Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 2019

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Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 2019
Abfallwirtschaftskonzept
      Stadt Essen
      2015 – 2019

 Die Pflicht der Stadt Essen zur Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen oder dem kommunalen Bereich

      wurde gem. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) § 16 Abs. 2 auf die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) übertragen.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 2019
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

Erstellt von der Stadt Essen mit Unterstützung der

Entsorgungsbetriebe Essen GmbH

INFA –
Institut für Abfall- Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
Bearbeiter:
Dr.-Ing. Jakob Breer
M. Sc. Bernd Ewering

Essen, im Oktober 2014

                                                                  2
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 2019
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

Inhaltsverzeichnis
1       Veranlassung und Zielsetzung                                                                                   6
2       Rahmenbedingungen                                                                                              7
2.1     Strukturelle Rahmenbedingungen ................................................................ 7
2.2     Rechtliche Grundlagen der Abfallwirtschaft .................................................. 9
2.2.1   Abfallrahmenrichtlinie (EU-Recht)................................................................. 9
2.2.2   Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ........................................................ 10
2.2.3   Weitere gesetzliche Regelungen des Bundes............................................. 11
2.2.4   Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen ................................................... 11
2.2.5   Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen ................................................. 12
2.3     Vertragliche Regelungen und Wahrnehmung der Entsorgungspflichten ..... 14
2.4     Entsorgungsanlagen in Essen .................................................................... 14
2.4.1   MHKW Essen-Karnap ................................................................................ 14
2.4.2   Anlagen zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen ................................... 15
2.4.3   Deponien .................................................................................................... 15
2.4.4   Weitere Anlagen ......................................................................................... 15
3       Maßnahmen der Stadt Essen zur Abfallvermeidung und Wertstoff-
        erfassung                                                                                                    16
3.1     Abfallberatung ............................................................................................ 16
3.2     Vorbildfunktion der Stadt ............................................................................ 18
3.3     Anreizmodelle............................................................................................. 19
3.3.1   Gebührenanreize ........................................................................................ 19
3.3.2   Förderung der Eigenkompostierung ........................................................... 19
3.4     Jahresaktion „Picobello SauberZauber“ ...................................................... 19
3.5     Recyclinghöfe / Grünabfallannahmestellen / Schadstoffmobil ..................... 20
4       Abfallarten und -mengen                                                                                      23
4.1     Abfall- und Wertstoffaufkommen in der Stadt Essen 2004 - 2013 ............... 23
4.2     Abfälle zur Verwertung ............................................................................... 26
4.2.1   Verpackungsabfälle .................................................................................... 26
4.2.2   Bioabfälle sowie Garten- und Parkabfälle ................................................... 30
4.2.3   Sonstige Wertstoffe .................................................................................... 32
4.3     Abfälle zur Beseitigung ............................................................................... 36
4.3.1   Hausmüll .................................................................................................... 36
4.3.2   Sperrmüll .................................................................................................... 37
4.3.3   Schadstoffhaltige Abfälle ............................................................................ 39
4.4     Abfälle anderer Herkunftsbereiche ............................................................. 40
4.4.1   Infrastrukturabfälle ...................................................................................... 40
4.4.2   Bauabfälle .................................................................................................. 41
4.4.3   Ausgeschlossene Abfälle............................................................................ 42
5       Abfallmengenprognose und 10-jährige Entsorgungssicherheit                                                    43

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Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

5.1   Bevölkerungsentwicklung ........................................................................... 43
5.2   Prognose der Entsorgungsmengen ............................................................ 44
6     Geplante Maßnahmen (Abfallwirtschaftskonzept)                                                            46
6.1   Abfallvermeidung und Vorbereitung der Wiederverwendung ...................... 46
6.2   Abfallerfassung und -recycling .................................................................... 46
6.3   Energetische Verwertung ........................................................................... 47
6.4   Abfallbeseitigung ........................................................................................ 47
6.5   Kooperationen ............................................................................................ 47
7     Abgleich mit Rahmenbedingungen                                                                           48
7.1   Nachweis der 10-jährigen Entsorgungssicherheit ....................................... 48
7.2   Abgleich mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG.................................... 48
7.3   Abgleich mit dem AWP NRW ..................................................................... 48
7.4   Fortschreibung ........................................................................................... 50
8     Zusammenfassung                                                                                          50
9     Literaturverzeichnis                                                                                     51

                                                                                                                      4
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

Abkürzungsverzeichnis

a             Jahr
AWK           Abfallwirtschaftskonzept
AWP           Abfallwirtschaftsplan
AZB           Abfall zur Beseitigung
AZV           Abfall zur Verwertung
BAB           Bundesautobahn
E             Einwohner
EAG           Elektroaltgeräte
EBE           Entsorgungsbetriebe Essen GmbH
EG            Europäische Gemeinschaft
ElektroG      Elektro- und Elektronikgerätegesetz
EU            Europäische Union
IT NRW        Landesbetrieb für Informationen und Technik Nordrhein-Westfalen
kg            Kilogramm
l             Liter
LAbfG         Landesabfallgesetz
LAGA          Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
LVP           Leichtverpackungen
km²           Quadratkilometer
KrW-/AbfG     Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
KrWG          Kreislaufwirtschaftsgesetz
Mg            Megagramm (entspricht t = Tonne)
MHKW          Müllheizkraftwerk
Mio.          Million
NRW           Nordrhein-Westfalen
örE           öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
SGNV          Stoffgleiche Nichtverpackungen
t             Tonne
VerpackV      Verpackungsverordnung
w             Woche
WEEE          Waste of Electrical and Electronic Equipment

                                                                                5
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

1   Veranlassung und Zielsetzung
    Das Landesabfallgesetz (LAbfG) Nordrhein-Westfalen verpflichtet die entsorgungs-
    pflichtigen Körperschaften, ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen.
    Das AWK soll eine praxisnahe Planungsgrundlage für die nächsten fünf Jahre dar-
    stellen. Es gibt eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung und
    enthält mindestens
    1. Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallen-
       den Abfälle und der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlas-
       senden Abfälle,
    2. Darstellungen der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und
       Verwertung der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenden
       Abfälle,
    3. die begründete Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungs-
       pflicht ausgeschlossen sind,
    4. den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit,
    5. Angaben über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Bau- und Betriebskos-
       ten der zur Entsorgung des Gebietes notwendigen Abfallentsorgungsanlagen,
    6. die Darstellung der über das eigene Gebiet hinaus notwendigen Zusammenar-
       beit mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der dazu not-
       wendigen Maßnahmen sowie ihrer zeitlichen Abfolge (Kooperationen),
    7. eine zusammenfassende Darstellung der Angaben, Darstellungen und Festle-
       gungen nach Nr. 1 bis 6.

    Bei der Aufstellung des AWK sind die Ziele des Landesabfallgesetzes zu beachten:
    -   Förderung einer möglichst abfallarmen Kreislaufwirtschaft zur Schonung der na-
        türlichen Ressourcen
    -   Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.

    Das nachfolgende AWK beschreibt nach den strukturellen und rechtlichen Rahmen-
    bedingungen (Kapitel 2) den Stand der Abfallvermeidung und Wertstofferfassung
    sowie die Abfallverwertung und Beseitigung (Kapitel 3) anhand von Beispielen der
    einzelnen Abfallfraktionen. Die Mengenentwicklung der Abfälle und Wertstoffe wird
    im Kapitel 4 dargestellt. Darauf aufbauend erfolgt die Prognose (Kapitel 5) sowie die
    Darstellung von geplanten Maßnahmen (Kapitel 6) und der Abgleich mit den Rah-
    menbedingungen (Kapitel 7).

