KULTURREISE SÜDEUROPA - Cotravel
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Kulturreise Südeuropa 1 LESERREISE KULTURREISE SÜDEUROPA 5. - 17. OKTOBER 2020 MEDITERRANE LEBENSART UND KÜNSTLERISCHE VIELFALT Griechische Moderne, italienische Ursprünglichkeit und spanische Architektur – tauchen Sie ein in die facettenreiche Kultur Südeuropas mit ihren kulinarischen Köstlichkeiten. Eine Mittelmeerreise beginnend im heutigen Athen, über traditionelle, weissgetünchte Hügelsiedlungen in Apulien, bis hin zu den futuristischen Bauten Valencias. Die spannenden Geschichten der Götter und Helden des antiken Griechenlands gehören bei jedem Besuch in Athen zum Pflichtprogramm. Doch wie lebt es sich in der als Wiege der westlichen Zivilisation bezeichneten Nation? Die Kunst und Kultur des jungen Griechenlands stellt sich deshalb auf dieser aussergewöhnlichen Reise in den Vordergrund. Sie erforschen die Hintergründe der zahlreichen Athener Street-Art-Gemälde, philosophieren auf den Spuren der Literaten und Künstler der Insel Hydra und kosten geschmackvollen griechischen Wein. Im ursprünglichen Apulien verzaubern traditionelle, malerische Dörfer und Städte, ebenso wie das grüne Gold, das aus den jahrhundertalten Olivenhainen der Region produziert wird. Die moderne Kunst und Architektur in Valencia folgt auf die Gemächlichkeit Süditaliens. Wer kulinarisch keine Entscheidung treffen mag, erlebt auf dieser Reise drei Weltküchen - frisch und authentisch.
Kulturreise Südeuropa 2 Highlights Altes und neues Athen: Die Akropolis – UNESCO-Weltkulturerbe und wichtigs- tes Denkmal des antiken Griechenlands in Verbindung mit den zeitgenössischen Bauten und Kunstprojekten der Niarchos Stiftung. Begegnungen: Treffen mit einem Mitarbeiter von „Alternative Athens“, Wein- bauer in Patras, Kunstkenner der Kulturhauptstadt 2019 Matera und Architekten in Valencia. Exklusives Apulien: Mittagessen zwischen den einzigartigen Trullis, im klassischen Moto Ape durch die Höhlensiedlung Sassi und Aperitif in einem Palazzo Nobile. Moderne Architektur Valencia: Die Stadt der Künste und Wissenschaften hautnah erleben und entlang der prächtigen Marina spazieren. Termin: 5. – 17. Oktober 2020 Dauer: 13 Tage Teilnehmerzahl: max. 25 pro Gruppe Preis pro Person in CHF Doppelzimmer: 7‘480.- Doppelzimmer zur Alleinbenutzung: 980.-
Kulturreise Südeuropa 3 Reiseprogramm Tag 1: Zürich – Athen Am Vormittag fliegen wir mit Aegean Airlines nach Athen, wo wir die nächsten vier Nächte im zentral gelegenen Hotel logieren. Anschliessend begeben wir uns auf eine erste Entdeckungstour im ältesten Stadtteil Athens. An ein antikes, grie- chisches Dorf erinnernd, lädt Plaka mit seinen kopfsteingepflasterten Gassen, ge- mütlichen Tavernen und Blumen gezierten Fassaden zum Verweilen ein. Unser Spa- ziergang führt weiter in den Nationalgarten und am Abend lassen wir die Atmosphä- re der Athener Innenstadt beim gemeinsamen Abendessen auf uns wirken. Tag 2: Athen Welche geometrischen Tricks die antiken Architekten Iktinos und Kallikrates anwandten, um die optisch perfekte Symmetrie des Parthenons herzustellen, lässt uns auf dem Akropolis-Burgberg staunen. Im benachbarten Museum, entworfen vom Schweizer Architekten Bernard Tschumi, erfahren wir, warum seit dessen Bau noch entschiedener auf die Rückkehr der Parthenon-Marmorfresken aus dem Britischen Nationalmuseum Londons gewartet wird. Nach dem Mittagessen besuchen wir Athens modernes Kultur-, Studier- und Erholungszentrum. Der in der Athener Hafenbucht gelegene, vom italienischen Stararchitekten Renzo Pia- no geplante und von der gemeinnützigen Stavros Niarchos Stiftung finanzierte Gebäudekomplex umfasst die Nationalbibliothek, die Griechische Nationaloper und einen grossen Park. Wir erhalten einen Einblick in die kulturellen, wissenschaftlichen und sozialen Projekte der Stiftung. Eine kulturelle Vorstellung am Abend rundet den abwechslungsreichen Tag ab.
