Corona-Krise in Österreich - April 2020 www.dhk.at - DIHK
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Blitzlicht auf Österreich Agenda 01. Allgemeiner Lagebericht aus Österreich 02. Nationale Unterstützungsmaßnahmen 03. Beschränkungen seitens der Behörden 04. Grenzschließungen: Güterverkehr/Pendlerberufsverkehr Besonderheiten bei der Mitarbeiterentsendung 2
Blitzlicht auf Österreich 01. Aktueller Lagebericht aus Österreich Thomas Gindele Hauptgeschäftsführer Deutsche Handelskammer in Österreich
Blitzlicht auf Österreich 02. Nationale Unterstützungsmaßnahmen
Blitzlicht auf Österreich Nationale Unterstützungsmaßnahmen • Härtefall-Fonds für EPU, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmer – Phase 1: Sofortauszahlung von 500 Euro oder 1.000 Euro (seit 27.03.20) – Phase 2: Auszahlungen i.H.v. 80 % des verlorenen Einkommens bis max. 2.000 Euro pro Monat für max. 3 Monat (startet nach Ostern) – Rückzahlung der Zuschüsse nicht notwendig • Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für EPU und KMU und Tourismusbetriebe – auch für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern 5
Blitzlicht auf Österreich Nationale Unterstützungsmaßnahmen • Corona-Hilfsfond – Garantien der Republik und direkte Zuschüsse – Unternehmen und Branchen, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind und Liquiditätsprobleme haben. 6
Blitzlicht auf Österreich Nationale Unterstützungsmaßnahmen • Steuerstundungen, Herabsetzung der Steuervorauszahlung – Herabsetzung der Einkommen-/Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020 (bis auf Null) – Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung); Nichtfestsetzung von bereits festgesetzten Säumnis- und Verspätungszuschlägen – Fristerstreckung für die Abgabe von Jahressteuererklärungen für 2019 auf 31.8.2020 – Bonuszahlungen und Zuwendungen für Leistungen werden bis 3.000 Euro steuerfrei gestellt – Befreiung von Zollabgaben und von der Einfuhrumsatzsteuer für Katastrophenopfer 7
Blitzlicht auf Österreich Nationale Unterstützungsmaßnahmen • Sozialversicherung für Selbstständige – Stundung, Ratenzahlung, Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage u.a. • Österreichische Gesundheitskasse – Stundung, Ratenzahlung, keine Eintreibungsmaßnahmen u.a. • Keine Festsetzung der Grundumlage bei der Wirtschaftskammer 8
Blitzlicht auf Österreich Nationale Unterstützungsmaßnahmen • Kreditrahmen der Österreichischen Kontrollbank als Finanzierung für Exportunternehmen • Kreditinstitute können Kreditraten stunden 9
Blitzlicht auf Österreich Nationale Unterstützungsmaßnahmen • Corona Kurzarbeit – Kurzarbeitszeitraum höchstens 3 Monate (rückwirkend ab 01.03.); Verlängerung um weitere 3 Monate möglich – Reduzierung Arbeitszeit zwischen 10 % und 90 %; in einzelnen Wochen auf „Null“ – Nettoentgeltgarantie der Arbeitnehmer zwischen 90 % und 80 % des letzten Nettoentgelts vor Kurzarbeit – AMS ersetzt Arbeitgeber nach festgelegten Pauschalsätzen die Kosten für die Ausfallstunden (Kurzarbeitsbeihilfe). Für Einkommensanteile über 5.370 Euro gibt es keine Beihilfe. 10
Blitzlicht auf Österreich 03. Beschränkungen seitens der Behörden
Blitzlicht auf Österreich Beschränkungen seitens der Behörden • Abstand halten (seit 16.03.2020 bis 30.04.2020) Betreten öffentlicher Orte grundsätzlich verboten – Mindestabstand zu Personen 1 Meter Ausnahmen: 1. Berufliche Tätigkeit, Abstand zwischen einzelnen Mitarbeitern von 1 Meter muss eingehalten werden 2. Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens 3. Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen 4. Um ins Freie zu gehen - aber nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren. 12
