Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Rathaus Rostock
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STÄDTISCHER ANZEIGER Hanse- und Universitätsstadt Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Nr.16 20. August 2022 | 31. Jahrgang Rostock erinnert an das Pogrom In dieser Ausgabe lesen Sie: Seite 2 in Lichtenhagen vor 30 Jahren Bildungsangebote der Volks- hochschule und des Abendgym- nasiums Seite 3 Bundespräsident Frank-Walter Auszug aus dem Programm: Veranstaltungsreihe des Stadt- Steinmeier besucht am Donners- archivs wird fortgesetzt tag, 25. August 2022, die Hanse- 23. August, 19 Uhr Seite 5 und Universitätsstadt Rostock. Wozu Rassismus? Aufruf zur Mitarbeit in einem Begrüßt wird das Staatsoberhaupt Lesung und Gespräch mit Prof. Dr. Wahlvorstand zur OB-Wahl im am Sonnenblumenhaus von November Aladin El-Mafaalani Ministerpräsidentin Manuela Aula der Universität Rostock, Schwesig, von Bürgerschaftsprä- Universitätsplatz 1 Die nächste Ausgabe des sidentin Regine Lück und von Senator Steffen Bockhahn als „Wer nicht rassistisch sein möchte, Städtischen Anzeigers erscheint Zweitem Stellvertreter des Ober- muss sich mit Rassismus auseinan- am Samstag, 3. September. bürgermeisters. Auf dem Pro- dersetzen, darüber sprechen und gramm des Bundespräsidenten aktiv werden. Niemand muss sich stehen mehrere Begegnungen und rechtfertigen, dass er oder sie rassi- „Rechtsextremismus bekämpfen, Gespräche in Lichtenhagen sowie stisch denkt und handelt, sondern Demokratie stärken“ die Teilnahme an der Gedenk- nur, wenn sie oder er nichts daran Die Friedrich-Ebert-Stiftung MV veranstaltung im Rostocker ändert“, so Aladin El-Mafaalani. informiert alltagsnah mit der Rathaus. Seine Veröffentlichung „Wozu Ausstellung über die Demokratie Zahlreiche Ausstellungen und Rassismus“ lädt zur Auseinand- und deren Bedrohungen. öffentliche Veranstaltungen erin- ersetzung mit dem Phänomen nern außerdemn in diesem Monat Rassismus ein. „Rostock-Lichtenhagen im August an die rassistischen Ausschrei- 1992 - Fotografien von Martin tungen vor 30 Jahren im Stadtteil Lichtenhagen. „Das Pogrom ist Langer“ Teil unserer Stadtgeschichte“, 25. August Martin Langer fotografierte im unterstreicht Dr. Chris von Wrycz GEDENKEN ‒ AUFKLÄREN ‒ Auftrag des SPIEGEL Magazin Rekowski, Erster Stellvertreter GESTALTEN drei Tage im August 1992 in des Oberbürgermeisters. „Für uns 30 Jahre nach dem rassistischen Rostock. Die Schwarzweißauf- und alle nachfolgenden Genera- Pogrom in Rostock-Lichtenha- nahmen, die teilweise um die Welt tionen bleibt die wichtige Auf- gen gingen, dokumentieren jenseits gabe, Rassismus und Hetze gegen StadtHalle Rostock, Südring 90, der rassistischen Gewalt auch nationale, religiöse oder ethni- Foyer, Saal 2 und Saal 3 Formen des Protestes und Men- sche Minderheiten zu verurteilen. Von 12.30 bis 18 Uhr können fol- schen, die sich gegen Rassismus Dieser Teil unserer Geschichte positionierten. gende Ausstellungen im Foyer von darf sich nie wiederholen.“ Interessierten erkundet werden: Gemeinsam mit zahlreichen Part- nern haben Vereine, Institutionen „BROTHERLAND“ und die Stadt ganz unterschiedli- „Vietnamesische Rostocker*innen“ Martina Zaninelli und Thomas che Formate zum Gedenken an Die Ausstellung des Vereins Diên Jacobs haben ehemalige Vertrags- das Pogrom, seine Ursachen und Das „Sonnenblumen-Haus“ in Lichtenhagen. Foto: Joachim Kloock Hông - Gemeinsam unter einem arbeiter*innen aus Angola, Folgen entwickelt. Interaktive Dach zeigt Erinnerungen aus. 30 Mosambik und Vietnam in ver- Gesprächskreise, ein Radiowork- Jahren, illustriert mit Fotografien schiedenen Bundesländern inter- shop und Proben des interkul- und anderen Zeitdokumenten. viewt und porträtiert als auch turellen Chores zählten zu den Uhr, hat der Chor der Vielfalt auf Voranmeldung besucht werden Deutsche interviewt, die in den Vorbereitungen auf die Gedenk- dem Neuen Markt seine Pre- können. Am Nachmittag findet „Die Opfer des NSU und die 1990er Jahren in Hoyerswerda, tage. So kann man während eines miere. Ab 19.30 Uhr schließt sich ein wissenschaftliches Kolloqui- Aufarbeitung der Verbrechen“ Eberswalde und Rostock gelebt Stadtrundgangs durch Lichten- eine Gesprächsrunde im Rathaus um statt. In Zusammenarbeit der Die bilderreiche Ausstellung setzt haben. hagen viel über die Historie, die an. Am Donnerstag, 25. August, Universität Rostock, der Landes- sind Schulklassen in die Stadt- zentrale für politische Bildung sich mit den Verbrechen des NSU Auswirkungen und den gesell- Halle eingeladen, um sich aus Mecklenburg-Vorpommern und in den Jahren 1999 bis 2011 und „Grenzerfahrungen - Wie die EU schaftlichen Umgang mit dem Pogrom erfahren. Von Mitte verschiedenen Blickwinkeln mit der Heinrich Böll Stiftung deren gesellschaftlicher Aufarbei- gegen Schutzsuchende aufrüstet“ August bis Mitte Oktober 2022 historischen und aktuellen Fragen Mecklenburg-Vorpommern wird tung auseinander. Hier wird das Zusammenspiel und ist auf dem Lichtenhäger Brink auseinanderzusetzen, die mit den unter dem Motto „Kommunale die Funktionsweise der aktuellen die Outdoor-Ausstellung „Hinter Ereignissen im August 1992 in Erinnerung- Kommunale Verant- „Von Menschen, Ansichten und Politik der Abschottung und Auf- den Platten liegt der Strand“ des Verbindung stehen. Es gibt Film- wortung“ der Umgang mit rassi- Gesetzen.Rostock-Lichtenhagen – rüstung an den EU-Außengren- Berliner Fotografen Nico Baum- vorführungen und Workshops stischer Gewalt in den 1990er Mitten unter uns“ zen, ihre brutalen Folgen für garten zu sehen. Lesungen, Film- ausschließlich für angemeldete Jahren aus unterschiedlichen Die Ausstellung beleuchtet die ras- Schutzsuchende sowie die Profi- vorführungen und Begegnungs- Schulklassen. Fünf unterschiedli- Perspektiven beleuchtet. sistische Gewalt in Rostock-Lich- teur*innen des Grenzgeschäfts angebote zählen ebenso zu dem che Ausstellungen werden im tenhagen 1992 aus unterschied- beleuchtet. Programm. Foyer gezeigt, die zwischen Ausführliche Infos und weitere lichen Blickwinkeln. Am Mittwoch, 24. August, um 19 12.30 und 18 Uhr auch ohne Links: www.rostock.de/gedenken Lesen Sie weiter auf Seite 4.
