Amtliche Bekanntmachungen KW 10/2021 Landtagswahl am 14. März 2021 von 8.00 bis 18.00 Uhr - Gemeinde ...

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Amtliche Bekanntmachungen KW 10/2021 Landtagswahl am 14. März 2021 von 8.00 bis 18.00 Uhr - Gemeinde ...
Amtliche Bekanntmachungen KW 10/2021

Landtagswahl am 14. März 2021 von 8.00 bis 18.00 Uhr
in der Bücherei, Hauptstr. 11 und im Rathaus, Hauptstr. 11
Bringen Sie bitte zur Wahl neben Ihrer Wahlbenachrichtigung auch Ihren Personalausweis oder
Reisepass mit!
Die Gemeinde ist in folgende zwei allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 001 01:
Abgrenzung des Wahlbezirks:
Wahlberechtigte, die rechts der Echaz wohnen
(z.B. Hauptstraße, Marienstraße usw.)
Lage des Wahlraumes:
Bücherei, Hauptstraße 11.
Wahlbezirk 001 02:
Abgrenzung des Wahlbezirks:
Wahlberechtigte, die links der Echaz wohnen
(z.B. Dorfstraße, Grießstraße, Friedrich-List-Straße usw.)
Lage des Wahlraumes:
Ratssaal, Rathaus (Obergeschoss), Hauptstraße 11.
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Achtung Briefwähler:
Falls Ihnen irgendwelche Unterlagen zur Briefwahl fehlen, wenden Sie sich bitte an unser
Wahlamt.
Über das Internet kann die Briefwahl noch bis Donnerstag, 11. März 2021, 12.00 Uhr beantragt
werden (www.wannweil.de, Startseite).
Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten noch an
folgenden Tagen im Rathaus, Hauptstr. 11, Zimmer 2, beantragt werden:
Freitag, 12. März 2021, 8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr.
Kann ein Wahlberechtigter glaubhaft versichern, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht
zugegangen ist, so kann dieser am Samstag, 13.03.2021 zwischen 10.30 und 12.00 Uhr noch
einen neuen Wahlschein im Rathaus, Zimmer 2, erhalten.
Nur im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung oder aufgrund Anordnung einer Absonderung
nach dem Infektionsschutzgesetz, die das Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter
unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00
Uhr im Wahllokal (Rathaus bzw. Bücherei, Hauptstr. 11) beantragt werden.
An den Tagen vor der Wahl und am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr können die Wahlunterlagen
natürlich auch in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden.
Telefonnummern des Wahlamts:
07121 958521 (Volker Steinmaier) oder 07121 958524 (Sandra Steinmaier)

Neue Wahllokale bei der Landtagswahl
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Landtagswahl am 14.03.2021
Am Sonntag, 14 März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-
Württemberg statt. Unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch die Corona-
Pandemie hat die Gemeindeverwaltung Vorkehrungen getroffen, damit die Wahl
sowohl für die Wähler*innen, als auch die ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen
möglichst ohne Infektionsrisiko durchgeführt werden kann.
Darüber hinaus wurden in der seit 07.03.2021 gültigen Corona-Verordnung der
Landesregierung in §10a Regelungen für Wahlen und Abstimmungen getroffen,
welche für alle Personen in den Wahlgebäuden gelten.
Im Folgenden werden allgemeingültige Regelungen sowie wesentliche
coronabedingte Besonderheiten für die Landtagswahl 2021 zusammengefasst. Da
Änderungen jederzeit möglich sind, bitten wir zudem um Beachtung der Aushänge
an den Wahlgebäuden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist nur, wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Wannweil
eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wenn Sie glauben wahlberechtigt zu sein, aber bis zum 21.02.2021 keine
Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich im eigenen Interesse
unverzüglich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen und prüfen lassen,
ob Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie
am 14.03.2021 nicht wählen dürfen.
Stimmabgabe im Wahllokal
Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr; in dieser Zeit sind die Wahlräume geöffnet.
Die Gemeinde Wannweil ist in 2 Wahlbezirke eingeteilt. In den
Wahlbenachrichtigungen ist aufgeführt, in welchem Wahlbezirk sowie in welchem
Wahlgebäude gewählt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass unter Berücksichtigung der Abstands und
Hygieneregeln teilweise andere Wahlräume als bei früheren Wahlen genutzt
werden.
Wahlbezirk 001 01:
Abgrenzung des Wahlbezirks:
Wahlberechtigte, die rechts der Echaz wohnen
(z.B. Hauptstraße, Marienstraße usw.)
Lage des Wahlraumes:
Bücherei, Hauptstraße 11.
Wahlbezirk 001 02:
Abgrenzung des Wahlbezirks:
Wahlberechtigte, die links der Echaz wohnen
(z.B. Dorfstraße, Grießstraße, Friedrich-List-Straße usw.)
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Lage des Wahlraumes:
Ratssaal, Rathaus (Obergeschoss), Hauptstraße 11.
Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung mit und halten
Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Der amtliche Stimmzettel wird Ihnen in den Wahlräumen nach Prüfung der
Wahlberechtigung ausgehändigt. Er enthält am oberen rechten Rand eine für blinde
oder sehbehinderte Wähler ertastbare Kennzeichnung durch eine
abgeschnittene Ecke. Diese Gestaltung ist bewusst gewählt, es handelt sich also
nicht um eine Beschädigung oder gar Kennzeichnung des Stimmzettels. Ein Muster
des Stimmzettels wird im Anschluss veröffentlicht.

