BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE - LEITLINIEN - Hochschule ...
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BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE LEITLINIEN Die Baden-Württemberg Stiftung setzt sich für ein Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM unter- lebendiges und lebenswertes Baden-Württemberg stützt die Hochschulen bei der Entwicklung, Pfle- ge und Stärkung ihrer internationalen Beziehun- ein. Mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert sie den internationalen Austausch.. gen und bei der Positionierung im Wettbewerb. Es kann deshalb gezielt in die Internationalisierungsstrategie der jeweiligen Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Hochschule eingebunden werden. Studierende wendet sich an besonders qualifizier- te Studierende sowie Doktorandinnen und Dokto- randen baden-württembergischer Hochschulen Die Baden-Württemberg Stiftung erwartet ein und ihrer Partnerhochschulen im Ausland. transparentes Ausschreibungs- und Auswahlver- fahren an den beteiligten Hochschulen. Neben den Studienleistungen sollen dabei die soziale Die Stipendien kommen grundsätzlich zu gleichen und interkulturelle Kompetenz der Bewerberinnen Teilen Studierenden aus Baden-Württemberg und und Bewerber berücksichtigt werden. Das Aus- aus dem Ausland zugute. Die Baden-Württemberg wahlverfahren soll Chancengleichheit und Chan- Stiftung erwartet, dass von den beteiligten Hoch- cengerechtigkeit gewährleisten. schulen in der Regel auf die Erhebung von Studiengebühren verzichtet wird. Ein Ziel des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs ist die Bindung der Stipendiatinnen und Stipendia- Neben einem Studien- oder Forschungsaufenthalt ten an das Land Baden-Württemberg. Die bietet das Baden-Württemberg-STIPENDIUM den Baden-Württemberg Stiftung baut das weltweite Stipendiatinnen und Stipendiaten die Chance, Netzwerk der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch interkulturelle Erfahrungen in ihrer persönli- sowie Alumni kontinuierlich aus. Dabei wird sie chen Entwicklung und Kompetenz zu reifen sowie von den Regional Chapters und dem „Verein der gegenüber anderen Kulturen Sensibilität und Stipendiaten und Freunde des Baden- Wertschätzung zu entwickeln. Das Baden- Württemberg-STIPENDIUMs“ unterstützt. Württemberg-STIPENDIUM leistet damit einen substanziellen und beständigen Beitrag zur Weitere Informationen unter Völkerverständigung. www.bw-stipendium.de und www.bwstiftung.de
BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE VERFAHRENSHINWEISE, Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019 1. ALLGEMEINE PROGRAMMPUNKTE Die Baden-Württemberg Stiftung schreibt das Die regionale entwicklungspolitische Komponente Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende (REK) hat vordringlich die Vergabe von Stipendien an den Hochschulen des Landes aus. Ziel des Pro- an Incoming-Studierende aus Entwicklungsländern gramms ist es, entsprechend den Leitlinien des zum Ziel. Stipendienaufenthalte von Outgoings Baden-Württemberg-STIPENDIUMs für Studie- können ebenfalls unterstützt werden. rende, den internationalen Austausch von hoch- Die Baden-Württemberg Stiftung erwartet ein trans- qualifizierten deutschen und ausländischen Studie- parentes Ausschreibungs- und Auswahlverfahren renden und Doktoranden zu unterstützen und den an den beteiligten Hochschulen. Neben Studienleis- Hochschulen flexible Instrumente an die Seite zu tungen sollen auch die soziale und interkulturelle stellen, durch die ihre Internationalisierungs- Kompetenz der Bewerbenden berücksichtigt wer- strategien im Wettbewerb um die weltweit besten den. Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit Studierenden und Graduierten unterstützt werden. im Auswahlverfahren werden vorausgesetzt. Die Verfahrenshinweise zum Baden-Württemberg- Die Einhaltung der Ziele und Leitlinien durch die STIPENDIUM für Studierende gelten für das Nor- Hochschulen kann als Kriterium bei der nächsten malprogramm zur Stipendienvergabe, die Projekte Verteilung der Budgets herangezogen werden. Die im Rahmen von BWS plus, als auch für die - regio- Baden-Württemberg Stiftung behält sich vor, auf nale entwicklungspolitische Komponente (REK) im Basis der Berichte der Hochschulen Schwerpunkte Austausch mit Ländern Afrikas, der Karibik und des für folgende Stipendienjahre als spezifische Ziele Pazifiks (AKP-Staaten) sowie den Least-Developed- vorzugeben. Countries (LDC) und weiteren im Programm schwach vertretenen Ländern (alle übrigen Länder Die Baden-Württemberg Stiftung hat für die Durch- des afrikanischen Kontinents sowie derzeit Indien, führung des Programms Baden-Württemberg Inter- Vietnam, Palästina, Bolivien, Kolumbien, Peru und national – Gesellschaft für internationale wirtschaft- Venezuela). liche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH (bw-i) als Programmdienstleister beauftragt. Durch das Baden-Württemberg-STIPENDIUM sollen Weitere Informationen sind unter die Bindungen zwischen den Hochschulen des www.bwstiftung.de, www.bw-stipendium.de oder auf Landes und ausländischen Hochschulen aufgebaut BWS-World, dem Online-Portal des Baden- und angeregt sowie grundsätzlich nach dem Prinzip Württemberg-STIPENDIUMs, unter www.bws- der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden. world.de abrufbar.
