Transportbeton Preisliste 2022 (gültig ab 01.03.2022) - Hoppe und Stolt GmbH
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Preisliste 2022 (gültig ab 01.03.2022) Transportbeton (Alle bisherigen Preislisten verlieren zu o.g. Zeitpunkt ihre Gültigkeit!) Betonwerk Karwitz Verkauf An der Bundesstraße Uelzener Straße 20 29481 Karwitz 29451 Dannenberg Tel.: 05861 / 2029 Tel.: 05861 / 8008-00 Fax: 05861 / 4990 Fax: 05861 / 8008-88 Mail: betonwerk@hoppe-und-stolt.de Mail: info@DAN-Baufachzentrum.de www.DAN-Baufachzentrum.de Amtsgericht Lüneburg HRB 208390 ● Geschäftsführung: Natascha Kothrade, Michael Kothrade
Merkblatt/Hinweise für Bestellungen Transportbeton + Betonpumpe Transportbeton (mind. 3 Werktage vorher): Betonpumpe (mindestens 5 Werktage vorher): - genaue Baustellenanschrift/-beschreibung => wie Transportbeton, zusätzlich jedoch: - besondere Informationen zur Baustellenzufahrt - standfester Untergrund für schwere LKW - Angabe Mastgröße (Reichhöhe/Reichweite) - vollständige Rechnungsanschrift - Hindernisse (z.B. Stromleitungen, Bäume, etc.) - Name des Bestellers - Einhaltung Sicherheitsabstand von der Baugrube - Telefon/Handy/Mail/Fax - waagerechter Aufstellungsort erforderlich - Lieferdatum & Uhrzeit - Bereitstellung Einweiser für Fahrmischer - Menge - bei Vermietung: wer liefert den Beton? - stündlicher Bedarf in m³ - Mindestbindemittelgehalt nach Absprache - Bauteil/Verwendungszweck - Reinigungs-/Ablagerungsmöglichkeit nach Ende - Festigkeitsklasse/-entwicklung - Erfordernis einer Ersatzpumpe - Expositionsklasse - Bedarf an Rohr-/Schlauchleitungen - Konsistenzbereich - Beistellung ausreichender Hilfskräfte bei Leitungen - Angabe des Größtkorns - Gestellung einer Vorläufermischung - benötigte Zusatzstoffe - Verwendung einer Abstützüberwachung - Zementart - besondere Eigenschaften - bei Kenntnis: Sorten-/Abruf-Nr. - verzögerte Entladung (Kran, Karre, Rohr...) - soll der Beton gepumpt werden? - Probewürfel/Wasserplatten - ÜK2-Baustelle? - Reinigungsmöglichkeit Fahrmischer - Gestellung Flaschenrüttler - Personal zum Einweisen - keine unplanmäßige Wasserzugabe Grundsätzlich unterliegen unsere Lieferungen und Leistungen unseren aktuell gültigen allgemeinen Geschäftsbedingen ("AGB's"), insbesondere unseren allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Transportbeton sowie unseren AGB für Vermietung von Betonfördergeräten. Eine Baustellenbesichtigung / Vorprüfung der Einsatzmöglichkeiten kann nach Absprache erfolgen. Die berechnete Pauschale wird im Auftragsfalle verrechnet.
