HAMBURGER STEUERSCHÄTZUNG MAI 2021 - Landespressekonferenz 25. Mai 2021 - Hamburg.de
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HAMBURGER STEUERSCHÄTZUNG MAI 2021 Landespressekonferenz 25. Mai 2021 www.mediaserver.hamburg.de / Datenland Architektursimulation / Erik Recke 25.05.2021 | Hamburg
STEUERSCHÄTZUNG ARBEITSKREIS „STEUERSCHÄTZUNGEN“ Steuereinnahmen 2020 2021 2022 2023 2024 2025 in Mrd. Euro Ist Gesamt Mai 2021 739,7 773,5 812,1 848,4 885,4 917,5 November 2020 739,7 776,2 816,0 847,3 879,0 908,4 Abweichung - -2,7 -3,9 1,1 6,4 9,1 Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen Mai-Steuerschätzung 2021
STEUERSCHÄTZUNG ARBEITSKREIS „STEUERSCHÄTZUNGEN“ Steuereinnahmen 2020 2021 2022 2023 2024 2025 in Mrd. Euro Ist Gesamt Mai 2021 739,7 773,5 812,1 848,4 885,4 917,5 November 2020 739,7 776,2 816,0 847,3 879,0 908,4 Abweichung - -2,7 -3,9 1,1 6,4 9,1 Länder und Gemeinden Mai 2020 423,8 437,1 455,5 475,3 497,7 516,3 November 2020 423,8 436,6 457,1 473,3 492,4 509,3 Abweichung - 0,5 -1,7 2,0 5,3 7,0 Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen Mai-Steuerschätzung 2021
VERGLEICH GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ECKWERTE IST 2020 Veränderung gegenüber dem Vorjahr 0,0 -0,4 -0,9 -4,0 -3,4 -4,4 vH -4,9 -5,8 -8,0 -9,3 -9,8 -12,0 BIP nominal BIP real Bruttolohn- und Unternehmens- Gehaltssumme und Vermögens- einkommen FHH Bundesgebiet Mai-Steuerschätzung 2021
VERGLEICH GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ECKWERTE 2021 Veränderung gegenüber dem Vorjahr 16,0 12,9 12,9 12,0 vH 8,0 5,9 5,3 3,8 3,5 4,0 3,2 2,5 0,0 BIP nominal BIP real Bruttolohn- und Unternehmens- Gehaltssumme und Vermögens- einkommen FHH Bundesgebiet Mai-Steuerschätzung 2021
VERGLEICH GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ECKWERTE 2022 Veränderung gegenüber dem Vorjahr 12,0 8,0 5,2 5,4 vH 5,2 5,2 3,7 3,6 4,1 4,0 4,0 0,0 BIP nominal BIP real Bruttolohn- und Unternehmens- Gehaltssumme und Vermögens- einkommen FHH Bundesgebiet Mai-Steuerschätzung 2021
STEUERSCHÄTZUNG HAMBURG Hamburg verbleibende Steuern 2019 2020 in Mio. Euro 2021 2022 2023 2024 2025 Ist Ist Mai 2021 12.943 11.983 12.039 12.430 12.841 13.366 13.722 November 2020 12.943 - 12.009 12.452 12.764 13.130 13.424 Abweichung - - 30 -23 77 236 298 Die Hamburg verbleibenden Steuern werden 2021 nach der aktuellen Schätzung 30 Mio. Euro über den Erwartungen vom November 2020 liegen. Für das kommende Jahr wird der Schätzansatz um 23 Mio. Euro reduziert. Für die Folgejahre wird ein kontinuierlicher Anstieg der Hamburg verbleibenden Steuern bis auf 13.722 Mio. Euro (2025) erwartet. Insgesamt werden die Einnahmeerwartungen bis 2025 gegenüber der vorherigen Steuerschätzung um 619 Mio. Euro erhöht. 2023/2024 dürfte mithin das Vorkrisenniveau wieder erreicht sein. Mai-Steuerschätzung 2021
