Adoption - ein denkbarer Weg - Informationen für Adoptionsbewerber - sachsen.de
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Barbara Klepsch
Staatsministerin für Soziales
und Verbraucherschutz
Vorwort Ausführliche Beratungsgespräche kann und
möchte diese Broschüre nicht ersetzen. Ich er-
Liebe Leserin, lieber Leser, mutige Sie deshalb ausdrücklich, sich an die Ad-
optionsvermittlungsstelle Ihres Jugendamtes zu
Sie tragen sich mit dem Gedanken ein Kind zu wenden, wenn Sie sich für eine Adoption interes-
adoptieren? sieren oder Fragen haben.
Bei einer Adoption nehmen Sie ein Kind mit Die erfahrenen und kompetenten Fachkräfte der
sämtlichen Rechten und Pflichten in Ihre Familie Adoptionsvermittlungsstellen informieren Sie
auf. Die Entscheidung für eine Adoption ist ein umfassend über das Verfahren und Ihre Möglich-
weitreichender Entschluss von außerordentlicher keiten. Sie unterstützen Sie gern bei der Entschei-
Tragweite, der Zeit braucht. dungsfindung.
Diese Broschüre soll Ihnen helfen, einen ersten
allgemeinen Überblick zum Thema Adoption zu
bekommen. Sie erfahren etwas über
Barbara Klepsch
Staatsministerin für Soziales
und Verbraucherschutz
|1Inhalt
Seite
Motive für eine Adoption 4
Gründe, ein Kind zur Adoption frei zu geben 6
Aufgaben einer Adoptionsvermittlungsstelle 8
Es werden Eltern für Kinder gesucht – nicht Kinder für Eltern 10
Kinder mit besonderen Bedürfnissen 12
Adoptionsbewerbung 14
Adoptionsvermittlung 17
Adoptionspflege 18
Schwierigkeiten, die auf die Adoptiveltern zukommen können 19
Offene Adoptionsformen – Information des Kindes über die Adoption 21
Erfahrung mit der Adoption 23
Adoptionsbeschluss und Kosten der Vermittlung 24
Weitere rechtliche Folgen der Adoption 25
Adoptionsvermittlungsstellen in Sachsen 26
Rechtsquellen 27
Weitere Informationen und Links 28
2|Vorangestellt einige wesentliche
Gesichtspunkte zur Adoption:
Ein Kind zu adoptieren, ist eine besondere Form Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland schon
der Familiengründung. Sie unterscheidet sich je- seit langem mehr adoptionswillige Bewerber als
doch auf Grund der doppelten Elternschaft in ih- zur Adoption frei gegebene gesunde Säuglinge
rer Entwicklung von dem Familienleben mit leibli- und Kleinkinder. Auf jedes dieser Kinder wartet
chen Kindern. Adoptiveltern stellen sich darüber eine Vielzahl geeigneter Familien. Die Bewerbung
hinaus zusätzlichen Aufgaben und Problemen. um ein Adoptivkind kann unter diesem Gesichts-
Viele sind ungewollt kinderlos. Sie müssen lernen, punkt eine belastende und frustrierende Erfah-
die Tatsache ihrer Kinderlosigkeit zu akzeptieren rung werden. Viele Adoptionsbewerber müssen,
und zu verarbeiten. Das kann ein langer und auch auf Grund fortschreitenden Alters, eines Ta-
schmerzlicher Prozess sein. ges ihre Hoffnung ganz aufgeben. Zugleich aber
warten viele ältere oder in ihrer Entwicklung ein-
Adoptiveltern haben ihr Kind über seine Adoption geschränkte Kinder vergeblich auf Adoptiv- oder
und Herkunft aufzuklären, etwas, das vielen Pflegeeltern.
schwer fällt.
Familien, die ein älteres, ein behindertes Kind, Ge-
schwister oder Kinder mit ganz besonderen Be-
dürfnissen aufnehmen, stehen vor zusätzlichen
Anforderungen an ihre Erziehungsfähigkeit, ihre
Geduld und Toleranz.
|3Motive für eine Adoption
Die Motive eines Adoptionswunsches können sehr Wenn schon eigene Kinder in der Familie leben,
vielfältig sein und sind oftmals mehrdeutig. Wich- sollte sich sehr gewissenhaft die Frage gestellt
tig ist, sich genügend Zeit zu nehmen, miteinander werden, ob man den eigenen wie den adoptierten
darüber zu sprechen, auch Gedanken und Gefüh- Kindern in gleicher Weise gerecht werden kann.
le mit anderen auszutauschen. Gesprächspartner
und -partnerinnen können u. a. die Fachkräfte der Gelegentlich wünschen sich Adoptionsbewerber
Adoptionsvermittlungsstelle, Freunde, Verwandte, für ihr eigenes Kind ein weiteres als Spielkamerad
Adoptiveltern oder Adoptionsbewerber, auch oder als Hilfe bei der Erziehung ihres Einzelkindes.
Selbsthilfegruppen sein. Es ist verständlich, dass Die Wunschvorstellung sich immer liebender und
viele Paare, die keine eigenen Kinder bekommen gegenseitig erziehender Geschwister ist aber nach
können, eine Adoption als mögliche Alternative aller Erfahrung nicht sehr realistisch. Es kann viel-
anstreben. mehr die Gefahr nervenaufreibender Rivalitäten
bestehen.
Das Nachdenken darüber, ob ein Leben ohne Kin-
der denkbar und befriedigend sein kann, ist eine Manche Eltern, die ihr Kind durch Tod verloren
erste wichtige Voraussetzung. haben, wollen versuchen, durch die Aufnahme
eines Adoptivkindes den erlittenen Verlust zu
Eine unklare Motivationslage kann schwerwiegen- überwinden. In dieser Zeit brauchen Eltern aber
de Enttäuschungen hervorrufen, wenn beispiels- zunächst Zeit für ihren Schmerz und ihre Trauer.
weise das adoptierte Kind die in es gesetzten Diese Zeit sollte sich gegeben werden, denn dieses
Erwartungen nicht erfüllen kann. Höchst proble- Kind ist durch nichts, auch nicht durch eine
matisch wäre auch, wenn nur einer der Partner schnelle Adoption, ersetzbar.
den Wunsch hat, ein Kind zu adoptieren. Der
„Überredete“ würde in unweigerlich auftretenden Oft wurde während des jahrelangen, vergeblichen
innerfamiliären Krisen wahrscheinlich nur eine Wartens auf ein eigenes Kind ein Wunschbild/
begrenzte Hilfe sein können. -kind entwickelt. In dieser Vorstellung ist ein Kind
eher ein stets zärtliches, hilfs- und liebebedürfti-
ges und dankbares Wesen.
