Untergliederungsanalyse UG 31-Wissenschaft und Forschung - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - UG ...

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2022-2025

Untergliederungsanalyse
UG 31-Wissenschaft und Forschung

                                      8. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 31-Wissenschaft und Forschung

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 5

3     Rahmenbedingungen der Untergliederung ..................................................................... 6

    3.1     Universitätsfinanzierung .......................................................................................... 6

    3.2     Maßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan ............................................................. 7

    3.3     Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation ............ 8

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9

5     Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................12

    5.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................12

    5.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................13

    5.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................15

    5.4     Förderungen...........................................................................................................16

    5.5     Rücklagen ..............................................................................................................17

6     Personal ........................................................................................................................18

7     Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................19

8     Wirkungsorientierung ....................................................................................................20

    8.1     Überblick ................................................................................................................20

    8.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................21

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1        Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025)

         Finanzierungshaushalt

 UG 31                                    Erfolg     Erfolg     BVA        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019       2020      2021        2022       2023         2024         2025
 Auszahlungen                              4.627,6    4.875,3   5.262,5     5.621,2    5.666,5      5.700,3      5.706,9
 Anteil an Gesamtauszahlungen                5,9%       5,1%      5,1%        5,7%       5,9%         6,0%         5,9%
 jährliche Veränderung                      +4,9%      +5,4%     +7,9%       +6,8%      +0,8%        +0,6%        +0,1%
 Einzahlungen                                  2,8        3,0       1,1         1,1       n.v.         n.v.         n.v.
 jährliche Veränderung                     -14,9%      +4,6%    -63,4%        0,0%           -            -            -
             Nettofinanzierungssaldo      -4.624,8   -4.872,3   -5.261,4   -5.620,1            -            -            -

           Ergebnishaushalt

 UG 31                                    Erfolg     Erfolg     BVA        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019       2020      2021        2022       2023         2024         2025
 Aufwendungen                             4.633,8     4.879,3   5.264,4     5.623,6            -            -            -
 Anteil an Gesamtaufwendungen               5,8%        4,9%      5,0%        5,8%             -            -            -
 jährliche Veränderung                     +5,1%       +5,3%     +7,9%       +6,8%             -            -            -
 Erträge                                      4,4         3,3       2,4         2,4            -            -            -
 jährliche Veränderung                    +10,9%      -24,3%    -27,4%        0,0%             -            -            -
                        Nettoergebnis     -4.629,4   -4.876,0   -5.262,0   -5.621,2            -            -            -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 31-Wissenschaft
und Forschung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 5,62 Mrd. EUR vor.
Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 358,7 Mio. EUR bzw.
6,8 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

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Primär ist für diese Steigerung der Gesamtbeitrag für die Universitäten verantwortlich, der im
Rahmen der Leistungsvereinbarung 2022-2024 um 278,6 Mio. EUR höher veranschlagt wurde
als im BVA 2021. Für die Studienförderung werden im Jahr 2022 20,0 Mio. EUR und für das
IST Austria 10,0 Mio. EUR mehr zur Verfügung gestellt. Aus dem Aufbau- und Resilienzplan
(ARP) werden ab 2022 die Maßnahmen für die Errichtung des Institutes of Precision Medicine
(5,0 Mio. EUR) sowie das Projekt „Quantum Austria“ (21,0 Mio. EUR) finanziert.

Die Zahlungen für Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Krise sind nur noch für die
Jahre 2022 und 2023 budgetiert. Diese werden ausschließlich für die Studienförderung
(„neutrales Semester“) mit 31,4 Mio. EUR im Jahr 2022 und 17,8 Mio. EUR im Jahr 2023
anfallen.

Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) steigen die
Auszahlungsobergrenzen bis 2025 nur noch leicht an bzw. bleiben konstant auf gleichem
Niveau. Dies liegt insbesondere an den Zahlungen für Maßnahmen der Aufbau- und
Resilienzfazilität   (RRF; insgesamt    160,0 Mio. EUR bis 2025). Weitere         wesentliche
Änderungen betreffen Steigerungen der Personalzahlungen oder die TU Oberösterreich,
deren Betrieb im Studienjahr 2023/2024 aufgenommen werden soll.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 31-Wissenschaft und Forschung
682 Planstellen vorgesehen und bleiben gegenüber dem BVA 2021 auf gleichem Stand. Im
BFRG-E 2022-2025 sind keine Veränderungen bis 2025 vorgesehen.

Das BMBWF hat im BVA-E 2022 für die UG 31-Wissenschaft und Forschung insgesamt vier
Wirkungsziele sowie in Summe 17 Kennzahlen festgelegt, die gegenüber dem BVA 2021
großteils unverändert geblieben sind. Die Kennzahl 31.1.2-„Tertiärquote der 25-34jährigen“
weist im BVA-E 2022 nun die 25- bis 34-Jährigen mit einem Tertiärabschluss aus, im
BVA 2021 stellte diese Kennzahl noch auf die 30- bis 34-Jährigen ab. Gemäß dem Bericht zur
Wirkungsorientierung wurden alle Ziele zumindest großteils erreicht.

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2       Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in den
Jahren 2019 bis 2025 und stellt diese der Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts
(BIP) und der Inflation gegenüber:

Grafik 1:       Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025)

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Die budgetierten Auszahlungen in der UG 31-Wissenschaft und Forschung steigen im
Jahr 2022 um 358,7 Mio. EUR an. Ab dem Jahr 2023 sehen die Auszahlungsobergrenzen nur
mehr eine leichte Steigerung vor bzw. bleiben konstant auf gleichem Niveau. Die starke
Steigerung        von       2021       auf      2022       liegt      insbesondere             an   der   neuen
Leistungsvereinbarungsperiode 2022-2024 für die Universitäten, für die mehr Mittel
vorgesehen sind. Auszahlungen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) sind ab
dem Jahr 2022 mit insgesamt 160,0 Mio. EUR im Finanzrahmen inkludiert.

Die budgetierten Auszahlungen bestehen fast ausschließlich aus Transferzahlungen
(97,6 %), wobei davon unter anderem 4,10 Mrd. EUR für Universitäten (ohne Klinikbauten),
0,55 Mrd. EUR         für    die     Basisfinanzierung         von     Institutionen,      0,38 Mrd. EUR     für
Fachhochschulen und 0,32 Mrd. EUR für die Studienförderung von Studierenden veranschlagt
sind.

