Untergliederungsanalyse UG 31-Wissenschaft und Forschung - Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den ...
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Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen 2018 – 2021 und 2019 – 2022 Untergliederungsanalyse UG 31-Wissenschaft und Forschung 11. April 2018
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung ......................................................................................................... 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5 2.1 Überblick ................................................................................................................. 5 2.2 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ................................ 7 2.3 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................10 2.4 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung .............................................................15 2.5 Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt ...............................16 3 Förderungen..................................................................................................................17 4 Personal ........................................................................................................................19 6 Rücklagen .....................................................................................................................21 7 Wirkungsorientierung ....................................................................................................22 7.1 Überblick ................................................................................................................22 7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................23 Mit dieser Analyse gibt der Budgetdienst einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der betreffenden Untergliederung. Die Informationen aus den BFG-E 2018 und 2019 sowie den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 werden um Daten aus anderen Dokumenten (z.B. Strategiebericht, Budgetbericht, Wirkungscontrollingbericht, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt um eine umfassende Betrachtung und verschiedene Sichtweisen auf die Entwicklung der Untergliederung zu ermöglichen. 2 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 1 Zusammenfassung Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019) sehen für die UG 31-Wissenschaft und Forschung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 4,5 Mrd. EUR und 4,8 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 beträgt der Anstieg für 2018 1,9 %, im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 mit 7,2% deutlich an. Der Anstieg im Jahr 2018 geht im Wesentlichen auf Mehrauszahlungen für die Anhebung bzw. Ausweitung der Förderungssätze für Studienbeihilfen zurück. Im Bereich der Universitäten sind Mehrauszahlungen für Investitionen in den Klinischen Mehraufwand (Klinikbauten) insbesondere für Baumaßnahmen am AKH-Wien geplant. Im Jahr 2019 ist eine erhebliche Steigerung insbesondere für die Erhöhung des Gesamtbetrags für die Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021 vorgesehen (+280,2 Mio. EUR). Mit der neuen Universitätsfinanzierung wird die Struktur des Universitätsbudgets grundlegend verändert. Darüber hinaus sind in beiden Jahren Mehrauszahlungen für die Fachhochschulen (2018 +7,2 Mio. EUR und 2019 weitere 13,8 Mio. EUR), die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW; jährlich +10 Mio. EUR) sowie für die Einrichtung von Gründungs-Fellowships (Akademische Spin-Offs; jeweils 5 Mio. EUR) veranschlagt. Die Budgetmittel für den Wissenschaftsfonds (FWF) gehen 2018 gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2017 aufgrund von Rücklagenentnahmen im Vorjahr zurück und steigen dann 2019 deutlich, 2018 soll der FWF zusätzlich weitere Mittel aus der FTE-Nationalstiftung erhalten. Im Zeitraum 2018 bis 2022 verzeichnet die UG 31-Wissenschaft und Forschung mit 2,7 % p.a. den höchsten Anstieg innerhalb der Rubrik 3-„Bildung, Forschung, Kunst und Kultur“, der insbesondere auf die Erhöhung der Budgets für die Universitäten für die Jahre 2019 bis 2021, die Anhebung bzw. Ausweitung der Förderungssätze für Studienbeihilfen sowie zusätzliche Budgetmittel für einzelne Forschungsinstitutionen bzw. Fördereinrichtungen zurückgeht. Rücklagenentnahmen (wie in den Jahren 2018 und 2019 veranschlagt) sind dabei in den Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens nicht enthalten. Der Planstellenstand der UG 31-Wissenschaft und Forschung wird im Jahr 2018 um 3 auf 714 Planstellen und im Jahr 2019 um weitere 20 Planstellen zurückgehen. Der tatsächliche Personaleinsatz (gemessen in VBÄ) ist von 2015 auf 2017 um 36 VBÄ auf 691 VBÄ gesunken. Der Personalaufwand im Ergebnishaushalt wird 2018 deutlich von 51,9 Mio. EUR auf 55,6 Mio. EUR und 2019 weiter auf 57,5 Mio. EUR ansteigen. 3 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Die Angaben zur Wirkungsorientierung der UG 31-Wissenschaft und Forschung enthalten fünf Wirkungsziele, das Wirkungsziel 5 („Sicherstellung eines hohen Grads an Spitzenforschung durch erfolgreiche Teilnahme am EU-Forschungsrahmenprogramm sowie durch kompetitive Förderungsmaßnahmen in der Grundlagenforschung in Österreich“) wurde umformuliert. Es wurden neue Maßnahmen, wie insbesondere die neue Universitätsfinanzierung, aufgenommen. Zur Messung der Zielerreichung werden insgesamt 20 Kennzahlen herangezogen, gegenüber dem BVA 2017 zwei neue festgelegt und jene zur Betreuungsrelation methodisch geändert. Das BMBWF hat im Zuge der Vorlage der BVA-E 2018 und 2019 ein Dossier zu den Angaben der Wirkungsorientierung der UG 31 erstellt, in dem die Wirkungsinformationen im Detail angeführt, analysiert und die Hintergründe beleuchtet werden. 