Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 2019
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Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 – 2019 Die Pflicht der Stadt Essen zur Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen oder dem kommunalen Bereich wurde gem. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) § 16 Abs. 2 auf die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) übertragen.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Erstellt von der Stadt Essen mit Unterstützung der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH INFA – Institut für Abfall- Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH Bearbeiter: Dr.-Ing. Jakob Breer M. Sc. Bernd Ewering Essen, im Oktober 2014 2
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung und Zielsetzung 6 2 Rahmenbedingungen 7 2.1 Strukturelle Rahmenbedingungen ................................................................ 7 2.2 Rechtliche Grundlagen der Abfallwirtschaft .................................................. 9 2.2.1 Abfallrahmenrichtlinie (EU-Recht)................................................................. 9 2.2.2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ........................................................ 10 2.2.3 Weitere gesetzliche Regelungen des Bundes............................................. 11 2.2.4 Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen ................................................... 11 2.2.5 Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen ................................................. 12 2.3 Vertragliche Regelungen und Wahrnehmung der Entsorgungspflichten ..... 14 2.4 Entsorgungsanlagen in Essen .................................................................... 14 2.4.1 MHKW Essen-Karnap ................................................................................ 14 2.4.2 Anlagen zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen ................................... 15 2.4.3 Deponien .................................................................................................... 15 2.4.4 Weitere Anlagen ......................................................................................... 15 3 Maßnahmen der Stadt Essen zur Abfallvermeidung und Wertstoff- erfassung 16 3.1 Abfallberatung ............................................................................................ 16 3.2 Vorbildfunktion der Stadt ............................................................................ 18 3.3 Anreizmodelle............................................................................................. 19 3.3.1 Gebührenanreize ........................................................................................ 19 3.3.2 Förderung der Eigenkompostierung ........................................................... 19 3.4 Jahresaktion „Picobello SauberZauber“ ...................................................... 19 3.5 Recyclinghöfe / Grünabfallannahmestellen / Schadstoffmobil ..................... 20 4 Abfallarten und -mengen 23 4.1 Abfall- und Wertstoffaufkommen in der Stadt Essen 2004 - 2013 ............... 23 4.2 Abfälle zur Verwertung ............................................................................... 26 4.2.1 Verpackungsabfälle .................................................................................... 26 4.2.2 Bioabfälle sowie Garten- und Parkabfälle ................................................... 30 4.2.3 Sonstige Wertstoffe .................................................................................... 32 4.3 Abfälle zur Beseitigung ............................................................................... 36 4.3.1 Hausmüll .................................................................................................... 36 4.3.2 Sperrmüll .................................................................................................... 37 4.3.3 Schadstoffhaltige Abfälle ............................................................................ 39 4.4 Abfälle anderer Herkunftsbereiche ............................................................. 40 4.4.1 Infrastrukturabfälle ...................................................................................... 40 4.4.2 Bauabfälle .................................................................................................. 41 4.4.3 Ausgeschlossene Abfälle............................................................................ 42 5 Abfallmengenprognose und 10-jährige Entsorgungssicherheit 43 3
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 5.1 Bevölkerungsentwicklung ........................................................................... 43 5.2 Prognose der Entsorgungsmengen ............................................................ 44 6 Geplante Maßnahmen (Abfallwirtschaftskonzept) 46 6.1 Abfallvermeidung und Vorbereitung der Wiederverwendung ...................... 46 6.2 Abfallerfassung und -recycling .................................................................... 46 6.3 Energetische Verwertung ........................................................................... 47 6.4 Abfallbeseitigung ........................................................................................ 47 6.5 Kooperationen ............................................................................................ 47 7 Abgleich mit Rahmenbedingungen 48 7.1 Nachweis der 10-jährigen Entsorgungssicherheit ....................................... 48 7.2 Abgleich mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG.................................... 48 7.3 Abgleich mit dem AWP NRW ..................................................................... 48 7.4 Fortschreibung ........................................................................................... 50 8 Zusammenfassung 50 9 Literaturverzeichnis 51 4
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Abkürzungsverzeichnis a Jahr AWK Abfallwirtschaftskonzept AWP Abfallwirtschaftsplan AZB Abfall zur Beseitigung AZV Abfall zur Verwertung BAB Bundesautobahn E Einwohner EAG Elektroaltgeräte EBE Entsorgungsbetriebe Essen GmbH EG Europäische Gemeinschaft ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz EU Europäische Union IT NRW Landesbetrieb für Informationen und Technik Nordrhein-Westfalen kg Kilogramm l Liter LAbfG Landesabfallgesetz LAGA Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LVP Leichtverpackungen km² Quadratkilometer KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz Mg Megagramm (entspricht t = Tonne) MHKW Müllheizkraftwerk Mio. Million NRW Nordrhein-Westfalen örE öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger SGNV Stoffgleiche Nichtverpackungen t Tonne VerpackV Verpackungsverordnung w Woche WEEE Waste of Electrical and Electronic Equipment 5
