Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den "Flexikonto Restschutz" - Fassung 01 / März 2021 - Ackermann

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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den "Flexikonto Restschutz" - Fassung 01 / März 2021 - Ackermann
Allgemeine
Versicherungsbedingungen (AVB)
für den «Flexikonto Restschutz»

                        Fassung 01 / März 2021
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den "Flexikonto Restschutz" - Fassung 01 / März 2021 - Ackermann
Flexikonto Restschutz
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft / Produkt: Flexikonto Restschutz
Registriert im Fürstentum Liechtenstein unter der Nummer FL-0001.522.928-1

In diesem Informationsblatt sind nur die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Die vollständigen vor-
vertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
(AVB) und in der Versicherungsbestätigung.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Restschuldversicherung
         Versicherte Risiken und Umfang des Versicherungsschutzes

         Was ist versichert?

         ■ Arbeitslosigkeit (bis zum 60. Geburtstag) aufgrund                ■ Unfallbedingte Dauerinvalidität (ab 50 %) (nach
                                                                             dem 60. Geburtstag und bis zum 75. Geburtstag) aufgrund
              ✓unverschuldeter Arbeitslosigkeit, unter der
              Voraussetzung des Bezugs von Arbeitslosengeld                       ✓ geistiger oder körperlicher Dauerinvalidität
              Nach Ablauf der Karenzzeit Erstattung von monatlich 5 %             		 im Ausmass von zumindest 50 %
              des aushaftenden Saldos des Kundenkontos für die Dauer              Einmaliger Ausgleich des am Tag des Unfalls aushaftenden
              von bis zu 24 Monaten – höchstens 400 CHF monatlich.                Saldos des Kundenkontos – höchstens 8.000 CHF.
         ■ Erwerbsunfähigkeit (bis zum 60. Geburtstag)                       ■ Pflegebedürftigkeit (bis zum 60. Geburtstag)
             aufgrund                                                             ✓ bei Bezug von Pflegegeld der
              ✓ einer Krankheit                                                   		 BESA-Stufe 10 oder darüber
              ✓ von Berufsunfähigkeit                                             Einmaliger Ausgleich des am Tag, ab dem erstmalig Pflege-
              ✓ von Invalidität                                                   geld der BESA-Stufe 10 oder darüber zuerkannt wird, aus-
              Nach Ablauf der Karenzzeit Erstattung von monatlich 5 %             haftenden Saldos des Kundenkontos – höchstens 8.000 CHF.
              des aushaftenden Saldos des Kundenkontos für die Dauer
                                                                             ■ Ableben (bis zum 75. Geburtstag)
              von bis zu 24 Monaten – höchstens 400 CHF monatlich.
                                                                                  Einmaliger Ausgleich des am Tag des Ablebens aushaften-
         ■ Schwere Erkrankung (bis zum 75. Geburtstag) –                          den Saldos des Kundenkontos – höchstens 8.000 CHF.
             das ist			              ✓ Krebs
             ✓ Herzinfarkt 		        ✓ Blindheit                             Der Versicherungsschutz gilt für die Versicherte Person
                                                                             und gegebenenfalls für eine Mitversicherte Person. Für
             ✓ Schlaganfall          ✓ Taubheit                              die Mitversicherte Person endet der Versicherungsschutz
              Einmaliger Ausgleich des am Tag der Erstdiagnose aushaf-       für alle Risiken sowohl mit ihrem 60. Geburtstag als auch
              tenden Saldos des Kundenkontos – höchstens 8.000 CHF.          mit dem 60. Geburtstag der Versicherten Person.

         Was ist nicht versichert? (Auswahl)

         ■ Arbeitslosigkeit                                                  ■ Schwere Erkrankung
           ✖ bei Eintritt innerhalb der ersten drei Monate                     ✖ Stumme Infarkte, Angina Pectoris
             nach Versicherungsbeginn                                          ✖ Vorstadien einer Krebserkrankung
                                                                               ✖ Krebs im Frühstadium
           ✖ durch erfolgte Eigenkündigung durch
             die Versicherte Person                                          ■ Unfallbedingte Dauerinvalidität (ab 50 %)
           ✖ nach dem 60. Geburtstag                                           ✖ bei Eintritt des Unfalls bis zum 60. Geburtstag
                                                                             ■ Pflegebedürftigkeit
         ■ Erwerbsunfähigkeit aufgrund                                         ✖ bei Eintritt nach dem 60. Geburtstag
           ✖ der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder
             einer Freizeitaktivität mit einem Luftfahrzeug
                                                                             ■ Ableben
                                                                               ✖ aufgrund von Selbsttötung innerhalb
           ✖ des absichtlichen Herbeiführens von Krankheiten
                                                                                 der ersten 36 Monate nach Versicherungsbeginn
             oder der absichtlichen Selbstverletzung durch
             die Versicherte Person                                          ■ Erwerbsunfähigkeit, Schwere Erkrankung,
           ✖ der vorsätzlichen Begehung eines Vergehens                        Pflegebedürftigkeit und Ableben aufgrund
             oder Verbrechens durch die Versicherte Person                     ✖ von bei Versicherungsbeginn bereits bekannten
           ✖ des Eintritts nach dem 60. Geburtstag                           		 Erkrankungen und Unfallfolgen innerhalb von
                                                                             		 24 Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit)

                                                          Flexikonto Restschutz
                                                                      2
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den "Flexikonto Restschutz" - Fassung 01 / März 2021 - Ackermann
Gibt es Deckungsbeschränkungen? (Auswahl)

!   Bei Eintritt oder Absehbarkeit des Eintritts des Schadens   !   Bei Arbeitslosigkeit nach Ablauf eines befristeten Arbeits-
    bereits vor Beginn der Versicherung                             oder nach Ablauf eines Ausbildungsverhältnisses, nach
                                                                    absolviertem Militär- oder Schutzdienst oder Zivildienst
!   Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens oder               oder bei Krankenstand
    Herbeiführung des Schadens durch missbräuchlichen
    Nikotin-, Drogen- oder Alkoholkonsum durch die Ver-         !   Bei Erwerbsunfähigkeit acht Wochen vor und acht Wochen
    sicherte Person oder die Mitversicherte Person                  nach der Geburt
!   Durch Teilnahme an kriegerischen Ereignissen oder
    inneren Unruhen als Unruhestifter oder durch Teil-          !   Bei einem Unfall ohne gültigen Führerausweis, bei der Teil-
    nahme im Ausland in Ausübung einer beruflichen oder             nahme an einem Wintersport-Wettbewerb oder einem
    dienstlichen Tätigkeit                                          offiziellen Training dafür, bei schwerem Nervenleiden oder
                                                                    einer Geisteskrankheit oder bei dauerhafter mindestens
!   Bei Reisen ins Ausland trotz Reisewarnung                       50%iger Erwerbsunfähigkeit
!   Bei nuklearen, biologischen, chemischen oder durch
                                                                !   Bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Ableben
    Terrorismus ausgelösten Katastrophen
                                                                    innerhalb von sechs Monaten nach einer Versicherungs-
!   Bei Tätigkeit als Pilot oder Passagier von Luftfahrzeugen       leistung aufgrund einer schweren Erkrankung in unmittel-
                                                                    barem Zusammenhang mit dieser Erkrankung oder einer
!   Bei Teilnahme an Motor-, Flug- und Kampfsport-Wett-
                                                                    daraus resultierenden Folgeerkrankung
    kämpfen

Wo bin ich versichert?

✓ Für Unfälle, die eine Dauerinvalidität (ab 50 %) zur Folge haben, gilt der Versicherungsschutz weltweit.
✓ Für alle anderen Risiken gilt der Versicherungsschutz nur in der Schweizerischen Eidgenossenschaft und im Fürstentum
    Liechtenstein.

Welche Verpflichtungen habe ich?
✓ UNIQA muss via Ackermann vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsab-
    schluss und während der Vertragslaufzeit.
✓ Die Versicherungsbeiträge sind vollständig und fristgerecht an Ackermann zu bezahlen.
✓ Sie müssen einen Schadensfall so schnell als möglich an Ackermann melden, und an der Feststellung des Versicherungs-
    falls und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B. Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen).

Wann und wie zahle ich?
✓ Der Versicherungsbeitrag beträgt monatlich 1,3 % inklusive Stempelabgaben des aushaftenden Saldos Ihres Kunden-
    kontos. Der genaue Beitrag wird jeden Monat von Ackermann mit der Kontoabrechnung bekannt gegeben und ist
    an Ackermann zu überweisen.

