Untergliederungsanalyse UG 31-Wissenschaft und Forschung - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - UG ...
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 Untergliederungsanalyse UG 31-Wissenschaft und Forschung 8. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 5 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung ..................................................................... 6 3.1 Universitätsfinanzierung .......................................................................................... 6 3.2 Maßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan ............................................................. 7 3.3 Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation ............ 8 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9 5 Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................12 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................12 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................13 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................15 5.4 Förderungen...........................................................................................................16 5.5 Rücklagen ..............................................................................................................17 6 Personal ........................................................................................................................18 7 Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................19 8 Wirkungsorientierung ....................................................................................................20 8.1 Überblick ................................................................................................................20 8.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................21 2 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025) Finanzierungshaushalt UG 31 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Auszahlungen 4.627,6 4.875,3 5.262,5 5.621,2 5.666,5 5.700,3 5.706,9 Anteil an Gesamtauszahlungen 5,9% 5,1% 5,1% 5,7% 5,9% 6,0% 5,9% jährliche Veränderung +4,9% +5,4% +7,9% +6,8% +0,8% +0,6% +0,1% Einzahlungen 2,8 3,0 1,1 1,1 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung -14,9% +4,6% -63,4% 0,0% - - - Nettofinanzierungssaldo -4.624,8 -4.872,3 -5.261,4 -5.620,1 - - - Ergebnishaushalt UG 31 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Aufwendungen 4.633,8 4.879,3 5.264,4 5.623,6 - - - Anteil an Gesamtaufwendungen 5,8% 4,9% 5,0% 5,8% - - - jährliche Veränderung +5,1% +5,3% +7,9% +6,8% - - - Erträge 4,4 3,3 2,4 2,4 - - - jährliche Veränderung +10,9% -24,3% -27,4% 0,0% - - - Nettoergebnis -4.629,4 -4.876,0 -5.262,0 -5.621,2 - - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 31-Wissenschaft und Forschung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 5,62 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 358,7 Mio. EUR bzw. 6,8 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. 3 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Primär ist für diese Steigerung der Gesamtbeitrag für die Universitäten verantwortlich, der im Rahmen der Leistungsvereinbarung 2022-2024 um 278,6 Mio. EUR höher veranschlagt wurde als im BVA 2021. Für die Studienförderung werden im Jahr 2022 20,0 Mio. EUR und für das IST Austria 10,0 Mio. EUR mehr zur Verfügung gestellt. Aus dem Aufbau- und Resilienzplan (ARP) werden ab 2022 die Maßnahmen für die Errichtung des Institutes of Precision Medicine (5,0 Mio. EUR) sowie das Projekt „Quantum Austria“ (21,0 Mio. EUR) finanziert. Die Zahlungen für Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Krise sind nur noch für die Jahre 2022 und 2023 budgetiert. Diese werden ausschließlich für die Studienförderung („neutrales Semester“) mit 31,4 Mio. EUR im Jahr 2022 und 17,8 Mio. EUR im Jahr 2023 anfallen. Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) steigen die Auszahlungsobergrenzen bis 2025 nur noch leicht an bzw. bleiben konstant auf gleichem Niveau. Dies liegt insbesondere an den Zahlungen für Maßnahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF; insgesamt 160,0 Mio. EUR bis 2025). Weitere wesentliche Änderungen betreffen Steigerungen der Personalzahlungen oder die TU Oberösterreich, deren Betrieb im Studienjahr 2023/2024 aufgenommen werden soll. Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 31-Wissenschaft und Forschung 682 Planstellen vorgesehen und bleiben gegenüber dem BVA 2021 auf gleichem Stand. Im BFRG-E 2022-2025 sind keine Veränderungen bis 2025 vorgesehen. Das BMBWF hat im BVA-E 2022 für die UG 31-Wissenschaft und Forschung insgesamt vier Wirkungsziele sowie in Summe 17 Kennzahlen festgelegt, die gegenüber dem BVA 2021 großteils unverändert geblieben sind. Die Kennzahl 31.1.2-„Tertiärquote der 25-34jährigen“ weist im BVA-E 2022 nun die 25- bis 34-Jährigen mit einem Tertiärabschluss aus, im BVA 2021 stellte diese Kennzahl noch auf die 30- bis 34-Jährigen ab. Gemäß dem Bericht zur Wirkungsorientierung wurden alle Ziele zumindest großteils erreicht. 