Bei der Stimmabgabe im Wahlraum werden keine Wahlumschläge verwendet. Sie
werfen den gefalteten Stimmzettel einfach in die dafür vorgesehene Wahlurne.
Corona-Regeln im Wahlgebäude
Die ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen sind dazu angehalten, die Einhaltung der
nachfolgenden Hygieneregeln zu überwachen. Um die Wähler*innen am Wahltag zu
informieren und den Infektionsschutz zum Wohle aller zu gewährleisten, wurden die
Wahlvorstände jeweils personell verstärkt.
Bitte unterstützen auch Sie die Wahlhelfer*innen, beachten die Hygieneregeln und
folgen den Anweisungen im Wahlraum. Wir danken Ihnen bereits heute für Ihr
Verständnis!

Im gesamten Wahlgebäude besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen
Maske (chirurgische Einweg-Maske oder FFP2-Maske der Normen KN95/N95).
Ausnahmen gelten lediglich für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und für
Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen
einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Vor dem Betreten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desinfizieren.
Vor jedem Wahlraum ist ein Spender mit Händedesinfektionsmittel aufgestellt.
Vermeiden Sie bitte Berührungen wie Händeschütteln oder Umarmungen.
Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Der
Aufbau und Ablauf im Wahlraum ist so gewählt, dass der Mindestabstand
eingehalten werden kann und Begegnungsverkehr möglichst vermieden wird.
Zusätzlich behalten wir uns vor, den Zutritt zum Wahlraum und damit dem
zeitgleichen Aufenthalt in diesem auf eine bestimmte Anzahl von Personen zu
beschränken. Daher werden die Wähler*innen aufgefordert, den Wahlraum
möglichst einzeln zu betreten.

Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet.
Aus Infektionsschutzgründen bitten wir die Wähler*innen ihren eigenen Schreibstift
(am besten Kugelschreiber) zum Ausfüllen des Stimmzettels mitzubringen. Sie
müssen dann nicht auf die von uns bereitgestellten Schreibstifte zurückgreifen.
Zutrittsverbote
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Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten
oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den
letzten 14 Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen
nicht im Wahlraum wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten
Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu
beantragen.
Personen, die keine Maske tragen ohne dass ein Ausnahmetatbestand vorliegt oder
die nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind, dürfen das Wahlgebäude nicht
betreten.
Zusätzliche Regelungen für Hilfs-/Begleitpersonen, Pressevertreter oder
Wahlbeobachter
Sollten Sie einen Wähler/eine Wählerin zur Stimmabgabe begleiten oder die
Wahlhandlung oder Auszählung verfolgen wollen, gilt zusätzlich zu den bereits
aufgeführten Regeln:
Letzter Termin für die Beantragung von Wahlscheinen ist Freitag, 12.03.2021 bis 18
Uhr.
Für eine etwaige Nachverfolgung von Infektionsketten müssen Sie Ihre Daten zur
Kontaktnachverfolgung angeben.
Die Daten der Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wähler*innen sind bekannt.
Alle weiteren Personen (z.B. begleitende Familienangehörige,
Wahlbeobachter*innen, Pressevertreter) sind gemäß der aktuell gültigen Corona-
Verordnung verpflichtet, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Die Besucherliste wird
vertraulich behandelt und nach 2 Wochen vernichtet.
Mit einem ärztlichen Attest, das vom Tragen einer Schutzmaske befreit, dürfen
sich diese Personen zwischen 8 Uhr und 13 Uhr und zwischen 13 Uhr und 18 Uhr
und ab 18 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten in einem Wahlraum aufhalten, in
Briefwahlräumen für längstens 15 Minuten. Zudem müssen Sie zu den Mitgliedern
des Wahlvorstands und zu den Hilfskräften jeweils einen Mindestabstand von zwei
Metern einhalten.
Möglichkeiten zur Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)
Wer im Sinne der Kontaktreduzierung seine Stimme lieber nicht in einem Wahlraum
abgeben möchte oder am Wahlsonntag wegen Krankheitssymptomen oder als
Kontaktperson nicht in einen Wahlraum gehen darf, kann an der Wahl bequem von
zu Hause aus per Briefwahl teilnehmen.
Können Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahlraum erscheinen, können Sie
mündlich, schriftlich oder durch sonstige elektronische Übermittlung Briefwahl
beantragen.
Telefonisch oder per SMS können Wahlunterlagen nicht beantragt werden.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag für die Erteilung eines
Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen, der ausgefüllt und unterschrieben werden
kann.
Die Wahlscheinbeantragung kann auch in anderer Form schriftlich oder elektronisch
(z.B. per Email: sandra.steinmaier@gemeinde-wannweil.de oder per Fax unter der
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Nummer 07121 958510) vorgenommen werden.

