ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv - (Reiserücktritts-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung)

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ADAC Versicherung AG

                    ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv
                    (Reiserücktritts-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung)

                    Inhalt		                                                 Seite

                    Pflichtinformationen		                                       2

                    Datenschutzinformation ADAC Versicherung AG                  4

                    Besondere Informationen und Versicherungsbedingungen         7
                      Besondere Informationen		                                  8
                      Versicherungsbedingungen		                                 8

                    Service
                      So reichen Sie die Rechnungen zur Erstattung ein          11
                      Kontakt		                                                 12
01.19/PDF/adac.de

                                                                –1–
Pflichtinformationen zur
ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv                                                                                         ADAC Versicherung AG

Aufgrund der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsver­trägen (VVG-              Jahresbeitrag in Euro (Brutto inkl. der derzeit gültigen Vers.-Steuer)
InfoV), sind wir als Versicherer verpflichtet, Ihnen die folgenden Informationen zu über-          Beitrags-    Vers.-Summe Tarif Exklusiv
mitteln.                                                                                           tabelle für (Reisepreis) Reiserücktritts-Versicherung
                                                                                                                bis ...         und Reiseabbruch-Versicherung
Informationen zum Versicherungsunternehmen                                                                                              Einzelvertrag                 Familienvertrag
                                                                                                                                   mit SB*         ohne SB        mit SB*       ohne SB
1. Ihr Versicherer:                                                                                ADAC             1.000 €           29 €            36 €               –            –
                                                                                                   Mitglieder       2.000 €           49 €            59 €           59 €          78 €
   ADAC Versicherung AG                                                                            unter
   81362 München                                                                                                    3.000 €           79 €            99 €           83 €        108 €
                                                                                                   66 Jahren
   Gesellschaftsangaben                                                                                             4.000 €         105 €           109 €          109 €         145 €
                                                                                                                    5.000 €         128 €           171 €          115 €         160 €
                                                                                                                    7.500 €         197 €           256 €          208 €         270 €
2. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers:                                                                       10.000 €         263 €           342 €          238 €         360 €
   ADAC Versicherung AG                                                                            ADAC             1.000 €           43 €            56 €               –            –
   Hansastraße 19                                                                                  Mitglieder       2.000 €           78 €          108 €            90 €        117 €
   80686 München                                                                                   ab               3.000 €         125 €           150 €          135 €         176 €
   Gesellschaftsangaben                                                                            66 Jahren
                                                                                                                    4.000 €         150 €           165 €          180 €         215 €
                                                                                                                    5.000 €         188 €           265 €          218 €         279 €
                                                                                                                    7.500 €         321 €           417 €          338 €         439 €
3. 	Die ADAC Versicherung AG bietet als ihr Hauptgeschäft Schutzbrief­leistungen sowie                            10.000 €         428 €           557 €          451 €         586 €
   Reisekranken-, Reiserücktritts-, Privathaftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversiche-
   rungen an.
                                                                                                  Monatliche Zahlung in Euro (Brutto inkl. der derzeit gültigen Vers.-Steuer)
Informationen zur angebotenen Leistung                                                            Monatliche Zahlung nur mit SEPA-Lastschriftmandat
                                                                                                  ADAC Mitglieder, Tarif mit Selbstbeteiligung*
4. 	Im Rahmen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv hilft Ihnen die ADAC Ver-
   sicherung AG die finanziellen Folgen zu mildern, die bei einer unerwarteten Absage             Einzelvertrag Vers.-Summe (Reisepreis) bis ... 5.000 €             7.500 €          10.000 €
   oder einem unerwarteten Abbruch einer Reise (z. B. wegen einer unerwarteten                    unter         Monatliche Zahlung
   schweren Erkrankung), bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrs­mittels bei der Hin-          66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             11,20                17,24           23,01
   und Rückreise, bei verspätetem Reiseantritt, verspäteter Rück­reise oder der Unter-                          entspricht im Jahr                134,40               206,88          276,12
    brechung einer Rundreise entstehen. Neben der finanziellen ­Unterstützung hilft Ih-           ab            Monatliche Zahlung
   nen die ADAC Versicherung AG auch mit organisatorischen Maßnahmen, die bei                     66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             16,45                28,09           37,45
   einem verspäteten Reiseantritt, einer verspäteten Rückreise oder der Verspätung                              entspricht im Jahr                197,40               337,08          449,40
   öffentlicher Verkehrsmittel bei der Hin- und Rückreise anfallen. Die Leistungen                Familienvertrag
   werden als Kostenerstattung oder als Serviceleistung erbracht. Der in dem von                  unter         Monatliche Zahlung
   Ihnen gewählten Tarif angegebene maximale Reisepreis ist die Obergrenze                        66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             10,07                18,20           20,83
   ­(Versicherungssumme) für erstattungsfähige Leistungen. Maßgebend für die Leis-                              entspricht im Jahr                120,84               218,40          249,96
    tungserbringung sind die Versicherungs­bedingungen zur ADAC Reiserücktritts-Versi-            ab            Monatliche Zahlung
    cherung Exklusiv. Bei Serviceleistungen müssen noch die besonderen Voraussetzun-              66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             19,08                29,57           39,46
    gen für die Durchführung der Hilfeleistung vorliegen. Die Leistungen sind fällig und                        entspricht im Jahr                228,96               354,84          473,52
    werden erbracht, wenn die Feststellungen des Versicherungsfalles und des ­Umfangs
   der Leistungen beendet sind und alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Die ge-
   genseitigen Rechte und Pflichten, Höchstgrenzen der L­eistungen ­         sowie die            ADAC Mitglieder, Tarif ohne Selbstbeteiligung
    Tarifbestimmungen regeln sich nach dem Versicherungsschein, den Besonderen
    ­                                                                                             Einzelvertrag Vers.-Summe (Reisepreis) bis ... 5.000 €             7.500 €          10.000 €
    ­Informationen und den Versicherungs­bedingungen der ADAC Reiserücktritts-Versi-              unter         Monatliche Zahlung
     cherung Exklusiv.                                                                            66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             14,96                22,40           29,93
5. 	Der Beitrag richtet sich nach dem zu versichernden Personenkreis, dem ­Alter des                           entspricht im Jahr                179,52               268,80          359,16
   Versicherungsnehmers, dem zu versichernden Reisepreis sowie dem Bestehen oder                  ab            Monatliche Zahlung
   Nichtbestehen einer ADAC Mitgliedschaft. Es gibt ­Tarife mit und ohne Selbstbeteili-           66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             23,19                36,49           48,74
   gung. Der sich aus der Beitragstabelle ergebende Beitrag ist dem Versicherungs-                              entspricht im Jahr                278,28               437,88          584,88
   schein zu entnehmen. In dem Beitrag ist die gesetzliche Versicherungssteuer ent­               Familienvertrag
   halten.                                                                                        unter         Monatliche Zahlung
                                                                                                  66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             14,00                23,62           31,50
                                                                                                                entspricht im Jahr                168,00               283,44          378,00
                                                                                                  ab            Monatliche Zahlung
                                                                                                  66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             24,42                38,41           51,28
                                                                                                                entspricht im Jahr                293,04               460,92          615,36

