Allgemeine Versicherungsbedingungen - Gemeinschaftversicherung gegen Unfälle mit körperlichen Schäden - NET

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Allgemeine
Versicherungsbedingungen
     Gemeinschaftversicherung gegen
     Unfälle mit körperlichen Schäden
                                         (version September 2021)

                                                    Securex Diverse Risiken VGV
                                      Gesellschaftssitz: avenue de Tervueren 43, 1040 Brüssel
 Unternehmen anerkannt unter Nr. 0805 für die Branchen Unfälle (1), Krankheit (2) und Diverse Geldwerte Verluste auszuüben (16)
   (K.E. 4.7.1979 - BS 14.7.1979) - RJP Brüssel - Unternehmensnr 0457.955.806 - BIC: KREDBEBB - IBAN: BE04 4400 6000 0131
                 Verenigde-Natieslaan 1, 9000 Gent - Tel. 09 280 40 90 - insurance@securex.be - www.securex.be
Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmungen.................................................................................................................................................... 4
TEIL I - GEMEINSAME BESTIMMUNGEN......................................................................................................................... 4
Titel I - Objekt und Umfang der Versicherung.............................................................................................................. 4
    Artikel 1 - Zweck und Absicht der Versicherung - Versicherte Personen................................................................................................4
    Artikel 2 - Territorialer Geltungsbereich.............................................................................................................................................................5
    Artikel 3 - Naturkatastrophen.................................................................................................................................................................................5
    Artikel 4 - Krieg...........................................................................................................................................................................................................5
    Artikel 4bis - Terrorismus.........................................................................................................................................................................................5
    Artikel 5 - Wehrdienstleistung...............................................................................................................................................................................6
    Artikel 6 - Nukleares Risiko.....................................................................................................................................................................................6
    Artikel 7 - Verkehrsmittel.........................................................................................................................................................................................6
    Artikel 8 - Versichertes Risiko................................................................................................................................................................................ 7
    Artikel 9 - Änderung des Versicherten Risikos................................................................................................................................................. 7
    Artikel 10 - Überprüfungsrecht..............................................................................................................................................................................8
Titel II - Dauer des Vertrages.......................................................................................................................................... 8
    Artikel 11 - Inkrafttreten..........................................................................................................................................................................................8
    Artikel 12 - Dauer des Versicherungsvertrages................................................................................................................................................8
    Artikel 13 - Wechsel des Versicherungsnehmers.............................................................................................................................................8
    Artikel 14 - Beendigung oder Kündigung des Versicherungsvertrags....................................................................................................9
Titel III - Prämie............................................................................................................................................................... 9
    Artikel 15 - Art - Berechnung der Prämie...........................................................................................................................................................9
    Artikel 16 - Einstweilige Prämie......................................................................................................................................................................... 10
    Artikel 17 - Erklärung der Entlohnungen und s­ onstiger Elemente....................................................................................................... 10
    Artikel 18 - Fehlen der Lohnerklärung............................................................................................................................................................. 10
    Artikel 19 - Überprüfung der Lohnerklärung................................................................................................................................................. 10
    Artikel 20 - Prämienleistung................................................................................................................................................................................ 10
    Artikel 21 - Nichtleistung der Prämie.............................................................................................................................................................. 11
    Artikel 22 - Tariferhöhung und Änderung der Versicherungsbedingungen........................................................................................ 11
Titel IV - Schadensfälle................................................................................................................................................. 12
    Artikel 23 - Meldung............................................................................................................................................................................................... 12
    Artikel 24 - Verpflichtungen................................................................................................................................................................................. 12
    Artikel 25 - Ärztliche Streitfälle.......................................................................................................................................................................... 12
    Artikel 26 - Früherer (gesundheitlicher) Zustand - Unabhängige Verschlechterung....................................................................... 12
    Artikel 27 - Endgültige Versicherungsleistung.............................................................................................................................................. 12
    Artikel 28 - Rechtsfolgen - Aussetzung............................................................................................................................................................ 12
    Artikel 28bis - Verlust des Anspruchs............................................................................................................................................................... 12
    Artikel 29 - Bezugsberechtigte der Entschädigungen................................................................................................................................ 13
    Artikel 30 - Recht auf Regress............................................................................................................................................................................. 13
Titel V - Deckungen........................................................................................................................................................ 13
    Artikel 31 - Garantierte Entschädigungen...................................................................................................................................................... 13
    Artikel 32 - Arztkosten........................................................................................................................................................................................... 14
    Artikel 33 - Grundentlohnung............................................................................................................................................................................. 14
Titel VI - Verschiedene Bestimmungen....................................................................................................................... 14
    Artikel 34 - Mitteilungen....................................................................................................................................................................................... 14
    Artikel 35 - Beschwerden...................................................................................................................................................................................... 14
    Artikel 36 - Schutz der Privatsphäre................................................................................................................................................................. 14
    Artikel 37 - Anerkennung der Statuten............................................................................................................................................................ 16
    Artikel 37bis - Bekämpfung von Versicherungsbetrug............................................................................................................................... 16
TEIL II - RISIKOBEDINGTE BESTIMMUNGEN............................................................................................................... 16
Titel I - Arbeits- und Wegeunfälle................................................................................................................................ 16
    Artikel 38 - Begriffsbestimmung........................................................................................................................................................................ 16
Titel II - Freizeitunfälle.................................................................................................................................................. 16
    Artikel 39 - Begriffsbestimmung........................................................................................................................................................................ 16
    Artikel 40 - Erweiterung der Grunddeckung.................................................................................................................................................. 16
    Artikel 41 - Sportliche Aktivitäten..................................................................................................................................................................... 16
    Artikel 42 - Ausschlüsse.........................................................................................................................................................................................17
Begriffsbestimmungen                                               Maximum wird jährlich gesetzlich festgelegt.
Zwecks Anwendung vorliegendes Versicherungsvertrags
                                                                   Terrorismus
bedarf es folgender Begriffsbestimmungen:
                                                                   Eine im Verborgenen organisierte Aktion oder Androhung
Securex                                                            einer Aktion mit ideologischen, politischen, ethnischen
Versicherungsvereinigung auf Gegenseitigkeit, bei der der          oder religiösen Absichten, die individuell oder in der
Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.                           Gruppe ausgeführt wird und im Rahmen derer Personen
                                                                   Gewalt angetan oder der ökonomische Wert eines
Versicherungsnehmer                                                materiellen oder immateriellen Gutes vollständig oder
Der Unterzeichner des Versicherungsvertrages, natürliche           teilweise zerstört wird, um die Öffentlichkeit auf sich
oder juristische Person, die sich zur Leistung der Prämien         aufmerksam zu machen, ein Klima von Unsicherheit zu
verpflichtet.                                                      schaffen, die Behörden unter Druck zu setzen oder um
                                                                   den Verkehr oder die normale Funktionsweise eines
Versicherter                                                       Unternehmens oder Dienstes zu beeinträchtigen. Hierunter
Jede in den Besonderen Bedingungen bestimmte Person,               fällt kein Kriegszustand.
die den Versicherungsschutz dieses Vertrages genießt.

Versicherungsbegünstigter                                          TEIL I - GEMEINSAME
Die Person, zu deren Gunsten die Versicherungsleistungen           BESTIMMUNGEN
ausgemacht wurden.