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3      Rahmenbedingungen der Untergliederung

3.1      Universitätsfinanzierung

Mit der „Universitätsfinanzierung NEU“ ist seit dem Jahr 2019 eine gesonderte Finanzierung
der drei Säulen Lehre, Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste, Infrastruktur
und strategische Entwicklung vorgesehen. Dabei erhalten die Universitäten ein Globalbudget,
das im Rahmen der Leistungsvereinbarungen für die Säulen Lehre und Forschung bzw.
Entwicklung und Erschließung der Künste jeweils über einen Basisindikator und mindestens
einen Wettbewerbsindikator bemessen wird. Die Finanzierung der Säule Infrastruktur und
strategische Entwicklung umfasst die Beträge für die von den Universitäten genutzten
Gebäude, den klinischen Mehraufwand sowie konkret zu vereinbarende Maßnahmen.

In der anstehenden Leistungsvereinbarungsperiode 2022-2024 sollen die Universitäten um
insgesamt 1,37 Mrd. EUR mehr erhalten. Der Gesamtbetrag enthält einerseits einen
Teuerungsausgleich,            andererseits         sollen      durch     die       zusätzlichen      Mittel      die
Betreuungsverhältnisse verbessert und Mittel für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung
gestellt werden.

Im Bundesvoranschlag werden die Mittel im DB 31.02.01-„Universitäten“ nur auf aggregierter
Ebene für die drei Säulen veranschlagt. Die entsprechenden Mittel für die einzelnen
Universitäten werden im Budgetvollzug auf getrennten Konten dargestellt. Im BVA-E 2022
steigen die Zahlungen an die Universitäten um 278,6 Mio. EUR. In dieser Steigerung ist die
Zahlung für das Institute of Precision Medicine (5,0 Mio. EUR) enthalten, das aus Mitteln der
Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert wird.

Nachfolgende Tabelle enthält die Darstellung dieser Auszahlungen für die Erfolge 2019 und
2020 sowie die Voranschlagswerte für die Jahre 2021 und 2022:

Tabelle 2:      Auszahlungen für Universitäten

 UG 31                                              Erfolg     Erfolg     BVA        BVA-E      Diff. BVA-E 2022 -
                                      in Mio. EUR    2019       2020      2021        2022           BVA 2021
 DB 31.02.01-Universitäten                           3.466,8    3.677,9   3.891,0     4.169,6    +278,6        +7,2%
 davon
   Lehre                                               996,6    1.037,1   1.071,2     1.146,0      +74,8       +7,0%
   Forschung                                           978,7    1.018,2   1.036,6     1.106,0      +69,4       +6,7%
   Infrastruktur und strategische Mittel             1.470,1    1.587,8   1.706,2     1.764,7      +58,5       +3,4%
   Sonstige Transferzahlungen                                                            78,5      +78,5          -
   Klinischer Mehraufwand (Klinikbauten)                23,3       39,5      64,0        69,0       +5,0       +7,8%
   ARP: Austrian Institute of Precision Medicine                                          5,0       +5,0          -

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

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Im Jahr 2022 steigen die Auszahlungen an Universitäten auf 4,17 Mrd. EUR an. Davon
entfallen 27 % auf die Lehre, 27 % auf Forschung sowie 42 % auf Infrastruktur und
strategische Mittel. In den sonstigen Transferzahlungen sind die Gehaltserhöhung des
Universitätspersonals sowie sämtliche Auszahlungen an die Donau-Universität Krems
enthalten. Für den klinischen Mehraufwand (Klinikbauten) sind im BVA-E 2022 69,0 Mio. EUR
vorgesehen, allerdings kommt es bei dieser Position je nach Baufortschritt zwischen den
Jahren zu stärkeren Schwankungen.

3.2    Maßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan

Ab dem Jahr 2022 sind im BVA-E 2022 sowie im BFRG-E 2022-2025 Mittel aus der Aufbau-
und Resilienzfazilität (RRF) für die UG 31-Wissenschaft und Forschung budgetiert.

Die drei Maßnahmen in der UG 31-Wissenschaft und Forschung sind ein Teil der „Sub-
Komponente 3-A: Forschung“ im „Wissensbasierten Aufbau“. Mit Quantum Austria sollen
Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen im Bereich der
Quantentechnologien      gefördert        werden.     Bis   Ende   2021     ist   der   Aufruf      zu
Interessensbekundungen durch das BMBWF und die Identifizierung einer Abwicklungsagentur
geplant und wird laut dem Ressort momentan noch verhandelt. Bis 2024 soll ein
Zwischenbericht den bisherigen Fortschritt darstellen. Im Jahr 2026 soll im Rahmen der
Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten sowohl die Anpassung der technischen
Infrastruktur sowie die Überführung des Betriebs in die Grundausstattung der jeweiligen
Forschungsstätten sichergestellt werden. Insgesamt sind für Quantum Austria 107,0 Mio. EUR
vorgesehen, welche sich gleichmäßig auf die Jahre 2022 bis 2026 verteilen. Davon sind
57,6 Mio. EUR für drei Calls für Forschungskooperation und Infrastruktur vorgesehen,
38,7 Mio. EUR für das Infrastrukturupdate und die Überführung in den Regelbetrieb und
10,7 Mio. EUR für Abwicklungskosten.

Das Austrian Institute of Precision Medicine soll als Neubau am Campus der Medizinischen
Universität   Wien   entstehen.      Es    soll     ein   Genome   Center   zur   kosteneffizienten
Genomsequenzierung, eine Biobank und Infrastruktur für die Verarbeitung großer Daten-
mengen im Bereich Precision Medicine umfassen. Die Planungsfreigabe durch das BMBWF
ist bis zum 2. Quartal 2022 geplant, bis Ende 2023 soll der Baubeginn mit einer Fertigstellung
im Jahr 2026 erfolgen. Insgesamt wird im ARP für das Austrian Institute of Precision Medicine
mit Gesamtkosten von bis zu 75 Mio. EUR gerechnet, wovon 65 Mio. EUR auf den Bau mit
14.000 m² Nutzfläche und 10 Mio. EUR auf Forschungsinfrastrukturausstattung entfallen.

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Für (Digitale) Forschungsinfrastrukturen zur nachhaltigen Entwicklung der Universitäten im
Kontext der Digitalisierung sind insgesamt 30 Mio. EUR im Finanzrahmen vorgesehen. Ziel ist
eine qualitativ hochwertige und konkurrenzfähige Infrastrukturausstattung an den österreichi-
schen Universitäten und der Zugang zu internationalen Großforschungsinfrastrukturen. Die
Vergabeentscheidung soll bis Ende 2022 erfolgen. Bis zum 3. Quartal 2025 sollen 50 % der
Investitionen und bis zum 3. Quartal 2026 alle Investitionen abgeschlossen sein.

3.3      Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und
         Innovation

Die neue Strategie für Forschung, Technologie und Innovation (FTI) wurde als
FTI-Strategie 2030 im Ministerrat vom 23. Dezember 2020 beschlossen. Sie formuliert drei
wesentliche und übergeordnete Ziele:

        Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken.