Wer erhält die Versicherungsleistung?
✓ Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden an Ackermann als unwiderruflich Bezugsberechtigten zugunsten
    des Kundenkontos der Versicherten Person erbracht.

Wann beginnt und endet die Deckung?

✓ Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung ausgewiesenen Datum unter der Voraus-
    setzung der vollständigen und rechtzeitigen Zahlung des ersten Versicherungsbeitrags und unter Berücksichtigung der
    vorgesehenen Warte- und Karenzzeiten.
✓   Das Versicherungsverhältnis ist auf unbestimmte Dauer vereinbart und endet mit der Schliessung des Ackermann
    Kundenkontos. Der Versicherungsschutz kann in bestimmten Fällen vorzeitig enden, z.B. mit Ihrem Ableben.

Wie kann ich das Versicherungsverhältnis kündigen?

✓ Die Versicherte Person kann jederzeit unter Wahrung einer Frist von einem Monat schriftlich oder in einer anderen Form,
    die den Nachweis durch Text ermöglicht, den Austritt aus dem Kollektivversicherungsvertrag auf das Ende eines Ver-
    sicherungsmonats erklären.

                                                Flexikonto Restschutz
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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den "Flexikonto Restschutz" - Fassung 01 / März 2021 - Ackermann
Personendaten

Der Versicherer und von ihm beauftragte Dritte verarbeiten   Empfänger von Personendaten sind Versicherungsvermittler,
Daten von Versicherten Personen und Mitversicherten Per-     Mit- und Rückversicherer, vom Versicherer mit der Bestands-
sonen ausschliesslich zum Zweck der Bestandsverwaltung,      verwaltung und der Schadensabwicklung beauftragte Dritte,
zur Leistungsbearbeitung, für das Rechnungswesen, die        Sozialversicherungen, Ärzte, Gesundheitseinrichtungen, Sach-
interne Revision und das Risikomanagement. Verarbeitet       verständige, Gutachter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Audi-
werden allgemeine Personendaten, Versicherungsdaten,         toren, Inkassoinstitute, Rechtsanwälte, Gerichte und Behör-
Kennnummern, Kontosalden, im Schadensfall bedarfswei-        den sowie der Versicherungsnehmer.
se auch Sozialversicherungs-, Einkommens- und Gesund-        Aufbewahrt werden die Daten sowohl physisch als auch elek-
heitsdaten in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, im      tronisch so lange, als es für die in diesem Informationsblatt
Fürstentum Liechtenstein und in der Europäischen Union.      genannten Zwecke erforderlich oder gesetzlich bestimmt ist.

                                             Flexikonto Restschutz
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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den "Flexikonto Restschutz" - Fassung 01 / März 2021 - Ackermann
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    Allgemeine
    Versicherungsbedingungen (AVB)
    für den «Flexikonto Restschutz»
    Fassung 01 / März 2021

    Diese Versicherung beruht auf einem Kollektivversicherungsvertrag* zwischen Ackermann
    Vertriebs AG (nachfolgend «Versicherungsnehmer*» oder «Ackermann») und
    UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft (nachfolgend «Versicherer» oder «UNIQA»).

    Wenn Sie als volljährige natürliche Person bei Ackermann ein Konto mit Ratenzahlungs­ver­
    ein­barung haben, können Sie dem Kollektivversicherungsvertrag* beitreten. M
                                                                               ­ it «natür­lichen
    Personen» sind Menschen gemeint, im Gegensatz zur «juristischen Person». Eine «juristische
    Person» ist beispielsweise eine GmbH oder ein Verein. «Natürliche Personen» haben im
    Rahmen dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Versicherungsschutz.

    Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist eine weitere zusätzliche Person (der in häuslicher
    Gemeinschaft lebende Ehepartner, Partner einer eingetragenen Partnerschaft oder
    Lebensgefährte des Kontoinhabers, der bei Ackermann ein Kundenkonto mit Ratenzahlung
    eröffnet hat) automatisch mitversichert.

    Vertragsgrundlagen:
     Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Ihnen (nachfolgend Versicherte Person)
      und Ackermann als Kreditgeber und Versicherungsnehmer*
     Beitrittserklärung zum fakultativen «Flexikonto Restschutz» als
       Teil der Ratenzahlungsvereinbarung
     Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) von UNIQA für
      den «Flexikonto Restschutz» von Ackermann
     Subsidiär die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag
      (VVG)

    Wir haben einige Fachbegriffe mit Sternchen (*) versehen. Diese erläutern wir im Glossar auf der letzten Seite
    dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

                                                Flexikonto Restschutz
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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den "Flexikonto Restschutz" - Fassung 01 / März 2021 - Ackermann
Der Versicherer / UNIQA:
                                                        UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft
                                                        Austrasse 46, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein
                                                        Rechtsform: Aktiengesellschaft
                                                        Sitz: Vaduz, Fürstentum Liechtenstein
                                                        Registernummer: FL-0001.522.928-1

                                                        Der Versicherungsnehmer* / Ackermann
                                                        Ackermann Vertriebs AG
                                                        Industriestrasse 19, 8112 Otelfingen, Schweizerische Eidgenossenschaft
                                                        Sitz: Otelfingen, Schweizerische Eidgenossenschaft
                                                        Rechtsform: Aktiengesellschaft
                                                        UID-Nummer: CHE-115.455.663 HR

                                                        Die Versicherte Person / Sie:
                                                        Jeder Kontoinhaber, der bei Ackermann ein Kundenkonto mit Ratenzahlung eröffnet
                                                        hat und dem Kollektivversicherungsvertrag* beigetreten ist.

                                                        Die Mitversicherte Person:
                                                        Der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehepartner, Partner einer eingetragenen
                                                        Partnerschaft oder Lebensgefährte des Kontoinhabers, der bei Ackermann ein
                                                        Kunden­konto mit Ratenzahlung eröffnet hat.

                                                        Der Anspruchsberechtigte / Bezugsberechtigte*:
                                                        Anspruchsberechtigt für den Empfang der Leistung ist Ackermann. Ackermann wird
                                                        sämt­liche Leistungen, welche sie vom Versicherer erhält, Ihrem Kundenkonto
                                                        gutschreiben.

                                                        Versicherungsvertrag:
                                                        Kollektivversicherungsvertrag* abgeschlossen zwischen UNIQA und Ackermann
                                                        zur Absicherung der Restschuld (Restschuldversicherung) aus Teilzahlungskäufen
                                                        der Versicherten Person gegenüber Ackermann.