4|Im Gegensatz zu diesem Traumkind ist das reale Soweit es als Motiv hauptsächlich darum geht,
Kind vom ersten Tag seines Daseins in der Familie einem Kind auf dem Weg in ein selbstbestimmtes
anspruchsvoll, lebhaft und anstrengend. Es for- Leben helfen zu wollen, kann demgegenüber die
dert die Eltern mit „Haut und Haaren“. Nerven und Aufnahme eines Pflegekindes eine sehr befriedi-
Geduld können Belastungsproben ausgesetzt wer- gende Alternative sein. Jugendämter suchen stän-
den, die in den Träumen nicht vorkamen. Wie auch dig Pflegeeltern, die bereit und in der Lage sind,
bei leiblichen Kindern wird es Enttäuschungen die Erziehung und Versorgung eines fremden Kin-
geben, wenn von dem adoptierten Kind fortwäh- des gemeinsam mit den leiblichen Eltern und mit
rende Dankbarkeit erwartet wird. Unterstützung des Jugendamtes zu übernehmen.
Adoptionsbewerber sollten sich jedoch nicht von
Andere Eheleute hoffen, durch die Aufnahme ei- der Vorstellung leiten lassen, ein Pflegekind in der
nes Kindes ihrem Eheleben neue Inhalte geben, Hoffnung aufzunehmen, es später einmal adop-
vielleicht sogar den Bestand der Ehe sichern zu tieren zu können. Zwar kommt es immer wieder
können. Auch solche Hoffnungen werden sich als vor, dass Pflegekinder schließlich adoptiert werden
trügerisch erweisen. Kein Kind kann allein durch können. Im Allgemeinen aber müssen Pflegeeltern
sein Dasein das sich auflösende Band zwischen davon ausgehen, dass das Kind nur für eine be-
den erwachsenen Partnern festigen. grenzte Zeit bei ihnen lebt.
|5Gründe, ein Kind zur Adoption frei zu
geben
Kinder, die zur Adoption frei gegeben werden, sind Der „klassische Fall“ der Adoption eines Waisen-
überwiegend Kinder, deren Eltern nicht in der Lage kindes spielt heute keine Rolle mehr. Wenn Eltern
sind, sie selbst ausreichend zu versorgen. Die sterben, werden die Kinder meist von Verwandten
Gründe dafür können vielfältig sein wie z. B. ju- aufgenommen und versorgt.
gendliches Alter, Schul- oder Berufsausbildung,
Wohnungsnot oder Arbeitslosigkeit, fehlende Un- Hinsichtlich der oft gebrauchten Aussage, „die
terstützung durch den anderen Elternteil, durch Heime sind doch voller Kinder“, kann gesagt wer-
Eltern und Verwandte, Trennung der Partner oder den, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen,
psychische Belastungen - kurz besondere Lebens- die in Deutschland dauerhaft in Heimen unterge-
situationen, die für die Entwicklung eines Kindes bracht sind, in den letzten Jahren eher zurückge-
nicht förderlich sind. Viele alleinstehende Mütter gangen ist. Die wenigen Kleinkinder, die dies be-
z. B. bemühen sich, ihre Kinder selbst groß zu zie- trifft, haben besondere Bedürfnisse oder sind
hen. Einige aber müssen erkennen, dass sie das solche, die auf Grund einer vorübergehenden Not-
auch mit Unterstützung von Verwandten, Freun- lage in ihrer Familie dort kurzzeitig untergebracht
den und durch soziale Einrichtungen nicht schaf- werden mussten. Die Mehrzahl der Kinder im nicht
fen können. schulpflichtigen Alter, die auf Dauer nicht bei ih-
ren leiblichen Eltern leben können, wird in Pflege-
Sein Kind in schwieriger sozialer Lage zur Adopti- oder Adoptivfamilien vermittelt.
on frei zu geben, ist ein außerordentlich schmerz-
hafter Schritt, der die Eltern, vor allem die Mütter, Dennoch ist die Zahl der Heimkinder groß genug,
in aller Regel ein Leben lang belastet. Zu Recht um die Frage zu rechtfertigen, warum nicht mehr
wird daher seit Jahren verstärkt gefordert, dem dieser Kinder von Familien aufgenommen und
Schicksal abgebender Eltern größere Aufmerk- auch adoptiert werden können.
samkeit als bisher zu widmen.
6|Für ältere Kinder oder Kinder mit einem anderen geeignete Familie gefunden wird oder es einem
besonderen Betreuungsbedarf liegt der Grund vor dauerhaften Aufenthalt in einem Heim entgegen-
allem darin, dass die Vermittlungsstellen nicht sehen müsste, ist eine Adoptionsvermittlung ins
genügend Adoptiv- und Pflegeeltern finden kön- Ausland verantwortbar. Inzwischen ist auch fest-
nen. zustellen, dass in vielen Herkunftsländern die Zahl
der Bewerber für gesunde Kleinkinder die der zu
Darüber hinaus kann eine an sich wünschenswer- vermittelnden Kinder übersteigt.
te Adoption an rechtlichen Hindernissen scheitern.
Grundsätzlich müssen die leiblichen Eltern in die Unkontrollierte und verantwortungslose Privat-
Adoption einwilligen. Nur in Ausnahmefällen kann adoptionen, Kindesentführungen zu Adoptions-
das Gericht die Einwilligung leiblicher Eltern erset- zwecken und kommerzieller Kinderhandel haben
zen, wenn sich diese beispielsweise über einen dazu beigetragen, dass internationale Adoptions-
längeren Zeitraum gleichgültig gegenüber ihrem vermittlungen kritisch betrachtet werden. Das Ziel
Kind verhalten oder dauernde gröbliche Pflicht- ist daher, durch internationale Übereinkommen
verletzungen begangen haben. das Kindeswohl im Bereich der internationalen
Adoption und die Bekämpfung von Kinderhandel
Im Bereich der Auslandsadoption ist es so, dass zu sichern. So hat die Bundesrepublik Deutschland
die existenzielle Not vieler Kinder und ihrer Eltern u. a. das Haager Übereinkommen vom 29. Mai
eklatant und durch die Medien allgegenwärtig ist. 1993 über den Schutz von Kindern und die Zu-
Jedoch gilt auch hier der Gedanke der Nachran- sammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen
gigkeit von Adoption bzw. Auslandsadoption. Nur Adoption ratifiziert und die Adoptionsvermitt-
dann, wenn einem Kind in seinem Heimatland lungsstellen richten ihre Tätigkeit an diesen
nicht mehr geholfen werden kann und dort keine Grundsätzen aus.
|7Aufgaben einer Adoptions-
vermittlungsstelle
Für die Vermittlung von Kindern mit dem Ziel der Bei der Adoption eines ausländischen Kindes, die
Adoption sind nur die Adoptionsvermittlungsstel- durch kommerzielle, illegale oder gar kriminelle
len der örtlichen Jugendämter sowie die Adopti- Methoden zustande kommen soll oder gekommen
onsvermittlungsstellen der freien Wohlfahrtsver- ist, wird das Jugendamt nicht nur jede Unterstüt-
bände und die zentralen Adoptionsstellen zung ablehnen, sondern auch Strafverfolgungs-
zuständig. Private Vermittlungen durch andere behörden einschalten müssen.
