BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE - LEITLINIEN - Hochschule ...

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BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM
FÜR STUDIERENDE
LEITLINIEN

  Die Baden-Württemberg Stiftung setzt sich für ein       Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM unter-
   lebendiges und lebenswertes Baden-Württemberg            stützt die Hochschulen bei der Entwicklung, Pfle-
                                                            ge und Stärkung ihrer internationalen Beziehun-
   ein. Mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM
   fördert sie den internationalen Austausch..              gen und bei der Positionierung im Wettbewerb. Es
                                                            kann        deshalb        gezielt     in        die
                                                            Internationalisierungsstrategie    der   jeweiligen
  Das      Baden-Württemberg-STIPENDIUM         für
                                                            Hochschule eingebunden werden.
   Studierende wendet sich an besonders qualifizier-
   te Studierende sowie Doktorandinnen und Dokto-
   randen baden-württembergischer Hochschulen              Die Baden-Württemberg Stiftung erwartet ein
   und ihrer Partnerhochschulen im Ausland.                 transparentes Ausschreibungs- und Auswahlver-
                                                            fahren an den beteiligten Hochschulen. Neben
                                                            den Studienleistungen sollen dabei die soziale
  Die Stipendien kommen grundsätzlich zu gleichen
                                                            und interkulturelle Kompetenz der Bewerberinnen
   Teilen Studierenden aus Baden-Württemberg und
                                                            und Bewerber berücksichtigt werden. Das Aus-
   aus dem Ausland zugute. Die Baden-Württemberg
                                                            wahlverfahren soll Chancengleichheit und Chan-
   Stiftung erwartet, dass von den beteiligten Hoch-
                                                            cengerechtigkeit gewährleisten.
   schulen in der Regel auf die Erhebung von
   Studiengebühren verzichtet wird.
                                                           Ein Ziel des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs
                                                            ist die Bindung der Stipendiatinnen und Stipendia-
  Neben einem Studien- oder Forschungsaufenthalt
                                                            ten an das Land Baden-Württemberg. Die
   bietet das Baden-Württemberg-STIPENDIUM den
                                                            Baden-Württemberg Stiftung baut das weltweite
   Stipendiatinnen und Stipendiaten die Chance,
                                                            Netzwerk der Stipendiatinnen und Stipendiaten
   durch interkulturelle Erfahrungen in ihrer persönli-
                                                            sowie Alumni kontinuierlich aus. Dabei wird sie
   chen Entwicklung und Kompetenz zu reifen sowie
                                                            von den Regional Chapters und dem „Verein der
   gegenüber anderen Kulturen Sensibilität und
                                                            Stipendiaten     und    Freunde     des    Baden-
   Wertschätzung zu entwickeln. Das Baden-
                                                            Württemberg-STIPENDIUMs“ unterstützt.
   Württemberg-STIPENDIUM leistet damit einen
   substanziellen und beständigen Beitrag zur
                                                            Weitere Informationen unter
   Völkerverständigung.
                                                            www.bw-stipendium.de und
                                                            www.bwstiftung.de
BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM
FÜR STUDIERENDE
VERFAHRENSHINWEISE, Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019

1. ALLGEMEINE PROGRAMMPUNKTE

Die Baden-Württemberg Stiftung schreibt das            Die regionale entwicklungspolitische Komponente
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende           (REK) hat vordringlich die Vergabe von Stipendien
an den Hochschulen des Landes aus. Ziel des Pro-       an Incoming-Studierende aus Entwicklungsländern
gramms ist es, entsprechend den Leitlinien des         zum Ziel. Stipendienaufenthalte von Outgoings
Baden-Württemberg-STIPENDIUMs für Studie-              können ebenfalls unterstützt werden.
rende, den internationalen Austausch von hoch-         Die Baden-Württemberg Stiftung erwartet ein trans-
qualifizierten deutschen und ausländischen Studie-     parentes Ausschreibungs- und Auswahlverfahren
renden und Doktoranden zu unterstützen und den         an den beteiligten Hochschulen. Neben Studienleis-
Hochschulen flexible Instrumente an die Seite zu       tungen sollen auch die soziale und interkulturelle
stellen, durch die ihre Internationalisierungs-        Kompetenz der Bewerbenden berücksichtigt wer-
strategien im Wettbewerb um die weltweit besten        den. Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit
Studierenden und Graduierten unterstützt werden.       im Auswahlverfahren werden vorausgesetzt.