Überwachungs- entwicklung Druckfestig- Festigkeits- keitsklasse Konsistenz Pumpfähig Größtkorn klasse in mm Eigenschaften Abruf-Nr. Expositionsklasse Listenpreis bzw. Verwendung 01001 36 C 8/10 X0 C0 8 L Nein 1 126,50 € 01002 36 C 8/10 X0 C0 16 L Nein 1 125,00 € 02001 36 C 12/15 X0 C0 8 L Nein 1 128,50 € 02012 36 C 12/15 X0 C0 16 L Nein 1 127,00 € unbewehrte 04001 36 C 20/25 X0 C0 8 L Nein 1 135,00 € Betonbauteile 04002 36 C 20/25 X0 C0 16 L Nein 1 133,50 € 05001 36 C 25/30 X0 C0 8 L Nein 1 136,50 € 020323 61 C 12/15 X0 F3 16 L Ja 1 129,00 € 020333 61 C 12/15 X0 F3 32 L Ja 1 126,50 € 031323 61 C 16/20 XC2 F3 16 L Ja 1 133,50 € 031333 61 C 16/20 XC2 F3 32 L Ja 1 131,00 € bewehrte 042313 61 C 20/25 XC3 F3 8 L Ja 1 138,50 € Innenbauteile 042323 61 C 20/25 XC3 F3 16 L Ja 1 137,00 € 042333 61 C 20/25 XC3 F3 32 L Ja 1 134,50 € 053313 61 C 25/30 XC4, XF1 F3 8 L Ja 1 140,50 € 053323 61 C 25/30 XC4, XF1 F3 16 L Ja 1 139,00 € bewehrte 053333 61 C 25/30 XC4, XF1 F3 32 L Ja 1 136,50 € Außenbauteile 063313 61 C 30/37 XC4, XF1 F3 8 L Ja 2 145,50 € 063323 61 C 30/37 XC4, XF1 F3 16 L Ja 2 144,00 € 063333 61 C 30/37 XC4, XF1 F3 32 L Ja 2 141,50 € 953313 61 C 25/30 XC4, XF1, XA1 F3 8 L Ja 2 142,50 € bewehrte 953323 61 C 25/30 XC4, XF1, XA1 F3 16 L Ja 2 141,00 € Außenbauteile mit 953333 61 C 25/30 XC4, XF1, XA1 F3 32 L Ja 2 138,50 € erhöhtem 963313 61 C 30/37 XC4, XF1, XA1 F3 8 L Ja 2 147,50 € Wassereindring- 963323 61 C 30/37 XC4, XF1, XA1 F3 16 L Ja 2 146,00 € widerstand (WU) 963333 61 C 30/37 XC4, XF1, XA1 F3 32 L Ja 2 143,50 € Abbildung(en) mit freundlicher Genehmigung v on Holc im AG
Überwachungs- entwicklung Druckfestig- Festigkeits- keitsklasse Konsistenz Pumpfähig Größtkorn klasse in mm Eigenschaften Abruf-Nr. Expositionsklasse Listenpreis bzw. Verwendung 165223 61 C 30/37 XS1, XD1, XM2 F2 16 M Ja 2 147,00 € 165233 61 C 30/37 XS1, XD1, XM2 F2 32 M Ja 2 144,50 € Industrieböden 153323 61 C 25/30 XC4, XF1, XA1 F3 16 M Ja 2 145,00 € 153333 61 C 25/30 XC4, XF1, XA1 F3 32 M Ja 2 142,50 € 054323 73 C 25/30 XC4, XD1, XS1, XF3, XM2 F2 16 M Ja 2 148,50 € Ländlicher 054333 73 C 25/30 XC4, XD1, XS1, XF3, XM2 F2 32 M Ja 2 146,00 € Wegebau (WU) 066324 73 C 30/37 XD2, XS2, XF4, XA2 F3 16 M Ja 2 150,50 € 066334 73 C 30/37 XD2, XS2, XF4, XA2 F3 32 M Ja 2 148,00 € starker chemischer 069224 73 C 30/37 XD3, XS3, XF4, XM2, XA3 F2 16 M Ja 2 154,00 € Angriff 069234 73 C 30/37 XD3, XS3, XF4, XM2, XA3 F2 32 M Ja 2 151,50 € 063312 51 C 30/37 XC4, XD2, XF3, XA2 F3 8 L Ja 2 149,50 € chemischer Angriff 063322 51 C 30/37 XC4, XD2, XF3, XA2 F3 16 L Ja 2 148,00 € HS-Zement 063332 51 C 30/37 XC4, XD2, XF3, XA2 F3 32 L Ja 2 145,50 € 078314 71 C 35/45 XC4, XD3, XS3, XA3 F3 8 M Ja 2 150,50 € chemischer Angriff 078324 71 C 35/45 XC4, XD3, XS3, XA3 F3 16 M Ja 2 149,00 € 078334 71 C 35/45 XC4, XD3, XS3, XA3 F3 32 M Ja 2 146,50 € 078312 51 C 35/45 XC4, XD3, XS3, XA3 F3 8 L Ja 2 152,50 € chemischer Angriff 078322 51 C 35/45 XC4, XD3, XS3, XA3 F3 16 L Ja 2 151,00 € HS-Zement 078332 51 C 35/45 XC4, XD3, XS3, XA3 F3 32 L Ja 2 148,50 € 36582281 C 30/37 XC4, XD2, XM1, XA2 F2>F3 16 L Ja 2 auf Anfrage 36583281 C 30/37 XC4, XD2, XM1, XA2 F2>F3 32 L Ja 2 auf Anfrage 36582371 C 30/37 XC4, XD1, XM1, XA1 F2>F3 16 M Ja 2 auf Anfrage 36583371 C 30/37 XC4, XD1, XM1, XA1 F2>F3 32 M Ja 2 auf Anfrage 36632373 C 30/37 XD2, XS2, XF4, XA2 F3 16 M Ja 2 auf Anfrage FD-Beton 36633373 C 30/37 XD2, XS2, XF4, XA2 F3 32 M Ja 2 auf Anfrage 37582374 C 35/45 XC4, XD2, XM1, XA2 F2>F3 16 M Ja 2 auf Anfrage 37583374 C 35/45 XC4, XD2, XM1, XA2 F2>F3 32 M Ja 2 auf Anfrage 37582334 C 35/45 XC4, XD2, XM1, XA2 F2>F3 16 M Ja 2 auf Anfrage 37583334 C 35/45 XC4, XD2, XM1, XA2 F2>F3 32 M Ja 2 auf Anfrage Weitere Betonsorten/Rezepturen sowie Beton nach Zusammensetzung auf Anfrage möglich! Abbildung(en) mit freundlicher Genehmigung von Holcim AG