STEUERSCHÄTZUNG HAMBURG Vergleich zur letzten Steuerschätzung vor der Corona-Krise: Im Vergleich zur letzten Steuerschätzung vor Corona (Oktober 2019) haben sich die Einnahmen (2020) bzw. Einnahmeerwartungen (2021-2024) für die Hamburg verbleibenden Steuern (nach Länderfinanzausgleich) für den Zeitraum 2020 bis 2024 um 3,9 Mrd. Euro reduziert. 2019 2020 in Mio. Euro 2021 2022 2023 2024 2025 Ist/Sch. Ist/Sch. 12.943 11.983 Mai 2021 12.039 12.430 12.841 13.366 13.722 (Ist) (Ist) 12.510 12.672 Oktober 2019 13.000 13.317 13.613 13.927 - (Sch.) (Sch.) Abweichung +433 -689 -961 -887 -772 -561 - Mai-Steuerschätzung 2021
STEUERSCHÄTZUNG HAMBURG Auswirkungen berücksichtigter Steuerrechtsänderungen: ein Minus für Hamburg von knapp 1,6 Mrd. Euro! in Mio. Euro 2021 2022 2023 2024 2025 Bund, Länder und -13.785 -21.630 -18.245 -15.475 -13.835 Gemeinden davon Hamburg -235 -420 -365 -300 -255 • Zweites Familienentlastungsgesetz • Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder • Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen • Jahressteuergesetz 2020 • Drittes Corona-Steuerhilfegesetz • BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und –verarbeitung Mai-Steuerschätzung 2021
STEUERSCHÄTZUNG HAMBURG Künftige finanzielle Auswirkungen aktueller Vorhaben (noch nicht in der Steuerschätzung enthalten): Finanzielle Auswirkungen für die FHH 2021 2022 2023 2024 2025 (in Mio. Euro) Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz 152 - - - - (Ausgleich Kinderbonus) Fondsstandortgesetz -5 -11 -14 -14 -14 Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz - -9 -11 -11 -10 Lohnsteuereinbehalt Seeschifffahrt -1 -1 -1 -1 -1 ATAD-Umsetzungsgesetz 2 6 6 6 6 Summe 149 -15 -21 -20 -20 Mai-Steuerschätzung 2021
STEUERSCHÄTZUNG HAMBURG – WO BLEIBEN BUNDESHILFEN? Gewerbesteuerausfälle: Vergleich zur letzten Steuerschätzung vor der Corona-Krise: 2019 2020 2021 2022 Ist Schätzung Ist Schätzung Schätzung Schätzung Schätzung in Mio. Euro 2019 Okt. 2019 2020 Okt. 2019 Mai 2021 Okt. 2019 Mai 2021 Gewerbesteuer 2.556 2.340 1.734 2.380 1.940 2.420 2.020 Abweichung ggü. -606 -440 -400 Schätzung Okt. 2019 Kompensationszahlung des 210 ? ? Bundes Positiv: Zusage des Bundes zum Ausgleich der Nahverkehrsverluste für 2021 Weiter in der Diskussion: Unterstützung Landes-Klimapläne, Verlängerung Pakt für den Rechtsstaat, Verlängerung Gute-Kita-Gesetz, u.v.m. Mai-Steuerschätzung 2021
Mio. € HAMBURGER STEUEREINNAHMEN – IST 2020 (IN MIO. EURO) Umsatzsteuer 2.924 25% Gewerbesteuer 1.678 14% Abgeltungsteuer Grunderwerbsteuer 157 529 1% 5% Körperschaftsteuer 250 Grundsteuer A + B 2% 11.945 481 4% Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag Erbschaftsteuer 633 315 5% 3% Sonstige Steuern Einkommensteuer 136 1.355 1% Lohnsteuer 11% 3.486 29% Differenz zu den Hamburg verbleibenden Steuern durch den Beitrag im Länderfinanzausgleich in Höhe von 120 Mio. Euro sowie durch eine einmalige steuerliche Ausgleichszuweisung des Bundes in Höhe von 210 Mio. Euro zur Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen Mai-Steuerschätzung 2021