Seite 2 STÄDTISCHER ANZEIGER 20. August 2022 Veranstaltungsankündigungen Auf dem Zweiten Bildungsweg zum Abitur der Volkshochschule Jetzt noch anmelden für das Angebote für September Schuljahr 2022/23 Vortrag und Rundfahrt: Emis- Rechtsfragen des Alltags - Zeit zu „erkennen“ und deren Das Abendgymnasium Rostock nimmt weiter Bewerbungen für das sionsfreier Nahverkehr - Um- Erben und Vererben Verhalten an die verschiedenen Schuljahr 2022/23 entgegen, das am 15. August 2022 begonnen hat. stieg auf Elektrobusse Kurs mit Monika Ley-Möller Persönlichkeiten anzupassen, Eine Informationsveranstaltung dazu findet am Freitag, 26. August, Führung mit Janette Heidenreich 6. September, • hat man vielfältige Möglich- 16 Uhr, in der Bibliothek der Schule statt. 1. September, 16.30 bis 18 Uhr 17.15 bis 18.45 Uhr keiten kennengelernt, dieses Weitere Infos im Internet unter www.abendgymnasiumrostock.de. Entgelt: frei Entgelt: 7,00 EUR Wissen anzuwenden. Das Menschenkenntnis-Modell Das Abendgymnasium als Einrichtung des zweiten Bildungsweges Die RSAG hat die ersten Elektro- Trotz gesetzlicher Erbfolge steht können kann man anwenden, bietet Erwachsenen ab dem 19. Lebensjahr die Möglichkeit, die allge- busse im Einsatz. Damit beginnt es im Grunde jeder Person frei, um… meine Hochschulreife zu erwerben. Voraussetzungen für diesen im Busbereich der Umstieg auf selbst zu regeln, wem er oder sie • Gespräche und Beziehungen Bildungsgang sind der Abschluss der mittleren Reife und eine abge- emissionsfreie Fahrzeuge. Die was hinterlassen will. Angesichts konstruktiver und erfolgreicher schlossene Berufsausbildung oder eine zweijährige berufliche Rostocker Straßenbahn fährt dessen ist es erstaunlich, dass zu gestalten, Tätigkeit. schon seit 1904 mit Strom. Bei rund 60 Prozent aller Deutschen • Konfliktsituationen schneller zu Wer Interesse an diesem Bildungsgang hat, meldet sich bitte unter einer moderierten Fahrt auf der kein Testament haben. erkennen und entgegenzuwirken. folgender Adresse: Linie 37 von Warnemünde Werft Die Referentin erläutert, was bei bis nach Diedrichshagen und der Regelung der Erbschaft Abendgymnasium Rostock, Goetheplatz 5, 18055 Rostock Telefon: 0381 381-41020 zurück wird der dort eingesetzte berücksichtigt werden sollte, wie www.abendgymnasiumrostock.de Elektrobus näher vorgestellt. sich bestimmte Regelungen auf Einführung in die Ahnenfor- E-Mail: sekretariat.abendgymnasium@rostock.de Reichweite, Hochvolt- und Lade- Erbengemeinschaften oder ein- schung, ein Kurs mit Sven technik des Fahrzeugs werden zelne Erben auswirken und was Bogenschneider erläutert. Gesprächspartnerin ist diese im Erbfalle tun können. 16. bis 30. September, Janette Heidenreich, Leiterin des Sie geht unter anderem auf fol- 3 x 3 Kursstunden, Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt, städtische Projekts „E-Bus-Pilot Warne- gende Fragen ein: freitags 18 bis 20.30 Uhr Liegenschaften über Ausschreibungsverfahren zu vermarkten. die münde“ der RSAG. Was ist die gesetzliche Erbfolge? Entgelt: 30,00 EUR vollständigen Texte der aktuellen Ausschreibungen sind unter Treffpunkt: Warnemünde Werft, Was muss bei der Erstellung www.rostock.de/ausschreibungen und www.immowelt.de veröffent- Bus-Haltestelle der Linie 37 eines Testamentes beachtet wer- Die Ahnenforschung ist derzeit licht. den? ein sehr populäres Thema. Inter- Bitte beachten Sie, dass eine Was ist ein Vermächtnis? netseiten, aber auch kommerziel- Die öffentlichen Ausschreibungen der Stadtverwaltung finden Sie Teilnahme nur nach vorheriger Was ist unter Pflichtteil zu ver- le Firmen laden ein, über die immer auf unseren Internetseiten Anmeldung möglich ist. stehen? eigenen Vorfahren zu recherchie- www.rostock.de/ausschreibungen und Was regelt ein Erbvertrag? ren. Der Geschichtswissen- www.koe-rostock.de/ausschreibungen. Wie kann ich jemanden von der schaftler Sven Bogenschneider Erbschaft ausschließen? gibt einen Einblick in die wissen- Aquarellkurs Laternenkinder - Was ist bei der Ausschlagung schaftliche Disziplin der Genea- im Kunstmuseum Schwaan einer Erbschaft zu beachten und logie. Des Weiteren gibt er nütz- Tageskurs mit Frank Koebsch wann ist dies sinnvoll? liche Tipps, wie man selbst, 3. September, 10 bis 17 Uhr außerhalb kommerzieller Ange- Entgelt: 36,00 EUR Die Teilnahmegebühr wird am bote, in seinem Familienstamm- Veranstaltungsabend in bar kas- baum forschen kann. Es sind wunderbare Szenen, siert. wenn Kinder im Herbst mit ihren Laternen durch die Straßen zie- hen. Wer erinnert sich nicht gerne Pilzwanderung im Herbst an das Leuchten der Kinderaugen Menschenkenntnis als Grund- Führung und Beratung von und der Laternen sowie an die lage für zielführende Kommu- Veronika Weisheit Kinderlieder, wie: „Laterne, nikation, ein Kurs mit Steffi 27. September, 9 bis 13 Uhr Laterne, Sonne, Mond und Guddat-Goscinski 1 x 5 Kursstunden Sterne…“. Rudolf Bartels Bilder 16. bis 17. September, Entgelt: 10,00 EUR sind wunderbare Anregungen. zwei Termine, Freitag 16.30 bis Amts- und Mitteilungsblatt Nach einer Einführung und 20 Uhr, Samstag 9 bis 14 Uhr In einem nahegelegenen Wald der Hanse- und Universitätsstadt STÄDTISCHER ANZEIGER Hanse- und Universitätsstadt Rostock ersten Skizzen wird Frank Entgelt: 50,00 EUR werden praktische Übungen zur Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Koebsch helfen, die Besonder- Pilzbestimmung durchgeführt. Herausgeberin: ger ist kostenlos auch als Download- heiten beim Malen der Kinder „Was ist Weisheit? - Die Men- Die Veranstaltung wird etwa vier Hanse- und Universitätsstadt Rostock link-Newsletter nach vorheriger Anmel- und ihrer Laternen zu erfassen. schen kennen. Was ist Menschen- Zeitstunden dauern. Pressestelle, Neuer Markt 1 18055 Rostock dung unter www.staedtischer-anzeiger. de zu beziehen. Druckexemplare liegen Das Aquarell bietet sehr gute kenntnis? - Die Menschen lie- Treffpunkt: Hütter Wohld, Par- Telefon 381-1417 im Rathaus, Neuer Markt 1, sowie in den Telefax 381-9130 Ortsämtern zur kostenlosen Mitnahme Möglichkeiten, um den Verlauf ben“. (Konfuzius) kentin, Parkplatz vor der Fische- staedtischer.anzeiger@rostock.de aus. Nachfragen zu kostenpflichtigem www.staedtischer-anzeiger.de Einzelbezug und Abonnement sowie des Lichts zu realisieren und so Am Ende des Seminars… reigaststätte zum kostenfreien elektronischen Abo lebendige Bilder mit den Later- • hat man ein grundlegendes Verantwortlich: Ulrich Kunze über die Herausgeberin. Der Städtische Anzeiger erscheint in der Regel 14-täg- nenkindern zu malen. Verständnis für die verschiede- Eine Anmeldung ist notwendig, lich. Änderungen werden vorher ange- Redaktion: kündigt. Redaktionsschluss ist eine Der Kurs eignet sich für Teilneh- nen Persönlichkeitstypen, da die Veranstaltung nur bei Kerstin Kanaa Woche vorher. mende, die bereits erste Erfah- • ist man sich seiner eigenen Erreichen der Mindestteilneh- Layout: Anzeigen und Beratung: Petra Basedow Mathias Pries, Tel. 0381 365-850, E-Mail: rungen mit dem Aquarell besit- Stärken und Schwächen und ihrer mendenanzahl stattfindet. Anzeigen.Rostock@ostsee-zeitung.de zen. Es wird gemalt und gezeich- Wirkung auf andere Menschen Druck: MV Media GmbH & Co. KG „Städtischer Anzeiger“ Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG net im Atelierraum des Museums. bewusster, Richard-Wagner-Straße 1a, R.