Anlage 5 zur SV 143/2021 - Stadt Jülich

 
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Anlage 5 zur SV 143/2021 - Stadt Jülich
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Schüller, Julia

Von:                                    Nellessen, Nico 
Gesendet:                               Dienstag, 8. Dezember 2020 09:32
An:                                     Jumpertz, Angela
Cc:                                     Klein, Marcel
Betreff:                                Behördenbeteiligung - Bebauungsplan Koslar Nr. 29 „Lobsgasse“

Sehr geehrte Damen und Herren,

ausgehend vom o.g. Bauleitplanverfahren erkenne ich keine Betroffenheit in den Zuständigkeiten von Dezernat 54
der Bezirksregierung Köln (Obere Wasserbehörde).

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Nico Nellessen

Bezirksregierung Köln
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz -
50606 Köln

Dienstgebäude: Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen
Telefon: + 49 221 147 - 4782
Telefax: + 49 221 147 - 2879
E-Mail: nico.nellessen@bezreg-koeln.nrw.de

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
https://twitter.com/BezRegKoeln
https://www.facebook.com/BezirksregierungKoeln

                                                       1
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                                                                                                                                                         Ihre Nachricht vom
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                                                                                                                                                              Unser Zeichen
     Wasserverband Eifel-Rur | Postfach 10 25 64 | 52325 Düren
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                                                                                                                                                                     Kontakt
     Stadtverwaltung Jülich                                                                                                                                 Arno Hoppmann
     Postfach 1220                                                                                                                            4.02 Flussgebietsmanagement
     52411 Jülich                                                                                                                                     T: +49 2421 494-1312
                                                                                                                                                      F: +49 2421 494-1019
                                                                                                                                               M: arno.hoppmann@wver.de
                                                                                                                                                                    Datum
                                                                                                                                                                14.12.2020
                                                                                                                                                                      Seite
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    Bebauungsplan Koslar Nr. 29 "Lobsgasse"
    hier: Stellungnahme des Wasserverbandes Eifel - Rur

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    seitens des Wasserverbandes Eifel – Rur bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen das Vorhaben.
    Wir bitten darum, den Wasserverband Eifel - Rur bezüglich der Entwässerungsplanung zu beteiligen.

    Freundliche Grüße
    Im Auftrag

    Arno Hoppmann
    Stabsstellenleiter

    Wasserverband Eifel-Rur              stellv. Verbandsratsvorsitzender: Dr. Stefan Cuypers   Sparkasse Düren | BIC: SDUEDE33XXX | IBAN: DE66 3955 0110 0000 1690 60
    Körperschaft des öffentlichen Rechts Vorstand: Dr. Joachim Reichert                         Commerzbank Aachen | BIC: DRESDEFF390 | IBAN: DE02 3908 0005 0250 4200 00
    Eisenbahnstraße 5                        02421 494 - 0                                      Deutsche Bank Düren | BIC: DEUTDEDK395 | IBAN: DE50 3957 0061 0811 1189 00
    52353 Düren                              02421 494 - 1508                                   www.wver.de
Stadtverwaltung Jülich
Der Bürgermeister
Planungsamt
Postfach 1220
52411 Jülich
                                                    Bearbeiter:   Christian Dieck
                                                    Durchwahl:    897-499
                                                    E-Mail:       christian.dieck@gd.nrw.de
                                                    Datum:        24. November 2020
                                                    Gesch.-Z.:    31.130/5563/2020

Bebauungsplan Koslar Nr. 29 „Lobsgasse“
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (1) BauGB
Ihr Schreiben vom 05.11.2020; Ihr Zeichen: 61 / Ju

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu o. g. Verfahren gebe ich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung folgende Infor-
mationen und Hinweise:

Erdbebengefährdung

Es wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und
Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes
NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen
ist.

Die Erdbebengefährdung wird in DIN 4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen
und geologischen Untergrundklassen eingestuft, die anhand der Karte der Erdbebenzonen
und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bun-
desland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) bestimmt werden. In den
Technischen Baubestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwen-
dung dieser Kartengrundlage explizit hingewiesen.

