ALTERSVORSORGE Erhalten Sie sich Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter!

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Buchfink & Holland Versicherungsmakler GmbH
Gablinger Straße 13 | 86456 Gablingen

Tel.: 08230 / 9727 | Fax: 08230 / 9356
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                                                                                          Weitere Informationen unter
Stand: 01/2024                                              http://www.buchfink-holland.de/landingpage/altersvorsorge
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            WISSENSWERTES

ALTERSVORSORGE: SICHERN SIE IHREN RUHESTAND FINANZIELL AB

Was denken Sie: Wie viel Rente werden Sie einmal erhalten? Und was         Tatsächlich erhält statistisch gesehen jeder zweite Mann monatlich we-
können Sie sich für die Summe monatlich leisten? Die Mehrheit der Be-      niger als 1.200 € Rente. Bei Frauen sind es sogar weniger als 800 €.
völkerung schätzt die Höhe der späteren Rente zu hoch ein. Jeder Vierte    Auch die später zur Verfügung stehende Kaufkraft dieser Renten wird
sogar um mehr als 50%. Dabei liegen Wunschrente und Realität meist weit    meist falsch eingeschätzt: Nur wenige denken an die Auswirkungen der
auseinander.                                                               Inflation.

Das deutsche Rentensystem: Drei Schichten zur individuellen Vorsorge

Unser System der Altersvorsorge baut auf drei Schichten auf. Jede davon trägt ihren Teil zur Absicherung im Alter bei und wird unterschiedlich
gefördert und steuerlich behandelt.

                         1. Schicht:                          2. Schicht:                                 3. Schicht:
                        Basisvorsorge                  Ergänzende erwerbsbasie-                        Private Vorsorge
                                                         rende Zusatzvorsorge

                 Gesetzliche Rentenversicherung,         Riester-Rente, betriebliche               private Rentenversicherung,
                  berufsständische Versorgungs-               Altersversorgung                         Kapitalversicherung
                        werke, Basis-Rente             (Direktversicherung, Pensions-
                                                            kasse, Pensionsfonds)

DER GENERATIONENVERTRAG DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG

Niemand hat ihn eigenhändig unterzeichnet und dennoch gilt er für alle:    Warum funktioniert der Generationenvertrag langfristig nicht
Der Generationenvertrag der Gesetzlichen Rentenversicherung. Gemeint       (mehr)?
ist damit das Umlageverfahren, auf dem unser Rentensystem beruht.
Vereinfacht kann man sagen: Die monatlichen Einnahmen der Renten-          1. Die Lebenserwartung steigt. Damit verlängert sich die Rentenbe-
versicherung werden an die aktuelle Rentnergeneration ausgezahlt. So          zugsdauer, wodurch die finanzielle Gesamtleistung je Rentner eben-
stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Ge-      falls steigt.
neration, die sich im Ruhestand befindet.                                  2. Die Geburtenrate sinkt. Es gibt immer weniger Neugeborene und
                                                                              folglich auch weniger Beitragszahler.
Das Prinzip funktioniert nur so lange gut, wie die Einnahmen der Ren-      3. Das Wirtschaftswachstum ist zu gering. Dadurch fließen der Gesetz-
tenkasse nicht unter die monatlichen Auszahlungen sinken, also mehr           lichen Rentenversicherung zu wenig Beiträge zu.
Beiträge durch sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Unter-
nehmen in den „Rententopf“ eingezahlt werden, als Rentenbezieher
Geld aus diesem Topf erhalten.
Stand: 01/2024
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            WISSENSWERTES

DEMOGRAPHISCHER WANDEL IN DEUTSCHLAND

Die Folge des demographischen Wandels: Es gibt immer weniger              und somit auch weniger Rente je Rentner ausgezahlt werden kann.
junge Bürger, die in die Rentenversicherung einzahlen und gleichzei-
tig immer mehr Rentner, die Leistungen beziehen. Dies führt wieder-                                               Bildquelle: Statistisches Bundesamt
um dazu, dass für künftige Rentner weniger Geld zur Verfügung steht

