BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE - LEITLINIEN - Hochschule Aalen
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BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE LEITLINIEN Die Baden-Württemberg Stiftung setzt sich für ein Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM unter- lebendiges und lebenswertes Baden-Württemberg stützt die Hochschulen bei der Entwicklung, Pfle- ge und Stärkung ihrer internationalen Beziehun- ein. Mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert sie den internationalen Austausch. gen und bei der Positionierung im Wettbewerb. Es kann deshalb gezielt in die Internationalisierungsstrategie der jeweiligen Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Hochschule eingebunden werden. Studierende wendet sich an besonders qualifizier- te Studierende sowie Doktorandinnen und Dokto- randen baden-württembergischer Hochschulen Die Baden-Württemberg Stiftung erwartet ein und ihrer Partnerhochschulen im Ausland. transparentes Ausschreibungs- und Auswahlver- fahren an den beteiligten Hochschulen. Neben den Studienleistungen sollen dabei die soziale Die Stipendien kommen grundsätzlich zu gleichen und interkulturelle Kompetenz der Bewerberinnen Teilen Studierenden aus Baden-Württemberg und und Bewerber berücksichtigt werden. Das Aus- aus dem Ausland zugute. Die Baden-Württemberg wahlverfahren soll Chancengleichheit und Chan- Stiftung erwartet, dass von den beteiligten Hoch- cengerechtigkeit gewährleisten. schulen in der Regel auf die Erhebung von Studiengebühren verzichtet wird. Ein Ziel des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs ist die Bindung der Stipendiatinnen und Stipendia- Neben einem Studien- oder Forschungsaufenthalt ten an das Land Baden-Württemberg. Die bietet das Baden-Württemberg-STIPENDIUM den Baden-Württemberg Stiftung baut das weltweite Stipendiatinnen und Stipendiaten die Chance, Netzwerk der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch interkulturelle Erfahrungen in ihrer persönli- sowie Alumni kontinuierlich aus. Dabei wird sie chen Entwicklung und Kompetenz zu reifen sowie von den Regional Chapters und dem „Verein der gegenüber anderen Kulturen Sensibilität und Stipendiaten und Freunde des Baden- Wertschätzung zu entwickeln. Das Baden- Württemberg-STIPENDIUMs“ unterstützt. Württemberg-STIPENDIUM leistet damit einen substanziellen und beständigen Beitrag zur Weitere Informationen unter Völkerverständigung. www.bw-stipendium.de und www.bwstiftung.de
BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE VERFAHRENSHINWEISE, Stipendienjahr 2021/22, Stand 02.12.2020 1. ALLGEMEINE PROGRAMMPUNKTE und angeregt sowie grundsätzlich nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden. Die Baden-Württemberg Stiftung schreibt das Die regionale entwicklungspolitische Komponente Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende (REK) hat vordringlich die Vergabe von Stipendien an den Hochschulen des Landes aus. Ziel des Pro- an Incoming-Studierende aus Entwicklungsländern gramms ist es, entsprechend den Leitlinien des zum Ziel. Stipendienaufenthalte von Outgoings Baden-Württemberg-STIPENDIUMs für Studie- können ebenfalls unterstützt werden. rende, den internationalen Austausch von hoch- Die Baden-Württemberg Stiftung erwartet ein trans- qualifizierten deutschen und ausländischen Studie- parentes Ausschreibungs- und Auswahlverfahren renden und Doktoranden zu unterstützen und den an den beteiligten Hochschulen. Neben Studienleis- Hochschulen flexible Instrumente an die Seite zu tungen sollen auch die soziale und interkulturelle stellen, durch die ihre Internationalisierungs- Kompetenz der Bewerbenden berücksichtigt wer- strategien im Wettbewerb um die weltweit besten den. Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit Studierenden und Graduierten unterstützt werden. im Auswahlverfahren werden vorausgesetzt. Die Verfahrenshinweise zum Baden-Württemberg- Die Einhaltung der Ziele und Leitlinien durch die STIPENDIUM für Studierende gelten für das Nor- Hochschulen kann als Kriterium bei der nächsten malprogramm zur Stipendienvergabe, die Projekte Verteilung der Budgets herangezogen werden. Die im Rahmen von BWS plus, als auch für die regiona- Baden-Württemberg Stiftung behält sich vor, auf le entwicklungspolitische Komponente (REK) im Basis der Berichte der Hochschulen Schwerpunkte Austausch mit Ländern Afrikas, der Karibik und des für folgende Stipendienjahre als spezifische Ziele Pazifiks (AKP-Staaten) sowie den Least-Developed- vorzugeben. Countries (LDC) und weiteren im Programm schwach vertretenen Ländern (alle übrigen Länder Die Baden-Württemberg Stiftung hat für die Durch- des afrikanischen Kontinents sowie derzeit Vietnam, führung des Programms Baden-Württemberg Inter- Palästina, Bolivien, Peru und Venezuela). Der Aus- national – Gesellschaft für internationale wirtschaft- tausch mit Indien und Kolumbien kann ab dem Sti- liche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH pendienjahr 2020/21 nicht mehr über die REK, son- (bw-i) als Programmdienstleister beauftragt. dern nur noch über das Normalprogramm gefördert Weitere Informationen sind unter werden. www.bwstiftung.de, www.bw-stipendium.de oder auf BWS-World, dem Online-Portal des Baden- Durch das Baden-Württemberg-STIPENDIUM sollen Württemberg-STIPENDIUMs, unter www.bws- die Bindungen zwischen den Hochschulen des world.de abrufbar. Landes und ausländischen Hochschulen aufgebaut
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2021/2022, Stand 02.12.2020 1.1 ZIELGRUPPE diensätze mindestens 200 Euro über den Mindest- 1.1.1 INLÄNDISCHE STUDIERENDE beträgen anzusetzen. Das Programm wendet sich an eingeschriebene Die Stipendiendauer im Austausch mit den AKP- Studierende und Postgraduierte aller Fach- Staaten, den LDCs und den genannten weiteren richtungen der beteiligten baden-württembergischen Ländern beträgt grundsätzlich mindestens 2 Monate Hochschulen, die sehr gute und gute Leistungen und maximal 11 Monate. vorweisen können und durch einen Studien- oder Bei der Stipendienhöhe und –dauer wird keine Un- Forschungsaufenthalt im Ausland ihre fachliche und terscheidung zwischen den Bereichen Undergradu- interkulturelle Kompetenz erweitern wollen. Der ate, Graduate sowie Doktoranden gemacht. Begriff „inländisch“ umfasst alle, die einen Studien- abschluss in Baden-Württemberg anstreben, ohne 1.3 BEWERBUNGSVERFAHREN Unterscheidung nach ihrem Herkunftsland. 1.3.1 AUSSCHREIBUNG 1.1.2 AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE Das Bewerbungsverfahren für ein Baden- Aus dem Ausland kommen gute bis sehr gute Stu- Württemberg-STIPENDIUM für Studierende erfolgt dierende und Postgraduierte ausländischer Partner- über das Online-Portal BWS-World. Das Baden- hochschulen in Frage, die in Baden-Württemberg Württemberg-STIPENDIUM ist an den Hochschulen einen Studienabschnitt oder einen Forschungsauf- öffentlich auszuschreiben. Dabei ist zu gewährleis- enthalt absolvieren wollen. Im Rahmen der REK ten, dass alle Studierenden die Möglichkeit haben, können auch weitere Studierende einbezogen wer- sich über die entsprechenden Bewerbungs- und den, deren Heimathochschulen keine Partnerhoch- Vergabemodalitäten zu informieren. Die Hochschu- schule in Baden-Württemberg haben. Es wird be- len entwickeln hierzu eigene Verfahren, in denen grüßt, wenn mit diesen ausländischen Hochschulen die angebotenen Studienplätze nach Absprache mit eine Partnerschaft angestrebt wird. ihren Partnerhochschulen bekannt gegeben wer- den. Unter dem Vorbehalt der jährlichen Zustim- 1.2 STIPENDIENHÖHE mung des Aufsichtsrats der Baden-Württemberg UND STIPENDIENDAUER Stiftung zur Fortführung des Programms sollen die Hochschulen auf das Baden-Württemberg- Für die Stipendien gelten folgende monatliche Min- STIPENDIUM dauerhaft