Das hier relevante Planungsgebiet ist folgender Erdbebenzone / geologischer Untergrund-
klasse zuzuordnen:

      Stadt Jülich, Gemarkung Koslar: 3 / S
2

Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die
Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch
bislang bauaufsichtlich nicht eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abge-
deckt werden, sind als Stand der Technik zu berücksichtigen. Dies betrifft hier insbeson-
dere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“.

Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005
bzw. Bedeutungsklassen der relevanten Teile von DIN EN 1998 und der jeweils ent-
sprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Dies gilt insbesondere
z. B. für große Wohnanlagen etc.

Baugrund

Das Areal befindet sich im durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus be-
einflussten Bereich. Dadurch kann es zu Bodenbewegungen kommen, in Bereichen mit
inhomogenem Untergrund möglicherweise auch zu ungleichmäßigen Bewegungen.

Zur Klärung der Fragestellung empfehle ich, sofern nicht bereits geschehen, eine Anfrage
bei der RWE Power AG zu stellen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:

(Dieck)
IHK Aachen | Postfach 10 07 40 | 52007 Aachen                                     Theaterstraße 6 - 10
                                                                                       52062 Aachen
                                                                            https://www.aachen.ihk.de
Stadtverwaltung Jülich
Frau Angela Jumpertz                                                                   Auskunft erteilt
Kartäuserstr. 2                                                                            Nils Jagnow
                                                                                Telefon: 0241 4460-234
52428 Jülich                                                                 Telefax: 0241 446055-234
                                                                    E-Mail: nils.jagnow@aachen.ihk.de

                                                                                       Unser Zeichen
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                                                                                        Ihre Zeichen/
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                                                                                           05.11.2020

                                                                                    Aachen,
                                                                           15. Dezember 2020
Bauleitplanung
hier:   Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29
        „Koslar - Lobsgasse“

Guten Tag Frau Jumpertz,

da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht
berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie-
und Handelskammer (IHK) Aachen keine Bedenken.

Freundliche Grüße

Industrie- und Handelskammer Aachen

Nils Jagnow
Referatsleiter
Schüller, Julia

Von:                                     Ludes, Torsten 
Gesendet:                                Montag, 14. Dezember 2020 13:59
An:                                      Jumpertz, Angela
Betreff:                                 Bebauungsplan Koslar Nr.29, Ihr Schreiben vom 05.11.2020,Ihr Zeichen:
                                         61/Ju

Sehr geehrte Frau Jumpertz,

hiermit möchte ich Sie innerhalb meiner Stellungnahme darüber informieren, dass keine Betroffenheit bezogen auf
Liegenschaften des LVR vorliegt und daher keine Bedenken gegen die o.g. Maßnahme geäußert werden.

Diese Stellungnahme gilt nicht für das LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland in Pulheim und das LVR- Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland in Bonn; es wird darum gebeten, deren Stellungnahmen gesondert einzuholen.

Ich bedanke mich vielmals für ihre Bemühungen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Ludes
______________________________________
Landschaftsverband Rheinland
Kaufm. Immobilienmanagement, Haushalt, Gebäudeservice
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln

Tel: 0221/809-4228
Fax: 0221/8284-4806
E-mail:Torsten.Ludes@lvr.de

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 19.000
Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20
Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem
Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der
LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für
Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die
Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte
Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

                                                        1
Heidt, Arnold

Von:                                Becker, Oliver 
Gesendet:                           Mittwoch, 25. November 2020 11:14
An:                                 Heidt, Arnold
Betreff:                            Bebauungsplan Koslar Nr. 29 "Lobsgasse"

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den o.g.
Planungen.

Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der
Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist
dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht
durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich.

Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und
Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die
Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und
Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-
0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der
Arbeiten ist abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Oliver Becker

------------------------------

LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland

Endenicher Straße 133
53115 Bonn
Tel 0228/9834-187
Fax 0221/8284-0778

oliver.becker@lvr.de
www.lvr.de
www.bodendenkmalpflege.lvr.de

------------------------------

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 19.000
Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20
Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem
Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der
LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für
Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die
Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte
Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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                                                   1
Ihre Meinung ist uns wichtig! Die LVR-Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden erreichen
Sie hier:
E-Mail: anregungen@lvr.de oder beschwerden@lvr.de, Telefon: 0221 809-2255

                                               2
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

          Stadt Jülich
          Kartäuserstraße 2
          52428 Jülich

           Nur per E-Mail             aheidt@juelich.de

           Aktenzeichen       Ansprechperson                       Telefon                 E-Mail                       Datum,
           45-60-00 /        Herr G. Schmidt                       0228 5504- 5463         baiudbwtoeb@bundeswehr.org   10.11.2020
           K-III-1228-20

           Anforderung einer Stellungnahme;
BETREFF
          BBP Nr. 29-Lobsgasse-Koslar
hier:     Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gemäß BauGB
BEZUG     Ihr Schreiben vom 06.11.2020 - Ihr Zeichen: mail vom 06.11.2020-10:26

          Sehr geehrte Damen und Herren,

          durch die oben genannte und in den Unterlagen näher beschriebene Planung werden
          Belange der Bundeswehr berührt, jedoch nicht beeinträchtigt.
          Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zu der Planung
          seitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange keine Einwände.

                                                                                                                                     BUNDESAMT FÜR
                                                                                                                                     INFRASTRUKTUR,
                                                                                                                                     UMWELTSCHUTZ UND
                                                                                                                                     DIENSTLEISTUNGEN DER
                                                                                                                                     BUNDESWEHR

                                                                                                                                     REFERAT INFRA I 3
          Mit freundlichen Grüßen
          Im Auftrag                                                                                                                 Fontainengraben 200
                                                                                                                                     53123 Bonn
                                                                                                                                     Postfach 29 63
                                                                                                                                     53019 Bonn
          G. Schmidt                                                                                                                 Tel. + 49 (0) 228 5504-5463
                                                                                                                                     Fax + 49 (0) 228 55489-5763

                                                                                                                                     WWW.BUNDESWEHR.DE
                              Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
                                                                                                                                          INFRASTRUKTUR
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
                                                                       Autobahnniederlassung Krefeld
      Autobahnniederlassung Krefeld
      Postfach 101352 · 47713 Krefeld

      Stadt Jülich                                                     Kontakt:    Frau Ute Tillmann
      Planungsamt
                                                                       Telefon:    02151-819-347
      Postfach 12 20
                                                                       Fax:        02151-819-420
      52411 Jülich
                                                                       E-Mail:     Ute.Tillmann@strassen.nrw.de
                                                                       Zeichen:    A 44/54.03.06/KR/4402
                                                                                   (Bei Antworten bitte angeben.)
                                                                       Datum:      14.12.2020

      Bebauungsplan Koslar Nr. 29 „Lobsgasse“

      Ihr Schreiben vom 05.11.2020 – Az.: 61 / Ju

      Sehr geehrte Frau Jumpertz,
      sehr geehrte Damen und Herren,

      die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Betrieb und die Unterhaltung der östlich des Plan-
      gebietes in einer Entfernung von ca. 1040 m verlaufenden Autobahn 44, Abschnitt 8 zuständig.

      Zur Deckung des nach wie vor hohen Bedarfs an Wohnbauflächen werden ungenutzte Garten-
      flächen, welche in der aktuellen Größe nicht mehr notwendig sind, einer Wohnnutzung und Be-
      bauung zugeführt.
      Geplant ist die Errichtung von drei zweigeschossigen Doppelhäusern mit Satteldach.

      Mit einer signifikanten, planbedingten Erhöhung des Kfz-Verkehrs im umliegenden klassifizier-
      ten Straßennetz ist nicht zu rechnen.

      Sofern externe Flächen zur Deckung des Kompensationsbedarfs erforderlich werden, sind auch
      diese zur Stellungnahme vorzulegen.