Gesetz                                                             Titel I - Objekt und Umfang der
Das Gesetz vom 10. April 1971 über Arbeitsunfälle                  Versicherung
sowie alle seine Anhänge, Änderungen und                           Artikel 1 - Zweck und Absicht der
Ausführungsbeschlüsse.                                             Versicherung - Versicherte Personen
Entlohnungen                                                       Der Versicherungsvertrag gewährleistet, im
Der jährliche Bruttolohn des Versicherten, erhalten im             Rahmen der Allgemeinen und der Besonderen
Dienst des Versicherungsnehmers.                                   Versicherungsbedingungen, die bei Unfall mit
                                                                   körperlichem Schaden vorgesehenen Leistungen:
Arbeits- und Wegeunfälle
Ein Unfall, der den Bestimmungen des Gesetzes entspricht           •       ährend und aufgrund der Ausübung ihrer normalen
                                                                          W
und als solcher vom gesetzlichen Versicherungsträger                      Berufstätigkeit bei dem Versicherungsnehmer vorge-
in Sachen Arbeitsunfälle des Versicherungsnehmers                         fallene Unfälle, das heisst Arbeits- und Wegeunfälle,
entschädigt wird.                                                         wie sie in der diesbezüglichen belgischen Gesetz-
                                                                          gebung beschrieben sind und wofür das Jahresein-
Freizeitunfall                                                            kommen den gesetzlich vorgesehenen Lohnplafond
Jedes plötzliche, von aussen auf den Körper einwirkende                   übersteigt.
Ereignis, das, unabhängig vom Willen des Versicherten,
                                                                   und/oder
für eine Gesundheitsschädigung ursächlich ist und das
                                                                   •   Freizeitunfälle
ausserhalb einer jeden entlohnten oder beruflichen
Tätigkeit im Dienste eines Dritten oder auf eigene                 und/oder
Rechnung eintritt. Versicherungsschutz wird gewährt                •   Arbeitsunfälle der benannten Versicherten die nicht
für Tätigkeiten, die normalerweise in der Freizeit ohne                der Gesetzgebung unterliegen.
Erwerbszweck ausgeübt werden können, entweder für sich
                                                                   und/oder
selbst oder als unentgeltliche Dienstleistung.
                                                                   •   In den Besonderen Bedingungen enthaltene zusätzli-
Konsolidierung                                                         che Erweiterungen der Garantieleistungen
Die Feststellung seitens des Amtsarztes der Versicherungs­         Die Schadensdeckungen können getrennt unterschrieben
gesellschaft, dass der medizinische Zustand des                    werden. Für risikobedingte Bestimmungen siehe im
Versicherten nach einem bestimmten Datum keinen                    Folgenden Artikel 39.
weiteren Schwankungen mehr unterliegt.
                                                                   Der Zweck des vorliegenden Vertrags besteht in der
Gesetzlicher Lohnplafond                                           Entschädigung eines Einkommensverlustes aus einer
Der maximale Betrag an jährlichem Arbeitseinkommen,                beruflichen Tätigkeit und ist demzufolge eine kollektive
der zur Berechnung der Entschädigungen aus der                     oder individuelle Zusage im Sinne von Artikel 52, 3 °, b,
Arbeitsunfall­versicherung herangezogen wird. Dieses               vierter Gedankenstrich des Einkommenssteuergesetzes von

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1992, der eine Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen           gedeckt werden, die mit einem Aufenthalt in Ländern mit
bei Tod oder Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall               Kriegsgefahr in Zusammenhang stehen.
oder Unfall bzw. Berufskrankheit oder Krankheit
zuerkennt. Die Steuerregelung für von Arbeitnehmern               Die Unfälle, die sich in Belgien in Folge von Ereignissen
und Betriebsdirektoren abweichende Gruppen, die unter             von Krieg, erklärt oder nicht, Bürgerkrieg oder
denselben Vertrag fallen, bleibt weiterhin unverändert.           Volksaufständen ereignen, sind aber niemals gedeckt.

Versichert sind, ausser gegenteilig einschränkender               Artikel 4bis - Terrorismus
Bemerkungen in den Besonderen Bedingungen, alle                   §1 - Tragweite der Deckung
Mitglieder der Belegschaft des Versicherungsnehmers oder
                                                                  Sind gedeckt, die durch Terrorismus verursachten Schaden.
der benannten Kategorien ab Antreten ihres Dienstes bei
                                                                  Securex ist hierzu dem VoG TRIP beigetreten. Gemäß dem
letzterem.
                                                                  Gesetz vom 1. April 2007 über die Versicherung für durch
Die Deckung des Versicherungsvertrages endet von Rechts           Terrorismus verursachten Schäden wird die Erfüllung
wegen am Ende des Tages, an dem der Arbeitsvertrag                aller Verbindlichkeiten aller Versicherungsgesellschaften
des Versicherten beendet oder ausgesetzt wird. Die                die dem VoG TRIP angeschlossen sind, auf eine Milliarde
Begünstigten kommen jedoch weiterhin in allen Fällen in           Euro pro Kalenderjahr für den durch alle Ereignisse, die
den Genuss der Deckung, wenn der Versicherungsnehmer              im Laufe des Kalenderjahrs als Terrorismus anerkannt
den Versicherten auf Grund gesetzlicher, allgemeiner oder         werden, beschränkt. Dieser Betrag wird jedes Jahr zum
individueller schriftlicher Vertragsbestimmungen, die vor         1. Januar gemäß der Entwicklungen des Indexes der
dem Datum des Schadensfalles bestanden, während des               Verbraucherpreise angepasst, mit als Basis dem Index
Zeitraums der Aussetzung ihres Arbeitsvertrages weiterhin         von Dezember 2005. Im Fall von gesetzlichen oder
100% ihres tatsächlichen Einkommens zahlt.                        verordnungsgemäßen Änderungen dieses Grundbetrags
                                                                  wird der abgeänderte Betrag automatisch anwendbar sein
Unbeschadet der vorgehenden Bestimmungen endet die                ab dem ersten Fälligkeitstag nach den Abänderungen, es
Versicherungsdeckung am Ende des Versicherungsjahres              sei denn, der Gesetzgeber hat ausdrücklich eine andere
während welchem der Versicherte das Alter von 70 Jahren           Übergangsregelung vorgesehen.
erreicht.
                                                                  Wenn die Summe der berechneten oder
Artikel 2 - Territorialer Geltungsbereich                         geschätzten Entschädigung höher liegt als der im
                                                                  vorherigen Absatz angegebene Betrag, so wird ein
Der Versicherungsvertrag ist weltweit wirksam.
                                                                  Verhältnismäßigkeitsgrundsatz angewandt: die
                                                                  auszuzahlenden Entschädigungen werden begrenzt in
Artikel 3 - Naturkatastrophen
                                                                  Höhe des im vorherigen Absatz erwähnten Betrags oder in
Der Deckung unterliegen Unfälle, die sich im Ausland in           Höhe der für dieses Kalenderjahr noch verfügbaren Mittel,
Folge oder anlässlich von Erdbeben, Vulkanausbrüchen,             die zur Entschädigung für das betreffende Kalenderjahr
Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen                    vorgesehen sind.
ereignen und den Versicherten überraschen.
Diese Deckung gilt nicht für Unfälle, die sich in Belgien         §2 - Auszahlungsmodalitäten
ereignen.                                                         Gemäß dem Gesetz vom 1. April 2007 über die
                                                                  Versicherung für durch Terrorismus verursachten Schäden
Artikel 4 - Krieg                                                 beschließt der Ausschuss, ob ein Ereignis der Definition
Es werden all jene Unfälle gedeckt, die sich im Ausland           des Terrorismus entspricht. Damit der unter § 1 dieses
als Folge von Krieg, erklärt oder nicht, Bürgerkrieg,             Artikels angeführte Betrag nicht überschritten wird,
Volksaufstand, Unruhen, an denen der Versicherte sich             bestimmt der Ausschuss, spätestens 6 Monate nach dem
weder aktiv noch als Anstifter beteiligt und die sich             Ereignis, den Prozentsatz der Entschädigung, der durch
während seines Auslandsaufenthalts ereignen. Diese                die Versicherungsgesellschaften, die dem VoG TRIP
Deckung wird bis zum 14. Tag um 24 Uhr ab Beginn                  angeschlossen sind, aufgrund des Ereignisses entschädigt
der Ereignisse gewährt. Dieser Zeitraum kann - nur mit            werden muss. Der Ausschuss kann diesen Prozentsatz
ausdrücklicher Zustimmung der Gesellschaft - bis zu dem           berichtigen. Spätestens am 31. Dezember des dritten
Augenblick verlängert werden, wo der Betroffene über              Jahres nach dem Jahr des Ereignisses trifft der Ausschuss
die erforderlichen Mittel verfügt, um das Grundgebiet zu          eine definitive Entscheidung über den auszuzahlenden
verlassen.                                                        Prozentsatz der Entschädigung.

