Mehr Wert für Ihr Gebäude mit dem EU-Energieausweis - EU-Energieausweis
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
EU-Energieausweis Mehr Wert für Ihr Gebäude mit dem EU-Energieausweis Das lässt keinen kalt. www.austrotherm.com
Willkommen Beratungsservices ist es daher beson- bei der ders wichtig, über die richtigen Informationen zu verfügen. 3. Ausgabe der Mit den Austrotherm Erfolgsfibeln Austrotherm stellen wir Ihnen genau diese unent- behrlichen Informationen zur Verfügung Erfolgsfibel! – als wertvolle Unterstützung bei Ihrer täglichen Arbeit. In der dritten Ausgabe werden erst- Wirtschaftlicher Erfolg hängt heute mals detaillierte Informationen über den mehr denn je vom Zugang zu unterneh- lang erwarteten EU-Energieausweis vor- mensrelevanten Informationen ab. gestellt. Die vordringlichsten Antworten Denn neben einer marktkonformen auf so wichtige Fragen wie: Kosten- und Preisstruktur ist zunehmend fachspezifisches Wann brauche ich überhaupt einen Beratungs-Know-how gefragt. EU-Energieausweis? Das sind zum einen rein technisches Fachwissen, zunehmend aber auch das Wo bekomme ich einen EU- Wissen um den richtigen Einsatz der Energieausweis? Materialien hinsichtlich gesetzlicher Richtlinien oder umweltschutzkonformer Wozu dient eigentlich der EU- Bauweise. Energieausweis? Der große Bereich des Energiesparens wurden einfach und verständlich für Sie wirft nicht nur viele Fragen auf, sondern aufbereitet. auch Bewusstmachung der Verant- wortung jedes Einzelnen. Nutzen Sie die Fibel für Ihren persön- Durch den fast grenzenlosen Zugang lichen Vorsprung und den entscheiden- zu verschiedensten Medien verfügen den Vorteil auf dem Weg zu Ihrem Kunden heute bereits selbst über Unternehmenserfolg. Viel Erfolg beim umfangreiches Fachwissen auf diesem Lesen dieser wichtigsten Tipps! Gebiet – Know-how, das somit auch von Ihnen in der Planungs- und Bauphase gefordert wird. Im Rahmen eines perfekten Informations- und Johann Jandl
EU-Energieausweis Wann brauche ich einen EU-Energieausweis? Neubau: Bei bestehenden Wohnungen (alten Bei Neubauten ist bereits 2008 in Wohnungen) entsteht die gesetzliche Rahmen der Baubewilligung ein EU- Verpflichtung für Verkäufer bzw. Ver- Energieausweis notwendig. (Allerdings mietern ab 1. Jänner 2009. Eine alte sind die genauen Einführungszeitpunkte Wohnung liegt vor wenn sie vor dem in diesem Jahr von Bundesland zu 1. Jänner 2006 genehmigt wurde. Bundesland verschieden). Wann bekomme ich keinen EU- Wohnungskäufer, Wohnungsmieter: Energieausweis: Kaufe ich eine Wohnung oder miete ich Liegt kein Wohnungsverkauf oder eine neue Wohnung, so habe ich keine Neuvermietung vor, so entsteht Anspruch auf den EU-Energieausweis kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines durch den Verkäufer bzw. Vermieter in Energieausweises. diesem Jahr 2008!
