Amtliche Bekanntmachungen KW 10/2021 Landtagswahl am 14. März 2021 von 8.00 bis 18.00 Uhr - Gemeinde ...
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Amtliche Bekanntmachungen KW 10/2021 Landtagswahl am 14. März 2021 von 8.00 bis 18.00 Uhr in der Bücherei, Hauptstr. 11 und im Rathaus, Hauptstr. 11 Bringen Sie bitte zur Wahl neben Ihrer Wahlbenachrichtigung auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit! Die Gemeinde ist in folgende zwei allgemeine Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 001 01: Abgrenzung des Wahlbezirks: Wahlberechtigte, die rechts der Echaz wohnen (z.B. Hauptstraße, Marienstraße usw.) Lage des Wahlraumes: Bücherei, Hauptstraße 11. Wahlbezirk 001 02: Abgrenzung des Wahlbezirks: Wahlberechtigte, die links der Echaz wohnen (z.B. Dorfstraße, Grießstraße, Friedrich-List-Straße usw.) Lage des Wahlraumes: Ratssaal, Rathaus (Obergeschoss), Hauptstraße 11.
Achtung Briefwähler: Falls Ihnen irgendwelche Unterlagen zur Briefwahl fehlen, wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt. Über das Internet kann die Briefwahl noch bis Donnerstag, 11. März 2021, 12.00 Uhr beantragt werden (www.wannweil.de, Startseite). Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten noch an folgenden Tagen im Rathaus, Hauptstr. 11, Zimmer 2, beantragt werden: Freitag, 12. März 2021, 8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr. Kann ein Wahlberechtigter glaubhaft versichern, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann dieser am Samstag, 13.03.2021 zwischen 10.30 und 12.00 Uhr noch einen neuen Wahlschein im Rathaus, Zimmer 2, erhalten. Nur im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung oder aufgrund Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz, die das Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00 Uhr im Wahllokal (Rathaus bzw. Bücherei, Hauptstr. 11) beantragt werden. An den Tagen vor der Wahl und am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr können die Wahlunterlagen natürlich auch in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Telefonnummern des Wahlamts: 07121 958521 (Volker Steinmaier) oder 07121 958524 (Sandra Steinmaier) Neue Wahllokale bei der Landtagswahl
Landtagswahl am 14.03.2021 Am Sonntag, 14 März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden- Württemberg statt. Unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch die Corona- Pandemie hat die Gemeindeverwaltung Vorkehrungen getroffen, damit die Wahl sowohl für die Wähler*innen, als auch die ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen möglichst ohne Infektionsrisiko durchgeführt werden kann. Darüber hinaus wurden in der seit 07.03.2021 gültigen Corona-Verordnung der Landesregierung in §10a Regelungen für Wahlen und Abstimmungen getroffen, welche für alle Personen in den Wahlgebäuden gelten. Im Folgenden werden allgemeingültige Regelungen sowie wesentliche coronabedingte Besonderheiten für die Landtagswahl 2021 zusammengefasst. Da Änderungen jederzeit möglich sind, bitten wir zudem um Beachtung der Aushänge an den Wahlgebäuden. Wahlberechtigung Wahlberechtigt ist nur, wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Wannweil eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wenn Sie glauben wahlberechtigt zu sein, aber bis zum 21.02.2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich im eigenen Interesse unverzüglich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie am 14.03.2021 nicht wählen dürfen. Stimmabgabe im Wahllokal Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr; in dieser Zeit sind die Wahlräume geöffnet. Die Gemeinde Wannweil ist in 2 Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen ist aufgeführt, in welchem Wahlbezirk sowie in welchem Wahlgebäude gewählt werden kann. Bitte beachten Sie, dass unter Berücksichtigung der Abstands und Hygieneregeln teilweise andere Wahlräume als bei früheren Wahlen genutzt werden. Wahlbezirk 001 01: Abgrenzung des Wahlbezirks: Wahlberechtigte, die rechts der Echaz wohnen (z.B. Hauptstraße, Marienstraße usw.) Lage des Wahlraumes: Bücherei, Hauptstraße 11. Wahlbezirk 001 02: Abgrenzung des Wahlbezirks: Wahlberechtigte, die links der Echaz wohnen (z.B. Dorfstraße, Grießstraße, Friedrich-List-Straße usw.)