Überwachungs- entwicklung Druckfestig- Festigkeits- keitsklasse Konsistenz Pumpfähig Größtkorn klasse in mm Eigenschaften Abruf-Nr. Expositionsklasse Listenpreis bzw. Verwendung 259223 73 C 25/30 XD3, XF4 (WU) F2 16 M Ja 2 157,00 € Kappenbeton n. 259233 73 C 25/30 XD3, XF4 (WU) F2 32 M Ja 2 154,50 € ZTV-Ing. 259263 73 C 25/30 XD3, XF4 (WU) F2 16 M Ja 2 159,50 € 259283 73 C 25/30 XD3, XF4 (WU) F2 32 M Ja 2 157,00 € Straßenbeton n. 869264 73 C 30/37 XD3, XF4, XA3, XM1 F2 16 M Ja 2 157,00 € ZTV-Ing. 869284 73 C 30/37 XD3, XF4, XA3, XM1 F2 32 M Ja 2 154,50 € 053523 61 C 25/30 XC4, XF1, XA1 F5 16 L Ja 2 150,50 € Bohrpfahlbeton 053533 61 C 25/30 XC4, XF1, XA1 F5 32 L Ja 2 148,00 € n. ZTV-Ing. 063523 61 C 30/37 XC4, XF1, XA1 F5 16 L Ja 2 153,50 € 063533 61 C 30/37 XC4, XF1, XA1 F5 32 L Ja 2 151,00 € 088814 71 C 45/55 XC4, XD3, XS3, XA3 F2>F3 8 M Ja 2 161,50 € chemischer Angriff 088824 71 C 45/55 XC4, XD3, XS3, XA3 F2>F3 16 M Ja 2 160,00 € 088834 71 C 45/55 XC4, XD3, XS3, XA3 F2>F3 32 M Ja 2 157,50 € Weitere Betonsorten/Rezepturen sowie Beton nach Zusammensetzung auf Anfrage möglich! Abbildung(en) mit freundlic her Genehmigung v on Holc im AG
Überwachungs- entwicklung Druckfestig- Festigkeits- keitsklasse Konsistenz Pumpfähig Größtkorn klasse in mm Eigenschaften Abruf-Nr. Expositionsklasse Listenpreis bzw. Verwendung Sonderbetone HGT (allgemein) 4101336 C 8/10˟ X0 C1 32 M Nein 1 119,50 € HGT (unter Asphalt) 4100336 C 8/10˟ X0 C0 32 M Nein 1 120,50 € HGT (unter Beton) 4200336 C 12/15˟ X0 C0 32 M Nein 1 124,50 € Dränbeton 4900336 C 8/10˟ X0 C0 32 M Nein 1 134,50 € Dränbeton 4900236 C 12/15˟ X0 C0 16 M Nein 1 137,00 € Dränbeton 4900136 C 16/20˟ X0 C0 8 M Nein 1 138,50 € Bankettbeton 3000260 C 12/15˟ X0 C0 16 M Nein 1 140,50 € Walzbeton 4201336 C 12/15 X0 C1 32 M Nein 1 127,50 € Dämmer (leicht) 000501LD C 8/10 X0 F5 2 M Ja 1 136,50 € Dämmer (schwer) 000501SD C 8/10 X0 F5 2 M Ja 1 130,50 € Schlämmbeton 06010EF C 30/37 XC4 F6 2 L Nein 2 161,50 € Boden-Bindem.-Gem. 1000160 C 8/10 X0 C1 2 L Nein 1 114,50 € 04010 36 C 20/25 X0 C1 2 M Nein 1 138,50 € Feinbeton 04011 36 C 20/25 X0 C1 8 M Nein 1 143,50 € 75332366 C 25/30 XC4, XF1, XA1 (L 1,2/0,9) F3 16 M Ja 2 200,00 € 75332367 C 25/30 XC4, XF1, XA1 (L 1,5/1,2) F3 16 M Ja 2 205,00 € Stahlfaserbeton nach 75332368 C 25/30 XC4, XF1, XA1 (L 1,5/1,5) F3 16 M Ja 2 210,00 € Leistungsklassen 75332369 C 25/30 XC4, XF1, XA1 (L 1,8/1,5) F3 16 M Ja 2 215,00 € 75332360 C 25/30 XC4, XF1, XA1 (L 2,1/1,8) F3 16 M Ja 2 220,00 € ( ˟Anmerkung: nur vergleichbare Druckfestigkeiten! ) Begleittext zur Lieferung von Transportbeton: 1.) Es gelten die Preise, Leistungen und Bedingungen der jeweils gültigen Preislisten für Transportbeton, Transport- beton Sonderberechnungen und Betonfördergeräte sowie die Ihnen bekannten, jeweils neuesten Fassungen unserer allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. 2.) In unseren Angeboten/Auftragsbestätigungen genannte Preise verstehen sich freibleibend, volle Fahrzeugladungen vorausgesetzt, jeweils von unserem Werk 29481 Karwitz frei für schwere LKW befahrbarer Baustelle angeliefert und innerhalb der festgelegten Maximalzeit entleert, bei Anlieferung im Kippfahrzeug in einem Zuge gekippt, sowie unter der unabdingbaren Voraussetzung, dass bei Förderung des Betons mittels Betonfördergeräten die Gerätegestellung ausschließlich durch bzw. über uns erfolgt. 3.) Alle in unseren Angeboten genannten Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungslegung gültigen Umsatzsteuer und gelten nur bei Erteilung des Gesamtauftrags gemäß dem jeweiligen Angebot. 4.) Alle Betonsorten werden mit Zementen unserer Wahl und ggf. Steinkohlenflugasche (SFA)-Füller hergestellt. Ein Wechsel der Zementsorte auf Veranlassung des Käufers bedingt ebenso die Berechnung eines Mehrpreises wie die Zugabe von Mehrzement. 5.) Ihr Einverständnis voraussetzend behalten wir uns vor, die für Sie ausgeführten Lieferungen und erbrachten Leistungen über Dritte unserer Wahl abzurechnen. Die im Angebot und in diesem Begleittext genannten Bedingungen gelten auch für diesen Fall unverändert. 6.) U.a. auf Grund der Temperaturabhängigkeit können wir aus technischen Gründen keine Gewährleistung für die Abbinde- und Verzögerungszeit sowie für die Farbgleichheit übernehmen. 7.) Veränderungen des angelieferten Betons sind unzulässig, hier insbesondere durch Wasserzugabe auf der Baustelle über die Rezepturmenge hinaus. Wird dieses dennoch gefordert, geschieht das auf Verantwortung des Abnehmers. 7.) Bei Auftragserteilung werden wir in Abstimmung mit Ihnen entsprechend der aktuellen Bewertung unserer Warenkredit- versicherung ein Warenkreditlimit festlegen. 8.) Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Weiterbelieferung/-leistung einzustellen, wenn das festgelegte Warenkreditlimit überschritten ist, durch eine Weiterbelieferung/-leistung wird oder uns konkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt werden. Insbesondere ist dies bei einer Über- schreitung des vereinbarten Zahlungsziels, Zahlungseinstellung, Rückstufung durch den Kreditversicherer, Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, Wechsel- oder Scheckprotest, u.ä. der Fall. Mit Eintritt eines der vorge- nannten, die Kreditwürdigkeit des Käufers negativ beeinflussenden Ereignisse werden alle Forderungen sofort fällig. Baufachzentrum Hoppe Stolt GmbH / 29451 Dannenberg - Uelzener Straße 20
Preisliste Transportbeton 2022 Alle Zulagen und Serviceleistungen werden zusätzlich zum Preis für Transportbeton berechnet. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet. Selbstabholer: Bei Abholungen ab Werk Karwitz gewähren wir ab 1 m³ eine Vergütung in Höhe von: 5,00 € je m³ Kleinstmengen: Bei Abholungen ab Werk Karwitz < 1 m³ erheben wir eine Aufwandspauschale von: 25,00 € je Stück Bei Lieferungen < 8,0 m³ (ausgenommen einmalige Restmengenlieferung) berechnen Mindermengen: 18,00 € je m³ wir für die auf 8,0 m³ fehlende Menge als Frachtausgleich: Mehrfache Rest- Grundlage unserer Kalkulation ist max. ein Fahrmischer mit max. 8,0 m³. 75,00 € je Stück mengenlieferung: Zulage für jeden weiteren benötigten Fahrmischer, pauschal: Lieferungen Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00 - 17.00 Uhr erfolgen zu den vereinbarten Einheitspreisen, ansonsten berechnen wir folgende Zuschläge: Zulage bei Lieferung Montag bis Freitag in der Zeit von 17.00 - 22.00 Uhr: 10,00 € je m³ Lieferzeiten: ( bei Mindestabnahme von 30 m³, geringere Mengen / Nachtlieferungen auf Anfrage ) Zulage bei Lieferung am Samstag in der Zeit von 07.00 - 12.00 Uhr: 10,00 € je m³ ( bei Mindestabnahme von 30 m³, geringere Mengen / ab 12.00 Uhr auf Anfrage ) Zulage für Lieferung außerhalb vorgen. Zeiten (weiteres Wochenende/Feiertage): auf Anfrage Die Entladezeit ab Ankunft Baustelle beträgt 5 Minuten je m³ Ladung. Entladezeit: 16,50 € je Stück Bei Überschreitung werden je weitere angefangene 10 Minuten / Fahrzeug berechnet: Zugabe Fließmittel FM (Erhöhung um jeweils eine Konsistenzklasse), pauschal: 5,00 € je m³ Zusatzmittel: Zugabe Verzögerer VZ bis zu 3 Stunden, pauschal: 6,00 € je m³ Zugabe Verzögerer VZ > 3 Stunden (bei Vorliegen der Erstprüfung gem. Richtlinie): auf Anfrage Rohrentladung: Zulage für Entladung per Schüttrohr, Pauschale je Fahrzeug: 30,00 € je Stück Reinigung: Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit für Fahrmischer, Pauschale je Fahrzeug: 25,00 € je Stück Restbeton: Entsorgung von Restbeton (Berechnung zusätzlich zum Transportbetonpreis) 75,00 € je m³ Stahlfasern: Zugabe von Standard-Stahlfasern im Werk, Menge je m³ auf Kundenwunsch auf Anfrage Beimischen: Zugabe von bauseits gestellten Fasern/Zusatzmitteln (im Werk oder auf der Baustelle) 2,50 € je m³ Aufpreis Bundesstraßenmaut/Brennstoffeemissionshandelsgesetz, pauschal je m³: Mautzulage/BEHG: 2,50 € je m³ (betrifft Beschaffung u. Auslieferung, wird bei gesetzlichen Änderungen angepasst!) Klimaschutzumlage: Pauschale je m³ (wird bei gesetzlichen Änderungen angepasst!) 3,00 € je m³ Winterzulage: Saisonbedingte Vorhaltepauschale, witterungsunabhängig vom 15.11. - 15.03.: 4,50 € je m³ Bei Nachttemperaturen ≤ 0°C bis - 3°C (gemessen um 06.00 Uhr am Werk) pauschal: 8,50 € je m³ Temperatur- Bei Nachttemperaturen unter - 3°C, sonst wie vor, pauschal nach Aufwand: auf Anfrage zulagen: Weitere Aufwendungen für Auslieferung gem. DIN EN 13670 / DIN 1045-3: auf Anfrage Flaschenrüttler: Pauschale für die leihweise Gestellung eines Flaschenrüttlers (Lichtstrom): 50,00 € Gesteinskörnung: Mehrpreis bei Einsatz alternativer Zuschläge (z.B. Splitt) auf Anfrage Zement: Mehrzement / Einsatz alternativer Zementsorten auf Anfrage Materialsubstitution: Auf Grund von Lieferengpässen bei z.B. Flugasche, Gesteinskörnungen etc. 5,00 € je m³ Berechnung nach tatsächlichem Aufwand, mindestens jedoch: Baustellenbesichtigung / Vorprüfung der Einsatzmöglichkeiten Beratung vor Ort: ###### je Stück (Pauschale, wird im Auftragsfalle verrechnet) Kosten für die Stornierung am disponierten Liefertag oder am Vortag nach 