Blitzlicht auf Österreich Beschränkungen seitens der Behörden • Hygieneregeln für den Einzelhandel und öffentliche Verkehrsmittel Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter und Kunden • Quarantänemaßnahmen in bestimmten Gebieten Tirol: Sölden, Paznauntal, St. Anton (vorerst bis 19.04.2020); restliche Gemeinden aufgehoben 07.04.2020 Salzburg: Gemeinden Flachau, Altenmarkt im Pongau, Zell am See und Saalbach, das Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein und das Großarltal mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag (vorerst bis 13.04.2020) Aufgehoben am 03.04.2020: Vorarlberg 13
Blitzlicht auf Österreich Beschränkungen seitens der Behörden • Veranstaltungen gänzlich untersagt (bis Ende Juni 2020) An keinem Ort mehr als fünf Menschen ; Ausnahmen: Aktivitäten, die der Bekämpfung des Corona- Virus dienen. • Einschränkungen in Handel und Gastronomie (schrittweise Öffnung ab 14.04.2020) Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, bleiben geschlossen. Grundversorgung u.a.: Lebensmittelhandel, Apotheke, Drogerien, Post oder Banken. • Einschränkungen bei Besuchen im Krankenhaus von Krankenbesuchen absehen oder auf ein Minimum beschränken 14
Blitzlicht auf Österreich Beschränkungen seitens der Behörden • Hochschulen, Schulen und Kindergärten geschlossen • Kuranstalten geschlossen • Rehabilitationseinrichtungen grundsätzlich geschlossen Dürfen nur im Falle unbedingt notwendiger medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation im Anschluss an eine medizinische Akutbehandlung betreten werden. • Grundsätzlich keine Werksschließungen und Produktionsstopps für die Industrie oder das produzierende Gewerbe! • Grundsätzlich Bauarbeiten möglich! 15
Blitzlicht auf Österreich Beschränkungen seitens der Behörden • Besonderheiten bzgl. Ostern (bis 13.04.2020) – Keine Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen, an denen mehr als 5 Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt wohnen – Begräbnisse nur im engsten Familienkreis – höchstens 10 Personen – Hochzeiten höchstens 5 Personen • Schließung sämtlicher Beherbergungsbetriebe in Österreich für touristische Zwecke bis einschließlich 15.05.2020 – Gilt nicht für Beherbergungen aus beruflichen Gründen; https://openhotels.at/ 16
Blitzlicht auf Österreich 04. Grenzschließungen
Blitzlicht auf Österreich Grenzschließungen 1. Einreise von Deutschland nach Österreich • Einreise in die Quarantänegebiete (Tirol, Gemeinden in Salzburg) Die Gemeinden dürfen von niemanden mehr betreten oder verlassen werden. Ausnahmen: Deckung der Grundversorgung, Daseinsvorsorge oder um zur Arbeit zu kommen • Einreise in andere Gebiete in Österreich Grenzkontrollen bis zum 7. April 2020, 24:00 Uhr geplant Seit 20.03.2020 - Grenzübertritt nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich (32) 18
Blitzlicht auf Österreich Grenzschließungen 1. Einreise von Deutschland nach Österreich • Güterverkehr, gewerbliche Verkehr (mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung) und Pendler-Berufsverkehr gesichert • Lenker- und Betriebspersonal verpflichtet sich auf Anordnung der Gesundheitsbehörde einer medizinischen Überprüfung im Hinblick auf das Vorliegen eines Krankheitsverdachtes an COVID-19 zu unterziehen 19
Blitzlicht auf Österreich Grenzschließungen 1. Einreise von Deutschland nach Österreich • Berufspendlerverkehr/Berufsdienstleistungsverkehr – Bestätigung des Auftraggebers, dass das Unternehmen bzw. die Mitarbeiter einen Auftrag in Österreich zu erfüllen haben. – gültiger Reisepass oder Personalausweis Gilt für in Österreich auszuführende Arbeiten (zB Montagearbeiten etc) 20
