BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE - VERFAHRENSHINWEISE, Stipendienjahr 2018/19, Stand 31. Januar 2018
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BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE VERFAHRENSHINWEISE, Stipendienjahr 2018/19, Stand 31. Januar 2018 1. ALLGEMEINE PROGRAMMPUNKTE Die Baden-Württemberg Stiftung schreibt das Der Austausch mit den AKP-Staaten, den LDC und Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende den genannten weiteren Ländern hat vordringlich an den Hochschulen des Landes aus. Ziel des Pro- die Vergabe von Stipendien an Incoming- gramms ist es, entsprechend den Leitlinien des Studierende aus Entwicklungsländern zum Ziel. Baden-Württemberg-STIPENDIUMs für Studie- Stipendienaufenthalte von Outgoings können eben- rende, den internationalen Austausch von hoch- falls unterstützt werden. qualifizierten deutschen und ausländischen Studie- Die Baden-Württemberg Stiftung erwartet ein trans- renden und Doktoranden zu unterstützen und den parentes Ausschreibungs- und Auswahlverfahren Hochschulen flexible Instrumente an die Seite zu an den beteiligten Hochschulen. Neben Studienleis- stellen, durch die ihre Internationalisierungs- tungen sollen auch die soziale und interkulturelle strategien im Wettbewerb um die weltweit besten Kompetenz der Bewerbenden berücksichtigt wer- Studierenden und Graduierten unterstützt werden. den. Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit im Auswahlverfahren werden vorausgesetzt. Die Verfahrenshinweise zum Baden-Württemberg- STIPENDIUM für Studierende gelten für das Nor- Die Einhaltung der Ziele und Leitlinien durch die malprogramm zur Stipendienvergabe, die Projekte Hochschulen kann als Kriterium bei der nächsten im Rahmen von BWS plus, als auch für die - regio- Verteilung der Budgets herangezogen werden. Die nale entwicklungspolitische Komponente (REK) im Baden-Württemberg Stiftung behält sich vor, auf Austausch mit Ländern Afrikas, der Karibik und des Basis der Berichte der Hochschulen Schwerpunkte Pazifiks (AKP-Staaten) sowie den Least-Developed- für folgende Stipendienjahre als spezifische Ziele Countries (LDC) und weiteren im Programm vorzugeben. schwach vertretenen Ländern (alle Länder des afrikanischen Kontinents, Indien, Vietnam, Palästi- Die Baden-Württemberg Stiftung hat für die Durch- na, Bolivien, Kolumbien, Peru und Venezuela). führung des Programms Baden-Württemberg Inter- national – Gesellschaft für internationale wirtschaft- Durch das Baden-Württemberg-STIPENDIUM sollen liche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH die Bindungen zwischen den Hochschulen des (bw-i) als Programmdienstleister beauftragt. Weitere Landes und ausländischen Hochschulen aufgebaut Informationen sind unter www.bwstiftung.de, und angeregt sowie grundsätzlich nach dem Prinzip www.bw-stipendium.de oder im Online-Portal des der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden. Baden-Württemberg-STIPENDIUMs www.bws- world.de abrufbar.
