AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Bekanntmachung - Gemeinde Buggingen

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Bekanntmachung - Gemeinde Buggingen
23. JAHRGANG  NR. 43  DO, 28. OKTOBER 2021

                            AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT

 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
  Bekanntmachung
  zur öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 02.11.2021 um 19:00 Uhr in der Winzerhalle Seefelden, Betberger Straße 23

  Tagesordnung
  Öffentlich:
  1. Sitzungsniederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
  2. Bauanträge und Bauvoranfragen
     2.1. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung sowie Garage und Pergola, Im Feldele, Flst.Nr. 4635/2
     2.2. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Webergasse, Flst.Nr. 175/1
     2.3. Bauantrag zum Um- und Ausbau des bestehenden Wohnhauses mit Nebengebäudeteil, Pfauenstraße, Flst.Nr. 4101
     2.4. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses und Anbau eines Carports, Keltenstraße, Flst.Nr. 259/32
     2.5. Bauantrag zur Sanierung und zum Ausbau eines denkmalgeschützten Gebäudes, Obere Mühlenstraße, Flst.Nr. 111
  3. Mitteilungen und Anfragen

  Zur Sitzung lade ich Sie herzlich ein.

  gez. Johannes Ackermann, Bürgermeister

Stadt Müllheim
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

           Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des gemeinsamen
           Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim und
                  seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in         (3) Die Stadt Müllheim kann Dritte beauftragen, die Gebühren nach
Verbindung mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengeset-          dieser Satzung zu berechnen, Bescheide auszufertigen und zu ver-
zes jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der   senden, die Gebühren entgegenzunehmen und abzuführen, Nach-
Stadt Müllheim am 16.12.2020 folgende Satzung beschlossen:            weise darüber für die Stadt Müllheim zu führen sowie die erforder-
                                                                      lichen Daten zu verarbeiten und die verarbeiteten Daten der Stadt
                      § 1 – Gebührenpflicht                          Müllheim mitzuteilen.
(1) Die Stadt Müllheim erhebt Gebühren für die Erstattung von Gut-                    § 2 – Gebührenschuldner, Haftung
achten durch den gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräfler-
                                                                      (1) Gebührenschuldner ist, wer die Erstattung des Gutachtens veran-
land-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim (im Folgenden Gemeinsamer
                                                                      lasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird.
Gutachterausschuss) gemäß § 192ff Baugesetzbuch (BauGB) und für
Leistungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nach Maß-
                                                                      (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
gabe dieser Satzung.
                                                                      (3) Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebührenschuld
(2) Diese Satzung gilt nicht für Gutachten des Gemeinsamen Gutach-    durch schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle des Ge-
terausschusses und Tätigkeiten der Geschäftsstelle, die einem Ge-     meinsamen Gutachterausschuss übernommen hat; dies gilt auch für
richt oder einem Staatsanwalt zu Beweiszwecken erbracht werden.       denjenigen, der für die Gebührenschuld eines anderen kraft Geset-
In diesen Fällen bemisst sich die Entschädigung des Gemeinsamen       zes haftet.
Gutachterausschusses nach den Vorschriften des Justizvergütungs-
und -entschädigungsgesetzes (JVEG).                                                                           FORTSETZUNG AUF SEITE 3
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Bekanntmachung - Gemeinde Buggingen
SEITE 2  DO, 28. OKTOBER 2021

  NOTRUF                                                             NOTFALLDIENSTE
» Polizei                                                  110     » Ärztlicher Notfalldienst
  Polizeiposten Heitersheim                      07634/5076733       Wochenenden und Feiertage rund um die Uhr
                                                                     Werktage 18:00 – 08:00 Uhr                                        116117
» Feuerwehr                                                112
  Freiwillige Feuerwehr Buggingen                 07631/175665     » Kinderärztlicher Notfalldienst                                    116117

» Rettungsdienst                                           112     » Augenärztlicher Notfalldienst                                     116117
  Krankentransporte                                 0761/19222     » Zahnärztlicher Notfalldienst                              0180/322255540
  DRK Service-Zentrale                            07631/1805-0     » Tierärztlicher Notdienst Markgräflerland                      07631/36536
  Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg        0761/19240
» Gas/Strom            badenova AG & Co. KG       08002/767767
» Wasser               Wassermeister              0171/2069863
                                                                       APOTHEKEN
                                                                     Der Wechsel der Dienstbereitschaft erfolgt jeweils um 8:30 Uhr.
  SO ERREICHEN SIE UNS IM RATHAUS                                    Donnerstag, 28.10.2021
                                                                     Rats-Apotheke
» Zentrale                                        07631/1803-0       Lammplatz 11, 79189 Bad Krozingen, Tel.: 07633/3790
» Susanne Schmidt                                       1803-20
  Einwohnermeldeamt, Rente, Soziales                                 Freitag, 29.10.2021
                                                                     Hardt-Apotheke
» Sascha Terzic                                         1803-22      Schwarzwaldstr. 16 a, 79258 Hartheim, Tel.: 07633/13355
  Rechnungsamt                                                       Markgrafen-Apotheke
» Sonja Pfeiffer                                        1803-23      Waldweg 2, 79410 Badenweiler, Tel.: 07632/376
  Hauptamt, Standesamt
                                                                     Samstag, 30.10.2021
» Beate Vollmer                                         1803-24
                                                                     Apotheke am Bahnhof
  Breitband                                                          Bahnhofstr. 6, 79189 Bad Krozingen, Tel.: 07633/4747
» Johannes Ackermann                                    1803-25
  Bürgermeister                                                      Sonntag, 31.10.2021
                                                                     Linden-Apotheke
» Maryam Schillinger                                     1803-25
                                                                     Breitenweg 10 a, 79426 Buggingen, Tel.: 07631/3978
  Vorzimmer Bürgermeister, Hauptamt, Öffentlichkeitsarbeit
                                                                     Tuniberg-Apotheke
» Aaron Waldmann                                        1803-26      St.-Erentrudis-Str. 22, 79112 Freiburg, Tel.: 07664/3205
  Ordnungsamt, Friedhofsamt
» Matthias Wintermantel                                 1803-27      Montag, 01.11.2021
                                                                     Breisgau-Apotheke
  Rechnungsamt
                                                                     Staufener Str. 1, 79238 Ehrenkirchen, Tel.: 07633/5393
» Joachim Voegelin                                      1803-28      Flora-Apotheke
  Gemeindekasse                                                      Hauptstr. 123, 79379 Müllheim, Tel.: 07631/36340
» Theo Speyer                                           1803-29
  Bauamt                                                             Dienstag, 02.11.2021
                                                                     Schwarzwald-Apotheke
» Ursula Otto                                           1803-32      St.-Ulrich-Str. 2, 79189 Bad Krozingen, Tel.: 07633/4105
  Rechnungsamt, Steuerveranlagung
» Telefax (Zentrale)                                    1803-39      Mittwoch, 03.11.2021
                                                                     Faust-Apotheke
                                                                     Hauptstr. 52, 79219 Staufen, Tel.: 07633/958220
  WEITERE RUFNUMMERN                                                 Apotheke am Schillerplatz
                                                                     Werderstr. 23, 79379 Müllheim, Tel.: 07631/12775
» Verein zur Unterstützung kranker Menschen
  Buggingen-Seefelden e.V., Jutta Lemke            07631/14941
» DRK Häuslicher Pflegedienst                     07631/1805-0       Telefonische Ansage der Apotheken-Notdienste
                                                                     Festnetz: 0800/0022833 (gebührenfrei)
» Sozialstation Markgräflerland e. V.             07631/1777-0       Mobiltelefon/SMS-Auskunft: 22833 (kostenpflichtig)
» Schulpsychologische Beratungsstelle          0761/595249-400
  Schulamt Freiburg
                                                                     IMPRESSUM
» Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
  Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald             0761/2187-2411    » Herausgeber: Gemeinde Buggingen
                                                                     Tel.: 07631/1803-0, Fax 07631/1803-39, www.buggingen.de
» „Nummer gegen Kummer“ für Jugendliche          0800/1110333
                                                                   » Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
» DGB-Mobbinggruppe                              07631/1836097       Bürgermeister Johannes Ackermann
» Telefonseelsorge Freiburg                       0800/1110111     » Für den Anzeigenteil/Druck:
» Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald e.V.                       Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
                                                                     Meßkircher Str. 45 , 78333 Stockach, Tel. 07771/9317-11,
  Familienpflege                             0761/8965-451
                                                                     Fax 07771/9317-40, E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de
» Diakonisches Werk Breisgau-Hochschwarzwald 07631/177740            Homepage: www.primo-stockach.de
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Bekanntmachung - Gemeinde Buggingen
DO, 28. OKTOBER 2021  SEITE 3

