BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE - VERFAHRENSHINWEISE, Stipendienjahr 2018/19, Stand 31. Januar 2018

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BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM
FÜR STUDIERENDE
VERFAHRENSHINWEISE, Stipendienjahr 2018/19, Stand 31. Januar 2018

1. ALLGEMEINE PROGRAMMPUNKTE

Die Baden-Württemberg Stiftung schreibt das            Der Austausch mit den AKP-Staaten, den LDC und
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende           den genannten weiteren Ländern hat vordringlich
an den Hochschulen des Landes aus. Ziel des Pro-       die Vergabe von Stipendien an Incoming-
gramms ist es, entsprechend den Leitlinien des         Studierende aus Entwicklungsländern zum Ziel.
Baden-Württemberg-STIPENDIUMs für Studie-              Stipendienaufenthalte von Outgoings können eben-
rende, den internationalen Austausch von hoch-         falls unterstützt werden.
qualifizierten deutschen und ausländischen Studie-     Die Baden-Württemberg Stiftung erwartet ein trans-
renden und Doktoranden zu unterstützen und den         parentes Ausschreibungs- und Auswahlverfahren
Hochschulen flexible Instrumente an die Seite zu       an den beteiligten Hochschulen. Neben Studienleis-
stellen, durch die ihre Internationalisierungs-        tungen sollen auch die soziale und interkulturelle
strategien im Wettbewerb um die weltweit besten        Kompetenz der Bewerbenden berücksichtigt wer-
Studierenden und Graduierten unterstützt werden.       den. Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit
                                                       im Auswahlverfahren werden vorausgesetzt.
Die Verfahrenshinweise zum Baden-Württemberg-
STIPENDIUM für Studierende gelten für das Nor-         Die Einhaltung der Ziele und Leitlinien durch die
malprogramm zur Stipendienvergabe, die Projekte        Hochschulen kann als Kriterium bei der nächsten
im Rahmen von BWS plus, als auch für die - regio-      Verteilung der Budgets herangezogen werden. Die
nale entwicklungspolitische Komponente (REK) im        Baden-Württemberg Stiftung behält sich vor, auf
Austausch mit Ländern Afrikas, der Karibik und des     Basis der Berichte der Hochschulen Schwerpunkte
Pazifiks (AKP-Staaten) sowie den Least-Developed-      für folgende Stipendienjahre als spezifische Ziele
Countries (LDC) und weiteren im Programm               vorzugeben.
schwach vertretenen Ländern (alle Länder des
afrikanischen Kontinents, Indien, Vietnam, Palästi-    Die Baden-Württemberg Stiftung hat für die Durch-
na, Bolivien, Kolumbien, Peru und Venezuela).          führung des Programms Baden-Württemberg Inter-
                                                       national – Gesellschaft für internationale wirtschaft-
Durch das Baden-Württemberg-STIPENDIUM sollen          liche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
die Bindungen zwischen den Hochschulen des             (bw-i) als Programmdienstleister beauftragt. Weitere
Landes und ausländischen Hochschulen aufgebaut         Informationen sind unter www.bwstiftung.de,
und angeregt sowie grundsätzlich nach dem Prinzip      www.bw-stipendium.de oder im Online-Portal des
der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden.   Baden-Württemberg-STIPENDIUMs              www.bws-
                                                       world.de abrufbar.
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2018/19, Stand 18. Dezember 2017

