Anlage 5 zur SV 248/2020 - Stadt Jülich
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Bu desa t für I frastruktur, U weltschutz u d Die stleistu ge der Bu deswehr Fontainengraben •5 Bonn Stadt Jülich Amt 61 - Planungsamt Karthäuserstr. 2 52428 Jülich Aktenzeichen Ansprechperson Telefon/Telefax E-Mail Datum 45-60-00 / Herr Nogueira Duarte 0228 5504-4596 baiudbwtoeb@bundeswehr.org 06.01.2020 III-004-20 Mack 0228 5504-895763 Betreff: Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. 10 „Repowering Wind“ OT Güsten hier: Stellungnahme der Bundeswehr Bezug: Ihre E-Mail vom 18.12.2019, Ihr Zeichen: 61/Ju + 61/PD Sehr geehrte Damen und Herren die Bundeswehr unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien, soweit militärische Belange dem nicht entgegenstehen. Windenergieanlagen können grundsätzlich militärische Interessen, zum Beispiel militärische Richtfunkstrecken oder den militärischen Luftverkehr, berühren oder beeinträchtigen. Die von Ihnen im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Güsten Nr. 10 „Repowering Wind“ der Stadt Jülich, für die Repowering von Windenergieanlagen im Stadtgebiet. Die beabsichtigten Maßnahmen befinden sich im: - dem Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes von Geilenkirchen und - im Bereich militärischer Richtfunkstrecken. Die Belange der Bundeswehr werden somit berührt. In welchem Umfange die Belange der Bundeswehr betroffen sind, kann ich erst feststellen, wenn mir die entsprechenden Daten über die Anzahl, den Typus, die Nabenhöhe, den Ro- tordurchmesser, die Höhe über Grund, die Höhe über NN und die genauen Koordinaten von Luftfahrthindernissen vorliegen. BUNDESAMT FÜR Nur dann kann ich im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung, in Rücksprache mit meinen zu INFRASTRUKTUR, beteiligenden militärischen Fachdienststellen, eine dezidierte Stellungnahme abgeben. UMWELTSCHUTZ UND DIENSTLEISTUNGEN Grundsätzlich ist in den genannten Bereichen die Errichtung von Windenergieanlagen mög- DER BUNDESWEHR lich. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass es auf Grund der Nähe zu der in den genannten REFERAT INFRA I 3 Bereichen verlaufenden militärischen Richtfunkstrecken zu Ablehnungen von Bauanträgen kommen kann. Fontainengraben 200 53123 Bonn Unter o. a. Az. (III-004-20-BBP) werde ich mich im Rahmen des bundesimmissions- Tel. +49 (0) 228 5504-0 schutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens genauer äußern. Fax +49 (0) 228 5504- 895763 Mit freundlichen Grüßen WWW.BUNDESWEHR.DE INFRASTRUKTUR
9(1A/7) A/7 ZWR13A(1A/3) PCM10E 13(1A/3) A/7 A/7 ?? 05 Seite 6 15(1A9/6) 109.6 M1(1A9/6) EVz 2/04 1A9.301 4(1A/3) 205 24(1A/6) 04 Seite 5 03 Seite 4 5(1A/3) 02 Seite 3 14(1A/3) 14(1A/3) WAM PCM 20 E 01 Seite 2
E 14(1A/3) WAM PCM 20 N E W S AT/Vh-Bez.: Kein aktiver Auftrag AT/Vh-Nr.: Kein aktiver Auftrag TI NL West PTI Aachen ONB Titz Bemerkung: AsB 1 VsB Sicht Lageplan Michael Andrzejewski 1:1000 Name Maßstab CCN I Datum 07.01.2020 Blatt 2
5(1A/3) N W E 14(1A/3) 14(1A/3) WAM PCM 20 E S AT/Vh-Bez.: Kein aktiver Auftrag AT/Vh-Nr.: Kein aktiver Auftrag TI NL West PTI Aachen ONB Titz Bemerkung: AsB 1 VsB Sicht Lageplan Michael Andrzejewski 1:1000 Name Maßstab CCN I Datum 07.01.2020 Blatt 3
N W E S AT/Vh-Bez.: Kein aktiver Auftrag AT/Vh-Nr.: Kein aktiver Auftrag TI NL West PTI Aachen ONB Titz Bemerkung: AsB 1 VsB Sicht Lageplan Michael Andrzejewski 1:1000 Name Maßstab CCN I Datum 07.01.2020 Blatt 4
24(1A/6) N W E S AT/Vh-Bez.: Kein aktiver Auftrag AT/Vh-Nr.: Kein aktiver Auftrag TI NL West PTI Aachen ONB Titz Bemerkung: AsB 1 VsB Sicht Lageplan Michael Andrzejewski 1:1000 Name Maßstab CCN I Datum 07.01.2020 Blatt 5
ZWR13A(1A/3) PCM10E 13(1A/3) A/7 A/7 ?? 15(1A9/6) 109.6 M1(1A9/6) EVz 2/04 1A9.301 4(1A/3) 205 N W E S AT/Vh-Bez.: Kein aktiver Auftrag AT/Vh-Nr.: Kein aktiver Auftrag TI NL West PTI Aachen ONB Titz Bemerkung: AsB 1 VsB Sicht Lageplan Michael Andrzejewski 1:1000 Name Maßstab CCN I Datum 07.01.2020 Blatt 6
Heidt, Arnold Von: Kelch, Maria Gesendet: Dienstag, 7. Januar 2020 07:10 An: Heidt, Arnold Betreff: Anfrage nicht betroffen! - Benachrichtigung über Beteiligungen Bauleitverfahren Bebauungsplan Mersch Nr. 7, Bebauungsplan Güsten Nr. 10, Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Güsten Nr. 10, Bebauungsplan Nr. 50A, Bebauungsplan Nr. 46A, Bebauungsplan Nr. 70.4, Flächennutzungsplanänderung Pferdebetrieb im Rurfeld, Bebauungsplan Koslar Nr. 30 AUSKUNFTSANFRAGE VOM 18.12.2019; Fernleitungen nicht betroffen Sehr geehrte Damen und Herren, an den in Ihrer Anfrage bezeichneten Stellen verlaufen keine der durch uns betreuten Fernleitungen. Unser Betreuungsbereich umfasst die Fernleitungen folgender Eigentümer / Betreiber: AIR LIQUIDE Deutschland GmbH (teilweise) ARG mbH & Co. KG BASF SE (nur Propylenfernleitung