AGIEREN STATT CHAOS - VOX News Südtirol
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Pressekonferenz - 2. November 2020 Pressekonferenz am 2. November 2020 AGIEREN STATT CHAOS Vorstellung der freiheitlichen Forderungen zur sofortigen Hilfe in den Bereichen Arbeit und Wirtschaft, zu mehr Menschlichkeit für Angehörige von Palliativpatienten, und zur Wahrung bürgerlicher Freiheiten.
Pressekonferenz - 2. November 2020 An den Präsidenten des Südtiroler Landtages Herrn Dr. Josef Noggler Bozen Bozen, am 2. November 2020 BESCHLUSSANTRAG Agieren statt Chaos Ähnlich wie im Frühjahr ist Südtirol auch auf den aktuellen raschen Infektionsanstieg und die Zunahme der stationär zu behandelnden COVID-Patienten unzureichend vorbereitet. Transparente Aufklärung und Information über die Pandemiepläne für den Winter sind von der Landesregierung völlig vernachlässigt worden. Die Reaktion auf die aktuelle Entwicklung der Pandemie erfolgte durch hastige und oft unausgereifte Dekrete, welche wesentlich zu einer Verunsicherung der Bevölkerung geführt haben. Mittlerweile befinden wir uns bereits mitten in der Phase lokaler Lockdowns und ein staatsweiter Lockdown scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Um wenigstens einen Teil der durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie hervorgerufenen Kollateralschäden abfedern zu können, müssen wenigstens die begleitenden sozialen und wirtschaftlichen Hilfs- und Fördermaßnahmen umgehend aktiviert werden. Arbeitsplätze und Einkommen Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz oder derzeitige Tätigkeit von den COVID-Maßnahmen betroffenen ist, muss das lokale Rahmenabkommen für den Lohnausgleich Covid-19, welches am 31.März/01.April 2020 zwischen dem Land Südtirol und den Sozialpartnern geschlossen und am 10. Juni 2020 verlängert wurde, unverzüglich erhöht und verlängert werden. Dabei muss auch die Möglichkeit der Kumulation von einzelnen Tagen und Wochen des Lohnausgleichs in das Rahmenabkommen aufgenommen werden. Unternehmen und Wirtschaft Als Kostenpauschale für Unternehmen und Betriebe, welche aufgrund der staatlichen oder der Landesanordnung ihre Tätigkeit einstellen müssen, einen Sofortbeitrag von 75 Prozent des Umsatzes im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2019 zu gewähren. Den Betroffenen soll damit einfach und unbürokratisch geholfen werden. Dabei geht es insbesondere um die Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen, weshalb als Bezugspunkt daher der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019 zu gelten hat. Dieser außerordentliche Beitrag ist mit den verschiedenen staatlichen Hilfen für denselben Zeitraum zu verrechnen.
Pressekonferenz - 2. November 2020 Bürgerrecht Die in der Dringlichkeitsmaßnahme 49 verordnete Ausgangssperre ist ein schwerer Eingriff in die bürgerliche Freiheit und muss umgehend zurückgenommen werden. In Anbetracht der bereits geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sowie die Schutzmaßnahmen, welche den Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts einschränken, ist eine Ausgangssperre in keiner Weise gerechtfertigt. Menschlichkeit Aufgrund der verordneten Schutzmaßnahmen mussten bereits viel zu viele Südtiroler in Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen allein und isoliert sterben. Familien und enge Freunde können ihre sterbenden Angehörigen nicht begleiten und sich nicht von ihnen verabschieden. Diese menschlichen Tragödien dürfen von einer Gesellschaft, die sich auf soziale und christlich-humanistische Werte beruft, nicht toleriert werden. Angehörigen muss, mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen beim Betreten der jeweiligen Einrichtungen, der Besuch der Palliativpatienten und von Senioren mit begrenzter Lebenserwartung gewährt sein. Recht auf Bildung und Arbeit Schulen und Kinderbetreuungsstätten sind eine zentrale Säule unseres gesellschaftlichen Lebens. Sie sind wie in unseren Nachbarländern Österreich und Deutschland, offen zu lassen. Die Schließung der Bildungseinrichtungen hat nicht nur bedenkliche Auswirkungen