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2018/19, Stand 18. Dezember 2017 1.1 ZIELGRUPPE mindestens 200 Euro über den Mindestbeträgen anzusetzen. 1.1.1 INLÄNDISCHE STUDIERENDE Die Stipendiendauer im Austausch mit den AKP- Das Programm wendet sich an eingeschriebene Staaten, den LDC und genannten weiteren Ländern Studierende und Postgraduierte aller Fach- beträgt grundsätzlich mindestens 2 Monate und richtungen der beteiligten baden-württembergischen maximal 11 Monate. Hochschulen, die sehr gute und gute Leistungen Eine Unterscheidung zwischen den Bereichen Un- vorweisen können und durch einen Studien- dergraduate, Graduate sowie Doktoranden besteht /Forschungsaufenthalt im Ausland ihre fachliche nicht. und interkulturelle Kompetenz erweitern wollen. Der Begriff „inländisch“ umfasst alle, die einen Studien- 1.3 BEWERBUNGSVERFAHREN abschluss in Baden-Württemberg anstreben, ohne Unterscheidung nach ihrem Herkunftsland. 1.3.1 AUSSCHREIBUNG Das Bewerbungsverfahren für ein Baden- 1.1.2 AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE Württemberg-STIPENDIUM für Studierende erfolgt Aus dem Ausland kommen gute bis sehr gute Stu- über das Online-Portal BWS-World. Das Baden- dierende und Postgraduierte ausländischer Partner- Württemberg-STIPENDIUM ist an den Hochschulen hochschulen in Frage, die in Baden-Württemberg öffentlich auszuschreiben. Dabei ist zu gewährleis- einen Studienabschnitt oder einen Forschungsauf- ten, dass alle Studierenden die Möglichkeit haben, enthalt absolvieren wollen. Im Rahmen der REK sich über die entsprechenden Bewerbungs- und können auch weitere Studierende einbezogen wer- Vergabemodalitäten zu informieren. Die Hochschu- den, deren Heimathochschulen keine Partnerhoch- len entwickeln hierzu eigene Verfahren, in denen schule in Baden-Württemberg haben. Es wird be- die angebotenen Studienplätze nach Absprache mit grüßt, wenn mit diesen ausländischen Hochschulen ihren Partnerhochschulen bekannt gegeben wer- eine Partnerschaft angestrebt wird. den. Unter dem Vorbehalt der jährlichen Zustim- mung des Aufsichtsrats der Baden-Württemberg Stiftung zur Fortführung des Programms sollen die 1.2 STIPENDIENHÖHE Hochschulen auf das Baden-Württemberg- UND STIPENDIENDAUER STIPENDIUM dauerhaft im Internet oder durch Daueraushänge etc. hinweisen und können auch Für die Stipendien gelten folgende monatliche Min- gegenüber ihren ausländischen Partnerhochschulen dest- und Höchstbeträge: einen längerfristigen Vorlauf praktizieren. Mindesthöhe: 500 Euro Maximale Höhe: 1.400 Euro 1.3.2 BEWERBUNGSUNTERLAGEN Folgende Unterlagen müssen bei der Bewerbung Die Mindeststipendiendauer im Normalprogramm eingereicht und in BWS-World hochgeladen und in den BWS plus-Projekten beträgt 3 Monate. werden: Maximal können 11 Monate (2 Semester à 5 Mona- te, 1 Monat Sprachkurs) gefördert werden. Die Motivationsschreiben mit Angaben zum Baden-Württemberg Stiftung empfiehlt den Hoch- bisherigen Studium schulen, die Höhe der monatlichen Stipendiensätze Lebenslauf 0 0 2
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2018/19, Stand 18. Dezember 2017 Notennachweis, z.B. Hochschulabschluss- bzw. darüber hinaus auf Chancengleichheit und Hochschulzwischenzeugnis Chancengerechtigkeit zu achten. Die Hochschulen haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer jeweiligen Die Hochschulen geben vor, welche Nachweise Internationalisierungsstrategie (z.B. im Hinblick auf dem Bewerbungsantrag zusätzlich beizufügen sind. bestimmte Austauschprogramme) das Auswahl- Dies kann z.B. folgende Dokumente umfassen: verfahren auf Studierende ausgewählter Fachrich- tungen zu beschränken. Immatrikulationsnachweis Bestätigung der erforderlichen Fremd- Im Normalprogramm reichen die Hochschulen bis sprachenkenntnisse zum 30. April eines Jahres über BWS-World bei Gutachten einer/einer betreuenden Hochschul- bw-i mindestens 60 % ihrer Auswahlvorschläge für lehrers/Hochschullehrerin der Heimathochschu- das kommende Stipendienjahr ein. Die Auswahlvor- le schläge werden in der Zentralen Stipendienkom- mission (ZSK) beraten. Anschließend erfolgt eine Die Bewerbungsanträge der inländischen Studie- Beschlussempfehlung dieser Kommission an die renden sind in Abstimmung mit dem Akademischen Baden-Württemberg Stiftung. Der Baden- Auslandsamt der jeweiligen baden- Württemberg Stiftung obliegt die alleinige Entschei- württembergischen Hochschule in BWS-World ein- dung über die endgültige Auswahl. Das Ergebnis zugeben; ausländische Studierende bewerben sich wird den Bewerberinnen und Bewerbern durch die in Abstimmung mit ihrer Heimathochschule eben- Baden-Württemberg Stiftung mitgeteilt. falls über BWS-World. 1.4.2 AUSWAHL DER STUDIENORTE IM 1.3.3 BEWERBUNGSTERMIN AUSLAND Der Termin für den Bewerbungsschluss im Normal- Die Auswahl der Studienorte im Ausland erfolgt programm und in der REK wird von den Hochschu- durch Absprachen der baden-württembergischen len festgesetzt und ist in der Regel der 31.März. Hochschulen bzw. einzelner Fakultäten, Fach- bereiche oder Wissenschaftler mit ausländischen 1.4 VERGABE DER STIPENDIEN Hochschulen. Es sollen Vereinbarungen über die Aufnahme deutscher Austauschstudierender für in 1.4.1 AUSWAHL DER STIPENDIATINNEN UND der Regel ein akademisches Jahr und ggf. über die STIPENDIATEN Gebührenbefreiung getroffen werden. Die Hochschulen erstellen – in Abstimmung mit den ausländischen Partnerhochschulen – im Rahmen der Vergaberichtlinien eine Vorschlagsliste geeigne- 1.5 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN ter Bewerberinnen und Bewerber. Die Auswahl der STIPENDIENPROGRAMMEN UND Stipendiatinnen und Stipendiaten für die Aufnahme FÖRDERINSTRUMENTEN in die Vorschlagsliste erfolgt durch eine von der Beziehen Studierende andere Stipendien, die spe- Hochschule einzurichtende Auswahlkommission. ziell der Förderung eines Auslandsstudiums dienen, Kriterien für die Auswahl sind neben einer hohen ist die Gewährung eines Baden-Württemberg- Qualität der STIPENDIUMs im gleichen Zeitraum nicht möglich. Studienleistungen die soziale und interkulturelle Stipendien, die nicht speziell diesem Zweck dienen Kompetenz der Bewerber. Bei der Auswahl ist bzw. ergänzende Leistungen darstellen (z.B. Reise- 0 0 3
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2018/19, Stand 18. Dezember 2017 kostenzuschuss, kostenfreier Wohnheimplatz), enmittel und der Betreuungspauschale (vgl. Ziff. treten mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM 2.7) an die Hochschulen. nicht in Konkurrenz. BAföG-Empfänger beachten das entsprechende Merkblatt auf BWS-World. 2.1.3 AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL AN DIE HOCHSCHULEN Den Hochschulen wird nach Vorlage der unter- 2. AUFGABEN DER HOCHSCHULEN zeichneten Verpflichtungserklärung und der Aus- wahlvorschläge zu Beginn des Stipendienjahres – 2.1 PROGRAMMDURCHFÜHRUNG zum 1. August – ein Abschlag in Höhe von 70 % Die am Baden-Württemberg-STIPENDIUM teilneh- des Gesamtbudgets überwiesen. Die Auszahlung in menden Hochschulen verpflichten sich, das Pro- Höhe von bis zu weiteren 30 % des Budgets erfolgt gramm für die Baden-Württemberg Stiftung abzuwi- zum 