FORTSETZUNG VON SEITE 1                                                                      § 4 – Ermäßigte Gebühr
                     § 3 – Gebührenmaßstab                             (1) Ist dasselbe Grundstück, dasselbe Recht bzw. dieselbe Anlage
                                                                        innerhalb von drei Jahren erneut zu bewerten, ohne dass sich die
(1) Die Gebühren werden nach dem ermittelten Verkehrswert/Wert          tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse geändert haben, so er-
des Grundstücks, des grundstücksgleichen oder sonstigen Rechts          mäßigt sich die Gebühr um 30 %.
bzw. der baulichen oder sonstigen Anlagen erhoben. Maßgebend
ist der Verkehrswert nach Abschluss der Wertermittlung. Für Grund-
                                                                        (2) Für Umrechnungen und Wertfortschreibungen ohne erneute
stücke ohne Verkehrswert ist der ermittelte Wert für die Gebühren-
                                                                        Bewertung durch den Gutachterausschuss beträgt die Gebühr 30 %
bemessung maßgebend.
                                                                        der nach dem fortgeschriebenen oder umgerechneten Wert zu erhe-
                                                                        benden vollen Gebühr nach § 6 Abs. (2).
(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung gilt die wirtschaftliche
Einheit, nicht das Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung (GO).
Als Grundstücke gelten auch die grundstücksgleichen Rechte (Woh-                              § 5 – Erhöhte Gebühr
nungs-/Teileigentum, Erbbaurecht etc.). Grundstücke mit unterge-        (1) Bei außergewöhnlich großem Aufwand (z.B. bei gesonderter Be-
ordneten baulichen Anlagen (Gebäudewerte bis 2.500 €) werden als        rücksichtigung von Entschädigungsgesichtspunkten, zusätzlicher
unbebaut behandelt.                                                     schriftlicher Begründung auf Verlangen des Antragstellers nach § 6
                                                                        Abs. (3) Gutachterausschussverordnung, Bauaufmessungen mit er-
(3) Für jeden ermittelten Verkehrswert eines Grundstücks wird die Ge-   heblichem Zeitaufwand) erhöht sich die Gebühr nach § 6 Abs. (2) um
bühr – mit Ausnahmen der Absätze (4) bis (7) – gesondert berechnet.     10 % bis 50 %.

(4) Liegen mehrere gleichartige, unbebaute, land- und/oder forst-       (2) Wird vom Antragsteller ein zusätzliches Wertermittlungsverfah-
wirtschaftlich genutzte Grundstücke nebeneinander und bilden die-       ren verlangt (zusätzliche Ermittlung des Sach-, Ertrags- oder Ver-
se eine wirtschaftliche Einheit, wird die Gebühr aus der Summe der      gleichswertes) – soweit dies möglich ist –, so wird hierfür zusätzlich
Verkehrswerte dieser Grundstücke berechnet.                             30 % der Gebühr verlangt.

(5) Werden für ein Grundstück mehrere Einzelwerte festgelegt, so        (3) Für zusätzlichen Aufwand (wie z. B. zusätzliche Besprechungen
wird die Gebühr aus der Summe der Einzelwerte berechnet.                auf Veranlassung des Antragstellers, zusätzliche Ausarbeitung auf
                                                                        Verlangen des Antragstellers, zusätzlicher Ortstermin) werden Ge-
(6) Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere Sachen und/oder         bühren analog dem JVEG erhoben.
Rechte, die sich auf ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches
Recht beziehen, zu bewerten, so ist die Gebühr aus der Summe der                                § 6 – Gebührenhöhe
maßgeblichen Werte der einzelnen Gegenstände (Sachen und/oder
Rechte) zu berechnen. Gleiches gilt, wenn Wertunterschiede auf der      (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Ge-
Grundlage unterschiedlicher Grundstückseigenschaften zu ermit-          bühr bei einem Wert
teln sind. Wertermittlungen mehrerer Eigentumswohnungen auf ei-
nem Grundstück oder gleichartiger unbebauter Grundstücke gelten         bis 25.000 € .... ................................................................................................396 €
hier als eine Wertermittlung, sofern alle Objekte in einem Verkehrs-
wertgutachten zu einem Stichtag bewertet werden.                        bis 100.000 € .................................................................................................396 €
                                                                        zzgl. 0,4 % aus dem Betrag über 25.000 €
(7) Sind Wertermittlungen für Sachen und/oder Rechte zu unter-
schiedlichen Stichtagen durchzuführen, so wird für jeden Stichtag       bis 250.000 € .................................................................................................990 €
eine Gebühr berechnet. Für den höchsten Verkehrswert nach Absatz        zzgl. 0,25 % aus dem Betrag über 100.000 €
1 wird die volle Gebühr erhoben. Für alle anderen Verkehrswerte
wird der halbe Wert nach Absatz 1 zu Grunde gelegt.                     bis 500.000 € ............................................................................................. 1.732 €
                                                                        zzgl. 0,13 % aus dem Betrag über 250.000 €
(8) Wird der Wert eines (ideellen) Miteigentumsanteils ermittelt, der
nicht mit Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz               bis 5 Mio. € ................................................................................................. 2.376 €
(WEG) verbunden ist, so wird die Gebühr aus dem Wert des gesam-         zzgl. 0,06 % aus dem Betrag über 500.000 €
ten Grundstücks berechnet.
                                                                        über 5 Mio. € ............................................................................................. 7.732 €
(9) Bei Gutachten über die Ermittlung sanierungsbedingter Boden-        zzgl. 0,04 % aus dem Betrag über 5 Mio. €
werterhöhungen (§ 154 Abs. (2) BauGB) wird die Gebühr aus dem er-
mittelten Neuordnungswert des gesamten Grundstücks berechnet.           (2) Für die Erstattung von Gutachten nach § 5 Abs. 2 des Bundesklein-
                                                                        gartengesetzes (BKleingG), ortsübliche Pacht, werden Gebühren
(10) Bei Wertermittlungen für Baulandumlegungsverfahren auf An-         analog zum JVEG erhoben, mindestens jedoch 250 €.
trag der Umlegungsstelle bildet der Wert der Verteilungsmasse die
Bemessungsgrundlage für die Gebührenfestsetzung.                        (3) Für Auskünfte zum Bodenrichtwert bzw. Bodenwert (§ 196 Abs. 3
                                                                        BauGB) beträgt die Gebühr 11,10 € pro Wert.
(11) Für die Ermittlung besonderer Bodenrichtwerte (§ 196 Abs. 1
Satz 7 BauGB) werden Gebühren analog zum JVEG erhoben                   (4) Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung (§ 195 Abs. 3 BauGB
                                                                        und § 13 der Gutachterausschussverordnung) beträgt die Gebühr
(12) Veranlasst der Antragsteller den Gemeinsamen Gutachter-            14,80 € pro Wert.
ausschuss oder dessen Geschäftsstelle nach Abschluss der Werter-
mittlung zu einer Erörterung von seinen Gegenvorstellungen ohne         (6) In der Gebühr sind bei der Erstattung von Gutachten durch den
Auswirkungen auf die Wertaussage des Gutachtens, werden hierfür         Gemeinsamen Gutachterausschuss zwei Ausfertigungen des Gut-
Gebühren analog dem JVEG erhoben.                                       achtens enthalten. Ist der Antragsteller nicht Eigentümer, so erhalten
                                                                        Antragsteller und Eigentümer je eine Ausfertigung. Für jede weitere
(13) Für die Teilnahme an Ortsterminen wird Fahrtkostenersatz ana-
                                                                        Ausfertigung bzw. jeden weiteren Auszug wird 0,50 € pro Seite DIN
log dem JVEG erhoben.
                                                                        A 4 berechnet.
(14) Soweit die Leistungen nach dieser Satzung umsatzsteuerpflich-
tig sind, wird zu der Gebühr die Umsatzsteuer in der jeweiligen ge-     (7) Die Kosten der Übersendung werden – außer bei Gutachten – zu-
setzlichen Höhe hinzugerechnet.                                         sätzlich mit 3,00 € in Rechnung gestellt.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Bekanntmachung - Gemeinde Buggingen
SEITE 4  DO, 28. OKTOBER 2021

