Fahrplan Taschengeld für Eltern und Kinder - S Finanzgruppe
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Taschengeld hat eigene Regeln
1 Taschengeld ist Geld zur freien Verfü- 6 Für getrennt lebende Eltern gilt es, einen
gung. Eltern sollten deshalb nicht die gemeinsamen Konsens über die Höhe des
Ausgaben kontrollieren und sich mit Taschengelds zu finden und zusätzliche
Kommentaren zurückhalten. Zahlungen zu vermeiden.
2 Wichtig ist, Taschengeld regelmäßig und 7 Regelmäßige Mithilfe im Haushalt gehört
in fester Höhe zu zahlen. Es sollte für zu einem funktionierenden Familienleben
Kinder eine verlässliche Größe sein. und sollte nicht bezahlt werden. Kleine
„Extra-Jobs“ können jedoch belohnt
3 Taschengeld ist kein Erziehungsmittel werden.
und sollte nicht zur Belohnung oder Be-
strafung von Verhalten oder Leistungen 8 Erhalten Kinder neben dem Taschengeld
eingesetzt werden. größere Geldgeschenke, sollten Eltern
gemeinsam mit ihren heranwachsenden
4 Ständige Nachbesserungen sind beim Kindern sinnvolle Sparziele festlegen.
Taschengeld keine Lösung. Besser ist es,
Kindern Hilfestellungen für eine bessere
Einteilung zu geben.
5 Sinnvoll ist es, Taschengeld unter Be-
rücksichtigung der wirtschaftlichen Situ-
ation zu verhandeln. Ist das Geld knapp,
reichen auch kleinere, aber regelmäßige
Zahlungen.Taschengeld macht Sinn
Taschengeld ist wichtig, damit Kinder früh erste eigene Erfahrungen mit Geld sammeln. Deshalb
sollten Taschengeldzahlungen zum ganz normalen Alltag in den Familien gehören.
Kinder lernen durch Taschengeld, ihr Geld einzuteilen und erfahren, dass manche Wünsche nur durch
Sparen zu realisieren sind. Sie entwickeln durch das eigene Geld finanzielle Eigenständigkeit und
übernehmen Verantwortung für ihre Kaufentscheidungen. Wünsche und finanzielle Möglichkeiten soll-
ten Eltern und Kinder gemeinsam diskutieren.
Taschengeldempfehlungen Familienvereinbarung
unter 6 Jahre 0,50 – 1,00 € / Woche
6 Jahre 1,00 – 1,50 € / Woche
7 Jahre 1,50 – 2,00 € / Woche
8 Jahre 2,00 – 2,50 € / Woche
9 Jahre 2,50 – 3,00 € / Woche
10 Jahre 15,00 – 17,50 € / Monat
11 Jahre 17,50 – 20,00 € / Monat
12 Jahre 20,00 – 22,50 € / Monat
13 Jahre 22,50 – 25,00 € / Monat
14 Jahre 25,00 – 30,00 € / Monat
15 Jahre 30,00 – 37,50 € / Monat
16 Jahre* 37,50 – 45,00 € / Monat
17 Jahre* 45,00 – 60,00 € / Monat
ab 18 Jahren* 60,00 – 75,00 € / Monat
*Für Jugendliche, die wirtschaftlich ganz von den Eltern abhängig sind (z. B. Schüler/innen)
Quelle: „Taschengeld und Gelderziehung“. Expertise des Deutschen Jugendinstituts e. V., in Zu-
sammenarbeit mit Geld und Haushalt – Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe, 2014.Budgetgeld - über das Taschengeld hinaus
Heranwachsende erwerben eine größere finanzielle Selbstständigkeit, indem sie zusätzlich zum
Taschengeld noch Budgetgeld erhalten. Die Eltern zahlen dann z. B. für Kleidung oder Schulmate-
rial einen Mehrbetrag, über den die Jugendlichen eigenverantwortlich verfügen.
b Empfohlen wird dies ab einem Alter von bDas Budgetgeld sollte separat vom
14 Jahren, da Jugendliche dann bereits Taschengeld ausgezahlt werden. So werden
Kaufentscheidungen eigenständig treffen die Unterschiede von notwendigen Ausga-
und das Geld besser einteilen können. ben und Geld zur freien Verfügung deutlich.
bFür eine realistische Einschätzung emp- bSinnvoll ist es, ein Girokonto für Jugend-
fiehlt es sich, für ca. drei Monate die entspre- liche einzurichten, auf das das Budgetgeld
chenden Kosten zu beobachten. Die unten regelmäßig überwiesen wird.
aufgeführten Werte geben erste Orien-
tierung.
