Aktuelles aus dem Marktgebiet - Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 2020 - Thyssengas
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Aktuelles aus dem Marktgebiet Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 2020 ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Seite 1
Agenda 1. Weiterentwicklung der Marktgebiete 2. Die KoV XI 3. Überblick weitere aktuelle Themen ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 2
Weiterentwicklung der Marktgebiete ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Seite 3
Ziel des MGV Umsetzungsprojektes Ziel des MGV-Umsetzungsprojektes ist die Schaffung eines vollständig funktionsfähigen deutschlandweiten MGV Festlegung der zukünftigen MGV-Prozesslandschaft, Aufbauorganisation etc. Implementierung der IT-technischen Anpassungen („von Systemauswahl über Datenmigration bis zur Go-Live-Sicherstellung“) Koordination und Umsetzung sämtlicher Veränderungen („von Re-Organisation bis zur Visitenkarte“) Koordination und Umsetzung der rechtlichen Anpassungen Es wird eine gemeinsame Projektumsetzung zwischen GASPOOL und NCG realisiert ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 5.11.2019 Seite 4
Stand heute Fortführung beider Standorte (Berlin und Ratingen) Aufgabenbereiche wurden den Standorten zugeteilt Ratingen: Schwerpunkt Finanzen, Abrechnung, Bilanzierung und Datenmanagement Berlin: Schwerpunkt zentraler Regelenergie- und VHP-Service (24/7) sowie Kundenbetreuung Umsetzungen sind gestartet Insgesamt werden im MGV-Projekt gute Fortschritte gemacht Die MGV müssen noch eine Vielzahl von operativen Entscheidungen zur Umsetzung treffen, die im Detail Einfluss auf die IT-technischen Umsetzungen haben können Entsprechend ist eine weitere Einbindung von Markt und BNetzA geplant, soweit sinnvoll und möglich ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 5.11.2019 Seite 5
Portale Für den Trading Hub Europe soll ein umfassendes Portal entstehen In dieses Portal werden ein Kundenportal für NBs und BKVs sowie ein VHP-Portal integriert Zusätzlich hierzu wird es eine Ausschreibungsplattform für MOL-4 Produkte Regelenergie geben Die Portale/Ausschreibungsplattform werden an die heutigen NCG-Lösungen angelehnt Heute bereits bei NCG und/oder GASPOOL registrierte Kunden müssen sich voraussichtlich nicht erneut zulassen ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 5.11.2019 Seite 6
Umgang mit Bilanzkreisen: Bestehende Bilanzkreise erhalten neue Nomenklatur GPL THE NCG THE 01.06.2021 01.10.2021 Alle BK-Verträge bleiben bestehen und gehen auf die THE über Die BK-Bezeichnungen der alten BK werden auf die neue Nomenklatur migriert Die Verträge zur Verbindung von BK bleiben ebenfalls bestehen und gehen über Auswirkung für BKV: Auswirkungen für NB: Aktive BKV in beiden Marktgebieten können Verwendung der alten BK-Bezeichnung bis selbst entscheiden, welche Verträge sie weiter 30.09.21 und später für Zeiträume, die vor dem bewirtschaften wollen 1.10.21 liegen BKV müssen ggf. BK-Verbindungen Neue BK müssen ggf. nicht per GeLi-Gas-Prozess Pflicht zur Verbindung von H- und L-Gas BK kommuniziert werden, da eine Mapping-Liste veröffentlicht wird ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 12.2.2020 Seite 7
Vorschläge der Händler zur Bilanzkreisfortführung Mit der Marktgebietszusammenlegung werden die Bilanzkreise von NCG und GPL unter neuer Nomenklatur (1:1 Mapping) fortgeführt aktueller Auftrag für das Projekt Aus dem Kreis der Händler gab es dazu folgende alternative Umsetzungsvorschläge: n:1-Mapping: Ein BKV kann (muss aber nicht) im Vorfeld NCG- und GPL-Bilanzkreise zusammenführen und muss dann eigenständig die BK-Hierarchie (neu) ordnen Händler, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, fallen weiterhin unter das 1:1 Mapping: D. h. keine Verpflichtung tätig zu werden ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 12.2.2020 Seite 8
