Umsetzung Volksschulgesetz - Handreichung Kindergarten
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2 Umsetzung Volksschulgesetz | Handreichung Kindergarten Inhaltsübersicht Impressum Vorwort ........................................................................................ 3 Umsetzung Volksschulgesetz Handreichung Kindergarten Herausgeberin Einleitung ..................................................................................... 4 Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Rechtliche Grundlagen .................................................................. 4 Zusammenarbeit Marlies Stopper Betrieb und Unterricht ............................................................... 5 Gestaltung und Produktion raschle & partner, www.raschlepartner.ch Kindergartenarten und Organisationsformen ................................. 5 Diese Broschüre ist Teil des Ordners Spezifische Regelungen für den Kindergartenbetrieb ..................... 5 «Umsetzung Volksschulgesetz 2». Kindergartenunterricht ................................................................... 9 Bezugsadresse: Lehrmittelverlag des Kantons Zürich Sonderpädagogische Massnahmen ............................................. 14 Räffelstrasse 32, Postfach, 8045 Zürich Telefon 044 465 85 85 Schullaufbahnentscheide ............................................................. 14 www.lehrmittelverlag.com Elternrechte und -pflichten ............................................................17 1. Auflage Juli 2007 © Bildungsdirektion Kanton Zürich Lehrpersonen ............................................................................... 18
3 Vorwort Frühe Erfahrungen prägen unser Leben. Diese Einbettung der Kindergartenstu- richtet und sorgfältig zu integrieren. Dazu So können sich viele Erwachsene noch an fe in die Volksschule verschafft ihr eine trägt diese Handreichung bei. Kinder- ihren ersten Tag im Kindergarten oder in gleichwertige Stellung mit den andern gartenlehrpersonen, Behörden, Schullei- der Schule erinnern, an ihre Kindergärtne- Schulstufen. Was generell für die Volks- tungen und anderen interessierten Krei- rin, an die Lehrerin oder den Lehrer oder schule geregelt ist, gilt nun auch für den sen werden einerseits die Besonderheiten den Schulweg. In dieser Zeit werden die Kindergarten. Der Kindergarten als Teil des Kindergartens dargelegt, andererseits Grundlagen gefestigt, die im Elternhaus der Volksschule gewährleistet künftig zeigt die Handreichung auf, wie die Kin- angelegt wurden: die Freude am Kontakt die Chancengleichheit im ganzen Kan- dergartenstufe mit all ihren Rechten und und Zusammensein mit andern Kindern, ton, lässt aber weiterhin einen gewissen Pflichten im volksschulgesetzlichen Rah- die Bereitschaft und Lust zu lernen, die kommunalen Handlungsspielraum zu. men eingebettet ist. Zuversicht, Probleme lösen zu können, Es ist nun Aufgabe der Gemeinden, die die Fähigkeit zu kommunizieren. Ein op- Kindergartenstufe den veränderten Be- Mit der Kantonalisierung des Kinder timales verpflichtendes und verbindliches dingungen anzupassen. Dabei müssen gartens macht die Volksschule einen wei- Angebot für Kinder dieser Altersstufe ist allenfalls längjährige Gewohnheiten des teren Schritt in Richtung einer modernen deshalb besonders wichtig. Kindergartenbetriebs aufgegeben und und zukunftsgerichteten Schule. den neuen kantonalen Vorgaben ange- Diesem Ruf folgend wird eine in der zür- passt werden. Das kann unter Umständen cherischen Bildungslandschaft seit bald sowohl bei den Lehrpersonen wie auch 100 Jahren bestehende Forderung erfüllt: bei den Eltern der Kindergartenkinder Fra- der Kindergarten wird durch die neue gen aufwerfen und Emotionen auslösen. Volksschulgesetzgebung Teil der kanto- Dieser Veränderungsprozess ist darum nalen Volksschule. Damit bildet die Kin- sorgfältig, umsichtig und transparent an- dergartenstufe neu das offizielle Funda- zugehen. ment der schulischen Bildung mit rund 24 000 Kindern und knapp 1 550 Kinder- Es gilt nun, die Kindergartenkinder und die gartenlehrpersonen. Lehrpersonen des Kindergartens zielge-
4 Umsetzung Volksschulgesetz | Handreichung Kindergarten Einleitung Weil der Kindergarten ein Teil der Volks- Rechtliche Grundlagen >> Lehrplan für den Kindergarten (wird schule ist, gelten für ihn stillschweigend zur Zeit erarbeitet, freiwillige Erprobung alle Bestimmungen der Volksschule. Die Die Kantonalisierung des Kindergartens im Schuljahr 2007 / 08, provisorisch- Kindergartenstufe wird nur noch separat verschafft dieser Stufe verbindliche kan- obligatorisch ab Schuljahr 2008/09) erwähnt, wenn für sie eine andere Rege- tonale Rechtsgrundlagen und damit einen >> weitere Beschlüsse des Regierungs- lung gilt als für die übrigen Stufen. Diese koordinierten Rahmen. Die Gemeinden rats und des Bildungsrats (z. B. Stun- Handreichung soll den Behörden, Schul- können ihre bisherigen Kindergarten- dentafel, Wochenpensen für Kinder- leitungen, Kindergartenlehrpersonen und formen und -gewohnheiten nur erhalten, gartenkinder) weiteren interessierten Personen aufzei- wenn sie mit dem neuen kantonalen Recht gen, welche Besonderheiten bei der Um- übereinstimmen. Handlungsspielraum Weiterhin massgebende kantonale Rechts setzung des neuen Volksschulgesetzes bleibt dort bestehen, wo die kantonalen grundlagen sind auch das Haftungsge für die Kindergartenstufe zu beachten Bestimmungen es zulassen oder keine setz, das Datenschutzgesetz, das Verwal- sind. Diejenigen Umsetzungsbereiche, zu kantonalen Regelungen bestehen. tungsrechtspflegegesetz etc. denen es keine speziellen Bestimmungen auf Kindergartenstufe gibt, werden in die- Die wichtigsten massgebenden kanto- Kommunale Rechtsbestimmungen gibt ser Handreichung nicht weiter erläutert. nalen Rechtsgrundlagen für den Kinder- es für die Kindergartenstufe weiterhin. Die Es wird jedoch an entsprechender Stelle garten sind wichtigsten Erlasse sind die Gemeinde- auf die vorhandenen Handreichungen und >> das Volksschulgesetz vom 7. Februar oder Schulgemeindeordnung und das Merkblätter zum neuen Volksschulgesetz 2005 (VSG) Organisationsstatut. Weitere Reglemente hingewiesen. >> die Volksschulverordnung vom 28. Juni und allfällige Wegleitungen sind an das 2006 (VSV) neue Volksschulgesetz anzupassen und Auch das zweijährige Obligatorium ver- >> die Übergangsordnung zum Volks- wo möglich ins Organisationsstatut zu in- schafft der Kindergartenstufe eine neue schulgesetz vom 28. Juni 2006 tegrieren. Bedeutung. Das Volksschulgesetz dekla- >> der Regierungsratsbeschluss über die riert neu die Schulpflicht ab dem Kinder- Inkraftsetzung des Volksschulgesetzes gartenalter. Die bisherige Freiwilligkeit des vom 20. Juni 2006 Kindergartens und die damit verbundenen >> das Lehrerpersonalgesetz vom 10. Mai Nachteile verschwinden. 