Mehr Wert für Ihr Gebäude mit dem EU-Energieausweis - EU-Energieausweis

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Mehr Wert für Ihr Gebäude mit dem EU-Energieausweis - EU-Energieausweis
EU-Energieausweis

                 Mehr Wert für Ihr Gebäude
                 mit dem EU-Energieausweis

                                    Das lässt keinen kalt.

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                                            In der dritten Ausgabe werden erst-
Wirtschaftlicher Erfolg hängt heute         mals detaillierte Informationen über den
mehr denn je vom Zugang zu unterneh-        lang erwarteten EU-Energieausweis vor-
mensrelevanten Informationen ab.            gestellt. Die vordringlichsten Antworten
Denn neben einer marktkonformen             auf so wichtige Fragen wie:
Kosten- und Preisstruktur ist
zunehmend fachspezifisches                  Wann brauche ich überhaupt einen
Beratungs-Know-how gefragt.                 EU-Energieausweis?
Das sind zum einen rein technisches
Fachwissen, zunehmend aber auch das         Wo bekomme ich einen EU-
Wissen um den richtigen Einsatz der         Energieausweis?
Materialien hinsichtlich gesetzlicher
Richtlinien oder umweltschutzkonformer      Wozu dient eigentlich der EU-
Bauweise.                                   Energieausweis?

Der große Bereich des Energiesparens        wurden einfach und verständlich für Sie
wirft nicht nur viele Fragen auf, sondern   aufbereitet.
auch Bewusstmachung der Verant-
wortung jedes Einzelnen.                    Nutzen Sie die Fibel für Ihren persön-
Durch den fast grenzenlosen Zugang          lichen Vorsprung und den entscheiden-
zu verschiedensten Medien verfügen          den Vorteil auf dem Weg zu Ihrem
Kunden heute bereits selbst über            Unternehmenserfolg. Viel Erfolg beim
umfangreiches Fachwissen auf diesem         Lesen dieser wichtigsten Tipps!
Gebiet – Know-how, das somit auch
von Ihnen in der Planungs- und
Bauphase gefordert wird. Im Rahmen
eines perfekten Informations- und           Johann Jandl
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EU-Energieausweis

Wann brauche ich einen EU-Energieausweis?

Neubau:                                  Bei bestehenden Wohnungen (alten
Bei Neubauten ist bereits 2008 in        Wohnungen) entsteht die gesetzliche
Rahmen der Baubewilligung ein EU-        Verpflichtung für Verkäufer bzw. Ver-
Energieausweis notwendig. (Allerdings    mietern ab 1. Jänner 2009. Eine alte
sind die genauen Einführungszeitpunkte   Wohnung liegt vor wenn sie vor dem
in diesem Jahr von Bundesland zu         1. Jänner 2006 genehmigt wurde.
Bundesland verschieden).
                                         Wann bekomme ich keinen EU-
Wohnungskäufer, Wohnungsmieter:          Energieausweis:
Kaufe ich eine Wohnung oder miete ich    Liegt kein Wohnungsverkauf oder
eine neue Wohnung, so habe ich           keine Neuvermietung vor, so entsteht
Anspruch auf den EU-Energieausweis       kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines
durch den Verkäufer bzw. Vermieter in    Energieausweises.
diesem Jahr 2008!
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Was brauche ich alles für einen EU-Energieausweis?

Da der neue EU-Energieausweis
alle Energieverbräuche in einem
Gebäude berücksichtigt (Heizung,
Warmwasser, Lüftung etc.), sind
alle relevanten Bauteilinformationen
für die Berechnung notwendig.

Die erforderlichen Unterlagen las-
sen sich in zwei Bereichen glie-
dern:

Bautechnik:
Ω Wand-, Dach- Deckenaufbauten
Ω Verwendete Materialien und
  Dicken
Ω Art der Wärmedämmung
Ω Thermische Qualität der Fenster
Ω Unterlagen über Wohnraum-
  lüftung und ev. Wärmerück-
  gewinnung

Heizung- und Warmwasserauf-
bereitung:
Ω Art der Wärmeerzeugung
  (Biomasse, Wärmepumpe,
  fossile Energie etc …)
Ω Art der Wärmespeicherung
Ω Art der Wärmeverteilung
  (gedämmte, ungedämmte
  Rohrleitungen)
Ω Art der Wärmeabgabe
  (Flächenheizung, Radiatoren
  etc …)
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EU-Energieausweis

Gibt es Anforderungen im EU- Energieausweis?