SCHÜTZEN SIE SICH VOR DER RENTENLÜCKE

Zusätzliche Vorsorge ist heute also wichtiger denn je. Daran zweifelt     Privatvorsorge. Denn wer sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente
niemand mehr, wenn er sich die Situation der gesetzlichen Rentenver-      verlässt, muss sehen, wie er als Rentner „über die Runden kommt“.
sicherung vor Augen führt. Die Probleme der gesetzlichen Rentenversi-     Eine einfache Musterberechnung verdeutlicht die Situation. Ein Ange-
cherung werden viel diskutiert und es ist hinlänglich bekannt, dass die   stellter mit einem Bruttoeinkommen von 3.500 € im Monat hat netto
staatliche Absicherung bei Weitem nicht ausreicht, um im Ruhestand        etwa 2.200 € zur Verfügung. Geschätzt wird er etwa 1.250 € Rente
den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Jeder ist beim The-        netto erhalten. Die Haushaltskasse weist also einen monatlichen Fehl-
ma Altersvorsorge selbst für seine Zukunft verantwortlich und darf sich   betrag von 950 € auf.
nicht allein auf staatliche Fürsorge verlassen. Wie wichtig zusätzliche
Vorsorge ist, verdeutlicht auch die Renteninformation, die Arbeitnehmer   Durch die Inflation wird die Rentenlücke aber im Laufe der Zeit sogar
in regelmäßigen Abständen erhalten (siehe Abbildung nächste Seite). Die   noch größer. Bei 2 % Inflationsrate pro Jahr beträgt die Lücke nach 30
Deutsche Rentenversicherung rät darin ausdrücklich zur zusätzlichen       Jahren bereits 1.720 €!

Stand: 01/2024
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MUSTER EINER RENTENINFORMATION

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

Stand: 01/2024
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WAS BLEIBT FÜR DIE RENTE?

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                                                                                                            950 EURO

                         3.500 EURO                                2.200 EURO                              1.250 EURO

                  Brutto-Einkommen heute                    Netto-Einkommen heute                       Gesetzliche Rente

WIE WIRKT DIE INFLATION?

                                                                                                           1.720 EURO

                          950 EURO                              2 % Inflationsrate

                     Rentenlücke heute                                                              Rentenlücke in 30 Jahren

GIBT ES REZEPTE FÜR EINE UNBESCHWERTE ZUKUNFT?

Das beste Rezept ist, sich möglichst schon in jungen Jahren um sei-         muss nur einen Bruchteil dessen sparen, was ein 40-Jähriger zurück-
ne Altersvorsorge zu kümmern. Wer dieses Thema lange vor sich her           legen muss, um einmal die gleiche Zusatzrente zu beziehen (Stichwort:
schiebt, tut sich selber keinen Gefallen. Die Versorgungslücke wird jähr-   Zinseszinseffekt).
lich größer. Wer sich schon mit 20 um seine Altersvorsorge kümmert,

Stand: 01/2024
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WIEVIEL MUSS ICH ZURÜCKLEGEN?
Übersicht

                  Ausgleich einer           Nötige monatliche Sparrate (bei 4% Guthabenverzinsung und 2 % Inflationsrate)
                  Rentenlücke bzw.
                  gewünschte                Rentenbeginn in ... Jahren
                  Zusatzrente in Höhe
                  von heute...                    15                20               25                30               35            40

                                                 653 €            485 €             383 €            314 €             264 €         226 €
                          500 €
                                                (673 €)          (743 €)           (820 €)          (906 €)          (1.000 €)     (1.104 €)

                                               1.306 €            969 €             765 €            627 €             527 €         451 €
                         1.000 €
                                              (1.346 €)         (1.486 €)         (1.641 €)        (1.811 €)         (2.000 €)     (2.208 €)

                                               1.958 €           1.454 €           1.148 €           941 €             791 €         677 €
                         1.500 €
                                              (2.019 €)         (2.229 €)         (2.461 €)        (2.717 €)         (3.000 €)     (3.312 €)

                                               2.611 €           1.939 €           1.530 €          1.255 €           1.055 €        903 €
                         2.000 €
                                              (2.692 €)         (2.972 €)         (3.281 €)        (3.623 €)         (4.000 €)     (4.416 €)

                 Der Wert in Klammern gibt die geschätzte Höhe der lebenslangen Zusatzrente bei 2% jährlicher Inflationsrate an.

