Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg - Nr. 53/21 vom Freitag, den 16. Juli 2021

Die Seite wird erstellt Julian Janßen
 
WEITER LESEN
Amtsblatt
                      für den Landkreis Oldenburg
                                              Nr. 53/21 vom Freitag, den 16. Juli 2021

A. Bekanntmachungen des Landkreises Oldenburg
   Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oldenburg............................................................................ 292

B. Bekanntmachung der Stadt Wildeshausen, (Mitglieds-)Gemeinden, Samtgemeinde
   Harpstedt und Verbände
   Gemeinde Ganderkesee
   Erste Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Auslagenersatz
   für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ganderkesee ................................................................. 293

   Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Frei-
   willigen Feuerwehr der Gemeinde Ganderkesee außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben vom
   13.03.2014.............................................................................................................................................................. 293

   Stadt Wildeshausen
   Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 i. V. m. § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch
   (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1
   des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, am Verfahren zur Aufstellung der Bebauungs-
   pläne Nr. 4.3 „Düngstruper Straße/Bargloyer Straße“, 1. Änderung und Nr. 12 „An der Visbeker Straße“, 2. Änderung
   im Rahmen einer Sammeländerung ....................................................................................................................... 294

   Bekanntmachung der Beschlüsse zur Durchführung der 46. Flächennutzungsplanänderung und zur Aufstellung des
   Bebauungsplans Nr. 63 A „Erweiterung der Biogasanlage Garmhausen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
   in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Ge-
   setzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, sowie der Beschlüsse zur Durchführung der frühzeiti-
   gen Beteiligungen der Öffentlichkeit an diesen Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Absatz 1 BauGB....................... 295

   Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 „Am Krandel“, 2. Änderung gemäß § 2
   Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
   das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, sowie des Be-
   schlusses über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB .................................... 297

   Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54.1 „Vor Bargloy“ Teil D - 2 gemäß § 2
   Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
   das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist .................... 298

             Herausgeber: Landkreis Oldenburg, Postfach 14 64, 27781 Wildeshausen, Tel. (0 44 31) 85 - 0
                    Das Amtsblatt erscheint jeden Freitag und im besonderen Bedarfsfall auch kurzfristig.
                    Sofern der Freitag ein Feiertag ist, wird das Amtsblatt am Donnerstag herausgegeben.
                                  Redaktionsschluss ist jeweils am Mittwoch um 12.00 Uhr.
   Aufträge für Bekanntmachungen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: amtsblatt@oldenburg-kreis.de
            Die Redaktion des Verkündungsblattes ist unter der Rufnummer (0 44 31) 85 - 355 zu erreichen.
   Das Amtsblatt ist im Internet abrufbar unter www.oldenburg-kreis.de, Rubrik „Amtsblatt Landkreis Oldenburg“.
                                    Der jährliche Bezugspreis für die Papierausgabe beträgt 35,00 €.
Amtsblatt des Landkreises Oldenburg Nr. 53/21 vom Freitag, den 16. Juli 2021

   Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bau und Umwelt ............................................................. 299

C. Sonstiges

                                                               - 291 -
Amtsblatt des Landkreises Oldenburg Nr. 53/21 vom Freitag, den 16. Juli 2021

A. Bekanntmachungen des Landkreises Oldenburg
Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oldenburg

Am Dienstag, 20. Juli 2021, findet um 17:00 Uhr im Gymnasium Wildeshausen, Sporthalle, Humboldtstr. 3, 27793 Wildes-
hausen eine öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oldenburg statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1    Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung für den öffentlichen Teil

2    Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.03.2021- öffentlicher Teil -

     Nach Tagesordnungspunkt 2 findet eine Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner statt.

3    Satzung zur Anpassung von Aufwandsentschädigungen

4    Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für die Freiwilligen Feuerwehren

5    Rettungsdienst; Projekt Maastricht: Vorstellung weiterer Ergebnisse und weitere Vorgehensweise

6    Berichtigung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Ahlhorner Fischteiche" vom 02.07.2019

7    Berichtigung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Lethe" vom 02.07.2019

8    Luftfilteranlagen in Klassenräumen

9    Kooperationsvereinbarung Zensus 2022

10   Finanzwirtschaftliche Entlastung der kreisangehörigen Kommunen

11   Überarbeitung der Heranziehungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Oldenburg und den kreisangehörigen Kom-
     munen

12   Erster Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

13   Annahme und Vermittlung von Zuwendungen

14   Berichte und Mitteilungen des Landrates

15   Aussprache zu den Berichten und Mitteilungen des Landrates

16   Anfragen und Anregungen

     Nach diesem Tagesordnungspunkt findet eine Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner statt.

