Amtsblatt der Stadt Leverkusen
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Amtsblatt der Stadt Leverkusen _____________________________________________________________________ 15. Jahrgang 12. April 2021 Nummer 24 Inhaltsverzeichnis Seite 67. Öffentliche Bekanntmachung der Einladung zur 7. Sitzung (19. TA) des Rates der Stadt Leverkusen am Montag, 19.04.2021, Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 5. OG, Ratssaal, Beginn: 15:00 Uhr ............................. 151 68. Bekanntmachung der Satzung vom 29.04.2016 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 26/III "Lützenkirchen - Quartier am Markt/Im Dorf" in Leverkusen-Lützenkirchen .................................................. 154 69. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 194/I "Wiesdorf – westlich und südlich der Stadtmitte - Steuerung von Vergnügungsstätten" ........................... 157 70. Bekanntmachung Erweiterung des Ortsteils Kamp (Aufhebung Aufstellungsbeschlüsse) ........................................................................................... 159 71. Bekanntmachung 23. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "Parkplatz - Im Bühl" .................................................................................................. 161 ____________________________________________________________________ 67. Öffentliche Bekanntmachung der Einladung zur 7. Sitzung (19. TA) des Rates der Stadt Leverkusen am Montag, 19.04.2021, Rathaus, Friedrich- Ebert-Platz 1, 5. OG, Ratssaal, Beginn: 15:00 Uhr ____________________________________________________________________ Tagesordnung Öffentliche Sitzung Nummer 1 Eröffnung der Sitzung Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung Dezernat I 2 Kündigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers der 2021/0600 WGL - Aufhebung des Ratsbeschlusses - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 29.03.2021 ___________________________________________________________________ Herausgeber: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, 0214/406-8883, 0214/406-8879, amtsblatt@stadt.leverkusen.de Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Bezug: Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbe- reich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselo- hestraße 4, Haus -Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Haupts tr. 101. Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand: 0214/406-8883.
Seite 152 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24 12. April 2021 Dezernat II 3 Corona-Regeln für alle Leverkusener - Resolution 2021/0608 - Antrag von Aufbruch Leverkusen vom 30.03.2021 Dezernat III 4 Bericht zur aktuellen Impfsituation und Sachstand Covid 19 in 2021/0617 Leverkusen - Antrag der CDU-Fraktion vom 01.04.2021 Dezernat IV 5 Maßnahmen zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung 5.1 Neubauten von Gebäuden der sozialen Infrastruktur (z. B. Schu- 2021/0493 len, Kitas etc.) durch die WGL - Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 26.02.2021 zum Antrag Nr. 2021/0487 5.2 Neubauten von Gebäuden der sozialen Infrastruktur (z. B. Schu- 2021/0604 len, Kitas etc.) durch die WGL - Ergänzungsantrag der Gruppe DIE LINKE vom 25.03.2021 zum Antrag Nr. 2021/0487 5.3 Neubauten von Gebäuden der sozialen Infrastruktur (z. B. Schu- 2021/0487 len, Kitas etc.) durch die WGL - Antrag der SPD-Fraktion vom 24.02.2021 5.4 Grundschulneubauten als PPP-Projekte 2021/0605 - Ergänzungsantrag der Gruppe DIE LINKE vom 25.03.2021 zum Antrag Nr. 2021/0475 5.5 Grundschulneubauten als PPP-Projekte 2021/0475 - Antrag der CDU-Fraktion vom 23.02.2021 5.6 Maßnahmen zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung 2021/0492 - 2. Sachstandsbericht - Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 26.02.2021 zur Vorlage Nr. 2020/0263 5.7 2. Sachstandsbericht 2020/0263 6 Technische Ausstattung für Homeschooling 2020/0273 - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 24.11.2020 - m. Stn. v. 17.12.2020 7 Einrichtung einer Jugenddisco im Forum 7.1 Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 31.01.2021 2021/0418 - m. Stn. v. 23.02.2021 7.2 Ergänzungsantrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 10.03.2021 2021/0532