        Auf Wirksamkeit und Exzellenz fokussieren.

        Auf Wissen, Talente und Fertigkeiten setzen.

Es wurden acht Handlungsfelder definiert, die die Zielerreichung ermöglichen sollen. Diese
beinhalten beispielsweise den Ausbau der Forschungsinfrastruktur, die internationale
Beteiligung an Forschungsmissionen, die Förderung von exzellenter Grundlagenforschung,
den Einsatz von FTI zur Erreichung der Klimaziele oder die Entwicklung und Förderung von
Humanressourcen.

Gemäß Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) hat die Bundesregierung FTI-Pakte zu
beschließen. Diese sollen ressortübergreifend die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der
FTI-Strategie und die budgetären Mittel für jeweils drei Jahre festlegen. Auf Basis dessen
werden Leistungs- bzw. Finanzierungsvereinbarungen mit den zehn zentralen Forschungs-
bzw. Forschungsförderungseinrichtungen1 abgeschlossen. Gefördert werden auch weitere
Organisationen, wie die Austrian Business Agency, die Joanneum Research GesmbH oder
das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes, und die Beteiligung an
internationalen Institutionen, wie der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) oder der
European Organisation for Nuclear Research (CERN).

1
 Die fünf zentralen Forschungseinrichtungen im Sinne des FoFinaG sind das Austrian Institute of Technology (AIT), das Institute
of Science and Technology Austria (IST Austria), die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), die Silicon Austria
Labs GmbH (SAL) und die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG). Zu den fünf zentralen Forschungsförderungseinrichtungen
zählen die Austria Wirtschaftsservice (aws), die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG), der Fonds zur Förderung der
wissenschaftlichen Forschung (FWF), die Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD) sowie die Österreichische
Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

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Der erste FTI-Pakt 2021-2023 wurde gleichzeitig mit der FTI-Strategie 2030 beschlossen.
Insgesamt werden rd. 3,86 Mrd. EUR in den Jahren 2021 bis 2023 im Bundeshaushalt zur
Verfügung gestellt. Ausgezahlt werden die Mittel vom BMBWF (GB 31.03-„Forschung und
Entwicklung“: 1,93 Mrd. EUR), dem BMDW (UG 33-Wirtschaft (Forschung): 0,35 Mrd. EUR)
und dem BMK (UG 34-Innovation und Technologie (Forschung): 1,58 Mrd. EUR).

Die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftung) soll
zu einem „Fonds Zukunft Österreich“ weiterentwickelt werden und damit komplementär zum
FTI-Pakt ein Finanzierungsinstrument bereitstehen. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2022
werden im Zeitraum 2022 bis 2025 jährlich 140 Mio. EUR bereitgestellt, mit denen der Fonds
Zukunft Österreich bis zur Zwischenevaluierung der FTI-Strategie 2030 im Jahr 2025
ausgestattet wird.2 Diese Mittel werden in der UG 45-Bundesvermögen ausbezahlt und sollen
zur Finanzierung von Spitzenforschung im Bereich der Grundlagen- und der angewandten
Forschung sowie für Technologie- und Innovationsentwicklung ausgeschüttet werden. Die
Schwerpunktsetzung erfolgt jährlich durch die Bundesregierung.

4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Begleitung der Universitäten in der Umsetzung der Leistungsvereinbarungen.

        Umsetzung der FTI-Schwerpunkte der Bundesregierung, insbesondere in den
         Finanzierungs- und Leistungsvereinbarungen mit den im Forschungsfinanzierungs-
         gesetz genannten zentralen Einrichtungen des BMBWF, sowie in den im Aufbau- und
         Resilienzplan (ARP) genannten Schwerpunkten (Quantum Austria, Austrian Institute of
         Precision Medicine, Ausbau universitärer Forschungsinfrastrukturen).

        Weiterentwicklung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung
         zum „Fonds Zukunft Österreich“.

2
  In den Jahren 2018 bis 2020 erhielt die FTE-Nationalstiftung jährlich 100 Mio. EUR. Rund 33,3 Mio. EUR wurden aus der
UG 15-Finanzverwaltung ausbezahlt, rd. 66,7 Mio. EUR überwies die OeNB in diesen Jahren jeweils an die FTE-Nationalstiftung,
was die Gewinnabfuhr der OeNB an den Bund reduzierte. In den Jahren 2016 bis 2020 erhielt der von der FTE-Nationalstiftung
verwaltete Fonds Zukunft Österreich zudem jährlich 33,7 Mio. EUR (Ab-Überweisung in der UG 16-Öffentliche Abgaben). Im Jahr
2021 entfielen diese Zahlungen an die FTE-Nationalstiftung.

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        Gezielte Beteiligung an EU-Missionen durch einen „Österreichischen Umsetzungsplan“
         und an EU-Partnerschaften, einschließlich Europäisches Institut für Innovation und
         Technologie (EIT).

        Umsetzung Exzellenzinitiative excellent=austria für Spitzenforschung durch den FWF.

        Errichtung der GeoSphere Austria „Bundesanstalt für Meteorologie, Geophysik und
         Geologie“.

        Schaffung eines Austrian Micro Data Center bei der Statistik Austria.

        Beratung und Sicherstellung der Förderung von Studierenden.

        Förderung exzellenter Forschung und Verankerung der Wissenschafts- und
         Forschungscommunity im Europäischen Forschungsraum (Förderung der Nutzung von
         (Groß-)Forschungsinfrastruktur, HORIZON EUROPE) sowie nationale Reformen zur
         Teilnahme am Europäischen Forschungsraum („Österreichischer ERA Aktionsplan“).

        (Re-)Investition in Großforschungsinfrastrukturen (inklusive (Re-)Investitionen im
         Kontext des Klinischen Mehraufwands) und Universitäts- bzw. Forschungs-
         Bauinvestitionen.

        Gründung der neuen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation (TU
         Oberösterreich: geplante Betriebsaufnahme im Studienjahr 2023/24).

Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 unter anderem wegen der
Schwerpunktsetzungen wie folgt geändert:

Tabelle 3:      Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024

 UG 31-Wissenschaft und
                                                                 2022        2023      2024      2025
 Forschung                                        in Mio. EUR
                                          BFRG 2021-2024          5.614,6    5.635,1   5.624,3         -
                                          BFRG 2022-2025          5.621,2    5.666,5   5.700,3   5.706,9
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025                abs.               +6,6      +31,4     +76,0         -
 und BFRG 2021-2024                               in %             +0,1%      +0,6%     +1,4%          -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                        +0,8%     +0,6%     +0,1%

Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2022-2025 in allen Jahren kontinuierlich an. Im Finanzrahmen machen sich die
auslaufenden Zahlungen für die COVID-19-Studienförderung (letztmalig 2023: 17,8 Mio. EUR)
aus dem Krisenbewältigungsfonds sowie die Zahlungen für Maßnahmen der RRF (insgesamt
160,0 Mio. EUR bis 2025) bemerkbar. Weitere wesentliche Änderungen iHv 65 Mio. EUR
betreffen im Wesentlichen die TU Oberösterreich, deren Betrieb im Studienjahr 2023/2024

                                                                                                   10 / 30
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aufgenommen werden soll, wobei der Großteil der Auszahlungen erst gegen Ende der
Finanzrahmenperiode anfallen wird.

Die      nachfolgende Tabelle                    zeigt     die         im   Strategiebericht       dargestellten         budgetären
Schwerpunkte und Maßnahmen der Untergliederung bis 2025:

Tabelle 4:         Budgetäre Schwerpunkte und Maßnahmen im BFRG-E 2022-2025

 UG 31                                                                  Erfolg     BVA       BFRG-E      BFRG-E      BFRG-E     BFRG-E
                                                         in Mio. EUR     2020      2021       2022        2023        2024       2025
 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                                            2,6      44,0       31,4        17,8
 Wasserstoffcluster Graz                                                                           5,7         5,7        5,7
 ARP: Quantum Austria                                                                            21,0        21,0        21,0       22,0
 ARP: Austrian Institute of Precision Medicine                                                     5,0       10,0        10,0       25,0
 ARP: (Digitale) Forschungsinfrastrukturen                                                                   10,0        10,0        5,0
                    Summe Schwerpunkte und Maßnahmen                         2,6      44,0       63,0        64,4        46,7       52,0

Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Budgetbericht 2022.

Als Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Krise sind im BFRG-E 2022-2025 noch die
auslaufenden Kosten für das „neutrale“ Sommersemester 2020 bei der Studienförderung
enthalten. Dafür sind 31,4 Mio. EUR bzw. 17,8 Mio. EUR in den Jahren 2022 und 2023
vorgesehen.

Der Wasserstoffcluster Graz erhält von 2022 bis 2024 jährlich 5,7 Mio. EUR an
Forschungsförderung.

Ab dem Jahr 2022 sind im BVA-E 2022 sowie im BFRG-E 2022-2025 Mittel aus der Aufbau–
und Resilienzfazilität (RRF) für die UG 31-Wissenschaft und Forschung budgetiert. Über die
Finanzrahmenperiode sind insgesamt 160,0 Mio. EUR an Auszahlungen für drei Maßnahmen
vorgesehen, welche bereits in Pkt. 3.2 beschrieben wurden:

         Auszahlungen für das Projekt Quantum Austria betreffen die Jahre 2022 bis 2024
          (jeweils 21 Mio. EUR) und 2025 (22 Mio. EUR).

         Auszahlungen für das Institute of Precision Medicine betreffen die Jahre 2022
          (5 Mio. EUR), 2023 und 2024 (jeweils 10 Mio. EUR) sowie 2025 (25 Mio. EUR).

         Auszahlungen für die (Digitale) Forschungsinfrastruktur betreffen die Jahre 2023 und
          2024 (jeweils 10 Mio. EUR) sowie 2025 (5 Mio. EUR). Im Gegensatz zu den anderen
          beiden Maßnahmen handelt es sich dabei um keine zusätzlichen Mittel.

                                                                                                                                 11 / 30
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5        Bundesvoranschlag 2022

5.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Die nachfolgenden Tabelle weist die Veränderungen zwischen dem BVA 2021 und dem
BVA-E 2022 aus:

Tabelle 5:      Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021

 UG 31                                                              Erfolg     BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2022 -
                                                      in Mio. EUR    2020      2021       2022           BVA 2021
 Auszahlungen                                                        4.875,3   5.262,5    5.621,2    +358,7       +6,8%
 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (ab 2021: neutrales Semester)          2,6      44,0       31,4     -12,6      -28,7%
 Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung                        4.872,7   5.218,5    5.589,8    +371,3       +7,1%
 davon
   Wasserstoffcluster Graz                                                                    5,7      +5,7           -
   ARP: Quantum Austria                                                                      21,0     +21,0           -
   ARP: Austrian Institute of Precision Medicine                                              5,0      +5,0           -
   weitere Auszahlungen im DB 31.02.01-Universitäten                 3.677,9   3.891,0    4.164,6    +273,6      +7,0%
 Einzahlungen                                                            3,0       1,1        1,1       0,0       0,0%

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022.

Die budgetierten Auszahlungen steigen 2022 um 358,7 Mio. EUR (6,8 %) an. Von den
Auszahlungen im BVA-E 2022 fallen 31,4 Mio. EUR auf Zahlungen für Maßnahmen zur
Bekämpfung der COVID-19-Krise sowie 26,0 Mio. EUR auf Maßnahmen aus dem Resilienz-
und Aufbauplan (ARP).

Im Rahmen der neuen Leistungsvereinbarung 2022-2024 mit den Universitäten steigen die
Auszahlungen für diese um 278,6 Mio. EUR an und sind somit für die größte Abweichung
verantwortlich. Für die Studienförderung werden 20,0 Mio. EUR, für das IST Austria
10,0 Mio. EUR und für den Wasserstoffcluster Graz 5,7 Mio. EUR an zusätzlichen Mitteln zur
Verfügung gestellt. Aus dem ARP werden ab 2022 die Maßnahmen für die Errichtung des
Institutes of Precision Medicine (5,0 Mio. EUR) sowie das Projekt „Quantum Austria“
(21,0 Mio. EUR) finanziert. Für (Digitale) Forschungsinfrastrukturen sind Mittel erst ab dem
Jahr 2023 vorgesehen.