                                                                                                   *Selbstbeteiligung 20  % des erstattungsfähigen Schadens,
                                                                                                     mindestens 25 Euro pro Person – entfällt bei stationärem Krankenhausaufenthalt
                                                                                                  **11,35  % effektiver Jahreszins bei 5  % monatlichem Zuschlag

                                                                                            –2–
Jahresbeitrag in Euro (Brutto inkl. der derzeit gültigen Vers.-Steuer)                               8. Widerrufsbelehrung
Beitrags-   Vers.-Summe Tarif Exklusiv                                                                  Widerrufsrecht
tabelle für (Reisepreis) Reiserücktritts-Versicherung                                                   Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
            bis ...      und Reiseabbruch-Versicherung
                                                                                                        Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt,
                               Einzelvertrag             Familienvertrag
                                                                                                        nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich
                           mit SB*       ohne SB      mit SB*      ohne SB
                                                                                                        der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7
Personen        1.000 €       35 €         46 €             –            –
ohne                                                                                                    Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4
                2.000 €       70 €         91 €         74 €          96 €                              der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Text-
ADAC Mit-       3.000 €     105 €         136 €        110 €        144 €
gliedschaft                                                                                             form erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 i
unter           4.000 €     140 €         182 €        147 €        192 €                               Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 c des
66 Jahren       5.000 €     175 €         227 €        184 €        239 €                               Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufs-
                7.500 €     262 €         341 €        276 €        359 €                               frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten
               10.000 €     350 €         455 €        368 €        479 €                               an: ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München, Telefax (0 89)
Personen        1.000 €       57 €         74 €             –            –                              76 76 48 66 oder E-Mail: service.vertragsaenderung@adac.de
ohne            2.000 €     114 €         148 €        120 €        156 €
ADAC Mit-                                                                                               Widerrufsfolgen
                3.000 €     171 €         222 €        180 €        234 €                               Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir er-
gliedschaft
                4.000 €     228 €         296 €        240 €        312 €                               statten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der
ab
                5.000 €     285 €         370 €        300 €        390 €                               Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem
66 Jahren
                7.500 €     427 €         555 €        450 €        584 €                               Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zu-
               10.000 €     569 €         740 €        599 €        779 €                               gang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt
                                                                                                        es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie (siehe Versiche-
                                                                                                        rungsschein) pro Tag. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüg-
Monatliche Zahlung in Euro (Brutto inkl. der derzeit gültigen Vers.-Steuer)                             lich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungs-
Monatliche Zahlung nur mit SEPA-Lastschriftmandat                                                       schutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge,
                                                                                                        dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen
Ohne ADAC Mitgliedschaft, Tarif mit Selbstbeteiligung*                                                  (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Einzelvertrag Vers.-Summe (Reisepreis) bis ... 5.000 €            7.500 €          10.000 €
                                                                                                        Besondere Hinweise
unter         Monatliche Zahlung                                                                        Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch so-
66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             15,32               22,92           30,63              wohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufs-
              entspricht im Jahr                183,84              275,04          367,56              recht ausgeübt haben.
ab            Monatliche Zahlung
66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             24,94               37,37           49,79              Ende der Widerrufsbelehrung
              entspricht im Jahr                299,28              448,44          597,48
                                                                                                     9.	Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres
Familienvertrag
                                                                                                         Jahr.
unter         Monatliche Zahlung
66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             16,10               24,15           32,20          10. 	Der Vertrag kann spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf in Textform gekündigt
              entspricht im Jahr                193,20              289,80          386,40              ­werden. Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag kündigen.
ab            Monatliche Zahlung                                                                         Im Übrigen endet Ihr Vertrag automatisch zum Ende des jeweiligen Versicherungs­
66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             26,25               39,38           52,41               jahres, wenn Sie einen Tarif für ADAC Mitglieder abgeschlossen haben und I­hre
              entspricht im Jahr                315,00              472,56          628,92              ADAC Mitgliedschaft endet

                                                                                                    11.	Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ohne ADAC Mitgliedschaft, Tarif ohne Selbstbeteiligung
Einzelvertrag Vers.-Summe (Reisepreis) bis ... 5.000 €            7.500 €          10.000 €         12. 	Es gilt deutsches Recht. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie
unter         Monatliche Zahlung                                                                        entweder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren
66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             19,86               29,83           39,82              Geschäftssitz örtlich zuständig ist. Wir können ­Ansprüche aus Ihrem Versicherungs-
              entspricht im Jahr                238,32              357,96          477,84              vertrag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zustän-
ab            Monatliche Zahlung                                                                        dig ist. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             32,38               48,56           64,75              außerhalb Deutschlands verlegt haben, oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher
                                                                                                        ­Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das G ­ ericht als
              entspricht im Jahr                388,56              582,72          777,00
                                                                                                        vereinbart, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist.
Familienvertrag
unter         Monatliche Zahlung                                                                    13. 	Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages werden in
66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             20,91               31,42           41,91              deutscher Sprache geführt.
              entspricht im Jahr                250,92              377,04          502,92
ab            Monatliche Zahlung                                                                    Informationen zum Rechtsweg
66 Jahren     (inkl. 5 % Zuschlag)**             34,13               51,10           68,16
              entspricht im Jahr                409,56              613,20          817,92              	
                                                                                                    14. Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Versi-
                                                                                                        cherungsvermittler kommen, die nicht mehr gemeinsam geklärt ­werden können,
 *Selbstbeteiligung 20 % des erstattungsfähigen Schadens,                                              können Sie sich an folgende Schlichtungsstelle wenden:
  mindestens 25 Euro pro Person – entfällt bei stationärem Krankenhausaufenthalt                        	
                                                                                                        Versicherungsombudsmann e.V.
**11,35 % effektiver Jahreszins bei 5 % monatlichem Zuschlag                                            Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
                                                                                                        	
