Allgemeine Lieferbedingungen zur Verwendung gegenüber Verbrauchern - räume.net einrichten

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Allgemeine Lieferbedingungen zur Verwendung gegenüber Verbrauchern

§ 1 Geltung                                        Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im
                                                   Außendienst sind nicht zum Inkasso berech-
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Ange-       tigt.
bote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind        (4) Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfül-
Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren    lungshalber.
Kunden über die von uns angebotenen Waren
schließen.                                         (5) Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche
                                                   gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn
(2) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt,   die Gegenansprüche unbestritten oder rechts-
mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden            kräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung
im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen,        ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen
die von dem Bestellformular oder diesen All-       aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
gemeinen Verkaufsbedingungen abweichen.

                                                   § 4 Lieferung und Lieferzeit
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
                                                   (1) Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder
(1) Unsere Angebote und Preisangaben sind          ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere
freibleibend und unverbindlich.                    Lieferungen und Leistungen schnellstmöglich
                                                   zu erfolgen.
(2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeich-
nete und von uns noch nicht angenommene            (2) Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin
Bestellung 3 Wochen – bei vorrätiger Ware          nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine
einschließlich Ausstellungsstücken eine Wo-        angemessene Nachfrist zu setzen, die in kei-
che – nach Absendung gebunden. Wir sind            nem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.
berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist
anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung
der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere An-     § 5 Änderungsvorbehalt
nahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt
auch die Zusendung der bestellten Ware.            (1) Serienmäßig hergestellte Möbel werden
                                                   nach Muster oder Abbildung verkauft.

§ 3 Preise und Zahlung                             (2) Es besteht kein Anspruch auf Auslieferung
                                                   der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Um-       Vertragsschluss eine anderweitige Vereinba-
satzsteuer ein.                                    rung getroffen wurde.

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich die      (3) Unwesentliche, dem Käufer zumutbare
Lieferung der Ware vereinbart wurde, gelten        Farb- und Maserabweichungen bei Holz- und
unsere Preise bei Abholung ab unserem La-          Kunststoffoberflächen sind zulässig.
ger, einschließlich Verpackung.                    (4) Entsprechendes gilt bei Textilien (z.B. Mö-
(3) Zahlungen können nur durch Überweisung         bel- und Dekorationsstoffen) hinsichtlich Ab-
auf ein von uns angegebenes Bankkonto nach         weichungen in der Ausführung gegenüber
Rechnungsstellung erfolgen. Technisches            Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

                                                                                                        1 / 10
§ 6 Versand                                        es sei denn, der Käufer hat die Pflichtverlet-
                                                   zung nicht zu vertreten.
Die Auslieferung der Ware erfolgt in unserem
Lager. Wir versenden die Ware nur, wenn dies       (2) Als Schadensersatz statt der Leistung kann
im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.   der Verkäufer in diesen Fällen 25 % des Be-
                                                   stellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der
                                                   Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden
§ 7 Gewährleistung und Haftung                     überhaupt nicht entstanden ist oder wesent-
                                                   lich niedriger
(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen        ist als die Pauschale. Im Übrigen bleibt uns,
dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.             wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die
                                                   Geltendmachung eines höheren nachgewie-
(2) Schadensersatzansprüche des Käufers            senen Schadens vorbehalten.
wegen offensichtlicher Sachmängel der gelie-
ferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns       (3) Unter den in vorstehend zu § 8 I genannten
den Mangel nicht innerhalb einer Frist von         Voraussetzungen gerät der Käufer mit der
zwei                                               Abnahme der gekauften Waren in Verzug.
Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.          Dauert der Verzug länger als einen Monat an,
                                                   hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu
(3) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich      bezahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lage-
aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei          rung auch einer Spedition bedienen.
Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverlet-
zungen), ist auf den vertragstypischen, vorher-
sehbaren Schaden begrenzt.                         § 9 Rücktrittsrecht des Verkäufers