12. April 2021 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24 Seite 153 7.3 Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 20.11.2020 2020/0193 - m. Stn. v. 23.02.2021 8 Einrichtung eines Jugendparlaments 8.1 Ergänzungsantrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 04.03.2021 2021/0519 8.2 Antrag von Aufbruch Leverkusen vom 07.01.2021 2021/0322 - m. Anfragen v. 24.01. u. 28.01.2021 u. Stn. v. 17.02.2021 8.3 Erstellung eines Konzepts zur Kinder- und Jugendbeteiligung 2021/0469 - Ergänzungsantrag der beratenden Mitglieder Frau Veronika Kuffner (evgl. Kirche) und Herr Michael Hirth (kath. Kirche) vom 23.02.2021 9 Etablierung des E-Sports in Leverkusen 2020/0285 - Antrag der FDP-Fraktion vom 15.12.2020 - m. Stn. v. 24.02.2021 - m. erg. Schr. v. 02.03.2021 10 Gastronomie Schloss Morsbroich 2021/0544 Dezernat V 11 Photovoltaik in Leverkusen 11.1 Nutzung regenerativer Energie/Photovoltaik in der Stadt Lever- 2021/0295 kusen - Bürgerantrag vom 05.01.2021 - m. Stn. v. 25.02.2021 und Aktualisierung vom 26.02.2021 - m. erg. Stn. v. 04.03.2021 11.2 Photovoltaik in Leverkusen: neue Ausbau-Ziele setzen und Zahl 2021/0436 der Anlagen deutlich steigern - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.02.2021 12 Dienstaufsichtsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Neu- 2021/0416 bau der A1-Brücke - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 21.01.2021 13 On Charge-Konzept zur Behebung des Mangels an Ladesäulen 13.1 Ergänzungsantrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 10.03.2021 2021/0534 13.2 Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 13.01.2021 2021/0413 14 Interkommunales Wohngebiet für Sozialen Wohnungsbau 2020/0278 - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 24.11.2020 - m. Stn. v. 07.01.2021 15 Schützt unsere Baudenkmäler 2021/0602 - Antrag der AfD-Fraktion vom 29.03.2021 16 Terminüberschreitungen und -verzögerungen sowie Kostenstei- 2021/0319
Seite 154 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24 12. April 2021 gerungen bei Baumaßnahmen - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 06.01.2021 - m. Stn. v. 04.02.2021 17 Bau von 2.500 Sozialwohnungen in Leverkusen 2021/0409 - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 08.01.2021 18 Information der Autobahn GmbH des Bundes (Autobahn GmbH) 2021/0620 über den beabsichtigten Abriss des Gebäudes Alsenstraße 19 in Leverkusen-Wiesdorf 19 Beauftragung eines Fachanwaltes für Planfeststellungsverfah- 2021/0621 ren im Rahmen des Autobahnausbaus in Leverkusen für die Abschnitte 2 und 3 20 Anfrage des Landesbetriebes Straßenbau NRW für einen Ter- 2021/0622 min mit dem Fachbereich Tiefbau bezüglich der Digitalisierung der Lichtsignalanlage auf der B 8 im Zuge der K 5 (Willy-Brandt- Ring) 21 Anfrage der Autobahn GmbH des Bundes (Autobahn GmbH) 2021/0623 über die Herausgabe von signaltechnischen Planungsunterla- gen sowie Detektordaten zur Verwendung für eine Untersu- chung im Auftrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW Dezernat VI 22 KulturStadt Leverkusen (KSL) - Organisationsform Museum Morsbroich 22.1 Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 04.04.2021 2021/0619 22.2 Verwaltungsvorlage 2021/0441 Zusatzanfragen zum Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat (ab lfd. Nr. 3/2021) Leverkusen, 9. April 2021 gez. Richrath Oberbürgermeister 68. Bekanntmachung der Satzung vom 29.04.2016 für den vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan V 26/III "Lützenkirchen - Quartier am Markt/Im Dorf" in Leverkusen-Lützenkirchen ____________________________________________________________________ Auf Grund des § 10 Baugesetzbuch - BauGB i. d. F. d. B. vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), und § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294), sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B.