Lage des Wahlraumes: Ratssaal, Rathaus (Obergeschoss), Hauptstraße 11. Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung mit und halten Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Der amtliche Stimmzettel wird Ihnen in den Wahlräumen nach Prüfung der Wahlberechtigung ausgehändigt. Er enthält am oberen rechten Rand eine für blinde oder sehbehinderte Wähler ertastbare Kennzeichnung durch eine abgeschnittene Ecke. Diese Gestaltung ist bewusst gewählt, es handelt sich also nicht um eine Beschädigung oder gar Kennzeichnung des Stimmzettels. Ein Muster des Stimmzettels wird im Anschluss veröffentlicht. Bei der Stimmabgabe im Wahlraum werden keine Wahlumschläge verwendet. Sie werfen den gefalteten Stimmzettel einfach in die dafür vorgesehene Wahlurne. Corona-Regeln im Wahlgebäude Die ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen sind dazu angehalten, die Einhaltung der nachfolgenden Hygieneregeln zu überwachen. Um die Wähler*innen am Wahltag zu informieren und den Infektionsschutz zum Wohle aller zu gewährleisten, wurden die Wahlvorstände jeweils personell verstärkt. Bitte unterstützen auch Sie die Wahlhelfer*innen, beachten die Hygieneregeln und folgen den Anweisungen im Wahlraum. Wir danken Ihnen bereits heute für Ihr Verständnis! Im gesamten Wahlgebäude besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (chirurgische Einweg-Maske oder FFP2-Maske der Normen KN95/N95). Ausnahmen gelten lediglich für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Vor dem Betreten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desinfizieren. Vor jedem Wahlraum ist ein Spender mit Händedesinfektionsmittel aufgestellt. Vermeiden Sie bitte Berührungen wie Händeschütteln oder Umarmungen. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Der Aufbau und Ablauf im Wahlraum ist so gewählt, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann und Begegnungsverkehr möglichst vermieden wird. Zusätzlich behalten wir uns vor, den Zutritt zum Wahlraum und damit dem zeitgleichen Aufenthalt in diesem auf eine bestimmte Anzahl von Personen zu beschränken. Daher werden die Wähler*innen aufgefordert, den Wahlraum möglichst einzeln zu betreten. Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet. Aus Infektionsschutzgründen bitten wir die Wähler*innen ihren eigenen Schreibstift (am besten Kugelschreiber) zum Ausfüllen des Stimmzettels mitzubringen. Sie müssen dann nicht auf die von uns bereitgestellten Schreibstifte zurückgreifen. Zutrittsverbote
Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten 14 Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahlraum wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Personen, die keine Maske tragen ohne dass ein Ausnahmetatbestand vorliegt oder die nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind, dürfen das Wahlgebäude nicht betreten. Zusätzliche Regelungen für Hilfs-/Begleitpersonen, Pressevertreter oder Wahlbeobachter Sollten Sie einen Wähler/eine Wählerin zur Stimmabgabe begleiten oder die Wahlhandlung oder Auszählung verfolgen wollen, gilt zusätzlich zu den bereits aufgeführten Regeln: Letzter Termin für die Beantragung von Wahlscheinen ist Freitag, 12.03.2021 bis 18 Uhr. Für eine etwaige Nachverfolgung von Infektionsketten müssen Sie Ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben. Die Daten der Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wähler*innen sind bekannt. Alle weiteren Personen (z.B. begleitende Familienangehörige, Wahlbeobachter*innen, Pressevertreter) sind gemäß der aktuell gültigen Corona- Verordnung verpflichtet, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Die Besucherliste wird vertraulich behandelt und nach 2 Wochen vernichtet. Mit einem ärztlichen Attest, das vom Tragen einer Schutzmaske befreit, dürfen sich diese Personen zwischen 8 Uhr und 13 Uhr und zwischen 13 Uhr und 18 Uhr und ab 18 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten in einem Wahlraum aufhalten, in Briefwahlräumen für längstens 15 Minuten. Zudem müssen Sie zu den Mitgliedern des Wahlvorstands und zu den Hilfskräften jeweils einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten. Möglichkeiten zur Wahlscheinbeantragung (Briefwahl) Wer im Sinne der Kontaktreduzierung seine Stimme lieber nicht in einem Wahlraum abgeben möchte oder am Wahlsonntag wegen Krankheitssymptomen oder als Kontaktperson nicht in einen Wahlraum gehen darf, kann an der Wahl bequem von zu Hause aus per Briefwahl teilnehmen. Können Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahlraum erscheinen, können Sie mündlich, schriftlich oder durch sonstige elektronische Übermittlung Briefwahl beantragen. Telefonisch oder per SMS können Wahlunterlagen nicht beantragt werden. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen, der ausgefüllt und unterschrieben werden kann. Die Wahlscheinbeantragung kann auch in anderer Form schriftlich oder elektronisch (z.B. per Email: sandra.steinmaier@gemeinde-wannweil.de oder per Fax unter der
Nummer 07121 958510) vorgenommen werden. Letzter Termin für die Beantragung von Wahlscheinen ist Freitag, 12.03.2021, von 15 bis 18 Uhr. Wer glaubhaft macht, dass er die beantragten und vom Wahlamt ausgestellten Unterlagen nicht erhalten hat, kann bis Samstag, 13.03.2021 in der Zeit von 10.30 bis 12 Uhr Ersatzunterlagen beantragen. Im Fall einer nachgewiesenen kurzfristigen Erkrankung oder Absonderungsanordnung melden Sie sich bitte so früh wie möglich im Wahllokal, spätestens aber am Wahltag bis 15 Uhr. Sie erhalten dann Briefwahlunterlagen. Diese müssen im Wahllokal abgeholt werden. Die mit der Abholung beauftragte Person benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht (s. Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Eine Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich. Der Wahlbrief mit dem eingelegten Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 14.03.2021 bis 18 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde (Briefkasten am Rathaus Wannweil) eingegangen sein.
Corona-Lockdown – Auswirkungen auf die Gemeinde Wannweil Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März 2021 die bestehenden Maßnahmen bis zum 28. März 2021 verlängert, gleichzeitig jedoch einige Öffnungsschritte beschlossen. Das Öffnungskonzept umfasst mehrere Stufen, die an die Inzidenzen gebunden sind. Baden-Württemberg hat sich dafür entschieden, die Inzidenzen in den Landkreisen zum Maßstab zu nehmen. Nähere Infos finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle- corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ Für die Gemeinde Wannweil ergeben sich ganz konkret die folgenden Konsequenzen aus diesem Beschluss: Eingeschränkter Bürgerkontakt im Rathaus Der Kundenkontakt im Rathaus bleibt bis zum 28. März 2021 weiter eingeschränkt, um die Funktionsfähigkeit in den für die Bürger wichtigen Bereichen aufrechterhalten zu können. Grundsätzlich sollen persönliche Kontakte deshalb vermieden werden. Ein Besuch im Rathaus ist momentan nur nach vorheriger telefonischer Absprache und Terminvergabe möglich. Bitte rufen Sie den entsprechenden Mitarbeiter direkt an, zu dem Sie andernfalls gegangen wären. Die Telefonnummern der Mitarbeiter finden Sie auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Wannweil. Jede Abteilung wird wie üblich besetzt sein. Bücherei Aufgrund der gültigen Corona-Verordnung zur Eindämmung der Pandemie, kann die Bücherei jetzt auch nach vorheriger Terminabsprache besucht werden. Bis auf Weiteres gilt "Click & Meet": Sie können nach vorheriger Terminabsprache in einem festen Zeitfenster, während der Öffnungszeiten die Bücherei besuchen. Bitte tragen Sie dazu eine medizinische Maske und lassen Sie uns Ihre Kontaktdaten da. Um einen Termin zu vereinbaren können Sie uns gerne telefonisch 07121/958561 oder per E-Mail buecherei[@]gemeinde-wannweil.de kontaktieren. Wir bieten auch weiterhin unseren Medien-Abholservice (Click & Collect) an oder bringen Medien zu Ihnen nach Hause. Vielen Dank für Ihr Verständnis, wir freuen uns auf ein Wiedersehen sobald möglich und wünschen von Herzen: Bleiben Sie gesund! Ihr Bücherei-Team Wannweiler Kindergärten Unmittelbar nach den Faschingsferien konnten Kitas und Einrichtungen der Kindertagepflege wieder zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. In der Konsequenz brauchte seitdem keine Notbetreuung mehr angeboten werden. Für den Betrieb gelten die gleichen Regeln, die vor der Schließung der Einrichtungen maßgeblich waren, wie z.B. die möglichst konstante Gruppenzusammensetzung und die weiteren Maßnahmen, die in den Schutzhinweisen enthalten sind. Sämtliche Wannweiler Kitas bieten auch wieder ein warmes Mittagessen an.