LU-KA und Ethylenfernleitung KE-LU) Covestro AG (nur CO-Pipeline) Eneco Gasspeicher B.V. EPS Ethylen-Pipelines Süd GmbH & Co. KG INEOS Solvents Germany GmbH innogy Gas Storage NWE GmbH NUON Epe Gasspeicher GmbH OXEA Infrastructure GmbH & Co. KG PRG Propylenpipelines Ruhr GmbH & Co. KG TanQuid GmbH & Co. KG (teilweise) Westgas GmbH Wacker Chemie GmbH Evonik Technology & Infrastructure GmbH Bei Änderung Ihrer Planung bitten wir um erneute Anfrage. gez. Droste gez. Kelch Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig. Bitte beachten Sie, dass Sie uns auch über das kostenfreie BIL-Portal für Leitungsauskünfte erreichen: https:portal.bil-leitungsauskunft.de/login Mit freundlichen Grüßen Fernleitungsauskunft Logistics - Pipelines Telefax +49 2365 49-4177 fernleitungsauskunft@evonik.com Evonik Technology & Infrastructure GmbH Gebäude Elbestraße 7 Paul-Baumann-Straße 1 / PB 44 45772 Marl www.evonik.de 1
Aufsichtsrat Thomas Wessel, Vorsitzender Geschäftsführung Gregor Hetzke, Vorsitzender Dr. Rainer Fretzen Dr. Clemens Herberg Stefan Behrens Sitz der Gesellschaft ist Essen Registergericht Amtsgericht Essen Handelsregister B 25884 Diese E-Mail samt Anlagen ist vertraulich und nur für den genannten Empfänger bestimmt. Sollten Sie diese E-Mail-Nachricht versehentlich erhalten haben, so unterrichten Sie bitte hierüber den Absender und löschen Sie bitte endgültig alle erhaltenen Informationen. Sie sind nicht befugt, unbeabsichtigt erhaltene Informationen Dritten zu offenbaren, sie zu kopieren, weiterzuleiten oder in sonstiger Weise zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen Maria Kelch Logistics - Pipelines Telefon +49 2365 49-2564 Telefax +49 2365 49-4177 maria.kelch@evonik.com Evonik Technology & Infrastructure GmbH Gebäude Elbestr. 7 Paul-Baumann-Straße 1 / Postbereich 44 45772 Marl www.evonik.de Aufsichtsrat Thomas Wessel, Vorsitzender Geschäftsführung Dr. Rainer Fretzen, Vorsitzender Dr. Clemens Herberg, Stefan Behrens Sitz der Gesellschaft ist Essen Registergericht Amtsgericht Essen Handelsregister B 25884 2
Heidt, Arnold Von: Vidal Blanco, Bärbel Gesendet: Donnerstag, 9. Januar 2020 09:20 An: Dören-Delahaye, Petra Betreff: Leitungsauskunft - Vorgangs-Nr. 138349, FNP-Änderung zum B-Plan Güsten Nr. 10 "Repowering Wind" Signiert von: baerbel.vidal@amprion.net Sehr geehrte Damen und Herren, im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Mit freundlichen Grüßen Bärbel Vidal Blanco Amprion GmbH Betrieb / Projektierung Leitungen Bestandssicherung Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund Telefon +49 231 5849-15711 baerbel.vidal@amprion.net www.amprion.net https://www.amprion.net/Information-Datenschutz.html Aufsichtsrat: Heinz-Werner Ufer (Vorsitzender) Geschäftsführung: Dr. Hans-Jürgen Brick, Dr. Klaus Kleinekorte Sitz der Gesellschaft: Dortmund - Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund - Handelsregister- Nr. HR B 15940 1
WESTNETZ Stadtverwaltung 0 -m=O-- JÜLICH Teil von innogy Eing.14. Jan.2020 Westnetz GmbH . Neue Jüllcher Straße 60 . 52353 Düren StadtverwaltungJülich Regionalzentrum Planungsamt Westliches Rheinland Frau Petra Dören-Delahaye lhre Zeichen 61 / PD lhre Nachricht 16.12.2019 Postfach 1220 Unsere Zeichen DPW-F|WP|DN/Ma 52411 Jülich Name Helmut Maaßen Telefon 0242147 2920 Telefax 0242147 2032 E-Mail helmut.maassen@westnetz.de Düren,13. Januar 2020 Bauleitplanung der Stadt Jülich Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Güsten Nr.10 ,,Repowering Wind`` Sehr geehrte Frau Dören-Delahaye, diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder-und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kv- Spannungsebene. Gegen die oben angeführten Planungen der Stadt Jülich bestehen unsererseits keine Bedenken, da keine von uns betreuten Versorgungsanlagen betroffen sind. Mit freundlichen Grüßen Westnetz GmbH uLL``-` i. V. Jürgen Weitmann EEZE EE i. A. Helmut Maaßen Anlage: a- Westnetz GmbH Neue Jülicher Str. 60 . 52353 Düren . T 0800 93786389 . westnetz.de Geschäftsführung Diddo D.iddens . Dr. Jürgen Grönner . Dr. Stefan Küppers Sitz der Gesellschaft Dortmund . Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund . Handelsregister-Nr. HRB 30872 Bankverbindung Commerzbank Essen . BIC COBADEFF360 . lBAN DE02 3604 0039 0142 0934 00 6€PA¥,7 Gläublger-ldNr. DE44ZZZ00002236870 . Ust-ldNr. DE325265170 ovGwfi3ffist® oEpbor,
