Aktionspläne der Länder zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Hier: Maßnahmen im Bereich Hochschule
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Aktionspläne der Länder zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Hier: Maßnahmen im Bereich Hochschule Berlin 2 Brandenburg 3 Hamburg 5 Hessen 9 Nordrhein-Westfalen 13 Rheinland-Pfalz 15 Saarland 16 Thüringen 17 Stand: 31. 01. 2013 Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) · Deutsches Studentenwerk Monbijouplatz 11, 10178 Berlin · Tel.: 030/ 29 77 27-64 · Fax: 030/ 29 77 27-69 www.studentenwerke.de/behinderung · studium-behinderung@studentenwerke.de
Berlin Titel: „10 Behindertenpolitische Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN-BRK bis zum Jahr 2020“ Quelle: www.berlin.de/imperia/md/content/lb-behi/taetigkeitsberichte/aktionsplan_berlin.pdf?start&ts=1318258242&file=aktionsplan_berlin.pdf Datum: 7.6.2011 Zentrale Ziele/ Maßnahmen: keine 2
Brandenburg Titel: „Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg“ Auf dem Weg zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Quelle: www.masf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Behindertenpolitisches_Ma%C3%9Fnahmenpaket_schwer_bfPDF_abA7.pdf Datum: 29.11.2011 Zentrale Ziele Die Vermittlung von Inklusionskompetenz bei Lehrenden und Studierenden soll sukzessive in den einschlägigen Studiengängen verankert werden. Es sollen die Voraussetzungen für eine weitgehend barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Gebäude und Liegenschaften der bran- denburgischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen geschaffen werden. Dazu wird u.a. die Einführung von Mindeststandards zur barri- erefreien Gestaltung von Gebäuden im Hochschulbereich angestrebt, die von einer Arbeitsgruppe erarbeitet werden sollen. Für Studierende mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen sollen die Chancen bei der Aufnahme, Durchführung und Abschluss des Studiums verbessert werden. Vorgesehen ist eine umfassende Bestandsaufnahme zur Umsetzung von Artikel 24 UN-BRK bzw. der HRK-Empfehlung „Eine Hochschule für Al- le“ unter Beteiligung der Hochschulbeauftragten für Studierende mit Behinderung. Die Hochschulbeauftragten für Studierende mit Behinderung sollen gestärkt werden. Konkrete Maßnahmen Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit Finanzierung Vermittlung von Kompetenzen Einführung des Studiengangs Sonder- bzw. Inklusions- ab WS MWFK, MBJS Im Rahmen ver- in der allgemeinen Inklusions- pädagogik an der Universität Potsdam 2013/14 fügbarer Haus- pädagogik in Lehramtsstudien- haltsmittel gängen Umsetzung der HRK- Förderung des ESF-Projektes „back UP team“ der Uni- 15.3.11- MWFK 75% ESF-Mittel, Empfehlung zur Vermeidung versität Potsdam: Gruppen- und falls nötig Einzel- 31.12.13 25% Mittel der von Studienabbruch und zur coaching von Studierenden mit chronischen körperli- Universität Pots- Erhöhung der Abschlussquoten chen und psychischen gesundheitlichen Beeinträchti- dam der Studierenden mit Behinde- gungen rungen 3
Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit Finanzierung Verbesserung der Rahmenbe- Vernetzung und Austausch der Hochschulbehin- fortlaufend MWFK Personalmittel dingungen für Studierende dertenbeauftragten; MWFK und Hoch- und Mitarbeiter/innen mit regelmäßige Netzwerktreffen mit den Behinder- schulen Behinderungen tenbeauftragten der Hochschulen, Landesbehin- dertenbeauftragten und dem Landesbehinderten- beirat Verbesserung der Rahmenbe- Definition und Implementierung von Standards zur 2011/12 MWFK in Zusam- Im Rahmen ver- dingungen für Studierende Berücksichtigung der Anforderungen an die Behinder- menarbeit mit fügbarer Haus- und Mitarbeiter/innen mit tengerechtigkeit im Hochschulbau hinsichtlich Bau- Brandenburgischer haltsmittel Behinderungen vorhaben, Ausstattung und Beteiligungsverfahren Landesrektoren- konferenz, MdF, BLB, Landesbehin- dertenbeauftrag- tem Verbesserung der Rahmenbe- Bedarfsgerechte Versorgung mit rollstuhlgerechten fortlaufend MWFK Studentenwerk / dingungen für Studierende Wohnheimplätzen durch die Studentenwerke an allen Zuschüsse MWFK und Mitarbeiter/innen mit Hochschulstandorten Behinderungen 4