12:00 Uhr Abbestellungen: 35,00 € je m³ (pauschale Mindestberechnung unserer Aufwendungen pro abbestelltem m³) 3 Stück Probewürfel herstellen und Druckfestigkeitsprüfung, pauschal: ###### je Satz Betonprüfungen: 3 Stück Wasserplatten herstellen und Wasserundurchlässigkeitsprüfung, pauschal: 85,00 € je Satz Weitere Prüfungen zu besonderen Anforderungen (u.a.: Erstprüfungen, Labor vor Ort) auf Anfrage Weitere Betone nach Eigenschaften, die nicht in dieser Preisliste aufgeführt sind, können wir gerne liefern. Zudem stellen wir auf Wunsch Betone nach Zusammensetzung (Festlegung durch die Baustelle) her. Diese Betone erfragen Sie bitte rechtzeitig, da unter Umständen Erstprüfungen erforderlich sein könnten. Baufachzentrum Hoppe Stolt GmbH / 29451 Dannenberg - Uelzener Straße 20
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Transportbeton Stand: 01/2020 §1 Geltungsbereich/Allgemeines §4 Gefahrenübergang 1. Die folgenden Bedingungen gelten für unsere Verkäufe von Transportbeton 1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kauf- einschließlich Beratungen und Nebenleistungen ("Kaufsache"). sache geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem 2. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren die Ware verladen ist. Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbe- 2. Bei Zulieferung durch Fahrzeuge geht die vorgenannte Gefahr über, sobald das standteil, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben. Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, befindet sich die Anlieferstelle jedoch 3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses abseits einer öffentlichen Straße, so tritt der Gefahrenübergang ein, sobald das Fahr- Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. zeug die öffentliche Straße verlässt, um zu der vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 4. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen. Über Änderungen unser- §5 Mängelansprüche des Käufers er Bedingungen werden wir den Käufer in diesem Fall unverzüglich informieren. 1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen 5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor die- 2. Die Haftung für Mängel entfällt, wenn der Käufer, oder eine von ihm bevollmächtigte sen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag Person, die Kaufsache mit Zusätzen, Wasser oder mit anderen Baustoffen vermengt bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. bzw. verändert oder vermengen bzw. verändern lässt, es sei denn, der Käufer weist 6. Maße, Flächen-/Raum- und statische Berechnungen, spezifische Gewichtsangaben sowie nach, dass die Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat. Frachtangaben sind für uns unverbindlich. 3. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB 7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so steht geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachge- dies der Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht entgegen. kommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung ein Mangel, so ist uns dies unverzüg- lich schriftlich anzuzeigen. Unabhängig von der vorgenannten Untersuchungs- und §2 Angebot Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minder- 1. Unsere Angebote, denen unsere jeweils gültigen Betonsorten- und Lieferverzeichnisse lieferung) innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei für die sowie Preisliste zugrunde liegen, sind freibleibend und unverbindlich . Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Erfolgt die Rüge 2. Verträge aufgrund von Bestellungen gelten als zustande gekommen durch unsere fernmündlich oder in Textform, bedarf sie schriftlicher Bestätigung. Fahrer, Laboranten schriftliche Bestätigung, aber auch durch Versandanzeige, Warenversand oder Rech- und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rügen nicht befugt. nungserteilung. 4. Soweit ein Mangel am Transportbeton vorliegt, können wir zunächst wählen, ob wir 3. Für die richtige Auswahl der Sorte, der Menge und den jeweiligen Verwendungszweck Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Liefe- der Kaufsache ist allein der Käufer verantwortlich. rung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt. 5. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbesei- §3 Vertragsgegenstand/Lieferung/Abnahme tigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung "ab Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsa- Werk" vereinbart. nach einem anderen Ort als Erfüllungsort erbracht wurde. Stellt sich jedoch 2. Der von uns angebotene Beton/Baustoff wird aus genormten Zuschlagstoffen (E II ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unbedingt heraus, können wir oder E I) und Normenzementen hergestellt. Für die Eigenschaften des Betons ist die die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen. Norm DIN EN 206-1/DIN 1045-2 maßgebend. 6. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gele- 3. Garantien werden von uns nur bei einer besonderen Vereinbarung übernommen. Die genheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu prüfen. Im Falle der Bezugnahme auf mögliche DIN-Normen bzw. EN-Normen dient nur der Warenbe- Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach dem gesetzlichen schreibung und stellt keine Garantie dar. Vorschriften zurückzugeben. 4. Die Auslieferung erfolgt per Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. 7. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch erneuten Einbau oder die Erstattung der Aus- und Einbaukosten, wenn wir nicht zum entstehenden Kosten. Einbau verpflichtet waren. 5. Bei Lieferungen auf Abruf müssen diese mindestens 2 Werktage vor Lieferung 8. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom unter Angabe der Sorten- und Abrufnummer, Daten des Bestellers, der Anschrift der Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Entladestelle und der Entladeart sowie der voraussichtlichen Dauer der Entladung in 9. Erreicht der Beton nach der Verarbeitung nicht die vereinbarten Eigenschaften, so Textform mitgeteilt werden. leisten wir nur Gewähr, wenn der Käufer den ordnungsgemäßen Einbau und die ord- 6. Die Nichteinhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungszeiten berechtigt den Käufer nungsgemäße Nachbehandlung nachweist. nur zum Rücktritt, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung 10. Probewürfel/Prismen gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in gesetzt hat. Gegenwart einer von uns beauftragten Person vorschriftsmäßig hergestellt und 7. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsge- behandelt worden sind. mäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüll- 11. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von dem Sortenverzeichnis abweicht, ten Vertrages bleibt vorbehalten. beschränkt sich die Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. 8. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und §6 Haftung gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch inner- 1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadenersatz- halb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit , einschließlich Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, unverzüglich erstatten. beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die 9. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs- Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden- pflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich den begrenzt. etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche blei- 2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesent- ben vorbehalten. liche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den Bei von uns vorgenommenen Lieferungen an eine vereinbarte Stelle muss das Trans- vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. portfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt 3. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertre- einen ausreichend befestigten, für Lastwagen mit einem Gewicht von 40 t unbehindert tende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, Käufer für alle daraus entstehenden Schäden. Der Fahrer ist berechtigt, die Anliefe- typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. rung abzubrechen, wenn aus seiner Sicht keine unbehinderte Anfahrt möglich ist. In 4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Pro- die Kosten für eine Entsorgung des Beton, zu erstatten. dukthaftungsgesetz. 