1. April des Folgejahres. Voraussetzung hierfür ckeln. Sie beachten die Leitlinien und Verfahrens- ist die Vorlage der Mittelanforderung zum hinweise der Baden-Württemberg Stiftung bei der 31. Januar an Baden-Württemberg International (vgl. 2.10.6) Umsetzung des Stipendienprogramms und empfeh- Bei allen Hochschulen mit einem Budget von maxi- len nur hochqualifizierte und leistungsstarke Bewer- mal 12.000 Euro wird der Gesamtbetrag im August berinnen und Bewerber an die Baden-Württemberg ausbezahlt. Eine Mittelanforderung zum 31. Januar Stiftung. Sie müssen hierfür ein des Folgejahres ist hier nicht mehr erforderlich. Verfahren gewährleisten, das die Auswahl der bes- ten Bewerberinnen und Bewerber sicherstellt. 2.2 PROGRAMMDURCHFÜHRUNG im Rahmen der regionalen entwicklungspolitischen Kompo- Folgende Punkte unter 2.1 gelten für das Normal- nente (REK) programm im Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Die am Baden-Württemberg-STIPENDIUM teilneh- Studierende: menden Hochschulen verpflichten sich, das Pro- gramm für die Baden-Württemberg Stiftung abzuwi- 2.1.1 STIPENDIENBUDGET UND ckeln. Sie beachten die Leitlinien und Verfahrens- TREUHANDKONTO hinweise der Baden-Württemberg Stiftung bei der Auf der Basis einer jährlich mit der Baden- Umsetzung des Stipendienprogramms und empfeh- Württemberg Stiftung abzuschließenden Verpflich- len nur hochqualifizierte und leistungsstarke Bewer- tungserklärung erhalten die Hochschulen im Nor- berinnen und Bewerber an die Baden-Württemberg malprogramm Stipendienmittel auf ein Treuhand- Stiftung. Sie müssen hierfür ein konto. Die Mittel für das Baden-Württemberg- Verfahren gewährleisten, das die Auswahl der bes- STIPENDIUM dürfen nicht als eigene Mittel in den ten Bewerberinnen und Bewerber sicherstellt. Haushalt eingestellt, sondern müssen treuhände- Folgende Punkte unter 2.2 gelten für den Austausch risch verwaltet werden. mit den AKP-Staaten, den LDCs sowie weiteren im Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende 2.1.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG schwach vertretene Länder (alle Länder des afrika- Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen nischen Kontinents, Indien, Vietnam, Palästina, Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30. Bolivien, Kolumbien, Peru und Venezuela). April eines Jahres an Baden-Württemberg Interna- tional zu senden. Die Abgabe der Erklärung ist Voraussetzung für die Überweisung der Stipendi- 0 0 4
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2018/19, Stand 18. Dezember 2017 2.2.1 STIPENDIENBUDGET pendienjahr vor dessen Beginn – im August – UND TREUHANDKONTO überwiesen. Die Vergabe der Stipendienmittel an die Hochschu- len erfolgt analog zum Vergabeverfahren 2018/19. 2.3 HÖHE DER STIPENDIENSÄTZE Die Hochschulen werden zunächst über die zur Für die Stipendiensätze gelten Rahmenvorgaben Verfügung stehenden Mittel informiert. Entspre- (vgl. Punkt 1.2). Durch den Verzicht auf exakt fest- chend der Internationalisierungsstrategie haben die gelegte Stipendiensätze wird den Hochschulen die Hochschulen die Möglichkeit, diese länderbezoge- Möglichkeit gegeben, individuell auf die jeweiligen nen Mittel im Stipendienjahr 2018/19 einzusetzen, Notwendigkeiten zugeschnittene Modelle und Ein- gegebenenfalls weiteren Mittelbedarf anzumelden zellösungen zu entwickeln. Dabei spielen z.B. die oder bei fehlender Nachfrage, die Mittel nicht zu Entfernung zur Gasthochschule, die Lebenshal- nutzen. Die Rückmeldungen der Hochschulen erfol- tungskosten im Gastland, ein mögliches Währungs- gen bis