HAMBURGER STEUEREINAHMEN MAI-STEUERSCHÄTZUNG FÜR 2021 (IN MIO. EURO) Umsatzsteuer 2.990 Mio. € 24% Gewerbesteuer 1.879 15% Abgeltungsteuer Grunderwerbsteuer 168 540 1% 5% Körperschaftsteuer Grundsteuer A + B 520 4% 12.349 481 4% Nicht veranlagte Erbschaftsteuer Steuern vom Ertrag 360 355 3% 3% Sonstige Steuern Einkommensteuer Lohnsteuer 123 1.397 3.536 1% 11% 29% Differenz zu den Hamburg verbleibenden Steuern durch den Beitrag im Länderfinanzausgleich in Höhe von 310 Mio. Euro Mai-Steuerschätzung 2021
ENTWICKLUNG AUSGEWÄHLTER STEUERARTEN (HAMBURGER ANTEIL – VERÄNDERUNGSRATEN JEWEILS GEGENÜBER DEM VORJAHR) Lohnsteuer Zuwachs 2021 (+1,4 %) und 2022 (+5,5 %) Einkommensteuer Zuwachs 2021 (+3,1 %), Rückgang 2022 (-0,4 %) Abgeltungsteuer Zuwachs 2021 (+7,2 %), Rückgang 2022 (-9,3 %) Körperschaftsteuer Zuwachs 2021 (+108,3 %), Rückgang 2022 (-9,6 %) Gewerbesteuer Zuwachs 2021 (+11,9 %) und 2022 (+4,1%) Umsatzsteuer Zuwachs 2021 (+2,3 %) und 2022 (+3,7 %) Erbschaftsteuer Zuwachs 2021 (+14,4 %) und 2022 (+1,4 %) Grunderwerbsteuer Zuwachs 2021 (+2,0 %) und 2022 (+2,8 %) Grundsteuer Stagnation 2021, Zuwachs 2022 (+1,0 %) Kultur- und Zuwachs 2021 (+2,1 %), Zuwachs 2022 (+60,0 %) Tourismustaxe Mai-Steuerschätzung 2021
AUSWIRKUNGEN AUF DEN LÄNDERFINANZAUSGLEICH Hamburger Beiträge im bundesstaatlichen Finanzausgleich 2020 in Mio. Euro 2021 2022 2023 2024 2025 Ist Mai 2021 -172 -310 -300 -345 -390 -425 November 2020 -172 -330 -330 -375 -415 -440 Abweichung - 20 30 30 25 15 Mai-Steuerschätzung 2021
HAMBURGER SCHULDENBREMSE STEUERTRENDVERFAHREN Artikel 72 Hamburger Verfassung (1) Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. (2) Bei einer von der Normallage abweichenden konjunktu- rellen Entwicklung kann von Absatz 1 abgewichen werden. In diesem Fall sind die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen. (3) Bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg entziehen und deren Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von Absatz 1 abgewichen werden, wenn die Bürgerschaft das Vorliegen eines solchen Falles mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen feststellt. Die Abweichung ist mit einer Tilgungsregelung zu verbinden. Die Kredite sind binnen eines angemessenen Zeitraums zurückzuführen. Mai-Steuerschätzung 2021
WIE STARK WAR DER EINBRUCH? 2020
KONJUNKTURPOSITION IN 2020 • Übersteigen die Steuerträge den Steuertrendwert, was in den letzten Jahren der Fall war, ist in der Höhe des übersteigenden Betrags eine Zuführung zur Konjunkturposition vorzunehmen. • Liegen die Steuererträge unterhalb des Steuertrendwerts können entsprechende Beträge der Konjunkturposition Kredite aufgenommen werden. • Inwieweit die zusätzliche Kreditaufnahme tatsächlich notwendig ist, zeigt sich erst am Ende des Haushaltsjahres. • Jahr 2020: • Geplant war: Gemäß des Haushaltsplan war von einer Entnahme auszugehen. • Tatsächlich: Im Ist lagen die Steuererträge über dem Steuertrend. Resultat: Tilgungsverpflichtung. Mai-Steuerschätzung 2021
