Amtsblatt der Stadt Leverkusen

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Amtsblatt der Stadt Leverkusen
Amtsblatt der
Stadt Leverkusen
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15. Jahrgang               12. April 2021                  Nummer 24

Inhaltsverzeichnis                                                                                                     Seite

67. Öffentliche Bekanntmachung der Einladung zur 7. Sitzung (19. TA) des
    Rates der Stadt Leverkusen am Montag, 19.04.2021, Rathaus,
    Friedrich-Ebert-Platz 1, 5. OG, Ratssaal, Beginn: 15:00 Uhr ............................. 151
68. Bekanntmachung der Satzung vom 29.04.2016 für den
    vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 26/III "Lützenkirchen - Quartier
    am Markt/Im Dorf" in Leverkusen-Lützenkirchen .................................................. 154
69. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 194/I "Wiesdorf – westlich und
    südlich der Stadtmitte - Steuerung von Vergnügungsstätten" ........................... 157
70. Bekanntmachung Erweiterung des Ortsteils Kamp (Aufhebung
    Aufstellungsbeschlüsse) ........................................................................................... 159
71. Bekanntmachung 23. Änderung Flächennutzungsplan Bereich
    "Parkplatz - Im Bühl" .................................................................................................. 161
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67. Öffentliche Bekanntmachung der Einladung zur 7. Sitzung (19. TA) des
    Rates der Stadt Leverkusen am Montag, 19.04.2021, Rathaus, Friedrich-
    Ebert-Platz 1, 5. OG, Ratssaal, Beginn: 15:00 Uhr
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                                               Tagesordnung

Öffentliche Sitzung                                                                                          Nummer

1           Eröffnung der Sitzung

Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung

Dezernat I

2           Kündigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers der                                      2021/0600
            WGL
            - Aufhebung des Ratsbeschlusses
            - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 29.03.2021

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Herausgeber: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister
Redaktion:   Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40,
             51311 Leverkusen,  0214/406-8883,  0214/406-8879,  amtsblatt@stadt.leverkusen.de
             Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich.
Bezug:       Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbe-
             reich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselo-
             hestraße 4, Haus -Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Haupts tr. 101.
             Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand:  0214/406-8883.
Amtsblatt der Stadt Leverkusen
Seite 152                  Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24              12. April 2021

Dezernat II

3           Corona-Regeln für alle Leverkusener - Resolution                2021/0608
            - Antrag von Aufbruch Leverkusen vom 30.03.2021

Dezernat III

4           Bericht zur aktuellen Impfsituation und Sachstand Covid 19 in   2021/0617
            Leverkusen
            - Antrag der CDU-Fraktion vom 01.04.2021

Dezernat IV

5           Maßnahmen zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung

5.1         Neubauten von Gebäuden der sozialen Infrastruktur (z. B. Schu- 2021/0493
            len, Kitas etc.) durch die WGL
            - Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 26.02.2021
            zum Antrag Nr. 2021/0487

5.2         Neubauten von Gebäuden der sozialen Infrastruktur (z. B. Schu- 2021/0604
            len, Kitas etc.) durch die WGL
            - Ergänzungsantrag der Gruppe DIE LINKE vom 25.03.2021
            zum Antrag Nr. 2021/0487

5.3         Neubauten von Gebäuden der sozialen Infrastruktur (z. B. Schu- 2021/0487
            len, Kitas etc.) durch die WGL
            - Antrag der SPD-Fraktion vom 24.02.2021

5.4         Grundschulneubauten als PPP-Projekte                            2021/0605
            - Ergänzungsantrag der Gruppe DIE LINKE vom 25.03.2021
            zum Antrag Nr. 2021/0475

5.5         Grundschulneubauten als PPP-Projekte                            2021/0475
            - Antrag der CDU-Fraktion vom 23.02.2021

5.6         Maßnahmen zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung            2021/0492
            - 2. Sachstandsbericht
            - Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 26.02.2021
            zur Vorlage Nr. 2020/0263