zur definierten Frist vom 30. April 2018. gefälle, besondere Visabedingungen sowie die Danach werden die Rückmeldungen ausgewertet Dauer des geförderten Auslandsstudiums eine Rol- und Mittel, die nicht in Anspruch genommen wer- le. den, auf die Hochschulen verteilt, die zusätzlichen Bedarf angemeldet haben. Die Auszahlung der 2.4 STIPENDIUMSVERTRAG Mittel erfolgt analog des Verfahrens im Normalpro- Nach der Zustimmung der Baden-Württemberg gramm (vgl. Ziff. 2.1.1) auf Basis einer separaten Stiftung erhalten die ausgewählten Stipendiatinnen mit der Baden-Württemberg-Stiftung abzuschlie- und Stipendiaten einen Stipendiumsvertrag. Ohne ßenden Verpflichtungserklärung. Vorlage eines unterzeichneten Stipendiumsvertrags Die Mittel im Rahmen der REK sind separat von den dürfen keine Stipendienmittel ausbezahlt werden. Mitteln für das Normalprogramm des Baden- Die Rückgabe des unterzeichneten Stipendiums- Württemberg-STIPENDIUMs zu verwalten. Sie vertrags an die Hochschulen und das Hochladen dürfen nicht als eigene Mittel in den Haushalt einge- des Vertrags auf BWS-World ist Voraussetzung für stellt, sondern müssen treuhänderisch verwaltet die Stipendienauszahlung. werden. 2.5 AUSZAHLUNG DER STIPENDIEN 2.2.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG Die Hochschulen zahlen nach Eingang der unter- Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen zeichneten Stipendiumsverträge durch die Stipendi- Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30. atinnen und Stipendiaten an diese in der Regel April eines Jahres an Baden-Württemberg Interna- monatlich aus, rechnen die Mittel ab und berichten tional zu senden. Die Abgabe der Erklärung ist der Baden-Württemberg Stiftung. Voraussetzung für die Überweisung der Stipendi- Bei Studienaufenthalten baden-württembergischer enmittel und der Betreuungspauschale (vgl. Ziff. Studierender an Hochschulen in Überseeländern 2.7) an die Hochschulen. oder in Ländern mit erschwertem Zahlungsverkehr kann die Auszahlung des Stipendienbetrags pau- 2.2.3 AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL schal vor Beginn des Auslandsaufenthalts erfolgen. AN DIE HOCHSCHULEN Den Hochschulen wird nach Vorlage der unter- zeichneten Verpflichtungserklärung das im Rahmen der REK bereitgestellte Zusatzbudget für das Sti- 0 0 5
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2018/19, Stand 18. Dezember 2017 2.6 ERFAHRUNGSBERICHTE DER 2.8 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT STIPENDIATINNEN UND STIPENDIATEN Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert die Bindung der Stipendiatinnen und Stipendiaten an das Ein Formblatt inkl. Hinweisen zur Erstellung der Land Baden-Württemberg. Die Baden-Württemberg Erfahrungsberichte ist in BWS-World auf Deutsch Stiftung baut das Netzwerk der Stipendiatinnen und und Englisch verfügbar. Die Hochschulen achten Stipendiaten kontinuierlich aus. Dabei wird sie durch darauf, dass sich die Qualität der Erfahrungsberich- die Regional Chapters und den „Verein der Stipendia- te an den vorgegebenen Standards orientiert und ten und Freunde des Baden-Württemberg- dass die Erfahrungsberichte innerhalb von vier STIPENDIUMs“ unterstützt. Wochen nach Ende des Stipendienzeitraums in elektronischer Form über BWS-World eingereicht Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist als Marke werden. der Baden-Württemberg Stiftung etabliert. Logo und Schriftzug (Wort-Bild-Marke) sind angemeldet und 2.7 BETREUUNGSMITTEL von den Hochschulen in Verbindung mit dem Logo Die Baden-Württemberg Stiftung stellt, um eine der