Aktuelles aus dem Marktgebiet - Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 2020 - Thyssengas

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Aktuelles aus dem Marktgebiet

Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 2020

                                                        ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Agenda

  1.      Weiterentwicklung der Marktgebiete
  2.      Die KoV XI
  3.      Überblick weitere aktuelle Themen

                                               ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                                      Seite 2
Weiterentwicklung der Marktgebiete

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Ziel des MGV Umsetzungsprojektes

       Ziel des MGV-Umsetzungsprojektes ist die Schaffung eines vollständig funktionsfähigen
       deutschlandweiten MGV
        Festlegung der zukünftigen MGV-Prozesslandschaft, Aufbauorganisation etc.
        Implementierung der IT-technischen Anpassungen
         („von Systemauswahl über Datenmigration bis zur Go-Live-Sicherstellung“)
        Koordination und Umsetzung sämtlicher Veränderungen
         („von Re-Organisation bis zur Visitenkarte“)
        Koordination und Umsetzung der rechtlichen Anpassungen

       Es wird eine gemeinsame Projektumsetzung zwischen GASPOOL und NCG realisiert

                                                                                                                      ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020              Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 5.11.2019                                   Seite 4
Stand heute

       Fortführung beider Standorte (Berlin und Ratingen)
       Aufgabenbereiche wurden den Standorten zugeteilt
        Ratingen: Schwerpunkt Finanzen, Abrechnung, Bilanzierung und Datenmanagement
        Berlin: Schwerpunkt zentraler Regelenergie- und VHP-Service (24/7) sowie Kundenbetreuung
       Umsetzungen sind gestartet
       Insgesamt werden im MGV-Projekt gute Fortschritte gemacht
       Die MGV müssen noch eine Vielzahl von operativen Entscheidungen zur Umsetzung
       treffen, die im Detail Einfluss auf die IT-technischen Umsetzungen haben können
       Entsprechend ist eine weitere Einbindung von Markt und BNetzA geplant, soweit sinnvoll
       und möglich

                                                                                                                     ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020             Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 5.11.2019                                   Seite 5
Portale

       Für den Trading Hub Europe soll ein umfassendes Portal entstehen

       In dieses Portal werden ein Kundenportal für NBs und BKVs sowie ein VHP-Portal
       integriert

       Zusätzlich hierzu wird es eine Ausschreibungsplattform für MOL-4 Produkte Regelenergie
       geben

       Die Portale/Ausschreibungsplattform werden an die heutigen NCG-Lösungen angelehnt

       Heute bereits bei NCG und/oder GASPOOL registrierte Kunden müssen sich
       voraussichtlich nicht erneut zulassen

                                                                                                                  ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020          Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 5.11.2019                                   Seite 6
Umgang mit Bilanzkreisen: Bestehende Bilanzkreise erhalten neue
 Nomenklatur
                                                         GPL                      THE

                                                         NCG                       THE

                                            01.06.2021         01.10.2021

       Alle BK-Verträge bleiben bestehen und gehen auf die THE über
       Die BK-Bezeichnungen der alten BK werden auf die neue Nomenklatur migriert
       Die Verträge zur Verbindung von BK bleiben ebenfalls bestehen und gehen über
       Auswirkung für BKV:                                              Auswirkungen für NB:
        Aktive BKV in beiden Marktgebieten können                       Verwendung der alten BK-Bezeichnung bis
         selbst entscheiden, welche Verträge sie weiter                   30.09.21 und später für Zeiträume, die vor dem
         bewirtschaften wollen                                            1.10.21 liegen
        BKV müssen ggf. BK-Verbindungen                                 Neue BK müssen ggf. nicht per GeLi-Gas-Prozess
          Pflicht zur Verbindung von H- und L-Gas BK                     kommuniziert werden, da eine Mapping-Liste
                                                                          veröffentlicht wird
                                                                                                                                     ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                             Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 12.2.2020                                   Seite 7
Vorschläge der Händler zur Bilanzkreisfortführung

       Mit der Marktgebietszusammenlegung werden die Bilanzkreise von NCG und GPL unter
       neuer Nomenklatur (1:1 Mapping) fortgeführt  aktueller Auftrag für das Projekt
       Aus dem Kreis der Händler gab es dazu folgende alternative Umsetzungsvorschläge:
       n:1-Mapping: Ein BKV kann (muss aber nicht) im Vorfeld NCG- und GPL-Bilanzkreise
       zusammenführen und muss dann eigenständig die BK-Hierarchie (neu) ordnen

       Händler, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, fallen weiterhin unter das
       1:1 Mapping: D. h. keine Verpflichtung tätig zu werden

                                                                                                                  ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020          Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 12.2.2020                                   Seite 8
Vorschläge der MGV zur Bilanzkreisfortführung

