AGIEREN STATT CHAOS - VOX News Südtirol

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AGIEREN STATT CHAOS - VOX News Südtirol
Pressekonferenz - 2. November 2020

          Pressekonferenz am 2. November 2020

             AGIEREN STATT CHAOS

 Vorstellung der freiheitlichen Forderungen zur sofortigen
   Hilfe in den Bereichen Arbeit und Wirtschaft, zu mehr
Menschlichkeit für Angehörige von Palliativpatienten, und zur
              Wahrung bürgerlicher Freiheiten.
Pressekonferenz - 2. November 2020

                                                              An den
                                                              Präsidenten des Südtiroler Landtages
                                                              Herrn Dr. Josef Noggler
                                                              Bozen

                                                              Bozen, am 2. November 2020

             BESCHLUSSANTRAG
Agieren statt Chaos
Ähnlich wie im Frühjahr ist Südtirol auch auf den aktuellen raschen Infektionsanstieg und die Zunahme der stationär
zu behandelnden COVID-Patienten unzureichend vorbereitet.
Transparente Aufklärung und Information über die Pandemiepläne für den Winter sind von der Landesregierung
völlig vernachlässigt worden. Die Reaktion auf die aktuelle Entwicklung der Pandemie erfolgte durch hastige und
oft unausgereifte Dekrete, welche wesentlich zu einer Verunsicherung der Bevölkerung geführt haben. Mittlerweile
befinden wir uns bereits mitten in der Phase lokaler Lockdowns und ein staatsweiter Lockdown scheint nur noch
eine Frage der Zeit zu sein.
Um wenigstens einen Teil der durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie hervorgerufenen
Kollateralschäden abfedern zu können, müssen wenigstens die begleitenden sozialen und wirtschaftlichen Hilfs-
und Fördermaßnahmen umgehend aktiviert werden.
Arbeitsplätze und Einkommen
Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz oder derzeitige Tätigkeit von den COVID-Maßnahmen betroffenen ist, muss
das lokale Rahmenabkommen für den Lohnausgleich Covid-19, welches am 31.März/01.April 2020 zwischen dem
Land Südtirol und den Sozialpartnern geschlossen und am 10. Juni 2020 verlängert wurde, unverzüglich erhöht
und verlängert werden. Dabei muss auch die Möglichkeit der Kumulation von einzelnen Tagen und Wochen des
Lohnausgleichs in das Rahmenabkommen aufgenommen werden.
Unternehmen und Wirtschaft
Als Kostenpauschale für Unternehmen und Betriebe, welche aufgrund der staatlichen oder der Landesanordnung
ihre Tätigkeit einstellen müssen, einen Sofortbeitrag von 75 Prozent des Umsatzes im entsprechenden Zeitraum
des Jahres 2019 zu gewähren. Den Betroffenen soll damit einfach und unbürokratisch geholfen werden. Dabei
geht es insbesondere um die Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen, weshalb als Bezugspunkt
daher der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019 zu gelten hat. Dieser außerordentliche Beitrag
ist mit den verschiedenen staatlichen Hilfen für denselben Zeitraum zu verrechnen.
Pressekonferenz - 2. November 2020

Bürgerrecht
Die in der Dringlichkeitsmaßnahme 49 verordnete Ausgangssperre ist ein schwerer Eingriff in die bürgerliche
Freiheit und muss umgehend zurückgenommen werden. In Anbetracht der bereits geltenden Abstands- und
Hygieneregelungen sowie die Schutzmaßnahmen, welche den Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen
Haushalts einschränken, ist eine Ausgangssperre in keiner Weise gerechtfertigt.
Menschlichkeit
Aufgrund der verordneten Schutzmaßnahmen mussten bereits viel zu viele Südtiroler in Krankenhäusern und
Seniorenwohnheimen allein und isoliert sterben. Familien und enge Freunde können ihre sterbenden Angehörigen
nicht begleiten und sich nicht von ihnen verabschieden. Diese menschlichen Tragödien dürfen von einer
Gesellschaft, die sich auf soziale und christlich-humanistische Werte beruft, nicht toleriert werden. Angehörigen
muss, mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen beim Betreten der jeweiligen Einrichtungen, der Besuch der
Palliativpatienten und von Senioren mit begrenzter Lebenserwartung gewährt sein.
Recht auf Bildung und Arbeit
Schulen und Kinderbetreuungsstätten sind eine zentrale Säule unseres gesellschaftlichen Lebens. Sie sind wie in
unseren Nachbarländern Österreich und Deutschland, offen zu lassen. Die Schließung der Bildungseinrichtungen
hat nicht nur bedenkliche Auswirkungen für Kinder und Jugendliche, sondern bringt berufstätige Eltern und
besonders         Alleinerziehende         in       eine       kaum        zu       bewältigende       Situation.
Sollte die Landesregierung nicht von ihrer Position der Schließung von Schulen und Bildungseinrichtungen Abstand
nehmen, muss in all jenen Gemeinden, für welche die Landesregierung über lokale Lockdowns verfügt, den Eltern
die Möglichkeit der staatlichen Sonderelternzeit gewährt werden. Hierzu sind umgehend die notwendigen
Verhandlungen zu führen und alle verwaltungstechnischen Maßnahmen zu treffen, um die staatliche Regelung zur
Sonderelternzeit für nationale Lockdowns, auch bei lokalen Lockdowns durch die Landesregierung zu
ermöglichen.