Die Verfahrenshinweise zum Baden-Württemberg-          Die Einhaltung der Ziele und Leitlinien durch die
STIPENDIUM für Studierende gelten für das Nor-         Hochschulen kann als Kriterium bei der nächsten
malprogramm zur Stipendienvergabe, die Projekte        Verteilung der Budgets herangezogen werden. Die
im Rahmen von BWS plus, als auch für die - regio-      Baden-Württemberg Stiftung behält sich vor, auf
nale entwicklungspolitische Komponente (REK) im        Basis der Berichte der Hochschulen Schwerpunkte
Austausch mit Ländern Afrikas, der Karibik und des     für folgende Stipendienjahre als spezifische Ziele
Pazifiks (AKP-Staaten) sowie den Least-Developed-      vorzugeben.
Countries (LDC) und weiteren im Programm
schwach vertretenen Ländern (alle übrigen Länder       Die Baden-Württemberg Stiftung hat für die Durch-
des afrikanischen Kontinents sowie derzeit Indien,     führung des Programms Baden-Württemberg Inter-
Vietnam, Palästina, Bolivien, Kolumbien, Peru und      national – Gesellschaft für internationale wirtschaft-
Venezuela).                                            liche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
                                                       (bw-i) als Programmdienstleister beauftragt.
Durch das Baden-Württemberg-STIPENDIUM sollen          Weitere         Informationen        sind       unter
die Bindungen zwischen den Hochschulen des             www.bwstiftung.de, www.bw-stipendium.de oder auf
Landes und ausländischen Hochschulen aufgebaut         BWS-World, dem Online-Portal des Baden-
und angeregt sowie grundsätzlich nach dem Prinzip      Württemberg-STIPENDIUMs,          unter    www.bws-
der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden.   world.de abrufbar.
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019

1.1 ZIELGRUPPE                                                     Baden-Württemberg Stiftung empfiehlt den Hoch-
                                                                   schulen, die Höhe der monatlichen Stipendiensätze
1.1.1 INLÄNDISCHE STUDIERENDE                                      mindestens 200 Euro über den Mindestbeträgen
Das Programm wendet sich an eingeschriebene                        anzusetzen.
Studierende und Postgraduierte aller Fach-                         Die Stipendiendauer im Austausch mit den AKP-
richtungen der beteiligten baden-württembergischen                 Staaten, den LDCs und den genannten weiteren
Hochschulen, die sehr gute und gute Leistungen                     Ländern beträgt grundsätzlich mindestens 2 Monate
vorweisen können und durch einen Studien- oder                     und maximal 11 Monate.
Forschungsaufenthalt im Ausland ihre fachliche und                 Bei der Stipendienhöhe und –dauer wird keine Un-
interkulturelle Kompetenz erweitern wollen. Der                    terscheidung zwischen den Bereichen Undergradu-
Begriff „inländisch“ umfasst alle, die einen Studien-              ate, Graduate sowie Doktoranden gemacht.
abschluss in Baden-Württemberg anstreben, ohne
Unterscheidung nach ihrem Herkunftsland.                           1.3 BEWERBUNGSVERFAHREN

1.1.2 AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE                                     1.3.1 AUSSCHREIBUNG
Aus dem Ausland kommen gute bis sehr gute Stu-                     Das Bewerbungsverfahren für ein Baden-
dierende und Postgraduierte ausländischer Partner-                 Württemberg-STIPENDIUM für Studierende erfolgt
hochschulen in Frage, die in Baden-Württemberg                     über das Online-Portal BWS-World. Das Baden-
einen Studienabschnitt oder einen Forschungsauf-                   Württemberg-STIPENDIUM ist an den Hochschulen
enthalt absolvieren wollen. Im Rahmen der REK                      öffentlich auszuschreiben. Dabei ist zu gewährleis-
können auch weitere Studierende einbezogen wer-                    ten, dass alle Studierenden die Möglichkeit haben,
den, deren Heimathochschulen keine Partnerhoch-                    sich über die entsprechenden Bewerbungs- und
schule in Baden-Württemberg haben. Es wird be-                     Vergabemodalitäten zu informieren. Die Hochschu-
grüßt, wenn mit diesen ausländischen Hochschulen                   len entwickeln hierzu eigene Verfahren, in denen
eine Partnerschaft angestrebt wird.                                die angebotenen Studienplätze nach Absprache mit
                                                                   ihren Partnerhochschulen bekannt gegeben wer-
                                                                   den. Unter dem Vorbehalt der jährlichen Zustim-
1.2 STIPENDIENHÖHE                                                 mung des Aufsichtsrats der Baden-Württemberg
UND STIPENDIENDAUER                                                Stiftung zur Fortführung des Programms sollen die
                                                                   Hochschulen       auf   das      Baden-Württemberg-
Für die Stipendien gelten folgende monatliche Min-                 STIPENDIUM dauerhaft im Internet oder durch
dest- und Höchstbeträge:                                           Daueraushänge etc. hinweisen und können auch
                                                                   gegenüber ihren ausländischen Partnerhochschulen
   Mindesthöhe:                                                   einen längerfristigen Vorlauf praktizieren.
            o Incoming: 700 Euro
            o Outgoing: 600 Euro
   Maximale Höhe: 1.400 Euro                                      1.3.2 BEWERBUNGSUNTERLAGEN
                                                                   Folgende Unterlagen müssen bei der Bewerbung
Die Mindeststipendiendauer im Normalprogramm                       eingereicht und in BWS-World hochgeladen
und in den BWS plus-Projekten beträgt 3 Monate.                    werden:
Maximal können 11 Monate (2 Semester à 5 Mona-
te, 1 Monat Sprachkurs) gefördert werden. Die

