Untergliederungsanalyse UG 31-Wissenschaft und Forschung - Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den ...

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Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen
2018 und 2019
Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen
2018 – 2021 und 2019 – 2022

Untergliederungsanalyse
UG 31-Wissenschaft und Forschung

                                       11. April 2018
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

Inhaltsverzeichnis
1     Zusammenfassung ......................................................................................................... 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5

    2.1     Überblick ................................................................................................................. 5

    2.2     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ................................ 7

    2.3     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................10

    2.4     Der Haushalt in ökonomischer Gliederung .............................................................15

    2.5     Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt ...............................16

3     Förderungen..................................................................................................................17

4     Personal ........................................................................................................................19

6     Rücklagen .....................................................................................................................21

7     Wirkungsorientierung ....................................................................................................22

    7.1     Überblick ................................................................................................................22

    7.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................23

Mit dieser Analyse gibt der Budgetdienst einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen
der betreffenden Untergliederung. Die Informationen aus den BFG-E 2018 und 2019 sowie
den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 werden um Daten aus anderen Dokumenten
(z.B. Strategiebericht,            Budgetbericht,            Wirkungscontrollingbericht,                  Bericht        über       die
Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt um eine umfassende
Betrachtung und verschiedene Sichtweisen auf die Entwicklung der Untergliederung zu
ermöglichen.

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Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

1     Zusammenfassung
Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019)
sehen für die UG 31-Wissenschaft und Forschung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen
iHv insgesamt 4,5 Mrd. EUR und 4,8 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017
beträgt der Anstieg für 2018 1,9 %, im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen im Vergleich zum
BVA-E 2018 mit 7,2% deutlich an.

Der Anstieg im Jahr 2018 geht im Wesentlichen auf Mehrauszahlungen für die Anhebung bzw.
Ausweitung der Förderungssätze für Studienbeihilfen zurück. Im Bereich der Universitäten
sind Mehrauszahlungen für Investitionen in den Klinischen Mehraufwand (Klinikbauten)
insbesondere für Baumaßnahmen am AKH-Wien geplant.

Im Jahr 2019 ist eine erhebliche Steigerung insbesondere für die Erhöhung des
Gesamtbetrags für die Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021
vorgesehen (+280,2 Mio. EUR). Mit der neuen Universitätsfinanzierung wird die Struktur des
Universitätsbudgets grundlegend verändert. Darüber hinaus sind in beiden Jahren
Mehrauszahlungen für die Fachhochschulen (2018 +7,2 Mio. EUR und 2019 weitere
13,8 Mio. EUR), die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW; jährlich
+10 Mio. EUR) sowie für die Einrichtung von Gründungs-Fellowships (Akademische Spin-Offs;
jeweils 5 Mio. EUR) veranschlagt. Die Budgetmittel für den Wissenschaftsfonds (FWF) gehen
2018 gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2017 aufgrund von Rücklagenentnahmen im Vorjahr
zurück und steigen dann 2019 deutlich, 2018 soll der FWF zusätzlich weitere Mittel aus der
FTE-Nationalstiftung erhalten.

Im Zeitraum 2018 bis 2022 verzeichnet die UG 31-Wissenschaft und Forschung mit 2,7 % p.a.
den höchsten Anstieg innerhalb der Rubrik 3-„Bildung, Forschung, Kunst und Kultur“, der
insbesondere auf die Erhöhung der Budgets für die Universitäten für die Jahre 2019 bis 2021,
die Anhebung bzw. Ausweitung der Förderungssätze für Studienbeihilfen sowie zusätzliche
Budgetmittel für einzelne Forschungsinstitutionen bzw. Fördereinrichtungen zurückgeht.
Rücklagenentnahmen (wie in den Jahren 2018 und 2019 veranschlagt) sind dabei in den
Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens nicht enthalten.

Der Planstellenstand der UG 31-Wissenschaft und Forschung wird im Jahr 2018 um 3 auf
714 Planstellen und im Jahr 2019 um weitere 20 Planstellen zurückgehen. Der tatsächliche
Personaleinsatz (gemessen in VBÄ) ist von 2015 auf 2017 um 36 VBÄ auf 691 VBÄ gesunken.
Der Personalaufwand im Ergebnishaushalt wird 2018 deutlich von 51,9 Mio. EUR auf
55,6 Mio. EUR und 2019 weiter auf 57,5 Mio. EUR ansteigen.

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Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

Die Angaben zur Wirkungsorientierung der UG 31-Wissenschaft und Forschung enthalten
fünf   Wirkungsziele,     das   Wirkungsziel      5   („Sicherstellung   eines   hohen   Grads    an
Spitzenforschung durch erfolgreiche Teilnahme am EU-Forschungsrahmenprogramm sowie
durch kompetitive Förderungsmaßnahmen in der Grundlagenforschung in Österreich“) wurde
umformuliert.     Es     wurden      neue      Maßnahmen,       wie      insbesondere    die   neue
Universitätsfinanzierung, aufgenommen. Zur Messung der Zielerreichung werden insgesamt
20 Kennzahlen herangezogen, gegenüber dem BVA 2017 zwei neue festgelegt und jene zur
Betreuungsrelation methodisch geändert. Das BMBWF hat im Zuge der Vorlage der BVA-E
2018 und 2019 ein Dossier zu den Angaben der Wirkungsorientierung der UG 31 erstellt, in
dem die Wirkungsinformationen im Detail angeführt, analysiert und die Hintergründe
beleuchtet werden.

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Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

2        Budgetäre Entwicklung der Untergliederung

2.1        Überblick

Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in
einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen
und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung:

Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2015 bis 2022)

 in Mio. EUR                       Finanzierungshaushalt

                                     Erfolg     Erfolg     vorl. Erf.    BVA-E      BVA-E      BFRG-E      BFRG-E      BFRG-E
 UG 31
                                      2015       2016        2017         2018       2019       2020        2021        2022

 Auszahlungen                         4.106,5    4.261,1      4.380,0     4.463,0    4.782,8     4.908,3     5.066,1     4.958,7
 Anteil an Gesamtauszahlungen           5,5%       5,6%          5,4%       5,7%       6,0%        6,1%        6,1%         5,8%
 jährliche Veränderung                  3,1%       3,8%          2,8%       1,9%       7,2%        2,6%        3,2%        -2,1%
 Einzahlungen                             1,4        2,0           1,8        1,1        1,1        n.v.        n.v.         n.v.
 jährliche Veränderung                -16,0%      43,7%         -8,9%     -40,3%       0,0%            -           -            -
        Nettofinanzierungsbedarf     -4.105,1   -4.259,1     -4.378,2    -4.461,9   -4.781,7           -           -            -
 in Mio. EUR                       Ergebnishaushalt

                                     Erfolg     Erfolg     vorl. Erf.    BVA-E      BVA-E      BFRG-E      BFRG-E      BFRG-E
 UG 31
                                      2015       2016        2017         2018       2019       2020        2021        2022
 Aufwendungen                         4.118,4    4.259,4      4.369,9     4.470,1    4.789,9        n.v.        n.v.        n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen           5,3%       5,2%         5,6%        5,5%       5,8%            -           -           -
 jährliche Veränderung                  3,3%       3,4%         2,6%        2,3%       7,2%            -           -           -
 Erträge                                  1,8        3,3          2,5         1,4        1,4        n.v.        n.v.        n.v.
 jährliche Veränderung                  8,7%      77,5%       -24,2%      -45,1%       0,0%            -           -           -
                   Nettoergebnis     -4.116,6   -4.256,1     -4.367,4    -4.468,7   -4.788,5           -           -           -

Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und
2019 – 2022

Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 und 2019 sehen für die UG 31-Wissenschaft
und Forschung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 4,5 Mrd. EUR und
4,8 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 beträgt der Anstieg für 2018
1,9 %, im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 mit 7,2%
deutlich an.