                                                                                            6
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

       Das Abfallwirtschaftskonzept basiert auf den Mengendaten von 2013 und beschreibt
       die Ist-Situation bei der abfallwirtschaftlichen Infrastruktur (Anlagen und Logistik) mit
       Stand März 2014.
       Der Abfallwirtschaftsplan NRW wird daher in der Entwurfsfassung von Ende Februar
       2014 berücksichtigt.

2      Rahmenbedingungen

2.1 Strukturelle Rahmenbedingungen
       Die Stadt Essen liegt zentral im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Im
       Süden fließt die Ruhr von Ost nach West durch Essen. Im nördlichen Bereich grenzt
       die Stadt an die Städte Bottrop und Gelsenkirchen, im Osten an Bochum und Hat-
       tingen, im Süden an Velbert und Ratingen sowie im Westen an Mülheim a. d. R. und
       Oberhausen.
       Die Stadt Essen erstreckt sich auf einer Gesamtfläche von insgesamt 210,3 km².
       Das Stadtgebiet gliedert sich in 9 Stadtbezirke und 50 Stadtteile (vgl. Abbildung 1).

       Abbildung 1: Aufteilung Essen Stadtbezirke und -teile 1

       1 [Stadt Essen, 2014 a]

                                                                                                   7
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

Die Stadt Essen wird im nördlichen Bereich von der Bundesautobahn 42 geschnit-
ten. Die Bundesautobahn 40 verläuft zentral von Westen nach Osten durch das
Stadtgebiet. Im Osten geht die Bundesautobahn 52, die aus südwestlicher Richtung
kommt, in die BAB 40 über. In nordsüdlicher Richtung verläuft die Bundesstraße
224 auf dem Stadtgebiet.
Die Stadt Essen ist über den Hauptbahnhof an den Schienenverkehr angebunden.
Der nächste große Flughafen im Umkreis ist der Flughafen Düsseldorf.
Die Bruttowertschöpfung in der Stadt Essen lag im Jahr 2011 bei 21.244 Mio. €. Die
Bruttowertschöpfung teilte sich auf die Bereiche Dienstleistungen (68,0 %), Produ-
zierendes Gewerbe (31,9 %) und Agrarwirtschaft (0,1 %) auf. Im Juni 2013 gab es
in der Stadt Essen 221.812 Beschäftigte. 2
Nach Angaben vom Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen der Stadt Essen
zählte die Stadt zum 31.12.2013 insgesamt eine Bevölkerung am Ort der Haupt-
wohnung von 573.115 Einwohnern 3.
Die Bevölkerungsdichte der Stadt Essen liegt bei ca. 2.725 E/km². Der Vergleich mit
dem Durchschnittswert aus NRW (ca. 523 E/km²) 4 zeigt, dass die Stadt Essen ein
sehr verdichteter Raum ist. Im AWP NRW 5 gehört Essen zum Cluster mit der
höchsten Verdichtung (> 2.000 E/km²), dem in NRW ca. 30 % der Bevölkerung zu-
geordnet werden.

2 [Stadt Essen, 2014 c]

3 [Stadt Essen, 2014 b]

4 [MKUNLV, 2011]

5 [AWP NRW, Entwurf von 2/2014]

                                                                                      8
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

2.2 Rechtliche Grundlagen der Abfallwirtschaft
       Nachfolgend werden die wichtigsten 6 abfallrechtlichen Rahmenbedingungen darge-
       stellt, die den Themenkreis des AWK betreffen.

2.2.1 Abfallrahmenrichtlinie (EU-Recht)
       Eine Vielzahl an Regelungen wird durch EU-Verordnungen und -Richtlinien vorge-
       geben, die entweder direkt oder nach Umsetzung in Bundesrecht das deutsche Ab-
       fallrecht beeinflussen.
       Hier sind als Beispiele zu nennen:
       • Abfallrahmenrichtlinie
       • Abfallverbringungsverordnung
       • Deponierichtlinie / Abfallverbrennungsrichtlinie
       • WEEE (Richtlinie für Rücknahme von Elektroaltgeräten)
       • Europäischer Abfallkatalog

       Die größten Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht hat die novellierte Abfall-
       rahmenrichtlinie (2008/98/EG). Die Umsetzung u. a. folgender Punkte hatte bis
       zum 12.12.2010 zu erfolgen:
       • Umstellung von der dreistufigen auf eine fünfstufige Abfallhierarchie
       • Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft
       • Erweiterung der Herstellerverantwortung
       • Gewährleistung der Entsorgungsautarkie
       • Energieeffizienzkriterium für thermische Behandlung von Hausmüll (als energeti-
         sche Verwertung)
       • Getrennte Erfassung von Papier/Metall/Glas/Kunststoff bis 2015
       • Recyclingquoten bis 2020
       • Förderung der Bioabfallsammlung

       Die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie machte eine umfassende Novelle des
       KrW-/AbfG erforderlich (siehe nachfolgendes Kapitel).

       6 Auf die Darstellung von Änderungen bei der Abfallnachweisführung oder technischen Vorschriften wird verzichtet.

                                                                                                                           9
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

        Darüber hinaus wird durch die Änderungen der Elektroaltgeräte-Richtlinie (WEEE 2)
        das ElektroG derzeit novelliert (s. u.).

2.2.2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
        Das KrWG ist seit dem 01.06.2012 in Kraft.
        Die wesentlichen Änderungen mit Auswirkungen auf dieses AWK werden nachfol-
        gend dargestellt:
        • Harmonisierung der Begriffsbestimmungen und Einführung der neuen fünfstufi-
          gen Abfallhierarchie
        • Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfallvermeidungsprogramme
        • Einführung einer flächendeckenden Getrenntsammlung von Bioabfällen (bis
          2015)
        • Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Einführung einer optimierten Wert-
          stoffsammlung 7
        • Ausgestaltung der dualen Entsorgungsverantwortung (insbesondere der „ge-
          werblichen“ Sammlung von Wertstoffen aus Haushaltungen)

        Insbesondere die letzten drei Punkte können die Abfallmengen der Stadt Essen be-
        einflussen.
        Hinsichtlich der möglichen Potenziale bei der Bioabfallabschöpfung geht es in der
        Stadt Essen i. W. um die Verstärkung der Bioabfallerfassung.
        Bei der optimierten Wertstofferfassung (Stichwort „Wertstofftonne“) findet derzeit
        auf Bundesebene die Auseinandersetzung i. W. wegen der Zuständigkeit (örE oder
        Privatwirtschaft) statt. Hier wird erst das neue Wertstoffrecht für mehr Klarheit sor-
        gen.
        Für „gewerbliche Sammlungen“ wird eine Öffnung durch das KrWG angestrebt, al-
        lerdings nur, wenn es zu keiner Beeinträchtigung des Sammelsystems des örE
        kommt und das private Erfassungssystem „wesentlich leistungsfähiger“ ist.
        Die Einhaltung der EU-Sammelquoten bei trockenen Wertstoffen (50 % in 2020) ist
        für Deutschland keine Herausforderung.

        7 Damit verbunden ist die Diskussion um die so genannte „Wertstofftonne“

                                                                                                 10
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

2.2.3 Weitere gesetzliche Regelungen des Bundes
       Mit der WEEE-Novelle werden für Elektroaltgeräte insbesondere folgende Punkte
       angesprochen:
       • Berechnung der Sammelquote
       • Reduzierung der Kategorien
       • Umfang der Herstellerverantwortung
       • Ausweitung der Erfassung von Kleingeräten
       • Öffnung des Anwendungsbereiches
       • Fristen bei Optierung (Eigenvermarktung)
       In der Praxis der Erfassung spielen vor allem die Themen Beraubung und Optierung
       sowie die Anzahl an bereitzustellenden Sammelgruppen an den Übergabestellen
       eine Rolle. Diese „deutschen“ Themen werden erst in der Novelle ElektroG geregelt
       werden (vermutlich im Laufe des Jahres 2014).