Mit ausdrücklicher Zustimmung von SECUREX und einer               Der Versicherte oder der Begünstigte kann der
eventuell hinzukommenden Prämie können Unfälle                    Versicherungs-gesellschaft gegenüber keinen

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Anspruch auf Schadenersatz geltend machen, nachdem                 Artikel 6 - Nukleares Risiko
der Ausschuss den Prozentsatz festgelegt hat. Die                  Schäden, die direkt oder indirekt durch Veränderungen
Versicherungsgesellschaft zahlt den versicherten Betrag            des Atomkerns und/oder Radioaktivität auftreten, sind
aus entsprechend dem durch den Ausschuss festgelegten              ausgeschlossen.
Prozentsatz.
                                                                   Gedeckt sind jedoch:
Wenn der Ausschuss den Prozentsatz verringert,                     •   Unfälle, die bei Gelegenheitsbesuchen aufgetreten
wird die Verringerung des Schadenersatzes nicht für                    sind, solange der Versicherte nicht an einer Untersu-
bereits ausgezahlten Schadenersatz gelten, noch für                    chung oder an der Handhabung radioaktiver Elemente
den noch auszuzahlenden Schadenersatz, für den die                     teilgenommen hat.
Versicherungsgesellschaft dem Versicherten oder dem
Begünstigten bereits eine Entscheidung mitgeteilt hat.             •      Medizinische Bestrahlungen, die durch einen gedeck-
                                                                          ten Unfall notwendig geworden sind.
Wenn der Ausschuss den Prozentsatz erhöht, gilt die
Erhöhung des Schadenersatzes für alle angegebenen                  Artikel 7 - Verkehrsmittel
Schadensfälle die aus dem als Terrorismus anerkannten              § 1 - Gedeckt sind Unfälle, denen der Versicherte zum Opfer
Geschehen hervorgehen.                                             fällt aufgrund der Benutzung,
                                                                   1.	Als Fahrer oder Insasse, irgendeines Verkehrsmittels
Tochtergesellschaften und die Muttergesellschaft, wie im
                                                                       zu Lande oder zu Wasser.
Gesetz vom 7. Mai 1999 über das Gesellschaftsgesetzbuch
definiert, werden als ein und derselbe                             2.	Als Fluggast irgendeines Flugzeugs, Wasserflugzeugs
Versicherungsnehmer betrachtet. Das gleiche gilt für das               und Hubschraubers, die vorschriftsmässig zum
Konsortium und die damit verbundenen Gesellschaften.                   Transport von Personen geeignet sind, vorausgesetzt
                                                                       die Versicherten gehören nicht zum Flugpersonal
Wenn der Ausschuss feststellt, dass der unter §1 dieses
                                                                       und üben während des Fluges keine berufliche oder
Artikels angeführte Betrag ungenügend zur Entschädigung
                                                                       irgendeine Tätigkeit in Verbindung mit dem Flug oder
aller erlittenen Schäden ist oder nur über unvollständige
                                                                       dem Flugzeug aus.
Elemente zur Beurteilung verfügt, um zu überprüfen, ob
dieser Betrag genügt, wird der Personenschaden vorrangig           Das Verschwinden des Versicherten begründet keine
entschädigt. Der moralische Schaden wird nach allen                Mutmaßungen über das Ereignis eines tödlichen Unfalls.
anderen Entschädigungen vergütet.                                  Der durch einen Flugzeugunfall verursachte Tod wird
                                                                   aber als stichhaltig anerkannt, wenn auf den Tag drei
Alle Beschränkungen, Ausschlüsse und/oder Streuungen
                                                                   Monate nach dem Verschwinden des Verkehrsmittels, in
während der Erfüllung der Verpflichtungen des
                                                                   dem sich der Versicherte befand, keine Nachricht über das
Versicherungsunternehmens, durch königlichen Erlass
                                                                   Verkehrsmittel, seines Führers oder irgendeines anderen
festgelegt, finden Anwendung gemäß den in diesem
                                                                   Insassen eingeht.
königlichen Erlass vorgesehenen Modalitäten.
                                                                   § 2 - AUSGESCHLOSSEN vom Versicherungsschutz sind
§3 - Ausgeschlossenes Risiko
                                                                   Unfälle, denen der Versicherte zum Opfer fällt aufgrund der
In Abweichung von Artikel 6 der Allgemeinen                        Benutzung,
Bedingungen in Bezug auf das Nuklearrisiko, wird im
                                                                   1.	Als Fahrer, von Verkehrsmitteln, für die der Versicherte
Fall von Terrorismus nur der Schaden verursacht durch
                                                                       keinen rechtmässigen Führerschein besitzt.
Waffen oder Gerätschaften die zur Explosion durch
Strukturveränderungen des Atomkerns bestimmt sind                  	Als Fahrer, in der Freizeit, von Motorrädern (mit
durch diesen Vertrag ausgeschlossen.                                 oder ohne Beiwagen), Quads und aller zwei-
                                                                     oder mehrrädrigen gleichgestellten Fahrzeuge
Artikel 5 - Wehrdienstleistung                                       inbegriffen, die nicht den offiziellen Maßstäben von
Die Versicherungsdeckung besteht während Wehrdienst­                 Autofahrzeugen von über 50 cc entsprechen oder die
leistungen im Friedensfall in Belgien fort, wobei als                auf ebener Strasse eine Geschwindigkeit von 40 km
vereinbart gilt, dass Unfälle, die sich aufgrund von                 pro Stunde überschreiten können. Mit ausdrücklicher
Wehrdienstleistungen an sich ereignen, immer von der                 Zustimmung der Gesellschaft und einer eventuell
Versicherung ausgeschlossen sind.                                    hinzukommenden Prämie können diese Unfälle
                                                                     jedoch abgedeckt werden.