4 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in den Jahren 2019 bis 2025 und stellt diese der Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Inflation gegenüber: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025) Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO. Die budgetierten Auszahlungen in der UG 31-Wissenschaft und Forschung steigen im Jahr 2022 um 358,7 Mio. EUR an. Ab dem Jahr 2023 sehen die Auszahlungsobergrenzen nur mehr eine leichte Steigerung vor bzw. bleiben konstant auf gleichem Niveau. Die starke Steigerung von 2021 auf 2022 liegt insbesondere an der neuen Leistungsvereinbarungsperiode 2022-2024 für die Universitäten, für die mehr Mittel vorgesehen sind. Auszahlungen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) sind ab dem Jahr 2022 mit insgesamt 160,0 Mio. EUR im Finanzrahmen inkludiert. Die budgetierten Auszahlungen bestehen fast ausschließlich aus Transferzahlungen (97,6 %), wobei davon unter anderem 4,10 Mrd. EUR für Universitäten (ohne Klinikbauten), 0,55 Mrd. EUR für die Basisfinanzierung von Institutionen, 0,38 Mrd. EUR für Fachhochschulen und 0,32 Mrd. EUR für die Studienförderung von Studierenden veranschlagt sind. 5 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung 3.1 Universitätsfinanzierung Mit der „Universitätsfinanzierung NEU“ ist seit dem Jahr 2019 eine gesonderte Finanzierung der drei Säulen Lehre, Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste, Infrastruktur und strategische Entwicklung vorgesehen. Dabei erhalten die Universitäten ein Globalbudget, das im Rahmen der Leistungsvereinbarungen für die Säulen Lehre und Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste jeweils über einen Basisindikator und mindestens einen Wettbewerbsindikator bemessen wird. Die Finanzierung der Säule Infrastruktur und strategische Entwicklung umfasst die Beträge für die von den Universitäten genutzten Gebäude, den klinischen Mehraufwand sowie konkret zu vereinbarende Maßnahmen. In der anstehenden Leistungsvereinbarungsperiode 2022-2024 sollen die Universitäten um insgesamt 1,37 Mrd. EUR mehr erhalten. Der Gesamtbetrag enthält einerseits einen Teuerungsausgleich, andererseits sollen durch die zusätzlichen Mittel die Betreuungsverhältnisse verbessert und Mittel für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Im Bundesvoranschlag werden die Mittel im DB 31.02.01-„Universitäten“ nur auf aggregierter Ebene für die drei Säulen veranschlagt. Die entsprechenden Mittel für die einzelnen Universitäten werden im Budgetvollzug auf getrennten Konten dargestellt. Im BVA-E 2022 steigen die Zahlungen an die Universitäten um 278,6 Mio. EUR. In dieser Steigerung ist die Zahlung für das Institute of Precision Medicine (5,0 Mio. EUR) enthalten, das aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert wird. Nachfolgende Tabelle enthält die Darstellung dieser Auszahlungen für die Erfolge 2019 und 2020 sowie die Voranschlagswerte für die Jahre 2021 und 2022: Tabelle 2: Auszahlungen für Universitäten UG 31 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 BVA 2021 DB 31.02.01-Universitäten 3.466,8 3.677,9 3.891,0 4.169,6 +278,6 +7,2% davon Lehre 996,6 1.037,1 1.071,2 1.146,0 +74,8 +7,0% Forschung 978,7 1.018,2 1.036,6 1.106,0 +69,4 +6,7% Infrastruktur und strategische Mittel 1.470,1 1.587,8 1.706,2 1.764,7 +58,5 +3,4% Sonstige Transferzahlungen 78,5 +78,5 - Klinischer Mehraufwand (Klinikbauten) 23,3 39,5 64,0 69,0 +5,0 +7,8% ARP: Austrian Institute of Precision Medicine 5,0 +5,0 - Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. 6 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Im Jahr 2022 steigen die Auszahlungen an Universitäten auf 4,17 Mrd. EUR an. Davon entfallen 27 % auf die Lehre, 27 % auf Forschung sowie 42 % auf Infrastruktur und strategische Mittel. In den sonstigen Transferzahlungen sind die Gehaltserhöhung des Universitätspersonals sowie sämtliche Auszahlungen an die Donau-Universität Krems enthalten. Für den klinischen Mehraufwand (Klinikbauten) sind im BVA-E 2022 69,0 Mio. EUR vorgesehen, allerdings kommt es bei dieser Position je nach Baufortschritt zwischen den Jahren zu stärkeren Schwankungen. 3.2 Maßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan Ab dem Jahr 2022 sind im BVA-E 2022 sowie im BFRG-E 2022-2025 Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) für die UG 31-Wissenschaft und Forschung budgetiert. Die drei Maßnahmen in der UG 31-Wissenschaft und Forschung sind ein Teil der „Sub- Komponente 3-A: Forschung“ im „Wissensbasierten Aufbau“. Mit Quantum Austria sollen Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen im Bereich der Quantentechnologien gefördert werden. Bis Ende 2021 ist der Aufruf zu Interessensbekundungen durch das BMBWF und die Identifizierung einer Abwicklungsagentur geplant und wird laut dem Ressort momentan noch verhandelt. Bis 2024 soll ein Zwischenbericht den bisherigen Fortschritt darstellen. Im Jahr 2026 soll im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten sowohl die Anpassung der technischen Infrastruktur sowie die Überführung des Betriebs in die Grundausstattung der jeweiligen Forschungsstätten sichergestellt werden. Insgesamt sind für Quantum Austria 107,0 Mio. EUR vorgesehen, welche sich gleichmäßig auf die Jahre 2022 bis 2026 verteilen. Davon sind 57,6 Mio. EUR für drei Calls für Forschungskooperation und Infrastruktur vorgesehen, 38,7 Mio. EUR für das Infrastrukturupdate und die Überführung in den Regelbetrieb und 10,7 Mio. EUR für Abwicklungskosten. Das Austrian Institute of Precision Medicine soll als Neubau am Campus der Medizinischen Universität Wien entstehen. Es soll ein Genome Center zur kosteneffizienten Genomsequenzierung, eine Biobank und Infrastruktur für die Verarbeitung großer Daten- mengen im Bereich Precision Medicine umfassen. Die Planungsfreigabe durch das BMBWF ist bis zum 2. Quartal 2022 geplant, bis Ende 2023 soll der Baubeginn mit einer Fertigstellung im Jahr 2026 erfolgen. Insgesamt wird im ARP für das Austrian Institute of Precision Medicine mit Gesamtkosten von bis zu 75 Mio. EUR gerechnet, wovon 65 Mio. EUR auf den Bau mit 14.000 m² Nutzfläche und 10 Mio. EUR auf Forschungsinfrastrukturausstattung entfallen. 