Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den "Flexikonto Restschutz" - Fassung 01 / März 2021 - Ackermann
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Flexikonto Restschutz Informationsblatt zu Versicherungsprodukten UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft / Produkt: Flexikonto Restschutz Registriert im Fürstentum Liechtenstein unter der Nummer FL-0001.522.928-1 In diesem Informationsblatt sind nur die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Die vollständigen vor- vertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und in der Versicherungsbestätigung. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Restschuldversicherung Versicherte Risiken und Umfang des Versicherungsschutzes Was ist versichert? ■ Arbeitslosigkeit (bis zum 60. Geburtstag) aufgrund ■ Unfallbedingte Dauerinvalidität (ab 50 %) (nach dem 60. Geburtstag und bis zum 75. Geburtstag) aufgrund ✓unverschuldeter Arbeitslosigkeit, unter der Voraussetzung des Bezugs von Arbeitslosengeld ✓ geistiger oder körperlicher Dauerinvalidität Nach Ablauf der Karenzzeit Erstattung von monatlich 5 % im Ausmass von zumindest 50 % des aushaftenden Saldos des Kundenkontos für die Dauer Einmaliger Ausgleich des am Tag des Unfalls aushaftenden von bis zu 24 Monaten – höchstens 400 CHF monatlich. Saldos des Kundenkontos – höchstens 8.000 CHF. ■ Erwerbsunfähigkeit (bis zum 60. Geburtstag) ■ Pflegebedürftigkeit (bis zum 60. Geburtstag) aufgrund ✓ bei Bezug von Pflegegeld der ✓ einer Krankheit BESA-Stufe 10 oder darüber ✓ von Berufsunfähigkeit Einmaliger Ausgleich des am Tag, ab dem erstmalig Pflege- ✓ von Invalidität geld der BESA-Stufe 10 oder darüber zuerkannt wird, aus- Nach Ablauf der Karenzzeit Erstattung von monatlich 5 % haftenden Saldos des Kundenkontos – höchstens 8.000 CHF. des aushaftenden Saldos des Kundenkontos für die Dauer ■ Ableben (bis zum 75. Geburtstag) von bis zu 24 Monaten – höchstens 400 CHF monatlich. Einmaliger Ausgleich des am Tag des Ablebens aushaften- ■ Schwere Erkrankung (bis zum 75. Geburtstag) – den Saldos des Kundenkontos – höchstens 8.000 CHF. das ist ✓ Krebs ✓ Herzinfarkt ✓ Blindheit Der Versicherungsschutz gilt für die Versicherte Person und gegebenenfalls für eine Mitversicherte Person. Für ✓ Schlaganfall ✓ Taubheit die Mitversicherte Person endet der Versicherungsschutz Einmaliger Ausgleich des am Tag der Erstdiagnose aushaf- für alle Risiken sowohl mit ihrem 60. Geburtstag als auch tenden Saldos des Kundenkontos – höchstens 8.000 CHF. mit dem 60. Geburtstag der Versicherten Person. Was ist nicht versichert? (Auswahl) ■ Arbeitslosigkeit ■ Schwere Erkrankung ✖ bei Eintritt innerhalb der ersten drei Monate ✖ Stumme Infarkte, Angina Pectoris nach Versicherungsbeginn ✖ Vorstadien einer Krebserkrankung ✖ Krebs im Frühstadium ✖ durch erfolgte Eigenkündigung durch die Versicherte Person ■ Unfallbedingte Dauerinvalidität (ab 50 %) ✖ nach dem 60. Geburtstag ✖ bei Eintritt des Unfalls bis zum 60. Geburtstag ■ Pflegebedürftigkeit ■ Erwerbsunfähigkeit aufgrund ✖ bei Eintritt nach dem 60. Geburtstag ✖ der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Freizeitaktivität mit einem Luftfahrzeug ■ Ableben ✖ aufgrund von Selbsttötung innerhalb ✖ des absichtlichen Herbeiführens von Krankheiten der ersten 36 Monate nach Versicherungsbeginn oder der absichtlichen Selbstverletzung durch die Versicherte Person ■ Erwerbsunfähigkeit, Schwere Erkrankung, ✖ der vorsätzlichen Begehung eines Vergehens Pflegebedürftigkeit und Ableben aufgrund oder Verbrechens durch die Versicherte Person ✖ von bei Versicherungsbeginn bereits bekannten ✖ des Eintritts nach dem 60. Geburtstag Erkrankungen und Unfallfolgen innerhalb von 24 Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit) Flexikonto Restschutz 2
Gibt es Deckungsbeschränkungen? (Auswahl) ! Bei Eintritt oder Absehbarkeit des Eintritts des Schadens ! Bei Arbeitslosigkeit nach Ablauf eines befristeten Arbeits- bereits vor Beginn der Versicherung oder nach Ablauf eines Ausbildungsverhältnisses, nach absolviertem Militär- oder Schutzdienst oder Zivildienst ! Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens oder oder bei Krankenstand Herbeiführung des Schadens durch missbräuchlichen Nikotin-, Drogen- oder Alkoholkonsum durch die Ver- ! Bei Erwerbsunfähigkeit acht Wochen vor und acht Wochen sicherte Person oder die Mitversicherte Person nach der Geburt ! Durch Teilnahme an kriegerischen Ereignissen oder inneren Unruhen als Unruhestifter oder durch Teil- ! Bei einem Unfall ohne gültigen Führerausweis, bei der Teil- nahme im Ausland in Ausübung einer beruflichen oder nahme an einem Wintersport-Wettbewerb oder einem dienstlichen Tätigkeit offiziellen Training dafür, bei schwerem Nervenleiden oder einer Geisteskrankheit oder bei dauerhafter mindestens ! Bei Reisen ins Ausland trotz Reisewarnung 50%iger Erwerbsunfähigkeit ! Bei nuklearen, biologischen, chemischen oder durch ! Bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Ableben Terrorismus ausgelösten Katastrophen innerhalb von sechs Monaten nach einer Versicherungs- ! Bei Tätigkeit als Pilot oder Passagier von Luftfahrzeugen leistung aufgrund einer schweren Erkrankung in unmittel- barem Zusammenhang mit dieser Erkrankung oder einer ! Bei Teilnahme an Motor-, Flug- und Kampfsport-Wett- daraus resultierenden Folgeerkrankung kämpfen Wo bin ich versichert? ✓ Für Unfälle, die eine Dauerinvalidität (ab 50 %) zur Folge haben, gilt der Versicherungsschutz weltweit. ✓ Für alle anderen Risiken gilt der Versicherungsschutz nur in der Schweizerischen Eidgenossenschaft und im Fürstentum Liechtenstein. Welche Verpflichtungen habe ich? ✓ UNIQA muss via Ackermann vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsab- schluss und während der Vertragslaufzeit. ✓ Die Versicherungsbeiträge sind vollständig und fristgerecht an Ackermann zu bezahlen. ✓ Sie müssen einen Schadensfall so schnell als möglich an Ackermann melden, und an der Feststellung des Versicherungs- falls und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B. Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen). Wann und wie zahle ich? ✓ Der Versicherungsbeitrag beträgt monatlich 1,3 % inklusive Stempelabgaben des aushaftenden Saldos Ihres Kunden- kontos. Der genaue Beitrag wird jeden Monat von Ackermann mit der Kontoabrechnung bekannt gegeben und ist an Ackermann zu überweisen. Wer erhält die Versicherungsleistung? ✓ Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden an Ackermann als unwiderruflich Bezugsberechtigten zugunsten des Kundenkontos der Versicherten Person erbracht. Wann beginnt und endet die Deckung? ✓ Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung ausgewiesenen Datum unter der Voraus- setzung der vollständigen und rechtzeitigen Zahlung des ersten Versicherungsbeitrags und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Warte- und Karenzzeiten. ✓ Das Versicherungsverhältnis ist auf unbestimmte Dauer vereinbart und endet mit der Schliessung des Ackermann Kundenkontos. Der Versicherungsschutz kann in bestimmten Fällen vorzeitig enden, z.B. mit Ihrem Ableben. Wie kann ich das Versicherungsverhältnis kündigen? ✓ Die Versicherte Person kann jederzeit unter Wahrung einer Frist von einem Monat schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, den Austritt aus dem Kollektivversicherungsvertrag auf das Ende eines Ver- sicherungsmonats erklären. Flexikonto Restschutz 3