2.2.4 Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen
       Das LAbfG für das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel der „Förderung einer
       möglichst abfallarmen Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen
       und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen“ 8.
       Im LAbfG werden die Anforderungen des § 21 KrWG zur Erstellung von Abfallwirt-
       schaftskonzepten konkretisiert.
       Die Erstellung und der Umfang des AWK richtet sich insbesondere nach § 5 a Abs.
       2 LAbfG Nordrhein-Westfalen. Die wichtigsten Inhalte sind:
       • Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallen-
         den Abfälle und der dem örE zu überlassenden Abfälle
       • Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und
         Verwertung der dem örE zu überlassenden Abfälle
       • Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht ausge-
         schlossen sind
       • Nachweis der zehnjährigen Entsorgungssicherheit
       • eine Darstellung der notwendigen Kooperationen mit anderen öffentlich-
         rechtlichen Entsorgungsträgern und der der dazu notwendigen Maßnahmen.

       8 [LAbfG, 1988]

                                                                                           11
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

2.2.5 Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen
       Mit Wirkung zum 01. Januar 2008 ist die Zuständigkeit für die Abfallwirtschaftspla-
       nung für Siedlungsabfälle von den Bezirksregierungen auf das Ministerium für Kli-
       maschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) verla-
       gert worden. Mit der Bekanntmachung des landesweiten Abfallwirtschaftsplans am
       31.03.2010 löste dieser den Abfallwirtschaftsplan 2004, Teilplan Siedlungsabfälle für
       den Regierungsbezirk Düsseldorf ab. 9
       Die Abfallwirtschaftsplanung des Landes nach § 30 KrWG regelt folgende Punkte:
       (1) Die Länder stellen für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen
       Gesichtspunkten auf. Die Abfallwirtschaftspläne stellen dar
       1. die Ziele der Abfallvermeidung und –verwertung, insbesondere der Vorbereitung
          zur Wiederverwendung und des Recyclings, sowie der Abfallbeseitigung,
       2. die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung,
       3. die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Ab-
          fallbeseitigung einschließlich der Bewertung ihrer Eignung zur Zielerreichung
          sowie
       4. die Abfallentsorgungsanlagen, die zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen
          sowie der Verwertung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen […]
          im Inland erforderlich sind.

       Die Abfallwirtschaftspläne weisen Folgendes aus:
       1. zugelassene Abfallentsorgungsanlagen
       2. geeignete Flächen für Deponien sowie für sonstige Abfallentsorgungsanlagen

       Die Pläne können ferner bestimmen, welcher Entsorgungsträger vorgesehen ist und
       welcher Abfallbeseitigungsanlage sich die Beseitigungspflichtigen zu bedienen ha-
       ben.
       (2) Bei der Darstellung des Bedarfs sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraums von
       mindestens zehn Jahren zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen. Soweit
       dies zur Darstellung des Bedarfs erforderlich ist, sind Abfallwirtschaftskonzepte und
       Abfallbilanzen auszuwerten.

       Die Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne wird im § 31 KrWG geregelt:

       9 http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/umweltschutz/abfallwirtschaft/service/ abfallwirtschaftsplan.html

                                                                                                                  12
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

(1) Die Länder sollen ihre Abfallwirtschaftsplanungen aufeinander und untereinander
abstimmen.
(2) Bei der Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne sind die Gemeinden und Landkrei-
se sowie ihre jeweiligen Zusammenschlüsse und die öffentlich-rechtlichen Entsor-
gungsträger zu beteiligen.
(3) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die von ihnen zu erstellenden
und fortzuschreibenden Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auf Verlangen
der zuständigen Behörde vorzulegen.
(4) Die Länder regeln das Verfahren zur Aufstellung der Pläne und zu deren Ver-
bindlicherklärung.
(5) Die Pläne sind mindestens alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzu-
schreiben.

Der AWP konkretisiert die im LAbfG und KrWG genannten Anforderungen bezüglich
der Entsorgung auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger und setzt Rahmenbedingungen für die abfallwirtschaftlichen Pla-
nungen.

Am 31.03.2010 wurde der letzte AWP10 für gesamt NRW vorgelegt. Die Ziele des
neuen, noch in der Erarbeitung befindlichen AWP, wie
• Autarkie und Nähe,
• Minimierung und Optimierung von Abfalltransporten,
• Energie- und Ressourceneffizienz,
• Verstärkung von Vermeidung und Verwertung und
• ortsnahe Beratung zu Vermeidung und Verwertung,
sind auch bei der Erstellung von kommunalen AWK zu beachten.

Ein neuer AWP für NRW wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2014 beschlos-
sen. In diesem AWK werden aber bereits einige Aspekte aus dem Entwurf des AWP
von 2/2014 berücksichtigt.

10 [MKUNLV, 2009]

                                                                                       13
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

2.3 Vertragliche Regelungen und Wahrnehmung der Entsorgungspflichten
       Durch den zwischen der Stadt Essen und der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH
       (EBE) am 11.12.1998 geschlossenen Entsorgungsvertrag wurde die EBE gemäß
       Kreislaufwirtschaftsgesetz drittbeauftragt, die der jeweiligen Entsorgungspflicht der
       Stadt unterliegenden Abfälle zu entsorgen.
       Durch Übertragungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 25.01.1999
       wurde mit Wirkung vom 01.01.1999 die Pflicht der Stadt Essen, die in ihrem Stadt-
       gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle zur Beseitigung aus anderen Her-
       kunftsbereichen als privaten Haushalten oder dem kommunalen Bereich zu entsor-
       gen, auf die EBE übertragen. Die Übertragung wurde bislang befristet bis zum
       30.06.2018.
       Damit ist die EBE in diesem Aufgabenbereich als sog. Beliehene und im Übrigen als
       Drittbeauftragte der Stadt Essen tätig.
       Die EBE ist eine öpP 11-Gesellschaft. Die Stadt Essen hält über die 100%ige Beteili-
       gung an der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) 51 % der
       Gesellschaftsanteile. Die restlichen 49 % sind im Besitz des privaten Anteilseigners
       Remondis Kommunale Dienste West GmbH.

2.4 Entsorgungsanlagen in Essen
       Nachfolgend wird die Ist-Situation (Stand März 2014) bei den Entsorgungsanlagen
       für überlassungspflichtige Abfälle aus der Stadt Essen beschrieben. Anstehende
       Veränderungen werden in Kap. 6 dargestellt.

2.4.1 MHKW Essen-Karnap
       Mit dem MHKW Essen-Karnap steht in Essen (Stadtteil Karnap), Arenbergstraße
       45, eine Anlage zur thermischen Abfallbehandlung nach dem Stand der Technik zur
       Verfügung. Das MHKW wird durch die RWE Generation SE betrieben. Die Verbren-
       nungskapazität der Anlage beträgt seit der Erweiterung um einen vierten Kessel ca.
       740.000 Mg/a. Sie steht bis zum 31.12.2014 allen Karnap-Städten 12 zur Verfügung.
       Der Anteil der Stadt Essen an der Veraschungskapazität beträgt 50 %. Alle brenn-
       baren behandlungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung, die von den Entsorgungsbe-
       trieben Essen eingesammelt werden, werden dem MHKW Essen-Karnap zugeführt.
       Die beim Verbrennungsprozess freiwerdende Energie wird als Fernwärme und

       11 Öffentlich-rechtliche-Partnerschaft

       12 Karnap-Städte: Essen, Gelsenkirchen, Mülheim a.d. Ruhr, Bottrop und Gladbeck

                                                                                               14
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

       Strom genutzt (Kraft-Wärme-Kopplung). Die Grenzwerte der 17. BImSchV werden
       durchgehend eingehalten und im Betrieb zuverlässig unterschritten. Die Anlage wird
       abwasserfrei gefahren.
       Metallabfälle die im zu verbrennenden Abfall enthalten sind. werden nach dem Ver-
       brennungsprozess bei der Schlackenaufbereitung abgeschieden, aufbereitet und
       verwertet.