7 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Für (Digitale) Forschungsinfrastrukturen zur nachhaltigen Entwicklung der Universitäten im Kontext der Digitalisierung sind insgesamt 30 Mio. EUR im Finanzrahmen vorgesehen. Ziel ist eine qualitativ hochwertige und konkurrenzfähige Infrastrukturausstattung an den österreichi- schen Universitäten und der Zugang zu internationalen Großforschungsinfrastrukturen. Die Vergabeentscheidung soll bis Ende 2022 erfolgen. Bis zum 3. Quartal 2025 sollen 50 % der Investitionen und bis zum 3. Quartal 2026 alle Investitionen abgeschlossen sein. 3.3 Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation Die neue Strategie für Forschung, Technologie und Innovation (FTI) wurde als FTI-Strategie 2030 im Ministerrat vom 23. Dezember 2020 beschlossen. Sie formuliert drei wesentliche und übergeordnete Ziele: Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken. Auf Wirksamkeit und Exzellenz fokussieren. Auf Wissen, Talente und Fertigkeiten setzen. Es wurden acht Handlungsfelder definiert, die die Zielerreichung ermöglichen sollen. Diese beinhalten beispielsweise den Ausbau der Forschungsinfrastruktur, die internationale Beteiligung an Forschungsmissionen, die Förderung von exzellenter Grundlagenforschung, den Einsatz von FTI zur Erreichung der Klimaziele oder die Entwicklung und Förderung von Humanressourcen. Gemäß Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) hat die Bundesregierung FTI-Pakte zu beschließen. Diese sollen ressortübergreifend die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der FTI-Strategie und die budgetären Mittel für jeweils drei Jahre festlegen. Auf Basis dessen werden Leistungs- bzw. Finanzierungsvereinbarungen mit den zehn zentralen Forschungs- bzw. Forschungsförderungseinrichtungen1 abgeschlossen. Gefördert werden auch weitere Organisationen, wie die Austrian Business Agency, die Joanneum Research GesmbH oder das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes, und die Beteiligung an internationalen Institutionen, wie der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) oder der European Organisation for Nuclear Research (CERN). 1 Die fünf zentralen Forschungseinrichtungen im Sinne des FoFinaG sind das Austrian Institute of Technology (AIT), das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria), die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), die Silicon Austria Labs GmbH (SAL) und die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG). Zu den fünf zentralen Forschungsförderungseinrichtungen zählen die Austria Wirtschaftsservice (aws), die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG), der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), die Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD) sowie die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). 8 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Der erste FTI-Pakt 2021-2023 wurde gleichzeitig mit der FTI-Strategie 2030 beschlossen. Insgesamt werden rd. 3,86 Mrd. EUR in den Jahren 2021 bis 2023 im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Ausgezahlt werden die Mittel vom BMBWF (GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“: 1,93 Mrd. EUR), dem BMDW (UG 33-Wirtschaft (Forschung): 0,35 Mrd. EUR) und dem BMK (UG 34-Innovation und Technologie (Forschung): 1,58 Mrd. EUR). Die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftung) soll zu einem „Fonds Zukunft Österreich“ weiterentwickelt werden und damit komplementär zum FTI-Pakt ein Finanzierungsinstrument bereitstehen. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2022 werden im Zeitraum 2022 bis 2025 jährlich 140 Mio. EUR bereitgestellt, mit denen der Fonds Zukunft Österreich bis zur Zwischenevaluierung der FTI-Strategie 2030 im Jahr 2025 ausgestattet wird.2 Diese Mittel werden in der UG 45-Bundesvermögen ausbezahlt und sollen zur Finanzierung von Spitzenforschung im Bereich der Grundlagen- und der angewandten Forschung sowie für Technologie- und Innovationsentwicklung ausgeschüttet werden. Die Schwerpunktsetzung erfolgt jährlich durch die Bundesregierung. 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Begleitung der Universitäten in der Umsetzung der Leistungsvereinbarungen. Umsetzung der FTI-Schwerpunkte der Bundesregierung, insbesondere in den Finanzierungs- und Leistungsvereinbarungen mit den im Forschungsfinanzierungs- gesetz genannten zentralen Einrichtungen des BMBWF, sowie in den im Aufbau- und Resilienzplan (ARP) genannten Schwerpunkten (Quantum Austria, Austrian Institute of Precision Medicine, Ausbau universitärer Forschungsinfrastrukturen). Weiterentwicklung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung zum „Fonds Zukunft Österreich“. 2 In den Jahren 2018 bis 2020 erhielt die FTE-Nationalstiftung jährlich 100 Mio. EUR. Rund 33,3 Mio. EUR wurden aus der UG 15-Finanzverwaltung ausbezahlt, rd. 66,7 Mio. EUR überwies die OeNB in diesen Jahren jeweils an die FTE-Nationalstiftung, was die Gewinnabfuhr der OeNB an den Bund reduzierte. In den Jahren 2016 bis 2020 erhielt der von der FTE-Nationalstiftung verwaltete Fonds Zukunft Österreich zudem jährlich 33,7 Mio. EUR (Ab-Überweisung in der UG 16-Öffentliche Abgaben). Im Jahr 2021 entfielen diese Zahlungen an die FTE-Nationalstiftung. 