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 1 Veranlassung und Zielsetzung Das Landesabfallgesetz (LAbfG) Nordrhein-Westfalen verpflichtet die entsorgungs- pflichtigen Körperschaften, ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen. Das AWK soll eine praxisnahe Planungsgrundlage für die nächsten fünf Jahre dar- stellen. Es gibt eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung und enthält mindestens 1. Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallen- den Abfälle und der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlas- senden Abfälle, 2. Darstellungen der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenden Abfälle, 3. die begründete Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungs- pflicht ausgeschlossen sind, 4. den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit, 5. Angaben über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Bau- und Betriebskos- ten der zur Entsorgung des Gebietes notwendigen Abfallentsorgungsanlagen, 6. die Darstellung der über das eigene Gebiet hinaus notwendigen Zusammenar- beit mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der dazu not- wendigen Maßnahmen sowie ihrer zeitlichen Abfolge (Kooperationen), 7. eine zusammenfassende Darstellung der Angaben, Darstellungen und Festle- gungen nach Nr. 1 bis 6. Bei der Aufstellung des AWK sind die Ziele des Landesabfallgesetzes zu beachten: - Förderung einer möglichst abfallarmen Kreislaufwirtschaft zur Schonung der na- türlichen Ressourcen - Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Das nachfolgende AWK beschreibt nach den strukturellen und rechtlichen Rahmen- bedingungen (Kapitel 2) den Stand der Abfallvermeidung und Wertstofferfassung sowie die Abfallverwertung und Beseitigung (Kapitel 3) anhand von Beispielen der einzelnen Abfallfraktionen. Die Mengenentwicklung der Abfälle und Wertstoffe wird im Kapitel 4 dargestellt. Darauf aufbauend erfolgt die Prognose (Kapitel 5) sowie die Darstellung von geplanten Maßnahmen (Kapitel 6) und der Abgleich mit den Rah- menbedingungen (Kapitel 7). 6
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Das Abfallwirtschaftskonzept basiert auf den Mengendaten von 2013 und beschreibt die Ist-Situation bei der abfallwirtschaftlichen Infrastruktur (Anlagen und Logistik) mit Stand März 2014. Der Abfallwirtschaftsplan NRW wird daher in der Entwurfsfassung von Ende Februar 2014 berücksichtigt. 2 Rahmenbedingungen 2.1 Strukturelle Rahmenbedingungen Die Stadt Essen liegt zentral im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Im Süden fließt die Ruhr von Ost nach West durch Essen. Im nördlichen Bereich grenzt die Stadt an die Städte Bottrop und Gelsenkirchen, im Osten an Bochum und Hat- tingen, im Süden an Velbert und Ratingen sowie im Westen an Mülheim a. d. R. und Oberhausen. Die Stadt Essen erstreckt sich auf einer Gesamtfläche von insgesamt 210,3 km². Das Stadtgebiet gliedert sich in 9 Stadtbezirke und 50 Stadtteile (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Aufteilung Essen Stadtbezirke und -teile 1 1 [Stadt Essen, 2014 a] 7
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Die Stadt Essen wird im nördlichen Bereich von der Bundesautobahn 42 geschnit- ten. Die Bundesautobahn 40 verläuft zentral von Westen nach Osten durch das Stadtgebiet. Im Osten geht die Bundesautobahn 52, die aus südwestlicher Richtung kommt, in die BAB 40 über. In nordsüdlicher Richtung verläuft die Bundesstraße 224 auf dem Stadtgebiet. Die Stadt Essen ist über den Hauptbahnhof an den Schienenverkehr angebunden. Der nächste große Flughafen im Umkreis ist der Flughafen Düsseldorf. Die Bruttowertschöpfung in der Stadt Essen lag im Jahr 2011 bei 21.244 Mio. €. Die Bruttowertschöpfung teilte sich auf die Bereiche Dienstleistungen (68,0 %), Produ- zierendes Gewerbe (31,9 %) und Agrarwirtschaft (0,1 %) auf. Im Juni 2013 gab es in der Stadt Essen 221.812 Beschäftigte. 2 Nach Angaben vom Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen der Stadt Essen zählte die Stadt zum 31.12.2013 insgesamt eine Bevölkerung am Ort der Haupt- wohnung von 573.115 Einwohnern 3. Die Bevölkerungsdichte der Stadt Essen liegt bei ca. 2.725 E/km². Der Vergleich mit dem Durchschnittswert aus NRW (ca. 523 E/km²) 4 zeigt, dass die Stadt Essen ein sehr verdichteter Raum ist. Im AWP NRW 5 gehört Essen zum Cluster mit der höchsten Verdichtung (> 2.000 E/km²), dem in NRW ca. 30 % der Bevölkerung zu- geordnet werden. 2 [Stadt Essen, 2014 c] 3 [Stadt Essen, 2014 b] 4 [MKUNLV, 2011] 5 [AWP NRW, Entwurf von 2/2014] 8
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 2.2 Rechtliche Grundlagen der Abfallwirtschaft Nachfolgend werden die wichtigsten 6 abfallrechtlichen Rahmenbedingungen darge- stellt, die den Themenkreis des AWK betreffen. 2.2.1 Abfallrahmenrichtlinie (EU-Recht) Eine Vielzahl an Regelungen wird durch EU-Verordnungen und -Richtlinien vorge- geben, die entweder direkt oder nach Umsetzung in Bundesrecht das deutsche Ab- fallrecht beeinflussen. Hier sind als Beispiele zu nennen: • Abfallrahmenrichtlinie • Abfallverbringungsverordnung • Deponierichtlinie / Abfallverbrennungsrichtlinie • WEEE (Richtlinie für Rücknahme von Elektroaltgeräten) • Europäischer Abfallkatalog Die größten Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht hat die novellierte Abfall- rahmenrichtlinie (2008/98/EG). Die Umsetzung u. a. folgender Punkte hatte bis zum 12.12.2010 zu erfolgen: • Umstellung von der dreistufigen auf eine fünfstufige Abfallhierarchie • Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft • Erweiterung der Herstellerverantwortung • Gewährleistung der Entsorgungsautarkie • Energieeffizienzkriterium für thermische Behandlung von Hausmüll (als energeti- sche Verwertung) • Getrennte Erfassung von Papier/Metall/Glas/Kunststoff bis 2015 • Recyclingquoten bis 2020 • Förderung der Bioabfallsammlung Die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie machte eine umfassende Novelle des KrW-/AbfG erforderlich (siehe nachfolgendes Kapitel). 6 Auf die Darstellung von Änderungen bei der Abfallnachweisführung oder technischen Vorschriften wird verzichtet. 9