für Kinder und Jugendliche, sondern bringt berufstätige Eltern und besonders Alleinerziehende in eine kaum zu bewältigende Situation. Sollte die Landesregierung nicht von ihrer Position der Schließung von Schulen und Bildungseinrichtungen Abstand nehmen, muss in all jenen Gemeinden, für welche die Landesregierung über lokale Lockdowns verfügt, den Eltern die Möglichkeit der staatlichen Sonderelternzeit gewährt werden. Hierzu sind umgehend die notwendigen Verhandlungen zu führen und alle verwaltungstechnischen Maßnahmen zu treffen, um die staatliche Regelung zur Sonderelternzeit für nationale Lockdowns, auch bei lokalen Lockdowns durch die Landesregierung zu ermöglichen. Der Südtiroler Landtag beauftragt die Landesregierung 1. Den Lohnausgleich Covid-19 beruhend auf das lokale Rahmenabkommen vom 31.März/01.April 2020, zwischen dem Land Südtirol und den Sozialpartnern, bereits verlängert am 10. Juni 2020, unverzüglich zu verlängern. Dabei muss auch die Möglichkeit der Kumulation von einzelnen Tagen und Wochen des Lohnausgleichs in das Rahmenabkommen aufgenommen werden. 2. Unternehmen und Betrieben, welchen aufgrund der staatlichen oder der Landesanordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist, einen Sofortbeitrag von 75 Prozent des Umsatzes im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2019 zu gewähren. Dieser außerordentliche Beitrag wird mit den verschiedenen staatlichen Hilfen für denselben Zeitraum verrechnet. 3. Die in der Dringlichkeitsmaßnahme 49 verordnete Ausgangssperre umgehend zurückzunehmen, da sie ein schwerer Eingriff in die bürgerliche Freiheit darstellt und in Anbetracht der bereits geltenden Schutzmaßnahmen und Empfehlungen keinerlei Beitrag für die Eindämmung der Pandemie darstellt. 4. Angehörigen von Palliativpatienten und Menschen in Seniorenheimen mit weit fortgeschrittenen Erkrankungen und einer begrenzten Lebenserwartung den Besuch und die Begleitung zu gewähren.
Pressekonferenz - 2. November 2020 5. Die Schulen und Kinderbetreuungsstätten in jenen Gemeinden, für welche die Landesregierung über lokale Lockdowns verfügt hat, offen zu halten. 6. Umgehend die notwendigen Verhandlungen zu führen und verwaltungstechnischen Maßnahmen zu treffen, um die staatliche Regelung zur Sonderelternzeit für nationale Lockdowns, auch bei lokalen Lockdowns durch die Landesregierung zu ermöglichen. L. Abg. Andreas Leiter Reber L. Abg. Ulli Mair
Pressekonferenz - 2. November 2020 Versione italiana: Il Consiglio Provinciale dell'Alto Adige incarica la Giunta Provinciale 1. Di prorogare immediatamente la cassa integrazione Covid-19 sulla base dell'accordo quadro locale del 31 marzo/01 aprile 2020 tra la Provincia di Bolzano e le parti sociali, già prorogato il 10 giugno 2020. Nell'accordo quadro deve essere inclusa anche la possibilità di cumulare singoli giorni e settimane di compensazione salariale. 2. Di concedere alle aziende e imprese alle quali viene vietato il lavoro per ordine statale o provinciale o alle quali è già è vietato un contributo straordinario di 75% del fatturato del corrispondente periodo dell'anno 2019 che sarà compensato con i vari contributi statali per lo stesso periodo. 3. Di togliere immediatamente il coprifuoco imposto dalla misura d'emergenza 49, in quanto rappresenta una grave violazione delle libertà civili e, in considerazione delle misure di protezione e delle raccomandazioni già in vigore, non rappresenta alcun contributo al contenimento della pandemia. 4. Permettere ai parenti dei pazienti palliativi e alle persone in case di riposo per anziani con malattie molto avanzate e con un'aspettativa di vita limitata di visitarli e accompagnarli. 5. Mantenere aperte le scuole e le strutture per l'infanzia nelle comunità per le quali il governo statale ha blocchi locali. 6. Condurre immediatamente i negoziati necessari e adottare misure amministrative per consentire la regolamentazione statale sul congedo parentale speciale per i blocchi nazionali, compresi i blocchi locali da parte del governo dello stato.
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