2.4.2 Anlagen zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen
       Die Betriebsgenehmigung der Grünkompostierungsanlage in der Lützowstraße ist
       zum 31.12.2000 ausgelaufen. Das Material wird seitdem im Stadtgebiet umgeschla-
       gen und zu einer externen Anlage transportiert.

2.4.3 Deponien
       Für die nicht-brennbaren Abfälle zur Beseitigung steht u. a. die Deponie Emscher-
       bruch in Gelsenkirchen zur Verfügung.

2.4.4 Weitere Anlagen
       Die Verwertung überlassungspflichtiger Wertstoffe (Papier, Glas, Schrott etc.) findet
       durch Partner der Sekundärwirtschaft statt, die im Wettbewerb ausgewählt werden.

                                                                                               15
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

3      Maßnahmen der Stadt Essen zur Abfallvermeidung und Wertstoff-
       erfassung
       Die Abfallvermeidung besitzt in Übereinstimmung mit der nationalen und europäi-
       schen Gesetzgebung Priorität - auch gegenüber der energieintensiven Abfallverwer-
       tung. Zu diesem Zweck gilt es, durch Abfallberatung auf abfallärmere Produktionsal-
       ternativen und abfallärmeres Konsumverhalten hinzuweisen, um so das Abfallauf-
       kommen zu reduzieren.
       Während die „quantitative“ Abfallvermeidung, die Abfallverminderung, anhand der
       Abfallmengenentwicklung ablesbar ist, fehlen Messmethoden zur Bestimmung der
       „qualitativen“ Abfallvermeidung, das heißt der Schadstoffentfrachtung. Auch hier gilt
       es, auf ein Konsumverhalten, das auf schadstoffarme Produkte ausgerichtet ist, hin-
       zuwirken.
       Gleichermaßen ist bei der Abfallverwertung für bestehende Angebote zur getrenn-
       ten Erfassung von Abfällen zur Verwertung (Tonnen im Holsystem, Recyclinghöfe,
       Depotcontainer) ein höherer Bekanntheitsgrad und ein höherer Anreiz zur Beteili-
       gung anzustreben. Insofern besitzt diese Form der Abfallberatung besondere Be-
       deutung, da sie mit dem Alltagsleben der Bürger verquickt ist. Jeder Einzelne nimmt
       durch sein persönliches Entsorgungsverhalten direkten Einfluss auf die Abfall-
       Gesamtsituation und die zukünftige Entwicklung des Entsorgungsmarktes. Dieser
       hat in den letzten Jahren wirtschaftlich stetig an Bedeutung gewonnen und es ist zu
       erwarten, dass diese Tendenz fortbesteht.
       Die Entwicklung der Abfallmengen der letzten Jahre ist ausführlich im Kapitel 4 er-
       läutert.

3.1 Abfallberatung
       Die Industrie entwickelt und produziert nach Kriterien, die nicht unbedingt mit den In-
       teressen der Abfallvermeidung oder des Umweltschutzes übereinstimmen. Die ent-
       sorgungspflichtige Körperschaft hat keinen Einfluss auf die Art, die Menge und die
       Abfallhaltigkeit der in Verkehr gebrachten Produkte oder ihrer Verpackungen.
       Sie kann lediglich durch eine qualifizierte, bürgernahe Abfallberatung versuchen, die
       Menschen zu sensibilisieren und auf die umfangreichen Recycling- und Entsor-
       gungsangebote der Abfallwirtschaft hinweisen.
       Die Stadt Essen fährt dabei eine Doppelstrategie: Informationen, Tipps und Aufklä-
       rung richten sich an die Erwachsenen als diejenigen, die, ob gewollt oder gezwun-
       genermaßen, bei Fragen der Müllentsorgung in der Entscheider Rolle sind. Wie be-
       reits seit Beginn der Einführung der differenzierten Abfallwirtschaft setzt die Stadt
       Essen den anderen Hauptschwerpunkt auf die spielerische Abfallerziehung bei Kin-
       dern. Im Einzelnen spielen die Themen Müllvermeidung, Abfallreduzierung, korrekte

                                                                                                 16
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

Trennung und Entsorgung, Wiederverwertung und Sauberkeit der Stadt bzw. Um-
gebung eine Rolle.
So soll über die Motivationsleistungen der Kinder bei den Eltern ein sinnvoller Um-
gang mit Produkten und Abfällen initiiert werden. Auch werden die Erwachsenen
von morgen mit der Thematik groß und sich der Bedeutung der gezielten und spar-
samen Ressourcenbehandlung für unsere Erde bewusst.

Die pädagogische Abfallberatung erfolgt auf unterschiedlichen Wegen:
• Mitmach-Theaterstück „Herr Stinknich“, der als Müllmann Abfälle sortieren muss
  (Kindergarten-Kinder)
• Klassenzimmer-Theaterstück „Alles viel zu viel zu viel“ zu den Themen Ressour-
  cenknappheit, Elektroschrott und Recycling (3./4. Klasse Grundschule, Klasse 5)
• Führungen, z. B. für Vorschulkinder, Schulklassen und Multiplikatoren auf dem
  Recyclinghof, um die besonderen Themenschwerpunkte der Wiederaufbereitung
  und fachgerechten Entsorgung zu vermitteln
• Führungen auf dem Hauptbetriebshof, um den Bekanntheitsgrad der Einrichtung
  der EBE sowie ihrer Leistungen und Angebote zu steigern
• Verleih von speziell gestalteten Medienkisten mit themenbezogenem Material an
  Schulen und Kindergärten
• Weitere Materialien, z. B. Schautafeln zu Recycling-Kreisläufen, Glücksrad, Mal-
  vorlagen, Wimmelbuch, Brotdosen, Memo-Spielkarten, die die Kinder zur Be-
  schäftigung mit dem Themenkomplex anregen
Sämtliche Angebote der (pädagogischen) Abfallberatung stehen kostenfrei zur Ver-
fügung.
Darüber hinaus informiert die Abfallberatung durch verschiedene Aktionen, bei de-
nen besonderer Wert auf eine große Bürgernähe gelegt wird:
• Informations-/Aktionsstände (z. B. mit Müllangeln, Sortier-Glücksrad) bei Veran-
  staltungen/Wochenmärkten
• Informationsflyer und Themen-Handzettel (auch mehrsprachig)
• Beratung an der EBE-Hotline, auf den Recyclinghöfen/- stationen und im Vertrieb
• Vorträge, Präsentationen
• Präsenz bei Veranstaltungen wie z.B. Recyclingtag, Stadtteilfesten, Waldjugend-
  spielen, etc.
• Logistische und materielle Unterstützung jährlicher Stadtreinigungsaktionen (u. a.
  „Picobello SauberZauber“; vgl. Kap. 3.4)

                                                                                       17
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

       • EBE-Veranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“ oder Kinderfest
       • Digitale Nutz- und Informationsangebote, z. B. Internetpräsenz, Online-
         Abfallkalender, app für smarte Endgeräte, Tausch- und Verschenkmarkt
       • Schulprojekte/Themenstunden, z. B. Müllsammeln, Papierschöpfen, Recyc-
         lingthematik, Sortierthematik