                                                                                    Bei Eintritt eines Schadensfalles kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich
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                                                                                                                         6
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den "Flexikonto Restschutz" - Fassung 01 / März 2021 - Ackermann
---------------------------------------------------------------------------       ---------------------------------------------------------------------------
§1         Was ist versichert?                                                    §3         Wie hoch ist die Prämie und
---------------------------------------------------------------------------                  wie erfolgt die Prämienzahlung?
Mit dem «Flexikonto Restschutz» sichern Sie Ihre                                  ---------------------------------------------------------------------------
Ratenzahlungen an Ackermann unter den nachfol-                                    Die Versicherungsprämie beträgt 1,3 % (Versiche-
genden Bedingungen ab. Diese Versicherung deckt                                   rungsprämiensatz) des aushaftenden Saldos Ihres
Ihre Raten, wenn Sie infolge von Arbeitslosigkeit                                 Kundenkontos und wird monatlich von Ackermann
oder Erwerbsunfähigkeit keine Zahlungen mehr                                      an uns überwiesen. Ackermann darf Ihnen keine
leisten können. Gleiches gilt, wenn Sie schwer er-                                weiteren Kosten oder Auslagen ausser den berech-
kranken, ausschliesslich infolge eines Unfalls von                                neten Prämienbeträgen inklusive Stempelkosten
Dauerinvalidität («unfallbedingt dauerinvalid» –                                  überwälzen. Weist Ihr Kundenkonto keinen aus-
ab 50 %) betroffen sind oder pflegebedürftig werden.­                             haftenden Saldo aus, fällt keine Versicherungs-
Sie sind auch versichert, wenn Sie ableben.                                       prämie an. Schuldner der Versicherungsprämie
Der «Flexikonto Restschutz» ist eine Schadensver-                                 ist Ackermann. Um Ihren persönlichen Versiche-
sicherung. Versichert sind automatisch sämtliche                                  rungsschutz zu erhalten, bezahlen Sie den verein-
gegenwärtigen und künftigen Ratenforderungen,                                     barten monatlichen Betrag direkt an Ackermann.
solange der «Flexikonto Restschutz» nicht durch Sie                               UNIQA behält sich das Recht vor, den Versiche-
oder den Versicherer gekündigt oder das Ackermann                                 rungsprämiensatz regelmässig zu überprüfen und
Kundenkonto nicht geschlossen wird.                                               anzupassen. In einem solchen Fall werden Sie spä-
---------------------------------------------------------------------------       testens 60 Tage vor der Anwendung eines anderen
                                                                                  Durchschnittsprämiensatzes darüber informiert.
§2         Wer ist versichert?
---------------------------------------------------------------------------       ---------------------------------------------------------------------------
Versichert sind Sie, wenn Sie                                                     §4         Wer ist bezugsberechtigt*?
a) ein Konto mit einer Vereinbarung über Raten-
                                                                                  ---------------------------------------------------------------------------
    zahlungen bei Ackermann haben
und                                                                               Mit Beginn des Versicherungsschutzes (mit Berück-
b) dem Kollektivversicherungsvertrag* beigetreten                                 sichtigung der unter § 7 erwähnten Wartezeiten*
    sind.                                                                         und unter §§ 13.1 und 13.2 erwähnten Karenz-
                                                                                  zeiten*) ist Ackermann gegenüber UNIQA für alle
Sowohl Sie selbst als auch der in häuslicher Gemein-                              fälligen Versicherungsleistungen unwiderruflich be-
schaft lebende Ehepartner, Partner einer einge-                                   zugsberechtigt. Ackermann hat die Leistung(en) Ih-
tragenen Partnerschaft oder Lebensgefährte des                                    rem Kundenkonto gutzuschreiben. Der aushaften-
Kontoinhabers («Mitversicherte Person») sind ab                                   de Saldo Ihres Kundenkontos gilt damit im Umfang
der Volljährigkeit (18. Geburtstag) bis zum 60. Ge-                               der Leistungen von UNIQA an Ackermann als getilgt.
burtstag gegen folgende Risiken versichert:
   Arbeitslosigkeit                                                               ---------------------------------------------------------------------------
   Erwerbsunfähigkeit
                                                                                  §5         Wann beginnt und endet
   Schwere Erkrankung
                                                                                  		         Ihr Versicherungsschutz?
   Pflegebedürftigkeit
   Ableben                                                                        ---------------------------------------------------------------------------
                                                                                  Ihr Versicherungsschutz beginnt mit der schriftlichen
Sie selbst (aber nicht die Mitversicherte Person)                                 Zusage von Ackermann mit dem darin genannten
sind noch nach Ihrem 60. Geburtstag bis zu Ihrem                                  Datum nach den entsprechenden Wartezeiten* ge-
75. Geburtstag gegen folgende Risiken versichert:                                 mäss § 7 und Karenzzeiten* gemäss §§ 13.1 und 13.2.
   Schwere Erkrankung
   Unfallbedingte Dauerinvalidität (ab 50 %)                                      5.1. Für Sie endet der Versicherungsschutz, wenn
   Ableben                                                                        a) Sie mit Ihren Zahlungen im Verzug sind und der
Wenn Sie bereits 65 Jahre alt sind, ist ein Beitritt                                 schriftlichen Zahlungsaufforderung von Ackermann
zum Kollektivversicherungsvertrag nicht möglich                                      unter Androhung der Säumnisfolgen nicht nach-
und wir können Sie aus rechtlichen Gründen leider                                    kommen, die ausständige Prämie binnen der
nicht versichern.                                                                    geforderten Mahnfrist von 14 Tagen zu leisten.

                                                              Flexikonto Restschutz
                                                                              7
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den "Flexikonto Restschutz" - Fassung 01 / März 2021 - Ackermann
Ihr Schutz endet dann rückwirkend zu dem Zeit-                                 ---------------------------------------------------------------------------
   punkt, an dem Sie Ihre Rate (Versicherungsbei-                                 §7         Welche Wartezeiten* gelten für
   trag) zum letzten Mal bezahlt haben.                                                      den Versicherungsschutz?
b) Ihr Kundenkonto bei Ackermann gekündigt wird,                                  ---------------------------------------------------------------------------
   aus welchem Grund auch immer.                                                  7.1. Für die Risiken «Erwerbsunfähigkeit», «Schwere
                                                                                  Erkrankung», «Pflegebedürftigkeit» und «Ableben»
5.2. Für Sie endet ausserdem der Versicherungs-                                   gilt unter Vorbehalt von § 14.2 folgende Wartezeit*:
schutz                                                                            Sie haben keinen Versicherungsschutz für Ihnen
a) für die Risiken «Arbeitslosigkeit» und «Erwerbs-                               bereits bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen,
   unfähigkeit» mit Erhalt des Bescheides, in dem                                 wegen derer Sie in den vergangenen zwölf Monaten
   Ihnen die Alterspension zuerkannt wird.                                        vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich bera-
b) für das Risiko «Pflegebedürftigkeit» mit der ein-                              ten oder behandelt wurden, und wenn der Versi-
   maligen Inanspruchnahme der Versicherungs-                                     cherungsfall* innerhalb der ersten 24 Monate nach
   leistung*.                                                                     Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit
c) für die Risiken «Arbeitslosigkeit», «Erwerbsun-                                diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in unmittel-
   fähigkeit» und «Pflegebedürftigkeit» mit Ihrem                                 barem oder mittelbarem Zusammenhang steht.
   60. Geburtstag.
d) für die Risiken «Schwere Erkrankung», «Unfall-
                                                                                  7.2. Für das Risiko «Arbeitslosigkeit» gilt:
   bedingte Dauerinvalidität (ab 50 %)» und «Ab-
                                                                                  Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn die
   leben» mit Ihrem 75. Geburtstag.
                                                                                  Arbeitslosigkeit
                                                                                  a) innerhalb von drei Monaten nach Beginn der
5.3. Für die Mitversicherte Person endet der Versi-
                                                                                     Versicherung eintritt oder
cherungsschutz
                                                                                  b) vor Beginn der Versicherung bereits bestand.
a) für die Risiken «Arbeitslosigkeit» und «Erwerbs-
   unfähigkeit» mit Erhalt des Bescheides, in dem
                                                                                  7.3. Für das Risiko «Unfallbedingte Dauerinvali-
   der Mitversicherten Person die Alterspension zu-
                                                                                  dität (ab 50 %)» gibt es keine Wartezeit*.
   erkannt wird.
b) für das Risiko «Pflegebedürftigkeit» mit der ein-
   maligen Inanspruchnahme der Versicherungs-                                     7.4. Die Wartezeiten* gemäss §§ 7.1, 7.2 und 7.3
   leistung* durch die Mitversicherte Person.                                     gelten auch für die Mitversicherte Person.
c) für alle versicherbaren Risiken mit dem 60. Ge-
                                                                                  ---------------------------------------------------------------------------
   burtstag der Mitversicherten Person.
d) für alle versicherbaren Risiken mit dem 60. Ge-                                §8         Welche besonderen Voraus-
   burtstag der Versicherten Person.                                              		         setzungen müssen Sie für die
Ihre Rücktritts- und Kündigungsrechte sind in §§ 19                                          Risiken «Arbeitslosigkeit»,
und 20 geregelt.                                                                  		         «Erwerbsunfähigkeit» und
                                                                                             «Schwere Erkrankung» erfüllen,
                                                                                             um Versicherungsleistungen*
            DENK dein Leben NEU                                                   		         zu erhalten?
                                                                                  ---------------------------------------------------------------------------
                                                                                  8.1. Für das Risiko «Arbeitslosigkeit» gilt:
---------------------------------------------------------------------------
                                                                                  UNIQA leistet, wenn Sie arbeitslos werden und die
§ 6 Wo gilt der                                                                   weiteren Voraussetzungen gemäss § 13 erfüllt sind.
		 Versicherungsschutz?                                                           Ausserdem müssen Sie vor Beginn der ersten Ar-
---------------------------------------------------------------------------       beitslosigkeit oder vor Beginn des Versicherungs-
6.1. Für Unfälle, die eine Dauerinvalidität (ab 50 %)                             schutzes folgende Voraussetzungen erfüllen:
zur Folge haben, gilt der Versicherungsschutz weltweit.                           a) Sie müssen mindestens zwölf Monate ununter-
                                                                                     brochen im Rahmen eines zeitlich unbegrenz-
6.2. Für alle anderen Risiken gilt der Versicherungs-                                ten Arbeitsvertrags mindestens 20 Stunden pro
schutz nur in der Schweizerischen Eidgenossen-                                       Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt
schaft und im Fürstentum Liechtenstein.                                              gewesen sein.