Der neue EU-Energieausweis wird in jedem Bundesland im Rahmen der sogenanten
OIB-Richtlinie gesetzlich verankert. In diesen OIB-Richtlinien sind auch
Anforderungen enthalten.

Beispiele:
I. Bauteile mit max. U-Wert Wand 0,35 W/m2k
                max. U-Wert Dach 0,20 W/m2k
                max. U-Wert Fenster 1,70 W/m2k

II. Der Heizwärmebedarf (nur Heizung ohne Warmwasser) ist beschränkt für das
    Einfamilienhaus mit 50 KWh/m2a (ab 2010)
    (Dies entspricht einem Niedrigenergiehaus wie in Fibel 2 beschrieben)

III. Luft- und Winddichtheit der gesamten Gebäudehülle.

IV. Wohngebäude bzw. alle Wohnräume müssen so gebaut werden, dass sie im
    Sommer ohne Klimaanlage auskommen.

V. Der neue EU-Energieausweis ist maximal 10 Jahre gültig!

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Der EU-Energieausweis

Wer stellt ihn aus?
Eine Person, die diese Tätigkeit ver-
richtet, benötigt für die Erfassung des
Ist-Zustandes eines Gebäudes sowie
der in weiterer Folge erforderlichen
Berechnungen der Gesamtenergie-
effizienz bauphysikalische und ent-
sprechende technische Kenntnisse
(u.a. Baumeister, Zimmermeister, tech-
nische Ingenieurbüros, Ziviltechniker,
Architekten, Zivilingenieure). In der
Praxis sind dies oft Energieberater,
Dienstleistungen von Stromversorgern
und auch Umweltberater.

Was kostet er?
Die direkten Erstellungskosten des
Energieausweises hängen von der
Größe und Komplexität des jeweiligen
Gebäudes ab. Bei Sanierungen zudem
stark von den verfügbaren Planungs-
unterlagen. Die Kosten für die Erstel-
lung eines Gebäudeausweises im
Neubau betragen zwischen 300,– und
1.000,– Euro.
EU-Energieausweis

Was bedeuten die Zahlen?

Spezifischer Heizwärmebedarf (HWB):
Gibt den erforderlichen Energiebedarf für die Raumwärme für einen „Durchschnitts-
Standort“ an.
Die Einheit kWh/m2a besagt, wieviel Energie (Holz, Gas, Öl, etc.) für die
Raumwärme pro m2 und Jahr benötigt wird.

Beispiel: Neues Einfamilienhaus, sehr gut gedämmt: HWB = 22 kWh/m2a.
          Das Gebäude entspricht der Klasse A.
          Hat das Einfamilienhaus 2 bewohnte Geschoße und Hausabmessungen
          von 10x11 m, so beträgt die Brutto-Geschoßfläche 2x10x11 m = 220 m2.
          Der Energiebedarf pro Jahr beträgt daher 220 x 22 = 4.840 kWh (das
          entspricht ca. 500 l Heizöl).

Heizenergiebedarf (HEB):
Der gesamte Heizenergiebedarf ergibt sich aus:
        Heizwärmebedarf (HWB)
        Warmwasserwärmebedarf (WWWB)
        Heiztechnikenergiebedarf (HTEB)
        Heizenergiebedarf (HEB)

Der Heiztechnikenergiebedarf berücksichtigt Energieverluste der Heizrohre und der
Heizkesseln.

Gesetzliche Grundlagen

Ω Energieausweis-Vorlage-Gesetz
EAVG (BGBl. I Nr. 137/2006) Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines
Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und
Nutzungsobjekten

Ω OIB - Richtlinie 6 (April 2006)
Energieeinsparung und Wärmeschutz

Ω Bauverordnungen der einzelnen Bundesländer
EU-Energieausweis

Austrotherm GmbH
A-2754 Wopfing                                Das lässt keinen kalt.
Friedrich Schmid-Straße 165
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