-Wagner-Str. 1a, 18055 Rostock 18055 Rostock Das Mitbringen einer Staffelei • kann man Verhaltensweisen und Die Redaktion behält sich das Recht der Bezugsmöglichkeiten: auszugsweisen Wiedergabe von Zuschrif- oder Sitzgelegenheit ist daher Reaktionen anderer Menschen Anmeldung und Informationen: Druckexemplare des Städtischen Anzei- ten vor. Veröffentlichungen müssen nicht nicht erforderlich. besser verstehen, Telefon: 0381 381-4300 gers werden kostenlos an alle erreich- baren Haushalte des Stadtgebietes mit der Meinung der Redaktion überein- stimmen. Für unaufgefordert eingesandte Freuen Sie sich auf einen interes- • ist man in der Lage, andere E-Mail: vhs@rostock.de Rostock verteilt, i.d.R. als Beilage des Manuskripte, Bilder, Grafiken übernimmt Ostsee-Anzeigers. Der Städtische Anzei- der Verlag keine Gewähr. santen Aquarellkurs in Schwaan. Menschen innerhalb kürzester Internet: www.vhs-hro.de
20. August 2022 STÄDTISCHER ANZEIGER Seite 3 Von Trümmern, Sportlern und berühmten Gästen Stadtarchiv setzt beliebte Veranstaltungsreihe fort Nach der regen Nachfrage der Rostockerinnen und Rostocker an den Veranstaltungen des Stadt- archivs wird das Programm auch im zweiten Halbjahr fortgesetzt. Da die Zahl der Reservierungs- anfragen für die Juni-Veranstal- tung die Anzahl der Sitzplätze um ein Vielfaches überschritt, wie- derholt das Stadtarchiv den Vor- tragsabend zum Thema „Rostock im April 1942 - Erinnerungen an das Vier-Tage-Bombardement“. Im April 2022 jährte sich die Bombardierung und großflächige Zerstörung Rostocks zum 80. Mal. Britische Bomberverbände sorgten zwischen dem 24. und 27. April 1942 für schwere Schäden in der historischen Bebauung der Stadt. Zur Beleuchtung der Hintergründe dieses sogenannten „Vier-Tage-Bombardements“ gehen Archivarinnen und Archi- vare auf das Schicksal von Ein- zelpersonen und bekannten Gebäuden ein. Die Veranstaltung Die zerstörte Jacobi-Kirche und das Kröpeliner Tor von St. Marien aus. findet am 27. September 2022 statt. Darüber hinaus werden zwei wei- Rabindranath Tagore oder der Alle drei Veranstaltungen begin- Neuer Markt 1, statt. Auch die tember, ab 13.30 Uhr, und tere Vortragsabende mit neuen kubanische „Commandante“ nen jeweils um 17 Uhr und fin- Workshops zu den Themen Archivbenutzung am 12. Oktober Themen angeboten. Der Termin Fidel Castro. den im Foyer des Rathauses, Familienforschung am 28. Sep- ab 13.30 Uhr, werden - wie schon am 20. Oktober steht unter dem im 1. Halbjahr - wieder angebo- Motto „Jeder Mann an jedem ten. Interessierte haben hier im Ort… - Rostocker Sportstätten im Lesesaal des Stadtarchivs 19. und 20. Jahrhundert“. Ausge- (Eingang Kerkhofhaus/Standes- hend von den Turnervereinen des amt, Hinter dem Rathaus 5) die 19. Jahrhunderts hat sich eine Möglichkeit, sich die Grundlagen Vielfalt von Mannschafts-, in Sachen Arbeiten im Archiv Einzel-, Ball- und Wassersport und genealogischer Forschung mit aktuell etwa 200 Vereinen in anzueignen. Rostock entwickelt. Vorgestellt Die Archivmitarbeiter*innen werden Episoden aus der Eta- geben hierbei auch gern Hilfe- blierung des Breitensports. stellung für eigene Forschungen. Der 24. November beschließt mit Beide Workshops sind je nach dem Titel „Berühmte Besucher Bedarf mit etwa zwei Stunden und ihr Empfang in Rostock“ das angesetzt. Jahresprogramm. Nicht nur Badetouristen, auch bekannte Für alle Veranstaltungen ist eine Persönlichkeiten aus aller Welt Anmeldung unter Telefon 0381 waren zu Gast in der Hansestadt - 381-1361 oder per E-Mail: mit verschiedenen Motiven. Zu stadtarchiv@rostock.de notwen- nennen sind hier beispielsweise dig. der deutsche Kaiser Wilhelm I., Der kubanische Staatspräsident Fidel Castro 1972 auf einer Kundgebung in Rostock. Sebastian Eichler der indische Nobelpreisträger Fotos (2): Stadtarchiv Rostock Stadtarchiv Rsotock
Seite 4 STÄDTISCHER ANZEIGER 20. August 2022 Aus dem Programm 30 Jahre nach Mit Bedauern haben wir erfahren, dass am 2. August 2022 unsere Mitarbeiterin den rassistischen Ausschreitungen in Gabriele Drewes Rostock-Lichtenhagen verstorben ist. geb. am 02.02.1960 Wir sind jung, wir sind stark.“ kommunaler Ebene in den Blick falls offen sein. Wir trauern um eine geschätzte Kollegin, die mit großer Zuverläs- 14 Uhr, Filmvorführung im genommen werden. sigkeit ihren Dienst in der Stadtverwaltung der Hanse- und Univer- sitätsstadt Rostock versah. Saal 2, StadtHalle Rostock Nach einer Einführung durch PD Spielfilm, BRD 2015, 128 min, Dr. Franka Maubach (Wuppertal) 29. August, 19 Uhr Unsere Anteilnahme gilt den Angehörigen. FSK 12, empf. ab 14 und Prof. Dr. Oliver Plessow „Wir bleiben hier“ & Rostock 1992. Stefan hat sich (Rostock) werden vier Wissen- „Bruderland ist abgebrannt“ schon lange von seinem Vater, schaftler*innen den Umgang mit Böll-Montagskino & Gespräch einem SPD-Politiker, abgewandt. Fragen von Gedenken, Erinnern li.wu in der FRIEDA 23, Fried- Dr. Chris von Wrycz Rekowski Doreen Kautermann Er hängt mit seiner Clique und Verantwortung in unter- richstraße 23 Erster Stellvertreter des Vorsitzende des Oberbürgermeisters Personalrates der herum, darunter ein Rechtsradi- schiedlichen Kommunen analy- 1989 lebten über 90.000 der Hanse- und Stadtverwaltung Rostock kaler, der die Gruppe in Schach sieren. Vertragsarbeiter*innen aus ande- Universitätsstadt Rostock hält. Die Vietnamesin Lien hat ren sozialistischen Staaten in der nach der Wende einen Job gefun- DDR. Rund zwei Drittel davon den und will im Gegensatz zu 27. August, 10 bis 18 Uhr kamen aus Vietnam. Die ihrem Bruder und dessen schwangerer Frau in Deutschland Friedensandacht mit ansch- ließendem COME-Together Dokumentation „Wir bleiben hier“ (1990) aus dem Fundus der Offenes Casting am Volkstheater bleiben. Am Abend des 24. Au- Kolping Begegnungszentrum DEFA schildert die Situation gust führt eine Mischung aus Lichtenhagen, Eutiner Straße 20 ehemaliger