      Mit freundlichen Grüßen
             Im Auftrag
             Gezeichnet

                 Ute Tillmann

Straßen.NRW-Betriebssitz · Postfach 10 16 53 · 45816 Gelsenkirchen ·   Autobahnniederlassung Krefeld
Telefon: 0209/3808-0
Internet: www.strassen.nrw.de · E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de        Hansastraße 2 · 47799 Krefeld
                                                                       Postfach 101352 · 47713 Krefeld
Landesbank Hessen-Thüringen                                            Telefon: 02151/819-0
IBAN: DE20300500000004005815 BIC: WELADEDD                             kontakt.anl.kr@strassen.nrw.de
Steuernummer: 319/5922/5316                                            Parken ist im benachbarten, öffentlichen Parkhaus möglich
Regionetz GmbH ⋅ Postfach 50 01 55 ⋅ 52085 Aachen                            Ihr Zeichen:

Stadt Jülich
                                                                             Rudolf Meeßen
Planungsamt
                                                                             Planung und Bau
Kartäuserstraße 2
                                                                             Tel.    0241     41368-5527
52428 Jülich
                                                                             Fax.    0241           -
                                                                             rudolf.meessen@regionetz.de
                                                                             regionetz.de

                                                                             Aachen, den 26. November 2020

Bauleitplanung der Stadt Jülich
Bebauungsplan Koslar Nr. 29 „Lobsgasse“
hier: Ihr Schreiben vom 05.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Bebauungsplan Koslar Nr. 29 „Lobsgasse“ bestehen seitens der Regionetz GmbH keine Beden-
ken. In den vom Bebauungsplan betroffenen Grundstücksflächen befinden sich derzeit noch keine Versor-
gungsleitungen der Regionetz GmbH. Wir gehen davon aus, dass der Vorhabenträger sich rechtzeitig
wegen der versorgungstechnischen Erschließung des Geländes mit der Regionetz GmbH in Verbindung
setzt.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Rudolf Meeßen
Planung und Bau PB-S

Regionetz GmbH
Dienstsitz: Zum Hagelkreuz 16
52249 Eschweiler
Tel. 0241 41368-5527
Rudolf.Meessen@regionetz.de
www.regionetz.de

Regionetz GmbH ⋅ Lombardenstraße 12-22 ⋅ 52070 Aachen ⋅ HRB 12668 Aachen ⋅ Gläubiger-ID: DE67STN00000056575
Bankverbindung: Sparkasse Aachen ⋅ IBAN: DE44 3905 0000 1073 0779 09 ⋅ SWIFT/BIC-Code: AACSDE33 ⋅ UID: DE 814 121 361
Sitz der Gesellschaft: Aachen ⋅ Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Axel Kahl; Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Stefan Ohmen
Vodafone NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel

             Stadt Jülich                                                                                Bearbeiter(in): Frau Jungbluth
             Der Bürgermeister                                                                           Abteilung: Zentrale Planung
             Planungsamt                                                                                 Direktwahl: +49 561 7818-280
             Frau Angela Jumpertz                                                                        E-Mail: ZentralePlanungND@unitymedia.de
             Postfach 1220                                                                               Vorgangsnummer: EG-17977
             52411 Jülich

                                                                                                         Seite 1/1
             Datum
             24.11.2020

             Az.: 61 / Ju

             Bauleitplanung der Stadt Jülich.

             Bebauungsplan Nr. 29 " Lobsgasse".

             Sehr geehrte Frau Jumpertz,

             vielen Dank für Ihre Informationen.

             Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.

             Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere obenstehende
             Vorgangsnummer an.

               Bitte beachten Sie:
               Bei einer Stellungnahme, z.B. wegen Umverlegung, Mitverlegung, Baufeldfreimachung, etc. oder eine
               Koordinierung/Abstimmung zum weiteren Vorgehen, dass Vodafone und Unitymedia trotz der Fusion
               hier noch separat Stellung nehmen. Demnach gelten weiterhin die bisherigen Kommunikationswege.
               Wir bitten dies für die nächsten Monate zu bedenken und zu entschuldigen.