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkun-          (1) Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht frei,
gen gelten nicht für unsere Haftung wegen          wenn der Hersteller die Produktion der bestell-
vorsätz-lichen Verhaltens oder grober Fahrläs-     ten Waren endgültig eingestellt hat, wenn die
sigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerk-      endgültige Nichtbelieferung des Verkäufers auf
male, wegen Verletzung des Lebens, des Kör-        höherer Gewalt beruht und der Verkäufer in
pers oder der Gesundheit oder nach dem Pro-        den vorgenannten beiden Fällen die bestellte
dukthaftungs-gesetz.                               Ware nicht zu für ihn zumutbaren Bedingun-
                                                   gen beschaffen kann, sofern diese Umstände
                                                   erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind
§ 8 Ansprüche bei Verletzung der Ab-               und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht
nahmeverpflichtung                                 zu vertreten hat. Über die genannten Umstän-
                                                   de hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich
(1) Wenn der Käufer nach Ablauf einer von uns      zu benachrichtigen und Gegenleistungen des
gesetzten angemessenen Frist unter Verlet-         Käufers unverzüglich zu erstatten.
zung seiner Pflichten aus dem Schuldverhält-
nis die fällige Abnahme verweigert oder schon      (2) Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer
vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus       zugestanden, wenn der Käufer über die seine
dem Schuldverhältnis ernsthaft und endgültig       Kredit-würdigkeit bedingenden Tatsachen
erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der        unrichtige Angaben gemacht hat, es sei denn,
Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung        der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse.
verlangen,                                         Ein Rücktrittsrecht steht dem Verkäufer ferner
                                                   dann zu, wenn nach Abschluss des Vertrages

                                                                                                       2 / 10
erkennbar wird, dass sein Anspruch auf den       das Eigentum hieran verfügen. Der Käufer hat
Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit     die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
des Käufers gefährdet wird und er den Käufer     pfleglich zu behandeln.
erfolglos aufgefordert hat, innerhalb angemes-
sener Frist Zug um Zug gegen die von ihm zu      (2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch
erbringenden Leistungen den Kaufpreis zu         Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware
zahlen oder                                      wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen
Sicherheit zu leisten.                           und uns unverzüglich ggf. unter Vorlage des
                                                 Pfändungsprotokolls benachrichtigen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt                          (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käu-
                                                 fers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der ge-     wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszu-
lieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung   verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückge-
des Kaufpreises für diese Ware vor. Während      treten sind. Schadensersatzansprüche des
des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf       Verkäufers sind dadurch nicht ausgeschlos-
der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbe-        sen.
halts-ware“) nicht veräußern oder sonst über

                                                                                                  3 / 10
Allgemeine Lieferbedingungen zur Verwendung gegenüber Unternehmern

  § 1 Geltung                                        den Vertrags-parteien zum Vertragsgegen-
                                                     stand vollständig wieder. Mündliche Zusagen
  (1) Nachfolgende Bedingungen gelten für alle       des Verkäufers
  unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote.       vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich
  Die Lieferbedingungen sind Bestandteil aller       unverbindlich und mündliche Abreden der
  Verträge, die räume.net einrichten, mit seinen     Vertragsparteien werden durch den schriftli-
  Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftrag-       chen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils
  geber“ genannt) über die von ihm angebote-         ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie ver-
  nen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie      bindlich fortgelten.
  gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen,
  Leistungen oder Angebote an den Auftragge-         (3) Ergänzungen und Abänderungen der ge-
  ber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert      troffenen Vereinbarungen einschließlich dieser
  vereinbart werden.                                 Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu
                                                     ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Aus-
  (2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers         nahme von Geschäftsführern oder Prokuristen
  oder Dritter finden keine Anwendung, auch          sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht be-
  wenn wir der Geltung im Einzelfall nicht ge-       rechtigt, hiervon abweichende mündliche Ab-
  sondert widersprechen.                             reden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform
                                                     genügt die Übermittlung per Telefax.

  § 2 Angebot und Vertragsabschluss                  (4) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand
                                                     der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte,
  (1) Unsere Angebote sind freibleibend und          Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Tole-
  unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als   ranzen und technische Daten) sowie unsere
  verbindlich gekennzeichnet sind oder eine          Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen
  bestimmte Annahmefrist enthalten. Der Kunde        und Abbildungen) sind nur annähernd maß-
  ist an eine von ihm unterzeichnete und von         geblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum
  uns noch nicht angenommene Bestellung drei         vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue
  Wochen – bei vorrätiger Ware einschließlich        Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine
  Ausstellungsstücken eine Woche – nach Ab-          garantierten Beschaffenheitsmerkmale, son-
  sendung gebunden. Wir sind berechtigt, das         dern Beschreibungen oder Kennzeichnungen
  Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen.         der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche
  Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der    Abweichungen und Abweichungen, die auf-
  Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kun-          grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder
  den zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusen-       technische Verbesserungen darstellen, sowie
  dung der bestellten Ware.                          die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwer-
                                                     tige Teile sind zulässig, soweit sie die Ver-
  (2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehun-      wendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen
  gen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist        Zweck nicht beeinträchtigen.
  der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, ein-
  schließlich dieser Allgemeinen Lieferbedin-        (5) Wir behalten uns das Eigentum oder
  gungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen          Urheberrecht an allen von uns abgegebenen

