"Mehr Zeit für Kinder" - G8 muss reformiert werden!
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Bericht aus Düsseldorf Nr. 03/2014 „Mehr Zeit für Kinder“ – G8 muss reformiert werden! G8 wurde auf heftiges Drängen der Wirtschaftsverbände und mit entsprechender Unterstützung von CDU und FDP in NRW verbindlich eingeführt.�Der Zeitgeist war vor zehn Jahren von Beschleunigung und der Idee, Jugendliche früher in die Ostern steht kurz vor der Tür Ausbildungsphase zu bringen (Studium/Beruf), geprägt. Seitdem ist das und auch die Einschulungsalter vorgezogen, der Wehr- und der Ersatzdienst weggefallen, die Kommunalwahlen werfen Grundschulzeit auf einen Zeitraum von drei bis fünf Jahre flexibilisiert und das weiterhin ihre Schatten Studium mit Bachelor- und Masterstrukturen insgesamt verkürzt worden. voraus: Die Plakatierungen haben seit Freitag begonnen. Trotz der�insgesamt�positiven Abschlüsse des ersten verkürzten Abiturjahrgangs Viele fleißige ehrenamtliche häufen sich die Klagen von Schülerinnen/Schülern und Eltern, insbesondere zur Helferinnen und Helfer werden in den nächsten Tagen Belastung bis Überforderung der jungen Menschen. Dies hat in verschiedenen ausströmen um die besten Bundesländern zur Überprüfung von G8 geführt und auch die KölnSPD nimmt Plätze zu sichern damit die die Argumente ernst und ist in eine Diskussion um die Schulzeitverkürzung bevorstehenden Wahlen eingetreten. Daher hatte das Bildungsforum unter Beteiligung der Kölner werden nun auch endgültig Landtagsabgeordneten Jochen Ott, Martin Börschel und Gabriele Hammelrath für die Bürgerinnen und Mitte März die Kölner Schullandschaft zur Auftaktveranstaltung in der Reihe Bürger sichtbar werden. „Mehr Zeit für Kinder“ eingeladen, um die Herausforderungen von G8 zu Das politische Rad steht natürlich trotzdem nicht still. diskutieren. G8 diskutieren und hinterfragen wir weiterhin Im Wesentlichen wurden Aspekte der Verdichtung negativ bewertet. Bereits für kritisch und setzen unsre junge Schüler*innen gibt es eine (zu) hohe Wochenstundenzahl, aus der täglich Veranstaltungsreihe dazu fort. lange Anwesenheit in der Schule folgt, in der es keine entsprechenden Außerdem hat die Wechsel�zwischen Lern- und�Entspannungsphasen gibt. Hausaufgaben gibt es Landesregierung ein neues immer noch, um den Stoff irgendwie meistern zu können. Häufig sind zudem die Gesetz des Wohnaufsichtsrecht Raumangebote nicht angemessen. verabschiedet, was auch für Köln von Bedeutung ist. Und Ohne eine vordergründige Schulstrukturdebatte zu führen werden, will die auch die Debatte zur Stärkung KölnSPD auf bemängelten Zustand in einer intensiven Diskussion mit den der Partizipation auf Betroffenen eingehen. Dabei sind drei große Körbe zu diskutieren: Die Struktur kommunaler Ebene wurde des Systems, die zu vermittelnden Inhalte und die Organisation im Alltag. Als hitzig geführt. Aufschlagpapier hat die KölnSPD gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Rat der Ich wünsche Ihnen viel Spaß Stadt Köln und der Kölner Landtagsabgeordneten im Schulausschuss, Gabriele beim Lesen und erholsame Hammelrath, ein Diskussionspapier verfasst, welches Sie online abrufen können: und sonnige Ostertage. POSITIONSPAPIER Für die Abgeordneten Ihr - weiter auf der nächsten Seite - Gemeinschaftsbüro der Kölner SPD-Landtagsabgeordneten DIE KÖLNER SPD - Tel: 0221 - 99 55 99 74 I Fax: 0221-99 55 99 76 koelnerspdmdl@landtag.nrw.de LANDTAGSABGEORDNETEN sascha.solbach@landtag.nrw.de Für Sie gehen wir bis nach Düsseldorf! judith.silbernagel@landtag.nrw.de Martin Börschel I Stephan Gatter I Ingrid Hack I Gabriele Hammelrath I Andreas Kossiski I Jochen Ott I Lisa Steinmann
