AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Gemeinde Hausen am ...
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Redaktionsschluss Amtsblatt: Mittwoch 08:00 Uhr 17. Dezember 2021 Nr. 47 Gemeindeverwaltung: Telefon 07393 953516, Telefax 07393 953517 Homepage: www.hausen–am–bussen.de E–Mail: info@hausen–am–bussen.de AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Unterwachingen Alb–Donau–Kreis Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss 1. Bebauungsplan „Am Pfarrgarten“ 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Am Pfarrgarten“ Gemeinde Unterwachingen Der Gemeinderat der Gemeinde Unterwachingen hat am 13. Dezember 2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Am Pfarrgarten“, Gemeinde Unterwachingen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Am Pfarrgarten“, Gemeinde Unterwachingen, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Bauge– setzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung aufzustellen und beschlossen, gemäß § 13 b Bauge– setzbuch i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Verfahren Seit Juni 2021 besteht nach § 13b BauGB die Möglichkeit zur Erschließung von Außenbereichs– flächen ohne Umweltprüfung, deren Grundfläche kleiner als 10.000 m² ist und die an im Zusammen– hang bebaute Ortsteile anschließen. Die überbaubare Grundfläche des Plangebiets liegt unterhalb di- eses Grenzwertes, da das gesamte Plangebiet eine Größe von 9.900 m² diese Voraussetzung erfüllt. Zudem schließt das Plangebiet an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an. Da nach § 13b BauGB entsprechend der § 13a BauGB Anwendung findet, wird der Bebauungsplan „Am Pfarrgar- ten“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt sind, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine An- haltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswir- kungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Es wird eine spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt. Die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbands Munderkingen (Fortschreibung, rechtswirksam seit 8. Mai 2011) überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft und im Osten zu einem kleinen Teil als gemischte Baufläche dar– gestellt.
Der Flächennutzungsplan ist gemäß §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupas- sen. Ziel und Zweck der Planung Die Gemeinde verfügt für die Wohnbauentwicklung derzeit über keine Flächenreserven mehr. Es ist vorgesehen, am südlichen Siedlungsrand das Baugebiet „Am Pfarrgarten“ in der Nähe des Ortskerns zu entwickeln. Im bestehenden Baugebiet „Birkäcker“ sind nur noch wenige Bauplätze frei. Diese sind jedoch in privater Hand und stehen daher nicht zur Verfügung. Die im Flächennutzungsplan vorgesehene Erweiterungsfläche ist für eine Baulandentwicklung ebenfalls nicht verfügbar, da diese langfristig landwirtschaftlich genutzt werden soll und nicht zum Verkauf steht. Die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbands Munderkingen (Fortschreibung, rechtswirksam seit 8. Mai 2011) überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft und im Osten zu einem kleinen Teil als gemischte Baufläche dargestellt. Das Plangebiet ist im Norden und im Osten an den Siedlungskörper angeschlossen und mit der vorhandenen Bebauung verbunden. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Siedlungsrand von Unterwachingen. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Süden und Westen grenzt das Plangebiet an die offene Land- schaft. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 27 und 28/1. Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 0,99 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetz– buch i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden–Württemberg ortsüblich bekannt gemacht. Unterwachingen, den 17. Dezember 2021 Hans Rieger Bürgermeister AMTLICHE MITTEILUNGEN DER GEMEINDE Sprechzeiten des Bürgermeisters In der nächsten Woche finden unter Einhaltung der Corona–Verordnung die Sprechstunden statt. Dazu gelten, wie gewohnt, folgende Öffnungszeiten in den Rathäusern in Unterwachingen und in Hausen am Bussen: • Rathaus Unterwachingen: Donnerstag von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr • Rathaus Hausen am Bussen: Donnerstag von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr. Ihr Anliegen können Sie auch gerne per E–Mail unter info@hausen–am–bussen.de bzw. info@unterwachingen.de weitergeben. In dringenden Fällen ist Herr Bürgermeister Rieger unter der Telefon–Nr. 07393 3516 erreichbar. – Bürgermeisteramt – Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom Dienstag, den 7. Dezember 2021 in Hausen am Bussen Ingenieur Stephan Schranz (links) erläuterte den Mitgliedern Gemeinderats die Möglichkeiten zur Renaturie- rung des Baches. (Foto: SZ Ehingen)
Im 1. Tagesordnungspunkt befasste sich der Gemeinderat mit dem Rückbau der Verdolung beim Hausener Bach ab Friedhof. Ein reiner Austausch der zerstörten Rohre gegen neue Dolen ist der- zeit nicht genehmigungsfähig. So muss also was geschehen im Hinblick auf Planung und nachhalti- ger Renaturierung. Deshalb hat der Gemeinderat das Planungsbüro Schranz aus Bad Saulgau eingeschaltet. Herr Stefan Schranz vom gleichnamigen Büro stellte dem Gremium zunächst die Planung mit zwei Möglichkei- ten vor, die prinzipiell verfolgt werden können. In Variante 1, einer bloßen Freilegungsmaßnahme, müsste eine Anhebung des Flussbetts erfolgen, um eine steile Kante zum Gewässer zu verhindern. Eine Uferbepflanzung mit Bäumen wäre dabei aufgrund des fehlenden Platzes nicht realisierbar. In Variante 2 würde die Gemeinde eine nachhaltige Renaturierungsmaßnahme durchführen lassen. Hierbei wäre eine Bepflanzung mit standortgerechten Bäumen möglich. Außerdem wäre Variante 2 zuschussfähig. Der Vorsitzende rechnet aufgrund der Richtlinien mit einer Förderung der nachhaltigen Variante 2 hier mit bis zu 85 % der Baukosten. In seinen Erläuterungen ging Herr Stephan Schranz auch auf den Gewässerrandstreifen ein, der im Außenbereich zehn, im Innenbereich fünf Meter beträgt. Für die Pflege ist der Grundstückseigentü- mer bzw. Pächter zuständig. Da es sich um ein Gewässer zweiter Ordnung handelt, steht der Ge- meinde als Träger der Gewässerunterhaltungslast bezüglich der Grundstücke, auf denen sich ein Ge- wässerrandstreifen befindet, ein Vorkaufsrecht zu. Im Falle der Variante 2 handele es sich, so Ste- phan Schranz, um eine Maßnahme der Verbesserung der ökologischen Situation an Fließgewässern. Für das naturschutzrechtliche Konto der Gemeinde ergäben sich erhebliche Aufwertungsgewinne in Form von finanziell werthaltigen Ökopunkten, begründet in der Schaffung eines höherwertigen Bio- toptyps, der Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen, der Verbesserung der Grundwassergüte nebst der Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen sowie der Förderung spezifi- scher Arten. Schranz wies auf den ökonomischen Vorteil für die Gemeinde hin, den sie im Falle von Variante 2 hätte, zumal die Folgekosten für Biotopflegemaßnahmen gering seien. Außerdem machte er deutlich, dass derzeit aufgrund der Verdolung eine „miserable ökologische Aus- gangslage“ herrsche, was für den Erhalt der Förderung eine optimale Ausgangslage sei. „Eine sofor- tige vorgezogene Bachfreilegung des Dolenbereichs ab dem Friedhof würde voraussichtlich weder Ökopunkte noch Zuschuss generieren können“, machte der Gewässerfachmann aus Bad Saulgau sehr deutlich. Seitens des Landratsamts Alb–Donau–Kreis sei zudem eine Verbesserung des gestörten Zu- stands des Wassergrabens bis zur Mündung in den Tobelbach, 175 Meter innerhalb der Gemarkung von Unterwachingen, gewünscht. Die Baukosten konnte Ingenieur Schranz noch nicht genau bezif- fern. Er geht jedoch von einer Größenordnung von 460.000 € bei Hausen am Bussen und 150.000 € bei