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019 1.1 ZIELGRUPPE Baden-Württemberg Stiftung empfiehlt den Hoch- schulen, die Höhe der monatlichen Stipendiensätze 1.1.1 INLÄNDISCHE STUDIERENDE mindestens 200 Euro über den Mindestbeträgen Das Programm wendet sich an eingeschriebene anzusetzen. Studierende und Postgraduierte aller Fach- Die Stipendiendauer im Austausch mit den AKP- richtungen der beteiligten baden-württembergischen Staaten, den LDCs und den genannten weiteren Hochschulen, die sehr gute und gute Leistungen Ländern beträgt grundsätzlich mindestens 2 Monate vorweisen können und durch einen Studien- oder und maximal 11 Monate. Forschungsaufenthalt im Ausland ihre fachliche und Bei der Stipendienhöhe und –dauer wird keine Un- interkulturelle Kompetenz erweitern wollen. Der terscheidung zwischen den Bereichen Undergradu- Begriff „inländisch“ umfasst alle, die einen Studien- ate, Graduate sowie Doktoranden gemacht. abschluss in Baden-Württemberg anstreben, ohne Unterscheidung nach ihrem Herkunftsland. 1.3 BEWERBUNGSVERFAHREN 1.1.2 AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE 1.3.1 AUSSCHREIBUNG Aus dem Ausland kommen gute bis sehr gute Stu- Das Bewerbungsverfahren für ein Baden- dierende und Postgraduierte ausländischer Partner- Württemberg-STIPENDIUM für Studierende erfolgt hochschulen in Frage, die in Baden-Württemberg über das Online-Portal BWS-World. Das Baden- einen Studienabschnitt oder einen Forschungsauf- Württemberg-STIPENDIUM ist an den Hochschulen enthalt absolvieren wollen. Im Rahmen der REK öffentlich auszuschreiben. Dabei ist zu gewährleis- können auch weitere Studierende einbezogen wer- ten, dass alle Studierenden die Möglichkeit haben, den, deren Heimathochschulen keine Partnerhoch- sich über die entsprechenden Bewerbungs- und schule in Baden-Württemberg haben. Es wird be- Vergabemodalitäten zu informieren. Die Hochschu- grüßt, wenn mit diesen ausländischen Hochschulen len entwickeln hierzu eigene Verfahren, in denen eine Partnerschaft angestrebt wird. die angebotenen Studienplätze nach Absprache mit ihren Partnerhochschulen bekannt gegeben wer- den. Unter dem Vorbehalt der jährlichen Zustim- 1.2 STIPENDIENHÖHE mung des Aufsichtsrats der Baden-Württemberg UND STIPENDIENDAUER Stiftung zur Fortführung des Programms sollen die Hochschulen auf das Baden-Württemberg- Für die Stipendien gelten folgende monatliche Min- STIPENDIUM dauerhaft im Internet oder durch dest- und Höchstbeträge: Daueraushänge etc. hinweisen und können auch gegenüber ihren ausländischen Partnerhochschulen Mindesthöhe: einen längerfristigen Vorlauf praktizieren. o Incoming: 700 Euro o Outgoing: 600 Euro Maximale Höhe: 1.400 Euro 1.3.2 BEWERBUNGSUNTERLAGEN Folgende Unterlagen müssen bei der Bewerbung Die Mindeststipendiendauer im Normalprogramm eingereicht und in BWS-World hochgeladen und in den BWS plus-Projekten beträgt 3 Monate. werden: Maximal können 11 Monate (2 Semester à 5 Mona- te, 1 Monat Sprachkurs) gefördert werden. Die 0 0 2
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019 Motivationsschreiben mit Angaben zum Qualität der Studienleistungen die soziale und inter- bisherigen Studium kulturelle Kompetenz der Bewerber. Bei der Aus- Lebenslauf wahl ist darüber hinaus auf Chancengleichheit und Notennachweis, z.B. Hochschulabschluss- bzw. Chancengerechtigkeit zu achten. Die Hochschulen Hochschulzwischenzeugnis haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer jeweiligen Internationalisierungsstrategie (z.B. im Hinblick auf Die Hochschulen geben vor, welche Nachweise bestimmte Austauschprogramme) das Auswahl- dem Bewerbungsantrag zusätzlich beizufügen sind. verfahren auf Studierende ausgewählter Fachrich- Dies