Heidt, Arnold Von: Hunscheidt, Hans Gesendet: Dienstag, 14. Januar 2020 12:49 An: Heidt, Arnold Betreff: AW: Benachrichtigung über Beteiligungen nach §§ 4 Abs. 1 u. 2 sowie 4a Abs. 3 BauGB Ihr Schreiben vom 18.12.2019 TÖB Beteiligungen Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Heidt, von Seiten des Dezernates 54 (Obere Wasserbehörde) ist keine Betroffenheit erkennbar. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hans Hunscheidt -- Bezirksregierung Köln Dezernat 54 – Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz 50606 Köln Dienstgebäude: Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 4068 Telefax: + 49 (0) 221 - 147 - 2879 mailto:hans.hunscheidt@bezreg-koeln.nrw.de http://www.bezreg-koeln.nrw.de Von: Heidt, Arnold [mailto:AHeidt@Juelich.de] Gesendet: Mittwoch, 18. Dezember 2019 14:39 An: Hunscheidt, Hans; poststelle Betreff: Benachrichtigung über Beteiligungen nach §§ 4 Abs. 1 u. 2 sowie 4a Abs. 3 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Benachrichtigung über • die frühzeitige Beteiligung für das Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Mersch Nr. 7 „Agathenstraße““, • die frühzeitige Beteiligung für das Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Güsten Nr. 10 „Repowering Wind““, 1
• die frühzeitige Beteiligung für das Bauleitplanverfahren „Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Güsten Nr. 10 „Repowering Wind““, • die frühzeitige Beteiligung für das Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Nr. A 50 „Lindenallee II““, • die frühzeitige Beteiligung für das Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Nr. A 46 Königskamp IV““, • die frühzeitige Beteiligung für das Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Nr. 70.4 „Westlicher Möhnenwinkel/Nord, 1. vereinfachte Änderung““, • die öffentliche Auslegung für das Bauleitplanverfahren „Flächennutzungsplanänderung „Pferdebetrieb im Rurfeld““, und • erneute Offenlage für das Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Koslar Nr. 30 „Rathausstraße II““. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Stadt Jülich Amt 61 - Planungsamt im Auftrag Arnold Heidt Tel.: 02461/63-261 Fax: 02461/63-362 aheidt@juelich.de www.juelich.de 2
Netzauskunft Telefon 0201/36 59 - 0 PLEdoc GmbH · Postfach 12 02 55 · 45312 Essen E-Mail netzauskunft@pledoc.de Stadt Jülich - Der Bürgermeister Planungsamt zuständig Matthias Denisiuk Petra Dören-Delahaye Durchwahl 0201/3659-300 Kartäuserstraße 2 52428 Jülich Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Anfrage an unser Zeichen Datum 61 / PD 18.12.2019 PLEdoc 20200101547 15.01.2020 Bauleitplanung der Stadt Jülich hier: Flächennutzungsplanänderung zum B-Plan Güsten Nr. 10 "Repowering Wind" Benachrichtigung über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen Ihnen hierzu mit, dass von uns verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber von der geplanten Maßnahme nicht betroffen werden: • Open Grid Europe GmbH, Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH) • Viatel GmbH (Zayo Group), Frankfurt Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Mit freundlichen Grüßen PLEdoc GmbH -Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig- Geschäftsführer: Kai Dargel Zertifiziert nach PLEdoc GmbH Gladbecker Straße 404 45326 Essen DIN EN ISO 9001 Telefon: 0201 / 36 59-0 Internet: www.pledoc.de Zertifikatsnummer SQ-9001 AU 6020 Amtsgericht Essen - Handelsregister B 9864 USt-IdNr. DE 170738401 Seite 1 von 2
Anlage(n) Übersichtskarte (© NavLog/GeoBasis-DE / BKG 2014 / geoGLIS OHG (p) by Intergraph) Seite 2 von 2 zum Schreiben 20200101547 vom 15.01.2020 an Stadt Jülich - Der Bürgermeister
Thyssengäs Thvssonaas GmbH. Postfach 10 40 42. 44040 Dortmund Liegenschaften und Geoinformation/ Dokumentation Stadtverwaltung Jülich Planungsamt lhre zeichen 61 / PD lhre Nachricht 16.12.2019 Postfach 1220 ere Zeichen B-l-D/An 2020-TÖB-0089 52411 Jülich Herr Anke +49 23191291€431 JÜL!CH +49 23191291-2266 leitungsauskunft 2 8. Jan. 2020 @thyssengas.com ff-#.-.-.. Dortmundr4.7. Januar-`2020 ~___. Bauleitplanung der Stadt Jülich Flächennutzungsplanänderung zum B-Plan Güsten Nr.10 "Repowering Wind" Sehr geehrte Damen und Herren, mit lhrer Nachricht vom 16.12.2019 teilen Sie uns die o. g. Maßnahme/n mit: E Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH E betreuten Gasfernleitungen betroffen. I Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Die uns übersandten Unterlagen senden wir lhnen wunschgemäß zurück. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift: Thyssangas GmbH Thyssengas GmbH, Emil-Moog-P[atz 13, 44137 Dorimund Emil-Moog-Platz 13 44137 Dortmund Mit freundlichen Grüßen T +49 23191291-0 F +49 23191291-2012 1 www.thyssengas.com :h;;e# Geschäftsführiing: Dr. Thomas GÖßmann (Vorsitzender) Jörg Kamphaus Vorsitzender des Aufsichtsrates: i. V. Pietzner Prof. Dr.-lng. Klaus Homann Sitz der Gesellschaft: Dortmund Eingetragen beim Amtsgericht Doilm u nd Handelsregister-Nr, HR 8 21273 Bankverbindung: Commerzbank Essen BLZ 360 400 39 Kto.-Nr.140 2908 00 IBAN: DE64 3604 0039 0140290800 BIC: COBADEFF360 Ust.-ldNr. DE 119497635