Unterwachingen aus, da innerorts rund 170 Meter und außerorts rund 1,2 Kilometer offenzulegen sind. Der Vorsitzende rechnete vor, dass im Falle der Bezuschussung der gewässerökologischen Maß- nahme der Variante 2 mit einem Fördersatz von 85 % der Baukosten bei zusätzlichem Erhalt der Ökopunkte die Gemeinde letztlich fast keine Kosten zu tragen hätte. Im Falle von Variante 1 kämen auf die Gemeinde die vollen Herstellungskosten zu. Im Hinblick auf die Notwendigkeit von Zahlen für die Haushaltsplanung schlug er dem Gremium vor, auf der Basis der noch im Detail auszuarbei- tenden Vorplanung des Büros Schranz einschließlich der Dokumentation des Istzustands beim Regie- rungspräsidium Tübingen die Fördergelder zu beantragen. Anhand verschiedener älterer Pläne, aus denen sich auch der ursprüngliche Verlauf des Bachs nach- vollziehen ließ, hat das Gremium ausführlich diskutiert. Gemeinderat Gerhard Missel legte Wert auf eine rasche Möglichkeit der Umschaltung auf Variante 1, sollte sich herausstellen, dass die Verwirk- lichung der Variante 2 an irgendeiner Stelle scheitert. Einstimmig folgte das Gremium dem Be- schlussvorschlag des Vorsitzenden und zwar auf die große Lösung, die nachhaltige Renaturierung ab Friedhof bis zum Tobelbach (Gemarkung Hausen am Bussen). Herr Schranz und der Vorsitzende wurden beauftragt, mit dem Landratsamt Alb–Donau–Kreis und dem Regierungspräsidium Tübingen weitere Gespräche zu führen, ebenso mit der Gemeinde Unterwachingen. Wie sich herausgestellt hat, sind die im Wassernetz eingebauten Schieber nach rund 40 Jahren seit der Errichtung im Zuge des seinerzeitigen Anschlusses der Gemeinde an die Bussenwasserversor- gung nicht mehr gangbar. Im Falle eines Wasserrohrbruchs muss derzeit ggf. für die komplette Ge- meinde das Wasser abgestellt werden, eine teilweise Regulierung ist technisch nicht möglich.
In dieser Sitzung hat sich der Gemeinderat eine Lösung des Problems einfallen lassen. Ingenieur Ste- phan Schranz hat anhand von Plänen die Situation erläutert. Nach Aussage von Feuerwehrkomman- dant und Gemeinderat Gerhard Missel werden im Rahmen von Übungen einmal jährlich die Hydran- ten überprüft. Dabei habe man jedoch nie die Schieber bewegt. Für den Vorsitzenden ist klar, dass sich an der Situation etwas ändern muss. Er schlug daher vor, die Schieber durch eine Fachfirma gangbar machen zu lassen und gegen Kostenersatz die Feuerwehr mit der regelmäßigen Bewegung aller Schieber zu beauftragen. Das Gremium stimmte dieser Vorgehensweise einstimmig zu. Ferner entschied sich der Gemeinderat für eine neue Einschubtreppe zur Bühne im Gemeinde- haus. Die Firma Zimmerei Ziegler soll diese Treppe zum Angebotspreis von 3.428,15 € brutto ein- bauen und eine Absicherung an der Stelle des bisherigen Bühnenaufgangs vornehmen. Nachdem nun im Neubaugebiet „Halde IV“ einige Wohnhäuser gebaut und teilweise schon bezo- gen sind, ist auch eine neue Straßenbeleuchtung für das Baugebiet notwendig. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2021 die Vergabe einer insektenfreundlichen Straßenbeleuchtung für das Baugebiet „Halde IV“ beschlossen. Zugrunde lag ein Angebot der Firma Netze BW über 8.967,84 € brutto. Mithin werden in jedem der beiden Bauabschnitte jeweils vier Lichtmasten errich- tet. Bürgermeister Hans Rieger rechnen mit einer Lieferzeit von ca. drei bis fünf Monaten. Auch stimmte der Gemeinderat der Anschaffung eines neuen PCs für das Rathaus zu. Notwendig wird die Anschaffung, da auf dem bisherigen, sieben Jahre alten Gerät nicht mehr alle benötigten ak- tuellen Programme aufgespielt werden können. Insofern entschied sich das Gremium einstimmig für das Angebot der Firma CSW GmbH in Munderkingen in Höhe von 1.091,23 € brutto. Unter Punkt „Bekanntgaben“ berichtete der Vorsitzende, dass die Gemeinde Hausen am Bussen aus dem Dualen System im Alb–Donau–Kreis Nebenentgelte für das 2. Halbjahr 2021 mit 208,33 € erhält. Die Betriebskostenumlage 2021 2. Rate an die Bussenwasserversorgungsgruppe (BU- WAG) wurde mit 7.169,00 € brutto bekanntgegeben. Unter Punkt „Verschiedenes“ wurde der TÜV–Bericht vom örtlichen Spielplatz vorgetragen. Hier sind im Frühjahr gewisse Verbesserungsmaßnahmen notwendig, die in einer der nächsten Gemeinde- ratssitzungen besprochen und festgelegt werden. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich noch an. Hans Rieger – Bürgermeister Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom Montag, den 13. Dezember 2021 in Unterwachingen Bürgermeister Hans Rieger erläuterte den Unterwachinger Gemeinderäten die Maßnahme am Hausener Bach. (Foto: SZ Ehingen)
Im 1. Tagesordnungspunkt befasste sich der Gemeinderat mit dem Bebauungsplan „Am Pfarrgarten“ in Unterwachingen. Sachdarstellung Die Gemeinde verfügt für die Wohnbauentwicklung derzeit über keine Flächenreserven mehr. Es ist vorgesehen am südlichen Siedlungsrand das Baugebiet „Am Pfarrgarten“ in der Nähe des Ortskerns zu entwickeln. Im bestehenden Baugebiet „Birkäcker“ sind nur noch wenige Bauplätze frei. Diese sind jedoch in privater Hand und stehen daher nicht zur Verfügung. Die im Flächennutzungsplan vorgesehene Erweiterungsfläche ist für eine Baulandentwicklung ebenfalls nicht verfügbar, da diese langfristig landwirtschaftlich genutzt werden soll und nicht zum Verkauf steht. Das Plangebiet ist im Norden und im Osten an den Siedlungskörper angeschlossen und mit der vor- handenen Bebauung verbunden. Verfahren Seit Juni 2021 besteht nach § 13b BauGB die Möglichkeit zur Erschließung von Außenbereichsflä- chen ohne Umweltprüfung, deren Grundfläche kleiner als 10.000 m² ist und die an im Zusammen- hang bebaute Ortsteile anschließen. Die überbaubare Grundfläche des Plangebiets liegt unterhalb dieses Grenzwertes, da das gesamte Plangebiet eine Größe von 9.900 m² hat wird diese Vorausset- zung erfüllt. Zudem schließt das Plangebiet an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an. Da nach § 13b BauGB entsprechend der § 13a BauGB Anwendung findet, wird der Bebauungsplan „Am Pfarrgar- ten“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt sind, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine An- haltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswir- kungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Es wird eine spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt. Die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbands Munderkingen (Fortschreibung, rechtswirksam seit 08.05.2011) überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft und im Osten zu einem kleinen Teil als gemischte Baufläche darge- stellt. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupas- sen. Geltungsbereich Das Plangebiet hat eine Größe von 0,99 ha und befindet sich am südlichen Siedlungsrand von Unter- wachingen. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich als Streuobstwiese genutzt. Im Süden und Westen grenzt das Plangebiet an die offene Landschaft. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 27 und 28/1. Das Plangebiet wird wie in der Planzeichnung, die auf der nächsten Seite ersichtlich ist, dargestellt abgegrenzt. Beschluss: Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Am Pfarrgarten“, Gemeinde Unterwachingen und des Verfahrens zu den Örtlichen Bauvorschriften „Am Pfarrgarten“, Gemeinde Unterwachingen, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen: Für den in der Planzeichnung vom 13. Dezember 2021 dargestellten Bereich wird nach § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan „Am Pfarrgarten“, Gemeinde Unterwachingen und die dazugehörige Sat- zung zu den Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 (7) LBO aufgestellt und gemäß § 13 b BauGB ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Dieser Beschluss des Gemeinderats ist öffentlich bekannt zu machen. Auf die Veröffentlichung in diesem Amtsblatt wird verwiesen.
