BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM FÜR STUDIERENDE - LEITLINIEN - Hochschule Aalen

 
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BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM
FÜR STUDIERENDE
LEITLINIEN

  Die Baden-Württemberg Stiftung setzt sich für ein       Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM unter-
   lebendiges und lebenswertes Baden-Württemberg            stützt die Hochschulen bei der Entwicklung, Pfle-
                                                            ge und Stärkung ihrer internationalen Beziehun-
   ein. Mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM
   fördert sie den internationalen Austausch.               gen und bei der Positionierung im Wettbewerb. Es
                                                            kann        deshalb        gezielt     in        die
                                                            Internationalisierungsstrategie    der   jeweiligen
  Das      Baden-Württemberg-STIPENDIUM         für
                                                            Hochschule eingebunden werden.
   Studierende wendet sich an besonders qualifizier-
   te Studierende sowie Doktorandinnen und Dokto-
   randen baden-württembergischer Hochschulen              Die Baden-Württemberg Stiftung erwartet ein
   und ihrer Partnerhochschulen im Ausland.                 transparentes Ausschreibungs- und Auswahlver-
                                                            fahren an den beteiligten Hochschulen. Neben
                                                            den Studienleistungen sollen dabei die soziale
  Die Stipendien kommen grundsätzlich zu gleichen
                                                            und interkulturelle Kompetenz der Bewerberinnen
   Teilen Studierenden aus Baden-Württemberg und
                                                            und Bewerber berücksichtigt werden. Das Aus-
   aus dem Ausland zugute. Die Baden-Württemberg
                                                            wahlverfahren soll Chancengleichheit und Chan-
   Stiftung erwartet, dass von den beteiligten Hoch-
                                                            cengerechtigkeit gewährleisten.
   schulen in der Regel auf die Erhebung von
   Studiengebühren verzichtet wird.
                                                           Ein Ziel des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs
                                                            ist die Bindung der Stipendiatinnen und Stipendia-
  Neben einem Studien- oder Forschungsaufenthalt
                                                            ten an das Land Baden-Württemberg. Die
   bietet das Baden-Württemberg-STIPENDIUM den
                                                            Baden-Württemberg Stiftung baut das weltweite
   Stipendiatinnen und Stipendiaten die Chance,
                                                            Netzwerk der Stipendiatinnen und Stipendiaten
   durch interkulturelle Erfahrungen in ihrer persönli-
                                                            sowie Alumni kontinuierlich aus. Dabei wird sie
   chen Entwicklung und Kompetenz zu reifen sowie
                                                            von den Regional Chapters und dem „Verein der
   gegenüber anderen Kulturen Sensibilität und
                                                            Stipendiaten     und    Freunde     des    Baden-
   Wertschätzung zu entwickeln. Das Baden-
                                                            Württemberg-STIPENDIUMs“ unterstützt.
   Württemberg-STIPENDIUM leistet damit einen
   substanziellen und beständigen Beitrag zur
                                                            Weitere Informationen unter
   Völkerverständigung.
                                                            www.bw-stipendium.de und
                                                            www.bwstiftung.de
BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM
FÜR STUDIERENDE
VERFAHRENSHINWEISE, Stipendienjahr 2021/22, Stand 02.12.2020

1. ALLGEMEINE PROGRAMMPUNKTE                          und angeregt sowie grundsätzlich nach dem Prinzip
                                                      der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden.
Die Baden-Württemberg Stiftung schreibt das           Die regionale entwicklungspolitische Komponente
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende          (REK) hat vordringlich die Vergabe von Stipendien
an den Hochschulen des Landes aus. Ziel des Pro-      an Incoming-Studierende aus Entwicklungsländern
gramms ist es, entsprechend den Leitlinien des        zum Ziel. Stipendienaufenthalte von Outgoings
Baden-Württemberg-STIPENDIUMs für Studie-             können ebenfalls unterstützt werden.
rende, den internationalen Austausch von hoch-        Die Baden-Württemberg Stiftung erwartet ein trans-
qualifizierten deutschen und ausländischen Studie-    parentes Ausschreibungs- und Auswahlverfahren
renden und Doktoranden zu unterstützen und den        an den beteiligten Hochschulen. Neben Studienleis-
Hochschulen flexible Instrumente an die Seite zu      tungen sollen auch die soziale und interkulturelle
stellen, durch die ihre Internationalisierungs-       Kompetenz der Bewerbenden berücksichtigt wer-
strategien im Wettbewerb um die weltweit besten       den. Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit
Studierenden und Graduierten unterstützt werden.      im Auswahlverfahren werden vorausgesetzt.