1999 (LPG) >> die Lehrerpersonalverordnung vom Mit der Kantonalisierung bekommt die 19. Juli 2000 (LPVO) Kindergartenstufe einen verbindlichen Lehrplan. Der Lehrplan wird zur Zeit er- Diese Rechtsbestimmungen sind zusam arbeitet und voraussichtlich im Laufe des mengestellt in der vom Volksschulamt er- Schuljahres 2007 / 08 zur Erprobung be- stellten Broschüre «Umsetzung Volksschul reit stehen. gesetz – Rechtliche Anpassungen» und abrufbar unter www.volksschulamt. ch > Umsetzung neues Volksschulgesetz > Handreichungen und Merkblätter > Downloads. Zudem wird noch ein aus- führlicher Rechtskommentar erscheinen. >> Sonderpädagogische Verordnung (noch nicht beschlossen, voraussicht- lich Sommer 2007) >> Finanzverordnung (noch nicht be schloss en, voraussichtlich Sommer 2007)
5 Betrieb und Unterricht Kindergartenarten und Einzelne oder wöchentliche Waldtage Privatkindergärten Organisationsformen oder -halbtage fallen nicht unter den Be- griff «Waldkindergarten». Rechtsgrundlage: Regelkindergärten § 68 Abs. 1 Volksschulgesetz, Sprachheilkindergärten § 9 Abs. 1 Übergangsordnung Rechtsgrundlage: zum Volksschulgesetz, § 41 Volksschulgesetz Rechtsgrundlage: §§ 67 – 72 Volksschulverordnung § 34 Abs. 6 Volksschulgesetz Die Gemeinden bieten die öffentlichen Privatkindergärten dürfen weiterhin be- Kindergärten an. Diese werden als Re- Sprachheilkindergärten sind Sonderschu- trieben werden. Sie bedürfen aber ab gelkindergärten geführt. Die Anzahl Kin- len im Sinne von § 34 Abs. 6 Volksschul- Schuljahr 2008 / 09 einer Bewilligung der dergartenklassen richtet sich nach den gesetz für Kindergartenkinder mit einem Bildungsdirektion. Das Bewilligungsver- vom Volksschulamt der Bildungsdirektion besonderen logopädischen Förderbedarf. fahren wird noch speziell geregelt. zugeteilten Kindergarten-Vollzeiteinheiten. Sie bedürfen der Zulassung und Anerken- Alle Kindergartenklassen sind in geleitete nung durch die Bildungsdirektion. Spezifische Regelungen für Schulen zu integrieren. Die Schulpflegen den Kindergartenbetrieb haben die Möglichkeit, die Kindergarten- Sprachheilkindergärten fallen als kommu- klassen entweder den in der Nähe gele- nale Sonderschulen nicht unter die kan- Schulort genen Schulanlagen anzuschliessen oder tonalen Kindergarten-Vollzeiteinheiten. die Kindergartenklassen zu einer eigen- Die Verordnung über die sonderpädago- Rechtsgrundlage: ständigen geleiteten Schule zusammen- gischen Massnahmen regelt Näheres. § 10 Volksschulgesetz, zufassen. Die Zusammenfassung aller §§ 8 – 10 Volksschulverordnung Kindergartenklassen einer Gemeinde als Weitere Kindergärten der geleitete Schule ist jedoch problematisch, Sonderschulung Das neue Volksschulgesetz definiert den weil dadurch die Kindergartenstufe von Schulort neu. Gemäss § 10 Volksschulge- den übrigen Stufen und den Schulanla- Rechtsgrundlage: setz kann sowohl der Wohnort wie auch gen getrennt würde. Werden die Kinder- § 34 Abs. 6 Volksschulgesetz der Tagespflegeplatz der Schulort sein. gartenklassen jedoch in die Schulen einer Das Recht auf den Schul- bzw. Kinder- nahe gelegenen Schulanlage integriert, Im Rahmen der Sonderschulung gibt es gartenbesuch ist demzufolge am Wohn- vereinfacht sich die Zusammenarbeit we- weitere Kindergärten für Kinder mit be- ort oder am Tagespflegeplatz. Eine kom- sentlich. Sie sind direkt ins Schulgesche- sonderen pädagogischen Bedürfnissen. binierte Lösung, d.h. der teilweise Besuch hen integriert. Für die Zusammenarbeit Darunter fallen Kindergärten in Sonder- am Wohnort und der teilweise Besuch am sind die Strukturen entsprechend anzu- schulen für geistig behinderte Kinder, für Tagespflegeplatz, darf im Interesse des passen. seh- oder hörbehinderte, körperbehin- Kindes nicht in Frage kommen. Jedes derte Kinder etc. Sie alle bedürfen der Kind muss sich im Klassenverband inte- Eine besondere Organisationsform der Zulassung und Anerkennung durch die grieren können. Es ist einem Kind nicht Regelkindergärten sind Kindergärten, Bildungsdirektion und werden von öffent- zuzumuten, sich mit je einem teilzeitlichen deren gesamter Unterricht im Wald statt- lichen oder privaten Trägerschaften ge- Kindergartenbesuch in zwei verschie- findet. Gemäss einer Übergangsregelung führt. Die Zuweisung der Kinder in solche denen Klassen integrieren zu müssen. der Bildungsdirektion dürfen diese Wald- Kindergärten erfolgt durch die Schulpfle- kindergärten vorläufig weiter bestehen. ge. Die Verordnung über die sonderpäda- Im Sinne der zuverlässigen Erfassung der Sobald der Lehrplan für den Kindergarten gogischen Massnahmen regelt Näheres. schulpflichtigen Kinder besucht gemäss vorliegt, wird die Frage nach deren Weiter- § 8 Volksschulverordnung ein Kind primär führung nochmals geprüft. den Kindergarten, bzw. die Schule am Wohnort. Auf Gesuch der Eltern kann der Kindergartenbesuch am Tagespflegeplatz erfolgen, sofern der Wohnort des Kindes