Kulturreise Südeuropa 4 Tag 3: Athen – Hydra – Athen Tagesausflug auf die Insel Hydra – die den Ruf geniesst, eines der romantischsten Ziele Griechenlands zu sein. Autoverkehr gibt es hier keinen – malerisch fügen sich die Esel ins Bild der verwinkelten Gässchen ein. Seien es Picasso oder Chagall, die vom Charme Hydras verzaubert wurden oder der amerikanische Schriftsteller Henry Miller, der die Insel als vom Künstlervolk erbaut, umschreibt – wir greifen nach ihrer Inspiration und schlendern durch die Galerien. Inwiefern die Kunststiftung DESTE die Etablierung zahlreicher Galeristen auf der Künstlerinsel vorantrieb und woher die Idee, ehemalige Schlachthöfe für Kunstaustellungen zu nutzen, stammt, erfahren wir auf unserem Rundgang. Mit der Fähre zurück in Piräus, lauschen wir zum Tagesabschluss einem traditionellen Rembetiko- Konzert in einer landestypischen Taverne. Tag 4: Athen Graffiti – Vandalismus oder Kunst? Für viele junge Griechen gilt die Strassenkunst als Ventil ihrer Gedanken zu politischen Geschehnissen. Die Finanzkrise im Jahr 2010 hat die Athener Street-Art-Szene explodieren lassen, so entstanden seither schätzungsweise 2000 Gemälde allein in Athen. Viele davon mit ernsten Motiven zeugen von der Perspektivlosigkeit junger Griechen. Ein Mitarbeiter des jungen Unternehmens „Alternative Athens“ lässt uns hinter die Kulissen blicken und wir entdecken die Hauptstadt Griechenlands abseits der touristischen Hauptattrak- tionen. Auf einem Hügel, mit Blick über die ganze Stadt, lassen wir den ausserge- wöhnlichen Tag beim Sonnenuntergang Revue passieren.
