Abitur in Hessen - Ein guter Weg - Hessisches Kultusministerium Eine Informationsbroschüre für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe ...
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Hessisches Kultusministerium Abitur in Hessen – Ein guter Weg Eine Informationsbroschüre für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und des beruflichen Gymnasiums
ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG 3 Tipp Vorwort Liebe Schülerin, lieber Schüler, mit Ihrer Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe oder zum beruflichen Gymnasium haben Sie sich für die Weiterführung Ihrer Schullaufbahn über die Mittelstufe hinaus entschieden. Das Ziel der gymnasialen Oberstufe und des beruflichen Gymnasiums ist die allge- meine Hochschulreife (Abitur), die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) berechtigt, aber auch den Weg in eine berufliche Ausbildung ermöglicht. Die gymnasiale Oberstufe und das berufliche Gymnasium bieten Ihnen vielfältige interessante Möglichkeiten, eine gute Allgemeinbildung und ein Ihren individuellen Fähigkeiten und Neigungen entsprechendes persönliches Bildungsprofil zu erlangen. Sie werden Inhalte und Methoden erwerben, die Sie befähigen, sich den Heraus- forderungen eines globalisierten Arbeitsmarktes immer wieder neu erfolgreich zu stellen. Auch über Teamarbeit, selbstständiges Lernen oder fachübergreifenden Unterricht werden Sie zielgerichtet auf Studium und Beruf vorbereitet. Sie werden Gelegenheit erhalten, projektbezogen zu arbeiten und Ergebnisse Ihrer Arbeit vor Publikum zu präsentieren – wie im späteren Berufsleben. Auf dieses Ziel sind auch die Prüfungsformen des Abiturs – Präsentation und besondere Lernleistung – abgestimmt. Hier in Hessen, an Ihrer gymnasialen Oberstufe bzw. Ihrem beruflichen Gymnasium, werden Sie bestens auf Studium und Beruf vorbereitet. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg auf Ihrem Weg zum Abitur! Karin Wolff Hessische Kultusministerin
4 ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG Inhalt Vorbemerkung ............................................. 6 Glossar ..................................................... 7 Ihr Weg in der gymnasialen Oberstufe und im beruflichen Gymnasium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Was wird von mir erwartet? ...................................... 9 Wie ist die gymnasiale Oberstufe bzw. das berufliche Gymnasium strukturiert? ........................................ 9 Welche Abschlüsse können erworben werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Die allgemeine Hochschulreife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Fachhochschulreife (schulischer Teil) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Wer ist meine Ansprechpartnerin / mein Ansprechpartner für Information und Beratung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Die Tutorin / Der Tutor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Die Studienleiterin /Der Studienleiter bzw. die Abteilungsleiterin / der Abteilungsleiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Die Lehrkräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Wie wird der Unterricht organisiert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Was ist bei der Fachwahl zu beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Wie erfolgt die Leistungsbewertung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Welche Leistungsnachweise sind zu erbringen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Wie viele Klausuren sind in den einzelnen Fächern verpflichtend? . . . 14 Vergleichsarbeiten und Leistungsnachweise unter Abiturbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Grundlagen der Bewertung für Leistungsnachweise . . . . . . . . . . . . . . 15 Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe bzw. im beruflichen Gymnasium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Bestimmungen für die einzelnen Phasen . . . . . . . . . . . . . . . 16 Die Einführungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Aufgabenfelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Rahmenstundentafel der einjährigen Einführungsphase . . . . . . . . . . . 19 Welche Inhalte werden in den einzelnen Fächern gelehrt? . . . . . . . . . 20 Ist eine Wiederholung der Einführungsphase möglich? . . . . . . . . . . . . 20 Welche Bedingungen muss ich für die Zulassung zur zweijährigen Qualifikationsphase erfüllen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Die Qualifikationsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Welche Kurse sind Pflicht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 - Übersicht zur Belegverpflichtung in der Qualifikationsphase (Q1 bis Q4) in der gymnasialen Oberstufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG 5 Tipp - Übersicht zur Belegverpflichtung in der Qualifikationsphase (Q1 bis Q4) im beruflichen Gymnasium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Wahl der Leistungskurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 - Gymnasiale Oberstufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 - Berufliches Gymnasium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Der Stundenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Fachübergreifender bzw. fächerverbindender Unterricht . . . . . . . . . . 23 Die Abiturprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Die Prüfungsfächer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Die schriftliche Abiturprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Die mündliche Abiturprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 - Mündliche Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 - Präsentationsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 - Besondere Lernleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Die Gesamtqualifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Was bedeutet „Gesamtqualifikation“? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 - Leistungskursbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 - Grundkursbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 - Abiturbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Einbringverpflichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 - Gymnasiale Oberstufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 - Berufliches Gymnasium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Wertungsschema für die Gesamtqualifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Durchschnittsnote im Abitur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Wiederholungsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Planungsbogen für die Schullaufbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 - Gymnasiale Oberstufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 - Berufliches Gymnasium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Gegenüberstellung Belegverpflichtung und Einbringverpflichtung . . . . . 34 - Gymnasiale Oberstufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 - Berufliches Gymnasium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Wertungsschema für die Gesamtqualifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Protokollbogen für Beratungsgespräche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Fachhochschulreife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Weitergehende Informationen und Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 - Allgemeine Adressen, Internetseiten und Veröffentlichungen . . . . . . 38 - Studium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 - Berufsorientierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 - Finanzielle Förderungsmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
6 ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG Liebe Schülerin, lieber Schüler, die vorliegende Broschüre ist Ihr persönliches Exemplar. Sie informiert über die derzeit geltenden Bestimmungen der gymnasialen Oberstufe und des beruflichen Gymnasiums. Informationsbroschüre und Ratgeber in einem, soll Sie dieses Heft in den nächsten drei Jahren begleiten. Das beratende individuelle Gespräch mit Lehrkräften, Tutorin oder Tutor, Studienleiterin oder Studien- leiter, Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter Ihrer Oberstufe kann dieses Heft nicht ersetzen. Vielmehr ist es als Grundlage und Vorbereitung für diese Informations- und Beratungsgespräche gedacht. Sie fin- den unter anderem vorbereitete Musterbögen zur Errechnung Ihrer Leistung (Gesamtqualifikation) und zur Durchführung eines Beratungsgespräches sowie eine Tabelle zum Ablesen Ihrer Abiturdurchschnitts- note und viele weitere Tipps und Informationen, die Ihnen bei Ihren Entscheidungen helfen können. Nach Eintritt in die gymnasiale Oberstufe oder das berufliche Gymnasium kann Ihre Tutorin bzw. Ihr Tutor den Inhalt dieser Broschüre mit Ihnen besprechen. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlage aller Bestimmungen ist die hessische „Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium“ (kurz: VOGO/BG) vom 19. September 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. September 2007. Sie können die Verordnung unter www.kultusministerium.hessen.de ( Schulrecht ) einsehen.
ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG 7 Tipp Glossar Die folgenden Begriffe werden Ihnen in dieser lifikationsphase. Die für Ihr Abitur notwendigen Informationsbroschüre immer wieder begegnen. Vorleistungen in Form von Punkten werden in Bitte machen Sie sich vor der eigentlichen Lek- diesen beiden Jahren erbracht. türe der Broschüre mit diesen Begriffen vertraut. Belegverpflichtung: Abiturprüfung: In der Qualifikationsphase müssen bestimmte Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife Fächer verpflichtend besucht (d. h. belegt) werden. schließt mit der Abiturprüfung in fünf Prüfungs- fächern ab. Hiervon werden drei schriftlich, zwei Einbringverpflichtung: weitere mündlich geprüft. Um das Abitur zu erlangen, müssen die Ergeb- nisse bestimmter Kurse in die Gesamtqualifikation Kurs: einfließen, d. h. sie zählen letztlich für Ihre Abitur- In der Qualifikationsphase werden die Unterrichts- durchschnittsnote. fächer in Form von Kursen auf zwei Anspruchs- niveaus als Leistungskurse (LK) oder Grundkurse Gesamtqualifikation: (GK) unterrichtet. Die Gesamtqualifikation, d. h. Ihr Abiturergebnis, errechnet sich aus drei verschiedenen Bereichen. Grundkurs (GK): In die Gesamtqualifikation fließen Leistungen Grundkurse vermitteln grundlegende wissen- aus den ersten drei Halbjahren der zweijährigen schaftspropädeutische, d. h. auf Studium und Qualifikationsphase, aus dem Abiturhalbjahr und Beruf vorbereitende Kenntnisse und Einsichten in den Abiturprüfungen ein. Stoffgebiete. Sie führen in grundlegende Sach- verhalte und Problemkomplexe eines Faches ein. Sie erhalten einen Überblick über die wesentlichen Arbeitsmethoden und lernen diese selbstständig anzuwenden. Info Leistungskurs (LK): Beleg- und Einbringverpflichtung Leistungskurse sind gerichtet auf eine systemati- Nicht alle Kurse, die Sie im Laufe der Qualifikationsphase sche Auseinandersetzung mit wesentlichen, die besuchen, müssen auch eingebracht werden. Komplexität und den Aspektreichtum des Faches kennzeichnenden Fragen. Sie vermitteln daher erweiterte Kenntnisse und Einsichten in Inhalte, Theorien und Modelle. Ein besonderer Schwer- punkt liegt auf der Fertigkeit im selbstständigen Umgang mit Arbeitsmitteln und -methoden so- wie ihrer Übertragung und Reflexion. Einführungsphase: Das erste Jahr in der Oberstufe ist die Einfüh- rungsphase. Sie dient der Kompensation und Orientierung. Die Einführungsphase gibt auch die Möglichkeit zur individuellen Orientierung im Hinblick auf die in der Qualifikationsphase zu wählenden Leistungs- und Grundkurse. Qualifikationsphase: Die Qualifikationsphase besteht aus zwei Schul- jahren, die eine organisatorische Einheit bilden, d. h. es gibt keine Versetzung innerhalb der Qua-
Ihr Weg in der gymnasialen Oberstufe und im beruflichen Gymnasium Dieser erste Abschnitt stellt grundlegende Informationen und Rahmenbedingungen dar und beantwortet oft gestellte Fragen.
ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG 9 Tipp Was wird von mir erwartet? Mit der Versetzung in die Einführungsphase oder Wie schätze ich meine eigenen Fähigkeiten ein? dem Mittleren Abschluss haben Sie die notwen- Welchen Beruf möchte ich später ergreifen? digen Voraussetzungen auf der Notenebene Werden für meinen Wunschberuf, mein erbracht. Wunschstudienfach eventuell bestimmte Kenntnisse (z. B. Fremdsprachen) vorausge- Erfolgreiches Arbeiten in der Oberstufe setzt aller- setzt? dings auch die Fähigkeit voraus, eigene Stärken Welche Fächer werden voraussichtlich meine zu erkennen und Schwächen zu meistern. Die Prüfungsfächer im Abitur sein? Antworten auf die folgenden beispielhaften Fragen Was soll mein Abiturzeugnis über mich und können Ihnen beim Eintritt in die Einführungs- meine Interessen aussagen? phase wichtige Orientierungshilfen bei der Ana- lyse Ihrer persönlichen Stärken und Schwächen Die gymnasiale Oberstufe und das berufliche bieten: Gymnasium gewähren Ihnen in einem Rahmen ver- bindlich zu belegender und zu prüfender Fächer Bin ich für Lernen generell motiviert? die Freiheit, Ihre Auswahl nach Neigung vorzu- Kann ich unter Leistungs- und Zeitdruck nehmen. Diese Freiheit setzt auch voraus, sich früh- arbeiten? zeitig Gedanken über mögliche Berufswege bzw. Lese ich auch längere Texte gerne? die Studienfachwahl zu machen. Auf Seite 38/39 in Macht mir die Arbeit an komplexen dieser Broschüre sind nützliche Informationen und Aufgabenstellungen Freude? Verweise zu diesem Bereich zu finden. Interessiert mich die Verknüpfung von theoretischer Information mit praktischer Handhabung? Gehe ich gerne mit mathematischen oder naturwissenschaftlichen Symbolen und Modellen um? Tipp Im Übergang zur Qualifikationsphase – insbeson- dere für die Kurswahl – können die Antworten auf Es ist grundsätzlich sinnvoll, einige Grundkurse mehr als die nachstehenden Fragen eine Entscheidungs- vorgeschrieben zu belegen, um eine breite Allgemein- grundlage sein: bildung zu erlangen, eine große Auswahl zwischen mög- lichen Abiturfächern zu haben und um Kurse mit unbefriedi- Welche Fächer machen mir Freude? gendem Ergebnis in der Gesamtqualifikation durch bessere Welche Noten hatte ich bisher? Wie verteilt ersetzen zu können. Prüfen Sie jedoch realistisch Ihre per- sich meine Leistung auf den schriftlichen sönliche Belastbarkeit! und den mündlichen Bereich? Wie ist die gymnasiale Oberstufe bzw. das berufliche Gymnasium strukturiert? Organisatorisch ist die gymnasiale Oberstufe bzw. in der sich anschließenden zweijährigen Qualifi- das berufliche Gymnasium in die einjährige kationsphase. Spezialisierung und Erweiterung Einführungsphase und die zweijährige Qualifi- zeichnen hingegen die Qualifikationsphase aus. kationsphase unterteilt. Das Abitur können Sie nach drei Schuljahren Die Einführungsphase übernimmt eine Brücken- erwerben. Ihre Abiturprüfung legen Sie in fünf funktion. Hier erwerben Sie die notwendigen Kennt- Prüfungsfächern ab. Hiervon werden drei schrift- nisse und Fähigkeiten für erfolgreiches Arbeiten lich, zwei weitere mündlich geprüft.