                                                                                                        Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Internet unter
    	 den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge, sofern keine Ratenzahlung
6. Bei                                                                                                  www.versicherungsombudsmann.de
    vereinbart ist. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn der
    erste Beitrag oder die erste Rate rechtzeitig gezahlt wird. Die jährlichen Folgebeiträ-             Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
    ge müssen jeweils am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt,
    bezahlt werden. Eine Raten­zahlung ist nur in Verbindung mit dem SEPA-Lastschrift-              15. 	Die ADAC Versicherung AG nimmt nicht an einem Streitbeilegungs­verfahren vor ei-
   verfahren möglich. Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, sind die                 ner Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbei­legungsgesetz teil.
   noch aus­stehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in                   16. 	Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die wir nicht mehr ge-
   ­Verzug sind. Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.                 meinsam klären können, haben Sie die Möglichkeit sich an die staatliche Aufsicht-
                                                                                                        behörde für Versicherungen zu wenden:
Informationen zum Versicherungsvertrag                                                                  	
                                                                                                        Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                                                                                                        	
                                                                                                        Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
7.	Der Versicherungsvertrag ist abgeschlossen, wenn der Versicherer Ihren ­Antrag durch
    Übersendung des Versicherungsscheins oder durch Aushändigung über eine ADAC
    Vertriebsstelle angenommen hat. Das gilt auch bei Beantragung der Versicherung
    per Internet oder Telefon. Ist unserem Angebot ein Überweisungsformular ­beigefügt,
    kommt der Versicherungsvertrag mit Zahlung des Beitrags zustande. Über Beginn
    und Ende des Versicherungsvertrages gibt der Versicherungsschein Auskunft. Der Ver-
    sicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag
    oder die erste Rate rechtzeitig gezahlt haben.

                                                                                              –3–
Datenschutzinformation
ADAC Versicherung AG                                                                                                               ADAC Versicherung AG

Die ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München (nachfolgend „wir“ oder                     Soweit sensible Daten (gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten) zur
„uns“ oder „ADAC Versicherung AG“) ist ein deutsches Versicherungsunternehmen und                   Durchführung der Leistungen oder Ansprüche/Schadensabwicklungen der Versiche-
ein Unternehmen der ADAC SE.                                                                        rungen verarbeitet werden müssen, werden wir von der betroffenen Person vorab zusätz-
Im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft verarbeiten wir personenbezogene                      lich eine Einwilligung einholen.
Daten von Versicherten, Antragstellern oder weiteren Personen (nachfolgend „betroffene              Falls erforderlich, werden wir Ihre Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen, bei
Person“ oder „Betroffener“). Dies macht uns zum „Verantwortlichen“ für die Verarbeitung             Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Perso-
der personenbezogenen Daten der Betroffenen.                                                        nenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden
                                                                                                    erheben und entsprechend eine Schweigepflichtentbindung einholen müssen (Art. 9
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Ihrem Versi-                  Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. § 213 VVG).
cherungsverhältnis haben, kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten:                         Die Einholung der Einwilligung sowie der Schweigepflichtentbindung erfolgt über das
                                                                                                    Dokument „Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und
ADAC SE                                                                                             Schweigepflichtentbindungserklärung“.
Datenschutzbeauftragter
Hansastraße 19                                                                                      2.2. Rechtliche Verpflichtung
80686 München                                                                                       Wir verarbeiten Ihre Stamm- und Zahlungsdaten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen
Fax: (0 89) 76 76 53 62// E-Mail: dsb-mail@adac.de                                                  wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungs-
                                                                                                    pflichten oder unserer Beratungspflicht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die
                                                                                                    jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.
1. Arten und Quellen personenbezogener Daten
1.1. Antrag und Abschluss Versicherungsschutz                                                       2.3. Berechtigte Interessen
Soweit Sie bei uns einen Antrag auf Versicherungsschutz stellen oder diesen abschließen,            Im Zusammenhang mit folgenden Zwecken zur Erfüllung berechtigter Interessen der
verarbeiten wir Ihre Anrede, Vorname, Name, Anschrift und Geschlecht. Sie können uns                ADAC Versicherung AG und Dritter verarbeiten wir Ihre Stammdaten, Zahlungsdaten
mit Ihrem Antrag oder während der Dauer des Versicherungsverhältnisses auch freiwillig              sowie leistungsbezogene Daten auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummern mitteilen, (gemeinsam „Stammdaten“).               -	zur Netz- und Informationssicherheit und Gewährleistung des IT-Betriebs
Wir erheben unmittelbar von Ihnen auch: Ihre Abrechnungs- und Bezahldaten, (gemein-                 -	zur Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den Unternehmen der ADAC SE
sam „Zahlungsdaten“);                                                                               -	zwecks Risikoprüfung oder -beurteilung zur Risikoverminderung und -vermeidung
Ihre Stamm- und Zahlungsdaten sind dabei für den Abschluss der Versicherungspolice                      sowie Kostensicherheit
erforderlich. Wir ordnen Ihnen eine Versichertennummer zu, sofern Sie kein ADAC Mit-                -	zur Erkennung, Verhinderung und Aufklärung von Betrug, Straftaten und Revisionssi-
glied sind, wenn Sie eine Versicherungspolice abschließen. Ansonsten ist Ihre ADAC                      cherheit zum Schutz vor Leistungsmissbrauch; insbesondere nutzen wir Datenanalysen
Mitgliedsnummer auch Ihre Versichertennummer.                                                           zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können
                                                                                                    -	zwecks zentralisierter Bearbeitung zur Arbeitsteilung und Effizienzsteigerung
1.2. Freiwillige Angaben                                                                            -	zur Bearbeitung rechtlicher oder anderer Anliegen (einschließlich potentieller Anlie-
Sie können uns mit Ihrem Antrag oder während Ihres Versicherungsschutzes auf freiwilli-                 gen), die aus Ihrem Versicherungsverhältnis entstehen zur Rechtsverfolgung (gericht-
ger Basis zusätzlich folgende Daten mitteilen:                                                          liche Mahnverfahren und Klageverfahren) oder zur Abwehr von Ansprüchen
-	Telefonnummer                                                                                    -	zwecks Provision zur Vertriebsabwicklung
-	Tarifvoraussetzungen (z.B. Mitarbeiterstatus, Nachweis Schwerbehinderung, Nachweis               -	zwecks Markt- und Meinungsforschung zur Erfüllung des wirtschaftlichen Eigeninteres-
   Ausbildung, Familienverbindungen)                                                                    ses sowie Weiterentwicklung von Produkten.
                                                                                                    Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir zur Erstellung versicherungsspezifischer
1.3. Daten Dritter                                                                                  Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher
Soweit Sie uns etwa im Rahmen Ihres Versicherungsverhältnisses personenbezogene                     Vorgaben. Soweit zur Erstellung der Statistiken besondere Kategorien personenbezo-
Daten Dritter (z.B. Angehörige, Geschädigte) mitteilen, verarbeiten wir auch diese Daten.           gener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO
Wenn Sie uns personenbezogene Daten anderer Privatpersonen übermitteln, haben Sie                   i.V.m. § 27 BDSG. Die Daten aller mit einer ADAC Gesellschaft bestehenden Verträge
diese Personen über ihre Rechte in Bezug auf die personenbezogenen Daten zu infor-                  nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur
mieren. Sie sind auch dafür verantwortlich, die Zustimmung dieser Personen einzuholen               Beratung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung, für Kulanzentschei-
(wenn Sie nicht selbst die Zustimmung in deren Namen geben dürfen), soweit eine                     dungen oder für umfassende Auskunftserteilungen.
Zustimmung gesetzlich vorgeschrieben ist.                                                           Wir verarbeiten Ihre Daten zur Verkaufsförderung sowie Bekanntmachung neuer Produkte
Soweit Sie uns Daten als Dritter mitteilen, verarbeiten wir auch diese personenbezo-                zwecks Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der
genen Daten.                                                                                        ADAC SE und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen.