im Internet oder durch dest- und Höchstbeträge: Daueraushänge etc. hinweisen und können auch gegenüber ihren ausländischen Partnerhochschulen Mindesthöhe: einen längerfristigen Vorlauf praktizieren. o Incoming: 700 Euro o Outgoing: 600 Euro 1.3.2 BEWERBUNGSUNTERLAGEN Maximale Höhe: 1.400 Euro Folgende Unterlagen müssen bei der Bewerbung eingereicht und in BWS-World hochgeladen Die Mindeststipendiendauer im Normalprogramm werden: und in den BWS plus-Projekten beträgt 3 Monate. Maximal können 11 Monate (2 Semester à 5 Mona- Motivationsschreiben mit Angaben zum te, 1 Monat Sprachkurs) gefördert werden. bisherigen Studium Die Baden-Württemberg Stiftung empfiehlt den Lebenslauf Hochschulen, die Höhe der monatlichen Stipen- 0 0 2
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2021/2022, Stand 02.12.2020 Notennachweis, z.B. Hochschulabschluss- bzw. Chancengerechtigkeit zu achten. Die Hochschulen Hochschulzwischenzeugnis haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer jeweiligen Internationalisierungsstrategie (z.B. im Hinblick auf Die Hochschulen geben vor, welche Nachweise bestimmte Austauschprogramme) das Auswahl- dem Bewerbungsantrag zusätzlich beizufügen sind. verfahren auf Studierende ausgewählter Fachrich- Dies kann z.B. folgende Dokumente umfassen: tungen zu beschränken. Immatrikulationsnachweis Im Normalprogramm reichen die Hochschulen bis Bestätigung der erforderlichen Fremdsprachen- zum 30. April eines Jahres über BWS-World bei kenntnisse bw-i mindestens 60 % ihrer Auswahlvorschläge für Gutachten eines/einer betreuenden Hochschul- das kommende Stipendienjahr ein. Die Auswahlvor- lehrers/Hochschullehrerin der Heimathochschu- schläge werden in der Zentralen Stipendienkom- le mission (ZSK) beraten. Anschließend erfolgt eine Beschlussempfehlung dieser Kommission an die Die Bewerbungsanträge der inländischen Studie- Baden-Württemberg Stiftung. Der Baden- renden sind in Abstimmung mit dem Akademischen Württemberg Stiftung obliegt die alleinige Entschei- Auslandsamt der jeweiligen baden- dung über die endgültige Auswahl. Das Ergebnis württembergischen Hochschule in BWS-World ein- wird den Bewerberinnen und Bewerbern durch die zugeben; ausländische Studierende bewerben sich Baden-Württemberg Stiftung mitgeteilt. in Abstimmung mit ihrer Heimathochschule eben- falls über BWS-World. 1.4.2 AUSWAHL DER STUDIENORTE IM AUSLAND 1.3.3 BEWERBUNGSTERMIN Die Auswahl der Studienorte im Ausland erfolgt Der Termin für den Bewerbungsschluss im Normal- durch Absprachen der baden-württembergischen programm und in der REK wird von den Hochschu- Hochschulen bzw. einzelner Fakultäten, Fach- len festgesetzt und ist in der Regel der 31. März. bereiche oder Wissenschaftler mit ausländischen Hochschulen. Es sollen Vereinbarungen über die 1.4 VERGABE DER STIPENDIEN Aufnahme deutscher Austauschstudierender für in der Regel ein akademisches Jahr und ggf. über die 1.4.1 AUSWAHL DER STIPENDIATINNEN UND Gebührenbefreiung getroffen werden. STIPENDIATEN Die Hochschulen erstellen – in Abstimmung mit den 1.5 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN ausländischen Partnerhochschulen – im Rahmen STIPENDIENPROGRAMMEN UND der Vergaberichtlinien eine Vorschlagsliste geeigne- FÖRDERINSTRUMENTEN ter Bewerberinnen und Bewerber. Die Auswahl der Erhalten Studierende andere Stipendien, die spezi- Stipendiatinnen und Stipendiaten für die Aufnahme ell der Förderung eines Auslandsstudiums dienen, in die Vorschlagsliste erfolgt durch eine von der ist die Gewährung eines Baden-Württemberg- Hochschule einzurichtende Auswahlkommission. STIPENDIUMs im gleichen Zeitraum nicht möglich. Kriterien für die Auswahl sind neben einer hohen Stipendien, die nicht speziell diesem Zweck dienen Qualität der Studienleistungen die soziale und inter- bzw. ergänzende Leistungen darstellen (z.B. Reise- kulturelle Kompetenz der Bewerber. Bei der Aus- kostenzuschuss, kostenfreier Wohnheimplatz), wahl ist darüber hinaus auf Chancengleichheit und treten mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM 0 0 3
