Hygienekonzept SV Ebersbach - Informationen/Regeln für den Trainings- und Spielbetrieb
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Hygienekonzept SV Ebersbach Informationen/Regeln für den Trainings- und Spielbetrieb Stand: 03.11.2021
1. Allgemeine Regeln • Der Schutz der Gesundheit und die Anordnungen und Verfügungen der Ortspolizeibehörden stehen in allen Abteilungen des SV Ebersbach im Vordergrund. • Das Hygienekonzept gilt ergänzend zu der Corona-Verordnung-Sportstätten der Landesregierung Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung. • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Meter in allen Bereichen außerhalb des Spielfeldes. • In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten. Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen. • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Taschentuch) Das Spucken und Naserotzen ist auf dem Spielfeld nicht gestattet. • Mitbringen eigener Getränkeflaschen, die zu Hause gefüllt wurden. Der SV Ebersbach stellt momentan kein Mineralwasser für den Trainings und Spielbetrieb. • Kein Abklatschen, in den Arm Nehmen und gemeinsames Jubeln. 1.1 Gesundheitszustand • Liegt eines den folgenden Symptomen vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben und einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38°Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome. • Bei positivem Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt, muss die betreffende Person mindestens für 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen werden. • Das gleiche gilt, für Personen die aus einem Corona Risikogebiet (das bestimmt das RKI) zurückkommen. 1.2 Minimierung der Risiken in allen Bereichen • Sollten Teilnehmende am Training/Spiel einer Risikogruppe (besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankung) angehören, werden Sie den Trainer oder Abteilungsleiter rechtzeitig informieren. • Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Covid-19-Erkrankung schützen kann. Nicht zuletzt für sie ist es wichtig, das Infektionsrisiko bestmöglich zu minimieren. • Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, werden sie auf eine Durchführung verzichten. 2
1.3 Getestete Personen • Als getestete Person gilt automatisch eine Person, die 1. das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder noch nicht eingeschult ist oder 2. Schülerin oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule ist, wobei die Glaubhaftmachung in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen hat • Als getestete Person gilt man, im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests für maximal 48 Stunden. Als Nachweis muss die Bestätigung vorgelegt werden. 2. Organisatorische Voraussetzungen Es gelten immer die jeweils lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben. In den Kommunen können ergänzte/abweichende Vorgaben bestehen, die es gesondert zu beachten gilt. Es muss sichergestellt sein, dass der Trainingsbetrieb vor Ort auch behördlich gestattet ist. 2.1 Organisatorische Maßnahmen • Corona – Beauftragte Steffen Griener (Mail: steffen.griener@sportverein- ebersbach.de / Telefon: 0170/4591295) • Das Sportgelände wird in 3 Zonen unterteilt und darüber der Zutritt geregelt. • Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die Vorgaben zum Trainings- und Spielbetrieb und die Maßnahmen des Vereins eingewiesen. 2.2 Kommunikation • Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die Vorgaben zum Trainingsbetrieb und die Maßnahmen des Vereins eingewiesen. • Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs müssen alle teilnehmenden Personen aktiv über die Hygieneregeln informiert werden. • Alle weiteren Personen, welche sich auf der Sportstätte aufhalten, müssen über die Hygieneregeln informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich des Sportgeländes. • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren bzw. sind diese der Sportstätte zu verweisen. • Das Hygienekonzept wird per Website durch den Hygienebeauftragten allen Vereinsmitgliedern, Trainer und Eltern zugänglich gemacht. • Bei Fragen kann sich jederzeit an den Hygienebeauftragten des Vereins gewandt werden. 3
3. Fußball 3.1 Zonen des Sportgeländes Das Sportgelände wir in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt. Zone 1: Spielfeld / Innenraum In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen: - Spieler - Trainer - Funktionsteams - Schiedsrichter - Sanitäts- und Ordnungsdienst - Hygienebeauftragter Zur Teilnahme ist zwingend ein 3G+-Nachweis (Genesen, Geimpft oder Getestet (PCR- Test)) notwendig. Zone 2: Umkleidebereich • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt: - Spieler - Trainer - Funktionsteams - Schiedsrichter - Hygienebeauftragter • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung, außerdem ist zwingend ein 2G-Nachweis (Genesen oder Geimpft) notwendig. • In sämtlichen Innenbereichen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Zone 3: Zuschauerbereich • Die Zone 3 "Zuschauerbereich" bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich und unter freiem Himmel sind. • Auch für die Zuschauer ist ein 2G-Nachweis (Genesen oder Geimpft) notwendig. 4