KONJUNKTURKOMPONENTE ENTNAHME/ZUFÜHRUNG KONJUNKTURPOSITION Ist Fortg. Plan 2020 1.500 1.282 1.073 994 1.000 560 448 456 500 0 -500 -1.000 -1.500 -1.484 -2.000 2015 2016 2017 2018 2019 2020* * 2020: vorläufiges Ist Mai-Steuerschätzung 2021
KONJUNKTURKOMPONENTE 2020 in Mio. Euro Fortg. Plan 2020 Ist 2020 Ist-Soll Steuererträge 11.060 13.104 2.044 davon Steuereinzahlungen 10.960 11.896 937 davon nzw. Erträge 100 1.208 1.108 Steuertrend 12.544 12.544 Konjunkturkomponente -1.484 560 2.044 Die Differenz zwischen geplanter Konjunkturkomponente (-1.484 Mio. Euro) und tatsächlicher Konjunkturkomponente (+560 Mio. Euro) in Höhe von insgesamt 2.044 Mio. Euro basiert insb. auf folgenden Faktoren: Steuereinzahlungen liegen deutlich über Plan (937 Mio. Euro) Die Veranschlagung im Haushaltsplan 2020 erfolgte auf Grundlage der Steuerschätzung Mai 2020. Schon mit den folgenden Steuerschätzungen (September 2020 und November 2020) zeichnete sich ab, dass die Steuereinzahlungen nicht so stark einbrechen würden, wie im Mai prognostiziert. Im Ist liegen sie um 937 Mio. Euro über dem im Mai geschätzten und veranschlagten Wert. Auflösung von Rückstellungen für Steuervorauszahlungen (560 Mio. Euro) Wenn Steuervorauszahlungen geleistet werden, müssen stets auch Rückstellungen für eventuelle Steuerrückzahlungen in Folgejahren gebildet werden. Aufgrund des niedrigen Niveaus der Vorauszahlungen im Jahr 2020 mussten im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten Rückstellungen in substantieller Höhe aufgelöst werden. Aufwachsen des Bestands an Steuerforderungen (200 Mio. Euro) Hintergrund: Großzügige Stundungsregelungen im Zusammenhang mit der C19-Pandemie Mai-Steuerschätzung 2021
STEUERVORAUSZAHLUNGEN IN MIO. EURO Steuervorauszahlungen (Hamburger Anteil) Rückstellungsbuchungen 6.000 4.989 5.115 5.000 4.383 4.012 3.974 4.000 3.000 2.000 1.000 192 308 86 33 0 2016 2017 2018 2019 2020 -1.000 -559 Mai-Steuerschätzung 2021
DEUTLICH GERINGERE KREDITAUFNAHME 2020 ALS GEPLANT • Die Konjunkturelle Kreditermächtigung i.H.v. 1.484 Mio. Euro durfte wegen der positiven Konjunkturkomponente nicht in Anspruch genommen werden. An ihre Stelle trat eine Tilgungsverpflichtung i.H.v. 560 Mio. Euro. In dieser Höhe wurden auslaufende Kredite nicht umgeschuldet, sondern getilgt. Daher wurde die Umschuldung entsprechend abgesenkt. • Der Saldo finanzieller Transaktionen betrug 12 Mio. Euro. Die zugehörige Kreditaufnahme erfolgte daher nur in dieser Höhe und nicht in Höhe des Planwerts von 78 Mio. Euro. • Eine notsituationsbedingte Kreditaufnahme wird benötigt um notsituationsbedingte Auszahlungen zu finanzieren. Notsituationskredite sind jedoch nachrangig zu nutzen, also nur in dem Umfang, in dem die Auszahlungen nicht aus anderen Quellen finanziert werden können. Die notsituationsbedingten Auszahlungen betrugen in 2020 ca. 700 Mio. Euro. Nach Inanspruchnahme der übrigen Finanzierungskomponenten waren davon noch 430 Mio. Euro zu finanzieren. In dieser Höhe wurden Notsituationskredite aufgenommen. Mai-Steuerschätzung 2021
