Vertragsgrundlagen zur Pensionsversicherung - Unter den Flügeln des Löwen.

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Vertragsgrundlagen zur
                                 Pensionsversicherung

               Leistungsbeschreibung und Bedingungen für die klassische
                                                     Lebensversicherung
                            Gültig für Pensions- (Renten-)versicherungen
                                                          Stand 12/2014
SAP 50792

            Unter den Flügeln des Löwen.
Inhaltsverzeichnis

Begriffsbestimmungen ................................................................................................................................. 3

Die Bestimmungen im Detail ........................................................................................................................ 3

Artikel 1         Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer? .................................................................... 3

Artikel 2         Wie umfassend ist der Versicherungsschutz? ......................................................................... 4

Artikel 3         Wann beginnt der Versicherungsschutz? ................................................................................ 4

Artikel 4         Wie erfolgt die Leistungserbringung durch den Versicherer? .................................................. 4

Artikel 5        Was gilt bei einer Vinkulierung, Verpfändung oder Abtretung? ................................................ 4

Artikel 6        Was gilt für Erklärungen, die den Versicherungsvertrag betreffen?.......................................... 5

Artikel 7         Wer erhält die Versicherungsleistung?..................................................................................... 5

Artikel 8         Wie lange können Ansprüche aus dem Ver-sicherungsvertrag geltend gemacht werden? .... 5

Artikel 9        Welche Dokumente gelten als Vertragsgrundlagen? ................................................................ 5

Artikel 10       Welches Recht ist auf den Vertrag anzuwenden? .................................................................... 5

Artikel 11       Welcher Aufsichtsbehörde unterliegt der Versicherer?............................................................. 5

Artikel 12       Wo ist der Erfüllungsort der Versicherungsleistung? ................................................................ 5

Artikel 13       Welche Leistungen werden im Versicherungsfall erbracht? ..................................................... 5

Artikel 14       Wie werden Kosten und Gebühren verrechnet? ....................................................................... 5

Artikel 15       Welche Regelungen gelten bezüglich Kündigung und Rückkaufswert? .................................. 6

Artikel 16       Wann kann der Versicherungsvertrag prämienfrei gestellt werden? ........................................ 7

Artikel 17       Welche Nachteile hat eine Kündigung oder Prämienfreistellung? ............................................ 7

Artikel 18       Wie ist die Gewinnbeteiligung geregelt? ................................................................................... 7

Artikel 19       Welche Bedeutung hat .............................................................................................................. 7

- der flexible Pensionszahlungsbeginn? ....................................................................................................... 7

- die Kapitalauszahlung? .............................................................................................................................. 7

- die Gewinnbeteiligungsklausel? ................................................................................................................. 7

Artikel 20       Wie ist die Besteuerung geregelt und wie wirken sich ausländische Vorschriften aus? .......... 8

Information zur Datenanwendung (gem. § 24 Datenschutzgesetz) ............................................................. 9

Anhang           Auszug aus wichtigen gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktrittsrecht gemäß § 5b, 5c und
                165a VersVG ............................................................................................................................ 12

                           Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, DVR-Nr:
                           0603589, generali.at/. Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im
                           Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.
                                                                                                                                                Seite 2 von 13
Begriffsbestimmungen

Die nachfolgenden Begriffsbestimmungen sind für das Verständnis dieser Versicherungsbedingungen wichtig.

Aufschubdauer                      ist der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und Auszahlungsbeginn der Pension.
Bezugsberechtigter                 ist die Person, die für den Empfang der Leistung des Versicherers genannt ist.
(Begünstigter)
Deckungsrückstellung               die Deckungsrückstellung ergibt sich aus der Summe der einbezahlten Prämien abzüglich
                                   der einmaligen Abschlusskosten und der Prämienanteile für Verwaltungskosten, Steuern
                                   und Übernahme des Ablebensrisikos zuzüglich der Verzinsung mit dem garantierten Rech-
                                   nungszinssatz. Der Versicherer bildet mit diesem Wert eine Rückstellung in seiner Bilanz zur
                                   Deckung des entsprechenden Anspruchs des Begünstigten, daher der Name Deckungs-
                                   rückstellung.
geschriebene Form                  bedeutet, dass Erklärungen ohne Unterschrift gültig sind, wenn aus dem Text die Person
                                   des Erklärenden zweifelsfrei hervorgeht
Gewinnbeteiligung, -anteile        sind dem Vertrag zugewiesene Überschüsse, die die garantierten Versicherungsleistungen
                                   im Erlebens-, Ablebens- und Rückkaufsfall erhöhen.
Nettoprämiensumme                  ist die Summe der über die gesamte vereinbarte Prämienzahlungsdauer zu zahlenden
                                   Prämien ohne Versicherungssteuer und allfälliger Unterjährigkeitszuschläge.
Pension                            ist die im Rahmen dieser Bedingungen und der Polizze garantierte Leistung des
                                   Versicherers während der Pensionszahlungsdauer. Die Pension wird auch als Stamm-
                                   pension bezeichnet.
Rückkaufswert                      ist die Leistung des Versicherers, wenn der Vertrag vor dem Beginn der Pensionszahlungen
                                   gekündigt (rückgekauft) wird.
Rücktrittsrecht                    ist das Recht des Versicherungsnehmers binnen 31 Tagen ab Erhalt dieses Hinweises vom
                                   Vertrag zurückzutreten, wenn bei Antragstellung entweder die Versicherungsbedingungen
                                   oder eine Antragsdurchschrift nicht übergeben wurden. Die Erklärung des Rücktritts muss
                                   innerhalb der Frist in geschriebener Form abgesendet werden.
Tarif/Geschäftsplan                ist eine detaillierte Aufstellung jener Bestimmungen und versicherungsmathematischen
                                   Formeln, anhand derer die Leistung des Versicherers und die Gegenleistung des Versiche-
                                   rungsnehmers (Versicherungsprämie) zu berechnen sind. Der Tarif/Geschäftsplan wird vom
                                   Versicherer der Finanzmarktaufsicht vorgelegt.
Versicherer                        ist die Generali Versicherung AG, 1010 Wien, Landskrongasse 1-3.
Versicherter                       ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer                ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der Rechte und Pflichten aus dem
                                   Versicherungsvertrag.
Versicherungsprämie                ist das vom Versicherungsnehmer zu zahlende Entgelt.
Versicherungssumme                 ist die im Rahmen der Versicherungsbedingungen garantierte Leistung des Versicherers im
                                   Er- bzw. Ablebensfall. Die Versicherungssumme im Erlebensfall entspricht dem zur Ver-
                                   rentung zur Verfügung stehenden Kapital.

