Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den "Flexikonto Restschutz" - Fassung 01 / März 2021 - Jelmoli-Versand
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Flexikonto Restschutz Informationsblatt zu Versicherungsprodukten UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft / Produkt: Flexikonto Restschutz Registriert im Fürstentum Liechtenstein unter der Nummer FL-0001.522.928-1 In diesem Informationsblatt sind nur die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Die vollständigen vor- vertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und in der Versicherungsbestätigung. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Restschuldversicherung Versicherte Risiken und Umfang des Versicherungsschutzes Was ist versichert? ■ Arbeitslosigkeit (bis zum 60. Geburtstag) aufgrund ■ Unfallbedingte Dauerinvalidität (ab 50 %) (nach dem 60. Geburtstag und bis zum 75. Geburtstag) aufgrund ✓unverschuldeter Arbeitslosigkeit, unter der Voraussetzung des Bezugs von Arbeitslosengeld ✓ geistiger oder körperlicher Dauerinvalidität Nach Ablauf der Karenzzeit Erstattung von monatlich 5 % im Ausmass von zumindest 50 % des aushaftenden Saldos des Kundenkontos für die Dauer Einmaliger Ausgleich des am Tag des Unfalls aushaftenden von bis zu 24 Monaten – höchstens 400 CHF monatlich. Saldos des Kundenkontos – höchstens 8.000 CHF. ■ Erwerbsunfähigkeit (bis zum 60. Geburtstag) ■ Pflegebedürftigkeit (bis zum 60. Geburtstag) aufgrund ✓ bei Bezug von Pflegegeld der ✓ einer Krankheit BESA-Stufe 10 oder darüber ✓ von Berufsunfähigkeit Einmaliger Ausgleich des am Tag, ab dem erstmalig Pflege- ✓ von Invalidität geld der BESA-Stufe 10 oder darüber zuerkannt wird, aus- Nach Ablauf der Karenzzeit Erstattung von monatlich 5 % haftenden Saldos des Kundenkontos – höchstens 8.000 CHF. des aushaftenden Saldos des Kundenkontos für die Dauer ■ Ableben (bis zum 75. Geburtstag) von bis zu 24 Monaten – höchstens 400 CHF monatlich. Einmaliger Ausgleich des am Tag des Ablebens aushaften- ■ Schwere Erkrankung (bis zum 75. Geburtstag) – den Saldos des Kundenkontos – höchstens 8.000 CHF. das ist ✓ Krebs ✓ Herzinfarkt ✓ Blindheit Der Versicherungsschutz gilt für die Versicherte Person und gegebenenfalls für eine Mitversicherte Person. Für ✓ Schlaganfall ✓ Taubheit die Mitversicherte Person endet der Versicherungsschutz Einmaliger Ausgleich des am Tag der Erstdiagnose aushaf- für alle Risiken sowohl mit ihrem 60. Geburtstag als auch tenden Saldos des Kundenkontos – höchstens 8.000 CHF. mit dem 60. Geburtstag der Versicherten Person. Was ist nicht versichert? (Auswahl) ■ Arbeitslosigkeit ■ Schwere Erkrankung ✖ bei Eintritt innerhalb der ersten drei Monate ✖ Stumme Infarkte, Angina Pectoris nach Versicherungsbeginn ✖ Vorstadien einer Krebserkrankung ✖ Krebs im Frühstadium ✖ durch erfolgte Eigenkündigung durch die Versicherte Person ■ Unfallbedingte Dauerinvalidität (ab 50 %) ✖ nach dem 60. Geburtstag ✖ bei Eintritt des Unfalls bis zum 60. Geburtstag ■ Pflegebedürftigkeit ■ Erwerbsunfähigkeit aufgrund ✖ bei Eintritt nach dem 60. Geburtstag ✖ der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Freizeitaktivität mit einem Luftfahrzeug ■ Ableben ✖ aufgrund von Selbsttötung innerhalb ✖ des absichtlichen Herbeiführens von Krankheiten der ersten 36 Monate nach Versicherungsbeginn oder der absichtlichen Selbstverletzung durch die Versicherte Person ■ Erwerbsunfähigkeit, Schwere Erkrankung, ✖ der vorsätzlichen Begehung eines Vergehens Pflegebedürftigkeit und Ableben aufgrund oder Verbrechens durch die Versicherte Person ✖ von bei Versicherungsbeginn bereits bekannten ✖ des Eintritts nach dem 60. Geburtstag Erkrankungen und Unfallfolgen innerhalb von 24 Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit) Flexikonto Restschutz 2
Gibt es Deckungsbeschränkungen? (Auswahl) ! Bei Eintritt oder Absehbarkeit des Eintritts des Schadens ! Bei Arbeitslosigkeit nach Ablauf eines befristeten Arbeits- bereits vor Beginn der Versicherung oder nach Ablauf eines Ausbildungsverhältnisses, nach absolviertem Militär- oder Schutzdienst oder Zivildienst ! Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens oder oder bei Krankenstand Herbeiführung des Schadens durch missbräuchlichen Nikotin-, Drogen- oder Alkoholkonsum durch die Ver- ! Bei Erwerbsunfähigkeit acht Wochen vor und acht Wochen sicherte Person oder die Mitversicherte Person nach der Geburt ! Durch Teilnahme an kriegerischen Ereignissen oder inneren Unruhen als Unruhestifter oder durch Teil- ! Bei einem Unfall ohne gültigen Führerausweis, bei der Teil- nahme im Ausland in Ausübung einer beruflichen oder nahme an einem Wintersport-Wettbewerb oder einem dienstlichen Tätigkeit offiziellen Training dafür, bei schwerem Nervenleiden oder einer Geisteskrankheit oder bei dauerhafter mindestens ! Bei Reisen ins Ausland trotz Reisewarnung 50%iger Erwerbsunfähigkeit ! Bei nuklearen, biologischen, chemischen oder durch ! Bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Ableben Terrorismus ausgelösten Katastrophen innerhalb von sechs Monaten nach einer Versicherungs- ! Bei Tätigkeit als Pilot oder Passagier von Luftfahrzeugen leistung aufgrund einer schweren Erkrankung in unmittel- barem Zusammenhang mit dieser Erkrankung oder einer ! Bei Teilnahme an Motor-, Flug- und Kampfsport-Wett- daraus resultierenden Folgeerkrankung kämpfen Wo bin ich versichert? ✓ Für Unfälle, die eine Dauerinvalidität (ab 50 %) zur Folge haben, gilt der Versicherungsschutz weltweit. ✓ Für alle anderen Risiken gilt der Versicherungsschutz nur in der Schweizerischen Eidgenossenschaft und im Fürstentum Liechtenstein. Welche Verpflichtungen habe ich? ✓ UNIQA muss via Jelmoli-Versand vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsab- schluss und während der Vertragslaufzeit. ✓ Die Versicherungsbeiträge sind vollständig und fristgerecht an Jelmoli-Versand zu bezahlen. ✓ Sie müssen einen Schadensfall so schnell als möglich an Jelmoli-Versand melden, und an der Feststellung des Versiche- rungsfalls und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B. Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen). Wann und wie zahle ich? ✓ Der Versicherungsbeitrag beträgt monatlich 1,3 % inklusive Stempelabgaben des aushaftenden Saldos Ihres Kunden- kontos. Der genaue Beitrag wird jeden Monat von Jelmoli-Versand mit der Kontoabrechnung bekannt gegeben und ist an Jelmoli-Versand zu überweisen. Wer erhält die Versicherungsleistung? ✓ Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden an Jelmoli-Versand als unwiderruflich Bezugsberechtigten zugunsten des Kundenkontos der Versicherten Person erbracht. Wann beginnt und endet die Deckung? ✓ Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung ausgewiesenen Datum unter der Voraus- setzung der vollständigen und rechtzeitigen Zahlung des ersten Versicherungsbeitrags und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Warte- und Karenzzeiten. ✓ Das Versicherungsverhältnis ist auf unbestimmte Dauer vereinbart und endet mit der Schliessung des Jelmoli-Versand Kundenkontos. Der Versicherungsschutz kann in bestimmten Fällen vorzeitig enden, z.B. mit Ihrem Ableben. Wie kann ich das Versicherungsverhältnis kündigen? ✓ Die Versicherte Person kann jederzeit unter Wahrung einer Frist von einem Monat schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, den Austritt aus dem Kollektivversicherungsvertrag auf das Ende eines Ver- sicherungsmonats erklären. Flexikonto Restschutz 3