Baden-Württemberg Stiftung zu verwenden. umfassende Betreuung der Baden-Württemberg- Aktuelle Versionen der Logos erhalten Sie auf BWS- Stipendiatinnen und -Stipendiaten sicherzustellen, World in der Community Hochschulkoordinatoren. Im den Hochschulen Betreuungsmittel zur Verfügung. Schriftverkehr ist grundsätzlich der Begriff Baden- Im Normalprogramm sind dies bis zu einem Stipen- Württemberg-STIPENDIUM zu verwenden. In der dienbudget in Höhe von 25.000 Euro pauschal 1.000 Kommunikation mit der Öffentlichkeit, z.B. auf den Euro. Bei darüber liegenden Stipendienbudgets sind Internet-Seiten der Hochschulen, ist auf das Baden- 4 % der Gesamtsumme vorgesehen. Württemberg-STIPENDIUM für Studierende und den Im Rahmen der REK stehen bei einem Stipendien- Stipendiengeber Baden-Württemberg Stiftung hinzu- budget von bis zu 10.000 Euro pauschal 1.000 Euro weisen. Betreuungsmittel zur Verfügung. Bei darüber lie- genden Stipendienbudgets sind 10 % der Gesamt- 2.9 FRISTEN summe vorgesehen. Im Normalprogramm und im Rahmen der REK sind die unten genannten Fristen und Aufgaben verbind- Die Betreuung umfasst die Vorbereitung der Out- lich. Fristen und Aufgaben zu BWS plus werden in goings, das Begleiten der Incomings sowie die Or- den jeweiligen Projektverträgen geregelt. ganisation von Veranstaltungen für die Stipendiatin- nen und Stipendiaten mit dem Ziel, ihre Bindung zum 2.10.1 AUSWAHLVORSCHLÄGE Programm zu unterstützen. Darüber hinaus sind mit ZUM 30. APRIL den Betreuungsmitteln auch die generellen Verwal- Die Hochschulen reichen bis zum 30. April eines tungsaufgaben in der Abwicklung des Baden- Jahres über BWS-World bei Baden-Württemberg Württemberg-STIPENDIUMs abgedeckt. International mindestens 60 % ihrer Auswahl- Die Betreuung stellt eine Dienstleistung für die Ba- vorschläge für das kommende Stipendienjahr ein. den-Württemberg Stiftung dar. Zur Berichterstellung Auswahlvorschläge für das Normalprogramm und vgl. 2.10.4. die REK sind separat einzureichen. 0 0 6
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2018/19, Stand 18. Dezember 2017 2.10.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG 2.10.6 MITTELANFORDERUNG ZUM 30. APRIL ZUM 31. JANUAR Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen Die Mittelanforderungen zum Sommersemester in Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30. Höhe von 30 % des Gesamtbudgets des laufenden April eines Jahres an Baden-Württemberg Internati- Jahrgangs sind zum 31. Januar an Baden- onal zu senden (vgl. 2.1.2) Württemberg International zu senden. Ausgenom- Hochschulen, die Mittel sowohl aus dem Normal- men sind Hochschulen mit einem Budget von ma- programm als auch der REK in Anspruch nehmen ximal 12.000 Euro (siehe auch Punkt 2.1.3). möchten, müssen zwei separate Verpflichtungser- Im Rahmen der REK erfolgt die Auszahlung der klärungen einreichen. Stipendienmittel in der Regel einmalig vor Beginn des Stipendienjahres (Vgl. Ziff. 2.2.3.) 2.10.3 KONTODATEN ZUM 30. APRIL Im Zuge der Vorbereitung zum kommenden Stipen- 2.10.7 ABSCHLUSSBERICHT dienjahr teilen die Hochschulen ihre Kontodaten bis ZUM 31. JANUAR DES FOLGEJAHRES zum 30. April mit. Die Auszahlung der Stipendien- Der Abschlussbericht eines Stipendienjahres jeder budgets an die Hochschulen erfolgt durch die Ba- Hochschule ist spätestens zum 31. Januar des den-Württemberg Stiftung. Vgl. Punkt 2.1.3 und Folgejahres bei Baden-Württemberg International 2.2.3. vorzulegen. Er soll die bei der Durchführung des Programms gewonnenen Erfahrungen und ggf. 2.10.4 BERICHTE UND UMFRAGEN Verbesserungsvorschläge