     § 7 – Änderung, Rücknahme, Ablehnung eines Antrags                             § 11 – Vorauszahlung, Sicherheitsleistung
(1) Ändert der Antragsteller während der Bearbeitung des Gutach-        (1) Die Erstattung eines Gutachtens kann davon abhängig gemacht
tens den Gutachtenauftrag (z.B. Änderung des Wertermittlungs-           werden, dass die Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt oder für
stichtages, Änderung des Wertermittlungsgegenstandes), so wird          sie Sicherheit geleistet wird.
der hierdurch veranlasste Mehraufwand nach Stunden analog dem
JVEG zusätzlich zur Gebühr abgerechnet.                                 (2) Von der Anforderung einer Vorauszahlung oder der Anordnung
                                                                        einer Sicherheitsleistung ist abzusehen, wenn dadurch eine für den
(2) Wird ein Antrag auf Erstellung eines Gutachtens zurückgenom-        Gebührenschuldner unzumutbare Verzögerung entstehen würde
men, bevor der Gutachterausschuss einen Beschluss über den Wert         oder dies aus sonstigen Gründen unbillig wäre.
des Gegenstandes gefasst hat, so wird eine Gebühr nach dem Bear-
beitungsstand von bis zu 90 % der vollen Gebühr erhoben. Wird ein                        § 12 – Übergangsbestimmungen
Antrag erst nach dem Beschluss zurückgenommen, so entsteht die
                                                                        (1) Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse der
volle Gebühr.
                                                                        abgebenden Städte/Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse (z.B.
                                                                        Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler) beantrag-
(3) Wird ein Antrag auf Erstattung eines Gutachtens durch den Ge-
                                                                        ten und noch nicht fertig gestellten Verkehrswertgutachten gehen
meinsamen Gutachterausschuss abgelehnt, so wird die Gebühr nach
dem insoweit entstandenen Bearbeitungsaufwand erhoben.                  auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss über.

       § 8 – Besondere Sachverständige, erhöhte Auslagen                (2) Für Leistungen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung für den Ge-
                                                                        meinsamen Gutachterausschuss bei den zuvor zuständigen Ge-
(1) Werden mit Zustimmung des Antragstellers besondere Sachver-
                                                                        schäftsstellen der Gutachterausschüsse der abgebenden Städte/
ständige bei der Wertermittlung zugezogen (z.B. Sachverständige
                                                                        Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse (z.B. Gemeindeverwal-
für Altlasten o.ä.), so hat der Gebührenschuldner die hierdurch ent-
                                                                        tungsverband Müllheim-Badenweiler) beantragt und noch nicht
stehenden Auslagen neben den Gebühren nach dieser Satzung zu
entrichten.                                                             fertiggestellt wurden, entstehen Gebühren auf der Grundlage dieser
                                                                        Gutachterausschussgebührensatzung des gemeinsamen Gutachter-
(2) Entstandene Auslagen (z.B. Auszüge aus dem Liegenschaftskata-       ausschusses „Markgräfler-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim.
ster, Grundbuchauszüge, o.ä.) sind neben der Gebühr zu erstatten.
                                                                                                  § 13 – Inkrafttreten
(3) Soweit die sonstigen Auslagen das übliche Maß übersteigen, sind     Die Satzung tritt am 1.1.2021 in Kraft.
sie neben der Gebühr zu ersetzen.
                                                                        Hinweis:
(4) Für die Erstattung von Auslagen sind die für die Gebühren gelten-   Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
den Vorschriften entsprechend anzuwenden.                               Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der
                                                                        Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
    § 9 – Gebühren für sonstige Leistungen des Gemeinsamen            § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei-
         Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle                nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
(1) Für sonstige Leistungen, soweit sie nicht in dieser Satzung aus-    Stadt Müllheim geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die
drücklich aufgeführt sind, werden Gebühren nach Zeitaufwand erho-       Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
ben. Bei der Stadt Müllheim beträgt eine Zeiteinheit (ZE) 15 Minuten.   Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder
                                                                        die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
(2) Für Beratungsleistungen des Gemeinsamen Gutachterausschus-
ses und/oder seiner Geschäftsstelle wird eine Gebühr von 15,30 €/
Zeiteinheit erhoben.
                                                                        Müllheim, den 16.12.2020
(3) Die allgemeine Verwaltungsgebühr für die Tätigkeit des Gemein-
                                                                        Martin Löffler, Bürgermeister
samen Gutachterausschusses und/oder seiner Geschäftsstelle be-
trägt 11,90 €/Zeiteinheit.

                § 10 – Entstehung und Fälligkeit
                                                                        Verfahrensvermerke:
(1) Die Gebühr entsteht mit der Beendigung der Wertermittlung
durch den Beschluss des Gemeinsamen Gutachterausschusses. Bei
Zurücknahme des Antrags nach § 7 entsteht die Gebühr mit dem             Satzung (S)        Öffentliche Bekannt-   Anzeige an    Vorstehende
Eingang der Rücknahmeerklärung bei der Geschäftsstelle des Ge-           Änderung (Ä)       machung durch          Landratsamt   Fassung
meinsamen Gutachterausschusses. Bei Ablehnung eines Antrags                                 Bereitstellung im
                                                                                            Internet unter
nach § 7 entsteht die Gebühr mit der entsprechenden Entscheidung                            www.muellheim.de
der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
                                                                         vom                am                     am            gilt ab
(2) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebühren-           (S) 16.12.2020     21.12.2020             21.12.2020    01.01.2021
bescheides an den Gebührenschuldner fällig.

 WÜNSCHE UND ANREGUNGEN?

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 Online finden Sie nützliche Informationen: » Preislisten » Ansprechpartner    » Angebote
 Natürlich sind wir auch persönlich für Sie da!
DO, 28. OKTOBER 2021  SEITE 5

WIR INFORMIEREN

   Öffentliches Testzentrum im
   Gesundheitszentrum Buggingen
   Wir haben weiterhin für Sie geöffnet!
   Werkstraße 6, Buggingen (Kali-Siedlung)
                                                        Wir suchen, zur Verstärkung des Reinigungsteams, ab 01.11.2021 eine
   Die aktuellen Testzeiten finden Sie auf unserer
   Homepage
   www.gesundheitszentrum-buggingen.de.
                                                        Reinigungskraft (m/w/d)
                                                        für die Kindertagesstätten
   Individuelle Terminbuchungen für einen Bürger-
   test sind nur online über unsere Homepage mög-       Die Einstellung erfolgt auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung.
   lich!
                                                        Interessierte Personen melden sich bitte auf dem Rathaus Buggin-
                                                        gen bei Sonja Pfeiffer (Telefon: 07631/1803-23, E-Mail: sonja.pfeiffer@
   Ihr Testergebnis erhalten Sie entweder digital per
                                                        buggingen.de).
   E-Mail (in Deutsch, Englisch und Französisch) zu-
   gestellt oder als Ausdruck. Bitte unbedingt den
   Personalausweis/Reisepass mitbringen!                Bürgermeisteramt Buggingen
                                                        Hauptstraße 31 | 79426 Buggingen
                                                        Telefon: 07631/1803-0
                                                        www.buggingen.de/stellenangebote