kann z.B. folgende Dokumente umfassen: tungen zu beschränken. Immatrikulationsnachweis Im Normalprogramm reichen die Hochschulen bis Bestätigung der erforderlichen Fremd- zum 30. April eines Jahres über BWS-World bei sprachenkenntnisse bw-i mindestens 60 % ihrer Auswahlvorschläge für Gutachten eines/einer betreuenden Hochschul- das kommende Stipendienjahr ein. Die Auswahlvor- lehrers/Hochschullehrerin der Heimathochschu- schläge werden in der Zentralen Stipendienkom- le mission (ZSK) beraten. Anschließend erfolgt eine Beschlussempfehlung dieser Kommission an die Die Bewerbungsanträge der inländischen Studie- Baden-Württemberg Stiftung. Der Baden- renden sind in Abstimmung mit dem Akademischen Württemberg Stiftung obliegt die alleinige Entschei- Auslandsamt der jeweiligen baden- dung über die endgültige Auswahl. Das Ergebnis württembergischen Hochschule in BWS-World ein- wird den Bewerberinnen und Bewerbern durch die zugeben; ausländische Studierende bewerben sich Baden-Württemberg Stiftung mitgeteilt. in Abstimmung mit ihrer Heimathochschule eben- falls über BWS-World. 1.4.2 AUSWAHL DER STUDIENORTE IM AUSLAND 1.3.3 BEWERBUNGSTERMIN Die Auswahl der Studienorte im Ausland erfolgt Der Termin für den Bewerbungsschluss im Normal- durch Absprachen der baden-württembergischen programm und in der REK wird von den Hochschu- Hochschulen bzw. einzelner Fakultäten, Fach- len festgesetzt und ist in der Regel der 31. März. bereiche oder Wissenschaftler mit ausländischen Hochschulen. Es sollen Vereinbarungen über die 1.4 VERGABE DER STIPENDIEN Aufnahme deutscher Austauschstudierender für in der Regel ein akademisches Jahr und ggf. über die 1.4.1 AUSWAHL DER STIPENDIATINNEN UND Gebührenbefreiung getroffen werden. STIPENDIATEN Die Hochschulen erstellen – in Abstimmung mit den ausländischen Partnerhochschulen – im Rahmen 1.5 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN der Vergaberichtlinien eine Vorschlagsliste geeigne- STIPENDIENPROGRAMMEN UND ter Bewerberinnen und Bewerber. Die Auswahl der FÖRDERINSTRUMENTEN Stipendiatinnen und Stipendiaten für die Aufnahme Erhalten Studierende andere Stipendien, die spezi- in die Vorschlagsliste erfolgt durch eine von der ell der Förderung eines Auslandsstudiums dienen, Hochschule einzurichtende Auswahlkommission. ist die Gewährung eines Baden-Württemberg- Kriterien für die Auswahl sind neben einer hohen STIPENDIUMs im gleichen Zeitraum nicht möglich. 0 0 3
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019 Stipendien, die nicht speziell diesem Zweck dienen tional zu senden. Die Abgabe der Erklärung ist bzw. ergänzende Leistungen darstellen (z.B. Reise- Voraussetzung für die Überweisung der Stipendi- kostenzuschuss, kostenfreier Wohnheimplatz), enmittel und der Betreuungspauschale (vgl. Ziff. treten mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM 2.7) an die Hochschulen. nicht in Konkurrenz. BAföG-Empfänger beachten das entsprechende Merkblatt auf BWS-World. 2.1.3 AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL AN DIE HOCHSCHULEN Den Hochschulen wird nach Vorlage der unter- 2. AUFGABEN DER HOCHSCHULEN zeichneten Verpflichtungserklärung und der Aus- wahlvorschläge zu Beginn des Stipendienjahres – 2.1 PROGRAMMDURCHFÜHRUNG zum 1. August – ein Abschlag in Höhe von 70 % Die am Baden-Württemberg-STIPENDIUM teilneh- des Gesamtbudgets überwiesen. Die Auszahlung in menden Hochschulen verpflichten sich, das Pro- Höhe von bis zu weiteren 30 % des Budgets erfolgt gramm für die Baden-Württemberg Stiftung abzuwi- zum 1. April des Folgejahres. Voraussetzung hierfür ckeln. Sie beachten die Leitlinien und Verfahrens- ist die Vorlage der Mittelanforderung zum hinweise der Baden-Württemberg Stiftung bei der 31. Januar an Baden-Württemberg International (vgl. 2.10.6) Umsetzung des Stipendienprogramms und empfeh- Bei allen Hochschulen mit einem Budget von maxi- len nur hochqualifizierte und leistungsstarke Bewer- mal 15.000 Euro wird der Gesamtbetrag im August berinnen und Bewerber an die Baden-Württemberg ausbezahlt. Eine Mittelanforderung zum 31. Januar Stiftung. Sie müssen hierfür ein Verfahren gewähr- des Folgejahres ist hier nicht mehr erforderlich. leisten, das die Auswahl der besten Bewerberinnen und Bewerber sicherstellt. 