Bericht aus Düsseldorf Nr. 03/2014 Für die Diskussion lädt das Bildungsforum der KölnSPD alle Interessierten herzlich zur nächsten Veranstaltung ein: Montag, 28. April 2014 18.30 Uhr Hans-Jürgen-Wischnewski-Haus der KölnSPD Magnusstr. 18b, 50672 Köln Bitte machen Sie Ihre Bekannten auf die Diskussion aufmerksam und leiten Sie die Einladung gerne weiter! Wir freuen uns auf eine engagierte Diskussion. Annähern: Bessere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen In den zurückliegenden Jahren sind neue Herausforderungen auf die Kommunen zugekommen: ange- spannte Kommunalfinanzen, demographischer Wandel. Diese Herausforderungen erfordern Antworten. Die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen ist dabei zwar nur ein Baustein, aber ein immer wichtigerer und erfolgversprechenderer. Zur effizienten Aufgabenerfüllung der Kommunen und zur Festigung ihrer Position im Standortwettbewerb ist es erforderlich, demokratisch legitimierte Formen der interkommunalen und regionalen Kooperation zu stärken und auszubauen. Deshalb wollen wir die Kommunen dabei noch inten- siver unterstützen, um weitere Kooperationen wie den Regionalverband Ruhr (RVR) und die Städteregion Aachen aufzubauen. Das Ruhrgebiet soll politisch mehr Einfluss bekommen. Die elf kreisfreien Städte und vier Kreise des Ruhrgebiets sollen künftig auch Aufgaben an den RVR übertragen können. Geplant ist zudem, den RVR stärker als Dienstleister für die Ruhr-Kommunen einzusetzen. Um den RVR demokratisch zu stärken, soll sein Parlament, die Verbandsversammlung, ab 2020 direkt gewählt werden – parallel zur Kommunal- wahl. Diese Änderungen im RVR-Gesetz sieht ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen vor, der am Mittwoch im Plenum beraten wird. Die Interkommunale Zusammenarbeit hat eine lange Traditi- on in unterschiedlichen Aufgabenbereichen: Abwasserbehandlung, Trinkwasserversorgung, Abfallbeseiti- gung. Zudem sind weitere Bereiche denkbar. 16/5483 16/5483 16/5485 Drucksache
Bericht aus Düsseldorf Nr. 03/2014 Landtag debattierte über Kriminalitätsentwicklung „Ein peinlicher CDU-Auftritt, enttäuschend und ohne Sachkenntnis“, so kommentierte Andreas Kossiski den CDU-Beitrag des Abgeordneten Golland in der Landtagsdebatte am 27. März zur Kriminalitätsentwicklung 2013 in NRW. Selbst aus den Reihen des ehemaligen CDU-Koalitionspartners FDP distanzierte sich der Abgeordnete Dr. Orth von der Rhetorik Gollands, weil der mit einer fragwürdigen Einstellung zur Gewaltenteilung beklagte, dass weniger Straftäter verurteilt würden, als die Polizei Tatverdächtige der Justiz melde. Dass die CDU der Debatte nicht gewachsen sein konnte, stand schon mit der Wortwahl des von ihr beantragten Tagesordnungspunktes fest. Titel: „Polizeiliche Kriminalstatistik 2013 liest sich wie ein Versagensbericht der rot-grünen Landesregierung.“ Andreas Kossiski, als Kölner Abgeordneter für Innenpolitik zuständig, wunderte sich schon vor der Debatte über den CDU-Antrag: „Wie man angesichts eines Minus von 33.420 Straftaten im Vergleich zu 2012 von einem Versagensbericht sprechen kann, erschließt sich eigentlich außerhalb der CDU niemandem.“ In der Debatte rückten Andreas Bialas für die SPD und Ralf Jäger für die Landesregierung den von der CDU vermittelten Katastropheneindruck gerade. Fakt ist: - In den Jahren schwarz-gelber Verantwortung gab es die höchsten Fallzahlen an Gewaltkriminalität in unserem Land. Heute sind es zehn Prozent weniger. - Unter schwarz-gelb gab es die höchsten Opferbelastungszahlen in Bezug auf Gewaltdelikten an Kindern und Jugendlichen. Heute sind es 20 Prozent weniger! - 452 Straftaten gegen das Leben sind der zweitniedrigste Stand seit 20 Jahren. - Der Anteil der unter 21-Jährigen an den Tatverdächtigen ist mit 22,6 Prozent auf dem niedrigsten Stand der letzten 43 Jahre. - Der Diebstahl von Kraftwagen ist auf dem niedrigsten Stand seit 1971. - Der Fahrraddiebstahl ist auf dem niedrigsten Stand der letzten 20 Jahre. - Verglichen mit 2012 nahm die Diebstahlskriminalität um 12 785 Fälle ab. - Die Straßenkriminalität insgesamt sank im Vergleich zum Vorjahr um 24 644 Fälle. Auf welch dünnem Eis die CDU argumentierte, war bereits ihrem Antrag zur Debatte zu entnehmen. Zitat: „Bemerkenswerterweise erwähnt Herr Jäger auch nicht die hohe Zahl der Einbruchsversuche: In vier von zehn Fällen scheiterten die Einbrecher nämlich im Versuchsstadium.