   Corona-Testmöglichkeiten
   innerhalb des
   GVV Müllheim-Badenweiler

                    Müllheim
                                                        Freier Platz in unserer ambulant betreuten
   Tag/Ort          Kommunales Testzentrum,
                                                        Wohngruppe „Am Ehebach“ in Buggingen
                    Hügelheimer Straße 1
                                                        Sie bewohnen Ihr eigenes „Reich“ und sind dennoch in guter
   Montag           9:00 – 12:00 Uhr
                                                        Gesellschaft. Unsere Mitarbeiter sind 24 Stunden vor Ort. Ne-
   Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr                    ben „normalen“ Pflegeleistungen bieten unsere Mitarbeiter
                                                        viele weitreichende Angebote, wie Ausflüge, Spielenachmit-
   Freitag          9:00 – 12:00 Uhr                    tage und vieles mehr an. Im Alltag bringen sich unsere 12 Be-
                                                        wohner je nach Fähigkeit und Vorliebe in die Gestaltung des
                                                        Tagesablaufs ein.
   Seit 11.10.2021 sind die Corona-Tests kosten-
   pflichtig. Hiervon ausgenommen sind:                 Interessenten oder interessierte Angehörige wenden sich
                                                        gerne direkt an unsere Wohngruppenkoordinatorin:
   • Schwangere (Mutterpass vorlegen)                   Frau Anna-Maria Fischedick,
   • Menschen, die sich nicht impfen lassen können      Hauptstr. 3, 79426 Buggingen, Telefon: 07631/9329584
     (Attest vom Arzt)
                                                        Auf Ihre Anfrage und Ihren Besuch freuen wir uns sehr.
   • Kinder von 12 – 17 Jahren, vorübergehend bis       Ihr Evangelisches Sozialwerk Müllheim e.V.
     einschließlich 31.12.2021 (Ausweis)
   • Kinder unter 12 Jahren
   • Zur Beendung einer Quarantäne nach erfolgter
     Infektion (positiver Test oder Benachrichtigung
     vom Gesundheitsamt vorlegen)                       Gemeinde sucht Mietwohnungen
                                                        Die Gemeinde Buggingen ist weiterhin auf der Suche nach
   Kein Zugang zum Testzentrum bei Krankheits-          freien Wohnungen zur Miete. Falls Sie eine Wohnung zur Verfü-
   zeichen oder positivem Selbsttest.                   gung haben, melden Sie sich bitte unter Telefon 07631/1803-26.

                                                        Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Waldmann gerne zur Ver-
                                                        fügung.
SEITE 6  DO, 28. OKTOBER 2021

 Geänderter Redaktionsschluss                                           Das Landratsamt informiert
                                                                        Veranstaltungshinweise Forum ernähren, bewegen, bilden
 Aufgrund des kommenden Feiertags wird der Redaktionsschluss
 wie folgt verlegt: Ausgabe Kalenderwoche 44 (04.11.2021) Re-           „Jetzt will ich auch! – Essensspaß für die Kleinsten im Alter bis
 daktionsschluss: Freitag, 29.10.2021 (10:00 Uhr)                       drei Jahren“
                                                                        Essen wie die Großen – nach der Zeit des Stillens und der Beikost
                                                                        wollen Kinder immer häufiger bei den regulären Mahlzeiten mites-
Verkehrsrechtliche Einschränkungen durch                                sen. Wie gelingt diese Umstellung? Wie sollte sich eine kindgerechte
die geplante Fällung einer Fichtenreihe in der                          Kost nach dem ersten Lebensjahr zusammensetzen? Wertvolle Tipps
Gebirgsstraße in Buggingen                                              und Umsetzungshilfen auf Grundlage von Empfehlungen des For-
                                                                        schungsinstituts für Kinderernährung in Dortmund gibt es im Rah-
Gegenüber der Gebirgsstraße 18 soll am 03.11.2021 die dortige Fich-     men eines Onlineseminars des Forums ernähren, bewegen, bilden.
tenreihe mit Unterstützung eines Autokrans entfernt werden. Aus         Termine sind am 18. November oder 2. Dezember jeweils von 19:00
gegebenem Anlass wird es für diesen Tag ab 8:00 Uhr eine halbsei-       bis 20:30 Uhr. Die Anmeldung ist im Internet über www.forum-ebb.
tige Sperrung mit Ampelregelung geben. Dadurch kann es zu zeitli-       de möglich.
chen Einschränkungen aufgrund von Wartezeiten kommen.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.                                Kulinarisches vom Hof – „Käse trifft Wein“ für Bauern- und
                                                                        Winzerhofurlauber
                                                                        Was gibt es Besseres, um mit Gästen unserer Ferienquartiere, über
Haus- und Gartenarbeiten                                                Landwirtschaft und Weinbau ins Gespräch zu kommen als leckeren
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Haus-           Käse und köstlichen Wein aus der Region? Doch wie plane ich solch
und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer füh-       einen Event? Was beachte ich bei der Auswahl von heimischem Käse
ren können, zwischen 13:00 und 14:00 Uhr sowie abends, bzw. nachts      und den passenden Weinen? Wie präsentiere ich die hochwertigen
in der Zeit von 20:00 bis 8:00 Uhr nicht ausgeführt werden dürfen. An   Produkte und wie kalkuliere ich dieses Angebot? In diesem Webex-On-
Sonn- und Feiertagen dürfen Geräte und Maschinen, unter anderem         lineseminar des Forums ernähren, bewegen, bilden gibt es Antworten
Rasenmäher und Freischneider, ganztägig nicht verwendet werden          und virtuelle Beispiele zu diesen Fragen. Termin ist am Mittwoch, 24.
(siehe Anhang 32 BIMSchV). Land- und forstwirtschaftliche Geräte        November von 14:00 bis 16:00 Uhr. Anmeldungen sind bis zum 19. No-
zählen nicht hierzu.                                                    vember möglich, im Internet unter www.forum-ebb.de.

 ABFALLBESEITIGUNG

   Mülltonnen nicht geleert oder Gelber Sack stehen geblieben?                                        Bei Fragen zu
   Sollte Ihr Müllgefäß nicht geleert werden, rufen Sie bitte direkt bei der Firma REMONDIS in         Müllgefäßen u. ä.
   Freiburg an (Tel.: 0761/515090). Wurde der Gelbe Sack nicht abgeholt, rufen Sie bitte direkt        Bitte wenden Sie sich an die Abfall-
   bei der Firma REMONDIS in Freiburg an (Tel.: 0800/1223255, gebührenfrei).                           beratung (Tel.: 0761/2187-8844).

 KINDER, SCHULE & BILDUNG
GEMEINDEBÜCHEREI
Hauptstr. 14, 79426 Buggingen, Tel.: 07631/3875

Wir haben wie gewohnt geöffnet!
Bitte beachten Sie die aktuelle Corona-Verordnung. Es gilt:
• Handhygiene bei Zutritt (Desinfektionsmittel stehen bereit)
• Maskenpflicht (ab 6 Jahre)
• Mindestabstand von 1,5 m

Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag      15:00 – 17:00 Uhr
Dienstag    15:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag  17:00 – 18:30 Uhr
Freitag     09:30 – 11:30 Uhr

Bitte denken Sie auch daran, die entliehenen Medien zurückzubringen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr Bücherei-Team
DO, 28. OKTOBER 2021  SEITE 7

VHS BUGGINGEN                                                          FREUNDESKREIS GS BUGGINGEN
Volkshochschule Markgräflerland/Jugendkunstschule                      Einladung zur Mitgliederversammlung
Markgräflerland
Gerbergasse 8, 79379 Müllheim, Tel.: 07631/16686, Fax: 07631/16499     An alle Mitglieder des Freundeskreises der Grundschule Buggingen
E-Mail: info@vhs-markgraeflerland.de,                                  Ort: Medienraum Grundschule Buggingen
www.vhs-markgraeflerland.de                                            Datum: 11.11.2021, Uhrzeit: 19:00 Uhr