                                                                                                               0 0 2
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019

   Motivationsschreiben  mit   Angaben     zum                    Qualität der Studienleistungen die soziale und inter-
    bisherigen Studium                                             kulturelle Kompetenz der Bewerber. Bei der Aus-
   Lebenslauf                                                     wahl ist darüber hinaus auf Chancengleichheit und
   Notennachweis, z.B. Hochschulabschluss- bzw.                   Chancengerechtigkeit zu achten. Die Hochschulen
    Hochschulzwischenzeugnis                                       haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer jeweiligen
                                                                   Internationalisierungsstrategie (z.B. im Hinblick auf
Die Hochschulen geben vor, welche Nachweise                        bestimmte Austauschprogramme) das Auswahl-
dem Bewerbungsantrag zusätzlich beizufügen sind.                   verfahren auf Studierende ausgewählter Fachrich-
Dies kann z.B. folgende Dokumente umfassen:                        tungen zu beschränken.

   Immatrikulationsnachweis                                       Im Normalprogramm reichen die Hochschulen bis
   Bestätigung der erforderlichen Fremd-                          zum 30. April eines Jahres über BWS-World bei
    sprachenkenntnisse                                             bw-i mindestens 60 % ihrer Auswahlvorschläge für
   Gutachten eines/einer betreuenden Hochschul-                   das kommende Stipendienjahr ein. Die Auswahlvor-
    lehrers/Hochschullehrerin der Heimathochschu-                  schläge werden in der Zentralen Stipendienkom-
    le                                                             mission (ZSK) beraten. Anschließend erfolgt eine
                                                                   Beschlussempfehlung dieser Kommission an die
Die Bewerbungsanträge der inländischen Studie-                     Baden-Württemberg      Stiftung.     Der     Baden-
renden sind in Abstimmung mit dem Akademischen                     Württemberg Stiftung obliegt die alleinige Entschei-
Auslandsamt       der     jeweiligen    baden-                     dung über die endgültige Auswahl. Das Ergebnis
württembergischen Hochschule in BWS-World ein-                     wird den Bewerberinnen und Bewerbern durch die
zugeben; ausländische Studierende bewerben sich                    Baden-Württemberg Stiftung mitgeteilt.
in Abstimmung mit ihrer Heimathochschule eben-
falls über BWS-World.                                              1.4.2 AUSWAHL DER STUDIENORTE IM
                                                                   AUSLAND
1.3.3 BEWERBUNGSTERMIN                                             Die Auswahl der Studienorte im Ausland erfolgt
Der Termin für den Bewerbungsschluss im Normal-                    durch Absprachen der baden-württembergischen
programm und in der REK wird von den Hochschu-                     Hochschulen bzw. einzelner Fakultäten, Fach-
len festgesetzt und ist in der Regel der 31. März.                 bereiche oder Wissenschaftler mit ausländischen
                                                                   Hochschulen. Es sollen Vereinbarungen über die
1.4 VERGABE DER STIPENDIEN                                         Aufnahme deutscher Austauschstudierender für in
                                                                   der Regel ein akademisches Jahr und ggf. über die
1.4.1 AUSWAHL DER STIPENDIATINNEN UND                              Gebührenbefreiung getroffen werden.
STIPENDIATEN
Die Hochschulen erstellen – in Abstimmung mit den
ausländischen Partnerhochschulen – im Rahmen                       1.5 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN
der Vergaberichtlinien eine Vorschlagsliste geeigne-               STIPENDIENPROGRAMMEN UND
ter Bewerberinnen und Bewerber. Die Auswahl der                    FÖRDERINSTRUMENTEN
Stipendiatinnen und Stipendiaten für die Aufnahme                  Erhalten Studierende andere Stipendien, die spezi-
in die Vorschlagsliste erfolgt durch eine von der                  ell der Förderung eines Auslandsstudiums dienen,
Hochschule einzurichtende Auswahlkommission.                       ist die Gewährung eines Baden-Württemberg-
Kriterien für die Auswahl sind neben einer hohen                   STIPENDIUMs im gleichen Zeitraum nicht möglich.

