Hygienekonzept SV Ebersbach - Informationen/Regeln für den Trainings- und Spielbetrieb

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Hygienekonzept SV Ebersbach - Informationen/Regeln für den Trainings- und Spielbetrieb
Hygienekonzept SV Ebersbach

Informationen/Regeln für den Trainings- und Spielbetrieb

                      Stand: 03.11.2021
1. Allgemeine Regeln
 •   Der Schutz der Gesundheit und die Anordnungen und Verfügungen der
     Ortspolizeibehörden stehen in allen Abteilungen des SV Ebersbach im Vordergrund.

 •   Das Hygienekonzept gilt ergänzend zu der Corona-Verordnung-Sportstätten der
     Landesregierung Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung.

 •   Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Meter in allen
     Bereichen außerhalb des Spielfeldes.

 •   In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld
     einzuhalten. Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu
     unterlassen.

 •   Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Taschentuch) Das Spucken
     und Naserotzen ist auf dem Spielfeld nicht gestattet.

 •   Mitbringen eigener Getränkeflaschen, die zu Hause gefüllt wurden. Der SV
     Ebersbach stellt momentan kein Mineralwasser für den Trainings und Spielbetrieb.

 •   Kein Abklatschen, in den Arm Nehmen und gemeinsames Jubeln.

1.1 Gesundheitszustand

 •   Liegt eines den folgenden Symptomen vor, muss die Person dringend zu Hause
     bleiben und einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38°Celsius), Atemnot,
     Erkältungssymptome.

 •   Bei positivem Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt, muss die betreffende
     Person mindestens für 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen
     werden.

 •   Das gleiche gilt, für Personen die aus einem Corona Risikogebiet (das bestimmt das
     RKI) zurückkommen.

1.2 Minimierung der Risiken in allen Bereichen

 •   Sollten Teilnehmende am Training/Spiel einer Risikogruppe (besonders Ältere und
     Menschen mit Vorerkrankung) angehören, werden Sie den Trainer oder
     Abteilungsleiter rechtzeitig informieren.

 •   Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer
     Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Covid-19-Erkrankung
     schützen kann. Nicht zuletzt für sie ist es wichtig, das Infektionsrisiko bestmöglich zu
     minimieren.

 •   Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug
     auf das Training oder eine spezielle Übung, werden sie auf eine Durchführung
     verzichten.

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1.3 Getestete Personen

    •   Als getestete Person gilt automatisch eine Person, die
        1. das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder noch nicht eingeschult ist
            oder
        2. Schülerin oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen
           Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden
           Schule oder einer beruflichen Schule ist, wobei die Glaubhaftmachung in der
           Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen hat

    •   Als getestete Person gilt man, im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24
        Stunden, im Falle eines PCR-Tests für maximal 48 Stunden. Als Nachweis muss die
        Bestätigung vorgelegt werden.

   2. Organisatorische Voraussetzungen
Es gelten immer die jeweils lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben. In den Kommunen
können ergänzte/abweichende Vorgaben bestehen, die es gesondert zu beachten gilt. Es
muss sichergestellt sein, dass der Trainingsbetrieb vor Ort auch behördlich gestattet ist.

   2.1 Organisatorische Maßnahmen

    •   Corona – Beauftragte Steffen Griener (Mail: steffen.griener@sportverein-
        ebersbach.de / Telefon: 0170/4591295)

    •   Das Sportgelände wird in 3 Zonen unterteilt und darüber der Zutritt geregelt.

    •   Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die Vorgaben zum
        Trainings- und Spielbetrieb und die Maßnahmen des Vereins eingewiesen.

   2.2 Kommunikation

    •   Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die Vorgaben zum
        Trainingsbetrieb und die Maßnahmen des Vereins eingewiesen.

    •   Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs müssen alle teilnehmenden Personen aktiv
        über die Hygieneregeln informiert werden.

    •   Alle weiteren Personen, welche sich auf der Sportstätte aufhalten, müssen über die
        Hygieneregeln informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts
        mindestens am Eingangsbereich des Sportgeländes.

    •   Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des
        Hausrechts der Zutritt zu verwehren bzw. sind diese der Sportstätte zu verweisen.