Bürozeiten:                                                           Tagesordnung:
                                                                       1. Begrüßung
Montag         9:00 – 12:00 Uhr
                                                                       2. Wahl Protokollführer/in
Dienstag       9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
                                                                       3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
                                                                       4. Totengedenken
Freitag        9:00 – 12:00 Uhr
                                                                       5. Tätigkeitsbericht
                                                                       6. Kassenbericht
Nähkurs in den Ferien für Kinder ab 12 Jahren                         7. Entlastung der Kassenführerin
02.11. – 04.11., jeweils von 11:00 – 14:00 Uhr                         8. Entlastung des Vorstands
                                                                       9. Satzungsänderung (Integration der Konrektoren-Stelle)
Schwedisch für die Reise
                                                                       10. Neuwahlen: Gesamtvorstand
06.11. und 07.11., 10:00 – 16:00 Uhr
                                                                       11. Verschiedenes
Art Thinking                                                               - Entwurf Haushaltsplan
Art Thinking ist ein künstlerischer Prozess zur Vorbeugung von             - Mitgliederwerbung
Burnout. Verschiedene Techniken aus der zeitgenössischen Kunst             - 40-jähriges Jubiläum 2022
und dem „Art and Design Thinking“ können Sie dabei unterstützen,           - Termin für nächste Sitzung
Ihre Balance im Alltag wiederzufinden.
17.11., 18:00 – 20:00 Uhr, 3x                                          Bei der Teilnahme an der Sitzung sind die Vorgaben der aktuellen Co-
                                                                       rona-Verordnung zu beachten. Zum Betreten des Gebäudes ist ein
Vortrag: Wald im Klimawandel                                           3G-Nachweis erforderlich. Es besteht Maskenpflicht im Innenraum.
17.11., 19:00 – 20:30 Uhr
                                                                       Markus Walter              Axel Schneiderberger
Vortrag: „Stress lass nach“
                                                                       Vorsitzender               Stellvertretender Vorsitzender
18.11., 19:30 – 21:00 Uhr
Kerzenziehen und -gießen                                               Antrag auf Satzungsänderung zu §6
In Kooperation mit der Werksiedlung St. Christoph, Glashütte 1 in      • Die Schulleitung kann nicht stellvertretende/r Vorsitzende/r wer-
Kandern, 20.11., 10:00 – 13:00 Uhr                                       den, weil ein Interessenskonflikt (Schulhaushalt/Vereinshaushalt)
                                                                         entstehen könnte.
Es ist für alle Angebote eine Anmeldung notwendig. Weitere Infor-      • Die stellvertretende Schulleitung kann stellvertretende/r Vorsit-
mationen finden Sie auf unserer Homepage oder Sie rufen uns ein-          zende/r sein, sofern sie nicht primär den Schulhaushalt verant-
fach an.                                                                 wortet.

 VEREINSMITTEILUNGEN
SPIELVEREINIGUNG 09
BUGGINGEN/SEEFELDEN E.V.                                               DRK-ORTSVEREIN BUGGINGEN                                     
Achtung Papiersammlung der Jugendabteilung                             DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende
                                                                       Täglich werden für Patienten in Deutschland bis zu 15.000
Am Samstag, dem 06.11.2021, führen die A und B Junioren eine Papier-
                                                                       Bluttransfusionen benötigt. Der DRK-Blutspendedienst bittet
sammlung in den Ortsteilen Buggingen, Seefelden und Betberg durch.
                                                                       daher dringend zur Spende.
Gesammelt wird:                                                        Eine ausreichende Anzahl an Blutspenden ist für die Heilung und Le-
• Papier                                                               bensrettung oftmals das wichtigste Kriterium. Unfallopfer, Patienten
  (Zeitungen, Schreibpapier, Telefonbücher, Recyclingpapier, Kata-     mit Krebs, schweren Erkrankungen, werdende Mütter, Neugebore-
  loge, Prospekte, Illustrierte)                                       ne – die Liste der Patienten, die auf Blutspenden angewiesen sind,
• Kartonagen                                                           ist schier unendlich. Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit
                                                                       überlebenswichtigen Blutprodukten weiterhin vor Herausforderun-
Wir bitten, das Papier ab 8:00 Uhr                                     gen. Krankenhäuser mussten seit Beginn der Pandemie geplante
gebündelt oder in lose in Kartons                                      Eingriffe verschieben, um Notfall-Kapazitäten freizuhalten. Bedingt
bereitzustellen.                                                       durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird konti-
                                                                       nuierlich dringend Nachschub an Blutspenden benötigt.
                                                                       Einige Blutbestandteile sind z.B. nur maximal vier Tage haltbar. Der
                                                                       DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet daher alle
                                                                       gesunden Spendefähigen zur Spende:
                                                                         Donnerstag, dem 11.11.2021 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr
                                                                        Seefelder Winzerhalle, Betberger Str. 23, 79426 BUGGINGEN
SEITE 8  DO, 28. OKTOBER 2021

Hier geht es zur Terminreservierung:                                           Großer Andrang bei DRK-Kleideraktion
https://terminreservierung.blutspende.de
                                                                               Abgabe neuwertiger Bekleidung an Bedürftige, statt vernichten
Das DRK bittet, nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich ge-
sund und fit fühlen.

Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-
CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei
Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der
Impfung Blut spenden. Spendewillige, die innerhalb der letzten
10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt
sind, werden gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder
Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergebnis darf nicht
älter als 24 Stunden sein.

Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/corona.                   Bei der Kleideraktion des DRK-Kreisverbandes beim Rotkreuzhaus in
                                                                               Müllheim konnte am letzten Wochenende eine große Nachfrage ver-
Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspen-                  zeichnet werden. So hieß es schon um 14:30 Uhr „alles ausverkauft“,
dedienst erhalten Sie auch über die kostenfreie Service-Hotline                weil schon gut zwei Stunden vor offiziellem Veranstaltungsende
0800/1194911.                                                                  restlos alle Kleidungsstücke vergeben waren. Diese wurden bereits
                                                                               am Samstag zuvor von rund zehn ehrenamtlichen Helferinnen und
                                                                               Helfern sortiert und in gut 120 Bananenkartons verpackt. Insgesamt
                                                                               waren an der DRK-Kleideraktion über zwanzig Helfer/innen aus ver-
Mit dem Aktivierenden Hausbesuch be-                                           schiedenen Bereichen des DRK-Kreisverbandes beteiligt. Die Ausga-
schwingt durch den Herbst                                                      be der Kleidung erfolgte am Vormittag mit entsprechender Bedürf-
                                                                               tigkeitsprüfung nur an bedürftige Menschen aus der Region.
Ein Angebot des DRK-Kreisverbandes für Senioren in Buggingen
Im Sommer haben neue Anleiterinnen unter dem Dach des                          Nachmittags stand die Kleideraktion ohne Bedürftigkeitsprüfung
DRK-Kreisverbandes Müllheim e.V. ihre Ausbildung für das Bewe-                 für alle offen. Es wurde kostenlos fabrikneue Damen-Bekleidung aus
gungsangebot „Aktivierender Hausbesuch“ absolviert und stehen                  dem Lagerbestand von zwei Bekleidungsgeschäften für Damenmo-
nun mit viel Freude und Schwung für weitere Einsätze bereit. Die Be-           de ausgegeben.
wegungsanleiterinnen möchten diesen Schwung und die Freude an
der Bewegung auch älteren Menschen in Buggingen näherbringen.
Der Aktivierende Hausbesuch wurde für Senioren, die ihre Wohnung
aufgrund von körperlichen Einschränkungen nicht mehr oder nur
schwer verlassen können und trotzdem soweit möglich körperlich
und geistig fit bleiben möchten, entwickelt. Die verschiedenen kör-
perlichen Übungen dienen zur Kräftigung der Muskulatur, sowie der
Dehnung und der Mobilisation der Gelenke. Die Übungen dauern
eine halbe Stunde, danach bleibt noch genügend Zeit für Gespräche,
Gedächtnisübungen oder für einen kleinen Spaziergang. Insgesamt
dauert der Besuch eine Stunde und kostet 19 Euro. Bei einer vorhan-
denen Eingruppierung durch die Pflegekasse kann auch direkt mit
dieser abgerechnet werden. Für Anmeldungen und weitere Infor-
mationen steht Lucia Hagen, Einsatzleiterin für den Aktivierenden
Hausbesuch, telefonisch unter der Nummer 07631/1805-16 (Mon-
tag und Donnerstag 14 bis 17:30 Uhr) oder via E-Mail servicestelle@
drk-muellheim.de gerne zur Verfügung.                                          Dabei handelte es sich um Herbst- und Winterbekleidung der Saison
                                                                               2020, die auf Grund des zweiten Lockdowns im letzten Herbst nicht
                                                                               abverkauft werden konnte. Eine Einlagerung war nicht möglich, des-
                                                                               halb sind die Vertreter von zwei Modegeschäften mit dem DRK-Kreis-
                                                                               verband Müllheim e.V. in Kontakt getreten. Die Kleidung zu vernich-
                                                                               ten, das kam für die Verantwortlichen der beiden Modegeschäfte
                                                                               nicht in Frage. Stattdessen gingen fabrikneue Jacken, T-Shirts, Pul-
                                                                               lover, Hosen und vieles mehr als Spende an das DRK.