Uhlandschule Alle Klassenstufen der Grundschulen und damit alle Schülerinnen und Schüler kehren am 15. März 2021 zu Präsenzunterricht zurück. Davon ausgenommen ist allerdings der Sportunterricht. Für die Grundschulen gilt dabei, dass der Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) erfolgen soll. Alle Schülerinnen und Schüler kommen ins Schulgebäude und werden unter Berücksichtigung der AHA-Regeln unterrichtet. Ab 15. März 2021 müssen Grundschulen keine Notbetreuung mehr anbieten. Der Förderverein der Uhlandschule als Träger der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung und des Ganztags wird dabei in den Präsenzbetrieb einbezogen. In der Mensa wird wieder warmes Mittagessen angeboten. In sämtlichen Angeboten des Fördervereins werden konstante Gruppen gebildet. Alle übrigen außerschulischen Veranstaltungen sind jedoch bis auf weiteres nicht möglich. Naldoweit wird der ÖPNV aktuell nach Schulfahrplan gefahren. Die Verstärkerfahrten im Schülerverkehr werden weiterhin eingestellt. Sobald auch die weiterführenden Schulen mit dem Präsenzunterricht starten, werden die Verstärkerfahrten wieder gefahren. Bürgerbus – Einkaufsnotdienst Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und die ehrenamtlichen Helfer sowie die Fahrgäste zu schützen, stellt auch der Bürgerbus Wannweil weiterhin seinen Betrieb ein. Das Team des Bürgerbusses wird wie zuvor jeden Mittwoch einen Einkaufsnotdienst anbieten, der für diejenigen gedacht ist, die sich aus Vorsicht nicht mehr zutrauen, selbst einkaufen zu gehen, oder bei denen im familiären Umfeld hierfür niemand zur Verfügung steht. Interessierte wenden sich bitte am Vortag bis 15.00 Uhr per Telefon an die Hotline des Bürgerbusses unter 07121 9585-27. Die Fahrer des Bürgerbusses werden die Aufträge mittwochs abarbeiten. Sie werden hierfür an Ihrer Haustür vormittags ab 9.00 Uhr Folgendes abholen: eine große Einkaufstasche oder Rolltasche mit Einkaufszettel, Name und Telefonnummer und erforderlichem Geldbetrag. Die Fahrer des Bürgerbusses werden bei Edeka Wannweil einkaufen. Die Einkäufe werden vor Ihrer Haustür abgestellt und sofort abgerechnet. Zur Vereinfachung der Abrechnung wird der Betrag auf einen Euro aufgerundet. Den überbezahlten Geldbetrag finden Sie in Ihrer Einkaufstasche oder in Ihrer Rolltasche wieder. Kostenlose Corona-Schnelltests in der Uhlandhalle Seit Samstag, dem 6. März von 14-16 Uhr, bietet die Gemeinde Wannweil gemeinsam mit dem DRK Ortsverein Wannweil und der Feuerwehr Wannweil Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich samstags kostenlos in der Uhlandhalle testen zu lassen. Die Testmöglichkeit wird dort auch an den folgenden Samstagen von 14-16 Uhr möglich sein. Wichtig: Um getestet werden zu können, ist eine vorherige Anmeldung unter https://www.terminland.de/teststelle-wannweil/ zwingend notwendig. Auch muss zum Test der Fragebogen des DRK Kreisverbands, der hier heruntergeladen werden kann, ausgedruckt und ausgefüllt mitgebracht werden. Bei dem Antigenschnelltest erfolgt der Abstrich durch die Nase. Nach etwa 15 Minuten liegt das Testergebnis vor und wird auf dem Fragebogen entsprechend eingetragen. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird unmittelbar das
Kreisgesundheitsamt informiert und alle weiteren Schritte eingeleitet. Der DRK- Ortsverein Wannweil und die Feuerwehr Wannweil freuen sich über Spenden in dem vor Ort bereitstehenden Spendenkässchen. FaQ Kreisimpfzentrum Reutlingen - Corona Alle Fragen rund um das Thema "Corona-Impfung" finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Reutlingen unter folgendem Link: https://www.kreis- reutlingen.de/coronavirus/FaQ-Impfung-gegen-Coronavirus Hier werden in einem Fragenkatalog alle wichtigen Fragen rund um das Kreisimpfzentrum in Reutlingen beantwortet - von dem Ablauf der Terminbuchung bis hin zu den Parkmöglichkeiten. Sollten weitere Fragen offen sein, wurde für das Kreisimpfzentrum ein Infotelefon eingerichtet. Das Infotelefon dient jedoch nicht der Terminvergabe. Im Landkreis Reutlingen befindet sich das Kreisimpfzentrum (KIZ) im Tribünengebäude des Kreuzeiche-Stadions. Die Adresse lautet An der Kreuzeiche 4, 72762 Reutlingen. Unterstützung alleinstehender Senior*innen bei der Corona-Impfung Unser Bürgerbus fährt impfberechtigte Senior*innen aus Wannweil zu den Impfterminen nach Reutlingen und Tübingen. Wir werden auch unser Wannweiler teilAuto einsetzen, falls der Bürgerbus durch andere Impf- oder Einkaufsfahrten belegt sein sollte. In der Gemeinde hat sich in diesen Tagen um unser Bürgerbus-Team ein Helferkreis gebildet, der unsere impfberechtigte Senior*innen