Personen sind gesetzlich verboten und, wenn sie
einen kommerziellen Hintergrund haben, sogar Die Bewerbung um und die Vermittlung eines Ad-
strafbar. Auch die öffentliche Suche nach Adop- optivkindes muss von gegenseitiger Offenheit und
tiveltern und -kindern, etwa durch Zeitungsanzei- Ehrlichkeit geprägt sein. Tragen Adoptionsbewer-
gen, ist verboten und strafbar. ber das ihre dazu bei, wird es der Vermittlungs-
stelle leichter möglich sein, ein Kind vorzuschla-
Auch bei Interesse für die Adoption eines Kindes gen, dessen spezielle Bedürfnisse sie am ehesten
aus dem Ausland ist die Adoptionsvermittlungs- erfüllen können.
stelle des örtlich zuständigen Jugendamtes bzw.
eine in Deutschland anerkannte Auslandsvermitt-
lungsstelle der erste Ansprechpartner. Dort wird
man über alle notwendigen Schritte beraten.
8|Aufgaben einer Adoptionsvermittlungsstelle bestehen
u. a. in
z. B. unter den Gesichtspunkten
→ die Bedürfnisse des Kindes zu erfahren,
→ Die Adoption eines Kindes soll erst an um das Kind entsprechend seinem Entwick-
letzter Stelle aller Überlegungen stehen. lungsstand in die Vermittlung einzubeziehen;
→ Fragen oder Unsicherheiten bei Adopti-
onsbewerbern hinsichtlich der eigenen Er-
wartungen und Gefühle erkennen, über die
→ Das reicht von der sozialen, gesundheit- unbedingt ein offenes Gespräch mit der Ad-
lichen und psychischen Situation des Kindes optionsvermittlungsstelle erforderlich ist.
über die Herkunft und Vorgeschichte seiner
leiblichen Familie bis hin zu den Gründen der
Eltern, ihr Kind zur Adoption frei zu geben.
|9Es werden Eltern für Kinder gesucht - nicht Kinder für Eltern Adoptionsvermittlungsstellen suchen nicht Kinder Die Adoptionsvermittlungsstelle muss so sicher für unfreiwillig kinderlose Ehepaare, sondern lie- wie möglich sein, dass Adoptiveltern mit denkba- bevolle und zuverlässige Eltern für Kinder, die ren Schwierigkeiten zurechtkommen und dass ein sonst ohne Eltern aufwachsen müssten. Dazu be- Kind um seiner selbst willen angenommen wird. darf es umfangreicher Ermittlungen und Gesprä- che seitens der Adoptionsvermittlungsstelle. Aber Die Feststellung der Adoptionseignung von Be- auch die Bewerber selbst sollten sich prüfen, ob werbern ist eine schwierige und umfangreiche sie die besonderen Eigenheiten und Probleme ei- sozialpädagogische Aufgabe. Sie fordert von den nes fremden Kindes akzeptieren können, ob sie Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle wie genügend Einfühlungsvermögen, Toleranz, Ner- auch von den künftigen Adoptiveltern die Bereit- venkraft und Flexibilität besitzen, um auf dessen schaft zur intensiven Auseinandersetzung ebenso Besonderheiten einzugehen. Dies gilt umso mehr, wie zum offenen und vertrauensvollen Umgang wenn es sich um ein älteres, ein behindertes oder miteinander. Und sie ist im allseitigen Interesse, ausländisches Kind, aber auch um Geschwister nicht nur dem des Kindes, unumgänglich notwen- handelt. Es ist klar, dass neben Freude und Glücks- dig. gefühl auch mit besonderen Belastungen gerech- net werden muss. Inwieweit man auf das Ver- ständnis der Umwelt, von Verwandten und Freunden zählen kann, sollte rechtzeitig geprüft werden, bevor man es im Einzelfall erkennen wird. 10 |
Für die internationale Adoptionsvermittlung gilt:
Es liegt auf der Hand, dass die Aufnahme eines über kulturelle bis hin zu juristischen Fragestel-
ausländischen, evtl. farbigen Kindes aus einem lungen. Gerade auch farbige ausländische Kinder
anderen Kulturkreis eine ganze Reihe von Beson- erfahren zwar im Kleinkindalter noch allgemeine
derheiten und speziellen Anforderungen mit sich Zuwendung, begegnen später jedoch häufig ras-
bringt, die gemeinsam von den Adoptionsbewer- sistischen Vorurteilen. Daraus ergeben sich beson-
bern und der Auslandsvermittlungsstelle bespro- dere Anforderungen für die ganze Adoptivfamilie,
chen und geklärt werden müssen. die zu einer bikulturellen wird, das Herkunftsland
des Kindes quasi mitadoptiert hat und darauf vor-
Die Vielfalt der Probleme reicht von gesundheit- bereitet sein muss.