Neue Anleiterinnen für den Aktivierenden Hausbesuch: Das Angebot des DRK
soll älteren Menschen dabei helfen sich körperlich und geistig fit zu halten.
Foto: Bildarchiv DRK-Kreisverband Müllheim e.V.
DO, 28. OKTOBER 2021  SEITE 9

Fahrzeugübergabe auf Schloss Solitude                                    caritative Einrichtungen übergeben werden. Insgesamt ein Wert von
                                                                          1,6 Mio. Euro.
                                             Am 8. Oktober gab es für
                                             den DRK-Kreisverband         „Wir freuen uns riesig über das Fahrzeug, das wir vordergründig in
                                             Müllheim e.V. einen          der Ausbildung und der Seniorenarbeit einsetzen werden“, so Kreis-
                                             besonderen Termin im         geschäftsführerin Gerlinde Engler.
                                             Terminkalender. Martina
                                             Ohrmann und Gerlinde         Ein herzliches Dankeschön vom DRK-Kreisverband Müllheim e.V.
                                             Engler vom DRK-Kreis-        geht an die Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG, die es für den
                                             verband Müllheim e.V.        DRK-Kreisverband Müllheim ermöglichte, diese Spende zu erhalten.
                                             konnten auf Schloss So-
                                             litude in Stuttgart einen
                                             nagelneuen VW CADDY          LANDFRAUENVEREIN
                                             vom Gewinnsparverein
                                             Baden-Württemberg in         BUGGINGEN-SEEFELDEN
                                             Empfang nehmen.
                                                                          Landfrauen laden zum Herbstplausch ein
                                               Nach einer kulinarischen   Am Samstag, 30. Oktober 2021 ab 17:00 Uhr
                                               Stärkung und der sym-      auf dem Rathausplatz in Seefelden
v.l.: Gerlinde Engler, Kreisgeschäftsführerin, bolischen      Fahrzeug-
                                                                          Wir backen leckeren Zwiebelkuchen und dazu gibt es Neuen Wein.
und Martina Ohrmann, Pflegedienstleitung/ übergabe durch den
Gewinnsparverein der Volksbanken und Raif- Sozialminister von Ba-         Es werden auch andere Getränke angeboten. Damit wir besser pla-
feisenbanken in Baden-Württemberg e.V.                                    nen können, bitten wir um Anmeldung bei der euch bekannten
                                               den-Württemberg und
                                                                          LandFrauen-Vorstandschaft.
den Verantwortlichen des Gewinnsparvereins mit anschließender
Segnung der Fahrzeuge, starteten die Fahrzeuge zur Sternfahrt und                      Lebe die Jahreszeiten, wie sie kommen.
zu ihren Bestimmungsorten.                                                               Atme ihre Luft, trinke ihre Getränke,
                                                                                      schmecke ihre Früchte und überlasse dich
Die Volksbank Breisau-Markgräflerland beteiligt sich wiederholt an                                ihren Einflüssen.
der Aktion „VR mobil – Wir fördern die Region“ der baden-württem-                              (Henry David Thoreau)
bergischen Volks- und Raiffeisenbanken. Es ist eine besondere Au-
genweide vor der Kulisse des Schlosses die aufgereihten Fahrzeuge         Wir freuen uns auf Euch
zu bestaunen. Insgesamt konnten in diesem Jahr 117 Fahrzeuge an           Das LandFrauen Team Buggingen-Seefelden