                                                                                                                 0 0 3
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019

Stipendien, die nicht speziell diesem Zweck dienen                 tional zu senden. Die Abgabe der Erklärung ist
bzw. ergänzende Leistungen darstellen (z.B. Reise-                 Voraussetzung für die Überweisung der Stipendi-
kostenzuschuss,     kostenfreier    Wohnheimplatz),                enmittel und der Betreuungspauschale (vgl. Ziff.
treten mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM                        2.7) an die Hochschulen.
nicht in Konkurrenz. BAföG-Empfänger beachten
das entsprechende Merkblatt auf BWS-World.                         2.1.3 AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL
                                                                   AN DIE HOCHSCHULEN
                                                                   Den Hochschulen wird nach Vorlage der unter-
2. AUFGABEN DER HOCHSCHULEN                                        zeichneten Verpflichtungserklärung und der Aus-
                                                                   wahlvorschläge zu Beginn des Stipendienjahres –
2.1 PROGRAMMDURCHFÜHRUNG                                           zum 1. August – ein Abschlag in Höhe von 70 %
Die am Baden-Württemberg-STIPENDIUM teilneh-                       des Gesamtbudgets überwiesen. Die Auszahlung in
menden Hochschulen verpflichten sich, das Pro-                     Höhe von bis zu weiteren 30 % des Budgets erfolgt
gramm für die Baden-Württemberg Stiftung abzuwi-                   zum 1. April des Folgejahres. Voraussetzung hierfür
ckeln. Sie beachten die Leitlinien und Verfahrens-                 ist die Vorlage der Mittelanforderung zum
hinweise der Baden-Württemberg Stiftung bei der                    31. Januar an Baden-Württemberg International
                                                                   (vgl. 2.10.6)
Umsetzung des Stipendienprogramms und empfeh-
                                                                   Bei allen Hochschulen mit einem Budget von maxi-
len nur hochqualifizierte und leistungsstarke Bewer-
                                                                   mal 15.000 Euro wird der Gesamtbetrag im August
berinnen und Bewerber an die Baden-Württemberg
                                                                   ausbezahlt. Eine Mittelanforderung zum 31. Januar
Stiftung. Sie müssen hierfür ein Verfahren gewähr-
                                                                   des Folgejahres ist hier nicht mehr erforderlich.
leisten, das die Auswahl der besten Bewerberinnen
und Bewerber sicherstellt.
                                                                   2.2 PROGRAMMDURCHFÜHRUNG im Rahmen
                                                                   der regionalen entwicklungspolitischen Kompo-
Folgende Punkte unter 2.1 gelten für das Normal-
                                                                   nente (REK)
programm im Baden-Württemberg-STIPENDIUM für
                                                                   Die am Baden-Württemberg-STIPENDIUM teilneh-
Studierende:
                                                                   menden Hochschulen verpflichten sich, das Pro-
                                                                   gramm für die Baden-Württemberg Stiftung abzuwi-
2.1.1 STIPENDIENBUDGET UND
                                                                   ckeln. Sie beachten die Leitlinien und Verfahrens-
TREUHANDKONTO
                                                                   hinweise der Baden-Württemberg Stiftung bei der
Auf der Basis einer jährlich mit der Baden-
                                                                   Umsetzung des Stipendienprogramms und empfeh-
Württemberg Stiftung abzuschließenden Verpflich-
                                                                   len nur hochqualifizierte und leistungsstarke Bewer-
tungserklärung erhalten die Hochschulen im Nor-
                                                                   berinnen und Bewerber an die Baden-Württemberg
malprogramm Stipendienmittel auf ein Treuhand-
                                                                   Stiftung. Sie müssen hierfür ein Verfahren gewähr-
konto. Die Mittel für das Baden-Württemberg-
                                                                   leisten, das die Auswahl der besten Bewerberinnen
STIPENDIUM dürfen nicht als eigene Mittel in den
                                                                   und Bewerber sicherstellt.
Haushalt eingestellt, sondern müssen treuhände-
                                                                   Folgende Punkte unter 2.2 gelten für den Austausch
risch verwaltet werden.
                                                                   im Rahmen der REK, also dem Austausch mit AKP-
                                                                   Staaten, LDCs sowie weiteren im Baden-
2.1.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
                                                                   Württemberg-STIPENDIUM            für    Studierende
Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen
                                                                   schwach vertretenen Ländern (vgl. 1 Abs.2).
Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30.
April eines Jahres an Baden-Württemberg Interna-