    •   Das Hygienekonzept wird per Website durch den Hygienebeauftragten allen
        Vereinsmitgliedern, Trainer und Eltern zugänglich gemacht.

    •   Bei Fragen kann sich jederzeit an den Hygienebeauftragten des Vereins gewandt
        werden.

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3. Fußball
   3.1 Zonen des Sportgeländes

Das Sportgelände wir in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen
geregelt.

Zone 1: Spielfeld / Innenraum

In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Trainings- und
Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:

   - Spieler
   - Trainer
   - Funktionsteams
   - Schiedsrichter
   - Sanitäts- und Ordnungsdienst
   - Hygienebeauftragter
Zur Teilnahme ist zwingend ein 3G+-Nachweis (Genesen, Geimpft oder Getestet (PCR-
Test)) notwendig.

Zone 2: Umkleidebereich

   •   In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:
       - Spieler
       - Trainer
       - Funktionsteams
       - Schiedsrichter
       - Hygienebeauftragter
   •   Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung, außerdem ist zwingend
       ein 2G-Nachweis (Genesen oder Geimpft) notwendig.
   •   In sämtlichen Innenbereichen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Zone 3: Zuschauerbereich

   •   Die Zone 3 "Zuschauerbereich" bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die
       frei zugänglich und unter freiem Himmel sind.
   •   Auch für die Zuschauer ist ein 2G-Nachweis (Genesen oder Geimpft) notwendig.

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3.2 Trainingsbetrieb

3.2.1 Grundsätze

 •   Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden
     allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.

 •   Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur
     Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.

 •   Eine rechtzeitige Rückmeldung (spätestens ein Tag vor dem Training), ob man am
     Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um eine bestmögliche Trainingsplanung
     zu ermöglichen, zumal die Gruppeneinteilung vorgenommen werden muss.

 •   Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch
     den verantwortlichen Trainer ist zu gewährleisten und mindestens vier Wochen
     aufzubewahren. Abläufe/Organisation vor Ort

 •   Zur Teilnahme ist ein 3G+-Nachweis (Genesen, Geimpft oder Getestet (PCR-Test))
     notwendig.

 •   Die Nutzung der Kabinen und Duschen ist nur erlaubt, falls ein 2G-Nachweis
     (Genesen oder Geimpft) nachgewiesen werden kann. Es muss aber auch weiterhin
     ein Mundschutz in der Kabine getragen werden.

 •   Nutzung der Toiletten dürfen auch ohne 2G-Nachweis (Genesen und Geimpft)
     genutzt werden.

3.2.2 Ankunft und Abfahrt

 •   Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutz
     empfohlen. Wenn möglich, wird eine individuelle Anreise (zu Fuß oder Fahrrad)
     empfohlen.

 •   Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren
     Aufenthaltszeiten entstehen.

3.2.3 Auf dem Spielfeld

 •   Ein fußballtypisches Training, mit Trainings- und Spielformen kann durchgeführt
     werden. Dennoch ist auf und neben dem Platz, wo immer möglich
     (Unterbrechungen, Anstehen, Ansprachen etc.) auf den Mindestabstand bzw. die
     geltenden Hygieneregeln zu achten.

 •   Für den Übungs- und Trainingsbetrieb ist generell ein Hygienekonzept mit
     Datenerhebung zur möglichen Kontaktnachverfolgung erforderlich.

 •   Sofern mehrere Gruppen gebildet werden, die gleichzeitig trainieren sollen, sind
     auch hier die Vorgaben der Corona-Verordnung zu beachten. Die Gruppen dürfen
     sich aber nicht durchmischen und müssen „getrennt“ trainieren.

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3.2.4 Auf dem Sportgelände

 •   Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training
     geplant ist.

 •   Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich.

3.3 Spielbetrieb

 •   Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren
     Aufenthaltszeiten entstehen.

 •   Unterschiedliche Zonen für Heim-/Auswärtsmannschaft und
     Zuschauer/Verantwortliche beachten (Siehe Lageplan)

 •   Das Ausfüllen des Spielberichtes-Online vor dem Spiel inklusive der Freigabe der
     Aufstellung sollte bitte nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld bzw. auf einem eigenen
     Gerät erfolgen.