Letzter Termin für die Beantragung von Wahlscheinen ist Freitag, 12.03.2021, von 15
bis 18 Uhr.
Wer glaubhaft macht, dass er die beantragten und vom Wahlamt ausgestellten
Unterlagen nicht erhalten hat, kann bis Samstag, 13.03.2021 in der Zeit von
10.30 bis 12 Uhr Ersatzunterlagen beantragen.
Im Fall einer nachgewiesenen kurzfristigen Erkrankung oder
Absonderungsanordnung melden Sie sich bitte so früh wie möglich im
Wahllokal, spätestens aber am Wahltag bis 15 Uhr. Sie erhalten dann
Briefwahlunterlagen. Diese müssen im Wahllokal abgeholt werden. Die mit der
Abholung beauftragte Person benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht (s.
Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Eine Stimmabgabe
durch eine Vertretung ist nicht möglich.
Der Wahlbrief mit dem eingelegten Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag,
14.03.2021 bis 18 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde (Briefkasten am Rathaus
Wannweil) eingegangen sein.
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Corona-Lockdown – Auswirkungen auf die Gemeinde
Wannweil
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
haben im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März 2021 die
bestehenden Maßnahmen bis zum 28. März 2021 verlängert, gleichzeitig jedoch
einige Öffnungsschritte beschlossen. Das Öffnungskonzept umfasst mehrere Stufen,
die an die Inzidenzen gebunden sind. Baden-Württemberg hat sich dafür
entschieden, die Inzidenzen in den Landkreisen zum Maßstab zu nehmen. Nähere
Infos finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-
corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Für die Gemeinde Wannweil ergeben sich ganz konkret die folgenden
Konsequenzen aus diesem Beschluss:
Eingeschränkter Bürgerkontakt im Rathaus
Der Kundenkontakt im Rathaus bleibt bis zum 28. März 2021 weiter eingeschränkt,
um die Funktionsfähigkeit in den für die Bürger wichtigen Bereichen aufrechterhalten
zu können. Grundsätzlich sollen persönliche Kontakte deshalb vermieden werden.
Ein Besuch im Rathaus ist momentan nur nach vorheriger telefonischer Absprache
und Terminvergabe möglich. Bitte rufen Sie den entsprechenden Mitarbeiter direkt
an, zu dem Sie andernfalls gegangen wären. Die Telefonnummern der Mitarbeiter
finden Sie auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Wannweil. Jede Abteilung
wird wie üblich besetzt sein.
Bücherei
Aufgrund der gültigen Corona-Verordnung zur Eindämmung der Pandemie, kann die
Bücherei jetzt auch nach vorheriger Terminabsprache besucht werden.
Bis auf Weiteres gilt "Click & Meet": Sie können nach vorheriger Terminabsprache in
einem festen Zeitfenster, während der Öffnungszeiten die Bücherei besuchen. Bitte
tragen Sie dazu eine medizinische Maske und lassen Sie uns Ihre Kontaktdaten da.
Um einen Termin zu vereinbaren können Sie uns gerne telefonisch 07121/958561
oder per E-Mail buecherei[@]gemeinde-wannweil.de kontaktieren.
Wir bieten auch weiterhin unseren Medien-Abholservice (Click & Collect) an oder
bringen Medien zu Ihnen nach Hause.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, wir freuen uns auf ein Wiedersehen sobald möglich
und wünschen von Herzen: Bleiben Sie gesund!
Ihr Bücherei-Team
Wannweiler Kindergärten
Unmittelbar nach den Faschingsferien konnten Kitas und Einrichtungen der
Kindertagepflege wieder zum Regelbetrieb unter
Pandemiebedingungen zurückkehren. In der Konsequenz brauchte seitdem keine
Notbetreuung mehr angeboten werden. Für den Betrieb gelten die gleichen Regeln,
die vor der Schließung der Einrichtungen maßgeblich waren, wie z.B. die möglichst
konstante Gruppenzusammensetzung und die weiteren Maßnahmen, die in den
Schutzhinweisen enthalten sind. Sämtliche Wannweiler Kitas bieten auch wieder ein
warmes Mittagessen an.
Uhlandschule
Alle Klassenstufen der Grundschulen und damit alle Schülerinnen und Schüler
kehren am 15. März 2021 zu Präsenzunterricht zurück. Davon ausgenommen ist
allerdings der Sportunterricht.
Für die Grundschulen gilt dabei, dass der Präsenzunterricht in möglichst konstanten
Gruppen (Kohortenprinzip) erfolgen soll. Alle Schülerinnen und Schüler kommen ins
Schulgebäude und werden unter Berücksichtigung der AHA-Regeln unterrichtet. Ab
15. März 2021 müssen Grundschulen keine Notbetreuung mehr anbieten.
Der Förderverein der Uhlandschule als Träger der verlässlichen Grundschule, der
flexiblen Nachmittagsbetreuung und des Ganztags wird dabei in den Präsenzbetrieb
einbezogen. In der Mensa wird wieder warmes Mittagessen angeboten. In sämtlichen
Angeboten des Fördervereins werden konstante Gruppen gebildet. Alle übrigen
außerschulischen Veranstaltungen sind jedoch bis auf weiteres nicht möglich.
Naldoweit wird der ÖPNV aktuell nach Schulfahrplan gefahren. Die Verstärkerfahrten
im Schülerverkehr werden weiterhin eingestellt. Sobald auch die weiterführenden
Schulen mit dem Präsenzunterricht starten, werden die Verstärkerfahrten wieder
gefahren.
Bürgerbus – Einkaufsnotdienst
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und die ehrenamtlichen
Helfer sowie die Fahrgäste zu schützen, stellt auch der Bürgerbus Wannweil