bei der Terminvereinbarung unterstützt und diese zur SARS-CoV-2-Impfung begleitet. Auf Grund des insbesondere durch die neuen Virus-Variationen schwer kalkulierbaren Infektionsrisikos müssen dabei jedoch strenge Hygienevorgaben eingehalten werden. So ist für Fahrer*innen und Fahrgäste das Tragen einer FFP2- Maske verpflichtend, außerdem werden die Fahrzeuge nach jeder Fahrt gründlich desinfiziert. Grundsätzlich können die Fahrten nur dann durchgeführt werden, wenn sich Fahrer und Fahrgast gesundheitlich fit fühlen und im Vorfeld der Fahrt keinen Kontakt zu Personen hatten, die infiziert oder in Quarantäne sind. Für die Nutzer*innen des Angebots gelten außerdem folgende Regeln: • Die FFP2-Maske ist bereits bei der persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Fahrer zu tragen (z. B. an der Haustür). Ohne Maske keine Beförderung! Auch nicht in Ausnahmefällen und auch nicht wenn ein Attest vorgezeigt wird. • Vor der Fahrt sind die Hände gründlich zu reinigen. • Zum Schutz der Fahrer*innen und der Fahrgäste kann beim Einsteigen und Anschnallen im Fahrzeug keine Hilfestellung angeboten werden. Die Fahrgäste müssen in der Lage sein dies eigenständig durchführen zu können. • Um unnötige Fahrten zu vermeiden, können nur Personen befördert werden, die von den Impfzentren bereits 2 Impftermine erhalten haben. • Sollte innerhalb von 10 Tagen eine Corona-Infektion beim Fahrgast festgestellt werden, ist der Ansprechpartner für die Fahrt bei der Gemeinde Wannweil zu informieren.
Sollten Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen und bereits zwei Impftermine erhalten haben und möchten eine Fahrt zum Impfzentrum vereinbaren oder benötigen Sie Hilfe bei der Unterstützung für eine Terminvereinbarung können Sie sich gerne an folgende Rufnummer wenden: 07121 / 95 85-27 Rückblick zum Einweisungskurs für Corona-Schnelltests am 06.03.2021 Die Gemeinde Wannweil bietet gemeinsam mit dem DRK Wannweil und der Freiwilligen Feuerwehr Wannweil den Bürgerinnen und Bürgern samstags von 14-16 Uhr in der Uhlandhalle kostenlose Corona-Schnelltests an. Bevor am vergangenen Samstag die ersten Schnelltests durchgeführt wurden, fand unter der Leitung von Dr. med. Markus Böbel ein Einweisungskurs für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Freiwilligen Feuerwehr Wannweil und des DRK OV Wannweil statt. Neben grundsätzlichen Informationen zum Coronavirus, dem Testverfahren und den Abläufen vermittelte Dr. Böbel den Teilnehmern anhand einer medizinischen Übungspuppe die anatomischen Gegebenheiten sowie das korrekte und sichere Abstreichen für die Schnelltests. Bürgermeister Dr. Christian Majer, der ebenfalls am Einweisungskurs teilnahm und zur Stärkung für alle Berliner und Muffins mitgebracht hatte, sprach allen Beteiligten Dank und Anerkennung für ihr tolles Engagement aus. v.l.n.r.: Jürgen Hafner, Dr. Christian Majer, Matthias Drechsler, Tobias Reinemann
Fotos: Steffen Ludäscher Straßenreinigung 2021 Liebe Bürgerinnen und Bürger, in der Zeit von Montag, 22.03.21 bis Donnerstag, 01.04.2021 erfolgt voraussichtlich in unserer Gemeinde die Straßenreinigung. Wir möchten Sie daher bitten, das Parken entlang der Straßen in diesem Zeitraum so gut es geht zu minimieren, um eine störungsfreie Durchfahrt der Straßenkehrmaschine zu ermöglichen damit eine erfolgreiche Reinigung unserer Straßen gewährleistet ist. Im Sinne einer sauberen Gemeinde danken wir für Ihre Unterstützung. Ihr Ortsbauamt Vollsperrung Fußgängerbrücke über die Echaz zwischen Hauptstraße und Schillerstraße Der Abgang der Fußgängerbrücke in der Schillerstraße wird durch eine Rampe barrierefrei umgestaltet. Für den Zeitraum der Bauarbeiten muss die Brücke daher komplett gesperrt werden. Eine Überquerung der Echaz in der Schillerstraße ist von Mittwoch, den 17.03.2021 bis voraussichtlich Mittwoch, den 14.04.2021 nicht möglich. Schon jetzt freuen wir uns auf die Möglichkeit der barrierefreien Querung über die Echaz. Wir bitten um Beachtung! Ortsbauamt Wannweil
Vollsperrung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kusterdingen und Wannweil Wegen dringender Sanierungsarbeiten am Straßenbelag wird die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kusterdingen und Wannweil während des Zeitraumes vom 15.03.2021 ab 6 Uhr bis ca. 30.03.2021 für 10 Tage gesperrt. Aus witterungsbedingten Gründen bleiben Änderungen vorbehalten. Wir bitten um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen. Ortsbauamt Kusterdingen Standesamtliche Nachrichten Sterbefälle: 3.1.2021 Peter Harry Böttcher, Blumenstr. 12, Wannweil 4.1.2021 Erika Paula Henes, Hauptstr. 87, Wannweil 8.1.2021 Wilhelm Georg Vetterle, Kirchfeldstr. 19, Kirchentellinsfurt 10.1.2021 Erich Hans Nill, Hauptstr. 61, Wannweil 15.1.2021 Ingrid Kohlhaas, Stegweg 2, Nürtingen 23.1.2021 Ellinor Maria Kahl geb. Huhn, Kirchfeldstr. 19, Kirchentellinsfurt 25.1.2021 Georg Fath, Lenaustr. 4, Wannweil 27.1.2021 Ottilie Agnes Walter geb. Vollweider, Georgstr. 38, Wannweil 30.1.2021 Mathilde Pauline Raiser geb. Reichert, Ringelbachstr. 225, Reutlingen 9.2.2021 Gebhard Raidt, Pfaffenäckerweg 8, Wannweil 11.2.2021 Gerhard Klaus Hoene, Georgstr. 34, Wannweil