9 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Gezielte Beteiligung an EU-Missionen durch einen „Österreichischen Umsetzungsplan“ und an EU-Partnerschaften, einschließlich Europäisches Institut für Innovation und Technologie (EIT). Umsetzung Exzellenzinitiative excellent=austria für Spitzenforschung durch den FWF. Errichtung der GeoSphere Austria „Bundesanstalt für Meteorologie, Geophysik und Geologie“. Schaffung eines Austrian Micro Data Center bei der Statistik Austria. Beratung und Sicherstellung der Förderung von Studierenden. Förderung exzellenter Forschung und Verankerung der Wissenschafts- und Forschungscommunity im Europäischen Forschungsraum (Förderung der Nutzung von (Groß-)Forschungsinfrastruktur, HORIZON EUROPE) sowie nationale Reformen zur Teilnahme am Europäischen Forschungsraum („Österreichischer ERA Aktionsplan“). (Re-)Investition in Großforschungsinfrastrukturen (inklusive (Re-)Investitionen im Kontext des Klinischen Mehraufwands) und Universitäts- bzw. Forschungs- Bauinvestitionen. Gründung der neuen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation (TU Oberösterreich: geplante Betriebsaufnahme im Studienjahr 2023/24). Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 unter anderem wegen der Schwerpunktsetzungen wie folgt geändert: Tabelle 3: Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024 UG 31-Wissenschaft und 2022 2023 2024 2025 Forschung in Mio. EUR BFRG 2021-2024 5.614,6 5.635,1 5.624,3 - BFRG 2022-2025 5.621,2 5.666,5 5.700,3 5.706,9 Differenz zwischen BFRG 2022-2025 abs. +6,6 +31,4 +76,0 - und BFRG 2021-2024 in % +0,1% +0,6% +1,4% - BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung +0,8% +0,6% +0,1% Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2022-2025 in allen Jahren kontinuierlich an. Im Finanzrahmen machen sich die auslaufenden Zahlungen für die COVID-19-Studienförderung (letztmalig 2023: 17,8 Mio. EUR) aus dem Krisenbewältigungsfonds sowie die Zahlungen für Maßnahmen der RRF (insgesamt 160,0 Mio. EUR bis 2025) bemerkbar. Weitere wesentliche Änderungen iHv 65 Mio. EUR betreffen im Wesentlichen die TU Oberösterreich, deren Betrieb im Studienjahr 2023/2024 10 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung aufgenommen werden soll, wobei der Großteil der Auszahlungen erst gegen Ende der Finanzrahmenperiode anfallen wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Strategiebericht dargestellten budgetären Schwerpunkte und Maßnahmen der Untergliederung bis 2025: Tabelle 4: Budgetäre Schwerpunkte und Maßnahmen im BFRG-E 2022-2025 UG 31 Erfolg BVA BFRG-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2020 2021 2022 2023 2024 2025 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 2,6 44,0 31,4 17,8 Wasserstoffcluster Graz 5,7 5,7 5,7 ARP: Quantum Austria 21,0 21,0 21,0 22,0 ARP: Austrian Institute of Precision Medicine 5,0 10,0 10,0 25,0 ARP: (Digitale) Forschungsinfrastrukturen 10,0 10,0 5,0 Summe Schwerpunkte und Maßnahmen 2,6 44,0 63,0 64,4 46,7 52,0 Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Budgetbericht 2022. Als Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Krise sind im BFRG-E 2022-2025 noch die auslaufenden Kosten für das „neutrale“ Sommersemester 2020 bei der Studienförderung enthalten. Dafür sind 31,4 Mio. EUR bzw. 17,8 Mio. EUR in den Jahren 2022 und 2023 vorgesehen. Der Wasserstoffcluster Graz erhält von 2022 bis 2024 jährlich 5,7 Mio. EUR an Forschungsförderung. Ab dem Jahr 2022 sind im BVA-E 2022 sowie im BFRG-E 2022-2025 Mittel aus der Aufbau– und Resilienzfazilität (RRF) für die UG 31-Wissenschaft und Forschung budgetiert. Über die Finanzrahmenperiode sind insgesamt 160,0 Mio. EUR an Auszahlungen für drei Maßnahmen vorgesehen, welche bereits in Pkt. 3.2 beschrieben wurden: Auszahlungen für das Projekt Quantum Austria betreffen die Jahre 2022 bis 2024 (jeweils 21 Mio. EUR) und 2025 (22 Mio. EUR). Auszahlungen für das Institute of Precision Medicine betreffen die Jahre 2022 (5 Mio. EUR), 2023 und 2024 (jeweils 10 Mio. EUR) sowie 2025 (25 Mio. EUR). Auszahlungen für die (Digitale) Forschungsinfrastruktur betreffen die Jahre 2023 und 2024 (jeweils 10 Mio. EUR) sowie 2025 (5 Mio. EUR). Im Gegensatz zu den anderen beiden Maßnahmen handelt es sich dabei um keine zusätzlichen Mittel. 11 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 5 Bundesvoranschlag 2022 5.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Die nachfolgenden Tabelle weist die Veränderungen zwischen dem BVA 2021 und dem BVA-E 2022 aus: Tabelle 5: Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021 UG 31 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2020 2021 2022 BVA 2021 Auszahlungen 4.875,3 5.262,5 5.621,2 +358,7 +6,8% COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (ab 2021: neutrales Semester) 2,6 44,0 31,4 -12,6 -28,7% Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung 4.872,7 5.218,5 5.589,8 +371,3 +7,1% davon Wasserstoffcluster Graz 5,7 +5,7 - ARP: Quantum Austria 21,0 +21,0 - ARP: Austrian Institute of Precision Medicine 5,0 +5,0 - weitere Auszahlungen im DB 31.02.01-Universitäten 3.677,9 3.891,0 4.164,6 +273,6 +7,0% Einzahlungen 3,0 1,1 1,1 0,0 0,0% Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022. Die budgetierten Auszahlungen steigen 2022 um 358,7 Mio. EUR (6,8 %) an. Von den Auszahlungen im BVA-E 2022 fallen 31,4 Mio. EUR auf Zahlungen für Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Krise sowie 26,0 Mio. EUR auf Maßnahmen aus dem Resilienz- und Aufbauplan (ARP). Im Rahmen der neuen Leistungsvereinbarung 2022-2024 mit den Universitäten steigen die Auszahlungen für diese um 278,6 Mio. EUR an und sind somit für die größte Abweichung verantwortlich. Für die Studienförderung werden 20,0 Mio. EUR, für das IST Austria 10,0 Mio. EUR und für den Wasserstoffcluster Graz 5,7 Mio. EUR an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung gestellt. Aus dem ARP werden ab 2022 die Maßnahmen für die Errichtung des Institutes of Precision Medicine (5,0 Mio. EUR) sowie das Projekt „Quantum Austria“ (21,0 Mio. EUR) finanziert. Für (Digitale) Forschungsinfrastrukturen sind Mittel erst ab dem Jahr 2023 vorgesehen. 