1.4. Leistungsbezogene Daten
Soweit Sie uns bei der Geltendmachung von Leistung oder Ansprüchen/Schäden im                        Widerspruchsrecht
Rahmen Ihres Versicherungsschutzes weitere Daten mitteilen bzw. Dienste in Anspruch
nehmen, verarbeiten wir auch diese Daten (gemeinsam „Leistungsbezogene Daten“) zu                    Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken
diesem Zwecken.                                                                                      der Marktforschung und Werbung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerspre-
Andernfalls kann die Leistung oder der Anspruch/die Schadensabwicklung nicht er-                     chen, mit der Folge, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht länger zu diesen Zwe-
bracht werden.                                                                                       cken verarbeitet werden.

1.5. Sensible Daten                                                                                  Ihren Widerspruch können Sie jederzeit per Post, Fax oder E-Mail an uns richten.
Unter bestimmten Umständen können wir besondere Kategorien personenbezogener                         Anschrift: ADAC e.V., Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München, Fax (089)
Daten (nachfolgend: „sensible personenbezogene Daten“) über Sie anfordern und/oder                   7676 6346 oder E-Mail: service@adac.de
erhalten. Beispielsweise könnten wir, falls es relevant ist, Zugriff auf Informationen über          -	Kennwort „Werbewiderspruch“ und/oder
Ihre Gesundheit benötigen, um Ansprüche zu bearbeiten, die Sie erheben.                              -	Kennwort „Profiling/Data Warehouse“

1.6. Weitere Datenquellen                                                                            Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser
Die ADAC Versicherung AG verarbeitet Adressdaten, die aus Quellen externer Dienstlei-                Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, wider-
ster stammen zur Aktualisierung des Adressbestandes sowie zur Gewährleistung der                     sprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei
Richtigkeit der Stammdaten zu Vertragsabwicklungszwecken.                                            denn,
                                                                                                     -	wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die
2. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen                                                            Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder
2.1. Begründung, Durchführung und Beendigung des                                                     -	die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung
     Versicherungsvertrags                                                                             von Rechtsansprüchen oder
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, verarbeiten wir Ihre Stamm- und Zah-               -	im Falle der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben – soweit die Verarbeitung der
lungsdaten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu über-                   Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist.
nehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese
Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungs-               Ihren Widerspruch können Sie jederzeit per Post, Fax oder E-Mail an uns richten.
stellung.                                                                                            Anschrift: ADAC e.V., Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München, Fax (089)
Leistungsbezogene Daten benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versiche-                    7676 5104 oder E-Mail: mb2-datenschutz@adac.de
rungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Rechtsgrundlage für die Verar-                   -	Kennwort „Widerspruch/Berechtigte Interessen“
beitungen ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO.

                                                                                              –4–
ADAC Versicherung AG

3. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten                                            4. Dauer der Datenspeicherung
3.1. Rückversicherer                                                                                Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisierten Versicherungsunterneh-               nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten
men (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schaden-            für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend
daten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über              gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jah-
das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass              ren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich
der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der                  verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unter-                 unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwä-
stützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfüllung         schegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.
unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung unserer
berechtigten Interessen erforderlichen Umfang.                                                      5. Betroffenenrechte
                                                                                                    Neben dem Recht auf Widerspruch gem. Ziff. 2 können Sie unter der o.g. Adresse Aus-
3.2. Vermittler                                                                                     kunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können
Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden,            Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten
verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benöti-             verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
gten Stamm- und Zahlungsdaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an                    Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem
die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und               strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.
                                                                                                    6. Beschwerderecht
3.3. Unternehmensgruppe                                                                             Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Daten-
Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen be-                      schutzbeauftragten zu wenden. Daneben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer
stimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in ADAC SE verbundenen Unternehmen                       Datenschutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren                Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung                 Promenade 27
von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungs-             91522 Ansbach
bearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch
ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der               7. Datenübermittlung in ein Drittland
ADAC Versicherung AG im Anhang sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer In-               Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb der Europäischen Union
ternetseite unter www.adac.de/datenschutz finden Sie die Unternehmen, die an einer                  (bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums) übermitteln, erfolgt die Übermittlung unter
zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.                                                       Beachtung der in den Art. 44 ff. DSGVO bestimmten Grundsätze für die Übermittlung
                                                                                                    personenbezogener Daten in Drittländer oder an internationale Organisationen. Danach
3.4. Externe Dienstleister                                                                          ist eine Übermittlung u. a. zulässig, wenn dem Drittland durch die EU-Kommission ein
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil            angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird (Art. 45 DSGVO), geeignete Garan-
externer Dienstleister.                                                                             tien (Art. 46 DSGVO, z. B. die Verwendung von Standardschutzklauseln oder der Ab-
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht            schluss eines Vertrags mit dem Dienstleister) bestehen oder wir Ihre Daten aufgrund ei-
nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der                      ner der in Art. 49 DSGVO genannten Ausnahmen übermitteln dürfen.
Dienstleister der ADAC Versicherung AG im Anhang sowie in der jeweils aktuellen Version             Sofern wir besondere Arten personenbezogener Daten übermitteln müssen, holen wir
auf unserer Internetseite unter www.adac.de/datenschutz entnehmen.                                  erforderlichenfalls Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2a DSGVO i.V.m. Art. 7 DSGVO ein.
3.5. Weitere Empfänger                                                                              8. Automatisierte Einzelfallentscheidungen
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger über-                   Die von Ihnen im Laufe der Antragstellung erteilten Angaben nehmen wir als Grundlage
mitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozial-         für eine automatisierte Entscheidung über das Zustandekommen des Versicherungsver-
versicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).                                 trages. Ihnen steht das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des
                                                                                                    Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunktes und auf Anfechtung der Ent-
                                                                                                    scheidung zu.