                                                                                                                0 0 4
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019

2.2.1 STIPENDIENBUDGET                                             2.2.3 AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL
UND TREUHANDKONTO                                                  AN DIE HOCHSCHULEN
Die Vergabe der Stipendienmittel an die Hochschu-                  Den Hochschulen wird nach Vorlage der unter-
len erfolgt analog zum Vergabeverfahren im Nor-                    zeichneten Verpflichtungserklärung das im Rahmen
malprogramm (vgl. Ziff. 2.1). Die Hochschulen wer-                 der REK bereitgestellte Zusatzbudget für das Sti-
den zunächst über die zur Verfügung stehenden                      pendienjahr vor dessen Beginn – im August – über-
Mittel informiert. Entsprechend der Internationalisie-             wiesen.
rungsstrategie haben die Hochschulen die Möglich-
keit, diese länderbezogenen Mittel im Stipendienjahr               2.3 HÖHE DER STIPENDIENSÄTZE
2019/20 einzusetzen, gegebenenfalls weiteren                       Für die Stipendiensätze gelten Rahmenvorgaben
Mittelbedarf anzumelden oder bei fehlender Nach-                   (vgl. Punkt 1.2). Durch den Verzicht auf exakt fest-
frage die Mittel nicht zu nutzen. Die Rückmeldungen                gelegte Stipendiensätze wird den Hochschulen die
der Hochschulen erfolgen bis zur definierten Frist                 Möglichkeit gegeben, individuell auf die jeweiligen
vom 30. April2019. Danach werden die Rückmel-                      Notwendigkeiten zugeschnittene Modelle und Ein-
dungen ausgewertet und Mittel, die nicht in An-                    zellösungen zu entwickeln. Dabei spielen z.B. die
spruch genommen werden, auf die Hochschulen                        Entfernung zur Gasthochschule, die Lebenshal-
verteilt, die zusätzlichen Bedarf angemeldet haben.                tungskosten im Gastland, ein mögliches Währungs-
Die Auszahlung der Mittel erfolgt analog des Verfah-               gefälle, besondere Visabedingungen sowie die
rens im Normalprogramm (vgl. Ziff. 2.1.1) auf Basis                Dauer des geförderten Auslandsstudiums eine Rol-
einer separaten mit der Baden-Württemberg-                         le.
Stiftung abzuschließenden Verpflichtungserklärung.
Die Mittel im Rahmen der REK sind separat von den                  2.4 STIPENDIUMSVERTRAG
Mitteln für das Normalprogramm des Baden-                          Nach der Zustimmung der Baden-Württemberg
Württemberg-STIPENDIUMs zu verwalten. Sie                          Stiftung erhalten die ausgewählten Stipendiatinnen
dürfen nicht als eigene Mittel in den Haushalt einge-              und Stipendiaten einen Stipendiumsvertrag. Ohne
stellt, sondern müssen treuhänderisch verwaltet                    Vorlage eines unterzeichneten Stipendiumsvertrags
werden.                                                            dürfen keine Stipendienmittel ausbezahlt werden.
                                                                   Die Rückgabe des unterzeichneten Stipendiums-
2.2.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG                                      vertrags an die Hochschulen und das Hochladen
Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen                 des Vertrags auf BWS-World ist Voraussetzung für
Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30.                 die Stipendienauszahlung.
April eines Jahres an Baden-Württemberg Interna-
tional zu senden. Die Abgabe der Erklärung ist                     2.5 AUSZAHLUNG DER STIPENDIEN
Voraussetzung für die Überweisung der Stipendi-                    Die Hochschulen zahlen nach Eingang der unter-
enmittel und der Betreuungspauschale (vgl. Ziff.                   zeichneten Stipendiumsverträge durch die Stipendi-
2.7) an die Hochschulen.                                           atinnen und Stipendiaten an diese in der Regel
                                                                   monatlich aus, rechnen die Mittel ab und berichten
                                                                   der Baden-Württemberg Stiftung.
                                                                   Bei Studienaufenthalten baden-württembergischer
                                                                   Studierender an Hochschulen in Überseeländern
                                                                   oder in Ländern mit erschwertem Zahlungsverkehr

                                                                                                                0 0 5
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019

kann die Auszahlung des Stipendienbetrags pau-                     Die Betreuung stellt eine Dienstleistung für die Ba-
schal vor Beginn des Auslandsaufenthalts erfolgen.                 den-Württemberg Stiftung dar. Zur Berichterstellung
                                                                   vgl. 2.10.4.