Personendaten Der Versicherer und von ihm beauftragte Dritte verarbeiten Empfänger von Personendaten sind Versicherungsvermittler, Daten von Versicherten Personen und Mitversicherten Per- Mit- und Rückversicherer, vom Versicherer mit der Bestands- sonen ausschliesslich zum Zweck der Bestandsverwaltung, verwaltung und der Schadensabwicklung beauftragte Dritte, zur Leistungsbearbeitung, für das Rechnungswesen, die Sozialversicherungen, Ärzte, Gesundheitseinrichtungen, Sach- interne Revision und das Risikomanagement. Verarbeitet verständige, Gutachter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Audi- werden allgemeine Personendaten, Versicherungsdaten, toren, Inkassoinstitute, Rechtsanwälte, Gerichte und Behör- Kennnummern, Kontosalden, im Schadensfall bedarfswei- den sowie der Versicherungsnehmer. se auch Sozialversicherungs-, Einkommens- und Gesund- Aufbewahrt werden die Daten sowohl physisch als auch elek- heitsdaten in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, im tronisch so lange, als es für die in diesem Informationsblatt Fürstentum Liechtenstein und in der Europäischen Union. genannten Zwecke erforderlich oder gesetzlich bestimmt ist. Flexikonto Restschutz 4
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den «Flexikonto Restschutz» Fassung 01 / März 2021 Diese Versicherung beruht auf einem Kollektivversicherungsvertrag* zwischen Ackermann Vertriebs AG (nachfolgend «Versicherungsnehmer*» oder «Ackermann») und UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft (nachfolgend «Versicherer» oder «UNIQA»). Wenn Sie als volljährige natürliche Person bei Ackermann ein Konto mit Ratenzahlungsver einbarung haben, können Sie dem Kollektivversicherungsvertrag* beitreten. M it «natürlichen Personen» sind Menschen gemeint, im Gegensatz zur «juristischen Person». Eine «juristische Person» ist beispielsweise eine GmbH oder ein Verein. «Natürliche Personen» haben im Rahmen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Versicherungsschutz. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist eine weitere zusätzliche Person (der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehepartner, Partner einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgefährte des Kontoinhabers, der bei Ackermann ein Kundenkonto mit Ratenzahlung eröffnet hat) automatisch mitversichert. Vertragsgrundlagen: Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Ihnen (nachfolgend Versicherte Person) und Ackermann als Kreditgeber und Versicherungsnehmer* Beitrittserklärung zum fakultativen «Flexikonto Restschutz» als Teil der Ratenzahlungsvereinbarung Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) von UNIQA für den «Flexikonto Restschutz» von Ackermann Subsidiär die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) Wir haben einige Fachbegriffe mit Sternchen (*) versehen. Diese erläutern wir im Glossar auf der letzten Seite dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Flexikonto Restschutz 5
Der Versicherer / UNIQA: UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft Austrasse 46, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein Rechtsform: Aktiengesellschaft Sitz: Vaduz, Fürstentum Liechtenstein Registernummer: FL-0001.522.928-1 Der Versicherungsnehmer* / Ackermann Ackermann Vertriebs AG Industriestrasse 19, 8112 Otelfingen, Schweizerische Eidgenossenschaft Sitz: Otelfingen, Schweizerische Eidgenossenschaft Rechtsform: Aktiengesellschaft UID-Nummer: CHE-115.455.663 HR Die Versicherte Person / Sie: Jeder Kontoinhaber, der bei Ackermann ein Kundenkonto mit Ratenzahlung eröffnet hat und dem Kollektivversicherungsvertrag* beigetreten ist. Die Mitversicherte Person: Der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehepartner, Partner einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgefährte des Kontoinhabers, der bei Ackermann ein Kundenkonto mit Ratenzahlung eröffnet hat. Der Anspruchsberechtigte / Bezugsberechtigte*: Anspruchsberechtigt für den Empfang der Leistung ist Ackermann. Ackermann wird sämtliche Leistungen, welche sie vom Versicherer erhält, Ihrem Kundenkonto gutschreiben. Versicherungsvertrag: Kollektivversicherungsvertrag* abgeschlossen zwischen UNIQA und Ackermann zur Absicherung der Restschuld (Restschuldversicherung) aus Teilzahlungskäufen der Versicherten Person gegenüber Ackermann. Bei Eintritt eines Schadensfalles kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich da s Ec hte leb en per E-Mail: service@ackermann.ch oder per Telefon: +41 848 85 85 11. en leb hte s Ec da en leb hte s Ec da en leb hte s Ec da en leb hte s Ec da Flexikonto Restschutz 6
--------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------- §1 Was ist versichert? §3 Wie hoch ist die Prämie und --------------------------------------------------------------------------- wie erfolgt die Prämienzahlung? Mit dem «Flexikonto Restschutz» sichern Sie Ihre --------------------------------------------------------------------------- Ratenzahlungen an Ackermann unter den nachfol- Die Versicherungsprämie beträgt 1,3 % (Versiche- genden Bedingungen ab. Diese Versicherung deckt rungsprämiensatz) des aushaftenden Saldos Ihres Ihre Raten, wenn Sie infolge von Arbeitslosigkeit Kundenkontos und wird monatlich von Ackermann oder Erwerbsunfähigkeit keine Zahlungen mehr an uns überwiesen. Ackermann darf Ihnen keine leisten können. Gleiches gilt, wenn Sie schwer er- weiteren Kosten oder Auslagen ausser den berech- kranken, ausschliesslich infolge eines Unfalls von neten Prämienbeträgen inklusive Stempelkosten Dauerinvalidität («unfallbedingt dauerinvalid» – überwälzen. Weist Ihr Kundenkonto keinen aus- ab 50 %) betroffen sind oder pflegebedürftig werden. haftenden Saldo aus, fällt keine Versicherungs- Sie sind auch versichert, wenn Sie ableben. prämie an. Schuldner der Versicherungsprämie Der «Flexikonto Restschutz» ist eine Schadensver- ist Ackermann. Um Ihren persönlichen