 •   Der Schiedsrichter sollte nach Möglichkeit ebenso den Spielbericht an seinem
     eigenen Gerät ausfüllen.

 •   Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken und
     die Abstandsregeln sind einzuhalten.

 •   Keine Mannschaftsansprachen in der Kabine durchführen. Diese sind im Freien, und
     unter Einhaltung des Mindestabstandes, durchzuführen.

 •   Spielbeginn ohne „Handshake“ und gemeinsames Aufstellen.

 •   Kein Abklatschen, in den Arm Nehmen und gemeinsames Jubeln, Halbzeitpausen
     sind bei Möglichkeit im Freien zu verbringen.

 •   Alle Spieler, Verantwortliche und Zuschauer, welche das Sportgelände betreten,
     müssen einen 3G+-Nachweis (Genesen, Geimpft oder Getestet (PCR-Test))
     nachweisen.

 •   Alle Spieler und Verantwortliche, welche die Kabine betreten, müssen einen 2G-
     Nachweis (Genesen oder Geimpft) nachweisen.

 •   Die Auswärtsmannschaft füllt bitte das angehängte Formular des WFV aus und
     übergibt dies vor dem Betreten der Umkleidekabine dem Trainer der
     Heimmannschaft. Darin bestätigt ein Verantwortlicher das alle Spieler/Funktionäre,
     welche die Kabine Betreten, einen 3G+-Nachweis (Genesen, Geimpft oder Getestet
     (PCR-Test)) und bei Betreten des Sportgeländes einen 2G-Nachweis (Genesen
     oder Geimpft) erbracht hat.

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3.4 Lageplan

3.5 Zuschauer

 •   Erfassung der Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Datum und soweit vorhanden
     Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) der anwesenden Zuschauer

 •   Zur Nachverfolgung mgl. Infektionsketten

 •   Datenerhebung gern. CoronaVO § 6

 •   Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung).

 •   In allen Innenbereichen (z.B. Toiletten) wir dringend empfohlen einen Mund-Nase-
     Schutz zu tragen.

 •   Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren sind vorhanden.

 •   Datenerfassung kann entweder mittels ausgelegten Zettelns oder Luca App
     durchgeführt werden.

 •   Auch für die Zuschauer ist ein 2G-Nachweis (Genesen oder Geimpft) notwendig.

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3.6 Luca App

 •   Der SV Ebersbach ist ein Luca-Standort. Luca ermöglicht verschlüsselte und
     datenschutzkonforme Kontaktdatenaufnahme und erlaubt eine schnelle und
     lückenlose Nachverfolgung von Infektionsketten.

 •   So schützen Sie Ihre Kontaktdaten und entlasten das örtliche Gesundheitsamt.
     Laden Sie sich die Luca-App in Ihrem App Store herunter und registrieren sie sich.
     (IOS, Android oder WebApp)

 •   Ablauf:
        o      Luca-App downloaden
        o      In der App registrieren
        o      QR-Code scannen (oder Ihren Luca-QR-Code von uns scannen lassen)
        o      Automatisch auschecken

 •   Mit der Luca App können Sie Anwesenheit bei uns ganz einfach dokumentieren. Sie
     müssen sich keine Sorgen machen, was mit Ihren Daten passiert. Wir können sie
     nicht auslesen, nur das Gesundheitsamt kann Ihre Kontakthistorie anfragen und
     entschlüsseln.

 •   Nur das Gesundheitsamt kann (und auch nur nach Freigabe der Check-in
     Datensätze durch Sie und uns) Ihren QR-Code entschlüsseln und Sie über einen
     möglichen Kontakt zu einer infizierten Person informieren.

 •   Nach spätestens vier Wochen werden Ihre Check-ins automatisch gelöscht. Weitere
     Informationen finden Sie auf luca-app.de.

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4. Männerturnen, Aerobic, Eltern-Kind-Turnen, Frauenturnen
4.1 Trainingsbetrieb

 •   Trainer und Abteilungsleiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden
     allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.

 •   Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur
     Nutzung der Sportgeländes ist Folge zu leisten.