4 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung 2.1 Überblick Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2015 bis 2022) in Mio. EUR Finanzierungshaushalt Erfolg Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E UG 31 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Auszahlungen 4.106,5 4.261,1 4.380,0 4.463,0 4.782,8 4.908,3 5.066,1 4.958,7 Anteil an Gesamtauszahlungen 5,5% 5,6% 5,4% 5,7% 6,0% 6,1% 6,1% 5,8% jährliche Veränderung 3,1% 3,8% 2,8% 1,9% 7,2% 2,6% 3,2% -2,1% Einzahlungen 1,4 2,0 1,8 1,1 1,1 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung -16,0% 43,7% -8,9% -40,3% 0,0% - - - Nettofinanzierungsbedarf -4.105,1 -4.259,1 -4.378,2 -4.461,9 -4.781,7 - - - in Mio. EUR Ergebnishaushalt Erfolg Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E UG 31 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Aufwendungen 4.118,4 4.259,4 4.369,9 4.470,1 4.789,9 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 5,3% 5,2% 5,6% 5,5% 5,8% - - - jährliche Veränderung 3,3% 3,4% 2,6% 2,3% 7,2% - - - Erträge 1,8 3,3 2,5 1,4 1,4 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung 8,7% 77,5% -24,2% -45,1% 0,0% - - - Nettoergebnis -4.116,6 -4.256,1 -4.367,4 -4.468,7 -4.788,5 - - - Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 und 2019 sehen für die UG 31-Wissenschaft und Forschung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 4,5 Mrd. EUR und 4,8 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 beträgt der Anstieg für 2018 1,9 %, im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 mit 7,2% deutlich an. Bis zum Jahr 2021 soll der Anteil der UG 31-Wisschenschaft und Forschung an den gesamten Auszahlungen des Bundes von 5,5 % im Jahr 2015 auf 6,1 % zunehmen und im letzten Jahr der Planungsperiode 2022 auf 5,8 % zurückgehen, wobei Rücklagenentnahmen in den Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens nicht enthalten sind. 5 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Die Untergliederung enthält folgende Auszahlungsschwerpunkte: Globalbudget der Universitäten (v.a. Grundbudgets und Hochschulraumstrukturmittel) Förderung der Fachhochschulen Studienförderung Finanzierung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW), des Institute of Science and Technology Austria (IST Austria) und der OeAD (Österreichischer Austauschdienst)- GmbH Entwicklung der Auszahlungen (2014 bis 2022) Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018 Die Auszahlungsobergrenze der UG 31-Wissenschaft und Forschung steigt im aktuellen Finanzrahmen um durchschnittlich 2,7 % p.a. deutlich an, dabei werden insbesondere die Budgets der Universitäten für die neue Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021 erhöht. Im Jahr 2019 ist ein erster deutlicher Anstieg der Budgetmittel (+7,2 %) geplant, danach sollen die Auszahlungen stufenweise weiter zunehmen (2020: +2,6 %, 2021: +3,2%). Im letzten Jahr des Finanzrahmens sinkt die Auszahlungsobergrenze um 2,1 %. 6 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Mehr Mittel werden auch für die Ausweitung der Fördersätze der Studienbeihilfe, den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria), die Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und den Fachhochschulausbau (FH-Ausbau) geplant. Bereits im letzten Finanzrahmen wurden zusätzliche Investitionen in den Klinischen Mehraufwand (Klinikbauten) für Baumaßnahmen am AKH-Wien iHv 220 Mio. EUR in den Auszahlungsobergrenzen berücksichtigt. In der neuen Finanzrahmenperiode sollen sich die Auszahlungen in der UG 31-Wissenschaft und Forschung ab 2019 nahezu parallel zum nominellen BIP entwickeln, im Jahr 2018 und im Jahr 2022 soll der Anstieg deutlich schwächer ausfallen. Über den gesamten Betrachtungszeitraum steigen sie stärker als die Gesamtauszahlungen des Bundes. 2.2 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung Die Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm 2017 bis 2022 unter dem Kapitel „Wissenschaft“ als Maßnahme zur Umsetzung des Ziels „Schaffung von besseren Studienbedingungen für Studierende an den Universitäten und Fachhochschulen – höhere Durchlässigkeit im Hochschulsektor“ die „Universitätsfinanzierung NEU“ beschlossen. Die diesbezügliche Änderung des Universitätsgesetzes 2002 sieht ein neues Finanzierungsmodell für die Universitäten ab der Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021 vor. Die Hauptziele der neuen Universitätsfinanzierung sind eine Qualitätsverbesserung in Lehre und Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) insbesondere über die Verbesserung der Betreuungsrelationen und einen Abbau von „Massenfächern“, die konkrete Planung der Kapazitäten, vor allem durch Personalaufstockung in Kombination mit Zugangsregelungen und die Erhöhung der Transparenz durch eine gesonderte Finanzierung von Lehre und Forschung bzw. EEK, ergänzt um strategische Anreizsetzungen. 7 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Das neue Finanzierungsmodell sieht ab der Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021 eine gesonderte Finanzierung der drei Säulen Lehre, Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste, Infrastruktur und strategische Entwicklung vor. Dabei werden die Universitäten ein Globalbudget erhalten, das im Rahmen der Leistungsvereinbarungen für die Säulen Lehre und Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste jeweils über einen Basisindikator und mindestens einen Wettbewerbsindikator bemessen wird. Die Finanzierung der Säule Infrastruktur und strategische Entwicklung umfasst die Beträge für die von den Universitäten genutzten Gebäude, den Klinischen Mehraufwand sowie konkret zu vereinbarende Maßnahmen. Durch die Schaffung von Personalstellen insbesondere bei stark nachgefragten Studienfeldern sollen die Betreuungsverhältnisse verbessert werden. Ab 2019 wird die Struktur des Universitätsbudgets mit der neuen Universitätsfinanzierung grundlegend verändert. Im Juni 2017 wurde eine Änderung des Universitätsgesetzes 20021 beschlossen, die auf Gesetzesebene normiert, dass der Gesamtbetrag zur Finanzierung der Universitäten für die kommende Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021 11,07 Mrd. EUR beträgt. In den Budgetbegleitgesetzen ist eine Änderung des Universitätsgesetzes 2002 vorgesehen, die Mietkosten, die an die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) zu leisten sind, zu reduzieren. Die Mieten der Universitäten an die BIG sollen für die Jahre 2018 bis 2021 durch eine entsprechende Änderung der Mietverträge um 17,4 Mio. EUR jährlich für alle Universitäten insgesamt reduziert werden. Der zur Finanzierung der Universitäten in den Jahren 2019 bis 2021 zur Verfügung stehende Gesamtbetrag wird aufgrund der budgetären Vorgaben für den Bundesfinanzrahmen von 11,07 Mrd. EUR auf 10,992 Mrd. EUR reduziert, dabei ist laut den Erläuterung zu den Budgetbegleitgesetzen die für die Universitäten aufkommensneutrale Umschichtung noch nicht berücksichtigt. 