Die Bestimmungen im Detail

Artikel 1                                                                             halb dieser drei Jahre ein, können wir auch noch nach
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?                                         Ablauf dieser Frist zurücktreten. Wir können den
                                                                                      Rücktritt nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis der
                                                                                      Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben er-
1.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet den Antrag
                                                                                      klären. Wir können nicht vom Vertrag zurücktreten,
    und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß
                                                                                      wenn wir von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
    und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten. Wenn
                                                                                      der Angaben bzw. vom Eintritt des Versicherungsfalles
    das Leben einer anderen Person versichert werden soll,
                                                                                      Kenntnis hatten oder der verschwiegene Umstand
    ist auch diese für die wahrheitsgemäße und vollständige
                                                                                      keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles
    Beantwortung aller Fragen verantwortlich.
                                                                                      hatte.
                                                                                      Bei arglistiger Täuschung können wir den Vertrag
 1.2 Werden Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig
                                                                                      jederzeit anfechten. Wenn wir den Vertrag anfechten
     beantwortet, können wir innerhalb von drei Jahren seit
                                                                                      oder vom Vertrag zurücktreten, leisten wir den
     Abschluss, Wiederherstellung oder Änderung des
                                                                                      Rückkaufswert. Schuldhaft unrichtige oder
     Vertrages zurücktreten. Tritt der Versicherungsfall inner-

                       Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, DVR-Nr:
                       0603589, generali.at/. Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im
                       Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.
                                                                                                                                            Seite 3 von 13
unvollständige Angaben können darüber hinaus nach                         2.3 Bei Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Hand-
     Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Verlust                             lungen oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter leisten
     des Versicherungsschutzes führen. In einem                                    wir ebenfalls den Geldwert der Deckungsrückstellung.
     Versicherungsfall leisten wir dann ebenfalls nur den
     Rückkaufswert.                                                            2.4 Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt, von
                                                                                   einer nuklearen, biologischen, chemischen oder durch
1.3 An den Antrag ist der Antragsteller sechs Wochen ab                            Terrorismus ausgelösten Katastrophe betroffen,
    Antragstellung gebunden.                                                       bezahlen wir bei dadurch verursachten Versicherungs-
                                                                                   fällen den Geldwert der Deckungsrückstellung.
1.4 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die verein-
    barten Versicherungsprämien (einmalige oder laufende                       Artikel 3
    Prämien) an uns kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen.                    Wann beginnt der Versicherungsschutz?
1.5 Laufende Prämien sind Jahresprämien, die zu Beginn
                                                                               Der Versicherungsschutz beginnt, sobald wir die Annahme
    des jeweiligen Versicherungsjahres fällig werden. Der
                                                                               des Antrages schriftlich oder durch Zustellung der Polizze
    Versicherungsnehmer kann nach Vereinbarung auch in
                                                                               erklärt haben und die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig
    halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten
                                                                               (Artikel 1.6) bezahlt wurde. Vor dem in der Polizze angege-
    bezahlt werden, dann jedoch mit Zuschlägen von
                                                                               benen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungs-
    höchstens 2 % der Prämie. Im Versicherungsfall (Artikel
                                                                               schutz.
    13) werden die offenen Raten des laufenden Versiche-
    rungsjahres von der Versicherungsleistung in Abzug
    gebracht.                                                                  Artikel 4
                                                                               Wie erfolgt die Leistungserbringung durch den
1.6 Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der                    Versicherer?
    Polizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn fällig und ist
    sodann zu bezahlen. Folgeprämien sind innerhalb zweier                     4.1 Für die Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag
    Wochen, jeweils ab dem in der Polizze angegebenen                              können wir die Übergabe der Polizze und Identitäts-
    Fälligkeitstag zu bezahlen.                                                    nachweise und, falls von uns angefordert, die Abgabe
                                                                                   einer Erklärung des Leistungsberechtigten, die die
1.7 Wird die erste oder eine einmalige Prämie nicht recht-                         Angaben zur Steuerpflicht gem. Artikel 20.2 enthält,
    zeitig bezahlt, sind wir leistungsfrei und können vom                          sowie entsprechender Nachweise (insbesondere
    Vertrag zurücktreten, es sei denn der Versicherungs-                           Reisepass), verlangen.
    nehmer war an der rechtzeitigen Zahlung ohne Ver-                              Bei Verlust einer auf Überbringer lautenden Polizze
    schulden verhindert. Es gilt als Rücktritt unsererseits,                       können wir die Leistungserbringung von einer
    wenn wir die erste oder einmalige Prämie nicht innerhalb                       gerichtlichen Kraftloserklärung abhängig machen. Im
    von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich                             Ablebensfall sind zusätzlich auf Kosten des
    geltend machen. Bei einem Rücktritt sind die Kosten der                        Bezugsberechtigten eine amtliche Sterbeurkunde und
    ärztlichen Untersuchung vom Versicherungsnehmer zu                             ein Nachweis über die Todesursache des Versicherten
    bezahlen.                                                                      vorzulegen.

1.8 Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlt, erhält                    4.2 Die Versicherungsleistung wird nach Eintritt des Ver-
    der Versicherungsnehmer eine Mahnung. Wird der                                 sicherungsfalles und Abschluss der Erhebungen zu Ver-
    Rückstand nicht innerhalb der in der Mahnung fest-                             sicherungsfall und Leistungsumfang fällig. Die Auszah-
    gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen bezahlt,                            lung der Leistung erfolgt erst nach Vorliegen aller
    können wir den Vertrag zum Ablauf der festgesetzten                            nötigen Unterlagen.
    Frist kündigen oder prämienfrei stellen, es sei denn der
    Versicherungsnehmer war an der rechtzeitigen Zahlung                       4.3 Wir werden Pensionszahlungen auf ein vom Bezugs-
    ohne Verschulden verhindert. Im Falle der Prämienfrei-                         berechtigten genanntes Konto in Österreich überweisen,
    stellung vermindert sich der Versicherungsschutz auf die                       über das ausschließlich der Bezugsberechtigte verfü-
    prämienfreie Pension.                                                          gungsberechtigt ist. Gegebenenfalls ist ein solches auf
                                                                                   Kosten des Bezugsberechtigten einzurichten. Wir
Artikel 2                                                                          können verlangen, dass uns bei sonstigem Aufschub
Wie umfassend ist der Versicherungsschutz?                                         der Pensionsfälligkeit ein amtlicher Nachweis vorgelegt
                                                                                   wird, dass der Versicherte an den Pen-
2.1 Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unab-                            sionsfälligkeitstagen gelebt hat. Zu Unrecht empfangene
    hängig davon, auf welcher Ursache der Versiche-                                Pensionszahlungen müssen an uns zurückgezahlt
    rungsfall beruht.                                                              werden.