Vorschläge der MGV zur Bilanzkreisfortführung Es erfolgt zunächst eine 1:1 Migration der GPL und NCG BK auf die neue THE BK Nomenklatur Den BKV wird im Zeitraum 01.06.2021 bis 01.08.2021 (GeLi Fristen beachten) im Portal eine Möglichkeit geschaffen seine BK-Konstrukte vor Start des MG THE neu zu ordnen Jeder BKV erhält im THE Portal eine Anzeige der Migrationstabelle sowie eine Anzeige aller gültigen BK Im THE Portal wird die Möglichkeit geschaffen, nicht mehr benötigte BK und SBK zu kündigen (Zusatzvereinbarung notwendig) oder neue BK und SBK abzuschließen Des Weiteren wird es die Möglichkeit geben BK-Verbindungen zu beenden und neu abzuschließen Die neue Zuordnung von Marktlokationen zu BK/SBK muss über den regulären Stammdatenänderungsprozess (UTILMD) über den Weg TK zu NB erfolgen Der MGV kann nicht weiter in Vertragsbeziehungen eingreifen, das bedeutet: Kein Umhängen von SBK auf andere BK Ändern von BK Verbindungen nur durch betroffene BKV ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 12.2.2020 Seite 9
Umsetzung Netzkonto: Neues Netzkonto gilt auch für Altzeiträume Besonderheit MGÜ GPL THE-Nomenklatur Migration Abrechnungsdaten NCG/GPL THE-Nomenklatur „Daten“ THE „Daten“ Migration Abrechnungsdaten NCG 01.10.2021 01.06.2021 01.10.2021 THE führt zum 1.10.2021 eine neue Nomenklatur Für die MGÜler wird ab dem 1.10.2021 nur noch ein für NK ein THE NK geführt Die bestehenden NK werden auf die neuen Für die Abwicklung von Stornos die sich noch auf die Nomenklatur migriert, so dass alle Alt-Zeiträume Marktgebiete NCG und GPL beziehen, werden über das neue NK abgewickelt werden lediglich zwei Storno-INVOIC und eine neue SSQNOT von dem NB an THE versendet Auswirkung auf NB: Auswirkung auf NB: Bis einschließlich 30.09.21 nutzen die NB die alten NK- Bis einschl. 30.09.2021 nutzen die NB die alten NK- Nummern (auch für Deklarationen für Oktober 2021) Nummern (auch für Deklarationen für Oktober 2021) Ab dem 1.10.2021 ist für Alt-Zeiträume vor dem Ab dem 1.10.2021 ist für Alt-Zeiträume vor dem 1.10.2021 ausschließlich die neue Nomenklatur zu 1.10.2021 ausschließlich die neue Nomenklatur zu verwenden (Korrekturmeldung, Clearing, MMMA) verwenden ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 12.2.2020 Seite 10
Die KoV XI ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Seite 11
Die KoV XI – Anpassungen (1/5) Thema Inhalt Ergänzung: „Sofern durch kalendarische Besonderheiten (z.B. eine Häufung von Feiertagen innerhalb eines Monats) die Situation besteht, dass der 18. WT eines Monats gleichzeitig der letzte WT eines Monats vor dem Liefermonat ist oder der Monat vor dem Liefermonat lediglich 17 WT hat, sendet der NB auf Verlangen des MGV die vollständige Deklarationsliste bis zum 16. WT des Deklaration Monats vor dem Liefermonat an den MGV.“ Anpassung: „Der MGV erstellt aus den Deklarationslisten eine Deklarationsmitteilung je NB und je BK bzw. SBK und sendet diese einzeln 1 WT nach Eingang der Deklarationsliste (i.d.R. am 18. WT) bis 12 Uhr an den BKV.“ Klarstellung: SLP Ersatzwerte „Sollte der NB von der „3-Tages-Vorausallokation“ Gebrauch machen und seiner Pflicht zur und täglichen Ermittlung und Versendung der Allokationsdaten anschließend nicht nachkommen, so Transparenzliste werden diese Allokationen durch den MGV als Ersatzwert gekennzeichnet.“ Hierdurch können Fehlertage im Sinne der Transparenzliste entstehen. ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 12
