Corona-Krise in Österreich - April 2020 www.dhk.at - DIHK

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Corona-Krise in Österreich - April 2020 www.dhk.at - DIHK
Corona-Krise in Österreich
08. April 2020

www.dhk.at
Blitzlicht auf Österreich

Agenda
         01.   Allgemeiner Lagebericht aus Österreich

         02.   Nationale Unterstützungsmaßnahmen

         03.   Beschränkungen seitens der Behörden

         04.   Grenzschließungen:
               Güterverkehr/Pendlerberufsverkehr
               Besonderheiten bei der Mitarbeiterentsendung
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Blitzlicht auf Österreich

01.
      Aktueller Lagebericht aus Österreich
      Thomas Gindele
      Hauptgeschäftsführer
      Deutsche Handelskammer in Österreich
Blitzlicht auf Österreich

02.
      Nationale Unterstützungsmaßnahmen
Blitzlicht auf Österreich
                                                                 Nationale Unterstützungsmaßnahmen

• Härtefall-Fonds für EPU, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und
  Kleinstunternehmer
     – Phase 1: Sofortauszahlung von 500 Euro oder 1.000 Euro (seit 27.03.20)
     – Phase 2: Auszahlungen i.H.v. 80 % des verlorenen Einkommens bis max. 2.000 Euro pro
        Monat für max. 3 Monat (startet nach Ostern)
     – Rückzahlung der Zuschüsse nicht notwendig

• Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für EPU und KMU und
  Tourismusbetriebe – auch für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern
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• Corona-Hilfsfond
     – Garantien der Republik und direkte Zuschüsse
     – Unternehmen und Branchen, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote,
        Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind und
        Liquiditätsprobleme haben.

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• Steuerstundungen, Herabsetzung der Steuervorauszahlung
     – Herabsetzung der Einkommen-/Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020 (bis auf Null)
     – Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung); Nichtfestsetzung von bereits
        festgesetzten Säumnis- und Verspätungszuschlägen
     – Fristerstreckung für die Abgabe von Jahressteuererklärungen für 2019 auf 31.8.2020
     – Bonuszahlungen und Zuwendungen für Leistungen werden bis 3.000 Euro steuerfrei gestellt
     – Befreiung von Zollabgaben und von der Einfuhrumsatzsteuer für Katastrophenopfer

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• Sozialversicherung für Selbstständige – Stundung, Ratenzahlung, Herabsetzung der
  vorläufigen Beitragsgrundlage u.a.
• Österreichische Gesundheitskasse – Stundung, Ratenzahlung, keine
  Eintreibungsmaßnahmen u.a.
• Keine Festsetzung der Grundumlage bei der Wirtschaftskammer

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• Kreditrahmen der Österreichischen Kontrollbank als Finanzierung für
  Exportunternehmen
• Kreditinstitute können Kreditraten stunden

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• Corona Kurzarbeit
     – Kurzarbeitszeitraum höchstens 3 Monate (rückwirkend ab 01.03.); Verlängerung um weitere 3
        Monate möglich
     – Reduzierung Arbeitszeit zwischen 10 % und 90 %; in einzelnen Wochen auf „Null“
     – Nettoentgeltgarantie der Arbeitnehmer zwischen 90 % und 80 % des letzten Nettoentgelts
        vor Kurzarbeit
     – AMS ersetzt Arbeitgeber nach festgelegten Pauschalsätzen die Kosten für die Ausfallstunden
        (Kurzarbeitsbeihilfe). Für Einkommensanteile über 5.370 Euro gibt es keine Beihilfe.

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03.
      Beschränkungen seitens der Behörden
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• Abstand halten (seit 16.03.2020 bis 30.04.2020)
          Betreten öffentlicher Orte grundsätzlich verboten – Mindestabstand zu Personen 1 Meter
Ausnahmen:
1. Berufliche Tätigkeit, Abstand zwischen einzelnen Mitarbeitern von 1 Meter muss eingehalten werden
2. Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
3. Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen
4. Um ins Freie zu gehen - aber nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren.