Der Südtiroler Landtag beauftragt die Landesregierung

    1. Den Lohnausgleich Covid-19 beruhend auf das lokale Rahmenabkommen vom 31.März/01.April 2020,
       zwischen dem Land Südtirol und den Sozialpartnern, bereits verlängert am 10. Juni 2020, unverzüglich
       zu verlängern. Dabei muss auch die Möglichkeit der Kumulation von einzelnen Tagen und Wochen des
       Lohnausgleichs in das Rahmenabkommen aufgenommen werden.

    2. Unternehmen und Betrieben, welchen aufgrund der staatlichen oder der Landesanordnung das Geschäft
       untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist, einen
       Sofortbeitrag von 75 Prozent des Umsatzes im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2019 zu gewähren.
       Dieser außerordentliche Beitrag wird mit den verschiedenen staatlichen Hilfen für denselben Zeitraum
       verrechnet.

    3. Die in der Dringlichkeitsmaßnahme 49 verordnete Ausgangssperre umgehend zurückzunehmen, da sie
       ein schwerer Eingriff in die bürgerliche Freiheit darstellt und in Anbetracht der bereits geltenden
       Schutzmaßnahmen und Empfehlungen keinerlei Beitrag für die Eindämmung der Pandemie darstellt.

    4. Angehörigen von Palliativpatienten und Menschen in Seniorenheimen mit weit fortgeschrittenen
       Erkrankungen und einer begrenzten Lebenserwartung den Besuch und die Begleitung zu gewähren.
Pressekonferenz - 2. November 2020

    5. Die Schulen und Kinderbetreuungsstätten in jenen Gemeinden, für welche die Landesregierung über
       lokale Lockdowns verfügt hat, offen zu halten.

    6. Umgehend die notwendigen Verhandlungen zu führen und verwaltungstechnischen Maßnahmen zu
       treffen, um die staatliche Regelung zur Sonderelternzeit für nationale Lockdowns, auch bei lokalen
       Lockdowns durch die Landesregierung zu ermöglichen.

L. Abg. Andreas Leiter Reber                                                              L. Abg. Ulli Mair
Pressekonferenz - 2. November 2020

Versione italiana:
Il Consiglio Provinciale dell'Alto Adige incarica la Giunta Provinciale

    1. Di prorogare immediatamente la cassa integrazione Covid-19 sulla base dell'accordo quadro locale del
       31 marzo/01 aprile 2020 tra la Provincia di Bolzano e le parti sociali, già prorogato il 10 giugno 2020.
       Nell'accordo quadro deve essere inclusa anche la possibilità di cumulare singoli giorni e settimane di
       compensazione salariale.

    2. Di concedere alle aziende e imprese alle quali viene vietato il lavoro per ordine statale o provinciale o alle
       quali è già è vietato un contributo straordinario di 75% del fatturato del corrispondente periodo dell'anno
       2019 che sarà compensato con i vari contributi statali per lo stesso periodo.

    3. Di togliere immediatamente il coprifuoco imposto dalla misura d'emergenza 49, in quanto rappresenta una
       grave violazione delle libertà civili e, in considerazione delle misure di protezione e delle raccomandazioni
       già in vigore, non rappresenta alcun contributo al contenimento della pandemia.

    4. Permettere ai parenti dei pazienti palliativi e alle persone in case di riposo per anziani con malattie molto
       avanzate e con un'aspettativa di vita limitata di visitarli e accompagnarli.

    5. Mantenere aperte le scuole e le strutture per l'infanzia nelle comunità per le quali il governo statale ha
       blocchi locali.

    6. Condurre immediatamente i negoziati necessari e adottare misure amministrative per consentire la
       regolamentazione statale sul congedo parentale speciale per i blocchi nazionali, compresi i blocchi locali
       da parte del governo dello stato.
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