Hamburg Titel: Hamburger Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Quelle: www.hamburg.de/contentblob/3724988/data/landesaktionsplan-behinderung.pdf Datum: 18.12.2012 Zentrale Ziele Die sozialrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Finanzierung des behinderungsbedingten Studienmehrbedarfs müssen an moderne Bil- dungsverläufe angepasst und weiterentwickelt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die im Einzelfall notwendigen Leistungen für al- le Ausbildungsabschnitte im tertiären Bildungsbereich vermögens- und einkommensunabhängig sowie individuell bedarfsdeckend zur Verfü- gung stehen und dem Primat des lebenslangen Lernens gerecht werden. Noch bestehende bauliche Barrieren im Hochschulbereich werden so schnell wie möglich beseitigt. Die Angebote der Hochschulen müssen für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und möglichst ohne fremde Hilfe zugänglich sein. Damit hoch qualifizierte Nachwuchswissenschaftler promovieren oder andere Formen der Weiterbildung nutzen können, muss der erforderli- che behinderungsbezogene Mehrbedarf bereitgestellt werden. Bei Einstellungsentscheidungen für Stellen als Wissenschaftlerin oder Wissen- schaftler muss für die angemessene Berücksichtigung einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung (z.B. bei der Beurteilung des bisherigen wissenschaftlichen Werdegangs, Praxiserfahrung bzw. der Publikationsleistung) gesorgt werden. Konkrete Maßnahmen Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit (federfüh- Finanzierung rend) Verbesserung der Ausbil- Einführung einer Härtequote für den Zugang zu Mas- 2013 – 2014 Behörde für Wissenschaft dungsbedingungen für Studie- ter-Studiengängen in Analogie zur Härtequote für und Forschung rende mit Behinderung Bachelor-Studiengänge Hochschulen Verbesserung der Ausbil- Einrichtung eines Literatur-Umsetzungsdienstes für bis 2014 Hochschulen dungsbedingungen für Studie- nichtveröffentlichte Studienunterlagen rende mit Behinderung Sensibilisierung der Mitglieder Einführung von Fortbildungsmaßnahmen – Informa- ab 2013 Hochschulen des Lehrkörpers für die Prob- tionsschriften o.Ä. (insbesondere für neu berufene leme von Studierenden mit Lehrkräfte) Behinderung 5
Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit (federfüh- Finanzierung rend) Verbesserung der Barrierefrei- Erstellung eines Leitfadens für die im Hochschulbe- 2013 Hochschulen heit der Hochschulgebäude reich besonders wichtigen baulichen Merkmale zur Gewährleistung der Zugänglichkeit und Benutzbar- keit im Studienbetrieb Verbesserung der Barrierefrei- Konsequente Kontrolle der Anwendung der gültigen ab 2012 Behörde für Wissenschaft heit der Hochschulgebäude Bestimmungen zu barrierefreiem Bauen im Rahmen und Forschung der Abnahme von Bauleistungen durch die Bauher- Bauherren, Hochschulen, ren; ggf. Nachbesserungen vor Zahlung einfordern ggf. Behörde für Stadtent- wicklung und Umwelt (Hochschulbaudienststelle) Verbesserung der Barrierefrei- Einführung einer Pflicht zur vorherigen schriftlichen ab 2012 Behörde für Wissenschaft heit der Hochschulgebäude Begründung für jede geplante Baumaßnahme im und Forschung Hochschulbereich, die von den rechtlichen Vorgaben Architekten und Bauherren für barrierefreies Bauen abweicht Verbesserung der Barrierefrei- Erstellung einer Übersicht der noch vorhandenen 2013 - 2014 Hochschulen heit der Hochschulgebäude baulichen Barrieren im bestehenden Baubestand der Hamburger Hochschulen und Erarbeitung eines Prio- risierungsplans für die erforderlichen Umbaumaß- nahmen Verbesserung der