2.2 PROGRAMMDURCHFÜHRUNG im Rahmen der regionalen entwicklungspolitischen Kompo- Folgende Punkte unter 2.1 gelten für das Normal- nente (REK) programm im Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Die am Baden-Württemberg-STIPENDIUM teilneh- Studierende: menden Hochschulen verpflichten sich, das Pro- gramm für die Baden-Württemberg Stiftung abzuwi- 2.1.1 STIPENDIENBUDGET UND ckeln. Sie beachten die Leitlinien und Verfahrens- TREUHANDKONTO hinweise der Baden-Württemberg Stiftung bei der Auf der Basis einer jährlich mit der Baden- Umsetzung des Stipendienprogramms und empfeh- Württemberg Stiftung abzuschließenden Verpflich- len nur hochqualifizierte und leistungsstarke Bewer- tungserklärung erhalten die Hochschulen im Nor- berinnen und Bewerber an die Baden-Württemberg malprogramm Stipendienmittel auf ein Treuhand- Stiftung. Sie müssen hierfür ein Verfahren gewähr- konto. Die Mittel für das Baden-Württemberg- leisten, das die Auswahl der besten Bewerberinnen STIPENDIUM dürfen nicht als eigene Mittel in den und Bewerber sicherstellt. Haushalt eingestellt, sondern müssen treuhände- Folgende Punkte unter 2.2 gelten für den Austausch risch verwaltet werden. im Rahmen der REK, also dem Austausch mit AKP- Staaten, LDCs sowie weiteren im Baden- 2.1.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen schwach vertretenen Ländern (vgl. 1 Abs.2). Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30. April eines Jahres an Baden-Württemberg Interna- 0 0 4
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019 2.2.1 STIPENDIENBUDGET 2.2.3 AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL UND TREUHANDKONTO AN DIE HOCHSCHULEN Die Vergabe der Stipendienmittel an die Hochschu- Den Hochschulen wird nach Vorlage der unter- len erfolgt analog zum Vergabeverfahren im Nor- zeichneten Verpflichtungserklärung das im Rahmen malprogramm (vgl. Ziff. 2.1). Die Hochschulen wer- der REK bereitgestellte Zusatzbudget für das Sti- den zunächst über die zur Verfügung stehenden pendienjahr vor dessen Beginn – im August – über- Mittel informiert. Entsprechend der Internationalisie- wiesen. rungsstrategie haben die Hochschulen die Möglich- keit, diese länderbezogenen Mittel im Stipendienjahr 2.3 HÖHE DER STIPENDIENSÄTZE 2019/20 einzusetzen, gegebenenfalls weiteren Für die Stipendiensätze gelten Rahmenvorgaben Mittelbedarf anzumelden oder bei fehlender Nach- (vgl. Punkt 1.2). Durch den Verzicht auf exakt fest- frage die Mittel nicht zu nutzen. Die Rückmeldungen gelegte Stipendiensätze wird den Hochschulen die der Hochschulen erfolgen bis zur definierten Frist Möglichkeit gegeben, individuell auf die jeweiligen vom 30. April2019. Danach werden die Rückmel- Notwendigkeiten zugeschnittene Modelle und Ein- dungen ausgewertet und Mittel, die nicht in An- zellösungen zu entwickeln. Dabei spielen z.B. die spruch genommen werden, auf die Hochschulen Entfernung zur Gasthochschule, die Lebenshal- verteilt, die zusätzlichen Bedarf angemeldet haben. tungskosten im Gastland, ein mögliches Währungs- Die Auszahlung der Mittel erfolgt analog des Verfah- gefälle, besondere Visabedingungen sowie die rens im Normalprogramm (vgl. Ziff. 