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2021/2022, Stand 02.12.2020 nicht in Konkurrenz. BAföG-Empfänger beachten 2.1.3 AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL das entsprechende Merkblatt auf BWS-World. AN DIE HOCHSCHULEN Den Hochschulen wird nach Vorlage der unter- 2. AUFGABEN DER HOCHSCHULEN zeichneten Verpflichtungserklärung und der Aus- wahlvorschläge zu Beginn des Stipendienjahres – 2.1 PROGRAMMDURCHFÜHRUNG zum 1. August – ein Abschlag in Höhe von 70 % Die am Baden-Württemberg-STIPENDIUM teilneh- des Gesamtbudgets überwiesen. Die Auszahlung in menden Hochschulen verpflichten sich, das Pro- Höhe von bis zu weiteren 30 % des Budgets erfolgt gramm für die Baden-Württemberg Stiftung abzuwi- zum 1. April des Folgejahres. Voraussetzung hierfür ckeln. Sie beachten die Leitlinien und Verfahrens- ist die Vorlage der Mittelanforderung zum hinweise der Baden-Württemberg Stiftung bei der 31. Januar an Baden-Württemberg International (vgl. 2.10.6) Umsetzung des Stipendienprogramms und empfeh- Bei allen Hochschulen mit einem Budget von maxi- len nur hochqualifizierte und leistungsstarke Bewer- mal 15.000 Euro wird der Gesamtbetrag im August berinnen und Bewerber an die Baden-Württemberg ausbezahlt. Eine Mittelanforderung zum 31. Januar Stiftung. Sie müssen hierfür ein Verfahren gewähr- des Folgejahres ist hier nicht mehr erforderlich. leisten, das die Auswahl der besten Bewerberinnen und Bewerber sicherstellt. 2.2 PROGRAMMDURCHFÜHRUNG im Rahmen Folgende Punkte unter 2.1 gelten für das Normal- der regionalen entwicklungspolitischen Kompo- programm im Baden-Württemberg-STIPENDIUM für nente (REK) Studierende: Die am Baden-Württemberg-STIPENDIUM teilneh- menden Hochschulen verpflichten sich, das Pro- 2.1.1 STIPENDIENBUDGET UND gramm für die Baden-Württemberg Stiftung abzuwi- TREUHANDKONTO ckeln. Sie beachten die Leitlinien und Verfahrens- Auf der Basis einer jährlich mit der Baden- hinweise der Baden-Württemberg Stiftung bei der Württemberg Stiftung abzuschließenden Verpflich- Umsetzung des Stipendienprogramms und empfeh- tungserklärung erhalten die Hochschulen im Nor- len nur hochqualifizierte und leistungsstarke Bewer- malprogramm Stipendienmittel auf ein Treuhand- berinnen und Bewerber an die Baden-Württemberg konto. Die Mittel für das Baden-Württemberg- Stiftung. Sie müssen hierfür ein Verfahren gewähr- STIPENDIUM dürfen nicht als eigene Mittel in den leisten, das die Auswahl der besten Bewerberinnen Haushalt eingestellt, sondern müssen treuhände- und Bewerber sicherstellt. risch verwaltet werden. Folgende Punkte unter 2.2 gelten für den Austausch im Rahmen der REK, also dem Austausch mit AKP- 2.1.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG Staaten, LDCs sowie weiteren im Baden- Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30. schwach vertretenen Ländern (vgl. 1 Abs.2). April eines Jahres an Baden-Württemberg Interna- tional zu senden. Die Abgabe der Erklärung ist 2.2.1 STIPENDIENBUDGET Voraussetzung für die Überweisung der Stipendi- UND TREUHANDKONTO enmittel und der Betreuungspauschale (vgl. Ziff. Die Vergabe der Stipendienmittel an die Hochschu- 2.7) an die Hochschulen. len erfolgt analog zum Vergabeverfahren im Nor- 0 0 4