1.1 ZIELGRUPPE                                                       mindestens 200 Euro über den Mindestbeträgen
                                                                     anzusetzen.
1.1.1 INLÄNDISCHE STUDIERENDE                                        Die Stipendiendauer im Austausch mit den AKP-
Das Programm wendet sich an eingeschriebene                          Staaten, den LDC und genannten weiteren Ländern
Studierende und Postgraduierte aller Fach-                           beträgt grundsätzlich mindestens 2 Monate und
richtungen der beteiligten baden-württembergischen                   maximal 11 Monate.
Hochschulen, die sehr gute und gute Leistungen                       Eine Unterscheidung zwischen den Bereichen Un-
vorweisen können und durch einen Studien-                            dergraduate, Graduate sowie Doktoranden besteht
/Forschungsaufenthalt im Ausland ihre fachliche                      nicht.
und interkulturelle Kompetenz erweitern wollen. Der
Begriff „inländisch“ umfasst alle, die einen Studien-                1.3 BEWERBUNGSVERFAHREN
abschluss in Baden-Württemberg anstreben, ohne
Unterscheidung nach ihrem Herkunftsland.                             1.3.1 AUSSCHREIBUNG
                                                                     Das Bewerbungsverfahren für ein Baden-
1.1.2 AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE                                       Württemberg-STIPENDIUM für Studierende erfolgt
Aus dem Ausland kommen gute bis sehr gute Stu-                       über das Online-Portal BWS-World. Das Baden-
dierende und Postgraduierte ausländischer Partner-                   Württemberg-STIPENDIUM ist an den Hochschulen
hochschulen in Frage, die in Baden-Württemberg                       öffentlich auszuschreiben. Dabei ist zu gewährleis-
einen Studienabschnitt oder einen Forschungsauf-                     ten, dass alle Studierenden die Möglichkeit haben,
enthalt absolvieren wollen. Im Rahmen der REK                        sich über die entsprechenden Bewerbungs- und
können auch weitere Studierende einbezogen wer-                      Vergabemodalitäten zu informieren. Die Hochschu-
den, deren Heimathochschulen keine Partnerhoch-                      len entwickeln hierzu eigene Verfahren, in denen
schule in Baden-Württemberg haben. Es wird be-                       die angebotenen Studienplätze nach Absprache mit
grüßt, wenn mit diesen ausländischen Hochschulen                     ihren Partnerhochschulen bekannt gegeben wer-
eine Partnerschaft angestrebt wird.                                  den. Unter dem Vorbehalt der jährlichen Zustim-
                                                                     mung des Aufsichtsrats der Baden-Württemberg
                                                                     Stiftung zur Fortführung des Programms sollen die
1.2 STIPENDIENHÖHE                                                   Hochschulen       auf   das      Baden-Württemberg-
UND STIPENDIENDAUER                                                  STIPENDIUM dauerhaft im Internet oder durch
                                                                     Daueraushänge etc. hinweisen und können auch
Für die Stipendien gelten folgende monatliche Min-                   gegenüber ihren ausländischen Partnerhochschulen
dest- und Höchstbeträge:                                             einen längerfristigen Vorlauf praktizieren.

   Mindesthöhe: 500 Euro
   Maximale Höhe: 1.400 Euro                                        1.3.2 BEWERBUNGSUNTERLAGEN
                                                                     Folgende Unterlagen müssen bei der Bewerbung
Die Mindeststipendiendauer im Normalprogramm                         eingereicht und in BWS-World hochgeladen
und in den BWS plus-Projekten beträgt 3 Monate.                      werden:
Maximal können 11 Monate (2 Semester à 5 Mona-
te, 1 Monat Sprachkurs) gefördert werden. Die                           Motivationsschreiben    mit   Angaben     zum
Baden-Württemberg Stiftung empfiehlt den Hoch-                           bisherigen Studium
schulen, die Höhe der monatlichen Stipendiensätze                       Lebenslauf

                                                                                                                 0 0 2
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2018/19, Stand 18. Dezember 2017