Bis zum Jahr 2021 soll der Anteil der UG 31-Wisschenschaft und Forschung an den gesamten
Auszahlungen des Bundes von 5,5 % im Jahr 2015 auf 6,1 % zunehmen und im letzten Jahr
der Planungsperiode 2022 auf 5,8 % zurückgehen, wobei Rücklagenentnahmen in den
Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens nicht enthalten sind.

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Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

Die Untergliederung enthält folgende Auszahlungsschwerpunkte:

       Globalbudget der Universitäten (v.a. Grundbudgets und Hochschulraumstrukturmittel)

       Förderung der Fachhochschulen

       Studienförderung

       Finanzierung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), der
        Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW), des Institute of Science and
        Technology Austria (IST Austria) und der OeAD (Österreichischer Austauschdienst)-
        GmbH

Entwicklung der Auszahlungen (2014 bis 2022)

Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und
2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018

Die Auszahlungsobergrenze der UG 31-Wissenschaft und Forschung steigt im aktuellen
Finanzrahmen um durchschnittlich 2,7 % p.a. deutlich an, dabei werden insbesondere die
Budgets der Universitäten für die neue Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021 erhöht.
Im Jahr 2019 ist ein erster deutlicher Anstieg der Budgetmittel (+7,2 %) geplant, danach sollen
die Auszahlungen stufenweise weiter zunehmen (2020: +2,6 %, 2021: +3,2%). Im letzten Jahr
des Finanzrahmens sinkt die Auszahlungsobergrenze um 2,1 %.

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Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

Mehr Mittel werden auch für die Ausweitung der Fördersätze der Studienbeihilfe, den Fonds
zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), das Institute of Science and
Technology Austria (IST Austria), die Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW)
und den Fachhochschulausbau (FH-Ausbau) geplant. Bereits im letzten Finanzrahmen
wurden zusätzliche Investitionen in den Klinischen Mehraufwand (Klinikbauten) für
Baumaßnahmen am AKH-Wien iHv 220 Mio. EUR                      in   den Auszahlungsobergrenzen
berücksichtigt.

In der neuen Finanzrahmenperiode sollen sich die Auszahlungen in der UG 31-Wissenschaft
und Forschung ab 2019 nahezu parallel zum nominellen BIP entwickeln, im Jahr 2018 und im
Jahr   2022 soll      der Anstieg      deutlich   schwächer    ausfallen.   Über   den gesamten
Betrachtungszeitraum steigen sie stärker als die Gesamtauszahlungen des Bundes.

2.2     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung

Die Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm 2017 bis 2022 unter dem Kapitel
„Wissenschaft“ als Maßnahme zur Umsetzung des Ziels „Schaffung von besseren
Studienbedingungen für Studierende an den Universitäten und Fachhochschulen – höhere
Durchlässigkeit im Hochschulsektor“ die „Universitätsfinanzierung NEU“ beschlossen. Die
diesbezügliche Änderung des Universitätsgesetzes 2002 sieht ein neues Finanzierungsmodell
für die Universitäten ab der Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021 vor. Die Hauptziele
der neuen Universitätsfinanzierung sind

       eine Qualitätsverbesserung in Lehre und Forschung bzw. Entwicklung und
        Erschließung der Künste (EEK) insbesondere über die Verbesserung der
        Betreuungsrelationen und einen Abbau von „Massenfächern“,

       die konkrete Planung der Kapazitäten, vor allem durch Personalaufstockung in
        Kombination mit Zugangsregelungen und

       die Erhöhung der Transparenz durch eine gesonderte Finanzierung von Lehre und
        Forschung bzw. EEK, ergänzt um strategische Anreizsetzungen.

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Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

Das neue Finanzierungsmodell sieht ab der Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021 eine
gesonderte Finanzierung der drei Säulen Lehre, Forschung bzw. Entwicklung und
Erschließung der Künste, Infrastruktur und strategische Entwicklung vor. Dabei werden die
Universitäten ein Globalbudget erhalten, das im Rahmen der Leistungsvereinbarungen für die
Säulen Lehre und Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste jeweils über
einen Basisindikator und mindestens einen Wettbewerbsindikator bemessen wird. Die
Finanzierung der Säule Infrastruktur und strategische Entwicklung umfasst die Beträge für die
von den Universitäten genutzten Gebäude, den Klinischen Mehraufwand sowie konkret zu
vereinbarende Maßnahmen. Durch die Schaffung von Personalstellen insbesondere bei stark
nachgefragten Studienfeldern sollen die Betreuungsverhältnisse verbessert werden.

Ab 2019 wird die Struktur des Universitätsbudgets mit der neuen Universitätsfinanzierung
grundlegend verändert. Im Juni 2017 wurde eine Änderung des Universitätsgesetzes 20021
beschlossen, die auf Gesetzesebene normiert, dass der Gesamtbetrag zur Finanzierung der
Universitäten          für      die       kommende            Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021
11,07 Mrd. EUR beträgt.

In den Budgetbegleitgesetzen ist eine Änderung des Universitätsgesetzes 2002 vorgesehen,
die Mietkosten, die an die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) zu leisten sind, zu
reduzieren. Die Mieten der Universitäten an die BIG sollen für die Jahre 2018 bis 2021 durch
eine entsprechende Änderung der Mietverträge um 17,4 Mio. EUR jährlich für alle
Universitäten insgesamt reduziert werden. Der zur Finanzierung der Universitäten in den
Jahren 2019 bis 2021 zur Verfügung stehende Gesamtbetrag wird aufgrund der budgetären
Vorgaben für den Bundesfinanzrahmen von 11,07 Mrd. EUR auf 10,992 Mrd. EUR reduziert,
dabei ist laut den Erläuterung zu den Budgetbegleitgesetzen die für die Universitäten
aufkommensneutrale Umschichtung noch nicht berücksichtigt.

1
 Abänderungsantrag Nr. AA-212 XXV. GP der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde zum Antrag 2235/A der
Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Karlheinz Töchterle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Universitätsgesetz 2002, … geändert werden (BGBl. I Nr. 129/2017)

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Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

Die Anzahl der prüfungsaktiven Studien soll entsprechend dem gesamtösterreichischen
Universitätsentwicklungsplan bis zum Ende der übernächsten Leistungsvereinbarungsperiode
2022 – 2024 von 182.217 (2015/2016) auf 200.000 angehoben werden. Mit der neuen
Universitätsfinanzierung wird auch eine Verbesserung der Betreuungsrelationen angestrebt,
dazu sollen Personalaufstockungen in Kombination mit Zugangsreglungen erfolgen. Laut WFA
zur Änderung des Universitätsgesetzes sind ausgehend vom Stand 2015/2016 bis zu
500 zusätzliche Professuren bzw. äquivalente Stellen erforderlich. Dies entspricht einem
Personalzuwachs von rd. 12 % in diesen Kategorien bis 2023/2024 (Stand 31. Dezember
2016: ca. 35.700 VZÄ).