2.6 ERFAHRUNGSBERICHTE DER
STIPENDIATINNEN UND STIPENDIATEN                                   2.8 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
                                                                   Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert die
Ein Formblatt inkl. Hinweisen zur Erstellung der                   Bindung der Stipendiatinnen und Stipendiaten an das
Erfahrungsberichte ist in BWS-World auf Deutsch                    Land Baden-Württemberg. Die Baden-Württemberg
und Englisch verfügbar. Die Hochschulen achten                     Stiftung baut das Netzwerk der Stipendiatinnen und
darauf, dass sich die Qualität der Erfahrungsberich-               Stipendiaten kontinuierlich aus. Dabei wird sie durch
te an den vorgegebenen Standards orientiert und                    die Regional Chapters und den „Verein der Stipendia-
dass die Erfahrungsberichte innerhalb von vier                     ten und Freunde des              Baden-Württemberg-
Wochen nach Ende des Stipendienzeitraums in                        STIPENDIUMs“ unterstützt.
elektronischer Form über BWS-World eingereicht
werden.                                                            Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist als Marke
                                                                   der Baden-Württemberg Stiftung etabliert. Logo und
2.7 BETREUUNGSMITTEL                                               Schriftzug (Wort-Bild-Marke) sind angemeldet und
Die Baden-Württemberg Stiftung stellt, um eine                     von den Hochschulen in Verbindung mit dem Logo
umfassende Betreuung der Stipendiatinnen und -                     der Baden-Württemberg Stiftung zu verwenden. Die
Stipendiaten im Baden-Württemberg-STIPENDIUM                       Logos und das Merkblatt zur Presse- und Öffentlich-
sicherzustellen, den Hochschulen Betreuungsmittel                  keitsarbeit finden Sie auf BWS-World im Bereich
zur Verfügung. Im Normalprogramm sind dies bis zu                  Dokumente der Gruppe Hochschulkoordinatoren. Im
einem Stipendienbudget in Höhe von 25.000 Euro                     Schriftverkehr ist grundsätzlich der Begriff Baden-
pauschal 1.000 Euro. Bei darüber liegenden Stipen-                 Württemberg-STIPENDIUM zu verwenden. In der
dienbudgets sind 4 % der Gesamtsumme vorgese-                      Kommunikation mit der Öffentlichkeit, z.B. auf den
hen.                                                               Internet-Seiten der Hochschulen, ist auf das Baden-
Im Rahmen der REK stehen bei einem Stipendien-                     Württemberg-STIPENDIUM für Studierende und den
budget von bis zu 10.000 Euro pauschal 1.000 Euro                  Stipendiengeber Baden-Württemberg Stiftung hinzu-
Betreuungsmittel zur Verfügung. Bei darüber lie-                   weisen.
genden Stipendienbudgets sind 10 % der Gesamt-
summe vorgesehen.                                                  2.9 FRISTEN
                                                                   Im Normalprogramm und im Rahmen der REK sind
Die Betreuung umfasst die Vorbereitung der Out-                    die unten genannten Fristen und Aufgaben verbind-
goings, das Begleiten der Incomings sowie die Or-                  lich. Fristen und Aufgaben zu BWS plus werden in
ganisation von Veranstaltungen für die Stipendiatin-               den jeweiligen Projektverträgen geregelt.
nen und Stipendiaten mit dem Ziel, ihre Bindung zum
Programm zu unterstützen. Darüber hinaus sind mit
den Betreuungsmitteln auch die generellen Verwal-
tungsaufgaben in der Abwicklung des Baden-
Württemberg-STIPENDIUMs abgedeckt.

                                                                                                                 0 0 6
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019

2.10.1 AUSWAHLVORSCHLÄGE                                           Stipendienjahr ausgezahlten Mittel dem Programm-
ZUM 30. APRIL                                                      dienstleister Baden-Württemberg International vorzu-
Die Hochschulen reichen bis zum 30. April eines                    legen. Dem Verwendungsnachweis ist eine Liste der
Jahres über BWS-World bei Baden-Württemberg                        vergebenen Stipendien mit Name, Angaben zu Höhe,
International mindestens 60 % ihrer Auswahlvor-                    Dauer und Zeitraum des Stipendiums beizufügen.
schläge für das kommende Stipendienjahr ein.                       Hierzu sind die Vorlagen der Baden-Württemberg
Auswahlvorschläge für das Normalprogramm und                       Stiftung zu nutzen, die in BWS-World zur Verfügung
die REK sind separat einzureichen.                                 stehen.
                                                                   Verwendungsnachweise für das Normalprogramm
2.10.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG                                     und für die REK sind separat vorzulegen.
ZUM 30. APRIL
Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen                 2.10.6 MITTELANFORDERUNG
Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30.                 ZUM 31. JANUAR
April eines Jahres an Baden-Württemberg Internati-                 Die Mittelanforderungen zum Sommersemester in
onal zu senden (vgl. 2.1.2)                                        Höhe von 30 % des Gesamtbudgets des laufenden
Hochschulen, die Mittel sowohl aus dem Normal-                     Jahrgangs sind zum 31. Januar an Baden-
programm als auch der REK in Anspruch nehmen                       Württemberg International zu senden. Ausgenom-
möchten, müssen zwei separate Verpflichtungser-                    men sind Hochschulen mit einem Budget von ma-
klärungen einreichen.                                              ximal 15.000 Euro (siehe auch Punkt 2.1.3).
                                                                   Im Rahmen der REK erfolgt die Auszahlung der
2.10.3 KONTODATEN ZUM 30. APRIL                                    Stipendienmittel in der Regel einmalig vor Beginn
Im Zuge der Vorbereitung zum kommenden Stipen-                     des Stipendienjahres (vgl. Ziff. 2.2.3.)
dienjahr teilen die Hochschulen ihre Kontodaten bis
zum 30. April mit. Die Auszahlung der Stipendien-                  2.10.7 ABSCHLUSSBERICHT
budgets an die Hochschulen erfolgt durch die Ba-                   ZUM 31. JANUAR DES FOLGEJAHRES
den-Württemberg Stiftung (vgl. Punkt 2.1.3 und                     Der Abschlussbericht eines Stipendienjahres jeder
2.2.3).                                                            Hochschule ist spätestens zum 31. Januar des
                                                                   Folgejahres bei Baden-Württemberg International
2.10.4 BERICHTE UND UMFRAGEN                                       vorzulegen. Er soll die bei der Durchführung des
ZUM 30. APRIL                                                      Programms gewonnenen Erfahrungen und ggf.
Im Zuge der Qualitätssicherung im Baden-                           Verbesserungsvorschläge beschreiben und eine
Württemberg-STIPENDIUM reichen die Hochschu-                       Übersicht über die Gesamtkostenabrechnung der
len Berichte ein und beteiligen sich an Umfragen                   ausbezahlten Mittel enthalten. Außerdem sollen die
auf BWS-World. Die relevanten Themen werden mit                    Maßnahmen zur Betreuung der Stipendiatinnen und
dem Versand der Verpflichtungserklärungen zu                       Stipendiaten durch die Hochschulen dargestellt
Beginn des Kalenderjahres an die Hochschulen                       werden.
kommuniziert.                                                      Über die bei der Durchführung des Programms im
                                                                   Rahmen der REK gewonnenen Erfahrungen und
2.10.5 VERWENDUNGSNACHWEIS                                         ggf. Verbesserungsvorschläge sowie die entspre-
ZUM 30. SEPTEMBER                                                  chende Kostenabrechnung der ausbezahlten Mittel
Zum 30. September eines jeden Jahres ist der Ver-                  im Rahmen der REK ist gesondert zu berichten.
wendungsnachweis für die im vorangegangenen