2.1.1) auf Basis Dauer des geförderten Auslandsstudiums eine Rol- einer separaten mit der Baden-Württemberg- le. Stiftung abzuschließenden Verpflichtungserklärung. Die Mittel im Rahmen der REK sind separat von den 2.4 STIPENDIUMSVERTRAG Mitteln für das Normalprogramm des Baden- Nach der Zustimmung der Baden-Württemberg Württemberg-STIPENDIUMs zu verwalten. Sie Stiftung erhalten die ausgewählten Stipendiatinnen dürfen nicht als eigene Mittel in den Haushalt einge- und Stipendiaten einen Stipendiumsvertrag. Ohne stellt, sondern müssen treuhänderisch verwaltet Vorlage eines unterzeichneten Stipendiumsvertrags werden. dürfen keine Stipendienmittel ausbezahlt werden. Die Rückgabe des unterzeichneten Stipendiums- 2.2.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG vertrags an die Hochschulen und das Hochladen Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen des Vertrags auf BWS-World ist Voraussetzung für Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30. die Stipendienauszahlung. April eines Jahres an Baden-Württemberg Interna- tional zu senden. Die Abgabe der Erklärung ist 2.5 AUSZAHLUNG DER STIPENDIEN Voraussetzung für die Überweisung der Stipendi- Die Hochschulen zahlen nach Eingang der unter- enmittel und der Betreuungspauschale (vgl. Ziff. zeichneten Stipendiumsverträge durch die Stipendi- 2.7) an die Hochschulen. atinnen und Stipendiaten an diese in der Regel monatlich aus, rechnen die Mittel ab und berichten der Baden-Württemberg Stiftung. Bei Studienaufenthalten baden-württembergischer Studierender an Hochschulen in Überseeländern oder in Ländern mit erschwertem Zahlungsverkehr 0 0 5
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019 kann die Auszahlung des Stipendienbetrags pau- Die Betreuung stellt eine Dienstleistung für die Ba- schal vor Beginn des Auslandsaufenthalts erfolgen. den-Württemberg Stiftung dar. Zur Berichterstellung vgl. 2.10.4. 2.6 ERFAHRUNGSBERICHTE DER STIPENDIATINNEN UND STIPENDIATEN 2.8 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert die Ein Formblatt inkl. Hinweisen zur Erstellung der Bindung der Stipendiatinnen und Stipendiaten an das Erfahrungsberichte ist in BWS-World auf Deutsch Land Baden-Württemberg. Die Baden-Württemberg und Englisch verfügbar. Die Hochschulen achten Stiftung baut das Netzwerk der Stipendiatinnen und darauf, dass sich die Qualität der Erfahrungsberich- Stipendiaten kontinuierlich aus. Dabei wird sie durch te an den vorgegebenen Standards orientiert und die Regional Chapters und den „Verein der Stipendia- dass die Erfahrungsberichte innerhalb von vier ten und Freunde des Baden-Württemberg- Wochen nach Ende des Stipendienzeitraums in STIPENDIUMs“ unterstützt. elektronischer Form über BWS-World eingereicht werden. Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist als Marke der Baden-Württemberg Stiftung etabliert. Logo und 2.7 BETREUUNGSMITTEL Schriftzug (Wort-Bild-Marke) sind angemeldet und Die Baden-Württemberg Stiftung stellt, um eine von den Hochschulen in Verbindung mit dem Logo umfassende Betreuung der Stipendiatinnen und - der Baden-Württemberg Stiftung zu verwenden. Die Stipendiaten im Baden-Württemberg-STIPENDIUM Logos und das Merkblatt zur Presse- und Öffentlich- sicherzustellen, den Hochschulen Betreuungsmittel keitsarbeit finden Sie auf BWS-World im Bereich zur Verfügung. Im Normalprogramm sind dies bis zu Dokumente der Gruppe Hochschulkoordinatoren. Im einem Stipendienbudget in Höhe von 25.000 Euro Schriftverkehr ist grundsätzlich der Begriff Baden- pauschal 1.000 Euro. Bei darüber liegenden Stipen- Württemberg-STIPENDIUM zu verwenden. In der dienbudgets sind 4 % der Gesamtsumme vorgese- Kommunikation mit der Öffentlichkeit, z.B. auf den hen. Internet-Seiten der Hochschulen, ist auf das Baden- Im Rahmen der REK stehen bei einem Stipendien- Württemberg-STIPENDIUM für Studierende und den budget von bis zu 10.000 Euro pauschal 1.000 Euro Stipendiengeber Baden-Württemberg Stiftung hinzu- Betreuungsmittel zur Verfügung. Bei darüber lie- weisen. genden Stipendienbudgets sind 10 % der Gesamt- summe vorgesehen. 