2.2 Bei Selbstmord des Versicherten innerhalb von drei                         4.4 Bei Überweisungen an einen im Ausland lebenden Be-
    Jahren nach Abschluss, Wiederherstellung oder einer die                        zugsberechtigten trägt dieser die Gefahr und die
    Leistungspflicht des Versicherers erweiternde Änderung                         Kosten.
    des Vertrages leisten wir den Geldwert der Deckungs-
    rückstellung.                                                               Artikel 5
                                                                               Was gilt bei einer Vinkulierung, Verpfändung
    Wird uns nachgewiesen, dass Selbstmord in einem die                        oder Abtretung?
    freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
    krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen                          Eine Verpfändung oder Abtretung ist uns gegenüber nur und
    wurde, besteht hingegen voller Versicherungsschutz.                        erst dann wirksam, wenn sie uns in geschriebener Form
                                                                               angezeigt wird. Eine Vinkulierung bedarf neben der
                       Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, DVR-Nr:
                       0603589, generali.at/. Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im
                       Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.
                                                                                                                                            Seite 4 von 13
schriftlichen Anzeige in geschriebener Form zu ihrer Wirk-                     Artikel 9
samkeit auch unserer Zustimmung.                                               Welche Dokumente gelten als
                                                                               Vertragsgrundlagen?
Artikel 6
Was gilt für Erklärungen, die den                                              Vertragsgrundlagen sind der Antrag, die Polizze, der dem
Versicherungsvertrag betreffen?                                                Vertrag zugrunde liegende Tarif und die vorliegenden
                                                                               Versicherungsbedingungen.
6.1 Alle Erklärungen und Informationen des
    Versicherungsnehmers, des Versicherten und sonstiger                       Artikel 10
    Dritter im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag                       Welches Recht ist auf den Vertrag
    bedürfen zu ihrer Gültigkeit der geschriebenen Form. Die
    Erklärungen und Informationen müssen dem Empfänger                         anzuwenden?
    zugehen, von ihm dauerhaft aufbewahrt werden können
    (ausdrucken oder abspeichern, wie etwa bei Fax oder                        Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem
    Email, aber nicht SMS-Nachrichten) und aus dem Text                        Recht, auch wenn der Versicherungsnehmer nach Vertrags-
    muss die Person des Erklärenden zweifelsfrei                               abschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Steuerliche
    hervorgehen. Bloß mündliche Erklärungen sind                               Bestimmungen des Staates der persönlichen Steuerpflicht
    unwirksam.                                                                 des Versicherungsnehmers oder Leistungsberechtigten
    Nach Eintritt des Versicherungsfalles können wir eine                      bleiben davon unberührt (siehe Artikel 20).
    Ablehnung, einen Rücktritt oder eine Anfechtung auch
    einem berechtigten Dritten gegenüber erklären.                             Artikel 11
                                                                               Welcher Aufsichtsbehörde unterliegt der
6.2 Änderungen der Anschrift des Versicherungsnehmers                          Versicherer?
    sind dem Versicherer bekannt zu geben. Solange der
    Versicherungsnehmer die Änderung seiner Anschrift                          Der Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag zu-
    nicht bekannt gibt, gelten Zusendungen des                                 grunde liegende Tarif unterliegen der Kontrolle und Aufsicht
    Versicherers an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift                     durch die Finanzmarktaufsicht (FMA), 1090 Wien, Otto
    als dem Versicherungsnehmer zugegangen. Wenn der                           Wagner-Platz 5.
    Versicherungsnehmer seinen Wohnort außerhalb                               Bei Beschwerden kann sich der Versicherungsnehmer auch
    Europas nimmt, muss uns eine Person innerhalb                              an die FMA wenden.
    Österreichs benannt werden, die bevollmächtigt ist,
    unsere Erklärungen an den Versicherungsnehmer
    entgegenzunehmen.
                                                                               Artikel 12
                                                                               Wo ist der Erfüllungsort der
Artikel 7                                                                      Versicherungsleistung?
Wer erhält die Versicherungsleistung?
                                                                               Erfüllungsort für die Versicherungsleistung ist die Regional-
                                                                               direktion im jeweiligen Bundesland.
7.1 Der Versicherungsnehmer bestimmt, wer bezugs-
    berechtigt ist. Der Bezugsberechtigte erwirbt das Recht
    auf die Leistung mit Eintritt des Versicherungsfalles. Bis                 Artikel 13
    dahin kann der Versicherungsnehmer die                                     Welche Leistungen werden im Versicherungsfall
    Bezugsberechtigung jederzeit ändern. Änderung und                          erbracht?
    Widerruf der Bezugsberechtigung müssen uns durch
    Erklärung in geschriebener Form angezeigt werden.                          13.1 Bei Ableben des Versicherten leisten wir die für den
                                                                                    Ablebensfall vereinbarte Versicherungssumme.
7.2 Der Versicherungsnehmer kann auch bestimmen, dass
    der Bezugsberechtigte das Recht auf die künftige                           13.2 Im Erlebensfall leisten wir die Pension, erhöht um die
    Leistung unwiderruflich und damit sofort erwerben soll.                         Pension aus der erworbenen Gewinnbeteiligung.
    Dann kann das Bezugsrecht nur noch mit dessen
    Zustimmung geändert werden.                                                Artikel 14
7.3 Ist die Polizze auf den Überbringer ausgestellt, können                    Wie werden Kosten und Gebühren verrechnet?
    wir dennoch verlangen, dass der Überbringer der
    Polizze uns seine Berechtigung nachweist.                                  14.1 Die Versicherungssteuer wird entsprechend den gesetz-
                                                                                    lichen Bestimmungen von den Versicherungsprämien in
                                                                                    Abzug gebracht. Weiters ziehen wir von den Versi-
Artikel 8                                                                           cherungsprämien Abschlusskosten (vgl.(a)), Verwal-
Wie lange können Ansprüche aus dem Ver-                                             tungskosten (vgl.(b)) und Kosten zur Deckung des Ab-
sicherungsvertrag geltend gemacht werden?                                           lebensrisikos (Risikokosten) (vgl. (c)) entsprechend dem
                                                                                    vereinbarten Tarif ab.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können
innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der Leistung geltend                      (a) Die Abschlusskosten werden zu Beginn des Versiche-
gemacht werden. Danach tritt Verjährung ein.                                       rungsvertrages fällig. Bei Verträgen mit laufender Prä-
Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt die                                mienzahlung werden diese nach dem so genannten
Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf die                             Zillmerverfahren verrechnet.
Leistung bekannt geworden ist. Ist ihm sein Recht nicht
bekannt geworden, so verjähren die Ansprüche erst 10 Jahre                           Das Zillmerverfahren hat zur Folge, dass in der An-
ab Fälligkeit der Leistung.                                                          fangszeit des Vertrages, die Deckungsrückstellung und
                                                                                     damit auch der Rückkaufswert oder die prämienfreie
                       Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, DVR-Nr:
                       0603589, generali.at/. Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im
                       Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.
                                                                                                                                            Seite 5 von 13
Versicherungsleistung gering ist. Die für diesen Vertrag                             der Mahnung
      geltenden Rückkaufswerte und prämienfreien Pensionen                               - Rückläufer im Einzugsermächtigungsverfahren
      sind in den entsprechenden Tabellen in der Polizze
      dargestellt.                                                              14.4.2 Durch den Versicherungsnehmer veranlasste Mehr-
                                                                                       aufwendungen im Rahmen der Vertragsführung sind
      Die Abschlusskosten betragen bei Verträgen mit                                   beispielsweise:
      laufender Prämienzahlung maximal 5,0% der während                                – Ausstellen einer Duplikatspolizze
      der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden                                          – Abschriften der Versicherungsurkunde
      Nettoprämiensumme, bei Einmalprämien und                                         – Änderung der Zahlungsweise
      Zuzahlungen maximal 7,5% der Nettoprämie.                                        – Bearbeitung einer Sicherstellung (Vinkulierung,
                                                                                         Abtretung oder Verpfändung)
      Bei Rückkauf bzw. Prämienfreistellung innerhalb der                              – umfangreiche Vertragsbeauskunftungen
      ersten 5 Jahre wird § 176 Abs. 5 Versicherungs-
      vertragsgesetz berücksichtigt (Artikel 15.3).                             14.4.4 Der Versicherer ist berechtigt, geringere als die festge-
                                                                                       legten Gebühren zu verlangen, ohne dass dadurch das
(b)   Die jährlichen Verwaltungskosten, die in der Versiche-                           Recht verloren geht, für die Zukunft wieder die vollen
      rungsprämie enthalten sind, setzen sich wie folgt zu-                            Gebühren zu verlangen.
      sammen: maximal 4 % der Nettoprämie zuzüglich EUR
      15,– sowie 0,05 % der Versicherungssumme für den Er-                      Artikel 15
      lebensfall.                                                               Welche Regelungen gelten bezüglich Kündigung
      Bei Versicherungsverträgen gegen Einmalprämie oder                        und Rückkaufswert?
      prämienfrei gestellten Versicherungsverträgen betragen
      die jährlichen Verwaltungskosten 0,1 % des zur Ver-                       15.1 Auf Pensionsversicherungen mit bereits laufenden
      rentung zur Verfügung stehenden Kapitals.                                      Pensionszahlungen (liquide Renten) sowie auf Pensi-
                                                                                     onsversicherungen mit späterem Auszahlungsbeginn bei
      Bei Rentenversicherungen wird vor Beginn der Pen-                              Übertragung von Beträgen aus einer Pensionskasse
      sionszahlung 1 % des zur Verrentung zur Verfügung                              oder betrieblichen Kollektivversicherung finden die
      stehenden Kapitals als Verwaltungskosten für die                               Absätze 15.2 bis 15.3 keine Anwendung.
      laufende Abwicklung des Pensionsvertrages verrechnet.
                                                                                15.2 Der Versicherungsnehmer kann seinen Versicherungs-
(c)   Deckung des Ablebensrisikos                                                    vertrag durch Erklärung in geschriebener Form
      Die Kosten zur Deckung des Ablebensrisikos sind ab-                            kündigen:
      hängig von Alter des Versicherten, der Vertragslaufzeit
      sowie der für den Todesfall vereinbarten Versiche-                               - jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden
      rungssumme. Die Risikokosten errechnen sich jährlich                               Versicherungsjahres
      aus der Differenz zwischen der für den Todesfall ver-                            - innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger
      einbarten Versicherungssumme und dem Wert der                                      Frist mit Wirkung zum Monatsende,
      Deckungsrückstellung, multipliziert mit der Ablebens-                            - frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten
      wahrscheinlichkeit gemäß der tariflich zur Anwendung                               Versicherungsjahres.
      kommenden Sterbetafel.
                                                                                       Eine Kündigung ist nur vor dem vereinbarten Aus-
14.2 Die in 14.1 genannten Kostenbestandteile berücksichti-                            zahlungsbeginn der Pension möglich.
     gen wir bereits bei der Kalkulation der Prämien, sie sind
     daher in der Prämie enthalten. Bei prämienfrei gestellten                  15.3 Im Falle der Kündigung des Versicherungsvertrages
     Verträgen entnehmen wir die Risiko- und                                         erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert
     Verwaltungskosten der Deckungsrückstellung.                                     zuzüglich der erworbenen Gewinnbeteiligung.
                                                                                     Der Rückkaufswert ist der jeweils aktuelle Wert der
14.3 Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Kosten                           Deckungsrückstellung des Versicherungsvertrages
     nach 14.1 sind Teil der versicherungsmathematischen                             vermindert um einen Stornoabzug. Dieser Abzug beträgt
     Grundlagen des jeweiligen Tarifes. Diese können für                             maximal 8 % der geschäftsplanmäßigen Deckungsrück-
     bestehende Verträge von uns nicht verändert werden.                             stellung. Bei Rückkauf innerhalb der ersten 5 Jahre wird
     Ihre korrekte Anwendung ist von der Finanzmarktauf-                             § 176 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz
     sicht (FMA) jederzeit überprüfbar.                                              berücksichtigt (Artikel 15.4).