10. Der Käufer ist verpflichtet, mögliche für die Anfahrt erforderlichen Ausnahme- oder 5. Eine weitergehende Haftung als in diesen Bedingungen genannt ist - ohne Rücksicht Sondergenehmigungen auf eigene Kosten zu beschaffen. auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt 11. Das Entleeren der Fahrzeuge muss für Beton zügig (1 m³/5 min) und ohne Gefahr für insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, das Fahrzeug erfolgen. wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz 12. Die auf dem Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten uns gegenüber als zur von Sachschäden gem. § 823 BGB. Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, sowie unser 6. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder einge- Lieferverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung 13. Bei einer Abholung ab Werk hat der Käufer ein für den Transport der Kaufsache unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. geeignetes Fahrzeug einzusetzen. Für uns besteht keine Prüfpflicht, ob das maximale Ladegewicht der Fahrzeuge überschritten wird. Sofern wir bei der Wiegung eine Über- §7 Verjährung ladung feststellen, ist der Käufer berechtigt, die Kaufsache an uns anzugebenden 1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt Plätzen abzuladen. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung der Beladungsgrenzen ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung selbst verantwortlich. mit der Abnahme. 14. Bei verweigerter, verspäteter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns 2. Handelt es sich bei dem Transportbeton um eine Sache, die entsprechend ihrer der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu ent- üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen schädigen, es sei denn, die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die ordnungs- gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung. Unberührt bleiben auch gesetzliche gemäße Abnahme der Kaufsache und Bezahlung des Kaufpreises. Sonderregelungen für dringliche Herausgabeansprüche Dritter, bei Arglist von uns und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einem Verbraucher. Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Transportbeton Stand: 01/2020 §8 Höhere Gewalt § 10 Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Auf- 1. Sofern keine andere Regelung getroffen ist, gelten die Preise der am Tag der Lieferung träge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um geltenden Preisliste ab Werk zuzüglich der Mehrwertsteuer. Abgerechnet werden die die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Lie- auf dem Lieferschein ausgewiesenen Mengen, es sei denn, der Kunde weist eine ferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder davon abweichende Liefermenge nach. teilweise zurückzutreten. 2. Zuschläge für Lieferungen von Kleinmengen (Mengen, die die Ladekapazität der 2. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Transportfahrzeuge nicht voll ausschöpft, für nicht normal befahrbare Straßen und Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstö- Baustellen, für nicht sofortige Entladung bei Ankunft an der Anlieferstelle sowie für rungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen Lieferungen außerhalb unserer normalen Geschäftszeiten oder in der kalten Jahres- durch Verkehrsstörungen oder sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren Vorliefern zeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Eventuell erforderlich oder in fremde Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betrie- werdendes Kühlen der Baustoffe wird gesondert in Rechnung gestellt. bes abhängig ist. 3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach 3. Als Umstand, der die Ausführung übernommener Aufträge erschwert oder verzögert Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten, ins- gilt zudem die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir besondere aufgrund von Preisänderungen für Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht sowie ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Diesel- und Mautkosten und/oder Löhne. In diesem Fall sind wir verpflichtet, dem Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet Kunden die Veränderungen in den Preisfaktoren nachzuweisen. sind. 4. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. §9 Eigentumsvorbehalt 5. Auf Verlangen wird der Käufer uns eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung fälliger 1. Wir behalten uns das Eigentum am Transportbeton bis zum Eingang aller Zahlun- Rechnungsbeträge von seinem Bankkonto mittels Lastschriftverfahren erteilen. gen aus dem Liefervertrag vor. 6. Der Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es 2. Bei Verpfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüg- sei denn, dass der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt lich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungs- Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen reif ist. Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns ent- 7. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist aus- standenen Ausfall. geschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von 3. Der Käufer ist berechtigt, den Transportbeton im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-End- 8. Falls der Käufer mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug betrages einschließlich Mehrwertsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus der Wei- gerät, sind wir berechtigt, Verzugsschaden zu verlangen. Zudem können wir unsere terveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig Leistung zu verweigern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheits- davon, ob der Transportbeton ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. leistungen abhängig zu machen oder nach den gesetzlichen Bestimmungen Scha- Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermäch- denersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. tigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. 9. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käu- Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer fers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf Gegen- seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbartem Erlösen nachkommt, nicht in leistung gefährdet wird, z.B. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt, die verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegen. Ist dies jedoch der Fall, Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechte- Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu- rung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, können wir die uns obliegende gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Lieferung oder Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit 4. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar für sie geleistet ist. Dies gilt auch, wenn unser Kreditversicherer den Käufer aus dem vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Deckungsschutz ausschließt. Wertes von der Kaufsache (Faktura-Endbetrag inkl. Mehrwertsteuer). Erfolgt die Ver- 10. Reicht die Erfüllungsleistung des Käufers nicht aus, um unsere sämtlichen Forderun- mischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung - so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. 5. Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen § 11 Baustoffüberwachung ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Das mit der Baustoffeigenüberwachung betraute Personal unseres Unternehmens, Dritten erwachsen. die für uns zuständige Fremdüberwachung und die Bauaufsichtsbehörden sind 6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers berechtigt, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichern- Baustelle zu betreten und Proben aus dem von uns gelieferten Baustoff zu nehmen. den Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. § 12 Gerichtsstand/Erfüllungsort 1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dannenberg/Elbe. Baufachzentrum Hoppe Stolt GmbH / 29451 Dannenberg - Uelzener Straße 20
Mit separater Preisliste stellen wir auch unsere eigene Transportbeton-Förderpumpe: Reichhöhe: 37,30 m / Reichweite: 32,60 m Betonwerk Karwitz Verkauf An der Bundesstraße Uelzener Straße 20 29481 Karwitz 29451 Dannenberg Tel.: 05861 / 2029 Tel.: 05861 / 8008-00 Fax: 05861 / 4990 Fax: 05861 / 8008-88 Mail: betonwerk@hoppe-und-stolt.de Mail: info@DAN-Baufachzentrum.de www.DAN-Baufachzentrum.de Amtsgericht Lüneburg HRB 208390 ● Geschäftsführung: Natascha Kothrade, Michael Kothrade
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