DER VORSTAND 50126 Bergheim Am Erftverband 6 Telefon 02271/88 – 0 Telefax 02271/881210 www.erftverband.de Erftverband Postfach 1320 50103 Bergheim Bereich : Vorstand Abteilung : Recht per E-Mail an ajumpertz@juelich.de und pdoeren-delahaye@juelich.de Ihr Ansprechpartner : Katharina Hiller Stadtverwaltung Jülich Durchwahl : (0 22 71) 88-13 24 Postfach 1220 Telefax : (0 22 71) 88-14 44 52411 Jülich Unser Zeichen : R-003-410 / 60200/60201 H:\TÖB\abgeschlossene Verfahren\juelich\bebauungsplan\bplan_10\aufstellung\60201_20200117.docx E-Mail : bauleitplanung @erftverband.de ¯ ¯ 17. Januar 2020 - Aufstellung des Bebauungsplanes Güsten Nr. 10 „Repowering Wind“ und der zugehörigen Flächennutzungsplanänderung Ihre Zeichen: 61 / Ju und 61 / PD, Ihre Schreiben vom 16.12.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, im Bereich des Plangebietes ist Grundeigentum des Erftverbandes betroffen (s. Übersichtsplan). Hier ist im Vorfeld ein Gestattungsvertrag mit dem Erftverband abzuschließen. Ansprechpartnerin ist Frau Bloschack, Abteilung R – Liegenschaften, Tel.-Nr.: 02271/88-1268, E-Mail: - petra.bloschack@erftverband.de. Des Weiteren liegt das Gewässer „Finkelbach“ (s. Lageplan), das in unserer Gewässerunterhaltungspflicht ist, im Projektbereich. Gleichzeitig liegt in dem Bereich zu dem genannten Gewässern Eigentumsflächen des Erftverbandes (s. Lageplan). Das Gewässer und die Erftverbandseigentumsflächen müssen in ihrem Bestand erhalten bleiben und dürfen in ihrer Funktionsweise nicht gefährdet werden. Bei jeglichen baulichen Maßnahmen, die den Abstand von 10 Metern zur Böschungsoberkante der genannten Gewässer oder zu den Erftverbandsflächen unterschreiten oder diese kreuzen, sind wasserwirtschaftliche Belange zu beachten. In diesem Fall bitten wir zeitnah um eine Detailabstimmung mit unserem Hause. Hierzu steht Ihnen unser Betriebsingenieur Herrn Volmer, Abteilung G3 – Betrieb Gewässer, Tel.-Nr.: 02271/88-1160, E- Mail: markus.volmer@erftverband.de zur Verfügung. Desweiten ist in diesem Fall zu prüfen, ob wasserwirtschaftliche Genehmigungen, zu beantragen bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren, erforderlich sind. Wir weisen darauf hin, dass die abgegebenen Pläne den Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wiedergeben. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauphase immer aktuelle Pläne vor Ort vorliegen. Mit freundlichen Grüßen i. A. Katharina Hiller Anlage 2 Übersichtspläne Vorsitzender des Verbandsrats: Bürgermeister Dr. Uwe Friedl Vorstand: Dr. Bernd Bucher Bankkonten: Commerzbank Bergheim Kreissparkasse Köln IBAN: DE45 3704 0044 0390 4000 00 SWIFT-BIC: COBADEFFXXX IBAN: DE86 3705 0299 0142 0058 95 SWIFT-BIC: COKSDE33 Deutsche Bank AG, Bergheim Volksbank Erft eG IBAN: DE42 3707 0060 0471 0000 00 SWIFT-BIC: DEUTDEDK IBAN: DE05 3706 9252 1001 0980 19 SWIFT-BIC: GENODED1ERE
Übersichtsplan: Eigentum EV Gewaesser Kanäle (Erftverband/EV-Bekannt) Grundwassermessstellen Erftverband GW-Messstellen Erftverband inaktiv GW-Messstellen Fremdunternehmen GW-Messstellen Fremdunternehmen inaktiv Maße sind örtlich zu prüfen! Die tatsächliche Lage der Leitung kann von der im Plan dargestellten Lage abweichen! Maßstab Stand: 08.01.2020 Geobasisdaten Land NRW (2017)
Übersichtsplan: Eigentum EV Gewaesser Kanäle (Erftverband/EV-Bekannt) Grundwassermessstellen Erftverband GW-Messstellen Erftverband inaktiv GW-Messstellen Fremdunternehmen GW-Messstellen Fremdunternehmen inaktiv Maße sind örtlich zu prüfen! Die tatsächliche Lage der Leitung kann von der im Plan dargestellten Lage abweichen! Maßstab Stand: 08.01.2020 Geobasisdaten Land NRW (2017)
• GELSENWASSER Stadtverwaltung lr| ENERGIENETZE JÜLICH NIEDERRHEIN 2 7. Jan. 2020 Eng.zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA GELSENWASSER Energienetze GmbH In der Beckuhl 4 • 46569 Hünxe kl Ihr Zeichen: 61 / JU u. 61 /PD AmtzyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA Ihre Nachricht vom: 16.12.2019 Unser Zeichen: BNT-Ja/Rem Stadtverwaltung Jülich Name: Florian Janßen Postfach 1220 Telefon: 02858 9090-240 52411 Jülich Telefax: 02858 9090-305 E-Mail: bn@gw-energienetze.de Datum: 20. Januar 2020 Bauleitplanverfahren der Stadt Jülich • die frühzeitige Beteiligung für das Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Mersch Nr. 7 „Agathenstraße", • die frühzeitige Beteiligung für das Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Güsten Nr. 10 „Repowering Wind", • die frühzeitige Beteiligung für das Bauleitplanverfahren „Flächennutzungsplanän- derung zum Bebauungsplan Güsten Nr. 10 „Repowering Wind", • die frühzeitige Beteiligung für das Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Nr. A 50 „Lindenallee II", • die frühzeitige Beteiligung für das Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Nr. A 46 „Königskamp IV", • die frühzeitige Beteiligung für das Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Nr. 70.4 „Westlicher Möhnenwinkel/Nord, 1. vereinfachte Änderung", • die öffentliche Auslegung für das Bauleitplanverfahren „Flächennutzungsplanän- derung „Pferdebetrieb im Rurfeld", • erneute Offenlage für das Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Koslar Nr. 30 „Rathausstraße II" Sehr geehrte Damen und Herren, für die Benachrichtigung über die o. g. Planung danken wir. Anregungen dazu haben wir nicht. Freundliche Grüße GELSENWASSER Energienetze GmbH GELSENWASSER Energienetze GmbH Betriebsdirektion Niederrhein Sitz der Gesellschaft: Commerzbank Gelsenkirchen Geschäftsführer: In der Beckuhl 4 Gelsenkirchen IBAN: DEM 4204 0040 0434 5013 00 Thilo Augustin 46569 Hünxe Amtsgericht: BIC: COBADEFF Dipl.