lichen, pädagogischen und sozialpsychologischen
| 11Kinder mit besonderen Bedürfnissen In der Vergangenheit wurde die Adoption vielfach üblichen Besuche des Kindes im Heim oder der nur im Zusammenhang mit gesunden Säuglingen Pflegefamilie durch gemeinsame Ausflüge, Wo- und Kleinkindern als eine alternative Möglichkeit chenendbesuche und Urlaubsreisen notwendig. der Familiengründung und -erweiterung gesehen. Diese Kontakte können sich über mehrere Monate Doch auch viele Kinder, die Probleme und Beson- hinziehen und erfordern gesteigertes Einfühlungs- derheiten haben, die es ihnen schwerer machen, vermögen der Adoptiveltern. Denn Eltern und Kind in eine durchschnittliche Familie hineinzuwachsen, sollen sich vor der Aufnahme in die Familie sicher warten weiterhin oft vergeblich auf Adoptiv- oder sein, dass sie sich mögen und auf Dauer mitein- Pflegeeltern. Etliche von ihnen sind bereits im ander leben wollen und können. schulpflichtigen Alter. Häufig haben sie ein oder mehrere Geschwister. Manche zeigen Verhal- Die Adoption eines älteren, verhaltensauffälligen tesauffälligkeiten oder haben körperliche und oder behinderten Kindes darf keine „Notlösung“ geistige Behinderungen. Untersuchungen haben sein, um doch noch ein Kind zu bekommen. Die ergeben, dass bei sorgfältiger Auswahl und Bera- Vermittlungsstellen sind zu Recht sehr anspruchs- tung der Adoptiveltern auch die Vermittlung älte- voll, wenn sie ein neues Zuhause für ein soge- rer und behinderter Kinder gelingt und zu positi- nanntes schwer vermittelbares Kind suchen. Man- ven Erfahrungen für alle Beteiligten führt. che dies er K inder werden die ungeteilte Gerade bei älteren Kindern ist eine längere und Zuwendung und Kraft ihrer Eltern beanspruchen, behutsamere Kontaktanbahnung im Rahmen der andere werden sich unter Geschwistern besonders 12 |
gut entwickeln oder brauchen Eltern, die bereits wenn man wirklich innerlich davon überzeugt ist,
private oder berufliche Erfahrungen im Umgang auch einem älteren oder behinderten Kind gerecht
mit Kindern haben. werden zu können, sollte dieser Wunsch gegen-
über der Vermittlungsstelle bekundet werden.
Bei der Vermittlung dieser Kinder ist Ehrlichkeit Durch eine gewissenhafte und gründliche Prüfung
und Offenheit im Umgang mit sich selbst und der eigenen Bedürfnisse und Fähigkeiten sowie
zwischen der Vermittlungsstelle und den potenti- umfangreicher Vorbereitung kann man gelingende
ellen Eltern besonders wichtig. Daher soll man Beziehungen ermöglichen.
sich und anderen nichts vormachen. Wollen Ad-
optionsbewerber eigentlich ein Baby oder ein
Kleinkind aufnehmen, sollen sie auf diesem
Wunsch beharren, auch wenn dabei lange Warte-
zeiten einkalkuliert werden müssen. Nur dann,
| 13Adoptionsbewerbung
Die Adoptionsbewerber werden durch die Adopti- Notwendige Unterlagen sind:
onsvermittlungsstelle auf den Adoptionsprozess
vorbereitet. Dazu gehört, dass diese notwendige Fragebogen für die Aufnahme eines Adoptiv-
Informationen zum Verfahren und zur besonderen oder Pflegekindes,
Situation von Adoptivkindern erhalten, jedoch Lebensberichte, die u. a. folgende Angaben
auch, dass die Fachkräfte die Bewerber kennen enthalten sollten:
lernen und ihre Motivation und Eignung prüfen eigene Kindheit, Erziehung im Elternhaus,
können. Sie sind dabei auf eine offene und ver- Beziehungen zu den Eltern, Geschwistern
trauensvolle Mitarbeit angewiesen. und Verwandten, Ausbildung und berufliche
Tätigkeiten, Partnerschaft, persönliche und
Neben den formalen Unterlagen sind zur Eig- gemeinsame Freizeitgestaltungen sowie Ge-
nungsfeststellung eine Reihe von Gesprächen in danken über die künftige Kindererziehung,
der Vermittlungsstelle und bei den Bewerbern zu Geburtsurkunden,
Hause sowie Bewerberseminare als Grundlage für Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkun-
die Entscheidung erforderlich. de, ggf. Scheidungsurteil,
Einkommensnachweise,
erweiterte Führungszeugnisse,
Meldebescheinigungen/Aufenthaltsbeschei-
nigungen,
ärztliche Bescheinigungen,
persönliche Fotos.
14 |Die Adoptionsbewerber werden ihrerseits viele dienen, wenn das Alter der Adoptiveltern im Ver-
Fragen über die zur Adoption gegebenen Kinder, hältnis zu dem Kind einem natürlichen Altersab-
über die rechtlichen Voraussetzungen und Wir- stand entspricht.
kungen einer Adoption und den Verfahrensverlauf
haben. Diese sollen gestellt werden, bis man das Als untere Altersgrenze ist im Gesetz festgelegt,
Gefühl hat, umfassend informiert zu sein. dass adoptionswillige Ehepaare mindestens 21
bzw. 25 Jahre alt sein müssen. Will eine alleinste-
Ein zu adoptierendes Kind hat schon einmal Eltern hende Person adoptieren, so muss sie mindestens
verloren. Daher ist es wichtig, sicher zu sein, dass 25 Jahre alt sein.
seine künftigen Adoptiveltern u. a.
Das Adoptionsrecht lässt die Adoption durch Al-
ihm einen stabilen familiären Hintergrund leinstehende zu. Die meisten leiblichen Mütter und
bieten können, Väter aber wünschen sich für ihr Kind, das sie zur
körperlich und geistig gesund sind, Adoption geben, ein Elternpaar. Ehepaare können
keine materiellen und finanziellen Sorgen ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Partner in
haben, einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und
in kindgerechter Umgebung leben und Partner in einer eingetragenen gleichgeschlecht-
über ausreichend Wohnraum verfügen, in lichen Lebenspartnerschaft können ein Kind je-
dem es sich entfalten kann. weils nur allein adoptieren. In einer Partnerschaft
nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz kann der
Da der Übergang vom Kindes- zum Jugendalter Partner das Kind des anderen Partners im Rahmen
gemeinhin eine schwierige Phase für alle Beteilig- einer sogenannten Sukzessivadoption annehmen.
ten ist, benötigen die Kinder Eltern, die auch noch Das Kind erhält dann die rechtliche Stellung als
genug Energie, Geduld und Nervenkraft haben, gemeinschaftliches Kind beider Lebenspartner.
wenn ihre Kinder in die Pubertät kommen. Ein In-
dikator hierfür kann das Alter sein. Zwar sieht das Die Partnerschaft der Adoptiveltern sollte sich
Adoptionsrecht keine Höchstaltersgrenze für Ad- bewährt haben. Eine partnerschaftliche Stabilität
optiveltern vor, dem Wohl des Kindes wird es aber und eine gewisse Dauer der Ehe oder Lebenspart-
| 15nerschaft werden daher vorausgesetzt. Die Be- und nicht ausgehändigt werden darf. Dem Bericht
werber sollten aber auch überlegen, ob sie nach sind neben Angaben zur rechtlichen Befähigung
langer Dauer der Partnerschaft ihren Lebensstil und Eignung der Bewerber auch die Eigenschaften
noch in einer Weise ändern können, wie es ein der Kinder zu entnehmen, für die sie Verantwor-
Kind verlangt. tung übernehmen können.