6 Umsetzung Volksschulgesetz | Handreichung Kindergarten im Kanton Zürich liegt und sich das Kind Schulwegs richtet sich nach den kon- Schulleitung ist auf die Länge und Gefähr- an Wochentagen, auch während der kreten Umständen im Einzelfall. Mass- lichkeit des Schulwegs und auf die Zu- Schulferien, tagsüber mehrheitlich in der gebend sind z. B. der Entwicklungsstand sammensetzung der Kindergruppe zu anderen Gemeinde (z. B. Tageseltern, Ta- und die Gesundheit des Kindes, die Län- achten. Berücksichtigt werden insbeson- geshort oder andere Betreuungsinstitu ge und die Gefährlichkeit des Schulwegs dere die soziale und sprachliche Herkunft tion) aufhält. etc. Schulwegsichernde Massnahmen der Kinder sowie die Verteilung der Ge- sind beispielsweise Transport der Kinder schlechter und der Altersgruppen. Auf Gesuch der Eltern kann eine Gemein- mit Schulbus, Übernahme von Abonne- de ein Kind aus einer anderen Gemeinde mentskosten bei Benutzung des öffent- Sind Eltern mit einem Zuteilungsentscheid auch aus anderen Gründen aufnehmen. In lichen Verkehrs, Begleitdienst, Einrichtung der Schulleitung nicht einverstanden, kön- einem solchen Fall geht das Schulgeld zu eines Lotsendienstes, Fussgängerüber- nen sie gemäss § 74 Volksschulgesetz Lasten der Eltern. führungen bei gefährlichen Strassen etc. innerhalb von 10 Tagen einen Entscheid Eltern können nicht verpflichtet werden, durch die Schulpflege verlangen. Die Unentgeltlichkeit sich an Massnahmen zur Sicherung des Schulpflege entscheidet dann innerhalb Schulweges (wie z. B. Begleitdienst, Lot- von 30 Tagen. Gegen den Zuteilungsent- Rechtsgrundlage: sendienst, Transporte etc.) zu beteiligen. scheid der Schulpflege können die Eltern § 11 Volksschulgesetz, gemäss § 75 Volksschulgesetz beim Be- § 11 Volksschulverordnung Besucht ein Kind auf Gesuch der Eltern zirksrat Rekurs einlegen. den Kindergarten am Ort des Tagespfle- Der Unterricht am Schulort ist unentgelt- geplatzes oder ausserhalb des Schulorts, Altersgemischte lich. Die aufnehmenden Gemeinden dür- ist gemäss § 8 Abs. 3 Satz 2 der Volks- Kindergartenklassen fen also für Kinder, die den Kindergarten in schulverordnung nicht mehr die Schulbe- der Tagespflegeplatzgemeinde besuchen, hörde für die Zumutbarkeit des Schulwegs Rechtsgrundlage: weder von der Wohnsitzgemeinde noch verantwortlich. Beim Besuch des Kinder- § 4 Abs. 1 Volksschulverordnung von den Eltern ein Schulgeld erheben. gartens am Ort des Tagespflegeplatzes sorgt die Schulpflege für einen zumut- Die Kindergartenklassen werden in der Erfolgt der Kindergartenbesuch ausser- baren Schulweg vom Tagespflegeplatz Regel altersgemischt geführt. In jeder halb des Schulorts, kann von den Eltern in den Kindergarten. Für den Weg vom Klasse gibt es somit eine Kindergarten- ein Schulgeld erhoben werden, wenn sie Wohnort an den Tagespflegeplatz oder gruppe des 1. und des 2. Kindergarten- die Zuteilung in eine andere Gemeinde be- vom Wohnort direkt in den Kindergarten jahres. Nicht altersgemischte Gruppen antragt haben. Allfällige Transportkosten am Ort des Tagespflegeplatzes sind die bilden die Ausnahme. gehen ebenfalls zu Lasten der Eltern. Eltern verantwortlich. Allfällige Transport- kosten gehen in solchen Fällen zu Lasten Zugeteilte Kindergarten- Die Bildungsdirektion empfiehlt für die der Eltern. Vollzeiteinheiten Kindergartenstufe ein jährliches Schulgeld im Betrag von 6000 – 8000 Franken. Zuteilung und Klassenbildung Rechtsgrundlage: § 3 Lehrerpersonalgesetz, Schulweg Rechtsgrundlage: § 2 – 2b Lehrerpersonalverordnung, § 42 Abs. 3 Ziff. 6 Volksschulgesetz, § 66 Volksschulgesetz Rechtsgrundlage: § 44 Abs. 2 lit. a Ziff. 4 Volksschulgesetz, § 8 Abs. 3 Volksschulverordnung § 25 Volksschulverordnung Der Stellenplan für die Kindergärten rich- tet sich nach den Vollzeiteinheiten. Die Können Kinder auf Grund der Länge Die Schulpflege teilt die Kinder den Schu- Bildungsdirektion errechnet die Vollzeit- oder der Gefährlichkeit den Schulweg len zu. Die Schulleitung nimmt ihrerseits die einheiten nach der in § 2 Abs. 1 Lehrer- nicht selbständig zurücklegen, ordnet die Zuteilung der Kinder zu den Klassen vor. personalverordnung vorgegebenen For- Schulpflege auf eigene Kosten geeignete Bei der Zuteilung der Kinder zu den Schu- mel und teilt sie den Gemeinden zu. Für Massnahmen an. Die Zumutbarkeit des len und der Klassenbildung durch die die Errechnung der Vollzeiteinheiten der
7 Kindergartenstufe sind die Kinderzahl sum kann sich aber reduzieren, wenn der voraussichtlich längere Zeit dauert. Alle (Stichtag: 15. September des Vorjahres), Halbklassenunterricht ganz oder teilweise Massnahmen müssen jedoch im Rahmen der Sozialindex der Gemeinde, ein Kor- mit einer anderen Kindergartenklasse zu- des Stellenplans, d.h. der zugeteilten Voll- rekturfaktor und der Basiswert von 20,41 sammengelegt wird. Solche Zusammenle- zeiteinheiten, erfolgen. massgebend. gungen sind möglich, wenn die Halbklas- sen sehr klein sind und zusammengelegt Für die Kindergartenstufe sind Unterstüt- Von den zugeteilten Vollzeiteinheiten ist nicht mehr als 14 Kinder umfassen. In zungsmassnahmen (Teamteaching oder der gesetzlich vorgeschriebene Min solchen Fällen ist auf die Schulwegsicher- Teilung der Klasse) zwingend erforderlich, destanteil für die Integrative Förderung heit zu achten. Der Schulweg an einen an- wenn eine Abteilung über längere Zeit 25 der Kinder abzuziehen und vorzusehen. deren Unterrichtsort muss für die Kinder und mehr Kinder umfasst. Bei Abteilungs- Die restlichen Vollzeiteinheiten werden zumutbar sein. grössen von 22 – 24 Kindern steht es in der für die Führung der Regelkindergärten Entscheidungsfreiheit der Gemeinde, ob eingesetzt. Die Bildungsdirektion kann in Umfasst die Kindergartenklasse insge- sie Unterstützungsmassnahmen gewährt. besonderen Fällen aus einem Pool zusätz- samt nur 14 oder weniger Kinder, findet lich zu den zugeteilten Vollzeiteinheiten am Nachmittag in der Regel kein Halb- Für die Gemeinden stellt sich jedoch die weitere Vollzeiteinheiten oder Bruchteile klassenunterricht mehr statt. Das Pensum schwierige Frage, wie viele Unterstüt- davon gewähren. der Kindergartenlehrperson reduziert sich zungsstunden einer Kindergartenabtei- entsprechend. lung zugesprochen werden können. Von Die Gemeinden sind verpflichtet, die zuge- den zugeteilten Vollzeiteinheiten stehen in teilten Vollzeiteinheiten für die Kindergar- In Kindergartenklassen mit mehr als 14 der Regel die Bruchteile der zugeteilten tenstufe zu verwenden. Zur Wahrung der Kindern verschafft § 4 der Volksschulver- Vollzeiteinheiten, die keine ganzen Stellen Chancengleichheit dürfen die Gemeinden ordnung den Kindern einen Anspruch auf ergeben, für Unterstützungsmassnahmen gemäss § 66 des Volksschulgesetzes die Nachmittagsunterricht in Halbklassen. Die offen. Selbstredend geht es um Unterstüt- zugeteilten Vollzeiteinheiten weder unter- Aufteilung in Halbklassen nehmen die Kin- zungsstunden während des Vormittags- noch überschreiten. Gemeinden, die sich dergartenlehrpersonen vor. Sie sind ver- unterrichts, wo kein Halbklassenunterricht nicht daran halten, müssen mit Sankti- pflichtet, eine sinnvolle Aufteilung zu wäh- vorgesehen ist. Bei der Bildung der Klas- onen rechnen. len. Eine Halbklasse darf dabei