1 Abänderungsantrag Nr. AA-212 XXV. GP der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde zum Antrag 2235/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Karlheinz Töchterle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, … geändert werden (BGBl. I Nr. 129/2017) 8 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Die Anzahl der prüfungsaktiven Studien soll entsprechend dem gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan bis zum Ende der übernächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2022 – 2024 von 182.217 (2015/2016) auf 200.000 angehoben werden. Mit der neuen Universitätsfinanzierung wird auch eine Verbesserung der Betreuungsrelationen angestrebt, dazu sollen Personalaufstockungen in Kombination mit Zugangsreglungen erfolgen. Laut WFA zur Änderung des Universitätsgesetzes sind ausgehend vom Stand 2015/2016 bis zu 500 zusätzliche Professuren bzw. äquivalente Stellen erforderlich. Dies entspricht einem Personalzuwachs von rd. 12 % in diesen Kategorien bis 2023/2024 (Stand 31. Dezember 2016: ca. 35.700 VZÄ). Auch der Fachhochschulsektor soll weiter ausgebaut werden. Insgesamt sollen die Maßnahmen dazu beitragen, die Tertiärquote bis 2020 auf 41,0 % weiter zu erhöhen, der Zielwert in der Europa 2020-Strategie wird bereits seit längerem erreicht. In den Budgetbegleitgesetzen ist eine Änderung zum Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz enthalten. Die „Innovationsstiftung Bildung“ soll die Bildungsreform unterstützen, einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus leisten und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen in Österreich dienen. Dies soll durch die kompetitive Vergabe von Förderungen für innovative Projekte im Bildungs- und Forschungsbereich erfolgen. Ursprünglich waren Zahlungen für die Jahre 2017 und 2018 von jeweils 25 Mio. EUR aus der Bankenabgabe vorgesehen, wodurch ein Stiftungsvermögen von 50 Mio. EUR erreicht werden sollte. Im Finanzjahr 2017 sind bereits 4 Mio. EUR aus der UG 31 geflossen, die vorgeschlagene Änderung sieht ab 2018 nur noch Zahlungen von jährlich 2 Mio. EUR vor. Das Stiftungsvermögen, das seitens des Bundes gestellt wird, soll maximal 50 Mio. EUR betragen (und nicht wie bisher auf jeden Fall 50 Mio. EUR). Eine weitere Kernaufgabe der UG 31-Wissenschaft und Forschung ist die Stärkung und strategische Ausrichtung der Grundlagenforschung insbesondere durch den FWF, die ÖAW und das IST Austria. Zwischen 2018 und 2022 sollen die Budgetmittel für die genannten Institutionen deutlich erhöht werden. Bei der Finanzierung der Institutionen kommen darüber hinaus zunehmend Mittel der FTE-Nationalstiftung zum Einsatz. 9 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 2.3 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die nachfolgenden Global- und Detailbudgets: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets in Mio. EUR Finanzierungshaushalt Diff. vorl. Diff. Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E UG 31 Erf. 2017 - BVA-E 2018 - 2016 2017 2018 2019 BVA-E 2018 BVA-E 2019 31 Auszahlungen 4.261,1 4.380,0 4.463,0 1,9% 4.782,8 7,2% 31.01 Steuerung und Services 53,9 52,3 56,8 8,6% 58,7 3,3% 31.01.01 Zentralstelle und Serviceeinrichtungen 53,9 52,3 56,8 8,6% 58,7 3,3% 31.02 Tertiäre Bildung 3.731,7 3.822,2 3.896,4 1,9% 4.190,5 7,5% 31.02.01 Universitäten 3.239,1 3.296,6 3.306,7 0,3% 3.586,9 8,5% 31.02.02 Fachhochschulen 284,1 298,2 305,4 2,4% 319,2 4,5% 31.02.03 Services und Förderungen für Studierende 200,1 218,7 275,7 26,0% 275,7 0,0% 31.02.04 Studienbeihilfenbehörde 8,3 8,7 8,6 -1,0% 8,8 2,3% 31.03 Forschung und Entwicklung 475,5 505,5 509,8 0,9% 533,6 4,7% 31.03.01 Projekte und Programme 39,3 40,6 51,1 25,8% 46,4 -9,1% 31.03.02 Basisfinanzierung von Institutionen 436,3 464,9 458,7 -1,3% 487,2 6,2% 31 Einzahlungen 2,0 1,8 1,1 -40,3% 1,1 0,0% 31.01 Steuerung und Services 0,7 0,8 0,6 -23,4% 0,6 0,0% 31.01.01 Zentralstelle und Serviceeinrichtungen 0,7 0,8 0,6 -23,4% 0,6 0,0% 31.02 Tertiäre Bildung 0,2 0,2 0,2 -3,7% 0,2 0,0% 31.02.01 Universitäten 0,0 - - 31.02.03 Services und Förderungen für Studierende 0,1 0,1 0,1 -6,7% 0,1 0,0% 31.02.04 Studienbeihilfenbehörde 0,1 0,1 0,1 -1,0% 0,1 0,0% 31.03 Forschung und Entwicklung 1,0 0,9 0,3 -61,2% 0,3 0,0% 31.03.02 Basisfinanzierung von Institutionen 1,0 0,9 0,3 -61,2% 0,3 0,0% 31 Nettofinanzierungsbedarf -4.259,1 -4.378,2 -4.461,9 1,9% -4.781,7 7,2% Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019 Die Auszahlungen der UG 31-Wissenschaft und Forschung steigen im BVA-E 2018 um 83,0 Mio. EUR bzw. 1,9 % auf 4,5 Mrd. EUR. Im Jahr 2019 sollen die Auszahlungen der UG 31 um weitere 319,8 Mio. EUR bzw. 7,2 % auf 4,8 Mrd. EUR ansteigen. Die budgetierten Einzahlungen sinken im Vergleich zum Vorläufigen Gebarungserfolg 2017 auf 1,1 Mio. EUR und werden 2019 fortgeschrieben. Der Anstieg der Auszahlungen im Jahr 2018 geht im Wesentlichen auf Mehrauszahlungen für die Anhebung bzw. Ausweitung der Förderungssätze für Studienbeihilfen zurück. Im Bereich der Universitäten sind Mehrauszahlungen für Investitionen in den Klinischen Mehraufwand (Klinikbauten2) insbesondere für Baumaßnahmen am AKH-Wien vorgesehen, die veranschlagten Hochschulstrukturraummittel gehen im Vorjahresvergleich aufgrund von Mehrauszahlungen 2017 zurück. Die Auszahlungen für den FH-Ausbau nehmen um 7,2 Mio. EUR zu, darüber hinaus sind mehr Mittel für die ÖAW (10 Mio. EUR) und 5 Mio. EUR 22 Die Auszahlungen für den Klinischen Mehraufwand betreffen weiters auch Klinikbauten in Graz, Innsbruck und Wien. 10 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung für die Einrichtung von Gründungs-Fellowships (Akademische Spin-Offs) veranschlagt. Die deutlichen Steigerungen der Mittel im Jahr 2019 sind für die Universitäten (+280,2 Mio. EUR), für die ÖAW (+10 Mio. EUR), den FWF (+13 Mio. EUR) und das ISTA (+4,5 Mio. EUR) budgetiert. Die UG 31-Wissenschaft und Forschung setzt sich aus drei Globalbudgets zusammen, wobei die Auszahlungen für das Jahr 2018 zu rd. 87,3 % im GB 31.02-„Tertiäre Bildung“, zu 11,4 % im GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“ und zu 1,3 % im GB 31.01-„Steuerung und Services“ veranschlagt sind. Der Großteil der Auszahlungen im GB 31.02 entfällt auf die Universitäten. Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die nachfolgenden Global- und Detailbudgets: GB 31.01-„Steuerung und Services“ Das Globalbudget besteht nur aus dem DB 31.01.01-„Zentralstelle und Serviceeinrichtungen“. In diesem Detailbudget sind Personalausgaben, Investitionen und der laufende Betriebs- und Verwaltungsaufwand der Zentralstelle des Verwaltungsbereichs des BMBWF und des Österreichischen Wissenschaftsrates budgetiert. Weiters werden daraus die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) und die Österreichische Bibliothekenverbund- und Service GmbH finanziert. Der BVA-E 2018 sieht einen Anstieg um rd. 4,5 Mio. EUR aufgrund höherer Transfers vor, davon entfallen 3 Mio. EUR auf eine budgetierte Rücklagenentnahme für die Finanzierung von Studienplätzen an der Paracelsus Medizinische Privatuniversität. Der BVA-E 2019 wird im Wesentlichen fortgeschrieben, auch hier ist eine weitere Rücklagenentnahme in gleicher Höhe veranschlagt. GB 31.02-„Tertiäre Bildung“ Das budgetär bedeutendste GB 31.02-„Tertiäre Bildung“ besteht aus vier Detailbudgets. 11 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Entwicklung der Detailbudgets Erfolg vorl. Erf. BVA-E Diff. vorl. Diff. Erf. 2017- BVA-E in Mio. EUR 2015 2016 2017 2018 2019 BVA-E 2018 2018-2019 31.02-Tertiäre Bildung 3.569,5 3.731,7 3.822,2 3.896,4 4.190,5 1,9% 7,5% davon für 31.02.01-Universitäten 3.094,5 3.239,1 3.296,6 3.306,7 3.586,9 0,3% 8,5% Universitäten - Grundbudgets*) 2.652,5 2.656,6 2.656,2 2.759,0 0,1% Universitäten - Hochschulraum-Struk turmittel 141,8 225,1 271,6 250,0 -8,0% Ersätze Studienbeiträge § 141 UG 2002 157,0 157,0 157,0 157,0 0,0% Universitäten - Generalsanierungsprogramm 38,3 38,3 38,3 42,1 9,9% Universitäten - Sonstige Transferzahlungen 36,2 20,4 30,8 36,1 17,2% Klinischer Mehraufwand (Klinik bauten) 68,6 32,6 43,6 62,1 75,6 42,5% 21,7% Universitätsfinanzierung NEU: Lehre 995,9 Forschung 963,8 Infrastruk tur u. strategische Mittel 1.551,3 31.02.02-Fachhochschulen 265,6 284,1 298,2 305,4 319,2 2,4% 4,5% Lfd. Transfers an übrige Sek toren der Wirtschaft 206,0 217,1 230,0 235,6 246,9 2,4% 4,8% Zuschüsse an Vereine 59,6 67,0 68,2 69,8 72,3 2,4% 3,5% 31.02.03-Services und Förderungen für Studierende 201,4 200,1 218,7 275,7 275,7 26,0% 0,0% *) in den Jahren 2015 bis 2017 inklusive Konto lfd. Transfers an Unternehmen mit Bundesbeteiligung Quellen: BRA 2015 und 2016, vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019 Der Anstieg der Auszahlungen des Globalbudgets im Jahr 2018 um 1,9 % geht im Wesentlichen auf Mehrauszahlungen iHv 56,9 Mio. EUR im DB 31.02.03-„Services und Förderungen für Studierende“ aufgrund der Anhebung bzw. Ausweitung der Förderungssätze für Studienbeihilfen zurück, die 2019 fortgeschrieben werden. Im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen für die Tertiäre Bildung um 7,5 % auf 4,2 Mrd. EUR. Diese Entwicklung ist insbesondere auf die Erhöhung der Budgetmittel für die Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021 zurückzuführen, auch die Budgetmittel der Fachhochschulen nehmen weiter zu. Im Jahr 2018 steigen die Auszahlungen des DB 31.02.01-„Universitäten“ (+10,1 Mio. EUR bzw. 0,3%) nur geringfügig an. Der BVA-E sieht zusätzliche Investitionen in den Klinischen Mehraufwand (Klinikbauten) für Baumaßnahmen am AKH-Wien (+18,5 Mio. EUR) vor, die 2019 nochmals um 13,5 Mio. EUR ansteigen sollen. Insgesamt wurden für die Jahre 2016 bis 2020 Investitionen iHv rd. 220 Mio. EUR geplant, wobei der vorläufige Erfolg 2017 deutlich hinter dem BVA zurückblieb (-18,5 Mio. EUR). Im Rahmen der bestehenden Leistungsvereinbarungsperiode 2016 – 2018 werden im BVA-E 2018 die Grundbudgets der Universitäten im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 fortgeschrieben. Die budgetierten Hochschulraum-Strukturmittel sinken aufgrund von Mehrauszahlungen im Jahr 2017 auf 250 Mio. EUR. In der Leistungsvereinbarungsperiode 2016 – 2018 stehen für die Hochschulraum-Strukturmittel insgesamt 750 Mio. EUR zur Verfügung, sie stellen neben den Grundbudgets eine kompetitive Finanzierungsform dar und werden aufgrund von fünf Kriterien (z.B. Prüfungsaktive Studien) aufgeteilt. Die sonstigen Transfers an die Universitäten sollen 12 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung im BVA-E 2018 um 5,3 Mio. EUR ansteigen. Die budgetierten Auszahlungen für das auslaufende Generalsanierungsprogramm für Universitätsgebäude werden 2018 um 3,8 Mio. EUR erhöht. Ab 2019 wird die Struktur des Universitätsbudgets mit der neuen Universitätsfinanzierung grundlegend verändert. Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Finanzen bis spätestens 31. Oktober des zweiten Jahres jeder Leistungsvereinbarungsperiode den für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode zur Finanzierung der Universitäten zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag festzusetzen. Im Juni 2017 wurde eine Änderung des Universitätsgesetzes 2002 beschlossen, die auf Gesetzesebene normiert, dass der Gesamtbetrag zur Finanzierung der Universitäten für die kommende Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021 11,07 Mrd. EUR beträgt. Die Aufteilung des Gesamtbetrages in die drei Budgetsäulen für die universitären Leistungsbereiche Lehre und Forschung bzw. EEK, für Infrastruktur und für strategische Entwicklung und die Festlegung der Höhe der Budgetsäulen hat ebenfalls im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Finanzen zu erfolgen. Damit entfällt die bislang vorgesehene Aufteilung des Gesamtbetrages in einen Teilbetrag für die Grundbudgets und in einen Teilbetrag für die Hochschulraum-Strukturmittel, die auch im Bundesbudget vorgesehen war. Die anteilige Aufgliederung der Budgetsäulen Lehre und Forschung bzw. EEK, die Zuordnung der Studienfelder zu den Fächergruppen, die erforderlichen Fächergewichtungen für die von den Universitäten anzubietenden Studienplätze und für die zu erbringende Forschungsbasisleistung/Basisleistung in der EEK sowie die für die Budgetsäulen Lehre und Forschung bzw. EEK zur Anwendung kommenden Finanzierungssätze sind von der Festlegung des Gesamtbetrages gemäß § 12 Abs. 2 für die betreffende Leistungsvereinbarungsperiode und den Zielen bezüglich der Entwicklung der prüfungsaktiven Studien und des Forschungspersonals abhängig. Sie werden nicht gesetzlich geregelt, sondern sollen im Rahmen einer Verordnung des Bundesministers festgelegt werden. Im BVA-E 2019 sind insgesamt 3,5 Mrd. EUR für die neue Universitätsfinanzierung vorgesehen, davon entfallen rd. 995,9 Mio. EUR auf die Lehre, rd. 963,8 Mio. EUR auf die Forschung und rd. 1,6 Mrd. EUR auf Infrastruktur und strategische Mittel. Die Budgetmittel für das DB 31.02.02-„Fachhochschulen“ werden 2018 im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 um 2,4 % und 2019 um weitere 4,5 % auf rd. 319,2 Mio. EUR 13 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung aufgestockt. Aus Mitteln der Stabilitätsabgabe für Kreditinstitute sollten laut dem Ministerratsvortrag vom Juli 2016 zusätzliche Budgetmittel (100 Mio. EUR) in den Ausbau von FH Studienplätzen fließen, laut dem Strategiebericht 2018 sollen von 2018 bis 2022 41 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden. Für das Studienjahr 2018/2019 sieht das BMBWF einen ersten Ausbauschritt vor, mit dem 450 neue AnfängerInnen-Studienplätze für FH-Studiengänge bundesseitig finanziert werden sollen. GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“ Die budgetierten Auszahlungen im GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“ werden 2018 geringfügig um 0,9 % auf 509,8 Mio. EUR und 2019 um 4,7 % auf 533,6 Mio. EUR steigen. Der Anstieg der Auszahlungen des DB 31.03.01-„Projekte und Programme“ (10,5 Mio. EUR) im Jahr 2018 im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 ist auf die Unterschreitung der Mittel für die Einrichtung von Gründungs-Fellowships (Akademische Spin-Offs) im Vorjahr zurückzuführen. Insgesamt waren für die Einrichtung von Gründungs-Fellowships (Akademische Spin-Offs) 15 Mio. EUR für drei Jahre (2017 bis 2019) geplant, davon für 2018 und 2019 jeweils 5 Mio. EUR budgetiert. Im DB 31.03.02-„Basisfinanzierung von Institutionen“ sinken die veranschlagten Auszahlungen 2018 im Vergleich zum BVA 2017 geringfügig um 1,3 % auf 458,7 Mio. EUR, im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen um 6,2 %. Aus diesem Budget werden insbesondere der FWF, die ÖAW und das IST Austria finanziert (siehe Pkt. 3). 14 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 2.4 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung Die nachfolgende Tabelle zeigt die Hauptpositionen der Untergliederung nach der ökonomischen Gliederung des Haushalts: Auszahlungen und Einzahlungen – Hauptpositionen in Mio. EUR Finanzierungshaushalt Diff. vorl. Diff. Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E UG 31 Erf. 2017 - BVA-E 2018 - 2016 2017 2018 2019 BVA-E 2018 BVA-E 2019 Auszahlungen 4.261,11 4.380,02 4.462,97 4.782,79 1,9% 7,2% Auszahlungen für Personal 51,00 51,28 53,02 54,86 3,4% 3,5% davon Bezüge 37,92 37,81 39,07 40,57 3,3% 3,8% Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand 63,10 59,75 64,96 65,32 8,7% 0,6% davon Aufwand für Werkleistungen 31,98 29,70 32,55 32,82 9,6% 0,8% Auszahlungen für Transfer 4.143,03 4.263,86 4.340,39 4.658,00 1,8% 7,3% davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 3.592,85 3.676,71 3.678,38 3.984,95 0,0% 8,3% an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger 34,79 36,77 39,11 39,58 6,4% 1,2% an Unternehmen 218,54 231,02 237,32 248,62 2,7% 4,8% an private Haushalte/Institutionen 296,85 319,35 385,58 384,86 20,7% -0,2% Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 3,84 5,04 4,41 4,41 -12,6% 0,0% Darlehen und Vorschüsse 0,14 0,09 0,20 0,20 116,9% 0,0% Einzahlungen 2,00 1,82 1,09 1,09 -40,3% 0,0% Einzahlungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 0,21 0,23 0,11 0,11 -51,9% 0,0% Kostenbeiträge und Gebühren 0,33 0,58 0,13 0,13 -77,9% 0,0% Einzahlungen aus Transfers 0,64 0,59 0,42 0,42 -28,9% 0,0% Vergütungen innerhalb des Bundes 0,00 0,02 0,02 617,1% 0,0% Sonstige Einzahlungen 0,63 0,24 0,15 0,15 -36,3% 0,0% Einzahlungen aus Finanzerträge 0,00 0,00 0,00 0,00 22,4% 0,0% Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,02 -100,0% - Darlehen und Vorschüsse 0,19 0,15 0,26 0,26 68,3% 0,0% Nettofinanzierungsbedarf -4.259,11 -4.378,19 -4.461,88 -4.781,70 1,9% 7,2% Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen Die im BVA-E 2018 veranschlagten Auszahlungen in der UG 31-Wissenschaft und Forschung bestehen zu 97,3 % aus Transfers, zu 1,5 % aus Betrieblichem Sachaufwand und nur zu 1,2 % aus Personalaufwand. Betrachtet man die Entwicklung im Ergebnishaushalt, zeigen sich nur geringfügige Unterschiede zum Finanzierungshaushalt. Bei den Auszahlungen für Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger zeigen sich insbesondere die Steigerungen der Auszahlungen an die Universitäten und für den Klinischen Mehraufwand, die als Transfers an die Länder fließen. Die Auszahlungen für Transfers an Unternehmen zeigen einen Teil der Budgetmittel für die Fachhochschulen (einige Fachhochschul-Erhalter sind als Vereine organisiert, die Transfers sind daher in den sonstigen Transfers an private Haushalte/Institutionen enthalten). 