Auch der Fachhochschulsektor soll weiter ausgebaut werden. Insgesamt sollen die
Maßnahmen dazu beitragen, die Tertiärquote bis 2020 auf 41,0 % weiter zu erhöhen, der
Zielwert in der Europa 2020-Strategie wird bereits seit längerem erreicht.

In den Budgetbegleitgesetzen ist eine Änderung zum Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz
enthalten. Die „Innovationsstiftung Bildung“ soll die Bildungsreform unterstützen, einen Beitrag
zur Anhebung des Bildungsniveaus leisten und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen
in Österreich dienen. Dies soll durch die kompetitive Vergabe von Förderungen für innovative
Projekte im Bildungs- und Forschungsbereich erfolgen. Ursprünglich waren Zahlungen für die
Jahre 2017 und 2018 von jeweils 25 Mio. EUR aus der Bankenabgabe vorgesehen, wodurch
ein Stiftungsvermögen von 50 Mio. EUR erreicht werden sollte. Im Finanzjahr 2017 sind
bereits 4 Mio. EUR aus der UG 31 geflossen, die vorgeschlagene Änderung sieht ab 2018 nur
noch Zahlungen von jährlich 2 Mio. EUR vor. Das Stiftungsvermögen, das seitens des Bundes
gestellt wird, soll maximal 50 Mio. EUR betragen (und nicht wie bisher auf jeden Fall 50
Mio. EUR).

Eine weitere Kernaufgabe der UG 31-Wissenschaft und Forschung ist die Stärkung und
strategische Ausrichtung der Grundlagenforschung insbesondere durch den FWF, die ÖAW
und das IST Austria. Zwischen 2018 und 2022 sollen die Budgetmittel für die genannten
Institutionen deutlich erhöht werden. Bei der Finanzierung der Institutionen kommen darüber
hinaus zunehmend Mittel der FTE-Nationalstiftung zum Einsatz.

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Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

2.3         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die nachfolgenden Global-
und Detailbudgets:

Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

 in Mio. EUR                                               Finanzierungshaushalt
                                                                                                   Diff. vorl.                     Diff.
                                                             Erfolg      vorl. Erf.   BVA-E                         BVA-E
 UG 31                                                                                             Erf. 2017 -                  BVA-E 2018 -
                                                              2016         2017        2018                          2019
                                                                                                  BVA-E 2018                    BVA-E 2019
 31            Auszahlungen                                    4.261,1      4.380,0    4.463,0              1,9%      4.782,8            7,2%
 31.01         Steuerung und Services                             53,9         52,3       56,8              8,6%         58,7            3,3%
 31.01.01      Zentralstelle und Serviceeinrichtungen             53,9         52,3       56,8              8,6%         58,7           3,3%
 31.02         Tertiäre Bildung                                3.731,7      3.822,2    3.896,4              1,9%      4.190,5            7,5%
 31.02.01      Universitäten                                   3.239,1      3.296,6    3.306,7              0,3%      3.586,9           8,5%
 31.02.02      Fachhochschulen                                   284,1        298,2      305,4              2,4%        319,2           4,5%
 31.02.03      Services und Förderungen für Studierende          200,1        218,7      275,7            26,0%         275,7           0,0%
 31.02.04      Studienbeihilfenbehörde                             8,3          8,7        8,6             -1,0%          8,8           2,3%
 31.03         Forschung und Entwicklung                         475,5        505,5      509,8              0,9%        533,6            4,7%
 31.03.01      Projekte und Programme                             39,3         40,6       51,1            25,8%          46,4          -9,1%
 31.03.02      Basisfinanzierung von Institutionen               436,3        464,9      458,7             -1,3%        487,2           6,2%
 31            Einzahlungen                                        2,0          1,8        1,1            -40,3%          1,1            0,0%
 31.01         Steuerung und Services                              0,7          0,8        0,6            -23,4%          0,6            0,0%
 31.01.01      Zentralstelle und Serviceeinrichtungen              0,7          0,8        0,6           -23,4%           0,6           0,0%
 31.02         Tertiäre Bildung                                    0,2          0,2        0,2             -3,7%          0,2            0,0%
 31.02.01      Universitäten                                       0,0                                          -                            -
 31.02.03      Services und Förderungen für Studierende            0,1          0,1         0,1            -6,7%          0,1           0,0%
 31.02.04      Studienbeihilfenbehörde                             0,1          0,1         0,1            -1,0%          0,1           0,0%
 31.03         Forschung und Entwicklung                           1,0          0,9         0,3           -61,2%          0,3            0,0%
 31.03.02      Basisfinanzierung von Institutionen                 1,0          0,9         0,3          -61,2%           0,3           0,0%
 31            Nettofinanzierungsbedarf                       -4.259,1     -4.378,2    -4.461,9             1,9%     -4.781,7            7,2%

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019

Die Auszahlungen der UG 31-Wissenschaft und Forschung steigen im BVA-E 2018 um
83,0 Mio. EUR bzw. 1,9 % auf 4,5 Mrd. EUR. Im Jahr 2019 sollen die Auszahlungen der
UG 31 um weitere 319,8 Mio. EUR bzw. 7,2 % auf 4,8 Mrd. EUR ansteigen. Die budgetierten
Einzahlungen sinken im Vergleich zum Vorläufigen Gebarungserfolg 2017 auf 1,1 Mio. EUR
und werden 2019 fortgeschrieben.

Der Anstieg der Auszahlungen im Jahr 2018 geht im Wesentlichen auf Mehrauszahlungen für
die Anhebung bzw. Ausweitung der Förderungssätze für Studienbeihilfen zurück. Im Bereich
der Universitäten sind Mehrauszahlungen für Investitionen in den Klinischen Mehraufwand
(Klinikbauten2)             insbesondere           für    Baumaßnahmen                am    AKH-Wien                vorgesehen,           die
veranschlagten Hochschulstrukturraummittel gehen im Vorjahresvergleich aufgrund von
Mehrauszahlungen 2017 zurück. Die Auszahlungen für den FH-Ausbau nehmen um
7,2 Mio. EUR zu, darüber hinaus sind mehr Mittel für die ÖAW (10 Mio. EUR) und 5 Mio. EUR

22
     Die Auszahlungen für den Klinischen Mehraufwand betreffen weiters auch Klinikbauten in Graz, Innsbruck und Wien.

                                                                                                                                     10 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

für die Einrichtung von Gründungs-Fellowships (Akademische Spin-Offs) veranschlagt.

Die deutlichen Steigerungen der Mittel im Jahr 2019 sind für die Universitäten
(+280,2 Mio. EUR), für die ÖAW (+10 Mio. EUR), den FWF (+13 Mio. EUR) und das ISTA
(+4,5 Mio. EUR) budgetiert.

Die UG 31-Wissenschaft und Forschung setzt sich aus drei Globalbudgets zusammen, wobei
die Auszahlungen für das Jahr 2018 zu rd. 87,3 % im GB 31.02-„Tertiäre Bildung“, zu 11,4 %
im GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“ und zu 1,3 % im GB 31.01-„Steuerung und
Services“ veranschlagt sind. Der Großteil der Auszahlungen im GB 31.02 entfällt auf die
Universitäten.