Personendaten Der Versicherer und von ihm beauftragte Dritte verarbeiten Empfänger von Personendaten sind Versicherungsvermittler, Daten von Versicherten Personen und Mitversicherten Per- Mit- und Rückversicherer, vom Versicherer mit der Bestands- sonen ausschliesslich zum Zweck der Bestandsverwaltung, verwaltung und der Schadensabwicklung beauftragte Dritte, zur Leistungsbearbeitung, für das Rechnungswesen, die Sozialversicherungen, Ärzte, Gesundheitseinrichtungen, Sach- interne Revision und das Risikomanagement. Verarbeitet verständige, Gutachter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Audi- werden allgemeine Personendaten, Versicherungsdaten, toren, Inkassoinstitute, Rechtsanwälte, Gerichte und Behör- Kennnummern, Kontosalden, im Schadensfall bedarfswei- den sowie der Versicherungsnehmer. se auch Sozialversicherungs-, Einkommens- und Gesund- Aufbewahrt werden die Daten sowohl physisch als auch elek- heitsdaten in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, im tronisch so lange, als es für die in diesem Informationsblatt Fürstentum Liechtenstein und in der Europäischen Union. genannten Zwecke erforderlich oder gesetzlich bestimmt ist. Flexikonto Restschutz 4
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den «Flexikonto Restschutz» Fassung 01 / März 2021 Diese Versicherung beruht auf einem Kollektivversicherungsvertrag* zwischen Jelmoli Versand AG (nachfolgend «Versicherungsnehmer*» oder «Jelmoli-Versand») und UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft (nachfolgend «Versicherer» oder «UNIQA»). Wenn Sie als volljährige natürliche Person bei Jelmoli-Versand ein Konto mit Raten zahlungsvereinbarung haben, können Sie dem Kollektivversicherungsvertrag* beitreten. Mit «natürlichen Personen» sind Menschen gemeint, im Gegensatz zur «juristischen Person». Eine «juristische Person» ist beispielsweise eine GmbH oder ein Verein. «Natürliche Personen» haben im Rahmen dieser Allgemeinen Versicherungsbedin gungen (AVB) Versicherungsschutz. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist eine weitere zusätzliche Person (der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehepartner, Partner einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgefährte des Kontoinhabers, der bei Jelmoli-Versand ein Kundenkonto mit Ratenzahlung eröffnet hat) automatisch mitversichert. Vertragsgrundlagen: Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Ihnen (nachfolgend Versicherte Person) und Jelmoli-Versand als Kreditgeber und Versicherungsnehmer* Beitrittserklärung zum fakultativen «Flexikonto Restschutz» als Teil der Ratenzahlungsvereinbarung Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) von UNIQA für den «Flexikonto Restschutz» von Jelmoli-Versand Subsidiär die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) Wir haben einige Fachbegriffe mit Sternchen (*) versehen. Diese erläutern wir im Glossar auf der letzten Seite dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Flexikonto Restschutz 5
Der Versicherer / UNIQA: UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft Austrasse 46, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein Rechtsform: Aktiengesellschaft Sitz: Vaduz, Fürstentum Liechtenstein Registernummer: FL-0001.522.928-1 Der Versicherungsnehmer* / Jelmoli-Versand Jelmoli Versand AG Industriestrasse 19, 8112 Otelfingen, Schweizerische Eidgenossenschaft Sitz: Otelfingen, Schweizerische Eidgenossenschaft Rechtsform: Aktiengesellschaft UID-Nummer: CHE -108.490.619 HR Die Versicherte Person / Sie: Jeder Kontoinhaber, der bei Jelmoli-Versand ein Kundenkonto mit Ratenzahlung eröffnet hat und dem Kollektivversicherungsvertrag* beigetreten ist. Die Mitversicherte Person: Der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehepartner, Partner einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgefährte des Kontoinhabers, der bei Jelmoli-Versand ein Kundenkonto mit Ratenzahlung eröffnet hat. Der Anspruchsberechtigte / Bezugsberechtigte*: Anspruchsberechtigt für den Empfang der Leistung ist Jelmoli-Versand. Jelmoli-Versand wird sämtliche Leistungen, welche sie vom Versicherer erhält, Ihrem Kundenkonto gutschreiben. Versicherungsvertrag: Kollektivversicherungsvertrag* abgeschlossen zwischen UNIQA und Jelmoli-Versand zur Absicherung der Restschuld (Restschuldversicherung) aus Teilzahlungskäufen der Versicherten Person gegenüber Jelmoli-Versand. Bei Eintritt eines Schadensfalles kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich per E-Mail: service@jelmoliversand.ch oder per Telefon: +41 848 840 300. Flexikonto Restschutz 6
--------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------- §1 Was ist versichert? §3 Wie hoch ist die Prämie und --------------------------------------------------------------------------- wie erfolgt die Prämienzahlung? Mit dem «Flexikonto Restschutz» sichern Sie Ihre --------------------------------------------------------------------------- Ratenzahlungen an Jelmoli-Versand unter den nach- Die Versicherungsprämie beträgt 1,3 % (Versiche- folgenden Bedingungen ab. Diese Versicherung rungsprämiensatz) des aushaftenden Saldos Ihres deckt Ihre Raten, wenn Sie infolge von Arbeitslo- Kundenkontos und wird monatlich von Jelmoli- sigkeit oder Erwerbsunfähigkeit keine Zahlungen Versand an uns überwiesen. Jelmoli-Versand darf mehr leisten können. Gleiches gilt, wenn Sie schwer Ihnen keine weiteren Kosten oder Auslagen aus- erkranken, ausschliesslich infolge eines Unfalls von ser den berechneten Prämienbeträgen inklusive Dauerinvalidität («unfallbedingt dauerinvalid» – Stempelkosten überwälzen. Weist Ihr Kundenkon- ab 50 %) betroffen sind oder pflegebedürftig werden. to keinen aushaftenden Saldo aus, fällt keine Versi- Sie sind auch versichert, wenn Sie ableben. cherungsprämie an. Schuldner der Versicherungs- Der «Flexikonto Restschutz» ist eine Schadensver- prämie ist Jelmoli-Versand. Um Ihren persönlichen