“ Eine Steilvorlage für den Innenminister, der mit der Polizei-Kampagne „Riegel vor“ nachweislich erfolgreich dafür wirbt, dass Wohnungen und Häuser besser gesichert werden müssen, um Einbrüche zu verhindern. Dass zunehmend mehr Täter ihren Einbruch im Versuchsstadium abbrechen müssen, beweist eindeutig die Richtigkeit der innenpolitischen Linie der rot-grünen Landesregierung. http://andreas-kossiski.de/?p=515#more-515 http://andreas-kossiski.de/?p=473#more-473
Bericht aus Düsseldorf Nr. 03/2014 Soll #livestream auch auf kommunaler Ebene verpflichtend festgesetzt werden? Eine gute Debatte hatten wir in der gestrigen Plenarsitzung zum einem Gesetzentwurf der PIRATEN „Zur Stärkung der Partizipation auf kommunaler Ebene“ – ein Thema, das auf ersten Blick verheißungsvoll, selbstverständlich und so einfach klingt. Dieser Gesetzentwurf will in der Gemeindeordnung regeln, wie Medienöffentlichkeit auf kommunaler Ebene herzustellen ist: in Form von Aufzeichnungen, Übertragungen und entsprechenden Veröffentlichungen der Sitzungen der kommunalen Mandatsträger in Kreistagen, in Gemeinderäten und den entsprechenden Ausschüssen. Ich persönlich finde Livestream toll – gerade auch um Politik erlebbar und nachvollziehbarer zu machen. Im Landtag NRW sorgen wir derzeit Schritt für Schritt für die Verbesserung dieser Leistung: Plenarsitzungen können bereits komplett live verfolgt werden und sind auch nachträglich abrufbar – in Kürze sogar auch tagessordnungspunktbezogen. Viele weitere Sitzungssäle in diesem hohen Haus werden sukzessive mit den technischen Voraussetzungen für Livestream für die vermehrte Übertragung von Ausschüssen und Anhörungen ausgestattet. Das ist die richtige Einstellung und wir marschieren auf dem richtigen Weg.. .. auf dieser Ebene, der Landesebene, der Ebene von Berufspolitik. Aber: solange das „kommunale Mandat‘ in NRW ein Ehrenamt ist, solange sich Menschen neben Beruf und Familie persönlich verausgaben, um sich politisch zu engagieren, so lange sollten wir uns auf Landesebene nicht anmaßen, von oben Vorschriften zu machen, die keine Rücksicht nehmen auf persönliche Hemmnisse und Datenschutz. Wer Kommunalpolitik ernst nimmt und stärken will, ist nur dann ein guter Partner, wenn er den Kommunalen zur Seite steht - und zwar nicht als Diktator, sondern als Gestalter. Auch in Köln bedurfte es viel Zuspruch, bis der Rat der Stadt Köln sich im Rahmen des Konzepts „Internetstadt“ für eine Liveübertragung seiner Ratssitzungen entschieden hat. Eine solche Übertragung kann nur umgesetzt werden, wenn alle (!) Ratsmitglieder dazu ihre persönliche Zustimmung erteilen – so sind derzeit die Regeln. Seit Anfang des Jahres gibt es diesen Livestream auf der Homepage der Stadt Köln nun regelmäßig. Das ist gut – das ist mutig – das ist zeitgemäß! Eine Regelung in der Gemeindeordnung ist also wirklich nicht nötig – jedes kommunale Gremium darf sich weiterhin freiwillig und autark entscheiden, ob sie digitale Übertragungen möglich machen wollen oder nicht. www.landtag.nrw.de http://178.33.34.21/stadtkoeln/ www.iskkoeln.de