Kulturreise Südeuropa 5 Tag 5: Athen – Patras – Nachtfähre Am Morgen lässt sich die Stadt auf eigene Faust, ganz nach dem eigenen Gusto, erkunden. Vor Erreichung der Hafenstadt Patras gelangen wir zu einem in der hügel- igen Landschaft der Peleponnes eingebetteten Weingut. Abseits der städtischen Hektik, in idyllischer Umgebung, entspannen wir bei einem Tropfen des beliebten griechischen Weins. Bei Dämmerung legt die Nachtfähre Richtung Italien ab. Tag 6: Nachtfähre – Bari Aufwachen in Bella Italia! Unsere Reise bringt uns in den Absatz des italienischen Stiefels, in die zauberhafte Region Apulien. Die lebhafte Hauptstadt Bari beeindruckt mit ihrer Lage direkt an der Adria. Beim Rundgang durch das Gassengewirr der Alt- stadt spüren wir das süditalienische Flair, wo die Zeit etwas weniger streng gemessen wird. Die Kombination einer lebendigen Hafen- und Universitätsstadt gepaart mit der süditalienischen Gemächlichkeit lassen uns schmunzeln. Aus erster Hand lernen wir von den herzlichen Mammas das Formen der aus der Region stammenden Ore- cchiette-Pasta. Die folgenden vier Nächte verbringen wir auf einem für die Region typischen Landgut, genannt Masseria, das zu einem komfortablen Gasthaus um- funktioniert wurde. Tag 7: Alberobello – Ostuni Auffallend und bizarr zeigen sich die Trulli von Alberobello – Runde, in weissgetünchte Steinbauten mit ihren kegelförmigen Dächern zeichnen das Bild der im Landesinneren gelegenen Stadt. Wir begeben uns auf einen Spaziergang durch die gewundenen Gassen, lernen im privaten Trullo-Museum mehr über die Bauweise der historischen Wohnhäuser und Lebensweise der Einheimischen. Nach einem Mittagessen zwischen den Trullis führt unser Weg durch das von Ackerbau dominierte Itria Tal nach Ostuni. Auf einem Hügel, zwischen jahrhundertealten Olivenbäumen, befindet sich die be- wundernswerte, sogenannte weisse Stadt. Von Hannibal zerstört und den Griechen wieder aufgebaut, herrscht im geschichtsträchtigen Ort ein magisches Ambiente.
Kulturreise Südeuropa 6 Tag 8: Matera Bei der Einfahrt in Matera erinnert das Bild erstmals an eine gigantische Festung. Gelegen in einem Canyon und umfasst von Gemäuer, scheint es, als gäbe es nur einen Weg hinein und hinaus. Beeindruckt von der Lage, gelangen wir in die histori- sche Innenstadt genannt „Sassi“. Der von UNESCO zum Weltkulturerbe ernannte Stadtteil besteht aus Höhlenwohnungen, die seit der Altsteinzeit besiedelt werden. Das Treffen eines Kunstkenners bringt uns die Kulturhauptstadt 2019 näher. Vor- bei an faszinierenden Felskirchen fahren wir auf einem typischen Moto Ape durch die verwinkelten Gassen. Tag 9: Lecce Das grüne Gold Apuliens – auf einer historischen, heute noch aktiven Masseria erfahren wir mehr zur Entstehung von Qualitätsolivenöl. Von der Bewirtschaftung des Olivenhaines, der Ernte seiner Früchte und der Produktion des nativen Öls, ler- nen wir auch, was es bei einer Degustation zu beachten gilt. Danach wartet das „Florenz des Südens“ auf uns – Lecce. Die im Süden Apuliens gelegene Stadt be- sticht durch ihre prächtigen Barockbauten. Auf unserem Rundgang sehen wir imposante Gebäude, wie die Basilica di Santa Croce, und tauschen uns mit Einhei- mischen aus. Im privaten Palazzo Nobile, bei einem Glas Wein und lokalen Speziali- täten zeigt sich ein weiteres Mal die italienische Gastfreundschaft. Tag 10: Brindisi – Valencia Am späten Morgen begeben wir uns zum Flughafen Brindisi und fliegen via Rom nach Valencia. Die letzten drei Nächte übernachten wir im schönen Stadthotel und stellen uns beim Willkommensabendessen auf die kommenden Tage in Spanien ein.