3.2 Vorbildfunktion der Stadt
       Die Stadt Essen kommt ihrer Verpflichtung nach § 2 LAbfG durch ihr Verhalten zur
       Erfüllung der Ziele dieses Gesetzes beizutragen, in vielfältiger Weise nach.
       Bei Ausschreibungen und Vergaben schöpft sie den gesetzlichen Rahmen aus, wie
       er z.B. im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegt ist.
       Bei Bauaufträgen werden auch aus Abfällen hergestellte Erzeugnisse berücksich-
       tigt, wenn diese für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind.
       Bei der Beschaffung von Papier als Verbrauchsgut wird auf 100 % Altpapieranteil
       geachtet. Hierfür wurde die Stadt Essen mehrfach, so auch 2014, als Recyclingpa-
       pier freundlichste Stadt Deutschlands ausgezeichnet.
       Für jede Schule und jeden Kindergarten besteht das Angebot von speziellen Be-
       hältnissen zur getrennten Abfuhr von Papier (blaue Tonne).
       Bei Veranstaltungen in städtischen Einrichtungen wird auf die Umsetzung und Ein-
       haltung des „Mehrweggebotes“ geachtet. Dieses Ziel wird auch bei der Erteilung
       von Gestattungen und Sondernutzungserlaubnissen verfolgt.
       Die Stadt hat die EBE mit der Entsorgung beauftragt. Dementsprechend wurde die
       Entsorgungsdienstleistung europaweit von der EBE ausgeschrieben. Den Zuschlag
       erhielt das MHKW Essen-Karnap. Damit sind die unionsrechtlichen Vorgaben hin-
       sichtlich der abfallrechtlichen Grundsätze der Autarkie und Nähe vorbildlich berück-
       sichtigt.
       Um eine verbesserte Mülltrennung, wie auch die Reduzierung unnötiger Müllmen-
       gen (Einkauf übergroßer Packungsgrößen bei verderblichen Waren, Weitergabe zu
       viel gekaufter Lebensmittel) zu erreichen, arbeiten mehrere städtische Dienststellen
       – in intensivem gegenseitigen Austausch – an kontinuierlicher Verbesserung der In-
       formationen der Bürgerinnen und Bürger.

                                                                                              18
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

3.3 Anreizmodelle

3.3.1 Gebührenanreize
       Mit der Einführung eines linearen Gebührenmaßstabes und der Einführung der 80 l
       Restmülltonne wurden bereits Anreize zur Abfallvermeidung und zur getrennten
       Sammlung von Abfällen zur Verwertung gegeben. Die Möglichkeit, die Gebühren
       durch Vermeidung und Getrennthaltung zu senken, konnten ab 2002 noch deutlich
       verbessert und erweitert werden. Zusätzlich zu den bisherigen Gefäßgrößen wurden
       der 40 l, 60 l und 660 l Restabfallbehälter eingeführt, um dem Bürger die Möglichkeit
       einer individuellen Gestaltung seines Müllvolumens zu bieten.
       Bei Nutzung aller Möglichkeiten der Getrenntsammlung
          •   blaue Tonne und Papiercontainer,
          •   braune Tonne oder Eigenkompostierung
       kann das Mindestrestmüllvolumen von 35 l auf 10 l pro Person und Woche reduziert
       werden.
       Mit dieser Gebührengestaltung wird ein vorbildliches Abfallverhalten nachhaltig ge-
       fördert. Sollte trotz der umfangreichen Behälterpalette das individuelle Müllvolumen
       nicht auf dem Grundstück verwirklicht werden können, ist durch die Möglichkeit der
       Nachbarschaftstonne eine weitere Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt worden.

3.3.2 Förderung der Eigenkompostierung
       Die Eigenkompostierung wird als Abfallvermeidung begrüßt.
       Eigenkompostierern wird seit 2002 bei gleichzeitiger Nutzung der blauen Tonne die
       Möglichkeit eingeräumt, das Mindestvolumen der Restmülltonne auf 10 l pro Person
       und Woche zu reduzieren und damit Gebühren zu sparen.

3.4 Jahresaktion „Picobello SauberZauber“
       Bei der jährlich stattfindenden Putzaktion „Picobello SauberZauber“ beteiligt sich die
       EBE traditionell als maßgeblicher Logistik- und Entsorgungspartner. Sie entwickelte
       sich aus den „Clean up“-Tagen der 90er-Jahre und besteht in dieser Form seit 2006.
       Bei dieser stadtweiten, von der Ehrenamtsagentur Essen koordinierten Aktion sam-
       meln rund 13.600 (2014) Kinder (Schüler- und Kindergartengruppen) sowie Mitglie-
       der von Vereinen in ihrem Stadtteil Unrat aus Grünflächen. Der Oberbürgermeister
       übernimmt traditionell die Schirmherrschaft, um die Wichtigkeit dieses Großreine-
       machens zu unterstreichen. Die EBE, aber auch einige Essener Unternehmen
       sponsern das notwendige Werkzeug wie Sammelzangen und Säcke, Handschuhe

                                                                                                19
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

       und Kinderwarnwesten. Die EBE organisiert die Verteilung der Materialien und spä-
       ter die Entsorgung der gesammelten Säcke.
       Diese Maßnahme ist seit Beginn ein Erfolg. Sie führt die Teilnehmer an bürger-
       schaftliches Engagement heran und stärkt die Eigenverantwortung für die eigene
       Umgebung insbesondere bei Jugendlichen und Kindern. Die saubere Umgebung
       erhöht die Lebensqualität vor der eigenen Tür. Darüber hinaus erhöhen saubere
       Flächen die Hemmung, Unrat unsachgemäß abzulagern bzw. wegzuwerfen. Die
       EBE nutzt die Gelegenheit auch, sich als der Sauberkeits-Partner in Essen darzu-
       stellen.

3.5 Recyclinghöfe / Grünabfallannahmestellen 13 / Schadstoffmobil
       In der Stadt Essen werden insgesamt sieben Annahmestellen für Abfälle betrieben:
           •    Zentral-Recyclinghof Altenessen, Lierfeldstraße 49
           •    Recyclinghof Werden, Laupendahler Landstraße 142-144
           •    Recyclingstation Hauptbetriebshof, Pferdebahnstraße 32
           •    Grünannahmestelle Elisenstr. 76
           •    Grünannahmestelle Schnabelstraße 14
           •    Grünannahmestelle Jahnstraße 77
           •    Grünannahmestelle Stauderstraße 21914

       Der Zentral-Recyclinghof Altenessen bietet den Essener Bürgern neben einem
       breit gefächerten Annahmespektrum für verschiedene Abfallarten auch die Möglich-
       keit, sich über Fragen der Abfallverwertung zu informieren. Ausgebildete Fachkräfte
       stehen für alle abfallwirtschaftlichen Fragen zur Verfügung. Die Öffnungszeiten wur-
       den dem großen Bedarf entsprechend bürgerfreundlich gestaltet und umfassen den
       Zeitraum von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 19 Uhr sowie an Samstagen
       von 7 bis 15 Uhr.

       Der Recyclinghof in Werden (Laupendahler Landstraße) hat sich nach seinem
       Umzug vom Altstandort an der Ruhrtalstraße in den letzten Jahren zu einer sehr gut
       frequentierten Abfallabgabemöglichkeit für Bürger aus dem Essener Süden entwi-
       ckelt.

       13 gemeint sind biogene Gartenabfälle

       14 Lediglich jeweils 2 Stunden an 5 Tagen in der Woche geöffnet

                                                                                              20
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

Abbildung 2: Recyclinghof Werden (Teilansicht)

Die Abgabemöglichkeiten werden ergänzt um fünf Grünabfallannahmestellen, an
denen Essener Bürger kostenlos Garten- und Parkabfälle bis zu 1 m³ pro Besuch
anliefern können.
Die Annahme von Elektroaltgeräten (EAG) und Schrott erfolgt auf den Recycling-
höfen kostenlos. Auch Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen wird kostenlos an-
genommen. Dabei werden Altmetalle und verwertbare Kunststoffabfälle getrennt er-
fasst.

Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen können am Recyclinghof Altenessen an
drei Tagen pro Woche kostenlos abgegeben werden. Zudem findet regelmäßig (im
Mittel einmal pro Monat) an 11 Standorten in den Stadtteilen eine Sammlung über
das Schadstoffmobil statt. Hier können auch kleine Elektroaltgeräte (EAG) abgege-
ben werden.
In der folgenden Tabelle ist aufgeführt, an welchen Stellen in Essen welche Abfallar-
ten abgegeben werden können. Wenn nicht anders vermerkt, ist die Abgabe haus-
haltsüblicher Mengen gebührenfrei:

                                                                                        21
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

Tabelle 1: Recyclinghöfe in der Stadt Essen

                                                          Recyclinghof     Recyclinghof
                          Abfall Fraktion
                                                           Altenessen        Werden

Altpapier                                                      x                 x
Hohlglas                                                       x                 x
Schuhe                                                         x                 x
Textilien                                                      x                 x
Garten- und Parkabfälle bis 1 m³                               x                 x
Schrott                                                        x                 x
Styropor                                                       x                 x
Kork                                                           x                 x
Kabel                                                          x                 x
Klein- und Autobatterien                                       x                 x
Wand- und Deckenfarben                                         x                 x
Medikamente                                                    x                 -
Sperrmüll                                                      x                 x
EAG                                                            x                 x
Kühlschränke                                                   x                 x
Ölradiatoren                                                   x                 -
Leuchtstoffröhren                                              x                 -
zeitweise Schadstoffe                                          x                 -
Asbestzement                                                  (x)                -
Autoreifen                                                    (x)                -
Bauschutt                                                     (x)                -
Glas-, Stein- und Dämmwolle                                   (x)                -
Renovierungsmüll                                              (x)                -
Hausmüll                                                      (x)                -
Kartonagen ohne grünen Punkt                                  (x)                -
Altöl                                                         (x)                -
Gewerbeabfälle                                                (x)                -
x = Annahme; (X) = Gebührenpflichtig; - = keine Annahme

Die Sammlung von Altglas / Altpapier und Alttextilien / Schuhen erfolgt über De-
potcontainer, die im gesamten Stadtgebiet aufgestellt sind.
Für die Sammlung von Altglas und Altpapier stehen ca. 560 Containerstandorte für
mindestens eine Fraktion im Stadtgebiet zur Verfügung.
Alttextilien werden an 386 Altkleider- / Altschuhcontainerstandorten gesammelt, die
im Verbund mit den Containerstandorten aufgestellt sind.

                                                                                          22
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

4      Abfallarten und -mengen

4.1 Abfall- und Wertstoffaufkommen in der Stadt Essen 2004 - 2013
       Nachfolgend werden die Mengenentwicklungen zwischen 2004 und 2013 in der
       Stadt Essen dargestellt. Nach Darstellung der Gruppen
           •    Haus- und Sperrmüll
           •    Bioabfälle
           •    Trockene Wertstoffe aus Haushalten
           •    Sonstige Wertstoffe aus Haushalten
           •    Straßenkehricht, Bauabfälle
       werden in den nachfolgenden Kapiteln (Kap. 4.2 bis 4.4.3) die Abfallarten einzeln
       besprochen und die Entwicklungen der letzten Jahre kommentiert.

       Abbildung 3: Haus- und Sperrmüll 2004 - 2013

                                                                                           23
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

Die Annahme von EAG und Schrott erfolgt auf den Recyclinghöfen kostenlos.
Auch Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen wird kostenlos angenommen.

                                                      Bioabfälle 2004 - 2013
        35.000

        30.000

        25.000

        20.000
 Mg/a

                    30.227
        15.000

                                                                                  19.867       19.584
                                                          19.606                                                          20.820     20.726
        10.000                  18.308       17.921                   19.207                                  19.621

                             12.824
                 11.457                  10.771       10.776       10.712                               10.446
                                                                               10.802      10.048                      10.531
         5.000                                                                                                                     9.625

            0
                   2004        2005         2006        2007         2008        2009         2010        2011           2012       2013
                                      Bioabfälle / braune Tonne      Garten- und Parkabfälle (braune Tonne)

Abbildung 4: Bioabfälle 2004 – 2013

Im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind Bioabfälle biologisch ab-
baubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterial bestehende
   1. Garten- und Parkabfälle
        2. Landschaftspflegeabfälle
        3. Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen, Gaststätten- und Cate-
            ringgewerbe, Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittel-
            verarbeitungsbetrieben sowie
        4. Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen, die den in den Nummern 1 bis 3
            genannten Abfällen nach Art, Beschaffenheit oder stofflichen Eigenschaften
            vergleichbar sind.

Analog zum Abfallwirtschaftsplan sind ausschließlich die Bio- und Grünabfälle, die
dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden, Gegenstand des
Abfallwirtschaftskonzeptes. Diese stammen in der Regel überwiegend aus privaten
Haushalten.

                                                                                                                                           24
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

                                     Trockene Wertstoffe aus Haushalten 2004 - 2013
        40.000

        35.000

        30.000

        25.000
 Mg/a

                                                                                 34.550                                          34.488          36.729
                                                 35.034          35.665                          34.072          33.318                                          35.078
        20.000
                 31.176          33.165

        15.000

        10.000
                   17.592
                                   13.777                                                          11.781          11.898          12.553          12.308
                                                   11.100           10.988         11.169                                                                          12.376
         5.000           9.824           9.384                                                           9.083                                           8.377
                                                         9.291         9.195          9.453                              8.733           8.644                        8.433

            0
                    2004            2005            2006             2007           2008            2009            2010            2011            2012            2013

                     Altpapier (Papier/Pappe/Kartonagen)                  Leichtverpackungen (LVP-gelbe Tonne)                   Hohlglas (Glasverpackungen)

Abbildung 5: Trockene Wertstoffe aus Haushalten

                                     Sonstige Wertstoffe aus Haushalten 2004 - 2013
        3.500

        3.000

        2.500

        2.000
 Mg/a

        1.500                                                                                            3.095

                 2.584                                                   2.573           2.573
                                 2.497                                                                                   2.443
                                                   2.008                                                                                 2.295           2.040
                                                                    2.057          2.095           2.061                                                              2.140
        1.000                                    1.943                                                              2.029           2.054           1.957
                   1.709                                                                                                                                            1.686
                                                                                                 1.586           1.570
                                                                 1.450                                                                                           1.607
                                   1.303                                                                                         1.275           1.270
                                                                                 1.151
          500

                          408             456
                                                          193
            0
                   2004            2005             2006             2007           2008            2009            2010            2011            2012            2013
                                                                 Metallschrott     Altkleider      Elektrogeräte*

 *bis 2006 wurde die E-Schrott-Menge zum Teil in Tonnage und in Stück gemeldet

Abbildung 6: Sonstige Wertstoffe aus Haushalten 2004 - 2013

                                                                                                                                                                            25
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

                                        Straßenkehricht- und Bauabfälle 2004 - 2013
               20.000

               18.000

               16.000
                                                                                              17.366
                                                                                 16.993
               14.000
                                                                                                         15.801
                        15.239
                                   14.580                                                                           14.662
               12.000                                    13.801     13.979
                                              13.406                                                                           13.251
        Mg/a

               10.000

                8.000
                                                                                                                       8.173
                                                                                                                                  7.881
                6.000                                                                                       7.279
                                                 6.724      6.814       6.665         6.738      6.877

                                      5.354
                4.000      4.731

                2.000

                   0
                          2004       2005       2006       2007        2008         2009        2010       2011       2012       2013
                                                            Straßenkehricht     Bauabfälle

       Abbildung 7: Straßenkehricht und Bauabfälle 2004 - 2013

4.2 Abfälle zur Verwertung

4.2.1 Verpackungsabfälle
       Das Sammelsystem der Dualen Systeme gehört nicht zur öffentlichen Abfallentsor-
       gung. Die EBE ist mit der Einsammlung von Papierverpackungen unmittelbar von
       den Dualen Systemen beauftragt und damit zuständig. Die Stadt Essen als öffent-
       lich-rechtlicher Entsorgungsträger hat keine hoheitlichen Regelungsmöglichkeiten
       bezüglich der Sammelsysteme zur Umsetzung der Verpackungsverordnung. Da sie
       selbst nicht an der Rücknahme mitwirkt, bestehen keine Überlassungspflichten des
       Bürgers für die Verpackungen im Rahmen der Dualen Systeme.