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2021/2022, Stand 02.12.2020 malprogramm (vgl. Ziff. 2.1). Die Hochschulen wer- 2.3 HÖHE DER STIPENDIENSÄTZE den zunächst über die zur Verfügung stehenden Für die Stipendiensätze gelten Rahmenvorgaben Mittel informiert. Entsprechend der Internationalisie- (vgl. Punkt 1.2). Durch den Verzicht auf exakt fest- rungsstrategie haben die Hochschulen die Möglich- gelegte Stipendiensätze wird den Hochschulen die keit, diese länderbezogenen Mittel im Stipendienjahr Möglichkeit gegeben, individuell auf die jeweiligen 2021/22 einzusetzen, gegebenenfalls weiteren Notwendigkeiten zugeschnittene Modelle und Ein- Mittelbedarf anzumelden oder bei fehlender Nach- zellösungen zu entwickeln. Dabei spielen z.B. die frage die Mittel nicht zu nutzen. Die Rückmeldungen Entfernung zur Gasthochschule, die Lebenshal- der Hochschulen erfolgen bis zur definierten Frist tungskosten im Gastland, ein mögliches Währungs- vom 30. April eines Jahres. Danach werden die gefälle, besondere Visabedingungen sowie die Rückmeldungen ausgewertet und Mittel, die nicht in Dauer des geförderten Auslandsstudiums eine Rol- Anspruch genommen werden, auf die Hochschulen le. verteilt, die zusätzlichen Bedarf angemeldet haben. Die Auszahlung der Mittel erfolgt analog des Verfah- 2.4 STIPENDIUMSVERTRAG rens im Normalprogramm (vgl. Ziff. 2.1.1) auf Basis Nach der Zustimmung der Baden-Württemberg einer separaten mit der Baden-Württemberg- Stiftung erhalten die ausgewählten Stipendiatinnen Stiftung abzuschließenden Verpflichtungserklärung. und Stipendiaten einen Stipendiumsvertrag. Ohne Die Mittel im Rahmen der REK sind separat von den Vorlage eines unterzeichneten Stipendiumsvertrags Mitteln für das Normalprogramm des Baden- dürfen keine Stipendienmittel ausbezahlt werden. Württemberg-STIPENDIUMs zu verwalten. Sie Die Rückgabe des unterzeichneten Stipendiums- dürfen nicht als eigene Mittel in den Haushalt einge- vertrags an die Hochschulen und das Hochladen stellt, sondern müssen treuhänderisch verwaltet des Vertrags auf BWS-World ist Voraussetzung für werden. die Stipendienauszahlung. 2.2.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG 2.5 AUSZAHLUNG DER STIPENDIEN Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen Die Hochschulen zahlen nach Eingang der unter- Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30. zeichneten Stipendiumsverträge durch die Stipendi- April eines Jahres an Baden-Württemberg Interna- atinnen und Stipendiaten an diese in der Regel tional zu senden. Die Abgabe der Erklärung ist monatlich aus, rechnen die Mittel ab und berichten Voraussetzung für die Überweisung der Stipendi- der Baden-Württemberg Stiftung. enmittel und der Betreuungspauschale (vgl. Ziff. Bei Studienaufenthalten baden-württembergischer 2.7) an die Hochschulen. Studierender an Hochschulen in Überseeländern oder in Ländern mit erschwertem Zahlungsverkehr 2.2.3 AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL kann die Auszahlung des Stipendienbetrags pau- AN DIE HOCHSCHULEN schal vor Beginn des Auslandsaufenthalts erfolgen. Den Hochschulen wird nach Vorlage der unter- zeichneten Verpflichtungserklärung das im Rahmen 2.6 ERFAHRUNGSBERICHTE DER der REK bereitgestellte Gesamtbudget für das fol- STIPENDIATINNEN UND STIPENDIATEN gende Stipendienjahr im August eines Jahres überwiesen. Ein Formblatt inkl. Hinweisen zur Erstellung der Erfahrungsberichte ist in BWS-World auf Deutsch und Englisch verfügbar. Die Hochschulen achten 0 0 5
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2021/2022, Stand 02.12.2020 darauf, dass sich die Qualität der Erfahrungsberich- ten und Freunde des Baden-Württemberg- te an den vorgegebenen Standards orientiert und STIPENDIUMs“ unterstützt. dass die Erfahrungsberichte innerhalb von vier Wochen nach Ende des Stipendienzeitraums in Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist als Marke elektronischer Form über BWS-World eingereicht der Baden-Württemberg Stiftung etabliert. Logo und werden. Schriftzug (Wort-Bild-Marke) sind angemeldet und von den Hochschulen in Verbindung mit dem Logo 2.7 BETREUUNGSMITTEL der Baden-Württemberg Stiftung zu verwenden. Die Die Baden-Württemberg Stiftung stellt, um eine Logos und das Merkblatt zur Presse- und Öffentlich- umfassende Betreuung der Stipendiatinnen und - keitsarbeit finden Sie auf BWS-World im Bereich Stipendiaten im Baden-Württemberg-STIPENDIUM Dokumente der Gruppe Hochschulkoordinatoren. Im