                                                                   2.     Als Pilot, von allen Luftfahrzeugen.

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3.	Als Pilot oder Fluggast eines Ultraleichtflugzeuges                    b)	Dem Versicherungsnehmer vorgeworfen
    oder eines Drachenfliegers.                                                werden, dann ist SECUREX nur zu einer Leistung
                                                                               verpflichtet, die im Verhältnis zwischen der
Artikel 8 - Versichertes Risiko                                                geleisteten Prämie und der Prämie, die der
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei Abschluss                        Versicherungsnehmer hätte leisten müssen, wenn
des Versicherungsvertrags alle ihm bekannten Umstände,                         er das Risiko wahrheitsgemäß und vollständig
von denen er vernünftigerweise annehmen muss, dass sie                         angegeben hätte, steht.
für SECUREX Beur­teilungsmomente des Risikos darstellen
                                                                    2.	Erbringt SECUREX im Schadensfall den Beweis, dass
können, genau anzuzeigen.
                                                                        sie nie das Risiko versichert hätte dessen wahre Natur
Die Versicherung beschränkt sich dementsprechend                        sich im Schadensfall erweist, dann beschränkt sich
auf das im Versicherungsvertrag oder in den                             ihre Leistung nur auf die Rückzahlung der insgesamt
Versicherungsnachträgen aufgrund der besagten Angabe                    geleisteten Prämien.
beschriebene Risiko.
                                                                    Artikel 9 - Änderung des Versicherten Risikos
§ 1 - Vorsätzliche Unterlassungen oder Ungenauigkeiten              § 1 - Risikoverminderung
Wenn vorsätzliche Unterlassungen oder Ungenauigkeiten               Verringert sich im Laufe der Vertragsdauer das
in der Erklärung SECUREX in Bezug auf die Abschätzung               Risiko des Eintritts eines Versicherungsfalles
des Risikos irreleiten, ist der Versicherungsvertrag nichtig.       beträchtlich und dauerhaft, und zwar in dem Maße,
                                                                    dass, hätte diese Verminderung zum Zeitpunkt des
Die bis zur Kenntnisnahme durch SECUREX der
                                                                    Versicherungsabschlusses bestanden, SECUREX die
vorsätzlichen Unter-lassung oder Ungenauigkeit fälligen
                                                                    Versicherung zu anderen Bedingungen gewährt hätte, dann
Prämien bleiben geschuldet.
                                                                    ist letztere zu einem Prämienabschlag verpflichtet und
§ 2 - Unabsichtliche Unterlassungen oder Ungenauigkeiten            zwar im Verhältnis zu und ab dem Tage der Kenntnisnahme
Wenn SECUREX eine unabsichtliche Unterlassung                       der Risikoverminderung.
oder Ungenauigkeit in der Erklärung feststellt, schlägt             Können die Vertragsparteien binnen eines Monats
sie innerhalb eines Monats der Kenntnisnahme eine                   ab Antrag auf Prämienabschlag seitens des
Abänderung des Versicherungsvertrages vor, mit Wirkung              Versicherungsnehmers keine neue Prämie im
vom Tage der Kenntnisnahme der Unterlassung oder                    gemeinsamen Einvernehmen ausmachen, dann kann
Ungenauigkeit.                                                      letzterer den Versicherungsvertrag kündigen.
Erbringt SECUREX den Beweis, dass sie keinesfalls das               § 2 - Risikoerhöhung
Risiko ­versichert hätte, kann sie den Versicherungsvertrag
                                                                    Laut Artikel 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
innerhalb der gleichen Frist kündigen.
                                                                    besteht für den Versicherungsnehmer während der
Lehnt der Versicherte den Vorschlag einer Abänderung des            Laufzeit des Vertrages Anzeigepflicht für neue Umstände
Versicherungsvertrages ab oder wird diese nicht innerhalb           oder die Änderung von Um­ständen, die eine merkliche
eines Mo­nats ab Empfang angenommen, kann SECUREX                   und dauerhafte Erhöhung des Risikos des Eintritts eines
den Ver­sicherungs­vertrag innerhalb einer Frist von                Versicherungsfalls zur Folge haben könnten.
fünfzehn Tagen kündigen.
                                                                    Erhöht sich das Risiko des Eintritts eines
Hat SECUREX innerhalb der oben erwähnten Fristen                    Versicherungsfalles während der Laufzeit des
weder den Vertrag gekündigt noch einen Vorschlag zur                Versicherungsvertrags in einem Maße, dass, hätte diese
Abänderung gemacht, kann sie sich in Zukunft nicht mehr             Erhöhung zum Zeitpunkt des Versicherungs­abschlusses
auf die ihr bekannten Fakten berufen.                               bestanden, SECUREX die Versicherung nur zu anderen
                                                                    Bedingungen gewährt hätte, dann muss sie innerhalb
§ 3 - Schadensfall                                                  eines Monats der Kenntnisnahme der Risikoerhöhung
1.	Ereignet sich ein Schadensfall vor dem Inkrafttreten            eine Abänderung des Versicherungsvertrages vorschlagen,
    der Abänderung oder der Kündigung des                           rückwirkend ab dem Tag der Risikoerhöhung.
    Versicherungsvertrages und kann die Unterlassung
    oder Ungenauigkeit                                              Erbringt SECUREX den Beweis, dass sie das erhöhte
                                                                    Risiko nie versichert hätte, dann kann sie den
     a)	Dem Versicherungsnehmer nicht vorgeworfen                  Versicherungsvertrag innerhalb derselben Frist kündigen.
         werden, dann verpflichtet sich SECUREX zur
         vertraglichen Leistung.                                    Lehnt der Versicherungsnehmer den Vorschlag einer