Ausbildung Sicherung einer Ausbildung in Gebärdensprache und 2013 Universität Hamburg für Berufe, die eine besondere -kultur für Studierende mit Schwerpunkt Sonderpä- Rolle bei der Schaffung inklusi- dagogik / Hörschädigung (ggf. Änderung der Prü- ver Lebensräume spielen fungsordnung) Verbesserung der Ausbildung Prüfung der Möglichkeit einer Verankerung von 2013 Universität Hamburg für Berufe, die eine besondere „Disability Studies“ in das Studienangebot der Uni- Rolle bei der Schaffung inklusi- versität Hamburg im Rahmen des Hochschulbudgets ver Lebensräume spielen Verbesserung der Ausbildung Verankerung der Prinzipien des barrierefreien Bau- 2013 HafenCity Universität Ham- für Berufe, die eine besondere ens im Architekturstudium (ggf. Änderung der Prü- burg 6
Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit (federfüh- Finanzierung rend) Rolle bei der Schaffung inklusi- fungsordnung) ver Lebensräume spielen Verbesserung der Ausbildung Verankerung der Prinzipien des barrierefreien In- 2013 Universität Hamburg für Berufe, die eine besondere formationszugangs im Informatikstudium (ggf. Ände- ggf. Technische Universität Rolle bei der Schaffung inklusi- rungen der Prüfungsordnung) Hamburg-Harburg, ver Lebensräume spielen Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Verbesserung der Ausbildung Überprüfung weiterer Studiengänge darauf hin, in- 2013 - 2014 Hochschulen für Berufe, die eine besondere wiefern eine Anpassung der Curricula zur Sicherung Rolle bei der Schaffung inklusi- der erforderlichen Kenntnisse für Berufstätigkeit in ver Lebensräume spielen einer älter werdenden Gesellschaft notwendig ist (ggf. Anpassung der Prüfungsordnungen) Erleichterung des Zugangs für Einrichtung eines Kontingents an Promotionsstellen ab 2013 Universität Hamburg Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen Technische Universität zu wissenschaftlichen Karrie- Hamburg-Harburg ren Erleichterung des Zugangs für Schaffung besonderer Regelungen für die bessere 2014 Behörde für Wissenschaft Menschen mit Behinderungen Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen und Forschung zu wissenschaftlichen Karrie- bei Einstellungsentscheidungen für wissenschaftli- Senat, Bürgerschaft ren ches Personal Verbesserung der Akzeptanz Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs im Hoch- ab 2013 Hochschulen und Integration von Menschen schulbereich insbesondere bezogen auf Erkrankun- mit Behinderungen im Hoch- gen, die als stigmatisierend empfunden werden schulbereich Verbesserung der Akzeptanz Erarbeitung eines Berichts über die Umsetzung des 2012 Hochschulen und Integration von Menschen Beschlusses „Eine Hochschule für Alle“ der Hoch- mit Behinderungen im Hoch- schulrektorenkonferenz schulbereich Verbesserung der Akzeptanz Prüfung der Möglichkeit, bei Bedarf Gebärden- ab 2013 Hochschulen 7
Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit (federfüh- Finanzierung rend) und Integration von Menschen sprachdolmetscher für öffentliche Veranstaltungen mit Behinderungen im Hoch- der Hochschulen (z.B. Kinderuniversität, Nacht des schulbereich Wissens, Allgemeines Vorlesungswesen) bereitzu- stellen Verbesserung der Erforschung Erarbeitung eines Internet-Wörterbuches Deutsche 2009 – 2023 Akademie der Wissenschaf- und Erleichterung des Erler- Gebärdensprache / Deutsch ten Hamburg nens der Deutschen Gebär- Universität Hamburg: Insti- densprache tut für Deutsche Gebärden- sprache und Kommunikati- on Gehörloser (Akademieprogramm Bund / Länder) Verbesserung der Infrastruktur Schaffung zusätzlicher Wohnplätze für Studierende ab 2012 Studierendenwerk Hamburg für Studierende mit Behinde- mit Behinderungen rungen Verbesserung der Infrastruktur Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Allergenen in laufend Studierendenwerk Hamburg für Studierende mit Behinde- den Mensen und Cafeterien rungen Verbesserung der Infrastruktur Bereitstellung von Tablettwagen für Rollstuhlnut- 2013 Studierendenwerk Hamburg für Studierende mit Behinde- zer/innen in den Mensen und Cafeterien rungen 8