                                                                                                       4 / 10
Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie           und weiterer Schäden im Falle des Verzugs
dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten         bleibt unberührt.
Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen
u.ä. vor. Der Auftraggeber darf diese Gegen-      (4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des
stände ohne unsere ausdrückliche Zustim-          Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von
mung weder als solche noch inhaltlich Dritten     Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur
zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst      zulässig, soweit die Gegenansprüche unbe-
oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.    stritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände
vollständig                                       (5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende
an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte     Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vo-
Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im         rauszahlung oder Sicherheitsleistung auszu-
ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr          führen oder zu erbringen, wenn uns nach Ab-
benötigt werden oder wenn Verhandlungen           schluss des Vertrages Umstände bekannt
nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.       werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auf-
                                                  traggebers wesentlich zu mindern geeignet
(6) Schreib- und Rechenfehler binden uns          sind und durch welche die Bezahlung der of-
nicht und gewähren keinen Anspruch auf Er-        fenen Forderungen des Verkäufers durch den
füllung oder Schadensersatz.                      Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsver-
                                                  hältnis (einschließlich aus anderen Einzelauf-
                                                  trägen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt)
§ 3 Preise und Zahlung                            gefährdet wird.

(1) Die Preise gelten für den in den Auftrags-
bestätigungen aufgeführten Leistungs- und         § 4 Lieferung und Lieferzeit
Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistun-
gen werden gesondert berechnet. Die Preise         (1) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen
verstehen sich in EURO zuzüglich Verpa-           und Termine für Lieferungen und Leistungen
ckung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei       gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass
Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und         ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester
anderer öffentlicher Abgaben.                     Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern
                                                  Versendung vereinbart wurde, beziehen sich
(2) Lkw-Anfahrtswege, ungestörten Zugang          Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeit-
und Bezugsfertigkeit der Räumlichkeiten ge-       punkt der Übergabe an den Spediteur, Fracht-
währleistet der Vertragspartner. Von uns nicht    führer o.ä.
zu vertretene Mehrfahrten und erhöhter Ver-
trags- und Montageaufwand wird gesondert          (2) Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner
berechnet.                                        Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom
                                                  Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer-
 (3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von          und Leistungsfristen oder eine Verschiebung
dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen,       von Liefer- und Leistungsterminen um den
sofern nicht etwas anderes schriftlich verein-    Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber
bart ist. Schecks gelten erst nach Einlösung      seinen
als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fäl-    vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer
ligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge   gegenüber nicht nachkommt.
ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p. a. zu ver-
zinsen ; die Geltend-machung höherer Zinsen       (3) Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht frei,
                                                  wenn der Hersteller die Produktion der bestell-