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Abänderung des Versicherungsvertrags ab oder wird dieser            Titel II - Dauer des Vertrages
Vorschlag nicht binnen eines Monats nach Empfang vom
                                                                    Artikel 11 - Inkrafttreten
Versicherungsnehmer angenommen, dann kann SECUREX
den Versicherungsvertrag innerhalb einer Frist von                  Der Versicherungsschutz beginnt an dem in den
fünfzehn Tagen kündigen.                                            Besonderen Bedingungen festgesetzten Datum und der
                                                                    festgelegten Uhrzeit.
Hat SECUREX innerhalb der oben erwähnten Fristen
weder den Vertrag gekündigt noch einen Vorschlag zur                Artikel 12 - Dauer des
Abänderung gemacht, kann sie sich in Zukunft nicht mehr             Versicherungsvertrages
auf die Risikoerhöhung berufen.                                     Der Versicherungsvertrag wird für die in den Besonderen
                                                                    Bedingungen festgelegte Dauer abgeschlossen, gegebe­
§ 3 - Schadensfall
                                                                    nenfalls verlängert um den Teil des Jahres des Datums des
Ereignet sich ein Schadensfall vor dem Inkrafttreten                Inkrafttretens.
der Abänderung oder der Kündigung des
Versicherungsvertrages und ist der Versicherungsnehmer              Wenn keine der Parteien sich mindestens drei Monate vor
                                                                    Fälligkeit des Versicherungsvertrags auf die in Artikel 14 §
1.	Seiner unter § 2 gegenwärtigen Artikels erwähnten               2 ­festgelegte Art und Weise dagegen ausspricht, wird der
    Verpflichtung nachgekommen, dann verpflichtet sich              Vertrag stillschweigend um die ursprüngliche Dauer unter
    SECUREX zur vertraglichen Leistung.                             Ausschluss des eventuellen Teiljahres verlängert.
2.	Seiner unter § 2 gegenwärtigen Artikels erwähnten               Wenn die Kündigung per Einschreiben erfolgt, muss dieses
    Verpflichtung nicht nachgekommen und                            mindestens drei Monate vor dem Verfallstag des Vertrages
                                                                    per Post zugeschickt werden.
     a) Kann ihm das Fehlen einer Anzeige:
          •   Nicht vorgeworfen werden, dann verpflichtet
                                                                    Artikel 13 - Wechsel des
              sich SECUREX zur vertraglichen Leistung.
                                                                    Versicherungsnehmers
         •    vorgeworfen werden, dann ist SECUREX nur              § 1 - Ableben des Versicherungsnehmers
              zu einer Leistung verpflichtet, die im Verhält-
                                                                    Bei Übertragung des versicherten Interesses infolge des
              nis zwischen der geleisteten Prämie und der
                                                                    Ablebens des Versicherungsnehmers gehen die Rechte und
              Prämie die der Versicherungsnehmer hätte
                                                                    Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben,
              leisten müssen, wenn der Risikoerhöhung
                                                                    auf den neuen Inhaber dieses Interesses über.
              Rechnung getragen worden wäre, steht.
     b)	Kann SECUREX den Beweis erbringen, dass sie                Der neue Inhaber des versicherten Interesses und
         das erhöhte Risiko nie versichert hätte, dann              SECUREX können aber den Versicherungsvertrag kündigen;
         beschränkt sich ihre Leistung im Schadensfall nur          der erste durch einen bei der Post eingeschrieben Brief
         auf die Rückzahlung der insgesamt geleisteten              innerhalb einer Frist von drei Monaten und vierzig Tagen
         Prämien.                                                   nach dem Sterbetag, der zweite gemäss der in Artikel
                                                                    14 § 2 der Allgemeinen Versicherungs­bedingungen
     c) Hat der Versicherungsnehmer in betrügerischer              beschriebenen Form innerhalb von drei Monaten ab
         Absicht gehandelt, kann SECUREX den                        Kenntnisnahme des Ablebens.
         Versicherungsschutz verweigern. Die bis
         zur Kenntnisnahme durch SECUREX der                        § 2 - Konkurs des Versicherungsnehmers
         betrügerischen Absicht fälligen Prämien bleiben als        Im Fall eines Konkurses des Versicherungsnehmers bleibt
         Schadensersatz geschuldet.                                 die Versicherung zu Gunsten der Menge der Gläubiger
                                                                    bestehen, die gegenüber dem Versicherungsunternehmen
Artikel 10 - Überprüfungsrecht                                      für die Bezahlung der Prämien oder Beiträge haften, die
SECUREX hat das Recht, das versicherte Risiko sowie die             nach der Konkurserklärung noch anfallen.
Angaben des Versicherungsnehmers zu überprüfen.
                                                                    Trotzdem haben die Versicherungsgesellschaft und der
Zu diesem Zweck erlaubt der Versicherungsnehmer                     Konkurs­verwalter das Recht, den Versicherungsvertrag zu
den Beauftragten von SECUREX alle Verwaltungs-,                     kündigen.
Buchführungs- und sonstigen Unterlagen seines
                                                                    Die Kündigung des Versicherungsvertrages durch die
Unternehmens einzusehen.
                                                                    Versicherungs­gesellschaft kann aber frühestens drei
                                                                    Monate nach der Konkurs­erklärung erfolgen, während der

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Konkursverwalter dies nur während der drei Monate tun                   der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
kann, die auf die Konkurserklärung folgen.
                                                                 3.	In allen Fällen des Wechsels des
§ 3 - Andere Hypothesen zur Veränderung des                          Versicherungsnehmers, gemäss Artikel 13, § 1 und § 2
Versicherungsnehmers                                                 der Allgemeinen Versicherungs­bedingungen.
Bei Umwandlung der Natur und/oder der juristischen
                                                                 4.	Wenn der Versicherungsnehmer die Prämien,
Form des Unternehmens des Versicherungsnehmers, bei
                                                                     Zusatzprämien und Zuschläge gemäss Artikel 21 der
Zusammenschluss, Veräusserung, Eingliederung oder
                                                                     Allgemeinen Versicherungs­bedingungen nicht leistet.
Auflösung des versicherten Unternehmens, verpflichtet
sich der Versicherungsnehmer dem neuen Betreiber die             5. 	Bei Fehlen einer Einkommenserklärung oder
Weiterführung vorliegenden Vertrages aufzuerlegen.                    der Erklärung anderer Elemente innerhalb der
                                                                      im Versicherungsvertrag festgesetzten Fristen
Im Falle der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen werden
                                                                      gemäss Artikel 18 der Allgemeinen Versicherungs­
die Wirkungen des Versicherungsvertrages von Rechts
                                                                      bedingungen.
wegen ab dem Tag des Wechsels ausgesetzt und der
Versicherungsnehmer oder die Leistungsberechtigten               6.	In allen Fällen, in denen SECUREX kraft der
sind, unbeschadet der fälligen Prämien, zur Leistung einer           Allgemeinen Versicherungsbedingungen einen
Entschädigung verpflichtet, die der vollständigen letzten            Regress gegen den Versicherungs­nehmer oder den
Jahresprämie entspricht.                                             Versicherten ausüben kann.

SECUREX kann die Weiterversicherung im Namen                     7.	Nach jeder Schadensmeldung und spätestens
des neuen Betreibers jedoch ebenfalls ablehnen und                   einen Monat nach Zahlung der Entschädigung oder
den Versicherungsvertrag in der in Artikel 14 § 2 der                Zahlungsverweigerung.
Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschriebenen
Form innerhalb von drei Monaten nach der Kenntnisnahme           Der Versicherungsnehmer kann vom gleichen
des Wechsels kündigen.                                           Recht Gebrauch machen, es sei denn, dass der
                                                                 Versicherungsvertrag in Verbindung mit einem
Artikel 14 - Beendigung oder Kündigung des                       Versicherungsvertrag „Arbeits- und Wegeunfälle“
Versicherungsvertrags                                            bei der Versicherungskasse Arbeitsunfälle SECUREX
§ 1 - Der Versicherungsvertrag endet von Rechts wegen am         abgeschlossen wurde und er in diesem letzten Vertrag
Tage                                                             nicht über dieses Recht der Gegenseitigkeit verfügt.

1.	Der Betriebsaufgabe des Versicherungsnehmers                 Die Kündigung ist wirksam um 24 Uhr nach einer Frist von:

2.	An dem der Versicherungsnehmer kein Personal mehr            •      Fünfzehn Tagen ab dem Tage nach der Zustellung
    beschäftigt wofür laut der Besonderen Bedingungen                   oder der Aufgabe des eingeschriebenen Briefes bei
    die Deckung abgeschlossen wurde                                     der Post in den Fällen, wie sie in § 3.4 dieses Artikels
                                                                        vorgesehen wurden, wobei als vereinbart gilt, dass
§ 2 - Formen der Kündigung
                                                                        diese Frist frühestens am ersten Tage der Aussetzung
Die Kündigung des Versicherungsvertrags erfolgt durch                   des Vertrags beginnt.
einen bei der Post eingeschriebenen Brief, durch ein von
einem Gerichts­vollzieher zugestelltes Schriftstück oder         •      Einem Monat ab dem Tage nach der Aufgabe des
durch Aushändigung des Kündigungsschreibens gegen                       eingeschriebenen Briefes bei der Post in den anderen
Empfangsbescheinigung.                                                  Fällen, außer den in § 1 dieses Artikels aufgenomme-
                                                                        nen.
§ 3 - Kündigungsrecht und Wirkung
SECUREX behält sich das Recht vor, den                           Titel III - Prämie
Versicherungsvertrag durch einen eingeschriebenen Brief
zu kündigen:                                                     Artikel 15 - Art - Berechnung der Prämie
                                                                 Bei der Prämie handelt es sich entweder um eine
1.	Bei Unterlassungen oder Ungenauigkeiten in der               pauschale Prämie oder sie wird, wie in den Besonderen
    Risiko­erklärung, gemäss den Bedingungen in Artikel 8        Bedingungen des Versicherungsvertrages vorgesehen,
    der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.                    berechnet.