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• Hygieneregeln für den Einzelhandel und öffentliche Verkehrsmittel
       Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter und Kunden

• Quarantänemaßnahmen in bestimmten Gebieten
       Tirol: Sölden, Paznauntal, St. Anton (vorerst bis 19.04.2020);
             restliche Gemeinden aufgehoben 07.04.2020
       Salzburg: Gemeinden Flachau, Altenmarkt im Pongau, Zell am See und Saalbach, das Gasteinertal
                 mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein und das Großarltal mit
                 den Kommunen Großarl und Hüttschlag (vorerst bis 13.04.2020)
       Aufgehoben am 03.04.2020: Vorarlberg
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• Veranstaltungen gänzlich untersagt (bis Ende Juni 2020)
       An keinem Ort mehr als fünf Menschen ; Ausnahmen: Aktivitäten, die der Bekämpfung des Corona-
       Virus dienen.

• Einschränkungen in Handel und Gastronomie (schrittweise Öffnung ab 14.04.2020)
       Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, bleiben geschlossen.
       Grundversorgung u.a.: Lebensmittelhandel, Apotheke, Drogerien, Post oder Banken.

• Einschränkungen bei Besuchen im Krankenhaus
       von Krankenbesuchen absehen oder auf ein Minimum beschränken

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• Hochschulen, Schulen und Kindergärten geschlossen
• Kuranstalten geschlossen
• Rehabilitationseinrichtungen grundsätzlich geschlossen
        Dürfen nur im Falle unbedingt notwendiger medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation im
Anschluss       an eine medizinische Akutbehandlung betreten werden.

• Grundsätzlich keine Werksschließungen und Produktionsstopps für die Industrie oder das
   produzierende Gewerbe!
• Grundsätzlich Bauarbeiten möglich!
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• Besonderheiten bzgl. Ostern (bis 13.04.2020)
     – Keine Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen, an denen mehr als 5 Personen
        teilnehmen, die nicht im selben Haushalt wohnen
     – Begräbnisse nur im engsten Familienkreis – höchstens 10 Personen
     – Hochzeiten höchstens 5 Personen

• Schließung sämtlicher Beherbergungsbetriebe in Österreich für touristische Zwecke
  bis einschließlich 15.05.2020
     – Gilt nicht für Beherbergungen aus beruflichen Gründen; https://openhotels.at/

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04.
      Grenzschließungen
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1. Einreise von Deutschland nach Österreich
• Einreise in die Quarantänegebiete (Tirol, Gemeinden in Salzburg)
   Die Gemeinden dürfen von niemanden mehr betreten oder verlassen werden.
   Ausnahmen: Deckung der Grundversorgung, Daseinsvorsorge oder um zur Arbeit zu kommen

• Einreise in andere Gebiete in Österreich
   Grenzkontrollen bis zum 7. April 2020, 24:00 Uhr geplant
   Seit 20.03.2020 - Grenzübertritt nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich (32)

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1. Einreise von Deutschland nach Österreich
• Güterverkehr, gewerbliche Verkehr (mit Ausnahme der gewerblichen
  Personenbeförderung) und Pendler-Berufsverkehr gesichert
• Lenker- und Betriebspersonal verpflichtet sich auf Anordnung der
  Gesundheitsbehörde einer medizinischen Überprüfung im Hinblick auf das
  Vorliegen eines Krankheitsverdachtes an COVID-19 zu unterziehen

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1. Einreise von Deutschland nach Österreich
• Berufspendlerverkehr/Berufsdienstleistungsverkehr
       – Bestätigung des Auftraggebers, dass das Unternehmen bzw. die Mitarbeiter einen Auftrag in
          Österreich zu erfüllen haben.
       – gültiger Reisepass oder Personalausweis

Gilt für in Österreich auszuführende Arbeiten (zB Montagearbeiten etc)