Die KoV XI – Anpassungen (2/5) Thema Inhalt Anpassung: Tägliche Netzkonto- Die „tägliche Netzkontoabrechnung“ wird nun in allen Dokumenten und Leitfäden mit abrechnung „Abrechnung nach der täglichen Netzkontosystematik als Anreizsystem“ bezeichnet. Ergänzung: Nachträgliche Im Falle einer nachträglichen Allokationskorrektur werden – neben dem Netzkonto – auch die Allokations- entsprechenden Allokationsdatenberichte und Netzkontoauszüge entsprechend korrigiert und korrektur es erfolgt eine Saldomitteilung als IMBNOT. Eine Anpassung von bereits durchgeführten Abrechnungen nach der täglichen Netzkontosystematik als Anreizsystem erfolgt nicht. Entfall: Netzkontoauszug Der MGV wird die Netzbetreiber nicht mehr per Mail informieren, dass der Netzkontoauszug für den jeweiligen Monat im Portal verfügbar ist. Ergänzung: Veröffentlichung Die Netzbetreiber teilen dem Marktgebietsverantwortlichen die jeweiligen Ansprechpartner zur von Ansprech- Veröffentlichung auf dem für Netzbetreiber und Bilanzkreisverantwortliche zugänglichen Portal partnern des Marktgebietsverantwortlichen unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen mit. ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 13
Die KoV XI – Anpassungen (3/5) Thema Inhalt Ergänzung: Sofern ein Bilanzkreisvertrag außerordentlich gekündigt oder aufgehoben wird, informiert der MGV den anderen MGV, die Fernleitungsnetzbetreiber und die betroffenen Verteilnetzbetreiber im Marktgebiet unverzüglich unter Angabe der Bilanzkreisnummer und des Bilanzkreisverantwortlichen Außerordentliche per Mail. Kündigung oder Ergänzung: Aufhebung von BK- Im Falle einer Kündigung oder Aufhebung eines Bilanzkreisvertrages werden automatisch alle Verträgen zugehörigen SBK geschlossen. Ergänzung: „Schon vorhandene Allokations- und Nominierungsdaten für Zeiträume nach dem Kündigungstermin werden von dem MGV nicht weiter verarbeitet bzw. gelöscht. Schon vorhandene SLP Allokationen werden durch den MGV auf Null gesetzt und als Ersatzwert an den NB zurückgesendet.“ Anpassung: Bei Verwendung des synthetischen Lastprofilverfahrens sind Netzbetreiber dazu angehalten, die Gasprognose- Anwendung der Gasprognosetemperatur zu prüfen. Ergibt sich bei der Prüfung eine signifikante und temperatur nachhaltige Verbesserung der Allokationsgüte, sollte die Gasprognosetemperatur angewendet werden. ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 14
Die KoV XI – Anpassungen (4/5) Thema Inhalt Anpassung: Pro Mehr-/Mindermengenabrechnung muss eine Banküberweisung erfolgen, Sammelüberweisungen sind Zahlungen i.R.d. nicht zugelassen. Mehr-/Minder- mengenabrechnung Anpassung: Bei Überweisung ist die Nachrichtenreferenznummer als Verwendungszweck anzugeben, die mit der REMADV generiert wird. Anpassung für Leistungszeiträume ab dem 1. Oktober 2020: Sofern der Netzbetreiber an den Marktgebietsverantwortlichen zum Zeitpunkt M+5Monate+1 Werktag eine fällig werdende Mehr-/Mindermengenabrechnung (INVOIC) noch nicht versendet hat, wird durch den Marktgebietsverantwortlichen eine Pönale erhoben, die vom Netzbetreiber zu entrichten ist, unabhängig Pönale Mehr-/ davon, ob es sich um eine Mehr- oder eine Mindermenge handelt. Mindermengen- Prozesskonform muss der Netzbetreiber die Mehr-/Mindermengen entsprechend der Mehr-/Minder- abrechnung mengenmeldungen (SSQNOT) mit dem MGV abrechnen, dementsprechend muss vor Versendung der INVOIC die korrespondierende SSQNOT vorliegen. Für Zeiträume ab dem Leistungszeitraum 1. Oktober 2020 gilt daher, dass sowohl SSQNOT Meldung als auch INVOIC vorliegen müssen, um keine Pönale zu erhalten. Für Leistungszeiträume vor dem 1. Oktober 2020 wird die Pönale weiterhin im Falle von fehlenden SSQNOT Meldungen erhoben. ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 15
Die KoV XI – Anpassungen (5/5) Thema Inhalt Einführung eines neuen, ergänzenden Anreizsystems bei dauerhaft unüblicher Netzkontoabweichung Fokusthema Prüfungspflicht bei dauerhaft unüblicher Netzkontoabweichung ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 16