3.2 Trainingsbetrieb 3.2.1 Grundsätze • Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften. • Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten. • Eine rechtzeitige Rückmeldung (spätestens ein Tag vor dem Training), ob man am Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen, zumal die Gruppeneinteilung vorgenommen werden muss. • Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch den verantwortlichen Trainer ist zu gewährleisten und mindestens vier Wochen aufzubewahren. Abläufe/Organisation vor Ort • Zur Teilnahme ist ein 3G+-Nachweis (Genesen, Geimpft oder Getestet (PCR-Test)) notwendig. • Die Nutzung der Kabinen und Duschen ist nur erlaubt, falls ein 2G-Nachweis (Genesen oder Geimpft) nachgewiesen werden kann. Es muss aber auch weiterhin ein Mundschutz in der Kabine getragen werden. • Nutzung der Toiletten dürfen auch ohne 2G-Nachweis (Genesen und Geimpft) genutzt werden. 3.2.2 Ankunft und Abfahrt • Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutz empfohlen. Wenn möglich, wird eine individuelle Anreise (zu Fuß oder Fahrrad) empfohlen. • Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten entstehen. 3.2.3 Auf dem Spielfeld • Ein fußballtypisches Training, mit Trainings- und Spielformen kann durchgeführt werden. Dennoch ist auf und neben dem Platz, wo immer möglich (Unterbrechungen, Anstehen, Ansprachen etc.) auf den Mindestabstand bzw. die geltenden Hygieneregeln zu achten. • Für den Übungs- und Trainingsbetrieb ist generell ein Hygienekonzept mit Datenerhebung zur möglichen Kontaktnachverfolgung erforderlich. • Sofern mehrere Gruppen gebildet werden, die gleichzeitig trainieren sollen, sind auch hier die Vorgaben der Corona-Verordnung zu beachten. Die Gruppen dürfen sich aber nicht durchmischen und müssen „getrennt“ trainieren. 5
3.2.4 Auf dem Sportgelände • Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training geplant ist. • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich. 3.3 Spielbetrieb • Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten entstehen. • Unterschiedliche Zonen für Heim-/Auswärtsmannschaft und Zuschauer/Verantwortliche beachten (Siehe Lageplan) • Das Ausfüllen des Spielberichtes-Online vor dem Spiel inklusive der Freigabe der Aufstellung sollte bitte nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld bzw. auf einem eigenen Gerät erfolgen. • Der Schiedsrichter sollte nach Möglichkeit ebenso den Spielbericht an seinem eigenen Gerät ausfüllen. • Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken und die Abstandsregeln sind einzuhalten. • Keine Mannschaftsansprachen in der Kabine durchführen. Diese sind im Freien, und unter Einhaltung des Mindestabstandes, durchzuführen. • Spielbeginn ohne „Handshake“ und gemeinsames Aufstellen. • Kein Abklatschen, in den Arm Nehmen und gemeinsames Jubeln, Halbzeitpausen sind bei Möglichkeit im Freien zu verbringen. • Alle Spieler, Verantwortliche und Zuschauer, welche das Sportgelände betreten, müssen einen 3G+-Nachweis (Genesen, Geimpft oder Getestet (PCR-Test)) nachweisen. • Alle Spieler und Verantwortliche, welche die Kabine betreten, müssen einen 2G- Nachweis (Genesen oder Geimpft) nachweisen. • Die Auswärtsmannschaft füllt bitte das angehängte Formular des WFV aus und übergibt dies vor dem Betreten der Umkleidekabine dem Trainer der Heimmannschaft. Darin bestätigt ein Verantwortlicher das alle Spieler/Funktionäre, welche die Kabine Betreten, einen 3G+-Nachweis (Genesen, Geimpft oder Getestet (PCR-Test)) und bei Betreten des Sportgeländes einen 2G-Nachweis (Genesen oder Geimpft) erbracht hat. 6
3.4 Lageplan 3.5 Zuschauer • Erfassung der Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Datum und soweit vorhanden Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) der anwesenden Zuschauer • Zur Nachverfolgung mgl. Infektionsketten • Datenerhebung gern. CoronaVO § 6 • Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung). • In allen Innenbereichen (z.B. Toiletten) wir dringend empfohlen einen Mund-Nase- Schutz zu tragen. • Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren sind vorhanden. • Datenerfassung kann entweder mittels ausgelegten Zettelns oder Luca App durchgeführt werden. • Auch für die Zuschauer ist ein 2G-Nachweis (Genesen oder Geimpft) notwendig. 7