                                                                                                      5 / 10
ten Waren endgültig eingestellt hat, wenn die      traggeber über. Dies gilt auch dann, wenn
endgültige Nichtbelieferung des Verkäufers auf     Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer
höherer Gewalt beruht und der Verkäufer in         noch andere Leis-tungen (z.B. Versand oder
den vorgenannten beiden Fällen die bestellte       Installation) übernommen hat. Verzögert sich
Ware nicht zu für ihn zumutbaren Bedingun-         der Versand oder die Übergabe infolge eines
gen beschaffen kann, sofern diese Umstände         Umstandes, dessen Ursache beim Auftragge-
erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind       ber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf
und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht       den Auftraggeber über, an dem der Lieferge-
zu vertreten hat. Über die genannten Umstän-       genstand versandbereit ist und der Verkäufer
de hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich       dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
zu benachrichtigen und Gegenleistungen des         (4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt
Käufers unverzüglich zu erstatten.                 der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den
                                                   Verkäufer betragen die Lagerkosten 0,25%
(4) Der Vertragspartner darf Teillieferung nicht   des Rechnungsbetrages der zu lagernden
zurückweisen, es sei denn, dass ihm die An-        Liefergegenstände pro abgelaufene Woche.
nahme von Teillieferungen unzumutbar ist.          Die Geltendmachung und der Nachweis weite-
Teillieferungen berechtigen den Vertrags-          rer oder
partner nicht, die Zahlung des Kaufpreises für     geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
den ge-lieferten Teil zurückzuhalten, bis der
Rest des                                           (5) Die Sendung wird von uns nur auf aus-
Auftrages ausgeliefert ist.                        drück-lichen Wunsch des Auftraggebers und
                                                   auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-,
(5) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung        Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder
oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine         sonstige ver-sicherbare Risiken versichert.
Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem
Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des          (6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt
Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe         die Kaufsache als abgenommen, wenn
des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen       •    die Lieferung und, sofern wir auch die
beschränkt.                                             Installation schulden, die Installation ab-
                                                        geschlossen ist,
                                                   •    wir dies dem Auftraggeber unter Hinweis
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung,                 auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5
Gefahrübergang, Abnahme                                 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufge-
                                                        fordert haben,
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus     •    seit der Lieferung oder Installation fünf
dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz            Werktage vergangen sind oder der Auf-
von räume.net einrichten soweit nichts ande-            traggeber mit der Nutzung der Kaufsache
res bestimmt ist. Schulden wir auch die Instal-         begonnen hat und in diesem Fall seit Lie-
lation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die           ferung oder Installation fünf Werktage
Installation zu erfolgen hat.                           vergangen sind, und
                                                   •    der Auftraggeber die Abnahme innerhalb
(2) Die Versandart und die Verpackung unter-            dieses Zeitraums aus einem anderen
stehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.                 Grund als wegen eines dem Verkäufer
                                                        angezeigten Mangels, der die Nutzung
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Über-            der Kauf-sache unmöglich macht oder
gabe des Liefergegenstandes (wobei der Be-              wesentlich beeinträchtigt, unterlassen
ginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an             hat.
den Spediteur, Frachtführer o.ä. auf den Auf-

                                                                                                      6 / 10
soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Lie-
§ 6 Änderungsvorbehalt                             fergegenstand sich an
                                                   einem anderen Ort als dem Ort des bestim-
(1) Serienmäßig hergestellte Möbel werden          mungsgemäßen Gebrauchs befindet.
nach Muster oder Abbildung verkauft.
                                                   (3) Mängel, die sich nach der Montage oder in
(2) Es besteht kein Anspruch auf Auslieferung      Folge der Montage zeigen, berechtigen den
der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei      Vertragspartner zur Geltendmachung von An-
Vertragsschluss eine anderweitige Vereinba-        sprüchen nur, wenn er diese uns unverzüglich,
rung getroffen wurde.                              spätestens aber innerhalb von sieben Werk-
                                                   tagen nach Abschluss der Montage schriftlich
(3) Unwesentliche, dem Käufer zumutbare            angezeigt hat.
Farb- und Maserabweichungen bei Holz- und          (4) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegen-
Kunststoffoberflächen sind zulässig.               stände sind wir nach unserer innerhalb ange-
                                                   messener Frist zu treffenden Wahl zunächst
(4) Entsprechendes gilt bei Textilien (z.B. Mö-    zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung ver-
bel- und Dekorationsstoffen) hinsichtlich Ab-      pflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehl-
weichungen in der Ausführung gegenüber             schlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumut-
Stoffmustern, insbesondere im Farbton.             barkeit, Verweigerung oder unangemessenen
                                                   Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatz-
                                                   lieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag
§ 7 Gewährleistung, Sachmängel                     zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen
                                                   mindern.
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr
ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme er-         (5) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden
forderlich ist, ab der Abnahme i.S.d. § 5 (6).     des Verkäufers, kann der Auftraggeber unter
                                                   den in § 8 bestimmten Voraussetzungen
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unver-        Schadens-ersatz verlangen.
züglich nach Ablieferung an den Auftraggeber
oder an den von ihm bestimmten Dritten sorg-       (6) Bei Mängeln von Bauteilen von Herstellern,
fältig zu untersuchen (vgl. § 377 HGB). Sie        die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder
gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine          tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann,
schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensicht-   wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine
licher Mängel oder anderer Mängel, die bei         Gewährleistungsansprüche gegen die Herstel-
einer unverzüg-lichen, sorgfältigen Untersu-       ler und Lieferanten für Rechnung des Auftrag-
chung erkennbar waren, binnen sieben Werk-         gebers geltend machen oder an den Auftrag-
tagen nach Ablieferung des Liefergegenstan-        geber abtreten. Gewährleistungsansprüche
des oder ansonsten binnen sieben Werktagen         gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen
nach der Entdeckung des Mangels oder jedem         Mängeln unter den sonstigen Voraussetzun-
früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den      gen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen
Auftraggeber bei normaler Verwendung des           Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche
Liefergegenstandes ohne nähere Untersu-            Durchsetzung der vorstehend genannten An-
chung erkennbar war, schriftlich zugegangen        sprüche gegen den Hersteller und Lieferanten
ist. Auf Verlangen des Verkäufers ist der bean-    erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund
standete Liefergegenstand frachtfrei an den        einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der
Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter         Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der
Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten       betreffenden Gewährleistungsansprüche des
des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht,     Auftraggebers gegen den Verkäufer gehemmt.