KREDITAUFNAHME 2020 IN MIO. EURO Plan Abschluss Ist Fortgeltende Ermächtigung aus 2019 1.865,6 1.865,6 1.865,6 Konjunkturelle Nettokreditaufnahme 1.484,4 -560,1 0,0 Umschuldung 2.502,9 2.502,9 1.942,8 Finanzielle Transaktionen 77,7 11,6 11,6 Notsituation 915,0 915,0 430,0 Kreditaufnahme gesamt 6.845,6 4.735,0 4.250,0 Fortgeltende Ermächtigung aus 2020 485,0 Der Schuldenstand der FHH ist im Jahr 2020 von 23,3 Mrd. Euro auf 25,0 Mrd. Euro gestiegen. Unter Ausnutzung der ursprünglich vorgesehene Kreditermächtigung wäre der Schuldenstand auf 27,6 Mrd. Euro gestiegen. Insofern haben die unerwartet hohen Steuererträge und die maßvolle Nutzung der Notsituationskredite dafür gesorgt, dass die Kreditaufnahme um mehr als 2,5 Mrd. Euro niedriger ausgefallen ist, als zwischenzeitlich zu befürchten war. Mai-Steuerschätzung 2021
WIE GEHT ES WEITER? 2021ff.
STEUERTREND UND HAUSHALTSPLANUNG Steuererträge und Konjunkturkomponente 2021 2022 2023 2024 2025 in Mio. Euro Mai-Steuerschätzung 2021 12.039 12.430 12.841 13.366 13.722 Periodenabgrenzung -102 -104 -109 -112 -130 Steuererträge 11.937 12.326 12.732 13.254 13.592 Langfristiger Steuertrend* 13.102 13.246 13.694 14.221 14.769 Differenz (Zuführung zur / Entnahme aus der -1.165 -920 -962 -967 -1.177 Konjunkturposition, ggf. Konjunkturkredite) Entnahme gemäß Haushaltsplanentwurf 2021/2022 -1.196 -898 -1.040 -1.203 -1.474 • Wir bleiben bei unserem Finanzkonzept, setzen auf den langfristigen Steuertrend, veranschlagen vorsichtig und berücksichtigen weiterhin konjunkturelle Risiken: Für die Planung des Aufwands ist weiter der langfristige Steuertrend, welcher sich aus einem 14-jährigen Stützzeitraum ergibt, maßgeblich – und nicht kurzfristige Einnahmeerwartungen. • Eine Anpassung des Haushaltsplanentwurfs 2021/2022 ist angesichts der geringfügigen Abweichungen zwischen der aktuellen Steuerschätzung und der November-Steuerschätzung 2020, die der Haushaltsplanung zugrunde liegt, nicht nötig. Mit Blick auf die Jahre 2023/2024 steht eine leichte Verbesserung auf der Steuereinnahmeseite, Risiken auf der Ausgabeseite (z.B. Verfahren Beamtenbesoldung) gegenüber. Deshalb gibt es aus Sicht der Finanzbehörde im Hinblick auf die Notwendigkeit verantwortlicher Haushaltskonsolidierung keinen Anlass zur Entwarnung. * endgültiger Trend 2021 (vgl. Drs. 22/2294) Mai-Steuerschätzung 2021
KONJUNKTURKOMPONENTE ENTNAHME/ZUFÜHRUNG KONJUNKTURPOSITION Ist Haushaltsplanentwurf 2021/2022 Mai-Steuerschätzung 2021 1.500 1.282 1.073 994 1.000 560 448 456 500 0 -500 -920 -962 -967 -1.000 -1.165 -898 -1.040 -1.196 -1.203 -1.500 2015 2016 2017 2018 2019 2020* 2021 2022 2023 2024 * 2020: vorläufiges Ist Mai-Steuerschätzung 2021
VIELEN DANK! www.mediaserver.hamburg.de / Maxim Schulz
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