             Freundliche Grüße

             Zentrale Planung Vodafone

             Vodafone NRW GmbH
             Aachener Str. 746-750, 50933 Köln, Postanschrift: Zentrale Planung, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel
             vodafone.de
             Geschäftsführung: Dr. Johannes Ametsreiter (Vorsitzender), Anna Dimitrova, Bettina Karsch, Andreas Laukenmann, Gerhard Mack, Alexander Saul
             Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 55984, Sitz der Gesellschaft: Köln, USt-ID DE 813 243 353

C2 General
Heidt, Arnold

Von:                                     helmut.maassen@westnetz.de
Gesendet:                                Donnerstag, 19. November 2020 10:14
An:                                      Jumpertz, Angela
Cc:                                      juergen.weitmann@westnetz.de; michael.nahrings@westnetz.de;
                                         lothar.kurtz@westnetz.de; Heidt, Arnold
Betreff:                                 Ihr Zeichen, 61 / Ju vom 05.11.2020 Bebauungsplan Koslar Nr. 29
                                         "Lobsgasse"
Anlagen:                                 Koslar Lobsgasse Bestandsplan Straßenbeleuchtung.pdf

Sehr geehrte Frau Jumpertz,

diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kV-
Spannungsebene.

Wir weisen auf die im Verfahrensgebiet vorhandene Straßenbeleuchtung hin. Sollte es im Rahmen der anstehenden
Planungen zu Anpassungen unseres Versorgungsnetzes kommen, greift hier das Verursacherprinzip.
Zu Ihrer Information haben wir einen Auszug aus unserem Planwerk unserer Stellungnahme beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Helmut Maaßen

Westnetz GmbH
Regionalzentrum Westliches Rheinland
Netzplanung
Neue Jülicher Straße 60, 52353 Düren
T +49(0)2421/47-2920
M +49(0)172/201 8509
F +49(0)2421/47-2034
mailto: helmut.maassen@westnetz.de

Geschäftsführung: Diddo Diddens, Dr. Jürgen Grönner, Dr. Stefan Küppers
Sitz der Gesellschaft: Dortmund
Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund
HandelsregisterNr. HRB 30872
UStIdNr. DE325265170

                                                         1
Heidt, Arnold

Von:                                  Vidal Blanco, Bärbel 
Gesendet:                             Mittwoch, 11. November 2020 15:02
An:                                   Heidt, Arnold
Betreff:                              Leitungsauskunft - Vorgangs-Nr. 147124, Bebauungsplan Koslar Nr. 29
                                      "Lobsgasse"
Signiert von:                         baerbel.vidal@amprion.net

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.

Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.

Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen
beteiligt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Vidal Blanco

Amprion GmbH
Asset Management
Bestandssicherung Leitungen
Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund
Telefon +49 231 5849-15711
baerbel.vidal@amprion.net
www.amprion.net
https://www.amprion.net/Information-Datenschutz.html

Geschäftsführung: Dr. Hans-Jürgen Brick (Vorsitzender), Dr. Klaus Kleinekorte, Peter Rüth
Sitz der Gesellschaft: Dortmund - Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund - Handelsregister-Nr. HRB
15940

                                                     1
Netzauskunft

                                                                                       Telefon     0201/36 59 - 0
PLEdoc GmbH         ·   Postfach 12 02 55   ·   45312 Essen                            E-Mail      netzauskunft@pledoc.de

Stadt Jülich
Planungsamt                                                                            zuständig   Matthias Denisiuk
Angela Jumpertz                                                                        Durchwahl   0201/3659-300
Kartäuserstraße 2
52428 Jülich
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61 / Ju                               06.11.2020                 PLEdoc                 20201104400                     30.11.2020

Bebauungsplan Koslar Nr. 29 „Lobsgasse“ der Stadt Jülich
Benachrichtigung über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen Ihnen hierzu mit, dass von uns verwaltete
Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber von der geplanten
Maßnahme nicht betroffen werden:
•       Open Grid Europe GmbH, Essen
•       Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
•       Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg
•       Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
•       Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
•       Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
•       Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
•       GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,
        Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH)
•       Viatel GmbH (Zayo Group), Frankfurt

Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den
Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine
Erwähnung finden.

Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von
uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der
planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren.

Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich.
Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht.

Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten
Abstimmung mit uns.