4.2.1.1 Leichtverpackungen
       Definition: Leichtverpackungen sind gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Weiß-
       blech, Aluminium, Kunststoff und Verbunden.
       Sammelsystem, Stand 2014: Die Leichtverpackungen werden durch die Firma
       Remondis in Behältern in der Größe von 120 bis 1100 l eingesammelt. Die gelben

                                                                                                                                          26
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

Tonnen werden den Endverbrauchern mit Einverständnis des Grundstückeigentü-
mers zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anschluss- und Benutzungszwang.
Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Die Leichtverpackungen werden zu Sor-
tieranlagen außerhalb von Essen verbracht.

Mengenentwicklung:
Vom Jahr 2004 auf das Jahr 2006 ist die Menge an Leichtverpackungen (LVP) ge-
sunken (2004: ca. 30 kg/(E*a); 2006: ca. 19 kg/(E*a)). Bis 2011 (ca. 22 kg/(E*a)) ist
die Menge wieder leicht angestiegen. Seit dem liegt sie auf einem konstanten Ni-
veau (vgl. Abbildung 8).

                               Leichtverpackungen (LVP) 2004 - 2013
            35

            30

            25

            20
 kg/(E*a)

            15    30

                         24
                                                                          22     22      22
            10                                              20     21
                                19       19          19

            5

            0
                 2004   2005   2006     2007        2008   2009   2010   2011   2012    2013

Abbildung 8: Mengenentwicklung Leichtverpackungen

                                                                                               27
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

4.2.1.2 Wertstoffe
        Zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings
        schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor, dass Papier-, Metall-, Kunststoff- und
        Glasabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln sind, soweit
        dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Papier-, Metall- und Glasab-
        fälle werden bereits getrennt gesammelt und verwertet. Dem Gesetz folgend wird
        eine getrennte Kunststoffsammlung eingeführt.

4.2.1.3 Hohlglas
        Definition: Einwegverpackungen aus Glas, wie z. B. Flaschen und Marmeladenglä-
        ser.
        Sammelsystem, Stand 2014: Hohlglas wird in lärmgedämmten Depotcontainern
        farblich nach den Farben weiß, grün und braun getrennt gesammelt. 2014 standen
        1.760 Glas-Depotcontainer an ca. 554 Standplätzen zur Verfügung.
        Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Das Hohlglas wird zur Essener Rhenus
        Recycling GmbH gebracht. Dort wird es nachsortiert und weiter in die Glasschmelze
        gegeben.

        Mengenentwicklung:
        Die Hohlglasmenge hat seit 2004 (ca. 17 kg/(E*a)) bis 2010 (ca. 15 kg/(E*a)) leicht
        abgenommen und befindet sich seitdem auf einem konstanten Niveau (vgl. Abbil-
        dung 9). Dieser Rückgang entspricht einem bundesweiten Trend und basiert auf
        dem Konsumverhalten der Bürger sowie der Verwendung dünnwandigerer Hohlglä-
        ser.

                                                                                               28
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

                                                  Hohlglas 2004 - 2013
                    18

                    16

                    14

                    12
         kg/(E*a)

                    10

                          17                              16
                    8            16     16         16            16
                                                                          15     15     15     15

                    6

                    4

                    2

                    0
                         2004   2005   2006       2007   2008   2009     2010   2011   2012   2013

        Abbildung 9: Mengenentwicklung Hohlglas

4.2.1.4 Altpapier
        Definition: Druckerzeugnisse, Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton.
        Sammelsystem, Stand 2014:
        1) Altpapier wird in Depotcontainern gesammelt. Im Jahre 2014 standen 1.116 Alt-
        papier-Depotcontainer an ca. 390 Standplätzen zur Verfügung.
        2) Holsystem für Haushalte, Schulen und ähnliche Einrichtungen (blaue Tonne).
        Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Das Altpapier wird der Firma Remondis
        an zwei Verladestationen im Stadtgebiet übergeben und von dort weiter nachsortiert
        und anschließend verwertet.

        Mengenentwicklung:
        Die Abfallmenge an Altpapier unterlag seit 2004 jährlich leichten Schwankungen.
        Sie ist vom Jahr 2004 (ca. 53 kg/(E*a)) bis zum Jahr 2007 (ca. 61 kg/(E*a)) leicht
        angestiegen, bis zum Jahr 2010 (ca. 58 kg/(E*a)) wieder leicht abgefallen seitdem
        bis 2013 (ca. 61 kg/(E*a)) angestiegen (vgl. Abbildung 10).

                                                                                                     29
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

                                              Altpapier (PPK) 2004 - 2013
                    70

                    60

                    50

                    40
         kg/(E*a)

                                                                                       64
                    30                  60          61     60                   60            61
                                                                  59     58
                                 57
                          53

                    20

                    10

                    0
                         2004   2005   2006        2007   2008   2009   2010   2011   2012   2013

       Abbildung 10: Mengenentwicklung Altpapier

4.2.2 Bioabfälle sowie Garten- und Parkabfälle
       Analog zum Abfallwirtschaftsplan sind ausschließlich die Bio- sowie Garten- und
       Parkabfälle, die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden,
       Gegenstand des Abfallwirtschaftskonzeptes. Diese stammen in der Regel überwie-
       gend aus privaten Haushalten.

4.2.2.1 Bioabfälle (braune Tonne)
       Definition: Gartenabfälle und nicht gekochte Bioabfälle aus den Haushalten.
       Sammelsystem, Stand 2014: Die Biotonne wird flächendeckend im gesamten
       Stadtgebiet 14-täglich im Teilservice abgefahren. Es besteht kein Anschluss- und
       Benutzungszwang für Bioabfälle. Damit werden hochwertigere Qualitäten gesichert.
       Die Biotonne wird als 80 l- oder 120 l- 240 l-Behälter angeboten. Um die Mengen-
       abschöpfung zu optimieren, werden zukünftig 1.100 l Behälter für Großanfallstellen
       angeboten. Es wird für die Biotonne eine reduzierte zusätzliche Gebühr erhoben.
       Für zusätzliche Bioabfallmengen, die nicht regelmäßig anfallen, stehen Bioabfallsä-
       cke zum Erwerb zur Verfügung, die im Rahmen der Biotonnenleerungen mitge-
       nommen werden.

                                                                                                    30
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

        Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Die Bioabfälle werden der Firma Remon-
        dis an einer Verladestation im Stadtgebiet übergeben und von dort Kompostie-
        rungsanlagen außerhalb der Stadt Essen zugeführt.

        Mengenentwicklung:
        Die Menge an Bioabfall ist von 2004 (ca. 20 kg/(E*a)) bis 2006 (ca. 18 kg/(E*a)) ge-
        sunken. Seit dem stagniert sie auf einem konstanten Niveau (ca. 18 kg/(E*a)) (vgl.
        Abbildung 11).