Fokusthema Prüfungspflicht – Rückblick auf den Evaluierungsbericht SLP und Anreizsystem Schlussfolgerung und Empfehlung: Anreizsystem soll NB zu regelkonformer Anwendung des SLP-Verfahrens unter Ausschöpfung der Optimierungsmöglichkeiten anreizen, aber nicht in systemwidriges Verhalten drängen Anreizsystem soll insbesondere Wirkung ggü. den Marktteilnehmern entfalten, deren Prozessqualität sich deutlich negativ abhebt Aktuelles Anreizsystem kann auch systemkonform tätige NB treffen Anreizsystem sollte grundsätzlich fortgeführt werden, die Regelungen des §50 (11) KoV sollten ergänzt werden Definition eines Kriteriums zur Identifikation von NB mit dauerhaft hohen Netzkontoabweichungen über einen ausreichend langen Zeitraum Einführung einer Darlegungspflicht Kommen NB der Darlegungspflicht nicht oder nicht ausreichend nach oder werden identifizierte Optimierungen nicht eingeleitet, sollten die MGV eine ergänzende Anreizmaßnahme an die Hand bekommen ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 17
Fokusthema Prüfungspflicht – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (1/9) VNBs mit SLP sind zur Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Anwendung von SLP verpflichtet, sofern sich die kumulierte absolute Netzkontoabweichung in einem Kalenderjahr im obersten 10%-Quantil der entsprechenden Größengruppe befindet Ausnahme: Netzkonten mit einer kumulierten absoluten Netzkontoabweichung unterhalb von 130 kWh/MWh Netzkonten werden anhand der kalenderjährlichen SLP-Allokation im Betrachtungszeitraum in Größengruppen eingeordnet Klein SLP-Allokation < 100 Mio. kWh/Kalenderjahr Mittel SLP-Allokation >= 100 Mio. bis < 250 Mio. kWh/Kalenderjahr Groß SLP-Allokation >= 250 Mio. kWh/Kalenderjahr Marktgebietsüberlappende/marktraumumstellende NK werden bzgl. Ermittlung der kumulierten absoluten Netzkontoabweichung aggregiert betrachtet; MGV tauschen entsprechend Daten aus ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 18
Fokusthema Prüfungspflicht – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (2/9) Beispiel Kalenderjahr 2018 450 Vorzeichenbereinigte NK-Schiefstände pro 1 MWh 400 350 der SLP-Allokationen [kWh/MWh] 300 Allokationsgüte = 250 154 kWh/MWh 200 162 kWh/MWh 142 kWh/MWh 150 130 kWh/MWh 100 50 - 1 GWh 10 GWh 100 GWh 1.000 GWh 10.000 GWh SLP-Allokationen (log10) ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 19
Fokusthema Prüfungspflicht – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (3/9) Beispiel Kalenderjahr 2019 450 Vorzeichenbereinigte NK-Schiefstände pro 1 MWh 400 350 der SLP-Allokationen [kWh/MWh] 300 Allokationsgüte = 250 155 kWh/MWh 200 159 kWh/MWh 146 kWh/MWh 150 130 kWh/MWh 100 50 - 1 GWh 10 GWh 100 GWh 1.000 GWh 10.000 GWh SLP-Allokationen (log10) ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 20
Fokusthema Prüfungspflicht – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (4/9) Zeitlicher Ablauf Bis 1. April: MGV ermittelt nach Abschluss der Clearingzeiträume die NK je Größengruppe, die der Prüfungspflicht unterliegen und fordert die NB auf, die Prüfroutine zu erfüllen Bis 1. Juli: Betroffene NB informieren den MGV über die Ergebnisse der Prüfung Bis 1. Juli des Folgejahres: Ergibt Prüfung ein signifikantes und nachhaltiges Verbesserungspotenzial muss der NB die entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung implementieren (längere Implementierungsfrist nur in begründeten Einzelfällen und nach Absprache) Zweifelt MGV Ergebnisse der Prüfung an, wird unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen. Falls Sachverständiger die Richtigkeit der Prüfung nicht bestätigt, muss Prüfung unverzüglich erneut durchgeführt werden Akzeptiert MGV die Ergebnisse, so gilt das Ergebnis für die beiden folgenden Kalenderjahre, sofern sich die strukturellen Bedingungen nicht ändern ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 21
