Schulung der Wahlvorstände des Wahlkreises 191(Jena - Sömmerda - Weimarer Land I) Bundestagswahl am 26.09.2021 - Service
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Schulung der Wahlvorstände des Wahlkreises 191(Jena - Sömmerda - Weimarer Land I) Bundestagswahl am 26.09.2021
Verantwortliche Ansprechpartner: Kreiswahlleiter: Herr Marko Braun (LRA Sömmerda) Stellv. Kreiswahlleiter: Herr Andreas Noth (LRA Sömmerda) Verantwortlich in Jena: Matthias Bettenhäuser, Leiter des Bereichs des Oberbürgermeisters Diana Kölbel, Fachdienst Bürger- und Familienservice Erreichbarkeit der Wahlzentrale am 26.09.2021 ab 07:00 Uhr: Am Anger 28, 07743 Jena, Erdgeschoss Telefon: 03641 / 49 29 00 Schnellmeldung: 03641 / 49 55 55 Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 2 / 39
Rechtsgrundlagen: • Bundeswahlgesetz – BWG • Bundeswahlordnung – BWO • Grundgesetz – GG • Wahlstatistikgesetz – WahlStatG • Wahlprüfungsgesetz - WahlprüfG Fakten: • Der Wahlkreis 191 hat ca. 198.200 Wahlberechtigte, davon in Jena ca. 81.000 • Gewählt wird in 318 Urnenwahlbezirken und 57 Briefwahlbezirken, davon in Jena 97 Wahlbezirke sowie 32 Briefwahlbezirke Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 3 / 39
Allgemeine Grundsätze Die gesamte Wahlhandlung ist öffentlich, vom Beginn bis zum Ende der Auszählung. Ausnahme: 18:00 Uhr Abschluss der Wahlhandlung Beobachter zulassen, „Störer“ entfernen Genauigkeit geht vor Schnelligkeit! Während der Wahlhandlung müssen immer drei Personen anwesend sein: Wahlvorsteher oder Stellvertreter Schriftführer oder Stellvertreter ein Beisitzer Während der Auszählung müssen alle anwesend sein Wahlzentrale ist für alle Fragen Ansprechpartner. Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 4 / 39
Der Wahlvorstand besteht aus bis zu 10 Personen Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher und dessen/deren Stellvertreter/in Schriftführerin/Schriftführer und dessen/deren Stellvertreter/in Beisitzern Fragen zur Einteilung u. a. bis zum 25.09.2021, 13:00 Uhr: E-Mail: wahlhelfer@jena.de Telefon: 03641 / 49 44 55 Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 5 / 39
Der Wahlvorstand arbeitet ehrenamtlich und erhält hierfür eine Entschädigung wird auf das angegebene Konto überwiesen (Anwesenheitslisten als Nachweis) achtet darauf, dass während der Wahlzeit in und an dem Wahlgebäude sowie unmittelbar vor dem Zugang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild unterbleibt Wahlplakate, ggf. selbst entfernen oder in der Wahlzentrale anrufen überprüft die Wahlkabinen regelmäßig auf unerlaubte Wahlwerbung Ausnahme: angemeldete Meinungsforschungsinstitute, die betroffenen Wahlbezirke erhalten dazu Unterlagen in der Arbeitsbox hat politische Neutralität zu wahren und darf keine sichtbaren Zeichen tragen, die auf politische Überzeugungen hinweisen. übt zur Durchsetzung der Wahlgrundsätze das Hausrecht im Wahlraum aus, d.h. u.a. Umsetzung Hygienekonzept, Zutritt bei Andrang regeln, Stimmzettel erst aushändigen, wenn der Wahlkabine/Sichtblende frei ist. Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 6 / 39