10 ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG Welche Abschlüsse können erworben werden? Die allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife (schulischer Teil) Die allgemeine Hochschulreife berechtigt in allen Nach einem Jahr in der Qualifikationsphase können Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Sie, bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen Studium. Für einige Studienfächer, die sogenann- gemäß § 47 VOGO/BG, den schulischen Teil der ten „Numerus clausus Fächer”, gelten allerdings Fachhochschulreife erhalten. Eine anschließende Zulassungsbeschränkungen. Die jeweils aktuelle mindestens einjährige Berufs- oder Praktikanten- Liste dieser Studiengänge mit dem entsprechen- tätigkeit (vgl. § 47 (4) VOGO/BG) führt dann zur den Numerus clausus können Sie an jeder Uni- endgültigen Ausstellung des Zeugnisses der versität und über die ZVS (Zentralstelle für die Fachhochschulreife. Informationen zu den Bedin- Vergabe von Studienplätzen) unter www.zvs.de gungen finden Sie im Anhang auf Seite 38 dieser erfragen. Für einige Studiengänge gibt es darüber Broschüre. hinaus Auswahlverfahren durch die Universitäten. Wer ist meine Ansprechpartnerin / mein Ansprechpartner für Information und Beratung? In Ihrer gymnasialen Oberstufe bzw. im berufli- betreffen, z. B. Organisation und Ablauf der Abi- chen Gymnasium stehen Ihnen viele Ansprech- turprüfung. Neben der Information über schulische partnerinnen / Ansprechpartner zur Verfügung, Fragen können auch Trainingstage zum Metho- von denen drei von besonderer Bedeutung sind: denlernen, zum Kommunikationsverhalten, Studien- tage zum Besuch von Hochschulinformationstagen während und außerhalb der Unterrichtszeit zu den Die Tutorin / Der Tutor Aktivitäten der Tutandengruppe gehören. Bereits vor Eintritt in die Oberstufe wurden Sie und Ihre Eltern umfassend über System, Organisation Für die Arbeit in der Tutandengruppe kann im und Zielsetzung der gymnasialen Oberstufe bzw. Stundenplan eine sogenannte Tutorenstunde ein- des beruflichen Gymnasiums informiert. In der Ein- gerichtet sein. Stehen keine Beratungs- und Betreu- führungsphase werden diese Kenntnisse vertieft. ungsaufgaben an, wird in der Tutorenstunde Unterricht erteilt. In der Einführungsphase regelt die Schule, wer das Tutorenamt übernimmt, in der Qualifikations- phase ist Tutorin / Tutor in der Regel die Lehrkraft Die Studienleiterin / Der Studien- eines Leistungskurses, die Sie bis zum Abschluss leiter bzw. die Abteilungsleiterin / der Abiturprüfung begleitet. In persönlichen der Abteilungsleiter Gesprächen erörtern Sie schulische Fragen, Berufs- und Studienwahl. Die Tutorin / der Tutor überprüft Hier erhalten Sie weitergehende Beratung und Ihre Wahlentscheidungen, Belegverpflichtungen Rechtsauskünfte. Im Anhang dieser Broschüre fin- und Ihre Auswahl der für die Gesamtqualifikation den Sie einen Protokollbogen für Beratungsge- einzubringenden Kurse, damit alle Bedingungen spräche (siehe Seite 37). für ein erfolgreiches Ablegen der Abiturprüfung er- füllt werden. Auf den Seiten 34/35 finden Sie eine Gegenüberstellung von Beleg- und Einbringver- Die Lehrkräfte pflichtung, auf Seite 36 ein Blankoformular für die Alle fachspezifischen Fragen, z. B. Ihren Lernfort- Berechnung Ihrer Gesamtqualifikation. Ihre Tutorin/ schritt in einem bestimmten Fach oder Ihre Eignung Ihr Tutor informiert Sie über alle Regelungen, aber für einen bestimmten Leistungskurs, besprechen auch über weitere Details, die Ihre Schullaufbahn Sie mit Ihren Lehrkräften.
ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG 11 Tipp Wie wird der Unterricht organisiert? In der Einführungsphase wird der verbindliche Unterricht in der Regel im Klassenverband, Tipp gegebenenfalls auch im Kurssystem oder in einer Mischform erteilt. Denken Sie daran, dass die Leistungskurse in der Abitur- prüfung schriftlich geprüft werden. Sie sollten in den von In der Qualifikationsphase wird im Kurssystem, Ihnen favorisierten Fächern Sicherheit im schriftlichen Aus- teilweise auch mit festen Kurskombinationen, druck, insbesondere die Fähigkeit zur schriftlichen Darlegung unterrichtet. eines schlüssigen Gedankenganges aufweisen können. Es wird unterschieden zwischen Grundkursen und Leistungskursen (vgl. Seite 27). Leistungskurse werden mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Info Grundkurse in Deutsch und Mathematik werden vierstündig, in den übrigen Fächern drei- oder Beleg- und Einbringverpflichtung zweistündig erteilt. Wichtig: Nicht alle Kurse, die belegt werden, müssen auch eingebracht werden! Beachten Sie hierzu auch Seite 34/35 Sowohl Leistungs- als auch Grundkurse dienen „Gegenüberstellung von Beleg- und Einbringverpflichtung“. gemeinsam dem Ziel, Ihnen eine breit angelegte Kurse, die mit null Punkten abgeschlossen werden, gelten Grundbildung zu vermitteln. In den Leistungskursen als nicht belegt. sollen Sie zusätzlich einen größeren Überblick, vertieftes Wissen und umfangreichere methodische Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben. Sie blei- ben in der Regel in Ihren beiden Leistungsfächern während der gesamten Qualifikationsphase und in den Grundkursfächern mindestens für ein Schuljahr in der gleichen Lerngruppe. Bei der Wahl der Kurse ist die Beleg- und Einbring- verpflichtung zu beachten.