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Darüber hinaus wird durch die Änderungen der Elektroaltgeräte-Richtlinie (WEEE 2) das ElektroG derzeit novelliert (s. u.). 2.2.2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Das KrWG ist seit dem 01.06.2012 in Kraft. Die wesentlichen Änderungen mit Auswirkungen auf dieses AWK werden nachfol- gend dargestellt: • Harmonisierung der Begriffsbestimmungen und Einführung der neuen fünfstufi- gen Abfallhierarchie • Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfallvermeidungsprogramme • Einführung einer flächendeckenden Getrenntsammlung von Bioabfällen (bis 2015) • Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Einführung einer optimierten Wert- stoffsammlung 7 • Ausgestaltung der dualen Entsorgungsverantwortung (insbesondere der „ge- werblichen“ Sammlung von Wertstoffen aus Haushaltungen) Insbesondere die letzten drei Punkte können die Abfallmengen der Stadt Essen be- einflussen. Hinsichtlich der möglichen Potenziale bei der Bioabfallabschöpfung geht es in der Stadt Essen i. W. um die Verstärkung der Bioabfallerfassung. Bei der optimierten Wertstofferfassung (Stichwort „Wertstofftonne“) findet derzeit auf Bundesebene die Auseinandersetzung i. W. wegen der Zuständigkeit (örE oder Privatwirtschaft) statt. Hier wird erst das neue Wertstoffrecht für mehr Klarheit sor- gen. Für „gewerbliche Sammlungen“ wird eine Öffnung durch das KrWG angestrebt, al- lerdings nur, wenn es zu keiner Beeinträchtigung des Sammelsystems des örE kommt und das private Erfassungssystem „wesentlich leistungsfähiger“ ist. Die Einhaltung der EU-Sammelquoten bei trockenen Wertstoffen (50 % in 2020) ist für Deutschland keine Herausforderung. 7 Damit verbunden ist die Diskussion um die so genannte „Wertstofftonne“ 10
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 2.2.3 Weitere gesetzliche Regelungen des Bundes Mit der WEEE-Novelle werden für Elektroaltgeräte insbesondere folgende Punkte angesprochen: • Berechnung der Sammelquote • Reduzierung der Kategorien • Umfang der Herstellerverantwortung • Ausweitung der Erfassung von Kleingeräten • Öffnung des Anwendungsbereiches • Fristen bei Optierung (Eigenvermarktung) In der Praxis der Erfassung spielen vor allem die Themen Beraubung und Optierung sowie die Anzahl an bereitzustellenden Sammelgruppen an den Übergabestellen eine Rolle. Diese „deutschen“ Themen werden erst in der Novelle ElektroG geregelt werden (vermutlich im Laufe des Jahres 2014). 2.2.4 Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen Das LAbfG für das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel der „Förderung einer möglichst abfallarmen Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen“ 8. Im LAbfG werden die Anforderungen des § 21 KrWG zur Erstellung von Abfallwirt- schaftskonzepten konkretisiert. Die Erstellung und der Umfang des AWK richtet sich insbesondere nach § 5 a Abs. 2 LAbfG Nordrhein-Westfalen. Die wichtigsten Inhalte sind: • Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallen- den Abfälle und der dem örE zu überlassenden Abfälle • Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der dem örE zu überlassenden Abfälle • Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht ausge- schlossen sind • Nachweis der zehnjährigen Entsorgungssicherheit • eine Darstellung der notwendigen Kooperationen mit anderen öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgern und der der dazu notwendigen Maßnahmen. 8 [LAbfG, 1988] 11
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 2.2.5 Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen Mit Wirkung zum 01. Januar 2008 ist die Zuständigkeit für die Abfallwirtschaftspla- nung für Siedlungsabfälle von den Bezirksregierungen auf das Ministerium für Kli- maschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) verla- gert worden. Mit der Bekanntmachung des landesweiten Abfallwirtschaftsplans am 31.03.2010 löste dieser den Abfallwirtschaftsplan 2004, Teilplan Siedlungsabfälle für den Regierungsbezirk Düsseldorf ab. 9 Die Abfallwirtschaftsplanung des Landes nach § 30 KrWG regelt folgende Punkte: (1) Die Länder stellen für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Die Abfallwirtschaftspläne stellen dar 1. die Ziele der Abfallvermeidung und –verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings, sowie der Abfallbeseitigung, 2. die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung, 3. die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Ab- fallbeseitigung einschließlich der Bewertung ihrer Eignung zur Zielerreichung sowie 4. die Abfallentsorgungsanlagen, die zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen sowie der Verwertung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen […] im Inland erforderlich sind. Die Abfallwirtschaftspläne weisen Folgendes aus: 1. zugelassene Abfallentsorgungsanlagen 2. geeignete Flächen für Deponien sowie für sonstige Abfallentsorgungsanlagen Die Pläne können ferner bestimmen, welcher Entsorgungsträger vorgesehen ist und welcher Abfallbeseitigungsanlage sich die Beseitigungspflichtigen zu bedienen ha- ben. (2) Bei der Darstellung des Bedarfs sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen. Soweit dies zur Darstellung des Bedarfs erforderlich ist, sind Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auszuwerten. Die Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne wird im § 31 KrWG geregelt: 9 http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/umweltschutz/abfallwirtschaft/service/ abfallwirtschaftsplan.html 12
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 (1) Die Länder sollen ihre Abfallwirtschaftsplanungen aufeinander und untereinander abstimmen. (2) Bei der Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne sind die Gemeinden und Landkrei- se sowie ihre jeweiligen Zusammenschlüsse und die öffentlich-rechtlichen Entsor- gungsträger zu beteiligen. (3) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die von ihnen zu erstellenden und fortzuschreibenden Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. (4) Die Länder regeln das Verfahren zur Aufstellung der Pläne und zu deren Ver- bindlicherklärung. (5) Die Pläne sind mindestens alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzu- schreiben. Der AWP konkretisiert die im LAbfG und KrWG genannten Anforderungen bezüglich der Entsorgung auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und setzt Rahmenbedingungen für die abfallwirtschaftlichen Pla- nungen. Am 31.03.2010 wurde der letzte AWP10 für gesamt NRW vorgelegt. Die Ziele des neuen, noch in der Erarbeitung befindlichen AWP, wie • Autarkie und Nähe, • Minimierung und Optimierung von Abfalltransporten, • Energie- und Ressourceneffizienz, • Verstärkung von Vermeidung und Verwertung und • ortsnahe Beratung zu Vermeidung und Verwertung, sind auch bei der Erstellung von kommunalen AWK zu beachten. Ein neuer AWP für NRW wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2014 beschlos- sen. In diesem AWK werden aber bereits einige Aspekte aus dem Entwurf des AWP von 2/2014 berücksichtigt. 10 [MKUNLV, 2009] 13