Hinweis:
Bitte tragen Sie einen geeigneten Mund-Nasenschutz und desinfizieren Sie sich am Eingang die Hände. Ob der Schutz im
Rahmen der Sitzung entbehrlich ist, entscheidet der Vorsitzende. Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen, den
Schutz auch während der Sitzung beizubehalten. Bei Verlassen des Sitzungsraumes ist der Schutz erneut zu tragen.

Landkreis Oldenburg, 12.07.2021

Carsten Harings
Der Landrat

                                                        - 292 -
Amtsblatt des Landkreises Oldenburg Nr. 53/21 vom Freitag, den 16. Juli 2021

B. Bekanntmachung der Stadt Wildeshausen, (Mitglieds-)Gemeinden, Samtgemeinde
   Harpstedt und Verbände
Gemeinde Ganderkesee

Erste Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Auslagener-
satz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ganderkesee

Aufgrund der §§ 10, 13, 58 und 111 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds.
GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 10.06.2021 (Nds. GVBl. S. 368) und § 33 Nds. Gesetz über
den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) vom
18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 269), zuletzt geändert durch Art. 3 § 6 Gesetz vom 20.05.2019 (Nds. GVBl.
S. 88) hat der Rat der Gemeinde Ganderkesee in seiner Sitzung am 08.07.2021 folgende Änderungssatzung beschlossen:

                                                        Artikel 1

Nach § 2 „Auslagen und Verdienstausfall“ wird folgender § 3 eingefügt,
der bisherige § 3 „Inkrafttreten“ wird § 4:

„§ 3 Pauschalzahlungen

(1)   Aktive Feuerwehrmitglieder einer Einsatzabteilung erhalten für jede Teilnahme an einem Einsatz und für jede Teilnah-
      me an einem angeordneten Übungsdienst pauschal € 3,-.

(2)   Jeder Atemschutzgeräteträger erhält für jeden angefangenen Kalendermonat, in welchem er als Atemschutzgeräteträ-
      ger nach FwDV 7 (Feuerwehr-Dienstvorschrift 7) einsatzfähig ist, pauschal € 15,-.

(3)   Die Zahlungen gemäß Abs. 1 und 2 erfolgen jährlich, und zwar jeweils bis zum 31.01. des Folgejahres. Die Meldung
      der jeweils Empfangsberechtigten erfolgt über den Gemeindebrandmeister durch die Ortsbrandmeister.“

                                                        Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Ganderkesee, den 12.07.2021

Alice Gerken
Bürgermeisterin

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der
Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ganderkesee außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben vom
13.03.2014

Aufgrund des § 10 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert
durch Art. 3 des Gesetzes vom 10.06.2021 (Nds. GVBl. S. 368), des § 29 Nds. Gesetz über den Brandschutz und die Hilfe-
leistung der Feuerwehr (NBrandSchG) vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 269), zuletzt geändert durch Art. 3 § 6 des Gesetzes
vom 20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88) sowie der §§ 2 und 5 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) i. d. F. vom 20.04.2017
(Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309) hat der Rat der Ge-
meinde Ganderkesee in seiner Sitzung am 08.07.2021 folgende Satzung beschlossen:

                                                        Artikel 1

Die Anlage zu § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Ganderkesee außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben wird, gemäß Anlage, neu
gefasst.

                                                        Artikel 2

Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Für die Abrechnung von Einsätzen, die vor Inkrafttreten dieser Änderungssatzung erfolgten, gelten die bisherigen Gebüh-
rensätze.

Ganderkesee, den 12.07.2021

Alice Gerken
Bürgermeisterin

                                                          - 293 -
Amtsblatt des Landkreises Oldenburg Nr. 53/21 vom Freitag, den 16. Juli 2021

Stadt Wildeshausen

Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 i. V. m. § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1
des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, am Verfahren zur Aufstellung der Bebauungs-
pläne Nr. 4.3 „Düngstruper Straße/Bargloyer Straße“, 1. Änderung und Nr. 12 „An der Visbeker Straße“, 2. Änderung
im Rahmen einer Sammeländerung

Geltungsbereich der Sammeländerung für die Bebauungspläne Nr. 4.3 „Düngstruper Straße/Bargloyer Straße“, 1. Änderung
und Nr. 12 „An der Visbeker Straße“, 2. Änderung:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wildeshausen hat am 24.03.2021 beschlossen, die Bebauungspläne Nr. 4.3
„Düngstruper Straße/Bargloyer Straße“, 1. Änderung und Nr. 12 “An der Visbeker Straße“, 2. Änderung im Rahmen einer
Sammeländerung aufzustellen.