                                                              Flexikonto Restschutz
                                                                              8
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den "Flexikonto Restschutz" - Fassung 01 / März 2021 - Ackermann
b) Sie müssen während Ihrer Arbeitslosigkeit Ar-            Versicherungsbedingungen diagnostiziert wird
   beitslosenentschädigung (ALE) erhalten und aktiv         und diese nicht innerhalb von 30 Tagen zum Ab-
   Arbeit suchen.                                           leben der Versicherten Personen führt und die wei-
c) Sie dürfen während Ihrer Arbeitslosigkeit nicht          teren Voraussetzungen gemäss § 13 erfüllt sind.
   gegen Entgelt tätig sein.
                                                            8.4. Besondere Voraussetzungen
Sie müssen während der Dauer des Versiche-                  Die besonderen Voraussetzungen gemäss §§ 8.1,
rungsschutzes unverschuldet arbeitslos werden.              8.2 und 8.3 gelten auch für die Mitversicherte Person.
Als unverschuldete Arbeitslosigkeit im Sinne dieser
Bedingungen gilt:                                           ---------------------------------------------------------------------------
d) Eine Kündigung durch den Arbeitgeber (beach-
   ten Sie die Ausschlüsse nach § 14.2)
                                                            §9         Wann liegt
e) Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsver-
                                                            		         Pflegebedürftigkeit vor?
   hältnisses auf Initiative des Arbeitgebers               ---------------------------------------------------------------------------
f) Eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses        Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Sie Pflegegeld
   durch den Arbeitnehmer aus wichtigen Grün-               der BESA-Stufe 10 (Stand: Juli 2020) oder darüber
   den oder wegen Lohngefährdung                            gemäss Verordnung des Eidgenössischen Depar-
g) Eine Schliessung des Unternehmens durch den              tements des Innern (EDI) über Leistungen in der
   Insolvenzverwalter bei einem Konkurs                     obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Kran-
                                                            kenpflege-Leistungsverordnung, KLV) zuerkannt
Eine aktive Arbeitssuche liegt in folgenden Fällen          bekommen haben.
nicht vor – und daher ist die Leistung ausgeschlos-         Gleiches gilt für die Mitversicherte Person.
sen –, wenn Sie
h) an einer Aus- und/oder Weiterbildung, die vor-           ---------------------------------------------------------------------------
   aussichtlich länger als drei Monate dauert, teil-
   nehmen oder                                              § 10 Was ist ein Unfall?
i) an das zuständige Amt einen Antrag auf Alters- und       ---------------------------------------------------------------------------
   Hinterlassenenversicherung (AHV) gestellt haben.         10.1. Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich
                                                            von aussen auf Ihren Körper einwirkendes Ereignis
8.2. Für das Risiko «Erwerbsunfähigkeit» gilt:              unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
UNIQA leistet, wenn Sie erwerbsunfähig werden
und die weiteren Voraussetzungen gemäss § 13                10.2. Als Unfall gelten auch Verrenkungen von
erfüllt sind.                                               Gliedmassen sowie Zerrungen und Zerreissungen
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn                          von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln, die
a) Sie mindestens 30 Tage lang krank sind und da-           sich an Gliedmassen und an der Wirbelsäule befin-
   für eine Bestätigung des jeweiligen Krankenver-          den, sowie Meniskusverletzungen.
   sicherungsträgers über die Erwerbsunfähigkeit            10.3. Krankheiten gelten nicht als Unfälle, über-
   vorliegt oder                                            tragbare Krankheiten auch nicht als Unfallfolgen.
b) Sie wegen dieser Krankheit einen Antrag auf Er-          Als Ausnahme gelten jedoch die durch Zecken-
   werbsunfähigkeits- oder Invaliditätsrente beim           biss übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis
   zuständigen Versicherungsunternehmen bzw.                (FSME), die Lyme-Borreliose sowie Wundstarr-
   bei der Ausgleichskasse gestellt haben mit ei-           krampf und Tollwut.
   nem positiven Bescheid dafür oder
c) Sie sich aufgrund eines Bescheides des jeweili-          10.4. Der Versicherungsschutz gilt auch für Unfäl-
   gen Versicherungsunternehmens oder der Aus-              le, die Sie als Fluggast in motorisierten Luftfahr-
   gleichskasse einer medizinischen und/oder                zeugen erleiden, sofern nicht ein Ausschlussgrund
   beruflichen Rehabilitation unterziehen oder              gemäss § 14.2 gegeben ist.
d) Sie eine Erwerbsunfähigkeits- oder Invaliditäts-
   rente beziehen.

8.3. Für das Risiko «Schwere Erkrankung» gilt:
UNIQA leistet, wenn bei Ihnen eine schwere
Erkrankung im Sinne des § 12 dieser Allgemeinen
                                                                                                        Denk
                                            Flexikonto Restschutz
                                                        9
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den "Flexikonto Restschutz" - Fassung 01 / März 2021 - Ackermann
---------------------------------------------------------------------------        11.3. Für andere Körperteile und Sinnesorgane
§ 11 Was ist eine unfallbedingte                                                   wird der Invaliditätsgrad danach bemessen, inwie-
		   Dauerinvalidität (ab 50 %) und                                                weit die normale körperliche oder geistige Funk-
     wie wird der Invaliditätsgrad                                                 tionsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei
		 gemessen?                                                                       sind ausschliesslich medizinische Gesichtspunkte
---------------------------------------------------------------------------        zu berücksichtigen. Waren betroffene Körperteile
11.1. Eine unfallbedingte Dauerinvalidität (ab                                     oder Sinnesorgane oder ihre Funktionen bereits vor
50 %) liegt vor, wenn Sie aufgrund eines Unfalls un-                               dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invali-
freiwillig auf Dauer zumindest 50 % in Ihrer körper-                               ditätsgrad um diese Vorinvalidität gemindert.
lichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträch-
tigt sind. Sie müssen uns den Invaliditätsgrad durch                               11.4. Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchti-
ein ärztliches Attest (Gutachten) oder einen gericht-                              gung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen
lich beeideten Sachverständigen nachweisen, wobei                                  Prozentsatzes.
die in § 11.2 angeführten Invaliditätsgrade gelten.
                                                                                   11.5. Ist die Funktion mehrerer Körperteile oder
11.2. Die Feststellung des Invaliditätsgrades wird                                 Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt, wer-
wie folgt ermittelt:                                                               den die ermittelten Invaliditätsgrade zusammen-
Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähig-                               gerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch nicht
keit der nachstehend genannten Körperteile und Sin-                                berücksichtigt.
nesorgane gelten ausschliesslich die folgenden Invali-
ditätsgrade zur Bestimmung des Leistungsanspruchs:                                 11.6. Der Versicherungsschutz umfasst auch die
                                                                                   Folgen der durch Zeckenbiss übertragenen Früh-
Völliger Verlust oder völlige Funktionsunfähigkeit:                                sommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Borre-
 eines Armes --------------------------------------- 70 %                          liose, wenn die Erkrankung serologisch festgestellt
 eines Daumens ---------------------------------- 20 %                             wurde und frühestens 15 Tage nach Beginn bzw.
 eines Zeigefingers oder Mittelfingers ---- 10 %                                   spätestens 15 Tage nach Ende der Versicherung
 eines anderen Fingers ------------------------- 5 %                               zum Ausbruch kommt. Als Krankheitsbeginn (Zeit-
 eines Beines --------------------------------------- 70 %                         punkt des Versicherungsfalls*) gilt der Tag, an dem
 eines Fusses --------------------------------------- 50 %                         erstmals ein Arzt aufgrund der diagnostizierten
 einer grossen Zehe ------------------------------ 5 %                             Krankheit konsultiert wurde. Eine Leistung wird
 einer anderen Zehe ----------------------------- 2 %                              von UNIQA nur für dauernde Invalidität (ab 50 %)
 der Sehkraft beider Augen ------------------100 %                                 erbracht.
 der Sehkraft eines Auges ---------------------		35 %
 der Sehkraft eines Auges, sofern                                                  11.7. Für die Bestimmung einer Invalidität gelten
 jedoch die Sehkraft des anderen Auges                                             folgende medizinische Regelungen:
 vor dem Eintritt des Versicherungsfalls                                            Bei einer Vorinvalidität:
 bereits verloren war ---------------------------- 65 %
                                                                                      UNIQA zieht diese Vorinvalidität nur dann vom
 des Gehörs beider Ohren -------------------- 60 %
                                                                                      Invaliditätsgrad ab, wenn der Unfall eine körper-
 des Gehörs eines Ohres ---------------------- 15 %
                                                                                      liche oder geistige Funktion betrifft, die schon
 des Gehörs eines Ohres,
                                                                                      davor betroffen war. Zusätzliche Informationen
 wenn das Gehör des anderen Ohres
 vor dem Eintritt des Versicherungsfalls                                              zur Vorinvalidität finden Sie in §§ 11.2 bis 11.5.
                                                                                    Bei einer gesundheitlichen Schädigung infolge
 bereits verloren war --------------------------- 45 %
 des Geruchssinnes ----------------------------- 10 %                                 einer akuten Mangeldurchblutung des Herz-
 des Geschmackssinnes ----------------------- 5 %                                     muskels (z.B. Herzinfarkt) leistet UNIQA nur,
 der Milz ------------------------------------------- 10 %                            wenn ein direkter Zusammenhang mit einer
 der Stimme --------------------------------------- 30 %                              unmittelbaren Verletzung der Koronararterie
 einer Niere ---------------------------------------- 20 %                            besteht und diese Verletzung durch eine direk-
 beider Nieren oder einer Niere,                                                      te mechanische Einwirkung von aussen auf den
 wenn die Funktion der zweiten Niere                                                  Brustkorb verursacht wurde. Unfälle durch einen
 vor dem Eintritt des Versicherungsfalls                                              Herzinfarkt oder einen Schlaganfall sind eben-
 bereits verloren war ---------------------------- 50 %                               falls versichert.