Der Wahlvorstand entscheidet über alle Fragen bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Ergebnisses in öffentlicher Sitzung entscheidet mit Stimmenmehrheit die Stimme des/der Wahlvorsteher/in ist bei Stimmengleichheit ausschlaggebend BEACHTE: Beschlüsse sind unter Angabe des Abstimmungsergebnisses und der Gründe der Wahlniederschrift als Anlage beizufügen. Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes: während der Wahlhandlung (8:00 bis 18:00 Uhr) bei mindestens drei Mitgliedern bei Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses bei mindestens fünf Mitgliedern darunter immer WahlvorsteherIn, SchriftführerIn bzw. deren StellvertreterInnen Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 7 / 39
Aufgaben Wahlvorsteher nimmt die Wahlunterlagen um 07.15 Uhr entgegen Eintreffen des Fahrers spätestens 07.45 Uhr, anderenfalls umgehend Anruf in der Wahlzentrale 03641 / 49 29 00 leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes, Arbeitseinteilung und Aufgabenverteilung, ggf. Gruppenbildung bei Auszählung ist verantwortlich für Einhaltung der Hygieneregeln (s. S. 10 und Wahlkiste) ändert nur auf Anweisung der Wahlleitung das Wählerverzeichnis, sofern Wahlscheine nach Druck des Wählerverzeichnisses ausgestellt wurden, Wahlniederschrift Punkt 2.5 vermerkt Abstimmungsergebnis auf Wahlschein / Stimmzettel gibt Wahlniederschrift mit Anlagen gemeinsam mit dem Schriftführer in der Wahlzentrale ab muss am Tag nach der Wahl (Montag, 27.09.2021) für Rückfragen erreichbar sein Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 8 / 39
Aufgaben Schriftführer: führt das Wählerverzeichnis (Original – blauer Deckel) prüft Wahlberechtigung anhand Wahlbenachrichtigungsbrief, ggf. Ausweisdokument vermerkt Stimmabgabe zählt die Stimmabgabevermerke bei der Auszählung fertigt Wahlniederschrift Aufgaben Beisitzer: unterstützt Schriftführer/in bei der Prüfung der Wahlberechtigung (Wählerverzeichnis – Kopie grüner Deckel) gibt Stimmzettel aus beobachtet Wahlkabine, desinfiziert diese alle 20 Minuten gibt Wahlurne frei verwahrt Wahlscheine ordnet bei Andrang im Wahlraum, lüftet alle 20 Minuten lotst in den Objekten, in denen sich mehrere Wahlräume finden, die Wähler zu den richtigen Räumen Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 9 / 39
Infektionsschutzkonzept - ISK (vgl. Wahlkiste, inklusive Belüftungsprotokoll): Grundlage: Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung – ThürSARS- CoV-2-IfS-MaßnVO -, Fassung vom 23.08.2021 im Wahlraum und innerhalb des Gebäudes zu anderen Personen Mindestabstand von 1,5 Metern . Im Wahlraum sollen sich nur so viele Stimmberechtigte gleichzeitig aufhalten, wie Wahlkabinen/Sichtblenden vorhanden sind. Nach der Stimmabgabe sollen die Stimmberechtigten den Wahlraum zügig verlassen ● ein Wahlbeobachter ist immer zuzulassen, mehr nur, wenn damit die maximal mögliche Anzahl nicht überschritten wird, auch bei Auszählung In Wahlräumen und innerhalb des Gebäudes haben Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden; nicht für die Dauer einer vom Wahlvorstand ggf. angeordneten Abnahme zur Identitätsfeststellung ● Ggf. Anruf Wahlzentrale Zu- und Abgang im Einbahnsystem (wenn möglich) Alle 20 Minuten lüften, wenn möglich Fenster während der gesamten Nutzung offen lassen Wähler nutzt eigenen Stift, Wahlkabine alle 20 Minuten desinfizieren Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 10 / 39
