Allgemeine Lieferbedingungen zur Verwendung gegenüber Verbrauchern - räume.net einrichten
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Allgemeine Lieferbedingungen zur Verwendung gegenüber Verbrauchern § 1 Geltung Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berech- (1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Ange- tigt. bote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind (4) Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfül- Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren lungshalber. Kunden über die von uns angebotenen Waren schließen. (5) Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn (2) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, die Gegenansprüche unbestritten oder rechts- mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden kräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen die von dem Bestellformular oder diesen All- aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. gemeinen Verkaufsbedingungen abweichen. § 4 Lieferung und Lieferzeit § 2 Angebot und Vertragsabschluss (1) Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder (1) Unsere Angebote und Preisangaben sind ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere freibleibend und unverbindlich. Lieferungen und Leistungen schnellstmöglich zu erfolgen. (2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeich- nete und von uns noch nicht angenommene (2) Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin Bestellung 3 Wochen – bei vorrätiger Ware nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine einschließlich Ausstellungsstücken eine Wo- angemessene Nachfrist zu setzen, die in kei- che – nach Absendung gebunden. Wir sind nem Fall zwei Wochen unterschreiten darf. berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere An- § 5 Änderungsvorbehalt nahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware. (1) Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. § 3 Preise und Zahlung (2) Es besteht kein Anspruch auf Auslieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei (1) Die Preise schließen die gesetzliche Um- Vertragsschluss eine anderweitige Vereinba- satzsteuer ein. rung getroffen wurde. (2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich die (3) Unwesentliche, dem Käufer zumutbare Lieferung der Ware vereinbart wurde, gelten Farb- und Maserabweichungen bei Holz- und unsere Preise bei Abholung ab unserem La- Kunststoffoberflächen sind zulässig. ger, einschließlich Verpackung. (4) Entsprechendes gilt bei Textilien (z.B. Mö- (3) Zahlungen können nur durch Überweisung bel- und Dekorationsstoffen) hinsichtlich Ab- auf ein von uns angegebenes Bankkonto nach weichungen in der Ausführung gegenüber Rechnungsstellung erfolgen. Technisches Stoffmustern, insbesondere im Farbton. 1 / 10
§ 6 Versand es sei denn, der Käufer hat die Pflichtverlet- zung nicht zu vertreten. Die Auslieferung der Ware erfolgt in unserem Lager. Wir versenden die Ware nur, wenn dies (2) Als Schadensersatz statt der Leistung kann im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist. der Verkäufer in diesen Fällen 25 % des Be- stellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden § 7 Gewährleistung und Haftung überhaupt nicht entstanden ist oder wesent- lich niedriger (1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen ist als die Pauschale. Im Übrigen bleibt uns, dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewie- (2) Schadensersatzansprüche des Käufers senen Schadens vorbehalten. wegen offensichtlicher Sachmängel der gelie- ferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns (3) Unter den in vorstehend zu § 8 I genannten den Mangel nicht innerhalb einer Frist von Voraussetzungen gerät der Käufer mit der zwei Abnahme der gekauften Waren in Verzug. Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt. Dauert der Verzug länger als einen Monat an, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu (3) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich bezahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lage- aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei rung auch einer Spedition bedienen. Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverlet- zungen), ist auf den vertragstypischen, vorher- sehbaren Schaden begrenzt. § 9 Rücktrittsrecht des Verkäufers (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkun- (1) Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht frei, gen gelten nicht für unsere Haftung wegen wenn der Hersteller die Produktion der bestell- vorsätz-lichen Verhaltens oder grober Fahrläs- ten Waren endgültig eingestellt hat, wenn die sigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerk- endgültige Nichtbelieferung des Verkäufers auf male, wegen Verletzung des Lebens, des Kör- höherer Gewalt beruht und der Verkäufer in pers oder der Gesundheit oder nach dem Pro- den vorgenannten beiden Fällen die bestellte dukthaftungs-gesetz. Ware nicht zu für ihn zumutbaren Bedingun- gen beschaffen kann, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind § 8 Ansprüche bei Verletzung der Ab- und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht nahmeverpflichtung zu vertreten hat. Über die genannten Umstän- de hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich (1) Wenn der Käufer nach Ablauf einer von uns zu benachrichtigen und Gegenleistungen des gesetzten angemessenen Frist unter Verlet- Käufers unverzüglich zu erstatten. zung seiner Pflichten aus dem Schuldverhält- nis die fällige Abnahme verweigert oder schon (2) Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus zugestanden, wenn der Käufer über die seine dem Schuldverhältnis ernsthaft und endgültig Kredit-würdigkeit bedingenden Tatsachen erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der unrichtige Angaben gemacht hat, es sei denn, Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse. verlangen, Ein Rücktrittsrecht steht dem Verkäufer ferner dann zu, wenn nach Abschluss des Vertrages 2 / 10