                                                              Flexikonto Restschutz
                                                                              10
   Bei einer körperlich bedingten Störung des Ner-                                Nicht versichert sind:
    vensystems leistet UNIQA nur, wenn diese Störung                               a) Präkanzerosen (Vorstadien einer Krebserkran-
    auf einer organischen Schädigung durch einen                                      kung)
    Unfall beruht. Bei seelischen Störungen wie Neu-                               b) Carcinoma in situ (Krebs im Frühstadium)
    rosen oder Psychoneurosen leistet UNIQA nicht.                                 c) Zervikale Dysplasien (Vorstadien des Gebärmut-
   Bei einem Bandscheibenvorfall: UNIQA leistet                                      terhalskrebses) CIN 1, CIN 2 und CIN 3
    nur, wenn dieser durch eine direkte mechani-                                   d) Alle Hautkrebserkrankungen (maligne [bösarti-
    sche Einwirkung auf die Wirbelsäule entstanden                                    ge] Melanome mit einer Tumordicke von mehr
    ist. Es darf sich nicht um eine Verschlimmerung                                   als 1,5 mm nach Breslow sind jedoch versichert)
    einer bereits bestehenden Erkrankung handeln.                                  e) Frühe Stadien des Prostatakarzinoms mit einem
   Bei einem Bauch- oder Unterleibsbruch leistet                                     Gleason-Grad von 6 und weniger oder einem
    UNIQA nur, wenn der Bruch durch eine externe                                      Stadium T1N0M0 und T2N0M0
    mechanische Einwirkung verursacht wurde und                                    f) Papilläres Mikrokarzinom der Schilddrüse und
    keine Vorerkrankung bestand.                                                      der Blase
                                                                                   g) Chronische lymphatische Leukämie (CLL) mit
---------------------------------------------------------------------------
                                                                                      einem Rai-Stadium unter 1
§ 12 Was ist eine                                                                  h) Alle malignen (bösartigen) Tumore bei gleich-
		   schwere Erkrankung?                                                              zeitigem Vorliegen einer HIV-Infektion
---------------------------------------------------------------------------        i) Rezidive (Neuauftreten des Krebses) und Metas-
Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschliess-                                   tasen (Tochtergeschwülste) eines vor Anmeldung
lich auf die nachfolgend angeführten schweren                                         bestandenen Krebsleidens sowie das Auftreten
Erkrankungen. Weitere schwere Erkrankungen wer-                                       eines Zweitkrebses, z.B. in einem anderen Organ
den vom Versicherungsschutz nicht umfasst.
                                                                                   12.4. Blindheit
12.1. Herzinfarkt                                                                  Blindheit liegt vor bei einem vollständigen, dau-
Versichert ist ein Herzinfarkt als das erste akute Auf-                            erhaften und nicht mehr behebbaren Verlust des
treten eines Herzinfarktes, d.h. das Absterben eines                               Sehvermögens beider Augen, der nicht durch me-
Teils des Herzmuskels infolge unzureichender Blut-                                 dizinische oder optische Massnahmen verbessert
zufuhr zum Herzmuskel (Myokard).                                                   werden kann. Sofern die Blindheit durch einen
Nicht versichert sind: stumme Infarkte (Mikroin-                                   Unfall verursacht wurde, gilt § 11.
farkte) sowie Angina Pectoris.
                                                                                   12.5. Taubheit
12.2. Schlaganfall
                                                                                   Taubheit liegt vor bei einem vollständigen, dauer-
Versichert ist ein Schlaganfall als eine Schädigung
                                                                                   haften und nicht mehr behebbaren Verlust des ge-
des Gehirns durch einen infolge einer Gehirnblu-
                                                                                   samten Hörvermögens auf beiden Ohren, der nicht
tung, Thrombose oder Embolie erlittenen Hirn-
                                                                                   durch medizinische oder technische Massnahmen
infarkt mit dauerhaften neurologischen Folgeer-
                                                                                   verbessert werden kann. Sofern die Taubheit durch
scheinungen.
                                                                                   einen Unfall verursacht wurde, gilt § 11.
Nicht versichert sind: transitorisch ischämische At-
tacken (TIA), reversible (sich zurückbildende) neu-                                ---------------------------------------------------------------------------
rologische Defizite und äussere Verletzungen.
                                                                                   § 13 In welchen Fällen erhalten
12.3. Krebs                                                                        		   Sie Versicherungsleistungen*?
Versichert ist Krebs als ein bösartiger Tumor, der                                 ---------------------------------------------------------------------------
charakterisiert ist durch eigenständiges, unkontrol-                               Für alle folgenden Punkte gilt, dass Sie oder die
liertes Wachstum, infiltrative Wachstumstenden-                                    Mitversicherte Person Leistungen nur während der
zen (in Gewebe eindringendes Tumorwachstum)                                        Dauer des Versicherungsschutzes erhalten, wenn
und Metastasierungstendenzen. Versichert sind                                      a) die Wartezeit* abgelaufen ist (siehe § 7),
insbesondere maligne Tumorformen des Blutes,                                       b) die Karenzzeit* abgelaufen ist (siehe §§ 13.1
der blutbildenden Organe und des Lymphsystems                                         und 13.2),
einschliesslich Leukämien, Lymphomen und Mor-                                      c) die Voraussetzungen für Versicherungsleistun-
bus Hodgkin.                                                                          gen* erfüllt sind (siehe §§ 8 – 12) und

                                                              Flexikonto Restschutz
                                                                              11
d) weder ein Ausschlussgrund (siehe § 14) noch                    Diese Summe wird monatlich Ihrem Kundenkonto
   eine Verletzung Ihrer Pflichten (Obliegenheits-                gutgeschrieben (max. 24 Monate).
   verletzung – siehe § 15) vorliegt. Bei unverschul-             Die laufende monatliche Versicherungsleistung*
   deter Obliegenheitsverletzung tritt kein Rechts-               endet, sobald Ihre Ratenzahlungsverpflichtung bei
   nachteil für die Versicherte Person ein.                       Ackermann vollständig zurückgezahlt wurde.
                                                                  ---------------------------------
Keine Ersatzleistungen werden für aushaftende Rech-
                                                               c) Auch wenn Sie wiederholt arbeitslos werden, sind
nungsbeträge bei Warenkauf auf Rechnung gewährt.
                                                                  Sie versichert. Sie müssen aber vor Beginn der er-
Sämtliche Versicherungsleistungen* werden von
                                                                  neuten Arbeitslosigkeit länger als sechs Monate
UNIQA mit schuldbefreiender Wirkung Ackermann
                                                                  ununterbrochen mindestens 18 Stunden pro Wo-
gegenüber zur Anweisung gebracht.
                                                                  che sozialversicherungspflichtig beschäftigt ge-
                                                                  wesen sein. Die Karenzzeit* kommt nach Ablauf
                                                                  dieser Zeitperiode wiederum zur Anwendung.
                                                               d) UNIQA leistet monatlich bis zu 400 CHF.
                                                               Gleiches gilt für die Mitversicherte Person.