5.7         2. Sachstandsbericht                                            2020/0263

6           Technische Ausstattung für Homeschooling                        2020/0273
            - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 24.11.2020
            - m. Stn. v. 17.12.2020

7           Einrichtung einer Jugenddisco im Forum

7.1         Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 31.01.2021                 2021/0418
            - m. Stn. v. 23.02.2021

7.2         Ergänzungsantrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 10.03.2021 2021/0532
12. April 2021               Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24             Seite 153

7.3      Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 20.11.2020                   2020/0193
         - m. Stn. v. 23.02.2021

8        Einrichtung eines Jugendparlaments

8.1      Ergänzungsantrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 04.03.2021 2021/0519

8.2      Antrag von Aufbruch Leverkusen vom 07.01.2021                    2021/0322
         - m. Anfragen v. 24.01. u. 28.01.2021 u. Stn. v. 17.02.2021

8.3      Erstellung eines Konzepts zur Kinder- und Jugendbeteiligung      2021/0469
         - Ergänzungsantrag der beratenden Mitglieder Frau Veronika
         Kuffner (evgl. Kirche) und Herr Michael Hirth (kath. Kirche) vom
         23.02.2021

9        Etablierung des E-Sports in Leverkusen                           2020/0285
         - Antrag der FDP-Fraktion vom 15.12.2020
         - m. Stn. v. 24.02.2021
         - m. erg. Schr. v. 02.03.2021

10       Gastronomie Schloss Morsbroich                                   2021/0544

Dezernat V

11       Photovoltaik in Leverkusen

11.1     Nutzung regenerativer Energie/Photovoltaik in der Stadt Lever-   2021/0295
         kusen
         - Bürgerantrag vom 05.01.2021
         - m. Stn. v. 25.02.2021 und Aktualisierung vom 26.02.2021
         - m. erg. Stn. v. 04.03.2021

11.2     Photovoltaik in Leverkusen: neue Ausbau-Ziele setzen und Zahl 2021/0436
         der Anlagen deutlich steigern
         - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
         11.02.2021

12       Dienstaufsichtsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Neu-          2021/0416
         bau der A1-Brücke
         - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 21.01.2021

13       On Charge-Konzept zur Behebung des Mangels an Ladesäulen

13.1     Ergänzungsantrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 10.03.2021 2021/0534

13.2     Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 13.01.2021                   2021/0413

14       Interkommunales Wohngebiet für Sozialen Wohnungsbau              2020/0278
         - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 24.11.2020
         - m. Stn. v. 07.01.2021

15       Schützt unsere Baudenkmäler                                      2021/0602
         - Antrag der AfD-Fraktion vom 29.03.2021

16       Terminüberschreitungen und -verzögerungen sowie Kostenstei- 2021/0319
Seite 154                  Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24             12. April 2021

            gerungen bei Baumaßnahmen
            - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 06.01.2021
            - m. Stn. v. 04.02.2021

17          Bau von 2.500 Sozialwohnungen in Leverkusen                    2021/0409
            - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 08.01.2021

18          Information der Autobahn GmbH des Bundes (Autobahn GmbH) 2021/0620
            über den beabsichtigten Abriss des Gebäudes Alsenstraße 19 in
            Leverkusen-Wiesdorf

19          Beauftragung eines Fachanwaltes für Planfeststellungsverfah-   2021/0621
            ren im Rahmen des Autobahnausbaus in Leverkusen für die
            Abschnitte 2 und 3

20          Anfrage des Landesbetriebes Straßenbau NRW für einen Ter- 2021/0622
            min mit dem Fachbereich Tiefbau bezüglich der Digitalisierung
            der Lichtsignalanlage auf der B 8 im Zuge der K 5 (Willy-Brandt-
            Ring)