erkennbar wird, dass sein Anspruch auf den das Eigentum hieran verfügen. Der Käufer hat Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware des Käufers gefährdet wird und er den Käufer pfleglich zu behandeln. erfolglos aufgefordert hat, innerhalb angemes- sener Frist Zug um Zug gegen die von ihm zu (2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch erbringenden Leistungen den Kaufpreis zu Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware zahlen oder wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen Sicherheit zu leisten. und uns unverzüglich ggf. unter Vorlage des Pfändungsprotokolls benachrichtigen. § 10 Eigentumsvorbehalt (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käu- fers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind (1) Wir behalten uns das Eigentum an der ge- wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszu- lieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückge- des Kaufpreises für diese Ware vor. Während treten sind. Schadensersatzansprüche des des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf Verkäufers sind dadurch nicht ausgeschlos- der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbe- sen. halts-ware“) nicht veräußern oder sonst über 3 / 10
Allgemeine Lieferbedingungen zur Verwendung gegenüber Unternehmern § 1 Geltung den Vertrags-parteien zum Vertragsgegen- stand vollständig wieder. Mündliche Zusagen (1) Nachfolgende Bedingungen gelten für alle des Verkäufers unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote. vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich Die Lieferbedingungen sind Bestandteil aller unverbindlich und mündliche Abreden der Verträge, die räume.net einrichten, mit seinen Vertragsparteien werden durch den schriftli- Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftrag- chen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils geber“ genannt) über die von ihm angebote- ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie ver- nen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie bindlich fortgelten. gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftragge- (3) Ergänzungen und Abänderungen der ge- ber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert troffenen Vereinbarungen einschließlich dieser vereinbart werden. Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Aus- (2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nahme von Geschäftsführern oder Prokuristen oder Dritter finden keine Anwendung, auch sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht be- wenn wir der Geltung im Einzelfall nicht ge- rechtigt, hiervon abweichende mündliche Ab- sondert widersprechen. reden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax. § 2 Angebot und Vertragsabschluss (4) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, (1) Unsere Angebote sind freibleibend und Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Tole- unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als ranzen und technische Daten) sowie unsere verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen bestimmte Annahmefrist enthalten. Der Kunde und Abbildungen) sind nur annähernd maß- ist an eine von ihm unterzeichnete und von geblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum uns noch nicht angenommene Bestellung drei vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Wochen – bei vorrätiger Ware einschließlich Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine Ausstellungsstücken eine Woche – nach Ab- garantierten Beschaffenheitsmerkmale, son- sendung gebunden. Wir sind berechtigt, das dern Beschreibungen oder Kennzeichnungen Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Abweichungen und Abweichungen, die auf- Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kun- grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder den zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusen- technische Verbesserungen darstellen, sowie dung der bestellten Ware. die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwer- tige Teile sind zulässig, soweit sie die Ver- (2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehun- wendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen gen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist Zweck nicht beeinträchtigen. der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, ein- schließlich dieser Allgemeinen Lieferbedin- (5) Wir behalten uns das Eigentum oder gungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen Urheberrecht an allen von uns abgegebenen 4 / 10
Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie und weiterer Schäden im Falle des Verzugs dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten bleibt unberührt. Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen u.ä. vor. Der Auftraggeber darf diese Gegen- (4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des stände ohne unsere ausdrückliche Zustim- Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von mung weder als solche noch inhaltlich Dritten Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst zulässig, soweit die Gegenansprüche unbe- oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. stritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig (5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vo- Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im rauszahlung oder Sicherheitsleistung auszu- ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr führen oder zu erbringen, wenn uns nach Ab- benötigt werden oder wenn Verhandlungen schluss des Vertrages Umstände bekannt nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auf- traggebers wesentlich zu mindern geeignet (6) Schreib- und Rechenfehler binden uns sind und durch welche die Bezahlung der of- nicht und gewähren keinen Anspruch auf Er- fenen Forderungen des Verkäufers durch den füllung oder Schadensersatz. Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsver- hältnis (einschließlich aus anderen Einzelauf- trägen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) § 3 Preise und Zahlung gefährdet wird. (1) Die Preise gelten für den in den Auftrags- bestätigungen aufgeführten Leistungs- und § 4 Lieferung und Lieferzeit Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistun- gen werden gesondert berechnet. Die Preise (1) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen verstehen sich in EURO zuzüglich Verpa- und Termine für Lieferungen und Leistungen ckung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester anderer öffentlicher Abgaben. Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich (2) Lkw-Anfahrtswege, ungestörten Zugang Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeit- und Bezugsfertigkeit der Räumlichkeiten ge- punkt der Übergabe an den Spediteur, Fracht- währleistet der Vertragspartner. Von uns nicht führer o.ä. zu vertretene Mehrfahrten und erhöhter Ver- trags- und Montageaufwand wird gesondert (2) Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner berechnet. Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- (3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von und Leistungsfristen oder eine Verschiebung dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, von Liefer- und Leistungsterminen um den sofern nicht etwas anderes schriftlich verein- Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber bart ist. Schecks gelten erst nach Einlösung seinen als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fäl- vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer ligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge gegenüber nicht nachkommt. ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p. a. zu ver- zinsen ; die Geltend-machung höherer Zinsen (3) Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestell- 5 / 10
ten Waren endgültig eingestellt hat, wenn die traggeber über. Dies gilt auch dann, wenn endgültige Nichtbelieferung des Verkäufers auf Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer höherer Gewalt beruht und der Verkäufer in noch andere Leis-tungen (z.B. Versand oder den vorgenannten beiden Fällen die bestellte Installation) übernommen hat. Verzögert sich Ware nicht zu für ihn zumutbaren Bedingun- der Versand oder die Übergabe infolge eines gen beschaffen kann, sofern diese Umstände Umstandes, dessen Ursache beim Auftragge- erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind ber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht den Auftraggeber über, an dem der Lieferge- zu vertreten hat. Über die genannten Umstän- genstand versandbereit ist und der Verkäufer de hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich dies dem Auftraggeber angezeigt hat. zu benachrichtigen und Gegenleistungen des (4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt Käufers unverzüglich zu erstatten. der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lagerkosten 0,25% (4) Der Vertragspartner darf Teillieferung nicht des Rechnungsbetrages der zu lagernden zurückweisen, es sei denn, dass ihm die An- Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. nahme von Teillieferungen unzumutbar ist. Die Geltendmachung und der Nachweis weite- Teillieferungen berechtigen den Vertrags- rer oder partner nicht, die Zahlung des Kaufpreises für geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten. den ge-lieferten Teil zurückzuhalten, bis der Rest des (5) Die Sendung wird von uns nur auf aus- Auftrages ausgeliefert ist. drück-lichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, (5) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine sonstige ver-sicherbare Risiken versichert. Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des (6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe die Kaufsache als abgenommen, wenn des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen • die Lieferung und, sofern wir auch die beschränkt. Installation schulden, die Installation ab- geschlossen ist, • wir dies dem Auftraggeber unter Hinweis § 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 Gefahrübergang, Abnahme (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufge- fordert haben, (1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus • seit der Lieferung oder Installation fünf dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz Werktage vergangen sind oder der Auf- von räume.net einrichten soweit nichts ande- traggeber mit der Nutzung der Kaufsache res bestimmt ist. Schulden wir auch die Instal- begonnen hat und in diesem Fall seit Lie- lation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die ferung oder Installation fünf Werktage Installation zu erfolgen hat. vergangen sind, und • der Auftraggeber die Abnahme innerhalb (2) Die Versandart und die Verpackung unter- dieses Zeitraums aus einem anderen stehen unserem pflichtgemäßen Ermessen. Grund als wegen eines dem Verkäufer angezeigten Mangels, der die Nutzung (3) Die Gefahr geht spätestens mit der Über- der Kauf-sache unmöglich macht oder gabe des Liefergegenstandes (wobei der Be- wesentlich beeinträchtigt, unterlassen ginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an hat. den Spediteur, Frachtführer o.ä. auf den Auf- 6 / 10
soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Lie- § 6 Änderungsvorbehalt fergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestim- (1) Serienmäßig hergestellte Möbel werden mungsgemäßen Gebrauchs befindet. nach Muster oder Abbildung verkauft. (3) Mängel, die sich nach der Montage oder in (2) Es besteht kein Anspruch auf Auslieferung Folge der Montage zeigen, berechtigen den der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragspartner zur Geltendmachung von An- Vertragsschluss eine anderweitige Vereinba- sprüchen nur, wenn er diese uns unverzüglich, rung getroffen wurde. spätestens aber innerhalb von sieben Werk- tagen nach Abschluss der Montage schriftlich (3) Unwesentliche, dem Käufer zumutbare angezeigt hat. Farb- und Maserabweichungen bei Holz- und (4) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegen- Kunststoffoberflächen sind zulässig. stände sind wir nach unserer innerhalb ange- messener Frist zu treffenden Wahl zunächst (4) Entsprechendes gilt bei Textilien (z.B. Mö- zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung ver- bel- und Dekorationsstoffen) hinsichtlich Ab- pflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehl- weichungen in der Ausführung gegenüber schlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumut- Stoffmustern, insbesondere im Farbton. barkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatz- lieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag § 7 Gewährleistung, Sachmängel zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. (1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme er- (5) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden forderlich ist, ab der Abnahme i.S.d. § 5 (6). des Verkäufers, kann der Auftraggeber unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen (2) Die gelieferten Gegenstände sind unver- Schadens-ersatz verlangen. züglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorg- (6) Bei Mängeln von Bauteilen von Herstellern, fältig zu untersuchen (vgl. § 377 HGB). Sie die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensicht- wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine licher Mängel oder anderer Mängel, die bei Gewährleistungsansprüche gegen die Herstel- einer unverzüg-lichen, sorgfältigen Untersu- ler und Lieferanten für Rechnung des Auftrag- chung erkennbar waren, binnen sieben Werk- gebers geltend machen oder an den Auftrag- tagen nach Ablieferung des Liefergegenstan- geber abtreten. Gewährleistungsansprüche des oder ansonsten binnen sieben Werktagen gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem Mängeln unter den sonstigen Voraussetzun- früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den gen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Auftraggeber bei normaler Verwendung des Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Liefergegenstandes ohne nähere Untersu- Durchsetzung der vorstehend genannten An- chung erkennbar war, schriftlich zugegangen sprüche gegen den Hersteller und Lieferanten ist. Auf Verlangen des Verkäufers ist der bean- erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund standete Liefergegenstand frachtfrei an den einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten betreffenden Gewährleistungsansprüche des des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, Auftraggebers gegen den Verkäufer gehemmt. 7 / 10
Schutz von Leib oder Leben von Personal des (7) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auf- Auftrag-gebers oder den Schutz von dessen traggeber ohne Zustimmung des Verkäufers Eigentum vor erheblichen Schäden bezwe- den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte cken. ändern lässt und die Mängelbeseitigung hier- (3) Soweit der Verkäufer gemäß § 8 (2) dem durch unmöglich oder unzumutbar erschwert Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der durch die Änderung entstehenden Mehrkosten Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche der Mängelbeseitigung zu tragen. Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsübli- (8) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber cher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mit- vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstän- telbare Schäden und Folgeschäden, die Folge de erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr- von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind leistung für Sachmängel. außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwen- (9) Garantien sind nur wirksam, wenn wir diese dung des Liefergegenstands typischerweise schriftlich gegeben haben. Werbeaussagen zu erwarten sind. oder Garantien Dritter sowie Prospekte binden uns nicht, es sei denn, wir hätten Entspre- (4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrläs- chendes ausdrücklich mit in den Vertrag mit sigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschä- einbezogen. den auf einen Betrag von Euro 1 Million (bei einem Jahreshöchstbetrag von Euro 2 Millio- nen), daraus resultierende weitere Vermö- § 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Ver- gensschäden auf einen Betrag von Euro schuldens 100.000 (bei einem Jahreshöchstbetrag von Euro 200.000) je Schadensfall beschränkt, (1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich auch wenn es sich um eine Verletzung ver- aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus tragswesentlicher Pflichten handelt. Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verlet- (5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse zung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei -beschränkungen gelten in gleichem Umfang jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Ver- Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt. treter, Angestellten und sonstigen Erfüllungs- gehilfen. (2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrläs- sigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, (6) Soweit wir technische Auskünfte geben Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen oder beratend tätig werden und diese Aus- soweit es sich nicht um eine Verletzung ver- künfte oder Beratung nicht zu dem von ihm tragswesentlicher Pflichten oder Kardinal- geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leis- pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die tungsumfang gehören, geschieht dies unent- Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und geltlich und unter Ausschluss jeglicher Haf- Installation des von wesentlichen Mängeln tung. freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- (7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen die vertragsgemäße Verwendung des Liefer- Verhaltens, für garantierte Beschaffenheits- gegenstands ermöglichen sollen oder den merkmale, wegen Verletzung des Lebens, des 8 / 10
Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Verkäufers. Die Ware sowie die nach dieser Produkthaftungsgesetz. Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigen- tumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt. § 9 Ansprüche bei Verletzung der Abnah- meverpflichtung (3) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer. (1) Wenn der Käufer nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist unter Verlet- (4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltswa- zung seiner Pflichten aus dem Schuldverhält- re bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Ab- nis die fällige Abnahme verweigert oder schon satz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsver- vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus kehr zu verarbeiten und zu veräußern. Ver- dem Schuldverhältnis ernsthaft und endgültig pfändungen und Sicherungsübereignungen erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der sind unzulässig. Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen, es sei denn, der Käufer hat die (5) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verar- Pflichtverletzung nicht zu vertreten. beitet, so wird vereinbart, dass die Verarbei- (2) Als Schadensersatz statt der Leistung kann tung im Namen und für Rechnung des Verkäu- der Verkäufer in diesen Fällen 25 %, bei Son- fers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer deranfertigungen mindestens 35%, des Be- unmittelbar das Eigentum bzw. das Miteigen- stellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der tum an der neu geschaffenen Sache im Ver- Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden hältnis des Werts der Vorbehaltsware zum überhaupt nicht entstanden ist oder wesent- Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für lich niedriger ist als die Pauschale. Im Übrigen den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bleibt dem Verkäufer, wie etwa auch bei Son- beim Verkäufer eintreten deranfertigungen, die Geltendmachung eines sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein höheren nachgewiesenen Schadens vorbehal- künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – ten. Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer. Gleiches gilt (3) Unter den in vorstehend zu Ziffer 1 genann- auch bei Verbindung oder Vermischung der ten Voraussetzungen gerät der Käufer mit der Vorbehaltsware. Abnahme der gekauften Waren in Verzug. Dauert der Verzug länger als einen Monat an, (6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vor- hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu behaltsware tritt der Käufer bereits jetzt siche- bezahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lage- rungshalber die hieraus entstehende Forde- rung auch einer Spedition bedienen. rung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an § 10 Eigentumsvorbehalt den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbe- (1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentums- haltsware treten oder sonst hinsichtlich der vorbehalt dient uns der Sicherung aller jeweils Vorbehalts-ware entstehen, wie z.B. Versiche- bestehenden derzeitigen und künftigen Forde- rungsansprüche oder Ansprüche aus uner- rungen gegen den Käufer. laubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer (2) Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Verkäufer abgetretenen Forderungen im eige- aller gesicherten Forderungen Eigentum des nen Namen einzuziehen. Der Verkäufer darf 9 / 10
diese Einzugsermächtigung nur im Verwer- fer ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. tungsfall widerrufen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließ-liche Gerichtsstände bleiben von (7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, dieser Regelung unberührt. insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Ver- (2) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer käufers hinweisen und den Verkäufer hierüber und dem Auftraggeber unterliegen ausschließ- informieren. Sofern der Dritte nicht in der Lage lich dem Recht der Bundesrepublik Deutsch- ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammen- land. Das Übereinkommen der Vereinten Nati- hang entstehenden gerichtlichen oder außer- onen über Verträge über den internationalen gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt der Käufer dem Verkäufer. nicht. (3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen (8) Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware so- Lieferbedingungen Regelungslücken enthal- wie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder ten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken dieje- Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl nigen rechtlich wirksamen Regelungen als freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesi- vereinbart, welche die Vertragspartner nach cherten Forderungen um mehr als 10% über- den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertra- steigt. Die Auswahl der freizugebenen Sicher- ges und dem Zweck dieser Allgemeinen Lie- heiten obliegt räume.net einrichten. ferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. (9) Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zah- lungs-verzug – vom Vertrag zurück (Verwer- Hinweis: tungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhält- nis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum § 11 Schlussbestimmungen Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für (1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkei- die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. ten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Versicherungen) zu übermitteln. dem Verkäufer und dem Auftraggeber ist nach Wahl des Verkäufers Berlin oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäu- 10 / 10
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