Kulturreise Südeuropa 7 Tag 11: Valencia Die nächsten zwei Tage widmen wir der Hafenstadt Valencia. Im historischen Zentrum besichtigen wir die imposante Kathedrale und die berühmte Lonja de la Seda. Die ehemalige Seidenbörse ist heute Sitz der Kulturakademie Valencias und wird häufig als Ausstellungsort genutzt. Nach einem typischen Tapas-Mittagessen geht es auf Fahrradtour oder Spaziergang in den Turia Gärten. Eine wunderschö- ne Parkanlage, die Einheimische wie auch Touristen zum Verweilen einlädt. Tag 12: Valencia Geltend als die Stadt der Künste und Wissenschaften – heute entdecken wir das moderne Valencia mit seinen futuristischen Bauten. Ein Gebäude- und Park- komplex, entworfen von den Architekten Santiago Calatrava und Félix Candela, bestehend aus sieben Gebäuden. Darunter l’Hemisfèric, ein Planetarium und Kino, konzipiert als ein überdimensionales menschliches Auge. L’Umbracle beherbergt zahlreiche, von artenreichen Pflanzen umgebene Skulpturen. Wir erleben die verschiedenen Gebäude, lernen mehr über deren Bedeutung und Entstehung. Im Institut Valencià d’Art Modern wird die Entwicklung der Kunst und Fotografie im 20. Jahrhundert gezeigt. An der Hafenpromenade von Valencia blicken wir beim Abschiedsabendessen zurück auf spannende Tage im Süden Europas. Tag 13: Valencia – Zürich Der Morgen steht zur freien Verfügung, bevor wir am Nachmittag mit der Swiss zurück nach Zürich fliegen.
Kulturreise Südeuropa 8 Allgemeines CULTIMO-Reisen Darf es ein wenig spezieller sein? Ein kulturelles Sahnehäubchen zum Urlaub? Archi- tektonische Städtetouren, kulinarische Genusstrips, philosophische Sinnsuchen oder kulturelle Pilgerreisen. CULTIMO nach eigenem Gusto. Anforderungsprofil Diese Rundreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein kulturell interessiertes Publikum jeden Alters, das auch tolle Landschaftsszenarien schätzt. Für die Führungen ist eine gewisse „Standfestigkeit“ von Vorteil, da man täglich ein paar Stunden auf den Beinen ist. Klima In Griechenland, Italien und Spanien herrscht ein angenehmes Mittelmeer Klima. Da die Sommermonate sehr hohe Temperaturen mit sich bringen, gelten der Frühling und Herbst als ideale Reisezeit. Der Oktober profitiert von der Spätsommerwärme, wodurch tagsüber mit angenehmen Temperaturen zwischen 24-26°C gerechnet werden darf. Abends können die Temperaturen bis auf 12-14°C sinken. Ein Regen- schutz, sowie etwas Warmes für kühle Abende sollten neben Sonnenschutz, locke- rer Kleidung und guten Schuhen trotzdem auch Platz im Gepäck finden. Einreise Für die Einreise nach Griechenland, Italien und Spanien genügt eine gültige Identitätskarte oder ein gültiger Reisepass. Transport/Unterkunft/Mahlzeiten In Athen und Valencia logieren Sie in guten, zentral gelegenen 4-5* Hotels. In A- pulien übernachten Sie in einer landestypischen, komfortablen Masseria, mitten in der idyllischen Hügellandschaft. Folgende Flüge sind vorgesehen (Flugänderungen bleiben vorbehalten): Zürich – Athen mit Aegean: 2h40 Brindisi – Valencia via Rom mit Alitalia: 3h15 Valencia – Zürich mit Swiss: 2h05 Die Rundreise und die Transfers legen Sie im komfortablen Reisebus zurück, in den Städten sind Sie häufig auch zu Fuss unterwegs. Neben dem Frühstück ist täglich eine weitere Mahlzeit im Preis eingerechnet. Ergänzungen Datenschutz In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner weitergeleitet werden können.
Kulturreise Südeuropa 9 Versicherung Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist ratsam. Wir empfehlen den Ab- schluss der Jahresversicherung „Comfort“ der ERV: CHF 208.- pro Person (CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 342.- pro Familie oder für 2 Perso- nen in Wohngemeinschaft lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). Die Ver- sicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr. Wenn Sie ei- ne Verlängerung nicht wünschen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf der Police bei der Versicherung kündigen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.erv.ch/de/privatkunden/multi-trip oder bei cotravel. Bitte geben Sie uns auf dem Anmeldeformular an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen sollen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig. Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfol- gen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erho- ben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden. Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reise- veranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flug- planverschiebungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuel- le Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veran- staltungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen. Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Der Arrange- mentpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Zuschlag für ein Doppelzimmer zur Alleibenutzung beträgt CHF 980.-. Teilnehmer Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 17 Personen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.