2.9 FRISTEN Im Normalprogramm und im Rahmen der REK sind Die Betreuung umfasst die Vorbereitung der Out- die unten genannten Fristen und Aufgaben verbind- goings, das Begleiten der Incomings sowie die Or- lich. Fristen und Aufgaben zu BWS plus werden in ganisation von Veranstaltungen für die Stipendiatin- den jeweiligen Projektverträgen geregelt. nen und Stipendiaten mit dem Ziel, ihre Bindung zum Programm zu unterstützen. Darüber hinaus sind mit den Betreuungsmitteln auch die generellen Verwal- tungsaufgaben in der Abwicklung des Baden- Württemberg-STIPENDIUMs abgedeckt. 0 0 6
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019 2.10.1 AUSWAHLVORSCHLÄGE Stipendienjahr ausgezahlten Mittel dem Programm- ZUM 30. APRIL dienstleister Baden-Württemberg International vorzu- Die Hochschulen reichen bis zum 30. April eines legen. Dem Verwendungsnachweis ist eine Liste der Jahres über BWS-World bei Baden-Württemberg vergebenen Stipendien mit Name, Angaben zu Höhe, International mindestens 60 % ihrer Auswahlvor- Dauer und Zeitraum des Stipendiums beizufügen. schläge für das kommende Stipendienjahr ein. Hierzu sind die Vorlagen der Baden-Württemberg Auswahlvorschläge für das Normalprogramm und Stiftung zu nutzen, die in BWS-World zur Verfügung die REK sind separat einzureichen. stehen. Verwendungsnachweise für das Normalprogramm 2.10.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG und für die REK sind separat vorzulegen. ZUM 30. APRIL Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen 2.10.6 MITTELANFORDERUNG Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30. ZUM 31. JANUAR April eines Jahres an Baden-Württemberg Internati- Die Mittelanforderungen zum Sommersemester in onal zu senden (vgl. 2.1.2) Höhe von 30 % des Gesamtbudgets des laufenden Hochschulen, die Mittel sowohl aus dem Normal- Jahrgangs sind zum 31. Januar an Baden- programm als auch der REK in Anspruch nehmen Württemberg International zu senden. Ausgenom- möchten, müssen zwei separate Verpflichtungser- men sind Hochschulen mit einem Budget von ma- klärungen einreichen. ximal 15.000 Euro (siehe auch Punkt 2.1.3). Im Rahmen der REK erfolgt die Auszahlung der 2.10.3 KONTODATEN ZUM 30. APRIL Stipendienmittel in der Regel einmalig vor Beginn Im Zuge der Vorbereitung zum kommenden Stipen- des Stipendienjahres (vgl. Ziff. 2.2.3.) dienjahr teilen die Hochschulen ihre Kontodaten bis zum 30. April mit. Die Auszahlung der Stipendien- 2.10.7 ABSCHLUSSBERICHT budgets an die Hochschulen erfolgt durch die Ba- ZUM 31. JANUAR DES FOLGEJAHRES den-Württemberg Stiftung (vgl. Punkt 2.1.3 und Der Abschlussbericht eines Stipendienjahres jeder 2.2.3). Hochschule ist spätestens zum 31. Januar des Folgejahres bei Baden-Württemberg International 2.10.4 BERICHTE UND UMFRAGEN vorzulegen. Er soll die bei der Durchführung des ZUM 30. APRIL Programms gewonnenen Erfahrungen und ggf. Im Zuge der Qualitätssicherung im Baden- Verbesserungsvorschläge beschreiben und eine Württemberg-STIPENDIUM reichen die Hochschu- Übersicht über die Gesamtkostenabrechnung der len Berichte ein und beteiligen sich an Umfragen ausbezahlten Mittel enthalten. Außerdem sollen die auf BWS-World. Die relevanten Themen werden mit Maßnahmen zur Betreuung der Stipendiatinnen und dem Versand der Verpflichtungserklärungen zu Stipendiaten durch die Hochschulen dargestellt Beginn des Kalenderjahres an die Hochschulen werden. kommuniziert. Über die bei der Durchführung des Programms im Rahmen der REK gewonnenen Erfahrungen und 2.10.5 VERWENDUNGSNACHWEIS ggf. Verbesserungsvorschläge sowie die entspre- ZUM 30. SEPTEMBER chende Kostenabrechnung der ausbezahlten Mittel Zum 30. September eines jeden Jahres ist der Ver- im Rahmen der REK ist gesondert zu berichten. wendungsnachweis für die im vorangegangenen 0 0 7