sicherung. Versichert sind automatisch sämtliche Versicherungsschutz zu erhalten, bezahlen Sie den gegenwärtigen und künftigen Ratenforderungen, vereinbarten monatlichen Betrag direkt an Jelmoli- solange der «Flexikonto Restschutz» nicht durch Versand. UNIQA behält sich das Recht vor, den Versi Sie oder den Versicherer gekündigt oder das Jelmoli- cherungsprämiensatz regelmässig zu überprüfen Versand Kundenkonto nicht geschlossen wird. und anzupassen. In einem solchen Fall werden Sie --------------------------------------------------------------------------- spätestens 60 Tage vor der Anwendung eines an deren Durchschnittsprämiensatzes darüber informiert. §2 Wer ist versichert? --------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------- Versichert sind Sie, wenn Sie §4 Wer ist bezugsberechtigt*? a) ein Konto mit einer Vereinbarung über Raten- --------------------------------------------------------------------------- zahlungen bei Jelmoli-Versand haben Mit Beginn des Versicherungsschutzes (mit Berück- und sichtigung der unter § 7 erwähnten Wartezeiten* b) dem Kollektivversicherungsvertrag* beigetreten und unter §§ 13.1 und 13.2 erwähnten Karenzzeiten*) sind. ist Jelmoli-Versand gegenüber UNIQA für alle fälligen Sowohl Sie selbst als auch der in häuslicher Gemein- Versicherungsleistungen unwiderruflich bezugsbe- schaft lebende Ehepartner, Partner einer einge- rechtigt. Jelmoli-Versand hat die Leistung(en) Ihrem tragenen Partnerschaft oder Lebensgefährte des Kundenkonto gutzuschreiben. Der aushaftende Sal- Kontoinhabers («Mitversicherte Person») sind ab do Ihres Kundenkontos gilt damit im Umfang der der Volljährigkeit (18. Geburtstag) bis zum 60. Ge- Leistungen von UNIQA an Jelmoli-Versand als getilgt. burtstag gegen folgende Risiken versichert: --------------------------------------------------------------------------- Arbeitslosigkeit §5 Wann beginnt und endet Erwerbsunfähigkeit Ihr Versicherungsschutz? Schwere Erkrankung --------------------------------------------------------------------------- Pflegebedürftigkeit Ihr Versicherungsschutz beginnt mit der schriftli- Ableben chen Zusage von Jelmoli-Versand mit dem darin Sie selbst (aber nicht die Mitversicherte Person) genannten Datum nach den entsprechenden War- sind noch nach Ihrem 60. Geburtstag bis zu Ihrem tezeiten* gemäss § 7 und Karenzzeiten* gemäss §§ 75. Geburtstag gegen folgende Risiken versichert: 13.1 und 13.2. Schwere Erkrankung 5.1. Für Sie endet der Versicherungsschutz, wenn Unfallbedingte Dauerinvalidität (ab 50 %) a) Sie mit Ihren Zahlungen im Verzug sind und der Ableben schriftlichen Zahlungsaufforderung von Jelmoli- Wenn Sie bereits 65 Jahre alt sind, ist ein Beitritt Versand unter Androhung der Säumnisfolgen zum Kollektivversicherungsvertrag nicht möglich nicht nachkommen, die ausständige Prämie und wir können Sie aus rechtlichen Gründen leider binnen der geforderten Mahnfrist von 14 Tagen nicht versichern. zu leisten. Flexikonto Restschutz 7
Ihr Schutz endet dann rückwirkend zu dem Zeit- --------------------------------------------------------------------------- punkt, an dem Sie Ihre Rate (Versicherungsbei- §7 Welche Wartezeiten* gelten für trag) zum letzten Mal bezahlt haben. den Versicherungsschutz? b) Ihr Kundenkonto bei Jelmoli-Versand gekündigt --------------------------------------------------------------------------- wird, aus welchem Grund auch immer. 7.1. Für die Risiken «Erwerbsunfähigkeit», «Schwere Erkrankung», «Pflegebedürftigkeit» und «Ableben» 5.2. Für Sie endet ausserdem der Versicherungs- gilt unter Vorbehalt von § 14.2 folgende Wartezeit*: schutz Sie haben keinen Versicherungsschutz für Ihnen a) für die Risiken «Arbeitslosigkeit» und «Erwerbs- bereits bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, unfähigkeit» mit Erhalt des Bescheides, in dem wegen derer Sie in den vergangenen zwölf Monaten Ihnen die Alterspension zuerkannt wird. vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich bera- b) für das Risiko «Pflegebedürftigkeit» mit der ein- ten oder behandelt wurden, und wenn der Versi- maligen Inanspruchnahme der Versicherungs- cherungsfall* innerhalb der ersten 24 Monate nach leistung*. Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit c) für die Risiken «Arbeitslosigkeit», «Erwerbsun- diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in unmittel- fähigkeit» und «Pflegebedürftigkeit» mit Ihrem barem oder mittelbarem Zusammenhang steht. 60. Geburtstag. d) für die Risiken «Schwere Erkrankung», «Unfall- 7.2. Für das Risiko «Arbeitslosigkeit» gilt: bedingte Dauerinvalidität (ab 50 %)» und «Ab- Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn die leben» mit Ihrem 75. Geburtstag. Arbeitslosigkeit a) innerhalb von drei Monaten nach Beginn der 5.3. Für die Mitversicherte Person endet der Versi- Versicherung eintritt oder cherungsschutz b) vor Beginn der Versicherung bereits bestand. a) für die Risiken «Arbeitslosigkeit» und «Erwerbs- unfähigkeit» mit Erhalt des Bescheides, in dem 7.3. Für das Risiko «Unfallbedingte Dauerinvali- der Mitversicherten Person die Alterspension zu- dität (ab 50 %)» gibt es keine Wartezeit*. erkannt wird. b) für das Risiko «Pflegebedürftigkeit» mit der ein- maligen Inanspruchnahme der Versicherungs- 7.4. Die Wartezeiten* gemäss §§ 7.1, 7.2 und 7.3 leistung* durch die Mitversicherte Person. gelten auch für die Mitversicherte Person. c) für alle versicherbaren Risiken mit dem 60. Ge- --------------------------------------------------------------------------- burtstag der Mitversicherten Person. d) für alle versicherbaren Risiken mit dem 60. Ge- §8 Welche besonderen Voraus- burtstag der Versicherten Person. setzungen müssen Sie für die Ihre Rücktritts- und Kündigungsrechte sind in §§ 19 Risiken «Arbeitslosigkeit», und 20 geregelt. «Erwerbsunfähigkeit» und «Schwere Erkrankung» erfüllen, um Versicherungsleistungen* DENK dein Leben NEU zu erhalten? --------------------------------------------------------------------------- 8.1. Für das Risiko «Arbeitslosigkeit» gilt: --------------------------------------------------------------------------- UNIQA leistet, wenn Sie arbeitslos werden und die § 6 Wo gilt der weiteren Voraussetzungen gemäss § 13 erfüllt sind. Versicherungsschutz? Ausserdem müssen Sie vor Beginn der ersten Ar- --------------------------------------------------------------------------- beitslosigkeit oder vor Beginn des Versicherungs- 6.1. Für Unfälle, die eine Dauerinvalidität (ab 50 %) schutzes folgende Voraussetzungen erfüllen: zur Folge haben, gilt der Versicherungsschutz weltweit. a) Sie müssen mindestens zwölf Monate ununter- brochen im Rahmen eines zeitlich unbegrenz- 6.2. Für alle anderen Risiken gilt der Versicherungs- ten Arbeitsvertrags mindestens 20 Stunden pro schutz nur in der Schweizerischen Eidgenossen- Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt schaft und im Fürstentum Liechtenstein. gewesen sein. Flexikonto Restschutz 8