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1. Einreise von Deutschland nach Österreich
• Sonstige Einreisen
     – (Privat-)Personen: ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test) bei Einreise nicht älter als
        vier Tage
     – Österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder
        gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich: ärztliches Zeugnis oder unverzüglich 14-tägige
        Heimquarantäne
     – Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp erlaubt, sofern Ausreise sichergestellt –
        Gesundheitschecks
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2. Ausreise aus Österreich nach Deutschland
• Deutsche Staatsangehörige
   – keine Einreisebeschränkungen

• Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben
   – berufsbedingte Gründe oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von
     Vertragsleistungen; Mitführen geeigneter Unterlagen (u.a. Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen,
     Grenzgängerkarte)
   – Heimreise nach Deutschland zum gewöhnlichen Aufenthaltsort bzw. Wohnsitz
   – u.a.                                                                               22
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2. Ausreise aus Österreich nach Deutschland
• Quarantänemaßnahmen bei der Rückreise nach Deutschland
   – Robert-Koch-Institut stuft Österreich seit 31.03.2020 als Risikogebiet ein
   – Deutsches Gesundheitsministerium rät an, unnötigen Kontakt nach der Rückkehr zu vermeiden
     und wenn möglich zu Hause bleiben
   – Bislang keine behördliche Quarantäne-Anordnung in Deutschland

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3. Transit über das kleine Deutsche Eck
(Verbindung Flachgau-Pinzgau, Grenze Steinpass/Melleck, Walserberg Autobahn und Walserberg Bundesstraße)

     nur noch Arbeitnehmer aus gewissen Sektoren dürfen in andere Landesteile pendeln:
     –     Mitarbeiter von Blaulichtorganisationen
     –     Ärzte, Krankenhaus- und Pflegepersonal
     –     Mitarbeiter der kritischen Infrastruktur (bsp. Telefon, Internet, Gas, Wasser, Strom, öffentlicher
         Verkehr)
     –     Mitarbeiter in der Daseinsvorsorge (bsp. Müllabfuhr, Klärschlammentsorgung)
Voraussetzung für Grenzübertritt : Bestätigung des Arbeitgebers
Keine zusätzlichen Beschränkungen für den Güterverkehr!                                                     24
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Besonderheiten bei der
Mitarbeiterentsendung
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1. Arbeiten in Produktionsbetrieben, Geschäften etc.
• Grds. keine Produktionsstopps oder Werksschließungen
      – Beim Auftraggeber nachfragen, ob Arbeiten ausgeführt werden können

• U.U. Arbeiten in geschlossenen Geschäften möglich
      – Beim Auftraggeber nachfragen, ob Arbeiten ausgeführt werden können

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2. Arbeiten auf Baustellen
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen
     1.   Allgemeines
               Distanz von mindestens 1 Meter
               gründliches Händewaschen
               nicht mit den Händen ins Gesicht greifen
               in den gebeugten Ellenbogen Husten oder Nießen oder in ein Taschentuch, das dann
               sofort entsorgt wird

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2. Arbeiten auf Baustellen
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen
     2.   Arbeitshygiene auf der Baustelle
                Bereitstellung von Desinfektionsmittel in sanitären u. sozialen Einrichtungen
                Desinfektion bei der Nutzung von Fahrzeugen/Maschinen/Werkzeugen vor Nutzung
                durch eine andere Person
                wenn Desinfektion im Einzelfall nicht möglich – Verwendung von Handschuhen

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2. Arbeiten auf Baustellen
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen
     3.   Organisatorische Maßnahmen
               wirksames Trennen von Arbeits- und Aufenthaltsbereichen sowie von Beschäftigten
                       - zeitliche Staffelung und örtliche Entflechtung aller Beschäftigten
                       - Trennen von Arbeitsbereichen von unterschiedlichen Gewerken
                       - Anzahl der Beschäftigten an einem Ort möglichst gering