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2019/20, Stand 10. Januar 2019 2.11 ZUWIDERHANDLUNG fahrungsbericht soll fünf DIN-A4 Seiten nicht Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen oder Auf- überschreiten. Ein Formblatt inkl. Hinweise zur gaben wird die jeweilige Hochschule automatisch von Erstellung des Erfahrungsberichts ist in den der Mittelvergabe für das folgende Stipendienjahr im Sprachen Deutsch und Englisch auf BWS- Normalprogramm ausgeschlossen. World verfügbar. Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Baden- Württemberg verpflichten sich außerdem, wäh- rend ihres Auslandsaufenthalts auf geeignete 3. AUFGABEN DER STIPENDIATINNEN Weise an der Gasthochschule über das Baden- UND STIPENDIATEN DES Württemberg-STIPENDIUM und den Studien- BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUMS standort Baden-Württemberg zu informieren (z.B. Vortrag, Power-Point-Präsentation, Infor- Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten mationsblätter etc.). Die entsprechenden Vorla- sich im Stipendiumsvertrag, der ihnen von der Ba- gen sind auf BWS-World hinterlegt. den-Württemberg Stiftung zugeleitet wird, zu einem ordnungsgemäßen Studium bzw. Forschungsauf- enthalt im Ausland. Sie sind ferner verpflichtet, 4. KONTAKT die Gast- oder die Heimathochschule sofort schriftlich zu informieren, wenn sie ihr Studium Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den bzw. ihren Forschungsaufenthalt unterbrechen Programmdienstleister: oder abbrechen müssen, im Laufe der Finanzierung kein anderes Sti- Baden-Württemberg International pendium zur Förderung eines Auslandsstudi- Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und ums zu beziehen (siehe auch Punkt 1.5), wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH an Veranstaltungen der Baden-Württemberg Haus der Wirtschaft Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg- Willi-Bleicher-Straße 19 STIPENDIUMs teilzunehmen 70174 Stuttgart und einen Erfahrungsbericht über das Studium und den Aufenthalt im Gastland anzufertigen. Kontakt: Er ist von den Studierenden in digitaler Form studierende@bw-stipendium.de, spätestens einen Monat nach Ablauf des Sti- bwsplus@bw-stipendium.de pendiums in BWS-World einzustellen. Der Er- 0 0 8
Ergänzende Informationen zur Bewerbung für das Förderjahr 2019/2020 (WS’19/20 und/oder SS’20) • Pflichten der Stipendiaten Über das Studium und den Aufenthalt im Gastland ist ein Erfahrungsbericht anzufertigen. Er ist in elektronischer Form dem Akademischen Auslandsamt der Hochschule Aalen spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums vorzulegen. Darüber hinaus muss die Bewerbung in papier- und elektronischer Form über das Akademische Auslandsamt und das BWS-Portal erfolgen. Ebenso verpflichten sich Stipendiaten während ihres Auslandsaufenthaltes einen Vortrag über ihre Heimathochschule und ihr Heimatland zu halten. • Bewerbung Die Bewerbungsanträge der inländischen Studierenden sind im Akademischen Auslandsamt der Hochschule Aalen in ausgedruckter und unterschriebener Form einzureichen und zuvor online im BWS-Portal (www.bws-world.de) hochzuladen. Die Registrierung für das Portal erfolgt unter der folgenden Webadresse: https://www.bws-world.de/register-3-university/. Ausländische