Lesebeispiel

Sie wollen eine Rentenlücke in Höhe von 500 € schließen bzw. eine Zusatzrente in dieser Höhe erhalten und gehen in 30 Jahren in Rente. Dafür
müssen Sie monatlich 314 € sparen. Sie erhalten voraussichtlich eine Zusatzrente in Höhe von 906 €, was bei 2 % jährlicher Inflationsrate einer
heutigen Kaufkraft von 500 € entspricht. Seit Einführung der Unisex-Tarife Ende 2012 wird bei beiden Geschlechtern eine identische Kalkulation
hinterlegt. Mann und Frau zahlen seither identische Prämien für die gewünschte Absicherung.

Stand: 01/2024
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MÖGLICHKEITEN ZUSÄTZLICHER ALTERSVORSORGE

Private Rentenversicherung                                                 Betriebliche Altersvorsorge
Ab Versicherungsbeginn zahlen Sie z. B. monatlich einen festgelegten       Die am meisten verbreitete Form der betrieblichen Vorsorge ist die Di-
Betrag ein. Die Höhe kann angepasst werden. Zum Rentenbeginn er-           rektversicherung. Dabei schließt der Arbeitgeber als Versicherungsneh-
halten Sie eine lebenslange monatliche Rente. Oftmals können Sie zum       mer für seinen Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag ab. Die Finanzie-
Rentenbeginn auch eine Kapitalauszahlung wählen.                           rung dieses Vertrages erfolgt entweder durch eine Entgeltumwandlung
Verfügen Sie über einen größeren Betrag, können Sie diesen als Einmal-     oder durch Beiträge des Arbeitgebers. Aber auch andere Formen sind in
zahlung in einer Rentenversicherung anlegen. Sie erhalten dann sofort      Abstimmung mit dem Arbeitgeber möglich.
oder nach einer festgelegten Wartezeit eine lebenslange monatliche
Rente.

Riester-Rente                                                              Entgeltumwandlung
Die Besonderheit bei der Riester-Rente ist die staatliche Förderung: Sie   Innerhalb bestimmter Grenzen können Beiträge steuerfrei in eine Direkt-
zahlen in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen einen bestimmten Betrag         versicherung eingezahlt werden. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt
ein und der Staat beteiligt sich über Zulagen (Grundzulage, Kinderzula-    abgezogen. Sie wirken also steuermindernd. Zudem sind Ersparnisse
ge) an Ihrem Riester-Vertrag.                                              bei den Sozialversicherungsbeiträgen möglich.

Basis-Rente                                                                Direktzusage vom Arbeitgeber
Eine weitere staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ist die Ba-      Erteilt der Arbeitgeber eine Direktzusage, kann er die Versicherungsbei-
sis-Rente, auch „Rürup“-Rente genannt. Die Vorteile sind die steuerliche   träge, die er für die Mitarbeiter einzahlt, als Betriebsausgaben geltend
Absetzbarkeit der Beiträge, sowie die Möglichkeit flexibler Zuzahlungen.   machen.

Stand: 01/2024
DREI SCHICHTEN DER ALTERSVORSORGE IM ÜBERBLICK                                                                                                                                                                                                    SEITE 8/9