                                                                                              –5–
ADAC Versicherung AG

Anhang Datenschutzinformation
Dienstleisterliste

Betroffene Gesellschaften, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung der Stammdaten teilnehmen
ADAC e. V., ADAC Versicherung AG, ARISA S.A., ADAC Autoversicherung AG

Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags
ADAC Regionalclubs / ADAC Vertriebsstellen				                                    Entgegennahme von Willenserklärungen, Vertragsabschlüsse,
GKS (Gesellschaft für Kommunikationsservice mbH, 94936 Passau)		                  Beratung, Aktualisierung von Stammdaten;
ACS (ADAC Customer Service GmbH, 45147 Essen)			                                  GKS zusätzlich Leistungsfallbearbeitung
ADAC IT Service GmbH, 80686 München				        IT Dienstleistungen
ADAC RSR GmbH, 80686 München					              Schadenregulierung Rechtsschutz
Deutsche Anwaltshotline AG, 90443 Nürnberg				 Rechtsservices und Rechtsgeneratoren
e.Consulting AG						IT-Unterstützungsleistungen

Kategorien von Dienstleistern, bei denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur gelegentlich stattfindet und Auftragnehmer, die nur gelegentlich tätig werden
Personentransport						Unternehmen, die den Personentransport durchführen
    bodengebundener Transport
    Lufttransport
    medizinisches Begleitspersonal
    Rückführung im Todesfall
Assistance							Fallaufnahme, Deckungsprüfung, Leistungsorganisation, Leistungsbearbeitung
    ANS (Auslandsnotrufstationen)
    DLC (Dienstleistungs-Center Halle GmbH, 06110 Halle/Saale)
    MTTS (Medizinischer Transport- und Touristikservice GmbH, 18209 Bad Doberan)
    Externe Ärzte
    Assistance weltweit (Provider)
Krankenhäuser						Cost Containment, Plausibilitätsprüfung, Abklärung weiterer Leistungsverlauf
ambulante Praxen						Abklärung weiterer Leistungsverlauf
andere Versicherer						Abklärung Kostenübernahme, Regress, Kostenbeteiligung
Lotse							Durchführung von Transportleistung
Medikamenten- / Brillenversand					                                              Bereitstellung des Medikamentes oder der Brille, Kurierdienst
    Apotheken
    Optiker
    Kurierdienste
Inkassounternehmen						Forderungseinzug
Sachverständige / Gutachter					                                                 Prüfung eingereichter Schadenunterlagen, Erstellung von medizinischen und technischen Gutachten
Dienstleister für Pflegeleistungen					                                          Durchführung der Pflegeleistung

                                                                                   –6–
ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv                                                                     ADAC Versicherung AG

                                         Besondere Informationen und Versicherungsbedingungen
                                                                           (Stand 23.01.2019)

InhaltsverzeichnisSeite
Besondere Informationen                                                 8
1. Die Reiserücktritts-Versicherung.                                    8
   Die Reiseabbruch-Versicherung.                                       8
2. Wer kann die ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv abschließen? 8
3. Wichtige Hinweise                                                    8
4. Welche Regelungen liegen Ihrem Vertrag zu Grunde?                    8

Versicherungsbedingungen
A     Allgemeiner Teil                                                                                                                        8
§ 1 Was ist eine versicherte Reise?                                                                                                           8
§ 2	Wie hoch ist Ihre Versicherungsleistung?                                                                                                 8
§ 3	Wann gibt es eine Selbstbeteiligung?                                                                                                     8
§ 4	Was gilt im Falle einer Unterversicherung?                                                                                               8
§ 5	Wer sind die versicherten Personen?                                                                                                      8
§ 6	Wie werden Ansprüche geltend gemacht und Erklärungen abgegeben?                                                                          8
§ 7	Was sind „Risikopersonen“?                                                                                                               8
§ 8	Wann beginnt Ihr Versicherungsvertrag und wann müssen Sie den Beitrag bezahlen?                                                          8
§ 9	Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?                                                                                          9
§ 10	Wann kann Ihr Versicherungsvertrag beendet werden?                                                                                      9
§ 11	Wann ändert sich Ihr Beitrag?                                                                                                           9
§ 12	Was gilt, wenn Dritte ebenfalls verpflichtet sind, Leistungen zu erbringen (Subsidiarität)?                                             9

B     Reiserücktritts-Versicherung
§ 13	Bei welchen Ereignissen besteht Versicherungsschutz und was sind die Voraussetzungen?                                                   9
§ 14 Wann und wofür leisten wir nicht?                                                                                                        9
§ 15	Wann erstatten wir die Reiserücktrittskosten (Stornokosten) einer Reise?                                                                9
§ 16	Wann erstatten wir Reisevermittlungsentgelte?                                                                                          10
§ 17	Wie helfen wir Ihnen bei einem verspäteten Reiseantritt?                                                                               10
§ 18	Wie helfen wir Ihnen bei der Verspätung öffentlicher ­Verkehrsmittel w
                                                                           ­ ährend der Hinreise?                                            10
§ 19	Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Schadensfall zu beachten und welche Folgen hat die Verletzung einer dieser Pflichten?   10

C     Reiseabbruch-Versicherung
§ 20	Bei welchen Ereignissen besteht Versicherungsschutz und was sind die Voraussetzungen?                                                  10
§ 21 Wann und wofür leisten wir nicht?                                                                                                       10
§ 22	Wie helfen wir Ihnen bei einem Reiseabbruch?                                                                                           10
§ 23 Wie helfen wir Ihnen bei einer verspäteten Rückreise?                                                                                   10
§ 24	Wie helfen wir Ihnen bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel bei der Rückreise?                                                     11
§ 25	Wie helfen wir Ihnen bei der Unterbrechung einer Rundreise?                                                                            11
§ 26 Telefonkosten                                                                                                                           11
§ 27	Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Schadensfall zu beachten und welche Folgen hat die Verletzung einer dieser Pflichten?   11

Was für Sie sonst noch interessant sein könnte                                                                                               11