b) Sie müssen während Ihrer Arbeitslosigkeit Ar- Versicherungsbedingungen diagnostiziert wird beitslosenentschädigung (ALE) erhalten und aktiv und diese nicht innerhalb von 30 Tagen zum Ab- Arbeit suchen. leben der Versicherten Personen führt und die wei- c) Sie dürfen während Ihrer Arbeitslosigkeit nicht teren Voraussetzungen gemäss § 13 erfüllt sind. gegen Entgelt tätig sein. 8.4. Besondere Voraussetzungen Sie müssen während der Dauer des Versiche- Die besonderen Voraussetzungen gemäss §§ 8.1, rungsschutzes unverschuldet arbeitslos werden. 8.2 und 8.3 gelten auch für die Mitversicherte Person. Als unverschuldete Arbeitslosigkeit im Sinne dieser Bedingungen gilt: --------------------------------------------------------------------------- d) Eine Kündigung durch den Arbeitgeber (beach- ten Sie die Ausschlüsse nach § 14.2) §9 Wann liegt e) Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsver- Pflegebedürftigkeit vor? hältnisses auf Initiative des Arbeitgebers --------------------------------------------------------------------------- f) Eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Sie Pflegegeld durch den Arbeitnehmer aus wichtigen Grün- der BESA-Stufe 10 (Stand: Juli 2020) oder darüber den oder wegen Lohngefährdung gemäss Verordnung des Eidgenössischen Depar- g) Eine Schliessung des Unternehmens durch den tements des Innern (EDI) über Leistungen in der Insolvenzverwalter bei einem Konkurs obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Kran- kenpflege-Leistungsverordnung, KLV) zuerkannt Eine aktive Arbeitssuche liegt in folgenden Fällen bekommen haben. nicht vor – und daher ist die Leistung ausgeschlos- Gleiches gilt für die Mitversicherte Person. sen –, wenn Sie h) an einer Aus- und/oder Weiterbildung, die vor- --------------------------------------------------------------------------- aussichtlich länger als drei Monate dauert, teil- nehmen oder § 10 Was ist ein Unfall? i) an das zuständige Amt einen Antrag auf Alters- und --------------------------------------------------------------------------- Hinterlassenenversicherung (AHV) gestellt haben. 10.1. Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von aussen auf Ihren Körper einwirkendes Ereignis 8.2. Für das Risiko «Erwerbsunfähigkeit» gilt: unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. UNIQA leistet, wenn Sie erwerbsunfähig werden und die weiteren Voraussetzungen gemäss § 13 10.2. Als Unfall gelten auch Verrenkungen von erfüllt sind. Gliedmassen sowie Zerrungen und Zerreissungen Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln, die a) Sie mindestens 30 Tage lang krank sind und da- sich an Gliedmassen und an der Wirbelsäule befin- für eine Bestätigung des jeweiligen Krankenver- den, sowie Meniskusverletzungen. sicherungsträgers über die Erwerbsunfähigkeit 10.3. Krankheiten gelten nicht als Unfälle, über- vorliegt oder tragbare Krankheiten auch nicht als Unfallfolgen. b) Sie wegen dieser Krankheit einen Antrag auf Er- Als Ausnahme gelten jedoch die durch Zecken- werbsunfähigkeits- oder Invaliditätsrente beim biss übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis zuständigen Versicherungsunternehmen bzw. (FSME), die Lyme-Borreliose sowie Wundstarr- bei der Ausgleichskasse gestellt haben mit ei- krampf und Tollwut. nem positiven Bescheid dafür oder c) Sie sich aufgrund eines Bescheides des jeweili- 10.4. Der Versicherungsschutz gilt auch für Unfäl- gen Versicherungsunternehmens oder der Aus- le, die Sie als Fluggast in motorisierten Luftfahr- gleichskasse einer medizinischen und/oder zeugen erleiden, sofern nicht ein Ausschlussgrund beruflichen Rehabilitation unterziehen oder gemäss § 14.2 gegeben ist. d) Sie eine Erwerbsunfähigkeits- oder Invaliditäts- rente beziehen. 8.3. Für das Risiko «Schwere Erkrankung» gilt: UNIQA leistet, wenn bei Ihnen eine schwere Erkrankung im Sinne des § 12 dieser Allgemeinen Denk Flexikonto Restschutz 9
--------------------------------------------------------------------------- 11.3. Für andere Körperteile und Sinnesorgane § 11 Was ist eine unfallbedingte wird der Invaliditätsgrad danach bemessen, inwie- Dauerinvalidität (ab 50 %) und weit die normale körperliche oder geistige Funk- wie wird der Invaliditätsgrad tionsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei gemessen? sind ausschliesslich medizinische Gesichtspunkte --------------------------------------------------------------------------- zu berücksichtigen. Waren betroffene Körperteile 11.1. Eine unfallbedingte Dauerinvalidität (ab oder Sinnesorgane oder ihre Funktionen bereits vor 50 %) liegt vor, wenn Sie aufgrund eines Unfalls un- dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invali- freiwillig auf Dauer zumindest 50 % in Ihrer körper- ditätsgrad um diese Vorinvalidität gemindert. lichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträch- tigt sind. Sie müssen uns den Invaliditätsgrad durch 11.4. Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchti- ein ärztliches Attest (Gutachten) oder einen gericht- gung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen lich beeideten Sachverständigen nachweisen, wobei Prozentsatzes. die in § 11.2 angeführten Invaliditätsgrade gelten. 11.5. Ist die Funktion mehrerer Körperteile oder 11.2. Die Feststellung des Invaliditätsgrades wird Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt, wer- wie folgt ermittelt: den die ermittelten Invaliditätsgrade zusammen- Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähig- gerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch nicht keit der nachstehend genannten Körperteile und Sin- berücksichtigt. nesorgane gelten ausschliesslich die folgenden Invali- ditätsgrade zur Bestimmung des Leistungsanspruchs: 11.6. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Folgen der durch Zeckenbiss übertragenen Früh- Völliger Verlust oder völlige Funktionsunfähigkeit: sommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Borre- eines Armes --------------------------------------- 70 % liose, wenn die Erkrankung serologisch festgestellt eines Daumens ---------------------------------- 20 % wurde und frühestens 15 Tage nach Beginn bzw. eines Zeigefingers oder Mittelfingers ---- 10 % spätestens 15 Tage nach Ende der Versicherung eines anderen Fingers ------------------------- 5 % zum Ausbruch kommt. Als Krankheitsbeginn (Zeit- eines Beines --------------------------------------- 70 % punkt des Versicherungsfalls*) gilt der Tag, an dem eines Fusses --------------------------------------- 50 % erstmals ein Arzt aufgrund der diagnostizierten einer grossen Zehe ------------------------------ 5 % Krankheit konsultiert wurde. Eine Leistung wird einer anderen Zehe ----------------------------- 2 % von UNIQA nur für dauernde Invalidität (ab 50 %) der Sehkraft beider Augen ------------------100 % erbracht. der Sehkraft eines Auges --------------------- 35 % der Sehkraft eines Auges, sofern 11.7. Für die Bestimmung einer Invalidität gelten jedoch die Sehkraft des anderen Auges folgende medizinische Regelungen: vor dem Eintritt des Versicherungsfalls Bei einer Vorinvalidität: bereits verloren war ---------------------------- 65 % UNIQA zieht diese Vorinvalidität nur dann vom des Gehörs beider Ohren -------------------- 60 % Invaliditätsgrad ab, wenn der Unfall eine körper- des Gehörs eines Ohres ---------------------- 15 % liche oder geistige Funktion betrifft, die schon des Gehörs eines Ohres, davor betroffen war. Zusätzliche Informationen wenn das Gehör des anderen Ohres vor dem Eintritt des Versicherungsfalls zur Vorinvalidität finden Sie in §§ 11.2 bis 11.5. Bei einer gesundheitlichen Schädigung infolge bereits verloren war --------------------------- 45 % des Geruchssinnes ----------------------------- 10 % einer akuten Mangeldurchblutung des Herz- des Geschmackssinnes ----------------------- 5 % muskels (z.B. Herzinfarkt) leistet UNIQA nur, der Milz ------------------------------------------- 10 % wenn ein direkter Zusammenhang mit einer der Stimme --------------------------------------- 30 % unmittelbaren Verletzung der Koronararterie einer Niere ---------------------------------------- 20 % besteht und diese Verletzung durch eine direk- beider Nieren oder einer Niere, te mechanische Einwirkung von aussen auf den wenn die Funktion der zweiten Niere Brustkorb verursacht wurde. Unfälle durch einen vor dem Eintritt des Versicherungsfalls Herzinfarkt oder einen Schlaganfall sind eben- bereits verloren war ---------------------------- 50 % falls versichert. Flexikonto Restschutz 10
Bei einer körperlich bedingten Störung des Ner- Nicht versichert sind: vensystems leistet UNIQA nur, wenn diese Störung a) Präkanzerosen (Vorstadien einer Krebserkran- auf einer organischen Schädigung durch einen kung) Unfall beruht. Bei seelischen Störungen wie Neu- b) Carcinoma in situ (Krebs im Frühstadium) rosen oder Psychoneurosen leistet UNIQA nicht. c) Zervikale Dysplasien (Vorstadien des Gebärmut- Bei einem Bandscheibenvorfall: UNIQA leistet terhalskrebses) CIN 1, CIN 2 und CIN 3 nur, wenn dieser durch eine direkte mechani- d) Alle Hautkrebserkrankungen (maligne [bösarti- sche Einwirkung auf die Wirbelsäule entstanden ge] Melanome mit einer Tumordicke von mehr ist. Es darf sich nicht um eine Verschlimmerung als 1,5 mm nach Breslow sind jedoch versichert) einer bereits bestehenden Erkrankung handeln. e) Frühe Stadien des Prostatakarzinoms mit einem Bei einem Bauch- oder Unterleibsbruch leistet Gleason-Grad von 6 und weniger oder einem UNIQA nur, wenn der Bruch durch eine externe Stadium T1N0M0 und T2N0M0 mechanische Einwirkung verursacht wurde und f) Papilläres Mikrokarzinom der Schilddrüse und keine Vorerkrankung bestand. der Blase g) Chronische lymphatische Leukämie (CLL) mit --------------------------------------------------------------------------- einem Rai-Stadium unter 1 § 12 Was ist eine h) Alle malignen (bösartigen) Tumore bei gleich- schwere Erkrankung? zeitigem Vorliegen einer HIV-Infektion --------------------------------------------------------------------------- i) Rezidive (Neuauftreten des Krebses) und Metas- Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschliess- tasen (Tochtergeschwülste) eines vor Anmeldung lich auf die nachfolgend angeführten schweren bestandenen Krebsleidens sowie das Auftreten Erkrankungen. Weitere schwere Erkrankungen wer- eines Zweitkrebses, z.B. in einem anderen Organ den vom Versicherungsschutz nicht umfasst. 12.4. Blindheit 12.1. Herzinfarkt Blindheit liegt vor bei einem vollständigen, dau- Versichert ist ein Herzinfarkt als das erste akute Auf- erhaften und nicht mehr behebbaren Verlust des treten eines Herzinfarktes, d.h. das Absterben eines Sehvermögens beider Augen, der nicht durch me- Teils des Herzmuskels infolge unzureichender Blut- dizinische oder optische Massnahmen verbessert zufuhr zum Herzmuskel (Myokard). werden kann. Sofern die Blindheit durch einen Nicht versichert sind: stumme Infarkte (Mikroin- Unfall verursacht wurde, gilt § 11. farkte) sowie Angina Pectoris. 12.5. Taubheit 12.2. Schlaganfall Taubheit liegt vor bei einem vollständigen, dauer- Versichert ist ein Schlaganfall als eine Schädigung haften und nicht mehr behebbaren Verlust des ge- des Gehirns durch einen infolge einer Gehirnblu- samten Hörvermögens auf beiden Ohren, der nicht tung, Thrombose oder Embolie erlittenen Hirn- durch medizinische oder technische Massnahmen infarkt mit dauerhaften neurologischen Folgeer- verbessert werden kann. Sofern die Taubheit durch scheinungen. einen Unfall verursacht wurde, gilt § 11. Nicht versichert sind: transitorisch ischämische At- tacken (TIA), reversible (sich zurückbildende) neu- --------------------------------------------------------------------------- rologische Defizite und äussere Verletzungen. § 13 In welchen Fällen erhalten 12.3. Krebs Sie Versicherungsleistungen*? Versichert ist Krebs als ein bösartiger Tumor, der --------------------------------------------------------------------------- charakterisiert ist durch eigenständiges, unkontrol- Für alle folgenden Punkte gilt, dass Sie oder die liertes Wachstum, infiltrative Wachstumstenden- Mitversicherte Person Leistungen nur während der zen (in Gewebe eindringendes Tumorwachstum) Dauer des Versicherungsschutzes erhalten, wenn und Metastasierungstendenzen. Versichert sind a) die Wartezeit* abgelaufen ist (siehe § 7), insbesondere maligne Tumorformen des Blutes, b) die Karenzzeit* abgelaufen ist (siehe §§ 13.1 der blutbildenden Organe und des Lymphsystems und 13.2), einschliesslich Leukämien, Lymphomen und Mor- c) die Voraussetzungen für Versicherungsleistun- bus Hodgkin. gen* erfüllt sind (siehe §§ 8 – 12) und Flexikonto Restschutz 11