Hessen Titel: Hessischer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Quelle: www.behindertenrechtskonvention.hessen.de/go/id/biz/ Datum: 2.7.2012 Zentrale Ziele Sicherstellung des Zugangs zu barrierefreier Information und Kommunikation. Erweiterung der Studieninhalte und der Forschung um Aspekte von Barrierefreiheit und Inklusion (z.B. bei Architektur. Design, Informatik) Verbesserung der Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen. Stärkung der Stellung des Beauftragten für Behinderung und Studium als Teil der Selbstverwaltung der Hochschulen; Berücksichtigung als Daueraufgabe der Verwaltung in der Hochschulplanung der Universitäten Förderung der landesweiten Vernetzung der Behindertenbeauftragten der Hochschulen Flexibilisierung von Studiengängen, so dass auch Studierende mit längeren Phasen von Krankheit oder behinderungsbedingter Leistungsmin- derung das Ziel des Studiums erreichen können Konkrete Maßnahmen Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit Finanzierung Barrierefreiheit öffentlich zu- Bei allen Neubaumaßnahmen der Hoch- ab sofort – im Laufe HMWK, hbm, Hoch- gänglicher Bereiche von Hoch- schulen, des Universitätsklinikums Frank- der 18. Legislaturpe- schulen, außeruniversi- schulgebäuden und For- furt und der Forschungsanstalt Geisen- riode umzusetzen als täre Forschungseinrich- schungseinrichtungen heim ist die Barrierefreiheit entsprechend Daueraufgabe tungen den geltenden rechtlichen Bestimmungen sicherzustellen Bei den durch die Hochschulen selbst rea- lisierten Bauunterhaltungs- und Instand- setzungsmaßnahmen werden die Belange der Barrierefreiheit in den Planungen be- rücksichtigt und, wo immer möglich und mit keinem unverhältnismäßigen Mehr- aufwand verbunden, in die Maßnahme in- 9
Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit Finanzierung tegriert Barrierefreie Informations- Barrierefreie Gestaltung von Flexnow, seit Studienjahr HMWK und Kommunikationstechnik Stud.IP und des Zentralen Webauftritts 2008/09 bis Ende SS im Studium der JLU Gießen 2013 Informations-, Beratungs- und Schulungs- angebot zur Schaffung „barrierefreier In- formationstechnik“ in Studium und Lehre (Anleitungen zur Erstellung barrierearmer PDF-Dokumente und Formulare) Zentrale Mittel zur Verbesserung der Qua- lität der Studienbedingungen und der Leh- re (QSL) Verbesserung der Unterstüt- Ausbau der Versorgung mit Assistenten ab sofort Kommunen, Land zung durch Assistenz/ Integra- Feststellung/Erhebung der Bedarfe und Daueraufgabe tionskräfte in Schule, Ausbil- nicht abgedeckter Bedarfe (Dokumentati- dung und Studium on) Erstellung von Aufgaben- und Kompe- tenzprofilen für Laienhelfer/innen und fachqualifizierte Assistent/innen (Messkri- terien entwickeln) Entwicklung konzeptioneller Grundlagen Verbesserung der Förderung Berücksichtigung der besonderen Belange von ab sofort Studentenwerke der Studierenden Studierenden mit Behinderungen, § 3 Abs. 1 Daueraufgabe Gesetz über die Studentenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen vom 26.6.2006 (GVBl I, S. 345) Rechtsanspruch auf individuel- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ab sofort Ämter für Ausbildungs- Die Finanzie- le Ausbildungsförderung, wenn spezielle Regelungen für Schüler/Studierende Daueraufgabe förderung bei den Stu- rung des BA- dem Auszubildenden (Schüler mit Behinderungen: dentenwerken (für Stu- föG erfolgt zu und Studierende) die finanziel- Möglichkeit der Verlängerung der Förde- dierende) und Kommu- 65 Prozent 10
Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit Finanzierung len Mittel hierfür nicht zur rungshöchstdauer, § 15 Abs. 3 Nr. 5 BA- nen (für Schüler) durch den Verfügung stehen föG HMWK (oberste Lan- Bund und zu Berücksichtigung einer Behinderung bei desbehörde zur Durch- 35 Prozent der Darlehensrückzahlung, § 18a Abs. 1 führung des BAföG durch die BAföG Bundeslän- zusätzlicher Härtefreibetrag beim Eltern / der. Die Ver- Ehegatteneinkommen, § 25 Abs. 6 BAföG waltungskos- Berücksichtigung der Kosten der Inter- ten trägt das natsunterbringung von Schüler/innen mit jeweilige Behinderungen seit den Urteilen des Bun- Land desverwaltungsgerichts (BVerwG vom 02.12.2009, Az.: 5 C 33.08 5 C 21.08 und 5 C 31.08) Herstellung chancengleicher Verpflichtung der Universitäten zur Ge- ab sofort Hochschulen, Fachbe- Bedingungen bei der Zulassung währung von Nachteilsausgleichen Daueraufgabe reiche, Landesgesetz- zu grundständigen und zu Härtequotenregelungen bei der Studien- geber Masterstudiengängen bei der platzvergabe (durch den Landesgesetzge- Hochschulausbildung ber) Herstellung chancengleicher Erstellung (und später die semesterweise ab sofort Hochschulen, Fachbe- Bedingungen bei der Studien- oder anlassbezogene Evaluation) indivi- Daueraufgabe reiche, Landesgesetz- gestaltung und bei Prüfungen dueller Studienpläne, in denen inhaltliche geber (Diskriminierungsfreiheit im und zeitliche Vorgaben für Durchführung Sinne von Art. 5 UN-BRK und und Verlauf des Studiums bedarfsgerecht Barrierefreiheit im Sinne von angepasst werden können; Art. 9 UN-BRK) Ermöglichung eines phasenweisen Teil- zeitstudiums, Modifikation von Präsenz- pflichten sowie flexible Beurlaubungs-, Aussetzungs- und Wiedereinstiegsrege- lungen 11
Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit Finanzierung Nachteilsausgleiche für Durchführung, den Verlauf und die Unterbrechung eines Studiums verankern Bereitstellung notwendiger Diese Aufgabe erfüllt das seit zwölf Jahren be- 2010 – 2014 HMWK; Unterstützungsangebote zur stehende Zentrum für blinde und sehbehinder- Im Projekt kooperieren Durchführung eines Studiums te Studierende (BliZ) an der Technischen Hoch- die THM (Projektlei- für Menschen mit Behinderun- schule Mittelhessen (THM). Es führt das Pro- tung), die JLU Gießen, gen jekt „Entwicklung eines barrierefreien elektro- das Robert-Koch- nischen Lern- und Prüfungsportals“ durch. Institut, der LWV Hes- sen sowie die BA für Arbeit 12
Nordrhein-Westfalen Titel: „Eine Gesellschaft für alle – nrwinklusiv“ Quelle: http://www.mais.nrw.de/08_PDF/003/121115_endfassung_nrw-inklusiv.pdf Datum: 3.7.2012 Zentrale Ziele: keine Konkrete Maßnahmen Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit Finanzierung Novellierung des Hochschulgeset- Erörterung des Themas „Benennung von Beauf- ab Ende 2011 MIWF zes tragten für Studierende mit Behinderungen“ im Rahmen der anstehenden Hochschulgesetz- Novellierung im Dialog mit den Betroffenenver- bänden Verbesserung der Vorbereitung Förderung des Projektes kombabb kontinuierliche Förderung MAIS von Schüler/innen mit Behinde- seit Mitte 2011 rung beim Übergang von der Schu- le in Studium und Beruf Evaluation und Weiterentwicklung Priorisierung weiterer Forschungsthemen und mittelfristig MIWF, des Standes von Forschung und Förderung entsprechender Vorhaben im Rah- MBWSV Lehre über die Belange von Men- men verfügbarer Haushaltsmittel schen mit Behinderungen Verwirklichung von Inklusion an Einbeziehung von Inklusion in die Ziel- und Leis- ab 2012 MIWF den Hochschulen tungsvereinbarungen mit den Hochschulen. Da- zu sollen die Hochschulen verpflichtet werden, vollständige Konzepte zur Inklusion schwerbe- hinderter Studierender im Studium einschließlich des Prüfungswesens zu erstellen. Verwirklichung von Inklusion an Bau und Umbau von Hochschulgebäuden auf der ab 2012 fortlaufendes MIWF, den Hochschulen Grundlage der novellierten Vorgaben der Lan- Projekt MBWSV, mit 13
Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit Finanzierung desbauordnung dem Bauver- antwortlichen BLB Verwirklichung von Inklusion an Stärkung der Zielgruppenorientierung im Rah- ab 2012 fortlaufendes MIWF den Hochschulen men der allgemeinen Studienberatungsangebote Projekt hinsichtlich der besonderen Belange Studieren- der mit Behinderungen z.B. durch Schulung der Berater/innen und Benennung von Beauftragten Verwirklichung von Inklusion an Erarbeitung eines Konzeptes zur Erreichung ei- mittelfristig MIWF den Hochschulen ner behindertengerechten Hochschule Verwirklichung von Inklusion an Erarbeitung eines Konzeptes zur Erweiterung des mittelfristig MIWF den Hochschulen Angebotes an Teilzeitstudiengängen (für Behin- derte und Nichtbehinderte) Lehrerfortbildung - Universitäre Ausbau der universitären Studienkapazitäten für mittelfristig MIWF, MSW Ausbildung das grundständige sonderpädagogische Studium in Abstimmung mit dem MSW Lehrerfortbildung - Universitäre Anforderungen an die Lehrerausbildung in einem mittelfristig MSW Ausbildung inklusiven Schulsystem prüfen und entwickeln Entwicklung eines Lehrerleitbildes für Lehr- kräfte in inklusiven Settings curriculare Weiterentwicklung der jetzigen Lehrämter Finanzierungsvorbehalt: Alle Maßnahmen des Aktionsplanes unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. 14
Rheinland-Pfalz Titel: Aktionsplan der Landesregierung Quelle: http://inklusion.rlp.de/die-un-konvention/aktionsplan-der-landesregierung/ Datum: 16. März 2010 Zentrale Ziele Mittelfristiges Ziel der Landesregierung in Rheinland-Pfalz ist das systemische Angebot inklusiver Bildung beginnend im vorschulischen Bereich bis zum Übergang in den Beruf Konkrete Maßnahmen Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit Finanzierung Verbesserte Rechtsstellung behinderter Studierender im nach Inkrafttreten der Novelle MBWJK Hochschulgesetz (Herbst 2010 oder 1. Januar 2011) Information der Studierendenwerke für Studierende mit fortlaufend MBWJK Behinderungen Hilfeangebote für Studierende mit Behinderungen von fortlaufend MBWJK Hochschulen und Studierendenwerken Verstärkte Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei fortlaufend MBWJK Baumaßnahmen der Studierendenwerke 15
Saarland Titel: Saarland inklusiv – unser Land für alle Quelle: http://www.saarland.de/dokumente/thema_soziales/Aktionsplan_Web.pdf Datum: 20.9.2012 Zentrale Ziele Unterstützung der bestehenden Angebote der Hochschulen für Studierende mit Behinderung und Weiterentwicklung in Richtung auf „inklusi- ve Hochschule“. Dies betrifft den barrierefreier Zugang zu allen Lehrveranstaltungen, die Verfügbarkeit technischer Hilfsmittel Bereitstellung erforderlicher Assistenz, Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze z.B. in Bibliothek sowie eine Flexibilisierung der Prüfungsbedingungen. Fortbildung von Lehrenden hinsichtlich spezifischer Unterstützungsbedarfe Konkrete Maßnahmen Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit Finanzierung Berücksichtigung von Barrierefreiheit in den baulichen, fortlaufend Staatskanzlei, alle Ressorts didaktischen und strukturellen Bereichen der Hoch- bzgl. zugeordneter Fach- schulen hochschulen und der Hoch- schulen Etablierung von speziellen Ansprechpartnern zur indivi- fortlaufend Staatskanzlei duellen Hilfestellung 16
Thüringen Titel: Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Quelle: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmsfg/abteilung2/referat23/thueringer_massnahmenplan_stand_23042012.pdf Datum: 24.04.2012 Zentrale Ziele Hinwirken auf Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligungen im Hochschulbereich Befürwortung der Aufstellung entsprechender Maßnahmenpläne für die Hochschulen Konkrete Maßnahmen Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit Finanzierung Verbesserung des Hochschul- Umfassende Information zur Studienorientierung ab 2012 TMBWK und Hochschulen zugangs sowie der Studienbe- durch Erstellung von Informationsmaterialien in Zusammenarbeit mit der dingungen Informations- und Bera- tungsstelle