Versiche- sicherung. Versichert sind automatisch sämtliche rungsschutz zu erhalten, bezahlen Sie den verein- gegenwärtigen und künftigen Ratenforderungen, barten monatlichen Betrag direkt an Ackermann. solange der «Flexikonto Restschutz» nicht durch Sie UNIQA behält sich das Recht vor, den Versiche- oder den Versicherer gekündigt oder das Ackermann rungsprämiensatz regelmässig zu überprüfen und Kundenkonto nicht geschlossen wird. anzupassen. In einem solchen Fall werden Sie spä- --------------------------------------------------------------------------- testens 60 Tage vor der Anwendung eines anderen Durchschnittsprämiensatzes darüber informiert. §2 Wer ist versichert? --------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------- Versichert sind Sie, wenn Sie §4 Wer ist bezugsberechtigt*? a) ein Konto mit einer Vereinbarung über Raten- --------------------------------------------------------------------------- zahlungen bei Ackermann haben und Mit Beginn des Versicherungsschutzes (mit Berück- b) dem Kollektivversicherungsvertrag* beigetreten sichtigung der unter § 7 erwähnten Wartezeiten* sind. und unter §§ 13.1 und 13.2 erwähnten Karenz- zeiten*) ist Ackermann gegenüber UNIQA für alle Sowohl Sie selbst als auch der in häuslicher Gemein- fälligen Versicherungsleistungen unwiderruflich be- schaft lebende Ehepartner, Partner einer einge- zugsberechtigt. Ackermann hat die Leistung(en) Ih- tragenen Partnerschaft oder Lebensgefährte des rem Kundenkonto gutzuschreiben. Der aushaften- Kontoinhabers («Mitversicherte Person») sind ab de Saldo Ihres Kundenkontos gilt damit im Umfang der Volljährigkeit (18. Geburtstag) bis zum 60. Ge- der Leistungen von UNIQA an Ackermann als getilgt. burtstag gegen folgende Risiken versichert: Arbeitslosigkeit --------------------------------------------------------------------------- Erwerbsunfähigkeit §5 Wann beginnt und endet Schwere Erkrankung Ihr Versicherungsschutz? Pflegebedürftigkeit Ableben --------------------------------------------------------------------------- Ihr Versicherungsschutz beginnt mit der schriftlichen Sie selbst (aber nicht die Mitversicherte Person) Zusage von Ackermann mit dem darin genannten sind noch nach Ihrem 60. Geburtstag bis zu Ihrem Datum nach den entsprechenden Wartezeiten* ge- 75. Geburtstag gegen folgende Risiken versichert: mäss § 7 und Karenzzeiten* gemäss §§ 13.1 und 13.2. Schwere Erkrankung Unfallbedingte Dauerinvalidität (ab 50 %) 5.1. Für Sie endet der Versicherungsschutz, wenn Ableben a) Sie mit Ihren Zahlungen im Verzug sind und der Wenn Sie bereits 65 Jahre alt sind, ist ein Beitritt schriftlichen Zahlungsaufforderung von Ackermann zum Kollektivversicherungsvertrag nicht möglich unter Androhung der Säumnisfolgen nicht nach- und wir können Sie aus rechtlichen Gründen leider kommen, die ausständige Prämie binnen der nicht versichern. geforderten Mahnfrist von 14 Tagen zu leisten. Flexikonto Restschutz 7
Ihr Schutz endet dann rückwirkend zu dem Zeit- --------------------------------------------------------------------------- punkt, an dem Sie Ihre Rate (Versicherungsbei- §7 Welche Wartezeiten* gelten für trag) zum letzten Mal bezahlt haben. den Versicherungsschutz? b) Ihr Kundenkonto bei Ackermann gekündigt wird, --------------------------------------------------------------------------- aus welchem Grund auch immer. 7.1. Für die Risiken «Erwerbsunfähigkeit», «Schwere Erkrankung», «Pflegebedürftigkeit» und «Ableben» 5.2. Für Sie endet ausserdem der Versicherungs- gilt unter Vorbehalt von § 14.2 folgende Wartezeit*: schutz Sie haben keinen Versicherungsschutz für Ihnen a) für die Risiken «Arbeitslosigkeit» und «Erwerbs- bereits bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, unfähigkeit» mit Erhalt des Bescheides, in dem wegen derer Sie in den vergangenen zwölf Monaten Ihnen die Alterspension zuerkannt wird. vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich bera- b) für das Risiko «Pflegebedürftigkeit» mit der ein- ten oder behandelt wurden, und wenn der Versi- maligen Inanspruchnahme der Versicherungs- cherungsfall* innerhalb der ersten 24 Monate nach leistung*. Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit c) für die Risiken «Arbeitslosigkeit», «Erwerbsun- diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in unmittel- fähigkeit» und «Pflegebedürftigkeit» mit Ihrem barem oder mittelbarem Zusammenhang steht. 60. Geburtstag. d) für die Risiken «Schwere Erkrankung», «Unfall- 7.2. Für das Risiko «Arbeitslosigkeit» gilt: bedingte Dauerinvalidität (ab 50 %)» und «Ab- Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn die leben» mit Ihrem 75. Geburtstag. Arbeitslosigkeit a) innerhalb von drei Monaten nach Beginn der 5.3. Für die Mitversicherte Person endet der Versi- Versicherung eintritt oder cherungsschutz b) vor Beginn der Versicherung bereits bestand. a) für die Risiken «Arbeitslosigkeit» und «Erwerbs- unfähigkeit» mit Erhalt des Bescheides, in dem 7.3. Für das Risiko «Unfallbedingte Dauerinvali- der Mitversicherten Person die Alterspension zu- dität (ab 50 %)» gibt es keine Wartezeit*. erkannt wird. b) für das Risiko «Pflegebedürftigkeit» mit der ein- maligen Inanspruchnahme der Versicherungs- 7.4. Die Wartezeiten* gemäss §§ 7.1, 7.2 und 7.3 leistung* durch die Mitversicherte Person. gelten auch für die Mitversicherte Person. c) für alle versicherbaren Risiken mit dem 60. Ge- --------------------------------------------------------------------------- burtstag der Mitversicherten Person. d) für alle versicherbaren Risiken mit dem 60. Ge- §8 Welche besonderen Voraus- burtstag der Versicherten Person. setzungen müssen Sie für die Ihre Rücktritts- und Kündigungsrechte sind in §§ 19 Risiken «Arbeitslosigkeit», und 20 geregelt. «Erwerbsunfähigkeit» und «Schwere Erkrankung» erfüllen, um Versicherungsleistungen* DENK dein Leben NEU zu erhalten? --------------------------------------------------------------------------- 8.1. Für das Risiko «Arbeitslosigkeit» gilt: --------------------------------------------------------------------------- UNIQA leistet, wenn Sie arbeitslos werden und die § 6 Wo gilt der weiteren Voraussetzungen gemäss § 13 erfüllt sind. Versicherungsschutz? Ausserdem müssen Sie vor Beginn der ersten Ar- --------------------------------------------------------------------------- beitslosigkeit oder vor Beginn des Versicherungs- 6.1. Für Unfälle, die eine Dauerinvalidität (ab 50 %) schutzes folgende Voraussetzungen erfüllen: zur Folge haben, gilt der Versicherungsschutz weltweit. a) Sie müssen mindestens zwölf Monate ununter- brochen im Rahmen eines zeitlich unbegrenz- 6.2. Für alle anderen Risiken gilt der Versicherungs- ten Arbeitsvertrags mindestens 20 Stunden pro schutz nur in der Schweizerischen Eidgenossen- Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt schaft und im Fürstentum Liechtenstein. gewesen sein. Flexikonto Restschutz 8