weiterhin seinen Betrieb ein. Das Team des Bürgerbusses wird wie zuvor jeden
Mittwoch einen Einkaufsnotdienst anbieten, der für diejenigen gedacht ist, die sich
aus Vorsicht nicht mehr zutrauen, selbst einkaufen zu gehen, oder bei denen im
familiären Umfeld hierfür niemand zur Verfügung steht. Interessierte wenden sich
bitte am Vortag bis 15.00 Uhr per Telefon an die Hotline des Bürgerbusses unter
07121 9585-27. Die Fahrer des Bürgerbusses werden die Aufträge mittwochs
abarbeiten. Sie werden hierfür an Ihrer Haustür vormittags ab 9.00 Uhr Folgendes
abholen: eine große Einkaufstasche oder Rolltasche mit Einkaufszettel, Name und
Telefonnummer und erforderlichem Geldbetrag. Die Fahrer des Bürgerbusses
werden bei Edeka Wannweil einkaufen. Die Einkäufe werden vor Ihrer Haustür
abgestellt und sofort abgerechnet. Zur Vereinfachung der Abrechnung wird der
Betrag auf einen Euro aufgerundet. Den überbezahlten Geldbetrag finden Sie in Ihrer
Einkaufstasche oder in Ihrer Rolltasche wieder.
Kostenlose Corona-Schnelltests in der Uhlandhalle
Seit Samstag, dem 6. März von 14-16 Uhr, bietet die Gemeinde Wannweil
gemeinsam mit dem DRK Ortsverein Wannweil und der Feuerwehr Wannweil
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich samstags kostenlos in der
Uhlandhalle testen zu lassen. Die Testmöglichkeit wird dort auch an den folgenden
Samstagen von 14-16 Uhr möglich sein.
Wichtig: Um getestet werden zu können, ist eine vorherige Anmeldung unter
https://www.terminland.de/teststelle-wannweil/ zwingend notwendig. Auch muss zum
Test der Fragebogen des DRK Kreisverbands, der hier heruntergeladen werden
kann, ausgedruckt und ausgefüllt mitgebracht werden.
Bei dem Antigenschnelltest erfolgt der Abstrich durch die Nase. Nach etwa 15
Minuten liegt das Testergebnis vor und wird auf dem Fragebogen entsprechend
eingetragen. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird unmittelbar das
Kreisgesundheitsamt informiert und alle weiteren Schritte eingeleitet. Der DRK-
Ortsverein Wannweil und die Feuerwehr Wannweil freuen sich über Spenden in dem
vor Ort bereitstehenden Spendenkässchen.
FaQ Kreisimpfzentrum Reutlingen - Corona
Alle Fragen rund um das Thema "Corona-Impfung" finden Sie auf der Homepage des
Landratsamtes Reutlingen unter folgendem Link: https://www.kreis-
reutlingen.de/coronavirus/FaQ-Impfung-gegen-Coronavirus
Hier werden in einem Fragenkatalog alle wichtigen Fragen rund um das
Kreisimpfzentrum in Reutlingen beantwortet - von dem Ablauf der Terminbuchung bis
hin zu den Parkmöglichkeiten. Sollten weitere Fragen offen sein, wurde für das
Kreisimpfzentrum ein Infotelefon eingerichtet. Das Infotelefon dient jedoch nicht der
Terminvergabe. Im Landkreis Reutlingen befindet sich das Kreisimpfzentrum (KIZ) im
Tribünengebäude des Kreuzeiche-Stadions. Die Adresse lautet An der Kreuzeiche 4,
72762 Reutlingen.
Unterstützung alleinstehender Senior*innen bei der Corona-Impfung
Unser Bürgerbus fährt impfberechtigte Senior*innen aus Wannweil zu den
Impfterminen nach Reutlingen und Tübingen. Wir werden auch unser Wannweiler
teilAuto einsetzen, falls der Bürgerbus durch andere Impf- oder Einkaufsfahrten
belegt sein sollte.
In der Gemeinde hat sich in diesen Tagen um unser Bürgerbus-Team ein Helferkreis
gebildet, der unsere impfberechtigte Senior*innen bei der Terminvereinbarung
unterstützt und diese zur SARS-CoV-2-Impfung begleitet.
Auf Grund des insbesondere durch die neuen Virus-Variationen schwer
kalkulierbaren Infektionsrisikos müssen dabei jedoch strenge Hygienevorgaben
eingehalten werden. So ist für Fahrer*innen und Fahrgäste das Tragen einer FFP2-
Maske verpflichtend, außerdem werden die Fahrzeuge nach jeder Fahrt gründlich
desinfiziert. Grundsätzlich können die Fahrten nur dann durchgeführt werden, wenn
sich Fahrer und Fahrgast gesundheitlich fit fühlen und im Vorfeld der Fahrt keinen
Kontakt zu Personen hatten, die infiziert oder in Quarantäne sind.
Für die Nutzer*innen des Angebots gelten außerdem folgende Regeln:
• Die FFP2-Maske ist bereits bei der persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Fahrer
zu tragen (z. B. an der Haustür).
Ohne Maske keine Beförderung! Auch nicht in Ausnahmefällen und auch nicht wenn
ein Attest vorgezeigt wird.
• Vor der Fahrt sind die Hände gründlich zu reinigen.
• Zum Schutz der Fahrer*innen und der Fahrgäste kann beim Einsteigen und
Anschnallen im Fahrzeug keine Hilfestellung angeboten werden. Die Fahrgäste
müssen in der Lage sein dies eigenständig durchführen zu können.
• Um unnötige Fahrten zu vermeiden, können nur Personen befördert werden, die
von den Impfzentren bereits 2 Impftermine erhalten haben.
• Sollte innerhalb von 10 Tagen eine Corona-Infektion beim Fahrgast festgestellt
werden, ist der Ansprechpartner für die Fahrt bei der Gemeinde Wannweil zu
informieren.
Sollten Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen und bereits zwei Impftermine
erhalten haben und möchten eine Fahrt zum Impfzentrum vereinbaren oder
benötigen Sie Hilfe bei der Unterstützung für eine Terminvereinbarung können Sie
sich gerne an folgende Rufnummer wenden:
07121 / 95 85-27