Fokusthema Prüfungspflicht – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (5/9) Allgemeines zur Prüfroutine Prüfroutine ist im Leitfaden SLP hinterlegt Prüfungen umfassen grundsätzlich zwei Kalenderjahre Prüfungsergebnisse, die zugrundeliegenden ausgefüllten Tools und die Checkliste sind vom NB per Mail an den MGV zu übermitteln Sowohl analytisch als auch synthetisch bilanzierende NB müssen die „Prüfroutine SLP- Checkliste“ beantwortet (1. Teil der Prüfungspflicht) Allgemeiner Teil Stammdaten sind einzutragen Spezifischer Teil Für synthetisch und analytisch bilanzierende NB unterschiedlich Ziel: Mögliche Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten im SLP-Verfahren sollen erkannt werden Prüfroutine SLP-Checkliste ist Anlage 1 zum Leitfaden SLP ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 22
Fokusthema Prüfungspflicht – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (6/9) Prüfroutine Nachweistool für Synthetiker (2. Teil Prüfungspflicht) Als-Ob-Allokation 1: Vergleich Ist- und Gasprognosetemperatur Erreichbare Allokationsgüte? Als-Ob Allokation 2: Vergleich mit alternativer Profilausprägung Erreichbare Allokationsgüte? Anlage 2 Leitfaden SLP Prüfroutine Nachweistool für Analytiker (2. Teil Prüfungspflicht) Nachweistool vergleicht endgültige Restlastmengen mit Ersatzwertmengen, um fehlerhafte Ersatzwertbildung zu identifizieren Aus Basis von endgültigen Restlastmengen wird ein Optimierungsfaktor für 2-Tageszeitversatz und der Temperaturänderung ermittelt Es erfolgt ein Vergleich der Allokationsgüte auf Basis der Restlast mit und ohne Optimierungsfaktor Anlage 3 Leitfaden SLP ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 23
Fokusthema Prüfungspflicht – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (7/9) Signifikantes und nachhaltiges Verbesserungspotenzial Von signifikanten und nachhaltigem Verbesserungspotenzial wird ausgegangen, wenn die Prüfung eine möglicher Verringerung der kumulierten absoluten Netzkontoabweichung von durchschnittlich 10% über beide betrachteten Kalenderjahre ergibt und sich eine Verringerung der Abweichung in beiden Kalenderjahren ergibt Beispiele Kumulierte absolute Kumulierte absolute Durchschnitt über Implementierung von Netzkontoabweichung Netzkontoabweichung beide Jahre Maßnahmen? Jahr 1 Jahr 2 8% (Verringerung) 13% (Verringerung) >10% (Verringerung) Ja 8% (Verschlechterung) 23 % (Verringerung) > 10% (Verringerung) Nein, da Verschlechterung in Jahr 1 4 % (Verringerung) 13% (Verringerung) < 10% (Verringerung) Nein, da Durchschnitt nicht > 10% ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 24
Fokusthema Prüfungspflicht – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (8/9) Kommt der NB der Pflicht zur Prüfung und Vorlage der Ergebnisse nicht oder nicht ausreichend nach oder werden Maßnahmen innerhalb der Implementierungsfrist nicht umgesetzt, erhebt der MGV eine Pönale, die innerhalb von 10 WT zu entrichten ist Pönalhöhe bemisst sich an der kalenderjährlichen SLP-Allokation im Betrachtungszeitraum: SLP-Allokation Pönalhöhe Bis einschließlich 100 Mio. kWh 3.000 EUR Von > 100 Mio. kWh bis einschließlich 175 Mio. kWh 5.000 EUR Von > 175 Mio. kWh bis einschließlich 250 Mio. kWh 7.500 EUR Von > 250 Mio. kWh bis einschließlich 1.000 Mio. kWh 10.000 EUR Von > 1.000 Mio. kWh bis einschließlich 5.000 Mio. kWh 15.000 EUR Ab > 5.000 Mio. kWh 20.000 EUR ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 25
Fokusthema Prüfungspflicht – Ausgestaltung des §50 (11) KoV (9/9) Der MGV erfasst Erlöspositionen auf dem SLP-Bilanzierungsumlagekonto Betroffene NB werden durch den MGV an die BNetzA gemeldet Für den Betrachtungszeitraum veröffentlicht der MGV die Namen der pönalisierten NB unter Angabe des Grundes der Pönalisierung auf der Website MGV erstellt einmal pro Jahr einen Kurzbericht über die Vorgänge Grenzwerte der 10% Quantile je Größengruppe Anzahl angeschriebene NB Anzahl NB, die signifikantes und nachhaltiges Verbesserungspotenzial haben Anonymisierte Informationen über das identifizierte Verbesserungspotenzial Anonymisiert die kumulierten absoluten Netzkontoabweichungen der NK der letzten 2 Jahre ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 26