       Es erfolgt zunächst eine 1:1 Migration der GPL und NCG BK auf die neue THE BK Nomenklatur
       Den BKV wird im Zeitraum 01.06.2021 bis 01.08.2021 (GeLi Fristen beachten) im Portal eine
       Möglichkeit geschaffen seine BK-Konstrukte vor Start des MG THE neu zu ordnen
       Jeder BKV erhält im THE Portal eine Anzeige der Migrationstabelle sowie eine Anzeige aller gültigen BK
       Im THE Portal wird die Möglichkeit geschaffen, nicht mehr benötigte BK und SBK zu kündigen
       (Zusatzvereinbarung notwendig) oder neue BK und SBK abzuschließen
       Des Weiteren wird es die Möglichkeit geben BK-Verbindungen zu beenden und neu abzuschließen
       Die neue Zuordnung von Marktlokationen zu BK/SBK muss über den regulären
       Stammdatenänderungsprozess (UTILMD) über den Weg TK zu NB erfolgen
       Der MGV kann nicht weiter in Vertragsbeziehungen eingreifen, das bedeutet:
        Kein Umhängen von SBK auf andere BK
        Ändern von BK Verbindungen nur durch betroffene BKV
                                                                                                                         ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                 Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 12.2.2020                                   Seite 9
Umsetzung Netzkonto: Neues Netzkonto gilt auch für Altzeiträume
                                                                                                       Besonderheit MGÜ
                                                                                                 GPL
                                            THE-Nomenklatur                             Migration Abrechnungsdaten
                          NCG/GPL                                                                          THE-Nomenklatur
                          „Daten“                      THE „Daten“
                                                                                        Migration Abrechnungsdaten
                                                                                                 NCG

                                             01.10.2021
                                                                                    01.06.2021                 01.10.2021

       THE führt zum 1.10.2021 eine neue Nomenklatur                     Für die MGÜler wird ab dem 1.10.2021 nur noch ein
       für NK ein                                                        THE NK geführt
       Die bestehenden NK werden auf die neuen                           Für die Abwicklung von Stornos die sich noch auf die
       Nomenklatur migriert, so dass alle Alt-Zeiträume                  Marktgebiete NCG und GPL beziehen, werden
       über das neue NK abgewickelt werden                               lediglich zwei Storno-INVOIC und eine neue SSQNOT
                                                                         von dem NB an THE versendet
       Auswirkung auf NB:
                                                                         Auswirkung auf NB:
   Bis einschließlich 30.09.21 nutzen die NB die alten NK-
                                                                      Bis einschl. 30.09.2021 nutzen die NB die alten NK-
    Nummern (auch für Deklarationen für Oktober 2021)
                                                                       Nummern (auch für Deklarationen für Oktober 2021)
   Ab dem 1.10.2021 ist für Alt-Zeiträume vor dem
                                                                      Ab dem 1.10.2021 ist für Alt-Zeiträume vor dem
    1.10.2021 ausschließlich die neue Nomenklatur zu
                                                                       1.10.2021 ausschließlich die neue Nomenklatur zu
    verwenden (Korrekturmeldung, Clearing, MMMA)
                                                                       verwenden                         ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                            Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 12.2.2020         Seite 10
Die KoV XI

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                                            Seite 11
Die KoV XI
 – Anpassungen (1/5)
   Thema                                    Inhalt
                                            Ergänzung:
                                            „Sofern durch kalendarische Besonderheiten (z.B. eine Häufung von Feiertagen innerhalb eines
                                            Monats) die Situation besteht, dass der 18. WT eines Monats gleichzeitig der letzte WT eines
                                            Monats vor dem Liefermonat ist oder der Monat vor dem Liefermonat lediglich 17 WT hat,
                                            sendet der NB auf Verlangen des MGV die vollständige Deklarationsliste bis zum 16. WT des
   Deklaration                              Monats vor dem Liefermonat an den MGV.“
                                            Anpassung:
                                            „Der MGV erstellt aus den Deklarationslisten eine Deklarationsmitteilung je NB und je BK bzw.
                                            SBK und sendet diese einzeln 1 WT nach Eingang der Deklarationsliste (i.d.R. am 18. WT) bis 12
                                            Uhr an den BKV.“
                                            Klarstellung:
   SLP Ersatzwerte                          „Sollte der NB von der „3-Tages-Vorausallokation“ Gebrauch machen und seiner Pflicht zur
   und                                      täglichen Ermittlung und Versendung der Allokationsdaten anschließend nicht nachkommen, so
   Transparenzliste                         werden diese Allokationen durch den MGV als Ersatzwert gekennzeichnet.“
                                            Hierdurch können Fehlertage im Sinne der Transparenzliste entstehen.