Rückblick zum Einweisungskurs für Corona-Schnelltests am
06.03.2021

Die Gemeinde Wannweil bietet gemeinsam mit dem DRK Wannweil und der
Freiwilligen Feuerwehr Wannweil den Bürgerinnen und Bürgern samstags von 14-16
Uhr in der Uhlandhalle kostenlose Corona-Schnelltests an.
Bevor am vergangenen Samstag die ersten Schnelltests durchgeführt wurden, fand
unter der Leitung von Dr. med. Markus Böbel ein Einweisungskurs für die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Freiwilligen Feuerwehr Wannweil und des DRK
OV Wannweil statt. Neben grundsätzlichen Informationen zum Coronavirus, dem
Testverfahren und den Abläufen vermittelte Dr. Böbel den Teilnehmern anhand einer
medizinischen Übungspuppe die anatomischen Gegebenheiten sowie das korrekte
und sichere Abstreichen für die Schnelltests.
Bürgermeister Dr. Christian Majer, der ebenfalls am Einweisungskurs teilnahm und
zur Stärkung für alle Berliner und Muffins mitgebracht hatte, sprach allen Beteiligten
Dank und Anerkennung für ihr tolles Engagement aus.

v.l.n.r.: Jürgen Hafner, Dr. Christian Majer,
Matthias Drechsler, Tobias Reinemann
Fotos: Steffen Ludäscher

Straßenreinigung 2021
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in der Zeit von Montag, 22.03.21 bis Donnerstag, 01.04.2021 erfolgt voraussichtlich
in unserer Gemeinde die Straßenreinigung. Wir möchten Sie daher bitten,
das Parken entlang der Straßen in diesem Zeitraum so gut es geht zu
minimieren, um eine störungsfreie Durchfahrt der Straßenkehrmaschine zu
ermöglichen damit eine erfolgreiche Reinigung unserer Straßen gewährleistet ist.
Im Sinne einer sauberen Gemeinde danken wir für Ihre Unterstützung.
Ihr Ortsbauamt

Vollsperrung Fußgängerbrücke über die Echaz zwischen
Hauptstraße und Schillerstraße
Der Abgang der Fußgängerbrücke in der Schillerstraße wird durch eine Rampe
barrierefrei umgestaltet. Für den Zeitraum der Bauarbeiten muss die Brücke
daher komplett gesperrt werden.
Eine Überquerung der Echaz in der Schillerstraße ist von Mittwoch, den 17.03.2021
bis voraussichtlich Mittwoch, den 14.04.2021 nicht möglich.
Schon jetzt freuen wir uns auf die Möglichkeit der barrierefreien Querung über die
Echaz.
Wir bitten um Beachtung!
Ortsbauamt Wannweil
Vollsperrung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen
Kusterdingen und Wannweil
Wegen dringender Sanierungsarbeiten am Straßenbelag wird die
Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kusterdingen und Wannweil während des
Zeitraumes vom 15.03.2021 ab 6 Uhr bis ca. 30.03.2021 für 10 Tage gesperrt. Aus
witterungsbedingten Gründen bleiben Änderungen vorbehalten. Wir bitten um
Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen.
Ortsbauamt Kusterdingen