Ablauf am Wahltag 7:15 Uhr Zusammenkunft Ggf. vorherige Schichteinteilung durch den Wahlvorsteher (mindestens 3 bei der Wahlhandlung, alle bei der Auszählung) Vollständigkeit des Wahlvorstands überprüfen (aktuelle Aufstellung), ggf. Anruf in Wahlzentrale 03641 / 49 29 00 in Wahlniederschrift: 1. und 5.6 überzählige Beisitzer sind „Hilfskräfte“, bitte auch Unterschrift • Überprüfen der Zugänglichkeit des Objekts, der Toiletten, der Funktionsfähigkeit von Licht, Heizung, ggf. Anruf in Wahlzentrale 03641 / 49 29 00 • Ggf. Abstimmung mit den anderen Wahlvorstehern im Objekt wg. Wählerleitung Wahlbezirksnummer (WBZ) in Wahlniederschrift eintragen Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 11 / 39
Übergebene Unterlagen (Wahlkiste) auf Vollständigkeit prüfen (mitgelieferte Check-Liste) => bei Fehlen bzw. Bedarf an Materialien Wahlzentrale anrufen umfasst u.a.: aktuelle Aufstellung der Mitglieder des Wahlvorstandes, Anwesenheitsliste Wählerverzeichnisse (Original blau und Kopie grün) Rechtsgrundlagen Merkblatt für Wahlvorstände einschließlich Auszählschema Telefonverzeichnis der Wahlzentrale Verzeichnis der Wahlbezirke, Straßenverzeichnis Wahlbekanntmachung und Hygieneregeln zum Aushang, Belüftungsprotokoll Wahlniederschrift mit Schnellmeldung beschrifteter Umschlag für die Übergabe nach Abschluss der Auszählung Mitteilung über für ungültig erklärte Wahlscheine Siegelmarken beschriftete Umschläge zur Verpackung der Materialien nach der Auszählung Packutensilien / Schreibmaterialien / Hygienematerialien Stimmzettel (nicht gefaltet) Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 12 / 39
telefonische Erreichbarkeit sicherstellen, damit die Zentrale auch Sie erreicht (privates Handy laden und einschalten) Vorbereitung des Wahlraumes, vor allem: Beschilderung Aufhängen der Wahlbekanntmachung Aufhängen eines Muster-Stimmzettels Aufhängen der Hygieneregeln Desinfektion im Eingangsbereich Auslegen der Wahlgesetze und des ISK Entfernen unzulässiger Wahlwerbung Auslegen der Wählerverzeichnisse zur Führung durch SchriftführerIn /StellvertreterIn Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 13 / 39
prüfen, ob Wahlurne leer und in ordnungsgemäßem Zustand ist, verschließen und versiegeln der leeren Wahlurne, Schlüssel wird vom Wahlvorsteher verwahrt, Abdeckung des Einwurfschlitzes, Eintragung in 2.3 der Wahlniederschrift Das Öffnen der Wahlurne vor 18:00 Uhr ist untersagt! Aufstellen der Wahlkabinen (Sichtblenden), sofern noch nicht erfolgt, in Wahlniederschrift: 2.2 Anzahl angeben Aushang Hinweis zum Wahlgeheimnis in Wahlkabine Die Wahlkabinen müssen so aufgestellt sein, dass die Stimmabgabe nicht beobachtet werden kann! Eröffnung der Wahlhandlung mit der Verpflichtung des Wahlvorstands zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit über die bei der ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen durch den Wahlvorsteher ggf. später erscheinende Mitglieder des Wahlvorstandes werden vor Aufnahme der Tätigkeit verpflichtet Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 14 / 39
Beginn der Wahl: 8:00 Uhr, niemals früher, in Wahlniederschrift: 2.4 genaue Zeit eintragen, Möglichkeit der Wahl, nicht 1. Wähler Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 15 / 39
Ablauf: Kontrolle der Wahlberechtigung durch Vorzeigen des Wahlbenachrichtigungsbriefes oder Personalausweises oder anderen Lichtbildausweises, aus dem sich Name und Geburtsdatum ergeben (Identifikation des Wählers) Stimmabgabevermerk in Kopie des Wählerverzeichnisses Ausgabe des Stimmzettels Kennzeichnen und Falten der Stimmzettel durch den Wähler in der Wahlkabine verschriebene oder versehentlich unbrauchbar gemachte Stimmzettel können vor Einwurf in die Wahlurne ersetzt werden nach Vernichtung des alten Stimmzettels vor den Augen des Wahlvorstandes Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 16 / 39