Die Einwilligung der leiblichen Eltern in die Adop- Ist nach den Prüfungskriterien keine Eignung der
tion setzt voraus, dass sie wissen, wer das Kind Bewerber festzustellen, sind diese in einem Ge-
adoptieren will, wenn sie auch nicht unbedingt spräch darüber zu informieren. Ggf. ist über die
Namen und Adresse der Adoptiveltern kennen Gründe ein entsprechender Bescheid zu erteilen.
müssen. Von daher haben die leiblichen Eltern ei-
nen erheblichen Einfluss auf die Vermittlung. Sie Kann nach Abschluss der Eignungsprüfung und
haben auch das Recht, die Religionszugehörigkeit Vorbereitung den Adoptiveltern über einen länge-
ihres Kindes zu bestimmen. Die Adoptionsvermitt- ren Zeitraum hinweg kein Kind vermittelt werden,
lungsstelle ist daran gebunden. muss dies keineswegs daran liegen, dass die Adop-
tionsvermittlungsstelle nun Bedenken hinsichtlich
Soll ein Kleinkind vermittelt werden, erwartet die der Eignung hat. Vielmehr wird der Grund in aller
Vermittlungsstelle, dass ein Elternteil für einige Regel darin liegen, dass bei jeder Vermittlungsstel-
Zeit die Berufstätigkeit aufgibt, um sich ganz dem le weit mehr Bewerber als Kinder gemeldet sind.
Kind zu widmen und den Prozess der Entwicklung
tragfähiger Beziehungen fördern zu können. Bei Inzwischen gibt es in vielen Orten Adoptiveltern-
älteren Adoptivkindern, die Kindergarten und und Adoptionsbewerbergruppen, in denen ge-
Schule besuchen, kann hingegen eine zeitliche meinsam Erfahrungen ausgetauscht werden kön-
Einschränkung der Berufstätigkeit ausreichen. nen. Die örtlichen Adoptionsvermittlungsstellen
halten entsprechende Informationen darüber be-
Bei Feststellung der Eignung endet das Prüfungs- reit. Es ist nachdrücklich zu empfehlen, an solchen
verfahren mit einem Sozialbericht, wobei dieser Gesprächsgruppen teilzunehmen. Es wird helfen,
den Bewerbern nur zur Kenntnis gegeben wird sich mehr Klarheit zu verschaffen.
16 |Adoptionsvermittlung
Durch eine gründliche Vorbereitung der Vermitt- Nach entsprechender Prüfung und Vorbereitung
lung soll ein Gelingen der Adoption erreicht wer- des Kindes und der Bewerber erfolgt dann die Ver-
den. mittlung in die Familie, die unabhängig vom Alter
des Kindes, eine Phase des gegenseitigen Kennen-
Die Adoptionsvermittlungsstelle muss unter vielen lernens beinhaltet. In dieser Zeit werden die Betei-
Bewerbern diejenigen auswählen, die am besten ligten in besonderer Weise von den jeweiligen
den Bedürfnissen des zu vermittelnden Kindes Fachkräften beraten und unterstützt. Dies sind
gerecht werden können. So kann es z. B. für Kin- zum einen die Fachkräfte der Adoptionsvermitt-
der mit besonderen Bedürfnissen von Vorteil sein, lungsstelle, zum anderen können es aber auch die
wenn Adoptiveltern bereits durch die Erziehung Erzieher des Heimes sein, in dem das Kind lebt,
eigener oder anderer adoptierter Kinder praktische Pflegeeltern oder Ärzte, Therapeuten usw.
Erfahrungen haben.
Erst nachdem sich ein Gelingen der Kontaktan-
Die leiblichen Eltern müssen sich darauf verlassen bahnung abzeichnet, erfolgt die Aufnahme des
können, dass die Adoptionsvermittlungsstelle ihr Kindes in die Familie.
Kind in eine stabile Familie vermittelt, zu Eltern,
die liebevoll und fürsorglich seinen weiteren Le-
bensweg gestalten werden.
| 17Adoptionspflege
Die Adoptionspflegezeit ist der Zeitraum zwischen Die Zeit der Adoptionspflege dient zur Vervoll-
dem Tag, an dem das Kind von den künftigen Ad- ständigung des Annäherungs- und Integrations-
optiveltern in ihren Haushalt aufgenommen wird, prozesses. Es ist keine „Probezeit“ in dem Sinne,
und dem gesetzlichen Abschluss des Adoptions- dass man das Kind danach wieder zurückgeben
verfahrens durch den Beschluss des Familienge- kann. Die Rückgabe eines Adoptivpflegekindes aus
richts. Üblicherweise dauert sie bei Säuglingen ein schwerwiegenden Gründen darf nur die Ausnah-
Jahr, bei älteren Kindern oder Kindern mit Beson- me sein und geschieht sehr selten. In aller Regel
derheiten im Allgemeinen länger. entwickeln sich zwischen Adoptiveltern und -kind
rasch intensive Bindungen.
Mit der Abgabe der notariell beurkundeten Einwil-
ligungserklärung der leiblichen Eltern zur Adopti- Während dieser Zeit - aber auch danach - haben
on, die frühestens erfolgen darf, wenn das Kind die Adoptiveltern einen Anspruch darauf, von der
acht Wochen alt ist, ruhen deren elterlichen Rech- Vermittlungsstelle in allen Fragen, die mit der Ein-
te und Pflichten, der persönliche Umgang mit dem gewöhnung und der Entwicklung des Kindes so-
Kind darf nicht mehr ausgeübt werden und die wie der Adoption zusammenhängen, beraten zu
Adoptiveltern sind dem Kind (vor den leiblichen werden. Dieser Rechtsanspruch sollte wahrge-
Eltern und anderen Verwandten) zur Gewährung nommen werden. In Einzelfällen kann das Jugend-
des Unterhalts verpflichtet. Die künftigen Adop- amt prüfen, inwieweit auch finanzielle Unterstüt-
tiveltern sollen so schon vor dem gerichtlichen zung gewährt werden kann, um die praktische
Ausspruch der Adoption allein für das Kind sor- Eingliederung des Kindes in den Haushalt und die
gen. Familie zu erleichtern oder teure Behandlungen zu
ermöglichen, die von anderen Stellen nicht bezahlt
Die gesetzliche Vertretung des Kindes liegt wäh- werden.
rend der Adoptionspflegezeit im Regelfall beim
Jugendamt (Amtsvormundschaft).