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Schutz von Leib oder Leben von Personal des
(7) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auf-     Auftrag-gebers oder den Schutz von dessen
traggeber ohne Zustimmung des Verkäufers           Eigentum vor erheblichen Schäden bezwe-
den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte      cken.
ändern lässt und die Mängelbeseitigung hier-       (3) Soweit der Verkäufer gemäß § 8 (2) dem
durch unmöglich oder unzumutbar erschwert          Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist
wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die       diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der
durch die Änderung entstehenden Mehrkosten         Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche
der Mängelbeseitigung zu tragen.                   Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen
                                                   hat oder die er bei Anwendung verkehrsübli-
(8) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber        cher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mit-
vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstän-       telbare Schäden und Folgeschäden, die Folge
de erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr-      von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind
leistung für Sachmängel.                           außerdem nur ersatzfähig, soweit solche
                                                   Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwen-
(9) Garantien sind nur wirksam, wenn wir diese     dung des Liefergegenstands typischerweise
schriftlich gegeben haben. Werbeaussagen           zu erwarten sind.
oder Garantien Dritter sowie Prospekte binden
uns nicht, es sei denn, wir hätten Entspre-        (4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrläs-
chendes ausdrücklich mit in den Vertrag mit        sigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschä-
einbezogen.                                        den auf einen Betrag von Euro 1 Million (bei
                                                   einem Jahreshöchstbetrag von Euro 2 Millio-
                                                   nen), daraus resultierende weitere Vermö-
§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Ver-          gensschäden auf einen Betrag von Euro
schuldens                                          100.000 (bei einem Jahreshöchstbetrag von
                                                   Euro 200.000) je Schadensfall beschränkt,
(1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich      auch wenn es sich um eine Verletzung ver-
aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus          tragswesentlicher Pflichten handelt.
Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder
falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verlet-    (5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse
zung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen       und
und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei      -beschränkungen gelten in gleichem Umfang
jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach          zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Ver-
Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.                  treter, Angestellten und sonstigen Erfüllungs-
                                                   gehilfen.
(2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrläs-
sigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter,    (6) Soweit wir technische Auskünfte geben
Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen     oder beratend tätig werden und diese Aus-
soweit es sich nicht um eine Verletzung ver-       künfte oder Beratung nicht zu dem von ihm
tragswesentlicher Pflichten oder Kardinal-         geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leis-
pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die     tungsumfang gehören, geschieht dies unent-
Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und      geltlich und unter Ausschluss jeglicher Haf-
Installation des von wesentlichen Mängeln          tung.
freien
Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz-        (7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten
und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber          nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen
die vertragsgemäße Verwendung des Liefer-          Verhaltens, für garantierte Beschaffenheits-
gegenstands ermöglichen sollen oder den            merkmale, wegen Verletzung des Lebens, des