                                                                                                                 12 / 30
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5.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 6:        Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022)

             Finanzierungshaushalt

 UG 31                                                           Erfolg     Erfolg      BVA        BVA-E        Diff. BVA-E 2022 -
                                                  in Mio. EUR     2019       2020       2021        2022      Erf 2020       BVA 2021
 31          Auszahlungen                                        4.627,6    4.875,3      5.262,5   5.621,2       +15,3%          +6,8%
 31.01       Steuerung und Services                                 56,8       56,6         58,8      66,0       +16,7%         +12,3%
 31.01.01    Zentralstelle und Serviceeinrichtungen                 56,8       56,6         58,8      66,0       +16,7%         +12,3%
 31.02       Tertiäre Bildung                                    4.063,3    4.280,9      4.577,3   4.882,6       +14,1%          +6,7%
 31.02.01    Universitäten                                       3.466,8    3.677,9      3.891,0   4.169,6       +13,4%          +7,2%
 31.02.02    Fachhochschulen                                       321,0      327,6        369,7     376,1       +14,8%          +1,7%
 31.02.03    Services und Förderungen für Studierende              265,9      266,2        307,1     327,3       +23,0%          +6,6%
 31.02.04    Studienbeihilfenbehörde                                 9,6        9,2          9,6       9,7        +5,2%          +1,0%
 31.03       Forschung und Entwicklung                             507,5      537,8        626,4     672,5       +25,1%          +7,4%
 31.03.01    Projekte und Programme                                 36,7       31,1         46,1      78,9      +154,1%         +71,2%
 31.03.02    Basisfinanzierung von Institutionen                   470,9      506,7        580,2     593,6       +17,2%          +2,3%
 31          Einzahlungen                                             2,8        3,0         1,1       1,1        -63,4%             0,0%
 31.01       Steuerung und Services                                   1,8        1,5         0,5       0,5        -69,9%             0,0%
 31.02       Tertiäre Bildung                                         0,3        0,5         0,1       0,1        -74,6%             0,0%
 31.03       Forschung und Entwicklung                                0,8        1,0         0,5       0,5        -48,1%             0,0%
                                  Nettofinanzierungssaldo        -4.624,8   -4.872,3    -5.261,4   -5.620,1              -              -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die UG 31-Wissenschaft und Forschung setzt sich aus drei Globalbudgets zusammen, wobei
die Auszahlungen für das Jahr 2022 zu rd. 86,9 % im GB 31.02-„Tertiäre Bildung“, zu 12,0 %
im GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“ und zu 1,1 % im GB 31.01-„Steuerung und
Services“ veranschlagt sind. Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 31.01-„Steuerung und Services“

Das         Globalbudget           besteht        nur           aus       dem          DB 31.01.01-„Zentralstelle                    und
Serviceeinrichtungen“. In diesem Detailbudget sind Personalausgaben, Investitionen und
der laufende Betriebs- und Verwaltungsaufwand der Zentralstelle des BMBWF und des
Österreichischen Wissenschaftsrates budgetiert. Weiters wird hier der Aufwand für die Agentur
für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) und die Österreichische
Bibliothekenverbund und Service GmbH dargestellt. Der Anstieg um 7,2 Mio. EUR auf
66,0 Mio. EUR im BVA-E 2022 liegt im Wesentlichen am Zuschuss an den Wasserstoffcluster
Graz iHv 5,7 Mio. EUR.

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GB 31.02-„Tertiäre Bildung“

Das budgetär bedeutendste GB 31.02-„Tertiäre Bildung“ besteht aus vier Detailbudgets. Der
Anstieg der budgetierten Auszahlungen des Globalbudgets im Jahr 2022 um 305,3 Mio. EUR
(+6,7 %) liegt primär am budgetierten Gesamtbeitrag für die Universitäten, der im Rahmen der
Leistungsvereinbarung 2022-2024 um 278,6 Mio. EUR höher veranschlagt ist, als im
BVA 2021.

Die Auszahlungen des DB 31.02.01-„Universitäten“ sind mit 4,17 Mrd. EUR im BVA-E 2022
um 278,6 Mio. EUR bzw. 7,2 % höher budgetiert als im BVA 2021. Der Anstieg beruht auf
höheren Mitteln für Lehre (+74,8 Mio. EUR), Forschung (+69,4 Mio. EUR), Infrastruktur und
strategische    Mittel    (+58,8 Mio. EUR)    sowie    sonstige   Transfers   an   Universitäten
(+78,5 Mio. EUR). Letztere enthalten die Gehaltserhöhungen für das Universitätspersonal
sowie die Zahlungen für die Donau-Universität Krems. Der Klinische Mehraufwand für Klinik-
bauten wurde mit 5,0 Mio. EUR mehr budgetiert. Neu erfasst ist in diesem Detailbudget die
Zahlung für das „Institute of Precision Medicine“ mit 5,0 Mio. EUR, das aus der Aufbau- und
Resilienzfazilität (RRF) finanziert wird. Im Jahr 2022 fallen hingegen Auszahlungen für
Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie iHv 12,6 Mio. EUR weg.

Die   budgetierten       Auszahlungen   im    DB 31.02.02-„Fachhochschulen“         werden    mit
376,1 Mio. EUR nur leicht um 6,4 Mio. EUR erhöht, nachdem die budgetierten Mittel im
BVA 2021 bereits stark anstiegen.

Das DB 31.02.03-„Services und Förderungen für Studierende“ enthält vor allem Mittel für
die Studienförderung. Der Grund für den Anstieg von 20,2 Mio. EUR ist im Wesentlichen die
Steigerung der Studienförderung (+20,0 Mio. EUR).

Im DB 31.02.04-„Studienbeihilfenbehörde“ sind der Personalaufwand sowie der laufende
Betriebs-   und    Verwaltungsaufwand        der   Studienbeihilfenbehörde    veranschlagt.   Die
Auszahlungen bleiben mit 9,7 Mio. EUR (+0,1 Mio. EUR) auf dem Niveau des BVA 2021.

GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“

Die budgetierten Auszahlungen im GB 31.03-„Forschung und Entwicklung“ steigen um
46,2 Mio. EUR     auf     672,5 Mio. EUR     an.   Davon   entfallen   32,8 Mio. EUR   auf    das
DB 31.03.01-„Projekte und Programme“ für verschiedene nationale und internationale For-
schungsprojekte und -programme. Diese teilen sich mit 21,8 Mio. EUR auf die OeAD GmbH
für Stipendienprogramme sowie mit 21,0 Mio. EUR auf das Projekt „Quantum Austria“ auf, das
durch die RRF finanziert wird. Zusätzliche Mittel in diesem Detailbudget sind mit jeweils
5,0 Mio. EUR für Sparkling Science 2.0 (OeAD) und die Spin-Off Fellowships (FFG) budgetiert.

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Das        DB 31.03.02-„Basisfinanzierung                               von             Institutionen“                    mit         Auszahlungen
iHv 593,6 Mio. EUR (+13,4 Mio. EUR) ist in drei Detailbudgets zweiter Ebene gegliedert. Die
ersten beiden enthalten die Auszahlungen für die Zentralanstalt für Meteorologie und
Geodynamik (26,0 Mio. EUR) und die Geologische Bundesanstalt (11,5 Mio. EUR). Im
DB 31.03.02.04-„Forschungsinstitutionen“                                    werden           mit         556,1 Mio. EUR                  zusätzliche
Auszahlungen iHv 13,4 Mio. EUR veranschlagt. Zusätzliche Mittel erhält dabei insbesondere
das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria, +10,0 Mio. EUR) und die
Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft (+2,6 Mio. EUR).