Vertragsarbeiter*in- Langeweile, Aggressionen und Themen der Andacht werden nen aus Vietnam nach dem rechten Parolen zum Pogrom. zum Beispiel Rassismus, Nach- Zusammenbruch der DDR. Jugendliche, die gern Theater lagen in den Bereichen Schau- barschaft und Toleranz sein. Auch Angelika Nguyens doku- spielen möchten, Freude am Tan- spiel, Bewegung und Gesang. Ab zen und Singen haben und vor Februar 2023 ist zusätzlich eine Nach der etwa 30minütigen mentarischer Kurzfilm „Bruder- allem Lust, die Bühne zu rocken, Probenwoche in den Februar- 25. August, 13 bis 16.45 Uhr Andacht (die auch musikalisch land ist abgebrannt“ (1991) über sind herzlich eingeladen, am 25. ferien geplant sowie zeitintensive Kommunale Erinnerung – untermalt werden soll) wird es in die rechtliche und soziale und 27. August im Volkstheater Endproben vor der Premiere. Kommunale Verantwortung unserem Begegnungscafé die Unsicherheit ist ein wichtiges vorzusprechen. Gesucht werden Wer Lust hat, sich an dem Pro- Ein wissenschaftliches Kolloqui- Möglichkeit zum „COME- zeithistorisches Dokument. zwanzig junge Leute vom Jahr- jekt zu beteiligen, sollte sich un- um zum Umgang mit rassis- Together“/Gedankenaustausch Ein Gespräch mit Almuth Berger, gang 2006 und älter für die Neu- bedingt mit einem kurzen Text tischer Gewalt der 1990er Jahre. geben. Der Seniorenbeirat Lich- die vom 1. März 1990 bis zur produktion des Musicals „Herr (Ballade, Mini-Monolog oder StadtHalle Rostock, Saal 3 tenhagen unterstützt diese Veran- Wiedervereinigung am 3. Okto- der Fliegen“ nach dem bekannten Liedtext) zum Casting vorstellen. Roman von William Golding, das Termine sind Donnerstag, 25. Im Rahmen des Kolloquiums sol- staltung und wird einen kleinen ber 1990 Staatsekretärin und ab Mai 2023 im Großen Haus August, ab 17 Uhr und Samstag, len die rassistische Gewalt der (kostenlosen) Imbiss vorbereiten. Ausländerbeauftragte in der aufgeführt werden wird. Ab 13. 27. August, ab 10 Uhr, beide im 1990er Jahre und die erinne- Das Café wird anschließend bis DDR und von 1991 bis 2006 September probt das Ensemble Ateliertheater. rungspolitische Auseinanderset- 18 Uhr geöffnet sein, der Kinder- Ausländerbeauftragte des Landes einmal pro Woche (dienstags Anmeldung mit Foto bitte unter zung mit den Geschehnissen auf und Jugendtreff wird dann eben- Brandenburg war. 16.30 bis 18.30 Uhr) Grund- theaterpaedagogik@rostock.de. Sitzungen der Ortsbeiräte auf einen Blick Gehlsdorf-Nordost fahren AZ: 00683-22 Kröpeliner-Tor-Vorstadt Gartenstadt-Stadtweide 23. August, 18.30 Uhr Erweiterung eines Verwaltungsgebäde 31. August, 19 Uhr 1. September, 18 Uhr Speisesaal Michaelwerk, Michaelshof, um einen Anbau Zum Südtor 8 Beratungsraum Nr. 3.11, Eigenbetrieb Beratungsraum im Amt für Stadtgrün, Fährstr. 25 - Informationsvorlagen „Kommunale Objektbewirtschaftung und Naturschutz und Friedhofswesen, Tagesordnung: - Budget der Ortsbeiräte -entwicklung der Hansestadt Rostock", Am Westfriedhof 2 - Aktuelles - Wichtige Informationen an den Ober- KOE, Ulmenstraße 44 Tagesordnung: - Beschlussvorlagen bürgermeister die Präsidentin der Bür- Tagesordnung: - Budget der Ortsbeiräte Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 gerschaft - Wünsche und Anregungen der Einwoh- - Anträge BauGB für das Bauvorhaben (Bauan- nerinnen und Einwohner - Informationen des Ortsbeiratsvorsit- trag): „Neubau Bundespolizeirevier - Fragen und Hinweise der Ortsbeirats- zenden und des Ortsamtsleiters sowie Herstellung von fünf Hunde- Lichtenhagen mitglieder - Wünsche und Anregungen der Einwoh- zwingern, einer Carportanlage für drei 30. August, 18.30 Uhr - Anträge zum Budget des Ortsbeirates nerinnen und Einwohner Stellplätze und siebzehn weitere Stell- Kolping Initiative, Eutiner Str. 20 - Informationen der Ortsamtsleiterin und plätze in den Außenanlagen im Über- Tagesordnung: des Ortsbeiratsvorsitzenden seehafen“, Ost-West-Str. 12a - Wünsche und Anregungen der Einwoh- nichtöffentlicher Teil Südstadt Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 nerinnen und Einwohner - Berichte zu aktuellen Bauanträgen 1. September, 18 Uhr BauGB für das Bauvorhaben (Bauan- - Bericht der Ortsamtsleiterin über wich- Stadtteil- und Begegnungszentrum trag): Neubau von 2 Wohn- und tige Angelegenheiten des Ortsamtsbe- „Heizhaus“, Tychsenstr. 22 Geschäftshäusern mit 29 Wohneinhei- reiches Lütten Klein Tagesordnung: ten, 4 Gewerbeeinheiten und 44 Pkw- - Mitteilungen des Vorsitzenden des 1. September, 18 Uhr - Wünsche und Anregungen der Einwoh- Stellplätzen in einer Tiefgarage im Ortsbeirates Mehrgenerationenhaus Stadtteil- und nerinnen und Einwohner BPlan Nr. 15.W.99, Helmuth-Mentz- - Informationen der Quartiersmanagerin Begegnungszentrum, Danziger Str. 45d - Anträge zum Budget der Ortsbeiräte Str. 6 für Lichtenhagen (RGS) Tagesordnung: - Informationen der Ortsbeiratsvorsitzen- - Berichte der Ausschüsse - Wünsche und Anregungen der Ortsbei- - Informationen des stellv. Ortsbeirats- den - Informationen des Ortsbeiratsvorsit- ratsmitglieder vorsitzenden und der Ortsamtsleiterin - Informationen der Ortsamtsleiterin zenden und des Ortsamtes - aktuelles Thema: erste Auswertung 30 - Informationen aus dem Rathaus/der - Berichte der Ausschüsse - Wünsche und Anregungen der Einwoh- Jahre Rostock-Lichtenhagen Bürgerschaft nerinnen und Einwohner - Anträge - Wünsche und Anregungen der Einwoh- - Anträge nerinnen und Einwohner Bitte beachten Sie die aktuellen Aushänge Vereinfachtes Baugenehmigungsver- - Anträge in Ihrem Ortsamt bzw. in der Tagespresse.
20. August 2022 STÄDTISCHER ANZEIGER Seite 5 Aufruf zum Engagement in einem Wahlvorstand Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der tung wenden. Das Büro befindet sich im Nummer 0381 381-1801 oder per E-Mail Hanse- und Universitätsstadt Rostock, am Rathaus-Anbau, Zimmer 5.11 und ist mon- unter wahlhelfer@rostock.de zu erreichen. 