nicht mehr sengrösse ist auch die Grösse der Kinder- als 14 Kinder umfassen. In der Regel ist gartenräumlichkeiten zu berücksichtigen. Klassengrösse und eine Aufteilung in Altersgruppen (1. und 2. Halbklassenunterricht Kindergartenjahr) möglich. Bei Abteilungen Weitere Ausführungen zu Unterstützungs mit unausgeglichenen Altersgruppen ist massnahmen unter Kapitel «Unterstüt- Rechtsgrundlage: eine andere Aufteilung vorzunehmen. zende Massnahmen bei grossen Kinder- § 4, § 21 Abs. 1 lit. a gartenklassen». Siehe Seite 12 Volksschulverordnung Überschreitung der maximalen Klassengrösse Disziplinarmassnahmen Gemäss § 21 Abs. 1 lit. a Volksschulver- ordnung darf eine Kindergartenklasse in Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage: der Regel nicht mehr als 21 Kinder um- § 22 Volksschulverordnung, § 52 Volksschulgesetz, fassen. § 4 der Volksschulverordnung § 2 Lehrerpersonalverordnung § 54 und § 55 Volksschulverordnung bestimmt, dass eine Klasse, die mehr als 14 Kinder umfasst am Nachmittag in Das Kontingent der zugeteilten Vollzeitein- Die Volksschulgesetzgebung sieht im Halbklassen geführt werden muss. Diese heiten kann dazu führen, dass die Maxi- Bereich der Disziplinarmassnahmen für beiden Richtwerte zeigen an, dass Kin- malgrösse der Kindergartenabteilungen Kinder generell ein dreistufiges System dergartenklassen in der Regel zwischen überschritten wird. § 22 der Volksschulver- vor. Schwierigkeiten mit Kindern sollen die 15 und 21 Kindern umfassen und durch ordnung bestimmt, dass in solchen Fällen Lehrpersonen in erster Linie im Gespräch eine Kindergartenlehrperson mit einem Massnahmen getroffen werden können oder durch Anweisungen im Rahmen des Vollpensum geführt werden. Das Vollpen- oder müssen, sofern die Überschreitung Unterrichts zu lösen versuchen. Greifen
8 Umsetzung Volksschulgesetz | Handreichung Kindergarten die s e Massnahmen nicht, können die Dispensationen / Absenzen und Jokertage» (abrufbar unter www. Schulleitung und letztlich die Schulpflege Jokertage volksschulamt.ch > Umsetzung neues weitere Massnahmen ergreifen. Auf der Volksschulgesetz > Unterstützungsmate- Kindergartenstufe wird dieses Massnah Rechtsgrundlage: rialien > Handreichungen und Merkblät- mensystem kaum zur Anwendung kom- § 28 und § 76 Volksschulgesetz, ter). men. § 56 Abs. 3 Volksschulverordnung §§ 28 – 30 Volksschulverordnung bes timmt nämlich, dass alle Diszipli- Unvorhersehbare Unterrichts- narmassnahmen unter Berücksichtigung Mit der Kantonalisierung gelten für die ausfälle des Alters der Kinder und der Umstände Kindergartenstufe dieselben gesetzlichen des Einzelfalls festgelegt werden müssen. Grundlagen wie für die übrigen Stufen. Rechtsgrundlage: Das bringt mehr Klarheit, Einheitlichkeit § 23 Lehrerpersonalgesetz, Massiv störendes oder auffälliges Ver- und Verbindlichkeit. So entfallen zum Bei- § 26 Lehrerpersonalverordnung halten auf der Kindergartenstufe kann spiel die bisherigen zum Teil grosszügigen nicht einfach mit Disziplinarmassnahmen Ferienregelungen auf der Kindergartenstu- § 23 Lehrerpersonalgesetz verlangt, dass bestraft werden. Viel mehr ist in solchen fe und es gelten dieselben Bestimmungen der Unterricht generell stundenplanmässig Fällen zu prüfen, ob die Kinder nicht eine bezüglich dem Bezug von Jokertagen. stattzufinden hat. Unterrichtseinstellungen sonderpädagogische Unterstützung be- Dabei darf jedes Kindergartenkind ohne oder Änderungen des Stundenplans von nötigen. Kindergartenkinder können ihr ei- Vorliegen eines Dispensationsgrundes einzelnen Lehrpersonen müssen von der genes störendes Verhalten nicht bewusst 2 Tage pro Schuljahr vom Kindergarten jeweiligen Schulleitung bewilligt werden. wahrnehmen. Es fehlt ihnen vielfach an fernbleiben. Die Eltern teilen den Bezug Unterrichtseinstellungen oder Stunden- der nötigen Urteilsfähigkeit. von Jokertagen vorgängig mit. Jeder planänderungen von ganzen Schulen be- bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, dürfen der Bewilligung durch die Schul- Auf der Kindergartenstufe bleiben die auch wenn an jenem Tag der Unterricht pflege. Ausgefallene Stunden werden Disziplinarmassnahmen in der Regel im nur während eines Halbtages stattfindet. nicht nachgeholt. Rahmen von Ermahnungen, Verbieten Nicht bezogene Jokertage verfallen. von bestimmten Tätigkeiten, Aufforde- Wenn eine Lehrperson unvorhergesehen rungen etwas zu tun oder etwas wegzule- Wegen der Schulpflicht ab dem Kinder- ausfällt, müssen gemäss § 26 Abs. 2 der gen, etc. Auch das Nachsitzen lassen im gartenalter ist es inskünftig nicht mehr Lehrerpersonalverordnung die andern Kindergarten nach der Unterrichtszeit ist ohne weiteres möglich, dass die Kinder Lehrpersonen oder die Schulleitung der nur zulässig, wenn die Eltern darüber in- praktisch beliebig vom Kindergartenbe- jeweiligen Schule im Rahmen ihres Pen- formiert sind und für das Kind deswegen such dispensiert werden können. Bei sums die Stellvertretung übernehmen. keine Gefahren auf dem Schulweg entste- vorhersehbaren Absenzen müssen die Dieser Vorgang ist im Schulfeld als «spet hen (z. B. verpasster Schultransport oder Eltern rechtzeitig ein Dispensationsge- ten» bekannt. Spetten gilt für alle Stufen. Lotsendienst etc). such einreichen. Die Kinder können vom Bei Kindergartenabteilungen auf Schulan Kindergartenbesuch dispensiert werden, lagen oder in Doppelkindergärten sollte Weitere Erläuterungen zu den Diszipli- wenn ein zureichender Grund vorliegt. das Spetten möglich sein. In dezentralen narmassnahmen finden sich im Merkblatt Zureichende Dispensationsgründe sind Kindergärten, wo spetten nicht möglich «Schulpflicht und Disziplinarmassnahmen» in § 29 Volksschulverordnung aufgelistet. ist, kann gemäss § 26 Abs. 3 der Lehrer ( www.volksschulamt.ch > Umset- Da die Auflistung nicht abschliessend ist, personalverordnung die Schulpflege aus zungs neues Volksschulgesetz > Unter- steht den Gemeinden ein Ermessensspiel- nahmsweise von einer Stellvertretung ab- stützungsmaterialien > Handreichungen raum für weitere zureichende Gründe zu. sehen und den Unterricht einstellen. und Merkblätter). Verstösse der Eltern gegen die Dispensa- tionsbestimmungen können mit Bussen Primär sind aber Vorkehrungen zu tref geahndet werden. fen, dass der Kindergartenbetrieb ge währleistet bleibt: Weitere Erläuterungen finden sich im >> Da jede Kindergartenabteilung einer Merkblatt «Schuleinstellungen / Ferien / geleiteten Schule angehört, kann entwe