12 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 5.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 6: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022) Finanzierungshaushalt UG 31 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021 31 Auszahlungen 4.627,6 4.875,3 5.262,5 5.621,2 +15,3% +6,8% 31.01 Steuerung und Services 56,8 56,6 58,8 66,0 +16,7% +12,3% 31.01.01 Zentralstelle und Serviceeinrichtungen 56,8 56,6 58,8 66,0 +16,7% +12,3% 31.02 Tertiäre Bildung 4.063,3 4.280,9 4.577,3 4.882,6 +14,1% +6,7% 31.02.01 Universitäten 3.466,8 3.677,9 3.891,0 4.169,6 +13,4% +7,2% 31.02.02 Fachhochschulen 321,0 327,6 369,7 376,1 +14,8% +1,7% 31.02.03 Services und Förderungen für Studierende 265,9 266,2 307,1 327,3 +23,0% +6,6% 31.02.04 Studienbeihilfenbehörde 9,6 9,2 9,6 9,7 +5,2% +1,0% 31.03 Forschung und Entwicklung 507,5 537,8 626,4 672,5 +25,1% +7,4% 31.03.01 Projekte und Programme 36,7 31,1 46,1 78,9 +154,1% +71,2% 31.03.02 Basisfinanzierung von Institutionen 470,9 506,7 580,2 593,6 +17,2% +2,3% 31 Einzahlungen 2,8 3,0 1,1 1,1 -63,4% 0,0% 31.01 Steuerung und Services 1,8 1,5 0,5 0,5 -69,9% 0,0% 31.02 Tertiäre Bildung 0,3 0,5 0,1 0,1 -74,6% 0,0% 31.03 Forschung und Entwicklung 0,8 1,0 0,5 0,5 -48,1% 0,0% Nettofinanzierungssaldo -4.624,8 -4.872,3 -5.261,4 -5.620,1 - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. Die UG 31-Wissenschaft und Forschung setzt sich aus drei Globalbudgets zusammen, wobei die Auszahlungen für das Jahr 2022 zu rd. 86,9 % im GB 31.02-„Tertiäre Bildung“, zu 12,0 % im GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“ und zu 1,1 % im GB 31.01-„Steuerung und Services“ veranschlagt sind. Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 31.01-„Steuerung und Services“ Das Globalbudget besteht nur aus dem DB 31.01.01-„Zentralstelle und Serviceeinrichtungen“. In diesem Detailbudget sind Personalausgaben, Investitionen und der laufende Betriebs- und Verwaltungsaufwand der Zentralstelle des BMBWF und des Österreichischen Wissenschaftsrates budgetiert. Weiters wird hier der Aufwand für die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) und die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH dargestellt. Der Anstieg um 7,2 Mio. EUR auf 66,0 Mio. EUR im BVA-E 2022 liegt im Wesentlichen am Zuschuss an den Wasserstoffcluster Graz iHv 5,7 Mio. EUR. 13 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung GB 31.02-„Tertiäre Bildung“ Das budgetär bedeutendste GB 31.02-„Tertiäre Bildung“ besteht aus vier Detailbudgets. Der Anstieg der budgetierten Auszahlungen des Globalbudgets im Jahr 2022 um 305,3 Mio. EUR (+6,7 %) liegt primär am budgetierten Gesamtbeitrag für die Universitäten, der im Rahmen der Leistungsvereinbarung 2022-2024 um 278,6 Mio. EUR höher veranschlagt ist, als im BVA 2021. Die Auszahlungen des DB 31.02.01-„Universitäten“ sind mit 4,17 Mrd. EUR im BVA-E 2022 um 278,6 Mio. EUR bzw. 7,2 % höher budgetiert als im BVA 2021. Der Anstieg beruht auf höheren Mitteln für Lehre (+74,8 Mio. EUR), Forschung (+69,4 Mio. EUR), Infrastruktur und strategische Mittel (+58,8 Mio. EUR) sowie sonstige Transfers an Universitäten (+78,5 Mio. EUR). Letztere enthalten die Gehaltserhöhungen für das Universitätspersonal sowie die Zahlungen für die Donau-Universität Krems. Der Klinische Mehraufwand für Klinik- bauten wurde mit 5,0 Mio. EUR mehr budgetiert. Neu erfasst ist in diesem Detailbudget die Zahlung für das „Institute of Precision Medicine“ mit 5,0 Mio. EUR, das aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert wird. Im Jahr 2022 fallen hingegen Auszahlungen für Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie iHv 12,6 Mio. EUR weg. Die budgetierten Auszahlungen im DB 31.02.02-„Fachhochschulen“ werden mit 376,1 Mio. EUR nur leicht um 6,4 Mio. EUR erhöht, nachdem die budgetierten Mittel im BVA 2021 bereits stark anstiegen. Das DB 31.02.03-„Services und Förderungen für Studierende“ enthält vor allem Mittel für die Studienförderung. Der Grund für den Anstieg von 20,2 Mio. EUR ist im Wesentlichen die Steigerung der Studienförderung (+20,0 Mio. EUR). Im DB 31.02.04-„Studienbeihilfenbehörde“ sind der Personalaufwand sowie der laufende Betriebs- und Verwaltungsaufwand der Studienbeihilfenbehörde veranschlagt. Die Auszahlungen bleiben mit 9,7 Mio. EUR (+0,1 Mio. EUR) auf dem Niveau des BVA 2021. GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“ Die budgetierten Auszahlungen im GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“ steigen um 46,2 Mio. EUR auf 672,5 Mio. EUR an. Davon entfallen 32,8 Mio. EUR auf das DB 31.03.01-„Projekte und Programme“ für verschiedene nationale und internationale For- schungsprojekte und -programme. Diese teilen sich mit 21,8 Mio. EUR auf die OeAD GmbH für Stipendienprogramme sowie mit 21,0 Mio. EUR auf das Projekt „Quantum Austria“ auf, das durch die RRF finanziert wird. Zusätzliche Mittel in diesem Detailbudget sind mit jeweils 5,0 Mio. EUR für Sparkling Science 2.0 (OeAD) und die Spin-Off Fellowships (FFG) budgetiert. 