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 2.3 Vertragliche Regelungen und Wahrnehmung der Entsorgungspflichten Durch den zwischen der Stadt Essen und der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) am 11.12.1998 geschlossenen Entsorgungsvertrag wurde die EBE gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz drittbeauftragt, die der jeweiligen Entsorgungspflicht der Stadt unterliegenden Abfälle zu entsorgen. Durch Übertragungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 25.01.1999 wurde mit Wirkung vom 01.01.1999 die Pflicht der Stadt Essen, die in ihrem Stadt- gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle zur Beseitigung aus anderen Her- kunftsbereichen als privaten Haushalten oder dem kommunalen Bereich zu entsor- gen, auf die EBE übertragen. Die Übertragung wurde bislang befristet bis zum 30.06.2018. Damit ist die EBE in diesem Aufgabenbereich als sog. Beliehene und im Übrigen als Drittbeauftragte der Stadt Essen tätig. Die EBE ist eine öpP 11-Gesellschaft. Die Stadt Essen hält über die 100%ige Beteili- gung an der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) 51 % der Gesellschaftsanteile. Die restlichen 49 % sind im Besitz des privaten Anteilseigners Remondis Kommunale Dienste West GmbH. 2.4 Entsorgungsanlagen in Essen Nachfolgend wird die Ist-Situation (Stand März 2014) bei den Entsorgungsanlagen für überlassungspflichtige Abfälle aus der Stadt Essen beschrieben. Anstehende Veränderungen werden in Kap. 6 dargestellt. 2.4.1 MHKW Essen-Karnap Mit dem MHKW Essen-Karnap steht in Essen (Stadtteil Karnap), Arenbergstraße 45, eine Anlage zur thermischen Abfallbehandlung nach dem Stand der Technik zur Verfügung. Das MHKW wird durch die RWE Generation SE betrieben. Die Verbren- nungskapazität der Anlage beträgt seit der Erweiterung um einen vierten Kessel ca. 740.000 Mg/a. Sie steht bis zum 31.12.2014 allen Karnap-Städten 12 zur Verfügung. Der Anteil der Stadt Essen an der Veraschungskapazität beträgt 50 %. Alle brenn- baren behandlungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung, die von den Entsorgungsbe- trieben Essen eingesammelt werden, werden dem MHKW Essen-Karnap zugeführt. Die beim Verbrennungsprozess freiwerdende Energie wird als Fernwärme und 11 Öffentlich-rechtliche-Partnerschaft 12 Karnap-Städte: Essen, Gelsenkirchen, Mülheim a.d. Ruhr, Bottrop und Gladbeck 14
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Strom genutzt (Kraft-Wärme-Kopplung). Die Grenzwerte der 17. BImSchV werden durchgehend eingehalten und im Betrieb zuverlässig unterschritten. Die Anlage wird abwasserfrei gefahren. Metallabfälle die im zu verbrennenden Abfall enthalten sind. werden nach dem Ver- brennungsprozess bei der Schlackenaufbereitung abgeschieden, aufbereitet und verwertet. 2.4.2 Anlagen zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen Die Betriebsgenehmigung der Grünkompostierungsanlage in der Lützowstraße ist zum 31.12.2000 ausgelaufen. Das Material wird seitdem im Stadtgebiet umgeschla- gen und zu einer externen Anlage transportiert. 2.4.3 Deponien Für die nicht-brennbaren Abfälle zur Beseitigung steht u. a. die Deponie Emscher- bruch in Gelsenkirchen zur Verfügung. 2.4.4 Weitere Anlagen Die Verwertung überlassungspflichtiger Wertstoffe (Papier, Glas, Schrott etc.) findet durch Partner der Sekundärwirtschaft statt, die im Wettbewerb ausgewählt werden. 15
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 3 Maßnahmen der Stadt Essen zur Abfallvermeidung und Wertstoff- erfassung Die Abfallvermeidung besitzt in Übereinstimmung mit der nationalen und europäi- schen Gesetzgebung Priorität - auch gegenüber der energieintensiven Abfallverwer- tung. Zu diesem Zweck gilt es, durch Abfallberatung auf abfallärmere Produktionsal- ternativen und abfallärmeres Konsumverhalten hinzuweisen, um so das Abfallauf- kommen zu reduzieren. Während die „quantitative“ Abfallvermeidung, die Abfallverminderung, anhand der Abfallmengenentwicklung ablesbar ist, fehlen Messmethoden zur Bestimmung der „qualitativen“ Abfallvermeidung, das heißt der Schadstoffentfrachtung. Auch hier gilt es, auf ein Konsumverhalten, das auf schadstoffarme Produkte ausgerichtet ist, hin- zuwirken. Gleichermaßen ist bei der Abfallverwertung für bestehende Angebote zur getrenn- ten Erfassung von Abfällen zur Verwertung (Tonnen im Holsystem, Recyclinghöfe, Depotcontainer) ein höherer Bekanntheitsgrad und ein höherer Anreiz zur Beteili- gung anzustreben. Insofern besitzt diese Form der Abfallberatung besondere Be- deutung, da sie mit dem Alltagsleben der Bürger verquickt ist. Jeder Einzelne nimmt durch sein persönliches Entsorgungsverhalten direkten Einfluss auf die Abfall- Gesamtsituation und die zukünftige Entwicklung des Entsorgungsmarktes. Dieser hat in den letzten Jahren wirtschaftlich stetig an Bedeutung gewonnen und es ist zu erwarten, dass diese Tendenz fortbesteht. Die Entwicklung der Abfallmengen der letzten Jahre ist ausführlich im Kapitel 4 er- läutert. 3.1 Abfallberatung Die Industrie entwickelt und produziert nach Kriterien, die nicht unbedingt mit den In- teressen der Abfallvermeidung oder des Umweltschutzes übereinstimmen. Die ent- sorgungspflichtige Körperschaft hat keinen Einfluss auf die Art, die Menge und die Abfallhaltigkeit der in Verkehr gebrachten Produkte oder ihrer Verpackungen. Sie kann lediglich durch eine qualifizierte, bürgernahe Abfallberatung versuchen, die Menschen zu sensibilisieren und auf die umfangreichen Recycling- und Entsor- gungsangebote der Abfallwirtschaft hinweisen. Die Stadt Essen fährt dabei eine Doppelstrategie: Informationen, Tipps und Aufklä- rung richten sich an die Erwachsenen als diejenigen, die, ob gewollt oder gezwun- genermaßen, bei Fragen der Müllentsorgung in der Entscheider Rolle sind. Wie be- reits seit Beginn der Einführung der differenzierten Abfallwirtschaft setzt die Stadt Essen den anderen Hauptschwerpunkt auf die spielerische Abfallerziehung bei Kin- dern. Im Einzelnen spielen die Themen Müllvermeidung, Abfallreduzierung, korrekte 16