5.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                 des         Finanzierungs-              und           des
Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2022 auf:

Tabelle 7:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 31                                                           FinHH - Ausz.                                 ErgHH - Aufw.                      Diff. EH-FH
                                                       BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2022        BVA         BVA-E      Diff. BVA-E 2022         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2021        2022        - BVA 2021           2021         2022         - BVA 2021             2022
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       5.258,1    5.616,9     358,8        6,8%     5.257,4     5.616,3      358,9      6,8%             -0,6
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                    54,4       55,8       1,4       2,5%         53,7        55,2        1,4      2,6%             -0,6
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand       75,2       76,7       1,5       2,0%         75,2        76,7        1,5      2,0%              0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                 5.128,5    5.484,5     356,0       6,9%      5.128,5     5.484,5      356,0      6,9%              0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger       4.380,8    4.667,8     287,0       6,6%      4.380,8     4.667,8      287,0      6,6%              0,0
     an Unternehmen                                      299,4      336,0      36,5      12,2%        299,4       336,0       36,5     12,2%              0,0
     an private Haushalte/Institutionen                  409,6      439,7      30,1       7,4%        409,6       439,7       30,1      7,4%              0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                               7,1         7,3        0,2       3,4%             7,3
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                    4,7         4,9        0,2      4,3%              4,9
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                             2,4         2,4        0,0      1,7%              2,4
   davon
     Abfertigungen                                                                                       1,0        1,0         0,0     0,5%              1,0
     Jubiläumszuwendungen                                                                                1,2        1,2         0,0    -1,3%              1,2
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                4,2        4,1        -0,1     -3,0%                                                          -4,1
   Sachanlagen                                             4,2        4,0        -0,1     -2,9%                                                          -4,0
   Immaterielle Vermögenswerte                             0,1        0,1         0,0     -6,7%                                                          -0,1
 Darlehen und Vorschüsse                                   0,2        0,2                      -                                                         -0,2
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                  0,2        0,2                      -                                                         -0,2
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt        5.262,5    5.621,2     358,7        6,8%     5.264,4     5.623,6      359,1      6,8%              2,4

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt          1,1        1,1                      -         2,4        2,4                       -           1,3

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -5.261,4 -5.620,1          -358,7            - -5.262,0 -5.621,2          -359,1            -          -1,1

Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022.

Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis-
haushalt (Aufwendungen) sind im Jahr 2022 mit 2,4 Mio. EUR vergleichsweise gering. Sie sind
insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungs-
wirksame Gebarungen (wie Personal- und Prozessrückstellungen, Wertberichtigungen),
Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt)
sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und
Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen.

                                                                                                                                                     15 / 30
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5.4       Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 8:        Direkte Förderungen (Auszug)

 UG 31                                                            Erfolg     Erfolg     BVA       BVA-E     Diff. BVA-E 2022 -
                                                    in Mio. EUR    2019       2020      2021       2022          BVA 2021
 Förderungen                                                         767,5      788,1     928,9     984,7      +55,8     +6,0%
   31.01-Steuerung und Services                                        0,7        0,8       0,6       0,6       +0,0     +1,6%
   31.02-Tertiäre Bildung                                            323,3      328,4     373,0     384,5      +11,4     +3,1%
     davon
     31.02.01-Universitäten: Institute of Precision Medicine                                          5,0       +5,0          -
     31.02.02-Fachhochschulen                                        321,0      327,6     369,7     376,1       +6,4     +1,7%
   31.03-Forschung und Entwicklung                                   443,5      458,9     555,3     599,6      +44,3     +8,0%
     31.03.01-Projekte und Programme                                  28,7       18,2      33,0      65,6      +32,6    +98,5%
       davon
       Quantum Austria                                                                               21,0     +21,0           -
     31.03.02-Basisfinanzierung von Institutionen                    414,8      440,7     522,2     534,0     +11,8      +2,3%
       davon
       FWF Programme und Begleitmaßnahmen                           195,5      203,0     255,1      252,7       -2,4      -0,9%
       Österreichische Ak ademie der Wissenschaften (ÖAW)           122,2      121,2     137,2      137,2        0,0       0,0%
       Inst. of Science and Technology Austria (IST Austria)         51,4       70,3      80,8       90,8     +10,0     +12,4%
       Beitrag für die CERN                                          21,9       23,6      24,2       25,2      +1,0      +4,0%
       Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft                                  8,5        7,1       9,7       12,3      +2,6     +26,7%
       European Southern Observatory (ESO)                            6,7        6,9       6,1        6,2      +0,1      +1,6%

Quellen: BMF, BVA 2021, BVA-E 2022.

Der Anstieg der direkten Förderungen um 55,8 Mio. EUR im BVA-E 2022 betrifft zur Hälfte
zwei Projekte, die durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert werden. Im
DB 31.02.01-„Universitäten“ sind 5,0 Mio. EUR für das „Institute of Precision Medicine“
vorgesehen und im DB 31.03.01-„Projekte und Programme“ sind 21,0 Mio. EUR für das
Projekt „Quantum Austria“ budgetiert. Das Institute of Science and Technology Austria
(IST Austria) erhält 2022 zusätzliche Mittel iHv 10,0 Mio. EUR. Die Auszahlungen an die
Universitäten sind keine Förderungen im Sinne des Förderungsberichts.

                                                                                                                        16 / 30
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5.5       Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie im BVA 2021
und BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Der endgültige
Rücklagenstand für das Jahr 2021 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses
(BRA) im Juni 2022 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen erst zu diesem
Zeitpunkt feststehen. Der in der Tabelle angeführte Rücklagenrest ist daher nur ein vorläufiger.

Tabelle 9:      Rücklagengebarung

 UG 31                                                   Veränderung               Budget. RL-                 Anteil
                                               Stand                     Stand                   Rücklagen
                                                          31.12.2020 -             Verwendung                RL-Rest am
                                             31.12.2020                30.09.2021                  -rest
                                 in Mio. EUR               30.09.2021               BVA-E 2022               BVA-E 2022
 Detailbudgetrücklagen                            561,8                     561,8              -
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen                 0,3                       0,3             -
                            Gesamtsumme          562,1                    562,1                      562,1        10,7%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden.

Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die UG 31-Wissenschaft und Forschung verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv
562,1 Mio. EUR, wovon 0,3 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfielen.
Das war um 118,3 Mio. EUR mehr als Ende 2019. Zu Zuführungen in die Rücklage kam es
dabei vor allem beim DB 31.02.01-„Universitäten“ (+100,8 Mio. EUR), unter anderem weil
Bauverzögerungen bei den Klinikbauten zu geringeren Auszahlungen im Jahr 2020 führten
(73,0 Mio. EUR weniger als budgetiert). Per Stichtag 30. September wurden noch keine
Rücklagenentnahmen im Jahr 2021 getätigt. Im BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen
budgetiert, aber im Bereich der Klinikbauten könnte es je nach Baufortschritt zu einer
Rücklagenentnahme im Budgetvollzug kommen.