Überblick aktuelle Themen ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Seite 27
Korrekturen von Mehr-/Mindermengen Gemäß Leitfaden BKM gilt: „[…] Die Korrektur der Mehr-/Mindermengen gegenüber dem MGV kann entweder zeitnah und kontinuierlich im Nachgang zur Mehr-/Mindermengenkorrektur gegenüber dem LF erfolgen oder die Korrekturen werden gesammelt und dann aggregiert abgerechnet […]“ Mehr-/Mindermengenkorrekturen für einzelne Marktlokationen/Lieferanten können sich gegenseitig aufheben, so dass im Endeffekt keine Korrektur gegenüber dem MGV notwendig ist Im Sinne einer Aufwandsreduzierung bittet NCG die Netzbetreiber um eine Sammlung der Korrekturen und einer aggregierten Abrechnung einmal pro Jahr gegenüber dem MGV ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 28
Marktraumumstellung – Praxishilfe zur MRU veröffentlicht Die Praxishilfe ist eine Checkliste mit Erläuterungen, die den Netzbetreibern bei der Abwicklung der Marktraumumstellung (L-/H- Gas) gegenüber den beiden Marktgebietsverantwortlichen helfen soll, alle wichtigen Schritte zu berücksichtigen. Sie fasst auch Vorgaben aus der KoV und deren Anlagen zusammen Diese Praxishilfe und weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.net-connect-germany.de/de- de/Informationen/Netzbetreiber/Marktraum umstellung ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 29
Marktraumumstellung – Fokus: Mehr-/Mindermengenermittlung und Abrechnung bei MRU Basis für die Mehr-/Mindermengenermittlung je Marktlokation: der für die MRU abgelesene Zählerstand zum Datum der MRU (Erhebung zum Abgrenzungsstichtag, siehe Leitfaden Marktraumumstellung) Ermittlung der Mehr-/Mindermengenermittlung je Marktlokation: → Wahlrecht des Netzbetreibers: die Netznutzungsrechnung und Mehr-/Mindermengenabrechnung zum regulären Turnustermin oder eine Netznutzungsabrechnung und Mehr-/Mindermengenabrechnung als (Zwischen-) Abrechnung zum Zeitpunkt der MRU Daher unsere Bitte um Info an den MGV ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 30
Marktraumumstellung – Fokus: Mehr-/Mindermengenermittlung und Abrechnung bei MRU Ab dem Stichtag der vollständigen bilanziellen Umstellung eines Netzes auf H-Gas, erwartet der MGV ausschließlich eine MMMA für das H-Gas-NK, und keine weiteren MMMA für das L-Gas-NK Beispiel siehe BDEW/VKU/bne/GEODE-Anwendungshilfe "Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas", Version 1.3 vom 18.12.2019, Kapitel 7.2 Mehr-/Mindermengenermittlung und -Abrechnung bei Marktraumumstellung (Gas) ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 31
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Weitere Fragen oder Anmerkungen? Jederzeit: Jetzt oder im Anschluss NetConnect Germany GmbH & Co. KG Kaiserswerther Straße 115 40880 Ratingen Ina/ Domin T +49 (0) 2102 59796 - Benjamin Wolff /021 F +49 (0) 2102 02-/ 59 79 6 – 918 59796 021 02 / 59 79 6 – 919 ina.domin@net-connect-germany.com benjamin.wolff@net-connect-germany.com www.net-connect-germany.com ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Seite 32
Back up ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Seite 33
Status und Ausblick Eine erfolgreiche und zielgerichtete Umsetzung ist von mehreren Faktoren abhängig Interne Faktoren: Strukturierte Projektplanung / effiziente Projektorganisation / sinnvolle Auswahl der IT-Systeme / einheitliche Konzeptphase / projektübergreifende Umsetzungsphasen etc. Externe Faktoren: stetiger Abgleich der Anforderungen mit dem Markt / Berücksichtigung der Anmerkungen aus den Marktdialogen sowie individueller Ansprachen / Abgleich der Prozessdefinitionen über regulatorischer Vorgaben etc. Die frühzeitige Einbindung unserer Marktpartner ist dabei zentraler Bestandteil der Projektdurchführung Sowohl über die Anforderungskonzeptionierung, als auch über die spätere Einbindung von end-to-end Tests Eine frühzeitige Kommunikation über Softwareänderungen in den IT-Systemen deren Auswirkungen für unsere Marktpartner gehört ebenfalls zu den Grundprämissen des Projektes ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 5.11.2019 Seite 34