                                                                                                                         ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Die KoV XI
 – Anpassungen (2/5)
   Thema                                    Inhalt
                                            Anpassung:
   Tägliche Netzkonto-
                                            Die „tägliche Netzkontoabrechnung“ wird nun in allen Dokumenten und Leitfäden mit
   abrechnung
                                            „Abrechnung nach der täglichen Netzkontosystematik als Anreizsystem“ bezeichnet.
                                            Ergänzung:
   Nachträgliche
                                            Im Falle einer nachträglichen Allokationskorrektur werden – neben dem Netzkonto – auch die
   Allokations-
                                            entsprechenden Allokationsdatenberichte und Netzkontoauszüge entsprechend korrigiert und
   korrektur
                                            es erfolgt eine Saldomitteilung als IMBNOT. Eine Anpassung von bereits durchgeführten
                                            Abrechnungen nach der täglichen Netzkontosystematik als Anreizsystem erfolgt nicht.
                                            Entfall:
   Netzkontoauszug                          Der MGV wird die Netzbetreiber nicht mehr per Mail informieren, dass der Netzkontoauszug für
                                            den jeweiligen Monat im Portal verfügbar ist.
                                            Ergänzung:
   Veröffentlichung
                                            Die Netzbetreiber teilen dem Marktgebietsverantwortlichen die jeweiligen Ansprechpartner zur
   von Ansprech-
                                            Veröffentlichung auf dem für Netzbetreiber und Bilanzkreisverantwortliche zugänglichen Portal
   partnern
                                            des Marktgebietsverantwortlichen unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen mit.

                                                                                                                       ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                                                                                                             Seite 13
Die KoV XI
 – Anpassungen (3/5)
   Thema                                    Inhalt
                                            Ergänzung:
                                            Sofern ein Bilanzkreisvertrag außerordentlich gekündigt oder aufgehoben wird, informiert der MGV
                                            den anderen MGV, die Fernleitungsnetzbetreiber und die betroffenen Verteilnetzbetreiber im
                                            Marktgebiet unverzüglich unter Angabe der Bilanzkreisnummer und des Bilanzkreisverantwortlichen
   Außerordentliche                         per Mail.
   Kündigung oder                           Ergänzung:
   Aufhebung von BK-                        Im Falle einer Kündigung oder Aufhebung eines Bilanzkreisvertrages werden automatisch alle
   Verträgen                                zugehörigen SBK geschlossen.
                                            Ergänzung:
                                            „Schon vorhandene Allokations- und Nominierungsdaten für Zeiträume nach dem Kündigungstermin
                                            werden von dem MGV nicht weiter verarbeitet bzw. gelöscht. Schon vorhandene SLP Allokationen
                                            werden durch den MGV auf Null gesetzt und als Ersatzwert an den NB zurückgesendet.“
                                            Anpassung:
                                            Bei Verwendung des synthetischen Lastprofilverfahrens sind Netzbetreiber dazu angehalten, die
   Gasprognose-
                                            Anwendung der Gasprognosetemperatur zu prüfen. Ergibt sich bei der Prüfung eine signifikante und
   temperatur
                                            nachhaltige Verbesserung der Allokationsgüte, sollte die Gasprognosetemperatur angewendet
                                            werden.
                                                                                                                           ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Die KoV XI
 – Anpassungen (4/5)
   Thema                                    Inhalt
                                            Anpassung:
                                            Pro Mehr-/Mindermengenabrechnung muss eine Banküberweisung erfolgen, Sammelüberweisungen sind
   Zahlungen i.R.d.                         nicht zugelassen.
   Mehr-/Minder-
   mengenabrechnung                         Anpassung:
                                            Bei Überweisung ist die Nachrichtenreferenznummer als Verwendungszweck anzugeben, die mit der
                                            REMADV generiert wird.
                                            Anpassung für Leistungszeiträume ab dem 1. Oktober 2020:
                                            Sofern der Netzbetreiber an den Marktgebietsverantwortlichen zum Zeitpunkt M+5Monate+1 Werktag eine
                                            fällig werdende Mehr-/Mindermengenabrechnung (INVOIC) noch nicht versendet hat, wird durch den
                                            Marktgebietsverantwortlichen eine Pönale erhoben, die vom Netzbetreiber zu entrichten ist, unabhängig
   Pönale Mehr-/
                                            davon, ob es sich um eine Mehr- oder eine Mindermenge handelt.
   Mindermengen-
                                            Prozesskonform muss der Netzbetreiber die Mehr-/Mindermengen entsprechend der Mehr-/Minder-
   abrechnung
                                            mengenmeldungen (SSQNOT) mit dem MGV abrechnen, dementsprechend muss vor Versendung der
                                            INVOIC die korrespondierende SSQNOT vorliegen. Für Zeiträume ab dem Leistungszeitraum 1. Oktober 2020
                                            gilt daher, dass sowohl SSQNOT Meldung als auch INVOIC vorliegen müssen, um keine Pönale zu erhalten.
                                            Für Leistungszeiträume vor dem 1. Oktober 2020 wird die Pönale weiterhin im Falle von fehlenden SSQNOT
                                            Meldungen erhoben.