21          Anfrage der Autobahn GmbH des Bundes (Autobahn GmbH)           2021/0623
            über die Herausgabe von signaltechnischen Planungsunterla-
            gen sowie Detektordaten zur Verwendung für eine Untersu-
            chung im Auftrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW

Dezernat VI

22          KulturStadt Leverkusen (KSL) - Organisationsform Museum
            Morsbroich

22.1        Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 04.04.2021       2021/0619

22.2        Verwaltungsvorlage                                             2021/0441

Zusatzanfragen zum Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat (ab lfd. Nr. 3/2021)

Leverkusen, 9. April 2021
gez. Richrath
Oberbürgermeister

68. Bekanntmachung der Satzung vom 29.04.2016 für den vorhabenbezoge-
    nen Bebauungsplan V 26/III "Lützenkirchen - Quartier am Markt/Im Dorf" in
    Leverkusen-Lützenkirchen
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Auf Grund des § 10 Baugesetzbuch - BauGB i. d. F. d. B. vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung – BauNVO in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), und § 86 Landesbauordnung -
BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW.
S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294), sowie
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B.
12. April 2021             Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24              Seite 155

vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni
2015 (GV. NRW. S. 496), in Kraft getreten am 4. Juli 2015, hat der Rat der Stadt Le-
verkusen in seiner Sitzung am 29.02.2016 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
V 26/III "Lützenkirchen - Quartier am Markt/Im Dorf" in Leverkusen-Lützenkirchen als
Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am
29.04.2016 im Amtsblatt der Stadt Leverkusen ortsüblich bekannt gemacht.

Zur vorsorglichen Behebung eines möglichen Ausfertigungsmangels bedarf es einer
erneuten Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses. Besteht die Satzung aus
mehreren Teilen, die nicht auf einem Blatt zusammengefasst sind, ist es grundsätz-
lich erforderlich, jedes Blatt mit einem Ausfertigungsvermerk zu versehen oder durch
körperliche Verbindung eine (Gesamt-)Urkunde herzustellen, die einen Ausferti-
gungsvermerk trägt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V 26/III "Lützenkirchen -
Quartier am Markt/Im Dorf" weist nunmehr auf jedem Blatt einen Ausfertigungsver-
merk auf und ist mit gegenseitigen Bezugnahmen versehen.

Geltungsbereich:
Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan
dargestellt.

                                                                             N

                    Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 26/III
                  ''Lützenkirchen – Quartier am Markt / Im Dorf''

                              Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Seite 156                 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24               12. April 2021

Rechtsverbindlichkeit:
Der Satzungsbeschluss vom 29.02.2016 über den vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan V 26/III „Lützenkirchen - Quartier am Markt/Im Dorf“ wird hiermit mittels eines
ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB erneut öffentlich bekannt ge-
macht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V 26/III „Lützenkirchen - Quartier am
Markt/Im Dorf“ tritt gemäß § 10 Abs. 3 i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB mit dieser Be-
kanntmachung rückwirkend zum 29.04.2016 in Kraft.

Einsichtnahme in den Bebauungsplan:
Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung
kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtpla-
nung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Lever-
kusen, eingesehen werden.

Dienststunden sind:
montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr,
freitags von 8:30 bis 13:30 Uhr.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den damit zusammenhängenden Auswirkun-
gen ist die Bauverwaltung aktuell nur eingeschränkt zugänglich. Es wird daher gebe-
ten, sich vor einer beabsichtigten Einsichtnahme telefonisch unter der Rufnummer
0214/406-6135 anzumelden.

Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
sind sämtliche Unterlagen auch auf der Website der Stadt Leverkusen einzusehen.
(http://www.leverkusen.de/  Rathaus & Service  Mitwirkung der Bürger  Be-
bauungspläne/Bauleitpläne).

Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften:

I.    Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Ent-
      schädigung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermö-
      gensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fällig-
      keit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädi-
      gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

II.   Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht
      innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3
      Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An-
      spruchs herbeigeführt wird.

III. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden

      1.    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort
            bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
      2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der
            Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut-
            zungsplans und
      3.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

      unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
      Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde un-
12. April 2021             Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24             Seite 157

    ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht
    worden sind.

IV. Gemäß § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
    (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses
    Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flä-
    chennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr
    geltend gemacht werden, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-
       verfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut-
       zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss
       vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher
       gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
       worden, die den Mangel ergibt.

Leverkusen, 17. März 2021
gez. Richrath
Oberbürgermeister
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69. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 194/I "Wiesdorf – westlich und süd-
    lich der Stadtmitte - Steuerung von Vergnügungsstätten"
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat
am 01.03.2021 für den Bebauungsplan Nr. 194/I "Wiesdorf - westlich und südlich der
Stadtmitte - Steuerung von Vergnügungsstätten" die Aufstellung beschlossen. Eben-
falls wurde die Aufhebung des am 08.09.2014 gefassten Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 194/I „Wiesdorf - westlich und südlich der Stadtmitte -
Steuerung von Vergnügungsstätten“ beschlossen. Die rechtlichen Grundlagen bilden
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

Ziele und Zwecke der Planung:
Der § 9 Abs. 2b BauGB ermöglicht die explizite Steuerung der Ansiedlung von Ver-
gnügungsstätten. Danach kann für im Zusammenhang bebaute Ortsteile gemäß
§ 34 BauGB in einem Bebauungsplan festgesetzt werden, dass Vergnügungsstätten
zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden kön-
nen. Voraussetzung ist, dass dadurch eine Beeinträchtigung von Wohnnutzungen
oder anderen schutzbedürftigen Anlagen, wie Kirchen, Schulen oder Kindertages-
stätten, verhindert wird.
Seite 158             Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24            12. April 2021

Geltungsbereich:
Die Grenzen der Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind in den folgenden
Lageplänen dargestellt.
12. April 2021           Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24           Seite 159

Leverkusen, 6. April 2021
gez. Richrath
Oberbürgermeister
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70. Bekanntmachung Erweiterung des Ortsteils Kamp (Aufhebung Aufstel-
    lungsbeschlüsse)
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Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 22.02.2021 die Aufhebung
der folgenden Aufstellungsbeschlüsse beschlossen:
Seite 160              Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24               12. April 2021

1. Den Aufstellungsbeschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 03.09.2012
   zur „4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Kamp“.
2. Den Aufstellungsbeschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 03.09.2012
   zur „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS
   8 Kamp“.

Ziele und Zwecke der Planung:
Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseindeutigkeit und nach dem Prinzip der
planerischen Zurückhaltung ist es sinnvoll, die Aufstellungsbeschlüsse der „4. Ände-
rung des Flächennutzungsplans im Bereich Kamp“ und zur „1. Änderung und Ergän-
zung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS 8 Kamp“ aufzuheben.

Geltungsbereich:
12. April 2021             Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24              Seite 161

Leverkusen, 6. April 2021
gez. Richrath
Oberbürgermeister
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71. Bekanntmachung 23. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "Parkplatz -
    Im Bühl"
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat in
seiner Sitzung am 01.03.2021 für die 23. Änderung Flächennutzungsplan Bereich
"Parkplatz – Im Bühl" die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Öffentlichkeit ist
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf der
23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbe-
richt und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist für die
Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich aus-
zulegen. Der Planungsbereich ergibt sich aus der beigefügten Planzeichnung
(schwarz umrandet).

Ziele und Zwecke der Planung:
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich um die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für die Umnutzung der Containeranlage von einer Flücht-
lingsunterkunft in ein Schulgebäude zu schaffen.