2.	Im Falle eines beträchtlichen und dauerhaften                Die Prämie wird erhöht um die unter jeglicher
    Wechsels des versicherten Risikos, gemäss Artikel 9          Bezeichnung

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bestehenden oder noch kommenden Steuern, Gebühren,                   auf Aufstellung einer Zwangsabrechnung der Prämien
Abgaben und Kosten.                                                  mit einem Aufschlag von 50 % auf die Entlohnungen
                                                                     oder sonstigen Elemente, die für die letzte Prämie als
Die endgültige Prämie, pauschale Prämie ausgenommen,                 Berechnungsgrundlage dienten, oder, falls es sich um eine
wird pro abgelaufenes Jahr aufgrund der Entlohnungen                 erste Abrechnung handelt, mit einem Aufschlag von 50 %
der Versicherten oder aufgrund der in den Besonderen                 auf die Entlohnungen oder sonstigen Elemente, die bei
Bedingungen bestimmten Elemente berechnet.                           Vertragsabschluss angegeben wurden.
Die pauschale Prämie wird bei Vertragsabschluss                      Diese Zwangsabrechnung der Prämien erfolgt unbeschadet
festgesetzt, wobei als vereinbart gilt, dass sie sich                des Rechts von SECUREX, die Erklärung oder die
eventuell, gemäß den in den Besonderen Bedingungen                   Zahlung aufgrund der reellen Entlohnungen oder der
vorgesehenen Bestimmungen, verändern kann. Die Prämie                sonstigen Elemente zwecks Berichtigung des Kontos des
ist im Voraus zahlbar zu dem Fällig­keitstermin, der in den          Versicherungsnehmers zu fordern.
Besonderen Bedingungen vereinbart wurde.
                                                                     In Ermangelung der Beachtung dieser Verpflichtung
Artikel 16 - Einstweilige Prämie                                     durch den Versicherungsnehmer kann SECUREX den
Wenn die endgültige Prämie erst postnumerando zu                     Versicherungsvertrag gemäss den Bedingungen des
leisten ist, ist eine vorläufige Prämie im voraus zahlbar und        Artikels 14 § 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
zwar zu den Fälligkeitsterminen, die in den Besonderen               kündigen.
Bedingungen fest­gesetzt wurden, und zum ersten Mal am
Datum des Beginns des Versicherungsvertrags.                         Artikel 19 - Überprüfung der Lohnerklärung
                                                                     SECUREX behält sich das Recht vor, das versicherte
Diese einstweilige Prämie entspricht dem Betrag                      Unternehmen zu besuchen, die Erklärungen des
der geschätzten Postnumerandozahlung, wie in den                     Versicherungsnehmers oder seines Bevollmächtigten
Besonderen Bedingungen vorgesehen.                                   zu überprüfen oder sogar selbst für die Aufstellung der
                                                                     Lohnerklärung oder der sonstigen Elemente einzutreten.
Die einstweilige Prämie wird jedes Mal angepasst, wenn
die letzte endgültige Prämie im Vergleich zu der letzten             Zu diesem Zweck verpflichtet sich der
einstweiligen Prämie um 20 % variiert.                               Versicherungsnehmer, SECUREX, oder dessen
                                                                     Bevollmächtigten, alle Unterlagen und individuellen
Die einstweilige Prämie stellt eine Abschlagszahlung auf
                                                                     Abrechnungen, die zu einer sozialen oder steuer­lichen
einen Teil oder auf die ganze endgültige Prämie dar.
                                                                     Kontrolle gestellt werden müssen, zur Verfügung zu
Artikel 17 - Erklärung der Entlohnungen und                          stellen. Dieses Recht bleibt SECUREX für eine Dauer
­sonstiger Elemente                                                  von drei Jahren nach Ende des Versicherungsvertrags
                                                                     aufrechterhalten.
Über die Entlohnungen der Versicherten
und die eventuellen sonstigen Elemente, die                          Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung
zur Berechnungsgrundlage der endgültigen                             nicht nach, dann kann SECUREX den Versicherungsvertrag
Versicherungsprämie gehören, gibt der Versicherungs­                 gemäss Artikel 14 § 3 der Allgemeinen
nehmer oder einer seiner Bevollmächtigten bei SECUREX                Versicherungsbedingungen kündigen.
eine Erklärung ab. Dies erfolgt am besten aufgrund der
Lohnaufstellungen, die SECUREX zum Jahresabschluss,                  Die mit der Überprüfung beauftragten Personen sind an
gegebenenfalls nach kürzeren Fristen wie in den                      die Verschwiegenheitspflicht gebunden.
Besonderen Bedingungen vereinbart, mitgeteilt werden.
                                                                     Falls die Lohnerklärung oder die Erklärung der sonstigen
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich zur Mitteilung             Elemente Ungenauigkeiten beinhaltet, hat SECUREX,
dieser Aufstellungen binnen zwei Monaten nach dem Ende               die die Versicherten auf­grund der korrekten Entlohnung
der Versicherungsdauer.                                              entschädigt hätte, das Recht, den gleichen Regress gegen
                                                                     den Versicherungsnehmer auszuüben, wie er in Artikel 8
Artikel 18 - Fehlen der Lohnerklärung                                der Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehen
Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung, eine Lohnerklärung            ist.
abzugeben oder zur Erklärung sonstiger Elemente,
                                                                     Artikel 20 - Prämienleistung
die zur Berechnungsgrundlage der endgültigen
Versicherungsprämie gehören, öffnet, nach Verstreichen               Die Prämie ist forderbar und die an den
einer Mahnfrist per eingeschriebenem Brief, das Recht                Versicherungsnehmer gerichtete Zahlungsaufforderung
                                                                     kommt der Vorlage einer Quittung in seinem Wohnsitz

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oder seinem Gesellschaftssitz gleich.                             wenn sie sich dies in der Inverzugsetzung ausbedingt hat.
                                                                  In diesem Fall tritt die Kündigung nach Verstreichen einer
Abgesehen von der ersten einstweiligen Prämie, die                Frist von mindestens fünfzehn Tagen ab dem ersten Tag
bei Beginn des Versicherungsvertrags geleistet werden             der Aussetzung in Kraft.
muss, sind die sonstigen einstweiligen oder endgültigen
Prämien innerhalb einer Frist von dreissig Tagen nach             Hat sich SECUREX das Recht den Versicherungsvertrag
Zahlungsaufforderung zu leisten.                                  zu kündigen in der Inverzugsetzung nicht ausbedungen,
                                                                  dann kann eine Kündigung erst mit einer neuen
In Ermangelung der Zahlung direkt an SECUREX ist die              Inverzugsetzung gemäss § 2 oben erfolgen.
Prämienleistung an den Versicherungsmakler, Überbringer
der von SECUREX ausgestellten Quittung, schuldbefreiend.          § 4 - Wirkung der Aussetzung in Bezug auf die noch fällig
                                                                  werdenden Prämien
Diesbezüglich hat entweder das Datum der Überreichung
                                                                  Die Aussetzung des Versicherungsschutzes beeinträchtigt
besagter Quittung Beweiskraft oder dann jenes, an dem die
                                                                  nicht das Recht von SECUREX, die später fällig werdenden
Prämie auf einem der Finanzkonten von SECUREX oder des
                                                                  Prämien zu fordern, unter der Bedingung jedoch, der
bevollmächtigten Versicherungsmaklers gutgeschrieben
                                                                  Versicherungsnehmer wurde gemäss § 2 oben in Verzug
wird.
                                                                  gesetzt. In diesem Fall erinnert die Inverzugsetzung an die
                                                                  Aussetzung des Versicherungsschutzes.
Artikel 21 - Nichtleistung der Prämie
§ 1 - Nichtleistung der Prämie                                    Das Recht von SECUREX beschränkt sich jedoch auf die
Unter der Bedingung, dass der Schuldner in                        Prämien von zwei aufeinanderfolgenden Jahren.
Verzug gesetzt wurde kann die Nichtleistung der
                                                                  § 5 - Verzugszinsen
Prämie am Fälligkeitstermin die Aussetzung des
Versicherungsschutzes oder die Kündigung des                      Bei verspäteter Prämienzahlung sind ab dem Tag der
Versicherungsvertrages bewirken.                                  Inverzugsetzung Verzugszinsen geschuldet zu den
                                                                  gesetzlichen Zinssätzen die, je nach Fall, anwendbar sind
Für Unfälle geschehen während der Unterbrechung der               für Abkommen mit Privatpersonen oder kommerzielle
Deckung sind die Garantien demzufolge nicht zutreffend.           Transaktionen zwischen Unternehmen.