14 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Das DB 31.03.02-„Basisfinanzierung von Institutionen“ mit Auszahlungen iHv 593,6 Mio. EUR (+13,4 Mio. EUR) ist in drei Detailbudgets zweiter Ebene gegliedert. Die ersten beiden enthalten die Auszahlungen für die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (26,0 Mio. EUR) und die Geologische Bundesanstalt (11,5 Mio. EUR). Im DB 31.03.02.04-„Forschungsinstitutionen“ werden mit 556,1 Mio. EUR zusätzliche Auszahlungen iHv 13,4 Mio. EUR veranschlagt. Zusätzliche Mittel erhält dabei insbesondere das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria, +10,0 Mio. EUR) und die Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft (+2,6 Mio. EUR). 5.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2022 auf: Tabelle 7: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 31 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA-E in Mio. EUR 2021 2022 - BVA 2021 2021 2022 - BVA 2021 2022 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 5.258,1 5.616,9 358,8 6,8% 5.257,4 5.616,3 358,9 6,8% -0,6 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 54,4 55,8 1,4 2,5% 53,7 55,2 1,4 2,6% -0,6 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 75,2 76,7 1,5 2,0% 75,2 76,7 1,5 2,0% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 5.128,5 5.484,5 356,0 6,9% 5.128,5 5.484,5 356,0 6,9% 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 4.380,8 4.667,8 287,0 6,6% 4.380,8 4.667,8 287,0 6,6% 0,0 an Unternehmen 299,4 336,0 36,5 12,2% 299,4 336,0 36,5 12,2% 0,0 an private Haushalte/Institutionen 409,6 439,7 30,1 7,4% 409,6 439,7 30,1 7,4% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 7,1 7,3 0,2 3,4% 7,3 Abschreibungen auf Vermögenswerte 4,7 4,9 0,2 4,3% 4,9 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 2,4 2,4 0,0 1,7% 2,4 davon Abfertigungen 1,0 1,0 0,0 0,5% 1,0 Jubiläumszuwendungen 1,2 1,2 0,0 -1,3% 1,2 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 4,2 4,1 -0,1 -3,0% -4,1 Sachanlagen 4,2 4,0 -0,1 -2,9% -4,0 Immaterielle Vermögenswerte 0,1 0,1 0,0 -6,7% -0,1 Darlehen und Vorschüsse 0,2 0,2 - -0,2 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 0,2 0,2 - -0,2 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 5.262,5 5.621,2 358,7 6,8% 5.264,4 5.623,6 359,1 6,8% 2,4 Einzahlungen / Erträge insgesamt 1,1 1,1 - 2,4 2,4 - 1,3 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -5.261,4 -5.620,1 -358,7 - -5.262,0 -5.621,2 -359,1 - -1,1 Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022. Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis- haushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2022 mit 2,4 Mio. EUR vergleichsweise gering. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungs- wirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen. 15 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 5.4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 8: Direkte Förderungen (Auszug) UG 31 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 BVA 2021 Förderungen 767,5 788,1 928,9 984,7 +55,8 +6,0% 31.01-Steuerung und Services 0,7 0,8 0,6 0,6 +0,0 +1,6% 31.02-Tertiäre Bildung 323,3 328,4 373,0 384,5 +11,4 +3,1% davon 31.02.01-Universitäten: Institute of Precision Medicine 5,0 +5,0 - 31.02.02-Fachhochschulen 321,0 327,6 369,7 376,1 +6,4 +1,7% 31.03-Forschung und Entwicklung 443,5 458,9 555,3 599,6 +44,3 +8,0% 31.03.01-Projekte und Programme 28,7 18,2 33,0 65,6 +32,6 +98,5% davon Quantum Austria 21,0 +21,0 - 31.03.02-Basisfinanzierung von Institutionen 414,8 440,7 522,2 534,0 +11,8 +2,3% davon FWF Programme und Begleitmaßnahmen 195,5 203,0 255,1 252,7 -2,4 -0,9% Österreichische Ak ademie der Wissenschaften (ÖAW) 122,2 121,2 137,2 137,2 0,0 0,0% Inst. of Science and Technology Austria (IST Austria) 51,4 70,3 80,8 90,8 +10,0 +12,4% Beitrag für die CERN 21,9 23,6 24,2 25,2 +1,0 +4,0% Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft 8,5 7,1 9,7 12,3 +2,6 +26,7% European Southern Observatory (ESO) 6,7 6,9 6,1 6,2 +0,1 +1,6% Quellen: BMF, BVA 2021, BVA-E 2022. Der Anstieg der direkten Förderungen um 55,8 Mio. EUR im BVA-E 2022 betrifft zur Hälfte zwei Projekte, die durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert werden. Im DB 31.02.01-„Universitäten“ sind 5,0 Mio. EUR für das „Institute of Precision Medicine“ vorgesehen und im DB 31.03.01-„Projekte und Programme“ sind 21,0 Mio. EUR für das Projekt „Quantum Austria“ budgetiert. Das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria) erhält 2022 zusätzliche Mittel iHv 10,0 Mio. EUR. Die Auszahlungen an die Universitäten sind keine Förderungen im Sinne des Förderungsberichts. 16 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 5.5 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie im BVA 2021 und BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen erst zu diesem Zeitpunkt feststehen. Der in der Tabelle angeführte Rücklagenrest ist daher nur ein vorläufiger. Tabelle 9: Rücklagengebarung UG 31 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2020 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2020 30.09.2021 -rest in Mio. EUR 30.09.2021 BVA-E 2022 BVA-E 2022 Detailbudgetrücklagen 561,8 561,8 - Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 0,3 0,3 - Gesamtsumme 562,1 562,1 562,1 10,7% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022. Die UG 31-Wissenschaft und Forschung verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 562,1 Mio. EUR, wovon 0,3 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfielen. Das war um 118,3 Mio. EUR mehr als Ende 2019. Zu Zuführungen in die Rücklage kam es dabei vor allem beim DB 31.02.01-„Universitäten“ (+100,8 Mio. EUR), unter anderem weil Bauverzögerungen bei den Klinikbauten zu geringeren Auszahlungen im Jahr 2020 führten (73,0 Mio. EUR weniger als budgetiert). Per Stichtag 30. September wurden noch keine Rücklagenentnahmen im Jahr 2021 getätigt. Im BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert, aber im Bereich der Klinikbauten könnte es je nach Baufortschritt zu einer Rücklagenentnahme im Budgetvollzug kommen. 