                                                 Bioabfall 2004 - 2013
                    25

                    20

                    15
         kg/(E*a)

                                 22
                    10    20
                                        18           19    19     19             18     18
                                                                          18
                                                                                                17

                    5

                    0
                         2004   2005   2006      2007     2008   2009    2010   2011   2012    2013

        Abbildung 11: Mengenentwicklung Bioabfälle

4.2.2.2 Garten- und Parkabfälle

4.2.3 Definition: Grünabfälle aus Gärten und städtischen Parkanlagen.
        Sammelsystem, Stand 2014: Garten- und Parkabfälle können im Wege der Eigen-
        kompostierung vermieden werden. Haushaltsübliche Mengen können kostenlos an
        den Recyclinghöfen und Grünabfallannahmestellen abgegeben werden.
        Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Nach Stilllegung der Kompostierungsan-
        lage Lützowstraße (2000) werden die Garten- und Parkabfälle in Kompostierungs-
        anlagen außerhalb Essens verwertet.

                                                                                                      31
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

        Mengenentwicklung:
        Die Menge an Grünabfall ist von 2005 bis zum Jahr 2013 von 31 auf 36 kg/(E*a)
        angestiegen (vgl. Abbildung 12).

                                        Garten- und Parkabfälle 2004 - 2013
                    60

                    50

                    40
         kg/(E*a)

                    30

                          52

                    20
                                                                                        37     36
                                                  34        33     35     34     34
                                 31     31

                    10

                    0
                         2004   2005   2006      2007      2008   2009   2010   2011   2012   2013

        Abbildung 12: Mengenentwicklung Garten- und Parkabfälle

        Bis einschließlich 2004 erfolgte keine Verwiegung der Garten- und Parkabfälle, son-
        dern lediglich eine Massenermittlung über die Schüttdichte und das Volumen.

4.2.4 Sonstige Wertstoffe

4.2.4.1 Metallschrott
        Definition: Abfälle aus Metallen, die im Rahmen der Sperrmüllsammlung einge-
        sammelt oder auf dem Recyclinghof abgegeben werden.
        Sammelsystem, Stand 2014: Sperrmüllsammlung, Recyclinghöfe
        Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Metallverwertung

                                                                                                     32
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

Mengenentwicklung:
Die Menge an Metallschrott stagniert seit 2009 auf einem konstanten Niveau von ca.
3 kg/(E*a) (vgl. Abbildung 13). Vor 2006 waren auch EAG mit hohen Metallanteilen
(Haushaltsgroßgeräte) mit in den Schrottmengen enthalten. Mit Umsetzung des
ElektroG erfolgt die separate Dokumentation der Mengen (vgl. Kap.4.2.4.3).

            5                 Metallschrott 2004 - 2013

            4

            3
 kg/(E*a)

                 4      4
            2

                                3
                                                        3      3                      3
                                          2
                                                                      2      2
            1                                    2

            0
                2004   2005    2006      2007   2008   2009   2010   2011   2012     2013

Abbildung 13: Mengenentwicklung Metallschrott

                                                                                            33
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

4.2.4.2 Textilien / Schuhe
        Definition: Abgelegte Textilien und Schuhe, die noch tragbar sind.
        Sammelsystem, Stand 2014:
        Textilien/Schuhe werden Stand 2014 auf 386 mit den jeweiligen Bezirksvertretungen
        abgestimmten öffentlichen Standorten in separaten Depotcontainern erfasst.
        Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Verwertung durch Dritte

        Mengenentwicklung
        Die erfasste Menge an Alttextilien lag 2013 auf dem Niveau von 2004 (ca. 3
        kg/(E*a)). Zwischen diesen beiden Jahren wurde in der Stadt Essen eine leicht hö-
        here Menge (ca. 4 kg/(E*a)) erfasst (vgl. Abbildung 14).

                    4                   Alttextilien 2004 - 2013

                    3
         kg/(E*a)

                    2
                                                       4    4      4      4      4
                                         3                                              3
                         3                                                                     3

                                2
                    1

                    0
                        2004   2005     2006      2007     2008   2009   2010   2011   2012   2013

        Abbildung 14: Mengenentwicklung Alttextilien

                                                                                                     34
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

4.2.4.3 Elektro- und Elektronikschrott
        Definition: Elektroaltgeräte (EAG)
        An den Recyclinghöfen werden die fünf Sammelgruppen nach ElektroG getrennt er-
        fasst:
           •   Haushaltsgroßgeräte (sog. Weiße Ware)
           •   Kühlgeräte
           •   Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (sog.
               Braune Ware)
           •   Gasentladungslampen
           •   Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, Werkzeug, Spielzeuge, etc.)
        Sammelsystem, Stand 2014: Alle Elektroaltgeräte können am Zentral-Recyclinghof
        Altenessen und am Recyclinghof Werden abgegeben werden. Ansonsten werden
        große EAG separat im Rahmen der Sperrmüllabfuhr eingesammelt. Kleine EAG
        können auch am Schadstoffmobil abgegeben werden. Die Mengen aus den Holsys-
        temen werden auf den Recyclinghöfen den entsprechenden Sammelgruppen zuge-
        führt.
        Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Die EAG werden zertifizierten Erstbe-
        handlungsanlagen zugeführt.

        Mengenentwicklung
        Seit dem Jahr 2007 wird von allen gesammelten EAG das Gewicht erfasst. Zudem
        waren Haushaltsgroßgeräte vorher mit in den Schrottmengen enthalten (vgl. Kap.
        4.2.4.1). Die erfasste Menge ist seit 2009 leicht rückgängig (vgl. Abbildung 15). Dies
        entspricht dem bundesweiten Trend und ist der systematischen Beraubung von
        Bauteilen und ganzen EAG im Vorfeld der Sperrmüllsammlung geschuldet.

                                                                                                 35
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019

                                                          Elektroaltgeräte* 2004 - 2013
                    6

                    5

                    4
         kg/(E*a)

                    3
                                                                                               5

                                                                   4             4
                                                                                                     4
                    2                                                                                       4
                                                                                                                   4      4

                    1

                         1            1
                                                    0,3
                    0
                        2004        2005          2006           2007          2008          2009   2010   2011   2012   2013
        *bis 2006 wurde die E-Schrott-Menge zum Teil auch in Stück gemeldet (Haushaltsgroßgeräte)

       Abbildung 15: Mengenentwicklung Elektroaltgeräte

4.3 Abfälle zur Beseitigung

4.3.1 Hausmüll
       Definition: Hausmüll ist gemischter Siedlungsabfall, der in grauen Behältern ge-
       sammelt und von den EBE abgefahren wird. Auch Abfälle zur Verwertung fallen da-
       runter, wenn sie nicht direkt bei ihrer Entstehung getrennt gesammelt werden.
       Sammelsystem, Stand 2014: Der Hausmüll wird wöchentlich unter Anschluss- und
       Benutzungszwang im Vollservice gemäß der Abfallwirtschaftssatzung eingesam-
       melt. Es stehen Behälter mit einem Fassungsvermögen von 40 l, 60 l, 80 l, 120 l,
       240 l, 660 l, 770 l und 1.100 l zur Verfügung. Für vorübergehend mehr anfallende
       Abfälle können städtische Abfallsäcke erworben werden.
       Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: MHKW Essen-Karnap (vgl. Kap. 2.4.1)

       Mengenentwicklung:
       Die Menge an Hausmüll ist seit 2004 (237 kg/(E*a)) bis 2013 (221 kg/(E*a)) insge-
       samt rückläufig. In den Jahren 2006/2007 sowie 2011 konnte zwischenzeitlich ein
       leichter Anstieg verzeichnet werden (vgl. Abbildung 16).

                                                                                                                                36
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