beschreiben und eine ZUM 30. APRIL Übersicht über die Gesamtkostenabrechnung der Im Zuge der Qualitätssicherung im Baden- ausbezahlten Mittel enthalten. Außerdem sollen die Württemberg-STIPENDIUM reichen die Hoch- Maßnahmen zur Betreuung der Stipendiatinnen und schulen Berichte ein und beteiligen sich an Umfra- Stipendiaten durch die Hochschulen dargestellt gen auf BWS-World. Die relevanten Themen wer- werden. den mit dem Versand der Verpflichtungs- Über die bei der Durchführung des Programms im erklärungen zu Beginn des Kalenderjahres an die Rahmen der REK gewonnenen Erfahrungen und Hochschulen kommuniziert. ggf. Verbesserungsvorschläge sowie die entspre- chende Kostenabrechnung der ausbezahlten Mittel 2.10.5 VERWENDUNGSNACHWEIS im Rahmen der REK ist ein gesonderter Bericht ZUM 31. JULI vorzulegen. Zum 31. Juli eines jeden Jahres ist der Verwen- dungsnachweis für die im vorangegangenen Stipen- 2.11 ZUWIDERHANDLUNG dienjahr ausgezahlten Mittel dem Programmdienst- Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen oder Auf- leister Baden-Württemberg International vorzulegen. gaben wird die jeweilige Hochschule automatisch von Dem Verwendungsnachweis ist eine Liste der verge- der Mittelvergabe für das folgende Stipendienjahr im benen Stipendien mit Angaben zu Höhe, Dauer und Normalprogramm ausgeschlossen. Zeitraum der Unterstützung beizufügen. Hierzu sind die Vorlagen der Baden-Württemberg Stiftung zu nutzen, die in BWS-World zur Verfügung stehen. Verwendungsnachweise für das Normalprogramm und für die REK sind separat vorzulegen. 0 0 7
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2018/19, Stand 18. Dezember 2017 3. AUFGABEN DER STIPENDIATINNEN Sprachen Deutsch und Englisch auf BWS- UND STIPENDIATEN DES World verfügbar. BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUMS Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Baden- Württemberg verpflichten sich außerdem, wäh- Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten rend ihres Auslandsaufenthalts auf geeignete sich im Stipendiumsvertrag, der ihnen von der Ba- Weise an der Gasthochschule über das Baden- den-Württemberg Stiftung zugeleitet wird, zu einem Württemberg-STIPENDIUM und den Studien- ordnungsgemäßen Studium bzw. Forschungsauf- standort Baden-Württemberg zu informieren enthalt im Ausland. Sie sind ferner verpflichtet, (z.B. Vortrag, Power-Point-Präsentation, Infor- die Gast- oder die Heimathochschule sofort mationsblätter etc.). schriftlich zu informieren, wenn sie ihr Studium bzw. ihren Forschungsaufenthalt unterbrechen oder abbrechen müssen, 4. KONTAKT im Laufe der Finanzierung kein anderes Sti- pendium zur Förderung eines Auslandsstudi- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den ums zu beziehen (siehe auch Punkt 1.5), Programmdienstleister: an Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg- Baden-Württemberg International STIPENDIUMs teilzunehmen Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und und einen Erfahrungsbericht über das Studium wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH und den Aufenthalt im Gastland anzufertigen. Haus der Wirtschaft Er ist von den Studierenden in digitaler Form Willi-Bleicher-Straße 19 spätestens einen Monat nach Ablauf des Sti- 70174 Stuttgart pendiums in BWS-World einzustellen. Der Er- fahrungsbericht soll fünf DIN-A4 Seiten nicht Kontakt: überschreiten. Ein Formblatt inkl. Hinweise zur studierende@bw-stipendium.de, Erstellung des Erfahrungsberichts ist in den bwsplus@bw-stipendium.de 0 0 8
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