Bericht aus Düsseldorf Nr. 03/2014 Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts Die Landesregierung hat bei dem aktuellen Plenum ein neues Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet. Dadurch sollen Missstände beseitigt und Problemimmobilien wieder besser angegangen werden. Gemeinden und Mieter sollen handlungsfähig sein, ohne eigenes Kostenrisiko, gegen die Verwahrlosung von Wohnraum, vorzugehen. Gerade im Kölner Norden erleben wir leider immer wieder, wie rücksichtslose Heuschrecken Liegenschaften verkommen lassen und Menschen in teils unwürdigen Verhältnissen leben müssen. Mit dem neuem Gesetz werden den Kommunen endlich die Instrumente an die Hand gegeben, um einer gründlichen Wohnungsaufsicht nachkommen zu können, um so die Mieter/innen und Mieter wirksam zu schützen. Teilweise ist in den letzten Jahren z.B. in Chorweiler oder Finkenberg eine erschreckende Tendenz bei Vermietern großer Wohnungsbestände zu beobachten. Kapital-Fonds lassen ganze Wohnblöcke verfallen, um so die Rendite auf die gezahlten Mieten zu erhöhen. Wir werden Betroffene unterstützen, sich gegen diese „Heuschrecken“ zur Wehr zu setzten. Die KölnSPD wird der Vernachlässigung von Wohnquartieren in der Stadt mit allen vorhandenen rechtlichen und politischen Möglichkeiten entgegentreten. Mit Förderung, mit Mietpreisbremse, mit dem Bündnis für Wohnen und mit dem kommenden Wohnungsaufsichtsgesetz geben wir dem Markt einen Rahmen, der die Menschen in den Mittelpunkt stellt und nicht die Rendite. Anmahnen: Bund soll Fonds für Altschulden schaffen Die Verschuldung in Nordrhein-Westfalen belief sich im vergangenen Jahr auf rund 133,6 Milliarden Euro. Nur für die Zinsen müssen Länder und Kommunen zusammen jährlich mehr als 22,5 Milliarden Euro aufbringen. Doch damit steht NRW nicht allein. Viele Bundesländer müssen mit derartig hohen Schulden kämpfen. Eine Lösung des Problems der Altschulden ist – insbesondere unter den Bedingungen der grundgesetzlichen Schuldenbremse – für (fast) alle Länder und Kommunen eine zentrale politische Frage, für viele von ihnen sogar eine Existenzfrage. Deshalb fordert die nordrhein-westfälische Regierungskoalition in einem gemeinsamen Antrag am Mittwoch im Plenum, dass der Bund einen Altschuldenfonds einrichtet. Dieser hätte zwei wichtige politische Botschaften: Er würde die Schulden abbauen und zugleich wieder Investitionen in die Zukunft ermöglichen. Ein sogenannter Altschuldenfonds könnte Garant werden, dass die Länder die Schuldenbremse schaffen, also ihre Haushalte bis zum Jahr 2020 ausgleichen. Nach dem Aufbau Ost ist das eine neue nationale Aufgabe. Bei einem Altschuldenfonds geht es im Kern um eine Umverteilung der Schuldenlast und damit der Zinslast mit dem Ziel, die Schuldenberge der Länder zu reduzieren. Der Gedanke eines Fonds ist, dass alle Bundesländer ihre Altschulden in einem Topf zusammenfassen. Der Bund übernimmt dafür dann ab 2020 die Zinszahlungen für die Altschulden, indem er dafür den Solidaritätszuschlag (der 2019 eigentlich auslaufen soll) heranzieht. Für jedes Land wird ein verbindlicher Tilgungsplan ausgehandelt. Drucksache 16/5483
Bericht aus Düsseldorf Nr. 04/2013 Bericht aus Düsseldorf Nr. 03/2014 10. Schulrechtsänderungsgesetz mit breiter Mehrheit beschlossen Das 10. Schulrechtsänderungsgesetz (Schräg) beinhaltet im Grundsatz drei Punkte: Das Hauptgewicht des Gesetzes liegt in der Überarbeitung der Struktur von Berufskollegs. Ein weiterer Teil des Gesetzes beinhaltet das Selbstverwaltungsrecht von Schulträgern. Außerdem thematisiert das 10. Schräg den Schulversuch PRIMUS. Am 29.01.2014 fand in der Plenarsitzung des Landtags die erste Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung der schulgesetzlicher Vorschriften (10. Schulrechtsänderungsgesetz) statt. Gestellt wurde der Antrag von den Regierungsfraktionen SPD und Grüne, mitantragstellende Fraktion war die CDU. Dem Gesetz wurde mit breiter Mehrheit zugestimmt, einzig die FDP stimmte nicht positiv ab. Im Fokus des Gesetzes liegen die , sowie die Verbesserung