                                                               13.2. Bei Erwerbsunfähigkeit
                                                               a) UNIQA erbringt eine Leistung frühestens zum
                                                                  ersten Mal, nachdem Sie mindestens zwei
                                                                  Monate ohne Unterbrechung erwerbsunfähig
                                                                  waren (= Karenzzeit*). Leistungen, die während
                                                                  der Karenzzeit* entstehen, sind nicht vom Ver-
                                                                  sicherungsschutz umfasst.
                                                               b) Während Ihrer Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie
                                                                  monatlich folgende Leistung: 5 % des Saldos,
                                                                  der am Tag des Eintritts des Versicherungsfalls*
                                                                  auf Ihrem Kundenkonto bei Ackermann aushaf-
13.1. Bei Arbeitslosigkeit                                        tet (bis zu maximal 400 CHF). Diese Leistung
a) UNIQA erbringt eine Leistung frühestens zum                    erbringt UNIQA pro Versicherungsfall* nur in-
   ersten Mal, nachdem Sie mindestens zwei Monate                 nerhalb der nächsten 24 aufeinanderfolgenden
   ohne Unterbrechung arbeitslos waren (= Karenz-                 Monate bzw. bis zur vollständigen Rückzahlung
   zeit*). Leistungen, die während der Karenzzeit*                Ihrer Ratenzahlungsverpflichtung bei Ackermann.
   entstehen, sind nicht vom Versicherungsschutz                  Ist der aushaftende Saldo am Tag des Eintritts des
   umfasst.                                                       Versicherungsfalls* geringer als 250 CHF, zahlen
b) Während Ihrer Arbeitslosigkeit erbringt UNIQA                  wir den aushaftenden Saldo auf einmal aus.
   monatlich folgende Leistung: 5 % des Saldos,                   ---------------------------------
   der am Tag des Eintritts des Versicherungsfalls*               Rechenbeispiel: Bei Eintritt des Versicherungsfalls*
   auf Ihrem Kundenkonto bei Ackermann aushaf-                    haben Sie in Ihrem Kundenkonto einen aushaf-
   tet. (bis zu maximal 400 CHF). Diese Leistung                  tenden Saldo von 1.000 CHF. UNIQA bezahlt
   erbringt UNIQA pro Versicherungsfall* nur in-                  Ihnen dann jeden Monat 50 CHF (also 5 % von
   nerhalb der nächsten 24 aufeinanderfolgenden                   1.000 CHF). Diese Summe wird monatlich Ihrem
   Monate bzw. bis zur vollständigen Rückzahlung                  Kundenkonto gutgeschrieben (max. 24 Monate).
   Ihrer Ratenzahlungsverpflichtung bei Ackermann.                Die laufende monatliche Versicherungsleistung*
   Ist der aushaftende Saldo am Tag des Eintritts                 endet, sobald Ihre Ratenzahlungsverpflichtung bei
   des Versicherungsfalls* geringer als 250 CHF, zah-             Ackermann vollständig zurückgezahlt wurde.
   len wir den aushaftenden Saldo auf einmal aus.                 ---------------------------------
   ---------------------------------                           c) Sie sind versichert, auch wenn Sie wiederholt er-
   Rechenbeispiel: Bei Eintritt des Versicherungsfalls*           werbsunfähig werden. Die Karenzzeit* kommt
   haben Sie in Ihrem Kundenkonto einen aushaften-                wiederum zur Anwendung.
   den Saldo von 1.000 CHF. UNIQA bezahlt Ihnen                d) UNIQA leistet monatlich bis zu 400 CHF.
   dann jeden Monat 50 CHF (also 5 % von 1.000 CHF).           Gleiches gilt für die Mitversicherte Person.

                                              Flexikonto Restschutz
                                                          12
DENK             13.3. Bei schwerer Erkrankung                ---------------------------------------------------------------------------

 hier            Wenn bei Ihnen eine schwere Erkran-
                 kung im Sinne des § 12 dieser Allge-
                 meinen Versicherungsbedingungen
                 diagnostiziert wurde, besteht die
                                                              § 14 Welche Ausschlüsse gibt es bei
                                                                   der Leistungspflicht?
                                                              ---------------------------------------------------------------------------

                 Versicherungsleistung* aus dem am            14.1. Allgemeine Ausschlüsse
 Tag der Erstdiagnose der schweren Erkrankung aus-            Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen,
 haftenden Saldo Ihres Kundenkontos bei Ackermann.            wenn vor Beginn des Versicherungsverhältnisses
 In diesem Fall leistet UNIQA einmalig bis zu maxi-           a) der Schaden bereits eingetreten war oder
 mal 8.000 CHF.                                               b) der Eintritt des Schadens bereits absehbar war.
 Gleiches gilt für die Mitversicherte Person.
                                                              UNIQA erbringt nie eine Leistung, wenn das Risiko
 13.4. Bei unfallbedingter Dauerinvalidität                   aufgrund von folgenden Ereignissen eingetreten ist:
 (ab 50 %)                                                    c) unmittelbar oder mittelbar durch kriegerische
 Wenn Sie aufgrund eines Unfalls von Dauerinvali-                Ereignisse oder innere Unruhen im Inland, an
 dität betroffen sind, besteht die Versicherungsleis-            denen die Versicherte Person aufseiten der Un-
 tung* aus dem am Tag des Unfalls aushaftenden                   ruhestifter teilgenommen hat.
 Saldo Ihres Kundenkontos bei Ackermann.                      d) unmittelbar oder mittelbar durch kriegerische
 In diesem Fall leistet UNIQA einmalig bis zu maxi-              Ereignisse oder innere Unruhen ausserhalb der
 mal 8.000 CHF.                                                  Schweizerischen Eidgenossenschaft, denen die
 Gleiches gilt für die Mitversicherte Person.                    Versicherte Person in Ausübung einer berufli-
                                                                 chen oder dienstlichen Tätigkeit ausgesetzt war
 13.5. Bei Pflegebedürftigkeit                                   oder an denen sie aktiv beteiligt war.
 Wird Ihnen bis zu Ihrem 60. Geburtstag Pflegegeld            e) direkt oder indirekt durch nukleare, biologische
 der BESA-Stufe 10 oder darüber zuerkannt, dann                  oder chemische Waffen oder durch Kernenergie.
 bezahlt UNIQA den aushaftenden Saldo Ihres Kun-              f) durch unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss
 denkontos an Ackermann.                                         ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlen-
 In diesem Fall leistet UNIQA einmalig bis zu maxi-              schutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
 mal 8.000 CHF.                                                  Soweit die Versicherte Person als Arzt oder medi-
                                                                 zinisches Hilfspersonal diesem Risiko ausgesetzt
 Die Leistung ergibt sich aus dem aushaftenden Sal-
                                                                 ist oder wenn eine Bestrahlung zu Heilzwecken
 do Ihres Kundenkontos an jenem Tag, an dem Sie
                                                                 durch einen Arzt oder unter ärztlicher Aufsicht
 erstmalig Pflegegeld der BESA-Stufe 10 oder darü-
                                                                 erfolgt, wird UNIQA leisten.
 ber zuerkannt bekommen haben.
                                                              g) unmittelbar oder mittelbar durch einen Akt von
 Gleiches gilt für die Mitversicherte Person.
                                                                 Terrorismus im In- oder Ausland.
                                                              h) durch Reisen, die trotz Reisewarnung des Eidge-
 13.6. Im Ablebensfall
                                                                 nössischen Departements für auswärtige Ange-
 Wenn Sie bis zu Ihrem 75. Geburtstag ableben, erstat-
                                                                 legenheiten (EDA) angetreten wurden und wo
 tet UNIQA die Summe des am Tag des Ablebens aus-
                                                                 sich das Risiko dieser Warnung verwirklicht hat.
 haftenden Saldos Ihres Kundenkontos bei Ackermann.
                                                              i) durch die vorsätzliche Begehung eines Verge-
 In diesem Fall leistet UNIQA einmalig bis zu maxi-
                                                                 hens oder Verbrechens durch die Versicherte
 mal 8.000 CHF.
                                                                 Person.
 13.7. Leistung bei Eintritt von Risiken sowohl bei           j) durch absichtliches Herbeiführen von Krank-
 Ihnen als auch bei der Mitversicherten Person                   heit oder Kräfteverfall oder absichtliche Selbst-
 Für die Mitversicherte Person gilt weiter, dass sie             verletzung.
 bei Eintritt eines Versicherungsfalls* keine Leistung        k) durch Unfälle (Unfallfolgen), die durch Zuwider-
 von UNIQA erhält, solange Sie selbst noch Leistun-              handeln gegen die Vorschriften der Strassenver-
 gen von UNIQA bekommen. Wenn der Versiche-                      kehrsordnung eintreten oder erschwert werden,
 rungsfall* gleichzeitig bei Ihnen und bei der Mit-              beispielsweise durch den missbräuchlichen Ge-
 versicherten Person eintritt, wird die Leistung von             nuss von Alkohol oder Suchtmitteln oder das
 UNIQA nur einmal erbracht.                                      Fahren ohne Fahrberechtigung.