d) weder ein Ausschlussgrund (siehe § 14) noch Diese Summe wird monatlich Ihrem Kundenkonto eine Verletzung Ihrer Pflichten (Obliegenheits- gutgeschrieben (max. 24 Monate). verletzung – siehe § 15) vorliegt. Bei unverschul- Die laufende monatliche Versicherungsleistung* deter Obliegenheitsverletzung tritt kein Rechts- endet, sobald Ihre Ratenzahlungsverpflichtung bei nachteil für die Versicherte Person ein. Jelmoli-Versand vollständig zurückgezahlt wurde. --------------------------------- Keine Ersatzleistungen werden für aushaftende Rech- c) Auch wenn Sie wiederholt arbeitslos werden, sind nungsbeträge bei Warenkauf auf Rechnung gewährt. Sie versichert. Sie müssen aber vor Beginn der er- Sämtliche Versicherungsleistungen* werden von neuten Arbeitslosigkeit länger als sechs Monate UNIQA mit schuldbefreiender Wirkung Jelmoli- ununterbrochen mindestens 18 Stunden pro Wo- Versand gegenüber zur Anweisung gebracht. che sozialversicherungspflichtig beschäftigt ge- wesen sein. Die Karenzzeit* kommt nach Ablauf dieser Zeitperiode wiederum zur Anwendung. d) UNIQA leistet monatlich bis zu 400 CHF. Gleiches gilt für die Mitversicherte Person. 13.2. Bei Erwerbsunfähigkeit a) UNIQA erbringt eine Leistung frühestens zum ersten Mal, nachdem Sie mindestens zwei Monate ohne Unterbrechung erwerbsunfähig waren (= Karenzzeit*). Leistungen, die während der Karenzzeit* entstehen, sind nicht vom Ver- sicherungsschutz umfasst. b) Während Ihrer Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie monatlich folgende Leistung: 5 % des Saldos, der am Tag des Eintritts des Versicherungsfalls* auf Ihrem Kundenkonto bei Jelmoli-Versand aushaf- 13.1. Bei Arbeitslosigkeit tet (bis zu maximal 400 CHF). Diese Leistung a) UNIQA erbringt eine Leistung frühestens zum erbringt UNIQA pro Versicherungsfall* nur ersten Mal, nachdem Sie mindestens zwei Monate innerhalb der nächsten 24 aufeinanderfolgen- ohne Unterbrechung arbeitslos waren (= Karenz- den Monate bzw. bis zur vollständigen Rück- zeit*). Leistungen, die während der Karenzzeit* zahlung Ihrer Ratenzahlungsverpflichtung bei entstehen, sind nicht vom Versicherungsschutz Jelmoli-Versand. Ist der aushaftende Saldo am umfasst. Tag des Eintritts des Versicherungsfalls* gerin- b) Während Ihrer Arbeitslosigkeit erbringt UNIQA ger als 250 CHF, zahlen wir den aushaftenden monatlich folgende Leistung: Saldo auf einmal aus. 5 % des Saldos, der am Tag des Eintritts des Ver --------------------------------- sicherungsfalls* auf Ihrem Kundenkonto bei Rechenbeispiel: Bei Eintritt des Versicherungsfalls* Jelmoli-Versand aushaftet. (bis zu maximal haben Sie in Ihrem Kundenkonto einen aushaf- 400 CHF). Diese Leistung erbringt UNIQA pro tenden Saldo von 1.000 CHF. UNIQA bezahlt Versicherungsfall* nur innerhalb der nächsten Ihnen dann jeden Monat 50 CHF (also 5 % von 24 aufeinanderfolgenden Monate bzw. bis zur 1.000 CHF). Diese Summe wird monatlich Ihrem vollständigen Rückzahlung Ihrer Ratenzah- Kundenkonto gutgeschrieben (max. 24 Monate). lungsverpflichtung bei Jelmoli-Versand. Ist der Die laufende monatliche Versicherungsleistung* aushaftende Saldo am Tag des Eintritts des Versi- endet, sobald Ihre Ratenzahlungsverpflichtung bei cherungsfalls* geringer als 250 CHF, zahlen wir Jelmoli-Versand vollständig zurückgezahlt wurde. den aushaftenden Saldo auf einmal aus. --------------------------------- --------------------------------- c) Sie sind versichert, auch wenn Sie wiederholt er- Rechenbeispiel: Bei Eintritt des Versicherungsfalls* werbsunfähig werden. Die Karenzzeit* kommt haben Sie in Ihrem Kundenkonto einen aushaften- wiederum zur Anwendung. den Saldo von 1.000 CHF. UNIQA bezahlt Ihnen d) UNIQA leistet monatlich bis zu 400 CHF. dann jeden Monat 50 CHF (also 5 % von 1.000 CHF). Gleiches gilt für die Mitversicherte Person. Flexikonto Restschutz 12
13.3. Bei schwerer Erkrankung --------------------------------------------------------------------------- Wenn bei Ihnen eine schwere Erkrankung im Sinne § 14 Welche Ausschlüsse gibt es bei des § 12 dieser Allgemeinen Versicherungsbedin- der Leistungspflicht? gungen diagnostiziert wurde, besteht die Versi- --------------------------------------------------------------------------- cherungsleistung* aus dem am Tag der Erstdiagno- se der schweren Erkrankung aushaftenden Saldo 14.1. Allgemeine Ausschlüsse Ihres Kundenkontos bei Jelmoli-Versand. Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, In diesem Fall leistet UNIQA einmalig bis zu maxi- wenn vor Beginn des Versicherungsverhältnisses mal 8.000 CHF. a) der Schaden bereits eingetreten war oder Gleiches gilt für die Mitversicherte Person. b) der Eintritt des Schadens bereits absehbar war. 13.4. Bei unfallbedingter Dauerinvalidität UNIQA erbringt nie eine Leistung, wenn das Risiko (ab 50 %) aufgrund von folgenden Ereignissen eingetreten ist: Wenn Sie aufgrund eines Unfalls von Dauerinvali- c) unmittelbar oder mittelbar durch kriegerische dität betroffen sind, besteht die Versicherungsleis- Ereignisse oder innere Unruhen im Inland, an tung* aus dem am Tag des Unfalls aushaftenden denen die Versicherte Person aufseiten der Un- Saldo Ihres Kundenkontos bei Jelmoli-Versand. ruhestifter teilgenommen hat. In diesem Fall leistet UNIQA einmalig bis zu maxi- d) unmittelbar oder mittelbar durch kriegerische mal 8.000 CHF. Ereignisse oder innere Unruhen ausserhalb der Gleiches gilt für die Mitversicherte Person. Schweizerischen Eidgenossenschaft, denen die Versicherte Person in Ausübung einer berufli- 13.5. Bei Pflegebedürftigkeit chen oder dienstlichen Tätigkeit ausgesetzt war Wird Ihnen bis zu Ihrem 60. Geburtstag Pflegegeld oder an denen sie aktiv beteiligt war. der BESA-Stufe 10 oder darüber zuerkannt, dann e) direkt oder indirekt durch nukleare, biologische bezahlt UNIQA den aushaftenden Saldo Ihres Kun- oder chemische Waffen oder durch Kernenergie. denkontos an Jelmoli-Versand. f) durch unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss In diesem Fall leistet UNIQA einmalig bis zu maxi- ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlen- mal 8.000 CHF. schutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Die Leistung ergibt sich aus dem aushaftenden Sal- Soweit die Versicherte Person als Arzt oder medi- do Ihres Kundenkontos an jenem Tag, an dem Sie zinisches Hilfspersonal diesem Risiko ausgesetzt erstmalig Pflegegeld der BESA-Stufe 10 oder darü- ist oder wenn eine Bestrahlung zu Heilzwecken ber zuerkannt bekommen haben. durch einen Arzt oder unter ärztlicher Aufsicht Gleiches gilt für die Mitversicherte Person. erfolgt, wird UNIQA leisten. g) unmittelbar oder mittelbar durch einen Akt von 13.6. Im Ablebensfall Terrorismus im In- oder Ausland. Wenn Sie bis zu Ihrem 75. Geburtstag ableben, er- h) durch Reisen, die trotz Reisewarnung des Eidge- stattet UNIQA die Summe des am Tag des Ablebens nössischen Departements für auswärtige Ange- aushaftenden Saldos Ihres Kundenkontos bei legenheiten (EDA) angetreten wurden und wo Jelmoli-Versand. sich das Risiko dieser Warnung verwirklicht hat. In diesem Fall leistet UNIQA einmalig bis zu maxi- i) durch die vorsätzliche Begehung eines Verge- mal 8.000 CHF. hens oder Verbrechens durch die Versicherte Person. 13.7. Leistung bei Eintritt von Risiken sowohl bei j) durch absichtliches Herbeiführen von Krank- Ihnen als auch bei der Mitversicherten Person heit oder Kräfteverfall oder absichtliche Selbst- Für die Mitversicherte Person gilt weiter, dass sie verletzung. bei Eintritt eines Versicherungsfalls* keine Leistung k) durch Unfälle (Unfallfolgen), die durch Zuwider- von UNIQA erhält, solange Sie selbst noch Leistun- handeln gegen die Vorschriften der Strassenver- gen von UNIQA bekommen. Wenn der Versiche- kehrsordnung eintreten oder erschwert werden, rungsfall* gleichzeitig bei Ihnen und bei der Mit- beispielsweise durch den missbräuchlichen Ge- versicherten Person eintritt, wird die Leistung von nuss von Alkohol oder Suchtmitteln oder das UNIQA nur einmal erbracht. Fahren ohne Fahrberechtigung. Flexikonto Restschutz 13