Im nächsten Punkt ging es um die Regenwasserableitung – Ost in der Gemeinde Unterwachin- gen. Der Vorsitzende hat in dieser Sitzung dargestellt, dass der 1. Bauabschnitt hier fertiggestellt ist und nun der 2. Bauabschnitt zur Ausschreibung ansteht. Aufgrund der nicht unerheblichen Größenord- nung der Maßnahme müsse diese neu ausgeschrieben werden, ein einfacher Anschlussauftrag an die bisher tätige Firma sei daher nicht möglich. Daher wird das Ingenieurbüro Schranz vom Gemeinderat nun mit einer beschränkten Ausschreibung der Maßnahme beauftragt, die insbesondere die Erneue- rung des Abwasserkanals beinhaltet sowie die Erneuerung der Deckschicht. Eine Erneuerung des Ka- nals, der Wasserleitung sowie Leerrohre für Breitband und Straßenbeleuchtung sind nicht vorgese- hen. Auch die Wiederherstellung des vorhandenen Grabens wird mit ausgeschrieben. Der Ausfüh- rungszeitraum soll zwischen März und Oktober 2022 liegen. Auch hat der Gemeinderat Maßnahmen wegen Starkregen in der Emerkinger Straße beschlos- sen. So sollen die bestehenden 300 Millimeter Dolen durch 500 Millimeter Dolen ersetzen werden. Die Maßnahme dient dem Hochwasserschutz und umfasst drei Stahlbetondolen. Der Vorsitzende hat angekündigt, für die Maßnahme 50.000 Euro in den kommenden Haushalt einzustellen sowie einen Förderantrag beim Ausgleichstock zu stellen. „Ohne ordentlichen Ablauf des Wassers werden wir zunehmend Probleme bekommen“, war sich der Vorsitzende sicher. Der Beschluss ermächtigt Bür- germeister Rieger, das Ingenieurbüro Schranz mit der Entwurfsplanung einschließlich einer Kosten- berechnung zu beauftragen und eine beschränkte Ausschreibung vorzubereiten. Ferner waren Anschaffungen für die örtliche Feuerwehr ebenfalls Thema im Gemeinderat. Im Nachgang zu den Hochwasserereignissen im diesjährigen Sommer hat der Gemeinderat nun eine weitere Anschaffung für die örtliche Feuerwehr beschlossen. Bereits bestellt wurde ein Notstromag- gregat, das Anfang kommenden Jahres geliefert werden soll.
Auf der Grundlage eines Angebots der Firma Barth in Fellbach betrifft die beschlossene weitere An- schaffung eine Schweizer Lenoir Wassersperre mit einer Länge von fünf Metern. Die Schweizer Lenoir Wassersperre erfüllt alle Anforderungen, welche an Wassersperren in Not–Situationen gestellt werden. Sie ist in verschiedenen Größen erhältlich, spielend einfach aufgestellt und hält Wasser schnell und sicher auf. Sie hat sich in zahlreichen Ernstfällen bereits mehrfach bewährt. Das Angebot in Höhe von 2.510 Euro brutto geht von einer Höhe von 50 Zentimetern aus. Da im Haushalt 4.000 Euro eingestellt sind, hat sich das Gremium dahingehend verständigt, der Feuerwehr noch die Ent- scheidung zu übertragen, ob die Höhe ausreichend ist, oder ggf. eine größere Höhe geordert werden soll. Die Wassersperre stellt eine technische Weiterentwicklung des bekannten Sandsackprinzips dar, und kann von zwei Mann in Notsituationen rasch aufgestellt werden. Auch stimmte der Gemeinderat der Anschaffung eines neuen PC für das Rathaus zu. Notwendig wird die Anschaffung, da auf dem bisherigen, sieben Jahre alten Gerät nicht mehr alle benötigten ak- tuellen Programme aufgespielt werden können. Insofern entschied sich das Gremium einstimmig für das Angebot der Firma CSW in Munderkingen in Höhe von 1.091.23 € brutto. Unter Punkt „Bekanntgaben“ berichtete der Vorsitzende, dass die Gemeinde Unterwachingen aus dem Dualen System im Alb–Donau–Kreis Nebenentgelte für das 2. Halbjahr 2021 166,83 € er- hält. Die Betriebskostenumlage 2021 2. Rate an die Bussenwasserversorgungsgruppe (BUWAG) wurde mit 4.708,00 € brutto bekanntgegeben. Die 4. Rate auf die Verwaltungs– und Betriebskostenumlage 2021 an den Zweckverband Inter- kommunales Gewerbegebiet Munderkingen beträgt 160,00 €, und die Betriebskostenumlage 2021 4. Rate an den Abwasserverband Raum Munderkingen ist mit 2.500,00 € angegeben wor- den. Die 8. Satzung vom 11. November 2021 zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vom 31. Oktober 2013 hat das Landratsamt Alb–Donau–Kreis bestätigt. Die Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Ferner hat der Vorsitzende mitgeteilt, dass die Firma Löffler aus Obermarchtal für 1.300,00 € drei neue Pumpen geliefert und eingebaut hat. Damit wurde die Heizung im Feuerwehrhaus / Ge- meindehaus wieder in Gang gesetzt. Die Mutter–Kind–Gruppe kann damit in ihre angestammten Räumlichkeiten zurückkehren. Ferner hat der Vorsitzende mitgeteilt, dass die Broschüre „Rund um den Bussen“ neu aufgelegt worden sei, in der auch die Gemeinde Unterwachingen repräsentiert ist. Sie ist auf dem Rathaus er- hältlich. Auch der TÜV–Bericht vom örtlichen Spielplatz wurde dem Gremium zur Kenntnis gegeben. Da- nach müssen diverse Holzteile aufgrund Verwitterung ersetzt werden. Der örtliche Bauhof wird dies in nächster Zeit erledigen. Auch spricht sich der Gemeinderat für die interkommunale Renaturierung des Hausener Baches bis zur Einmündung in den Tobelbach aus. Die Maßnahme am Hausener Bach könnte gleichzeitig einen Ausgleich für das geplante Baugebiet „Am Pfarrgarten“ sein. Nachdem sich in der Vorwoche der Gemeinderat von Hausen am Bussen für die Renaturierung des Hausener Bachs ausgesprochen hat, hat am Montag in seiner Sitzung auch der Unterwachinger Gemeinderat einstimmig den Weg für eine interkommunale Renaturierungsmaß- nahme geebnet. Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Am Pfarrgarten“ ver- steht das Gremium das mit dem Anpflanzen von Bäumen verbundene angedachte Biotop gleichzeitig als Ausgleichsmaßnahme für eine Streuobstwiese innerhalb des Areals des Bebauungsplans. Bisher ist noch ungeklärt, inwieweit eine im Gebiet des neuen Baugebiets vorhandene Streuobstwiese erhal- ten werden kann. Insoweit spricht der Vorsitzende von Ausgleichsmaßnahmen im Verhältnis von mindestens 1 zu 1,5. Er verwies insoweit auf die Möglichkeit der Renaturierung des Hausener Bachs, der aus Richtung Hausen am Bussen kommend auf der Gemarkung von Unterwachingen in den To- belbach fließt.