                                                                                –7–
Besondere Informationen                                                                            Versicherungsbedingungen
1.	
   Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv besteht aus zwei verschiedenen,                  A		 Allgemeiner Teil
   rechtlich selbständigen Versicherungsverträgen, die nur zusammen abgeschlossen
   werden können und umfasst                                                                       § 1 Was ist eine versicherte Reise?
   ■ die Reiserücktritts-Versicherung                                                              1.	Als versicherte Reise gelten sowohl Pauschalreisen als auch einzeln gebuchte Trans-
   ■ die Reiseabbruch-Versicherung.                                                                    port- oder Mietleistungen. Darunter fallen z. B. Schiffsreisen, Flugbuchungen, ge-
	Träger der Versicherungen ist die ADAC Versicherung AG.                                              buchte Hotelzimmer oder Ferienwohnungen. Als eine Reise gelten alle Reisebau­
                                                                                                       steine und Einzelleistungen, die zeitlich und ö­ rtlich aufeinander abgestimmt genutzt
2.	Wer kann die ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv abschließen                                werden.
    und welche Tarife gibt es?                                                                     	Eine versicherte Reise liegt nicht vor, wenn es sich um eine beruflich oder dienstlich
    a)	Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv können Sie als ADAC Mitglied                    veranlasste Reise handelt. Dazu zählen insbesondere der Weg von und zur ­Arbeit
        oder ohne ADAC Mitgliedschaft abschließen.                                                     und Geschäftsreisen.
    b)	Pro Person kann die ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv nur e­ inmal ab­            2.	Reisen sind weltweit versichert, einschließlich Reisen in Deutschland.
        geschlossen werden.                                                                        3.	Während der Laufzeit der Versicherung sind beliebig viele Reisen ver­sichert.
    c)	Tarife:
                                                                                                   § 2	Wie hoch ist Ihre Versicherungsleistung?
		■ Familienvertrag für Sie und Ihre Familie.
                                                                                                   Die maximale Höhe der erstattungsfähigen Kosten einer versicherten Reise richtet sich
		■ Einzelvertrag für Sie als Einzelperson.
                                                                                                   alleine nach dem versicherten Reisepreis, den Sie durch den Tarif gewählt haben. Dies
3. Wichtige Hinweise                                                                               gilt unabhängig davon, wie viele versicherte Personen mitreisen.
   a)	Sie bestimmen mit der Wahl des Tarifes, bis zu welchem Reisepreis ­jede gebuch-
       te Reise innerhalb der Vertragslaufzeit versichert ist, unabhängig davon, wie viele         § 3	Wann gibt es eine Selbstbeteiligung?
       versicherte Personen mitreisen. Der im jewei­ligen Tarif angegebene maximale Rei-           Haben Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt, gilt: Wenn der Versicherungsfall
       sepreis ist auch die Obergrenze (Versicherungssumme) für erstattungsfähige                  durch Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen oder Lockerung von im-
       Leistungen. Sie können zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen.              plantierten Gelenken ausgelöst wird, besteht pro Versicherungsfall eine Selbstbeteili-
   b)	Nach dem Versicherungsjahr, in dem Sie 66 Jahre werden, müssen Sie einen                    gung von 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 Euro pro Person.
       ­höheren Beitrag bezahlen.                                                                  Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung erfolgt.
   c)	Alle Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich jeweils um             Bei der Anmietung einer Ferienwohnung fällt die Selbstbeteiligung pro gemietetem
        ein weiteres Jahr, wenn sie nicht einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres             ­Objekt an.
        in Textform gekündigt werden oder ein sonstiger ­Beendigungsgrund vorliegt.                § 4	 Was gilt im Falle einer Unterversicherung?
   d)	Bitte beachten Sie, dass es Umstände gibt, unter denen der Ver­sicherungsschutz             Reisen sind bis zum maximalen Reisepreis, den Sie mit dem Tarif gewählt h­ aben, ver­
        ausgeschlossen ist. Näheres dazu finden Sie in §§ 14 und 21.                               sichert. Ist der Reisepreis höher, leisten wir maximal bis zum versicherten Reisepreis
		     Unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen besteht kein Versicherungs-                   abzüglich einer eventuell gewählten Selbstbeteiligung.
        schutz, wenn und soweit es uns auf Grund geltender gesetzlicher Bestimmungen
        verboten ist, Versicherungen bereit zu stellen oder Versicherungsleistungen zu             § 5	   Wer sind die versicherten Personen?
        ­erbringen.Insbesondere handelt es sich dabei um Wirtschafts-, Handels- oder               1.	Versichert sind Sie als Inhaber (Versicherungsnehmer) der ADAC Reiserücktritts-Ver-
         Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundes­
         ­                                                                                             sicherung Exklusiv.
         republik Deutschland. Das gleiche gilt für die durch die Vereinigten Staaten von          2.	Bei einem Familienvertrag sind Sie und Ihre Familie versichert, unabhängig ob Sie
         Amerika erlassenen Sanktionen und Embargos, soweit diese mit europäischen                     gemeinsam oder getrennt verreisen. Zur mitversicherten Familie gehören Ihr Ehe-
         oder deutschen Rechtsvorschriften vereinbar sind.                                             oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft und Ihre minderjährigen
   e)	In diesen Vertragsbestimmungen und allen anderen Dokumenten sprechen wir                        Kinder. Anstelle des Ehepartners sind der nichteheliche Lebenspartner und dessen
         Sie als unseren Versicherungsnehmer oder unsere Versicherungsnehmerin an.                     minderjährige Kinder mitver­sichert, wenn Sie mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft
         Nennen wir den Versicherungsnehmer, die mitver­sicherten oder andere Personen,                leben.
         sind auch unsere Versicherungs­nehmerinnen, die mitversicherten oder anderen              3.	Sie und die mitversicherten Familienmitglieder sind auch dann versichert, wenn ein
         weiblichen Personen gemeint.                                                                  Dritter die Reise gebucht hat und Sie und die mitversicherten Personen auf der
                                                                                                       ­Reisebuchung namentlich genannt sind.
4.	Welche Regelungen liegen Ihrem Vertrag zu Grunde?
                                                                                                   4.	Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für die mitver­sicherten
    a)	Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Versicherungs-
                                                                                                        Personen.
       schein, den Besonderen Informationen und den Versicherungs­bedingungen der
       ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv.
                                                                                                   § 6	Wie werden Ansprüche geltend gemacht und Erklärungen abgegeben?
    b)	Mit der Unterschrift auf dem Versicherungsantrag oder auf dem Überweisungs­
                                                                                                   1.	Die Ausübung der Rechte und die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Ver­
       träger zur Zahlung des Beitrages zeigen Sie, dass Sie diese Vertragsgrundlagen
                                                                                                       sicherungsvertrag stehen ausschließlich Ihnen als Inhaber und Versicherungs­
       zur Kenntnis genommen haben und mit ­diesen einverstanden sind.
                                                                                                       nehmer der ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv zu. Ansprüche auf Versiche-
                                                                                                       rungsleistung können ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder abgetreten
                                                                                                       noch verpfändet werden.
                                                                                                   2.	Alle Erklärungen zum Versicherungsvertrag müssen in Textform erfolgen.