   Notennachweis, z.B. Hochschulabschluss- bzw.                     darüber hinaus auf Chancengleichheit und
    Hochschulzwischenzeugnis                                         Chancengerechtigkeit zu achten. Die Hochschulen
                                                                     haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer jeweiligen
Die Hochschulen geben vor, welche Nachweise                          Internationalisierungsstrategie (z.B. im Hinblick auf
dem Bewerbungsantrag zusätzlich beizufügen sind.                     bestimmte Austauschprogramme) das Auswahl-
Dies kann z.B. folgende Dokumente umfassen:                          verfahren auf Studierende ausgewählter Fachrich-
                                                                     tungen zu beschränken.
   Immatrikulationsnachweis
   Bestätigung der erforderlichen Fremd-                            Im Normalprogramm reichen die Hochschulen bis
    sprachenkenntnisse                                               zum 30. April eines Jahres über BWS-World bei
   Gutachten einer/einer betreuenden Hochschul-                     bw-i mindestens 60 % ihrer Auswahlvorschläge für
    lehrers/Hochschullehrerin der Heimathochschu-                    das kommende Stipendienjahr ein. Die Auswahlvor-
    le                                                               schläge werden in der Zentralen Stipendienkom-
                                                                     mission (ZSK) beraten. Anschließend erfolgt eine
Die Bewerbungsanträge der inländischen Studie-                       Beschlussempfehlung dieser Kommission an die
renden sind in Abstimmung mit dem Akademischen                       Baden-Württemberg      Stiftung.     Der     Baden-
Auslandsamt       der     jeweiligen    baden-                       Württemberg Stiftung obliegt die alleinige Entschei-
württembergischen Hochschule in BWS-World ein-                       dung über die endgültige Auswahl. Das Ergebnis
zugeben; ausländische Studierende bewerben sich                      wird den Bewerberinnen und Bewerbern durch die
in Abstimmung mit ihrer Heimathochschule eben-                       Baden-Württemberg Stiftung mitgeteilt.
falls über BWS-World.
                                                                     1.4.2 AUSWAHL DER STUDIENORTE IM
1.3.3 BEWERBUNGSTERMIN                                               AUSLAND
Der Termin für den Bewerbungsschluss im Normal-                      Die Auswahl der Studienorte im Ausland erfolgt
programm und in der REK wird von den Hochschu-                       durch Absprachen der baden-württembergischen
len festgesetzt und ist in der Regel der 31.März.                    Hochschulen bzw. einzelner Fakultäten, Fach-
                                                                     bereiche oder Wissenschaftler mit ausländischen
1.4 VERGABE DER STIPENDIEN                                           Hochschulen. Es sollen Vereinbarungen über die
                                                                     Aufnahme deutscher Austauschstudierender für in
1.4.1 AUSWAHL DER STIPENDIATINNEN UND                                der Regel ein akademisches Jahr und ggf. über die
STIPENDIATEN                                                         Gebührenbefreiung getroffen werden.
Die Hochschulen erstellen – in Abstimmung mit den
ausländischen Partnerhochschulen – im Rahmen
der Vergaberichtlinien eine Vorschlagsliste geeigne-                 1.5 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN
ter Bewerberinnen und Bewerber. Die Auswahl der                      STIPENDIENPROGRAMMEN UND
Stipendiatinnen und Stipendiaten für die Aufnahme                    FÖRDERINSTRUMENTEN
in die Vorschlagsliste erfolgt durch eine von der                    Beziehen Studierende andere Stipendien, die spe-
Hochschule einzurichtende Auswahlkommission.                         ziell der Förderung eines Auslandsstudiums dienen,
Kriterien für die Auswahl sind neben einer hohen                     ist die Gewährung eines Baden-Württemberg-
Qualität                                         der                 STIPENDIUMs im gleichen Zeitraum nicht möglich.
Studienleistungen die soziale und interkulturelle                    Stipendien, die nicht speziell diesem Zweck dienen
Kompetenz der Bewerber. Bei der Auswahl ist                          bzw. ergänzende Leistungen darstellen (z.B. Reise-

                                                                                                                   0 0 3
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2018/19, Stand 18. Dezember 2017