                                                                                                                0 0 7
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019

2.11 ZUWIDERHANDLUNG                                                   fahrungsbericht soll fünf DIN-A4 Seiten nicht
Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen oder Auf-                    überschreiten. Ein Formblatt inkl. Hinweise zur
gaben wird die jeweilige Hochschule automatisch von                    Erstellung des Erfahrungsberichts ist in den
der Mittelvergabe für das folgende Stipendienjahr im                   Sprachen Deutsch und Englisch auf BWS-
Normalprogramm ausgeschlossen.                                         World verfügbar.
                                                                      Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Baden-
                                                                       Württemberg verpflichten sich außerdem, wäh-
                                                                       rend ihres Auslandsaufenthalts auf geeignete
3. AUFGABEN DER STIPENDIATINNEN                                        Weise an der Gasthochschule über das Baden-
UND STIPENDIATEN DES                                                   Württemberg-STIPENDIUM und den Studien-
BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUMS                                          standort Baden-Württemberg zu informieren
                                                                       (z.B. Vortrag, Power-Point-Präsentation, Infor-
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten                      mationsblätter etc.). Die entsprechenden Vorla-
sich im Stipendiumsvertrag, der ihnen von der Ba-                      gen sind auf BWS-World hinterlegt.
den-Württemberg Stiftung zugeleitet wird, zu einem
ordnungsgemäßen Studium bzw. Forschungsauf-
enthalt im Ausland. Sie sind ferner verpflichtet,                  4. KONTAKT
    die Gast- oder die Heimathochschule sofort
     schriftlich zu informieren, wenn sie ihr Studium              Bei Fragen wenden Sie           sich   bitte   an   den
     bzw. ihren Forschungsaufenthalt unterbrechen                  Programmdienstleister:
     oder abbrechen müssen,
    im Laufe der Finanzierung kein anderes Sti-                   Baden-Württemberg International
     pendium zur Förderung eines Auslandsstudi-                    Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und
     ums zu beziehen (siehe auch Punkt 1.5),                       wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
    an Veranstaltungen der Baden-Württemberg                      Haus der Wirtschaft
     Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg-                     Willi-Bleicher-Straße 19
     STIPENDIUMs teilzunehmen                                      70174 Stuttgart
    und einen Erfahrungsbericht über das Studium
     und den Aufenthalt im Gastland anzufertigen.                  Kontakt:
     Er ist von den Studierenden in digitaler Form                 studierende@bw-stipendium.de,
     spätestens einen Monat nach Ablauf des Sti-                   bwsplus@bw-stipendium.de
     pendiums in BWS-World einzustellen. Der Er-

                                                                                                                   0 0 8
Ergänzende Informationen zur Bewerbung für
                                  das Förderjahr 2019/2020 (WS’19/20 und/oder SS’20)
•    Pflichten der Stipendiaten
     Über das Studium und den Aufenthalt im Gastland ist ein Erfahrungsbericht anzufertigen. Er ist in elektronischer Form dem Akademischen
     Auslandsamt der Hochschule Aalen spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums vorzulegen. Darüber hinaus muss die Bewerbung in
     papier- und elektronischer Form über das Akademische Auslandsamt und das BWS-Portal erfolgen. Ebenso verpflichten sich Stipendiaten
     während ihres Auslandsaufenthaltes einen Vortrag über ihre Heimathochschule und ihr Heimatland zu halten.