                                                                                                   § 7	      Was sind „Risikopersonen“?
                                                                                                   Risikopersonen sind solche Personen, bei denen ein gemäß §§ 13, 20 versichertes
                                                                                                   ­Ereignis eintritt, das Sie zur Reiseabsage, zu einem verspäteten ­Reiseantritt, zu einem
                                                                                                    Reiseabbruch oder einer verspäteten Heimreise ver­anlasst hat. Risikopersonen sind:
                                                                                                    1.	Sie selbst und bei einem Familienvertrag die mitversicherten Personen;
                                                                                                    2.	die Eltern, Kinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, E­ nkelkinder,
                                                                                                        Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersohn und -tochter, Geschwister, Schwager,
                                                                                                        Schwägerin und bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des
                                                                                                        ­Versicherungsnehmers;
                                                                                                    3.	 Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige
                                                                                                         ­Angehörige einer versicherten Person betreuen. Als Angehörige gelten die unter Nr. 2
                                                                                                          genannten Personen;
                                                                                                    4.	diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied
                                                                                                          ­eine gemeinsame Reise gebucht haben und mit Namen auf der Buchung vermerkt
                                                                                                           sind sowie deren Angehörige, die unter der Nr. 2 aufgezählt sind;
                                                                                                    5.	haben mehr als 4 Personen eine gemeinsame Reise gebucht, gelten alle mitreisen-
                                                                                                           den Personen untereinander nicht als Risikopersonen, außer es handelt sich um die
                                                                                                           in Nr. 1 und 2 genannten Personen.

                                                                                                   § 8	    Wann beginnt Ihr Versicherungsvertrag und wann müssen Sie
                                                                                                            den Beitrag bezahlen?
                                                                                                   1.	Der Versicherungsvertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Dieser steht in Ihrem
                                                                                                       Versicherungsschein. Voraussetzung ist aber, dass der erste ­     Beitrag rechtzeitig
                                                                                                       ­bezahlt wird, d. h. Sie zahlen
                                                                                                        a)	den Beitrag sofort bei Abschluss der Versicherung.
                                                                                                        b)	auf Rechnung und überweisen den Beitrag. Achten Sie bitte darauf, dass Sie den
                                                                                                            Beitrag innerhalb der genannten Frist bezahlen, da Sie ansonsten von Anfang
                                                                                                            an keinen Versicherungsschutz haben, es sei denn, Sie haben die verspätete
                                                                                                            Zahlung nicht zu vertreten. Zahlen Sie nachträglich, beginnt der Versicherungs-
                                                                                                            schutz erst ab Eingang des ­Beitrags bei uns.