Die Verfahrenshinweise zum Baden-Württemberg-         Die Einhaltung der Ziele und Leitlinien durch die
STIPENDIUM für Studierende gelten für das Nor-        Hochschulen kann als Kriterium bei der nächsten
malprogramm zur Stipendienvergabe, die Projekte       Verteilung der Budgets herangezogen werden. Die
im Rahmen von BWS plus, als auch für die regiona-     Baden-Württemberg Stiftung behält sich vor, auf
le entwicklungspolitische Komponente (REK) im         Basis der Berichte der Hochschulen Schwerpunkte
Austausch mit Ländern Afrikas, der Karibik und des    für folgende Stipendienjahre als spezifische Ziele
Pazifiks (AKP-Staaten) sowie den Least-Developed-     vorzugeben.
Countries (LDC) und weiteren im Programm
schwach vertretenen Ländern (alle übrigen Länder      Die Baden-Württemberg Stiftung hat für die Durch-
des afrikanischen Kontinents sowie derzeit Vietnam,   führung des Programms Baden-Württemberg Inter-
Palästina, Bolivien, Peru und Venezuela). Der Aus-    national – Gesellschaft für internationale wirtschaft-
tausch mit Indien und Kolumbien kann ab dem Sti-      liche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
pendienjahr 2020/21 nicht mehr über die REK, son-     (bw-i) als Programmdienstleister beauftragt.
dern nur noch über das Normalprogramm gefördert       Weitere         Informationen        sind       unter
werden.                                               www.bwstiftung.de, www.bw-stipendium.de oder auf
                                                      BWS-World, dem Online-Portal des Baden-
Durch das Baden-Württemberg-STIPENDIUM sollen         Württemberg-STIPENDIUMs,          unter    www.bws-
die Bindungen zwischen den Hochschulen des            world.de abrufbar.
Landes und ausländischen Hochschulen aufgebaut
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2021/2022, Stand 02.12.2020

1.1 ZIELGRUPPE                                                  diensätze mindestens 200 Euro über den Mindest-
1.1.1 INLÄNDISCHE STUDIERENDE                                   beträgen anzusetzen.
Das Programm wendet sich an eingeschriebene                     Die Stipendiendauer im Austausch mit den AKP-
Studierende und Postgraduierte aller Fach-                      Staaten, den LDCs und den genannten weiteren
richtungen der beteiligten baden-württembergischen              Ländern beträgt grundsätzlich mindestens 2 Monate
Hochschulen, die sehr gute und gute Leistungen                  und maximal 11 Monate.
vorweisen können und durch einen Studien- oder                  Bei der Stipendienhöhe und –dauer wird keine Un-
Forschungsaufenthalt im Ausland ihre fachliche und              terscheidung zwischen den Bereichen Undergradu-
interkulturelle Kompetenz erweitern wollen. Der                 ate, Graduate sowie Doktoranden gemacht.
Begriff „inländisch“ umfasst alle, die einen Studien-
abschluss in Baden-Württemberg anstreben, ohne                  1.3 BEWERBUNGSVERFAHREN
Unterscheidung nach ihrem Herkunftsland.
                                                                1.3.1 AUSSCHREIBUNG
1.1.2 AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE                                  Das Bewerbungsverfahren für ein Baden-
Aus dem Ausland kommen gute bis sehr gute Stu-                  Württemberg-STIPENDIUM für Studierende erfolgt
dierende und Postgraduierte ausländischer Partner-              über das Online-Portal BWS-World. Das Baden-
hochschulen in Frage, die in Baden-Württemberg                  Württemberg-STIPENDIUM ist an den Hochschulen
einen Studienabschnitt oder einen Forschungsauf-                öffentlich auszuschreiben. Dabei ist zu gewährleis-
enthalt absolvieren wollen. Im Rahmen der REK                   ten, dass alle Studierenden die Möglichkeit haben,
können auch weitere Studierende einbezogen wer-                 sich über die entsprechenden Bewerbungs- und
den, deren Heimathochschulen keine Partnerhoch-                 Vergabemodalitäten zu informieren. Die Hochschu-
schule in Baden-Württemberg haben. Es wird be-                  len entwickeln hierzu eigene Verfahren, in denen
grüßt, wenn mit diesen ausländischen Hochschulen                die angebotenen Studienplätze nach Absprache mit
eine Partnerschaft angestrebt wird.                             ihren Partnerhochschulen bekannt gegeben wer-
                                                                den. Unter dem Vorbehalt der jährlichen Zustim-
1.2 STIPENDIENHÖHE                                              mung des Aufsichtsrats der Baden-Württemberg
UND STIPENDIENDAUER                                             Stiftung zur Fortführung des Programms sollen die
                                                                Hochschulen       auf   das      Baden-Württemberg-
Für die Stipendien gelten folgende monatliche Min-              STIPENDIUM dauerhaft im Internet oder durch
dest- und Höchstbeträge:                                        Daueraushänge etc. hinweisen und können auch
                                                                gegenüber ihren ausländischen Partnerhochschulen
   Mindesthöhe:                                                einen längerfristigen Vorlauf praktizieren.
            o Incoming: 700 Euro
            o Outgoing: 600 Euro                                1.3.2 BEWERBUNGSUNTERLAGEN
   Maximale Höhe: 1.400 Euro                                   Folgende Unterlagen müssen bei der Bewerbung
                                                                eingereicht und in BWS-World hochgeladen
Die Mindeststipendiendauer im Normalprogramm                    werden:
und in den BWS plus-Projekten beträgt 3 Monate.
Maximal können 11 Monate (2 Semester à 5 Mona-                     Motivationsschreiben    mit   Angaben     zum
te, 1 Monat Sprachkurs) gefördert werden.                           bisherigen Studium
Die Baden-Württemberg Stiftung empfiehlt den                       Lebenslauf
Hochschulen, die Höhe der monatlichen Stipen-