Im Hinblick auf die insoweit angesprochene Ausgleichsfläche hat das Gremium auf Vorschlag von Bürgermeister Hans Rieger einstimmig den Weg für eine interkommunale Renaturierungsmaßnahme entlang des Hausener Bachs freigemacht. Insoweit hat die Gemeinde Hausen am Bussen aufgrund des auf einer Wiese zwischen Hausen am Bussen und Unterwachingen aufgetretenen Lochs festge- stellt, dass die Verdolung teilweise eingebrochen ist. Das eingeschaltete Ingenieurbüro Schranz aus Bad Saulgau hat im Wege einer Grundlagenermittlung und Vorplanung festgestellt, dass der Aus- tausch der Dole nicht genehmigungsfähig wäre, vielmehr eine Freilegung des Hausener Bachs durch- geführt werden muss. In der Vorwoche hat nach einem ausführlichen Vortrag von Ingenieur Stephan Schranz in der Ge- meinderatssitzung auf Vorschlag von Bürgermeister Hans Rieger das dortige Gremium beschlossen, den Bach nicht nur offenzulegen, sondern ihn einschließlich eines Gewässerrandstreifens von außer- orts zehn Metern zu renaturieren. Die Möglichkeit der Förderung der Maßnahme durch das Regie- rungspräsidium Tübingen in Höhe von 85 % sowie der Erhalt von wertvollen Ökopunkten hat das Hausener Gremium veranlasst, die Vorplanung im Sinne einer Bachrenaturierung voranzubringen, um damit den Förderantrag vorzubereiten. Bürgermeister Hans Rieger hofft, im Wege einer interkommunalen Maßnahme der Gemeinden Hau- sen am Bussen und Unterwachingen den Bach stimmig bis zu seiner Mündung in den Tobelbach auf der Gemarkung Unterwachingen renaturieren zu können. Die Möglichkeit der Pflanzung von Bäu- men stellt für den Vorsitzenden eine wichtige Ausgleichsmaßnahme zur Ausweisung des neuen Bau- gebiets „Am Pfarrgarten“ dar. Betroffen auf der Gemarkung Unterwachingen ist eine Strecke von rund 275 Meter, für die Kosten von rund 150 000 Euro brutto anfallen könnten. Bürgermeister Hans Rieger ist überzeugt, dass die Maßnahme auch für die Anlieger des Tobelbachs im Falle von Hoch- wasser eine entlastende Wirkung haben wird. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich noch an. Hans Rieger – Bürgermeister Amtsblatt–Ausgaben über Weihnachten und Neujahr Über die Feiertage Weihnachten und Neujahr erscheinen unsere Amtsblätter wie folgt: • Kalenderwoche 51: Donnerstag, 23. Dezember 2021 (Redaktionsschluss: Mittwoch, 22. Dezember 2021) • Kalenderwoche 52: Donnerstag, 30. Dezember 2021 (Redaktionsschluss: Mittwoch, 29. Dezember 2021) • Kalenderwoche 1: Kein Amtsblatt Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung zur Veröffentlichung von Inseraten und Beiträgen. – Bürgermeisteramt – Zustellung Müllgebührenbescheide mit Müllmarken – Vorabinformation – In diesem Jahr kommt es zu einer verspäteten Lieferung der Müllgebührenbescheide an das Bürger- meisteramt. Die Gebührenbescheide und die Müllmarken werden deshalb erst Anfang 2022 an die Haushalte zu- gestellt. Mit der Firma Gebr. Braig wurde vereinbart, dass die Müllmarken 2021 bis Ende Januar 2022 ihre Gültigkeit behalten und die Mülleimer geleert werden. Wir sind bemüht, die Gebührenbescheide mitsamt Müllmarken – sobald diese bei uns im Hause sind – umgehend an die Haushalte zuzustellen. – Bürgermeisteramt –
MITTEILUNGEN VON ÄMTER UND BEHÖRDEN Eingeschränkte Öffnungszeiten der Übergabestelle für Elektroschrott in Ehingen–Berkach an Heilig Abend und Silvester Die Übergabestelle für Elektroschrott in Ehingen–Berkach hat • am Freitag, den 24. Dezember 2021 von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und • am Freitag, den 31. Dezember 2021 von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. VEREINSNACHRICHTEN Sport und Freizeit Unterwachingen e. V. – Voranzeige – Am Samstag, den 8. Januar 2022 findet um 19:30 Uhr unsere Jahreshauptversammlung im Ge- meindehaus in Unterwachingen statt. Auf Eure Teilnahme freuen wir uns. Roland Porombka – 1. Vorsitzender Musikkapelle Emerkingen e. V. Jugendkapelle und Aktive Kapelle: Zur Einstimmung auf Weihnachten möchten wir in unseren Gemeinden ein paar Weihnachtslieder für unsere Mitglieder, Familien, Freunde und Gönner spielen. Wir treffen uns dazu am kommenden Sonntag, 4. Advent um 15:00 Uhr am Probeheim und verteilen die Noten. Das Spielen wird im Freien statt- finden und wir werden die 2G+ Regel einhalten. Bringt bitte einen Test mit oder kommt etwas frü- her, damit wir einen Test vor Ort durchführen können. Freuen wir uns gemeinsam auf ein paar schöne vorweihnachtliche Stunden! Jubiläumsjahr 2021 – 90 Jahre Musikkapelle Emerkingen Anlässlich unseres 90–jährigen Jubiläums möchten wir Euch unsere Jubiläums–Ge- schenktüte vorstellen. Sie ist bestens als Weihnachtsgeschenk ge- eignet und der Erlös unterstützt uns als Mu- sikkapelle in dieser turbulenten Zeit. In jeder Geschenktüte enthalten ist ein Ves- perbrett aus Kirschholz 30x18cm mit Jubi- läums–Gravur, ein Ring Schwarzwurst von der Langenenslinger Metzg, ein Vesper- messer der Schweizer Firma Victorinox mit MKE–Gravur und wahlweise ein Weih- nachtsbier der Berg Brauerei oder eine kleine Flasche weißer oder roter Glühwein von Burkhard (wie abgebildet).