Standesamtliche Nachrichten
Sterbefälle:

3.1.2021
Peter Harry Böttcher, Blumenstr. 12, Wannweil
4.1.2021
Erika Paula Henes, Hauptstr. 87, Wannweil
8.1.2021
Wilhelm Georg Vetterle, Kirchfeldstr. 19, Kirchentellinsfurt
10.1.2021
Erich Hans Nill, Hauptstr. 61, Wannweil
15.1.2021
Ingrid Kohlhaas, Stegweg 2, Nürtingen
23.1.2021
Ellinor Maria Kahl geb. Huhn, Kirchfeldstr. 19, Kirchentellinsfurt
25.1.2021
Georg Fath, Lenaustr. 4, Wannweil
27.1.2021
Ottilie Agnes Walter geb. Vollweider, Georgstr. 38, Wannweil
30.1.2021
Mathilde Pauline Raiser geb. Reichert, Ringelbachstr. 225, Reutlingen
9.2.2021
Gebhard Raidt, Pfaffenäckerweg 8, Wannweil
11.2.2021
Gerhard Klaus Hoene, Georgstr. 34, Wannweil
25.2.2021
Ortrud Gunhild Wolff geb. Mühlig-Hofmann, Birkenweg 7, Wannweil

Geburtstag
Am 18.03. feiert Herr Dr. Rainer Klier seinen 70. Geburtstag.
Dem Jubilar gelten die besten Glückwünsche und alles Gute für das neue Lebensjahr.
Dr. Christian Majer
Bürgermeister

Betretung landwirtschaftlicher Flächen
Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) dürfen landwirtschaftlich
genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen
Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum
zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Wer die
freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften
seines Hundes aufzunehmen und zu entfernen.
Ihr Ordnungsamt Wannweil

Bücherei geschlossen
Am Freitag, den12.321 und am Montag, den 15.3.21 muss die Bücherei aus wahltechnischen
Gründen geschlossen bleiben.
Leider ist in dieser Zeit auch die Abholung von Medien nicht möglich.
Wir bitten um Verständnis.

Bücherei Click & Meet

Aufgrund der gültigen Corona-Verordnung zur Eindämmung der Pandemie, kann die
Bücherei jetzt auch nach vorheriger Terminabsprache besucht werden.
Bis auf Weiteres gilt "Click & Meet": Sie können nach vorheriger Terminabsprache, in
einem festen Zeitfenster, während der Öffnungszeiten die Bücherei besuchen. Bitte tragen
Sie dazu eine medizinische Maske und lassen Sie uns Ihre Kontaktdaten da.
Um einen Termin zu vereinbaren können Sie uns gerne telefonisch 07121/958561 oder per
E-Mail: buecherei@gemeinde-wannweil.de kontaktieren.
Wir bieten auch weiterhin unseren Medien-Abholservice (Click & Collect) an oder bringen
Medien zu Ihnen nach Hause.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen, sobald möglich und wünschen von Herzen: Bleiben
Sie gesund!
Ihr Bücherei-Team
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März

    Kontaktbeschränkungen                                                     Maskenpflicht
                                                                                                                                     Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske)
   Private Treffen im öffentlichen oder privaten                              In folgenden Bereichen muss eine                       • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim
   Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.                                     medizinische Maske getragen werden:                      Sprechen, Husten oder Niesen
   Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                             • Im öffentlichen Personenverkehr                      • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz
   14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die                               • Beim Einkaufen                                       • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll)
   nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.                              • In geschlossenen Räumen, die für die                 • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10
                                                                                Öffentlichkeit oder für den Publikums-
    Notbremse                                                                   verkehr bestimmt sind                                Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95)
   Verschärfte Kontaktbeschränkungen in                                       • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten    • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel
   Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-                                   • Bei den erlaubten körpernahen                          und Tropfen
   Inzidenz von über 100*:                                                      Dienstleistungen                                     • Fremd- und Eigenschutz
   Ein Haushalt plus höchstens eine weitere                                   • Während Veranstaltungen der Religions-               • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll), kann
   Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.                               ausübung und Beerdigungen                              unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach
   Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                             • In Arztpraxen, Krankenhäusern und                      verwendet werden.
   14 Jahre werden nicht mitgezählt.                                            Pflegeeinrichtungen Ausnahme: Personal, das          • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95
   *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft           nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen
                                                                                in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-
                                                                                Pflicht befreit.