kostenzuschuss,   kostenfreier Wohnheimplatz),                       enmittel und der Betreuungspauschale (vgl. Ziff.
treten mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM                          2.7) an die Hochschulen.
nicht in Konkurrenz. BAföG-Empfänger beachten
das entsprechende Merkblatt auf BWS-World.                           2.1.3 AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL
                                                                     AN DIE HOCHSCHULEN
                                                                     Den Hochschulen wird nach Vorlage der unter-
2. AUFGABEN DER HOCHSCHULEN                                          zeichneten Verpflichtungserklärung und der Aus-
                                                                     wahlvorschläge zu Beginn des Stipendienjahres –
2.1 PROGRAMMDURCHFÜHRUNG                                             zum 1. August – ein Abschlag in Höhe von 70 %
Die am Baden-Württemberg-STIPENDIUM teilneh-                         des Gesamtbudgets überwiesen. Die Auszahlung in
menden Hochschulen verpflichten sich, das Pro-                       Höhe von bis zu weiteren 30 % des Budgets erfolgt
gramm für die Baden-Württemberg Stiftung abzuwi-                     zum 1. April des Folgejahres. Voraussetzung hierfür
ckeln. Sie beachten die Leitlinien und Verfahrens-                   ist die Vorlage der Mittelanforderung zum
hinweise der Baden-Württemberg Stiftung bei der                      31. Januar an Baden-Württemberg International
                                                                     (vgl. 2.10.6)
Umsetzung des Stipendienprogramms und empfeh-
                                                                     Bei allen Hochschulen mit einem Budget von maxi-
len nur hochqualifizierte und leistungsstarke Bewer-
                                                                     mal 12.000 Euro wird der Gesamtbetrag im August
berinnen und Bewerber an die Baden-Württemberg
                                                                     ausbezahlt. Eine Mittelanforderung zum 31. Januar
Stiftung.    Sie        müssen        hierfür    ein
                                                                     des Folgejahres ist hier nicht mehr erforderlich.
Verfahren gewährleisten, das die Auswahl der bes-
ten Bewerberinnen und Bewerber sicherstellt.
                                                                     2.2 PROGRAMMDURCHFÜHRUNG im Rahmen
                                                                     der regionalen entwicklungspolitischen Kompo-
Folgende Punkte unter 2.1 gelten für das Normal-
                                                                     nente (REK)
programm im Baden-Württemberg-STIPENDIUM für
                                                                     Die am Baden-Württemberg-STIPENDIUM teilneh-
Studierende:
                                                                     menden Hochschulen verpflichten sich, das Pro-
                                                                     gramm für die Baden-Württemberg Stiftung abzuwi-
2.1.1 STIPENDIENBUDGET UND
                                                                     ckeln. Sie beachten die Leitlinien und Verfahrens-
TREUHANDKONTO
                                                                     hinweise der Baden-Württemberg Stiftung bei der
Auf der Basis einer jährlich mit der Baden-
                                                                     Umsetzung des Stipendienprogramms und empfeh-
Württemberg Stiftung abzuschließenden Verpflich-
                                                                     len nur hochqualifizierte und leistungsstarke Bewer-
tungserklärung erhalten die Hochschulen im Nor-
                                                                     berinnen und Bewerber an die Baden-Württemberg
malprogramm Stipendienmittel auf ein Treuhand-
                                                                     Stiftung.     Sie       müssen        hierfür    ein
konto. Die Mittel für das Baden-Württemberg-
                                                                     Verfahren gewährleisten, das die Auswahl der bes-
STIPENDIUM dürfen nicht als eigene Mittel in den
                                                                     ten Bewerberinnen und Bewerber sicherstellt.
Haushalt eingestellt, sondern müssen treuhände-
                                                                     Folgende Punkte unter 2.2 gelten für den Austausch
risch verwaltet werden.
                                                                     mit den AKP-Staaten, den LDCs sowie weiteren im
                                                                     Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
2.1.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
                                                                     schwach vertretene Länder (alle Länder des afrika-
Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen
                                                                     nischen Kontinents, Indien, Vietnam, Palästina,
Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30.
                                                                     Bolivien, Kolumbien, Peru und Venezuela).
April eines Jahres an Baden-Württemberg Interna-
tional zu senden. Die Abgabe der Erklärung ist
Voraussetzung für die Überweisung der Stipendi-

                                                                                                                  0 0 4
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2018/19, Stand 18. Dezember 2017