                                                                                                            0 0 2
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2021/2022, Stand 02.12.2020

   Notennachweis, z.B. Hochschulabschluss- bzw.                Chancengerechtigkeit zu achten. Die Hochschulen
    Hochschulzwischenzeugnis                                    haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer jeweiligen
                                                                Internationalisierungsstrategie (z.B. im Hinblick auf
Die Hochschulen geben vor, welche Nachweise                     bestimmte Austauschprogramme) das Auswahl-
dem Bewerbungsantrag zusätzlich beizufügen sind.                verfahren auf Studierende ausgewählter Fachrich-
Dies kann z.B. folgende Dokumente umfassen:                     tungen zu beschränken.

   Immatrikulationsnachweis                                    Im Normalprogramm reichen die Hochschulen bis
   Bestätigung der erforderlichen Fremdsprachen-               zum 30. April eines Jahres über BWS-World bei
    kenntnisse                                                  bw-i mindestens 60 % ihrer Auswahlvorschläge für
   Gutachten eines/einer betreuenden Hochschul-                das kommende Stipendienjahr ein. Die Auswahlvor-
    lehrers/Hochschullehrerin der Heimathochschu-               schläge werden in der Zentralen Stipendienkom-
    le                                                          mission (ZSK) beraten. Anschließend erfolgt eine
                                                                Beschlussempfehlung dieser Kommission an die
Die Bewerbungsanträge der inländischen Studie-                  Baden-Württemberg      Stiftung.     Der     Baden-
renden sind in Abstimmung mit dem Akademischen                  Württemberg Stiftung obliegt die alleinige Entschei-
Auslandsamt       der     jeweiligen    baden-                  dung über die endgültige Auswahl. Das Ergebnis
württembergischen Hochschule in BWS-World ein-                  wird den Bewerberinnen und Bewerbern durch die
zugeben; ausländische Studierende bewerben sich                 Baden-Württemberg Stiftung mitgeteilt.
in Abstimmung mit ihrer Heimathochschule eben-
falls über BWS-World.                                           1.4.2 AUSWAHL DER STUDIENORTE IM
                                                                AUSLAND
1.3.3 BEWERBUNGSTERMIN                                          Die Auswahl der Studienorte im Ausland erfolgt
Der Termin für den Bewerbungsschluss im Normal-                 durch Absprachen der baden-württembergischen
programm und in der REK wird von den Hochschu-                  Hochschulen bzw. einzelner Fakultäten, Fach-
len festgesetzt und ist in der Regel der 31. März.              bereiche oder Wissenschaftler mit ausländischen
                                                                Hochschulen. Es sollen Vereinbarungen über die
1.4 VERGABE DER STIPENDIEN                                      Aufnahme deutscher Austauschstudierender für in
                                                                der Regel ein akademisches Jahr und ggf. über die
1.4.1 AUSWAHL DER STIPENDIATINNEN UND                           Gebührenbefreiung getroffen werden.
STIPENDIATEN
Die Hochschulen erstellen – in Abstimmung mit den               1.5 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN
ausländischen Partnerhochschulen – im Rahmen                    STIPENDIENPROGRAMMEN UND
der Vergaberichtlinien eine Vorschlagsliste geeigne-            FÖRDERINSTRUMENTEN
ter Bewerberinnen und Bewerber. Die Auswahl der                 Erhalten Studierende andere Stipendien, die spezi-
Stipendiatinnen und Stipendiaten für die Aufnahme               ell der Förderung eines Auslandsstudiums dienen,
in die Vorschlagsliste erfolgt durch eine von der               ist die Gewährung eines Baden-Württemberg-
Hochschule einzurichtende Auswahlkommission.                    STIPENDIUMs im gleichen Zeitraum nicht möglich.
Kriterien für die Auswahl sind neben einer hohen                Stipendien, die nicht speziell diesem Zweck dienen
Qualität der Studienleistungen die soziale und inter-           bzw. ergänzende Leistungen darstellen (z.B. Reise-
kulturelle Kompetenz der Bewerber. Bei der Aus-                 kostenzuschuss,     kostenfreier    Wohnheimplatz),
wahl ist darüber hinaus auf Chancengleichheit und               treten mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM

                                                                                                              0 0 3
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2021/2022, Stand 02.12.2020

nicht in Konkurrenz. BAföG-Empfänger beachten                   2.1.3 AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL
das entsprechende Merkblatt auf BWS-World.                      AN DIE HOCHSCHULEN
                                                                Den Hochschulen wird nach Vorlage der unter-
2. AUFGABEN DER HOCHSCHULEN                                     zeichneten Verpflichtungserklärung und der Aus-
                                                                wahlvorschläge zu Beginn des Stipendienjahres –
2.1 PROGRAMMDURCHFÜHRUNG                                        zum 1. August – ein Abschlag in Höhe von 70 %
Die am Baden-Württemberg-STIPENDIUM teilneh-                    des Gesamtbudgets überwiesen. Die Auszahlung in
menden Hochschulen verpflichten sich, das Pro-                  Höhe von bis zu weiteren 30 % des Budgets erfolgt
gramm für die Baden-Württemberg Stiftung abzuwi-                zum 1. April des Folgejahres. Voraussetzung hierfür
ckeln. Sie beachten die Leitlinien und Verfahrens-              ist die Vorlage der Mittelanforderung zum
hinweise der Baden-Württemberg Stiftung bei der                 31. Januar an Baden-Württemberg International
                                                                (vgl. 2.10.6)
Umsetzung des Stipendienprogramms und empfeh-
                                                                Bei allen Hochschulen mit einem Budget von maxi-
len nur hochqualifizierte und leistungsstarke Bewer-
                                                                mal 15.000 Euro wird der Gesamtbetrag im August
berinnen und Bewerber an die Baden-Württemberg
                                                                ausbezahlt. Eine Mittelanforderung zum 31. Januar
Stiftung. Sie müssen hierfür ein Verfahren gewähr-
                                                                des Folgejahres ist hier nicht mehr erforderlich.
leisten, das die Auswahl der besten Bewerberinnen
und Bewerber sicherstellt.
                                                                2.2 PROGRAMMDURCHFÜHRUNG im Rahmen
Folgende Punkte unter 2.1 gelten für das Normal-                der regionalen entwicklungspolitischen Kompo-
programm im Baden-Württemberg-STIPENDIUM für                    nente (REK)
Studierende:                                                    Die am Baden-Württemberg-STIPENDIUM teilneh-
                                                                menden Hochschulen verpflichten sich, das Pro-
2.1.1 STIPENDIENBUDGET UND                                      gramm für die Baden-Württemberg Stiftung abzuwi-
TREUHANDKONTO                                                   ckeln. Sie beachten die Leitlinien und Verfahrens-
Auf der Basis einer jährlich mit der Baden-                     hinweise der Baden-Württemberg Stiftung bei der
Württemberg Stiftung abzuschließenden Verpflich-                Umsetzung des Stipendienprogramms und empfeh-
tungserklärung erhalten die Hochschulen im Nor-                 len nur hochqualifizierte und leistungsstarke Bewer-
malprogramm Stipendienmittel auf ein Treuhand-                  berinnen und Bewerber an die Baden-Württemberg
konto. Die Mittel für das Baden-Württemberg-                    Stiftung. Sie müssen hierfür ein Verfahren gewähr-
STIPENDIUM dürfen nicht als eigene Mittel in den                leisten, das die Auswahl der besten Bewerberinnen
Haushalt eingestellt, sondern müssen treuhände-                 und Bewerber sicherstellt.
risch verwaltet werden.                                         Folgende Punkte unter 2.2 gelten für den Austausch
                                                                im Rahmen der REK, also dem Austausch mit AKP-
2.1.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG                                   Staaten, LDCs sowie weiteren im Baden-
Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen              Württemberg-STIPENDIUM            für    Studierende
Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30.              schwach vertretenen Ländern (vgl. 1 Abs.2).
April eines Jahres an Baden-Württemberg Interna-
tional zu senden. Die Abgabe der Erklärung ist                  2.2.1 STIPENDIENBUDGET
Voraussetzung für die Überweisung der Stipendi-                 UND TREUHANDKONTO
enmittel und der Betreuungspauschale (vgl. Ziff.                Die Vergabe der Stipendienmittel an die Hochschu-
2.7) an die Hochschulen.                                        len erfolgt analog zum Vergabeverfahren im Nor-