-Ing. Heiner Krietenbrink Fon: +49 2858 9090-0 Gelsenkirchen, HRB 8796 Fax: +49 2858 9090-390 USt-ldNr.: DE 251719835 info@gw-energienetze.de Gläubiger-ID: www.gw-energienetze.de DE52 1100 0000 0341 47
25 25 25 25 25 25 25 25 29.0 29.5 30.0 30.5 31.0 31.5 32.0 32.5 P 82187/2 TW L5 0 TW L 50 56 49.5 TW L 50 TW L5 0 TW L5 0 0 L5 TW 56 49.0 Ge m. S Ti t z t adtJül i ch 50 L TW P 57646/3 P 57643/3 56 48.5 t iz .T i ch em ül G tJ d ta S Zeichenerklärung Leitungen und Bohrungen G em Stricharten: S .T ta i tz d tJ ül Rohrleitung unterirdisch Drainageleitung ich Rohrleitung oberirdisch Kabelkanal Schutzrohr Rohrleitung Elektroleitung unterirdisch Schutzzone Elektroleitung oberirdisch Abwasserdokumentation Schutzrohr Elektroleitung Symbole: Reduzierstück L Leichtflüssigkeitsabs. SIG Signal Hydrant 56 KA Koaleszensabscheider E Entleerung Isolierstück 48.0 UK Umschaltkasten S Sprühmast Blindflansch ML RS Revisionsschacht Kanaldeckel Mannloch W Wassermesser Allgemeiner Mast Unfallm. Fernsprecher PW Pumpwerk Eisenbeton Mast T-Stück SF Schlammfang Hydrant unterird. Lampenmast IDM IDM-Schacht Holzmast Be- Entlüftung K Kabelstein Holzmast doppelt KKS Anlage Klappe Trafo-Station Druckminderer Kabelschacht Schieber Muffe Einfach G em Einstiegsschacht allgem. Leitungspunkt Dehner .T S i ta tz d tJ Rückschlagklappe Ausbaustück Überg. Material / Verlegeart ül ich Gittermast Muffe Einlauf/Gully Brunnen aktiv Pegel oder Untersuchungsbohrung aktiv Brunnen zerstört Pegel oder Untersuchungsbohrung zerstört RWE Power AG Markscheidewesen 56 47.5 Bereich Jülich Bestandsplan Kabel- und Rohrleitungen für f-51229 In diesem Plan sind alle uns bekannten Kabel und Rohrleitungen eingetragen. P 87147/5 Die Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Darstellung der Abwasserleitungen kann bis zu 0,5m von der tatsächlichen Lage abweichen. Betriebszustand : Auftrag : 13.05.01.200001 thematischer Stand :09.01.20 Datei : f-51229.dgn Maßstab : 1 : 5000 Anlage Nr.: Abteilung: Markscheidewesen Bearbeitet durch : Thi am : 10.01.2020 Ausschnitt aus dem Grubenbild (thematisch und maßstabsmäßig angepasst) Für die Richtigkeit der markscheiderischen Unterlagen Bergheim, den , .................................................... Markscheider C Geobasisdaten: C Land NRW (Daten geändert/ergänzt), Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - 56 Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) + C RWE Power AG 47.0 RWE Power AG C Zeichnungsinhalt: C Diese Unterlage darf nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben, verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden. Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Vodafone NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel Stadt Jülich Bearbeiter(in): Herr Korkmaz Frau Petra Dören-Delahaye Abteilung: Zentrale Planung Postfach 1220 Direktwahl: +49 561 7818-150 52411 Jülich E-Mail: ZentralePlanungND@unitymedia.de Vorgangsnummer: EG-7752 Seite 1/1 Datum 31.01.2020 Bauleitplanung der Stadt Jülich hier: Flächennutzungsplanänderung zum B-Plan Güsten Nr. 10 "Repowering Wind" Sehr geehrte Frau Dören-Delahaye, vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Bitte beachten Sie: Bei einer Stellungnahme, z.B. wegen Umverlegung, Mitverlegung, Baufeldfreimachung, etc. oder eine Koordinierung/Abstimmung zum weiteren Vorgehen, dass Vodafone und Unitymedia trotz der Fusion hier noch separat Stellung nehmen. Demnach gelten weiterhin die bisherigen Kommunikationswege. Wir bitten dies für die nächsten Monate zu bedenken und zu entschuldigen. Freundliche Grüße Zentrale Planung Vodafone Vodafone NRW GmbH Aachener Str. 746-750, 50933 Köln, Postanschrift: Zentrale Planung, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel vodafone.de Geschäftsführung: Dr. Johannes Ametsreiter (Vorsitzender), Anna Dimitrova, Bettina Karsch, Andreas Laukenmann, Gerhard Mack, Alexander Saul Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 55984, Sitz der Gesellschaft: Köln, USt-ID DE 813 243 353