12. April 2021 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24 Seite 155 vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), in Kraft getreten am 4. Juli 2015, hat der Rat der Stadt Le- verkusen in seiner Sitzung am 29.02.2016 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 26/III "Lützenkirchen - Quartier am Markt/Im Dorf" in Leverkusen-Lützenkirchen als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 29.04.2016 im Amtsblatt der Stadt Leverkusen ortsüblich bekannt gemacht. Zur vorsorglichen Behebung eines möglichen Ausfertigungsmangels bedarf es einer erneuten Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses. Besteht die Satzung aus mehreren Teilen, die nicht auf einem Blatt zusammengefasst sind, ist es grundsätz- lich erforderlich, jedes Blatt mit einem Ausfertigungsvermerk zu versehen oder durch körperliche Verbindung eine (Gesamt-)Urkunde herzustellen, die einen Ausferti- gungsvermerk trägt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V 26/III "Lützenkirchen - Quartier am Markt/Im Dorf" weist nunmehr auf jedem Blatt einen Ausfertigungsver- merk auf und ist mit gegenseitigen Bezugnahmen versehen. Geltungsbereich: Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt. N Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 26/III ''Lützenkirchen – Quartier am Markt / Im Dorf'' Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Seite 156 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24 12. April 2021 Rechtsverbindlichkeit: Der Satzungsbeschluss vom 29.02.2016 über den vorhabenbezogenen Bebauungs- plan V 26/III „Lützenkirchen - Quartier am Markt/Im Dorf“ wird hiermit mittels eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB erneut öffentlich bekannt ge- macht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V 26/III „Lützenkirchen - Quartier am Markt/Im Dorf“ tritt gemäß § 10 Abs. 3 i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB mit dieser Be- kanntmachung rückwirkend zum 29.04.2016 in Kraft. Einsichtnahme in den Bebauungsplan: Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtpla- nung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Lever- kusen, eingesehen werden. Dienststunden sind: montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 bis 13:30 Uhr. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den damit zusammenhängenden Auswirkun- gen ist die Bauverwaltung aktuell nur eingeschränkt zugänglich. Es wird daher gebe- ten, sich vor einer beabsichtigten Einsichtnahme telefonisch unter der Rufnummer 0214/406-6135 anzumelden. Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) sind sämtliche Unterlagen auch auf der Website der Stadt Leverkusen einzusehen. (http://www.leverkusen.de/ Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Be- bauungspläne/Bauleitpläne). Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften: I. Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Ent- schädigung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermö- gensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fällig- keit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädi- gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. II. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An- spruchs herbeigeführt wird. III. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- zungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde un-
12. April 2021 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24 Seite 157 ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. IV. Gemäß § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flä- chennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige- verfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut- zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Leverkusen, 17. März 2021 gez. Richrath Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 69. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 194/I "Wiesdorf – westlich und süd- lich der Stadtmitte - Steuerung von Vergnügungsstätten" ____________________________________________________________________ Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat am 01.03.2021 für den Bebauungsplan Nr. 194/I "Wiesdorf - westlich und südlich der Stadtmitte - Steuerung von Vergnügungsstätten" die Aufstellung beschlossen. Eben- falls wurde die Aufhebung des am 08.09.2014 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 194/I „Wiesdorf - westlich und südlich der Stadtmitte - Steuerung von Vergnügungsstätten“ beschlossen. Die rechtlichen Grundlagen bilden § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Ziele und Zwecke der Planung: Der § 9 Abs. 2b BauGB ermöglicht die explizite Steuerung der Ansiedlung von Ver- gnügungsstätten. Danach kann für im Zusammenhang bebaute Ortsteile gemäß § 34 BauGB in einem Bebauungsplan festgesetzt werden, dass Vergnügungsstätten zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden kön- nen. Voraussetzung ist, dass dadurch eine Beeinträchtigung von Wohnnutzungen oder anderen schutzbedürftigen Anlagen, wie Kirchen, Schulen oder Kindertages- stätten, verhindert wird.
Seite 158 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24 12. April 2021 Geltungsbereich: Die Grenzen der Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind in den folgenden Lageplänen dargestellt.
12. April 2021 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24 Seite 159 Leverkusen, 6. April 2021 gez. Richrath Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 70. Bekanntmachung Erweiterung des Ortsteils Kamp (Aufhebung Aufstel- lungsbeschlüsse) ____________________________________________________________________ Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 22.02.2021 die Aufhebung der folgenden Aufstellungsbeschlüsse beschlossen:
Seite 160 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24 12. April 2021 1. Den Aufstellungsbeschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 03.09.2012 zur „4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Kamp“. 2. Den Aufstellungsbeschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 03.09.2012 zur „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS 8 Kamp“. Ziele und Zwecke der Planung: Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseindeutigkeit und nach dem Prinzip der planerischen Zurückhaltung ist es sinnvoll, die Aufstellungsbeschlüsse der „4. Ände- rung des Flächennutzungsplans im Bereich Kamp“ und zur „1. Änderung und Ergän- zung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS 8 Kamp“ aufzuheben. Geltungsbereich:
12. April 2021 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24 Seite 161 Leverkusen, 6. April 2021 gez. Richrath Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 71. Bekanntmachung 23. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "Parkplatz - Im Bühl" ____________________________________________________________________ Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 01.03.2021 für die 23. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "Parkplatz – Im Bühl" die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbe- richt und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich aus- zulegen. Der Planungsbereich ergibt sich aus der beigefügten Planzeichnung (schwarz umrandet). Ziele und Zwecke der Planung: Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich um die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Umnutzung der Containeranlage von einer Flücht- lingsunterkunft in ein Schulgebäude zu schaffen. Umweltinformationen zur öffentlichen Auslegung: Der Entwurf der 23. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "Parkplatz - Im Bühl" (Planzeichnung und Begründung) wird mit Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht öffentlich ausgelegt.