 KIRCHENNACHRICHTEN
EV. KIRCHENGEMEINDE                              Lichtblicke                                     Seelsorge
                                                 In der dunkleren Jahreszeit möchte die Kir-     In seelsorglichen Angelegenheiten sind wir
BUGGINGEN-GRISSHEIM                              chengemeinde „Lichtblicke“ bieten. An drei      für Sie da. Kontaktaufnahme über Telefon
 Evangelisches Pfarramt Buggingen                Sonntagabenden um 18:00 Uhr laden wir in        (07631/2439) oder E-Mail (Bertram.Zeller@
 Hauptstraße 52, 79426 Buggingen                 den Pfarrhof ein. Bei Kerzenschein 20 Minu-     kbz.ekiba.de).
 Pfarrer Bertram Zeller                          ten durchatmen, Gedanken ordnen, loslas-
 E-Mail: Bertram.Zeller@kbz.ekiba.de             sen, Kraft sammeln, Vertrauen gewinnen.         Homepage
 Pfarramtssekretärin Regina Fischer              Kurze geistliche Impulse wechseln sich ab       Auf unserer Homepage finden Sie aktuelle
 E-Mail: Buggingen@kbz.ekiba.de                  mit Musik, mit Gebeten und mit gemein-          Informationen (buggingen.ekbh.de).
 Tel.: 07631/2439                                samem Singen. Herzliche Einladung an alle
 Homepage: buggingen.ekbh.de                     Interessierten.
 Öffnungszeiten:
 Montag              14:00 – 16:00 Uhr           Vorgesehene Termine
 Mittwoch            10:00 – 12:00 Uhr           Sonntag, 31. Oktober 2021,
                                                 18:00 Uhr, Pfarrhof
Gottesdienste                                    Sonntag, 5. Dezember 2021,
Sonntag, 31. Oktober 2021                        18:00 Uhr, Pfarrhof
18:00 Uhr: Lichtblicke: kurze abendliche An-     Sonntag, 23. Januar 2022,
dacht im Pfarrhof Buggingen, nähere Infos        18:00 Uhr, Pfarrhof
siehe unten. (Pfr. Zeller)
                                                 Pfarrbüro
Sonntag, 7. November 2021                        Das Pfarramt ist für Besucher geöffnet. Bitte
09:30 Uhr: Gottesdienst im Alemannensaal         tragen Sie eine medizinische Maske.
in Grißheim (Pfr. Zeller)
10:30 Uhr: Gottesdienst in der ev. Kirche in     Bestattungen
Buggingen (Pfr. Zeller)                          Bestattungsfeiern finden gewöhnlich im
                                                 Freien statt. An Feiern in der Kirche dürfen
Nach den aktuellen Abstandsregeln dürfen         höchstens ca. 40 Personen teilnehmen. Es
ca. 40 Besucherinnen und Besucher an den         gelten die jeweils aktuellen Hygienevorga-
Gottesdiensten in der Kirche teilnehmen. Es      ben.
gelten weiterhin die Hygiene- und Schutz-
vorgaben.
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EV. KIRCHENGEMEINDE                               Montag, 1. November 2021                        Zeiten und Tage zu haben, die der leben-
                                                  Allerheiligen                                   digen Erinnerung an unsere Verstorbenen
BETBERG-SEEFELDEN                                 09:00 Uhr, Ballrechten: Messfeier               gelten. Zum Allerseelentag am Dienstag,
                                                  mit anschließendem Gräberbesuch                 02.11.2021 feiern wir deshalb in Buggin-
 Evangelisches Pfarramt Betberg-Seefelden
 Kirchstraße 10 a                                 10:45 Uhr, Heitersheim: Messfeier               gen um 19:00 Uhr einen Gottesdienst für
 79426 Buggingen-Seefelden                        mit anschließendem Gräberbesuch                 die ganze Seelsorgeeinheit. Wenn wir uns in
 Pfarrer Dr. Dirk Kellner                         14:30 Uhr, Eschbach: Andacht auf dem            dieser Feier an unsere verstorbenen Ange-
 Tel.: 0151/57935861 oder 07634/2896              Friedhof mit Gräberbesuch                       hörigen, Verwandte, Freunde und Bekannte
 Sprechzeiten:                                                                                    erinnern und für sie beten, wollen wir aber
 z. Zt. nur nach telefonischer Absprache          Dienstag, 2. November 2021                      auch in besonderer Weise all derer geden-
 Pfarramt Seefelden                               Allerseelen, Kollekte                           ken, die seit dem letzten Allerseelenfest aus
 Pfarrsekretärin Anna Breisacher                  für die Priesterausbildung in Osteuropa         unserer Seelsorgeeinheit verstorben sind.
 Tel.: 07634/2896, Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr    19:00 Uhr, Buggingen:                           Zu diesem Gottesdienst sind besonders die
 E-Mail: Betberg-Seefelden@kbz.ekiba.de           Messfeier für die Seelsorgeeinheit              Angehörigen unserer Verstorbenen des ver-
 www.eki-betberg-seefelden.de                                                                     gangenen Jahres eingeladen. Auch für die-
                                                  Mittwoch, 3. November 2021                      sen Gottesdienst gelten die momentanen
Sonntag, 31. Oktober 2021                         19:00 Uhr, Heitersheim: Messfeier (für alle     Corona-Bestimmungen.
10:00 Uhr: Gottesdienst auf der Pfarrwiese        verstorbenen Priester und Diakone der SE)
in Betberg mit Pfarrer Dirk Kellner. Je nach
Wetterlage weichen wir in die Kirche aus.         Samstag, 6. November 2021
                                                                                                  CHRISTENGEMEINDE
                                                  18:00 Uhr, Eschbach: Messfeier (für alle ver-   BETHEL
Donnerstag, 4. November 2021                      storbenen früheren Seelsorger der Pfarrei)
18:00 Uhr: „Herbert und Hilde“ – unser Teen-                                                       Bäckerei Woerner, Gartenstraße 1,
ager-Treff (Thema: Chill your Base)                                                                79426 Buggingen, Tel.: 07631/2733
                                                  Sonntag, 7. November 2021
                                                  32. Sonntag im Jahreskreis
Sonntag, 7. November 2021                                                                         Gottesdienst
                                                  10:45 Uhr, Heitersheim: Messfeier
10:00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl in                                                          Sonntags, 18:00 Uhr
Betberg mit Horst Schaffenberger                  Öffnungszeiten des Pfarrbüros                   Hauskreis
11:00 Uhr: Gottesdienst in Seefelden mit          Während der Herbstferien (02.11. –              Donnerstags, 18:00 Uhr
Horst Schaffenberger                              05.11.2021) bleibt das Pfarrbüro nachmit-
Für alle Gottesdienste gelten die aktuellen       tags und mittwochs ganztägig geschlossen.
Infektionsschutzmaßnahmen.                                                                        TREFFPUNKT LEBENSFREUDE
                                                  Winterliche Temperaturen in den Kirchen
Kasualvertretung                                  Bitte denken Sie daran, sich wie im letzten                       im Gemeinschaftsraum
Vom 01. – 12.11. 2021 ist Pfarrer Kellner außer   Winter zum Gottesdienst warm anzuzie-                             der Seniorenwohnanlage,
                                                  hen. Leider dürfen die Kirchen laut Coro-                         Hauptstr. 3
Haus. Die Kasualvertretung übernimmt Pfar-                                                                          Kontakt: Andreas Scheffler
rer Jost, Heitersheim (Tel.: 07634/6943233).      na-Verordnung weiterhin nicht mehr als 10
                                                  Grad Innentemperatur haben, um unnötige                           (Tel.: 07631/9329212)
                                                  Luftumwälzungen durch Warmluft zu ver-           www.lebensfreude-buggingen.jimdofree.com
Wochenlosung
Einen anderen Grund kann niemand legen            meiden.
                                                                                                  Donnerstag, 4. November 2021, 15:00 Uhr
außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus
Christus.                                         Mitfeiern an Allerheiligen – in diesem              Thema: „Nur wer das Ziel kennt,
                              Korinther 3,11      Jahr Anmeldung erforderlich                             findet auch den Weg!“
                                                  Den ersten Gottesdienst wird Pfarrer Patz an           Referent: Andreas Scheffler
                                                  Allerheiligen um 10:45 Uhr in Heitersheim                 (Betreutes Wohnen)
KATH. KIRCHENGEMEINDE                             halten. Wenn Sie diesen Gottesdienst mitt-
ST. MARIEN                                        feiern möchten, dann melden Sie sich bitte      Liebe Besucher und Freunde des „Treff-
                                                  ab dem 25.10.2021 telefonisch im Pfarrbüro      punkt Lebensfreude“,
 Katholisches Pfarramt Heitersheim                Heitersheim (07634/551615) zu den üblichen      gelegentlich befestige ich an der Frontschei-
 Johanniterstraße 74, 79423 Heitersheim           Öffnungszeiten an oder online über das An-      be meines Kleinwagens ein Navigationsge-
 Tel.: 07634/551615 (auch Anrufbeantworter)       meldeformular unserer Homepage www.             rät. Das hat mir bisher immer zuverlässig
 Fax: 07634/551628                                seelsorgeeinheit-heitersheim.de.
 kath.pfarramt@                                                                                   den Weg gewiesen. Doch eines ist dabei un-
 seelsorgeeinheit-heitersheim.de                                                                  bedingt erforderlich: Ich muss ein Ziel einge-
 www.seelsorgeeinheit-heitersheim.de              Gerne können Sie sich und andere Mitglie-       ben, bevor ich losfahre, denn sonst nützt mir
                                                  der Ihres Haushalts anmelden, nicht jedoch      auch das beste Navi nichts. Orientierungslos
 Öffnungszeiten:                                  andere Familien. Dafür bitten wir um Ihr
 Montag bis Freitag       9:00 – 11:00 Uhr                                                        fahre ich dann in die Irre. Gilt das etwa auch
 Montag                  15:00 – 17:00 Uhr        Verständnis. Sollten Sie nach einer erfolgten   im Blick auf unser Leben? Brauche ich auch
 Donnerstag              14:00 – 16:00 Uhr        Anmeldung nicht kommen können, bitten           für meine Lebensfahrt ein Ziel? Und gibt es
 Wir bitten um vorherige Terminabsprache.         wir Sie, uns dies rechtzeitig mitzuteilen.      das überhaupt? Und wenn ja, wo bekomme
                                                                                                  ich dann ein zuverlässiges Navi für diese
Samstag, 30. Oktober 2021                         Für den Gottesdienst in Ballrechten um          wohl wichtigste Reise her? Da ist niemand
10:00 Uhr, Ballrechten: Goldene Hochzeit          09:00 Uhr benötigen Sie keine Anmeldung.        zu jung und niemand zu alt, um sich diesen
von Gertrud und Reinhold Hermann                  Vielen Dank!                                    lebenswichtigen Fragen zu stellen. Deshalb
17:30 Uhr, Eschbach: Rosenkranz                                                                   lade ich Sie zu diesem „Treffpunkt“ wieder
18:00 Uhr, Eschbach: Messfeier mit Verlei-        Eucharistiefeier zu Allerseelen                 herzlich ein. Nach dem thematischen Teil
hung der Goldenen Plakette (für Karl und          Am Allerheiligentag feiert die Kirche in be-    bleiben wir wie gewohnt bei Kaffee und Ku-
Erna Brucker; Albert und Elsa Brucker; Domi-      sonderer Weise alle Heiligen, an Allerseelen    chen zusammen. Wir beachten die aktuellen
nique Sayer)                                      hingegen erinnern wir uns an alle unsere        Corona-Regeln, die Ihnen zu Beginn der Ver-
                                                  Verstorbenen – keine und keiner derer, die      anstaltung erläutert werden.
Sonntag, 31. Oktober 2021                         uns schon vorausgegangen sind, soll ver-
31. Sonntag im Jahreskreis                        gessen werden. Auch wenn wir als Christen       Bleiben Sie gesund und zuversichtlich! Das
10:45 Uhr, Heitersheim: Messfeier                 die Hoffnung haben dürfen, dass uns mit         wünscht Ihnen
12:00 Uhr, Heitersheim: Tauffeier für Tristan     unserem Tod Ewiges Leben verheißen ist, so      Ihr Andreas Scheffler
Marlon Schneider                                  tut es doch gut, immer wieder bestimmte         aus dem Betreuten Wohnen
DO, 28. OKTOBER 2021  SEITE 11