Das Vesperbrett und das Messer sind auch einzeln zu erwerben. Eine Jubiläums–Geschenktüte kostet 23,00 € und kann bei Peter Pflug vorbestellt & nach Vereinba- rung abgeholt werden: Per Telefon: 9196719 oder per E–Mail: pflug.peter@musikkapelle–emerkingen.de Wir freuen uns auf Eure Bestellung & wünschen Euch allen eine besinnliche Adventszeit. Peter Pflug – 1. Vorsitzender SONSTIGES Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Feuerwehr / Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Bereitschaftsdienst–Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages Mittwoch 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Freitag 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24. / 31.12.) 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages. Öffnungszeiten der Notfallpraxis Ehingen Nur am Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24. / 31.12.) 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr An allen normalen Werktagen (Montag – Freitag) ist die Notfallpraxis nicht besetzt. Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der Region zur Verfügung. Für die Sprechstunde benötigen Sie keinen Termin. Bereitschaftsdienst an den Wochenenden / Feiertagen Der fahrbereite, diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die oben angegebene Nummer erreichbar. Innerhalb des Dienstbezirks steht er für telefonische Beratungen und medizinisch notwendige Hausbesuche immobiler Patienten zur Verfügung. Bereitschaftsdienst an den Werktagen (Montag bis Freitag ohne Feiertage) Der diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die o. g. Nummer er- reichbar. Ort und Zeitpunkt der Behandlung sind grundsätzlich telefonisch zu erfragen. Bei lebensbedrohlichen und dringenden Notfällen und im Zweifelsfall ist umgehend die Rettungs- leitstelle Ulm auf der Notrufnummer 112 anzurufen. Sozialstation Raum Munderkingen: Telefon 38 82. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst: Telefon 01805 911601.
Apotheken–Notdienst: 17.12.2021: Alpha–Apotheke Ehingen, 18.12.2021: Apotheke am Bronner Berg Laupheim, 19.12.2021: Apotheke Dr. Mack Munderkingen, 20.12.2021: Schloss–Apotheke Obermarchtal, 21.12.2021: Vitalis–Apotheke Ehingen, 22.12.2021: Rats–Apotheke Laupheim. Ambulanter Pflegeservice der Krankenhaus GmbH Alb–Donau–Kreis: Wir sind immer für Sie da! 89584 Ehingen, Spitalstraße 29: Telefon 07391 586–586, Telefax 07391 586–587, 89143 Blaubeuren, Ulmer Straße 26: Telefon 07344 170110, Telefax 07344 170111. Telefon 0800 0586586 – Ihr Anruf ist gebührenfrei. MR Soziale Dienste gGmbH: Haushaltshilfe und Familienpflege im Raum Ehingen: Tel.: 07351 18826–20, Telefax 18826–30. Pflegestützpunkt Alb–Donau–Kreis, Sternplatz 5, 89584 Ehingen Claudia Litzbarski, Tel.: 07391 779–2476, E–Mail: claudia.litzbarski@alb–donau–kreis.de Kontaktzeiten: Dienstag, Donnerstag und Freitag. Energiespartipp der Woche: Zahl des Monats: 65 Kilogramm… CO2 entstehen im Jahr, wenn ein Internet–Nutzer jeden Tag 3,5 Stunden lang Filme in hoher Quali- tät streamt. Am meisten Energie verbraucht das Streamen über mobiles Internet. Die Regionale Energieagentur hilft Ihnen beim Energiesparen. Nutzen Sie unser kostenloses und un- abhängiges Erstberatungsangebot. _________________________________________ Kontakt: Regionale Energieagentur Ulm, Olgastraße 95, 89073 Ulm, Telefon: 0731 173270 info@regionale–energieagentur–ulm.de, www.regionale–energieagentur–ulm.de.
KIRCHLICHE MITTEILUNGEN EVANGELISCHES PFARRAMT MUNDERKINGEN Wochenspruch zum 4. Advent: „Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe!“ (Philipper 4,4.5b) Predigttext: Lukas 1,26–38. (39–56) Samstag, 18. Dezember 2021 10:30 Uhr Kinderkirche, Christuskirche Sonntag, 19. Dezember 2021 (4. Advent) 10:30 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Hain Montag, 20. Dezember 2021 09:30 Uhr Mutter–Kind–Gruppe, Gemeindehaus Dienstag, 21. Dezember 2021 19:00 Uhr Stündle fürs Wort, online Freitag, 24. Dezember 2021 (Heiligabend) 15:00 Uhr Andacht im Freien mit Krippenspiel, Pfarrer Hain, Anmeldung erforderlich! 17:00 Uhr Andacht im Freien, Pfarrer Hain, Anmeldung erforderlich! 18:30 Uhr Andacht im Freien, Pfarrer Hain, Anmeldung erforderlich! 22:00 Uhr Andacht im Freien, Team, Anmeldung erforderlich! Samstag, 25. Dezember 2021 (Weihnachtstag) 10:30 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Hain Aktuelle Regeln Beim Schreiben dieser Zeilen gelten für unsere Gemeinde folgende Regeln: • Unsere Gottesdienste feiern wir unter Einhaltung der Abstands– und Hygieneregeln in der Christuskirche. Dort haben wir für ca. 16 Personen Platz, die Ihre Daten angeben (Namen und Telefonnummer). Bitte denken Sie daran, dass wir die Heizung vor Gottesdienstbeginn ausschalten und einmal Zwischenlüften müssen. Ziehen Sie sich daher warm an oder bringen Sie eine Decke mit! Sollte die Inzidenz im Alb–Donau–Kreis über 800 steigen, finden keine Präsenzgottesdienste mehr statt! Unter 800 können wir mit Einschränkungen Gottesdienste feiern. • Eine medizinische Mund–Nasen–Bedeckung (FFP–2 oder auch OP–Maske) muss während des gesamten Gottesdienstes getragen werden! Der Gemeindegesang und das Sprechen der Gemeinde ist in der Alarmstufe 2 leider nicht mehr gestattet. • Bitte achten Sie auch vor der Kirche auf die Abstandsregeln. • Das Gemeindehaus hat nur noch eingeschränkt geöffnet. Auch hier gilt selbstverständlich ein Hygienekonzept. Der Einlass mit einer medizinischen Mund–Nasen–Bedeckung (auch am Sitz- platz!), unter Angabe der Daten und mit einem festen Sitzplatz ist derzeit ca. 10 Personen er- laubt. Zudem müssen wir auf die 2–G–Plus–Regel kontrollieren! • Die Kinderkirche trifft sich 14–tägig zum Gottesdienst feiern im Gemeindehaus. Kinder ab 6 Jahren müssen dann ebenfalls einen Mund–Nasen–Schutz tragen. • In Obermarchtal feiern wir einmal im Monat einen Gottesdienst. Jeweils am ersten Samstag im Monat um 19:00 Uhr laden wir Sie unter Einhaltung der Abstands– und Hygieneregeln nach Obermarchtal in die Dorfkirche St. Urban ein. Bitte denken Sie auch hier an eine medizinische Mund–Nasen–Bedeckung und ziehen Sie sich warm an bzw. bringen Sie sich eine Decke mit.