Kulturreise Südeuropa 10 Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfassendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Reiseveranstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges Engagement ausgezeichnet ist. Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen wie zu besse- ren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unseren Zielgebieten. Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellen- ländern. In Zusammenarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen: Von Zürich nach Athen, von Brindisi nach Valencia und von Valencia nach Zürich Economy – Flugdistanz: ca. 10‘100 km Kompensationskosten: CHF 52.- (Stand Okt. 2019, kann bis zur Abreise variieren) Kosten/Leistungen Die 13-tägige Reise kostet CHF 7‘480.-. Mitglieder des abopass’s erhalten einen Leserrabatt von CHF 200.-. Inbegriffen: internationale Flüge in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 185.-, Stand Oktober 2019), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppel- zimmer, Nachtfähre von Patras nach Bari, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung, Audiosystem. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 980.-. Programmänderungen vorbehalten. Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Suisse AG und nicht der allfällige Medienpartner, welcher ein Reiseangebot publiziert hat. MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN
ANMELDUNG LESERREISE KULTURREISE SÜDEUROPA 5. – 17. OKTOBER 2020 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – KULTURREISE SÜDEUROPA – Gerbergasse 26 – 4001 Basel Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Kulturreise Südeuropa an. Die 13-tägige Reise kostet CHF 7‘480.-. Mitglieder des abopass’s erhalten einen Leserrabatt von CHF 200.-. Inbegriffen: internationale Flüge in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 185.-, Stand Oktober 2019), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Nachtfähre von Patras nach Bari, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzu- schlag CHF 980.-. Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 980.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich bin abopass-Mitglied (CHF 200.- Reduktion). AboPass-Nr.: Ich schliesse eine ERV „Comfort“ Jahresversicherung ab: Für Einzelpersonen CHF 208.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 342.- Ich verzichte auf die ERV Versicherung. Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse. Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 52.- pro Person). Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Sa- faris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinba- rung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformatio- nen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstel- lung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Rei- severtrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zu- stande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Par- teien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reise- prospekten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgli- che Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konfe- renzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestäti- gung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungs- stelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismusta- xen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Ver- tragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preis- erhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatz- reise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Ta- ge vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertrags- schluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung ge- rät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleis- tung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich er-
folgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bear- beitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betref- fenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Mo- torhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbei- tungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwen- dungen zu bezahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbei- tungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reiseprei- ses. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reise- preises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alter- nativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich verein- barten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderun- gen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhal- tung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Ver- halten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Um- buchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Be- stätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH 6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlan- gen. 6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausge- setzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhö- hungen (Ziff. 3.2).
7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüg- lich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flugha- fen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen. - Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhal- ten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und ge- gebenenfalls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schrift- liche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht be- fugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzan- sprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwa- chung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtli- che Sanktionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis- tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerech- ten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfäl- ligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprü- che des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Infor- mationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifi- sche Informationen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Rich- tigkeit der angegebenen Daten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen kön- nen weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwe- cken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von Informationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle o- der an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhän- gende Datenbearbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Ein- verständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die daten- schutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Län- dern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Flug- gesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsda- tum, vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Bu- chung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Fre- quent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Da- tenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu über- mitteln. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Version massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückfüh- rungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungs- vertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Strei- tigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. DER Touristik Suisse AG, Mai 2018
cotravel DER Touristik Suisse AG Gerbergasse 26 CH-4001 Basel T +41 (0) 61 308 33 00 F +41 (0) 61 308 33 10 cotravel@cotravel.ch www.cotravel.ch
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