3.6 Luca App • Der SV Ebersbach ist ein Luca-Standort. Luca ermöglicht verschlüsselte und datenschutzkonforme Kontaktdatenaufnahme und erlaubt eine schnelle und lückenlose Nachverfolgung von Infektionsketten. • So schützen Sie Ihre Kontaktdaten und entlasten das örtliche Gesundheitsamt. Laden Sie sich die Luca-App in Ihrem App Store herunter und registrieren sie sich. (IOS, Android oder WebApp) • Ablauf: o Luca-App downloaden o In der App registrieren o QR-Code scannen (oder Ihren Luca-QR-Code von uns scannen lassen) o Automatisch auschecken • Mit der Luca App können Sie Anwesenheit bei uns ganz einfach dokumentieren. Sie müssen sich keine Sorgen machen, was mit Ihren Daten passiert. Wir können sie nicht auslesen, nur das Gesundheitsamt kann Ihre Kontakthistorie anfragen und entschlüsseln. • Nur das Gesundheitsamt kann (und auch nur nach Freigabe der Check-in Datensätze durch Sie und uns) Ihren QR-Code entschlüsseln und Sie über einen möglichen Kontakt zu einer infizierten Person informieren. • Nach spätestens vier Wochen werden Ihre Check-ins automatisch gelöscht. Weitere Informationen finden Sie auf luca-app.de. 8
4. Männerturnen, Aerobic, Eltern-Kind-Turnen, Frauenturnen 4.1 Trainingsbetrieb • Trainer und Abteilungsleiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften. • Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung der Sportgeländes ist Folge zu leisten. • Rechtzeitige Rückmeldung (spätestens zwei Stunden vor dem Kurs), ob man am Kurs teilnehmen kann, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen und die Gruppeneinteilung vorzunehmen. • Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch den verantwortlichen Trainer, diese wird mindestens vier Wochen aufbewahrt. • Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutz empfohlen. Wenn möglich, wird eine individuelle Anreise empfohlen. • Die Nutzung der Umkleiden unter Beachtung des Mindestabstandes ist erlaubt. Das Tragen von Mund-Nase-Schutz ist Pflicht. Die Umkleiden dürfen nur betreten werden, mit 2G-Nachweis (Genesen oder Geimpft). • Die Duschen in der Sporthalle können genutzt werden, es muss aber der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. • Teilnahme an Übungsstunden im Innenbereich, sind nur nach 2G-Nachweis (Genesen oder Geimpft) möglich. 9
Datenerhebung nach Corona-Verordnung Sport und Corona-Verordnung -Hinweis: bitte pro Haushalt/ Familie separat ausfüllen- Herzlich willkommen, wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Nach § 2 Abs. 1 CoronaVO Sport und § 6 Abs. 1 CoronaVO sind wir verpflichtet, folgende Daten zu erheben. Mit Ihrem Eintritt bestätigen Sie die Datenschutz-Hinweise zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß der CoronaVO gelesen und akzeptiert zu haben. Vor- und Nachname (bei Haushalt/Familie: alle Personen benennen) Anschrift (sofern dem Verein nicht bekannt) soweit vorhanden: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse Datum und Zeitraum der Anwesenheit Datenerhebung nach Corona-Verordnung Sport und Corona-Verordnung -Hinweis: bitte pro Haushalt/ Familie separat ausfüllen- Herzlich willkommen, wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Nach § 2 Abs. 1 CoronaVO Sport und § 6 Abs. 1 CoronaVO sind wir verpflichtet, folgende Daten zu erheben. Mit Ihrem Eintritt bestätigen Sie die Datenschutz-Hinweise zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß der CoronaVO gelesen und akzeptiert zu haben. Vor- und Nachname (bei Haushalt/Familie: alle Personen benennen) Anschrift (sofern dem Verein nicht bekannt) soweit vorhanden: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse Datum und Zeitraum der Anwesenheit 10
Bestätigung zum 3G-Plus- und 2G-Nachweis (Alarmstufe) Als Verantwortliche*r des _______________________________ (Gastvereins) bestätige ich, dass sämtliche Spieler*innen, Trainer*innen, Offizielle u.ä. unseres Vereins, die die Kabinen des SV Ebersbach am Sportgelände mit 3G-Plus _______________ (Datum) betreten, mir einen Nachweis vorgelegt haben, dass sie geimpft oder genesen sind oder innerhalb der letzten 48 Stunden negativ PCR-getestet wurden bzw. Beschäftigte sind und ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) vorlag. Es handelt sich dabei um bis zu____________(Anzahl) Personen. Ich bestätige weiter, dass sämtliche Spieler*innen, Trainer*innen, Offizielle u.ä. unseres Vereins, die die Kabine des obigen Heimvereins Innenräume betreten, mir einen Nachweis vorgelegt haben, dass sie die 2G-Vorgaben mit 2G erfüllen bzw. Beschäftigte sind und ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) vorlag. Es handelt sich dabei um bis zu____________(Anzahl) Personen. _______________________________________ Ort, Datum ________________________________________ Name der/des Verantwortliche*n (in Druckbuchstaben) _______________________________________ Unterschrift der/des Verantwortliche*n 11
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