                                                                                                             0 0 4
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2021/2022, Stand 02.12.2020

malprogramm (vgl. Ziff. 2.1). Die Hochschulen wer-              2.3 HÖHE DER STIPENDIENSÄTZE
den zunächst über die zur Verfügung stehenden                   Für die Stipendiensätze gelten Rahmenvorgaben
Mittel informiert. Entsprechend der Internationalisie-          (vgl. Punkt 1.2). Durch den Verzicht auf exakt fest-
rungsstrategie haben die Hochschulen die Möglich-               gelegte Stipendiensätze wird den Hochschulen die
keit, diese länderbezogenen Mittel im Stipendienjahr            Möglichkeit gegeben, individuell auf die jeweiligen
2021/22 einzusetzen, gegebenenfalls weiteren                    Notwendigkeiten zugeschnittene Modelle und Ein-
Mittelbedarf anzumelden oder bei fehlender Nach-                zellösungen zu entwickeln. Dabei spielen z.B. die
frage die Mittel nicht zu nutzen. Die Rückmeldungen             Entfernung zur Gasthochschule, die Lebenshal-
der Hochschulen erfolgen bis zur definierten Frist              tungskosten im Gastland, ein mögliches Währungs-
vom 30. April eines Jahres. Danach werden die                   gefälle, besondere Visabedingungen sowie die
Rückmeldungen ausgewertet und Mittel, die nicht in              Dauer des geförderten Auslandsstudiums eine Rol-
Anspruch genommen werden, auf die Hochschulen                   le.
verteilt, die zusätzlichen Bedarf angemeldet haben.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt analog des Verfah-            2.4 STIPENDIUMSVERTRAG
rens im Normalprogramm (vgl. Ziff. 2.1.1) auf Basis             Nach der Zustimmung der Baden-Württemberg
einer separaten mit der Baden-Württemberg-                      Stiftung erhalten die ausgewählten Stipendiatinnen
Stiftung abzuschließenden Verpflichtungserklärung.              und Stipendiaten einen Stipendiumsvertrag. Ohne
Die Mittel im Rahmen der REK sind separat von den               Vorlage eines unterzeichneten Stipendiumsvertrags
Mitteln für das Normalprogramm des Baden-                       dürfen keine Stipendienmittel ausbezahlt werden.
Württemberg-STIPENDIUMs zu verwalten. Sie                       Die Rückgabe des unterzeichneten Stipendiums-
dürfen nicht als eigene Mittel in den Haushalt einge-           vertrags an die Hochschulen und das Hochladen
stellt, sondern müssen treuhänderisch verwaltet                 des Vertrags auf BWS-World ist Voraussetzung für
werden.                                                         die Stipendienauszahlung.

2.2.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG                                   2.5 AUSZAHLUNG DER STIPENDIEN
Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen              Die Hochschulen zahlen nach Eingang der unter-
Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30.              zeichneten Stipendiumsverträge durch die Stipendi-
April eines Jahres an Baden-Württemberg Interna-                atinnen und Stipendiaten an diese in der Regel
tional zu senden. Die Abgabe der Erklärung ist                  monatlich aus, rechnen die Mittel ab und berichten
Voraussetzung für die Überweisung der Stipendi-                 der Baden-Württemberg Stiftung.
enmittel und der Betreuungspauschale (vgl. Ziff.                Bei Studienaufenthalten baden-württembergischer
2.7) an die Hochschulen.                                        Studierender an Hochschulen in Überseeländern
                                                                oder in Ländern mit erschwertem Zahlungsverkehr
2.2.3 AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL                           kann die Auszahlung des Stipendienbetrags pau-
AN DIE HOCHSCHULEN                                              schal vor Beginn des Auslandsaufenthalts erfolgen.
Den Hochschulen wird nach Vorlage der unter-
zeichneten Verpflichtungserklärung das im Rahmen                2.6 ERFAHRUNGSBERICHTE DER
der REK bereitgestellte Gesamtbudget für das fol-               STIPENDIATINNEN UND STIPENDIATEN
gende Stipendienjahr im August eines Jahres
überwiesen.                                                     Ein Formblatt inkl. Hinweisen zur Erstellung der
                                                                Erfahrungsberichte ist in BWS-World auf Deutsch
                                                                und Englisch verfügbar. Die Hochschulen achten

                                                                                                             0 0 5
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2021/2022, Stand 02.12.2020