12 ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG Was ist bei der Fachwahl zu beachten? Sofern Sie bereits volljährig sind, dürfen Sie eigen- verantwortlich gemäß den Vorgaben der Schule Info und den Bestimmungen der VOGO/BG Ihre Fächer auswählen und so Ihren individuellen Stundenplan Teilnahme am Unterricht zusammenstellen. Es empfiehlt sich aber, dies mit Grundvoraussetzung: regelmäßige und pünktliche Teilnahme Ihren Eltern zu besprechen. am Unterricht! Bei der Wahl bietet es sich an, im Vorfeld das Sie sind verpflichtet, an den von Ihnen zu belegenden und beratende Gespräch mit den das Fach unterrich- gewählten Kursen regelmäßig teilzunehmen. Auch zur Teil- tenden Lehrkräften zu suchen. Auch Ihre Tutorin / nahme an den weiteren schulischen Veranstaltungen, die mit Ihr Tutor, die Studienleiterin / der Studienleiter bzw. Ihren Kurswahlen verbunden sind, sind Sie verpflichtet. die Abteilungsleiterin / der Abteilungsleiter werden Sie diesbezüglich kompetent beraten. Die Leit- Versäumen Sie Unterricht oder verpflichtende Schulveranstal- fragen auf Seite 9 können ebenfalls für Ihre tungen aus nicht vorhersehbaren Gründen, muss die Ursache Auswahlentscheidung hilfreich sein. des Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag der Schule schriftlich mitgeteilt werden. Die Schule kann verlan- Bei der Zusammenstellung Ihres individuellen gen, dass die Versäumnisgründe durch Vorlage eines Attestes Planes sollten Sie auch von dem zusätzlichen An- nachgewiesen werden. gebot Ihrer Schule, das Ihrer Neigung entspricht und über den Pflichtbereich hinausgeht, z.B. in Bei vorhersehbaren Versäumnissen sind Anträge auf Unter- Form von Ar beits gemein schaft en, Gebrauch richtsbefreiung begründet und rechtzeitig zu stellen. machen. Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen kann dazu führen, dass ein Kurs als nicht belegt (d. h. nicht besucht) mit null Punkten bewertet wird und Sie eine Jahrgangsstufe wiederholen müssen. Info Wahlentscheidung Die einmal getroffene Wahl ist verbindlich. In der Regel ist es nicht zulässig, aus einem Kurs auszutreten oder einen Kurs nachträglich zu belegen. Tipp Es ist empfehlenswert, sich umfassend über Ihr angestrebtes Studienfach / Ihre Berufsausbildung vorab zu erkundigen und diese Informationen zur Grundlage Ihrer Wahlentscheidungen zu machen. In Ihrem Interesse sollten Sie das Fach und nicht die Lehrkraft wählen, denn es ist zum Zeitpunkt Ihrer Wahl in der Regel nicht definitiv zu sagen, welche Lehrkraft das Fach bzw. den Kurs später tatsächlich unterrichtet.
ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG 13 Tipp Wie erfolgt die Leistungsbewertung? Grundlage für die Beurteilung Ihrer Leistungen im jeweiligen Kurs sind die Ergebnisse Ihrer im Unter- Info richt kontinuierlich erbrachten Leistungen und Ihrer schriftlichen Leistungsnachweise (Klausuren). Im Unterricht kontinuierlich erbrachte Leistungen („sonstige Mitarbeit“) sind z. B. Beiträge zum Unterrichtsgeschehen, In der gymnasialen Oberstufe und im beruflichen Hausaufgaben, Referate, Protokolle, besondere Ausarbei- Gymnasium wird das Notensystem der Mittelstufe tungen und Ähnliches. Diese Leistungen sind ebenso be- von 1 bis 6 durch ein Punktesystem (15 bis 0 deutsam wie die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnach- Punkte) ersetzt. weise. Ihre Lehrkräfte informieren Sie regelmäßig über Ihren Leistungsstand. Nutzen Sie auch hier die Möglichkeit zur Die nachstehenden Tabellen geben einen Über- Beratung. Im gemeinsamen Gespräch können auch Wege blick über die Umsetzung der Noten in Punkte beschrieben werden, die eine Leistungssteigerung erwarten und die jeweiligen Anspruchsebenen. lassen. Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend + 1 – + 2 – + 3 – + 4 – + 5 – 6 Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Noten Punkte nach Notendefinition Notendifferenz sehr gut 15 - 13 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. gut 12 - 10 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll. befriedigend 9 - 7 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen. ausreichend 6 - 5 Punkte Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen. schwach 4 Punkte Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den ausreichend Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. mangelhaft 3 - 1 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grund- kenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. ungenügend 0 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
14 ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG Info Null Punkte Sollte ein Fach mit null Punkten als abschließende Leistung in einem Zeugnis bewertet werden, so gilt dieser Kurs als nicht besucht und kann dementsprechend nicht zur Erfüllung der Beleg- und Einbringverpflichtung herangezogen werden. Dies kann dazu führen, dass ein Schuljahr wiederholt werden muss bzw. keine Zulassung zur Qualifikationsphase erfolgen kann. Schwach ausreichende Leistungen Bereits schwach ausreichende Leistungen können zur Nicht- zulassung zur Qualifikationsphase führen bzw. dazu, dass die Mindestbedingungen für die Gesamtqualifikation und das Abitur nicht erfüllt werden. Jedes verbindliche Fach, in dem weniger als fünf Punkte erreicht werden, muss gemäß § 17 VOGO/BG ausgeglichen werden. Welche Leistungsnachweise sind zu erbringen? Wie viele Klausuren sind in den In den Leistungskursen werden in der Regel höchs- einzelnen Fächern verpflichtend? tens vier, in den Grundkursen höchstens drei Unterrichtsstunden für das Schreiben der Klau- Einführungsphase suren angesetzt. In der Einführungsphase schreiben Sie in Deutsch, in jeder Fremdsprache und in Mathematik zwei sog. Leistungsnachweise (Klausuren) pro Halbjahr, Vergleichsarbeiten und Leistungs- in allen weiteren Fächern eine Klausur im Kurs- nachweise unter Abiturbedingungen halbjahr. Im ersten Jahr der Qualifikationsphase wird in Im beruflichen Gymnasium schreiben Sie in Wirt- allen Fächern eine Klausur als sog. Vergleichs- schaftslehre oder Technikwissenschaft oder Ernäh- arbeit geschrieben, d. h. die entsprechenden Kurse rungslehre oder Agrartechnik ebenfalls zwei Klau- des Jahrgangs schreiben zum gleichen Zeitpunkt suren. die gleiche Klausur. Sie können somit gut ab- schätzen, wo Sie bezüglich Ihrer Leistungsfähig- Qualifikationsphase keit im Vergleich zu Ihren Mitschülerinnen und In der Qualifikationsphase schreiben Sie in den Mitschülern stehen – unabhängig von Ihrer Kurs- beiden Leistungskursen und in den Grundkursen zugehörigkeit. jeweils zwei Klausuren im Halbjahr, im Prüfungs- halbjahr nur eine. Zur Vorbereitung auf die schriftliche Abiturprü- fung wird Ihnen in der ersten Hälfte des zweiten Im Verlauf der gesamten Qualifikationsphase kann Jahres der Qualifikationsphase in Ihren Leistungs- eine der Klausuren nach Entscheidung der Lehr- kursen die Gelegenheit gegeben werden, eine kraft durch eine umfassende Hausarbeit ersetzt Klausur zu schreiben, die nach Art und Umfang werden. In jedem Grundkurs fertigen Sie pro Halb- einer Abiturprüfungsklausur entspricht. jahr mindestens eine Klausur an. Als weiterer Leistungsnachweis (außer im Prüfungshalbjahr) wird eine zweite Klausur angefertigt oder ein besonderer Leistungsnachweis gefordert.
ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG 15 Tipp Grundlagen der Bewertung für Info Leistungsnachweise Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit Die Fach- und Fachbereichskonferenzen legen im Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprach- Rahmen der rechtlichen Vorgaben die Bewertungs- liche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die und Beurteilungskriterien fest. Sie werden Ihnen äußere Form führen in der Beurteilung zu einem Abzug von zu Beginn des Schuljahres von Ihren Lehrkräften ein oder zwei Punkten, im Fach Deutsch zu einem Abzug von dargelegt und erläutert. bis zu vier Punkten vom Endergebnis. Für die Bewertung Ihrer schriftlich erbrachten Leis- tungen in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium gibt es eine einheitliche Info Umrechnung von Prozentanteilen der Leistung in Notenpunkte. Zusätzlich gelten die fachspezifi- Versäumnis von Klausuren schen Fehlerindices. Ihre Lehrkräfte informieren Versäumen Sie aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen Sie über die Fehlerindices und die Umrechnung eine Klausur (z.B. im Krankheitsfall), entscheidet die Kurslehrerin von Prozentanteilen der Leistung in Notenpunkte. oder der Kurslehrer, ob die versäumte Klausur nachzuholen ist. Wird ein Leistungsnachweis aus von Ihnen zu vertretenden Gründen versäumt, so wird dieser mit null Punkten bewertet. Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe bzw. im beruflichen Gymnasium Der Besuch der gymnasialen Oberstufe bzw. des beruflichen Gymnasiums dauert in der Regel drei, höchstens vier Jahre. In Ausnahmefällen kann das zuständige Staatliche Schulamt auf Antrag die Höchstdauer verlängern. Eine nach Zulassung nicht bestandene Abiturprüfung kann nach dem Absolvieren eines weiteren Schuljahres wieder- holt werden.
Bestimmungen für die einzelnen Phasen In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr über die Einführungsphase, die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung.
ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG 17 Tipp Die Einführungsphase Die Einführungsphase dient der Vorbereitung auf Aufgabenfelder die Qualifikationsphase. Sie erhalten Gelegenheit, Ihre personalen, sozialen und fachlichen Kompe- In der gymnasialen Oberstufe bzw. im beruflichen tenzen gezielt zu erweitern. Gymnasium können Sie zwischen verschiedenen Fächern auswählen. Die Fächer sind drei soge- Im Rahmen des verbindlichen Unterrichts der nannten Aufgabenfeldern zugeordnet, dabei Einführungsphase nehmen Sie an geeigneten, gehören verwandte Unterrichtsfächer zu einem stofflich begrenzten Beispielen Einblick in die Ar- gemeinsamen Aufgabenfeld. Keinem Aufgaben- beit der Qualifikationsphase. Einige Schulen bieten feld zugeordnet ist Sport (vgl. Rahmenstunden- Leistungsvorkurse an. tafel). In der Einführungsphase sind Fächer und Stun- denzahl durch eine sogenannte Rahmenstunden- tafel vorgegeben. Info Fremdsprachen Gymnasiale Oberstufe: Während der Einführungsphase sind für Sie in der gymnasialen Oberstufe zwei Fremdsprachen ver- pflichtend, wobei mindestens eine aus der Mittelstufe (Beginn in Jahrgangsstufe 5, 7 oder 9) fortge- führt werden muss. Man kann also entweder zwei Fremdsprachen aus der Mittelstufe fortsetzen oder man kann eine der beiden durch eine ab der Einführungsphase neu beginnende Fremdsprache erset- zen (die dann allerdings bis zum Ende der Qualifikationsphase fortgeführt werden muss), sofern diese Möglichkeit von der Schule angeboten wird. In der Qualifikationsphase muss mindestens eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache in allen vier Halbjahren belegt und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Sollten Sie in der Mittelstufe keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten haben, müssen Sie die folgenden Auflagen während des Besuches der gymnasialen Oberstufe erfüllen: Die neu begonnene Fremdsprache muss während der gesamten Zeit der gymnasialen Oberstufe belegt wer- den, kein Kurs darf mit null Punkten abgeschlossen werden und die Kurse des Prüfungshalbjahres sowie des Halbjahres davor müssen in die Gesamtqualifikation eingehen. Eine in der gymnasialen Oberstufe neu begonnene Fremdsprache kann, sofern die Schule die Möglichkeit dazu bietet, bei durchgängiger Belegung und Unterricht mit erhöhter Stundenzahl (vier Wochenstunden) auch Abiturprüfungsfach sein. Ihre Belegung der Fremdsprachen in der gymnasialen Oberstufe sollten Sie ggf. in einem Beratungs- gespräch klären. Berufliches Gymnasium: Im beruflichen Gymnasium müssen Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgangsstufen 7-10 durchgängig in einer zweiten Fremdsprache unterrichtet wurden, nur eine Fremdsprache bis zum Abitur fortführen. Über die für Sie individuell zutreffenden Bestimmungen informiert Sie Ihre Tutorin/Ihr Tutor.
18 ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG Info Latinum und Graecum Latinum bzw. Graecum können zuerkannt und bescheinigt werden, wenn die Dauer und die Leistungsbewertung des entsprechenden Unterrichtes wie folgt nachgewiesen ist. Lateinunterricht seit der Jahrgangsstufe 5 und mindestens die Note „ausreichend“ am Ende der Mittelstufe des Gymnasiums oder der Integrierten Gesamtschule, hier in einem Kurs, der auf den gymn- asialen Bildungsgang ausgerichtet ist, seit dem Beginn der zweiten Fremdsprache (Jahrgangsstufe 6 oder 7) und mindestens fünf Punkte am Ende der Einführungsphase, seit dem Beginn der dritten Fremdsprache (Jahrgangsstufe 8 oder 9) und mindestens fünf Punkte am Ende der Qualifikationsphase, seit Eintritt in die gymnasiale Oberstufe mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstunden und mindestens fünf Punkten in einfacher Wertung im Lateinischen als drittem oder viertem Abiturprüfungsfach. Altgriechischunterricht seit dem Beginn der dritten Fremdsprache (Jahrgangsstufe 8 oder 9) mit insgesamt mindes- tens 15 Jahreswochenstunden und mindestens fünf Punkte am Ende der Einführungsphase, seit dem Beginn der dritten Fremdsprache (Jahrgangsstufe 8 oder 9) und mindestens fünf Punkte am Ende der Qualifikationsphase, seit Eintritt in die gymnasiale Oberstufe mit insgesamt mindestens zwölf Jahreswochenstunden und mindestens fünf Punkten in einfacher Wertung im Griechischen als drittem oder viertem Abiturprüfungsfach.
ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG 19 Tipp Rahmenstundentafel der einjährigen Einführungsphase Während des gesamten Schuljahres werden Sie in den folgenden Fächern unterrichtet: Gymnasiale Berufliches Gymnasium Oberstufe fachrichtungsbezogen Fächer Fachrichtungs- Technik Wirtschaft Ernährung und Agrar- übergreifend Hauswirtschaft wirtschaft Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Deutsch 3 3-5 Fremdsprache 3 3-5 Weitere 3 (3)* Fremdsprache Kunst oder Musik 2 oder Darstellen- des Spiel Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Politik und 2 2 Wirtschaft Geschichte 2 2 Religionslehre/ 2 1- 2 Ethik Wirtschaftslehre, 5 2 2 insbes. Betriebs- wirtschaftslehre Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Mathematik 3 3-5 Physik 2 2 Chemie 2 2 Biologie 2 2 2 Technikwissen- 4 schaft Technologie 4 3 3 Technisches 2 Zeichnen Rechnungs- 2 wesen Daten- 3 verarbeitung Ernährungslehre 3 Agrartechnik 3 Sport 2 2 Kompensations- 2- 4 bzw. Orien- tierungsstunden * zu den Fremdsprachen beachten Sie bitte die Infobox auf Seite 17 Nach Durchlauf des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs in der Mittelstufe wird die Stundentafel um vier Stunden erweitert.