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2. Arbeiten auf Baustellen
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen
     4.    Arbeitsausrüstung
     – Arbeiten in Freiem: wenn Mindestabstand von 1 Meter nicht durchgängig gewahrt ist –
          Mund-Nasen-Schutz o. Vollvisier
     – Arbeit in geschlossenen Räumen: wenn Mindestabstand von 1 Meter nicht durchgängig
          gewahrt ist – Mund-Nase-Schutz – wenn vorhanden: Atemschutzmaske Klasse FFP 1
     – Arbeit in geschlossenen Räumen mit beengten Verhältnissen: Prüfung ob Arbeiten unbedingt
          notwendig; zwingend Atemschutzmaske mindestens der Klasse FFP 2
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2. Arbeiten auf Baustellen
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen
     5.   Risikogruppen: Dürfen nicht tätig werden

     6.   Minimierungspflicht beim Transport
     Mindestabstand von 1 Meter muss auch in den Fahrzeugen (Transport zur Baustelle), bei
     Nutzung von Verkehrswegen und im Baustellenverkehr eingehalten werden!

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2. Arbeiten auf Baustellen
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen
     7.   Schlafräume: Belegung nicht mehr als eine Person

     8.   Bauarbeitenkoordination
     Vorgeschriebener SiGe-Plan bzgl. festgelegter Maßnahmen

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Blitzlicht auf Österreich
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3. Melde- und Bereithaltungspflichten bei der Entsendung von Mitarbeitern
• Meldung der Entsendung VOR der jeweiligen Arbeitsaufnahme mittels
  elektronischem ZKO3-Formular bei der Zentralen Koordinationsstelle für die
  Kontrolle der illegalen Beschäftigung
• Keine Vorratsmeldungen (Ausnahme: Rahmenmeldung)
     – Bei Entsendung von Drittstaatsangehörigen und kroatischen Staatsangehörigen:
        Weiterleitung der Meldung durch die ZKO an das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS)
     – EU-Entsendebestätigung
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Blitzlicht auf Österreich
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3. Melde- und Bereithaltungspflichten bei der Entsendung von Mitarbeitern
• Ggf. Änderungsmeldungen
     – Nachmeldung von Arbeitnehmern
     – Verlängerung einer bereits gemeldeten Entsendemeldung
     – vollständige Stornierung der Erstmeldung und sämtlicher Arbeitnehmer
     – vorzeitige Beendigung von Arbeitnehmern bzw. Storno von einzelnen Arbeitnehmern
     – Berichtigung von Daten gemeldeter Arbeitnehmer
     – Berichtigung des Beschäftigungsortes

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Blitzlicht auf Österreich
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3. Melde- und Bereithaltungspflichten bei der Entsendung von Mitarbeitern
• Bereithaltung von Unterlagen während des Gesamtentsendezeitraums
     – Meldung der Entsendung (ZKO 3-Formular) inkl. Änderungsmeldungen
     – Sozialversicherungsunterlagen
         A1 Bescheinigung oder gleichwertiger Nachweis (Antrag A1-Bescheinigung / Bestätigung SV-Träger, dass
         Arbeitnehmer für die Dauer der Entsendung sozialversichert ist

     – Behördliche Genehmigung der Beschäftigung
         z.B. EU-Entsendebestätigung; Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis bei Drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern

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Blitzlicht auf Österreich
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3. Melde- und Bereithaltungspflichten bei der Entsendung von Mitarbeitern
• Bereithaltung von Unterlagen während des Gesamtentsendezeitraums
     – Lohnunterlagen
         •   Arbeitsvertrag oder Dienstzettel und
         •   Lohnzettel und
         •   Lohnzahlungsnachweise / Banküberweisungsbelege und
         •   Lohnaufzeichnungen und
         •   Arbeitszeitaufzeichnungen und
         •   Unterlagen betreffend die Lohneinstufung zur Überprüfung des dem entsandten Arbeitnehmer für die Dauer
             der Beschäftigung nach den österreichischen Rechtsvorschriften gebührende Entgelts
                 (Lebenslauf, Lehrabschlusszeugnisse, Meisterprüfungszeugnisse, etc.)                 36
Deutsche Handelskammer in Österreich
Schwarzenbergplatz 5 TOP 3/1
1030 Wien
Homepage: www.dhk.at

www.dhk.at
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