der Situation von Schülerinnen und Schülern dieser Schulen. Dies geschieht z.B. durch die Minimierung von Wartschleifen, indem alle erworbenen Qualifikationen angerechnet werden können. Auch berufsvorbereitende Bildungsgänge werden neu ausgerichtet und Anschlussperspektiven transparenter. Außerdem werden unnötige Parallelstrukturen beseitigt. So soll ein zweijähriger Bildungsgang das Berufsgrundschuljahr ersetzen. Ein weiteres Ziel ist es fach- und jahrgangsübergreifende Kurse zu ermöglichen, um Bildungsgänge auch bei niedrigeren Anmeldezahlen zu ermöglichen. Sowie die Möglichkeit im dualen System durch die übergreifenden Beschulungsoptionen den Erwerb einer Fachhochschulreife zu ermöglichen. Da es voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren ca. 100.000 Schülerinnen und Schüler weniger gibt und somit die Anzahl dieser auf 500.000 fällt, besteht Handlungsbedarf, damit das differenzierte Bildungsangebot der Berufskollegs und somit Chancen und berufliche Perspektiven erhalten bleiben werden können. In Zukunft können Schulen, wenn die Kapazitäten der Schule erschöpft sind, Schülerinnen und Schüler abweisen. Jedoch nur, wenn die Eltern der Bewerber nicht im Einzugsgebiet der Schule wohnen. Die geschieht zur Stärkung des Das Gesetz verlängert darüber hinaus den Zeitraum für die Beantragung des . PRIMUS sieht ein längeres gemeinsames Lernen von Klasse 1 bis 10 vor. Bis zu 15 Schulen haben 10 Jahre lang die Möglichkeit zu testen, ob in dieser Form die Chancengerechtigkeit und die Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöht und dadurch bessere Abschlüsse erreicht werden können. Zudem soll durch ein längeres gemeinsames Lernen ein wohnortnahes und differenziertes Schulangebot ermöglicht werden. Von einer PRIMUS-Schule kann man mit jedem Abschluss der Sekundarstufe I abgehen, die im Rahmen der Zentralen Abschlussprüfungen an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen im Land NRW geprüft werden. Aus dem 10. Schulrechtsänderungsgesetz geht hervor, dass Schulen bis zum Schuljahr 2015/16, also ein Jahr mehr Zeit bekommen, um PRIMUS zu beantragen. - weiter auf der nächsten Seite -
Bericht aus Düsseldorf Nr. 03/2013 Bericht aus Düsseldorf Nr. 03/2014 Bisher gibt es eine PRIMUS-Schule in NRW. Zum Schuljahr 2014/15 stellen vier weitere auf das PRIMUS-System um. Handlungsbedarf zur Änderung des Gesetzes sehen auch die Sachverständigen die zum Gesetzesentwurf Stellung nehmen konnten. Größtenteils wurden die Neuerungen für gut befunden. Ergänzend gab es einige Anmerkungen und Vorschläge zur Verbesserung. Diese werden im Einvernehmen aller Fraktionen weiter diskutiert und in dem nachfolgenden Umsetzungserlass berücksichtigt. Das 10. Schulrechtsänderungsgesetz tritt zum 01.08.2014 in Kraft. Ankündigen: Klarheit über Rheinisches Revier Garzweiler II Nun gibt es Klarheit für die Zukunft im rheinischen Braunkohletagebau Garzweiler II. In dem nordrhein- westfälischen Koalitionsvertrag vom Juni 2012 hatten SPD und Grüne einvernehmlich festgestellt, dass „Effizienzsteigerungen – wie im Rahmenbetriebsplan Garzweiler II verbindlich festgelegt – dazu führen müssen, Ressourcen zu schonen und die absoluten jährlichen CO2-Emissionen im rheinischen Revier kontinuierlich zu senken.“ Die Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion sehen bis 2030 weiterhin die energiewirtschaftliche Notwendigkeit, Braunkohle auch im Tagebau Garzweiler II abzubauen. Das erfordert eine Umsiedlung der Ortschaften im dritten Umsiedlungsabschnitt. Zudem will die Landesregierung im Gespräch mit Beteiligten Zukunfts-Perspektiven in einer neuen Leitentscheidung zur Braunkohlepolitik nach 2030 herbeiführen. Gleich zu Beginn des Plenums unterrichtete die Landesregierung den Landtag über ihr weiteres Vorgehen. Ankaufen: Harte Gangart gegen Steuerkriminalität Steuerhinterziehung ist kriminell. Die Angst, entdeckt zu werden, hat zu einem enormen Anstieg der Selbstanzeigen in den vergangenen Jahren geführt: Seit dem Jahr 2010 sind in NRW fast 14.