13. November 2022 findet die Wahl zur tags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und neuen Oberbürgermeisterin bzw. zum von 13 bis 15 Uhr besetzt. Die Mitarbei- Ihre Gemeindewahlbehörde neuen Oberbürgermeister der Hanse- und ter*innen sind telefonisch unter der Universitätsstadt Rostock statt. Der Termin für eine möglicherweise notwendige Stich- wahl wurde auf den 27. November 2022 festgelegt. An diesen beiden Tagen ist es nicht nur wichtig mitzuentscheiden, sondern sich auch aktiv einzubringen. Denn für die Durchführung der Wahl(en) sowie die Feststellung der Ergebnisse in den Wahl- bezirken werden wieder etwa 1.100 enga- gierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die OB-Wahl kann jede wahlberechtigte Person fungieren. Dies sind alle Deut- schen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in der Gemeinde wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer darf selbst nicht Wahlbewerberin oder Wahlbe- werber, Vertrauensperson eines Wahlvor- schlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan z.B. Gemeindewahlausschuss sein. Wer sich entschließt, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, muss im Vorfeld eine Bereit- schaftserklärung zur Übernahme des Ehrenamtes in einem Wahlvorstand voll- ständig ausfüllen und an die auf dem Vordruck angegebene Adresse senden. Das Ausfüllen kann auch online unter www.rostock.de/wahlen (siehe QR Code) erfolgen. Mit dem Berufungsschreiben erhalten Sie dann die Angaben zu Ihrer Funktion im Vorstand, zum Einsatzort und zur Einsatz- zeit sowie ggf. eine Einladung zur Schu- lung. In Würdigung des Ehrenamtes wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung gezahlt. Im Urnenwahllokal erhalten die Vorstehe- rin bzw. der Vorsteher 70 Euro, die Stell- vertretung und die Schriftführung 60 Euro sowie die übrigen Mitglieder der Vorstände 50 Euro. Briefwahlvorstände erhalten bei gleicher Funktionsstaffelung 60, 50 bzw. 40 Euro. Die Entschädigung wird zeitnah nach dem Wahltag überwiesen. Die glei- chen Entschädigungen werden auch bei einer möglichen Stichwahl gezahlt. Bedanken möchten wir uns schon jetzt bei allen, die sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit entschieden haben und wünschen viel Erfolg bei der Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Für weitere Fragen zum Wahlehrenamt können Sie sich an die Wahlhelferverwal-
Seite 6 STÄDTISCHER ANZEIGER 20. August 2022 Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss § 7 Weitere Vorschriften der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 06.07.2022 (2022/DV/3372) und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den Die Bewirtschaftungsregelungen in den Ausführungen des Haushaltsplanes Band I gemäß genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen: Pkt. 4. Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsplan werden für verbindlich erklärt. Nachrichtliche Angaben: 2022 2023 § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich (unter Berücksichtigung des vorl. 167.953.863,22 € 114.695.763,22 € 1. im Ergebnishaushalt auf 2022 2023 Ergebnisses einen Gesamtbetrag der Erträge von 860.714.700 € 862.541.100 € einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 867.858.800 € 915.799.200 € 2. Zum Finanzhaushalt ein Jahresergebnis nach Veränderung der Der Saldo der laufenden Ein- und Rücklagen von -7.144.100 € -53.258.100 € Auszahlungen zum 31. Dezember des Haus- haltsjahres beträgt voraussichtlich 2. im Finanzhaushalt auf (unter Berücksichtigung des vorl. Ergeb- 42.075.706,14 € -540.493,86 € a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen nisses 2021 - Stand Übergabe RPA) von 808.757.700 € 817.589.900 € einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 3. Zum Eigenkapital von 814.188.600 € 860.206.100 € Der Stand des Eigenkapitals zum einen jahresbezogenen Saldo der laufenden 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt 1.266.881.584,65 € 1.213.623.484,65 € Ein- und Auszahlungen von -5.430.900 € -42.616.200 € voraussichtlich b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 89.706.400 € 97.701.800 € einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der RECHTSAUFSICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN: Investitionstätigkeit von 145.229.600 € 195.349.200 € einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der A Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen Investitionstätigkeit von -55.523.200 € -97.647.400 € des Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V zu den genehmigungs- pflichtigen Festsetzungen sind am 04.08.2022 wie folgt bekanntgegeben worden: festgesetzt. 1 Gemäß § 52 Absatz 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushalts- jahr 2022 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investi- § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 55.523.200 Euro teilweise in Höhe von 53.733.300 Euro unter folgender Bedingung genehmigt: Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 2022 2023 Der genehmigte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförde- 55.523.200 € 97.647.400 € rungsmaßnahmen reduziert sich um den Betrag von Einzahlungen aus Zuweisungen des Landes, die bisher nicht für Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2022 veran- schlagt worden sind. Dies gilt nicht für Mehreinzahlungen aus Zuweisungen des § 3 Verpflichtungsermächtigungen Landes, soweit diesen bisher nicht geplante maßnahmebezogene Mehrauszahlungen in mindestens gleicher Höhe gegenüberstehen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 2022 2023 wird festgesetzt auf 54.131.900 € 46.856.900 € 2 Gemäß § 54 Absatz 4 KV M-V wird der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2022 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 54.131.900 Euro § 4 Kassenkredite teilweise in Höhe von 53.985.400 Euro genehmigt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt 2022 2023 B Entscheidungen zum Haushaltjahr 2023 auf 78.300.000 € 81.700.0000 € Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2023 wurden zunächst zurückgestellt. Dem im Anhörungsgespräch vorgetragenen Anliegen der Stadt, noch in diesem Jahr die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushaltsjahr 2023 zu tref- § 5 Hebesätze fen, wird Rechnung tragen, so dass sich für die Stadt im Jahr 2023 keine haushaltslose Zeit ergeben wird. Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 2022 2023 1. Grundsteuer HINWEISE: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 300 v. H. 300 v. H. Die Haushaltssatzung kann vom 22. August bis 21. September 2022 während der Öffnungszeiten im Kämmereiamt in der St.-Georg-Straße 109, Zimmer 320 eingesehen b) für die Grundstücke werden. Es wird um vorherige Terminabsprache unter E-Mail: kaemmerei@rostock.de (Grundsteuer B) auf 480 v. H. 520 v. H. bzw. telefonisch unter der Nummer 0381 381-2006 gebeten. 2. Gewerbesteuer auf 465 v. H. 465 v. H. Rostock, 8. August 2022 § 6 Stellen gemäß Stellenplan Siegel Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen 2022 2023 Stellen beträgt in Vollzeitäquivalente (VzÄ). 2.612,21 2.622,39 Steffen Bockhahn Zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