17 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 6 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 10: Planstellenverzeichnis3 UG 31 2019 2020 2021 2022 BFRG-E 2022-2025 2023 2024 2025 PLANSTELLEN 694 680 682 682 682 682 682 PERSONALSTAND zum 31.12. zum 31.12. zum 1.6. Zielwert VBÄ 659 644 638 671 Personalaufwand in Mio. EUR Erfolg Erfolg BVA BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt 53,4 52,5 56,1 57,6 Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Teilheft UG 31 zum BVA-E 2022. Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 31-Wissenschaft und Forschung 682 Planstellen vorgesehen und bleiben somit gegenüber dem BVA 2021 auf gleichem Niveau. Im BFRG-E 2022-2025 sind keine Veränderungen bis 2025 vorgesehen. Für das Jahr 2021 (Stand 1. Juni 2021) betrug die Anzahl der tatsächlich besetzten VBÄ 638. Der VBÄ-Zielwert zum 31. Dezember 2022 beträgt für die UG 31-Wissenschaft und Forschung weiterhin 671 VBÄ und entspricht damit einem Anteil von 98,3 % der Planstellen des Finanzjahres 2022. Vom Personal entfällt knapp die Hälfte auf die Zentralstelle, etwa ein Drittel auf die wissenschaftlichen Anstalten (ZAMG, GBA, ÖAW) und der Rest hauptsächlich auf die Studienbeihilfenbehörde und die Psychologische Studierendenberatung. 3 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020 und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. 18 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 7 Ausgliederungen und Beteiligungen Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Beteiligungsbericht enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget: Tabelle 11: Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen UG 31 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - 2019 2020 2021 2022 BVA 2021 in Mio. EUR Auszahlungen gesamt 4.179,4 4.400,8 4.517,6 4.794,8 +277,2 +6,1% davon Universitäten (gesamt) 3.978,5 4.176,6 4.266,6 4.525,2 +258,6 +6,1% Österreichische Akademie der Wissenschaften 122,2 121,2 137,2 137,2 -0,0 -0,0% Institute of Science and Technology Austria (IST Austria) 51,4 70,3 80,8 90,8 +10,0 +12,4% OeAD-(Österreichischer Austauschdienst) - GmbH - Austrian 23,6 26,3 28,3 36,8 +8,6 +30,3% Agency for International Cooperation in Education and Research Einzahlungen gesamt 519,4 494,7 440,0 430,0 -10,0 -2,3% davon Universitäten (gesamt) 519,4 494,7 440,0 430,0 -10,0 -2,3% Quelle: Budgetbericht 2022. Einen Großteil der Beteiligungen der UG 31-Wissenschaft und Forschung stellen die Universitäten dar. Die in der Tabelle ausgewiesenen Auszahlungen für Universitäten (4,53 Mrd. EUR) sind höher als die Auszahlungen im DB 31.02.01-„Universitäten“ (4,17 Mrd. EUR), da die Zahlungsströme im Zusammenhang mit den in den Ämtern der Universitäten tätigen BeamtInnen brutto dargestellt werden. Im BVA-E 2022 werden sie hingegen saldiert.4 4 Die Auszahlungen des Bundes für BeamtInnen ausgegliederter Einheiten werden aus dem Bundeshaushalt an die Bediensteten gezahlt und von den Universitäten aus ihrem Globalbudget ersetzt, d. h. sie sind nur ein Durchlaufposten im Bundeshaushalt. Im Bundesbudget werden diese Auszahlungen für Personal und Einzahlungen aufgrund der Refundierungen seit der Haushaltsrechtsreform 2009 saldiert. Die Bruttodarstellung erfolgt in einem separaten Ausweis in den Teilheften unter „Personalämter“ bzw. „Personal, das für Dritte leistet“. 19 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung 8 Wirkungsorientierung 8.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich Wirkungsziel-Landkarte zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des Landkarte BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDG-Landkarte5 SDGs6 Forschungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2022 für den Landkarte Forschungsbereich Das BMBWF hat im BVA-E 2022 für die UG 31-Wissenschaft und Forschung insgesamt vier Wirkungsziele sowie in Summe 17 Kennzahlen festgelegt, die gegenüber dem BVA 2021 großteils unverändert geblieben sind. Neben Anpassungen bei verschiedenen Zielzuständen einzelner Kennzahlen, betraf die einzig größere Änderung die Kennzahl 31.1.2-„Tertiärquote der 25-34jährigen“. Durch die Erweiterung der gemessenen Altersgruppe von 30- bis 34-Jährigen auf die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen, sind die bisherigen Resultate der Kennzahl nicht mehr vergleichbar. Das erste Wirkungsziel zur qualitäts- bzw. kapazitätsorien- tierten Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten steht insbesondere in Zusammenhang mit dem SDG 4 – Hochwertige Bildung. Der Fokus des zweiten Wirkungsziels ist die nationale und internationale Vernetzung 5 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 6 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat. 20 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung von Studierenden und Forschungsprogrammen. Mit dem dritten Wirkungsziel wird ein ausge- glichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und Gremien sowie beim wissen- schaftlich/künstlerischen Nachwuchs angestrebt. Als Gleichstellungsziel steht es in Zusammenhang mit dem SDG 5 – Geschlechtergleichheit. Das vierte Wirkungsziel betrifft die Spitzenforschung. Laut dem aktuellen Bericht zur Wirkungsorientierung der ressortüber- greifenden Wirkungscontrollingstelle wurden die vier Wirkungsziele zumindest „zur Gänze“ erreicht. Die Wirkungsziele 1 und 3 wurden sogar „überplanmäßig“ erreicht. 