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die nachfolgenden Global-
und Detailbudgets:

GB 31.01-„Steuerung und Services“

Das Globalbudget besteht nur aus dem DB 31.01.01-„Zentralstelle und Serviceeinrichtungen“.
In diesem Detailbudget sind Personalausgaben, Investitionen und der laufende Betriebs- und
Verwaltungsaufwand der Zentralstelle des Verwaltungsbereichs des BMBWF und des
Österreichischen Wissenschaftsrates budgetiert. Weiters werden daraus die Agentur für
Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) und die Österreichische
Bibliothekenverbund- und Service GmbH finanziert. Der BVA-E 2018 sieht einen Anstieg um
rd. 4,5 Mio. EUR aufgrund höherer Transfers vor, davon entfallen 3 Mio. EUR auf eine
budgetierte Rücklagenentnahme für die Finanzierung von Studienplätzen an der Paracelsus
Medizinische Privatuniversität. Der BVA-E 2019 wird im Wesentlichen fortgeschrieben, auch
hier ist eine weitere Rücklagenentnahme in gleicher Höhe veranschlagt.

GB 31.02-„Tertiäre Bildung“

Das budgetär bedeutendste GB 31.02-„Tertiäre Bildung“ besteht aus vier Detailbudgets.

                                                                                      11 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

Entwicklung der Detailbudgets

                                                                  Erfolg             vorl. Erf.          BVA-E            Diff. vorl.  Diff.
                                                                                                                          Erf. 2017-  BVA-E
                                           in Mio. EUR     2015            2016        2017       2018           2019    BVA-E 2018 2018-2019
 31.02-Tertiäre Bildung                                     3.569,5        3.731,7      3.822,2   3.896,4        4.190,5         1,9%      7,5%
 davon für
  31.02.01-Universitäten                                    3.094,5        3.239,1     3.296,6    3.306,7        3.586,9      0,3%        8,5%
   Universitäten - Grundbudgets*)                           2.652,5        2.656,6     2.656,2    2.759,0                     0,1%
   Universitäten - Hochschulraum-Struk turmittel              141,8          225,1       271,6      250,0                    -8,0%
   Ersätze Studienbeiträge § 141 UG 2002                      157,0          157,0       157,0      157,0                     0,0%
   Universitäten - Generalsanierungsprogramm                   38,3           38,3        38,3       42,1                     9,9%
   Universitäten - Sonstige Transferzahlungen                  36,2           20,4        30,8       36,1                    17,2%
   Klinischer Mehraufwand (Klinik bauten)                      68,6           32,6        43,6       62,1          75,6      42,5%      21,7%
   Universitätsfinanzierung NEU:
     Lehre                                                                                                         995,9
     Forschung                                                                                                     963,8
     Infrastruk tur u. strategische Mittel                                                                       1.551,3
  31.02.02-Fachhochschulen                                   265,6          284,1        298,2     305,4           319,2      2,4%        4,5%
   Lfd. Transfers an übrige Sek toren der Wirtschaft         206,0          217,1        230,0     235,6           246,9      2,4%        4,8%
   Zuschüsse an Vereine                                       59,6           67,0         68,2      69,8            72,3      2,4%        3,5%
  31.02.03-Services und Förderungen für Studierende          201,4          200,1        218,7     275,7           275,7     26,0%        0,0%

*) in den Jahren 2015 bis 2017 inklusive Konto lfd. Transfers an Unternehmen mit Bundesbeteiligung

Quellen: BRA 2015 und 2016, vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019

Der Anstieg der Auszahlungen des Globalbudgets im Jahr 2018 um 1,9 % geht im
Wesentlichen auf Mehrauszahlungen iHv 56,9 Mio. EUR im DB 31.02.03-„Services und
Förderungen für Studierende“ aufgrund der Anhebung bzw. Ausweitung der Förderungssätze
für Studienbeihilfen zurück, die 2019 fortgeschrieben werden.

Im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen für die Tertiäre Bildung um 7,5 % auf 4,2 Mrd. EUR.
Diese Entwicklung ist insbesondere auf die Erhöhung der Budgetmittel für die Universitäten
für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021 zurückzuführen, auch die Budgetmittel
der Fachhochschulen nehmen weiter zu.

Im Jahr 2018 steigen die Auszahlungen des DB 31.02.01-„Universitäten“ (+10,1 Mio. EUR
bzw. 0,3%) nur geringfügig an. Der BVA-E sieht zusätzliche Investitionen in den Klinischen
Mehraufwand (Klinikbauten) für Baumaßnahmen am AKH-Wien (+18,5 Mio. EUR) vor, die
2019 nochmals um 13,5 Mio. EUR ansteigen sollen. Insgesamt wurden für die Jahre 2016 bis
2020 Investitionen iHv rd. 220 Mio. EUR geplant, wobei der vorläufige Erfolg 2017 deutlich
hinter      dem       BVA       zurückblieb              (-18,5 Mio. EUR).                 Im     Rahmen              der     bestehenden
Leistungsvereinbarungsperiode 2016 – 2018 werden im BVA-E 2018 die Grundbudgets der
Universitäten im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 fortgeschrieben. Die budgetierten
Hochschulraum-Strukturmittel sinken aufgrund von Mehrauszahlungen im Jahr 2017 auf
250 Mio. EUR. In der Leistungsvereinbarungsperiode 2016 – 2018 stehen für die
Hochschulraum-Strukturmittel insgesamt 750 Mio. EUR zur Verfügung, sie stellen neben den
Grundbudgets eine kompetitive Finanzierungsform dar und werden aufgrund von fünf Kriterien
(z.B. Prüfungsaktive Studien) aufgeteilt. Die sonstigen Transfers an die Universitäten sollen

                                                                                                                                       12 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

im BVA-E 2018 um 5,3 Mio. EUR ansteigen. Die budgetierten Auszahlungen für das
auslaufende Generalsanierungsprogramm für Universitätsgebäude werden 2018 um
3,8 Mio. EUR erhöht.

Ab 2019 wird die Struktur des Universitätsbudgets mit der neuen Universitätsfinanzierung
grundlegend verändert. Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung,
Wissenschaft und Forschung hat im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem
Bundesminister für Finanzen bis spätestens 31. Oktober des zweiten Jahres jeder
Leistungsvereinbarungsperiode den für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode zur
Finanzierung der Universitäten zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag festzusetzen. Im
Juni 2017 wurde eine Änderung des Universitätsgesetzes 2002 beschlossen, die auf
Gesetzesebene normiert, dass der Gesamtbetrag zur Finanzierung der Universitäten für die
kommende Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021 11,07 Mrd. EUR beträgt.

Die Aufteilung des Gesamtbetrages in die drei Budgetsäulen für die universitären
Leistungsbereiche Lehre und Forschung bzw. EEK, für Infrastruktur und für strategische
Entwicklung und die Festlegung der Höhe der Budgetsäulen hat ebenfalls im Einvernehmen
mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Finanzen zu erfolgen.

Damit entfällt die bislang vorgesehene Aufteilung des Gesamtbetrages in einen Teilbetrag für
die Grundbudgets und in einen Teilbetrag für die Hochschulraum-Strukturmittel, die auch im
Bundesbudget vorgesehen war. Die anteilige Aufgliederung der Budgetsäulen Lehre und
Forschung bzw. EEK, die Zuordnung der Studienfelder zu den Fächergruppen, die
erforderlichen    Fächergewichtungen        für   die   von    den   Universitäten   anzubietenden
Studienplätze und für die zu erbringende Forschungsbasisleistung/Basisleistung in der EEK
sowie die für die Budgetsäulen Lehre und Forschung bzw. EEK zur Anwendung kommenden
Finanzierungssätze sind von der Festlegung des Gesamtbetrages gemäß § 12 Abs. 2 für die
betreffende Leistungsvereinbarungsperiode und den Zielen bezüglich der Entwicklung der
prüfungsaktiven Studien und des Forschungspersonals abhängig. Sie werden nicht gesetzlich
geregelt, sondern sollen im Rahmen einer Verordnung des Bundesministers festgelegt
werden.