Aktueller Zeitplan Information über neue Bedarfsermittlung und Namensbekanntgabe BK-/NK- Ausschreibung MOL 4 Bezeichnungen Produkte 1.Oktober: Geplanter Veröffentlichung Start MGV- Start Erarbeitung Veröffentlichung Start des Entgelte und Umlagen Umsetzungsprojekt Marktgebiets KoV Marktgebiets KoV deutschland-weiten neuer MGV Marktgebiets Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 2019 2019 2019 2019 2020 2020 2020 2020 2021 2021 2021 2021 2019 2020 2021 Auszug IT Umsetzung Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Anforderungsmgmt. IT-Implementierung Testbetrieb Go-Live der IT-Systeme Nacharbeiten ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 5.11.2019 Seite 35
Die Weihnachtswunschliste der Händler an den neuen MGV (2/2) Wunsch Geplante Umsetzung „[…] Daten sollten als csv. oder xlsx. Jegliche Darstellungen werden auf der THE Webseite downloadbar sein und auch per XMLSchnittstelle […] per csv. downloadbar sein – darüber hinaus wird ein abrufbar sein […]“ XML-Abruf Implementiert „[…] Clearing Fenster auf der Homepage Umsetzungsmöglichkeiten noch zu prüfen oder im Portal anzeigen […]“ „[…] Grundsätzlich sollten möglichst viele Zum Start der THE ist geplant, dass eingangsseitig Formate angeboten werden.[…]“ jeweils die aktuelle Nachrichtenversion sowie die Vorgängerversion verwendet werden kann – Ausgangsseitig wird nur das aktuelle Format verwendet ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 12.2.2020 – Auszüge des Foliensatzes Seite 36
§25 (3) GasNZV vs. §49 (7) Hauptteil KoV Besteht ein Widerspruch zwischen der GasNZV und der KoV? § 25 (3) GasNZV „[…] Der Ausspeisenetzbetreiber rechnet Ausgaben und Einnahmen aus der Mehr- /Mindermengenabrechnung mit dem Marktgebietsverantwortlichen ab […]“ § 49 (7) Hauptteil KoV „[…] Die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen im Verhältnis Marktgebietsverantwortlicher und Ausspeisenetzbetreiber erfolgt unabhängig von der Zahlung der Mehr-/Mindermengenrechnung durch die Transportkunden an den Ausspeisenetzbetreiber […]“ Ergebnis Juristenkreis Ein Widerspruch zwischen GasNZV und KoV besteht nicht GasNZV enthält Ungenauigkeiten in Bezug auf Begrifflichkeiten KoV stellt diese Ungenauigkeiten klar und ist daher vorrangig zu betrachten ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 37
Nullmeldungen im Mehr-/Mindermengenprozess In den vergangenen Monaten hat NCG eine Vermehrung der „Nullmeldungen“ innerhalb des Mehr-/Mindermengenprozesses identifiziert Mehr-/Mindermengenmeldungen mit dem Wert „Null“, sind für den Fall möglich, dass in einem Monat keine Mehr-/Mindermengenabrechnungen zwischen Netzbetreiber und Lieferanten durchgeführt worden sind Gemäß Regelungen der KoV lösen allerdings auch unterjährige Lieferantenwechsel oder Umzüge eine Mehr-/Mindermengenabrechnung aus Nullmeldungen innerhalb des Mehr-/Mindermengenprozesses sollten daher nur in Ausnahmefällen Zustandekommen Netzbetreiber mit vermehrten Nullmeldungen wurden durch NCG angesprochen und zur Stellungnahme aufgefordert NCG bittet um korrekte Einhaltung des Mehr-/Mindermengenprozesses ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 38
X6G/X7G – Hintergrund und Historie Seit dem 1. Oktober 2015 sind NB verpflichtet mit der „M+12WT“-Meldung zwei RLM-Allokationen zu senden Hierdurch: Entfall der RLM-Mehr-/Mindermengenabrechnung ( Hier wurde eine Abweichung zwischen Bilanzierungs- und Abrechnungsbrennwert in Höhe von ca. 2% als akzeptabel angenommen) 2016 fiel auf, dass einige Netzbetreiber werthaltige X6G und X7G mit dem Wert Null schickten bzw. teilweise hohe oder gar keine Abweichungen zwischen den X6G- und den X7G-Nachrichten vorlagen Seitdem führt NCG monatlich Auswertungen und Ansprachen durch Hinweise: Alle Marktpartner sind verpflichtet ein notwendiges Clearing abzuwickeln Initial muss das BKV/NB Clearing angestrebt werden Nur, wenn BKV nicht reagiert, ist das Netzbetreiberclearing anzuwenden – dieses kann jedoch nur die X7G Allokation korrigieren ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 39