     Bildung & Betreuung
     • Kitas sind für den Regelbetrieb unter                            • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                      Lockerung
       Pandemiebedingungen offen.                                         schließen für den Publikumsverkehr, Online-                Weiter Öffnung in Stadt- und Land-
     • An Grundschulen findet Präsenzunterricht                           Unterricht möglich.                                        kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
       im Wechselbetrieb statt. Präsenzpflicht ist                      • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen                unter 50* möglich:
       weiterhin ausgesetzt.                                              schließen.                                                 Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
     • Weiterhin Fernunterricht an allen                                • Ballettschulen schließen.                                  dürfen Einzelunterricht und Unterricht für
       weiterführenden Schulen                                          • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto,          Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis
     • Sonderregelung für Abschlussklassen sind                           Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen möglich.     einschließlich 14 Jahre anbieten.
       möglich und werden individuell festgelegt.                         Alle Personen müssen eine medizinsche Maske oder           *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das
     • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für                          Atemschutzmaske tragen. Theorieunterricht ist nur online    Gesundheitsamt geprüft

       alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen                         möglich.
       Bildungs- und Beratungszentren sind                              • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit
       weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die                        vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
       Schulen und Kitas vor Ort.                                         Kontaktdaten möglich.
                                                                        • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder
     Änderung ab 15. März 2021:                                           Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein
     Alle Klassenstufen der Grundschule sowie die                         Testkonzept für das Personal.
     Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen
                                                                                                                                                                                       Alle Details sowie Fragen und
     kehren zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb                                                                                                                                    Antworten finden Sie auf

     unter Pandemiebedingungen zurück.                                                                                                                                                 Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                       Stand: 07.03.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März

    Einzelhandel                                       Sonstiger Einzelhandel darf neben                                    Arbeiten
                                                       „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen                           • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
    Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf   auch „Click&Meet“ anbieten:                                            die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
    sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen    • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der                             ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
    der Corona-Verordnung geöffnet:                      Corona-Verordnung                                                  • Home Office, sofern möglich
                                                       • Tragen von medizinischen Masken                                    • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
       Babyfachmärkte                                 • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit                          und Geschäftsbetriebes
       Bäckereien und Konditoreien                      festem Zeitfenster                                                 • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
       Banken                                         • Dokumentation der Kontaktdaten                                       auch in Präsenz möglich
       Bau-, Garten- sowie Raiffeisenmärkte                                                                                • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                                                       Regelung für offene Geschäfte:
       Buchhandlungen                                                                                                        Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                                                       • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten
       Blumenläden                                                                                                           Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                         werden.
       Drogerien                                                                                                             (auch im Freien)
                                                       • Geschäfte mit weniger als 10 m²
       Getränkemärkte                                                                                                      • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                         Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
       Großhandel                                                                                                            auflagen
                                                       • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
       Hörgeräteakustiker
                                                         Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
       Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten
                                                       • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
        sowie Ersatzteilverkauf
                                                         ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
       Lebensmittelmärkte
                                                         den Lebensmitteleinzelhandel)                                      Gesundheit & Soziales
       Metzgereien
                                                       • Maskenpflicht vor den Geschäften und                               • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
       Optiker
                                                         auf den Parkplätzen                                                  Pflegeheimen, Senioren- und
       Orthopädieschuhtechniker
                                                       • Gesteuerter Zutritt                                                  Behinderteneinrichtungen
       Poststellen und Paketshops, aber ohne
                                                       • Warteschlangen vermeiden.                                          • Keine Isolation der Betroffenen
        den Verkauf von weiteren Waren
       Reformhäuser                                   Notbremse                                                            • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
       Reinigung und Waschsalons                      Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen                               SARS-CoV2-Schnelltests für
       Reise- und Kundenzentren für den               mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                               Patienten*innen und Besucher*innen
        öffentlichen Verkehr                           Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr                         • Regelmäßige, verpflichtende Tests
       Sanitätshäuser                                 anbieten. „Click&Collect“ ist möglich.                                 des Pflegepersonals von Alten- und
       Tafeln                                         *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft     Pflegeheimen
       Tankstellen
       Telefonshops für Reparatur, Austausch          Lockerung
        und Störungsbehebung                           Weitere Öffnungen in Stadt- und Land-
       Tierbedarf- und Futtermärkte                   kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
       Wochenmärkte                                   unter 50* möglich:
       Zeitschriften- und Zeitungskioske              Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
                                                       Bedingungen öffnen:
    Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de      • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
                                                         der Corona-Verordnung
                                                       • Tragen von medizinischen Masken                                                                       Alle Details sowie Fragen und
                                                       *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das                                                  Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                               Baden-Württemberg.de
                                                        Gesundheitsamt geprüft
                                                                                                                                                               Stand: 07.03.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März