14.4 Bestimmte Leistungen sind in der Prämie nicht ent-                                Die Rückkaufswerte zum Ende eines jeden Versiche-
     halten. Für diese durch den Versicherungsnehmer                                   rungsjahres sind aus der in der Polizze enthaltenen
     veranlassten Mehraufwendungen (siehe Art. 14.4.1 und                              Rückkaufswerttabelle ersichtlich.
     14.4.2) verrechnen wir angemessene Gebühren.
     Die zum jeweiligen Durchführungstermin gültigen                            15.4 Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz in der
     Gebühren für diese Aufwendungen können bei uns                                  Fassung des Versicherungsrechtsänderungsgesetzes
     erfragt, unserer Homepage www.generali.at entnommen                             2006
     oder auf Wunsch zugesandt werden.                                               § 176 Abs.5 Versicherungsvertragsgesetz.
                                                                                     Wird eine kapitalbildende Lebensversicherung vor dem
14.4.1 Mit dem Prämieninkasso verbundene Mehr-                                       Ablauf von fünf Jahren oder einer vereinbarten kürzeren
       aufwendungen sind beispielsweise:                                             Laufzeit beendet, so dürfen bei der Berechnung des
       - Mahnung                                                                     Rückkaufswerts die rechnungsmäßig einmaligen Ab-
       - Verständigung des Sicherstellungsgläubigers von                             schlusskosten höchstens mit jenem Anteil
                                                                                     berücksichtigt werden, der dem Verhältnis zwischen der
                                                                                     tatsächlichen Laufzeit und dem Zeitraum von fünf