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Trennung und Entsorgung, Wiederverwertung und Sauberkeit der Stadt bzw. Um- gebung eine Rolle. So soll über die Motivationsleistungen der Kinder bei den Eltern ein sinnvoller Um- gang mit Produkten und Abfällen initiiert werden. Auch werden die Erwachsenen von morgen mit der Thematik groß und sich der Bedeutung der gezielten und spar- samen Ressourcenbehandlung für unsere Erde bewusst. Die pädagogische Abfallberatung erfolgt auf unterschiedlichen Wegen: • Mitmach-Theaterstück „Herr Stinknich“, der als Müllmann Abfälle sortieren muss (Kindergarten-Kinder) • Klassenzimmer-Theaterstück „Alles viel zu viel zu viel“ zu den Themen Ressour- cenknappheit, Elektroschrott und Recycling (3./4. Klasse Grundschule, Klasse 5) • Führungen, z. B. für Vorschulkinder, Schulklassen und Multiplikatoren auf dem Recyclinghof, um die besonderen Themenschwerpunkte der Wiederaufbereitung und fachgerechten Entsorgung zu vermitteln • Führungen auf dem Hauptbetriebshof, um den Bekanntheitsgrad der Einrichtung der EBE sowie ihrer Leistungen und Angebote zu steigern • Verleih von speziell gestalteten Medienkisten mit themenbezogenem Material an Schulen und Kindergärten • Weitere Materialien, z. B. Schautafeln zu Recycling-Kreisläufen, Glücksrad, Mal- vorlagen, Wimmelbuch, Brotdosen, Memo-Spielkarten, die die Kinder zur Be- schäftigung mit dem Themenkomplex anregen Sämtliche Angebote der (pädagogischen) Abfallberatung stehen kostenfrei zur Ver- fügung. Darüber hinaus informiert die Abfallberatung durch verschiedene Aktionen, bei de- nen besonderer Wert auf eine große Bürgernähe gelegt wird: • Informations-/Aktionsstände (z. B. mit Müllangeln, Sortier-Glücksrad) bei Veran- staltungen/Wochenmärkten • Informationsflyer und Themen-Handzettel (auch mehrsprachig) • Beratung an der EBE-Hotline, auf den Recyclinghöfen/- stationen und im Vertrieb • Vorträge, Präsentationen • Präsenz bei Veranstaltungen wie z.B. Recyclingtag, Stadtteilfesten, Waldjugend- spielen, etc. • Logistische und materielle Unterstützung jährlicher Stadtreinigungsaktionen (u. a. „Picobello SauberZauber“; vgl. Kap. 3.4) 17
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 • EBE-Veranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“ oder Kinderfest • Digitale Nutz- und Informationsangebote, z. B. Internetpräsenz, Online- Abfallkalender, app für smarte Endgeräte, Tausch- und Verschenkmarkt • Schulprojekte/Themenstunden, z. B. Müllsammeln, Papierschöpfen, Recyc- lingthematik, Sortierthematik 3.2 Vorbildfunktion der Stadt Die Stadt Essen kommt ihrer Verpflichtung nach § 2 LAbfG durch ihr Verhalten zur Erfüllung der Ziele dieses Gesetzes beizutragen, in vielfältiger Weise nach. Bei Ausschreibungen und Vergaben schöpft sie den gesetzlichen Rahmen aus, wie er z.B. im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegt ist. Bei Bauaufträgen werden auch aus Abfällen hergestellte Erzeugnisse berücksich- tigt, wenn diese für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Bei der Beschaffung von Papier als Verbrauchsgut wird auf 100 % Altpapieranteil geachtet. Hierfür wurde die Stadt Essen mehrfach, so auch 2014, als Recyclingpa- pier freundlichste Stadt Deutschlands ausgezeichnet. Für jede Schule und jeden Kindergarten besteht das Angebot von speziellen Be- hältnissen zur getrennten Abfuhr von Papier (blaue Tonne). Bei Veranstaltungen in städtischen Einrichtungen wird auf die Umsetzung und Ein- haltung des „Mehrweggebotes“ geachtet. Dieses Ziel wird auch bei der Erteilung von Gestattungen und Sondernutzungserlaubnissen verfolgt. Die Stadt hat die EBE mit der Entsorgung beauftragt. Dementsprechend wurde die Entsorgungsdienstleistung europaweit von der EBE ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt das MHKW Essen-Karnap. Damit sind die unionsrechtlichen Vorgaben hin- sichtlich der abfallrechtlichen Grundsätze der Autarkie und Nähe vorbildlich berück- sichtigt. Um eine verbesserte Mülltrennung, wie auch die Reduzierung unnötiger Müllmen- gen (Einkauf übergroßer Packungsgrößen bei verderblichen Waren, Weitergabe zu viel gekaufter Lebensmittel) zu erreichen, arbeiten mehrere städtische Dienststellen – in intensivem gegenseitigen Austausch – an kontinuierlicher Verbesserung der In- formationen der Bürgerinnen und Bürger. 18
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 3.3 Anreizmodelle 3.3.1 Gebührenanreize Mit der Einführung eines linearen Gebührenmaßstabes und der Einführung der 80 l Restmülltonne wurden bereits Anreize zur Abfallvermeidung und zur getrennten Sammlung von Abfällen zur Verwertung gegeben. Die Möglichkeit, die Gebühren durch Vermeidung und Getrennthaltung zu senken, konnten ab 2002 noch deutlich verbessert und erweitert werden. Zusätzlich zu den bisherigen Gefäßgrößen wurden der 40 l, 60 l und 660 l Restabfallbehälter eingeführt, um dem Bürger die Möglichkeit einer individuellen Gestaltung seines Müllvolumens zu bieten. Bei Nutzung aller Möglichkeiten der Getrenntsammlung • blaue Tonne und Papiercontainer, • braune Tonne oder Eigenkompostierung kann das Mindestrestmüllvolumen von 35 l auf 10 l pro Person und Woche reduziert werden. Mit dieser Gebührengestaltung wird ein vorbildliches Abfallverhalten nachhaltig ge- fördert. Sollte trotz der umfangreichen Behälterpalette das individuelle Müllvolumen nicht auf dem Grundstück verwirklicht werden können, ist durch die Möglichkeit der Nachbarschaftstonne eine weitere Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt worden. 3.3.2 Förderung der Eigenkompostierung Die Eigenkompostierung wird als Abfallvermeidung begrüßt. Eigenkompostierern wird seit 2002 bei gleichzeitiger Nutzung der blauen Tonne die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestvolumen der Restmülltonne auf 10 l pro Person und Woche zu reduzieren und damit Gebühren zu sparen. 3.4 Jahresaktion „Picobello SauberZauber“ Bei der jährlich stattfindenden Putzaktion „Picobello SauberZauber“ beteiligt sich die EBE traditionell als maßgeblicher Logistik- und Entsorgungspartner. Sie entwickelte sich aus den „Clean up“-Tagen der 90er-Jahre und besteht in dieser Form seit 2006. Bei dieser stadtweiten, von der Ehrenamtsagentur Essen koordinierten Aktion sam- meln rund 13.600 (2014) Kinder (Schüler- und Kindergartengruppen) sowie Mitglie- der von Vereinen in ihrem Stadtteil Unrat aus Grünflächen. Der Oberbürgermeister übernimmt traditionell die Schirmherrschaft, um die Wichtigkeit dieses Großreine- machens zu unterstreichen. Die EBE, aber auch einige Essener Unternehmen sponsern das notwendige Werkzeug wie Sammelzangen und Säcke, Handschuhe 19