                                                                                                                 17 / 30
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6           Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 10:         Planstellenverzeichnis3

    UG 31                                         2019      2020        2021        2022            BFRG-E 2022-2025

                                                                                                2023       2024       2025
    PLANSTELLEN                                       694        680         682          682       682        682        682
    PERSONALSTAND                             zum 31.12. zum 31.12.    zum 1.6.    Zielwert
       VBÄ                                            659        644         638         671
    Personalaufwand               in Mio. EUR   Erfolg     Erfolg        BVA        BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt              53,4       52,5        56,1         57,6

Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Teilheft UG 31 zum
BVA-E 2022.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 31-Wissenschaft und Forschung
682 Planstellen vorgesehen und bleiben somit gegenüber dem BVA 2021 auf gleichem
Niveau. Im BFRG-E 2022-2025 sind keine Veränderungen bis 2025 vorgesehen.

Für das Jahr 2021 (Stand 1. Juni 2021) betrug die Anzahl der tatsächlich besetzten VBÄ 638.
Der VBÄ-Zielwert zum 31. Dezember 2022 beträgt für die UG 31-Wissenschaft und Forschung
weiterhin 671 VBÄ und entspricht damit einem Anteil von 98,3 % der Planstellen des
Finanzjahres 2022.

Vom Personal entfällt knapp die Hälfte auf die Zentralstelle, etwa ein Drittel auf die
wissenschaftlichen Anstalten (ZAMG, GBA, ÖAW) und der Rest hauptsächlich auf die
Studienbeihilfenbehörde und die Psychologische Studierendenberatung.

3
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)          sind   Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan
als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020
und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu
definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom
tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den
nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte
Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.

                                                                                                                      18 / 30
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7           Ausgliederungen und Beteiligungen
Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Beteiligungsbericht enthält
Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen
Unternehmen mit dem Bundesbudget:

Tabelle 11:           Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen

    UG 31                                                               Erfolg     Erfolg        BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2022 -
                                                                         2019       2020         2021       2022           BVA 2021
                                                          in Mio. EUR
    Auszahlungen gesamt                                                  4.179,4    4.400,8      4.517,6    4.794,8    +277,2       +6,1%
    davon
      Universitäten (gesamt)                                             3.978,5    4.176,6      4.266,6    4.525,2    +258,6      +6,1%
      Österreichische Akademie der Wissenschaften                          122,2      121,2        137,2      137,2      -0,0       -0,0%
      Institute of Science and Technology Austria (IST Austria)             51,4       70,3         80,8       90,8     +10,0     +12,4%
      OeAD-(Österreichischer Austauschdienst) - GmbH - Austrian
                                                                            23,6       26,3         28,3      36,8        +8,6    +30,3%
      Agency for International Cooperation in Education and Research
    Einzahlungen gesamt                                                    519,4      494,7        440,0     430,0       -10,0      -2,3%
    davon
      Universitäten (gesamt)                                               519,4      494,7        440,0     430,0       -10,0      -2,3%

Quelle: Budgetbericht 2022.

Einen Großteil der Beteiligungen der UG 31-Wissenschaft und Forschung stellen die
Universitäten dar. Die in der Tabelle ausgewiesenen Auszahlungen für Universitäten
(4,53 Mrd. EUR)               sind      höher       als    die      Auszahlungen            im     DB 31.02.01-„Universitäten“
(4,17 Mrd. EUR), da die Zahlungsströme im Zusammenhang mit den in den Ämtern der
Universitäten tätigen BeamtInnen brutto dargestellt werden. Im BVA-E 2022 werden sie
hingegen saldiert.4

4
 Die Auszahlungen des Bundes für BeamtInnen ausgegliederter Einheiten werden aus dem Bundeshaushalt an die Bediensteten
gezahlt und von den Universitäten aus ihrem Globalbudget ersetzt, d. h. sie sind nur ein Durchlaufposten im Bundeshaushalt. Im
Bundesbudget werden diese Auszahlungen für Personal und Einzahlungen aufgrund der Refundierungen seit der
Haushaltsrechtsreform 2009 saldiert. Die Bruttodarstellung erfolgt in einem separaten Ausweis in den Teilheften unter
„Personalämter“ bzw. „Personal, das für Dritte leistet“.

                                                                                                                                  19 / 30
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8        Wirkungsorientierung

8.1       Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der
Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                    Inhalt
                                 Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich
    Wirkungsziel-Landkarte
                                 zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel-         Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des
    Landkarte                    BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich
                                 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der
    SDG-Landkarte5
                                 SDGs6
    Forschungsziel-              Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2022 für den
    Landkarte                    Forschungsbereich

Das BMBWF hat im BVA-E 2022 für die UG 31-Wissenschaft und Forschung insgesamt vier
Wirkungsziele sowie in Summe 17 Kennzahlen festgelegt, die gegenüber dem BVA 2021
großteils unverändert geblieben sind. Neben Anpassungen bei verschiedenen Zielzuständen
einzelner Kennzahlen, betraf die einzig größere Änderung die Kennzahl 31.1.2-„Tertiärquote
der 25-34jährigen“. Durch die Erweiterung der gemessenen Altersgruppe von 30- bis
34-Jährigen auf die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen, sind die bisherigen Resultate der
Kennzahl nicht mehr vergleichbar. Das erste Wirkungsziel zur qualitäts- bzw. kapazitätsorien-
tierten Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und
Privatuniversitäten steht insbesondere in Zusammenhang mit dem SDG 4 – Hochwertige
Bildung. Der Fokus des zweiten Wirkungsziels ist die nationale und internationale Vernetzung

5
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
6
 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen
eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset
(https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat.

                                                                                                                20 / 30
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von Studierenden und Forschungsprogrammen. Mit dem dritten Wirkungsziel wird ein ausge-
glichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und Gremien sowie beim wissen-
schaftlich/künstlerischen Nachwuchs angestrebt. Als Gleichstellungsziel steht es in
Zusammenhang mit dem SDG 5 – Geschlechtergleichheit. Das vierte Wirkungsziel betrifft die
Spitzenforschung. Laut dem aktuellen Bericht zur Wirkungsorientierung der ressortüber-
greifenden Wirkungscontrollingstelle wurden die vier Wirkungsziele zumindest „zur Gänze“
erreicht. Die Wirkungsziele 1 und 3 wurden sogar „überplanmäßig“ erreicht.