                                             Flexikonto Restschutz
                                                         13
l) durch den Missbrauch von Alkohol, Nikotin, Dro-            g) zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Versicherungs-
   gen, Medikamenten oder sonstigen Substanzen.                  leistung* von der Arbeitslosenversicherung keine
   Ein Missbrauch liegt vor, wenn der wiederholte                Arbeitslosenentschädigung erhalten oder
   Gebrauch der Substanz über die Dauer von min-              h) für die Dauer von bis zu drei Monaten eine neue
   destens einem Monat bzw. wiederholt in den ver-               Arbeit aufnehmen oder
   gangenen zwölf Monaten zu körperlichen und/                i) sich im Krankenstand befinden.
   oder psychischen Beeinträchtigungen geführt
   hat, die sich eindeutig identifizieren lassen.             14.2.2. Bei Erwerbsunfähigkeit
m) durch Beteiligung als Fahrer, Beifahrer oder Pas-          Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen,
   sagier eines Motorfahrzeuges an Fahrveranstal-             wenn Sie
   tungen oder Übungen für Fahrveranstaltungen,               a) vor Beginn des Versicherungsschutzes bereits
   bei denen es auf das Erreichen von Höchstge-                  erwerbsunfähig sind.
   schwindigkeiten ankommt.                                   b) acht Wochen vor und acht Wochen nach der
n) im Rahmen einer Teilnahme an Flug- und Kampf­­                Geburt erwerbsunfähig werden.
   sport-Wettkämpfen (entgeltlich und unentgeltlich).
o) in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder               14.2.3. Bei schwerer Erkrankung
   Freizeitaktivität als Pilot oder sonstiges Besat-          Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen,
   zungsmitglied eines Luftfahrzeugs (Fluggeräts)             wenn Sie vor Beginn des Versicherungsschutzes be-
   ohne Motor, wie Segelflugzeug, Paragleiter,                reits schwer erkrankt im Sinne des § 12 sind.
   Hängegleiter, Ballon, Flugdrachen, Fallschirm
   etc., eines Motorseglers, eines (Ultra-)Leichtflug-        14.2.4. Bei unfallbedingter Dauerinvalidität
   zeugs, eines Hubschraubers, eines Sportflug-               (ab 50 %)
   zeugs oder eines Militärfluggeräts.                        Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen,
p) bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit mit           wenn Sie vor Beginn des Versicherungsschutzes
   einem sonstigen Luftfahrzeug.                              bereits 50 % dauerinvalid sind. UNIQA erbringt bei
                                                              Dauerinvalidität keine Leistungen, wenn der Unfall
14.2. Besondere Ausschlüsse                                   durch einen dieser Fälle verursacht wurde:
14.2.1. Bei Arbeitslosigkeit                                  a) Sie fahren ein Fahrzeug ohne gültigen Führer-
Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen,                  ausweis. Das gilt auch für Fahrten auf nicht öf-
wenn Sie vor Beginn des Versicherungsschutzes                    fentlichen Strassen (beispielsweise auf einem
a) bereits wussten, dass das Arbeitsverhältnis en-               Übungsplatz oder einer Rennbahn).
   den wird.                                                  b) Sie nehmen an einem Wintersport-Wettbewerb
b) bereits wussten, dass ein gerichtliches Verfahren             oder einem offiziellen Training dafür teil.
   im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis                  c) Sie erleiden gesundheitliche Schäden bei einer
   anhängig ist.                                                 Heilmassnahme oder einer Operation, sofern
                                                                 diese nicht durch einen gemäss diesen Bedin-
UNIQA erbringt bei Arbeitslosigkeit in folgenden                 gungen versicherten Unfall erforderlich wurde.
Fällen keine Leistung:
c) bei Ablauf der Laufzeit eines befristeten Arbeits-         UNIQA bietet keinen Versicherungsschutz, wenn Sie
   verhältnisses.                                             d) dauerhaft mindestens 50 % erwerbsunfähig sind,
d) nach absolviertem Militär- oder Schutzdienst               e) ein schweres Nervenleiden oder
   oder Zivildienst oder nach einem Ausbildungs-              f) eine Geisteskrankheit haben.
   verhältnis (z.B. Lehre).
e) bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses                14.2.5. Bei Pflegebedürftigkeit
   (z.B. Lehre) auf eigene Initiative.                        Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen,
f) bei Kündigung Ihrer Beschäftigung beim Ehe-                wenn Sie vor Beginn des Versicherungsschutzes
   partner, beim Partner einer eingetragenen Part-            bereits Pflegegeld der BESA-Stufe 10 oder darüber
   nerschaft oder bei einem direkten Verwandten.              zuerkannt bekommen haben.

UNIQA unterbricht bei Arbeitslosigkeit in folgenden           14.2.6. Im Ablebensfall
Fällen die monatlichen Versicherungsleistungen*,              Bei Selbstmord der Versicherten Person vor Ablauf
wenn Sie                                                      von 36 Monaten seit Abschluss, Wiederherstellung