18 |Schwierigkeiten, die auf die
Adoptiveltern zukommen können
Die Aufnahme eines Kindes bedeutet für alle Be-
teiligten eine einschneidende Veränderung ihres Anfangs ist das Kind nicht selten sehr ruhig,
bisherigen Lebens. angepasst und auch gehemmt. Es befürchtet,
die neu gewonnenen Eltern wieder zu verlie-
Häufig wird ein Partner seine Berufstätigkeit auf- ren, wenn es nicht „artig“ ist.
geben und sich ganz dem Kind widmen. Das Kind,
insbesondere ein älteres Kind, wird seine bisherige
Umgebung und die ihm vertrauten Personen ver- Ist die Sicherheit in der Beziehung zu den
missen und Zeit brauchen, in der neuen Familie neuen Eltern gewachsen, schlägt das ange-
Vertrauen und Sicherheit zu entwickeln. passte Verhalten oft in aggressive Provoka-
tion, in Rivalität mit Geschwistern oder gar
Vor allem am Anfang ist viel Geduld und Einfüh- in Drohungen, wieder zurückgehen zu wol-
lungsvermögen nötig. Es ist wichtig, sich selbst len, um. Den neuen Bezugspersonen wird
und dem Kind für diese Umstellung Zeit zu lassen mit Erwartungen begegnet, die in den alten
und sich zu bemühen, auch kleine und kleinste Erfahrungen mit den leiblichen Eltern be-
Fortschritte und Erfolge als solche zu erkennen. gründet sind.
Manche ältere Kinder haben z. B. auf Grund von Einige Kinder haben bereits ein tiefes Miss-
Konzentrationsstörungen und Rückständen in der trauen gegen neue Bindungen entwickelt, da
Sprachentwicklung Schulprobleme, die viel Geduld sie in ihrem bisherigen Leben oft enttäuscht
und Hilfe erfordern. Ehrgeizige Erwartungen in und von nahestehenden Personen verlassen
jeder Hinsicht überfordern diese Kinder meist. worden sind. Das aggressive Verhalten ist
meist ein unbewusster Versuch herauszufin-
Die Entwicklung von Beziehungen bei der Inte- den, ob die neuen Beziehungen tragfähig
gration von Adoptiv- und Pflegekindern in eine sind oder nicht.
neue Familie verläuft in drei mehr oder weniger
deutlichen Phasen:
| 19Die Phase der Provokation und des Hinein- Schwankungen zwischen babyhaftem und
wachsens in die Familie kann für Kind und altersentsprechendem Verhalten auftreten.
Eltern zu einer schweren Belastungsprobe Wichtig ist hier, dem Kind dies verständnis-
werden, die nur mit Einfühlungsvermögen, voll zu gestatten. Mit der Identifikation des
Geduld, Nervenstärke und einer guten Porti- Kindes durch Übernahme von Normen und
on Humor, ggf. auch therapeutischer Beglei- Werten der neuen Eltern wächst diese Fami-
tung, durchgestanden werden kann. lie zusammen.
Mit der Erkenntnis, dass sich die neuen Eltern Durch langjährige Erfahrungen und Untersuchun-
anders als erwartet oder befürchtet verläss- gen wurde festgestellt, dass diese Entwicklung in
lich verhalten, wird der Weg für die Integra- unterschiedlicher Intensität und Dauer erfolgen
tion des Kindes eröffnet. kann und die einzelnen Phasen nicht immer ein-
deutig voneinander zu trennen sind.
Fühlt sich das Adoptivkind in der neuen Fa- Für die Auseinandersetzung des Kindes mit seiner
milie sicher und geborgen, gehen diese „Ein- Vergangenheit und damit der Möglichkeit der In-
gewöhnungsschwierigkeiten“ zurück und der tegration in die neue Familie sind diese Entwick-
Aufbau persönlicher Beziehungen beginnt. lungsphasen jedoch besonders wichtig. Entschei-
Dabei ist zu beobachten, dass viele Kinder dend wird auch sein, dass die Adoptiveltern dem
ein großes Nachholbedürfnis im Hinblick auf Kind in dieser Zeit Sicherheit und Zuverlässigkeit
frühkindliche Erfahrungen, z. B. nach Zärt- vermitteln, z. B. die Trauer des Kindes zulassen
lichkeit, Nähe, Hautkontakt und „Rundum- können und verstehen, dass Eltern werden Zeit
versorgung“ haben. Es können starke braucht.
20 |Offene Adoptionsformen -
Information des Kindes
über die Adoption
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Ent- gen Bedürfnisse, im Interesse der seelischen Ge-
scheidung vom Februar 1989 grundsätzlich fest- sundheit aller Beteiligten ernst zu nehmen und zu
gestellt, dass ein junger Mensch das Recht darauf erfüllen.
hat zu erfahren, wer seine leiblichen Eltern sind.
Neuere psychologische Studien stützen diese Auf- Die leiblichen Eltern haben mit der Adoption ihres
fassung nachdrücklich. Auch die Hinwendung von Kindes eine ebenso schmerzliche wie notwendige
der herkömmlichen, gesetzlich formulierten Inko- Entscheidung treffen müssen. Fundamental wich-
gnitoadoption zu offenen Adoptionsformen (um- tig ist es daher, dem Kind diesen Schritt auch in
gangssprachlich „offen“ oder „halboffen“) ist positiver Weise zu vermitteln und hervorzuheben,
Ausdruck dieser Erkenntnisse. Nicht nur für das dass die leiblichen Eltern damit vor allem an den
adoptierte Kind und dessen leibliche Eltern, son- weiteren Lebensweg ihres Kindes gedacht haben.
dern auch für die Adoptiveltern kann ein offener
und selbstverständlicher Umgang mit der Adop- Es ist sehr wichtig, dass ein adoptiertes Kind so
tion eine große Hilfe sein. früh wie möglich von seinen Adoptiveltern über
seine Adoption und Herkunft aufgeklärt wird. Jede
Bei der Inkognitoadoption erfahren die leiblichen Geheimniskrämerei über die Adoption ist schädlich
Eltern des Kindes zwar etwas über die Lebensum- und nützt niemandem. Erfährt es das Kind von
stände, in die ihr Kind gegeben wird, Name, Fremden, kann das ein schwerer Schock sein und
Wohnort bzw. Adresse der Adoptiveltern werden als massiver Vertrauensbruch empfunden werden,
jedoch geheim gehalten. Das aber muss nicht hei- der die innerfamiliären Beziehungen erschüttert.