 •   Rechtzeitige Rückmeldung (spätestens zwei Stunden vor dem Kurs), ob man am
     Kurs teilnehmen kann, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen und
     die Gruppeneinteilung vorzunehmen.

 •   Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch
     den verantwortlichen Trainer, diese wird mindestens vier Wochen aufbewahrt.

 •   Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutz
     empfohlen. Wenn möglich, wird eine individuelle Anreise empfohlen.

 •   Die Nutzung der Umkleiden unter Beachtung des Mindestabstandes ist erlaubt. Das
     Tragen von Mund-Nase-Schutz ist Pflicht. Die Umkleiden dürfen nur betreten
     werden, mit 2G-Nachweis (Genesen oder Geimpft).

 •   Die Duschen in der Sporthalle können genutzt werden, es muss aber der
     Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden.

 •   Teilnahme an Übungsstunden im Innenbereich, sind nur nach 2G-Nachweis
     (Genesen oder Geimpft) möglich.

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Datenerhebung nach Corona-Verordnung Sport und Corona-Verordnung
-Hinweis: bitte pro Haushalt/ Familie separat ausfüllen-

Herzlich willkommen,

wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Nach § 2 Abs. 1 CoronaVO Sport und § 6 Abs.
1 CoronaVO sind wir verpflichtet, folgende Daten zu erheben.

Mit Ihrem Eintritt bestätigen Sie die Datenschutz-Hinweise zur Erhebung personenbezogener
Daten gemäß der CoronaVO gelesen und akzeptiert zu haben.

 Vor- und Nachname
 (bei Haushalt/Familie: alle Personen
 benennen)

 Anschrift
 (sofern dem Verein nicht bekannt)

 soweit vorhanden:
 Telefonnummer oder E-Mail-Adresse

 Datum und Zeitraum
 der Anwesenheit

Datenerhebung nach Corona-Verordnung Sport und Corona-Verordnung
-Hinweis: bitte pro Haushalt/ Familie separat ausfüllen-

Herzlich willkommen,

wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Nach § 2 Abs. 1 CoronaVO Sport und § 6 Abs.
1 CoronaVO sind wir verpflichtet, folgende Daten zu erheben.

Mit Ihrem Eintritt bestätigen Sie die Datenschutz-Hinweise zur Erhebung personenbezogener
Daten gemäß der CoronaVO gelesen und akzeptiert zu haben.

 Vor- und Nachname
 (bei Haushalt/Familie: alle Personen
 benennen)

 Anschrift
 (sofern dem Verein nicht bekannt)

 soweit vorhanden:
 Telefonnummer oder E-Mail-Adresse

 Datum und Zeitraum
 der Anwesenheit

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Bestätigung zum
                  3G-Plus- und 2G-Nachweis
                        (Alarmstufe)
 Als   Verantwortliche*r    des    _______________________________
 (Gastvereins) bestätige ich, dass sämtliche Spieler*innen, Trainer*innen,
 Offizielle u.ä. unseres Vereins, die die Kabinen des SV Ebersbach am

                                                                                           Sportgelände
                                                                             mit 3G-Plus
 _______________ (Datum) betreten, mir einen Nachweis vorgelegt
 haben, dass sie geimpft oder genesen sind oder innerhalb der letzten 48
 Stunden negativ PCR-getestet wurden bzw. Beschäftigte sind und ein
 negativer Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) vorlag. Es handelt
 sich dabei um bis zu____________(Anzahl) Personen.
 Ich bestätige weiter, dass sämtliche Spieler*innen, Trainer*innen,
 Offizielle u.ä. unseres Vereins, die die Kabine des obigen Heimvereins

                                                                                           Innenräume
 betreten, mir einen Nachweis vorgelegt haben, dass sie die 2G-Vorgaben

                                                                             mit 2G
 erfüllen bzw. Beschäftigte sind und ein negativer Antigen-Schnelltest
 (max. 24 Stunden alt) vorlag. Es handelt sich dabei um bis
 zu____________(Anzahl) Personen.

_______________________________________
Ort, Datum

________________________________________
Name der/des Verantwortliche*n (in Druckbuchstaben)

_______________________________________
Unterschrift der/des Verantwortliche*n

                                         11
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