sicherzustellen, den Hochschulen Betreuungsmittel Schriftverkehr ist grundsätzlich der Begriff Baden- zur Verfügung. Im Normalprogramm sind dies bis zu Württemberg-STIPENDIUM zu verwenden. In der einem Stipendienbudget in Höhe von 25.000 Euro Kommunikation mit der Öffentlichkeit, z.B. auf den pauschal 1.000 Euro. Bei darüber liegenden Stipen- Internet-Seiten der Hochschulen, ist auf das Baden- dienbudgets sind 4 % der Gesamtsumme vorgese- Württemberg-STIPENDIUM für Studierende und den hen. Stipendiengeber Baden-Württemberg Stiftung hinzu- Im Rahmen der REK stehen bei einem Stipendien- weisen. budget von bis zu 10.000 Euro pauschal 1.000 Euro Betreuungsmittel zur Verfügung. Bei darüber lie- 2.9 FRISTEN genden Stipendienbudgets sind 10 % der Gesamt- Im Normalprogramm und im Rahmen der REK sind summe vorgesehen. die unten genannten Fristen und Aufgaben verbind- lich. Fristen und Aufgaben zu BWS plus werden in Die Betreuung umfasst die Vorbereitung der Out- den jeweiligen Projektverträgen geregelt. goings, das Begleiten der Incomings sowie die Or- ganisation von Veranstaltungen für die Stipendiatin- 2.10.1 AUSWAHLVORSCHLÄGE ZUM 30. APRIL nen und Stipendiaten mit dem Ziel, ihre Bindung zum Die Hochschulen reichen bis zum 30. April eines Programm zu unterstützen. Darüber hinaus sind mit Jahres über BWS-World bei Baden-Württemberg den Betreuungsmitteln auch die generellen Verwal- International mindestens 60 % ihrer Auswahlvor- tungsaufgaben in der Abwicklung des Baden- schläge für das kommende Stipendienjahr ein. Württemberg-STIPENDIUMs abgedeckt. Auswahlvorschläge für das Normalprogramm und Die Betreuung stellt eine Dienstleistung für die Ba- die REK sind separat einzureichen. den-Württemberg Stiftung dar. Zur Berichterstellung vgl. 2.10.4. 2.10.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ZUM 30. APRIL 2.8 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert die Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30. Bindung der Stipendiatinnen und Stipendiaten an das April eines Jahres an Baden-Württemberg Internati- Land Baden-Württemberg. Die Baden-Württemberg onal zu senden (vgl. 2.1.3). Stiftung baut das Netzwerk der Stipendiatinnen und Hochschulen, die Mittel sowohl aus dem Normal- Stipendiaten kontinuierlich aus. Dabei wird sie durch programm als auch der REK in Anspruch nehmen die Regional Chapters und den „Verein der Stipendia- 0 0 6
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2021/2022, Stand 02.12.2020 möchten, müssen zwei separate Verpflichtungser- Jahrgangs sind zum 31. Januar an Baden- klärungen einreichen. Württemberg International zu senden. Ausgenom- men sind Hochschulen mit einem Budget von ma- 2.10.3 KONTODATEN ZUM 30. APRIL ximal 15.000 Euro (siehe auch Punkt 2.1.3). Im Zuge der Vorbereitung zum kommenden Stipen- Im Rahmen der REK erfolgt die Auszahlung der dienjahr teilen die Hochschulen ihre Kontodaten bis Stipendienmittel in der Regel einmalig vor Beginn zum 30. April mit. Die Auszahlung der Stipendien- des Stipendienjahres (vgl. Ziff. 2.2.3.) budgets an die Hochschulen erfolgt durch die Ba- den-Württemberg Stiftung (vgl. Punkt 2.1.3 und 2.10.7 ABSCHLUSSBERICHT 2.2.3). ZUM 31. JANUAR DES FOLGEJAHRES Der Abschlussbericht eines Stipendienjahres jeder 2.10.4 BERICHTE UND UMFRAGEN Hochschule ist spätestens zum 31. Januar des ZUM 30. APRIL Folgejahres über BWS-World bei Baden- Im Zuge der Qualitätssicherung im Baden- Württemberg International vorzulegen. Er soll die Württemberg-STIPENDIUM reichen die Hochschu- bei der Durchführung des Programms gewonnenen len Berichte ein und beteiligen sich an Umfragen Erfahrungen und ggf. Verbesserungsvorschläge auf BWS-World. Die relevanten Themen werden mit beschreiben und eine Übersicht über die Gesamt- dem Versand der Verpflichtungserklärungen zu kostenabrechnung der ausbezahlten Mittel enthal- Beginn des Kalenderjahres an die Hochschulen ten. Außerdem sollen die Maßnahmen zur Betreu- kommuniziert. ung der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch die Hochschulen dargestellt werden. 