b) Sie müssen während Ihrer Arbeitslosigkeit Ar- Versicherungsbedingungen diagnostiziert wird beitslosenentschädigung (ALE) erhalten und aktiv und diese nicht innerhalb von 30 Tagen zum Ab- Arbeit suchen. leben der Versicherten Personen führt und die wei- c) Sie dürfen während Ihrer Arbeitslosigkeit nicht teren Voraussetzungen gemäss § 13 erfüllt sind. gegen Entgelt tätig sein. 8.4. Besondere Voraussetzungen Sie müssen während der Dauer des Versiche- Die besonderen Voraussetzungen gemäss §§ 8.1, rungsschutzes unverschuldet arbeitslos werden. 8.2 und 8.3 gelten auch für die Mitversicherte Person. Als unverschuldete Arbeitslosigkeit im Sinne dieser Bedingungen gilt: --------------------------------------------------------------------------- d) Eine Kündigung durch den Arbeitgeber (beach- ten Sie die Ausschlüsse nach § 14.2) §9 Wann liegt e) Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsver- Pflegebedürftigkeit vor? hältnisses auf Initiative des Arbeitgebers --------------------------------------------------------------------------- f) Eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Sie Pflegegeld durch den Arbeitnehmer aus wichtigen Grün- der BESA-Stufe 10 (Stand: Juli 2020) oder darüber den oder wegen Lohngefährdung gemäss Verordnung des Eidgenössischen Depar- g) Eine Schliessung des Unternehmens durch den tements des Innern (EDI) über Leistungen in der Insolvenzverwalter bei einem Konkurs obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Kran- kenpflege-Leistungsverordnung, KLV) zuerkannt Eine aktive Arbeitssuche liegt in folgenden Fällen bekommen haben. nicht vor – und daher ist die Leistung ausgeschlos- Gleiches gilt für die Mitversicherte Person. sen –, wenn Sie h) an einer Aus- und/oder Weiterbildung, die vor- --------------------------------------------------------------------------- aussichtlich länger als drei Monate dauert, teil- nehmen oder § 10 Was ist ein Unfall? i) an das zuständige Amt einen Antrag auf Alters- und --------------------------------------------------------------------------- Hinterlassenenversicherung (AHV) gestellt haben. 10.1. Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von aussen auf Ihren Körper einwirkendes Ereignis 8.2. Für das Risiko «Erwerbsunfähigkeit» gilt: unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. UNIQA leistet, wenn Sie erwerbsunfähig werden und die weiteren Voraussetzungen gemäss § 13 10.2. Als Unfall gelten auch Verrenkungen von erfüllt sind. Gliedmassen sowie Zerrungen und Zerreissungen Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln, die a) Sie mindestens 30 Tage lang krank sind und da- sich an Gliedmassen und an der Wirbelsäule befin- für eine Bestätigung des jeweiligen Krankenver- den, sowie Meniskusverletzungen. sicherungsträgers über die Erwerbsunfähigkeit 10.3. Krankheiten gelten nicht als Unfälle, über- vorliegt oder tragbare Krankheiten auch nicht als Unfallfolgen. b) Sie wegen dieser Krankheit einen Antrag auf Er- Als Ausnahme gelten jedoch die durch Zecken- werbsunfähigkeits- oder Invaliditätsrente beim biss übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis zuständigen Versicherungsunternehmen bzw. (FSME), die Lyme-Borreliose sowie Wundstarr- bei der Ausgleichskasse gestellt haben mit ei- krampf und Tollwut. nem positiven Bescheid dafür oder c) Sie sich aufgrund eines Bescheides des jeweili- 10.4. Der Versicherungsschutz gilt auch für Unfäl- gen Versicherungsunternehmens oder der Aus- le, die Sie als Fluggast in motorisierten Luftfahr- gleichskasse einer medizinischen und/oder zeugen erleiden, sofern nicht ein Ausschlussgrund beruflichen Rehabilitation unterziehen oder gemäss § 14.2 gegeben ist. d) Sie eine Erwerbsunfähigkeits- oder Invaliditäts- rente beziehen. 8.3. Für das Risiko «Schwere Erkrankung» gilt: UNIQA leistet, wenn bei Ihnen eine schwere Erkrankung im Sinne des § 12 dieser Allgemeinen Denk Flexikonto Restschutz 9
--------------------------------------------------------------------------- 11.3. Für andere Körperteile und Sinnesorgane § 11 Was ist eine unfallbedingte wird der Invaliditätsgrad danach bemessen, inwie- Dauerinvalidität (ab 50 %) und weit die normale körperliche oder geistige Funk- wie wird der Invaliditätsgrad tionsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei gemessen? sind ausschliesslich medizinische Gesichtspunkte --------------------------------------------------------------------------- zu berücksichtigen. Waren betroffene Körperteile 11.1. Eine unfallbedingte Dauerinvalidität (ab oder Sinnesorgane oder ihre Funktionen bereits vor 50 %) liegt vor, wenn Sie aufgrund eines Unfalls un- dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invali- freiwillig auf Dauer zumindest 50 % in Ihrer körper- ditätsgrad um diese Vorinvalidität gemindert. lichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträch- tigt sind. Sie müssen uns den Invaliditätsgrad durch 11.4. Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchti- ein ärztliches Attest (Gutachten) oder einen gericht- gung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen lich beeideten Sachverständigen nachweisen, wobei Prozentsatzes. die in § 11.2 angeführten Invaliditätsgrade gelten. 11.5. Ist die Funktion mehrerer Körperteile oder 11.2. Die Feststellung des Invaliditätsgrades wird Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt, wer- wie folgt ermittelt: den die ermittelten Invaliditätsgrade zusammen- Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähig- gerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch nicht keit der nachstehend genannten Körperteile und Sin- berücksichtigt. nesorgane gelten ausschliesslich die folgenden Invali- ditätsgrade zur Bestimmung des Leistungsanspruchs: 11.6. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Folgen der durch Zeckenbiss übertragenen Früh- Völliger Verlust oder völlige Funktionsunfähigkeit: sommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Borre- eines Armes --------------------------------------- 70 % liose, wenn die Erkrankung serologisch festgestellt eines Daumens ---------------------------------- 20 % wurde und frühestens 15 Tage nach Beginn bzw. eines Zeigefingers oder Mittelfingers ---- 10 % spätestens 15 Tage nach Ende der Versicherung eines anderen Fingers ------------------------- 5 % zum Ausbruch kommt. Als Krankheitsbeginn (Zeit- eines Beines --------------------------------------- 70 % punkt des Versicherungsfalls*) gilt der Tag, an dem eines Fusses --------------------------------------- 50 % erstmals ein Arzt aufgrund der diagnostizierten einer grossen Zehe ------------------------------ 5 % Krankheit konsultiert wurde. Eine Leistung wird einer anderen Zehe ----------------------------- 2 % von UNIQA nur für dauernde Invalidität (ab 50 %) der Sehkraft beider Augen ------------------100 % erbracht. der Sehkraft eines Auges --------------------- 35 % der Sehkraft eines Auges, sofern 11.7. Für die Bestimmung einer Invalidität gelten jedoch die Sehkraft des anderen Auges folgende medizinische Regelungen: vor dem Eintritt des Versicherungsfalls Bei einer Vorinvalidität: bereits verloren war ---------------------------- 65 % UNIQA zieht diese Vorinvalidität nur dann vom des Gehörs beider Ohren -------------------- 60 % Invaliditätsgrad ab, wenn der Unfall eine körper- des Gehörs eines Ohres ---------------------- 15 % liche oder geistige Funktion betrifft, die schon des Gehörs eines Ohres, davor betroffen war. Zusätzliche Informationen wenn das Gehör des anderen Ohres vor dem Eintritt des Versicherungsfalls zur Vorinvalidität finden Sie in §§ 11.2 bis 11.5. Bei einer gesundheitlichen Schädigung infolge bereits verloren war --------------------------- 45 % des Geruchssinnes ----------------------------- 10 % einer akuten Mangeldurchblutung des Herz- des Geschmackssinnes ----------------------- 5 % muskels (z.B. Herzinfarkt) leistet UNIQA nur, der Milz ------------------------------------------- 10 % wenn ein direkter Zusammenhang mit einer der Stimme --------------------------------------- 30 % unmittelbaren Verletzung der Koronararterie einer Niere ---------------------------------------- 20 % besteht und diese Verletzung durch eine direk- beider Nieren oder einer Niere, te mechanische Einwirkung von aussen auf den wenn die Funktion der zweiten Niere Brustkorb verursacht wurde. Unfälle durch einen vor dem Eintritt des Versicherungsfalls Herzinfarkt oder einen Schlaganfall sind eben- bereits verloren war ---------------------------- 50 % falls versichert. Flexikonto Restschutz 10
Bei einer körperlich bedingten Störung des Ner- Nicht versichert sind: vensystems leistet UNIQA nur, wenn diese Störung a) Präkanzerosen (Vorstadien einer Krebserkran- auf einer organischen Schädigung durch einen kung) Unfall beruht. Bei seelischen Störungen wie Neu- b) Carcinoma in situ (Krebs im Frühstadium) rosen oder Psychoneurosen leistet UNIQA nicht. c) Zervikale Dysplasien (Vorstadien des Gebärmut- Bei einem Bandscheibenvorfall: UNIQA leistet terhalskrebses) CIN 1, CIN 2 und CIN 3 nur, wenn dieser durch eine direkte mechani- d) Alle Hautkrebserkrankungen (maligne [bösarti- sche Einwirkung auf die Wirbelsäule entstanden ge] Melanome mit einer Tumordicke von mehr ist. Es darf sich nicht um eine Verschlimmerung als 1,5 mm nach Breslow sind jedoch versichert) einer bereits bestehenden Erkrankung handeln. e) Frühe Stadien des Prostatakarzinoms mit einem Bei einem Bauch- oder Unterleibsbruch leistet Gleason-Grad von 6 und weniger oder einem UNIQA nur, wenn der Bruch durch eine externe Stadium T1N0M0 und T2N0M0 mechanische Einwirkung verursacht wurde und f) Papilläres Mikrokarzinom der Schilddrüse und keine Vorerkrankung bestand. der Blase g) Chronische lymphatische Leukämie (CLL) mit --------------------------------------------------------------------------- einem Rai-Stadium unter 1 § 12 Was ist eine h) Alle malignen (bösartigen) Tumore bei gleich- schwere Erkrankung? zeitigem Vorliegen einer HIV-Infektion --------------------------------------------------------------------------- i) Rezidive (Neuauftreten des Krebses) und Metas- Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschliess- tasen (Tochtergeschwülste) eines vor Anmeldung lich auf die nachfolgend angeführten schweren bestandenen Krebsleidens sowie das Auftreten Erkrankungen. Weitere schwere Erkrankungen wer- eines Zweitkrebses, z.B. in einem anderen Organ den vom Versicherungsschutz nicht umfasst. 12.4. Blindheit 12.1. Herzinfarkt Blindheit liegt vor bei einem vollständigen, dau- Versichert ist ein Herzinfarkt als das erste akute Auf- erhaften und nicht mehr behebbaren Verlust des treten eines Herzinfarktes, d.h. das Absterben eines Sehvermögens beider Augen, der nicht durch me- Teils des Herzmuskels infolge unzureichender Blut- dizinische oder optische Massnahmen verbessert zufuhr zum Herzmuskel (Myokard). werden kann. Sofern die Blindheit durch einen Nicht versichert sind: stumme Infarkte (Mikroin- Unfall verursacht wurde, gilt § 11. farkte) sowie Angina Pectoris. 12.5. Taubheit 12.2. Schlaganfall Taubheit liegt vor bei einem vollständigen, dauer- Versichert ist ein Schlaganfall als eine Schädigung haften und nicht mehr behebbaren Verlust des ge- des Gehirns durch einen infolge einer Gehirnblu- samten Hörvermögens auf beiden Ohren, der nicht tung, Thrombose oder Embolie erlittenen Hirn- durch medizinische oder technische Massnahmen infarkt mit dauerhaften neurologischen Folgeer- verbessert werden kann. Sofern die Taubheit durch scheinungen. einen Unfall verursacht wurde, gilt § 11. Nicht versichert sind: transitorisch ischämische At- tacken (TIA), reversible (sich zurückbildende) neu- --------------------------------------------------------------------------- rologische Defizite und äussere Verletzungen. § 13 In welchen Fällen erhalten 12.3. Krebs Sie Versicherungsleistungen*? Versichert ist Krebs als ein bösartiger Tumor, der --------------------------------------------------------------------------- charakterisiert ist durch eigenständiges, unkontrol- Für alle folgenden Punkte gilt, dass Sie oder die liertes Wachstum, infiltrative Wachstumstenden- Mitversicherte Person Leistungen nur während der zen (in Gewebe eindringendes Tumorwachstum) Dauer des Versicherungsschutzes erhalten, wenn und Metastasierungstendenzen. Versichert sind a) die Wartezeit* abgelaufen ist (siehe § 7), insbesondere maligne Tumorformen des Blutes, b) die Karenzzeit* abgelaufen ist (siehe §§ 13.1 der blutbildenden Organe und des Lymphsystems und 13.2), einschliesslich Leukämien, Lymphomen und Mor- c) die Voraussetzungen für Versicherungsleistun- bus Hodgkin. gen* erfüllt sind (siehe §§ 8 – 12) und Flexikonto Restschutz 11