      Dienstleistungen                                                      Gastronomie                                           Religionsausübung
                                                                            Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller            Gottesdienste und Beerdigungen unter
       Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                            Art bleiben geschlossen.                              Hygieneauflagen.
       folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                            • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder              • Einhalten der AHA-Regeln über die
       • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                              Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                 gesamte Dauer
         Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                              bis 21 Uhr)                                         • Tragen von medizinischen Masken
         müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                            • Kein Ausschank und Verzehr von                      • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
         tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                              alkoholischen Getränken im öffentlichen               als 10 Personen mindestens zwei
         Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                              Raum                                                  Werktage zuvor bei den zuständigen
         Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                            • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                 Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
         konzept für das Personal benötigt.
                                                                              in verschlossenen Behältnissen erlaubt                Beerdigungen.
       • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                                  • Kein Gemeindegesang
       Weiterhin geschlossen:
                                                                            Kantinen schließen überall dort, wo es die
        Prostitutionsgewerbe
                                                                            Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                            Mitnehmen sind erlaubt.
       Ausführliche Liste auf
       » Baden-Württemberg.de                                                                                                     Reisen
                                                                                                                                  Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
    Notbremse                                                               Veranstaltungen
   Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
                                                                           Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen
                                                                                                                                  sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
                                                                                                                                  Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
   mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                 im öffentlichen Raum.                                 beschränkungen an tagestouristischen
   Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                            Ausnahmen:
                                                                                                                                  Hotspots durch die örtlichen Behörden.
   Medizinisch notwendige Behandlungen sind                                 • Gerichtsverhandlungen
   weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet                       • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit
                                                                                                                                  Nicht gestattet:
   bleiben.                                                                   und Ordnung dienen
   *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft       • Betriebsversammlungen                                Touristische Busreisen
                                                                            • Prüfungen und deren Vorbereitung                     Touristische Übernachtungsangebote
                                                                            • Eheschließungen                                       (auch Campingplätze)
      Ausgangsbeschränkungen                                                • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
      Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen,                              dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)               Weiterhin möglich:
      nächtliche Ausgangsbeschränkungen von                                 • Nominierungs- und Wahlkampf-                         Geschäftsreisen
      21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung                                     veranstaltungen, sowie dazugehörige                  Reisen und Übernachten in
      umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von                                Unterschriftensammlungen                               besonderen Härtefällen
      100 Neuinfektionen pro 100.000
      Einwohner*innen sieben Tage in Folge bei
      einem diffusen Infektionsgeschehen über-
      schritten ist und weitergehende regionale
      Maßnahmen nicht zu einem Rückgang
      geführt haben.
      Ansprechpartner*innen der Stadt- und                                   Abstand           Hygiene       Medizinische   Corona-App     Regelmäßig               Alle Details sowie Fragen und
      Landkreise auf » Baden-Württemberg.de                                   halten         praktizieren    Maske tragen     nutzen         lüften                 Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                    Baden-Württemberg.de

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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März

   Sport
    Individualsport im Freien und auf Außen-           Alle weiteren öffentlichen und privaten          Notbremse
    und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder)         Sportstätten sind für den Publikumsverkehr
                                                                                                       Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer
    mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als          geschlossen:
                                                                                                       7-Tage-Inzidenz von über 100*:
    2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis       Fitnessstudios aller Art                      Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den
    einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.    Schwimm- und Spaßbäder                        Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen
    Paare, die nicht zusammenleben, zählen als          Skilifte und Gondeln                          Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien
    einen Haushalt.                                     Tanzschulen                                   ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften Kontakt-
                                                        Thermen und Saunen                            beschränkungen.
    Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit                                                            *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
                                                        Vereinssportstätten
    bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre
                                                        Wettkampf-, Mannschafts- und
    ist erlaubt.                                                                                      Lockerung
                                                          Kontaktsportstätten
                                                                                                      Weitere Vereinfachung in Stadt- und Landkreisen mit stabiler
    Die Benutzung der Umkleiden oder                    Yogastudios
                                                                                                      7-Tage-Inzidenz unter 50* möglich:
    Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.                                                             Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal
                                                       Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb,
                                                                                                      10 Personen.
    Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder     Profi- oder Spitzensport und für dienstliche   *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
    Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.      Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren)
                                                       dürfen die Einrichtungen geöffnet werden.

     Kultur- und Freizeitgestaltung                             Theater                                                   Notbremse
     Kultur- und Freizeiteinrichtungen                          Volksfeste o.ä.                                           Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
     bleiben geschlossen.                                       Zirkusse                                                  mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:
                                                                                                                           Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische
     Geschlossen:                                              Geöffnet:                                                   und botanische Gärten werden für den
      Ateliers                                                 Spielplätze im Freien                                     Publikumsverkehr geschlossen.
      Ausflugsschiffe                                          Wandern und Spazieren                                    *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft

      Camping- und Wohnmobilstellplätze
      Diskotheken und Clubs                                   Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                          Lockerung
                                                               „Click&Meet“:                                               Weitere Vereinfachungen in Stadt- und Land-
      Freizeitparks und Indoorspielplätze
                                                                Wettannahmestellen                                        kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
      Kinos und Autokinos
      Kletterparks (drinnen und draußen)                                                                                  unter 50* möglich:
                                                               Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung und                   Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
      Konzerte und Kulturhäuser                               Dokumentation der Kontaktdaten:                             zoologischen und botanischen Gärten mit
      Krabbelgruppen                                           Galerien                                                  Dokumentation der Kontaktdaten, aber ohne
      Messen                                                   Museen                                                    Voranmeldung erlaubt.
      Opern                                                    Gedenkstätten                                             *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen,
      Spielbanken- und hallen                                  Zoologische und botanische Gärten                          durch das Gesundheitsamt geprüft                  Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                              Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                              Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                              Stand: 07.03.2021
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