IHK Aachen | Postfach 10 07 40 | 52007 Aachen Theaterstraße 6 - 10 52062 Aachen https://www.aachen.ihk.de Stadt Jülich Frau Petra Dören-Delahaye Auskunft erteilt Kartäuserstr. 2 Nils Jagnow Telefon: 0241 4460-234 52428 Jülich Telefax: 0241 446055-234 E-Mail: nils.jagnow@aachen.ihk.de Unser Zeichen jg/lb Ihre Zeichen/ Ihre Nachricht vom 61 / PD 16.12.2019 Aachen, 3. Februar 2020 Bauleitplanung hier: Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Güsten Nr. 10 „Repowering Wind“ Guten Tag Frau Dören-Delahaye, da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen keine Bedenken. Freundliche Grüße Industrie- und Handelskammer Aachen Nils Jagnow Referatsleiter
Stadtverwaltung Jülich 61 - Planungsamt Postfach 1220 52411 Jülich Bearbeiter: Christian Dieck Durchwahl: 897-499 E-Mail: christian.dieck@gd.nrw.de Datum: 5. Februar 2020 Gesch.-Z.: 31.130/6122/2019 Bebauungsplan Güsten Nr. 10 „Repowering Wind“ und dessen zugehörige Flächen- nutzungsplanänderung Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB Ihr Schreiben vom 16.12.2019; Ihr Zeichen 61 / PD Sehr geehrte Damen und Herren, zu o. g. Verfahren gebe ich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung folgende Infor- mationen und Hinweise: Erdbebengefährdung Zur Bewertung der Erdbebengefährdung, die bei Planung und Bemessung üblicher Hoch- bauten erforderlich ist, ist gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes Nord- rhein-Westfalen DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu beachten. Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abge- deckt werden, können jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft für die Anwendung auf Windenergieanlagen insbeson- dere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“ und Teil 6 „Türme, Masten und Schornsteine“. Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden DIN 4149:2005 durch die Zuord- nung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik
2 Deutschland 1 : 350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt werden. In den Technischen Baubestimmungen des Landes wird auf die Verwendung dieser Kartengrundlage hingewiesen. Das Plangebiet in Jülich, Gemarkung Güsten liegen in der Erdbebenzone 3 und der geo- logischen Untergrundklasse S. Analog zu den Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 sind zusätzlich die Bedeutungsklassen für Türme, Masten und Schornsteine gemäß DIN EN 1998, Teil 6 „Türme, Masten und Schornsteine“ sowie die entsprechenden Bedeutungsbeiwerte zu be- rücksichtigen. Eine entsprechende Einstufung prüft die Genehmigungsbehörde. Bei der Planung und Bemessung der Windenergieanlagen sind entsprechende Maßnah- men zu ergreifen. Erdbebenüberwachung Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG sind bei der Genehmigung der Errichtung und des Be- triebs der Windenergieanlagen (WEA) öffentliche Belange zu berücksichtigen. Im Geneh- migungsverfahren dürfen dem Bauvorhaben im Außenbereich zusätzlich gemäß § 35 Abs. 3 BauGB keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Dabei nennen sowohl § 1 Abs. 6 BauGB als auch § 35 Abs. 3 BauGB nur Regelbeispiele. Die Existenz weiterer unge- schriebener öffentlicher Belange ist allgemein anerkannt. Ein öffentlicher Belang ist der ungestörte Betrieb des Landeserdbebendienstes Nordrhein- Westfalen. Der Geologische Dienst NRW (GD NRW) ist die geowissenschaftliche Fach- behörde des Landes Nordrhein-Westfalen und ist dem Ministerium für Wirtschaft, Indust- rie, Digitalisierung und Energie (MWIDE) nachgeordnet. Der GD NRW betreibt den Lan- deserdbebendienst zur Überwachung der Erdbebentätigkeit und zur Bewertung der Erd- bebengefährdung für Nordrhein-Westfalen. Die Erdbebenmessungen sind Grundlage für die Einstufungen des Landes in Erdbebenzonen gemäß DIN 4149 bzw. des Eurocode 8 (DIN EN 1998), auf deren Grundlage technische Baubestimmungen nach § 3 Abs. 3 BauO NRW für erdbebensicheres Bauen abgeleitet werden. Sie bilden aber auch die Grundlage für seismologische Gutachten als Grundlage zur Planung und Bemessung sensibler Bau- werke. Hiermit erfüllt der GD NRW eine wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge und der Gefahrenabwehr. Im Mai 2015 wurde ein im Auftrag des MWIDE entwickeltes Erdbebenalarmsystem (EAS NRW) in Betrieb genommen. Im Falle eines spürbaren Erdbebens in NRW generiert das System innerhalb weniger Minuten eine automatisierte Erdbebenmeldung mit den rele- vanten Informationen zu Ort, Stärke und den zu erwartenden Auswirkungen. Die Meldung wird gemäß einer Vereinbarung mit dem Innenministerium NRW über die Landesleitstelle des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste an alle Polizeibehörden, das Lagezent- rum der Landesregierung an den Feuerschutz und den Rettungsdienst in den Kommunen weitergeleitet. Die Gefahrenabwehrbehörden werden damit in die Lage versetzt, unver- züglich die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.