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung mit Bezug zur Schweiz eingereicht worden. Eine Ursache für die enorm gestiegene Anzahl ist sicher der Ankauf von Steuer-CDs. Das ist vor allem der Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen und einer bundesweit harten Gangart der SPD gegen Steuerkriminalität zu verdanken. Um die Steuerkriminalität weiter zurückzudrängen, sind aber noch weitere Maßnahmen nötig. Weitere Eckpunkte stellten die Fraktionen von SPD und Grüne in ihrem gemeinsamen Antrag am Mittwoch im Plenum vor. Drucksache 16/5480
Bericht aus Düsseldorf Nr. 03/2013 Bericht aus Düsseldorf Nr. 03/2014 Einigung mit Kommunen über Unterstützung für schulische Inklusion Nach weiteren Verhandlungen ist es der rot-grünen Landesregierung doch noch gelungen, eine Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Kosten der schulischen Inklusion zu erreichen. Dies erklärten die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD und Grünen, Norbert Römer und Reiner Priggen in einer Pressekonferenz am Dienstag. Die Landesregierung wird in den kommenden fünf Jahre 175 Millionen Euro für die Inklusion in Schulen zur Verfügung stellen und erkennt die Konnexität teilweise an. Wir erinnern uns: Im Oktober 2013 hat der Landtag das 9. Schulrechtsänderungsgesetz zur schulischen Inklusion beschlossen. Dieses tritt am 1. August 2014 in Kraft. Damals hatte der Landtag die Frage der Kosten bewusst ausgeklammert. Landesregierung und kommunale Spitzenverbände standen sich mit ihren Haltungen diametral gegenüber. Auf der einen Seite vertrat die Landesregierung die Meinung, dass Inklusion keine neue Entwicklung wäre und bauliche Maßnahmen in der Zuständigkeit der Schulträger – also der Kommunen – lägen. Auf der anderen Seite pochten die Kommunen auf das Konnexitätsprinzip, wonach die Ebene zahlt, die Entscheidungen trifft. Es wurde mit Klagen gedroht, sollte das Land nicht die Kosten übernehmen. Um einen langjährigen Rechtsstreit zu verhindern – und somit möglicherweise auch notwendige Inklusions- Investitionen zu verzögern – drängte die SPD auf ein außergerichtliches Verfahren: In einem Gutachten sollten die Kosten für die schulische Inklusion ermittelt werden, um dann gemeinsam mit den Kommunen bis zum 31. Januar 2014 eine tragfähige Lösung zu finden. Mit dem Essener Bildungsforscher Klaus Klemm beauftragte die Landesregierung einen Wissenschaftler, der zuvor von den kommunalen Spitzenverbänden als Experte in den Anhörungen benannt wurde. Kommunen und Landesregierung hatten zugesichert, sich an die Ergebnisse des Gutachtens zu halten. Das Klemm-Gutachten liegt seit Januar vor. Es untersuchte mögliche finanzielle Auswirkungen einer zunehmenden schulischen Inklusion in Schulen am Beispiel der Stadt Krefeld und des Kreises Minden-Lübbecke und online unter http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Gutachten-Prof_- Klemm_Text.pdf verfügbar. Das Gutachten untersucht „ausschließlich solche Ausgaben, die für die Schulträger unabweislich aus dem schulischen Inklusionsprozess folgen“ und unterteilt diese in zwei Ausgabevolumina: Im ersten Ausgabevolumen befinden sich Ausgaben zur Schaffung der Voraussetzungen für Inklusion – also Räume, Barrierefreiheit, Beförderung und Lernmittel. Im zweiten Ausgabevolumen fasst Klemm unterstützende Maßnahmen wie „zusätzliche Integrationshilfe, zusätzliche Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, zusätzliche Psychologen“ zusammen. Für ganz NRW schätzt der Bildungsforscher in beiden Ausgabevolumina 113,5 Millionen Euro in den kommenden drei Schuljahren. - weiter auf der nächsten Seite -