Im BVA-E 2019 sind insgesamt 3,5 Mrd. EUR für die neue Universitätsfinanzierung
vorgesehen, davon entfallen rd. 995,9 Mio. EUR auf die Lehre, rd. 963,8 Mio. EUR auf die
Forschung und rd. 1,6 Mrd. EUR auf Infrastruktur und strategische Mittel.

Die Budgetmittel für das DB 31.02.02-„Fachhochschulen“ werden 2018 im Vergleich zum
vorläufigen Erfolg 2017 um 2,4 % und 2019 um weitere 4,5 % auf rd. 319,2 Mio. EUR

                                                                                            13 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

aufgestockt. Aus Mitteln der Stabilitätsabgabe für Kreditinstitute sollten laut dem
Ministerratsvortrag vom Juli 2016 zusätzliche Budgetmittel (100 Mio. EUR) in den Ausbau von
FH Studienplätzen fließen, laut dem Strategiebericht 2018 sollen von 2018 bis 2022
41 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden. Für das Studienjahr 2018/2019 sieht das BMBWF
einen ersten Ausbauschritt vor, mit dem 450 neue AnfängerInnen-Studienplätze für
FH-Studiengänge bundesseitig finanziert werden sollen.

GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“

Die budgetierten Auszahlungen im GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“ werden 2018
geringfügig um 0,9 % auf 509,8 Mio. EUR und 2019 um 4,7 % auf 533,6 Mio. EUR steigen.
Der Anstieg der Auszahlungen des DB 31.03.01-„Projekte und Programme“ (10,5 Mio. EUR)
im Jahr 2018 im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 ist auf die Unterschreitung der Mittel
für die Einrichtung von Gründungs-Fellowships (Akademische Spin-Offs) im Vorjahr
zurückzuführen.     Insgesamt      waren    für   die     Einrichtung    von   Gründungs-Fellowships
(Akademische Spin-Offs) 15 Mio. EUR für drei Jahre (2017 bis 2019) geplant, davon für 2018
und 2019 jeweils 5 Mio. EUR budgetiert.

Im   DB     31.03.02-„Basisfinanzierung       von       Institutionen“   sinken   die   veranschlagten
Auszahlungen 2018 im Vergleich zum BVA 2017 geringfügig um 1,3 % auf 458,7 Mio. EUR,
im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen um 6,2 %. Aus diesem Budget werden insbesondere
der FWF, die ÖAW und das IST Austria finanziert (siehe Pkt. 3).

                                                                                                14 / 35
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2.4        Der Haushalt in ökonomischer Gliederung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Hauptpositionen der Untergliederung nach der
ökonomischen Gliederung des Haushalts:

Auszahlungen und Einzahlungen – Hauptpositionen

 in Mio. EUR                                      Finanzierungshaushalt
                                                                                                   Diff. vorl.    Diff.
                                                    Erfolg      vorl. Erf.   BVA-E       BVA-E
 UG 31                                                                                             Erf. 2017 - BVA-E 2018 -
                                                     2016         2017        2018        2019
                                                                                                  BVA-E 2018 BVA-E 2019
 Auszahlungen                                        4.261,11     4.380,02   4.462,97    4.782,79          1,9%         7,2%
 Auszahlungen für Personal                              51,00        51,28      53,02       54,86          3,4%         3,5%
 davon
   Bezüge                                              37,92         37,81      39,07       40,57        3,3%          3,8%
 Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand            63,10         59,75      64,96       65,32        8,7%          0,6%
 davon
   Aufwand für Werkleistungen                           31,98        29,70      32,55       32,82        9,6%          0,8%
 Auszahlungen für Transfer                           4.143,03     4.263,86   4.340,39    4.658,00        1,8%          7,3%
 davon
   an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger       3.592,85     3.676,71   3.678,38    3.984,95         0,0%         8,3%
   an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger          34,79        36,77      39,11       39,58         6,4%         1,2%
   an Unternehmen                                      218,54       231,02     237,32      248,62         2,7%         4,8%
   an private Haushalte/Institutionen                  296,85       319,35     385,58      384,86        20,7%        -0,2%
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit              3,84         5,04       4,41        4,41       -12,6%         0,0%
 Darlehen und Vorschüsse                                 0,14         0,09       0,20        0,20       116,9%         0,0%
 Einzahlungen                                            2,00         1,82       1,09        1,09       -40,3%         0,0%
 Einzahlungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit             0,21         0,23       0,11        0,11       -51,9%         0,0%
 Kostenbeiträge und Gebühren                             0,33         0,58       0,13        0,13       -77,9%         0,0%
 Einzahlungen aus Transfers                              0,64         0,59       0,42        0,42       -28,9%         0,0%
 Vergütungen innerhalb des Bundes                                     0,00       0,02        0,02       617,1%         0,0%
 Sonstige Einzahlungen                                  0,63          0,24       0,15        0,15       -36,3%         0,0%
 Einzahlungen aus Finanzerträge                         0,00          0,00       0,00        0,00        22,4%         0,0%
 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                               0,02                             -100,0%             -
 Darlehen und Vorschüsse                                 0,19         0,15        0,26        0,26       68,3%         0,0%
 Nettofinanzierungsbedarf                           -4.259,11    -4.378,19   -4.461,88   -4.781,70        1,9%         7,2%

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen

Die im BVA-E 2018 veranschlagten Auszahlungen in der UG 31-Wissenschaft und Forschung
bestehen zu 97,3 % aus Transfers, zu 1,5 % aus Betrieblichem Sachaufwand und nur zu 1,2 %
aus Personalaufwand. Betrachtet man die Entwicklung im Ergebnishaushalt, zeigen sich nur
geringfügige Unterschiede zum Finanzierungshaushalt.

Bei den Auszahlungen für Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger zeigen
sich insbesondere die Steigerungen der Auszahlungen an die Universitäten und für den
Klinischen Mehraufwand, die als Transfers an die Länder fließen. Die Auszahlungen für
Transfers an Unternehmen zeigen einen Teil der Budgetmittel für die Fachhochschulen (einige
Fachhochschul-Erhalter sind als Vereine organisiert, die Transfers sind daher in den sonstigen
Transfers an private Haushalte/Institutionen enthalten).