                                                                                             –8–
c)	im SEPA-Lastschriftverfahren: Achten Sie bitte in diesem Fall darauf, dass die                      c)	Bei einer Verminderung ist der Versicherer zur Beitragssenkung verpflichtet. Ergibt
        Lastschrift von Ihrer Bank eingelöst wird, da ansonsten der Versicherungsschutz                         die Änderung eine Beitragserhöhung oder -minderung unter 5 %, wird der Beitrag
        erst ab Eingang des Beitrages bei uns beginnt, es sei denn, Sie haben die                               jedoch nicht angepasst.
        ­verspätete Zahlung nicht zu vertreten.                                                             d)	Ist eine Beitragsanpassung in den Vorjahren nicht vorgenommen ­worden, können
2.	Die Folgebeiträge müssen jeweils am 1. des Monats, in dem ein neues Versiche-                               die Änderungen höchstens der letzten drei Jahre vor dem Berechnungszeitraum
    rungsjahr beginnt, bezahlt werden. Bitte achten Sie auch hier auf eine rechtzeitige                         nach Abs. 5a) eingerechnet werden, sofern sich für diesen Zeitraum eine Erhö-
    Zahlung des Beitrages, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden.                                    hung von insgesamt über 5 % ergibt. Ergibt die Berechnung für diesen Zeitraum
3.	Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, sind die noch ausstehen-                           eine Beitragsminderung von insgesamt über 5 %, ist der Versicherer zur Beitrags-
    den Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug sind. Ferner                         senkung verpflichtet.
    können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
4.	Die Folgen nichtrechtzeitiger Beitragszahlung richten sich nach den gesetzlichen                     § 12	Was gilt, wenn Dritte ebenfalls verpflichtet sind, Leistungen zu erbringen
    ­Bestimmungen der §§ 37 und 38 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).                                            (Subsidiarität)?
                                                                                                         Soweit im Versicherungsfall ein Dritter leistungsverpflichtet ist oder eine Entschädigung
§ 9	  Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?                                                   aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungs-
1.	In der Reiserücktritts-Versicherung beginnt der Versicherungsschutz mit ­Buchung der                 verpflichtungen vor. Soweit aus anderen Versicherungsverträgen eine Entschädigung
    Reise, frühestens mit Vertragsbeginn und endet mit dem ­Antritt der jeweiligen ­Reise,               ­beansprucht werden kann, steht es Ihnen frei, wem Sie den Versicherungsfall melden.
    spätestens mit dem vereinbarten Vertragsende der Versicherung. Bei der Verspätung                     Melden Sie ihn der ADAC Versicherung AG, werden wir im Rahmen der ­Bedingungen in
    öffentlicher Verkehrsmittel während der Hinreise (§ 18) endet der Ver­sicherungs­                     Vorleistung ­treten.
    schutz für die jeweilige Reise mit Ankunft am Zielort.
2.	In der Reiseabbruch-Versicherung beginnt der Versicherungsschutz mit ­Antritt der
    jeweiligen Reise, frühestens mit Vertragsbeginn. Wurde der ­
    ­                                                               Versicherungsvertrag                 B		 Reiserücktritts-Versicherung
    während der Reise abgeschlossen, besteht für diese Reise kein Versicherungs-
    schutz. Der Versicherungsschutz endet mit Be­endigung der jeweiligen Reise, spätes-                  § 13	Bei welchen Ereignissen besteht Versicherungsschutz und
    tens mit dem vereinbarten Vertragsende der Versicherung.                                                     was sind die Voraussetzungen?
                                                                                                         1.	Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzungen des Absatz 2 ­erfüllt sind,
§ 10	  Wann kann Ihr Versicherungsvertrag beendet werden?                                                    bei:
1.	Ordentliche Kündigung                                                                                     a)	Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder
	Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weite-                         unerwarteter Impfunverträglichkeit, bei einer versicherten Person oder einer
    res Jahr, wenn er nicht spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf in Textform gekündigt                          ­Risikoperson;
    wurde.                                                                                                   b)	 Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken bei einer
2.	Außerordentliche Kündigung                                                                                    ­versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson;
	Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag in Textform kündigen.                         c)	  Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden
    Die Kündigung muss spätestens 1 Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen                                     ­Risikoperson durch eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeit­
    über die Leistungen zugehen. Unsere Kündigung wird 1 Monat nach ihrem Zugang                                    gebers;
    wirksam. Sie selbst können bestimmen, dass Ihre Kündigung sofort oder später                             d)	Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder einer mit-
    wirksam wird, spätestens aber zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres. Bei                                reisenden Risikoperson, sofern diese Person bei der Reise­buchung arbeitslos
    einer Kündigung vor ­Ablauf des Versicherungsjahres steht uns derjenige Teil des                                war und die Agentur für Arbeit der Reise zugestimmt hat;
    Beitrags zu, welcher der Zeit von Beginn des laufenden Versicherungsjahres bis                           e)	   Arbeitsplatzwechsel der versicherten Person oder einer mitreisenden Risiko­
    zu dem Tag, an dem die Kündigung wirksam wird, entspricht.                                                      person, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatz-
3.	Wenn Sie den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir nach den gesetz­                                 wechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen
    lichen Bestimmungen des § 38 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kündigen.                                        beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruf­
4.	Im Übrigen endet Ihr Vertrag automatisch zum Ende des jeweiligen Ver­                                           lichen Tätigkeit;
    sicherungsjahres, wenn Sie einen Tarif für ADAC Mitglieder abgeschlossen haben                           f)	Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer mitreisenden Risiko-
    und Ihre ADAC Mitgliedschaft endet.                                                                             person infolge von Feuer, Leitungswasser, eines Elementarereignisses oder einer
                                                                                                                    vorsätzlichen Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die
§ 11	    Wann ändert sich Ihr Beitrag?                                                                             ­Anwesenheit der versicherten Person bzw. der mitreisenden Risikoperson zur
1.	Beitragsumstellung bei Erreichen der Altersgrenze                                                                Schadenfeststellung erforderlich ist.
    a)	Ab dem 66. Geburtstag müssen Sie einen höheren Beitrag bezahlen. Die Bei-                            g)	Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule oder Universität
          tragsanpassung erfolgt zur nächsten Beitragsfälligkeit, die auf Ihren 66. Geburts-                         durch die versicherte Person oder einer mitreisenden Risikoperson, sofern der
          tag folgt. Es gilt der Beitrag, der in der Beitragsübersicht in den Pflichtinformatio-                     Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
          nen zur ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv Nr. 5 (Beitrag ab 66 Jahren)                    h)	unerwartete Einberufung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risiko-
          genannt ist, einschließlich der ­zwischenzeitlich erfolgten Beitragsanpassungen                            person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern
          nach § 11 Nr. 2 bis 5.                                                                                     der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von
      b)	Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb einer Frist von einem Monat nach                             ­einem anderen Kostenträger übernommen werden.
          Zugang unserer Mitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem eine Beitragsum-                   2.	Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die
          stellung nach § 11 Nr. 1 a) wirksam werden sollte. Eine Beitragsumstellung wird                    ­Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung
          nur wirksam, wenn Sie gleichzeitig über Ihr Kündigungsrecht in der Mitteilung                       zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise ­objektiv nicht zugemutet ­werden
          ­belehrt worden sind.                                                                               kann.
2.	Beitragsanpassung
	Die ADAC Versicherung AG prüft regelmäßig anhand objek­tiver Krite­rien (siehe                         § 14 Wann und wofür leisten wir nicht?
    Abs. 5), ob es notwendig ist, die Beiträge zu senken oder anzuheben.                                 Kein Versicherungsschutz besteht,
3.	Eine Beitragsanpassung kann zur nächsten Beitragsfälligkeit erfolgen. Eine Beitrags-                 1.	wenn der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung oder zum Z­ eitpunkt der
    erhöhung wird nur dann wirksam, wenn der Versicherungsnehmer über die                                    Buchung für Sie vorhersehbar war, d. h. wenn Sie von dem Eintritt des Versiche-
    ­Beitragserhöhung, sein Kündigungsrecht und die Frist aufgeklärt wurde. Die Mit­                         rungsfalles wussten oder damit rechnen mussten.
     teilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirk­                           2.	wenn der Versicherungsfall auf Krieg, innere Unruhen, auf Kernenergie, Terror­
     samwerden der Beitragserhöhung zugehen. Bei einer Beitragserhöhung kann der                             warnungen oder -anschläge zurückzuführen ist;
     Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Beitragserhöhung                        3.	wenn Sie über Umstände zu täuschen versuchen, die Einfluss auf den Grund oder
     mitgeteilt wurde, den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist sofort wirk-                     die Höhe der Leistung haben;
     sam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird.                             4.	wenn Sie den Versicherungsfall oder das versicherte Ereignis vorsätzlich herbei­
4.	Die Beitragsanpassung ist nur zulässig, wenn von einem unabhängigen Treuhänder                           geführt haben. Haben Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig ­herbeigeführt, sind
     bestätigt worden ist, dass die Anforderungen für die Beitragsanpassung erfüllt                          wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre-
     ­worden sind.                                                                                           chenden Verhältnis zu kürzen.
5.	Kriterien für die Beitragsanpassung
      a)	Der Versicherer kann den Beitrag erhöhen oder muss ihn um den P­ rozentsatz                    § 15	Wann erstatten wir die Reiserücktrittskosten (Stornokosten) einer Reise?
          vermindern, der sich ergibt, wenn man die Schadenhäufigkeit und den Durch-                     Können Sie eine Reise aus einem der gemäß § 13 versicherten Ereignisse nicht an­
          schnitt der Schadenzahlungen der ADAC Versicherung AG eines ­Geschäftsjahres                   treten, übernehmen wir die Reiserücktrittskosten (Stornokosten), die Sie vertraglich auf
          multipliziert und mit dem e­ ntsprechenden Wert des vorangegangenen Jahres ver-                Grund Ihrer Buchung oder Reservierung bezahlen müssen.
          gleicht. Der Berechnungszeitraum beginnt nach dem letzten abgeschlossenen                      Reiserücktrittskosten (Stornokosten) sind alle Kosten, die Sie gegenüber Ihrem
          und ­geprüften Geschäftsjahr. Als Durchschnitt der Schaden­zahlungen eines Jah-                Vertrags­partner/Reiseveranstalter infolge des Rücktritts vom Vertrag vor Reisebeginn
          res gilt die Summe der Zahlungen, die für alle in diesem Jahr ­erledigten Scha-                (Stornierung) zahlen müssen, bzw., die Sie aufgrund des Reiserücktritts oder des
          densfälle insgesamt geleistet wurden, geteilt durch die Anzahl dieser Schadens-                ­Nichtantritts der Reise nicht mehr erstattet bekommen. Davon aus­genommen sind
          fälle. Als Schadenhäufigkeit gilt die Anzahl der in diesem Jahr gemeldeten Scha-                ­Bearbeitungsgebühren ­Ihres Vertragspartners/Reisever­anstalters im Zusammenhang
          densfälle, geteilt durch die Anzahl der im Jahresmittel ver­sicherten Risiken.                   mit dem Reiserücktritt.
      b)	Der geänderte Betrag darf nicht höher sein als der zum Zeitpunkt der Änderung
           geltende Beitrag für neue Versicherungsverträge. Der Beitrag darf für den einzel-
           nen Versicherungsvertrag innerhalb von drei aufeinander folgenden Jahren nicht
           um mehr als 30 % erhöht werden.

                                                                                                   –9–
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