darauf, dass sich die Qualität der Erfahrungsberich-            ten und Freunde des            Baden-Württemberg-
te an den vorgegebenen Standards orientiert und                 STIPENDIUMs“ unterstützt.
dass die Erfahrungsberichte innerhalb von vier
Wochen nach Ende des Stipendienzeitraums in                     Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist als Marke
elektronischer Form über BWS-World eingereicht                  der Baden-Württemberg Stiftung etabliert. Logo und
werden.                                                         Schriftzug (Wort-Bild-Marke) sind angemeldet und
                                                                von den Hochschulen in Verbindung mit dem Logo
2.7 BETREUUNGSMITTEL                                            der Baden-Württemberg Stiftung zu verwenden. Die
Die Baden-Württemberg Stiftung stellt, um eine                  Logos und das Merkblatt zur Presse- und Öffentlich-
umfassende Betreuung der Stipendiatinnen und -                  keitsarbeit finden Sie auf BWS-World im Bereich
Stipendiaten im Baden-Württemberg-STIPENDIUM                    Dokumente der Gruppe Hochschulkoordinatoren. Im
sicherzustellen, den Hochschulen Betreuungsmittel               Schriftverkehr ist grundsätzlich der Begriff Baden-
zur Verfügung. Im Normalprogramm sind dies bis zu               Württemberg-STIPENDIUM zu verwenden. In der
einem Stipendienbudget in Höhe von 25.000 Euro                  Kommunikation mit der Öffentlichkeit, z.B. auf den
pauschal 1.000 Euro. Bei darüber liegenden Stipen-              Internet-Seiten der Hochschulen, ist auf das Baden-
dienbudgets sind 4 % der Gesamtsumme vorgese-                   Württemberg-STIPENDIUM für Studierende und den
hen.                                                            Stipendiengeber Baden-Württemberg Stiftung hinzu-
Im Rahmen der REK stehen bei einem Stipendien-                  weisen.
budget von bis zu 10.000 Euro pauschal 1.000 Euro
Betreuungsmittel zur Verfügung. Bei darüber lie-                2.9 FRISTEN
genden Stipendienbudgets sind 10 % der Gesamt-                  Im Normalprogramm und im Rahmen der REK sind
summe vorgesehen.                                               die unten genannten Fristen und Aufgaben verbind-
                                                                lich. Fristen und Aufgaben zu BWS plus werden in
Die Betreuung umfasst die Vorbereitung der Out-                 den jeweiligen Projektverträgen geregelt.
goings, das Begleiten der Incomings sowie die Or-
ganisation von Veranstaltungen für die Stipendiatin-            2.10.1 AUSWAHLVORSCHLÄGE ZUM 30. APRIL
nen und Stipendiaten mit dem Ziel, ihre Bindung zum             Die Hochschulen reichen bis zum 30. April eines
Programm zu unterstützen. Darüber hinaus sind mit               Jahres über BWS-World bei Baden-Württemberg
den Betreuungsmitteln auch die generellen Verwal-               International mindestens 60 % ihrer Auswahlvor-
tungsaufgaben in der Abwicklung des Baden-                      schläge für das kommende Stipendienjahr ein.
Württemberg-STIPENDIUMs abgedeckt.                              Auswahlvorschläge für das Normalprogramm und
Die Betreuung stellt eine Dienstleistung für die Ba-            die REK sind separat einzureichen.
den-Württemberg Stiftung dar. Zur Berichterstellung
vgl. 2.10.4.                                                    2.10.2 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
                                                                ZUM 30. APRIL
2.8 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT                                       Die Verpflichtungserklärung ist von der jeweiligen
Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert die                    Hochschulleitung zu unterschreiben und bis zum 30.
Bindung der Stipendiatinnen und Stipendiaten an das             April eines Jahres an Baden-Württemberg Internati-
Land Baden-Württemberg. Die Baden-Württemberg                   onal zu senden (vgl. 2.1.3).
Stiftung baut das Netzwerk der Stipendiatinnen und              Hochschulen, die Mittel sowohl aus dem Normal-
Stipendiaten kontinuierlich aus. Dabei wird sie durch           programm als auch der REK in Anspruch nehmen
die Regional Chapters und den „Verein der Stipendia-

                                                                                                            0 0 6
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2021/2022, Stand 02.12.2020