Blitzlicht auf Österreich Grenzschließungen 1. Einreise von Deutschland nach Österreich • Sonstige Einreisen – (Privat-)Personen: ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test) bei Einreise nicht älter als vier Tage – Österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich: ärztliches Zeugnis oder unverzüglich 14-tägige Heimquarantäne – Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp erlaubt, sofern Ausreise sichergestellt – Gesundheitschecks 21
Blitzlicht auf Österreich Grenzschließungen 2. Ausreise aus Österreich nach Deutschland • Deutsche Staatsangehörige – keine Einreisebeschränkungen • Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben – berufsbedingte Gründe oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen; Mitführen geeigneter Unterlagen (u.a. Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen, Grenzgängerkarte) – Heimreise nach Deutschland zum gewöhnlichen Aufenthaltsort bzw. Wohnsitz – u.a. 22
Blitzlicht auf Österreich Grenzschließungen 2. Ausreise aus Österreich nach Deutschland • Quarantänemaßnahmen bei der Rückreise nach Deutschland – Robert-Koch-Institut stuft Österreich seit 31.03.2020 als Risikogebiet ein – Deutsches Gesundheitsministerium rät an, unnötigen Kontakt nach der Rückkehr zu vermeiden und wenn möglich zu Hause bleiben – Bislang keine behördliche Quarantäne-Anordnung in Deutschland 23
Blitzlicht auf Österreich Grenzschließungen 3. Transit über das kleine Deutsche Eck (Verbindung Flachgau-Pinzgau, Grenze Steinpass/Melleck, Walserberg Autobahn und Walserberg Bundesstraße) nur noch Arbeitnehmer aus gewissen Sektoren dürfen in andere Landesteile pendeln: – Mitarbeiter von Blaulichtorganisationen – Ärzte, Krankenhaus- und Pflegepersonal – Mitarbeiter der kritischen Infrastruktur (bsp. Telefon, Internet, Gas, Wasser, Strom, öffentlicher Verkehr) – Mitarbeiter in der Daseinsvorsorge (bsp. Müllabfuhr, Klärschlammentsorgung) Voraussetzung für Grenzübertritt : Bestätigung des Arbeitgebers Keine zusätzlichen Beschränkungen für den Güterverkehr! 24
Blitzlicht auf Österreich Besonderheiten bei der Mitarbeiterentsendung
Blitzlicht auf Österreich Besonderheiten bei der Mitarbeiterentsendung 1. Arbeiten in Produktionsbetrieben, Geschäften etc. • Grds. keine Produktionsstopps oder Werksschließungen – Beim Auftraggeber nachfragen, ob Arbeiten ausgeführt werden können • U.U. Arbeiten in geschlossenen Geschäften möglich – Beim Auftraggeber nachfragen, ob Arbeiten ausgeführt werden können 26
Blitzlicht auf Österreich Besonderheiten bei der Mitarbeiterentsendung 2. Arbeiten auf Baustellen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen 1. Allgemeines Distanz von mindestens 1 Meter gründliches Händewaschen nicht mit den Händen ins Gesicht greifen in den gebeugten Ellenbogen Husten oder Nießen oder in ein Taschentuch, das dann sofort entsorgt wird 27
Blitzlicht auf Österreich Besonderheiten bei der Mitarbeiterentsendung 2. Arbeiten auf Baustellen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen 2. Arbeitshygiene auf der Baustelle Bereitstellung von Desinfektionsmittel in sanitären u. sozialen Einrichtungen Desinfektion bei der Nutzung von Fahrzeugen/Maschinen/Werkzeugen vor Nutzung durch eine andere Person wenn Desinfektion im Einzelfall nicht möglich – Verwendung von Handschuhen 28
Blitzlicht auf Österreich Besonderheiten bei der Mitarbeiterentsendung 2. Arbeiten auf Baustellen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen 3. Organisatorische Maßnahmen wirksames Trennen von Arbeits- und Aufenthaltsbereichen sowie von Beschäftigten - zeitliche Staffelung und örtliche Entflechtung aller Beschäftigten - Trennen von Arbeitsbereichen von unterschiedlichen Gewerken - Anzahl der Beschäftigten an einem Ort möglichst gering 29