ßen, dass man seinem adoptierten Kind oder auch
leiblichen Eltern, die dieses wünschen, nicht noch Die Sorge, dass sich das Kind durch die Aufklärung
mehr Informationen oder gar Kontaktmöglichkei- über die Adoption entfremden könnte, ist nach
ten (z. B. Briefe, Fotos) einräumen kann. Alle Er- aller Erfahrung unberechtigt. Je jünger das Kind
fahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse ist, desto natürlicher und unbefangener nimmt es
sprechen dafür, Kontakt- und Informationswün- diese Information auf. Die Adoptionsvermittlungs-
sche, angepasst an die Situation und die jeweili- stelle berät gern darüber, welche Möglichkeiten
| 21bestehen, mit Kindern je nach Alter und Verstän- stammung hervorgehen, und unter Anleitung ei-
digungsmöglichkeiten immer wieder darüber zu ner Adoptionsfachkraft Einsicht in die Vermitt-
sprechen. lungsakte zu nehmen. Spätestens jedoch bei
Eheschließung eines Adoptierten wird die Tatsache
Erfahrungen der Selbsthilfegruppen von Adoptiv- der Adoption durch einen Ausdruck aus dem Ge-
familien, erwachsener Adoptierter und von Her- burtenregister erkennbar werden.
kunftsfamilien können hilfreiche Kenntnisse über
Bedeutung und Verläufe der Suche von und nach Dessen ungeachtet dürfen nach dem Gesetz alle
Adoptierten vermitteln. Diese Informationen wer- Tatsachen, die geeignet sind, die Adoption eines
den helfen, wenn das Kind nach seinen leiblichen Kindes aufzudecken, ohne Zustimmung der Adop-
Eltern fragen und evtl. den Wunsch äußern wird, tiveltern und des Kindes gegenüber dritten Perso-
sie persönlich kennen zu lernen. nen und Institutionen weder offenbart noch von
diesen ausgeforscht werden. Ausnahmen von die-
Die Entscheidung darüber, wann das Kind von sei- sem gegenüber den allgemeinen Datenschutzbe-
ner Adoption erfährt, liegt bei den sorgeberech- stimmungen noch verstärkten Schutz des Adop-
tigten Adoptiveltern. Allerdings hat das Kind die tionsgeheimnisses sind nur zulässig, wenn
Möglichkeit, mit Vollendung des 16. Lebensjahrs besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies
Einsicht in das Personenstandsregister, aus dem erfordern.
die Tatsache der Adoption und die leibliche Ab-
22 |Erfahrungen mit der Adoption
Bei sorgfältiger Auswahl und Vermittlung entsteht bung im Interesse der Eltern ist vom Gesetz nicht
in aller Regel ein gelungenes und befriedigendes vorgesehen. Daher ist die Zahl der durch Gerichts-
Eltern-Kind-Verhältnis. Befragungen von adop- beschluss wieder aufgehobenen Adoptionen sehr
tierten Erwachsenen haben ergeben, dass sie ganz gering. Damit dies so bleibt, ist es notwendig, vor
überwiegend der Meinung sind, eine glückliche einer Vermittlung intensive Gespräche und Unter-
Kindheit und Jugend verbracht zu haben. Auch suchungen durchzuführen, die teilweise als lästig
Adoptiveltern äußern sich meist sehr positiv über und zu umfangreich empfunden werden, aber im
die Adoption. Alle Untersuchungen zeigen, dass Interesse aller Beteiligten notwendig sind.
Adoptiveltern zum angenommenen Kind eine
ebenso herzliche und intensive Bindung entwi- Für die Adoptionsvermittlungsstellen ist es auch
ckeln können wie leibliche Eltern. von großem Interesse, über den weiteren Lebens-
weg des Kindes hin und wieder informiert zu wer-
Die Adoption bezweckt ein dauerhaftes Rechts- den. Dies zum einen für evtl. Anfragen im Zusam-
verhältnis und kann daher bei innerfamiliären menhang mit der Identitätssuche, zum anderen
Konflikten in der Regel nicht wieder aufgehoben aber auch wegen der Verpflichtung für eine nach-
werden. Ausnahmen davon sind rechtliche Hinter- gehende Beratung und Unterstützung zur Verfü-
gründe, wie fehlende Einwilligungen oder wenn es gung zu stehen.
aus schwerwiegenden Gründen, insbesondere be-
gründet in Verhaltensweisen der Adoptiveltern,
zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Aufhe-
| 23Adoptionsbeschluss und Kosten
der Vermittlung
Durch den Beschluss des Familiengerichtes wird wie das gerichtliche Adoptionsverfahren und der
das Kind rechtlich zu einem vollständigen Mitglied Beschluss des Familiengerichts gebührenfrei. Nur
der Adoptivfamilie. Die Rechtsbeziehungen zu den für eine internationale Adoptionsvermittlung wer-
leiblichen Eltern und sonstigen Verwandten erlö- den Kosten für die mit der Vermittlung im Zusam-
schen dadurch. menhang stehenden Aufgaben erhoben.
Das Kind erhält den Familiennamen der Anneh- Führen staatliche Adoptionsvermittlungsstellen
menden. Grundsätzlich besteht auf Antrag auch das internationale Adoptionsverfahren durch, sind
die Möglichkeit der Änderung des Vornamens oder Gebühren von 2.000 Euro, zuzüglich der Kosten
der Hinzufügung eines weiteren Vornamens. für Auslagen zur Beschaffung von Urkunden und
Übersetzungen oder Vergütung von Sachverstän-
Der Vorname des Kindes sollte aber nur dann ge- digen zu erheben.
ändert werden, wenn dies aus schwerwiegenden
Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Von den anerkannten Auslandsvermittlungsstellen
Von dieser Möglichkeit darf nur in begründeten werden für die Vermittlung eines Kindes aus dem
Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden, da Ausland Kostenbeiträge in unterschiedlicher Höhe
der Name des Kindes Teil seiner Geschichte und erhoben. Diese Kosten variieren je nach Her-
Identität ist. kunftsland des Kindes und können sich ändern;
sie sind daher im Einzelfall bei den entsprechen-
Neben anderen Dokumenten erhalten die Adop- den Vermittlungsstellen zu erfragen.
tiveltern eine neue Geburtsurkunde für das Kind,
in der sie als Eltern aufgeführt sind. Für die notarielle Beurkundung des Adoptionsan-
trages der Annehmenden und die Einwilligungs-
Die Vermittlung eines Adoptivkindes durch die erklärungen der leiblichen Eltern entstehen Ge-
Vermittlungsstelle des Jugendamtes ist ebenso bühren, die jedoch relativ gering sind.