25.2.2021 Ortrud Gunhild Wolff geb. Mühlig-Hofmann, Birkenweg 7, Wannweil Geburtstag Am 18.03. feiert Herr Dr. Rainer Klier seinen 70. Geburtstag. Dem Jubilar gelten die besten Glückwünsche und alles Gute für das neue Lebensjahr. Dr. Christian Majer Bürgermeister Betretung landwirtschaftlicher Flächen Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen und zu entfernen. Ihr Ordnungsamt Wannweil Bücherei geschlossen Am Freitag, den12.321 und am Montag, den 15.3.21 muss die Bücherei aus wahltechnischen Gründen geschlossen bleiben. Leider ist in dieser Zeit auch die Abholung von Medien nicht möglich. Wir bitten um Verständnis. Bücherei Click & Meet Aufgrund der gültigen Corona-Verordnung zur Eindämmung der Pandemie, kann die Bücherei jetzt auch nach vorheriger Terminabsprache besucht werden. Bis auf Weiteres gilt "Click & Meet": Sie können nach vorheriger Terminabsprache, in einem festen Zeitfenster, während der Öffnungszeiten die Bücherei besuchen. Bitte tragen Sie dazu eine medizinische Maske und lassen Sie uns Ihre Kontaktdaten da. Um einen Termin zu vereinbaren können Sie uns gerne telefonisch 07121/958561 oder per E-Mail: buecherei@gemeinde-wannweil.de kontaktieren. Wir bieten auch weiterhin unseren Medien-Abholservice (Click & Collect) an oder bringen Medien zu Ihnen nach Hause. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen, sobald möglich und wünschen von Herzen: Bleiben Sie gesund! Ihr Bücherei-Team
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März Kontaktbeschränkungen Maskenpflicht Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) Private Treffen im öffentlichen oder privaten In folgenden Bereichen muss eine • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. medizinische Maske getragen werden: Sprechen, Husten oder Niesen Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich • Im öffentlichen Personenverkehr • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die • Beim Einkaufen • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll) nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. • In geschlossenen Räumen, die für die • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Öffentlichkeit oder für den Publikums- Notbremse verkehr bestimmt sind Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) Verschärfte Kontaktbeschränkungen in • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage- • Bei den erlaubten körpernahen und Tropfen Inzidenz von über 100*: Dienstleistungen • Fremd- und Eigenschutz Ein Haushalt plus höchstens eine weitere • Während Veranstaltungen der Religions- • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll), kann Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. ausübung und Beerdigungen unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich • In Arztpraxen, Krankenhäusern und verwendet werden. 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Pflegeeinrichtungen Ausnahme: Personal, das • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. Bildung & Betreuung • Kitas sind für den Regelbetrieb unter • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen Lockerung Pandemiebedingungen offen. schließen für den Publikumsverkehr, Online- Weiter Öffnung in Stadt- und Land- • An Grundschulen findet Präsenzunterricht Unterricht möglich. kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz im Wechselbetrieb statt. Präsenzpflicht ist • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen unter 50* möglich: weiterhin ausgesetzt. schließen. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen • Weiterhin Fernunterricht an allen • Ballettschulen schließen. dürfen Einzelunterricht und Unterricht für weiterführenden Schulen • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis • Sonderregelung für Abschlussklassen sind Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen möglich. einschließlich 14 Jahre anbieten. möglich und werden individuell festgelegt. Alle Personen müssen eine medizinsche Maske oder *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für Atemschutzmaske tragen. Theorieunterricht ist nur online Gesundheitsamt geprüft alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen möglich. Bildungs- und Beratungszentren sind • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Schulen und Kitas vor Ort. Kontaktdaten möglich. • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder Änderung ab 15. März 2021: Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein Alle Klassenstufen der Grundschule sowie die Testkonzept für das Personal. Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen Alle Details sowie Fragen und kehren zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb Antworten finden Sie auf unter Pandemiebedingungen zurück. Baden-Württemberg.de Stand: 07.03.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März Einzelhandel Sonstiger Einzelhandel darf neben Arbeiten „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf auch „Click&Meet“ anbieten: die gesundheitliche Fürsorge gegenüber sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. der Corona-Verordnung geöffnet: Corona-Verordnung • Home Office, sofern möglich • Tragen von medizinischen Masken • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- Babyfachmärkte • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit und Geschäftsbetriebes Bäckereien und Konditoreien festem Zeitfenster • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen Banken • Dokumentation der Kontaktdaten auch in Präsenz möglich Bau-, Garten- sowie Raiffeisenmärkte • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Regelung für offene Geschäfte: Buchhandlungen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten Blumenläden Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann werden. Drogerien (auch im Freien) • Geschäfte mit weniger als 10 m² Getränkemärkte • An den Betrieb angepasste Hygiene- Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in Großhandel auflagen • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Hörgeräteakustiker Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: sowie Ersatzteilverkauf ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für Lebensmittelmärkte den Lebensmitteleinzelhandel) Gesundheit & Soziales Metzgereien • Maskenpflicht vor den Geschäften und • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Optiker auf den Parkplätzen Pflegeheimen, Senioren- und Orthopädieschuhtechniker • Gesteuerter Zutritt Behinderteneinrichtungen Poststellen und Paketshops, aber ohne • Warteschlangen vermeiden. • Keine Isolation der Betroffenen den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Notbremse • Übernahme der Kosten von regelmäßigen Reinigung und Waschsalons Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen SARS-CoV2-Schnelltests für Reise- und Kundenzentren für den mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*: Patienten*innen und Besucher*innen öffentlichen Verkehr Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr • Regelmäßige, verpflichtende Tests Sanitätshäuser anbieten. „Click&Collect“ ist möglich. des Pflegepersonals von Alten- und Tafeln *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft Pflegeheimen Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch Lockerung und Störungsbehebung Weitere Öffnungen in Stadt- und Land- Tierbedarf- und Futtermärkte kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz Wochenmärkte unter 50* möglich: Zeitschriften- und Zeitungskioske Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden Bedingungen öffnen: Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung • Tragen von medizinischen Masken Alle Details sowie Fragen und *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Gesundheitsamt geprüft Stand: 07.03.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März Dienstleistungen Gastronomie Religionsausübung Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Gottesdienste und Beerdigungen unter Körpernahe Dienstleistungen sind unter Art bleiben geschlossen. Hygieneauflagen. folgenden Bedingungen erlaubt: • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder • Einhalten der AHA-Regeln über die • Während des gesamten Aufenthalts in der Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen gesamte Dauer Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung bis 21 Uhr) • Tragen von medizinischen Masken müssen alle Beteiligte medizinische Masken • Kein Ausschank und Verzehr von • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer alkoholischen Getränken im öffentlichen als 10 Personen mindestens zwei Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Raum Werktage zuvor bei den