Allgemeine Informationen zur Schuleinschreibung 2021/22
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Gesetzliche Einschulungsbestimmungen zum Schuljahr 2021/22 (BayEUG Art. 37) 1. Regulär schulpflichtig: • Alle Kinder, die bis zum 30. September 2021 sechs Jahre alt werden. (Tag der Geburt: 01. 10. 2014 bis 30. 09. 2015) • Alle Kinder, die bereits ein Jahr zurückgestellt wurden 2. Auf Antrag schulpflichtig: • Alle Kinder, die vom 01. 10. 2015 bis zum 31. 12. 2015 geboren sind, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. • Möglichkeit der Beratung durch -> ErzieherInnen -> SchulpsychologInnen und BeratungslehrerInnen -> nach dem Screening durch die Lehrkräfte
Gesetzliche Einschulungsbestimmungen zum Schuljahr 2020/21 (BayEUG Art. 37) 3. Einschulungskorridor: Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli und 30. September 2021 sechs Jahre alt werden, können selbst entscheiden, ob ihr Kind sofort oder erst ein Jahr später eingeschult wird. • Die Schule steht den Eltern bei der Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. • Eltern entscheiden frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten Schuljahr eingeschult wird. • Wenn die Eltern eine spätere Einschulung wünschen, müssen sie bis spätestens 12. April 2021 (Stichtag) dies der jeweiligen Sprengelschule schriftlich mitteilen. • Eine Verlängerung der Frist oder nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Ohne eine solche Erklärung wird das Kind im September ganz normal schulpflichtig.
Gesetzliche Einschulungsbestimmungen zum Schuljahr 2020/21 (BayEUG Art. 37) 4. Vorzeitige Einschulung: Alle Kinder, die ab dem 01. 01. 2022 sechs Jahre alt werden. (Geburtstag ab 01. 01. 2016) • Schulpsychologisches Gutachten erforderlich(5) 1Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 BayEUG ist spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen.2Die Erziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufgenommenes Kind nach dem 31. Juli nicht mehr abmelden. GrSo §2 • Entscheidung liegt bei der Schulleitung.
Gesetzliche Einschulungsbestimmungen zum Schuljahr 2020/21 (BayEUG Art. 37 (2)) 5. Zurückstellung: „Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art. 41 Abs. 5 am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung soll vor der Aufnahme des Unterrichts verfügt werden. (…)“ -> Eine Zurückstellung kann nur einmalig und nur für die Dauer von einem Jahr erfolgen. -> Sie ist pädagogisch und psychologisch in der Aussicht begründet, dass das Kind im Laufe des Jahres schulbereit wird. -> Entscheidung liegt bei der Schulleitung
Gesetzliche Bestimmungen (BayEUG Art. 37, BayEUG Art. 41, GrSo §2) • Eltern sind verpflichtet, ihr schulpflichtiges Kind an einer öffentlichen oder ersatzweise privaten Grundschule (z.B. Montessori) anzumelden. • Die Grundschule nimmt ein Kind auf, das „schulfähig“ ist (Schulfähigkeitskriterien, Bestimmungen des BayEUG und der GrSo) • Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet letztlich die Schulleitung. Diese Regelung gilt für reguläre Einschulungen, Zurückstellungen und vorzeitige Einschulungen.
Organisation der Einschreibung Ob die Einschreibung in diesem Jahr in Präsenz stattfinden kann oder ersatzweise auf anderem Weg ablaufen wird, ist abhängig von der Infektionslage. Die aktuellen Informationen dazu entnehmen Sie bitte regelmäßig unserer Homepage.