9 der die Schulleitung oder eine Lehrper- terrichtsausfall verhindern soll. In einer den tragen die Kosten der schulärztlichen son der geleiteten Schule den Spett- solchen Situation steht die Betreuung der Untersuchung. Lassen die Eltern die Un- dienst im dezentralen Kindergarten Kinder und nicht die Unterrichtsqualität tersuchung auf eigenen Wunsch bei einer übernehmen. Diese Lösung hat zur Fol im Vordergrund. Es empfiehlt sich, das Privatärztin oder einem Privatarzt durch- ge, dass allenfalls die Klasse der spet- Vorgehen bezüglich unvorhersehbarer führen, tragen die Eltern die Kosten. Die tenden Lehrperson ihrerseits beaufsich Unterrichtsausfälle im Voraus schulintern Gemeinden können auf die Organisation tigt werden muss. Das sieht nach einem in einem Merkblatt zu regeln. der schulärztlichen Untersuchung verzich- Kaskadensystem aus, ist aber vertret- ten. In diesem Fall leisten die Gemeinden bar, da nur bei unvorhergesehenen Bei vorhersehbaren Ausfällen von einzel- den Eltern eine Kostengutsprache für die Ausfällen gespettet wird. nen Tagen sind andere Lösungen als das privatärztliche Untersuchung. >> Kindergartenkinder werden während Spetten zu suchen. dem Spetten in ein anderes Schulhaus Weitergehende Informationen zum Thema oder in einen andern Kindergarten ge- Keine Kompensationen von Gesundheit werden in einem speziellen, holt. Dabei ist sicher zu stellen, dass zusätzlichem Unterricht noch zu erstellenden Merkblatt des schul der Schulweg für die Kinder auch in der § 23 Abs. 3 Lehrerpersonalgesetz be- ärztlichen Dienstes gegeben. «Spettsituation» zumutbar bleibt oder stimmt, dass zusätzlich geleistete Unter- sie auf dem Schulweg betreut sind. richtsstunden ausserhalb des Stunden- Kindergartenunterricht >> Mit Personen, welche im Rahmen der plans, wie z. B. Elternbesuchstage am Blockzeiten bereits Betreuungsstunden Samstagvormittag, nicht kompensiert Lehrplan übernehmen, kann vereinbart werden, werden dürfen. Die Schulpflegen und die auf Abruf zu spetten. Schulleitung sorgen für die Einhaltung die- Rechtsgrundlage: >> Eltern dürfen hingegen nur zum Spet- ser Bestimmung. § 21 Volksschulgesetz ten eingesetzt werden, wenn dies vor- gängig verbindlich vereinbart und gere- Gesundheit Gemäss § 21 Volksschulgesetz erlässt der gelt wurde. Die «spettenden» Personen Bildungsrat den Lehrplan. Dieser muss müssen über die Zusammensetzung Rechtsgrundlage: die Stufenziele und die grundlegenden und die Besonderheiten der Klasse § 20 Volksschulgesetz, Inhalte des Unterrichts verbindlich regeln informiert sein. Sie müssen zudem §§ 17 – 18 Volksschulverordnung und gewährleisten, dass die Stufenziele genau instruiert sein, was sie mit der und Inhalte der Folgestufe nicht vorweg- Klasse tun dürfen. Die Schule ist verpflichtet, auf die Ge- genommen werden. Das bisherige ge- sundheit der Kinder zu achten. § 17 Abs. setzliche Verbot, im Kindergarten ins Le- Generell ist zu sagen, dass das Spetten 1 Volksschulverordnung bestimmt, dass sen, Schreiben und Rechnen einzuführen, eine Notmassnahme darstellt, die bei im Kindergarten eine schulärztliche Un- bleibt somit mit der neuen Formulierung, den Kindern einen überraschenden Un- tersuchung zu erfolgen hat. Die Gemein- dass die Stufenziele und Inhalte der Fol-
10 Umsetzung Volksschulgesetz | Handreichung Kindergarten gestufe nicht vorweggenommen werden folgt zusammen mit dem Kindergarten- tagen besuchen. Stundenpläne, wonach dürfen, im Grundsatz bestehen. lehrplan auf das Schuljahr 2008 / 09. die Kinder des ersten Kindergartenjahres nur an vier Vormittagen den Kindergarten Mit dem Projektauftrag «Lehrplan für die Der Bildungsrat hat folgende Wochenpen- besuchen, sind nicht zulässig. Kindergartenstufe» erteilte das Volks sen (exkl. Auffangzeit) beschlossen: schulamt den Auftrag, auf das Schuljahr >> für die Kinder des ersten Kindergarten- Die Blockzeiten dauern von 8.00 – 12.00 2007 / 08 eine Entwurfsfassung zur freiwil jahres: 17,5 – 19 Stunden Uhr. Sofern es die Organisation einer ligen Erprobung und auf das Schuljahr >> für die Kinder des zweiten Kindergar- Schule erfordert, kann die Schulpflege 2008 / 09 eine provisorisch-obligatorische tenjahres: 19 – 20,5 Stunden die Unterrichts- oder Betreuungszeit um Fassung zu erstellen. Die Kindergarten- höchstens 20 Minuten pro Vormittag ver- lehrpersonen, Lehrpersonen anderer Stu- Für beide Altersgruppen können entwe- kürzen. Die Blockzeiten umfassen auf der fen, Eltern, Behörden, Ausbildner und wei- der gleichgrosse oder unterschiedliche Kindergartenstufe Auffang-, Unterrichts- tere Fachperso n en werden über ihre Pensen definiert werden. In jedem Fall und Betreuungszeit. Im Interesse der Kin- Organisationen einbezogen. Der Projekt müssen die Pensen aber im Rahmen der der und Familien ist es sinnvoll, die Block- auftrag ist auf der Homepage des Volks- bildungsrätlichen Vorgaben liegen. Die zeiten des Kindergartens mit denjenigen schulamtes zu finden unter: www. Auffangzeit und Betreuungsangebote lie- der Primarstufe zu koordinieren. volksschulamt.ch > Downloads > gen ausserhalb der vom Bildungsrat vor- Schulorganisation > Kindergartenstufe > gegebenen Pensen. Zudem ist darauf zu Vormittägliche Mindest Lehrplanschaffung. achten, dass bei mehreren Schuleinheiten unterrichtszeit in einer Gemeinde alle Schülerinnen und Stundenplangestaltung Schüler der Kindergartenstufe einheitliche Rechtsgrundlage: Der Stundenplan berücksichtigt in erster Pensen haben. § 4 Volksschulverordnung Linie die Interessen der Schülerinnen und Schüler. Bei der Stundenplangestaltung Das Wochenpensum der Kindergarten- Der Unterricht samt begleiteten Pausen, im Kindergarten steht den Gemeinden lehrperson von 23 Stunden muss ebenfalls jedoch ohne Auffangzeit, dauert jeden ein gewisser Gestaltungsspielraum zu. gewährleistet werden. Eine Vollzeiteinheit Vormittag mindestens 3 Stunden. Wie immer sind aber die gesetzlichen (VZE) entspricht 23 Stunden Arbeit mit bzw. kantonalen Vorgaben zu beachten. den Kindern (Unterrichtszeit, Auffangzeit Auffangzeit Das Volksschulamt hat im Rahmen der und begleitete Pausen). Das Pensum der Handreichung über die Blockzeiten ei- Kindergartenlehrperson reduziert sich, Rechtsgrundlage: nige