                                                                                                      8 / 10
Körpers oder der Gesundheit oder nach dem          Verkäufers. Die Ware sowie die nach dieser
Produkthaftungsgesetz.                             Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigen-
                                                   tumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend
                                                   Vorbehaltsware genannt.
§ 9 Ansprüche bei Verletzung der Abnah-
meverpflichtung                                    (3) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware
                                                   unentgeltlich für den Verkäufer.
(1) Wenn der Käufer nach Ablauf einer von uns
gesetzten angemessenen Frist unter Verlet-         (4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltswa-
zung seiner Pflichten aus dem Schuldverhält-       re bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Ab-
nis die fällige Abnahme verweigert oder schon      satz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsver-
vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus       kehr zu verarbeiten und zu veräußern. Ver-
dem Schuldverhältnis ernsthaft und endgültig       pfändungen und Sicherungsübereignungen
erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der        sind unzulässig.
Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung
verlangen, es sei denn, der Käufer hat die         (5) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verar-
Pflichtverletzung nicht zu vertreten.              beitet, so wird vereinbart, dass die Verarbei-
(2) Als Schadensersatz statt der Leistung kann     tung im Namen und für Rechnung des Verkäu-
der Verkäufer in diesen Fällen 25 %, bei Son-      fers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer
deranfertigungen mindestens 35%, des Be-           unmittelbar das Eigentum bzw. das Miteigen-
stellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der       tum an der neu geschaffenen Sache im Ver-
Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden           hältnis des Werts der Vorbehaltsware zum
überhaupt nicht entstanden ist oder wesent-        Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für
lich niedriger ist als die Pauschale. Im Übrigen   den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb
bleibt dem Verkäufer, wie etwa auch bei Son-       beim Verkäufer eintreten
deranfertigungen, die Geltendmachung eines         sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein
höheren nachgewiesenen Schadens vorbehal-          künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis –
ten.                                               Miteigentum an der neu geschaffenen Sache
                                                   zur Sicherheit an den Verkäufer. Gleiches gilt
(3) Unter den in vorstehend zu Ziffer 1 genann-    auch bei Verbindung oder Vermischung der
ten Voraussetzungen gerät der Käufer mit der       Vorbehaltsware.
Abnahme der gekauften Waren in Verzug.
Dauert der Verzug länger als einen Monat an,       (6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vor-
hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu      behaltsware tritt der Käufer bereits jetzt siche-
bezahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lage-        rungshalber die hieraus entstehende Forde-
rung auch einer Spedition bedienen.                rung gegen den Erwerber – bei Miteigentum
                                                   des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig
                                                   entsprechend dem Miteigentumsanteil – an
§ 10 Eigentumsvorbehalt                            den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige
                                                   Forderungen, die an die Stelle der Vorbe-
(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentums-         haltsware treten oder sonst hinsichtlich der
vorbehalt dient uns der Sicherung aller jeweils    Vorbehalts-ware entstehen, wie z.B. Versiche-
bestehenden derzeitigen und künftigen Forde-       rungsansprüche oder Ansprüche aus uner-
rungen gegen den Käufer.                           laubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
                                                   Der Verkäufer
(2) Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte     ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung        Verkäufer abgetretenen Forderungen im eige-
aller gesicherten Forderungen Eigentum des         nen Namen einzuziehen. Der Verkäufer darf

                                                                                                       9 / 10
diese Einzugsermächtigung nur im Verwer-            fer ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.
tungsfall widerrufen.                               Zwingende gesetzliche Bestimmungen über
                                                    ausschließ-liche Gerichtsstände bleiben von
(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu,       dieser Regelung unberührt.
insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer
sie unverzüglich auf das Eigentum des Ver-          (2) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer
käufers hinweisen und den Verkäufer hierüber        und dem Auftraggeber unterliegen ausschließ-
informieren. Sofern der Dritte nicht in der Lage    lich dem Recht der Bundesrepublik Deutsch-
ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammen-          land. Das Übereinkommen der Vereinten Nati-
hang entstehenden gerichtlichen oder außer-         onen über Verträge über den internationalen
gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür   Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt
der Käufer dem Verkäufer.                           nicht.
                                                    (3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen
(8) Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware so-       Lieferbedingungen Regelungslücken enthal-
wie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder        ten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken dieje-
Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl          nigen rechtlich wirksamen Regelungen als
freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesi-       vereinbart, welche die Vertragspartner nach
cherten Forderungen um mehr als 10% über-           den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertra-
steigt. Die Auswahl der freizugebenen Sicher-       ges und dem Zweck dieser Allgemeinen Lie-
heiten obliegt räume.net einrichten.                ferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie
                                                    die Regelungslücke gekannt hätten.
(9) Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers – insbesondere Zah-
lungs-verzug – vom Vertrag zurück (Verwer-          Hinweis:
tungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware
herauszuverlangen.                                  Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass
                                                    der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhält-
                                                    nis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum
§ 11 Schlussbestimmungen                            Zwecke der Datenverarbeitung speichert und
                                                    sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkei-    die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B.
ten aus der Geschäftsbeziehung zwischen             Versicherungen) zu übermitteln.
dem Verkäufer und dem Auftraggeber ist nach
Wahl des Verkäufers Berlin oder der Sitz des
Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäu-

                                                                                                        10 / 10
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