 FÜR SIE NOTIERT
Bugginger Adventsfenster 2021                                          Die Statistik zeigt, dass sich die kontinuierliche Schwerpunktsetzung
                                                                       der Polizei bei der Bekämpfung der Wohnungseinbrüche auszahlt.
Für die diesjährigen Adventsfenster sind in der Woche vor Weihnach-    Auch in diesem Jahr setzt das Polizeipräsidium Freiburg wieder ver-
ten noch Termine zu vergeben. Wir würden uns sehr freuen, wenn         stärkt auf die Prävention. Zwischenzeitlich scheitern etwas über die
sich genügend Teilnehmer finden und sich in Buggingen, Seefelden        Hälfte der Einbrüche bereits im Versuchsstadium. Entscheidende
oder Betberg jeden Tag ein „Türchen“ öffnet!                           Gründe hierfür sind der Einbau einbruchhemmender Produkte und
                                                                       nicht zuletzt eine „wachsame“ Nachbarschaft. Deshalb ist es sehr
Falls Sie gerne an der Aktion mitmachen möchten oder Fragen dazu       wichtig, dass verdächtige Wahrnehmungen unverzüglich und direkt
haben, melden Sie sich bitte bei Birgit Meyer (Tel.: 07634/6942617,    bei der Polizei unter der Telefonnummer 110 gemeldet werden.
Mobil: 0174/2041957). Geben Sie am besten gleich Ihren Wunschter-
min an, damit wir planen können.                                       Die Tage werden kürzer und es wird früher dunkel. Viele Menschen
                                                                       kommen erst nach Einbruch der Dunkelheit von der Arbeit nach
Herzliche Grüße,                                                       Hause. Die bis dahin unbeleuchteten Häuser und Wohnungen sig-
Birgit Meyer                                                           nalisieren, dass niemand zuhause ist. Das nutzen die Einbrecher aus
                                                                       und gehen im Schutze der frühen Dunkelheit ans Werk. Entgegen
                                                                       der allgemeinen Vorstellung finden Wohnungseinbrüche selten zur
                                                                       Nachtzeit statt; die überwiegende Anzahl geschieht zwischen 16:00
Schwarzwaldverein Sulzburg e.V.                                        Uhr und 21:00 Uhr.
Mittwochswanderung                                                     Die Täter nutzen schlecht gesicherte Fenster oder Türen und sor-
Mittwoch, 03.11.21 mit anschließender Einkehr                          gen bei der Rückkehr der Bewohner für eine böse Überraschung.
Wanderzeit: ca. 2 Stunden                                              Entscheidend für die Einbrecher ist der Faktor Zeit: Damit das Ent-
Treffpunkt: Sulzburg Marktplatz, 14:30 Uhr                             deckungsrisiko minimiert wird, muss der Einbruch schnell gehen.
Führung und Anmeldung bei Herta Fafara (Tel.: 07634/8677)             In der Regel dauert das Eindringen nur wenige Sekunden; der Ein-
                                                                       bruch selbst nur wenige Minuten. Stößt der Täter auf einbruchhem-
Hochprozentige Wanderung                                               mende Sicherungseinrichtungen bricht er erfahrungsgemäß sein
Sonntag, 07.11.21                                                      Vorhaben ab und sucht sich eine günstigere Gelegenheit.
Wanderung: Sulzburg – Laufen – Sulzburg
Treffpunkt: Sulzburg Marktplatz, 16:00 Uhr                             Um das Risiko eines vollendeten Wohnungseinbruchs erheblich zu
Wanderung zum Winzerhof Andreas Hug mit Schnaps-Verkostung,            minimieren, beraten die Experten der Kriminalpolizeilichen Bera-
Unkostenbeitrag 7,50 € pro Person!                                     tungsstelle die Bürgerinnen und Bürger, wie sie Wohnungen oder
                                                                       Häuser vor unbefugtem Eindringen sichern können. Dieses Angebot
Führung und Anmeldung bei Armin Imgraben bis 31.10.2021 er-
                                                                       gilt auch für Gewerbeobjekte.
forderlich (Tel.: 07634/592109). 3G-Regel vorgegeben!
                                                                       Bei einem Termin vor Ort werden von den Polizeibeamten indivi-
Gäste sind herzlich willkommen! Bitte beachten Sie die aktuellen Co-
                                                                       duelle Lösungen angeboten, wie eine Einbruchsicherung optimal
rona-Verordnungen.
                                                                       gestaltet werden kann. Neben vielen wertvollen Tipps erhalten Sie
                                                                       eine schriftliche Schwachstellenanalyse sowie weiteres Informati-
Liebe Mitglieder und Freunde des Vereines,
                                                                       onsmaterial.
Sie haben eine Wanderung oder Aktion, die Sie gerne mit anderen
Menschen teilen möchten? Dann freuen wir uns, wenn Sie uns Ihre        Nutzen Sie dieses kostenlose Beratungsangebot Ihrer Polizei.
Vorschläge bis zum 08.11.2021 an folgende E-Mail-Adresse senden:       Termine können per E-Mail unter freiburg.pp.praevention@
schwarzwaldverein-sulzburg@web.de                                      polizei.bwl.de oder direkt telefonisch vereinbart werden:

Aktuelle Hinweise und Änderungen sind auf unserer Homepage un-         Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Freiburg,
ter www.schwarzwaldverein-sulzburg.de ersichtlich.                     Tel.: 0761/29608-25 (Stadtkreis Freiburg,
                                                                       Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen)
                                                                       Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Lörrach,
Präventionshinweise des Polizeipräsidiums                              Tel.: 07621/1500-640
Freiburg                                                               Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Waldshut-Tiengen,
„Rote Karte für Einbrecher“                                           Tel.: 07741/8316-327
SEITE 12  DO, 28. OKTOBER 2021

  Stellenausschreibung Sölden
  Die Gemeinde Sölden (1.280 Einwohner) im
  Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sucht
  zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
                                                  Bereitet Ihnen der Umgang mit Kindern Freude? Sind Sie zeitlich flexi-
    Verwaltungsfachangestellte/n                  bel? Dann suchen wir genau Sie!
              (m/w/d)
       im Bereich Bürgerbüro – Hauptamt         Die Gemeinde Hartheim am Rhein sucht zum 01.01.2022 als Verstärkung eine
   bis EG 8 TVöD, Beschäftigungsumfang bis
    zu 100 Prozent, Stellenteilung möglich                            Betreuungskraft (m/w/d)

  Den vollständigen Ausschreibungstext sowie      für die Mittagsbandbetreuung und eventuelle weitere Tätigkeiten (z.B. Haus-
  weitere Informationen zur Gemeinde Sölden       aufgabenbetreuung) an der Alemannenschule (Ganztagesgrundschule). Der
  erhalten Sie unter www.soelden.de, Rubrik Ak-   Beschäftigungsumfang kann variabel zwischen 1,25 bis 3,75 Stunden täglich
  tuelle Meldungen sowie bei Herrn Bürgermeis-    an den Tagen Montag bis Mittwoch festgelegt werden. Pädagogische Vor-
  ter Markus Rees, Telefon: 0761/13780-11 oder    kenntnisse sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Wir bieten eine
  E-Mail: rees@soelden.de.                        Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie
                                                  die Möglichkeit der Mitgliedschaft im Fitnessverbund Hansefit.
  Haben Sie Interesse? Dann senden Sie bitte
  Ihre aussagekräftige und vollständige Bewer-    Für Fragen steht Ihnen Herr Bernd Wirbel (Tel.: 07633/9105-13) gerne zur
  bung mit den üblichen Unterlagen bis zum        Verfügung. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie Ihre Bewer-
  14.11.2021 an die Gemeinde Sölden, Staufener    bungsunterlagen bitte bis zum 18. November 2022 an das Bürgermeister-
  Str. 4, 79294 Sölden. Elektronische Bewerbun-   amt Hartheim (Personalamt, Feldkircher Str. 17, 79258 Hartheim am Rhein)
  gen senden Sie bitte an: rees@soelden.de        oder per E-Mail (PDF-Format) an gemeinde@hartheim.de.

                                   red             End
                                              akti e d
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                                                           Branchen verkauft haben, in der Gastronomie tätig waren oder sich
                                                           das einfach zutrauen, melden Sie sich. Oft passt es besser, als man
                                                           zunächst denkt!
                                                           Reinigungskraft gesucht für nachmittags, ca. 2 Stunden täglich.

                                                                        Landbäckerei Philipp Kern
                                                                        Rheinstraße 27, 79395 Neuenburg-Grißheim
                                                                        Tel. 07634/2161, Mobil: 0170/7063886
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