Stundenplanbeispiele erstellt (siehe wenn in einer Kindergartenabteilung infol- § 7a Lehrerpersonalverordnung www.volksschuamt.ch > Umset- ge Rückgangs der Klassengrösse auf un- zung neues Volksschulgesetz > Unter- ter 14 Kinder kein Halbklassenunterricht Die Auffangzeit im Kindergarten ist eine stützungsmaterialien > Handreichungen mehr möglich ist. besondere Unterrichtszeit mit folgenden > Merkblätter > Downloads Blockzeiten Bedingungen: > Beiblatt B). Blockzeiten >> Während den Auffangzeiten treffen die Kinder im Kindergarten ein. Bis zum Wochenpensen Rechtsgrundlagen: Ende der Auffangzeit müssen alle Kin- § 27 Volksschulgesetz, der im Kindergarten eingetroffen sein. Rechtsgrundlage: § 26 Volksschulverordnung Die Auffangzeit ist somit auf den An- Bildungsratsbeschluss vom fang eines Unterrichtshalbtages be- 13. November 2006 Die Blockzeiten gelten für die gesamte schränkt. Volksschule. Der Unterricht auf der Kin- >> Die Auffangzeit findet im Kindergarten- Der Bildungsrat hat am 13. November dergartenstufe findet regelmässig von lokal statt. 2006 eine provisorische Stundentafel für Montag bis Freitag statt. Der Stundenplan >> Die Auffangzeit muss jedem Kind offen die Kindergartenstufe ab Sommer 2007 muss so ausgestaltet sein, dass alle Kinder stehen. erlassen. Die definitive Inkraftsetzung er- den Kindergarten an sämtlichen Vormit-
11 >> Die Kindergartenlehrperson gestaltet den. Alle Betreuungspersonen werden zumutbar, die Kinder für nur gerade eine die Auffangzeit durch individualisie- kommunal angestellt. Stunde in den Kindergarten zu schicken. renden Unterricht. >> Die Auffangzeit zählt nicht zum vom Auf der Kindergartenstufe kann wegen der Mittagstisch Bildungsrat vorgegebenen Wochen- Mindestunterrichtszeit von 3 Stunden täg- In mehreren Gemeinden erstreckt sich pensum der Kinder. lich höchstens im Umfang von einer Stun- der Stundenplan an einzelnen Tagen für >> Wöchentlich dürfen höchstens 5 Stun- de Betreuung angeboten werden. Wenn Mittagstische über die Mittagstunden bis den Auffangzeit angeboten werden. eine Gemeinde im Kindergartenstunden- ca. 13.30 Uhr. Mittagstische sind weiterhin plan Betreuungsangebote vorsieht, die möglich. Sie schliessen unmittelbar an die Das Kindergartenangebot an den Vormit- ausserhalb des Kindergartenareals liegen, vormittägliche Blockzeit an und gehören tagen teilt sich auf in Auffangzeit, die pro ist sie für den zumutbaren Weg vom Be- zum Nachmittagsunterricht, über den die Tag nicht länger als eine Stunde dauern treuungsort zum Kindergarten, bzw. nach Gemeinden frei entscheiden können. Die darf, und in die restliche Unterrichtszeit, Hause verantwortlich. kantonalen Vorgaben sind aber weiterhin welche pro Vormittag mindestens 3 Stun- zu beachten. So darf beispielsweise eine den dauern muss. In die Unterrichtszeit Das Betreuungsangebot darf das Voll- Kindergruppe, die nicht am Mittagstisch eingeschlossen sind die begleiteten Pau- pensum der Lehrperson nicht beeinträch- teilnimmt, nicht vor Ablauf der Vormittags- sen. tigen. Blockzeit entlassen werden. Das Wochen- pensum der Kinder muss eingehalten Eine Abgangs-, Garderoben- oder Ver- Nachmittagsunterricht werden. Wenn der Mittagstisch zum ob- abschiedungszeit am Schluss des Vor- Die Festlegung des Nachmittagsunter- ligatorischen Wochenpensum der Kinder mittags wird nicht speziell deklariert oder richts liegt weitgehend in der Entschei- gehört, sollen keine Verpflegungsbeiträge ausgeschieden. Es gehört zur pädago- dungs- und Gestaltungskompetenz der erhoben werden. gischen Arbeit der Kindergartenlehrper- Gemeinden. Sie sind einzig an die Bestim- son, die Kinder am Schluss des Vormittags mung von § 4 der Volksschulverordnung Unterrichtsgestaltung rechtzeitig auf den Schluss der Blockzeit über den Halbklassenunterricht und die nach Hause zu entlassen. Dass die Kin- kantonalen Vorgaben zu den Wochen- Rechtsgrundlage: der vorher eine kurze Zeit in der Gardero- pensen der Kinder gebunden (s. vorne § 2 und § 21 Volksschulgesetz, be verbringen, ist selbstverständlich und Kapitel «Wochenpensen»). Die nachmit- § 24 Volksschulverordnung wird nicht als besondere Arbeitszeit de- tägliche Unterrichtszeit der Kindergarten- klariert. Eine allfällige Abgangszeitspanne stufe wird kaum mit den Unterrichtszeiten Gemäss § 24 der Volksschulverordnung (z. B. von 11.40 bis 11.50 Uhr) würde dem der Primarstufe koordinierbar sein. Der liegt die Verantwortung für die Unter- Gedanken der Blockzeiten, die auf einen Umfang und die Dauer der Nachmittags- richtsgestaltung bei der Kindergarten- fixen Zeitpunkt enden, widersprechen. unterrichtszeit der Kindergartenstufe er- lehrperson, die den Unterricht erteilt. Sie gibt sich aus der Restzeit eines Vollpen- orientiert sich dabei am Lehrplan. Betreuungsangebote sums der Kindergartenlehrpersonen nach Abzug der erforderlichen vormittäglichen Unterrichtsverantwortung Rechtsgrundlage: Unterrichtszeit und des deklarierten Wo- § 27 Volksschulgesetz chenpensums der Kinder. Rechtsgrundlage: § 24 Volksschulverordnung Betreuungsangebote während den vor- Der Nachmittagsunterricht muss für die mittäglichen Blockzeiten müssen unent- Kinder mindestens 1,5 Stunden umfas- Auf der Kindergartenstufe sind die Kinder geltlich angeboten werden. Sie werden sen. Kürzere Sequenzen sind für Kinder- permanent zu beaufsichtigen. Das führt rein kommunal finanziert und dürfen nicht gartenkinder aus pädagogischer Sicht dazu, dass die Kindergartenlehrperson Teil des kantonalen Unterrichtspensums fragwürdig. Auf der Kindergartenstufe ist keine «kinderlose» Pause hat. Eine Pause einer Lehrperson sein. Bei Betreuungsan- es wichtig, den Kindern in den einzelnen im Lehrerzimmer im Schulhaus ist somit geboten können auch nicht pädagogisch Unterrichtssequenzen Zeit zum Verweilen nicht erlaubt. Die Kindergartenlehrperson ausgebildete Personen eingesetzt wer- zu geben. Zudem wäre es für Eltern nicht darf sich aber im Kindergartenraum eine