möchten, müssen zwei separate Verpflichtungser-                 Jahrgangs sind zum 31. Januar an Baden-
klärungen einreichen.                                           Württemberg International zu senden. Ausgenom-
                                                                men sind Hochschulen mit einem Budget von ma-
2.10.3 KONTODATEN ZUM 30. APRIL                                 ximal 15.000 Euro (siehe auch Punkt 2.1.3).
Im Zuge der Vorbereitung zum kommenden Stipen-                  Im Rahmen der REK erfolgt die Auszahlung der
dienjahr teilen die Hochschulen ihre Kontodaten bis             Stipendienmittel in der Regel einmalig vor Beginn
zum 30. April mit. Die Auszahlung der Stipendien-               des Stipendienjahres (vgl. Ziff. 2.2.3.)
budgets an die Hochschulen erfolgt durch die Ba-
den-Württemberg Stiftung (vgl. Punkt 2.1.3 und                  2.10.7 ABSCHLUSSBERICHT
2.2.3).                                                         ZUM 31. JANUAR DES FOLGEJAHRES
                                                                Der Abschlussbericht eines Stipendienjahres jeder
2.10.4 BERICHTE UND UMFRAGEN                                    Hochschule ist spätestens zum 31. Januar des
ZUM 30. APRIL                                                   Folgejahres    über   BWS-World      bei   Baden-
Im Zuge der Qualitätssicherung im Baden-                        Württemberg International vorzulegen. Er soll die
Württemberg-STIPENDIUM reichen die Hochschu-                    bei der Durchführung des Programms gewonnenen
len Berichte ein und beteiligen sich an Umfragen                Erfahrungen und ggf. Verbesserungsvorschläge
auf BWS-World. Die relevanten Themen werden mit                 beschreiben und eine Übersicht über die Gesamt-
dem Versand der Verpflichtungserklärungen zu                    kostenabrechnung der ausbezahlten Mittel enthal-
Beginn des Kalenderjahres an die Hochschulen                    ten. Außerdem sollen die Maßnahmen zur Betreu-
kommuniziert.                                                   ung der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch die
                                                                Hochschulen dargestellt werden.
2.10.5 VERWENDUNGSNACHWEIS                                      Über die bei der Durchführung des Programms im
ZUM 30. SEPTEMBER                                               Rahmen der REK gewonnenen Erfahrungen und
Zum 30. September eines jeden Jahres ist der Ver-               ggf. Verbesserungsvorschläge sowie die entspre-
wendungsnachweis für die im vorangegangenen                     chende Kostenabrechnung der ausbezahlten Mittel
Stipendienjahr ausgezahlten Mittel dem Programm-                im Rahmen der REK ist gesondert zu berichten.
dienstleister Baden-Württemberg International vorzu-
legen. Dem Verwendungsnachweis ist eine Liste der               2.11 ZUWIDERHANDLUNG
vergebenen Stipendien mit Name, Angaben zu Höhe,                Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen oder Auf-
Dauer und Zeitraum des Stipendiums beizufügen.                  gaben wird die jeweilige Hochschule automatisch von
Hierzu sind die Vorlagen der Baden-Württemberg                  der Mittelvergabe für das folgende Stipendienjahr im
Stiftung zu nutzen, die in BWS-World zur Verfügung              Normalprogramm ausgeschlossen.
stehen.
Verwendungsnachweise für das Normalprogramm                     3. AUFGABEN DER STIPENDIATINNEN
und für die REK sind separat vorzulegen.                        UND STIPENDIATEN DES
Die Vorlage erfolgt ausschließlich über die Online-             BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUMS
Plattform BWS-World
                                                                Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten
2.10.6 MITTELANFORDERUNG                                        sich im Stipendiumsvertrag, der ihnen von der Ba-
ZUM SOMMERSEMESTER                                              den-Württemberg Stiftung zugeleitet wird, zu einem
Die Mittelanforderungen zum Sommersemester in                   ordnungsgemäßen Studium bzw. Forschungsauf-
Höhe von 30 % des Gesamtbudgets des laufenden                   enthalt im Ausland. Sie sind ferner verpflichtet,

                                                                                                             0 0 7
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende
Verfahrenshinweise Stipendienjahr 2021/2022, Stand 02.12.2020

   die Gast- oder die Heimathochschule sofort                      Weise an der Gasthochschule über das Baden-
    schriftlich zu informieren, wenn sie ihr Studium                Württemberg-STIPENDIUM und den Studien-
    bzw. ihren Forschungsaufenthalt unterbrechen                    standort Baden-Württemberg zu informieren
    oder abbrechen müssen,                                          (z.B. Vortrag, Power-Point-Präsentation, Infor-
   im Laufe der Finanzierung kein anderes Sti-                     mationsblätter etc.). Die entsprechenden Vorla-
    pendium zur Förderung eines Auslandsstudi-                      gen sind auf BWS-World hinterlegt.
    ums zu beziehen (siehe auch Punkt 1.5),
   an Veranstaltungen der Baden-Württemberg
    Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg-                   4. KONTAKT
    STIPENDIUMs teilzunehmen
   und einen Erfahrungsbericht über das Studium                Bei Fragen wenden Sie           sich   bitte   an   den
    und den Aufenthalt im Gastland anzufertigen.                Programmdienstleister:
    Er ist von den Studierenden in digitaler Form
    spätestens einen Monat nach Ablauf des Sti-                 Baden-Württemberg International
    pendienzeitraums in BWS-World einzustellen.                 Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und
    Der Erfahrungsbericht soll fünf DIN-A4 Seiten               wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
    nicht überschreiten. Ein Formblatt inkl. Hin-               Haus der Wirtschaft
    weise zur Erstellung des Erfahrungsberichts                 Willi-Bleicher-Straße 19
    ist in den Sprachen Deutsch und Englisch auf                70174 Stuttgart
    BWS-World verfügbar.
   Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Baden-                 Kontakt:
    Württemberg verpflichten sich außerdem, wäh-                studierende@bw-stipendium.de,
    rend ihres Auslandsaufenthalts auf geeignete                bwsplus@bw-stipendium.de

                                                                                                                0 0 8
Ergänzende Informationen zur Bewerbung für
                                   das Förderjahr 2021/22 (WS’21/22 und/oder SS’22)

•     Pflichten der Stipendiaten
      Über das Studium und den Aufenthalt im Gastland ist ein Erfahrungsbericht anzufertigen. Er ist in elektronischer Form dem Akademischen
      Auslandsamt der Hochschule Aalen spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums vorzulegen bzw. in das BWS-Portal zu laden. Darüber
      hinaus muss die Bewerbung über das Portal BWS-World erfolgen. Ebenso verpflichten sich Stipendiaten während ihres Auslandsaufenthaltes
      einen Vortrag über ihre Heimathochschule und ihr Heimatland zu halten.