3 Mit dem Landeserdbebendienst und dem EAS NRW sichert der GD NRW die unein- geschränkte Funktionstüchtigkeit der Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des Kata- strophenschutzes und leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des Gesetzes zur Neu- regelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG), das das Land in § 2 Abs. 1 Nr. 4 und § 5 Abs. 1 und 5 verpflichtet, die Hilfeleistung zu fördern und die zur Abwehr von Katastrophen erforderlichen zentralen Maßnahmen zu ergreifen. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und in Übereinstimmung mit Untersuchun- gen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, der Universität Leipzig, Karlsruher Institut für Technologie u. a. sowie in Übereinstimmung mit eigenen Auswer- tungen ist damit zu rechnen, dass die Errichtung von WEA im Umkreis von bis zu 10 km mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer weiteren Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit der Erdbebenstationen und damit der vom MWIDE gestellten Aufgaben des Landeserd- bebendienstes NRW führen wird. Konkret ist hier die Funktionstüchtigkeit der folgenden Erdbebenstation betroffen: • Station des Geologischen Dienstes NRW (Landeserdbebendienst): Station Jackerath (international registriert unter dem Kürzel JCK), (6,431° östl. Länge; 51,035° nördl. Breite), Gemeinde Titz, Kreis Düren. Diese Station ist seit 1979 eine Basisstation des Landeserdbebendienstes und lie- fert Daten für das Erdbebenalarmsystem NRW. Der Abstand zwischen der betroffenen Station und den dem Plangebiet bzw. den geplan- ten Standorten für die WEA beträgt zwischen 6,9 und 7,4 km. Die beim „Repowering“ zum Einsatz kommenden WEA mit höherer Nennleistung werden den Eintrag der Störungen durch den Betrieb der WEA im Vergleich zum jetzigen Zustand voraussichtlich erheblich erhöhen. Aus fachlicher Sicht ist daher von einer erheblichen zusätzlichen Beeinträch- tigung der Funktionsfähigkeit der Erdbebenstation auszugehen. Nach den bisher vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht damit die kon- krete Möglichkeit einer signifikanten Beeinträchtigung der Signalqualität an der Erdbeben- station JCK im Falle der Errichtung und des Betriebs von WEA innerhalb des Plangebietes im Rahmen eines „Repowering“. Der Gemeinsame Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zum Thema seismologische Stationen und Windenergieanlagen vom 17.03.2016 legt für die Erdbebenstation JCK pauschal einen Prüfradius von 2 km fest, in- nerhalb dessen eine Beteiligung im Genehmigungsverfahren zu diesem Thema zwingend vorgeschrieben ist. Nach meinen Informationen wird der Windenergie-Erlass derzeit neu gefasst. Welche Konsequenzen dies im BImSchG -Genehmigungsverfahren für die geplanten WEA konkret haben wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.
4 Die Plausibilität der Bedenken zum Thema Erdbebenüberwachung wird im Genehmi- gungsverfahren substantiiert und projektspezifisch für die Erdbebenstation JCK begründet werden. Hierbei werden alle dem GD NRW vorliegenden Daten und Erkenntnisse genutzt werden. In diesem Falle wird der fachliche Sachverhalt durch ein Gutachten des WEA-An- tragstellers zu ermitteln sein. Daher bitte ich, den öffentlichen Belang der Erdbebenüberwachung geeignet im Planver- fahren zu berücksichtigen. Baugrund Nach den mir vorliegenden Unterlagen steht im Bereich des Plangebietes quartärzeitlicher Löss/Lösslehm an. Die Baugrundeigenschaften sind objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. Störungen, Bergbau Nach den im GD NRW vorliegenden Unterlagen verläuft durch die Planfläche in Nordwest- Südost-Richtung eine tektonische Störung, der Tiefental Sprung 2. Da der exakte Verlauf von Störungen oft nicht bekannt ist und auch mit Parallelstörungen gerechnet werden muss, wird vom GD NRW generell eine Störungszone ausgewiesen, die eine Breite von jeweils 100 m rechts und links der jeweiligen Störungslinie aufweist. Zum genauen Verlauf der Störung und zu einer möglichen Beeinflussung durch Sümp- fungsmaßnahmen im Rheinischen Braunkohlenrevier empfehle ich, soweit dies nicht be- reits geschehen ist, eine Anfrage bei der RWE Power AG zu stellen. Schutzgut Boden Im Umweltbericht zum Bebauungsplan Güsten Nr. 10 „Repowering Wind“ (Anlage 4 zur SV 335/2019 durch das Büro VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ, Stand: Juni 2019) werden in Kapitel 2.1.5 Boden die bodenphysikalischen Standortparameter kor- rekt beschrieben. Eine Bewertung der schützenswerten Funktionserfüllungen der Böden für die betroffenen neu zu entwickelnden Flächen fehlt jedoch. Es sind fruchtbare Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung als Regelungs- und Pufferfunktion / natürliche Boden- fruchtbarkeit / höchste Bodenschutzstufe betroffen. Dies ist im Umweltbericht noch zu er- gänzen.