12 Umsetzung Volksschulgesetz | Handreichung Kindergarten Ruhephase oder Kaffeepause erlauben. Sie kann verlangen, dass Exkursionen Unterstützende Massnahmen bei Sie darf von den Kindern erwarten, dass eine Bewilligung erfordern. Die Eltern grossen Kindergartenklassen sie sich für eine Viertelstunde hinsetzen sind rechtzeitig über die geplante Ex- § 22 der Volksschulverordnung sieht vor, darf, ohne ständig gestört und «belagert» kursion zu informieren. Es ist zu prüfen, dass die Schulpflege bei Kindergarten- zu werden. Selbstverständlich ist ein sol- ob Begleitpersonen erforderlich sind. klassen, die den Richtwert überschreiten, ches Vorhaben je nach Situation nicht im- >> Waldtage, Schwimmen und andere be- zusätzliche Lektionen für Halbklassen mer realisierbar. sondere Anlässe: Solche Anlässe erfor- oder Teamteaching einrichten. Dies be- dern immer eine besonders umsichtige trifft auf der Kindergartenstufe die langen Sicherheit bei verschiedenen Kindergar- Vorbereitung. Es ist insbesondere zu Blockzeitenvormittage. tenanlässen: prüfen, wie viele Begleitpersonen für die >> Spaziergänge: Diese werden im Rah- Aufsicht der Kinder erforderlich sind. Nicht alle Gemeinden verfügen über men der Unterrichtsthemen in der nä- Räumlichkeiten, in denen eine Kindergar- heren Umgebung unternommen. Sie Bei der Auswahl der Begleitpersonen tengruppe separat oder als Halbklasse liegen immer innerhalb der ordentlichen ist darauf zu achten, dass die Begleit- unterrichtet werden kann. In solchen Fäl- Unterrichtszeit. Je nach Situation sind personen in der Lage sind, ihre Begleit- len bleiben als einzige Unterstützungs- Begleitpersonen erforderlich. Spazier- funktion auch tatsächlich auszuüben. So massnahme Teamteachingstunden. gänge werden in der Regel den Eltern können das Alter, die Gesundheit, die nicht angekündigt, weil sie zum nor- Verfügbarkeit oder weitere Gründe den Ist das Kontingent der zusätzlichen Unter- malen Unterrichtsprogramm des Kin- Einsatz als Begleitperson in Frage stellen. stützungsstunden relativ gering, können dergartens gehören. Die Schulleitung In jedem Fall gehört es zur Sorgfaltspflicht weitere Zusatzangebote wertvolle Entla- muss hingegen über die Abwesenheit der Kindergartenlehrperson, die Begleit- stung bringen. Diese Angebote können informiert sein. personen über ihren Einsatz und ihre Auf- – bis der definitive Lehrplan vorliegt – wie >> Exkursionen / Kindergartenreise: Ex- gaben genau zu instruieren. Haftpflicht- folgt genutzt werden: kursionen unterscheiden sich von rechtlich fallen Begleitpersonen unter den >> Parallel zum Vormittagsunterricht wird den Spaziergängen dadurch, dass Kreis der vom Haftungsgesetz erfassten je einer Halbklasse aus einem Doppel- sie eventuell Kosten verursachen und Personen, wenn die Schule Kenntnis von kindergarten Turnen oder Schwimm- unter Umständen über die ordentliche ihrem Einsatz als Begleitperson hat. Sie unterricht angeboten, während dessen Unterrichtszeit hinausgehen. Von den sind also haftpflichtrechtlich gesichert. El- die Kindergartenlehrperson / Klassen- Eltern dürfen wegen der Unentgeltlich- tern dürfen als Begleitpersonen eingesetzt lehrperson in der Halbklasse unterrich- keit des Unterrichts keine finanziellen werden. Sie können hierfür aber nicht ver- tet. Beiträge erhoben werden. Davon aus- pflichtet werden. >> Anstelle einer im Rahmen der Betreu- genommen sind allfällige Verpflegungs- ung angebotenen freiwillligen Lektion beiträge. Die Gemeinde darf zu den in Rhythmik oder musikalischer Grund- Exkursionen Bestimmungen erlassen. ausbildung, wird eine solche Lektion
13 im Rahmen der obligatorischen Unter- Unterrichtssprache Rhythmik sind freiwillige Angebote der richtszeit im Teamteaching angeboten. Gemeinden. Sie können im Rahmen der Dabei muss die Lehrperson für Rhyth- Rechtsgrundlage: Blockzeiten als Betreuungsangebot oder, mik oder musikalische Grundausbil- § 24 Volksschulgesetz wie auf Seite 12 erwähnt, als entlastendes dung über eine anerkannte Ausbildung Zusatzangebot bei grossen Kindergarten- verfügen. Am 15. Mai 2011 haben die Stimmberech- klassen im Teamteaching erteilt werden. tigten im Kanton Zürich der Volksinitiative Wenn das Angebot in den Blockzeiten liegt, Aufnahmeunterricht zur Förderung der «JA zur Mundart im Kindergarten» zuge- muss es unentgeltlich angeboten werden. Kinder mit Deutsch als Zweitsprache ist stimmt. Ab August 2012 gilt deshalb, dass ebenfalls eine Unterstützungsmassnah- die Unterrichtssprache im Kindergarten Werden die musikalische Grundaus- me. Die Lehrperson für den Aufnahme- grundsätzlich die Mundart ist. Die Verwen- bildung oder Rhythmik ausserhalb der unterricht arbeitet mit ihrer Kindergruppe dung von Hochdeutsch ist beschränkt auf Blockzeiten, d.h. am Nachmittag angebo- entweder im Teamteaching in der Klasse einzelne Situationen weiterhin möglich. ten, sind sie nicht mehr zwingend unent- oder zeitweilig auch mit einer Gruppe aus- geltlich zu erteilen. Sie gehören nicht zum serhalb der Klasse. In beiden Fällen ist die Sport im Kindergarten Wochenpensum der Kinder. klassenführende Kindergartenlehrperson Die meisten Gemeinden ermöglichen den insofern entlastet, als sie während die- Kindergärten, dass Turnstunden in einer Kurse in heimatlicher ser Zeit die Hauptverantwortung für die Turnhalle abgehalten werden können. Sprache und Kultur (HSK) Kinder nicht deutscher Erstsprache der Verschiedentlich bieten Gemeinden auch Lehrperson für den Aufnahmeunterricht Schwimmunterricht bzw. Wassergewöh- Rechtsgrundlage: überlassen kann. nung auf der Kindergartenstufe an. Wo § 15 Volksschulgesetz diese Möglichkeiten gegeben sind, sollen Wirkungsvolle Unterstützungsmassnah diese Angebote auch weiterhin genutzt Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur men können nicht einfach verordnet wer werden. Weitere Details wird der zukünf- (HSK) werden von den Botschaften und den. Geeignete Massnahmen sollen immer tige Lehrplan regeln. Konsulaten angeboten. Sie vermitteln mit den Kindergartenlehrpersonen ausge Kenntnisse in der Erstsprache und der handelt und abgesprochen werden. Musikalische Grundausbildung Kultur des Herkunftslandes. HSK-Lehr- oder Rhythmik personen können mithelfen, die Lernför- Kindergartenräume derung eines Kindes zu planen, insbeson- Die Kindergartenräume müssen vielfältig Rechtsgrundlage: dere auch in Gesprächen mit Eltern, die genutzt werden können. Kantonale Bau- § 16 Volksschulgesetz kein oder nur wenig Deutsch können. Das richtlinien für Kindergartenanlagen sind in Angebot auf der Kindergartenstufe ist im Erarbeitung. Die musikalische Grundausbildung, an- Moment noch klein und vor allem in grös- geboten von den Musikschulen, oder seren Gemeinden vorhanden.