l) durch den Missbrauch von Alkohol, Nikotin, Dro- g) zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Versicherungs- gen, Medikamenten oder sonstigen Substanzen. leistung* von der Arbeitslosenversicherung keine Ein Missbrauch liegt vor, wenn der wiederholte Arbeitslosenentschädigung erhalten oder Gebrauch der Substanz über die Dauer von min- h) für die Dauer von bis zu drei Monaten eine neue destens einem Monat bzw. wiederholt in den ver- Arbeit aufnehmen oder gangenen zwölf Monaten zu körperlichen und/ i) sich im Krankenstand befinden. oder psychischen Beeinträchtigungen geführt hat, die sich eindeutig identifizieren lassen. 14.2.2. Bei Erwerbsunfähigkeit m) durch Beteiligung als Fahrer, Beifahrer oder Pas- Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, sagier eines Motorfahrzeuges an Fahrveranstal- wenn Sie tungen oder Übungen für Fahrveranstaltungen, a) vor Beginn des Versicherungsschutzes bereits bei denen es auf das Erreichen von Höchstge- erwerbsunfähig sind. schwindigkeiten ankommt. b) acht Wochen vor und acht Wochen nach der n) im Rahmen einer Teilnahme an Flug- und Kampf Geburt erwerbsunfähig werden. sport-Wettkämpfen (entgeltlich und unentgeltlich). o) in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder 14.2.3. Bei schwerer Erkrankung Freizeitaktivität als Pilot oder sonstiges Besat- Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, zungsmitglied eines Luftfahrzeugs (Fluggeräts) wenn Sie vor Beginn des Versicherungsschutzes be- ohne Motor, wie Segelflugzeug, Paragleiter, reits schwer erkrankt im Sinne des § 12 sind. Hängegleiter, Ballon, Flugdrachen, Fallschirm etc., eines Motorseglers, eines (Ultra-)Leichtflug- 14.2.4. Bei unfallbedingter Dauerinvalidität zeugs, eines Hubschraubers, eines Sportflug- (ab 50 %) zeugs oder eines Militärfluggeräts. Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, p) bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit mit wenn Sie vor Beginn des Versicherungsschutzes einem sonstigen Luftfahrzeug. bereits 50 % dauerinvalid sind. UNIQA erbringt bei Dauerinvalidität keine Leistungen, wenn der Unfall 14.2. Besondere Ausschlüsse durch einen dieser Fälle verursacht wurde: 14.2.1. Bei Arbeitslosigkeit a) Sie fahren ein Fahrzeug ohne gültigen Führer- Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, ausweis. Das gilt auch für Fahrten auf nicht öf- wenn Sie vor Beginn des Versicherungsschutzes fentlichen Strassen (beispielsweise auf einem a) bereits wussten, dass das Arbeitsverhältnis en- Übungsplatz oder einer Rennbahn). den wird. b) Sie nehmen an einem Wintersport-Wettbewerb b) bereits wussten, dass ein gerichtliches Verfahren oder einem offiziellen Training dafür teil. im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis c) Sie erleiden gesundheitliche Schäden bei einer anhängig ist. Heilmassnahme oder einer Operation, sofern diese nicht durch einen gemäss diesen Bedin- UNIQA erbringt bei Arbeitslosigkeit in folgenden gungen versicherten Unfall erforderlich wurde. Fällen keine Leistung: UNIQA bietet keinen Versicherungsschutz, wenn Sie c) bei Ablauf der Laufzeit eines befristeten Arbeits- d) dauerhaft mindestens 50 % erwerbsunfähig sind, verhältnisses. e) ein schweres Nervenleiden oder d) nach absolviertem Militär- oder Schutzdienst f) eine Geisteskrankheit haben. oder Zivildienst oder nach einem Ausbildungs- verhältnis (z.B. Lehre). 14.2.5. Bei Pflegebedürftigkeit e) bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Die Leistung ist auf jeden Fall ausgeschlossen, (z.B. Lehre) auf eigene Initiative. wenn Sie vor Beginn des Versicherungsschutzes f) bei Kündigung Ihrer Beschäftigung beim Ehe- bereits Pflegegeld der BESA-Stufe 10 oder darüber partner, beim Partner einer eingetragenen Part- zuerkannt bekommen haben. nerschaft oder bei einem direkten Verwandten. UNIQA unterbricht bei Arbeitslosigkeit in folgenden 14.2.6. Im Ablebensfall Fällen die monatlichen Versicherungsleistungen*, Bei Selbstmord der Versicherten Person vor Ablauf wenn Sie von 36 Monaten seit Abschluss, Wiederherstellung Flexikonto Restschutz 14
oder einer unsere Leistungspflicht erweiternden a) bei Spitälern, Ärzten, Arbeitgebern, Amtsstellen, Änderung des Vertrages sind wir von der Verpflich- Versicherungsgesellschaften und -institutionen tung zur Leistung befreit. Wird uns jedoch nachge- und bei Dritten Auskünfte und Akten einzuver- wiesen, dass die Tat in einem die freie Willensbe- langen sowie diese von der Schweigepflicht zu stimmung ausschliessenden Zustand krankhafter entbinden. Störung der Geistestätigkeit begangen wurde, be- b) umgehend über den früheren und gegenwärti- steht voller Versicherungsschutz. Bei Selbstmord gen Gesundheitszustand sowie über den Verlauf der Versicherten Person nach Ablauf von 36 Mo- der Krankheit oder des Unfalls zu informieren. naten seit Abschluss, Wiederherstellung oder einer Kommen die Versicherte Person als auch die Mit- unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung versicherte Person bzw. ihre Erben einer der vor- des Vertrages besteht voller Versicherungsschutz. liegenden Obliegenheiten nicht nach, so tritt die 14.2.7. Bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftig- Fälligkeit des Leistungsanspruchs nicht ein und keit oder Ableben aufgrund einer schweren UNIQA ist befugt, die Leistungen bis zur Erfüllung Erkrankung der Obliegenheit zu verweigern. Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten ab Erhalt einer Versicherungsleistung* aus dem Risiko 15.2. Allgemeine Pflichten «Schwere Erkrankung» im Sinne des § 12 Sie müssen a) erwerbsunfähig oder a) Jelmoli-Versand unverzüglich über einen Versi- b) pflegebedürftig im Sinne des § 9 werden oder cherungsfall* informieren, welche uns ihrerseits c) ableben, informiert. erbringt UNIQA keine Versicherungsleistung*, wenn b) dafür sorgen, dass der Versicherungsfall* in der die Erwerbsunfähigkeit, die Pflegebedürftigkeit oder Schweizerischen Eidgenossenschaft und im Fürs- das Ableben unmittelbar mit dieser schweren Er- tentum Liechtenstein laufend überprüft werden krankung sowie einer daraus resultierenden Folgeer- kann. UNIQA wird durch Jelmoli-Versand monatlich krankung in einem direkten Zusammenhang steht. über das Fortbestehen des Zustandes informiert. c) Jelmoli-Versand und uns auf Verlangen ärztliche 14.3. Mitversicherte Person Atteste sowie Bescheinigungen von Behörden Alle oben unter §§ 14.1 und 14.2 erwähnten Aus- und Arbeitgebern vorlegen (in Kopie oder im schlüsse gelten auch für die Mitversicherte Person. Original). d) sich auf Verlangen einer ärztlichen Untersuchung --------------------------------------------------------------------------- unterziehen. Der Arzt wird von uns beauftragt § 15 Was müssen Sie im und bezahlt. UNIQA übernimmt nur die Kosten Versicherungsfall* tun? jener Gutachten, die von ihr in Auftrag gege- --------------------------------------------------------------------------- ben wurden. Ihre Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie beach- ten müssen, um den Anspruch auf Versicherungs- 15.3. Pflichten bei Arbeitslosigkeit schutz zu erhalten. Diese Pflichten müssen immer Sie müssen folgende Unterlagen an UNIQA über- erfüllt werden, da Sie sonst Ihren Versicherungs- mitteln: schutz ganz oder teilweise verlieren können. a) eine Kopie des Arbeitsvertrags und Kündigungs- schreibens des Arbeitgebers, aus welchem das 15.1. Mitwirkungs- und Schadensminderungs- Datum der Mitteilung der Kündigung und der pflicht Beendigung des Arbeitsverhältnisses hervorgeht. Die Versicherte Person als auch die Mitversicher- b) den Nachweis über die Anmeldung als Arbeits- te Person bzw. ihre Erben sind im Rahmen ihrer loser beim zuständigen Regionalen Arbeitsver- Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht mittlungszentrum (RAV) sowie den Nachweis gehalten, UNIQA bzw. den von ihr beauftragten über die fortlaufenden Zahlungen und Abrech- Service-Provider zu ermächtigen: nungen von Arbeitslosenentschädigungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (ALV). c) Sie müssen UNIQA so schnell wie möglich über Ihre neue Tätigkeit und das Ende der Arbeits- losigkeit informieren. Flexikonto Restschutz 15
15.4. Pflichten bei Erwerbsunfähigkeit 15.7. Pflichten bei Pflegedürftigkeit Sie müssen bei Erwerbsunfähigkeit folgende Unter- Sie müssen folgende Unterlagen an UNIQA über- lagen an UNIQA übermitteln: mitteln: a) eine ärztliche Bescheinigung über die Ursache a) einen Pflegegeld-Bescheid der BESA-Stufe 10 und Eigenschaften der Krankheit oder der Unfall- (Stand: Juli 2020) oder darüber zuerkannt gemäss folgen (Arztzeugnis/Krankheitsunterlagen, Dia- Verordnung des Eidgenössischen Departe- gnose etc.), den Grad und die voraussichtliche ments des Innern (EDI) über Leistungen in der Dauer (Prognose) der Erwerbsunfähigkeit. Jeden obligatorischen Krankenpflegeversicherung Monat sind neue ärztliche Bescheinigungen (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV). bzw. Dokumente, welche die Verlängerung der Erwerbsunfähigkeit belegen, vorzulegen. 15.8. Pflichten im Ablebensfall b) einen Bescheid über Gewährung einer Erwerbs- Wenn Sie oder die Mitversicherte Person ableben, unfähigkeits- oder Invaliditätsrente oder müssen auf Verlangen folgende Unterlagen an c) eine Kopie des entsprechenden Antrages, even- UNIQA übermittelt werden: Amtliche Sterbeurkun- tuell den Stand des Verfahrens, oder de und ärztliche Bescheinigung (Arztzeugnis), wel- d) einen Bescheid über die Bewilligung einer me- che die Todesursache, den Beginn sowie den Verlauf dizinischen und/oder beruflichen Rehabilitation der Krankheit bzw. der Körperverletzung, die zum sowie deren Inanspruchnahme. Tode der Versicherten Person geführt hat, nennen. Bei Tod durch Unfall ist zusätzlich der Polizeirapport 15.5. Pflichten bei Schwerer Erkrankung beizubringen. Sie müssen folgende Unterlagen an UNIQA über- 15.9. Für alle Pflichten gilt: mitteln: a) Wenn Sie eine Pflicht (Obliegenheit) vorsätzlich a) die Diagnose der schweren Erkrankung sowie oder grob fahrlässig verletzen, erhalten Sie keine die Indikation und den Operationsbericht eines Leistungen, wenn diese Verletzung einen Einfluss Facharztes, der weder Sie selbst noch Ihr Ehe- auf den Eintritt des befürchteten Ereignisses, die partner, Ihr Lebenspartner oder ein Verwand- Feststellung oder den Umfang der Leistungs- ter ist. Dieser Arzt muss in der Schweizerischen pflicht hat. Wenn die Verletzung der Obliegen- Eidgenossenschaft oder im Fürstentum Liechten- heiten durch Sie den Umständen nach als eine stein niedergelassen sein. unverschuldete anzusehen ist, verlieren Sie den b) Laborunterlagen hinsichtlich der entsprechen- Versicherungsschutz nicht. Ihre Kenntnis und Ihr den klinischen, radiologischen und histologi- Verschulden werden mit der Kenntnis und dem schen Untersuchungen. Verschulden von Jelmoli-Versand gleichgesetzt. Wir behalten uns das Recht vor, weitere notwen- b) Alle bei uns einzureichenden Unterlagen sind dige Nachweise, insbesondere zusätzliche Aus- in deutscher oder französischer Sprache einzu- künfte und Aufklärungen, zu verlangen, um die reichen. Wurden Unterlagen nicht in deutscher Diagnose einer schweren Erkrankung bzw. die oder französischer Sprache erstellt, so haben Notwendigkeit einer durchgeführten Operation Sie diese auf Ihre Kosten zu übersetzen und uns zu überprüfen. Sie haben Ärzte, Krankenhäuser zu übermitteln. und sonstige Krankenanstalten, bei denen Sie in --------------------------------------------------------------------------- Behandlung waren, sowie Personenversicherer und Behörden zu ermächtigen, uns auf Verlangen § 16 Wann darf UNIQA Auskunft zu erteilen. ein Risiko ablehnen? --------------------------------------------------------------------------- 15.6. Pflichten bei unfallbedingter Dauer UNIQA darf unverzüglich nach Erhalt einer Beitritts invalidität (ab 50 %) erklärung durch Jelmoli-Versand die Übernahme des Sie müssen folgende Unterlagen an UNIQA über- Versicherungsschutzes ablehnen. Dafür muss UNIQA mitteln: keine Gründe nennen. Was bedeutet eine Ableh- a) einen Nachweis der unfallbedingten Dauerinva- nung für Sie und die Person, die mitversichert wer- lidität (ab 50 %) entweder durch ein fachärztli- den soll? Bei einer Ablehnung besteht kein Versiche- ches Gutachten oder einen gerichtlich bestellten rungsschutz – auch nicht rückwirkend. Sie bezahlen Sachverständigen. in diesem Fall auch keine Versicherungsprämie. Flexikonto Restschutz 16
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