Die städtebauliche Zielsetzung der Planung ist, den Charakter der vorhandenen Siedlungsstrukturen zu erhalten, indem das
Maß der baulichen Nutzung so geordnet wird, dass sich zukünftige Vorhaben mit ihrer Kubatur in die Umgebungsbebauung
einfügen. Die Änderungen der Bebauungspläne sehen daher vor, die derzeit geltenden Festsetzungen zu modifizieren und
zu ergänzen. Hierzu gehören u. a. Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen und zur Geschossigkeit. Dabei beschränken
sich die Änderungsbereiche auf die, in den rechtskräftigen Bebauungsplänen festgesetzten, Allgemeinen Wohngebiete.

Die Planungen werden im Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB
durchgeführt.

Die Größe des Plangebietes liegt zwischen 20.000 und 70.000 Quadratmetern. Eine überschlägige Prüfung der Umweltaus-
wirkungen lässt keine erheblichen Umweltauswirkungen erkennen, die in der Abwägung nach § 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB zu
berücksichtigen wären. Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 wird nicht durchgeführt. Es wird von dem Umweltbericht nach
§ 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.

Auf Grund des ebenfalls am 24.03.2021 gefassten Beschlusses wurde in der Zeit vom 17.04.2021 bis 17.05.2021 die Betei-
ligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Absatz 2 BauGB durchgeführt.

Den im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen zur Folge wurden Änderungen an der Planung vorge-
nommen, die gemäß § 4a Absatz 3 BauGB die erneuten Beteiligungen erforderlich machen.

                                                        - 294 -
Amtsblatt des Landkreises Oldenburg Nr. 53/21 vom Freitag, den 16. Juli 2021

Auf Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 08.07.2021 werden die geänderten Planungsunterlagen in der Zeit vom
24.07.2021 bis zum 31.08.2021 im Stadthaus, Am Markt 1, 27793 Wildeshausen in Zimmer 134 während der Dienststunden
erneut öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig können die Unterlagen auch auf der Internetseite der Stadt Wildeshausen
(http://www.wildeshausen.de) eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese auch über das zentrale Internetportal des
Landes Niedersachsen (http://www.uvp.niedersachsen.de/portal) zugänglich.

Während der Auslegungszeit besteht Gelegenheit Stellungnahmen zur o. g. Bauleitplanung abzugeben. Stellungnahmen,
die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt blei-
ben. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft, das Ergebnis wird mitgeteilt.

Die Änderungen sind in den Entwurfsunterlagen durch gelbe Markierungen hervorgehoben. Es wird bestimmt, dass Stel-
lungnahmen nur zu den ergänzten oder geänderten Teilen abgegeben werden können.

Wildeshausen, 12.07.2021

Stadt Wildeshausen
Der Bürgermeister
               (L.S.)
gez. Jens Kuraschinski

Bekanntmachung der Beschlüsse zur Durchführung der 46. Flächennutzungsplanänderung und zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 63 A „Erweiterung der Biogasanlage Garmhausen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Ge-
setzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, sowie der Beschlüsse zur Durchführung der frühzeiti-
gen Beteiligungen der Öffentlichkeit an diesen Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wildeshausen hat in seiner Sitzung am 08.07.2021 beschlossen, die 46. Flächennut-
zungsplanänderung durchzuführen und den Bebauungsplan Nr. 63 A „Erweiterung der Biogasanlage Garmhausen“ aufzu-
stellen. Gleichzeitig wurden die Beschlüsse zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit an diesen
Bauleitplanverfahren gefasst.

Im Süd-Osten des Gemeindegebietes befindet sich eine Biogasanlage, die bereits 2001 als privilegiertes Vorhaben im Au-
ßenbereich betrieben wurde. Im Jahr 2006 wurden mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 63 „Biogasanlage Garm-
hausen“ die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen eine Erweiterung des Betriebes geschaffen. Inzwischen hat sich ein
weitergehender Bedarf an Lagerkapazitäten für Produkte zur Fermentierung in der Biogasanlage entwickelt. Die dafür vorge-
sehenen Flächen befinden sich außerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans und werden im Flächennutzungsplan
als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Ziel der gegenwärtigen Bauleitplanungen ist es, durch Darstellung bzw. Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweck-
bestimmung „Bioenergie und Landwirtschaft“ für die an den Bestandsbetrieb angrenzenden Flächen, dessen Erweiterung zu
ermöglichen.

                                                         - 295 -
Amtsblatt des Landkreises Oldenburg Nr. 53/21 vom Freitag, den 16. Juli 2021

                               Geltungsbereich der 46. Flächennutzungsplanänderung:

             Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 63 A „Erweiterung der Biogasanlage Garmhausen:

Die Vorentwürfe der Bauleitpläne mit den Begründungen einschließlich der Umweltberichte liegen in der Zeit vom
24.07.2021 bis 31.08.2021 im Stadthaus, Am Markt 1, 27793 Wildeshausen in Zimmer 134 während der Dienststunden
öffentlich aus. Gleichzeitig können diese auch auf der Internetseite der Stadt Wildeshausen (www.wildeshausen.de) unter
der Rubrik „Bürgerservice“ / „Bauen und Wohnen“ / „Aktuelle Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden. Darüber hinaus sind
sie über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich.