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 und Kinderwarnwesten. Die EBE organisiert die Verteilung der Materialien und spä- ter die Entsorgung der gesammelten Säcke. Diese Maßnahme ist seit Beginn ein Erfolg. Sie führt die Teilnehmer an bürger- schaftliches Engagement heran und stärkt die Eigenverantwortung für die eigene Umgebung insbesondere bei Jugendlichen und Kindern. Die saubere Umgebung erhöht die Lebensqualität vor der eigenen Tür. Darüber hinaus erhöhen saubere Flächen die Hemmung, Unrat unsachgemäß abzulagern bzw. wegzuwerfen. Die EBE nutzt die Gelegenheit auch, sich als der Sauberkeits-Partner in Essen darzu- stellen. 3.5 Recyclinghöfe / Grünabfallannahmestellen 13 / Schadstoffmobil In der Stadt Essen werden insgesamt sieben Annahmestellen für Abfälle betrieben: • Zentral-Recyclinghof Altenessen, Lierfeldstraße 49 • Recyclinghof Werden, Laupendahler Landstraße 142-144 • Recyclingstation Hauptbetriebshof, Pferdebahnstraße 32 • Grünannahmestelle Elisenstr. 76 • Grünannahmestelle Schnabelstraße 14 • Grünannahmestelle Jahnstraße 77 • Grünannahmestelle Stauderstraße 21914 Der Zentral-Recyclinghof Altenessen bietet den Essener Bürgern neben einem breit gefächerten Annahmespektrum für verschiedene Abfallarten auch die Möglich- keit, sich über Fragen der Abfallverwertung zu informieren. Ausgebildete Fachkräfte stehen für alle abfallwirtschaftlichen Fragen zur Verfügung. Die Öffnungszeiten wur- den dem großen Bedarf entsprechend bürgerfreundlich gestaltet und umfassen den Zeitraum von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 19 Uhr sowie an Samstagen von 7 bis 15 Uhr. Der Recyclinghof in Werden (Laupendahler Landstraße) hat sich nach seinem Umzug vom Altstandort an der Ruhrtalstraße in den letzten Jahren zu einer sehr gut frequentierten Abfallabgabemöglichkeit für Bürger aus dem Essener Süden entwi- ckelt. 13 gemeint sind biogene Gartenabfälle 14 Lediglich jeweils 2 Stunden an 5 Tagen in der Woche geöffnet 20
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Abbildung 2: Recyclinghof Werden (Teilansicht) Die Abgabemöglichkeiten werden ergänzt um fünf Grünabfallannahmestellen, an denen Essener Bürger kostenlos Garten- und Parkabfälle bis zu 1 m³ pro Besuch anliefern können. Die Annahme von Elektroaltgeräten (EAG) und Schrott erfolgt auf den Recycling- höfen kostenlos. Auch Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen wird kostenlos an- genommen. Dabei werden Altmetalle und verwertbare Kunststoffabfälle getrennt er- fasst. Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen können am Recyclinghof Altenessen an drei Tagen pro Woche kostenlos abgegeben werden. Zudem findet regelmäßig (im Mittel einmal pro Monat) an 11 Standorten in den Stadtteilen eine Sammlung über das Schadstoffmobil statt. Hier können auch kleine Elektroaltgeräte (EAG) abgege- ben werden. In der folgenden Tabelle ist aufgeführt, an welchen Stellen in Essen welche Abfallar- ten abgegeben werden können. Wenn nicht anders vermerkt, ist die Abgabe haus- haltsüblicher Mengen gebührenfrei: 21
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Tabelle 1: Recyclinghöfe in der Stadt Essen Recyclinghof Recyclinghof Abfall Fraktion Altenessen Werden Altpapier x x Hohlglas x x Schuhe x x Textilien x x Garten- und Parkabfälle bis 1 m³ x x Schrott x x Styropor x x Kork x x Kabel x x Klein- und Autobatterien x x Wand- und Deckenfarben x x Medikamente x - Sperrmüll x x EAG x x Kühlschränke x x Ölradiatoren x - Leuchtstoffröhren x - zeitweise Schadstoffe x - Asbestzement (x) - Autoreifen (x) - Bauschutt (x) - Glas-, Stein- und Dämmwolle (x) - Renovierungsmüll (x) - Hausmüll (x) - Kartonagen ohne grünen Punkt (x) - Altöl (x) - Gewerbeabfälle (x) - x = Annahme; (X) = Gebührenpflichtig; - = keine Annahme Die Sammlung von Altglas / Altpapier und Alttextilien / Schuhen erfolgt über De- potcontainer, die im gesamten Stadtgebiet aufgestellt sind. Für die Sammlung von Altglas und Altpapier stehen ca. 560 Containerstandorte für mindestens eine Fraktion im Stadtgebiet zur Verfügung. Alttextilien werden an 386 Altkleider- / Altschuhcontainerstandorten gesammelt, die im Verbund mit den Containerstandorten aufgestellt sind. 22
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 4 Abfallarten und -mengen 4.1 Abfall- und Wertstoffaufkommen in der Stadt Essen 2004 - 2013 Nachfolgend werden die Mengenentwicklungen zwischen 2004 und 2013 in der Stadt Essen dargestellt. Nach Darstellung der Gruppen • Haus- und Sperrmüll • Bioabfälle • Trockene Wertstoffe aus Haushalten • Sonstige Wertstoffe aus Haushalten • Straßenkehricht, Bauabfälle werden in den nachfolgenden Kapiteln (Kap. 4.2 bis 4.4.3) die Abfallarten einzeln besprochen und die Entwicklungen der letzten Jahre kommentiert. Abbildung 3: Haus- und Sperrmüll 2004 - 2013 23
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Die Annahme von EAG und Schrott erfolgt auf den Recyclinghöfen kostenlos. Auch Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen wird kostenlos angenommen. Bioabfälle 2004 - 2013 35.000 30.000 25.000 20.000 Mg/a 30.227 15.000 19.867 19.584 19.606 20.820 20.726 10.000 18.308 17.921 19.207 19.621 12.824 11.457 10.771 10.776 10.712 10.446 10.802 10.048 10.531 5.000 9.625 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Bioabfälle / braune Tonne Garten- und Parkabfälle (braune Tonne) Abbildung 4: Bioabfälle 2004 – 2013 Im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind Bioabfälle biologisch ab- baubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterial bestehende 1. Garten- und Parkabfälle 2. Landschaftspflegeabfälle 3. Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen, Gaststätten- und Cate- ringgewerbe, Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittel- verarbeitungsbetrieben sowie 4. Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen, die den in den Nummern 1 bis 3 genannten Abfällen nach Art, Beschaffenheit oder stofflichen Eigenschaften vergleichbar sind. Analog zum Abfallwirtschaftsplan sind ausschließlich die Bio- und Grünabfälle, die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden, Gegenstand des Abfallwirtschaftskonzeptes. Diese stammen in der Regel überwiegend aus privaten Haushalten. 24