                                                                                                                              ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Die KoV XI
 – Anpassungen (5/5)
   Thema                                    Inhalt
                                            Einführung eines neuen, ergänzenden Anreizsystems bei dauerhaft unüblicher
                                            Netzkontoabweichung  Fokusthema

   Prüfungspflicht bei
   dauerhaft unüblicher
   Netzkontoabweichung

                                                                                                               ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Fokusthema Prüfungspflicht
 – Rückblick auf den Evaluierungsbericht SLP und Anreizsystem
       Schlussfolgerung und Empfehlung:
        Anreizsystem soll NB zu regelkonformer Anwendung des SLP-Verfahrens unter Ausschöpfung der
         Optimierungsmöglichkeiten anreizen, aber nicht in systemwidriges Verhalten drängen
        Anreizsystem soll insbesondere Wirkung ggü. den Marktteilnehmern entfalten, deren Prozessqualität
         sich deutlich negativ abhebt
        Aktuelles Anreizsystem kann auch systemkonform tätige NB treffen
        Anreizsystem sollte grundsätzlich fortgeführt werden, die Regelungen des §50 (11) KoV sollten ergänzt
         werden
             Definition eines Kriteriums zur Identifikation von NB mit dauerhaft hohen Netzkontoabweichungen
              über einen ausreichend langen Zeitraum
             Einführung einer Darlegungspflicht
             Kommen NB der Darlegungspflicht nicht oder nicht ausreichend nach oder werden identifizierte
              Optimierungen nicht eingeleitet, sollten die MGV eine ergänzende Anreizmaßnahme an die Hand
              bekommen
                                                                                             ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Fokusthema Prüfungspflicht
 – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (1/9)
       VNBs mit SLP sind zur Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Anwendung von SLP
       verpflichtet, sofern sich die kumulierte absolute Netzkontoabweichung in einem Kalenderjahr im
       obersten 10%-Quantil der entsprechenden Größengruppe befindet
        Ausnahme:
         Netzkonten mit einer kumulierten absoluten Netzkontoabweichung unterhalb von 130 kWh/MWh
       Netzkonten werden anhand der kalenderjährlichen SLP-Allokation im Betrachtungszeitraum in
       Größengruppen eingeordnet

                                            Klein    SLP-Allokation < 100 Mio. kWh/Kalenderjahr
                                            Mittel   SLP-Allokation >= 100 Mio. bis < 250 Mio. kWh/Kalenderjahr
                                            Groß     SLP-Allokation >= 250 Mio. kWh/Kalenderjahr

       Marktgebietsüberlappende/marktraumumstellende NK werden bzgl. Ermittlung der kumulierten
       absoluten Netzkontoabweichung aggregiert betrachtet; MGV tauschen entsprechend Daten aus

                                                                                                                  ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                                                                                                        Seite 18
Fokusthema Prüfungspflicht
 – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (2/9)

                                                                                       Beispiel Kalenderjahr 2018
                                                      450
     Vorzeichenbereinigte NK-Schiefstände pro 1 MWh

                                                      400

                                                      350
             der SLP-Allokationen [kWh/MWh]

                                                      300
                     Allokationsgüte =

                                                      250
                                                                                                             154 kWh/MWh
                                                      200
                                                                162 kWh/MWh
                                                                                                                                               142 kWh/MWh
                                                      150

                                                                130 kWh/MWh
                                                      100

                                                       50

                                                        -
                                                        1 GWh                 10 GWh            100 GWh                    1.000 GWh          10.000 GWh
                                                                                              SLP-Allokationen (log10)

                                                                                                                                       ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                                                                                                                             Seite 19
Fokusthema Prüfungspflicht
 – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (3/9)

                                                                                       Beispiel Kalenderjahr 2019
                                                      450
     Vorzeichenbereinigte NK-Schiefstände pro 1 MWh

                                                      400

                                                      350
             der SLP-Allokationen [kWh/MWh]

                                                      300
                     Allokationsgüte =

                                                      250
                                                                                                             155 kWh/MWh
                                                      200
                                                                159 kWh/MWh
                                                                                                                                             146 kWh/MWh
                                                      150

                                                                130 kWh/MWh
                                                      100

                                                       50

                                                        -
                                                        1 GWh                 10 GWh            100 GWh                    1.000 GWh          10.000 GWh
                                                                                              SLP-Allokationen (log10)

                                                                                                                                       ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Fokusthema Prüfungspflicht
 – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (4/9)

       Zeitlicher Ablauf
        Bis 1. April: MGV ermittelt nach Abschluss der Clearingzeiträume die NK je Größengruppe, die
         der Prüfungspflicht unterliegen und fordert die NB auf, die Prüfroutine zu erfüllen
        Bis 1. Juli: Betroffene NB informieren den MGV über die Ergebnisse der Prüfung
        Bis 1. Juli des Folgejahres: Ergibt Prüfung ein signifikantes und nachhaltiges
         Verbesserungspotenzial muss der NB die entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung
         implementieren (längere Implementierungsfrist nur in begründeten Einzelfällen und nach
         Absprache)
             Zweifelt MGV Ergebnisse der Prüfung an, wird unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen. Falls
              Sachverständiger die Richtigkeit der Prüfung nicht bestätigt, muss Prüfung unverzüglich erneut
              durchgeführt werden
             Akzeptiert MGV die Ergebnisse, so gilt das Ergebnis für die beiden folgenden Kalenderjahre, sofern
              sich die strukturellen Bedingungen nicht ändern
                                                                                                ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Fokusthema Prüfungspflicht
 – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (5/9)