20. August 2022 STÄDTISCHER ANZEIGER Seite 7 Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss nicht veranschlagte Investitionen, soweit die geplanten Auszahlungen aus Investitions- der Bürgerschaft (2022/BV/3009) der Hanse- und Universitätsstadt vom 11.05.2022 und tätigkeit im Haushaltsjahr um nicht mehr als 5 % steigen. mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: Nachrichtliche Angaben: 2022 2023 § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 0 EUR 0 EUR 1. im Ergebnishaushalt auf 2022 2023 2. Zum Finanzhaushalt einen Gesamtbetrag der Erträge von 11.078.500 EUR 22.508.200 EUR Der Saldo der laufenden Ein- und Auszah- einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 11.078.500 EUR 22.508.200 EUR lungen zum 31. Dezember des Haushalts- 15.763.170,66 EUR 24.784.670,66 EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung der jahres beträgt voraussichtlich Rücklagen von 0 EUR 0 EUR 3. Zum Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 2. im Finanzhaushalt auf 2022 2023 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt 2.241.700 EUR 1.795.300 EUR a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen voraussichtlic von 14.972.000 EUR 19.943.500 EUR einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 11.078.500 EUR 10.922.000 EUR einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- RECHTSAUFSICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN: und Auszahlungen von 3.893.500 EUR 9.021.500 EUR A Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der des Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V zu den genehmigungs- Investitionstätigkeit von 8.101.000 EUR 14.624.500 EUR pflichtigen Festsetzungen sind am 04.08.2022 wie folgt bekanntgegeben worden: einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 14.388.600 EUR 23.646.000 EUR Gemäß § 64 Absatz 4 KV M-V i.V.m. § 54 Absatz 4 KV M-V wird der in § 3 der Haus- einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der haltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Sanierungszentrum „Stadtzentrum Investitionstätigkeit von -6.287.600 EUR -9.021.500 EUR Rostock“ für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungs- festgesetzt. ermächtigungen in Höhe von 52.038.100 Euro teilweise in Höhe von 12.610.700 Euro genehmigt. § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen B Entscheidungen zum Haushaltjahr 2023 Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2023 wurden zunächst Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zurückgestellt. Dem im Anhörungsgespräch vorgetragenen Anliegen der Stadt, noch in werden nicht veranschlagt. diesem Jahr die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushaltsjahr 2023 zu tref- fen, wird Rechnung tragen, so dass sich für die Stadt im Jahr 2023 keine haushaltslose Zeit ergeben wird. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch 2022 2023 tigungen wird festgesetzt auf: 52.038.100 EUR 4.409.200 EUR HINWEISE: Die Haushaltssatzung kann vom 22. August bis 21. September 2022 während der § 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Öffnungszeiten im Kämmereiamt in der St.-Georg-Straße 109, Zimmer 320 eingesehen werden. Es wird um vorherige Terminabsprache unter E-Mail: kaemmerei@rostock.de Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. bzw. telefonisch unter der Nummer 0381381-2006 gebeten. § 5 Nachtragshaushaltssatzung Rostock, 8. August 2022 Siegel Eine Nachtragshaushaltssatzung nach § 48 Kommunalverfassung M-V ist zu erlassen, soweit sich im Ergebnishaushalt das Jahresergebnis des laufenden Haushaltsjahres oder im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszah- lungen um mehr als 5 % der Gesamtaufwendungen bzw.- auszahlungen verschlechtert. Steffen Bockhahn Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für bisher Zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Seite 8 STÄDTISCHER ANZEIGER 20. August 2022 Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Fördergebiet Dierkow für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss § 6 Nachtragshaushaltssatzung der Bürgerschaft (2022/BV/3009) der Hanse- und Universitätsstadt vom 11.05.2022 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: Eine Nachtragshaushaltssatzung nach § 48 Kommunalverfassung M-V ist zu erlassen, soweit sich im Ergebnishaushalt das Jahresergebnis des laufenden Haushaltsjahres oder im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszah- § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt lungen um mehr als 5 % der Gesamtaufwendungen bzw.- auszahlungen verschlechtert. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für bisher Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird nicht veranschlagte Investitionen, soweit die geplanten Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit im Haushaltsjahr um nicht mehr als 5 % steigen. 1. im Ergebnishaushalt auf 2022 2023 einen Gesamtbetrag der Erträge von 2.607.500 EUR 2.814.800 EUR Nachrichtliche Angaben: 2022 2023 einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.607.500 EUR 2.814.800 EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung der 1. Zum Ergebnishaushalt Rücklagen von 0 EUR 0 EUR Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haus- haltsjahres beträgt voraussichtlich 0,00 EUR 0,00 EUR 2. im Finanzhaushalt auf 2022 2023 a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen 2. Zum Finanzhaushalt von 3.584.200 EUR 2.951.100 EUR Der Saldo der laufenden Ein- und einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen Auszahlungen zum 31. Dezember des Haus- von 2.495.900 EUR 1.714.800 EUR haltsjahres beträgt voraussichtlich 160.476,18 EUR 1.396.776,18 EUR einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 1.088.300 EUR 1.236.300 EUR 3. Zum Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt 0,00 EUR 0,00 EUR Investitionstätigkeit von 2.066.600 EUR 736.600 EUR voraussichtlich einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 3.260.900 EUR 1.972.900 EUR einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der RECHTSAUFSICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN: Investitionstätigkeit von -1.194.300 EUR -1.236.300 EUR festgesetzt. A Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V zu den genehmigungs- pflichtigen Festsetzungen sind am 04.08.2022 wie folgt bekanntgegeben worden: § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Gemäß § 64 Absatz 4 KV M-V i.V.m. § 54 Absatz 4 KV M-V wird der in § 3 der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Fördergebiet Rostock- werden nicht veranschlagt. Dierkow für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen in Höhe von 1.870.900 Euro vollständig genehmigt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen B Entscheidungen zum Haushaltjahr 2023 Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2023 wurden zunächst Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- 2022 2023 zurückgestellt. Dem im Anhörungsgespräch vorgetragenen Anliegen der Stadt, noch in gungen wird festgesetzt auf 1.870.900 EUR 0 EUR diesem Jahr die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushaltsjahr 2023 zu tref- fen, wird Rechnung tragen, so dass sich für die Stadt im Jahr 2023 keine haushaltslose Zeit ergeben wird. § 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht veranschlagt. HINWEISE: Die Haushaltssatzung kann vom 22. August bis 21. September 2022 während der § 5 Eigenkapital Öffnungszeiten im Kämmereiamt in der St.