§ 2 - Zahlungsaufforderung                                        Artikel 22 - Tariferhöhung und Änderung der
Die unter § 1 beschriebene Inverzugsetzung erfolgt                Versicherungsbedingungen
entweder durch Zustellung eines Schriftstücks durch               Wenn SECUREX ihre Tarife erhöht oder die Versicherungs­
einen Gerichtsvollzieher oder durch einen bei der Post            bedingungen ändert, hat sie das Recht diese Bedingungen
eingeschriebenen Brief. Sie enthält die Aufforderung zur          ab dem ersten nachfolgenden jährlichen Ablauftag zu
Zahlung der Prämie innerhalb einer darin bestimmten               ändern.
Frist. Diese Frist muss mindestens fünfzehn Tage betragen,
berechnet ab dem Tage nach der Zustellung oder der                Wenn der Versicherungsnehmer mindestens vier
Aufgabe des eingeschriebenen Briefes bei der Post.                Monate vor dem jährlichen Ablauftag von der Änderung
                                                                  unterrichtet wird, hat er das Recht den Vertrag mindestens
Die Inverzugsetzung beinhaltet den Fälligkeitstermin der          drei Monate vor dem Ablauftag zu kündigen. In diesem Fall
Prämie sowie die Folgen bei Nichtzahlung der Prämie               endet der Vertrag am Ablauftag.
innerhalb der gesetzten Frist.
                                                                  Wenn der Versicherungsnehmer in weniger als vier
§ 3 - Beginn der Aussetzung des Versicherungsschutzes oder        Monaten vor dem jährlichen Ablauftag von der Änderung
Kündigung des Versicherungsvertrags                               erfährt, hat er das Recht, innerhalb von drei Monaten
Die Aussetzung oder die Kündigung beginnt erst nach               ab Bekanntgabe der Änderung den Vertrag zu kündigen.
einer Frist von mindestens fünfzehn Tagen, berechnet              In diesem Fall endet der Vertrag nach einer Frist von
ab dem Tage nach der Zustellung oder der Aufgabe des              einem Monat gerechnet ab dem Tag, an dem er per
eingeschriebenen Briefes bei der Post.                            eingeschriebenem Brief gekündigt hat, jedoch frühestens
                                                                  am erstfolgenden jährlichen Ablauftag nach Bekanntgabe
Wurde der Versicherungsschutz ausgesetzt, dann bewirkt            der Änderung.
die Zahlung der fälligen Prämien, plus eventuelle
Verzugszinsen, das Ende der Aussetzung.                           Die Kündigungsmöglichkeit, die im zweiten und dritten
                                                                  Absatz beschrieben wird, entfällt, wenn die Änderung des
SECUREX kann während der Aussetzung des                           Tarifs oder der Bedingungen in Folge einer gesetzlichen
Versicherungsschutzes den Versicherungsvertrag kündigen,          oder vorgeschriebenen Bestimmung erfolgt.

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Titel IV - Schadensfälle                                            unter Berück­sichtigung der Bedingungen des
                                                                    Versicherungsvertrags.
Artikel 23 - Meldung
Jeder Unfall, dem ein Versicherter zum Opfer fällt, muss            Jede Partei trägt die Kosten und Honorare ihres Arztes,
unverzüglich bei SECUREX gemeldet werden, spätestens                Kosten und Honorare des dritten Arztes werden
innerhalb einer Frist von acht Tagen, höhere Gewalt                 gemeinsam bestritten.
ausgenommen.
                                                                    Artikel 26 - Früherer (gesundheitlicher)
Entsprechende Vordrucke stellt SECUREX dem                          Zustand - Unabhängige Verschlechterung
Versicherungs­nehmer zur Verfügung.
                                                                    Wenn ein früherer gesundheitlicher Zustand oder eine
Ein ärztliches Attest sollte der Meldung beigefügt oder             interkurrente Krankheit, die nicht direkt aus dem von der
kurzfristig an SECUREX geschickt werden.                            Versicherung gedeckten Unfall abzuleiten ist, die Folgen
                                                                    des letzteren verschlimmert, dann beschränkt sich die
Der Versicherungsnehmer oder der Versicherte muss                   Entschädigung auf die Folgen, die der Unfall bei einem
SECUREX unverzüglich alle nützlichen Auskünfte                      gesunden Menschen in normaler körperlicher Verfassung
mitteilen und die Fragen beantworten, die zwecks näherer            gehabt hätte.
Bestimmung der Umstände des Unfalls und des Umfangs
des Schadens an ihn gerichtet werden.                               Artikel 27 - Endgültige Versicherungsleistung
                                                                    Jede endgültige Entschädigung befreit SECUREX von
Artikel 24 - Verpflichtungen                                        jeder Verpflichtung und die Parteien verzichten auf
Der versicherte Unfallgeschädigte muss unverzüglich und             jegliche Neufestsetzung, auch dann wenn sie auf eine
so lange wie erforderlich sachgemäss ärztlich behandelt             spätere Veränderung des Gesundheitszustands des
werden und seine Verletzungen von einem anerkannten                 Unfallbeschädigten gründet.
Arzt bescheinigen lassen. Er darf in keinem Fall Besuche
von Ärzten oder Beauftragten von SECUREX ablehnen, und              Artikel 28 - Rechtsfolgen - Aussetzung
er erlaubt die nötigen Feststellungen zwecks Bewertung              Erfüllt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte
seines Zustands.                                                    eine der Verpflichtungen gemäss Artikel 23 und 24
                                                                    der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht und
Der Versicherungsnehmer und/oder Versicherte, falls
                                                                    ergibt sich daraus ein Schaden für SECUREX, dann hat
dessen Zustand es erlaubt, legen alle Auskünfte oder
                                                                    diese ungeachtet der Bestimmungen des zweiten und
Bescheinigungen über die Behandlung oder die
                                                                    dritten Abschnitts das Recht, die Einschränkung ihrer
gesundheitliche Verfassung des Unfallgeschädigten vor
                                                                    Vertragsleistung zu fordern, und zwar in Höhe des
oder nach dem Unfall bei SECUREX vor.
                                                                    erlittenen Schadens.
Artikel 25 - Ärztliche Streitfälle                                  SECUREX kann den Versicherungsschutz verweigern, wenn
Kann keine gütliche Einigung erreicht werden, wird                  der Versicherungsnehmer oder der Versicherte:
jede eventuelle Meinungsverschiedenheit zwischen den
Parteien dem zuständigen Gericht vorgelegt.                         •      In betrügerischer Absicht den Verpflichtungen gemäss
                                                                           Artikel 23 und 24 der Allgemeinen Versicherungsbe-
Unstimmigkeiten zwischen den Parteien bezüglich des                        dingungen nicht nachgekommen ist.
Invaliditätsgrads, der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit
                                                                    •      Absichtlich etwas unternimmt, um SECUREX in Bezug
oder einer Frage ärztlicher Natur werden endgültig und
                                                                           auf den Schadensfall zu täuschen oder um den Scha-
obligatorisch durch eine wie folgt zusammengesetzte
                                                                           den zu vergrößern.
ärztliche Kommission entschieden: jede Partei bestellt
einen Arzt, der sie vertritt. Die Kommission schlichtet den         SECUREX ist nicht haftbar für eine Verschlimmerung der
Fall definitiv und bindend.                                         Folgen eines Unfalls, wenn diese Verschlimmerung die
                                                                    Folge einer zu späten Inanspruchnahme von ärztlicher
Kann keine Übereinkunft erzielt werden, bestellen die               Hilfe ist oder die Folge einer Weigerung des Versicherten,
beiden Ärzte im gemeinsamen Einvernehmen einen                      sich der vorgeschriebenen Behandlung zu unterziehen.
dritten Arzt oder, in Ermangelung eines Einvernehmens,
der Vorsitzende des Zivilgerichts des Wohnsitzes des                Artikel 28bis - Verlust des Anspruchs
Antragstellers bestellt auf Antrag der betreibenden Partei
                                                                    1. Der Versicherte verliert den Versicherungsschutz, wenn
einen dritten Arzt.
                                                                        er den Schadensfall absichtlich verursacht hat.
Dieses Ärzte-Kollegium entscheidet endgültig
                                                                    2. SECUREX ist zu keiner Leistung verpflichtet, wenn der