• Taufen, die in einem extra Gottesdienst gefeiert werden, sind unter Einhaltung einiger Regeln möglich. • Das Pfarrbüro ist momentan geschlossen! Gemeindeassistentin Birgit Ertle arbeitet überwie- gend im Homeoffice und ist dort zu den Öffnungszeiten erreichbar (Tel.: 07393 917399). Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie uns eine E–Mail schreiben oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen. Auf unserer Homepage können Sie weiterhin die Predigt von Pfarrer Hain im Podcast anhören oder die bereits eingestellten Online–Gottesdienste aus unserer Christuskirche anschauen. Auch im Radio, Internet oder Fernsehen sind wöchentlich zahlreiche Gottesdienste zu finden. • Unter der Telefonnummer: 07393 6981 ist eine Kurzandacht für Sie zum Anhören vorbereitet. Kinderkirche Die Kinderkirche probt derzeit auf das Krippenspiel an Heiligabend. Hierzu treffen sich die Kinder am Samstag, 18. Dezember 2021 um 10:30 Uhr in der Christuskir- che. Kinder ab 6 Jahren müssen einen Mund–Nasen–Schutz tragen. Das Krippenspiel wird dann an Heiligabend um 15 Uhr im Gottesdienst aufgeführt. Bitte melden Sie sich für diesen Gottesdienst im Vorfeld an! Mutter–Kind–Gruppe Wir wollen gemeinsam spielen, krabbeln, singen und vieles mehr. „Unsere“ Kinder sind ca. 6 Monate – 3 Jahre alt. Unter Auflagen (unter anderem 2–G–Plus–Regel) und mit einer Begrenzung der Perso- nenzahl kann sich die Mutter–Kind–Gruppe wieder montags und donnerstags um 09:30 Uhr im Gemeindehaus treffen. Aufgrund der begrenzten Gruppengröße bitten wir „Neulinge“, sich bei Interesse vorab im Pfarramt zu melden. Stündle fürs Wort Das Stündle fürs Wort trifft sich dienstags um 19:00 Uhr; aufgrund der Coronalage im Moment jedoch online. In diesem „Stündle“ geben wir der Bibel einen Freiraum in unserem Leben und wollen Gottes Wesen und Größe nachgehen. Kurz gesagt: Unser Herz bilden. Eine Arbeit und Schulung, die sich lohnt. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich und außer einem Interesse an Gott und dem Christsein müs- sen Sie nichts mitbringen. Es kann auch an einzelnen Abenden teilgenommen werden. Pfarrer Hain freut sich über jeden, der sich auf dieses „Stündle“ einlässt! Weihnachten 2021 Leider können wir auch in diesem Jahr nicht in der brechend vollen Christuskirche „O du fröhliche“ zusammen singen. Aufgrund der aktu- ellen Lage hat der Kirchengemeinderat beschlossen, alle Gottesdienste an Heiligabend im Freien, auf dem Platz zwischen Kirche und Ge- meindehaus, zu feiern, um möglichst vielen Gemeindegliedern Platz zu bieten. Die Gottesdienste finden bei jeder Inzidenz statt. Das Krippen- spiel kann bis zu einer Inzidenz von 800 aufgeführt werden. Ansonsten muss es leider entfallen. Folgende Gottesdienstzeiten sind an Heiligabend geplant: • 15:00 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel der Kinderkirche • 17:00 Uhr Gottesdienst • 18:30 Uhr Gottesdienst • 22:00 Uhr Spätgottesdienst Bitte melden Sie sich für alle vier Gottesdienste bis spätestens Dienstag, 21. Dezember 2021 im Pfarramt (per Telefon oder per E–Mail) an. Wir benötigen den Namen der Gottesdienstteilnehmer (bei Familien bitte alle Namen einzeln aufführen) und Ihre Telefonnummer. Es dürfen nur Angehö- rige eines Haushaltes zusammenstehen!
Die Gottesdienste am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag finden dann ohne Anmeldung in der Christuskir- che statt. Wir machen einfach das Beste daraus und hoffen, dass wir so für jeden ein Plätzchen zur Verfügung haben. Öffnungszeiten des Pfarrbüros Das Pfarrbüro in der Prälat–Rieger–Straße 29, eingebettet zwischen der evangelischen Christus- kirche und dem evangelischen Gemeindehaus, ist derzeit geschlossen. Gemeindeassistentin Birgit Ertle arbeitet überwiegend im Homeoffice und ist dort zu folgenden Zeiten telefonisch zu erreichen: • dienstags 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr, • mittwochs 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, • donnerstags 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Bitte sprechen Sie uns Ihren Na- men und Ihre Telefonnummer auf. Wir rufen Sie dann so schnell wie möglich zurück. Telefonnummer: 07393 4997 E–Mail: Pfarramt.Munderkingen@elkw.de Homepage: www.kirche–munderkingen.de KIRCHLICHE MITTEILUNGEN ST. MARTINUS HAUSEN AM BUSSEN ST. COSMAS UND DAMIAN UNTERWACHINGEN Gottesdienste – Seelsorgeeinheit „Donau–Winkel“ vom 17. Dezember bis 26. Dezember 2021 Freitag, 17.12.2021 06:00 Uhr Eucharistiefeier (Rorate) in MUNDERKINGEN 18:30 Uhr Eucharistiefeier (Rorate) in HAUSEN AM BUSSEN 18:30 Uhr Eucharistiefeier in OBERSTADION Samstag, 18.12.2021 07:00 Uhr Eucharistiefeier (Rorate) in HUNDERSINGEN Vorabend zum 18:00 Uhr Rosenkranzgebet in MUNDERKINGEN 4. Adventssonntag 18:30 Uhr Eucharistiefeier (Familiengottesdienst) in MUNDERKINGEN Sonntag, 19.12.2021 09:00 Uhr Eucharistiefeier in ROTTENACKER 4. Adventssonntag 09:00 Uhr Wort–Gottes–Feier in EMERKINGEN 09:00 Uhr Eucharistiefeier in UNTERSTADION 10:30 Uhr Eucharistiefeier in MUNDERKINGEN 10:30 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus in MUNDERKINGEN 10:30 Uhr Eucharistiefeier in GRUNDSHEIM 13:30 Uhr Rosenkranz in HAUSEN AM BUSSEN 18:30 Uhr Bußfeier in MUNDERKINGEN Dienstag, 21.12.2021 18:30 Uhr Eucharistiefeier in HUNDERSINGEN Mittwoch, 22.12.2021 07:30 Uhr Laudes im Gemeindehaus in MUNDERKINGEN 07:40 Uhr Schülergottesdienst (Rorate) in OBERSTADION 18:30 Uhr Eucharistiefeier (Rorate) in EMERKINGEN 18:30 Uhr Eucharistiefeier in MOOSBEUREN Donnerstag, 23.12.2021 18:30 Uhr Eucharistiefeier in MUNDERKINGEN 18:30 Uhr Eucharistiefeier in UNTERSTADION