2.10.5 VERWENDUNGSNACHWEIS Über die bei der Durchführung des Programms im ZUM 30. SEPTEMBER Rahmen der REK gewonnenen Erfahrungen und Zum 30. September eines jeden Jahres ist der Ver- ggf. Verbesserungsvorschläge sowie die entspre- wendungsnachweis für die im vorangegangenen chende Kostenabrechnung der ausbezahlten Mittel Stipendienjahr ausgezahlten Mittel dem Programm- im Rahmen der REK ist gesondert zu berichten. dienstleister Baden-Württemberg International vorzu- legen. Dem Verwendungsnachweis ist eine Liste der 2.11 ZUWIDERHANDLUNG vergebenen Stipendien mit Name, Angaben zu Höhe, Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen oder Auf- Dauer und Zeitraum des Stipendiums beizufügen. gaben wird die jeweilige Hochschule automatisch von Hierzu sind die Vorlagen der Baden-Württemberg der Mittelvergabe für das folgende Stipendienjahr im Stiftung zu nutzen, die in BWS-World zur Verfügung Normalprogramm ausgeschlossen. stehen. Verwendungsnachweise für das Normalprogramm 3. AUFGABEN DER STIPENDIATINNEN und für die REK sind separat vorzulegen. UND STIPENDIATEN DES Die Vorlage erfolgt ausschließlich über die Online- BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUMS Plattform BWS-World Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten 2.10.6 MITTELANFORDERUNG sich im Stipendiumsvertrag, der ihnen von der Ba- ZUM SOMMERSEMESTER den-Württemberg Stiftung zugeleitet wird, zu einem Die Mittelanforderungen zum Sommersemester in ordnungsgemäßen Studium bzw. Forschungsauf- Höhe von 30 % des Gesamtbudgets des laufenden enthalt im Ausland. Sie sind ferner verpflichtet, 0 0 7
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2021/2022, Stand 02.12.2020 die Gast- oder die Heimathochschule sofort Weise an der Gasthochschule über das Baden- schriftlich zu informieren, wenn sie ihr Studium Württemberg-STIPENDIUM und den Studien- bzw. ihren Forschungsaufenthalt unterbrechen standort Baden-Württemberg zu informieren oder abbrechen müssen, (z.B. Vortrag, Power-Point-Präsentation, Infor- im Laufe der Finanzierung kein anderes Sti- mationsblätter etc.). Die entsprechenden Vorla- pendium zur Förderung eines Auslandsstudi- gen sind auf BWS-World hinterlegt. ums zu beziehen (siehe auch Punkt 1.5), an Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg- 4. KONTAKT STIPENDIUMs teilzunehmen und einen Erfahrungsbericht über das Studium Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den und den Aufenthalt im Gastland anzufertigen. Programmdienstleister: Er ist von den Studierenden in digitaler Form spätestens einen Monat nach Ablauf des Sti- Baden-Württemberg International pendienzeitraums in BWS-World einzustellen. Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und Der Erfahrungsbericht soll fünf DIN-A4 Seiten wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH nicht überschreiten. Ein Formblatt inkl. Hin- Haus der Wirtschaft weise zur Erstellung des Erfahrungsberichts Willi-Bleicher-Straße 19 ist in den Sprachen Deutsch und Englisch auf 70174 Stuttgart BWS-World verfügbar. Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Baden- Kontakt: Württemberg verpflichten sich außerdem, wäh- studierende@bw-stipendium.de, rend ihres Auslandsaufenthalts auf geeignete bwsplus@bw-stipendium.de 0 0 8