       Allgemeines zur Prüfroutine
        Prüfroutine ist im Leitfaden SLP hinterlegt
        Prüfungen umfassen grundsätzlich zwei Kalenderjahre
        Prüfungsergebnisse, die zugrundeliegenden ausgefüllten Tools und die Checkliste sind vom NB
         per Mail an den MGV zu übermitteln
        Sowohl analytisch als auch synthetisch bilanzierende NB müssen die „Prüfroutine SLP-
         Checkliste“ beantwortet (1. Teil der Prüfungspflicht)
             Allgemeiner Teil  Stammdaten sind einzutragen
             Spezifischer Teil  Für synthetisch und analytisch bilanzierende NB unterschiedlich
             Ziel: Mögliche Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten im SLP-Verfahren sollen erkannt werden
             Prüfroutine SLP-Checkliste ist Anlage 1 zum Leitfaden SLP

                                                                                                ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Fokusthema Prüfungspflicht
 – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (6/9)

       Prüfroutine Nachweistool für Synthetiker (2. Teil Prüfungspflicht)
        Als-Ob-Allokation 1: Vergleich Ist- und Gasprognosetemperatur  Erreichbare Allokationsgüte?
        Als-Ob Allokation 2: Vergleich mit alternativer Profilausprägung  Erreichbare Allokationsgüte?
             Anlage 2 Leitfaden SLP
       Prüfroutine Nachweistool für Analytiker (2. Teil Prüfungspflicht)
        Nachweistool vergleicht endgültige Restlastmengen mit Ersatzwertmengen, um fehlerhafte
         Ersatzwertbildung zu identifizieren
        Aus Basis von endgültigen Restlastmengen wird ein Optimierungsfaktor für 2-Tageszeitversatz
         und der Temperaturänderung ermittelt
        Es erfolgt ein Vergleich der Allokationsgüte auf Basis der Restlast mit und ohne
         Optimierungsfaktor
             Anlage 3 Leitfaden SLP
                                                                                        ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Fokusthema Prüfungspflicht
 – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (7/9)

       Signifikantes und nachhaltiges Verbesserungspotenzial
        Von signifikanten und nachhaltigem Verbesserungspotenzial wird ausgegangen, wenn die
         Prüfung eine möglicher Verringerung der kumulierten absoluten Netzkontoabweichung von
         durchschnittlich 10% über beide betrachteten Kalenderjahre ergibt und sich eine Verringerung
         der Abweichung in beiden Kalenderjahren ergibt
        Beispiele
                 Kumulierte absolute         Kumulierte absolute
                                                                    Durchschnitt über           Implementierung von
                Netzkontoabweichung         Netzkontoabweichung
                                                                      beide Jahre                  Maßnahmen?
                       Jahr 1                      Jahr 2
                    8% (Verringerung)        13% (Verringerung)    >10% (Verringerung)                    Ja
                8% (Verschlechterung)        23 % (Verringerung)   > 10% (Verringerung)   Nein, da Verschlechterung in Jahr 1
                   4 % (Verringerung)        13% (Verringerung)    < 10% (Verringerung)   Nein, da Durchschnitt nicht > 10%

                                                                                                          ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Fokusthema Prüfungspflicht
 – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (8/9)

       Kommt der NB der Pflicht zur Prüfung und Vorlage der Ergebnisse nicht oder nicht
       ausreichend nach oder werden Maßnahmen innerhalb der Implementierungsfrist nicht
       umgesetzt, erhebt der MGV eine Pönale, die innerhalb von 10 WT zu entrichten ist
       Pönalhöhe bemisst sich an der kalenderjährlichen SLP-Allokation im
       Betrachtungszeitraum:

         SLP-Allokation                                             Pönalhöhe
         Bis einschließlich 100 Mio. kWh                            3.000 EUR
         Von > 100 Mio. kWh bis einschließlich 175 Mio. kWh         5.000 EUR
         Von > 175 Mio. kWh bis einschließlich 250 Mio. kWh         7.500 EUR
         Von > 250 Mio. kWh bis einschließlich 1.000 Mio. kWh       10.000 EUR
         Von > 1.000 Mio. kWh bis einschließlich 5.000 Mio. kWh     15.000 EUR
         Ab > 5.000 Mio. kWh                                        20.000 EUR
                                                                                 ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Fokusthema Prüfungspflicht
 – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (9/9)

       Der MGV erfasst Erlöspositionen auf dem SLP-Bilanzierungsumlagekonto
       Betroffene NB werden durch den MGV an die BNetzA gemeldet
       Für den Betrachtungszeitraum veröffentlicht der MGV die Namen der pönalisierten NB
       unter Angabe des Grundes der Pönalisierung auf der Website
       MGV erstellt einmal pro Jahr einen Kurzbericht über die Vorgänge
        Grenzwerte der 10% Quantile je Größengruppe
        Anzahl angeschriebene NB
        Anzahl NB, die signifikantes und nachhaltiges Verbesserungspotenzial haben
        Anonymisierte Informationen über das identifizierte Verbesserungspotenzial
        Anonymisiert die kumulierten absoluten Netzkontoabweichungen der NK der letzten 2 Jahre