Stand: 01/2024
                              Produkt              Vorteile                                           Nachteile                                           Ansparphase                                         Auszahlungsphase
                                                   • Zuzahlungen und Teilauszahlungen meist           • Beiträge steuerlich nicht absetzbar                                                                   • Kapitalauszahlung: Steuerliche Freistellung
                                                     problemlos möglich                               • Nicht Pfändungs-/ Hartz IV sicher                                                                       von 15 % der Erträge; vom verbleibenden Anteil
                                                   • Beleihbar und verpfändbar                                                                                                                                  sind 50 % zu versteuern, wenn mind. 62 J.
                                                                                                                                                          • Beiträge steuerlich nicht absetzbar
                                                   • Umfängliche Hinterbliebenenversorgung                                                                                                                      und mind. 12 Jahre eingezahlt (Halbeinkünf-
                                                                                                                                                          • Pauschale Abführung von 15 % der inländi-
                              Private Renten         abbildbar                                                                                                                                                  teverfahren)
                                                                                                                                                            schen Dividenden- und Immobilienerträge auf
                                                   • Kapitalwahlrecht bei Ablauf                                                                                                                              » Vor dem 01.01.2005 abgeschlossene Verträge
                                                                                                                                                            Fondsebene
                                                                                                                                                                                                                sind in voller Höhe steuerfrei
                                                                                                                                                                                                              • Rentenzahlung: Ertragsanteilbesteuerung
                                                                                                                                                                                                                (z. B. 18 % bei Rentenbeginn mit 65 Jahren)
                                                   • Hohe Flexibilität                                • Totalverlust möglich                              • Beiträge steuerlich nicht absetzbar               • Steuerliche Freistellung von Erträgen: Aktien-
                                                   • Chancen auf sehr gute Rendite                                                                        • Pauschale Abführung von 15 % der inländi-           fonds zu 30 %, Mischfonds zu 15 %
                                                                                                                                                                                                                                                                   ALTERSVORSORGE

                                                                                                                                                            schen Dividenden- und Immobilienerträge auf       • Verbleibender Anteil unterliegt der Abgeltung-

                  Schicht 3
                                                                                                                                                            Fondsebene                                          steuer, soweit oberhalb des Sparerpausch-
                              Investmentfonds                                                                                                             • Steuerliche Freistellung von Erträgen: Aktien-      betrags
                                                                                                                                                            fonds zu 30 %, Mischfonds zu 15 %
                                                                                                                                                          • Verbleibender Anteil unterliegt der Abgeltung-
                                                                                                                                                            steuer, soweit oberhalb des Sparerpausch-
                                                                                                                                                            betrags

                                                   • Eingezahltes Geld bleibt erhalten bei Auszah-
                                                     lung nach 62. Lj.
                                                   • Bis zu 30 % Kapitalauszahlung bei Rentenbe-
                                                     ginn förderunschädlich
                                                                                                      • Rente frühestens ab 62 Lj. möglich
                                                   • Staatliche Förderung durch Zulagen und                                                               • 100 % bis max. 2.100 € jährlich absetzbar
                                                                                                      • Nicht beleihbar                                                                                       • 100 % steuerpflichtig
                              Riester-Rente          steuerliche Absetzbarkeit                                                                            • „Günstigerprüfung“
                                                                                                      • Nur max. 30 % Kapitalauszahlung zu Renten-
                                                   • Vertrag im Todesfall förderunschädlich auf
                                                                                                        beginn möglich
                                                     Ehegatten übertragbar
                                                   • Nach BGH pfändungssicher in der Ansparpha-
                                                     se, solange Zulagen gewährt werden oder ein
                                                     berechtigter Zulagenantrag vorliegt
                                                   • Lebenslange Rentenzahlung, frühestens ab         • Auszahlung frühestens ab 62 J.                    • bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze
                                                     dem 62. Lebensjahr                               • Nicht beleihbar                                     (4% steuer- & sozialabgabenfrei, 4% steuerfrei)
                                                   • Portabilität                                     • Arbeitgeber muss zustimmen und kann eigene          können durch Gehaltsumwandlung jährlich

                  Schicht 2
                                                   • Kapitalauszahlung möglich                          Anlagemodelle vorschreiben                          gespart werden.                                   • 100 % steuerpflichtig
                              Betriebliche                                                            • Im Todesfall nur eingeschränkte Leistungen:       • Ab 2019 müssen für neu abgeschlossene,            • Voll beitragspflichtig in der gesetzlichen Kran-
                                                                                                        Auszahlung nur an Ehegatten, Lebenspartner          durch Gehaltsumwandlung finanzierte bAV-Ver-        ken- und Pflegeversicherung (entfällt bei privat
                              Altersvorsorge                                                            und eingetragene Lebenspartner, sowie eigene        träge 15 % des umgewandelten Sparbetrags            Krankenversicherten)
                                                                                                        Kinder (solange kindergeldberechtigt)               als Arbeitgeberzuschuss entrichtet werden.
                                                                                                                                                            Für bereits bestehenden Verträge, die vor
                                                                                                                                                            2019 abgeschlossen wurden, gilt diese neue
                                                                                                                                                            Zuschusspflicht ab 2022.