                        Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, DVR-Nr:
                        0603589, generali.at/. Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im
                        Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.
                                                                                                                                             Seite 6 von 13
Jahren oder der vereinbarten kürzeren Laufzeit ent-                       gutgeschrieben. Die Details sind in Artikel 19 „Bedeutung der
     spricht. Ebenso sind diese Kosten bei der Umwandlung                      Gewinnbeteiligungsklausel“ dargestellt.
     in eine prämienfreie Versicherung für die Berechnung
     der Grundlage der prämienfreien Versicherungsleistung
     höchstens nach dem Verhältnis zwischen der
     tatsächlichen Prämienzahlungsdauer und dem Zeitraum                       Artikel 19
     von fünf Jahren oder einer vereinbarten kürzeren                          Welche Bedeutung hat
     Prämienzahlungsdauer zu berücksichtigen.
                                                                               - der flexible Pensionszahlungsbeginn?
Artikel 16
Wann kann der Versicherungsvertrag                                             Liegt der vereinbarte Auszahlungsbeginn der Pension
prämienfrei gestellt werden?                                                   zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr der versicherten
                                                                               Person, kann dieser auf maximal 5 Jahre vor oder 5 Jahre
16.1 Der Versicherungsnehmer kann seinen Versiche-                             nach dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt verlegt werden.
     rungsvertrag durch Erklärung in geschriebener Form                        In diesem Fall wird die Pensionshöhe gemäß den vertrag-
     prämienfrei stellen                                                       lichen Grundlagen neu berechnet. Die Verlegung muss
                                                                               spätestens 6 Wochen vor Beginn des vereinbarten bzw. bei
     - jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden                         Vorverlegung 1 Jahr vor dem gewünschten Auszahlungs-
       Versicherungsjahres                                                     beginn in geschriebener Form bekannt gegeben werden.
     - innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger
       Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch                     - die Kapitalauszahlung?
       mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungs-
       jahres.                                                                 Anstelle der Pensionsleistung kann im Erlebensfall eine
                                                                               einmalige Kapitalauszahlung in Höhe des Rückkaufswertes
16.2 Bei einer Prämienfreistellung setzen wir die Pensions-                    (Artikel 15.3) in Anspruch genommen werden. Das Recht
     höhe nach den geschäftsplanmäßigen Bestimmungen                           besteht, solange die erste Pension nicht ausbezahlt ist.
     auf eine prämienfreie Versicherungsleistung herab.                        Dieses Recht hat vor Fälligkeit der Versicherungsnehmer,
     Dabei wird für die restliche Versicherungsdauer auf                       nach Fälligkeit der Bezugsberechtigte.
     Grundlage des Rückkaufswertes (siehe 15.2) eine
     verminderte Pension ermittelt. Bei Prämienfreistellung                    - die Gewinnbeteiligungsklausel?
     innerhalb der ersten 5 Jahre wird § 176 Abs. 5
     Versicherungsvertragsgesetz berücksichtigt (Artikel                       Allgemein
     15.3).
                                                                               (1)    Um die zugesagten Versicherungsleistungen über die in
     Die prämienfreien Werte zum Ende eines jeden Versi-                              der Regel lange Versicherungsdauer sicherzustellen,
     cherungsjahres sind aus der in der Polizze enthaltenen                           sind die vereinbarten Versicherungsprämien vorsichtig
     Tabelle für prämienfreie Pension ersichtlich.                                    kalkuliert. Zudem bilden wir Rückstellungen, um zu
                                                                                      jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer den verein-
     Die Jahrespension darf EUR 180,– nicht unterschreiten,                           barten Versicherungsschutz zu gewährleisten. Die zur
     andernfalls wird der Vertrag rückgekauft und der Rück-                           Bedeckung der Rückstellungen erforderlichen Mittel
     kaufswert (siehe 15.2) ausbezahlt.                                               werden in unserem der Überwachung durch den Treu-
                                                                                      händer unterliegenden Vermögen angelegt.
16.3 Im Falle einer Prämienfreistellung erhält der Versiche-                          Aus den angelegten Mitteln, den hieraus erzielten
     rungsnehmer eine neue Polizze mit der angepassten                                Kapitalerträgen sowie den Prämien werden die zu-
     Versicherungsleistung und eine aktualisierte Rück-                               gesagten Versicherungsleistungen erbracht sowie die
     kaufswerttabelle.                                                                Kosten für den Abschluss und die Verwaltung der
                                                                                      Verträge gedeckt. An den danach verbleibenden
Artikel 17                                                                            Gewinnen beteiligen wir die Versicherungsnehmer.
Welche Nachteile hat eine Kündigung oder                                       (2)    Wir widmen alljährlich gemäß § 18 (4) Versicherungs-
Prämienfreistellung?                                                                  aufsichtsgesetz einen angemessenen Teil des Über-
                                                                                      schusses der Gewinnbeteiligung.
Die Kündigung oder Prämienfreistellung des Versicherungs-
vertrages ist mit Nachteilen verbunden. Der Rückkaufswert                      (3)    Für die Durchführung der Gewinnbeteiligung haben wir
liegt, besonders in den ersten Jahren, deutlich unter der                             gleichartige Versicherungen in Gewinnverbände
Summe der einbezahlten Prämien. Aufgrund der bei Ver-                                 zusammengefasst.
tragsabschluss anfallenden Abschlusskosten steht in der
ersten Zeit nach Versicherungsbeginn ein geringer Rück-                        (4)    Zins-, Kosten- und Risikogewinnanteile werden
kaufswert bzw. eine geringe prämienfreie Pension zur Verfü-                           verzinslich angesammelt und erhöhen die Leistung aus
gung. Eine Mindestleistung in Höhe der einbezahlten Prämien                           der Hauptversicherung. Als Ansammlungszinsfuß wird
ist ausgeschlossen.                                                                   der im betreffenden Abrechnungsverband des
                                                                                      Gewinnverbandes C für die Verzinsung der
Artikel 18                                                                            Gewinnbeteiligung deklarierte Prozentsatz verwendet.
Wie ist die Gewinnbeteiligung geregelt?
                                                                               Gewinnverband C
Im Wege der Gewinnbeteiligung nimmt der Versicherungs-
nehmer an den von uns erzielten Überschüssen teil. Der                         (1)    Den Verträgen des Gewinnverbandes C werden jährlich
Gewinnanteil wird abhängig vom jeweiligen Tarif ermittelt und                         Gewinnanteile zugeteilt. Wurden während der Auf-
                                                                                      schubdauer Schlussgewinnanteile deklariert, so erhöhen