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Trockene Wertstoffe aus Haushalten 2004 - 2013 40.000 35.000 30.000 25.000 Mg/a 34.550 34.488 36.729 35.034 35.665 34.072 33.318 35.078 20.000 31.176 33.165 15.000 10.000 17.592 13.777 11.781 11.898 12.553 12.308 11.100 10.988 11.169 12.376 5.000 9.824 9.384 9.083 8.377 9.291 9.195 9.453 8.733 8.644 8.433 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Altpapier (Papier/Pappe/Kartonagen) Leichtverpackungen (LVP-gelbe Tonne) Hohlglas (Glasverpackungen) Abbildung 5: Trockene Wertstoffe aus Haushalten Sonstige Wertstoffe aus Haushalten 2004 - 2013 3.500 3.000 2.500 2.000 Mg/a 1.500 3.095 2.584 2.573 2.573 2.497 2.443 2.008 2.295 2.040 2.057 2.095 2.061 2.140 1.000 1.943 2.029 2.054 1.957 1.709 1.686 1.586 1.570 1.450 1.607 1.303 1.275 1.270 1.151 500 408 456 193 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Metallschrott Altkleider Elektrogeräte* *bis 2006 wurde die E-Schrott-Menge zum Teil in Tonnage und in Stück gemeldet Abbildung 6: Sonstige Wertstoffe aus Haushalten 2004 - 2013 25
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Straßenkehricht- und Bauabfälle 2004 - 2013 20.000 18.000 16.000 17.366 16.993 14.000 15.801 15.239 14.580 14.662 12.000 13.801 13.979 13.406 13.251 Mg/a 10.000 8.000 8.173 7.881 6.000 7.279 6.724 6.814 6.665 6.738 6.877 5.354 4.000 4.731 2.000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Straßenkehricht Bauabfälle Abbildung 7: Straßenkehricht und Bauabfälle 2004 - 2013 4.2 Abfälle zur Verwertung 4.2.1 Verpackungsabfälle Das Sammelsystem der Dualen Systeme gehört nicht zur öffentlichen Abfallentsor- gung. Die EBE ist mit der Einsammlung von Papierverpackungen unmittelbar von den Dualen Systemen beauftragt und damit zuständig. Die Stadt Essen als öffent- lich-rechtlicher Entsorgungsträger hat keine hoheitlichen Regelungsmöglichkeiten bezüglich der Sammelsysteme zur Umsetzung der Verpackungsverordnung. Da sie selbst nicht an der Rücknahme mitwirkt, bestehen keine Überlassungspflichten des Bürgers für die Verpackungen im Rahmen der Dualen Systeme. 4.2.1.1 Leichtverpackungen Definition: Leichtverpackungen sind gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Weiß- blech, Aluminium, Kunststoff und Verbunden. Sammelsystem, Stand 2014: Die Leichtverpackungen werden durch die Firma Remondis in Behältern in der Größe von 120 bis 1100 l eingesammelt. Die gelben 26
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Tonnen werden den Endverbrauchern mit Einverständnis des Grundstückeigentü- mers zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anschluss- und Benutzungszwang. Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Die Leichtverpackungen werden zu Sor- tieranlagen außerhalb von Essen verbracht. Mengenentwicklung: Vom Jahr 2004 auf das Jahr 2006 ist die Menge an Leichtverpackungen (LVP) ge- sunken (2004: ca. 30 kg/(E*a); 2006: ca. 19 kg/(E*a)). Bis 2011 (ca. 22 kg/(E*a)) ist die Menge wieder leicht angestiegen. Seit dem liegt sie auf einem konstanten Ni- veau (vgl. Abbildung 8). Leichtverpackungen (LVP) 2004 - 2013 35 30 25 20 kg/(E*a) 15 30 24 22 22 22 10 20 21 19 19 19 5 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Abbildung 8: Mengenentwicklung Leichtverpackungen 27
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 4.2.1.2 Wertstoffe Zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor, dass Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln sind, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Papier-, Metall- und Glasab- fälle werden bereits getrennt gesammelt und verwertet. Dem Gesetz folgend wird eine getrennte Kunststoffsammlung eingeführt. 4.2.1.3 Hohlglas Definition: Einwegverpackungen aus Glas, wie z. B. Flaschen und Marmeladenglä- ser. Sammelsystem, Stand 2014: Hohlglas wird in lärmgedämmten Depotcontainern farblich nach den Farben weiß, grün und braun getrennt gesammelt. 2014 standen 1.760 Glas-Depotcontainer an ca. 554 Standplätzen zur Verfügung. Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Das Hohlglas wird zur Essener Rhenus Recycling GmbH gebracht. Dort wird es nachsortiert und weiter in die Glasschmelze gegeben. Mengenentwicklung: Die Hohlglasmenge hat seit 2004 (ca. 17 kg/(E*a)) bis 2010 (ca. 15 kg/(E*a)) leicht abgenommen und befindet sich seitdem auf einem konstanten Niveau (vgl. Abbil- dung 9). Dieser Rückgang entspricht einem bundesweiten Trend und basiert auf dem Konsumverhalten der Bürger sowie der Verwendung dünnwandigerer Hohlglä- ser. 28
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Hohlglas 2004 - 2013 18 16 14 12 kg/(E*a) 10 17 16 8 16 16 16 16 15 15 15 15 6 4 2 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Abbildung 9: Mengenentwicklung Hohlglas 4.2.1.4 Altpapier Definition: Druckerzeugnisse, Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton. Sammelsystem, Stand 2014: 1) Altpapier wird in Depotcontainern gesammelt. Im Jahre 2014 standen 1.116 Alt- papier-Depotcontainer an ca. 390 Standplätzen zur Verfügung. 2) Holsystem für Haushalte, Schulen und ähnliche Einrichtungen (blaue Tonne). Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Das Altpapier wird der Firma Remondis an zwei Verladestationen im Stadtgebiet übergeben und von dort weiter nachsortiert und anschließend verwertet. Mengenentwicklung: Die Abfallmenge an Altpapier unterlag seit 2004 jährlich leichten Schwankungen. Sie ist vom Jahr 2004 (ca. 53 kg/(E*a)) bis zum Jahr 2007 (ca. 61 kg/(E*a)) leicht angestiegen, bis zum Jahr 2010 (ca. 58 kg/(E*a)) wieder leicht abgefallen seitdem bis 2013 (ca. 61 kg/(E*a)) angestiegen (vgl. Abbildung 10). 29
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Altpapier (PPK) 2004 - 2013 70 60 50 40 kg/(E*a) 64 30 60 61 60 60 61 59 58 57 53 20 10 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Abbildung 10: Mengenentwicklung Altpapier 4.2.2 Bioabfälle sowie Garten- und Parkabfälle Analog zum Abfallwirtschaftsplan sind ausschließlich die Bio- sowie Garten- und Parkabfälle, die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden, Gegenstand des Abfallwirtschaftskonzeptes. Diese stammen in der Regel überwie- gend aus privaten Haushalten. 4.2.2.1 Bioabfälle (braune Tonne) Definition: Gartenabfälle und nicht gekochte Bioabfälle aus den Haushalten. Sammelsystem, Stand 2014: Die Biotonne wird flächendeckend im gesamten Stadtgebiet 14-täglich im Teilservice abgefahren. Es besteht kein Anschluss- und Benutzungszwang für Bioabfälle. Damit werden hochwertigere Qualitäten gesichert. Die Biotonne wird als 80 l- oder 120 l- 240 l-Behälter angeboten. Um die Mengen- abschöpfung zu optimieren, werden zukünftig 1.100 l Behälter für Großanfallstellen angeboten. Es wird für die Biotonne eine reduzierte zusätzliche Gebühr erhoben. Für zusätzliche Bioabfallmengen, die nicht regelmäßig anfallen, stehen Bioabfallsä- cke zum Erwerb zur Verfügung, die im Rahmen der Biotonnenleerungen mitge- nommen werden. 30