Studium und Behinderung (IBS), BS, Re- gionaldirektion Sachsen- Anhalt-Thüringen, Thürin- ger Agenturen für Arbeit Verbesserung des Hochschul- Schaffung neuer und Ausbau bzw. Intensivierung be- ab 2012 TMBWK in Zusammenarbeit zugangs sowie der Studienbe- stehender Kooperationen zwischen Schulen, Hoch- mit Schulen, Hochschulen, dingungen schulen und der Informations- und Beratungsstelle der Informations- und Bera- Studium und Behinderung (IBS) tungsstelle Studium und Behinderung (IBS) Verbesserung des Hochschul- Überprüfung der Internet- und Beratungsangebote ab 2012 TMBWK und HS in Zusam- zugangs sowie der Studienbe- der HS auf Barrierefreiheit menarbeit mit Behinder- dingungen tenbeauftragten der Hoch- schulen Verbesserung des Hochschul- Eruierung der Möglichkeit einer schriftlichen Befra- ab 2012 TMBWK in Zusammenarbeit 17
Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit Finanzierung zugangs sowie der Studienbe- gung von Studierenden mit Behinderung zur Feststel- mit Hochschulen und deren dingungen lung ihrer Anzahl und speziellen Bedarfe Behindertenbeauftragten Verbesserung des Hochschul- Ausbau des individuellen Nachteilsausgleichs beim fortlau- TMBWK in Zusammenarbeit zugangs sowie der Studienbe- Hochschulzugang fend mit Hochschulen dingungen Verbesserung des Hochschul- Schaffung alternativer Möglichkeiten für den Nach- fortlau- TMBWK in Zusammenarbeit zugangs sowie der Studienbe- weis vorhandener Kenntnissen und Erfahrungen fend mit Hochschulen dingungen durch Änderung der Prüfungs- und Studienordnungen Verbesserung des Hochschul- Änderung der Vergabeverordnung um Einzelfallent- ab 2012 TMBWK in Zusammenarbeit zugangs sowie der Studienbe- scheidungen im Zulassungsverfahren treffen zu kön- mit Hochschulen dingungen nen Verbesserung des Hochschul- frühzeitige Benachrichtigung über Hochschulzulas- ab 2012 TMBWK in Zusammenarbeit zugangs sowie der Studienbe- sung durch geeignete organisatorische Maßnahmen mit Hochschulen und der dingungen Stiftung für Hochschulzulas- sung Verbesserung des Hochschul- Erhöhung der Flexibilisierung der Studienstruktur ab 2012 TMBWK in Zusammenarbeit zugangs sowie der Studienbe- durch Überarbeitung der Studien- und Prüfungsord- mit Hochschulen dingungen nungen Verbesserung des Hochschul- Überarbeitung der Studien- und Prüfungsordnungen ab 2012 TMBWK in Zusammenarbeit zugangs sowie der Studienbe- zur Schaffung von Nachteilsausgleichen bei der Ge- mit Hochschulen dingungen staltung von Fristen, Workloads, Leistungsnachweisen und Prüfungen Verbesserung des Hochschul- Modifikation bzw. Verzicht auf die Präsenzpflicht ab 2012 TMBWK in Zusammenarbeit zugangs sowie der Studienbe- durch Überarbeitung der Studien- und Prüfungsord- mit Hochschulen dingungen nungen; Ausbau von E-Learning-Angeboten Verbesserung des Hochschul- Flexiblere Gewährung von Beurlaubungen durch ab 2012 TMBWK in Zusammenarbeit zugangs sowie der Studienbe- Überarbeitung der Studien- und Prüfungsordnungen mit Hochschulen dingungen 18
Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit Finanzierung Verbesserung des Hochschul- Flexibler Wechsel von Vollzeit- ins Teilzeitstudium ab 2012 TMBWK in Zusammenarbeit zugangs sowie der Studienbe- durch Überarbeitung der Studien- und Prüfungsord- mit Hochschulen dingungen nungen Verbesserung des Hochschul- Unterstützung der Entscheidungsträger (Professoren) ab 2012 TMBWK in Zusammenarbeit zugangs sowie der Studienbe- durch die Beauftragten für die Belange der Studieren- mit Hochschulen dingungen den mit Behinderung und Informations- und Bera- tungsstelle Studium und Behinderung (IBS) durch In- tensivierung der Kontakte und Zusammenarbeit Verbesserung des Hochschul- Einbeziehung der besonderen Belange in die Angebo- ab 2012 TMBWK in Zusammenarbeit zugangs sowie der Studienbe- te der „Career Services“ mit Hochschulen dingungen Verbesserung des Hochschul- Hemmnisse im