                                                        - 296 -
Amtsblatt des Landkreises Oldenburg Nr. 53/21 vom Freitag, den 16. Juli 2021

Während der Auslegungszeit besteht Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung.

Wildeshausen, 12.07.2021

Stadt Wildeshausen
Der Bürgermeister
                                                     (L. S.)
gez. Jens Kuraschinski

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 „Am Krandel“, 2. Änderung gemäß §
2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, sowie des Be-
schlusses über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Nachdem der Verwaltungsausschuss der Stadt Wildeshausen in seiner Sitzung am 24.03.2021 beschlossen hat, den Be-
bauungsplan Nr.49 „Am Krandel“, 2. Änderung aufzustellen, erfolgte am 08.07.2021 die Beschlussfassung des Gremiums
über die Verfahrensart nach § 13 a BauGB sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1
BauGB.

                         Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 49 “Am Krandel“, 2. Änderung

Anlass der Planung ist die Absicht, das als „Villa Knagge“ bekannte, denkmalgeschützte Gebäude, das Seminarhaus und
das Gärtnerhaus neuen Nutzungen zugänglich zu machen. Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr.
49 „Am Krandel“ als Fläche für Gemeinbedarf stehen jeglicher anderen Nutzung entgegen. Durch Festsetzung eines Urba-
nen Gebietes, das dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen
Einrichtungen dient, die das Wohnen nicht wesentlich stören, sollen u. a. für die beabsichtige Nutzung der Villa als Räume
für Rechtsanwälte und Notare die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Der Vorentwurf des Bauleitplans mit der Begründung liegt in der Zeit vom 24.07.2021 bis 31.08.2021 im Stadthaus, Am
Markt 1, 27793 Wildeshausen in Zimmer 134 während der Dienststunden öffentlich aus. Gleichzeitig können die Unterlagen
auch auf der Internetseite der Stadt Wildeshausen (www.wildeshausen.de) unter der Rubrik „Bürgerservice / Bauen und
Wohnen / Aktuelle Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden. Darüber hinaus sind sie über das zentrale Internetportal des
Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bauleitplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt wird. Ein Umweltbericht
nach § 2a BauGB wird ebenfalls nicht erstellt.

                                                         - 297 -
Amtsblatt des Landkreises Oldenburg Nr. 53/21 vom Freitag, den 16. Juli 2021

Während der Auslegungszeit besteht Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung.

Wildeshausen, 12.07.2021

Stadt Wildeshausen

Der Bürgermeister
               (L. S.)
gez. Jens Kuraschinski

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54.1 „Vor Bargloy“ Teil D - 2 gemäß § 2
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wildeshausen hat am 08.07.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 54.1 „Vor
Bargloy“ Teil D-2 aufzustellen. Ziel der Planung ist es, im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Vor Bargloy“
weitere Wohnbauflächen zu entwickeln.

Wildeshausen, 12.07.2021

Stadt Wildeshausen
Der Bürgermeister
               (L. S.)
gez. Jens Kuraschinski

                                                         - 298 -
Amtsblatt des Landkreises Oldenburg Nr. 53/21 vom Freitag, den 16. Juli 2021

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bau und Umwelt

Am 29.07.2021 um 18:15 Uhr findet im Rathaus, Historischer Rathaussaal, Am Markt 1 a, 27793 Wildeshausen eine Sitzung
des Ausschusses für Stadtplanung, Bau und Umwelt mit öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Tagesordnung

1.     a) Eröffnung und Begrüßung
       b) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit der Ratsmitglieder
       c) Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.     Feststellung der Tagesordnung
3.     Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 06.07.2021
4.     Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
5.     Mitteilungen des Bürgermeisters
6.     Einwohnerfragestunde
7.     Brandschutzkonzept Historisches Rathaus
8.     Neubau Remise Bauhof
       Vorstellung der Planung
9.     Bau einer Klärschlammentwässerung
10.    Neubau Sanitärgebäude Kläranlage
       Vorstellung der Planung
11.    Erschließung einer Straße im Bereich des B-Planes 54.1 Teil D-1
       Vorstellung der Planung "Mohnstraße"
12.    Befreiungen/Ausnahmen gemäß § 31 BauGB
13.    Anfragen gemäß Geschäftsordnung
14.    Einwohnerfragestunde

Wildeshausen, 14.07.2021

Stadt Wildeshausen
Der Bürgermeister
Im Auftrage

gez.

Manfred Meyer

                                                       - 299 -
Sie können auch lesen