-Georg-Straße 109, Zimmer 320 eingesehen werden. Es wird um vorherige Terminabsprache unter E-Mail: kaemmerei@rostock.de Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2013 betrug 0 EUR. bzw. telefonisch unter der Nummer 0381 381-2006 gebeten. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals 2022 2023 Rostock, 8. August 2022 zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 0,00 EUR 0,00 EUR Siegel Steffen Bockhahn Zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
20. August 2022 STÄDTISCHER ANZEIGER Seite 9 Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Fördergebiet Toitenwinkel für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss § 6 Nachtragshaushaltssatzung der Bürgerschaft (2022/BV/3009) der Hanse- und Universitätsstadt vom 11.05.2022 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: Eine Nachtragshaushaltssatzung nach § 48 Kommunalverfassung M-V ist zu erlassen, soweit sich im Ergebnishaushalt das Jahresergebnis des laufenden Haushaltsjahres oder im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszah- § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt lungen um mehr als 5 % der Gesamtaufwendungen bzw.- auszahlungen verschlechtert. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für bisher Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird nicht veranschlagte Investitionen, soweit die geplanten Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit im Haushaltsjahr um nicht mehr als 5 % steigen. 1. im Ergebnishaushalt auf 2022 2023 einen Gesamtbetrag der Erträge von 3.016.400 EUR 5.816.900 EUR Nachrichtliche Angaben: 2022 2023 einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 3.016.400 EUR 5.816.900 EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung der 1. Zum Ergebnishaushalt Rücklagen von 0 EUR 0 EUR Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 0,00 EUR 0,00 EUR 2. im Finanzhaushalt auf 2022 2023 a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen 2. Zum Finanzhaushalt von 3.993.800 EUR 6.258.200 EUR Der Saldo der laufenden Ein- und einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen Auszahlungen zum 31. Dezember des Haus- von 3.016.400 EUR 3.624.100 EUR haltsjahres beträgt voraussichtlich 902.297,28 EUR 3.536.397,28 EUR einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 977.400 EUR 2.634.100 EUR 3. Zum Eigenkapita Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 0,00 EUR 0,00 EUR Investitionstätigkeit von 1.728.400 EUR 2.575.100 EUR einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 3.160.600 EUR 5.209.200 EUR RECHTSAUFSICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN: einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -1.432.200 EUR -2.634.100 EUR A Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen festgesetzt. des Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V zu den genehmigungs- pflichtigen Festsetzungen sind am 04.08.2022 wie folgt bekanntgegeben worden: § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Gemäß § 64 Absatz 4 KV M-V i.V.m. § 54 Absatz 4 KV M-V wird der in § 3 der Haus- haltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Fördergebiet Rostock-Toitenwin- Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wer- kel für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch- den nicht veranschlagt. tigungen in Höhe von 6.582.200 Euro teilweise in Höhe von 5.465.200 Euro genehmigt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen B Entscheidungen zum Haushaltjahr 2023 Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2023 wurden zunächst Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch- zurückgestellt. Dem im Anhörungsgespräch vorgetragenen Anliegen der Stadt, noch in tigungen wird festgesetzt auf 6.582.200 EUR 0 EUR diesem Jahr die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushaltsjahr 2023 zu tref- fen, wird Rechnung tragen, so dass sich für die Stadt im Jahr 2023 keine haushaltslose Zeit ergeben wird. § 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht veranschlagt. HINWEISE: Die Haushaltssatzung kann vom 22. August bis 21. September 2022 während der § 5 Eigenkapital Öffnungszeiten im Kämmereiamt in der St.-Georg-Straße 109, Zimmer 320 eingesehen werden. Es wird um vorherige Terminabsprache unter E-Mail: kaemmerei@rostock.de Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2013 betrug 0 EUR. bzw. telefonisch unter der Nummer 0381 381-2006 gebeten. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum Rostock, 8. August 2022 31. Dezember des Haushaltsjahres 0,00 EUR 0,00 EUR Siegel Steffen Bockhahn Zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Seite 10 STÄDTISCHER ANZEIGER 20. August 2022 Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Fördergebiet Lichtenhagen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss § 6 Nachtragshaushaltssatzung der Bürgerschaft (2022/BV/3009) der Hanse- und Universitätsstadt vom 11.05.2022 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: Eine Nachtragshaushaltssatzung nach § 48 Kommunalverfassung M-V ist zu erlassen, soweit sich im Ergebnishaushalt das Jahresergebnis des laufenden Haushaltsjahres oder im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszah- § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt lungen um mehr als 5 % der Gesamtaufwendungen bzw.- auszahlungen verschlechtert. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für bisher Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird nicht veranschlagte Investitionen, soweit die geplanten Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit im Haushaltsjahr um nicht mehr als 5 % steigen. 