Kontrolle der Wahlberechtigung (siehe oben) (ggf.) Abgabe Wahlbenachrichtigungsbrief nach Nummern sortiert lagern, um ggf. der versuchten doppelten Stimmabgabe zu begegnen Stimmabgabevermerk im Original des Wählerverzeichnisses Freigabe der Wahlurne Einwurf des gefalteten Stimmzettels durch den Wähler Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 17 / 39
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Gewährung von Assistenz: Bewahren Sie im mitmenschlichen Umgang stets die Ruhe, seien Sie freundlich und ggf. auch bestimmt. Vergewissern Sie sich, insbesondere bei barrierefreien Wahlräumen, ob diese ausgeschildert und tatsächlich entsprechend zugänglich sind. Befindet sich in dem Gebäude ein Fahrstuhl, so werden Sie i.d.R. durch den Objektverantwortlichen in dessen Bedienung eingewiesen. Rollstuhlfahrer benötigen zum Manövrieren mindestens 1,50 m Abstand zu Wänden oder Einbauten. Gewährleisten Sie in barrierefreien Wahlräumen ausreichend Platz dafür, ggf. durch kurzzeitiges Umstellen der Möbel. Das Wahlrecht muss persönlich ausgeübt werden, die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer allein ist nicht erlaubt. Ein blinder oder sehbehinderter Wähler darf sich einer von ihm mitgebrachten Stimmzettelschablone bedienen. Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 20 / 39
Bieten Sie behinderten oder beeinträchtigten Wählern Unterstützung an, ohne sich aufzudrängen. Hilfeleistung auf Wunsch des Wählers (Hilfsperson): „Hilfsperson“ kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers beschränkt Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen Vertraulichkeit wahren, ggf. Hinweis des Wahlvorstehers! Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 21 / 39
Repräsentative Wahlstatistik: Wahlbezirke 0019, 0024, 0074 Die gekennzeichneten Stimmzettel werden nach den zwölf Schlüsselbuchstaben A – M (A – F Männer, G – M Frauen) sortiert und in der Reihenfolge der Schlüsselbuchstaben auf einem Tisch am Eingang des Wahllokals bereitgehalten. Der mit der Ausgabe der Stimmzettel betraute Beisitzer stellt bei jedem Wahlberechtigten durch Erfragen oder aus dem Wählerverzeichnis das Geburtsjahr fest und wählt dann den Stimmzettel der entsprechenden Altersgruppe (6 Gruppen) aus. Die Wähler erhalten auf Nachfrage dazu ein Infoblatt. Bei der Auszählung gelten keine Besonderheiten. Ermittlung Wahlbeteiligung in den Wahlbezirken: separate, vorgegebene Zählliste führen, Anruf beim Landeswahlleitung um 12:00, 14:00 und 16:00 Uhr; noch nicht bekannt, in welchen Wahlbezirken dies erfolgt, ggf. Informationen dazu in der Wahlkiste Meinungsforschungsintitute sind präsent in den Wahlbezirken: bislang bekannt: Wahlbezirk 11, 78, ggf. weitere Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 22 / 39
Stimmabgabe mit Wahlschein Wähler sind durch ein W im Wählerverzeichnis gekennzeichnet Stimmabgabe kann in jedem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises 191 vorgenommen werden immer Anruf in der Wahlzentrale 03641 49 29 00 Wahl möglich, wenn Wähler sich ausweisen kann und vorgelegter Wahlschein für den Wahlkreis gültig ist Prüfen, dass Wahlschein nicht für ungültig erklärt ist (Liste) bei sonstigen Zweifeln an der Gültigkeit (Fälschung): ggf. Beschluss über Gültigkeit fassen, Vermerk erstellen, Wahlniederschrift 2.9, Wahlschein und Vermerk sind der Wahlniederschrift als Anlage beizufügen Wahlschein immer einbehalten, sammeln und Anzahl insgesamt in Wahlniederschrift 3.2b) und 4.B1 eintragen nach Verbleib der Briefwahlunterlagen fragen, ggf. vor Ort vernichten Bei Zulassung: „normale“ Stimmabgabe, ohne Stimmabgabevermerk Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 23 / 39