X6G/X7G – Prozessablauf Vor Clearingende Prüfung auf: Abweichung zwischen X6G und X7G >5% (tagesscharf); Auswertung und X6G werthaltig und X7G „Null“; X6G „Null“ und X7G werthaltig Ansprache von NB und BKV durch NCG Beide Marktpartner werden zur Prüfung und ggf. Korrektur der Daten aufgefordert Nach Clearingende Auswertung auf Korrektur Sollte keine Korrektur der Daten erfolgt Prüfung auf sein, prüft NCG, ob Schadensersatz Schadensersatz geltend gemacht wird BKV Versand entsprechender Schreiben NB ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 40
Ausblick: KoV XII ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Seite 41
Themenliste KoV XII – Aktueller Diskussionsstand (1/2) Thema Inhalt Anpassung bestehender Kapitel (z.B. zu Netzkonten und Bilanzkreisen) an die auf den Marktgebietsdialogen gezeigten Logiken Redaktionelle Anpassungen Bereinigung der KoV und der Leitfäden um Begriffe, Beispiele und Themen die mit der Marktgebietszusammenlegung wegfallen (z.B. MGÜ). Löschung von nicht mehr benötigten Kapiteln. Zuordnung der Marktlokationen zu den jeweiligen BK/SBK-Nummern vor 10/2021 Empfänger der Deklaration für 10/2021 (zur Frist M-M+17) im September 2021 Übergangs- Durchführung des Allokationsclearings ab dem 01.10.2021 für Leistungszeiträume davor. regelungen Versand der SLP-Allokation für den 01.10.2021 Umgang mit Netzkonten in der Übergangszeit ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 42
Themenliste KoV XII – Aktueller Diskussionsstand (2/2) Thema Inhalt Anpassung der Berechnungssystematik für den MMM- Preis MMMA Erstellung einer Anwendungshilfe für den Übergangszeitraum Einheitliches Zahlungsziel von 10 WT für NB Abrechnungsprodukte (z.B. NKA, Rückabwicklung NKA, Einheitliche Pönale, Marktraumumstellung etc.). Zahlungsziele Prüfung: Anwendung ab 01.10.2021 auch für noch abzurechnende Altzeiträume Prüfung: Bereitstellung der Netzkonto- und Allokationsdaten im EDIFACT-Format durch MGV Nachrichten- Formatanpassungen formate Verpflichtende Verwendung des DVGW-Codes in der Marktkommunikation Elektronische Verpflichtender Versand von elektronischen Belegen durch den MGV. Belegversand über Belege Marktkommunikation (INVOIC) bleibt bestehen. Datenbereit- Altdaten (Netzkontodaten, Allokations-, Deklarationsdaten) werden durch den MGV nur noch für stellung einen Zeitraum von vier Jahren im Portal bereitgestellt. ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Seite 43
Die Weihnachtswunschliste der Händler an den neuen MGV (1/2) Wunsch Geplante Umsetzung „[…] Dabei sollte über die Startseite der Für die Homepage ist ein News-Modul geplant – Im MGV-Website über alle News, Newsmodul werden News, Pressemitteilungen und Pressemitteilungen oder der Verfügbarkeit von neuen die Verfügbarkeit von neuen Daten angekündigt Daten, die nicht täglich neu verfügbar sind […] informiert werden […]“ „[…] Updates sollten als RSS-Feed Alle im News-Modul veröffentlichten News sollen in beziehbar sein. Monatlich sollten alle neues Infos […] einem RSS Feed veröffentlicht werden – darüber per Newsletter versendet werden […]“ hinaus plant THE einen Newsletter, der alle News sowie ggf. weitere Informationen gebündelt versendet (Für den Newsletter wird eine Anmeldung notwendig sein) ©2020 NetConnect Germany GmbH & Co. KG Aktuelles aus dem Marktgebiet | RNBT 2020 Quelle: Marktdialog zur Marktgebietszusammenlegung 12.2.2020 – Auszüge des Foliensatzes Seite 44
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