                       Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, DVR-Nr:
                       0603589, generali.at/. Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im
                       Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.
                                                                                                                                            Seite 7 von 13
diese bei Ablauf der Aufschubdauer die Leistungen. Die                          Gewinnanteil, so wird der übersteigende Gewinnanteil
      jährlichen Gewinnanteile teilen wir zum Ende eines jeden                        als Einmalprämie für eine
      Versicherungsjahres zu. Bei Versicherungen mit einer                            sofort beginnende, prämienfreie Zusatzpension ver-
      vereinbarten Prämienzahlungsdauer unter 20 Jahren                               wendet. Diese prämienfreie Zusatzpension unterliegt
      erfolgt die                                                                     ebenfalls den Bestimmungen betreffend die Bonus-
      erste Zuteilung zum Ende des ersten, ansonsten zum                              pension. Sinkt der Gewinnanteil im betreffenden Ab-
      Ende des zweiten Versicherungsjahres.                                           rechnungsverband des Gewinnverbandes C unter die
                                                                                      für die Finanzierung der Bonuspension erforderliche
(2)   Die jährlichen Gewinnanteile bestehen aus einem Zins-                           Höhe, so wird die Bonuspension ab dem folgenden
      und Kostengewinnanteil. Der Zinsgewinnanteil wird im                            Jahrestag versicherungs-mathematisch reduziert. Bei
      Verhältnis der maßgebenden Deckungsrückstellung                                 einem späteren Ansteigen des Gewinnanteiles des
      bemessen. Kostengewinnanteile werden im Verhältnis                              betreffenden Abrechnungsverbandes im Gewinnverband
      des zur Verrentung zur Verfügung stehenden Kapitals                             C bis zu jener für die Finanzierung der Bonuspension
      festgesetzt.                                                                    erforderlichen Höhe, wird die Bonuspension ab dem
                                                                                      folgenden Jahrestag wieder versicherungsmathematisch
 (3) Wurden während der Aufschubdauer Schlussgewinn-                                  aufgewertet. Übersteigende Gewinnanteile werden
     anteile, die von der Anzahl der abgelaufenen Versiche-                           wieder als Einmalprämie für eine sofort beginnende,
     rungsjahre und der Höhe des zur Verrentung zur Verfü-                            prämienfreie Zusatzpension verwendet. Die Höhe des
     gung stehenden Kapitals abhängig sind, deklariert,                               Bonusgewinnanteils wird gemeinsam mit dem für eine
     kommen diese bei Ablauf der Aufschubdauer zu den                                 allfällige Valorisierung verbleibenden Gewinnanteil
     Leistungen aus der jährlichen Gewinnbeteiligung hinzu.                           jährlich im Geschäftsbericht veröffentlicht.
     Ab 5 Jahren vor Ablauf der vereinbarten Aufschubdauer,
     frühestens aber nach Ablauf von 10 Jahren, kann auch
     bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung ein                           Artikel 20
     Schlussgewinnanteil, diskontiert mit 7 % p.a. für die bis                 Wie ist die Besteuerung geregelt und wie wirken
     zum vereinbarten Ablauf der Aufschubdauer verbleiben-                     sich ausländische Vorschriften aus?
     den Jahre und bemessen nach dem Verhältnis von zu-
     rückgelegter zu vereinbarter Aufschubdauer, hinzu-                        20.1 Sämtliche Berechnungen und Darstellungen in unseren
     kommen.                                                                        Unterlagen für den Versicherungsvertrag beruhen auf
                                                                                    der Steuergesetzgebung, Rechtsprechung und
(4)   Zins- und Kostengewinnanteile werden verzinslich an-                          Verwaltungspraxis der Steuerbehörden zum Zeitpunkt
      gesammelt und erhöhen die Leistung aus der Haupt-                             des Vertragsabschlusses; eine künftige Änderung dieser
      versicherung. Als Ansammlungszinsfuß wird die Summe                           steuerlichen Rahmenbedingungen kann eine
      aus dem Prozentsatz des rechnungsmäßigen Zinsfußes,                           Verminderung der Versicherungsleistung oder eine
      ergänzt durch den im betreffenden Abrech-                                     andere Besteuerung des Versicherungsvertrages zur
      nungsverband des Gewinnverbandes C deklarierten                               Folge haben.
      Prozentsatz für Zinsgewinnanteile verwendet.                                  Informationen zur bei Vertragsabschluss aktuellen
                                                                                    Steuersituation siehe „Erläuterungen zur
Pensionszahlungen                                                                   Pensionsversicherung“.
                                                                               20.2 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, uns über alle
(1)   Rentenversicherungen, bei denen eine Pension laufend                          Änderungen der Angaben, die für die Beurteilung der
      ausbezahlt wird, erhalten jeweils am Jahrestag des Ver-                       persönlichen Steuerpflicht des Leistungsempfängers
      sicherungsbeginnes Gewinnanteile aus Zinsgewinn                               relevant sein können (insbesondere österreichische
      gutgeschrieben, die zur Bildung und Auszahlung von                            und/oder ausländische Steuerpflicht und
      weiteren zusätzlichen Pensionen in entsprechender                             Steuernummer, Wohnsitz, Anzahl der Tage und
      Höhe verwendet werden. Die Höhe der einzelnen                                 gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, entsprechende
      Gewinnanteile wird in Prozenten der                                           Daten von Treugebern) unverzüglich bekannt zu geben.
      geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung zum                                 Ist der Versicherungsnehmer eine juristische Person, so
      Bilanzstichtag festgesetzt.                                                   ist diese verpflichtet, uns über eine allfällige
                                                                                    Sitzverlegung und für die Beurteilung der Steuerpflicht
      Die Deckungsrückstellung umfasst die Deckungsrück-                            relevante Änderung der Eigentümerstruktur zu
      stellung für die Stammpension und für die zusätzliche                         informieren.
      Pension, die sich aus den bisher gutgeschriebenen
      Gewinnanteilen ergeben hat.                                              20.3 Wenn und insoweit die Gefahr einer Haftung für Steuern
                                                                                    durch uns besteht, sind wir berechtigt, den
(2)   Bei Rentenversicherungen kann vor Auszahlung der                              entsprechenden Teil der Versicherungsleistung bis zum
      ersten Pensionsrate über Antrag ab Beginn der Pensi-                          Wegfall der Gefahr einzubehalten oder an die jeweils
      onszahlung zusätzlich zur Stammpension eine Bonus-                            zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden
      pension ausbezahlt werden. Dieser Antrag ist vor Fällig-                      abzuführen. Wir sind nicht verpflichtet, Kosten des
      keit der Versicherung vom Versicherungsnehmer, nach                           Leistungsempfängers, die zur Erlangung einer allfälligen
      Eintritt der Fälligkeit vom jeweiligen Bezugs-                                Rückerstattung der abgeführten Beträge von
      berechtigten zu stellen. Der Antrag                                           Steuerbehörden anfallen, zu ersetzen.
      auf eine Bonuspension gilt für die gesamte zukünftige
      Pensionszahlungsdauer und kann später nicht wider-
      rufen werden. Die Bonuspension wird aus einem Teil
      des laufenden Gewinnanteils finanziert. Übersteigt der
      im Rahmen des betreffenden Abrechnungsverbandes
      des Gewinnverbandes C deklarierte Gewinnanteil den
      für die Finanzierung der Bonuspension erforderlichen