2.2.1 STIPENDIENBUDGET                                               pendienjahr vor dessen Beginn – im        August –
UND TREUHANDKONTO                                                    überwiesen.
Die Vergabe der Stipendienmittel an die Hochschu-
len erfolgt analog zum Vergabeverfahren 2018/19.                     2.3 HÖHE DER STIPENDIENSÄTZE
Die Hochschulen werden zunächst über die zur                         Für die Stipendiensätze gelten Rahmenvorgaben
Verfügung stehenden Mittel informiert. Entspre-                      (vgl. Punkt 1.2). Durch den Verzicht auf exakt fest-
chend der Internationalisierungsstrategie haben die                  gelegte Stipendiensätze wird den Hochschulen die
Hochschulen die Möglichkeit, diese länderbezoge-                     Möglichkeit gegeben, individuell auf die jeweiligen
nen Mittel im Stipendienjahr 2018/19 einzusetzen,                    Notwendigkeiten zugeschnittene Modelle und Ein-
gegebenenfalls weiteren Mittelbedarf anzumelden                      zellösungen zu entwickeln. Dabei spielen z.B. die
oder bei fehlender Nachfrage, die Mittel nicht zu                    Entfernung zur Gasthochschule, die Lebenshal-
nutzen. Die Rückmeldungen der Hochschulen erfol-                     tungskosten im Gastland, ein mögliches Währungs-
gen bis zur definierten Frist vom 30. April 2018.                    gefälle, besondere Visabedingungen sowie die
Danach werden die Rückmeldungen ausgewertet                          Dauer des geförderten Auslandsstudiums eine Rol-
und Mittel, die nicht in Anspruch genommen wer-                      le.
den, auf die Hochschulen verteilt, die zusätzlichen
Bedarf angemeldet haben. Die Auszahlung der                          2.4 STIPENDIUMSVERTRAG
Mittel erfolgt analog des Verfahrens im Normalpro-                   Nach der Zustimmung der Baden-Württemberg
gramm (vgl. Ziff. 2.1.1) auf Basis einer separaten                   Stiftung erhalten die ausgewählten Stipendiatinnen
mit der Baden-Württemberg-Stiftung abzuschlie-                       und Stipendiaten einen Stipendiumsvertrag. Ohne
ßenden Verpflichtungserklärung.                                      Vorlage eines unterzeichneten Stipendiumsvertrags
Die Mittel im Rahmen der REK sind separat von den                    dürfen keine Stipendienmittel ausbezahlt werden.
Mitteln für das Normalprogramm des Baden-                            Die Rückgabe des unterzeichneten Stipendiums-
Württemberg-STIPENDIUMs zu verwalten. Sie                            vertrags an die Hochschulen und das Hochladen
dürfen nicht als eigene Mittel in den Haushalt einge-                des Vertrags auf BWS-World ist Voraussetzung für
stellt, sondern müssen treuhänderisch verwaltet                      die Stipendienauszahlung.
werden.
                                                                     2.5 AUSZAHLUNG DER STIPENDIEN
2.2.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG                                        Die Hochschulen zahlen nach Eingang der unter-
Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen                   zeichneten Stipendiumsverträge durch die Stipendi-
Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30.                   atinnen und Stipendiaten an diese in der Regel
April eines Jahres an Baden-Württemberg Interna-                     monatlich aus, rechnen die Mittel ab und berichten
tional zu senden. Die Abgabe der Erklärung ist                       der Baden-Württemberg Stiftung.
Voraussetzung für die Überweisung der Stipendi-                      Bei Studienaufenthalten baden-württembergischer
enmittel und der Betreuungspauschale (vgl. Ziff.                     Studierender an Hochschulen in Überseeländern
2.7) an die Hochschulen.                                             oder in Ländern mit erschwertem Zahlungsverkehr
                                                                     kann die Auszahlung des Stipendienbetrags pau-
2.2.3 AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL                                schal vor Beginn des Auslandsaufenthalts erfolgen.
AN DIE HOCHSCHULEN
Den Hochschulen wird nach Vorlage der unter-
zeichneten Verpflichtungserklärung das im Rahmen
der REK bereitgestellte Zusatzbudget für das Sti-

                                                                                                                  0 0 5
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2018/19, Stand 18. Dezember 2017