Studierende bewerben sich zunächst an ihrer Heimathochschule und laden anschließend ihre Unterlagen ebenfalls im BWS-Portal hoch. Alle Bewerbungen müssen bis 31. März 2019 in ausgedruckter und unterschriebener Form beim Akademischen Auslandsamt der Hochschule Aalen eingehen (Eingangsdatum). FOLGENDE UNTERLAGEN SIND EINZUREICHEN (Abweichung zu Punk 1.3.2): 1. Bewerbungs-/Motivationsschreiben (auf Deutsch) mit Angaben zum bisherigen Studium und zum geplanten Auslandsaufenthalt einschließlich der vorgesehenen Dauer 2. Lebenslauf (auf Deutsch) 3. Immatrikulationsnachweis des zum 01.03.19 beginnenden Semesters 4. Nachweis Hochschulabschluss- bzw. Hochschulzwischenzeugnis/Vordiplom 5. Vollständiger Notenspiegel (Einzelnoten inkl. Noten des WS’18/19) 6. Ungewichteter bisheriger Durchschnitt (selbst ausrechnen und vermerken!) 7. Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse (entweder durch Note aus Studium oder sonstiges Sprachzeugnis wenn Sprache nicht im Studium gehabt) 8. Empfehlungsschreiben (auf Deutsch) des Professors der Heimathochschule, der gleichzeitig Partnerschaftsbeauftragter der ausgewählten Gasthochschule bzw. Auslandsbeauftragter des eigenen Studiengangs ist. (nur vollständige Bewerbungsunterlagen – beides: elektronisch und in Papierform – werden berücksichtigt! Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen liegt bei den Studierenden) Studierende der HS Aalen können Stipendienanträge für folgende Partneruniversitäten stellen • Universidad de Belgrano, Argentinien (I) • Universidad Nacional de Cuyo Mendoza, Argentinien (I, E) • Yerevan State University, Armenien (B, C, I, IN) • Universität Sarajevo, Bosnien & Herzegowina (E) • Universidade do Estado de Santa Catarina, Florianopolis, Brasilien (B, I, W, M) • Pontificia Universidad Católica de Valparaiso, Chile (A, I) • China Jiliang University, Hangzhou, China (C, V*) • Rajagiri School of Engineering and Technology, Kochi (M, P) • Osaka University of Economics and Law, Japan (I, B, GM, W) • Monterrey Tech., Mexiko (B, C, E, I, IN, M, T*, VI, W) • Mandalay Technological University, Myanmar (M, P) • Yangon University of Economics, Myanmar (B, GM, I, W) • Yangon Technological University, Myanmar (M, P) • Pontificia Universidad Católica del Peru, Lima, Peru (I) • Central University of Technology, Bloemfontein, Südafrika (B, E, F/FR, I, IN, M, T*, VI, W) • Vaal University of Technology, Südafrika (FR, GBA, M) • Koreatech, Südkorea (E, IN, F, M, V*) • University of Iringa, Tansania (B, I, VI) • King Mongkut’s University of Technology North-Bangkok, Bangkok, Thailand (K) • Chernivtsi National University, Chernivstsi, Ukraine (A, O, PH) • Arcadia University, Glenside, USA (I, B, W) • Auburn University, USA (E, IN) • Black Hills State University, Spearfish, South Dakota USA (B, GM, I, W) • California State University Fullerton, USA (I) • Colorado School of Mines, Golden, USA (T*, M, P) • East-Stroudsburg University, USA (B) • New England College of Optometry, Boston, USA (A) • Pacific University Oregon, Forest Grove, USA (A) • South Dakota School of Mines and Technology, Rapid City, USA (E, F, IN, M, T*, V) • University of Alabama, Huntsville, USA (B, C, E, I, IN, M, T*, WI) • University of Maine, Orono USA (C, E, I, IN, M, VI, W) • University of the Pacific, Stockton, USA (T*, M, P) • University of South Alabama (C, IN) Bitte beachten: in manchen Fällen nur für Abschlussarbeiten bzw. praktische Studiensemester. Vor Bewerbung ist in jedem Fall Rücksprache mit dem AAA und dem eigenen Studiengang (Auslandsbeauftragte/n) zu halten. * = und Nachfolge-Studiengänge VV, VMG, VMM bzw. MBE/P/W.
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