d) weder ein Ausschlussgrund (siehe § 14) noch Diese Summe wird monatlich Ihrem Kundenkonto eine Verletzung Ihrer Pflichten (Obliegenheits- gutgeschrieben (max. 24 Monate). verletzung – siehe § 15) vorliegt. Bei unverschul- Die laufende monatliche Versicherungsleistung* deter Obliegenheitsverletzung tritt kein Rechts- endet, sobald Ihre Ratenzahlungsverpflichtung bei nachteil für die Versicherte Person ein. Ackermann vollständig zurückgezahlt wurde. --------------------------------- Keine Ersatzleistungen werden für aushaftende Rech- c) Auch wenn Sie wiederholt arbeitslos werden, sind nungsbeträge bei Warenkauf auf Rechnung gewährt. Sie versichert. Sie müssen aber vor Beginn der er- Sämtliche Versicherungsleistungen* werden von neuten Arbeitslosigkeit länger als sechs Monate UNIQA mit schuldbefreiender Wirkung Ackermann ununterbrochen mindestens 18 Stunden pro Wo- gegenüber zur Anweisung gebracht. che sozialversicherungspflichtig beschäftigt ge- wesen sein. Die Karenzzeit* kommt nach Ablauf dieser Zeitperiode wiederum zur Anwendung. d) UNIQA leistet monatlich bis zu 400 CHF. Gleiches gilt für die Mitversicherte Person. 13.2. Bei Erwerbsunfähigkeit a) UNIQA erbringt eine Leistung frühestens zum ersten Mal, nachdem Sie mindestens zwei Monate ohne Unterbrechung erwerbsunfähig waren (= Karenzzeit*). Leistungen, die während der Karenzzeit* entstehen, sind nicht vom Ver- sicherungsschutz umfasst. b) Während Ihrer Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie monatlich folgende Leistung: 5 % des Saldos, der am Tag des Eintritts des Versicherungsfalls* auf Ihrem Kundenkonto bei Ackermann aushaf- 13.1. Bei Arbeitslosigkeit tet (bis zu maximal 400 CHF). Diese Leistung a) UNIQA erbringt eine Leistung frühestens zum erbringt UNIQA pro Versicherungsfall* nur in- ersten Mal, nachdem Sie mindestens zwei Monate nerhalb der nächsten 24 aufeinanderfolgenden ohne Unterbrechung arbeitslos waren (= Karenz- Monate bzw. bis zur vollständigen Rückzahlung zeit*). Leistungen, die während der Karenzzeit* Ihrer Ratenzahlungsverpflichtung bei Ackermann. entstehen, sind nicht vom Versicherungsschutz Ist der aushaftende Saldo am Tag des Eintritts des umfasst. Versicherungsfalls* geringer als 250 CHF, zahlen b) Während Ihrer Arbeitslosigkeit erbringt UNIQA wir den aushaftenden Saldo auf einmal aus. monatlich folgende Leistung: 5 % des Saldos, --------------------------------- der am Tag des Eintritts des Versicherungsfalls* Rechenbeispiel: Bei Eintritt des Versicherungsfalls* auf Ihrem Kundenkonto bei Ackermann aushaf- haben Sie in Ihrem Kundenkonto einen aushaf- tet. (bis zu maximal 400 CHF). Diese Leistung tenden Saldo von 1.000 CHF. UNIQA bezahlt erbringt UNIQA pro Versicherungsfall* nur in- Ihnen dann jeden Monat 50 CHF (also 5 % von nerhalb der nächsten 24 aufeinanderfolgenden 1.000 CHF). Diese Summe wird monatlich Ihrem Monate bzw. bis zur vollständigen Rückzahlung Kundenkonto gutgeschrieben (max. 24 Monate). Ihrer Ratenzahlungsverpflichtung bei Ackermann. Die laufende monatliche Versicherungsleistung* Ist der aushaftende Saldo am Tag des Eintritts endet, sobald Ihre Ratenzahlungsverpflichtung bei des Versicherungsfalls* geringer als 250 CHF, zah- Ackermann vollständig zurückgezahlt wurde. len wir den aushaftenden Saldo auf einmal aus. --------------------------------- --------------------------------- c) Sie sind versichert, auch wenn Sie wiederholt er- Rechenbeispiel: Bei Eintritt des Versicherungsfalls* werbsunfähig werden. Die Karenzzeit* kommt haben Sie in Ihrem Kundenkonto einen aushaften- wiederum zur Anwendung. den Saldo von 1.000 CHF. UNIQA bezahlt Ihnen d) UNIQA leistet monatlich bis zu 400 CHF. dann jeden Monat 50 CHF (also 5 % von 1.000 CHF). Gleiches gilt für die Mitversicherte Person. Flexikonto Restschutz 12
DENK 13.3. Bei schwerer Erkrankung --------------------------------------------------------------------------- hier Wenn bei Ihnen eine schwere Erkran- kung im Sinne des § 12 dieser Allge- meinen Versicherungsbedingungen diagnostiziert wurde, besteht die § 14 Welche Ausschlüsse gibt es bei der Leistungspflicht? --------------------------------------------------------------------------- Versicherungsleistung* aus dem am 14.1. Allgemeine Ausschlüsse Tag der Erstdiagnose der schweren Erkrankung aus- Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, haftenden Saldo Ihres Kundenkontos bei Ackermann. wenn vor Beginn des Versicherungsverhältnisses In diesem Fall leistet UNIQA einmalig bis zu maxi- a) der Schaden bereits eingetreten war oder mal 8.000 CHF. b) der Eintritt des Schadens bereits absehbar war. Gleiches gilt für die Mitversicherte Person. UNIQA erbringt nie eine Leistung, wenn das Risiko 13.4. Bei unfallbedingter Dauerinvalidität aufgrund von folgenden Ereignissen eingetreten ist: (ab 50 %) c) unmittelbar oder mittelbar durch kriegerische Wenn Sie aufgrund eines Unfalls von Dauerinvali- Ereignisse oder innere Unruhen im Inland, an dität betroffen sind, besteht die Versicherungsleis- denen die Versicherte Person aufseiten der Un- tung* aus dem am Tag des Unfalls aushaftenden ruhestifter teilgenommen hat. Saldo Ihres Kundenkontos bei Ackermann. d) unmittelbar oder mittelbar durch kriegerische In diesem Fall leistet UNIQA einmalig bis zu maxi- Ereignisse oder innere Unruhen ausserhalb der mal 8.000 CHF. Schweizerischen Eidgenossenschaft, denen die Gleiches gilt für die Mitversicherte Person. Versicherte Person in Ausübung einer berufli- chen oder dienstlichen Tätigkeit ausgesetzt war 13.5. Bei Pflegebedürftigkeit oder an denen sie aktiv beteiligt war. Wird Ihnen bis zu Ihrem 60. Geburtstag Pflegegeld e) direkt oder indirekt durch nukleare, biologische der BESA-Stufe 10 oder darüber zuerkannt, dann oder chemische Waffen oder durch Kernenergie. bezahlt UNIQA den aushaftenden Saldo Ihres Kun- f) durch unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss denkontos an Ackermann. ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlen- In diesem Fall leistet UNIQA einmalig bis zu maxi- schutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung. mal 8.000 CHF. Soweit die Versicherte Person als Arzt oder medi- zinisches Hilfspersonal diesem Risiko ausgesetzt Die Leistung ergibt sich aus dem aushaftenden Sal- ist oder wenn eine Bestrahlung zu Heilzwecken do Ihres Kundenkontos an jenem Tag, an dem Sie durch einen Arzt oder unter ärztlicher Aufsicht erstmalig Pflegegeld der BESA-Stufe 10 oder darü- erfolgt, wird UNIQA leisten. ber zuerkannt bekommen haben. g) unmittelbar oder mittelbar durch einen Akt von Gleiches gilt für die Mitversicherte Person. Terrorismus im In- oder Ausland. h) durch Reisen, die trotz Reisewarnung des Eidge- 13.6. Im Ablebensfall nössischen Departements für auswärtige Ange- Wenn Sie bis zu Ihrem 75. Geburtstag ableben, erstat- legenheiten (EDA) angetreten wurden und wo tet UNIQA die Summe des am Tag des Ablebens aus- sich das Risiko dieser Warnung verwirklicht hat. haftenden Saldos Ihres Kundenkontos bei Ackermann. i) durch die vorsätzliche Begehung eines Verge- In diesem Fall leistet UNIQA einmalig bis zu maxi- hens oder Verbrechens durch die Versicherte mal 8.000 CHF. Person. 13.7. Leistung bei Eintritt von Risiken sowohl bei j) durch absichtliches Herbeiführen von Krank- Ihnen als auch bei der Mitversicherten Person heit oder Kräfteverfall oder absichtliche Selbst- Für die Mitversicherte Person gilt weiter, dass sie verletzung. bei Eintritt eines Versicherungsfalls* keine Leistung k) durch Unfälle (Unfallfolgen), die durch Zuwider- von UNIQA erhält, solange Sie selbst noch Leistun- handeln gegen die Vorschriften der Strassenver- gen von UNIQA bekommen. Wenn der Versiche- kehrsordnung eintreten oder erschwert werden, rungsfall* gleichzeitig bei Ihnen und bei der Mit- beispielsweise durch den missbräuchlichen Ge- versicherten Person eintritt, wird die Leistung von nuss von Alkohol oder Suchtmitteln oder das UNIQA nur einmal erbracht. Fahren ohne Fahrberechtigung. Flexikonto Restschutz 13