                                                                                                                    15 / 35
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2.5        Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Ergebnishaushalts und die wesentlichen
Unterschiede zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt in den BVA-E 2018
und 2019 auf:

Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und Finanzierungshaushalt (Auszahlungen)

                                                                  ErgHH - Aufw.                                       FinHH - Ausz.           Diff. EH-FH
 UG 31                                               vorl. Erf.     BVA-E    BVA-E        v.Erf. 2017-     BVA-E        BVA-E    BVA-E      BVA-E BVA-E
                                         in Mio. EUR   2017          2018     2019        BVA-E 2018     2018-2019       2018     2019       2018      2019
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       4.362,5      4.458,4    4.778,2           2,2%         7,2%      4.458,4   4.778,2       0,0       0,0
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                     50,4        53,0       54,9           5,2%         3,5%         53,0      54,9       0,0       0,0
   Betrieblicher Sachaufwand (ohne Finanzaufwand)          54,0        65,0       65,3          20,4%         0,6%         65,0      65,3       0,0       0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                 4.258,1      4.340,4    4.658,0           1,9%         7,3%      4.340,4   4.658,0       0,0       0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger       3.673,8      3.678,4    3.984,9          0,1%          8,3%      3.678,4   3.984,9       0,0       0,0
     an Unternehmen                                      231,0        237,3      248,6          2,7%          4,8%        237,3     248,6       0,0       0,0
     an private Haushalte/Institutionen                  318,8        385,6      384,9         20,9%         -0,2%        385,6     384,9       0,0       0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                   7,4        11,7       11,7          57,9%          0,0%                            11,7      11,7
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                        4,2         9,1        9,1        114,9%          0,0%                              9,1       9,1
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                 1,5         2,6        2,6         77,1%          0,0%                              2,6       2,6
   davon
     Abfertigungen                                          0,7        1,2          1,2        84,2%          0,0%                             1,2       1,2
     Jubiläumszuwendungen                                   0,7        1,4          1,4        86,3%          0,0%                             1,4       1,4
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                                                 4,4       4,4      -4,4      -4,4
   Sachanlagen                                                                                                              4,4       4,4      -4,4      -4,4
   Immaterielle Vermögenswerte                                                                                              0,1       0,1      -0,1      -0,1
 Darlehen und Vorschüsse                                                                                                    0,2       0,2      -0,2      -0,2
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                                                                                   0,2       0,2      -0,2      -0,2
      Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt            4.369,9      4.470,1    4.789,9           2,3%         7,2%      4.463,0   4.782,8       7,1       7,1

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen

Die       Unterschiede               zwischen            dem           Ergebnishaushalt                    (Aufwendungen)                   und         dem
Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) sind in den Jahren 2018 und 2019 mit jeweils
7,1 Mio. EUR vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen
durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personal- und
Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (im Finanzierungshaushalt) bzw.
Abschreibungen (im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und
Einzahlungen                hinsichtlich             Darlehen                 und          Vorschüssen                  betreffen           nur         den
Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen.

                                                                                                                                                      16 / 35
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3         Förderungen
Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Direkte Förderungen

                                                           Erfolg             vorl. Erf.          BVA-E            Diff. vorl.  Diff.
                                                                                                                   Erf. 2017-  BVA-E
                                      in Mio. EUR
                                                    2015            2016        2017       2018           2019    BVA-E 2018 2018-2019
    Basisfinanzierung von Institutionen               443,2           436,3        464,9     458,7          487,2        -1,3%      6,2%
     davon
     FWF Programme                                   195,9           178,8        188,5     181,0          194,0       -4,0%       7,2%
     FWF Geschäftsstelle                              10,1            10,7         10,5      12,0           12,0       14,3%       0,0%
     ÖAW Globalbudget                                 98,2           102,2        105,4     113,4          123,4        7,6%       8,8%
     ÖAW Beauftragungen und Programme                  6,8             6,9          6,9       8,8            8,8       27,3%       0,0%
     ISTA                                             43,2            51,6         60,6      51,3           55,8      -15,3%       8,8%
     Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft                     4,5             8,1          7,6       7,6            7,6        0,0%       0,0%
     Beitrag für die CERN                             23,6            21,1         22,6      23,7           23,7        5,0%       0,0%
     ESO                                               6,1             6,0          6,3       6,5            6,7        3,3%       3,2%

Quellen: Förderungsberichte des Bundes für die Jahre 2014, 2015 und 2016, eigene Berechnungen

In den Jahren 2018 und 2019 sind insbesondere bei der ÖAW Steigerungen von jährlich
10 Mio. EUR veranschlagt. Darüber hinaus sind für das Bauprojekt ÖAW-Campus laut
Strategiebericht 2018 weitere 30 Mio. EUR für die Jahre 2019 und 2020 vorgesehen, im
Jahr 2019 sind dafür Rücklagenentnahmen iHv 15 Mio. EUR budgetiert.

Die Budgetmittel für den FWF3 gehen 2018 gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2017 aufgrund
von Rücklagenentnahmen im Vollzug um 7,5 Mio. EUR auf 181 Mio. EUR zurück und steigen
dann 2019 auf 194 Mio. EUR. Im Jahr 2018 soll der FWF zusätzlich Mittel iHv 34,7 Mio. EUR
aus der FTE-Nationalstiftung erhalten. Im gesamten Zeitraum 2018 bis 2022 sind laut
Strategiebericht zum Finanzrahmen zusätzliche 110 Mio. EUR für den FWF geplant.

Weiter deutlich ansteigen sollen mittelfristig die Fördermittel für ISTA, im Finanzrahmen sind
zusätzliche 60 Mio. EUR bis 2022 geplant, im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 kommt
es, ähnlich wie beim FWF, durch hohe Mehrauszahlungen im Jahr 2017 zu einem Rückgang
der Budgetierung, für 2019 ist ein Anstieg um 4,5 Mio. EUR vorgesehen. Die Budgetmittel für
die Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft und für CERN werden 2018 und 2019 im Wesentlichen
fortgeschrieben.

3
    ohne Mittel für Geschäftsstelle

                                                                                                                                 17 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

Die öffentliche Forschungsfinanzierung ist zunehmend zersplittert, die Mehrzahl der Förder-
und Forschungsinstitutionen (beispielsweise FFG, FWF, AWS, ÖAW, Christian Doppler
Forschungsgesellschaft) erhalten neben Auszahlungen aus dem Bundesbudget Mittel der
Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Stiftung). Im Ministerrat
vom 7. Juni 2017 wurde eine Novelle zum Bundesgesetz über die FTE-Stiftung beschlossen,
mit der für 2018 bis 2020 insgesamt 300 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden. Im
Jahr 2018 sollen mit 47,6 Mio. EUR knapp die Hälfte der gesamten Zuwendungen
iHv 107,0 Mio. EUR an die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und rd. 34,7 Mio. EUR
an den FWF fließen. Weitere Zuwendungen gehen iHv 3 Mio. EUR an die ÖAW, 9 Mio. EUR
an   die   Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft          und    7 Mio. EUR   an   die   Christian-Doppler
Forschungsgesellschaft (siehe Pkt. 6.5. Forschung in der Budgetanalyse 2018 und 2019 des
Budgetdienstes).

                                                                                           18 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

4         Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Planstellenverzeichnis4

    UG 31                                                         2015       2016         2017        2018         2019
    PLANSTELLEN
       Planstellen                                                    725        723          717         714          694
       PCP**)                                                     264.545    264.421      263.098     262.690      257.680
    PERSONALSTAND zum 31.12.
       VBÄ*)                                                          727         706        691       -            -
       PCP**)                                                     260.728     254.619   249.553        -            -
    Personalaufwand                                                    Erfolg         vorl. Erf.     BVA-E        BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt             in Mio. EUR      51,8        52,7       51,9         55,6         57,5

*) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der
gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen. Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“
(zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die jeweils zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts zu erreichen
sind. Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die
sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Für die
Jahre 2015 bis 2017 sind VBÄ-Istwerte, für 2018 und 2019 VBÄ-Zielwerte angegeben.

**) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum
Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten.

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, aktuelle Personalpläne, Anlage IV „Personalplan“
zu den BFG-E 2018 und 2019, Ministerratsvortrag (12/24) vom 21. März 2018, eigene Berechnungen

Der Planstellenstand der UG 31-Wissenschaft und Forschung wird im Jahr 2018 um 3 auf 714
Planstellen und im Jahr 2019 um weitere 20 Planstellen zurückgehen. Damit ist der
tatsächliche Personaleinsatz (gemessen in VBÄ) von 2015 auf 2017 um 36 VBÄ auf 691 VBÄ
gesunken. Der VBÄ-Zielwert zum 31.12.2018 ergibt 683 VBÄ. In den Jahren 2018 und 2019
wird der Personalaufwand im Ergebnishaushalt deutlich von 51,9 Mio. EUR auf 55,6 Mio. EUR
bzw. 57,5 Mio. EUR ansteigen.

4
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:

Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigungsäquivalent.

Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)         sind    Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ.

                                                                                                                    19 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

5           Beteiligungen
Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Bericht über Beteiligungen des
Bundes (März 2018) enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der
Beteiligungsunternehmen des Bundes. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der
der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget auf und weist die
Anzahl ihrer Beschäftigten aus.

Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen

    UG 31                                                                   Erfolg       vor. Erf.        BVA-E       Ø Beschäf-
                                                          in Mio. EUR   2015      2016    2017        2018     2019   tigte 2016
    Auszahlungen gesamt                                                 3.711,0 3.906,2 3.971,7       3.914,4 4.184,1    in VZÄ
    Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria               1,5      1,7       1,7        1,7     1,7           22
    Österreichische Bibliothekenverbund und Service GesmbH                  1,8      1,8       1,8        1,8     1,8           34
    davon
         Jahreszuschuss                                                    1,7       1,7       1,7       1,7        1,7
         Personalausgaben/-auszahlungen                                    0,1       0,1       0,1       0,1        0,1
    Institute of Science and Technology                                   43,2      51,6      60,6      51,3       55,8        548
         BMBWF                                                            43,2      51,6      60,6      51,3       55,8
    Österreichische Akademie der Wissenschaften                          105,0     109,1     112,3     122,2      132,2      1.371
         BMBWF                                                           105,0     109,1     112,3     122,2      132,2
    OeAD-(Österreichischer Austauschdienst) - GmbH - Austrian
                                                                           24,9      21,0      23,2      23,2       21,7       152
    Agency for International Cooperation in Education and Research
         Zahlungen - BMWF/BMWFW/BMBWF                                      21,7      17,8      20,0      20,0       18,5
         Zahlungen - BMBF/BMB                                               3,2       3,2       3,2       3,2        3,2
    Österreichische Mensen BetriebsgmbH                                     0,0       0,0       0,0        0,0        0,0      275
    Universitäten gesamt                                                3.534,5   3.721,0   3.772,0   3.714,2    3.970,9    35.833
         Basisabgeltung                                                 3.030,2   3.206,6   3.253,7   3.244,2    3.510,9
         Ämter der Universitäten                                          458,0     449,6     435,4     470,0      460,0
         Pensionen BeamtInnen                                              46,3      64,8      82,9       n.v.       n.v.
    Einzahlungen gesamt                                                   583,8     568,7     550,8     470,1      460,1
    Österreichische Bibliothekenverbund und Service GesmbH                  0,1       0,2       0,1        0,1        0,1
    davon
         Ersätze für Bedienstete                                           0,1       0,1       0,1       0,1        0,1
    Universitäten gesamt                                                 583,7     568,5     550,7     470,0      460,0
         Pensionen BeamtInnen                                            121,3     118,9     114,6       n.v.       n.v.
         Ämter der Universitäten                                         462,4     449,6     436,1     470,0      460,0

Quelle: Bericht über Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes, Oktober 2016

In der Tabelle werden gemäß dem Bericht über Beteiligungen des Bundes vom März 2018 die
Zahlungsströme im Zusammenhang mit den in den Universitäten tätigen BeamtInnen brutto
dargestellt, während sie im BVA-E 2018 und 2019 saldiert werden5.

5
  Die Auszahlungen des Bundes für BeamtInnen ausgegliederter Einheiten werden von den Personalämtern im Wesentlichen
ersetzt, d.h. sie sind nur ein Durchlaufposten im Bundeshaushalt. Im Bundesbudget werden diese Auszahlungen für Personal
und Einzahlungen aus Refundierungen seit der Haushaltsrechtsreform 2013 saldiert (Ausweis in den Teilheften unter
„Personalämter“ bzw. „Personal, das für Dritte leistet“).

                                                                                                                            20 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

6        Rücklagen
Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2015, 2016 und 2017
sowie die im BVA-E 2018 und im BVA-E 2019 bereits budgetierten Rücklagenentnahmen aus.
Nach Entnahme der budgetierten Rücklagenverwendungen verbleibt Ende 2019 ein fiktiver
Rücklagenrest (der Budgetdienst weist darauf hin, dass sich dieser fiktive Rücklagenrest durch
eine     am     Jahresende          2018          und     2019      vorgenommene               Zuführung         von      positiven
Saldenabweichungen              zum         veranschlagten            Nettofinanzierungsbedarf                 sowie       allfällige
Rücklagenentnahmen 2018 und 2019 im Vollzug noch verändern wird).

Rücklagengebarung

 UG 31                                     Stand 31.12.    Veränderung vorl. Stand Budgetierte RL-Verwendung               Anteil RL-
                                                                                      BVA-E         BVA-E      Rücklagen Rest am
                                           2015     2016       2017      31.12.2017                                       BVA-E 2019
                             in Mio. EUR                                               2018          2019        -rest
 Detailbudgetrücklagen                     398,46   410,88        -59,01      351,86
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen         1,68     1,55         -0,07        1,48
                           Gesamtsumme     400,14   412,43        -59,08      353,35       -3,00        -18,00     332,35         6,9%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019

Die UG 31-Wissenschaft und Forschung verfügte per Ende 2017 über Rücklagen von
rd. 353,4 Mio. EUR, wovon mehr als die Hälfte das Detailbudget der Universitäten betreffen.
Im Rahmen des BVA-E 2018 wurde eine Rücklagenentnahme iHv 3 Mio. EUR für die
Paracelsus Medizinische Privatuniversität budgetiert, die auch im BVA-E 2019 in gleicher
Höhe veranschlagt wird. Dazu kommt 2019 eine weitere Rücklagenentnahme für das
Bauprojekt ÖAW-Campus iHv 15 Mio. EUR. Vorbehaltlich allfälliger Rücklagenzuführungen
zum Jahresende verbleibt damit ein Rücklagenrest von rd. 332,4 Mio. EUR (6,9 % der
Auszahlungen).

In den Vorjahren wurde insbesondere der FWF häufig über Rücklagenentnahmen finanziert,
im Jahr 2017 beliefen sich die Rücklagenentnahmen im Budgetvollzug für die
Forschungsinstitutionen auf 24,0 Mio. EUR.

                                                                                                                             21 / 35
Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

7     Wirkungsorientierung

7.1     Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen auf
Ebene der Untergliederung im Überblick dargestellt.

Das BMBWF hat im Zuge der Vorlage der BVA-E 2018 und 2019 ein Dossier zu den Angaben
der Wirkungsorientierung der UG 31-Wissenschaft und Forschung erstellt, in dem die
Wirkungsinformationen im Detail angeführt, analysiert und die Hintergründe beleuchtet
werden.