Umweltinformationen zur öffentlichen Auslegung:
Der Entwurf der 23. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "Parkplatz - Im Bühl"
(Planzeichnung und Begründung) wird mit Entwurfsbegründung einschließlich
Umweltbericht öffentlich ausgelegt.
Seite 162                  Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24            12. April 2021

Die Entwurfsbegründung mit Umweltbericht zur 23. Änderung Flächennutzungs-
plan Bereich "Parkplatz - Im Bühl" enthält insbesondere folgende Informationen zu
den Schutzgütern:

 -       Mensch (Lärmimmission, geringe Lichtimmissionen sowie geringe Geruchs-/
         Luftschadstoffimmissionen),
     -    Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz (Maßnahmen zum Ar-
          tenschutz: Brutvögel, Fledermaus, Erhalt bestehender Bepflanzung)
     -    Boden (Teilverlust der Bodenfunktion),
     -    Wasser (keine Gefährdung der Wasserqualität),
     -    Luft/Klima (keine erhebliche lokalklimatische Beeinträchtigung),
     -    Landschafts- und Ortsbild (keine Beeinträchtigung des Orts-/
          Landschaftsbildes),
     -    Kultur- und sonstige Sachgüter (keine Beeinträchtigung von Kultur- und
          sonstigen Sachgütern).

Äußerungen im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind nicht eingegangen. Äußerungen von
Seiten der Fachbereiche im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillie-
rungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind in Bezug auf die
Schutzgüter Klima und Boden eingegangen. Die Hinweise wurden im Umweltbe-
richt berücksichtigt.

Die o. g. Informationen können eingesehen werden:

Ort:             Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im
                 Erdgeschoss,
Dauer:           19.04.2021 bis einschl. 20.05.2021,
Zeit:            montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
                 freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr.

Internet:
Während der o. a. Frist können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der
Stadt Leverkusen eingesehen werden. www.leverkusen.de  Rathaus & Service 
Mitwirkung der Bürger  Bebauungspläne/Bauleitpläne.

Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie weist die Stadtverwaltung Le-
verkusen auf folgendes hin:

Sofern die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen in vielen Be-
reichen des öffentlichen Lebens auch im Zeitraum des Aushangs gelten, sind bei
einer persönlichen Einsicht der Planunterlagen besondere Schutzmaßnahmen auf
Grundlage der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) zu beachten:

- Sollte der Zugang innerhalb der oben angegebenen Zeiten zum Elberfelder Haus
beschränkt sein, ist der Einlass ins Gebäude durch das Betätigen der Klingel am
Haupteingang anzufordern.

- Besteht weiterhin die Maskenpflicht, ist das Mitbringen und Tragen einer Mund-
Nase-Bedeckung (MNB) während des gesamten Aufenthalts im Gebäude verpflich-
tend.
12. April 2021             Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24            Seite 163

- Es wird empfohlen, die Kontaktdaten sowie den Zeitpunkt des Betretens/
Verlassens des Gebäudes zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette
nachvollzogen werden kann. Auf freiwilliger Basis können hierzu Name, Adresse
und eine Telefonnummer zur Gewährleistung der telefonischen Erreichbarkeit ange-
geben werden.

- Weitere Schutzmaßnahmen sind der aktuellen Situation gemäß im Rahmen der
Einsichtnahme ggf. zu beachten.

Es wird empfohlen, eine vorherige Terminvereinbarung vorzunehmen.

Ansprechpartner sind:
 Herr Kociok (Planer), Tel.: 0214/406-61 21,
  E-Mail: Christian.Kociok@stadt.leverkusen.de.
 Frau Schür (Vorzimmer), Tel.: 0214/406-61 01,
  E-Mail: 61@stadt.leverkusen.de.

Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail
bis zum 20.05.2021 bitte an nachfolgende Adressen geschickt werden:

Stadt Leverkusen
Fachbereich Stadtplanung
Hauptstraße 101
51373 Leverkusen

oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an:
61@stadt.leverkusen.de,

oder per Fax an die: 0214/406-6102.

Bitte mit der Betreffangabe:
23. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "Parkplatz Im Bühl"
Seite 164          Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24    12. April 2021

Geltungsbereich:

Leverkusen, 6. April 2021
gez. Richrath
Oberbürgermeister
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