•    Bewerbung
     Die Bewerbungsanträge der inländischen Studierenden sind im Akademischen Auslandsamt der Hochschule Aalen in ausgedruckter und
     unterschriebener Form einzureichen und zuvor online im BWS-Portal (www.bws-world.de) hochzuladen. Die Registrierung für das Portal erfolgt
     unter der folgenden Webadresse: https://www.bws-world.de/register-3-university/. Ausländische Studierende bewerben sich zunächst an ihrer
     Heimathochschule und laden anschließend ihre Unterlagen ebenfalls im BWS-Portal hoch. Alle Bewerbungen müssen bis 31. März 2019 in
     ausgedruckter und unterschriebener Form beim Akademischen Auslandsamt der Hochschule Aalen eingehen (Eingangsdatum).

     FOLGENDE UNTERLAGEN SIND EINZUREICHEN (Abweichung zu Punk 1.3.2):
      1.   Bewerbungs-/Motivationsschreiben (auf Deutsch) mit Angaben zum bisherigen Studium und zum geplanten
           Auslandsaufenthalt einschließlich der vorgesehenen Dauer
      2.   Lebenslauf (auf Deutsch)
      3.   Immatrikulationsnachweis des zum 01.03.19 beginnenden Semesters
      4.   Nachweis Hochschulabschluss- bzw. Hochschulzwischenzeugnis/Vordiplom
      5.   Vollständiger Notenspiegel (Einzelnoten inkl. Noten des WS’18/19)
      6.   Ungewichteter bisheriger Durchschnitt (selbst ausrechnen und vermerken!)
      7.   Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse (entweder durch Note aus Studium oder sonstiges
           Sprachzeugnis wenn Sprache nicht im Studium gehabt)
      8.   Empfehlungsschreiben (auf Deutsch) des Professors der Heimathochschule, der gleichzeitig
           Partnerschaftsbeauftragter der ausgewählten Gasthochschule bzw. Auslandsbeauftragter des eigenen
           Studiengangs ist.
     (nur vollständige Bewerbungsunterlagen – beides: elektronisch und in Papierform – werden berücksichtigt! Die Verantwortung für die
     Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen liegt bei den Studierenden)

     Studierende der HS Aalen können Stipendienanträge für folgende Partneruniversitäten stellen
            •    Universidad de Belgrano, Argentinien (I)
            •    Universidad Nacional de Cuyo Mendoza, Argentinien (I, E)
            •    Yerevan State University, Armenien (B, C, I, IN)
            •    Universität Sarajevo, Bosnien & Herzegowina (E)
            •    Universidade do Estado de Santa Catarina, Florianopolis, Brasilien (B, I, W, M)
            •    Pontificia Universidad Católica de Valparaiso, Chile (A, I)
            •    China Jiliang University, Hangzhou, China (C, V*)
            •    Rajagiri School of Engineering and Technology, Kochi (M, P)
            •    Osaka University of Economics and Law, Japan (I, B, GM, W)
            •    Monterrey Tech., Mexiko (B, C, E, I, IN, M, T*, VI, W)
            •    Mandalay Technological University, Myanmar (M, P)
            •    Yangon University of Economics, Myanmar (B, GM, I, W)
            •    Yangon Technological University, Myanmar (M, P)
            •    Pontificia Universidad Católica del Peru, Lima, Peru (I)
            •    Central University of Technology, Bloemfontein, Südafrika (B, E, F/FR, I, IN, M, T*, VI, W)
            •    Vaal University of Technology, Südafrika (FR, GBA, M)
            •    Koreatech, Südkorea (E, IN, F, M, V*)
            •    University of Iringa, Tansania (B, I, VI)
            •    King Mongkut’s University of Technology North-Bangkok, Bangkok, Thailand (K)
            •    Chernivtsi National University, Chernivstsi, Ukraine (A, O, PH)
            •    Arcadia University, Glenside, USA (I, B, W)
            •    Auburn University, USA (E, IN)
            •    Black Hills State University, Spearfish, South Dakota USA (B, GM, I, W)
            •    California State University Fullerton, USA (I)
            •    Colorado School of Mines, Golden, USA (T*, M, P)
            •    East-Stroudsburg University, USA (B)
            •    New England College of Optometry, Boston, USA (A)
            •    Pacific University Oregon, Forest Grove, USA (A)
            •    South Dakota School of Mines and Technology, Rapid City, USA (E, F, IN, M, T*, V)
            •    University of Alabama, Huntsville, USA (B, C, E, I, IN, M, T*, WI)
            •    University of Maine, Orono USA (C, E, I, IN, M, VI, W)
            •    University of the Pacific, Stockton, USA (T*, M, P)
            •    University of South Alabama (C, IN)
    Bitte beachten: in manchen Fällen nur für Abschlussarbeiten bzw. praktische Studiensemester. Vor Bewerbung ist in jedem Fall Rücksprache mit
    dem AAA und dem eigenen Studiengang (Auslandsbeauftragte/n) zu halten. * = und Nachfolge-Studiengänge VV, VMG, VMM bzw. MBE/P/W.
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