                                                                                      ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Überblick aktuelle Themen

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Korrekturen von Mehr-/Mindermengen

       Gemäß Leitfaden BKM gilt:
        „[…] Die Korrektur der Mehr-/Mindermengen gegenüber dem MGV kann entweder zeitnah und
         kontinuierlich im Nachgang zur Mehr-/Mindermengenkorrektur gegenüber dem LF erfolgen
         oder die Korrekturen werden gesammelt und dann aggregiert abgerechnet […]“
        Mehr-/Mindermengenkorrekturen für einzelne Marktlokationen/Lieferanten können sich
         gegenseitig aufheben, so dass im Endeffekt keine Korrektur gegenüber dem MGV notwendig ist
       Im Sinne einer Aufwandsreduzierung bittet NCG die Netzbetreiber um eine Sammlung der
       Korrekturen und einer aggregierten Abrechnung einmal pro Jahr gegenüber dem MGV

                                                                                  ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Marktraumumstellung
 – Praxishilfe zur MRU veröffentlicht
       Die Praxishilfe ist eine Checkliste mit
       Erläuterungen, die den Netzbetreibern bei der
       Abwicklung der Marktraumumstellung (L-/H-
       Gas) gegenüber den beiden
       Marktgebietsverantwortlichen helfen soll, alle
       wichtigen Schritte zu berücksichtigen.
       Sie fasst auch Vorgaben aus der KoV und
       deren Anlagen zusammen
       Diese Praxishilfe und weitere Informationen
       finden Sie unter dem folgenden Link:
       https://www.net-connect-germany.de/de-
       de/Informationen/Netzbetreiber/Marktraum
       umstellung

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Marktraumumstellung
 – Fokus: Mehr-/Mindermengenermittlung und Abrechnung bei MRU

       Basis für die Mehr-/Mindermengenermittlung je Marktlokation: der für die MRU
       abgelesene Zählerstand zum Datum der MRU (Erhebung zum Abgrenzungsstichtag, siehe
       Leitfaden Marktraumumstellung)
       Ermittlung der Mehr-/Mindermengenermittlung je Marktlokation:
       → Wahlrecht des Netzbetreibers:
        die Netznutzungsrechnung und Mehr-/Mindermengenabrechnung zum regulären
         Turnustermin
        oder eine Netznutzungsabrechnung und Mehr-/Mindermengenabrechnung als
         (Zwischen-) Abrechnung zum Zeitpunkt der MRU
        Daher unsere Bitte um Info an den MGV

                                                                          ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Marktraumumstellung
 – Fokus: Mehr-/Mindermengenermittlung und Abrechnung bei MRU

       Ab dem Stichtag der vollständigen bilanziellen Umstellung eines Netzes auf H-Gas,
       erwartet der MGV ausschließlich eine MMMA für das H-Gas-NK, und keine weiteren
       MMMA für das L-Gas-NK
       Beispiel siehe BDEW/VKU/bne/GEODE-Anwendungshilfe "Prozesse zur Ermittlung und
       Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas", Version 1.3 vom 18.12.2019,
       Kapitel 7.2 Mehr-/Mindermengenermittlung und -Abrechnung bei Marktraumumstellung
       (Gas)

                                                                             ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Back up

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                                         Seite 33
Status und Ausblick

       Eine erfolgreiche und zielgerichtete Umsetzung ist von mehreren Faktoren abhängig
        Interne Faktoren: Strukturierte Projektplanung / effiziente Projektorganisation / sinnvolle Auswahl
         der IT-Systeme / einheitliche Konzeptphase / projektübergreifende Umsetzungsphasen etc.
        Externe Faktoren: stetiger Abgleich der Anforderungen mit dem Markt / Berücksichtigung der
         Anmerkungen aus den Marktdialogen sowie individueller Ansprachen / Abgleich der
         Prozessdefinitionen über regulatorischer Vorgaben etc.
       Die frühzeitige Einbindung unserer Marktpartner ist dabei zentraler Bestandteil der
       Projektdurchführung
        Sowohl über die Anforderungskonzeptionierung, als auch über die spätere Einbindung von
         end-to-end Tests
       Eine frühzeitige Kommunikation über Softwareänderungen in den IT-Systemen deren
       Auswirkungen für unsere Marktpartner gehört ebenfalls zu den Grundprämissen des
       Projektes
                                                                                                                        ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 5.11.2019                                  Seite 34
Aktueller Zeitplan

                                                                                                       Information über neue           Bedarfsermittlung und
                                                    Namensbekanntgabe                                         BK-/NK-                  Ausschreibung MOL 4
                                                                                                           Bezeichnungen                     Produkte