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Schadensfall durch schwerwiegendes Verschulden                  Unterschrift einer Quittung mit Vermerk eines Verzichts auf
    des Versicherungsnehmers, des Versicherten oder des             jede Klage auf Haftpflicht gegen den Versicherungsnehmer.
    Begünstigten verursacht wird.
                                                                    Artikel 30 - Recht auf Regress
  Als schwerwiegendes Verschulden gilt:
                                                                    Wenn SECUREX eine Entschädigung jeglicher Art
•   Zustände unter Drogeneinfluss (ausgenommen bei
                                                                    zahlen muss oder bereits bezahlt hat, tritt es in allen
     ärztlicher Verordnung und unter ärztlicher Kontrolle),
                                                                    Rechten und Forderungen der Versicherten oder Ihren
     Alkoholvergiftung, bei Trunkenheit oder bei Bewusst­
                                                                    Berechtigten gegenüber dem/den haftbaren Dritte(n)
     seinsstörung.
                                                                    oder deren Versicherer(n), ungeachtet ob es sich um eine
•      ie Teilnahme an Wetten oder Herausforderungen, die
      D                                                             gemeinrechtliche Verantwortlichkeit oder um eine andere
      ein Unfallrisiko beinhalten, an akrobatischen Übun-           Verantwortlichkeit handelt.
      gen, sich absichtlich und unnütz einer außergewöhnli-
      chen Gefahr auszusetzen, verantwortungsloses Fahren           Demnach dürfen die Versicherten oder deren Begünstigten
      und, ganz allgemein, offenkundig gefährliche oder             keinen Verzicht von Regress machen ohne die
      waghalsige Taten.                                             vorhergehende Genehmigung von SECUREX. Falls die
                                                                    Versicherten oder deren Begünstigten dieser Verpflichtung
•     Selbstmord und Selbstmordversuche.                            nicht nachkommen, darf SECUREX die Entschädigung in
3. Securex ist zu keiner Leistung verpflichtet, wenn der           Höhe des durch SECUREX erlittenen Schaden verringern.
    Schadensfall sich aus eine der folgenden Aktivitäten
    ergibt: Abbau in unterirdischen Bergwerken oder
                                                                    Titel V - Deckungen
    Steinbrüchen, Unterwasserarbeiten, Tunnelbohrungen,
    Arbeit auf dem Wasser (Bohrplattform, Trockendock,              Artikel 31 - Garantierte Entschädigungen
    Baggerarbeiten auf See,…), Herstellung von Munition             Die Entschädigungen im Schadensfall werden in
    und Sprengstoffen, Tätigkeiten mit einem Kernreaktor            Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Besonderen
    oder Herstellung von spaltbarem Material und/oder               und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
    Behandlung von radioaktivem Material.                           berechnet und ausgezahlt, wobei als vereinbart gilt, dass,

Artikel 29 - Bezugsberechtigte der                                  § 1 - Wenn die Entschädigungen DEN GESETZLICH
Entschädigungen                                                     VORGESEHENEN ENTSPRECHEN, die Rente im Todesfall und
Die vertraglich vorgesehenen Entschädigungen für einen              im Falle der Dauerinvalidität durch die Auszahlung ihres
versicherten Unfall werden wie folgt unter Beachtung der            Grundkapitals ersetzt wird.
gesetzlichen Fristen abgewickelt:                                   Dieses Kapital wird gemäß den in den Besonderen
                                                                    Bedingungen festgelegten Kostensätzen errechnet.
1.	Entschädigungen für zeitweilige und bleibende
    Arbeitsunfähigkeit: an den Unfallgeschädigten                   § 2 - Wenn die Entschädigungen in den Besonderen
2.	Entschädigungen im Todesfall:                                   Bedingungen in der Form eines KAPITALS festgesetzt wurden,
    a) Wenn die Entschädigung gemäss den gesetzlichen              muss folgenden Bestimmungen Rechnung getragen werden:
        Bestimmungen ermittelt wird: an die gesetzlich              1.	Im Todesfall: Das Versicherungskapital ist fällig,
        vorgesehenen Bezugsberechtigten                                 wenn der Tod als Folge eines von der Versicherung
    b)	Wenn die Entschädigung in den Besonderen                        gedeckten Unfalles entweder sofort oder vor dem
        Bedingungen in Form eines Kapitals festgesetzt                  bestmöglichen Heilungsgrad des Unfallgeschädigten
        wurde: an den weder geschiedenen, noch getrennt                 eintritt.
        lebenden Ehepartner; in Ermangelung an die
        gesetzlichen Erben des Opfers                               2.	Bei Dauerinvalidität: Die Entschädigung wird
                                                                        aufgrund des als endgültig anerkannten
Wenn das Opfer keine der angegebenen Begünstigten                       Heilungsgrads des Unfallgeschädigten bestimmt und
hinterlässt, erstattet SECUREX die anfallenden                          dies spätestens drei Jahre nach dem Unfalltag.
Begräbniskosten an die Person zurück, die dafür
aufgekommen ist. Diese Kosten dürfen jedoch 10% des                 	Gemäss den festgestellten Folgen wird der
gesetzlich vorgesehenen maximalen Jahreslohns nicht                   Invaliditätsgrad laut den offiziellen belgischen
überschreiten.                                                        Sätzen der Invalidität, festgesetzt, ohne
                                                                      Berücksichtigung von Beruf oder Beschäftigungen
Jede an die Unfallbeschädigten oder Bezugsberechtigten                des Unfallgeschädigten.
zur Auszahlung gelangte Entschädigung erfolgt gegen
                                                                    	Wenn sich ein bereits vorhandenes Gebrechen

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