Termine der Einschreibung Falls eine Einschreibung in Präsenz möglich ist: Dienstag, 16. März 2021 Sie würden in diesem Fall vorab Informationen dazu und einen Termin am Vor- oder Nachmittag von uns bekommen, zu dem sie mit Ihrem Kind an der Schule erscheinen. Einschreibetag - Gruppenscreening
Unterlagen für die Einschreibung • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch (Pass) • Statt Bescheinigung des Gesundheitsamtes: Nachweis über Früherkennungsuntersuchung (U9) Nachweis Masernschutz (gelbes Impfbuch oder Nachweis der Immunität gegen Masern) • ggf. Taufschein • ggf. Antrag Religionsunterricht • ggf. Sorgerechtsbeschluss • ggf. Zurückstellungsbescheid • ggf. Gastschulantrag
Betreuungsmöglichkeiten nach dem Unterricht 1. Hort • außerhalb des Schulgebäudes • Betreuung täglich (Montag – Freitag, 11.30 Uhr bis 17.00 Uhr) • unterschiedliche Buchungszeiten • warmes Mittagessen möglich • Hausaufgabenbetreuung • Betreuung in den Schulferien am Vormittag • Betreuungsangebot kostenpflichtig • persönliche Anmeldung www.freising.de/lebenwohnen/bildung/kindertageseinrichtungen
Betreuungsmöglichkeiten nach dem Unterricht 2. Offene Ganztagsschule (OGTS) • Die aktuellen Informationen zur Offenen Ganztagsschule entnehmen Sie bitte unserer Homepage. • Dort finden Sie auch die Formulare zur Anmeldung. • Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Plätze begrenzt ist und letztlich je nach Dringlichkeit und Härtefall eine Entscheidung über die Aufnahme getroffen wird.
Was sollen Kinder für einen erfolgreichen Schulanfang mitbringen? Die im Folgenden genannten Voraussetzungen und Fähigkeiten sind für den Schulstart wichtig. Diese können Sie bereits spielerisch zu Hause fördern.
Kognitive Fähigkeiten Sprachliche Ausdrucksfähigkeit Sprachanlässe bieten (Bücher, Bilderbücher, Lieder, Reime) Optische Wahrnehmungsfähigkeit Bilder und Formen unterscheiden können (Memory, Suchbilder, Lego)
Akustische Wahrnehmungsfähigkeit Bewusstes Zuhören fördern (Vorlesen, Hörspiele) Merkfähigkeit Anweisungsverständnis fördern, Gedächtnis schulen (Memory, Spiel: „Ich packe meinen Koffer“) Mengenerfassung Würfelspiele, Zählen…
Körperlich-gesundheitliche Voraussetzungen Körperliche Entwicklung Bei Auffälligkeiten bitte Angebote wahrnehmen (Logopädie, Ergotherapie) Grobmotorische Voraussetzungen Schulung der Koordination und Kondition (Ballspiele, Gleichgewichtsübungen, verschiedene Aktivitäten im Freien) Feinmotorische Voraussetzungen Schulung feinmotorischer Fähigkeiten (malen, kleben, schneiden, formen, richtige Stifthaltung!)
Sozial-emotionale Voraussetzungen Selbstkompetenz Schulung der Selbstständigkeit bei alltäglichen Aufgaben Förderung des Selbstbewusstseins (Lob, eigene Persönlichkeit d. Kindes akzeptieren) Sozialkompetenz Regeln einhalten => Brettspiele spielen, auch mal verlieren können, Rücksicht nehmen, Kompromisse eingehen, Konflikte bewältigen!
Was können Eltern tun, um den Schulanfang Ihres Kindes erfolgreich zu gestalten? • Kümmern Sie sich um Ihr Kind, nehmen Sie ihm aber nicht seine Pflichten ab. • Lernen ist ein aktiver Prozess. Zeigen Sie Interesse am Lernprozess Ihres Kindes. • Verstehen Sie sich als Partner der Schule und als Partner Ihres Kindes. • Regeln Sie die Lernumgebung Ihres Kindes (Ort, Zeit, Regelmäßigkeit, Motivation). • Hausaufgaben sollte Ihr Kind selbstständig anfertigen. Feedback durch die Eltern wäre wünschenswert. • Angemessene Kritik oder Korrektur muss vom Kind "verkraftet" werden können. • Lösen Sie nicht die Konflikte Ihres Kindes, sondern helfen Sie ihm, diese selbst zu lösen. • Motivieren Sie Ihr Kind durch maßvolles Lob.
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Wir wünschen Ihrem Kind viel Freude und Erfolg an unserer Schule! Das Kollegium der Paul-Gerhardt Schulen Freising www.pg-schule.de
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