                       Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, DVR-Nr:
                       0603589, generali.at/. Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im
                       Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.
                                                                                                                                            Seite 8 von 13
Gesundheitsdaten durch Auskünfte von untersuchenden oder
                                                                               behandelnden Ärzten, Krankenanstalten oder sonstigen
Information zur Datenanwendung
(gem. § 24 Datenschutzgesetz)
                                                                               Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesund-
Sehr geehrter Kunde,                                                           heitsvorsorge über Diagnose sowie Art und Dauer der Be-
                                                                               handlung. Derartige Auskünfte sind die im Einzelfall zur Be-
wir haben Sie als Auftraggeber der Datenanwendung, in der                      urteilung der Leistungspflicht erforderlichen Auskünfte über
Ihre Daten verwendet werden, gemäß § 24 Datenschutz-                           die mit dem konkreten Versicherungsfall im Zusammenhang
gesetz 2000 (DSG) über den Zweck, für den                                      stehenden Krankheiten, Unfallfolgen und Gebrechen. Davon
Ihre Daten ermittelt und verwendet werden, zu informieren                      umfasst sind folgende medizinische Unterlagen (Daten zum
sowie Ihnen weitere Informationen zu geben, soweit dies für                    Grund der stationären Aufnahme oder ambulanten
die Verarbeitung Ihrer Daten nach Treu                                         Behandlung, zu allfälligen Unfallgründen, zur erbrachten
und Glauben erforderlich ist.                                                  Behandlungsleistung, über die Aufenthalts- und
                                                                               Behandlungsdauer sowie zur Behandlungsentlassung oder –
1. Zweck der Datenanwendung                                                    beendigung; etwa Anamnese der aktuellen Behand-
Ihre Daten werden in unserer Datenanwendung zum Zweck                          lung/Aufnahme und Statusblatt, Fieberkurve mit Infusions-
der Antragsbearbeitung, Risikoprüfung, Polizzierung, Ver-                      plan, sämtliche diagnostische Befunde, OP-Bericht, ärztlicher
tragsverwaltung, Bearbeitung von Leistungsfällen, der um-                      Verlaufsbericht, Anästhesieprotokoll, Verlaufsbericht der
fassenden Betreuung und Beratung in Versicherungs-                             pflegerischen Maßnahmen, Entlassungsbericht,
angelegenheiten (auch in anderen Versicherungszweigen)                         gerichtsmedizinische Befunde, Einsatz-, Behördenprotokolle,
sowie im Zusammenhang mit sonstigen Finanzdienst-                              wobei in Einzelfällen auch mit weniger Unterlagen das
leistungen, die von Gesellschaften der Generali Gruppe                         Auslangen gefunden werden kann).
angeboten oder für Kooperationspartner vermittelt werden
sowie für statistische Auswertungen verwendet. Im Wesent-                      Gesundheitsdaten werden grundsätzlich nur für den Ver-
lichen beinhaltet dies:                                                        sicherungszweig verwendet, für den sie ermittelt werden;
Datenverarbeitung beim Versicherer                                             Fragebögen zum Gesundheitszustand sind daher für jede
a) Im Zuge des Vertragsabschlusses und der                                     beantragte Versicherung neu auszufüllen. Die Verwendung
Vertragsverwaltung                                                             von personenbezogenen Gesundheitsdaten erfolgt aus-
Wir ermitteln und verwenden Ihre Daten, die für die Erstellung                 schließlich im Rahmen der §§ 11a-d Versicherungs-
und Bearbeitung Ihres Versicherungsvertrages notwendig                         vertragsgesetz.
sind; das sind vor allem Ihre Angaben im Antrag
(Antragsdaten) sowie Auskünfte von Dritten (z.B. Sachver-                      Datenermittlung im Rahmen der Direktverrechung in der
ständige, etc.). Zur Verwaltung Ihres Vertrages werden                         Krankheitskostenversicherung
weitere Daten wie etwa Kundennummer (Partnernummer),                           In der Krankheitskostenversicherung können Leistungen
Versicherungssumme, Versicherungsdauer, -prämie, Bank-                         zwischen dem Versicherer und dem Gesundheitsdienstleister
verbindung, Inkassodaten sowie erforderlichenfalls die Daten                   direkt verrechnet werden. Dies bedarf eines Auftrags des im
eines Dritten, z.B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen,                 Leistungsfall betroffenen Versicherungsnehmers oder
geführt (Vertragsdaten).                                                       Versicherten, welchen dieser an den Gesundheitsdienstleister
Sofern personenbezogene Gesundheitsdaten für die Be-                           erteilt.
urteilung, ob und zu welchen Bedingungen ihr Versiche-
rungsvertrag abgeschlossen werden soll unerlässlich sind,                      Bei Vorliegen dieses Auftrags darf der Versicherer die
ermitteln wir, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, die zur Ver-                     nachfolgenden Daten beim Gesundheitsdienstleister ohne
tragsbeurteilung erforderlichen Gesundheitsdaten durch                         ausdrückliche Zustimmung des Versicherungsnehmers oder
Auskünfte und Unterlagen von untersuchenden oder be-                           Versicherten ermitteln:
handelnden Ärzten, Krankenanstalten, sonstigen Einrich-
tungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge                          1. Zwecks Einholung der Deckungszusage des Versicherers:
sowie von Sozialversicherungsträgern. Davon umfasst sind                       Daten über die Identität des Betroffenen, das Versiche-
folgende medizinische Unterlagen: Anamnese, Entlassungs-                       rungsverhältnis und die Aufnahmediagnose (Daten zum
berichte, sämtliche diagnostische Befunde, Infusionsblatt,                     Grund der stationären Aufnahme oder der ambulanten Be-
klinische oder ärztliche Aufnahme- und Behandlungsdaten,                       handlung sowie zu der Frage, ob der Behandlung ein Unfall
wobei in Einzelfällen auch mit weniger Unterlagen das                          zugrunde liegt);
Auslangen gefunden werden kann.
                                                                               2. Zwecks Abrechnung und Überprüfung der Leistungen:
b) Im Versicherungsfall                                                          a) Daten über die erbrachten Behandlungsleistungen
Im Versicherungsfall ermitteln und verarbeiten wir Ihre                             (Daten zum Grund einer Behandlung und zu deren
Angaben zum Schaden- bzw. Leistungsfall und ggf. auch                               Ausmaß) einschließlich des Operationsberichts;
Angaben von Dritten, wie etwa von den mit der Schadens-                          b) Daten über die Dauer des stationären Aufenthalts oder
/Leistungsfeststellung beauftragten Sachverständigen, von                           der Behandlung;
den mit der Schadensbehebung und Leistungserbringung                             c) Daten über die Entlassung oder die Beendigung der
betrauten Unternehmen und Einrichtungen (z.B. Reparatur-                            Behandlung.
werkstätte, Handwerker, etc.) und von Auskunftspersonen
(z.B. Zeugen, Behörden, etc.) sowie die von uns geleisteten                    Diese Datenermittlung im Rahmen der Direktverrechnung
Zahlungen (Leistungsdaten).                                                    können der betroffene Versicherungsnehmer oder Versicherte
                                                                               jederzeit untersagen. Eine Untersagung könnte zur Folge
Sofern Gesundheitsdaten zur Beurteilung und Erfüllung von                      haben, dass der Versicherer zumindest vorerst die Deckung
Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall und zur                       verweigert und der Versicherungsnehmer oder Versicherte
Überprüfung erbrachter Behandlungsleistungen unerlässlich                      dadurch für diejenigen Leistungen zahlungspflichtig bleiben,
sind, ermitteln wir, Ihre Zustimmung vorausgesetzt,                            die sonst gedeckt wären.