Was brauche ich alles für einen EU-Energieausweis? Da der neue EU-Energieausweis alle Energieverbräuche in einem Gebäude berücksichtigt (Heizung, Warmwasser, Lüftung etc.), sind alle relevanten Bauteilinformationen für die Berechnung notwendig. Die erforderlichen Unterlagen las- sen sich in zwei Bereichen glie- dern: Bautechnik: Ω Wand-, Dach- Deckenaufbauten Ω Verwendete Materialien und Dicken Ω Art der Wärmedämmung Ω Thermische Qualität der Fenster Ω Unterlagen über Wohnraum- lüftung und ev. Wärmerück- gewinnung Heizung- und Warmwasserauf- bereitung: Ω Art der Wärmeerzeugung (Biomasse, Wärmepumpe, fossile Energie etc …) Ω Art der Wärmespeicherung Ω Art der Wärmeverteilung (gedämmte, ungedämmte Rohrleitungen) Ω Art der Wärmeabgabe (Flächenheizung, Radiatoren etc …)
EU-Energieausweis Gibt es Anforderungen im EU- Energieausweis? Der neue EU-Energieausweis wird in jedem Bundesland im Rahmen der sogenanten OIB-Richtlinie gesetzlich verankert. In diesen OIB-Richtlinien sind auch Anforderungen enthalten. Beispiele: I. Bauteile mit max. U-Wert Wand 0,35 W/m2k max. U-Wert Dach 0,20 W/m2k max. U-Wert Fenster 1,70 W/m2k II. Der Heizwärmebedarf (nur Heizung ohne Warmwasser) ist beschränkt für das Einfamilienhaus mit 50 KWh/m2a (ab 2010) (Dies entspricht einem Niedrigenergiehaus wie in Fibel 2 beschrieben) III. Luft- und Winddichtheit der gesamten Gebäudehülle. IV. Wohngebäude bzw. alle Wohnräume müssen so gebaut werden, dass sie im Sommer ohne Klimaanlage auskommen. V. Der neue EU-Energieausweis ist maximal 10 Jahre gültig! Austrotherm EPS®-PLUS
Der EU-Energieausweis Wer stellt ihn aus? Eine Person, die diese Tätigkeit ver- richtet, benötigt für die Erfassung des Ist-Zustandes eines Gebäudes sowie der in weiterer Folge erforderlichen Berechnungen der Gesamtenergie- effizienz bauphysikalische und ent- sprechende technische Kenntnisse (u.a. Baumeister, Zimmermeister, tech- nische Ingenieurbüros, Ziviltechniker, Architekten, Zivilingenieure). In der Praxis sind dies oft Energieberater, Dienstleistungen von Stromversorgern und auch Umweltberater. Was kostet er? Die direkten Erstellungskosten des Energieausweises hängen von der Größe und Komplexität des jeweiligen Gebäudes ab. Bei Sanierungen zudem stark von den verfügbaren Planungs- unterlagen. Die Kosten für die Erstel- lung eines Gebäudeausweises im Neubau betragen zwischen 300,– und 1.000,– Euro.
EU-Energieausweis Was bedeuten die Zahlen? Spezifischer Heizwärmebedarf (HWB): Gibt den erforderlichen Energiebedarf für die Raumwärme für einen „Durchschnitts- Standort“ an. Die Einheit kWh/m2a besagt, wieviel Energie (Holz, Gas, Öl, etc.) für die Raumwärme pro m2 und Jahr benötigt wird. Beispiel: Neues Einfamilienhaus, sehr gut gedämmt: HWB = 22 kWh/m2a. Das Gebäude entspricht der Klasse A. Hat das Einfamilienhaus 2 bewohnte Geschoße und Hausabmessungen von 10x11 m, so beträgt die Brutto-Geschoßfläche 2x10x11 m = 220 m2. Der Energiebedarf pro Jahr beträgt daher 220 x 22 = 4.840 kWh (das entspricht ca. 500 l Heizöl). Heizenergiebedarf (HEB): Der gesamte Heizenergiebedarf ergibt sich aus: Heizwärmebedarf (HWB) Warmwasserwärmebedarf (WWWB) Heiztechnikenergiebedarf (HTEB) Heizenergiebedarf (HEB) Der Heiztechnikenergiebedarf berücksichtigt Energieverluste der Heizrohre und der Heizkesseln. Gesetzliche Grundlagen Ω Energieausweis-Vorlage-Gesetz EAVG (BGBl. I Nr. 137/2006) Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten Ω OIB - Richtlinie 6 (April 2006) Energieeinsparung und Wärmeschutz Ω Bauverordnungen der einzelnen Bundesländer
EU-Energieausweis Austrotherm GmbH A-2754 Wopfing Das lässt keinen kalt. Friedrich Schmid-Straße 165 Tel.: 02633/401-0, Fax: 02633/401-270 e-mail: info@austrotherm.at www.austrotherm.com
Sie können auch lesen