20 ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG nicht bereits zweimal besucht haben. Unberührt Tipp hiervon bleibt die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung der letzten Jahrgangsstufe der Zeitmanagement Mittelstufe. Wie teile ich meine Zeit richtig ein? Wo sind die „Zeitfresser“ zu finden? Erfolgreiches Arbeiten in der gymnasialen Ober- stufe und im beruflichen Gymnasium erfordert ein gutes, effi- Welche Bedingungen muss ich zientes Zeitmanagement. Bitte beachten Sie bei Ihrer persön- für die Zulassung zur zweijährigen lichen Zeit- und Terminplanung, dass der Unterricht in der Qualifikationsphase erfüllen? Regel auch an Nachmittagen stattfindet. Anschließend soll noch ausreichend Zeit für Hausaufgaben, Ausarbeitung von Zur zweijährigen Qualifikationsphase wird zuge- Referaten und Klausurvorbereitung sowie Arbeitsgemein- lassen, wer in jedem verbindlichen Fach am Ende schaften (z. B. Schultheater, Schulmusik, Sportgruppe) zur der Einführungsphase mindestens fünf Punkte er- Verfügung stehen. reicht hat oder entsprechend ausgleichen kann. Hilfreich ist sicherlich auch das Führen eines Terminplaners, Jedes verbindliche Fach, in dem weniger als fünf um die Übersicht über die anstehenden Aufgaben zu behalten. Punkte erreicht wurden, muss durch mindestens Zeitmanagement kann auch Bestandteil einer Projektwoche zehn Punkte in einem anderen oder mindestens „Methodenkompetenz bzw. -management“ sein. Vielleicht jeweils sieben Punkte in zwei anderen verbindli- regen Sie ein solches Trainingsangebot, falls noch nicht vor- chen Fächern ausgeglichen werden. handen, in Ihrer Schule an! Für die Fächer Deutsch, die verpflichtenden Fremdsprachen (vgl. Infobox „Fremdsprachen“ Welche Inhalte werden in den auf Seite 17) und Mathematik kann der Aus- einzelnen Fächern gelehrt? gleich nur durch ein anderes Fach oder zwei andere Fächer dieser Fächergruppe erfolgen. Für die oben aufgeführten Fächer gibt es jeweils eigene Lehrpläne. Unter www.kultusministerium. Keine Zulassung zur Qualifikationsphase erfolgt, hessen.de können Sie sich einen Überblick über wenn den Unterrichtsstoff für die Einführungsphase und die Qualifikationsphase verschaffen. Am Schul- ein verbindliches Fach mit null Punkten abge- jahresanfang werden Ihre Lehrkräfte nähere Ein- schlossen wurde, zelheiten zum Unterrichtsstoff der Einführungs- phase vorstellen. in zwei der Fächer Deutsch, der verpflichtenden Fremdsprache / den verpflichtenden Fremd- sprachen, Mathematik oder im beruflichen Ist eine Wiederholung der Gymnasium im späteren fachrichtungsbezoge- Einführungsphase möglich? nen Leistungsfach weniger als fünf Punkte er- reicht wurden, Die Wiederholung der Einführungsphase ist nur möglich, wenn Sie die Jahrgangsstufe, in der Sie in drei und mehr verbindlichen Fächern weni- den Mittleren Bildungsabschluss erworben haben, ger als fünf Punkte erreicht wurden. Die Qualifikationsphase In der zweijährigen Qualifikationsphase erhalten Sie wählen aus dem Angebot der Schule zwei Sie durch Unterricht in Leistungs- und Grund- Leistungskurse, die mit einem erhöhten Stunden- kursfächern die Möglichkeit, die Voraussetzungen volumen unterrichtet werden. Alle weiteren Kurse für eine erfolgreiche Abiturprüfung zu erwerben. werden als Grundkurse belegt.
ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG 21 Tipp Welche Kurse sind Pflicht? Mindestens während des ersten Jahres der Quali- fikationsphase müssen Sie die folgenden Fächer Verbindliche Unterrichtsfächer für alle vier Halb- belegen: jahre sind: Politik und Wirtschaft, Deutsch, Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel eine aus der Mittelstufe fortgeführte (nur gymnasiale Oberstufe) oder ein Fremdsprache, Ersatzfach (nur berufliches Gymnasium). Geschichte, Religionslehre oder Ethik, Selbstverständlich können Sie den Unterricht in Mathematik, diesen Fächern auch freiwillig bis zum Ende der eine Naturwissenschaft, Qualifikationsphase besuchen und gegebenen- Sport. falls auch in die Gesamtqualifikation einbringen. Im beruflichen Gymnasium darüber hinaus: In der gymnasialen Oberstufe müssen Sie über Technikwissenschaft und Technologie oder die hier genannten Belegverpflichtungen hinaus Wirtschaftslehre, Rechnungswesen und nochmals während zweier Halbjahre Datenverarbeitung oder eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Ernährungslehre und Wirtschaftslehre des Naturwissenschaft oder Informatik belegen. Haushalts oder Agrartechnik und Wirtschaftslehre des Landbaus. Übersicht zur Belegverpflichtung in der zweijährigen Qualifikationsphase (Halbjahre Q1 bis Q4) in der gymnasialen Oberstufe Erstes Aufgabenfeld Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Q1 Q2 Q3 Q4 Deutsch Eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache Eine weitere Fremdsprache Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel Zweites Aufgabenfeld Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Q1 Q2 Q3 Q4 Politik und Wirtschaft Geschichte Religionslehre (ev. /kath.) oder Ethik Drittes Aufgabenfeld Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Q1 Q2 Q3 Q4 Mathematik Eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie o. Physik) Eine weitere der oben genannten Naturwissen- schaften oder Informatik Sport = zu belegende Kurse = entweder eine weitere Fremdsprache Q1 bis Q4 = Halbjahre in der oder eine weitere Naturwissenschaft Qualifikationsphase oder Informatik
22 ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG Übersicht zur Belegverpflichtung in der zweijährigen Qualifikationsphase (Halbjahre Q1 bis Q4) im beruflichen Gymnasium Erstes Aufgabenfeld Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Q1 Q2 Q3 Q4 Deutsch Eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache Eine weitere Fremdsprache Kunst oder Musik oder Ersatzfach Zweites Aufgabenfeld Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Q1 Q2 Q3 Q4 Politik und Wirtschaft Geschichte Religionslehre (ev. / kath.) oder Ethik Drittes Aufgabenfeld Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Q1 Q2 Q3 Q4 Mathematik Eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) je nach Fachrichtung Sport = zu belegende = im beruflichen Gymnasium Q1 bis Q4 = Halbjahre in der Kurse nur zu belegen, wenn Sie Qualifikationsphase keine zweite Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 7-10 erlernt haben Ergänzende Belegverpflichtungen im beruflichen Gymnasium Fachrichtung Wirtschaft: Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft: Wirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirt- Ernährungslehre (LK) in allen vier Halbjahren, schaftslehre (LK) in allen vier Halbjahren, Wirtschaftslehre des Haushalts in allen vier Rechnungswesen im ersten Jahr der Qualifi- Halbjahren, kationsphase, ein ergänzender Grundkurs. Datenverarbeitung im ersten Jahr der Quali- fikationsphase, Fachrichtung Agrarwirtschaft: ein ergänzender Grundkurs Agrartechnik (LK) in allen vier Halbjahren, Wirtschaftslehre des Landbaus in allen vier Fachrichtung Technik: Halbjahren, Technikwissenschaft (LK) in allen vier Halbjahren, ein ergänzender Grundkurs. Technologie in allen vier Halbjahren, ein ergänzender Grundkurs.
ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG 23 Tipp Wahl der Leistungskurse Fachübergreifender bzw. fächerverbindender Unterricht Gymnasiale Oberstufe Einer Ihrer Leistungskurse muss entweder Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe ist eine fortgeführte Fremdsprache oder fachbezogen, fachübergreifend und fächerverbin- Mathematik oder dend angelegt. Die Schule bietet in der Qualifi- eine Naturwissenschaft sein. kationsphase pro Jahrgangsstufe mindestens ein Das weitere Leistungskursfach können Sie je nach fachübergreifendes oder fächerverbindendes Neigung und Interesse aus dem Angebot Ihrer Lernangebot oder ein entsprechendes Projekt an. Schule wählen. Dieses sogenannte interdisziplinäre Arbeiten bereitet Sie gut auf Studium und Beruf vor. Berufliches Gymnasium Der erste Leistungskurs muss entweder Info Deutsch oder eine fortgeführte Fremdsprache oder Was ist fachübergreifender bzw. fächerverbindender Mathematik oder Unterricht? eine Naturwissenschaft sein. In diesem Unterricht werden die Fächergrenzen verlassen Das zweite Leistungsfach ist durch die Wahl der und z. B. ein gesellschaftlich relevantes Thema, etwa Genetic beruflichen Fachrichtung bestimmt. Es können fol- Engineering, in Englisch, Politik und Wirtschaft und Biologie gende Fächer als Leistungsfach gewählt werden: über die Fächergrenzen hinweg gemeinsam bearbeitet. Über interessante Projekte können Sie sich zum Beispiel unter Wirtschaft: http://sform.bildung.hessen.de/gymnasium/skii/interdis Wirtschaftslehre, insbesondere informieren. Betriebswirtschaftslehre Technik: Technikwissenschaft (Maschinenbau, Elektro- Tipp technik, Bautechnik, Physik, Chemie, Biologie und Datenverarbeitungstechnik, Schwerpunkt Informieren Sie sich vor Anmeldung in der gymnasialen bezogen oder Schwerpunkt übergreifend) Oberstufe bzw. am beruflichen Gymnasium Ihrer Wahl gründlich über das voraussichtliche Leistungskursangebot. Ernährung und Hauswirtschaft: Ernährungslehre Agrarwirtschaft: Info Agrartechnik Leistungskurse Als Leistungskurse können Sie nur Fächer wählen, die Sie in Der Stundenplan der gesamten Einführungsphase betrieben und am Ende mit mindestens fünf Punkten abgeschlossen haben. Ihr persönlicher Stundenplan setzt sich nach der Wahl Ihrer Leistungs- und Grundkurse zusammen. Fremdsprachen als Leistungskurse Die beiden Leistungskurse werden dabei Eine Fremdsprache, ausgenommen Altgriechisch, können fünfstündig, die Grundkurse Deutsch und Sie nur als Leistungskurs wählen, wenn Sie einschließlich der Mathematik vierstündig, in den Fremdsprachen, Einführungsphase wenigstens in fünf Jahrgangsstufen durch- Naturwissenschaften, Geschichte, Politik und gehend in dieser Fremdsprache Unterricht hatten oder gleich- Wirtschaft dreistündig unterrichtet. Einige Grund- wertige Kenntnisse nachweisen. kurse, so z. B. die Religionslehren, Ethik, Musik und Kunst können zwei- oder dreistündig unter- richtet werden. Im beruflichen Gymnasium können Geschichte sowie Politik und Wirtschaft zweistündig unterrich- tet werden.
24 ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG Die Abiturprüfung Im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase legen Sie die Abiturprüfung ab. Um zur Abiturprüfung Info zugelassen zu werden, müssen bestimmte Bedin- gungen erfüllt sein. Nichtbestehen der Abiturprüfung Auch nachdem die schriftliche Abiturprüfung abgelegt wurde, kann noch die Nichtzulassung zur mündlichen Abitur- Zulassungsbedingungen zur prüfung wegen fehlender Gesamtqualifikation erfolgen. Abiturprüfung Zur Abiturprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie die Bedingungen über die Verweildauer in Diese verbindlichen Prüfungsfächer können nicht der gymnasialen Oberstufe bzw. im beruflichen durch eine besondere Lernleistung ersetzt wer- Gymnasium erfüllen (siehe Verweildauer in der den! gymnasialen Oberstufe und im beruflichen Gymnasium, Seite 15), In Ihren Prüfungsfächern müssen Sie in der ge- die Verpflichtungen in einer zweiten Fremd- samten Einführungs- und Qualifikationsphase unter- sprache erfüllt haben oder erfüllen (siehe richtet worden sein. Informationen für die Fremdsprachen, Seite 17), Beispiele: Wenn Sie in der Einführungsphase Musik in der Qualifikationsphase die verbindlichen gewählt haben, sich in der Qualifikationsphase Kurse besucht haben bzw. im Prüfungshalb- jedoch für Kunst entscheiden, können Sie weder jahr besuchen (siehe Belegverpflichtung, Seite in Musik noch in Kunst eine Prüfung ablegen. Das 21/22), gleiche gilt für einen Wechsel zwischen einer Reli- die verbindlichen Grund- und Leistungskurse gionslehre und Ethik. aller vier Halbjahre mit entsprechender Punkt- zahl nachweisen bzw. am Ende des Prüfungs- Alle drei Aufgabenfelder müssen durch die Abitur- halbjahres nachweisen können (siehe Gesamt- prüfungen abgedeckt sein. Die drei schriftlichen qualifikation, Seite 26 ff.). Prüfungsfächer müssen dabei mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken. Folgende Fächer können nicht als Prüfungs- Die Prüfungsfächer fächer gewählt werden: Verpflichtende Fächer Gymnasiale Oberstufe Die Abiturprüfung werden Sie in fünf Teilprüfun- Darstellendes Spiel gen ablegen. Die folgenden Fächer werden ver- pflichtend geprüft: Berufliches Gymnasium Kunst, Musik, Sport und Technologie Gymnasiale Oberstufe Deutsch Mathematik Die schriftliche Abiturprüfung eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik Die schriftlichen Abiturprüfungen finden vor den Osterferien statt. In der Prüfungsphase schreiben Berufliches Gymnasium Sie die Abiturarbeiten in Ihren beiden Leistungs- Deutsch kursen und dem von Ihnen gewählten dritten Prü- Mathematik oder eine Fremdsprache fungsfach auf Grundkursniveau. fachrichtungsbezogenes Leistungsfach
ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG 25 Tipp Die Aufgabenstellungen werden bei den schriftli- Mündliche Prüfung chen Prüfungen im Leistungskursbereich und im dritten Prüfungsfach landesweit einheitlich durch Die Aufgaben für eine mündliche Prüfung erwach- das Kultusministerium vorgegeben. In Ihren schrift- sen aus dem Inhalt der Lehrpläne und beziehen lichen Prüfungsfächern werden Ihnen mehrere sich auf Sachgebiete und Lernziele aus mindes- gleichwertige Aufgabenvorschläge bzw. Teilauf- tens zwei Zalbjahren der Qualifikationsphase. Die gaben zur Auswahl vorgelegt. Die Aufgaben er- mündliche Prüfung ist in der Regel eine Einzel- wachsen aus dem Inhalt der Lehrpläne für das prüfung. Für die Vorbereitungszeit werden min- jeweilige Prüfungsfach. Für die schriftlichen Prü- destens 20 Minuten angesetzt. fungen sind es die Inhalte bis zum Beginn des Prüfungshalbjahres. Die Erstkorrektur der Arbei- ten erfolgt wie bisher durch Ihre Lehrkräfte. Die Info Zweitkorrektur wird von einer weiteren Lehrkraft Ihrer oder einer anderen Schule durchgeführt. Zusätzliche mündliche Prüfung Sollten Sie das Ergebnis in einem Fach oder die Durch- schnittsnote auf dem Abiturzeugnis verbessern wollen, so Die mündliche Abiturprüfung können Sie sich freiwillig einer mündlichen Prüfung im ersten bis dritten Abiturfach unterziehen. Bitte bedenken Sie bei Die Prüfungsaufgaben für die mündliche Abitur- Ihrer Entscheidung, dass Sie von dieser Prüfung nicht zurück- prüfung werden von einer Lehrkraft gestellt, von treten können, so dass das Prüfungsergebnis in jedem Falle der Sie in der Qualifikationsphase unterrichtet in die Abiturnote eingeht. Eine Verschlechterung ist also wurden. nicht ausgeschlossen. Eine zusätzliche mündliche Prüfung kann gegebenenfalls Im mündlichen Abitur ist die vierte Abiturprüfung auch verpflichtend vom Prüfungsausschuss festgelegt werden. eine mündliche Prüfung. Die fünfte Teilprüfung ist entweder eine mündliche Prüfung oder eine Präsentationsprüfung oder eine besondere Lern- leistung. In einer mündlichen Prüfung ist Prüfungs- Präsentationsprüfung inhalt der Unterrichtsstoff bis zum Ende der Qualifikationsphase, für die Präsentation bis zur Bei einer Präsentation halten Sie im Rahmen der Aushändigung der Aufgabe. Die einzelnen münd- Abiturprüfung einen durch Medien unterstützten lichen Prüfungen sowie das Kolloquium zur Vortrag, bei dem Sie unter anderem zeigen, dass besonderen Lernleistung dauern pro Prüfungsteil- Sie Auswahl und Einsatz der Medien kritisch nehmerin bzw. Prüfungsteilnehmer in der Regel 20 reflektieren. Mögliche Bestandteile der Präsenta- Minuten, die Präsentation in der Regel 30 tion können auch naturwissenschaftliche Experi- Minuten. Die mündlichen Abiturprüfungen finden mente sowie musikalische oder künstlerische nach Ende der Kursphase, frühestens im Juni statt. Darbietungen sein. Die Präsentation kann fach- Präsentationen oder Kolloquien zu einer beson- übergreifend sein, muss aber den Schwerpunkt in deren Lernleistung können bereits früher stattfin- einem von Ihnen gewählten Fach haben. Die Auf- den. Über die genauen Termine werden Sie von gabenstellung erfolgt durch die betreuende Ihrer Schule rechtzeitig informiert. Lehrkraft. Sie erhalten die Aufgabenstellung für eine Präsentation in der Regel am Tag nach der letzten schriftlichen Prüfung und haben zur Be- arbeitung mindestens vier Unterrichtswochen Zeit. Im Anschluss an den Vortrag findet ein Kol- loquium statt.
26 ABITUR IN HESSEN – EIN GUTER WEG Besondere Lernleistung Lernleistung gilt eine Arbeit, in der eine Auf- gabenstellung selbstständig konzipiert, bearbeitet, Eine besondere Lernleistung können Sie im reflektiert und dokumentiert wird. Zum Beispiel Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindes- können ein Beitrag aus einem vom Land geför- tens zwei Halbjahren erbringen. Als besondere derten Wettbewerb, eine Jahresarbeit, die Ergeb- nisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums als besondere Lernleis- Info tung anerkannt werden. Eine besondere Lern- leistung kann auch im Rahmen eines Leistungs- „Präsentation und besondere Lernleistung“ kurses stattfinden, die weiteren Verpflichtungen, Informationen und gelungene Beispiele zu Präsentation und z. B. Abdeckung der Aufgabenfelder, müssen je- besonderer Lernleistung finden Sie auf dem Hessischen doch erfüllt sein. Die Anmeldung, die spätestens Bildungsserver unter zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikations- phase erfolgt, ist verbindlich und kann später nicht Präsentation: widerrufen werden. Nach Abschluss der Arbeiten http://sform.bildung.hessen.de/gymnasium/skii/fuenftes_pf/ an der besonderen Lernleistung stellen Sie in praes/mat/ einem in der Regel 20-minütigen Kolloquium die Ergebnisse Ihrer besonderen Lernleistung dar, Besondere Lernleistung: erläutern diese und antworten auf Fragen. http://sform.bildung.hessen.de/gymnasium/skii/fuenftes_pf/ bell/material_bll/ Die Gesamtqualifikation Was bedeutet „Gesamtqualifikation“? Die Ergebnisse aus Ihren Kursen der vier Halb- jahre der Qualifikationsphase und Ihrer Abitur- Die Gesamtqualifikation ist das Gesamtergebnis prüfung werden nach einem bestimmten Modus aus den im Leistungskurs-, Grundkurs- und Abitur- zur Gesamtqualifikation zusammengefasst, aus bereich erreichten Leistungen. der sich die Abiturnote errechnet. Erwerb der allgemeinen Hochschulreife Mindestens 280 Punkte – höchstens 840 Punkte Grundkurs- Leistungskurs- Abiturbereich bereich bereich 22 Grundkurse 8 Leistungskurse mindestens 100 Punkte mindestens 110 Punkte mindestens 70 Punkte maximal 300 Punkte maximal 330 Punkte maximal 210 Punkte Um das Abitur zu erwerben, benötigen Sie mindestens 280 Punkte.
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