1. im Ergebnishaushalt auf 2022 2023 einen Gesamtbetrag der Erträge von 3.876.300 EUR 2.558.900 EUR Nachrichtliche Angaben: 2022 2023 einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 3.876.300 EUR 2.558.900 EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung der 1. Zum Ergebnishaushalt Rücklagen von 0 EUR 0 EUR Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 0,00 EUR 0,00 EUR 2. im Finanzhaushalt auf 2022 2023 a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen 2. Zum Finanzhaushalt von 5.244.800 EUR 2.276.500 EUR Der Saldo der laufenden Ein- und einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 Auszahlungen zum 31. Dezember des Haus- von 3.876.300 EUR 1.214.900 EUR haltsjahres beträgt voraussichtlich 1.409.500 EUR 2.471.100 EUR einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 1.368.500 EUR 1.061.600 EUR 3. Zum Eigenkapita Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 0,00 EUR 0,00 EUR Investitionstätigkeit von 1.811.400 EUR 1.666.800 EUR einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 3.301.400 EUR 2.728.400 EUR RECHTSAUFSICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN: einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -1.490.000 EUR -1.061.600 EUR A Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen festgesetzt. des Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V zu den genehmigungs- pflichtigen Festsetzungen sind am 04.08.2022 wie folgt bekanntgegeben worden: § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Gemäß § 64 Absatz 4 KV M-V i.V.m. § 54 Absatz 4 KV M-V wird der in § 3 der Haus- haltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens „Fördergebiet Rostock-Lichtenha- Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wer- gen“ für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch- den nicht veranschlagt. tigungen in Höhe von 1.537.400 Euro vollständig genehmigt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen B Entscheidungen zum Haushaltjahr 2023 Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2023 wurden zunächst Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch- 2022 2023 zurückgestellt. Dem im Anhörungsgespräch vorgetragenen Anliegen der Stadt, noch in tigungen wird festgesetzt auf 1.537.400 EUR 4.150.000 EUR diesem Jahr die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushaltsjahr 2023 zu tref- fen, wird Rechnung tragen, so dass sich für die Stadt im Jahr 2023 keine haushaltslose Zeit ergeben wird. § 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht veranschlagt. HINWEISE: Die Haushaltssatzung kann vom 22. August bis 21. September 2022 während der § 5 Eigenkapital Öffnungszeiten im Kämmereiamt in der St.-Georg-Straße 109, Zimmer 320 eingesehen werden. Es wird um vorherige Terminabsprache unter E-Mail: kaemmerei@rostock.de Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2013 betrug 0 EUR. bzw. telefonisch unter der Nummer 0381 381-2006 gebeten. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 2022 2023 Rostock, 8. August 2022 31. Dezember des Haushaltsjahres 0,00 EUR 0,00 EUR Siegel Steffen Bockhahn Zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
20. August 2022 STÄDTISCHER ANZEIGER Seite 11 Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Fördergebiet Schmarl für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss § 6 Nachtragshaushaltssatzung der Bürgerschaft (2022/BV/3009) der Hanse- und Universitätsstadt vom 11.05.2022 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: Eine Nachtragshaushaltssatzung nach § 48 Kommunalverfassung M-V ist zu erlassen, soweit sich im Ergebnishaushalt das Jahresergebnis des laufenden Haushaltsjahres oder im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszah- § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt lungen um mehr als 5 % der Gesamtaufwendungen bzw.- auszahlungen verschlechtert. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für bisher Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird nicht veranschlagte Investitionen, soweit die geplanten Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit im Haushaltsjahr um nicht mehr als 5 % steigen. 1. im Ergebnishaushalt auf 2022 2023 einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.049.500 EUR 369.300 EUR Nachrichtliche Angaben: 2022 2023 einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.049.500 EUR 369.300 EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung der 1. Zum Ergebnishaushalt Rücklagen von 0 EUR 0 EUR Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 0,00 EUR 0,00 EUR 2. im Finanzhaushalt auf 2022 2023 a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen 2. Zum Finanzhaushalt von 746.700 EUR 259.500 EUR Der Saldo der laufenden Ein- und einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 Auszahlungen zum 31. Dezember des Haus- von 426.900 EUR 51.900 EUR haltsjahres beträgt voraussichtlich -1.864.141,00 EUR -1.656.541,00 EUR einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 319.800 EUR 207.600 EUR 3. Zum Eigenkapita Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 0,00 EUR 0,00 EUR Investitionstätigkeit von -373.000 EUR -207.600 EUR einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 315.900 EUR 0 EUR einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -688.900 EUR -207.600 EUR RECHTSAUFSICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN: festgesetzt. A Entscheidungen zum Haushaltjahr 2023 Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2023 wurden zunächst § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zurückgestellt. Dem im Anhörungsgespräch vorgetragenen Anliegen der Stadt, noch in diesem Jahr die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushaltsjahr 2023 zu tref- Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wer- fen, wird Rechnung tragen, so dass sich für die Stadt im Jahr 2023 keine haushaltslose den nicht veranschlagt. Zeit ergeben wird. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch- 2022 2023 HINWEISE: tigungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR Die Haushaltssatzung kann vom 22. August bis 21. September 2022 während der Öffnungszeiten im Kämmereiamt in der St.-Georg-Straße 109, Zimmer 320 eingesehen § 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden. Es wird um vorherige Terminabsprache unter E-Mail: kaemmerei@rostock.de bzw. telefonisch unter der Nummer 0381 381-2006 gebeten. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht veranschlagt. Rostock, 8. August 2022 § 5 Eigenkapital Siegel Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2013 betrug 0 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 2022 2023 31. Dezember des Haushaltsjahres 0,00 EUR 0,00 EUR Steffen Bockhahn Zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
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