Ergänzende Informationen zur Bewerbung für das Förderjahr 2021/22 (WS’21/22 und/oder SS’22) • Pflichten der Stipendiaten Über das Studium und den Aufenthalt im Gastland ist ein Erfahrungsbericht anzufertigen. Er ist in elektronischer Form dem Akademischen Auslandsamt der Hochschule Aalen spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums vorzulegen bzw. in das BWS-Portal zu laden. Darüber hinaus muss die Bewerbung über das Portal BWS-World erfolgen. Ebenso verpflichten sich Stipendiaten während ihres Auslandsaufenthaltes einen Vortrag über ihre Heimathochschule und ihr Heimatland zu halten. • Bewerbung Die Bewerbungsanträge der inländischen Studierenden sind online im BWS-Portal (www.bws-world.de) hochzuladen. Die Registrierung für das Portal erfolgt unter der folgenden Webadresse: https://www.bws-world.de/register-3-university/. Ausländische Studierende bewerben sich zunächst an ihrer Heimathochschule und laden anschließend ihre Unterlagen ebenfalls im BWS-Portal hoch. Alle Bewerbungen müssen bis 31. März 2021 in das BWS-Portal geladen sein. • FOLGENDE UNTERLAGEN SIND EINZUREICHEN (Abweichung zu Punk 1.3.2): 1. Bewerbungs-/Motivationsschreiben (auf Deutsch) mit Angaben zum bisherigen Studium und zum geplanten Auslandsaufenthalt einschließlich der vorgesehenen Dauer 2. Lebenslauf (auf Deutsch) 3. Immatrikulationsnachweis des zum 01.03.2021 beginnenden Semesters 4. Nachweis Hochschulabschluss- bzw. Hochschulzwischenzeugnis/Vordiplom 5. Vollständiger Notenspiegel (Einzelnoten inkl. Noten des WS’20/21) 6. Ungewichteter bisheriger Durchschnitt (selbst ausrechnen und vermerken beispielsweise auf dem Transcript!) 7. Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse (entweder durch Note aus Studium oder sonstiges Sprachzeugnis, wenn Sprache nicht im Studium gehabt. Nachweis sollte nicht älter als zwei Jahre sein.) 8. Empfehlungsschreiben (auf Deutsch) des Professors der Heimathochschule, der gleichzeitig Partnerschafts- beauftragter der ausgewählten Gasthochschule bzw. Auslandsbeauftragter des eigenen Studiengangs ist. (nur vollständige elektronische Bewerbungsunterlagen werden berücksichtigt! Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen liegt bei den Studierenden) Studierende der HS Aalen können Stipendienanträge für folgende Partneruniversitäten stellen • Universidad de Belgrano, Argentinien (I) • Universidad Nacional de Cuyo Mendoza, Argentinien (I, E) • Yerevan State University, Armenien (B, C, I, IN) • Universidade do Estado de Santa Catarina, Florianopolis, Brasilien (B, I, W, M) • Pontificia Universidad Católica de Valparaiso, Chile (A, I) • China Jiliang University, Hangzhou, China (C, V*) • Institut National Polytechnique Félix Houphouët-Boigny, Côte d'lvoire (B, C, E, I, IN, M, V) • Osaka University of Economics and Law, Japan (I, B, GM, W) • Monterrey Tech., Mexiko (B, C, E, I, IN, M, T*, VI, W) • Catholic University of Mozambique, Beira (B, E, F**, I, IN, M • Mandalay Technological University, Myanmar (M, P) • Yangon University of Economics, Myanmar (B, GM, I, W) • Yangon Technological University, Myanmar (M, P) • Universidad Paraguayo Alemana, San Lorenzo (B, I, WI, W) • Pontificia Universidad Católica del Peru, Lima, Peru (I) • Cape Peninsula University of Technology, Südafrika (B, I, WI, W) • Central University of Technology, Bloemfontein, Südafrika (B, E, F/FR, I, IN, M, T*, VI, W) • Vaal University of Technology, Südafrika (FR, GBA, M) • Koreatech, Südkorea (E, IN, F, M, V*) • King Mongkut’s University of Technology North-Bangkok, Bangkok, Thailand (K) • Chernivtsi National University, Chernivstsi, Ukraine (A, O, PH) • Auburn University, USA (E, IN) • Black Hills State University, Spearfish, South Dakota USA (B, GM, I, W) • College of Charleston, USA (ABC, C) • East-Stroudsburg University, USA (B) • New England College of Optometry, Boston, USA (A) • Pacific University Oregon, Forest Grove, USA (A) • South Dakota School of Mines and Technology, Rapid City, USA (E, F, IN, M, T*, V) • University of Alabama, Huntsville, USA (B, C, E, I, IN, M, T*, WI) • University of South Alabama (C, IN) Bitte beachten: in manchen Fällen nur Abschlussarbeiten bzw. praktische Studiensemester. Vor Bewerbung in jedem Fall Rücksprache mit AAA und dem eigenen Studiengang (Auslandsbeauftragte/n) halten. * = und Nachfolge-Studiengänge VV, VMG, VMM bzw. MBP/W.**F-Studiengänge
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