Studienverlauf beseitigen z.B. Finan- fortlau- BMAS, BMBF, TMBWK, zugangs sowie der Studienbe- zierung des studienbedingten Mehrbedarfs fend TMSFG in Zusammenarbeit dingungen mit den Hochschulen BAföG für Teilzeit- und Fern- Bundesratsinitiative zur BAföG-Änderung ab 2012 BMBF, BMAS, TMBWK studiengänge Verbesserung des Übergangs Schaffung von Kooperationen der Studien- bzw. Be- ab 2012 TMBWK, TMWAT, TMSFG in Studium-Beruf rufsberatung mit speziellen Beratungsangeboten Zusammenarbeit mit HS, Agenturen für Arbeit, In- formations- und Beratungs- stelle Studium und Behin- derung (IBS) Verbesserung des Übergangs Schaffung von Beratungsangeboten während des Stu- ab 2012 TMBWK, TMWAT, TMSFG in Studium-Beruf diums im Hinblick auf spätere berufliche Tätigkeiten; Zusammenarbeit mit Hoch- Aufbau von Kontakten zwischen Studierenden und schulen, Regionaldirektion Arbeitgeberverbänden Sachsen-Anhalt-Thüringen, Thüringer Agenturen für Arbeit, der Wirtschaft ggf. unter Begleitung durch an- dere Ressorts der Landesre- 19
Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit Finanzierung gierung Verbesserung des Übergangs Sensibilisierung von (Weiter)Bildungsanbieter zur ab 2012 TMWAT Studium-Beruf Thematik der Einstellung und Beschäftigung von Aka- demikern mit Behinderung Stärkung der Beauftragten für Änderung des ThürHG und Aufnahme in Ziel- und Leis- ab 2012 TMBWK in Zusammenarbeit die Belange Studierender mit tungsvereinbarungen mit den Hochschulen Behinderung mit dem Ziel der Schaffung und Vorhaltung von Professionen vor Ort; Bereitstellung eigener Budget für Personal- und Sachmittel; Einbindung in alle relevan- ten Entscheidungsprozesse der Hochschule Beachtung und Einbeziehung Sensibilisierung der Lehrenden, wiss. Mitarbeitern ab 2012 Hochschulen in Zusammen- der besonderen Belange in die und Mitarbeitern der Serviceeinrichtungen für die arbeit mit , Informations- Lehre besonderen Belange durch Fortbildungsmaßnah- und Beratungsstelle Studi- men und intensiven Dialog zwischen Lehrenden um und Behinderung (IBS) und Studierenden Überlassen von Skripten, Aufzeichnung von Lehr- veranstaltungen, Erläuterung von graphischen Darstellungen Gewährung von Hilfestellung Landesregierung wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten ab 2012 BMAS, BMBF, TMBWK, und Leistungen während des auf die Änderung der rechtlichen Regelungen hin, so TMSFG Studium von einer Stelle dass Studierende sich für Leistungen zur Inklusion zukünftig nur an eine Stelle wenden müssen Stärkung der Fachkompetenz Einrichtung eines Lehrstuhls „Bauen für alle“ an der ab 2012 TMBWK in Zusammenarbeit für Barrierefreiheit durch Bil- Fachhochschule Erfurt mit der Fachhochschule 20
Ziele Maßnahmen Zeitplan Zuständigkeit Finanzierung dungsoffensive Erfurt und Bauhaus- Universität Weimar Stärkung der Fachkompetenz Integration der Thematik „bauen und Behinderung“ in ab 2012 TMBWK in Zusammenarbeit für Barrierefreiheit durch Bil- die Lehre der Bauhaus-Universität Weimar mit der Bauhaus-Universität dungsoffensive Weimar Stärkung der Fachkompetenz Aufnahme der Barrierefreiheit in die Aus- und Fortbil- 5. Legisla- TMBWK in Zusammenarbeit für Barrierefreiheit durch Bil- dung von Bauingenieuren und Architekten turperiode mit ThlLLM, Fachhochschule dungsoffensive Erfurt, Bauhaus-Universität Weimar, Behindertenver- bände Verpflichtung der Empfänger Überprüfung, ggf. Anpassung der Förderrichtlinien für 5. Legisla- TMSFG, TMBWK öffentlicher Zuwendungen zur den Studentenwohnheimbau turperiode Herstellung und zum Ausbau von Barrierefreiheit Barrierefreie Gestaltung der Erarbeitung eines Konzeptes (kurz- und langfristig) zur ab 2012 TMBWK, TMBLV in Zusam- Hochschulgebäude Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit an und menarbeit mit den Hoch- durch die Universitäten, Hochschulen und Berufsaka- schulen demien 21
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