Kleidung/Schuhe Handy/Internet
30,00 – 50,00 €/Monat 10,00 – 20,00 €/Monat
Essen außer Haus Bus/Bahn
20,00 – 30,00 €/Monat 15,00 – 20,00 €/Monat
Schulmaterial Kosmetik/Pflege
5,00 – 10,00 €/Monat 5,00 – 10,00 €/Monat
Quelle: „Taschengeld und Gelderziehung“. Expertise des Deutschen Jugendinstituts e. V., in Zu-
sammenarbeit mit Geld und Haushalt – Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe, 2014.Vom Taschengeld zum eigenen Geld
Viele Heranwachsende verdienen ihr eigenes Geld –
entweder mit altersgerechten Nebenjobs oder auch
durch die Ausbildungsvergütung.
Stehen größere Wünsche an, sollte offen tungen abgestimmt und Übergangszeiten
geklärt werden, welchen Anteil die Eltern vereinbart werden.
übernehmen und welchen eigenen Bei-
trag der Jugendliche sich hinzuverdient. Wohnen Jugendliche mit einer Ausbil-
dungsvergütung noch zu Hause, bietet
Ab wann Eltern Taschengeldzahlungen sich eine Drittel-Lösung an: Je ein Drittel
herunterfahren oder ganz einstellen, ist Taschengeld, Rücklage für notwendige
liegt auch an der wirtschaftlichen Famili- Anschaffungen und Haushaltsbeitrag an
ensituation. Im Gespräch können Erwar- die Eltern.
Das Konto fürs Taschengeld
Ab dem 12. Lebensjahr empfiehlt es sich, Jugendliche eigenverantwortlich über ein Girokonto
verfügen zu lassen. Das monatliche Taschengeld und das Budgetgeld fließen dann regelmäßig
per Dauerauftrag auf das Konto. So lernen Jugendliche den Umgang mit Konto und Karte.
b Zur Einrichtung eines Girokontos müssen
beide Elternteile zustimmen. Eltern und Kind
legitimieren sich mit dem Personalausweis
oder der Geburtsurkunde.
b Jugendliche können frei über ihr Guthaben
verfügen. Überziehungen sind nicht möglich.
Sie dürfen Überweisungen tätigen und Karten
erhalten, sofern Eltern dem nicht wider-
sprechen.
b Für Jugendliche im Ausland sind im Voraus
aufladbare Karten sinnvoll. Eltern laden nach
Bedarf das Guthaben auf. Die Jugendlichen
können dann grundsätzlich nur das ausge-
ben, was auf der Karte ist.Kleine Helfer für die Geldübersicht
Ein Monat bis zur nächsten Taschengeldzahlung kann lang werden. Um jederzeit den Überblick
über die Ausgaben zu behalten, gibt es zahlreiche kostenlose Helfer.
www.geldundhaushalt.de
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Der Jugendliche kann bleiben. Er begleitet gen helfen bei der zen auf solide Füße zu
schnell erkennen, ob die Jugendlichen Übersicht. Die App stellen und das Geld
er evtl. gegensteuern mit vielen Infos und gibt´s kostenlos in den zusammen zu halten.
muss. Tipps in die finanzielle App-Stores für iOS und
Eigenständigkeit. Android.
Impressum
© 2014 Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Berlin
Alle Rechte vorbehalten
Herausgeber Geld und Haushalt – Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe,
Postfach 11 07 40, 10837 Berlin, www.geld-und-haushalt.de
Gestaltung/Fotos DSV-Gruppe
Druck DCM Druck Center Meckenheim
II-12/2014 S 310 500 124Sie können auch lesen