2.6 ERFAHRUNGSBERICHTE DER                                           2.8 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
STIPENDIATINNEN UND STIPENDIATEN                                     Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert die
                                                                     Bindung der Stipendiatinnen und Stipendiaten an das
Ein Formblatt inkl. Hinweisen zur Erstellung der                     Land Baden-Württemberg. Die Baden-Württemberg
Erfahrungsberichte ist in BWS-World auf Deutsch                      Stiftung baut das Netzwerk der Stipendiatinnen und
und Englisch verfügbar. Die Hochschulen achten                       Stipendiaten kontinuierlich aus. Dabei wird sie durch
darauf, dass sich die Qualität der Erfahrungsberich-                 die Regional Chapters und den „Verein der Stipendia-
te an den vorgegebenen Standards orientiert und                      ten und Freunde des              Baden-Württemberg-
dass die Erfahrungsberichte innerhalb von vier                       STIPENDIUMs“ unterstützt.
Wochen nach Ende des Stipendienzeitraums in
elektronischer Form über BWS-World eingereicht                       Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist als Marke
werden.                                                              der Baden-Württemberg Stiftung etabliert. Logo und
                                                                     Schriftzug (Wort-Bild-Marke) sind angemeldet und
2.7 BETREUUNGSMITTEL                                                 von den Hochschulen in Verbindung mit dem Logo
Die Baden-Württemberg Stiftung stellt, um eine                       der Baden-Württemberg Stiftung zu verwenden.
umfassende Betreuung der Baden-Württemberg-                          Aktuelle Versionen der Logos erhalten Sie auf BWS-
Stipendiatinnen und -Stipendiaten sicherzustellen,                   World in der Community Hochschulkoordinatoren. Im
den Hochschulen Betreuungsmittel zur Verfügung.                      Schriftverkehr ist grundsätzlich der Begriff Baden-
Im Normalprogramm sind dies bis zu einem Stipen-                     Württemberg-STIPENDIUM zu verwenden. In der
dienbudget in Höhe von 25.000 Euro pauschal 1.000                    Kommunikation mit der Öffentlichkeit, z.B. auf den
Euro. Bei darüber liegenden Stipendienbudgets sind                   Internet-Seiten der Hochschulen, ist auf das Baden-
4 % der Gesamtsumme vorgesehen.                                      Württemberg-STIPENDIUM für Studierende und den
Im Rahmen der REK stehen bei einem Stipendien-                       Stipendiengeber Baden-Württemberg Stiftung hinzu-
budget von bis zu 10.000 Euro pauschal 1.000 Euro                    weisen.
Betreuungsmittel zur Verfügung. Bei darüber lie-
genden Stipendienbudgets sind 10 % der Gesamt-                       2.9 FRISTEN
summe vorgesehen.                                                    Im Normalprogramm und im Rahmen der REK sind
                                                                     die unten genannten Fristen und Aufgaben verbind-
Die Betreuung umfasst die Vorbereitung der Out-                      lich. Fristen und Aufgaben zu BWS plus werden in
goings, das Begleiten der Incomings sowie die Or-                    den jeweiligen Projektverträgen geregelt.
ganisation von Veranstaltungen für die Stipendiatin-
nen und Stipendiaten mit dem Ziel, ihre Bindung zum                  2.10.1 AUSWAHLVORSCHLÄGE
Programm zu unterstützen. Darüber hinaus sind mit                    ZUM 30. APRIL
den Betreuungsmitteln auch die generellen Verwal-                    Die Hochschulen reichen bis zum 30. April eines
tungsaufgaben in der Abwicklung des Baden-                           Jahres über BWS-World bei Baden-Württemberg
Württemberg-STIPENDIUMs abgedeckt.                                   International mindestens 60 % ihrer Auswahl-
Die Betreuung stellt eine Dienstleistung für die Ba-                 vorschläge für das kommende Stipendienjahr ein.
den-Württemberg Stiftung dar. Zur Berichterstellung                  Auswahlvorschläge für das Normalprogramm und
vgl. 2.10.4.                                                         die REK sind separat einzureichen.

                                                                                                                   0 0 6
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2018/19, Stand 18. Dezember 2017