zuständigen Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test- • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für konzept für das Personal benötigt. in verschlossenen Behältnissen erlaubt Beerdigungen. • Nur mit vorheriger Terminbuchung • Kein Gemeindegesang Weiterhin geschlossen: Kantinen schließen überall dort, wo es die Prostitutionsgewerbe Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen Notbremse Veranstaltungen Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*: im öffentlichen Raum. beschränkungen an tagestouristischen Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Ausnahmen: Hotspots durch die örtlichen Behörden. Medizinisch notwendige Behandlungen sind • Gerichtsverhandlungen weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit Nicht gestattet: bleiben. und Ordnung dienen *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft • Betriebsversammlungen Touristische Busreisen • Prüfungen und deren Vorbereitung Touristische Übernachtungsangebote • Eheschließungen (auch Campingplätze) Ausgangsbeschränkungen • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe) Weiterhin möglich: nächtliche Ausgangsbeschränkungen von • Nominierungs- und Wahlkampf- Geschäftsreisen 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung veranstaltungen, sowie dazugehörige Reisen und Übernachten in umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von Unterschriftensammlungen besonderen Härtefällen 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen sieben Tage in Folge bei einem diffusen Infektionsgeschehen über- schritten ist und weitergehende regionale Maßnahmen nicht zu einem Rückgang geführt haben. Ansprechpartner*innen der Stadt- und Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig Alle Details sowie Fragen und Landkreise auf » Baden-Württemberg.de halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 07.03.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März Sport Individualsport im Freien und auf Außen- Alle weiteren öffentlichen und privaten Notbremse und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder) Sportstätten sind für den Publikumsverkehr Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als geschlossen: 7-Tage-Inzidenz von über 100*: 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis Fitnessstudios aller Art Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Schwimm- und Spaßbäder Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Paare, die nicht zusammenleben, zählen als Skilifte und Gondeln Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien einen Haushalt. Tanzschulen ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften Kontakt- Thermen und Saunen beschränkungen. Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft Vereinssportstätten bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre Wettkampf-, Mannschafts- und ist erlaubt. Lockerung Kontaktsportstätten Weitere Vereinfachung in Stadt- und Landkreisen mit stabiler Die Benutzung der Umkleiden oder Yogastudios 7-Tage-Inzidenz unter 50* möglich: Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, 10 Personen. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profi- oder Spitzensport und für dienstliche *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren) dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Kultur- und Freizeitgestaltung Theater Notbremse Kultur- und Freizeiteinrichtungen Volksfeste o.ä. Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen bleiben geschlossen. Zirkusse mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*: Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische Geschlossen: Geöffnet: und botanische Gärten werden für den Ateliers Spielplätze im Freien Publikumsverkehr geschlossen. Ausflugsschiffe Wandern und Spazieren *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Geöffnet für „Click&Collect“ sowie Lockerung „Click&Meet“: Weitere Vereinfachungen in Stadt- und Land- Freizeitparks und Indoorspielplätze Wettannahmestellen kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) unter 50* möglich: Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung und Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, Konzerte und Kulturhäuser Dokumentation der Kontaktdaten: zoologischen und botanischen Gärten mit Krabbelgruppen Galerien Dokumentation der Kontaktdaten, aber ohne Messen Museen Voranmeldung erlaubt. Opern Gedenkstätten *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, Spielbanken- und hallen Zoologische und botanische Gärten durch das Gesundheitsamt geprüft Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 07.03.2021
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