Die UG 31-Wissenschaft und Forschung umfasst fünf Wirkungsziele, die im Vergleich zum
Vorjahr größtenteils gleich geblieben sind. Wirkungsziel 5 wurde umformuliert und lautet nun
„Sicherstellung eines hohen Grads an Spitzenforschung durch erfolgreiche Teilnahme am EU-
Forschungsrahmenprogramm sowie durch kompetitive Förderungsmaßnahmen in der
Grundlagenforschung in Österreich“. Die Maßnahmen wurden geändert bzw. wurden neue,
wie   insbesondere      die    neue    Universitätsfinanzierung,   in    die   Wirkungsorientierung
aufgenommen. Es werden 20 Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung herangezogen. Die
Kennzahl zur Betreuungsrelation wurde methodisch geändert, die zwei neu gewählten
Kennzahlen      betreffen     die   Publikation   aus    FWF-Projekten    sowie    die   finanzierten
ProjektmitarbeiterInnen beim FWF.

Laut Evaluierungsbericht der Wirkungscontrollingstelle konnten 2016 in einigen der zentralen
Wirkungsbereiche der Untergliederung Fortschritte gemacht werden. Bei der Akademisierung
der Bevölkerung konnten die Zielwerte übertroffen werden, die anvisierte Zahl der
Studienabschlüsse wurde allerdings verfehlt. Verbesserungswürdig ist nach wie vor die
Verteilung der Studierenden auf die angebotenen Studien, die Entlastung der 20
frequentiertesten Studienrichtungen bleibt unter dem Zielzustand. Die Ziele hinsichtlich der
sozialen Durchmischung wurden hingegen nahezu erreicht. Beim Gleichstellungsziel
(ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen) konnten Fortschritte erzielt
werden. Die Spitzenforschung war sehr erfolgreich, besonders die Einwerbung von
Förderungen des Europäischen Forschungsrates (ERC) entwickelte sich deutlich stärker als
erwartet.

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Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

7.2      Einzelfeststellungen

Das Wirkungsziel 1 lautet unverändert „Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-
Ziele-konforme         Erhöhung        der    Anzahl       der    Bildungsabschlüsse            an     Universitäten,
Fachhochschulen und Privatuniversitäten“ und wird anhand von fünf Kennzahlen gemessen.

Der Istzustand der Kennzahl 31.1.1 „Abschlüsse an Universitäten, Fachhochschule und
Privatuniversitäten“ bleibt 2016 mit 51.532 (Gesamt) deutlich unter dem vergleichsweise
hohen Zielzustand von 56.000 (Gesamt) zurück, für 2017 sind 52.600 Studienabschlüsse
vorgesehen. Die Zielzustände für 2018 bis 2020 resultieren aus den Zielsetzungen des
gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan.

Die Kennzahl 31.1.2 „Tertiärquote“ misst den Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit einem tertiären
Bildungsabschluss an der 30- bis 34-jährigen Gesamtbevölkerung6. Der Zielwert der EU-2020
Strategie iHv 38 % wurde von Österreich bereits erreicht, 2016 beträgt die Tertiärquote
40,1 %, 2020 soll sie auf 41 % ansteigen. Nachdem die Kennzahl auch Bildungsabschlüsse
außerhalb der Hochschulbildung beinhaltet, beeinflussen auch die Maßnahmen des Bereiches
Bildung des BMBWF und anderer Bundesministerien die Zielerreichung. Das Wirkungsziel
könnte auf seine Eignung als übergreifendes Ziel der Rubrik 3 oder ressortübergreifendes Ziel
geprüft werden, für die Wirkungsmessung könnte die Kennzahl nach Bildungsabschlüssen
differenziert werden.

Die Neugestaltung der Universitätsfinanzierung wurde in die Maßnahmen zur Erreichung des
Wirkungsziels 1 aufgenommen, Ziel ist die Verbesserung der Studiensituation und die
Steigerung von prüfungsaktiven Studien und damit auch der Studienabschlüsse. Der Erfolg
der Verankerung der strategischen Zielvorgaben aus der Wirkungsorientierung in den
Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten und beim Ausbaus des Fachhochschulsektors
wird mit Kennzahlen zu prüfungsaktiven Studien (Bachelor, Diplom- und Masterstudien)
gemessen.

6
 Dies entspricht der sogenannten „erweiterten Akademikerquote“, in die neben hochschulischen Abschlüssen auch sonstige
Tertiärabschlüsse gemäß der International Standard Classification for Education (ISCED 5-8) wie zum Beispiel Meister- und
Werkmeisterausbildung, Akademien und Kollegs und die BHS-Abschlüsse einbezieht.

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Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

Mit   den    Kennzahlen       31.1.3    „Durchschnittliche     Höhe    der   Studienbeihilfe“     und
31.1.5 „Rekrutierungsquote/Wahrscheinlichkeitsfaktor zur Studienaufnahme“ soll der Erfolg
bei der Reduktion der sozialen Selektion im Bildungsbereich gemessen werden, die
Zielzustände 2016 wurden jeweils überschritten. Da das zusätzlich für die Studienbeihilfe
verfügbare Budget ab 2018 stark erhöht wird, wird eine Verbesserung bei der
durchschnittlichen Studienbeihilfe um rd. 1.200 EUR auf rd. 6.000 EUR im Jahr 2018 in
Aussicht genommen. Bei der Kennzahl 31.1.4 „Anfängerinnen- und Anfängeranteil bei den
frequentiertesten     Studienrichtungen“      soll   ein   sinkender   Kennzahlenwert    auf      eine
ausgeglichenere Verteilung der Studierenden an öffentlichen Universitäten innerhalb des
gesamten Studienangebots hinweisen. Der Istzustand für 2016 wurde deutlich verfehlt, der
Zielzustand 2016 wurde bereits im BFG 2017 als zu optimistisch eingeschätzt. Nun wird
erwartet, dass durch Maßnahmen, die im Rahmen des Projektes „Zukunft Hochschule“ gesetzt
werden, mittelfristig die Zielwerte erreicht werden können.

Mit dem Wirkungsziel 2 soll ein in Lehre und Forschung national abgestimmter, international
wettbewerbsfähiger       Hochschul-     und     Forschungsraum     geschaffen    werden.    Dieses
Wirkungsziel wird mit fünf Indikatoren gemessen, drei davon betreffen verschiedene Aspekte
der Internationalisierung.

Die Kennzahl der Betreuungsrelation an öffentlichen Universitäten (Kennzahl 31.2.4) wird als
Indikator für die Qualität der Studienbedingungen und der Lehre eingesetzt. Während die
bisherige Kennzahl die Betreuungsrelation von Lehrenden zu Studierenden abbildete, wird
nun die Betreuungsrelation „prüfungsaktive Studien je Professur bzw. äquivalenter Stelle“
angegeben. Diese Änderung wird mit der neuen Universitätsfinanzierung begründet, dabei sei
es Ziel die prüfungsaktiven Studien zu steigern und gleichzeitig die Betreuungsrelation zu
verbessern. Dies soll auch durch die Finanzierung zusätzlicher Stellen erreicht werden. Bei
der Kennzahl 31.2.1 lag der Istzustand für 2016 nur knapp über dem Zielzustand, der Wert für
2018 (167) sowie für die Folgejahre wurde herabgesetzt. Mit der Kennzahl zur Anzahl der
veröffentlichen Forschungsinfrastrukturen wird die Vernetzung zwischen Universitäten und
anderen Forschungseinrichtungen gemessen. Der Zielzustand 2016 wurde deutlich
übertroffen, weshalb der Zielzustand für 2019 von 780 auf 960 angehoben wurde.

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