2.10.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG                                       2.10.6 MITTELANFORDERUNG
ZUM 30. APRIL                                                        ZUM 31. JANUAR
Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen                   Die Mittelanforderungen zum Sommersemester in
Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30.                   Höhe von 30 % des Gesamtbudgets des laufenden
April eines Jahres an Baden-Württemberg Internati-                   Jahrgangs sind zum 31. Januar an Baden-
onal zu senden (vgl. 2.1.2)                                          Württemberg International zu senden. Ausgenom-
Hochschulen, die Mittel sowohl aus dem Normal-                       men sind Hochschulen mit einem Budget von ma-
programm als auch der REK in Anspruch nehmen                         ximal 12.000 Euro (siehe auch Punkt 2.1.3).
möchten, müssen zwei separate Verpflichtungser-                      Im Rahmen der REK erfolgt die Auszahlung der
klärungen einreichen.                                                Stipendienmittel in der Regel einmalig vor Beginn
                                                                     des Stipendienjahres (Vgl. Ziff. 2.2.3.)
2.10.3 KONTODATEN ZUM 30. APRIL
Im Zuge der Vorbereitung zum kommenden Stipen-                       2.10.7 ABSCHLUSSBERICHT
dienjahr teilen die Hochschulen ihre Kontodaten bis                  ZUM 31. JANUAR DES FOLGEJAHRES
zum 30. April mit. Die Auszahlung der Stipendien-                    Der Abschlussbericht eines Stipendienjahres jeder
budgets an die Hochschulen erfolgt durch die Ba-                     Hochschule ist spätestens zum 31. Januar des
den-Württemberg Stiftung. Vgl. Punkt 2.1.3 und                       Folgejahres bei Baden-Württemberg International
2.2.3.                                                               vorzulegen. Er soll die bei der Durchführung des
                                                                     Programms gewonnenen Erfahrungen und ggf.
2.10.4 BERICHTE UND UMFRAGEN                                         Verbesserungsvorschläge beschreiben und eine
ZUM 30. APRIL                                                        Übersicht über die Gesamtkostenabrechnung der
Im Zuge der Qualitätssicherung im Baden-                             ausbezahlten Mittel enthalten. Außerdem sollen die
Württemberg-STIPENDIUM reichen die Hoch-                             Maßnahmen zur Betreuung der Stipendiatinnen und
schulen Berichte ein und beteiligen sich an Umfra-                   Stipendiaten durch die Hochschulen dargestellt
gen auf BWS-World. Die relevanten Themen wer-                        werden.
den mit dem Versand der Verpflichtungs-                              Über die bei der Durchführung des Programms im
erklärungen zu Beginn des Kalenderjahres an die                      Rahmen der REK gewonnenen Erfahrungen und
Hochschulen kommuniziert.                                            ggf. Verbesserungsvorschläge sowie die entspre-
                                                                     chende Kostenabrechnung der ausbezahlten Mittel
2.10.5 VERWENDUNGSNACHWEIS                                           im Rahmen der REK ist ein gesonderter Bericht
ZUM 31. JULI                                                         vorzulegen.
Zum 31. Juli eines jeden Jahres ist der Verwen-
dungsnachweis für die im vorangegangenen Stipen-                     2.11 ZUWIDERHANDLUNG
dienjahr ausgezahlten Mittel dem Programmdienst-                     Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen oder Auf-
leister Baden-Württemberg International vorzulegen.                  gaben wird die jeweilige Hochschule automatisch von
Dem Verwendungsnachweis ist eine Liste der verge-                    der Mittelvergabe für das folgende Stipendienjahr im
benen Stipendien mit Angaben zu Höhe, Dauer und                      Normalprogramm ausgeschlossen.
Zeitraum der Unterstützung beizufügen. Hierzu sind
die Vorlagen der Baden-Württemberg Stiftung zu
nutzen, die in BWS-World zur Verfügung stehen.
Verwendungsnachweise für das Normalprogramm
und für die REK sind separat vorzulegen.

                                                                                                                  0 0 7
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2018/19, Stand 18. Dezember 2017

3. AUFGABEN DER STIPENDIATINNEN                                          Sprachen Deutsch und Englisch auf BWS-
UND STIPENDIATEN DES                                                     World verfügbar.
BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUMS                                           Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Baden-
                                                                         Württemberg verpflichten sich außerdem, wäh-
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten                        rend ihres Auslandsaufenthalts auf geeignete
sich im Stipendiumsvertrag, der ihnen von der Ba-                        Weise an der Gasthochschule über das Baden-
den-Württemberg Stiftung zugeleitet wird, zu einem                       Württemberg-STIPENDIUM und den Studien-
ordnungsgemäßen Studium bzw. Forschungsauf-                              standort Baden-Württemberg zu informieren
enthalt im Ausland. Sie sind ferner verpflichtet,                        (z.B. Vortrag, Power-Point-Präsentation, Infor-
    die Gast- oder die Heimathochschule sofort                          mationsblätter etc.).
     schriftlich zu informieren, wenn sie ihr Studium
     bzw. ihren Forschungsaufenthalt unterbrechen
     oder abbrechen müssen,                                          4. KONTAKT
    im Laufe der Finanzierung kein anderes Sti-
     pendium zur Förderung eines Auslandsstudi-                      Bei Fragen wenden Sie           sich   bitte   an   den
     ums zu beziehen (siehe auch Punkt 1.5),                         Programmdienstleister:
    an Veranstaltungen der Baden-Württemberg
     Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg-                       Baden-Württemberg International
     STIPENDIUMs teilzunehmen                                        Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und
    und einen Erfahrungsbericht über das Studium                    wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
     und den Aufenthalt im Gastland anzufertigen.                    Haus der Wirtschaft
     Er ist von den Studierenden in digitaler Form                   Willi-Bleicher-Straße 19
     spätestens einen Monat nach Ablauf des Sti-                     70174 Stuttgart
     pendiums in BWS-World einzustellen. Der Er-
     fahrungsbericht soll fünf DIN-A4 Seiten nicht                   Kontakt:
     überschreiten. Ein Formblatt inkl. Hinweise zur                 studierende@bw-stipendium.de,
     Erstellung des Erfahrungsberichts ist in den                    bwsplus@bw-stipendium.de

                                                                                                                     0 0 8
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