15 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 2.5 Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt in den BVA-E 2018 und 2019 auf: Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) ErgHH - Aufw. FinHH - Ausz. Diff. EH-FH UG 31 vorl. Erf. BVA-E BVA-E v.Erf. 2017- BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E in Mio. EUR 2017 2018 2019 BVA-E 2018 2018-2019 2018 2019 2018 2019 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 4.362,5 4.458,4 4.778,2 2,2% 7,2% 4.458,4 4.778,2 0,0 0,0 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 50,4 53,0 54,9 5,2% 3,5% 53,0 54,9 0,0 0,0 Betrieblicher Sachaufwand (ohne Finanzaufwand) 54,0 65,0 65,3 20,4% 0,6% 65,0 65,3 0,0 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 4.258,1 4.340,4 4.658,0 1,9% 7,3% 4.340,4 4.658,0 0,0 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 3.673,8 3.678,4 3.984,9 0,1% 8,3% 3.678,4 3.984,9 0,0 0,0 an Unternehmen 231,0 237,3 248,6 2,7% 4,8% 237,3 248,6 0,0 0,0 an private Haushalte/Institutionen 318,8 385,6 384,9 20,9% -0,2% 385,6 384,9 0,0 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 7,4 11,7 11,7 57,9% 0,0% 11,7 11,7 Abschreibungen auf Vermögenswerte 4,2 9,1 9,1 114,9% 0,0% 9,1 9,1 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 1,5 2,6 2,6 77,1% 0,0% 2,6 2,6 davon Abfertigungen 0,7 1,2 1,2 84,2% 0,0% 1,2 1,2 Jubiläumszuwendungen 0,7 1,4 1,4 86,3% 0,0% 1,4 1,4 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 4,4 4,4 -4,4 -4,4 Sachanlagen 4,4 4,4 -4,4 -4,4 Immaterielle Vermögenswerte 0,1 0,1 -0,1 -0,1 Darlehen und Vorschüsse 0,2 0,2 -0,2 -0,2 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 0,2 0,2 -0,2 -0,2 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 4.369,9 4.470,1 4.789,9 2,3% 7,2% 4.463,0 4.782,8 7,1 7,1 Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen Die Unterschiede zwischen dem Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) sind in den Jahren 2018 und 2019 mit jeweils 7,1 Mio. EUR vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen. 16 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 3 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Direkte Förderungen Erfolg vorl. Erf. BVA-E Diff. vorl. Diff. Erf. 2017- BVA-E in Mio. EUR 2015 2016 2017 2018 2019 BVA-E 2018 2018-2019 Basisfinanzierung von Institutionen 443,2 436,3 464,9 458,7 487,2 -1,3% 6,2% davon FWF Programme 195,9 178,8 188,5 181,0 194,0 -4,0% 7,2% FWF Geschäftsstelle 10,1 10,7 10,5 12,0 12,0 14,3% 0,0% ÖAW Globalbudget 98,2 102,2 105,4 113,4 123,4 7,6% 8,8% ÖAW Beauftragungen und Programme 6,8 6,9 6,9 8,8 8,8 27,3% 0,0% ISTA 43,2 51,6 60,6 51,3 55,8 -15,3% 8,8% Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft 4,5 8,1 7,6 7,6 7,6 0,0% 0,0% Beitrag für die CERN 23,6 21,1 22,6 23,7 23,7 5,0% 0,0% ESO 6,1 6,0 6,3 6,5 6,7 3,3% 3,2% Quellen: Förderungsberichte des Bundes für die Jahre 2014, 2015 und 2016, eigene Berechnungen In den Jahren 2018 und 2019 sind insbesondere bei der ÖAW Steigerungen von jährlich 10 Mio. EUR veranschlagt. Darüber hinaus sind für das Bauprojekt ÖAW-Campus laut Strategiebericht 2018 weitere 30 Mio. EUR für die Jahre 2019 und 2020 vorgesehen, im Jahr 2019 sind dafür Rücklagenentnahmen iHv 15 Mio. EUR budgetiert. Die Budgetmittel für den FWF3 gehen 2018 gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2017 aufgrund von Rücklagenentnahmen im Vollzug um 7,5 Mio. EUR auf 181 Mio. EUR zurück und steigen dann 2019 auf 194 Mio. EUR. Im Jahr 2018 soll der FWF zusätzlich Mittel iHv 34,7 Mio. EUR aus der FTE-Nationalstiftung erhalten. Im gesamten Zeitraum 2018 bis 2022 sind laut Strategiebericht zum Finanzrahmen zusätzliche 110 Mio. EUR für den FWF geplant. Weiter deutlich ansteigen sollen mittelfristig die Fördermittel für ISTA, im Finanzrahmen sind zusätzliche 60 Mio. EUR bis 2022 geplant, im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 kommt es, ähnlich wie beim FWF, durch hohe Mehrauszahlungen im Jahr 2017 zu einem Rückgang der Budgetierung, für 2019 ist ein Anstieg um 4,5 Mio. EUR vorgesehen. Die Budgetmittel für die Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft und für CERN werden 2018 und 2019 im Wesentlichen fortgeschrieben. 3 ohne Mittel für Geschäftsstelle 17 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Die öffentliche Forschungsfinanzierung ist zunehmend zersplittert, die Mehrzahl der Förder- und Forschungsinstitutionen (beispielsweise FFG, FWF, AWS, ÖAW, Christian Doppler Forschungsgesellschaft) erhalten neben Auszahlungen aus dem Bundesbudget Mittel der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Stiftung). Im Ministerrat vom 7. Juni 2017 wurde eine Novelle zum Bundesgesetz über die FTE-Stiftung beschlossen, mit der für 2018 bis 2020 insgesamt 300 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2018 sollen mit 47,6 Mio. EUR knapp die Hälfte der gesamten Zuwendungen iHv 107,0 Mio. EUR an die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und rd. 34,7 Mio. EUR an den FWF fließen. Weitere Zuwendungen gehen iHv 3 Mio. EUR an die ÖAW, 9 Mio. EUR an die Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft und 7 Mio. EUR an die Christian-Doppler Forschungsgesellschaft (siehe Pkt. 6.5. Forschung in der Budgetanalyse 2018 und 2019 des Budgetdienstes). 18 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 4 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Planstellenverzeichnis4 UG 31 2015 2016 2017 2018 2019 PLANSTELLEN Planstellen 725 723 717 714 694 PCP**) 264.545 264.421 263.098 262.690 257.680 PERSONALSTAND zum 31.12. VBÄ*) 727 706 691 - - PCP**) 260.728 254.619 249.553 - - Personalaufwand Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Mio. EUR 51,8 52,7 51,9 55,6 57,5 *) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen. Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die jeweils zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts zu erreichen sind. Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Für die Jahre 2015 bis 2017 sind VBÄ-Istwerte, für 2018 und 2019 VBÄ-Zielwerte angegeben. **) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten. Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, aktuelle Personalpläne, Anlage IV „Personalplan“ zu den BFG-E 2018 und 2019, Ministerratsvortrag (12/24) vom 21. März 2018, eigene Berechnungen Der Planstellenstand der UG 31-Wissenschaft und Forschung wird im Jahr 2018 um 3 auf 714 Planstellen und im Jahr 2019 um weitere 20 Planstellen zurückgehen. Damit ist der tatsächliche Personaleinsatz (gemessen in VBÄ) von 2015 auf 2017 um 36 VBÄ auf 691 VBÄ gesunken. Der VBÄ-Zielwert zum 31.12.2018 ergibt 683 VBÄ. In den Jahren 2018 und 2019 wird der Personalaufwand im Ergebnishaushalt deutlich von 51,9 Mio. EUR auf 55,6 Mio. EUR bzw. 57,5 Mio. EUR ansteigen. 4 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigungsäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. 19 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 5 Beteiligungen Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Bericht über Beteiligungen des Bundes (März 2018) enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget auf und weist die Anzahl ihrer Beschäftigten aus. Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen UG 31 Erfolg vor. Erf. BVA-E Ø Beschäf- in Mio. EUR 2015 2016 2017 2018 2019 tigte 2016 Auszahlungen gesamt 3.711,0 3.906,2 3.971,7 3.914,4 4.184,1 in VZÄ Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria 1,5 1,7 1,7 1,7 1,7 22 Österreichische Bibliothekenverbund und Service GesmbH 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 34 davon Jahreszuschuss 1,7 1,7 1,7 1,7 1,7 Personalausgaben/-auszahlungen 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Institute of Science and Technology 43,2 51,6 60,6 51,3 55,8 548 BMBWF 43,2 51,6 60,6 51,3 55,8 Österreichische Akademie der Wissenschaften 105,0 109,1 112,3 122,2 132,2 1.371 BMBWF 105,0 109,1 112,3 122,2 132,2 OeAD-(Österreichischer Austauschdienst) - GmbH - Austrian 24,9 21,0 23,2 23,2 21,7 152 Agency for International Cooperation in Education and Research Zahlungen - BMWF/BMWFW/BMBWF 21,7 17,8 20,0 20,0 18,5 Zahlungen - BMBF/BMB 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 Österreichische Mensen BetriebsgmbH 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 275 Universitäten gesamt 3.534,5 3.721,0 3.772,0 3.714,2 3.970,9 35.833 Basisabgeltung 3.030,2 3.206,6 3.253,7 3.244,2 3.510,9 Ämter der Universitäten 458,0 449,6 435,4 470,0 460,0 Pensionen BeamtInnen 46,3 64,8 82,9 n.v. n.v. Einzahlungen gesamt 583,8 568,7 550,8 470,1 460,1 Österreichische Bibliothekenverbund und Service GesmbH 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 davon Ersätze für Bedienstete 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Universitäten gesamt 583,7 568,5 550,7 470,0 460,0 Pensionen BeamtInnen 121,3 118,9 114,6 n.v. n.v. Ämter der Universitäten 462,4 449,6 436,1 470,0 460,0 Quelle: Bericht über Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes, Oktober 2016 In der Tabelle werden gemäß dem Bericht über Beteiligungen des Bundes vom März 2018 die Zahlungsströme im Zusammenhang mit den in den Universitäten tätigen BeamtInnen brutto dargestellt, während sie im BVA-E 2018 und 2019 saldiert werden5. 5 Die Auszahlungen des Bundes für BeamtInnen ausgegliederter Einheiten werden von den Personalämtern im Wesentlichen ersetzt, d.h. sie sind nur ein Durchlaufposten im Bundeshaushalt. Im Bundesbudget werden diese Auszahlungen für Personal und Einzahlungen aus Refundierungen seit der Haushaltsrechtsreform 2013 saldiert (Ausweis in den Teilheften unter „Personalämter“ bzw. „Personal, das für Dritte leistet“). 20 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 6 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2015, 2016 und 2017 sowie die im BVA-E 2018 und im BVA-E 2019 bereits budgetierten Rücklagenentnahmen aus. Nach Entnahme der budgetierten Rücklagenverwendungen verbleibt Ende 2019 ein fiktiver Rücklagenrest (der Budgetdienst weist darauf hin, dass sich dieser fiktive Rücklagenrest durch eine am Jahresende 2018 und 2019 vorgenommene Zuführung von positiven Saldenabweichungen zum veranschlagten Nettofinanzierungsbedarf sowie allfällige Rücklagenentnahmen 2018 und 2019 im Vollzug noch verändern wird). Rücklagengebarung UG 31 Stand 31.12. Veränderung vorl. Stand Budgetierte RL-Verwendung Anteil RL- BVA-E BVA-E Rücklagen Rest am 2015 2016 2017 31.12.2017 BVA-E 2019 in Mio. EUR 2018 2019 -rest Detailbudgetrücklagen 398,46 410,88 -59,01 351,86 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 1,68 1,55 -0,07 1,48 Gesamtsumme 400,14 412,43 -59,08 353,35 -3,00 -18,00 332,35 6,9% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019 Die UG 31-Wissenschaft und Forschung verfügte per Ende 2017 über Rücklagen von rd. 353,4 Mio. EUR, wovon mehr als die Hälfte das Detailbudget der Universitäten betreffen. Im Rahmen des BVA-E 2018 wurde eine Rücklagenentnahme iHv 3 Mio. EUR für die Paracelsus Medizinische Privatuniversität budgetiert, die auch im BVA-E 2019 in gleicher Höhe veranschlagt wird. Dazu kommt 2019 eine weitere Rücklagenentnahme für das Bauprojekt ÖAW-Campus iHv 15 Mio. EUR. Vorbehaltlich allfälliger Rücklagenzuführungen zum Jahresende verbleibt damit ein Rücklagenrest von rd. 332,4 Mio. EUR (6,9 % der Auszahlungen). In den Vorjahren wurde insbesondere der FWF häufig über Rücklagenentnahmen finanziert, im Jahr 2017 beliefen sich die Rücklagenentnahmen im Budgetvollzug für die Forschungsinstitutionen auf 24,0 Mio. EUR. 21 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 7 Wirkungsorientierung 7.