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Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen (§ 56 Abs. 6 BWO), der: nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen gültigen Wahlschein besitzt, ggf. zuständigen Wahlbezirk anhand Straßenverzeichnis und Liste Wahlbezirke suchen sich auf Verlangen nicht ausweisen kann oder die zur Feststellung der Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen verweigert keinen Wahlschein vorlegt, obwohl im Wählerverzeichnis der Sperrvermerk „W“ eingetragen ist Im Wählerverzeichnis als nicht (mehr) wahlberechtigt (Sperrvermerk „G“ = gestrichen) ausgewiesen wird Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 25 / 39
Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen (§ 56 Abs. 6 BWO), der: bereits einen Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis hat Ausweis vorlegen lassen Stapel der ggf. einbehaltenen Wahlbenachrichtigungsbriefe durchsuchen; wenn dort nicht auffindbar: Angaben im Original des Wählerverzeichnisses mit der Kopie abgleichen, wenn „Zeilenverrutscher“, dann Stimmzettel ausgeben, falls Brief vorhanden oder „Zeilenverrutscher“ ausgeschlossen, darauf hinweisen, dass jeder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann, Beschluss über Zurückweisung fassen und protokollieren Straftatbestand, bitte informieren Sie die Wahlzentrale 03641 / 49 29 00 Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 26 / 39
Der Wahlvorstand muss auch einen Wähler zurückweisen (§ 56 Abs. 6 BWO), der: seinen Stimmzettel außerhalb der Kabine gekennzeichnet oder gefaltet hat seinen Stimmzettel so faltet, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist, oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt hat für den Wahlvorstand erkennbar mehrere oder nicht amtlich hergestellte Stimmzettel abgeben oder mit dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne werfen will. In diesen vier Fällen ist auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszugeben nach Vernichtung des alten Bei Zurückweisung immer einen Vermerk erstellen Wahlniederschrift 2.9 In allen Fällen ggf. Nachfrage in der Wahlzentrale, vor allem bei uneinsichtigen Wählern. Wahlurne niemals vor 18:00 Uhr öffnen. Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 27 / 39
Umgang mit roten verschlossenen Wahlbriefumschläge nicht entgegennehmen nicht in die Wahlurne einwerfen lassen, weder äußere noch innere Umschläge. Für die Zählung gibt es ein eigenes, gesondertes Verfahren in den 32 Briefwahlbezirken. Wähler hat zwei Möglichkeiten: Wahl im Wahlbezirk: wenn Wähler persönlich erscheint und in dem Wahlkreis wahlberechtigt ist; Wahlschein entnehmen und wie jeden anderen Wähler mit Wahlschein (vgl. Seite 23) wählen lassen, restliche Briefwahlunterlagen, insbesondere Stimmzettelumschlag (blau) mit Stimmzettel vernichten oder persönliche Abgabe des verschlossenen Wahlbriefes in der Wahlzentrale (GAZ, Am Anger 28) bis 18:00 Uhr Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 28 / 39