                       Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, DVR-Nr:
                       0603589, generali.at/. Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im
                       Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.
                                                                                                                                            Seite 9 von 13
Gesundheitsdaten werden an Gruppenunternehmen jedoch
Übermittlung von Gesundheitsdaten                                             im Sinne des DSG 2000 nicht übermittelt.
Gesundheitsdaten werden grundsätzlich nur gemäß §§ 11 a-
d Versicherungsvertragsgesetz verwendet und ohne Ihre im                      Weiters arbeiten unsere Gruppenunternehmen und Vermittler
Einzelfall ausdrücklich erteilte Zustimmung, nur an folgende                  zur umfassenden Beratung und Betreuung der Kunden in
Empfänger übermittelt:                                                        Finanzdienstleistungen (z.B. Bausparverträge,
Gesundheitsdienstleister, Sozialversicherungsträger, Rück-                    Investmentfondsvertrieb etc.) auch mit Banken und Finanz-
oder Mitversicherer, andere Versicherer, die bei der Ab-                      dienstleistungsunternehmen außerhalb der Gruppe zusam-
wicklung von Ansprüchen aus dem Versicherungsfall mit-                        men. Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen
wirken, vom Versicherer herangezogene Sachverständige,                        Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren
gesetzliche oder von Ihnen hiezu bevollmächtigte Vertreter,                   Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z.B. die
Gerichte, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbehörden,                          genannten Kooperationspartner im Rahmen ihrer Kun-
Schlichtungsstellen oder sonstige Einrichtungen der Streit-                   denberatung/-betreuung unsere Versicherungen als Ergän-
beilegung und ihre Organe (z.B. Patientenanwalt) ein-                         zung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten.
schließlich der von ihnen bestellten Sachverständigen.                        Sensible Daten, wie z.B. über Ihren Gesundheitszustand,
                                                                              werden an Kooperationspartner keinesfalls übermittelt.
Übermittlung von nichtsensiblen Daten
Ihre von uns ermittelten und verarbeiteten Daten werden an                    Eine Verwendung personenbezogener Daten für Informa-
die mit der Prüfung Ihres Antrages, der Verwaltung Ihres                      tionszusendungen erfolgt nur, wenn Sie die separate Zu-
Vertrages sowie der Schaden-/Leistungsfeststellung und -                      stimmung gegeben haben.
behebung befassten Empfänger (z.B. Ärzte, Banken, Repa-
raturwerkstätten, andere Versicherer, Behörden) übermittelt,                  Übermittlungen an Vermittler/Berater
soweit dies für die ordnungsgemäße Erstellung und Ver-                        In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des
waltung Ihres Versicherungsvertrages sowie der Leistungs-                     sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unter-
bearbeitung erforderlich ist.                                                 nehmensgruppe bzw. unserer Kooperationspartner werden
                                                                              Sie durch Vermittler betreut, die Sie mit Ihrer Einwilligung
Weiters benötigen unsere Mit- und Rückversicherer im In-                      auch bei sonstigen Finanzdienstleistungen beraten. Vermittler
und Ausland die erforderlichen versicherungstechnischen                       in diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch
Angaben, wie etwa Polizzennummer, Prämie, Art des Versi-                      Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusam-
cherungsschutzes und des Risikos, sowie im Einzelfall auch                    menarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Banken und
Ihre Personalien zur Erstellung und Verwaltung der Mit- und                   Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Rückversicherungsverträge; soweit Rückversicherer bei der
Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen                        Zum Zwecke der Betreuung und Beratung erhält der Ver-
auch die dafür erforderlichen Unterlagen und Daten von Ihnen                  mittler die notwendigen Antrags-, Vertrags- und Leistungs-
zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die                   daten, z.B. Polizzennummer, Prämien, Art des Versiche-
Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie                           rungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle
ebenfalls die entsprechenden Daten übermitteln.                               und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren
                                                                              Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle
Für die Antragsprüfung und Leistungsbearbeitung kann es                       Dienstleistungen, z.B. Abschluss und Stand Ihres Bauspar-
ferner erforderlich sein, dass Daten zwischen                                 vertrages etc.
Versicherern ausgetauscht werden (z.B. Bonus/ Malus-
einstufung, bestehende Doppelversicherungen, gesetzlicher                     Sensible Daten, wie z.B. über Ihren Gesundheitszustand,
Forderungsübergang sowie Teilungsabkommen, etc.). Die                         werden an den Vermittler jedoch nicht übermittelt. Die Ver-
dabei weitergegebenen Daten betreffen vor allem Name und                      mittler ermitteln und verarbeiten selbst Daten im Rahmen der
Anschrift, Angaben zur versicherten Sache/Person, Art des                     genannten Beratung und Betreuung des Kunden und werden
Versicherungsschutzes oder Angaben zum Schaden, wie                           von uns über Änderungen dieser Daten informiert. Jeder
etwa Schadenhöhe und Schadentag.                                              Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die
                                                                              Bestimmungen des DSG und seine besonderen Ver-
Verwendung von Daten in der Unternehmensgruppe und bei                        schwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Daten-
Kooperationspartnern                                                          geheimnis) zu beachten.
Um unseren Kunden umfassende Beratungsleistungen an-
bieten zu können, arbeiten wir innerhalb unserer Unter-                       2. Widerruf der Zustimmungserklärungen und Widerspruch
nehmensgruppe und mit Kooperationspartnern zusammen.                          gegen die Datenverarbeitung
                                                                              In Ihrem Versicherungsantrag sind Zustimmungserklärungen
Die wichtigsten Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe                     aufgenommen worden, die von Ihnen jederzeit schriftlich
sind zur Zeit:                                                                widerrufen werden können. Unter den in § 28 DSG genannten
 -   Generali Holding Vienna AG, Wien                                         Voraussetzungen sind Sie darüber hinaus berechtigt, gegen
 -   Europäische Reiseversicherung AG, Wien                                   die Verwendung ihrer Daten Widerspruch zu erheben.
 -   Generali Versicherung AG, Wien                                           Werden die Zustimmungserklärungen bei Antragstellung ganz
 -   Generali FinanzService GmbH, Wien                                        oder teilweise verweigert oder der Datenverarbeitung
 -   Generali Bank AG, Wien                                                   widersprochen, erfolgt die weitere Verwendung Ihrer Daten
 -   Generali Leasing GmbH, Wien                                              im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wenn dadurch
Die aktuelle Liste der Gesellschaften der Unternehmens-                       jedoch eine automationsunterstützte Bearbeitung und
gruppe der Generali Holding Vienna AG und unserer Ko-                         Verwaltung Ihres Vertrages nicht (mehr) möglich ist, behalten
operationspartner finden Sie im Internet unter                                wir uns vor, Ihren Antrag abzulehnen oder den Vertrag auf-
                                                                              zulösen.
http://www.generali.at/generali-gruppe/ unternehmen/
konzerngesellschaften.html                                                    3. Informationsverbundsystem des Versicherungsverbandes

                      Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, DVR-Nr:
                      0603589, generali.at/. Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im
                      Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.
                                                                                                                                          Seite 10 von 13
Das Zentrale Informationssystem (ZIS) des Verbandes der                        6. Weitere Auskünfte und Erläuterungen
Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien,                               Sie haben als Betroffener nach dem Datenschutzgesetz
Schwarzenbergplatz 7, ist eine Einrichtung der Versiche-                       neben dem zuvor erwähnten Widerrufs- und Widerspruchs-
rungswirtschaft zur Verhinderung und Bekämpfung von                            recht auch ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten
Geldwäsche, Versicherungsmissbrauch und Versiche-                              Voraussetzungen ein Recht auf Richtigstellung oder
rungsbetrug. Über dieses Informationsverbundsystem                             Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten.
werden in der Personenversicherung (Leben, Kranken, Unfall)
zum Zwecke der Antragsprüfung Personen-                                        Die jeweils aktuelle Version dieses Informationsblattes finden
identifikationsdaten (Name, Geburtsdatum) sowie das                            Sie im Internet unter:
Meldedatum, die betroffene Versicherungssparte und Daten                       http://www.generali.at/datenschutzhinweise-privacy-
zum Meldestatus (jedoch keine Gesundheitsdaten) und in den                     statement.html
anderen Versicherungszweigen darüber hinaus Daten zum                          Für allfällige Anfragen und Auskünfte zum Thema Daten-
Versicherungsfall auch zum Zwecke der Leistungs-                               schutz steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter
bearbeitung an die bzw. von den am ZIS angeschlossenen                         (Tel.: 01-53401/11399; E-mail: datenschutz@generali.at) zur
Versicherer(n) übermittelt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung                 Verfügung.
dient diese Datenübermittlung auch der Prämieneinstufung
im Bonus/ Malussystem.

4. Nichtbeantwortung von Fragen
Der Versicherungsnehmer ist entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen bei Antragstellung und im Versicherungsfall
verpflichtet, dem Versicherer alle für die Beurteilung des zu
versichernden Risikos sowie zur Schadens-
/Leistungsfeststellung erforderlichen Informationen zu geben.
Die schuldhafte Nicht-Beantwortung von Fragen kann daher
unter den in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten
Umständen die Ablehnung des Antrages oder im
Versicherungsfall die Nichtzahlung der Versicherungsleistung
bewirken.

5. Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht
Die Ermittlung von Gesundheitsdaten bedarf nicht nur Ihrer
Zustimmung, sondern setzt darüber hinaus eine spezielle
Erlaubnis des Betroffenen (Entbindung von der gesetzlichen
Verschwiegenheitspflicht) voraus. In der Lebens-, Kranken-
und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im
Antrag auch eine Entbindung von Ärzten, Krankenhäuser und
von sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder
Gesundheitsvorsorge sowie von Sozialversicherungsträgern
oder anderen Versicherungsunternehmen und Behörden von
ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht enthalten. Sie
sind auch diesbezüglich berechtigt Ihre
Zustimmungserklärung jederzeit zu widerrufen; in diesem Fall
müssen jedoch alle erforderlichen Auskünfte von Ihnen selbst
eingeholt werden und eine Direktverrechnung mit Ärzten oder
Krankenanstalten ist dann nicht mehr möglich.

                       Generali Versicherung AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien: FN 38641a, UID-Nr. ATU 36872407, DVR-Nr:
                       0603589, generali.at/. Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im
                       Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.
                                                                                                                                           Seite 11 von 13
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