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen auf Ebene der Untergliederung im Überblick dargestellt. Das BMBWF hat im Zuge der Vorlage der BVA-E 2018 und 2019 ein Dossier zu den Angaben der Wirkungsorientierung der UG 31-Wissenschaft und Forschung erstellt, in dem die Wirkungsinformationen im Detail angeführt, analysiert und die Hintergründe beleuchtet werden. Die UG 31-Wissenschaft und Forschung umfasst fünf Wirkungsziele, die im Vergleich zum Vorjahr größtenteils gleich geblieben sind. Wirkungsziel 5 wurde umformuliert und lautet nun „Sicherstellung eines hohen Grads an Spitzenforschung durch erfolgreiche Teilnahme am EU- Forschungsrahmenprogramm sowie durch kompetitive Förderungsmaßnahmen in der Grundlagenforschung in Österreich“. Die Maßnahmen wurden geändert bzw. wurden neue, wie insbesondere die neue Universitätsfinanzierung, in die Wirkungsorientierung aufgenommen. Es werden 20 Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung herangezogen. Die Kennzahl zur Betreuungsrelation wurde methodisch geändert, die zwei neu gewählten Kennzahlen betreffen die Publikation aus FWF-Projekten sowie die finanzierten ProjektmitarbeiterInnen beim FWF. Laut Evaluierungsbericht der Wirkungscontrollingstelle konnten 2016 in einigen der zentralen Wirkungsbereiche der Untergliederung Fortschritte gemacht werden. Bei der Akademisierung der Bevölkerung konnten die Zielwerte übertroffen werden, die anvisierte Zahl der Studienabschlüsse wurde allerdings verfehlt. Verbesserungswürdig ist nach wie vor die Verteilung der Studierenden auf die angebotenen Studien, die Entlastung der 20 frequentiertesten Studienrichtungen bleibt unter dem Zielzustand. Die Ziele hinsichtlich der sozialen Durchmischung wurden hingegen nahezu erreicht. Beim Gleichstellungsziel (ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen) konnten Fortschritte erzielt werden. Die Spitzenforschung war sehr erfolgreich, besonders die Einwerbung von Förderungen des Europäischen Forschungsrates (ERC) entwickelte sich deutlich stärker als erwartet. 22 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 7.2 Einzelfeststellungen Das Wirkungsziel 1 lautet unverändert „Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna- Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten“ und wird anhand von fünf Kennzahlen gemessen. Der Istzustand der Kennzahl 31.1.1 „Abschlüsse an Universitäten, Fachhochschule und Privatuniversitäten“ bleibt 2016 mit 51.532 (Gesamt) deutlich unter dem vergleichsweise hohen Zielzustand von 56.000 (Gesamt) zurück, für 2017 sind 52.600 Studienabschlüsse vorgesehen. Die Zielzustände für 2018 bis 2020 resultieren aus den Zielsetzungen des gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan. Die Kennzahl 31.1.2 „Tertiärquote“ misst den Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit einem tertiären Bildungsabschluss an der 30- bis 34-jährigen Gesamtbevölkerung6. Der Zielwert der EU-2020 Strategie iHv 38 % wurde von Österreich bereits erreicht, 2016 beträgt die Tertiärquote 40,1 %, 2020 soll sie auf 41 % ansteigen. Nachdem die Kennzahl auch Bildungsabschlüsse außerhalb der Hochschulbildung beinhaltet, beeinflussen auch die Maßnahmen des Bereiches Bildung des BMBWF und anderer Bundesministerien die Zielerreichung. Das Wirkungsziel könnte auf seine Eignung als übergreifendes Ziel der Rubrik 3 oder ressortübergreifendes Ziel geprüft werden, für die Wirkungsmessung könnte die Kennzahl nach Bildungsabschlüssen differenziert werden. Die Neugestaltung der Universitätsfinanzierung wurde in die Maßnahmen zur Erreichung des Wirkungsziels 1 aufgenommen, Ziel ist die Verbesserung der Studiensituation und die Steigerung von prüfungsaktiven Studien und damit auch der Studienabschlüsse. Der Erfolg der Verankerung der strategischen Zielvorgaben aus der Wirkungsorientierung in den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten und beim Ausbaus des Fachhochschulsektors wird mit Kennzahlen zu prüfungsaktiven Studien (Bachelor, Diplom- und Masterstudien) gemessen. 6 Dies entspricht der sogenannten „erweiterten Akademikerquote“, in die neben hochschulischen Abschlüssen auch sonstige Tertiärabschlüsse gemäß der International Standard Classification for Education (ISCED 5-8) wie zum Beispiel Meister- und Werkmeisterausbildung, Akademien und Kollegs und die BHS-Abschlüsse einbezieht. 23 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Mit den Kennzahlen 31.1.3 „Durchschnittliche Höhe der Studienbeihilfe“ und 31.1.5 „Rekrutierungsquote/Wahrscheinlichkeitsfaktor zur Studienaufnahme“ soll der Erfolg bei der Reduktion der sozialen Selektion im Bildungsbereich gemessen werden, die Zielzustände 2016 wurden jeweils überschritten. Da das zusätzlich für die Studienbeihilfe verfügbare Budget ab 2018 stark erhöht wird, wird eine Verbesserung bei der durchschnittlichen Studienbeihilfe um rd. 1.200 EUR auf rd. 6.000 EUR im Jahr 2018 in Aussicht genommen. Bei der Kennzahl 31.1.4 „Anfängerinnen- und Anfängeranteil bei den frequentiertesten Studienrichtungen“ soll ein sinkender Kennzahlenwert auf eine ausgeglichenere Verteilung der Studierenden an öffentlichen Universitäten innerhalb des gesamten Studienangebots hinweisen. Der Istzustand für 2016 wurde deutlich verfehlt, der Zielzustand 2016 wurde bereits im BFG 2017 als zu optimistisch eingeschätzt. Nun wird erwartet, dass durch Maßnahmen, die im Rahmen des Projektes „Zukunft Hochschule“ gesetzt werden, mittelfristig die Zielwerte erreicht werden können. Mit dem Wirkungsziel 2 soll ein in Lehre und Forschung national abgestimmter, international wettbewerbsfähiger Hochschul- und Forschungsraum geschaffen werden. Dieses Wirkungsziel wird mit fünf Indikatoren gemessen, drei davon betreffen verschiedene Aspekte der Internationalisierung. Die Kennzahl der Betreuungsrelation an öffentlichen Universitäten (Kennzahl 31.2.4) wird als Indikator für die Qualität der Studienbedingungen und der Lehre eingesetzt. Während die bisherige Kennzahl die Betreuungsrelation von Lehrenden zu Studierenden abbildete, wird nun die Betreuungsrelation „prüfungsaktive Studien je Professur bzw. äquivalenter Stelle“ angegeben. Diese Änderung wird mit der neuen Universitätsfinanzierung begründet, dabei sei es Ziel die prüfungsaktiven Studien zu steigern und gleichzeitig die Betreuungsrelation zu verbessern. Dies soll auch durch die Finanzierung zusätzlicher Stellen erreicht werden. Bei der Kennzahl 31.2.1 lag der Istzustand für 2016 nur knapp über dem Zielzustand, der Wert für 2018 (167) sowie für die Folgejahre wurde herabgesetzt. Mit der Kennzahl zur Anzahl der veröffentlichen Forschungsinfrastrukturen wird die Vernetzung zwischen Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen gemessen. Der Zielzustand 2016 wurde deutlich übertroffen, weshalb der Zielzustand für 2019 von 780 auf 960 angehoben wurde. 24 / 35
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