                              Gesetzliche          • Staatliche Sicherheit                            • Generationenvertrag
                                                                                                      • Rentenhöhe tendenziell fallend
                              Rentenversicherung
                                                   • Beiträge wirken ab dem ersten Euro steuer-       • Das eingezahlte Kapital kann im Todesfall nicht   • Steigender Sonderausgabenabzug
                              Basis-Rente            mindernd                                           beliebig vererbt werden; meist ist ein Hinter-                                                        • Rentenbeginn 2024: 83 % zu versteuern
                                                                                                                                                          • 2024 sind 100 % von 27.565 € voll absetzbar
                                                   • Hohe Flexibilität, da „Auffüllen“ bis 27.565 €     bliebenenschutz und eine Rentengarantiezeit                                                           • Ab 2040 sind 100 % steuerpflichtig
                              („Rürup-Rente“)                                                                                                               (55.130 € bei Ehepaaren)
                                                     (55.130 € bei Ehepaaren) jederzeit möglich         einschließbar
                              Berufsständische     • Pfändungs- und Harz IV sicher in der Anspar-     • Kein Kapitalwahlrecht bei der Auszahlung

                  Schicht 1
                              Versorgungswerke       phase                                            • Nicht beleihbar
                                                                                                      • Rente frühestens ab 62 Lj. möglich
ALTERSVORSORGE
SEITE 9/9

VOR- UND NACHTEILE DER EINZELNEN ANLAGEFORMEN

                 Produkt                           Vorteile                                                Nachteile
                 Klassisch, konventionelle         • Garantierter Ablaufwert bzw. garantierte Rente        • Garantiezins relativ niedrig
                                                   • Garantierte Rückkaufswerte                            • Künftige Überschüsse können sinken
                 Überschussverwendung              • Garantierte Verzinsung                                • Kein Einfluss auf die Kapitalanlage
                                                     (bei Neuabschluss: 0,25 % p.a.)
                                                   • Strenge Kapitalanlagevorschriften, überwacht
                                                     durch die BaFin
                                                   • Zusätzlich erzielte Überschüsse sind
                                                     für die Zukunft garantiert
                                                   • Schutz vor Insolvenz des Versicherers
                                                     (Sicherungsfonds)

                 Klassisch, konventionelle Über-   • Wie oben, jedoch mit erhöhter Überschussbetei-        • Wie oben, nur ohne Garantiezins
                                                     ligung anstelle einer garantierten Verzinsung mit
                 schussverwendung (modernisiert)     dem Höchstrechnungszins

                 Klassisch, Überschussverwendung   • Bruttobeitragsgarantie bzw. garantierte               • Je Indexperiode ist auch eine Nullrendite möglich
                                                     Mindestrente                                          • Allenfalls geringer Einfluss auf die Kapitalanlage
                 Indexpartizipation                • Keine garantierte Verzinsung i.H.v. 0,25 % p.a.,        möglich
                                                     erzielte Überschüsse werden in eine Indexpartizi-
                                                     pation investiert
                                                   • Negative Wertentwicklung ist dabei
                                                     ausgeschlossen
                                                   • Leicht höhere Renditechancen im Vergleich zu
                                                     konventionellen klassischen Garantieprodukten
                                                   • Erzielte Wertsteigerungen sind für die Zukunft
                                                     garantiert
                                                   • Schutz vor Insolvenz des Versicherers
                                                     (Sicherungsfonds)