Abschluss der Wahlhandlung: 18:00 Uhr: Sperren des Zutritts zum Wahlraum ● anwesenden und wartenden Wählern, die vor 18:00 Uhr erschienen sind, ist Stimmabgabe noch ermöglichen (§ 60 BWO) Schließen der Wahlhandlung durch den Wahlvorsteher, genaue Uhrzeit in Wahlniederschrift 2.10 eintragen Öffentlichkeit wieder herstellen und Beginn der öffentlichen Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses Hygienekonzept beachten Alle nicht genutzten Stimmzettel entfernen. Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 29 / 39
Beginn Auszählung Zählen der Stimmabgabevermerke + ggf. eingenommene Wahlscheine Anzahl der Stimmabgabevermerke in Wahlniederschrift unter 3.2a) Anzahl der ggf. eingenommenen Wahlscheine in Wahlniederschrift unter 3.2b) und 4. B1 ● Insgesamt unter 50: Abgabe an aufnehmenden Wahlvorstand (Information Wahlkiste, Wahlniederschrift 3.2c, d und f), immer Anruf Wahlzentrale ● Insgesamt 50 oder mehr: weitermachen in Wahlniederschrift 3.2g) Zählen der Stimmzettel Anzahl der Stimmzettel (= Wähler) unter 3.2g) und 4. B eintragen Logische Kontrolle: B = 3.2g) = 3.2a) + 3.2b) Übernahme der Zahlen der Wahlberechtigten aus der Abschlussbeurkundung des Wählerverzeichnisses – Eintragung in Wahlniederschrift 4. unter A1, A2 sowie A1+A2 Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 30 / 39
Stimmen sind ungültig (§ 39 Abs. 1 BWG), wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung enthält, für einen anderen Wahlkreis gültig ist, den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Beispiele zur Beurteilung von gültigen und ungültigen Stimmen In der Wahlniederschrift Ergebnis in Tabelle unter 4. ZS = Zwischensumme Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 31 / 39
Zählung: zweifelsfrei gültige Stimmzettel, auf denen Wahlkreisstimme (links) und Landesstimme (rechts) für dieselbe Partei abgegeben – Wahlniederschrift 3.4.1 a) nach Wahlvorschlägen sortieren maximal 10 Stapel zählen und in Wahlniederschrift: 4. D 1-14 und F 1-19 als ZS I eintragen leere Stimmzettel und zweifelsfrei ungültige Stimmzettel, also beide Stimmen ungekennzeichnet oder aus anderen Gründen beide Stimmen eindeutig ungültig - Wahlniederschrift 3.4.1 c) zählen und in Wahlniederschrift 4. C und E als ZS I eintragen zweifelsfrei ungültige Stimmzettel in eigenen Umschlag logische Kontrolle: D = F und C = E und C + D = E + F bei ZS I durch Kreuz unter 3.4.2 in Wahlniederschrift bestätigen Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 32 / 39
zweifelsfrei gültige Stimmzettel, auf denen Wahlkreisstimme (links) und Landesstimme (rechts) für verschiedene Parteien abgegeben und Stimmzettel, auf denen nur eine Stimme gültig abgegeben wurde – Wahlniederschrift 3.4.1 b und 3.4.3) Sortierung nach Landesstimme (rechte Seite) maximal 20 Stapel (19 Parteien und 1 Stapel mit ungültiger Landesstimme) zählen und gültige in Wahlniederschrift: 4. F 1 – 19 als ZS II eintragen und ungültige in Wahlniederschrift: 4. E als ZS II eintragen durch Kreuz unter 3.4.3.1 in Wahlniederschrift bestätigen Sortierung nach Wahlkreisstimme (linke Seite) maximal 12 Stapel (11 Kandidaten und 1 Stapel mit ungültiger Wahlkreisstimme) zählen und gültige in Wahlniederschrift: 4. D 1 – 20 als ZS II eintragen und ungültige in Wahlniederschrift: 4. C als ZS II eintragen durch Kreuz unter 3.4.3.2 in Wahlniederschrift bestätigen logische Kontrolle: C + D = E + F bei ZS II, durch Kreuz unter 3.4.4 in Wahlniederschrift bestätigen Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 33 / 39