                                             Flexikonto Restschutz
                                                         14
oder einer unsere Leistungspflicht erweiternden                                    a) bei Spitälern, Ärzten, Arbeitgebern, Amtsstellen,
Änderung des Vertrages sind wir von der Verpflich-                                    Versicherungsgesellschaften und -institutionen
tung zur Leistung befreit. Wird uns jedoch nachge-                                    und bei Dritten Auskünfte und Akten einzuver-
wiesen, dass die Tat in einem die freie Willensbe-                                    langen sowie diese von der Schweigepflicht zu
stimmung ausschliessenden Zustand krankhafter                                         entbinden.
Störung der Geistestätigkeit begangen wurde, be-                                   b) umgehend über den früheren und gegenwärti-
steht voller Versicherungsschutz. Bei Selbstmord                                      gen Gesundheitszustand sowie über den Verlauf
der Versicherten Person nach Ablauf von 36 Mo-                                        der Krankheit oder des Unfalls zu informieren.
naten seit Abschluss, Wiederherstellung oder einer
                                                                                   Kommen die Versicherte Person als auch die Mit-
unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung
                                                                                   versicherte Person bzw. ihre Erben einer der vor-
des Vertrages besteht voller Versicherungsschutz.
                                                                                   liegenden Obliegenheiten nicht nach, so tritt die
14.2.7. Bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftig-                                   Fälligkeit des Leistungsanspruchs nicht ein und
keit oder Ableben aufgrund einer schweren                                          UNIQA ist befugt, die Leistungen bis zur Erfüllung
Erkrankung                                                                         der Obliegenheit zu verweigern.
Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten ab Erhalt
einer Versicherungsleistung* aus dem Risiko
­                                                                                  15.2. Allgemeine Pflichten
«Schwere Erkrankung» im Sinne des § 12                                             Sie müssen
a) erwerbsunfähig oder                                                             a) Ackermann unverzüglich über einen Versicher­
b) pflegebedürftig im Sinne des § 9 werden oder                                       ungsfall* informieren, welche uns ihrerseits in-
c) ableben,                                                                           formiert.
erbringt UNIQA keine Versicherungsleistung*, wenn                                  b) dafür sorgen, dass der Versicherungsfall* in der
die Erwerbsunfähigkeit, die Pflegebedürftigkeit oder                                  Schweizerischen Eidgenossenschaft und im Fürs-
das Ableben unmittelbar mit dieser schweren Er-                                       tentum Liechtenstein laufend überprüft werden
krankung sowie einer daraus resultierenden Folgeer-                                   kann. UNIQA wird durch Ackermann monatlich
krankung in einem direkten Zusammenhang steht.                                        über das Fortbestehen des Zustandes informiert.
                                                                                   c) Ackermann und uns auf Verlangen ärztliche At-
14.3. Mitversicherte Person                                                           teste sowie Bescheinigungen von Behörden und
Alle oben unter §§ 14.1 und 14.2 erwähnten Aus-                                       Arbeitgebern vorlegen (in Kopie oder im Original).
schlüsse gelten auch für die Mitversicherte Person.                                d) sich auf Verlangen einer ärztlichen Untersu-
                                                                                      chung unterziehen. Der Arzt wird von uns be-
---------------------------------------------------------------------------
                                                                                      auftragt und bezahlt. UNIQA übernimmt nur
§ 15 Was müssen Sie im                                                                die Kosten jener Gutachten, die von ihr in Auf-
		   Versicherungsfall* tun?                                                          trag gegeben wurden.
---------------------------------------------------------------------------
Ihre Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie beach-                                 15.3. Pflichten bei Arbeitslosigkeit
ten müssen, um den Anspruch auf Versicherungs-                                     Sie müssen folgende Unterlagen an UNIQA über-
schutz zu erhalten. Diese Pflichten müssen immer                                   mitteln:
erfüllt werden, da Sie sonst Ihren Versicherungs-                                  a) eine Kopie des Arbeitsvertrags und Kündigungs-
schutz ganz oder teilweise verlieren können.                                          schreibens des Arbeitgebers, aus welchem das
                                                                                      Datum der Mitteilung der Kündigung und der
15.1. Mitwirkungs- und Schadensminderungs-                                            Beendigung des Arbeitsverhältnisses hervorgeht.
pflicht
                                                                                   b) den Nachweis über die Anmeldung als Arbeits-
Die Versicherte Person als auch die Mitversicher-
                                                                                      loser beim zuständigen Regionalen Arbeitsver-
te Person bzw. ihre Erben sind im Rahmen ihrer
                                                                                      mittlungszentrum (RAV) sowie den Nachweis
Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht
                                                                                      über die fortlaufenden Zahlungen und Abrech-
gehalten, UNIQA bzw. den von ihr beauftragten
                                                                                      nungen von Arbeitslosenentschädigungen der
Service-Provider zu ermächtigen:
                                                                                      gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (ALV).
                                                                                   c) Sie müssen UNIQA so schnell wie möglich über
                                                                                      Ihre neue Tätigkeit und das Ende der Arbeits-
                                                                                      losigkeit informieren.

                                                              Flexikonto Restschutz
                                                                              15
15.4. Pflichten bei Erwerbsunfähigkeit                     15.7. Pflichten bei Pflegedürftigkeit
Sie müssen bei Erwerbsunfähigkeit folgende Unter-          Sie müssen folgende Unterlagen an UNIQA über-
lagen an UNIQA übermitteln:                                mitteln:
a) eine ärztliche Bescheinigung über die Ursache           a) einen Pflegegeld-Bescheid der BESA-Stufe 10
   und Eigenschaften der Krankheit oder der Unfall-           (Stand: Juli 2020) oder darüber zuerkannt ge-
   folgen (Arztzeugnis/Krankheitsunterlagen, Dia-             mäss Verordnung des Eidgenössischen Depar-
   gnose etc.), den Grad und die voraussichtliche             tements des Innern (EDI) über Leistungen in
   Dauer (Prognose) der Erwerbsunfähigkeit. Jeden             der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
   Monat sind neue ärztliche Bescheinigungen                  (Kranken­pflege-Leistungsverordnung, KLV).
   bzw. Dokumente, welche die Verlängerung der
   Erwerbsunfähigkeit belegen, vorzulegen.                 15.8. Pflichten im Ablebensfall
b) einen Bescheid über Gewährung einer Erwerbs-            Wenn Sie oder die Mitversicherte Person ableben,
   unfähigkeits- oder Invaliditätsrente oder               müssen auf Verlangen folgende Unterlagen an
c) eine Kopie des entsprechenden Antrages, even-           UNIQA übermittelt werden:
   tuell den Stand des Verfahrens, oder                    Amtliche Sterbeurkunde und ärztliche Bescheini-
d) einen Bescheid über die Bewilligung einer me-           gung (Arztzeugnis), welche die Todesursache, den
   dizinischen und/oder beruflichen Rehabilitation         Beginn sowie den Verlauf der Krankheit bzw. der
   sowie deren Inanspruchnahme.                            Körperverletzung, die zum Tode der Versicherten
                                                           Person geführt hat, nennen. Bei Tod durch Unfall
15.5. Pflichten bei Schwerer Erkrankung                    ist zusätzlich der Polizeirapport beizubringen.
Sie müssen folgende Unterlagen an UNIQA über-              15.9. Für alle Pflichten gilt:
mitteln:                                                   a) Wenn Sie eine Pflicht (Obliegenheit) vorsätz-
a) die Diagnose der schweren Erkrankung sowie                 lich oder grob fahrlässig verletzen, erhalten Sie
   die Indikation und den Operationsbericht eines             keine Leistungen, wenn diese Verletzung einen
   Facharztes, der weder Sie selbst noch Ihr Ehe-             Einfluss auf den Eintritt des befürchteten Ereig-
   partner, Ihr Lebenspartner oder ein Verwand-               nisses, die Feststellung oder den Umfang der
   ter ist. Dieser Arzt muss in der Schweizerischen           Leistungspflicht hat. Wenn die Verletzung der
   Eidgenossenschaft oder im Fürstentum Liechten-             Obliegenheiten durch Sie den Umständen nach
   stein niedergelassen sein.                                 als eine unverschuldete anzusehen ist, verlieren
b) Laborunterlagen hinsichtlich der entsprechen-              Sie den Versicherungsschutz nicht. Ihre Kenntnis
   den klinischen, radiologischen und histologi-              und Ihr Verschulden werden mit der Kenntnis und
   schen Untersuchungen.                                      dem Verschulden von Ackermann gleichgesetzt.
Wir behalten uns das Recht vor, weitere notwen-            b) Alle bei uns einzureichenden Unterlagen sind
dige Nachweise, insbesondere zusätzliche Aus-                 in deutscher oder französischer Sprache einzu-
künfte und Aufklärungen, zu verlangen, um die                 reichen. Wurden Unterlagen nicht in deutscher
Diagnose einer schweren Erkrankung bzw. die                   oder französischer Sprache erstellt, so haben
Notwendigkeit einer durchgeführten Operation                  Sie diese auf Ihre Kosten zu übersetzen und uns
zu überprüfen. Sie haben Ärzte, Krankenhäuser                 zu übermitteln.
und sonstige Krankenanstalten, bei denen Sie in            ---------------------------------------------------------------------------
Behandlung waren, sowie Personenversicherer
und Behörden zu ermächtigen, uns auf Verlangen             § 16 Wann darf UNIQA
Auskunft zu erteilen.                                      		   ein Risiko ablehnen?
                                                           ---------------------------------------------------------------------------
15.6. Pflichten bei unfallbedingter Dauer­                 UNIQA darf unverzüglich nach Erhalt einer Beitritts­
invalidität (ab 50 %)                                      erklärung durch Ackermann die Übernahme des
Sie müssen folgende Unterlagen an UNIQA über-              Versicherungsschutzes ablehnen. Dafür muss UNIQA
mitteln:                                                   keine Gründe nennen. Was bedeutet eine Ableh-
a) einen Nachweis der unfallbedingten Dauerinva-           nung für Sie und die Person, die mitversichert wer-
   lidität (ab 50 %) entweder durch ein fachärztli-        den soll? Bei einer Ablehnung besteht kein Versiche-
   ches Gutachten oder einen gerichtlich bestellten        rungsschutz – auch nicht rückwirkend. Sie bezahlen
   Sachverständigen.                                       in diesem Fall auch keine Versicherungsprämie.

                                          Flexikonto Restschutz
                                                      16
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