•     Bewerbung
      Die Bewerbungsanträge der inländischen Studierenden sind online im BWS-Portal (www.bws-world.de) hochzuladen. Die Registrierung für das
      Portal erfolgt unter der folgenden Webadresse: https://www.bws-world.de/register-3-university/. Ausländische Studierende bewerben sich
      zunächst an ihrer Heimathochschule und laden anschließend ihre Unterlagen ebenfalls im BWS-Portal hoch. Alle Bewerbungen müssen bis 31.
      März 2021 in das BWS-Portal geladen sein.

•     FOLGENDE UNTERLAGEN SIND EINZUREICHEN (Abweichung zu Punk 1.3.2):
    1.   Bewerbungs-/Motivationsschreiben (auf Deutsch) mit Angaben zum bisherigen Studium und zum geplanten
         Auslandsaufenthalt einschließlich der vorgesehenen Dauer
    2.   Lebenslauf (auf Deutsch)
    3.   Immatrikulationsnachweis des zum 01.03.2021 beginnenden Semesters
    4.   Nachweis Hochschulabschluss- bzw. Hochschulzwischenzeugnis/Vordiplom
    5.   Vollständiger Notenspiegel (Einzelnoten inkl. Noten des WS’20/21)
    6.   Ungewichteter bisheriger Durchschnitt (selbst ausrechnen und vermerken beispielsweise auf dem Transcript!)
    7.   Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse (entweder durch Note aus Studium oder sonstiges
         Sprachzeugnis, wenn Sprache nicht im Studium gehabt. Nachweis sollte nicht älter als zwei Jahre sein.)
    8.   Empfehlungsschreiben (auf Deutsch) des Professors der Heimathochschule, der gleichzeitig Partnerschafts-
         beauftragter der ausgewählten Gasthochschule bzw. Auslandsbeauftragter des eigenen Studiengangs ist.
    (nur vollständige elektronische Bewerbungsunterlagen werden berücksichtigt! Die Verantwortung für die Vollständigkeit der
    Bewerbungsunterlagen liegt bei den Studierenden)

    Studierende der HS Aalen können Stipendienanträge für folgende Partneruniversitäten stellen
             •   Universidad de Belgrano, Argentinien (I)
             •   Universidad Nacional de Cuyo Mendoza, Argentinien (I, E)
             •   Yerevan State University, Armenien (B, C, I, IN)
             •   Universidade do Estado de Santa Catarina, Florianopolis, Brasilien (B, I, W, M)
             •   Pontificia Universidad Católica de Valparaiso, Chile (A, I)
             •   China Jiliang University, Hangzhou, China (C, V*)
             •   Institut National Polytechnique Félix Houphouët-Boigny, Côte d'lvoire (B, C, E, I, IN, M, V)
             •   Osaka University of Economics and Law, Japan (I, B, GM, W)
             •   Monterrey Tech., Mexiko (B, C, E, I, IN, M, T*, VI, W)
             •   Catholic University of Mozambique, Beira (B, E, F**, I, IN, M
             •   Mandalay Technological University, Myanmar (M, P)
             •   Yangon University of Economics, Myanmar (B, GM, I, W)
             •   Yangon Technological University, Myanmar (M, P)
             •   Universidad Paraguayo Alemana, San Lorenzo (B, I, WI, W)
             •   Pontificia Universidad Católica del Peru, Lima, Peru (I)
             •   Cape Peninsula University of Technology, Südafrika (B, I, WI, W)
             •   Central University of Technology, Bloemfontein, Südafrika (B, E, F/FR, I, IN, M, T*, VI, W)
             •   Vaal University of Technology, Südafrika (FR, GBA, M)
             •   Koreatech, Südkorea (E, IN, F, M, V*)
             •   King Mongkut’s University of Technology North-Bangkok, Bangkok, Thailand (K)
             •   Chernivtsi National University, Chernivstsi, Ukraine (A, O, PH)
             •   Auburn University, USA (E, IN)
             •   Black Hills State University, Spearfish, South Dakota USA (B, GM, I, W)
             •   College of Charleston, USA (ABC, C)
             •   East-Stroudsburg University, USA (B)
             •   New England College of Optometry, Boston, USA (A)
             •   Pacific University Oregon, Forest Grove, USA (A)
             •   South Dakota School of Mines and Technology, Rapid City, USA (E, F, IN, M, T*, V)
             •   University of Alabama, Huntsville, USA (B, C, E, I, IN, M, T*, WI)
             •   University of South Alabama (C, IN)

    Bitte beachten: in manchen Fällen nur Abschlussarbeiten bzw. praktische Studiensemester. Vor Bewerbung in jedem Fall Rücksprache mit AAA
    und dem eigenen Studiengang (Auslandsbeauftragte/n) halten. * = und Nachfolge-Studiengänge VV, VMG, VMM bzw. MBP/W.**F-Studiengänge
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