l) durch den Missbrauch von Alkohol, Nikotin, Dro- g) zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Versicherungs- gen, Medikamenten oder sonstigen Substanzen. leistung* von der Arbeitslosenversicherung keine Ein Missbrauch liegt vor, wenn der wiederholte Arbeitslosenentschädigung erhalten oder Gebrauch der Substanz über die Dauer von min- h) für die Dauer von bis zu drei Monaten eine neue destens einem Monat bzw. wiederholt in den ver- Arbeit aufnehmen oder gangenen zwölf Monaten zu körperlichen und/ i) sich im Krankenstand befinden. oder psychischen Beeinträchtigungen geführt hat, die sich eindeutig identifizieren lassen. 14.2.2. Bei Erwerbsunfähigkeit m) durch Beteiligung als Fahrer, Beifahrer oder Pas- Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, sagier eines Motorfahrzeuges an Fahrveranstal- wenn Sie tungen oder Übungen für Fahrveranstaltungen, a) vor Beginn des Versicherungsschutzes bereits bei denen es auf das Erreichen von Höchstge- erwerbsunfähig sind. schwindigkeiten ankommt. b) acht Wochen vor und acht Wochen nach der n) im Rahmen einer Teilnahme an Flug- und Kampf Geburt erwerbsunfähig werden. sport-Wettkämpfen (entgeltlich und unentgeltlich). o) in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder 14.2.3. Bei schwerer Erkrankung Freizeitaktivität als Pilot oder sonstiges Besat- Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, zungsmitglied eines Luftfahrzeugs (Fluggeräts) wenn Sie vor Beginn des Versicherungsschutzes be- ohne Motor, wie Segelflugzeug, Paragleiter, reits schwer erkrankt im Sinne des § 12 sind. Hängegleiter, Ballon, Flugdrachen, Fallschirm etc., eines Motorseglers, eines (Ultra-)Leichtflug- 14.2.4. Bei unfallbedingter Dauerinvalidität zeugs, eines Hubschraubers, eines Sportflug- (ab 50 %) zeugs oder eines Militärfluggeräts. Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, p) bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit mit wenn Sie vor Beginn des Versicherungsschutzes einem sonstigen Luftfahrzeug. bereits 50 % dauerinvalid sind. UNIQA erbringt bei Dauerinvalidität keine Leistungen, wenn der Unfall 14.2. Besondere Ausschlüsse durch einen dieser Fälle verursacht wurde: 14.2.1. Bei Arbeitslosigkeit a) Sie fahren ein Fahrzeug ohne gültigen Führer- Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, ausweis. Das gilt auch für Fahrten auf nicht öf- wenn Sie vor Beginn des Versicherungsschutzes fentlichen Strassen (beispielsweise auf einem a) bereits wussten, dass das Arbeitsverhältnis en- Übungsplatz oder einer Rennbahn). den wird. b) Sie nehmen an einem Wintersport-Wettbewerb b) bereits wussten, dass ein gerichtliches Verfahren oder einem offiziellen Training dafür teil. im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis c) Sie erleiden gesundheitliche Schäden bei einer anhängig ist. Heilmassnahme oder einer Operation, sofern diese nicht durch einen gemäss diesen Bedin- UNIQA erbringt bei Arbeitslosigkeit in folgenden gungen versicherten Unfall erforderlich wurde. Fällen keine Leistung: c) bei Ablauf der Laufzeit eines befristeten Arbeits- UNIQA bietet keinen Versicherungsschutz, wenn Sie verhältnisses. d) dauerhaft mindestens 50 % erwerbsunfähig sind, d) nach absolviertem Militär- oder Schutzdienst e) ein schweres Nervenleiden oder oder Zivildienst oder nach einem Ausbildungs- f) eine Geisteskrankheit haben. verhältnis (z.B. Lehre). e) bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses 14.2.5. Bei Pflegebedürftigkeit (z.B. Lehre) auf eigene Initiative. Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, f) bei Kündigung Ihrer Beschäftigung beim Ehe- wenn Sie vor Beginn des Versicherungsschutzes partner, beim Partner einer eingetragenen Part- bereits Pflegegeld der BESA-Stufe 10 oder darüber nerschaft oder bei einem direkten Verwandten. zuerkannt bekommen haben. UNIQA unterbricht bei Arbeitslosigkeit in folgenden 14.2.6. Im Ablebensfall Fällen die monatlichen Versicherungsleistungen*, Bei Selbstmord der Versicherten Person vor Ablauf wenn Sie von 36 Monaten seit Abschluss, Wiederherstellung Flexikonto Restschutz 14
oder einer unsere Leistungspflicht erweiternden a) bei Spitälern, Ärzten, Arbeitgebern, Amtsstellen, Änderung des Vertrages sind wir von der Verpflich- Versicherungsgesellschaften und -institutionen tung zur Leistung befreit. Wird uns jedoch nachge- und bei Dritten Auskünfte und Akten einzuver- wiesen, dass die Tat in einem die freie Willensbe- langen sowie diese von der Schweigepflicht zu stimmung ausschliessenden Zustand krankhafter entbinden. Störung der Geistestätigkeit begangen wurde, be- b) umgehend über den früheren und gegenwärti- steht voller Versicherungsschutz. Bei Selbstmord gen Gesundheitszustand sowie über den Verlauf der Versicherten Person nach Ablauf von 36 Mo- der Krankheit oder des Unfalls zu informieren. naten seit Abschluss, Wiederherstellung oder einer Kommen die Versicherte Person als auch die Mit- unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung versicherte Person bzw. ihre Erben einer der vor- des Vertrages besteht voller Versicherungsschutz. liegenden Obliegenheiten nicht nach, so tritt die 14.2.7. Bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftig- Fälligkeit des Leistungsanspruchs nicht ein und keit oder Ableben aufgrund einer schweren UNIQA ist befugt, die Leistungen bis zur Erfüllung Erkrankung der Obliegenheit zu verweigern. Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten ab Erhalt einer Versicherungsleistung* aus dem Risiko 15.2. Allgemeine Pflichten «Schwere Erkrankung» im Sinne des § 12 Sie müssen a) erwerbsunfähig oder a) Ackermann unverzüglich über einen Versicher b) pflegebedürftig im Sinne des § 9 werden oder ungsfall* informieren, welche uns ihrerseits in- c) ableben, formiert. erbringt UNIQA keine Versicherungsleistung*, wenn b) dafür sorgen, dass der Versicherungsfall* in der die Erwerbsunfähigkeit, die Pflegebedürftigkeit oder Schweizerischen Eidgenossenschaft und im Fürs- das Ableben unmittelbar mit dieser schweren Er- tentum Liechtenstein laufend überprüft werden krankung sowie einer daraus resultierenden Folgeer- kann. UNIQA wird durch Ackermann monatlich krankung in einem direkten Zusammenhang steht. über das Fortbestehen des Zustandes informiert. c) Ackermann und uns auf Verlangen ärztliche At- 14.3. Mitversicherte Person teste sowie Bescheinigungen von Behörden und Alle oben unter §§ 14.1 und 14.2 erwähnten Aus- Arbeitgebern vorlegen (in Kopie oder im Original). schlüsse gelten auch für die Mitversicherte Person. d) sich auf Verlangen einer ärztlichen Untersu- chung unterziehen. Der Arzt wird von uns be- --------------------------------------------------------------------------- auftragt und bezahlt. UNIQA übernimmt nur § 15 Was müssen Sie im die Kosten jener Gutachten, die von ihr in Auf- Versicherungsfall* tun? trag gegeben wurden. --------------------------------------------------------------------------- Ihre Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie beach- 15.3. Pflichten bei Arbeitslosigkeit ten müssen, um den Anspruch auf Versicherungs- Sie müssen folgende Unterlagen an UNIQA über- schutz zu erhalten. Diese Pflichten müssen immer mitteln: erfüllt werden, da Sie sonst Ihren Versicherungs- a) eine Kopie des Arbeitsvertrags und Kündigungs- schutz ganz oder teilweise verlieren können. schreibens des Arbeitgebers, aus welchem das Datum der Mitteilung der Kündigung und der 15.1. Mitwirkungs- und Schadensminderungs- Beendigung des Arbeitsverhältnisses hervorgeht. pflicht b) den Nachweis über die Anmeldung als Arbeits- Die Versicherte Person als auch die Mitversicher- loser beim zuständigen Regionalen Arbeitsver- te Person bzw. ihre Erben sind im Rahmen ihrer mittlungszentrum (RAV) sowie den Nachweis Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht über die fortlaufenden Zahlungen und Abrech- gehalten, UNIQA bzw. den von ihr beauftragten nungen von Arbeitslosenentschädigungen der Service-Provider zu ermächtigen: gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (ALV). c) Sie müssen UNIQA so schnell wie möglich über Ihre neue Tätigkeit und das Ende der Arbeits- losigkeit informieren. Flexikonto Restschutz 15
15.4. Pflichten bei Erwerbsunfähigkeit 15.7. Pflichten bei Pflegedürftigkeit Sie müssen bei Erwerbsunfähigkeit folgende Unter- Sie müssen folgende Unterlagen an UNIQA über- lagen an UNIQA übermitteln: mitteln: a) eine ärztliche Bescheinigung über die Ursache a) einen Pflegegeld-Bescheid der BESA-Stufe 10 und Eigenschaften der Krankheit oder der Unfall- (Stand: Juli 2020) oder darüber zuerkannt ge- folgen (Arztzeugnis/Krankheitsunterlagen, Dia- mäss Verordnung des Eidgenössischen Depar- gnose etc.), den Grad und die voraussichtliche tements des Innern (EDI) über Leistungen in Dauer (Prognose) der Erwerbsunfähigkeit. Jeden der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Monat sind neue ärztliche Bescheinigungen (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV). bzw. Dokumente, welche die Verlängerung der Erwerbsunfähigkeit belegen, vorzulegen. 15.8. Pflichten im Ablebensfall b) einen Bescheid über Gewährung einer Erwerbs- Wenn Sie oder die Mitversicherte Person ableben, unfähigkeits- oder Invaliditätsrente oder müssen auf Verlangen folgende Unterlagen an c) eine Kopie des entsprechenden Antrages, even- UNIQA übermittelt werden: tuell den Stand des Verfahrens, oder Amtliche Sterbeurkunde und ärztliche Bescheini- d) einen Bescheid über die Bewilligung einer me- gung (Arztzeugnis), welche die Todesursache, den dizinischen und/oder beruflichen Rehabilitation Beginn sowie den Verlauf der Krankheit bzw. der sowie deren Inanspruchnahme. Körperverletzung, die zum Tode der Versicherten Person geführt hat, nennen. Bei Tod durch Unfall 15.5. Pflichten bei Schwerer Erkrankung ist zusätzlich der Polizeirapport beizubringen. Sie müssen folgende Unterlagen an UNIQA über- 15.9. Für alle Pflichten gilt: mitteln: a) Wenn Sie eine Pflicht (Obliegenheit) vorsätz- a) die Diagnose der schweren Erkrankung sowie lich oder grob fahrlässig verletzen, erhalten Sie die Indikation und den Operationsbericht eines keine Leistungen, wenn diese Verletzung einen Facharztes, der weder Sie selbst noch Ihr Ehe- Einfluss auf den Eintritt des befürchteten Ereig- partner, Ihr Lebenspartner oder ein Verwand- nisses, die Feststellung oder den Umfang der ter ist. Dieser Arzt muss in der Schweizerischen Leistungspflicht hat. Wenn die Verletzung der Eidgenossenschaft oder im Fürstentum Liechten- Obliegenheiten durch Sie den Umständen nach stein niedergelassen sein. als eine unverschuldete anzusehen ist, verlieren b) Laborunterlagen hinsichtlich der entsprechen- Sie den Versicherungsschutz nicht. Ihre Kenntnis den klinischen, radiologischen und histologi- und Ihr Verschulden werden mit der Kenntnis und schen Untersuchungen. dem Verschulden von Ackermann gleichgesetzt. Wir behalten uns das Recht vor, weitere notwen- b) Alle bei uns einzureichenden Unterlagen sind dige Nachweise, insbesondere zusätzliche Aus- in deutscher oder französischer Sprache einzu- künfte und Aufklärungen, zu verlangen, um die reichen. Wurden Unterlagen nicht in deutscher Diagnose einer schweren Erkrankung bzw. die oder französischer Sprache erstellt, so haben Notwendigkeit einer durchgeführten Operation Sie diese auf Ihre Kosten zu übersetzen und uns zu überprüfen. Sie haben Ärzte, Krankenhäuser zu übermitteln. und sonstige Krankenanstalten, bei denen Sie in --------------------------------------------------------------------------- Behandlung waren, sowie Personenversicherer und Behörden zu ermächtigen, uns auf Verlangen § 16 Wann darf UNIQA Auskunft zu erteilen. ein Risiko ablehnen? --------------------------------------------------------------------------- 15.6. Pflichten bei unfallbedingter Dauer UNIQA darf unverzüglich nach Erhalt einer Beitritts invalidität (ab 50 %) erklärung durch Ackermann die Übernahme des Sie müssen folgende Unterlagen an UNIQA über- Versicherungsschutzes ablehnen. Dafür muss UNIQA mitteln: keine Gründe nennen. Was bedeutet eine Ableh- a) einen Nachweis der unfallbedingten Dauerinva- nung für Sie und die Person, die mitversichert wer- lidität (ab 50 %) entweder durch ein fachärztli- den soll? Bei einer Ablehnung besteht kein Versiche- ches Gutachten oder einen gerichtlich bestellten rungsschutz – auch nicht rückwirkend. Sie bezahlen Sachverständigen. in diesem Fall auch keine Versicherungsprämie. Flexikonto Restschutz 16
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