8.2 Einzelfeststellungen Das Wirkungsziel 1 „Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privat- universitäten“ wird anhand von fünf Kennzahlen gemessen. Laut Bericht zur Wirkungsorien- tierung wurde das Ziel im Jahr 2020 als „überwiegend“ erreicht eingeschätzt. Das Wirkungsziel trägt zu den SDGs 4 – Hochwertige Bildung und 5 – Geschlechtergleichheit bei. Die Anzahl der Studienabschlüsse (Kennzahl 31.1.1) war im Jahr 2020 insgesamt steigend, lag aber sowohl bei Frauen (Istwert 2020: 32.049) als auch bei Männern (Istwert 2020: 25.050) leicht unter den Zielzuständen (Zielwerte 2020: 32.100 Frauen bzw. 25.200 Männer). Bis zum Jahr 2025 wird eine Steigerung auf 36.538 bzw. 25.486 Studienabschlüsse angestrebt. Bei der Kennzahl 31.1.2-„Tertiärquote der 25-34jährigen“, die den Anteil der 25- bis 34-Jährigen mit einem tertiären Bildungsabschluss am entsprechenden Anteil der Gesamtbevölkerung ausweist, ist aufgrund der im Pkt. 8.1 beschriebenen Änderung der Kennzahl für das Jahr 2020 kein Vergleich des Istzustandes mit dem Zielzustand möglich. Der Wahrscheinlichkeitsfaktor auf Basis der Rekrutierungsquoten (Kennzahl 31.1.5) berechnet das Verhältnis der StudienanfängerInnen pro 1.000 Väter mit zumindest Matura zu den StudienanfängerInnen pro 1.000 Väter ohne Matura. Ein Wert von 1 würde bedeuten, dass Kinder von Vätern mit Matura und ohne Matura gleich oft ein Studium beginnen. Tatsächlich gab es für die Berechnung des Istzustandes im Jahr 2020 mit 40 StudienanfängerInnen pro 1.000 Väter mit Matura um 2,42 Mal so viele als pro 1.000 Väter ohne Matura (16,2 StudienanfängerInnen). Bei dieser Kennzahl kam es in den letzten Jahren zu Verbesserungen, mit 2,42 % wurde das Ziel aber auch im Jahr 2020 (≤ 2,25 %) nicht erreicht. Bis zum Jahr 2025 soll die Wahrscheinlichkeit eines Studienanfangs bei Vätern mit Matura höchstens 2,10 Mal so hoch sein wie bei Vätern ohne Matura. 21 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Mit dem Wirkungsziel 2 soll ein in Lehre und Forschung national abgestimmter, international wettbewerbsfähiger Hochschul- und Forschungsraum geschaffen werden. Dazu wurden im BVA-E 2022 fünf Indikatoren angegeben. Insbesondere beim Mobilitätsanteil der AbsolventInnen (Kennzahl 31.2.2) kam es zu negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise, da Auslandsaufenthalte erschwert wurden. Das bedeutet, dass für die Jahre ab 2022 von einem Mobilitätsanteil von rd. 20 % ausgegangen wird. Inwieweit sich die COVID-19- Pandemie auf Folgejahre und damit etwaige Anpassungen des Zielwerts auswirken wird, ist derzeit nicht abschätzbar. Trotzdem wurde das Wirkungsziel 2 im Jahr 2020 gemäß dem aktuellen Bericht zur Wirkungsorientierung zur Gänze erreicht. Wirkungsziel 3 „Ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und Gre- mien sowie beim wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs“ ist das Gleichstellungsziel der UG 31-Wissenschaft und Forschung und nach außen gerichtet. Zur Messung der Zielerreichung tragen drei Kennzahlen bei, die den Professorinnenanteil (Kennzahl 31.3.1), die quotengerecht besetzten Leitungsorgane (Kennzahl 31.3.2) sowie den Frauenanteil auf Laufbahnstellen an Universitäten (Kennzahl 31.3.3) ausweisen. Im Jahr 2020 waren bei den Leitungsorganen (Rektorate, Senate und Universitätsräte) 53 von 66 (80,3 %) quotengerecht besetzt. Bei den Senaten gelang dies trotz des Mindestfrauenanteils nur in 10 von 22 Fällen, vor allem wegen des insgesamt niedrigen Professorinnenanteils. Daher konnte der Zielzustand von 90,9 % (60 von 66 Leitungsorgane) nicht erreicht werden. Das Wirkungsziel 3 wurde überwiegend erreicht. Mit dem Wirkungsziel 4 soll ein hoher Grad an Spitzenforschung durch erfolgreiche Teil- nahme am EU-Forschungsrahmenprogramm sowie durch kompetitive Förderungsmaß- nahmen in der Grundlagenforschung in Österreich sichergestellt werden. Bei der Kennzahl 31.4.3-„Publikationen aus FWF-Projekten“ wurde der Zielzustand 2020 nur mehr knapp übertroffen. Für 2021 und 2022 wurden mit 42.193 und 48.569 Publikationen ambitionierte Zielzustände gewählt. Letzterer wurde gegenüber dem BVA 2021 (2022: 49.193 Publikationen) leicht nach unten korrigiert. Bei der Kennzahl 31.4.4-„Finanzierte Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter beim FWF“ erfolgte mit einem Wert von zumindest 4.531 geförderten Personen im Jahr 2022 eine Steigerung des Zielzustandes (BVA 2021: 4.371).Im Jahr 2020 konnte der Zielwert von ≥ 4.290 übertroffen werden (Istzustand 2020: 4.343). 22 / 30
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Legende Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung, Neu Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 1: Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten. Maßnahmen Die Umsetzung der Universitätsfinanzierung bezweckt insbesondere eine Verbesserung der Studiensituation und die Steigerung von prüfungsaktiven Studien und damit auch Studienabschlüssen Stärkung der Studienwahlberatung durch die Optimierung der Psychologischen Studierendenberatung und den Ausbau der Projekte „18plus – Berufs- und Studienchecker“ und „ÖH-MaturantInnenberatung“(ÖH: Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft) sowie „Studieren probieren“ Verstärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung der heimischen Forschung (Lange Nacht der Forschung in Kooperation mit anderen Ressorts) und Ausbau der voruniversitären Förderung von Kindern durch Kinderuniversitäten (auch im Hinblick auf spätere wissenschaftliche und akademische Berufskarrieren) 23 / 30
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