                                                                                                                                                        1.Oktober: Geplanter
                                                                                                                         Veröffentlichung
                                           Start MGV-               Start Erarbeitung      Veröffentlichung                                                   Start des
                                                                                                                       Entgelte und Umlagen
                                        Umsetzungsprojekt           Marktgebiets KoV       Marktgebiets KoV                                              deutschland-weiten
                                                                                                                            neuer MGV
                                                                                                                                                            Marktgebiets

                                       Q1         Q2         Q3      Q4        Q1        Q2      Q3         Q4         Q1          Q2         Q3          Q4
                                      2019       2019       2019    2019      2020      2020    2020       2020       2021        2021       2021        2021

                                                        2019                                   2020                                        2021
       Auszug IT Umsetzung                  Q1     Q2          Q3       Q4        Q1      Q2          Q3       Q4         Q1          Q2          Q3        Q4
       Anforderungsmgmt.
       IT-Implementierung
       Testbetrieb
       Go-Live der IT-Systeme
       Nacharbeiten

                                                                                                                                                                 ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                                                         Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 5.11.2019                                  Seite 35
Die Weihnachtswunschliste der Händler an den neuen MGV (2/2)

    Wunsch                                               Geplante Umsetzung

    „[…] Daten sollten als csv. oder xlsx.               Jegliche Darstellungen werden auf der THE Webseite
    downloadbar sein und auch per XMLSchnittstelle […]   per csv. downloadbar sein – darüber hinaus wird ein
    abrufbar sein […]“                                   XML-Abruf Implementiert

    „[…] Clearing Fenster auf der Homepage               Umsetzungsmöglichkeiten noch zu prüfen
    oder im Portal anzeigen […]“

    „[…] Grundsätzlich sollten möglichst viele           Zum Start der THE ist geplant, dass eingangsseitig
    Formate angeboten werden.[…]“                        jeweils die aktuelle Nachrichtenversion sowie die
                                                         Vorgängerversion verwendet werden kann –
                                                         Ausgangsseitig wird nur das aktuelle Format
                                                         verwendet

                                                                                                                         ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                 Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 12.2.2020 – Auszüge des Foliensatzes       Seite 36
§25 (3) GasNZV vs. §49 (7) Hauptteil KoV

       Besteht ein Widerspruch zwischen der GasNZV und der KoV?
        § 25 (3) GasNZV
             „[…] Der Ausspeisenetzbetreiber rechnet Ausgaben und Einnahmen aus der Mehr-
              /Mindermengenabrechnung mit dem Marktgebietsverantwortlichen ab […]“
        § 49 (7) Hauptteil KoV
             „[…] Die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen im Verhältnis Marktgebietsverantwortlicher und
              Ausspeisenetzbetreiber erfolgt unabhängig von der Zahlung der Mehr-/Mindermengenrechnung
              durch die Transportkunden an den Ausspeisenetzbetreiber […]“
       Ergebnis Juristenkreis
        Ein Widerspruch zwischen GasNZV und KoV besteht nicht
        GasNZV enthält Ungenauigkeiten in Bezug auf Begrifflichkeiten
        KoV stellt diese Ungenauigkeiten klar und ist daher vorrangig zu betrachten
                                                                                             ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                                                                                   Seite 37
Nullmeldungen im Mehr-/Mindermengenprozess

       In den vergangenen Monaten hat NCG eine Vermehrung der „Nullmeldungen“ innerhalb
       des Mehr-/Mindermengenprozesses identifiziert
        Mehr-/Mindermengenmeldungen mit dem Wert „Null“, sind für den Fall möglich, dass in einem
         Monat keine Mehr-/Mindermengenabrechnungen zwischen Netzbetreiber und Lieferanten
         durchgeführt worden sind
        Gemäß Regelungen der KoV lösen allerdings auch unterjährige Lieferantenwechsel oder
         Umzüge eine Mehr-/Mindermengenabrechnung aus
        Nullmeldungen innerhalb des Mehr-/Mindermengenprozesses sollten daher nur in
         Ausnahmefällen Zustandekommen
       Netzbetreiber mit vermehrten Nullmeldungen wurden durch NCG angesprochen und zur
       Stellungnahme aufgefordert
       NCG bittet um korrekte Einhaltung des Mehr-/Mindermengenprozesses
                                                                                   ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                                                                         Seite 38
X6G/X7G
 – Hintergrund und Historie
       Seit dem 1. Oktober 2015 sind NB verpflichtet mit der „M+12WT“-Meldung zwei
       RLM-Allokationen zu senden
        Hierdurch: Entfall der RLM-Mehr-/Mindermengenabrechnung
         ( Hier wurde eine Abweichung zwischen Bilanzierungs- und Abrechnungsbrennwert in Höhe von ca. 2%
         als akzeptabel angenommen)
       2016 fiel auf, dass einige Netzbetreiber werthaltige X6G und X7G mit dem Wert Null schickten bzw.
       teilweise hohe oder gar keine Abweichungen zwischen den X6G- und den X7G-Nachrichten vorlagen
       Seitdem führt NCG monatlich Auswertungen und Ansprachen durch
       Hinweise:
        Alle Marktpartner sind verpflichtet ein notwendiges Clearing abzuwickeln
        Initial muss das BKV/NB Clearing angestrebt werden
        Nur, wenn BKV nicht reagiert, ist das Netzbetreiberclearing anzuwenden – dieses kann jedoch nur die
         X7G Allokation korrigieren
                                                                                             ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                                                                                   Seite 39
X6G/X7G
 – Prozessablauf