Freitag, 24.12.2021 14:30 Uhr Krippenspiel in MUNDERKINGEN (mit Anmeldung) Heilig Abend 16:00 Uhr Krippenspiel in MUNDERKINGEN (mit Anmeldung) 16:00 Uhr Krippenspiel in ROTTENACKER 16:00 Uhr Krippenspiel in OBERSTADION (mit Anmeldung) 16:30 Uhr Krippenspiel in EMERKINGEN 18:00 Uhr Christmette für beide Gemeinden in UNTERWACHIN– GEN mit Trompete und Orgel (mit Anmeldung) 18:30 Uhr Christmette in UNTERSTADION (mit Anmeldung) 22:00 Uhr Christmette in MUNDERKINGEN mit Bläserquintett und Orgel (mit Anmeldung) 22:00 Uhr Christmette in GRUNDSHEIM Samstag, 25.12.2021 09:00 Uhr Eucharistiefeier in ROTTENACKER Weihnachten 09:00 Uhr Eucharistiefeier in HUNDERSINGEN Hochfest der Geburt 10:30 Uhr Eucharistiefeier in MUNDERKINGEN des Herrn mit Trompete und Orgel (mit Anmeldung) 10:30 Uhr Eucharistiefeier in OBERSTADION Sonntag, 26.12.2021 09:00 Uhr Wort–Gottes–Feier in ROTTENACKER 2. Weihnachtsfeiertag 09:00 Uhr Eucharistiefeier mit Kindersegnung in EMERKINGEN Hl. Stephanus mit Trompete und Orgel (mit Anmeldung) 09:00 Uhr Eucharistiefeier in GRUNDSHEIM 10:30 Uhr Wort–Gottes–Feier mit Kindersegnung in MUNDERKINGEN (mit Anmeldung) 10:30 Uhr Eucharistiefeier mit Kindersegnung für beide Gemein– den in UNTERWACHINGEN (mit Anmeldung) 10:30 Uhr Eucharistiefeier mit Kindersegnung in UNTERSTADION 13:30 Uhr Rosenkranz in HAUSEN AM BUSSEN Anmeldungen für Munderkingen: Vom 20. Dezember bis 22. Dezember 2021 zwischen 17:00 und 20:00 Uhr bei Frau Knäuer. Tel.: 0157 37849103 Anmeldungen für Emerkingen: Vom 21. Dezember bis 22. Dezember 2021 zwischen 17:00 und 20:00 Uhr bei Frau Hummel, Tel.: 0157 73002022 Anmeldungen für Unterwachingen: Vom 20. Dezember bis 21. Dezember 2021 zwischen 17:00 und 18:30 Uhr bei Frau Neubrand. Tel.: 07393 2285 Anmeldungen für Oberstadion: Vom 20. Dezember bis 21. Dezember 2021 zwischen 17:00 und 19:00 Uhr bei Frau Liebhart, Tel.: 0152 28411681 Anmeldung für Unterstadion: Zu den Pfarrbüro Öffnungszeiten, Telefon 07357 555 Wir bitten um Beachtung, seitens der Corona Pandemie ,,, kann es zu kurzfristigen Änderungen auch nach Redaktionsschluss kommen. Öffnungszeiten Katholisches Pfarramt Munderkingen: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Donnerstag 13:30 Uhr – 16:00 Uhr Bitte beachten Sie, die Pfarrämter sind für den Publikumsverkehr nach vorheriger Anmeldung geöffnet. Homepage: Kirchengemeinde Munderkingen: www.pfarrgemeinde–munderkingen.de Seelsorgeeinheit Donau–Winkel: www.se–donau–winkel.de
Telefonnummern: Kath. Pfarramt Munderkingen: Telefon 07393 2282, Telefax 07393 953982, E–Mail: stdionysius.munderkingen@drs.de Kath. Pfarramt Oberstadion: Telefon 07357 555, E–Mail: stmartinus.oberstadion@drs.de Pfarrer Dr. Thomas Pitour, Telefon 07393 2282 oder 07393 953977, E–Mail: thomas.pitour@drs.de Pfarrer Dr. Venatius Oforka, Telefon 07357 555 oder 01521 1727431, E–Mail: venatiusc.oforka@drs.de Gemeindereferentin Sr. Luise Ziegler, Telefon 07393 959902, E–Mail: luise.ziegler@drs.de Pastoralreferentin Sr. Francesca Trautner, Telefon 07393 959901, E–Mail: francesca.trautner@drs.de Jugendreferent Aaron Schmidt, Telefon 07357 555, E–Mail: aaron.schmidt@drs.de Seniorenbeauftragter Roland Gaschler, Telefon 07391 758315, E–Mail: roland.gaschler@drs.de Gesamtkirchenpflege, E–Mail StDionysius.Munderkingen@nbk.drs.de Baur Bestattungen, Ehingen: Telefon 07391 50010 Homepage: Kirchengemeinde Munderkingen: www.pfarrgemeinde–munderkingen.de Seelsorgeeinheit Donau–Winkel: www.se–donau–winkel.de Dekanat Ehingen–Ulm: www.katholische–kirche–ulm.de Hinweise und Mitteilungen für Hausen am Bussen und Unterwachingen Kath. Kirchengemeinde Hausen am Bussen / Luppenhofen Rorate–Messe am Freitag, den 17. Dezember 2021 um 18:30 Uhr in der Pfarrkirche in Hausen am Bussen Erfreulicherweise können wir wieder Werktagsmessen in unserer Pfarrkirche feiern. Die nächste Werktagsmesse wollen wir als Rorate–Messe feiern. Zur Rorate–Messe müssen keine Ker- zen mitgebracht werden. Wir haben – wie jedes Jahr – für alle Gottesdienstbesucher Kerzen besorgt. Wir würden uns freuen, wenn Sie mit uns in der Adventszeit die Roratemesse feiern würden. Bitte beachten Sie auch für die Rorate–Messe folgende Hinweise: • Bitte kommen Sie rechtzeitig, da Ihnen am Eingang von den Ordnern Plätze zugewiesen werden. • Der Zutritt und Aufenthalt in der Pfarrkirche sind nur mit einem medizinischen Mund–Nasen– Schutz erlaubt. • Vor Ort müssen wir Ihren Namen und die Telefonnummer erfassen. Bitte bringen Sie dazu den beigefügten Abschnitt mit. • Erfreulicherweise dürfen wir singen, allerdings mit Maske. Bringen Sie deshalb bitte Ihr Gottes- lob mit. • Bitte halten Sie den Abstand von 1,5 m immer ein. Monika Traub – Gewählte Vorsitzende –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Eucharistiefeier am Freitag, 17. Dezember 2021 um 18:30 Uhr in der Pfarrkirche in Hausen am Bussen __________________________________________________________________________ Name, Vorname Telefonnummer __________________________________________________________________________ Weitere Familienangehörige (Namen sind ausreichend) __________________________________________________________________________ Weitere Familienangehörige (Namen sind ausreichend) ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Kath. Kirchengemeinden Hausen am Bussen / Luppenhofen und Unterwachingen Voranzeige für Weihnachten – Anmeldung Weihnachtsgottesdienste Auch in diesem Jahr finden in unserer Kirche verschiedene Weihnachtsgottesdienste statt. So feiern wir an Heilig Abend, 24. Dezember 2021 um 18:00 Uhr die Christmette, am 2. Weihnachtsfeier- tag, 26. Dezember 2021 feiern wir um 10:30 Uhr Eucharistie zum Fest der Heiligen Familie. Da wir an diesen Tagen niemanden nach Hause schicken und die Kirche möglichst optimal besetzen möchten, müssen sich alle Gottesdienstbesucher vorher anmelden. Anmeldetermine sind Montag, der 20. Dezember und Dienstag, der 21. Dezember 2021 jeweils von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr unter der Telefonnummer 07393 2285. Für die Kirchengemeinde Hausen am Bussen / Luppenhofen: Für die Kirchengemeinde Unterwachingen: Monika Traub Angela Neubrand Hinweise und Mitteilungen Seelsorgeeinheit Donau–Winkel Vierter Adventssonntag C Gott hat die Niedrigkeit seiner Magd angesehen. Gott in der Niedrigkeit – das ist das revolutionäre, das leidenschaftliche Adventswort. Dietrich Bonhoeffer Elisabeth erkennt wohl sofort, wer vor ihr steht. Eben nicht nur Maria, ihre Verwandte, sondern vielmehr: „die Mutter meines Herrn.“ Maria hört nun zum zweiten Mal, dass sie nicht einfach auf seltsame Weise schwanger geworden ist, sondern die Dienerin Gottes ist. Anmeldung zu den Gottesdiensten über Weihnachten Um sicherzustellen, dass sie einen Platz in den Gottesdiensten haben, melden Sie sich bitte an. Genaue Informationen und die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Tabelle. Die Pfarrbüros Munderkingen und Oberstadion sind vom 24. Dezember 2021 bis einschließlich 7. Januar 2022 geschlossen. Ab 10. Januar 2022 sind wir wieder für Sie da. Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes, friedvolles und gesundes Weihnachtsfest!