                 Angelsächsische Versicherer:      • Garantierter Ablaufwert bzw. garantierte Rente        • Garantiezins relativ niedrig
                                                   • Ein jährlich bestimmter Anteil der positiven          • Künftige Zuteilungen bei positiver Wertentwicklung
                 Unitised-With-Profit-Fonds          Wertentwicklungen ist für die Zukunft garantiert        können sinken
                 (UWP-Fonds)                       • Liberalere Kapitalanlagevorschriften ermöglichen      • Kein Einfluss auf die Kapitalanlage
                                                     höhere Renditechancen als bei Garantieprodukten       • Gerichtsstand ist meist im Ausland
                                                     deutscher Versicherer                                 • Kein Schutz vor Insolvenz durch den
                                                   • Höhere Renditechancen auch in der Rentenphase,          Sicherungsfonds
                                                     da das Vertragsguthaben weiter fondsförmig
                                                     angelegt bleibt

                 Fondsgebunden, mit Garantie       • Teilweise oder vollständige Beitragsgarantie bzw.     • Negative Wertentwicklung nicht ausgeschlossen
                                                     garantierte Mindestrente                                (schlimmstenfalls greifen aber Beitragsgarantie
                 (Mehrtopf-Hybridprodukte,         • Kapital, das nicht zur Sicherstellung der Garantie      bzw. garantierte Mindestrente)
                 iCPPI-Produkte)                     benötigt wird, wird in freie Fondsanlage investiert   • Einfluss auf Kapitalanlage begrenzt, da Teil des
                                                   • Durch Fondsauswahl in der freien Fondsanlage            Guthabens im Sicherungsvermögen und/oder im
                                                     aktive Einflussnahme auf die Kapitalanlage              Wertsicherungsfonds angelegt wird
                                                     möglich                                               • Komplexe Produktarchitektur und möglicherweise
                                                   • Bei chancenreicher Fondsauswahl deutlich höhere         höheren Kosten
                                                     Renditechancen im Vergleich zu klassischen            • Nach Rentenbeginn in der Regel vollständig
                                                     Garantieprodukten                                       klassische Kapitalanlage
                                                   • Keine Ausgabeaufschläge, kostenlose
                                                     Fondswechsel möglich
                                                   • Fondstransaktionen innerhalb der Police sind
                                                     steuerneutral

                 Fondsgebunden, ohne Garantie      • Garantierter Rentenfaktor (besonders relevant in      • Keine Beitragsgarantie und keine garantierten
                                                     der Basisrente)                                         Mindestrenten
                                                   • Aktive Einflussnahme auf die Kapitalanlage            • Negative Wertenwicklung nicht ausgeschlossen,
                                                     möglich                                                 theoretisch ist auch ein Totalverlust möglich
                                                   • Bereits zum Vertragsbeginn ist eine Aktienquote       • Nach Rentenbeginn in der Regel vollständig
                                                     von bis zu 100 % möglich                                klassische Kapitalanlage
                                                   • Bei chancenreicher Fondsauswahl deutlich höhere
                                                     Renditechancen im Vergleich zu sämtlichen
                                                     Garantieprodukten
                                                   • Keine Ausgabeaufschläge, kostenlose
                                                     Fondswechsel möglich
                                                   • Fondstransaktionen innerhalb der Police sind
                                                     steuerneutral

Stand: 01/2024
ALTERSVORSORGE

POSITIONIERUNG UNTERSCHIEDLICHER VORSORGEPRODUKTE

                                       Optionen

                                                     Aktien

                                                                  Fonds

                                                                                  Fonds-RV (mit Garantie)
                 Renditechancen

                                                                                              Fonds-RV (hybrid)

                                                                                                            With-Profit Produkte

                                                                                                                          LV/RV (Überschüsse in Fonds)

                                                                                                                                        LV/RV („klassisch„)

                                                                                                                                                       Festverzinsliche Wertpapiere

                                                                                                                                                                    Bargeld

                                                                                        Sicherheit

Dieses Druckstück dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Weder die VEMA eG noch der genannte Versicherungsmakler übernehmen eine Gewähr für die Vollständig-
keit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.
Bildquellen in Reihenfolge: Volker Witt | Fotolia | #47918700

Stand: 01/2024
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