                   Vor Clearingende             Prüfung auf: Abweichung zwischen X6G und X7G >5% (tagesscharf);
                  Auswertung und                X6G werthaltig und X7G „Null“; X6G „Null“ und X7G werthaltig
                Ansprache von NB und
                   BKV durch NCG                 Beide Marktpartner werden zur Prüfung und ggf. Korrektur der Daten aufgefordert

                                            Nach Clearingende
                                             Auswertung auf
                                               Korrektur

                                                                                        Sollte keine Korrektur der Daten erfolgt
                                                                  Prüfung auf           sein, prüft NCG, ob Schadensersatz
                                                                Schadensersatz
                                                                                        geltend gemacht wird

                                                                                                                          BKV
                                                                                 Versand entsprechender
                                                                                       Schreiben
                                                                                                                           NB

                                                                                                                                    ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                                                                                                                          Seite 40
Ausblick: KoV XII

                    ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
                                                   Seite 41
Themenliste KoV XII
 – Aktueller Diskussionsstand (1/2)

   Thema                                    Inhalt
                                            Anpassung bestehender Kapitel (z.B. zu Netzkonten und Bilanzkreisen) an die auf den
                                            Marktgebietsdialogen gezeigten Logiken
   Redaktionelle
   Anpassungen                              Bereinigung der KoV und der Leitfäden um Begriffe, Beispiele und Themen die mit der
                                            Marktgebietszusammenlegung wegfallen (z.B. MGÜ). Löschung von nicht mehr benötigten
                                            Kapiteln.
                                            Zuordnung der Marktlokationen zu den jeweiligen BK/SBK-Nummern vor 10/2021
                                            Empfänger der Deklaration für 10/2021 (zur Frist M-M+17) im September 2021
   Übergangs-                               Durchführung des Allokationsclearings ab dem 01.10.2021 für Leistungszeiträume davor.
   regelungen
                                            Versand der SLP-Allokation für den 01.10.2021
                                            Umgang mit Netzkonten in der Übergangszeit

                                                                                                                      ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
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Themenliste KoV XII
 – Aktueller Diskussionsstand (2/2)

   Thema                                    Inhalt
                                            Anpassung der Berechnungssystematik für den MMM- Preis
   MMMA
                                            Erstellung einer Anwendungshilfe für den Übergangszeitraum
                                            Einheitliches Zahlungsziel von 10 WT für NB Abrechnungsprodukte (z.B. NKA, Rückabwicklung NKA,
   Einheitliche
                                            Pönale, Marktraumumstellung etc.).
   Zahlungsziele
                                            Prüfung: Anwendung ab 01.10.2021 auch für noch abzurechnende Altzeiträume
                                            Prüfung: Bereitstellung der Netzkonto- und Allokationsdaten im EDIFACT-Format durch MGV
   Nachrichten-
                                            Formatanpassungen
   formate
                                            Verpflichtende Verwendung des DVGW-Codes in der Marktkommunikation
   Elektronische                            Verpflichtender Versand von elektronischen Belegen durch den MGV. Belegversand über
   Belege                                   Marktkommunikation (INVOIC) bleibt bestehen.
   Datenbereit-                             Altdaten (Netzkontodaten, Allokations-, Deklarationsdaten) werden durch den MGV nur noch für
   stellung                                 einen Zeitraum von vier Jahren im Portal bereitgestellt.

                                                                                                                      ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                                                                                                            Seite 43
Die Weihnachtswunschliste der Händler an den neuen MGV (1/2)

    Wunsch                                                   Geplante Umsetzung

    „[…] Dabei sollte über die Startseite der                Für die Homepage ist ein News-Modul geplant – Im
    MGV-Website über alle News,                              Newsmodul werden News, Pressemitteilungen und
    Pressemitteilungen oder der Verfügbarkeit von neuen      die Verfügbarkeit von neuen Daten angekündigt
    Daten, die nicht täglich neu verfügbar sind […]
    informiert werden […]“

    „[…] Updates sollten als RSS-Feed                        Alle im News-Modul veröffentlichten News sollen in
    beziehbar sein. Monatlich sollten alle neues Infos […]   einem RSS Feed veröffentlicht werden – darüber
    per Newsletter versendet werden […]“                     hinaus plant THE einen Newsletter, der alle News
                                                             sowie ggf. weitere Informationen gebündelt
                                                             versendet (Für den Newsletter wird eine Anmeldung
                                                             notwendig sein)

                                                                                                                             ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020                     Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 12.2.2020 – Auszüge des Foliensatzes       Seite 44
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