Blitzlicht auf Österreich Besonderheiten bei der Mitarbeiterentsendung 2. Arbeiten auf Baustellen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen 4. Arbeitsausrüstung – Arbeiten in Freiem: wenn Mindestabstand von 1 Meter nicht durchgängig gewahrt ist – Mund-Nasen-Schutz o. Vollvisier – Arbeit in geschlossenen Räumen: wenn Mindestabstand von 1 Meter nicht durchgängig gewahrt ist – Mund-Nase-Schutz – wenn vorhanden: Atemschutzmaske Klasse FFP 1 – Arbeit in geschlossenen Räumen mit beengten Verhältnissen: Prüfung ob Arbeiten unbedingt notwendig; zwingend Atemschutzmaske mindestens der Klasse FFP 2 30
Blitzlicht auf Österreich Besonderheiten bei der Mitarbeiterentsendung 2. Arbeiten auf Baustellen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen 5. Risikogruppen: Dürfen nicht tätig werden 6. Minimierungspflicht beim Transport Mindestabstand von 1 Meter muss auch in den Fahrzeugen (Transport zur Baustelle), bei Nutzung von Verkehrswegen und im Baustellenverkehr eingehalten werden! 31
Blitzlicht auf Österreich Besonderheiten bei der Mitarbeiterentsendung 2. Arbeiten auf Baustellen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen 7. Schlafräume: Belegung nicht mehr als eine Person 8. Bauarbeitenkoordination Vorgeschriebener SiGe-Plan bzgl. festgelegter Maßnahmen 32
Blitzlicht auf Österreich Besonderheiten bei der Mitarbeiterentsendung 3. Melde- und Bereithaltungspflichten bei der Entsendung von Mitarbeitern • Meldung der Entsendung VOR der jeweiligen Arbeitsaufnahme mittels elektronischem ZKO3-Formular bei der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung • Keine Vorratsmeldungen (Ausnahme: Rahmenmeldung) – Bei Entsendung von Drittstaatsangehörigen und kroatischen Staatsangehörigen: Weiterleitung der Meldung durch die ZKO an das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) – EU-Entsendebestätigung 33
Blitzlicht auf Österreich Besonderheiten bei der Mitarbeiterentsendung 3. Melde- und Bereithaltungspflichten bei der Entsendung von Mitarbeitern • Ggf. Änderungsmeldungen – Nachmeldung von Arbeitnehmern – Verlängerung einer bereits gemeldeten Entsendemeldung – vollständige Stornierung der Erstmeldung und sämtlicher Arbeitnehmer – vorzeitige Beendigung von Arbeitnehmern bzw. Storno von einzelnen Arbeitnehmern – Berichtigung von Daten gemeldeter Arbeitnehmer – Berichtigung des Beschäftigungsortes 34
Blitzlicht auf Österreich Besonderheiten bei der Mitarbeiterentsendung 3. Melde- und Bereithaltungspflichten bei der Entsendung von Mitarbeitern • Bereithaltung von Unterlagen während des Gesamtentsendezeitraums – Meldung der Entsendung (ZKO 3-Formular) inkl. Änderungsmeldungen – Sozialversicherungsunterlagen A1 Bescheinigung oder gleichwertiger Nachweis (Antrag A1-Bescheinigung / Bestätigung SV-Träger, dass Arbeitnehmer für die Dauer der Entsendung sozialversichert ist – Behördliche Genehmigung der Beschäftigung z.B. EU-Entsendebestätigung; Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis bei Drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern 35
Blitzlicht auf Österreich Besonderheiten bei der Mitarbeiterentsendung 3. Melde- und Bereithaltungspflichten bei der Entsendung von Mitarbeitern • Bereithaltung von Unterlagen während des Gesamtentsendezeitraums – Lohnunterlagen • Arbeitsvertrag oder Dienstzettel und • Lohnzettel und • Lohnzahlungsnachweise / Banküberweisungsbelege und • Lohnaufzeichnungen und • Arbeitszeitaufzeichnungen und • Unterlagen betreffend die Lohneinstufung zur Überprüfung des dem entsandten Arbeitnehmer für die Dauer der Beschäftigung nach den österreichischen Rechtsvorschriften gebührende Entgelts (Lebenslauf, Lehrabschlusszeugnisse, Meisterprüfungszeugnisse, etc.) 36
Deutsche Handelskammer in Österreich Schwarzenbergplatz 5 TOP 3/1 1030 Wien Homepage: www.dhk.at www.dhk.at
Sie können auch lesen