14 Umsetzung Volksschulgesetz | Handreichung Kindergarten Sonderpädagogische die in der Schulgemeinde an einem Ta- leitungen teilen die von der Schulpflege Massnahmen gespflegeplatz weilen. zugewiesenen Kinder den einzelnen Klas- sen zu. Dazu erscheint eine separate Hand Der Besuch des Kindergartens ist nicht reichung «Integrative und individualisie- nur eine Pflicht, sondern auch ein An- Eine vorzeitige Einschulung im Laufe des rende Lernförderung», die für die ganze spruch. Demzufolge darf einem Kind der Schuljahres ist nicht möglich. Volksschule, also auch für die Kindergar- Kindergartenbesuch nicht verweigert wer- tenstufe gilt. den. Rückstellung von der Schulpflicht Schullaufbahnentscheide Vorzeitige Einschulung Rechtsgrundlage: Einschulung bedeutet Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 lit. b und § 34 Abs. 3 Kindergarteneintritt § 3 Abs. 1 lit. a und § 34 Abs. 3 Volksschulverordnung Volksschulverordnung Rechtsgrundlage: Kinder werden generell mit der Vollen- § 3 Volksschulgesetz Eine vorzeitige Einschulung (Aufnahme dung des 4. Altersjahres ungeachtet des in die Kindergartenstufe) auf Beginn des Entwicklungsstandes schulpflichtig. § 3 Das Obligatorium des Kindergartens ergibt Schuljahres ist möglich, wenn es der Ent- Abs. 1 lit. b Volksschulverordnung erlaubt sich aus der neu definierten Schulpflicht. wicklungsstand des Kindes zulässt und die Rückstellung von der Schulpflicht Die Schulpflicht beginnt nun nicht mehr mit das Kind bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr um ein Jahr, wenn den zu erwartenden dem Eintritt in die erste Primarklasse, son- vollendet hat. Noch jüngeren Kindern ist Schwierigkeiten im Kindergarten nicht mit dern mit dem Eintritt in den Kindergarten der vorzeitige Eintritt in den Kindergarten sonderpädagogischen Massnahmen be- und dauert elf Jahre. Der Begriff «Einschu- nicht möglich. gegnet werden kann. lung» ist mit dem Beginn der Schulpflicht verknüpft. Da diese nun mit dem Eintritt in Über die vorzeitige Einschulung eines Kin- Wie bei der vorzeitigen Einschulung liegt den Kindergarten beginnt, steht der Begriff des entscheidet die Schulpflege auf Ge- der Entscheid über die Rückstellung von «Einschulung» für den Kindergarteneintritt. such der Eltern. Massgebendes Kriterium der Schulpflicht um ein Jahr bei der Schul- Das erfordert eine Umgewöhnung in der für eine vorzeitige Einschulung ist der Ent- pflege. Eine Delegation an die Schulleitung Begriffsverwendung. wicklungsstand des Kindes. Um diesen ist nicht möglich. Bei Rückstellungen von zu klären kann die Schulpflege gemäss der Schulpflicht sind die Eltern bei Bedarf Reguläre Einschulung § 34 Abs. 3 Volksschulverordnung Fach- beratend zu unterstützen oder auf bera- personen beiziehen und weitere Abklä- tende Stellen aufmerksam zu machen. Rechtsgrundlage: rungen vornehmen oder anordnen. Unter § 5 Volksschulgesetz die massgebenden Fachpersonen fallen Rückstellung von der Schul- zum Beispiel der schulpsychologische pflicht vor Beginn des Schul- Alle Kinder, die bis zum 30. April das vierte Dienst, der kinderpsychiatrische Dienst, jahres Altersjahr vollenden, treten auf Beginn des das Kinderspital, der schulärztliche Stellen die Eltern vor der Einschulung ein nächsten Schuljahres in den Kindergarten Dienst. Gesuch um Rückstellung ihres Kindes von ein. der Schulpflicht, muss die Schulpflege die Der Entscheid über eine vorzeitige Ein- Frage klären, wie weit im Kindergarten Die Schulpflege sorgt dafür, dass alle kin- schulung liegt bei der Schulpflege. Eine Schwierigkeiten voraussehbar sind. Ge- dergartenpflichtigen Kinder des Schulorts Delegation dieses Entscheids an die mäss § 34 Abs. 3 Volksschulverordnung erfasst werden. Wie bereits erwähnt, gilt Schulleitung ist nicht möglich, weil die darf die Schulpflege hierfür Fachpersonen gemäss § 10 des Volksschulgesetzes als Verordnung explizit die Schulpflege nennt beiziehen oder Abklärungen anordnen. Schulort der Wohnort oder der Tagespfle- und zudem die Erfassung der kindergar- geplatz des Kindes. Die Schulgemeinde tenpflichtigen Kinder vor der Zuteilung der hat deshalb auch die Kinder zu erfassen, Kinder an die Schulen erfolgt. Die Schul-
15 Rückstellung von der Schul- eines Kindes von der Schulpflicht ab, steht Wechsel vom Kindergarten in die Primar- pflicht im Laufe des Schuljahres der Kindergartenlehrperson mangels Be- stufe ist ein Stufenübertritt. Man spricht Die Rückstellung von der Schulpflicht schwerdelegitimation kein Rekursrecht zu. nun vom Übertritt in die Primarstufe. kann auch noch im Laufe des Schuljahres erfolgen. Das ist eine so einschneidende Keine Promotion auf der Gesamtbeurteilung durch Massnahme, dass sie gemäss dem Ver- Kindergartenstufe die Kindergartenlehrperson hältnismässigkeitsprinzip erst getroffen werden darf, wenn andere Massnahmen Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage: nicht helfen. Kinder, die im Kindergarten § 35 Abs. 1 Volksschulverordnung § 33 Volksschulverordnung Schwierigkeiten haben, sollen zuerst ein- mal mittels einer sorgfältigen Abklärung Gemäss § 35 Abs. 1 der Volksschulver- Stufenübertritte sind Schullaufbahnent- eine geeignete sonderpädagogische Un- ordnung gibt es auf der Kindergartenstufe scheide, welche auf einer Gesamtbeur terstützung bekommen. keine Promotion. Das heisst, die Kinder teilung basieren. Gemäss § 33 Volksschul besuchen den Kindergarten in der Regel verordnung wird bei einer Gesamtbeurtei Eine Rückstellung von der Schulpflicht ist zwei Jahre. Nach dem ersten Kindergar- lung neben den kognitiven Fähigkeiten nur dann eine adäquate Massnahme, wenn tenjahr kommt das Kind automatisch ins sowie dem Arbeits-, Lern- und Sozialver sich herausstellt, dass die Schwierigkeiten zweite Kindergartenjahr. Spezielle Fähig- halten auch die persönliche Entwicklung des Kindes massgeblich auf eine Entwick- keiten oder ein bestimmter Entwicklungs- des Kindes berücksichtigt. Das Verfahren lungsverzögerung zurückzuführen sind. stand oder die Erreichung eines Jahres- «Schulische Standortgespräche» ist für Dominieren andere Ursachen, müsste das ziels werden nicht vorausgesetzt. Stufenübertrittsgespräche mit den Eltern Kind eine angemessene Unterstützung zu geeignet, da die Situation des Kindes deren Klärung bekommen. Eine allfällige Repetition des ersten Kin- nach einheitlichen Kriterien beleuchtet dergartenjahres oder eine provisorische und besprochen wird. Die Kindergarten- Der Antrag auf Rückstellung kann sowohl Promotion ins zweite Kindergartenjahr lehrperson stützt sich dabei für die Ge- von den Eltern als auch von der Kinder- kommen nicht in Frage. samtbeurteilung auf Beobachtungen im gartenlehrperson gestellt werden. Der Kindergartenalltag. Bei der Beurteilung Antrag der Kindergartenlehrperson kann Ein Kind des ersten Kindergartenjahres werden alle mit dem jeweiligen Kind be- auch gegen den Willen der Eltern gestellt kann ohne weiteres und ohne spezielles fassten Lehrpersonen einbezogen. werden. Die Schulpflege prüft den An- Entscheidungsverfahren zur Kindergar- trag auf Rückstellung von der Schulpflicht tengruppe des 2. Jahres wechseln, wenn Schulreifetests genügen für die erforder- sorgfältig. Gemäss § 34 Abs. 3 der Volks- es sich abzeichnet, dass es vorzeitig in die liche Gesamtbeurteilung nicht. Sie erfas- schulverordnung hört sie die Beteiligten Primarstufe wechseln wird und die Eltern sen nur einen kleinen Teil der kognitiven an und kann nötigenfalls Fachpersonen damit einverstanden sind. Ebenso kann Fähigkeiten des Kindes und vermitteln (Schulpsychologischer Dienst) beiziehen. ein Kind wieder in die Kindergartengruppe aber den Eltern mit ihrer Bezeichnung des ersten Kindergartenjahres wechseln, «Schulreifetest» eine falsche übermäs- Rekursrecht der Eltern bei wenn sich abzeichnet, dass es noch ein sige Gewichtung. Sind umfassendere ablehnenden Entscheiden drittes Jahr in der Kindergartenstufe ver- Abklärungen nötig, ist der Einbezug von Beschliesst die Schulpflege gegen den bleiben wird und die Eltern damit einver- Fachpersonen, wie z. B. des schulpsycho- Willen der Eltern eine Rückstellung von standen sind. logischen Dienstes angezeigt. der Schulpflicht oder verweigert die Schulpflege den Eltern eine beantragte Übertritt in die Primarstufe Rückstellung oder die vorzeitige Einschu- Wie beim Kindergarteneintritt muss man lung, steht den Eltern das Rekursrecht sich auch beim Übertritt in die Primarstu- beim Bezirksrat offen. fe neue Begriffe angewöhnen. Der Begriff «Einschulung» kann nicht mehr verwendet Lehnt die Schulpflege einen Antrag einer werden, weil die Kinder mit dem Kinder- Kindergartenlehrperson auf Rückstellung garteneintritt eingeschult werden. Der
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