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Die Bioabfälle werden der Firma Remon- dis an einer Verladestation im Stadtgebiet übergeben und von dort Kompostie- rungsanlagen außerhalb der Stadt Essen zugeführt. Mengenentwicklung: Die Menge an Bioabfall ist von 2004 (ca. 20 kg/(E*a)) bis 2006 (ca. 18 kg/(E*a)) ge- sunken. Seit dem stagniert sie auf einem konstanten Niveau (ca. 18 kg/(E*a)) (vgl. Abbildung 11). Bioabfall 2004 - 2013 25 20 15 kg/(E*a) 22 10 20 18 19 19 19 18 18 18 17 5 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Abbildung 11: Mengenentwicklung Bioabfälle 4.2.2.2 Garten- und Parkabfälle 4.2.3 Definition: Grünabfälle aus Gärten und städtischen Parkanlagen. Sammelsystem, Stand 2014: Garten- und Parkabfälle können im Wege der Eigen- kompostierung vermieden werden. Haushaltsübliche Mengen können kostenlos an den Recyclinghöfen und Grünabfallannahmestellen abgegeben werden. Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Nach Stilllegung der Kompostierungsan- lage Lützowstraße (2000) werden die Garten- und Parkabfälle in Kompostierungs- anlagen außerhalb Essens verwertet. 31
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Mengenentwicklung: Die Menge an Grünabfall ist von 2005 bis zum Jahr 2013 von 31 auf 36 kg/(E*a) angestiegen (vgl. Abbildung 12). Garten- und Parkabfälle 2004 - 2013 60 50 40 kg/(E*a) 30 52 20 37 36 34 33 35 34 34 31 31 10 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Abbildung 12: Mengenentwicklung Garten- und Parkabfälle Bis einschließlich 2004 erfolgte keine Verwiegung der Garten- und Parkabfälle, son- dern lediglich eine Massenermittlung über die Schüttdichte und das Volumen. 4.2.4 Sonstige Wertstoffe 4.2.4.1 Metallschrott Definition: Abfälle aus Metallen, die im Rahmen der Sperrmüllsammlung einge- sammelt oder auf dem Recyclinghof abgegeben werden. Sammelsystem, Stand 2014: Sperrmüllsammlung, Recyclinghöfe Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Metallverwertung 32
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Mengenentwicklung: Die Menge an Metallschrott stagniert seit 2009 auf einem konstanten Niveau von ca. 3 kg/(E*a) (vgl. Abbildung 13). Vor 2006 waren auch EAG mit hohen Metallanteilen (Haushaltsgroßgeräte) mit in den Schrottmengen enthalten. Mit Umsetzung des ElektroG erfolgt die separate Dokumentation der Mengen (vgl. Kap.4.2.4.3). 5 Metallschrott 2004 - 2013 4 3 kg/(E*a) 4 4 2 3 3 3 3 2 2 2 1 2 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Abbildung 13: Mengenentwicklung Metallschrott 33
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 4.2.4.2 Textilien / Schuhe Definition: Abgelegte Textilien und Schuhe, die noch tragbar sind. Sammelsystem, Stand 2014: Textilien/Schuhe werden Stand 2014 auf 386 mit den jeweiligen Bezirksvertretungen abgestimmten öffentlichen Standorten in separaten Depotcontainern erfasst. Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Verwertung durch Dritte Mengenentwicklung Die erfasste Menge an Alttextilien lag 2013 auf dem Niveau von 2004 (ca. 3 kg/(E*a)). Zwischen diesen beiden Jahren wurde in der Stadt Essen eine leicht hö- here Menge (ca. 4 kg/(E*a)) erfasst (vgl. Abbildung 14). 4 Alttextilien 2004 - 2013 3 kg/(E*a) 2 4 4 4 4 4 3 3 3 3 2 1 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Abbildung 14: Mengenentwicklung Alttextilien 34
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 4.2.4.3 Elektro- und Elektronikschrott Definition: Elektroaltgeräte (EAG) An den Recyclinghöfen werden die fünf Sammelgruppen nach ElektroG getrennt er- fasst: • Haushaltsgroßgeräte (sog. Weiße Ware) • Kühlgeräte • Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (sog. Braune Ware) • Gasentladungslampen • Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, Werkzeug, Spielzeuge, etc.) Sammelsystem, Stand 2014: Alle Elektroaltgeräte können am Zentral-Recyclinghof Altenessen und am Recyclinghof Werden abgegeben werden. Ansonsten werden große EAG separat im Rahmen der Sperrmüllabfuhr eingesammelt. Kleine EAG können auch am Schadstoffmobil abgegeben werden. Die Mengen aus den Holsys- temen werden auf den Recyclinghöfen den entsprechenden Sammelgruppen zuge- führt. Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: Die EAG werden zertifizierten Erstbe- handlungsanlagen zugeführt. Mengenentwicklung Seit dem Jahr 2007 wird von allen gesammelten EAG das Gewicht erfasst. Zudem waren Haushaltsgroßgeräte vorher mit in den Schrottmengen enthalten (vgl. Kap. 4.2.4.1). Die erfasste Menge ist seit 2009 leicht rückgängig (vgl. Abbildung 15). Dies entspricht dem bundesweiten Trend und ist der systematischen Beraubung von Bauteilen und ganzen EAG im Vorfeld der Sperrmüllsammlung geschuldet. 35
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Essen 2015 bis 2019 Elektroaltgeräte* 2004 - 2013 6 5 4 kg/(E*a) 3 5 4 4 4 2 4 4 4 1 1 1 0,3 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 *bis 2006 wurde die E-Schrott-Menge zum Teil auch in Stück gemeldet (Haushaltsgroßgeräte) Abbildung 15: Mengenentwicklung Elektroaltgeräte 4.3 Abfälle zur Beseitigung 4.3.1 Hausmüll Definition: Hausmüll ist gemischter Siedlungsabfall, der in grauen Behältern ge- sammelt und von den EBE abgefahren wird. Auch Abfälle zur Verwertung fallen da- runter, wenn sie nicht direkt bei ihrer Entstehung getrennt gesammelt werden. Sammelsystem, Stand 2014: Der Hausmüll wird wöchentlich unter Anschluss- und Benutzungszwang im Vollservice gemäß der Abfallwirtschaftssatzung eingesam- melt. Es stehen Behälter mit einem Fassungsvermögen von 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 770 l und 1.100 l zur Verfügung. Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle können städtische Abfallsäcke erworben werden. Entsorgungsweg, -anlage, Stand 2014: MHKW Essen-Karnap (vgl. Kap. 2.4.1) Mengenentwicklung: Die Menge an Hausmüll ist seit 2004 (237 kg/(E*a)) bis 2013 (221 kg/(E*a)) insge- samt rückläufig. In den Jahren 2006/2007 sowie 2011 konnte zwischenzeitlich ein leichter Anstieg verzeichnet werden (vgl. Abbildung 16). 36
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