Erreichbarkeit in seelsorglichen Fällen In seelsorglichen Angelegenheiten, insbesondere auch bei Krankensalbungen, sind Pfarrer Pitour (07393 953977) und Pfarrer Oforka (0152 17567435) über die angegebenen Telefonnummern auch an und nach den Feiertagen erreichbar. Bitte sprechen Sie auf die Anrufbeantworter, gern auch im Pfarramt (07393 2282). Beachten Sie, dass es während der Feiertage wegen der Gottesdienste auch mal ein paar Stunden dauern kann, bis ein Rückruf erfolgt. Die pastoralen Mitarbeiterinnen sind ebenfalls im Rahmen ihres Auftrags erreichbar. Für dringende Notfälle gibt es das Angebot der Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 · 0800 111 0 222 Bußgottesdienst vor Weihnachten ist am Sonntag, 19. Dezember 2021, 18:30 Uhr, Pfarrkirche Munderkingen. Krippenfeier 2021 Unser Retter ist da!! Zu unserer diesjährigen Krippenfeier laden wir sie herzlich ein. Auch in diesem Jahr haben wir wieder einen Krippenspiel Film gedreht. Dieser Film wird an Heilig Abend, 24. Dezember 2021, im Rahmen von zwei Krippenfeiern, zwei Mal gezeigt. • Krippenfeier: 14:30 Uhr (Einlass ab 14:00 Uhr) • Krippenfeier: 16:00 Uhr (Einlass ab 15:30 Uhr) Da wir durch das Hygienekonzept nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung haben, bitten wir Sie um Voranmeldung, mit Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer aller Teilnehmer der Krippenfeier. Bitte verwenden Sie pro Haushalt ein Anmeldeformular. Spontanbesucher müs- sen, je nach Platzauslastung, eventuell abgewiesen werden. Bitte kommen Sie zeitig, da der Einlass mit Platzzuweisung etwas länger dauert. Während der ge- samten Krippenfeier gilt die Maskenpflicht ab 6 Jahren. Bitte halten Sie beim betreten und verlassen der Kirche den Mindestabstand von 1,5 m ein. Sie werden dann von einem Ordner zu Ihrem Sitz- platz gebracht. Nach der Krippenfeier verlassen Sie bitte nach Ansage der Ordner bankweise die Kir- che zu den Seitenausgängen. Anmeldungen bitte mit dem unten angefügten Formular bis zum 22. Dezember 2021 unter weih- nachtsmusical-munderkingen@gmx.de oder Marchtaler Straße 12, 89597 Munderkingen. Für alle, die nicht kommen können oder wollen, bieten wir den Krippenspiel Film auch zum Down- load auf einer Cloud an. Den Link dazu können Sie bei der folgenden Mail-Adresse anfordern: weih- nachtsmusical-munderkingen@gmx.de Wir wünschen Ihnen frohe, gesegnete und gesunde Weihnachten! Das Krippenspiel Team ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anmeldeformular Krippenfeier 2021 Ich/wir melden uns zur Krippenfeier um _________________ in der Stadtpfarrkirche Munderkingen an. Es nehmen teil: Vorname Name Anschrift Telefonnummer
Den Johanneswein segnen wir bei den Gottesdiensten am 26. Dezember 2021 in Rottenacker, Emerkingen und Grundsheim um 09:00 Uhr sowie in Munderkingen, Unterwachingen und Unterstadion jeweils um 10:30 Uhr. Bitte behalten Sie den zu segnenden Wein bei sich in der Bank. Rufen Sie doch mal an! 07391 9092920 (zum normalen Ortstarif ohne Zusatzkosten) Bei Anruf – Andacht Eine Andacht für Sie – einfach die Nummer wählen und anhören. Die regelmäßig wechselnden Andachten starten bei Anruf sofort. Unsere Telefonandachten können Sie ganz bequem von Zuhause aus erreichen, unabhängig vom Wochentag oder der Uhrzeit. Die Andachten wechseln wöchentlich und zu den Festtagen täglich. Zuhören–Innehalten Ermutigung erfahren. Am Ende der Andacht können Sie einfach auflegen oder auf dem Anrufbeantworter Ihre Kontaktda- ten hinterlassen, sollten Sie den Wunsch nach einem persönlichen Gespräch haben. Ich rufe Sie gerne zurück! Seniorenbeauftragter der Seelsorgeeinheit Donau–Winkel Diakon Roland Gaschler Adveniat Weihnachtsaktion 2021: ÜberLeben in der Stadt Immer mehr Menschen in Lateinamerika und der Karibik leben be- reits heute in Städten. Unter dem Motto „ÜberLeben in der Stadt“ rückt Adveniat dieses Jahr die Sorgen und Nöte der armen Stadtbe- völkerung in den Blickpunkt. Mit seinen Projektpartnern durchbricht das Lateinamerika–Hilfswerk die Spirale der Armut: durch Bil- dungsprojekte, Menschenrechtsarbeit und den Einsatz für faire Ar- beitsbedingungen. Spendenkonto Bischöfliche Aktion Adveniat IBAN: DE03 3606 0295 0000 0173 45 SWIFT–BIC–Code: GENODED1BBE Aufruf der deutschen Bischöfe zur Adveniat–Aktion 2021 Liebe Schwestern und Brüder, Lateinamerika ist die am härtesten von der Corona–Pandemie betroffene Weltregion. Die Corona– Krise und ihre Folgen bestimmen das Leben der Menschen in durchgreifender Weise. Vor allem die Situation der Armen hat sich verschlechtert, viele erleiden große Not. Doch es gibt auch Zeichen der Hoffnung: Zahlreiche Pfarrgemeinden, Ordensgemeinschaften und kirchliche Gruppen in ganz La- teinamerika und der Karibik stellen sich dem wachsenden Elend entgegen. Sie nehmen sich der Men- schen an und helfen, wo immer dies möglich ist. Sie lindern akute Not, schenken Kranken und Trau- ernden Beistand, schaffen Existenzgrundlagen und kümmern sich um die Schwächsten: Kinder, Ju- gendliche, Frauen und Familien. Adveniat hat seine diesjährige Weihnachtsaktion unter das Thema „ÜberLeben in der Stadt“ gestellt. Die Aktion präsentiert Beispiele der vielfältigen Hilfe, die vor Ort geleistet wird. Seit mehr als 60 Jahren steht Adveniat an der Seite der Ärmsten. Die Weihnachtskol- lekte in den Gottesdiensten und die Spenden sind das Fundament der Arbeit. Wir bitten Sie um eine großzügige Spende bei der Adveniat–Weihnachtskollekte. Ihre Gabe ist ein Hoffnungszeichen für viele Menschen in Lateinamerika und der Karibik. Bleiben Sie den Menschen in Not und Armut ver- bunden, nicht zuletzt im Gebet! Für die Diözese Rottenburg–Stuttgart + Dr. Gebhard Fürst Bischof Aktuelle Informationen über Chimmy!! Heute darf ich Ihnen etwas sehr Erfreuliches über Chimmy berichten! Chimmy geht es gut, er hat die kritische Zeit gut überstanden. Er durfte am vergangenen Montag die Klinik verlassen. Seine Familie ist überglücklich und kann Ihnen nur von Herzen DANKE sagen, für ihre Spenden und Beiträge die Sie geleistet haben. Derzeit beläuft sich die Spendensumme auf über 57.000 Euro, so- mit hat die Familie nur noch rund 6.000 Euro Schulden. Im Namen von Chimmy`s Familie möchte ich Ihnen von Herzen für Ihre Unterstützung danken! Ihr Pfarrer Dr. Venatius Oforka
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