 30% 32% 31% 31% 33% 33% 2% 37% 12% 80% 39% 40% 44% 44% 45% 46% 43% 45% 50% 47% 51% 2% 55% 54% 70% 58% 61% 64% 19% 10% 9% 12% 60% 21% 15% 7 MS landfill < 10% 8 MS landfill > 60% 18% 6% 50% 92% 35% 21% 88% 27% 50% 27% 40% 81% 82% 83% 13 MS landfill < 60% 76% 56% 35% 74% 75% 30% 59% 60% 54% 54% 56% 50% 53% 55% 48% 49% 49% 44% 38% Recycling + composting 46% 20% 42% 35% 39% Incineration 34% 28% 26% 28% Landfill 10% 17% 18% 8% 4% 3% 0% 1% 1% 1% 1% 1%
Siedlungsabfallaufkommen und -behandlung in EU 28+ CH NO IS in 2014 Graph by CEWEP (kg pro Einwohner) Source: Eurostat 2016 800 758 730 700 618 616 617 586 600 600 566 336 527 509 509 109 391 482 482 488 64 500 474 435 288 453 442 5 2 438 435 433 98 423 387 394 214 157 432 199 385 400 268 319 138 211 272 142 132 281 102 345 206 207 321 64 218 357 310 239 118 178 300 7 1 254 38 79 33 94 93 54 23 155 112 38 87 35 467 478 412 217 178 200 127 241 128 94 57 34 411 156 5 20 41 339 307 309 251 217 195 215 206 240 255 258 224 100 169 1 214 221 222 223 175 154 174 170 132 131 134 143 110 84 101 3 4 8 9 10 23 23 12 0 Landfill Incineration Recycling and Composting Waste generated
Abschließendes Recyclingverfahren Die Recyclingziele in Art. 11 Abfallrahmenrichtlinie beziehen sich auf den Input in das abschließende Recyclingverfahren. = Recyclingverfahren, das beginnt, sobald keine weitere mechanische Trennung erforderlich ist und die Abfallmaterialien einem Produktionsprozess zugeführt und effektiv zu Produkten, Materialien oder Stoffen aufbereitet werden 9
Berechnung Recycling ► Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands ist es den Mitgliedstaaten gestattet, die Recyclingquoten auf der Grundlage des Outputs der Abfalltrennungsanlagen zu melden, sofern • a) dieser Output einem abschließenden Recyclingverfahren zugeführt wird; • b) das Gewicht der Materialien und Stoffe, die keinem abschließenden Recyclingverfahren zugeführt, sondern beseitigt oder energetisch verwertet werden, weniger als 10 % des als recycelt gemeldeten Gesamtgewichts ausmachen. 10
Metallrecycling aus Verbrennungsschlacke ► In Verbindung mit der Verbrennung erfolgendes Recycling von Metallen kann im Verhältnis zu dem Anteil der verbrannten Siedlungsabfälle berücksichtigt werden, sofern die recycelten Metalle bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen. ► Kommission erarbeitet einheitliche Bedingungen im Verfahren des delegierten Rechtsaktes 11
Schlacke aus der Abfallverbrennung Fact Sheet Europa • Rund 18 Mio Tonnen Schlacke/Jahr • Komposition Schlacke: - Mineralfraktion: 80-85% - Metalle: 10-12% (Stahl und Nicht-Eisen Metalle) - Nicht-Eisen Metalle: 2-5% (davon 2/3 Aluminium) Einsparung von Treibhausgasen durch Metallrecycling: 2.000 kg CO2 eq. pro Tonne recycelte Metalle; Europaweit Einsparung von bis zu 3,6 Mio. Tonnes CO2 equivalent Die Eisenmenge, die aus Europäischen Schlacken recycelt werden kann, entspricht rund 25 Kreuzfahrtshiffen Verwendung von Aluminium aus Schlacke z.B. als Guss für die Automobilindustrie (Motorblöcke, etc.) Verwendung des restlichen Teils (nach Metallrecycling) im Bausektor 12
Qualitativ hochwertiges Recycling ► getrennte Sammlung von Abfällen, soweit diese technisch, ökologisch und ökonomisch durchführbar und dazu geeignet ist, die für die jeweiligen Recycling-Sektoren erforderlichen Qualitätsnormen zu erreichen und die Zielvorgaben gemäß Art. 11 Absatz 2 zu erfüllen 13
Definiton: Verfüllung „Verfüllung“ jedes Verwertungsverfahren, bei dem geeignete Abfälle zur Auffüllung von Abgrabungen oder für Bauzwecke bei der Landschaftsgestaltung oder im Bau anstelle anderer Nichtabfallmaterialien verwendet werden, die andernfalls für den betreffenden Zweck verwendet worden wären Relevant für 70%-Ziel: Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und Verfüllung von nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen bis 2020 14
Registrierung ► Elektronisches Register oder koordinierte Register zur Datenerfassung gefährlicher Abfälle (Art. 35 Abfallrahmenrichtlinie) ► „Die Mitgliedstaaten können die zuständigen Behörden von der Führung eines Registers von Betrieben und Unternehmen, die jährlich nicht mehr als 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle sammeln oder transportieren, befreien. Die Kommission kann gemäß Artikel 38a delegierte Rechtsakte erlassen, um den Schwellenwert für die Mengen nicht gefährlicher Abfälle anzupassen.“ Art. 26 (neu) Abfallrahmenrichtlinie 15
EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 2016 – 2019 ► Ökodesign ► BVT für verschiedene Industriezweige ► Grünes Vergabesystem ► Bessere Kooperation/Umsetzung der Abfallgesetzgebung, inkl. Abfallverbringungsverordnung (u.a. elektr. Datenaustausch) ► Gute Praxis Abfallsammlung ► Kunststoffstrategie ► ................... 16
EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft Produktionsprozesse ► Einbeziehung von Leitlinien zur optimalen Abfallbewirtschaftung und ressourcenschonenden Verfahren in die Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter); ► Veröffentlichung von Leitlinien und Förderung bewährter Praktiken für Bergbauabfälle zur verbesserten Rückgewinnung von Rohstoffen; ► Präzisierung der Vorschriften für Nebenprodukte zwecks Förderung von Industriesymbiosen und Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen in der EU. 17
EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft ► Prioritäten: Kunststoffe, Lebensmittelabfälle, kritische Rohstoffe, Bau- und Abbruchabfälle, Biomasse und bio-basierte Produkte ► Erstellung von Qualitätsnormen für Sekundärrohstoffe, wo dies erforderlich ist, insbesondere für Kunststoffe. ► Überarbeitung der EU-Düngemittelverordnung zur Erleichterung der Anerkennung von organischem und aus Abfällen hergestelltem Dünger zwecks Aufbau eines EU-weiten Markts ► Schnittstellen zwischen Rechtsvorschriften für Chemikalien, Produkte und Abfälle, einschließlich Rückverfolgung bedenklicher Chemikalien in Produkten (auch digital). Förderung 18 nicht-toxischer Kreisläufe
EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft ► Initiative Waste-to-Energy im Rahmen der Energie-Union (Versorgungssicherheit, Diversifizierung der Energiequellen, mehr Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen); Synergien zur Kreislaufwirtschaft, Synergien Ressourcen- und Energieeffizienz; ► Kommunikationspapier der Kommission (Ende 2016): technische Verfahren, Steigerung der Energieeffizienz, Kapazitäten 19
Municipal Waste (MW) statistics with Circular Economy Targets 2030 based on EUROSTAT 2014 Assumptions: MW Preparing for Re-use and 240.9 Recycling: 65% of municipal waste Mtonnes (MW) generated, of which: 8% is rejected and goes to WtE 2% is rejected and goes to landfills 7% 28% Member States (MS) with landfill 67.2 Mt ban or high landfill taxes will not 17.1 Mt send rejects from recycling to landfill, only MS using the 10% landfill cap will probably do so. 65% 156.6 Mt Landfill: Max. 10% of MW generated: 3.1 Mt 12.5 Mt Assumption: 10% if landfill rate is >10% in 2014 Landfilling 2% Waste-to- MS’s real landfill rate of 2013 if of which is rejected 8% Energy ≤ 10% in 2014 and sent to of which is rejected AVERAGE 7% Landfilling and sent to WtE Recycling + Waste-to-Energy: Composting Remaining MW AVERAGE 28% WtE capacity need for MW in 2030 if targets applied: 79.7 Mtonnes 2014 available WtE Capacity for MW according to EUROSTAT: 64.4 Mtonnes Attention: Input to WtE is not only MW, but also Commercial&Industrial waste
EU Kreislaufwirtschaftspaket Zeitplan Europäisches Parlament ► Simona Bonafè’s Bericht (Umweltausschuss) Mai 2016 ► Nächste Diskussionen in den Ausschüssen: • Industrie (ITRE):14/06/16 • Umwelt (ENVI): 15/06/16 ► Annahme einer Stellungnahme Industrie-Ausschuss: 13/10/16 – Deadline Änderungsanträge: 16/06/16 ► Annahme Stellungnahme Umwelt-Ausschuss: 07/11/16 – Deadline Änderungsanträge: 23/06/16 ► Annahme im Plenum: steht noch nicht fest. Plenumssitzungen: 21-24/11 ; 30/11 und 1/12; 12-15/12 21
EU Kreislaufwirtschaftspaket Zeitplan Rat ► NL Präsidentschaft (bis 30.06.2016) beabsichtigt, sich am 20/06/16 zum Aktionsplan EU Kreislaufwirtschaft zu positionieren. Dann übernimmt Slovakei 6monatige EU Ratspräsidentschaft. ► NL Präsidentschaft arbeitet an Papier für legislativen Teil, der in Diskussion am 20/06/16 einfließt. ► Die Ratsposition zum Abfallpaket wird nach der Stellungnahme des EP angenommen, also voraussichtlich frühestens zur Umweltratssitzung am 19/12/16. 22
Vielen Dank für Ihre Aumerksamkeit ;-) CEWEP Confederation of European Waste-to-Energy Plants Avenue de Tervuren 113, B-1000 Brussels Tel. +32 2 770 63 11 www.cewep.eu ella.stengler@cewep.eu
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