ggf. Stimmzettelumschläge und Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben - Wahlniederschrift 3.4.1 d) und 3.4.5 nur wenn ein solcher Stapel gebildet wurde, gibt es ZS III es reicht, wenn eine Stimme zweifelhaft ist Beschluss über Gültigkeit oder Ungültigkeit jeder Stimme auf der Rückseite Ergebnis vermerken je nach Entscheidung in Wahlniederschrift 4. C oder D 1-20 als ZS III und E oder F 1- 18 als ZS III eintragen alle Stimmzettel, über die Beschluss gefasst wurde, sind als Anlage der Wahlniederschrift fortlaufend nummeriert abzugeben; auch in 3.5 eintragen Logische Kontrolle: C ZS III + D ZS III = E ZS III + F ZS III = 3.5 Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 34 / 39
Logische Kontrollen unter 4. in der Wahlniederschrift: C insgesamt + D insgesamt = B E insgesamt + F insgesamt = B alle nicht gestrichenen Zeilen und Spalten der Tabelle in der Wahlniederschrift 4. sind auszurechnen, Summenbildung prüfen Übertrag der Ergebnisse in die Schnellmeldung (ohne nach ZS I – III aufzugliedern) A1 + A2 nicht vergessen, aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnis entnehmen Namen der Kandidierenden nicht erforderlich, nur Parteien telefonische Schnellmeldung (Wahlniederschrift 5.3): 03641 / 49 55 55 PIN Unterschrift des Übermittlers und Uhrzeit angeben vollständiges Ausfüllen der Wahlniederschrift alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen unterschreiben (5.6) Nummer des Wahlbezirkes auf Seite 1 eintragen Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 35 / 39
Zusammenstellung der Wahlunterlagen zur Abgabe in der 2. Etage, Anger 28: Belüftungsprotokoll Anwesenheitslisten für die Auszahlung der Entschädigung Wahlniederschrift mit Anlagen Schnellmeldung ggf. eingenommene Wahlscheine mit dokumentiertem Beschluss auf der Rückseite ggf. Dokumentation besonderer Vorfälle (2.6) ggf. Stimmzettel, über die ein Beschluss gefasst wurde (ZS III) Entscheidung muss auf der Rückseite der Stimmzettel vermerkt sein, vgl. Wahlniederschrift 3.5 fortlaufend nummerieren Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 36 / 39
Zusammenstellung der Wahlunterlagen zur Abgabe im Erdgeschoss, Anger 28: als Umschläge / Pakete versiegelt mit Nummer Wahlbezirk und Inhaltsangabe gültige Stimmzettel nach Wahlkreisstimme geordnet (ggf. mehrere) nicht die Stimmzettel, über die ein Beschluss gefasst wurde gültige Stimmzettel, auf denen nur Landesstimme abgegeben, in Reihenfolge (1-19) nicht die Stimmzettel, über die ein Beschluss gefasst wurde ungekennzeichnete und zweifelsfrei ungültige Stimmzettel ungenutzte Stimmzettel Wählerverzeichnisse (Original+Kopie) Wahlbenachrichtigungsbriefe Büromaterial und alle Materialien, die übergeben wurden Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 37 / 39
Bei Fragen oder Problemen am Wahlsonntag Wahlzentrale Telefon 03641 / 49 29 00 ab 07:00 Uhr, Am Anger 28, durchgehend Bei Fragen vor dem Wahlsonntag wenden Sie sich bitte per Telefon an 03641 / 49 44 55 oder per E-Mail an wahlhelfer@jena.de. Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 38 / 39
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT UND IHR EHRENAMTLICHES ENGAGEMENT! GUTES GELINGEN AM WAHLTAG! Schulung Wahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 10.09.21 Seite 39 / 39
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