Seite 162 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24 12. April 2021 Die Entwurfsbegründung mit Umweltbericht zur 23. Änderung Flächennutzungs- plan Bereich "Parkplatz - Im Bühl" enthält insbesondere folgende Informationen zu den Schutzgütern: - Mensch (Lärmimmission, geringe Lichtimmissionen sowie geringe Geruchs-/ Luftschadstoffimmissionen), - Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz (Maßnahmen zum Ar- tenschutz: Brutvögel, Fledermaus, Erhalt bestehender Bepflanzung) - Boden (Teilverlust der Bodenfunktion), - Wasser (keine Gefährdung der Wasserqualität), - Luft/Klima (keine erhebliche lokalklimatische Beeinträchtigung), - Landschafts- und Ortsbild (keine Beeinträchtigung des Orts-/ Landschaftsbildes), - Kultur- und sonstige Sachgüter (keine Beeinträchtigung von Kultur- und sonstigen Sachgütern). Äußerungen im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind nicht eingegangen. Äußerungen von Seiten der Fachbereiche im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillie- rungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind in Bezug auf die Schutzgüter Klima und Boden eingegangen. Die Hinweise wurden im Umweltbe- richt berücksichtigt. Die o. g. Informationen können eingesehen werden: Ort: Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss, Dauer: 19.04.2021 bis einschl. 20.05.2021, Zeit: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Internet: Während der o. a. Frist können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden. www.leverkusen.de Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungspläne/Bauleitpläne. Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie weist die Stadtverwaltung Le- verkusen auf folgendes hin: Sofern die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen in vielen Be- reichen des öffentlichen Lebens auch im Zeitraum des Aushangs gelten, sind bei einer persönlichen Einsicht der Planunterlagen besondere Schutzmaßnahmen auf Grundlage der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) zu beachten: - Sollte der Zugang innerhalb der oben angegebenen Zeiten zum Elberfelder Haus beschränkt sein, ist der Einlass ins Gebäude durch das Betätigen der Klingel am Haupteingang anzufordern. - Besteht weiterhin die Maskenpflicht, ist das Mitbringen und Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung (MNB) während des gesamten Aufenthalts im Gebäude verpflich- tend.
12. April 2021 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24 Seite 163 - Es wird empfohlen, die Kontaktdaten sowie den Zeitpunkt des Betretens/ Verlassens des Gebäudes zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Auf freiwilliger Basis können hierzu Name, Adresse und eine Telefonnummer zur Gewährleistung der telefonischen Erreichbarkeit ange- geben werden. - Weitere Schutzmaßnahmen sind der aktuellen Situation gemäß im Rahmen der Einsichtnahme ggf. zu beachten. Es wird empfohlen, eine vorherige Terminvereinbarung vorzunehmen. Ansprechpartner sind: Herr Kociok (Planer), Tel.: 0214/406-61 21, E-Mail: Christian.Kociok@stadt.leverkusen.de. Frau Schür (Vorzimmer), Tel.: 0214/406-61 01, E-Mail: 61@stadt.leverkusen.de. Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail bis zum 20.05.2021 bitte an nachfolgende Adressen geschickt werden: Stadt Leverkusen Fachbereich Stadtplanung Hauptstraße 101 51373 Leverkusen oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: 61@stadt.leverkusen.de, oder per Fax an die: 0214/406-6102. Bitte mit der Betreffangabe: 23. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "Parkplatz Im Bühl"
Seite 164 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 24 12. April 2021 Geltungsbereich: Leverkusen, 6. April 2021 gez. Richrath Oberbürgermeister ____________________________________________________________________
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