5 Umweltberichtrelevante Aussagen zum Schutzgut Boden im Maßstab 1 : 50 000 ein- schließlich den Hinweisen auf vorliegende Bodenkarten im Maßstab 1 : 5 000 sind kostenfrei zu finden unter: • GeoViewer > Adresseingabe (Adressfeld) > Geographie und Geologie > Boden und Geologie > IS BK50 Bodenkarte von NRW 1 : 50 000 – WMS > Bewertung und Auswertungen zum Bodenschutz > Schutzwürdigkeit der Böden (3. Auflage) > Schutzwürdigkeit – naturnahe und naturferne Böden. Bei Kompensationsmaßnahmen sind auch die Klimafunktionen des Bodens zu berück- sichtigen und an anderer Stelle weiterzuentwickeln (vgl. Umweltbericht Kapitel 2.3.5 Boden und Kap. 2.3.6 Fläche). Nähere Erläuterungen zu o. g. Punkten sind dem Bodenschutz-Fachbeitrag für die räum- liche Planung gemäß der Karte der schutzwürdigen Böden von NRW 1 : 50 000 (3. Auflage, Hrsg. GD NRW 2018) zu entnehmen (Auskunft hierzu erteilt Herr Dr. Schrey, Tel. 897-588). Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag: (Dieck)
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Postfach 21 40 ∙ 50250 Pulheim Datum und Zeichen bitte stets angeben Stadt Jülich 07.02.2020 Planungsamt B 2020-2-00007/Br z. Hd. Frau Dören-Delahaye Kartäuserstr. 2 Dr. Jascha Braun 52428 Jülich Tel 02234 9854-545 Per E-Mail an: Fax 0221 8284-1038 Pdoeren-delahaye@juelich.de jascha.braun@lvr.de Jülich, Bauleitplanung Flächennutzungsplanänderung zum B-Plan Güsten Nr. 10 „Repowering“ Ihr Schreiben vom 16.12.2019 mit dem Zeichen 61/PD Stellungnahme des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) gem. § 22 (3) DSchG NW Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Dören-Delahaye, vielen Dank für die Benachrichtigung über die frühzeitige Beteiligung für das Bau- leitplanverfahren „Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Güsten Nr. 10 „Repowering Wind““. Dieses sieht den Ersatz von fünf bereits bestehenden Wind- energieanlagen (WEA) durch leistungsfähigere Modelle im Rahmen des sogenannten Repowering und die Erweiterung der bestehenden Konzentrationszone vor. Ange- sichts der allgemeinen Fernwirkung von WEA ist davon auszugehen, dass das öf- fentliche Interesse des Denkmalschutzes aufgrund des gesetzlich verankerten Um- gebungsschutzes von Baudenkmälern (§ 1 (3) DSchG NW) hier in besonderem Maße betroffen ist. Wir begrüßen daher die Erstellung eines separaten Gutachtens, welches die Betrof- fenheit von Baudenkmälern untersucht. Die im vorliegenden Vorentwurf dargestellte Ihre Meinung ist uns wichtig! Die LVR-Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden erreichen Sie hier: E-Mail: anregungen@lvr.de oder beschwerden@lvr.de, Telefon: 0221 809-2255 Besucheranschrift: Zahlungen nur an den LVR, Finanzbuchhaltung 980-001-04.2019 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland 50663 Köln, auf eines der nachstehenden Konten 50259 Pulheim (Brauweiler), Ehrenfriedstraße 19, Bushaltestelle Abtei Brauweiler: Linien 949, 961, 962 und 980 Helaba Telefon Vermittlung: 02234 9854-0 IBAN: DE84 3005 0000 0000 0600 61, BIC: WELADEDDXXX Internet: www.denkmalpflege.lvr.de, E-Mail: info.denkmalpflege@lvr.de Postbank USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 IBAN: DE95 3701 0050 0000 5645 01, BIC: PBNKDEFF370
Seite 2 Vorgehensweise im Hinblick auf Untersuchungsumfang, Bestandserfassung, Auswir- kungsprognose und Bewertungsverfahren bzw. -maßstäben entspricht im Grundsatz den Anforderungen, die wir aus Sicht des Fachamtes als erforderlich betrachten. Die Ausführungen lehnen sich methodisch eng an die Handreichung der UVP-Gesell- schaft „Kulturgüter in der Planung“ (2014) an und berücksichtigen die wesentliche Rechtsprechung. Ergänzend seien noch folgende Anmerkungen erlaubt: Abschnitt 2 Untersuchungsumfang (S. 2): Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vertritt – anders als dargestellt – nicht die Auf- fassung, dass die Reichweite potenziell erheblich beeinträchtigender Auswirkungen 5.000 m nie überschreitet. Eine derartige Festlegung ist will- kürlich, da jedes Denkmal eine andere Raumwir- kung entfaltet. Im Handbuch Städtebauliche Denkmalpflege (2019) heißt es in diesem Sinne: „Der betroffene Raum kann je nach Topographie der Landschaft und Lage der Denkmäler viele Ki- lometer umfassen; in Einzelfällen bis zu fünfzig Kilometer, z.B. Achsen und Sichtbereiche auf zentrale, raumbeherrschende Kirchen, Klöster, Industrieanlagen oder Burgen / Schlösser.“ (S. 531). Im Kreis Düren wird dieser Umstand be- sonders anschaulich am Beispiel der Burg Nideg- Abb. 1: Blick auf die denkmalgeschützte gen (Abb. 1). Burg Nideggen. Obwohl die WEA deutlich Weiterhin geben wir zu bedenken, dass auch klei- über 5 km vom Betrachtungsstandort ent- nere Denkmäler wie Wegekreuze sowie Wohn- fernt liegt, wird das Denkmal erdrückt und häuser in Siedlungsbereichen durch die Errich- übertönt. Foto: Ulrich Jacobs, LVR-ADR tung von WEA durchaus eine erhebliche Beein- 2020. trächtigung erfahren können. Entscheidend ist, inwieweit sich der Wirkungsraum des Denkmals mit dem des Vorhabens überschneidet. Abschnitt 4.2.2 Fotosimulationen (S. 9) Bei der Auswahl der Betrachtungspunkte sollten auch Standorte berücksichtigt wer- den, bei denen es sich um überlieferte kulturhistorische Orte handelt. Dies können Denkmäler sein, aber auch historische Straßen und Wege (vgl. Handbuch Städte- bauliche Denkmalpflege, S. 531). Weiterhin sind Blickpunkte von Relevanz, die bei- spielsweise in Stichen oder Gemälden rezipiert wurden (vgl. LWL (Hrsg.): Kulturelles Erbe und Windenergienutzung (2017), S. 74).
Seite 3 Aufgrund der Tatsache, dass das Denkmalgutachten noch nicht fertiggestellt ist, können die Aussagen zur Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in der derzeitigen Fassung des Umweltberichts natürlich nur vorläufiger Natur sein. Wir weisen darauf hin, dass Vorbelastungen durch bauliche Anlagen wie bereits beste- hende Windenergieanlagen oder auch Hochspannungsleitungen keine Begründung für eine zusätzliche Belastung sein können, da eine weitere Verschlechterung nicht dem Anliegen des Denkmalschutzes entspricht. Dies wurde auch aus gerichtlicher Perspektive bestätigt (vgl. LWL (Hrsg.): Kulturelles Erbe und Windenergienutzung (2017), S. 56). Die Ausführungen auf S. 92 sollten unserer Meinung nach daher überarbeitet werden. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Im Auftrag Dr. Jascha Braun
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