24 |Weitere ausgewählte rechtliche Folgen
der Adoption
Mit der Aufnahme des Kindes in den Haushalt der entsprechende Haftpflichtversicherung sowie eine
Adoptiveltern entsteht der Anspruch auf Sozial- Unfallversicherung für das Kind abzuschließen.
leistungen für das Kind. Es ist bei den Adoptivel- Ebenfalls mit der Aufnahme des Kindes wird dies
tern krankenversichert und Kindergeld oder kin- steuerrechtlich berücksichtigt. Die damit verbunde-
dergeldähnliche Leistungen werden ebenfalls nen steuerlichen Auswirkungen kann man z. B.
bereits während der Adoptionspflegezeit an die beim Finanzamt in Erfahrung bringen.
künftigen Adoptiveltern gezahlt.
Die bis zur Rechtskraft des Adoptionsbeschlusses
Die Regelungen des Elterngeld- und Elternzeitge- erworbenen Ansprüche des adoptierten Kindes
setzes gelten auch für Adoptiveltern. Es empfiehlt auf Renten (z. B. Waisenrente) und andere wieder-
sich, einen entsprechenden Antrag möglichst kehrende Versicherungsleistungen werden durch
schnell bei der zuständigen Behörde zu stellen. Zu die Adoption nicht berührt, d. h. auch nach erfolg-
beachten ist, dass Elterngeld und -zeit für Adop- ter Adoption besteht ein Anspruch des Kindes auf
tivkinder längstens bis zur Vollendung des achten Fortzahlung dieser Leistungen. Durch die Adopti-
Lebensjahres bezogen werden kann. on entfallen allerdings alle in die Zukunft gerich-
teten Unterhalts-, Erb- und Pflichtteilsansprüche
Zeiträume der Kindererziehung wirken rentenver- gegenüber den bisherigen Verwandten. Das gilt
sicherungsrechtlich beitragssteigernd, aber auch selbstverständlich auch umgekehrt. Die aus der
anspruchsbegründend. Nähere Einzelheiten darü- Vergangenheit stammenden familienrechtlichen
ber sind bei dem Rentenversicherungsträger zu Unterhaltsansprüche des Kindes gegen seine leib-
erfragen. lichen Eltern und sonstige Verwandte können
nach erfolgter Adoption nicht mehr eingeklagt
Mit der Aufnahme eines Kindes in den Haushalt werden. Bis dahin aufgelaufene Unterhaltsrück-
wird auch die Aufsichtspflicht übernommen, d. h. stände aber können noch geltend gemacht wer-
die Adoptiveltern können ggf. für Schäden haftbar den.
gemacht werden. Es wird daher empfohlen, eine
| 25Adoptionsvermittlungsstellen
in Sachsen
Alle Jugendämter im Freistaat Sachsen verfügen in allen schwierigen Einzelfällen vorrangig die Ju-
über eine Adoptionsvermittlungsstelle. Davon ha- gendämter und andere Behörden, Gerichte,
ben einige Jugendämter benachbarter Kreise ge- Rechtsanwälte und Notare, aber auch Adoptions-
meinsame Adoptionsvermittlungsstellen einge- bewerber und Adoptiveltern, wenn diese es wün-
richtet. Die in diesen Stellen tätigen Fachkräfte schen.
verfügen über langjährige Erfahrung in der Bera-
tung aller am Adoptionsverfahren beteiligten Per- Das gilt insbesondere für sozialpädagogische, psy-
sonen und der Vermittlung von Kindern. Ein aktu- chologische und rechtliche Probleme bei der Adop-
elles Verzeichnis dieser Stellen ist auf der tion älterer und behinderter Kinder, bei ausländi-
Homepage der zentralen Adoptionsstelle oder im scher Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes oder
Behördenwegweiser unter http://www.amt24. der Adoptiveltern sowie bei der Vermittlung von
sachsen.de zu finden. Kindern aus dem Ausland.
Bei Interesse an der Adoption eines Kindes aus Die zentrale Adoptionsstelle bemüht sich beson-
dem Ausland kann man sich an eine der anerkann- ders um die überregionale Vermittlung älterer
ten Auslandsvermittlungsstellen wenden, die bun- Kinder, von Geschwistern und Kindern mit Verhal-
desweit tätig sind. Die Adressen und erste grund- tensauffälligkeiten. Für diese Gruppen von Kin-
legende Hinweise kann man bei der örtlichen dern werden weiterhin dringend Adoptiv- oder
Adoptionsvermittlungsstelle oder bei der Bundes- Pflegeeltern gesucht. Längst nicht alle dieser Kin-
zentralstelle für Auslandsadoption unter http:// der können bisher in Adoptiv- und Pflegefamilien
www.bundesjustizamt.de erhalten. vermittelt werden. Die Fachkräfte der zentralen
Adoptionsstelle unterstützen daher gern Bewerber
Auch die zentrale Adoptionsstelle des Sächsischen durch Beantwortung von in diesem Zusammen-
Landesjugendamtes steht zur Verfügung - http:// hang offenen Fragen und bei der Entscheidungs-
www.landesjugendamt.sachsen.de, wenn Rat und findung, ob man einem solchen Kind Geborgen-
Auskunft in Adoptionsfragen benötigt werden. Die heit und Fürsorge in der eigenen Familie geben
Fachkräfte der zentralen Adoptionsstelle beraten kann und möchte.
26 |Rechtsquellen
Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die
Fragen der Adoption und Adoptionsvermittlung
sind im
geregelt.
| 27Weitere Informationen und Links
Die empfehlenswerte Literatur zum Thema Adop-
tion wird gern von der jeweiligen
benannt.
Weiterführende Informationen einschließlich Lite-
raturhinweise sind auch
www.adoption.de,
www.adoptionsinfo.de
www.moses-online.de
www.adoption-unser-weg.de
zu finden.
Dank
Wir danken der Gemeinsamen Zentralen Adopti-
onsstelle der norddeutschen Länder (GZA) in
Hamburg für die freundliche Genehmigung zur
Verwendung ihrer Broschüre „Adoption – Was Sie
darüber wissen sollten“.
28 |Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Albertstraße 10, 01097 Dresden www.sms.sachsen.de, E-Mail: presse@sms.sachsen.de Für den Inhalt verantwortlich: Landesjugendamt, http://www.landesjugendamt.sachsen.de Redaktion: Franka Dost Titelbild: Rainer Sturm/pixelio.de Gestaltung und Satz: Lausitzer Druckhaus GmbH Druck: Lausitzer Druckhaus GmbH, Töpferstraße 35, 02625 Bautzen Redaktionsschluss: 25. August 2015 Auflage: 5. Auflage 2015, 2.500 Stück Bezug: Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30, 01127 Dresden Telefon: +49 351 210367172 Telefax: +49 351 2103681 E-Mail: publikationen@sachsen.de www.publikationen.sachsen.de Verteilerhinweis Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informati- onsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Partei- nahme des Herausgebers zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zuge- gangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden. Copyright Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nach- druckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber vorbehalten.
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