8.2    Einzelfeststellungen

Das Wirkungsziel 1 „Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme
Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privat-
universitäten“ wird anhand von fünf Kennzahlen gemessen. Laut Bericht zur Wirkungsorien-
tierung wurde das Ziel im Jahr 2020 als „überwiegend“ erreicht eingeschätzt. Das Wirkungsziel
trägt zu den SDGs 4 – Hochwertige Bildung und 5 – Geschlechtergleichheit bei.

Die Anzahl der Studienabschlüsse (Kennzahl 31.1.1) war im Jahr 2020 insgesamt steigend,
lag aber sowohl bei Frauen (Istwert 2020: 32.049) als auch bei Männern (Istwert 2020: 25.050)
leicht unter den Zielzuständen (Zielwerte 2020: 32.100 Frauen bzw. 25.200 Männer). Bis zum
Jahr 2025 wird eine Steigerung auf 36.538 bzw. 25.486 Studienabschlüsse angestrebt. Bei
der Kennzahl 31.1.2-„Tertiärquote der 25-34jährigen“, die den Anteil der 25- bis 34-Jährigen
mit einem tertiären Bildungsabschluss am entsprechenden Anteil der Gesamtbevölkerung
ausweist, ist aufgrund der im Pkt. 8.1 beschriebenen Änderung der Kennzahl für das Jahr 2020
kein Vergleich des Istzustandes mit dem Zielzustand möglich. Der Wahrscheinlichkeitsfaktor
auf Basis der Rekrutierungsquoten (Kennzahl 31.1.5) berechnet das Verhältnis der
StudienanfängerInnen pro 1.000 Väter mit zumindest Matura zu den StudienanfängerInnen
pro 1.000 Väter ohne Matura. Ein Wert von 1 würde bedeuten, dass Kinder von Vätern mit
Matura und ohne Matura gleich oft ein Studium beginnen. Tatsächlich gab es für die
Berechnung des Istzustandes im Jahr 2020 mit 40 StudienanfängerInnen pro 1.000 Väter mit
Matura um 2,42 Mal so viele als pro 1.000 Väter ohne Matura (16,2 StudienanfängerInnen).
Bei dieser Kennzahl kam es in den letzten Jahren zu Verbesserungen, mit 2,42 % wurde das
Ziel aber auch im Jahr 2020 (≤ 2,25 %) nicht erreicht. Bis zum Jahr 2025 soll die
Wahrscheinlichkeit eines Studienanfangs bei Vätern mit Matura höchstens 2,10 Mal so hoch
sein wie bei Vätern ohne Matura.

                                                                                      21 / 30
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Mit dem Wirkungsziel 2 soll ein in Lehre und Forschung national abgestimmter, international
wettbewerbsfähiger Hochschul- und Forschungsraum geschaffen werden. Dazu wurden im
BVA-E 2022     fünf   Indikatoren   angegeben.    Insbesondere      beim   Mobilitätsanteil   der
AbsolventInnen (Kennzahl 31.2.2) kam es zu negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise,
da Auslandsaufenthalte erschwert wurden. Das bedeutet, dass für die Jahre ab 2022 von
einem Mobilitätsanteil von rd. 20 % ausgegangen wird. Inwieweit sich die COVID-19-
Pandemie auf Folgejahre und damit etwaige Anpassungen des Zielwerts auswirken wird, ist
derzeit nicht abschätzbar. Trotzdem wurde das Wirkungsziel 2 im Jahr 2020 gemäß dem
aktuellen Bericht zur Wirkungsorientierung zur Gänze erreicht.

Wirkungsziel 3 „Ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und Gre-
mien sowie beim wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs“ ist das Gleichstellungsziel
der UG 31-Wissenschaft und Forschung und nach außen gerichtet. Zur Messung der
Zielerreichung tragen drei Kennzahlen bei, die den Professorinnenanteil (Kennzahl 31.3.1),
die quotengerecht besetzten Leitungsorgane (Kennzahl 31.3.2) sowie den Frauenanteil auf
Laufbahnstellen an Universitäten (Kennzahl 31.3.3) ausweisen. Im Jahr 2020 waren bei den
Leitungsorganen (Rektorate, Senate und Universitätsräte) 53 von 66 (80,3 %) quotengerecht
besetzt. Bei den Senaten gelang dies trotz des Mindestfrauenanteils nur in 10 von 22 Fällen,
vor allem wegen des insgesamt niedrigen Professorinnenanteils. Daher konnte der
Zielzustand von 90,9 % (60 von 66 Leitungsorgane) nicht erreicht werden. Das Wirkungsziel
3 wurde überwiegend erreicht.

Mit dem Wirkungsziel 4 soll ein hoher Grad an Spitzenforschung durch erfolgreiche Teil-
nahme am EU-Forschungsrahmenprogramm sowie durch kompetitive Förderungsmaß-
nahmen in der Grundlagenforschung in Österreich sichergestellt werden. Bei der
Kennzahl 31.4.3-„Publikationen aus FWF-Projekten“ wurde der Zielzustand 2020 nur mehr
knapp übertroffen. Für 2021 und 2022 wurden mit 42.193 und 48.569 Publikationen
ambitionierte Zielzustände gewählt. Letzterer wurde gegenüber dem BVA 2021 (2022:
49.193 Publikationen) leicht nach unten korrigiert. Bei der Kennzahl 31.4.4-„Finanzierte
Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter beim FWF“ erfolgte mit einem Wert von zumindest
4.531 geförderten Personen im Jahr 2022 eine Steigerung des Zielzustandes (BVA 2021:
4.371).Im Jahr 2020 konnte der Zielwert von ≥ 4.290 übertroffen werden (Istzustand 2020:
4.343).

                                                                                          22 / 30
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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

                           Legende
                   Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung,
       Neu
                     Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Wirkungsziel 1:

Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der
Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten.

Maßnahmen

      Die Umsetzung der Universitätsfinanzierung bezweckt insbesondere eine
       Verbesserung der Studiensituation und die Steigerung von prüfungsaktiven Studien
       und damit auch Studienabschlüssen
      Stärkung der Studienwahlberatung durch die Optimierung der Psychologischen
       Studierendenberatung und den Ausbau der Projekte „18plus – Berufs- und
       Studienchecker“     und     „ÖH-MaturantInnenberatung“(ÖH:        Österreichische
       Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft) sowie „Studieren probieren“
      Verstärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung der heimischen
       Forschung (Lange Nacht der Forschung in Kooperation mit anderen Ressorts) und
       Ausbau der voruniversitären Förderung von Kindern durch Kinderuniversitäten (auch
       im Hinblick auf spätere wissenschaftliche und akademische Berufskarrieren)

                                                                                     23 / 30
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