Mit freundlichen Grüßen
PLEdoc GmbH
                                                 -Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig-

Anlage(n)
Übersichtskarte (© NavLog/GeoBasis-DE / BKG 2014 / geoGLIS OHG (p) by Intergraph)
    Geschäftsführer: Marc-André Wegener
                                                                                                    Zertifiziert nach
    PLEdoc GmbH  Gladbecker Straße 404  45326 Essen                                               DIN EN ISO 9001
    Telefon: 0201 / 36 59-0  Internet: www.pledoc.de                                               Zertifikatsnummer
                                                                                                    SQ-9001 AU 6020
    Amtsgericht Essen - Handelsregister B 9864  USt-IdNr. DE 170738401

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Heidt, Arnold

Von:                                       Kelch, Maria 
Gesendet:                                  Dienstag, 10. November 2020 06:18
An:                                        Heidt, Arnold
Betreff:                                   Anfrage nicht betroffen! - Benachrichtigung über anstehende Beteiligungen
                                           gem. §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB sowie §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB

   •   die öffentliche Auslegung für das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr. A 23 „Wohnpark Jan-van-Werth-Straße“,
   •   die öffentliche Auslegung für das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr. A 47 „Rübenstraße II“,
   •   die öffentliche Auslegung für das Bauleitplanverfahren Flächennutzungsplanänderung zum B-Plan Nr. A 47
       „Rübenstraße II“,
   •   die öffentliche Auslegung für das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Güsten Nr. 10 „Repowering Wind“,
   •   die öffentliche Auslegung für das Bauleitplanverfahren Flächennutzungsplanänderung zum B-Plan Güsten Nr. 10
       „Repowering Wind“,
   •   die frühzeitige Beteiligung für das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr. A 26 „Gewerbegebiet Elisabethstraße“,
   •   die frühzeitige Beteiligung für das Bauleitplanverfahren Flächennutzungsplanänderung zum B-Plan Nr. A 26
       „Gewerbegebiet Elisabethstraße“
       sowie
   •   die frühzeitige Beteiligung für das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Koslar Nr. 29 „Lobsgasse“.

AUSKUNFTSANFRAGE VOM 06.11.2020; Fernleitungen nicht betroffen

Sehr geehrte Damen und Herren,

an den in Ihrer Anfrage bezeichneten Stellen verlaufen keine der durch uns betreuten Fernleitungen.

Unser Betreuungsbereich umfasst die Fernleitungen folgender Eigentümer / Betreiber:

       AIR LIQUIDE Deutschland GmbH (teilweise)
       ARG mbH & Co. KG
       BASF SE (nur Propylenfernleitung LU-KA, Ethylenfernleitung KE-LU und Sauerstoff)
       BP Europa SE / Ruhr Oel GmbH (teilweise)
       Covestro AG (nur CO-Pipeline)
       Eneco Gasspeicher B.V.
       EPS Ethylen-Pipelines Süd GmbH & Co. KG
       Evonik Operations GmbH
       INEOS Solvents Germany GmbH
       NUON Epe Gasspeicher GmbH
       OQ Chemicals GmbH (teilweise)
       PRG Propylenpipelines Ruhr GmbH & Co. KG
       RWE Gas Storage West GmbH
       Sasol Germany GmbH
       SGW Salzgewinnungsgesellschaft Westfalen
       TanQuid GmbH & Co. KG (teilweise)
       Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG
       Vorwerk-EEE GmbH
       Wacker Chemie GmbH
       Westgas GmbH

Bei Änderung Ihrer Planung bitten wir um erneute Anfrage.

gez. Ostendorf         gez. Kelch

Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns auch über das kostenfreie BIL-Portal für Leitungsauskünfte erreichen:
https:portal.bil-leitungsauskunft.de/login

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Mit freundlichen Grüßen – Yours sincerely

Fernleitungsauskunft

Logistics | Pipelines | GIS – Documentation - Rights of Way
Telefax +49 2365 49 4177 | fernleitungsauskunft@evonik.com

Evonik Operations GmbH | Technology & Infrastructure
Paul-Baumann-Straße 1 | Gebäude Elbestraße 7 | Postbereich 44 | 45772 Marl
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Geschäftsführung: Dr. Joachim Dahm | Dr. Rainer Fretzen | Johann-Caspar Gammelin | Lauren Kjeldsen | Dr. Claus Rettig | Alexandra Schwarz
Sitz der Gesellschaft ist Essen | Registergericht Amtsgericht Essen | Handelsregister B 20227

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