Bericht aus Düsseldorf Nr. 03/2014 Die rot-grüne Landesregierung formulierte auf dieser Grundlage ein Angebot an die Kommunen: „Wir haben uns trotz aller rechtlichen Gutachten, die uns zu unserer ursprünglichen Position geraten haben, bewegt“, erklärt die Kölner Bildungspolitikerin Gabriele Hammelrath. Für die kommenden fünf Jahre will Rot-Grün insgesamt 175 Millionen Euro zur Finanzierung der schulischen Inklusion zur Verfügung stellen. Dabei erkennt die Landesregierung für das Ausgabenvolumen I die Konnexität an und stellt jährlich 25 Millionen Euro extra für Investitionen zur Verfügung. „Mit der Anerkennung der Konnexität ist eine langfristige Kostenübernahme für diesen Bereich gesichert, so dass wir den Kommunen sehr entgegen kommen“, unterstreicht Hammelrath. Insgesamt 50 Millionen Euro will Rot-Grün für die unterstützenden Maßnahmen bereitstellen. Damit würde die Landesregierung über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus jedes Jahr 10 Millionen Euro zusätzlich für multiprofessionelle Teams in den Schulen zur Verfügung stellen. „Auf dem Tisch liegt ein gutes Angebot, im Sinne der Kinder“, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Norbert Römer in der Debatte des Landtags. „Dieses Angebot geht weit über das hinaus, was wir gesetzlich leisten müssten.“ In der Landtagsdebatte führte die NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann aus, dass mit dem Angebot die Milliarde Euro für die Inklusion voll gemacht würde: „Wir stellen 750 Millionen Euro für zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung, wir investieren 100 Millionen Euro in die Aus-, Fort- und Weiterbildung unserer Pädagoginnen und Pädagogen und mit den angebotenen 175 Millionen würde diese Landesregierung über eine Milliarde Euro in die Inklusion investieren!“ Im Februar lehnten die CDU-dominierten kommunalen Spitzenverbände des Städte- und Gemeindebundes sowie des Landkreistags das Angebot ab. „Es war ärgerlich, dass zu Lasten der Kinder Wahlkampf von der CDU gemacht wurde“, so Hammelrath. „Das Angebot ist eine gute Lösung für Köln, denn die Verteilung der Investitions-Gelder soll auf Grundlage der Schülerzahlen passieren.“ Als wachsende Stadt wäre dies gut für Köln. „Mit den 50 Millionen für multiprofessionelle Teams hätten wir gute Bedingungen für ein Gelingen der Inklusion.“ Gleichzeitig stellt Hammelrath aber auch klar: „Wir können die Konnextität in diesem Bereich als Land nicht anerkennen, denn der individuelle Anspruch auf Integrationshilfe leitet die sich aus den Sozialgesetzbüchern des Bundes ab. An dieser Stelle müssen die Kommunen der Bundesregierung auf die Füße steigen.“ In der nun angenommenen Einigung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden verständigten sich beide Seiten für die kommenden drei Jahre auf eine jährliche Überprüfung der Kostenpauschalen, damit diese im Bedarfsfall angeglichen werden könnten.
Bericht aus Düsseldorf Nr. 03/2014 Hochschulen der Zukunft gestalten Am Donnerstag wurde der Entwurf der Landesregierung zum „Hochschulzukunftsgesetz“ in den Landtag eingebracht. Damit ist die nächste Etappe in einem breiten Beteiligungsverfahren zur Korrektur im Bereich der nordrhein-westfälischen Hochschulen erreicht. Seit Anfang der Legislaturperiode im Sommer 2012 ist sowohl Wissenschaftsministerin Svenja Schulze als auch die SPD-Fraktion im intensiven Gespräch über eine Verbesserung von Lehre und Forschung in NRW. Mit dem „Hochschulfreiheitsgesetz“ hat die schwarz-gelbe Landesregierung das wohl neoliberalste Gesetz ihrer Amtszeit beschlossen, welches Hochschulen komplette Autonomie zugestand. Dies ging so weit, dass die Landesregierung und der Landtag kaum Einfluss darauf haben, wie die öffentlichen Mittel eingesetzt werden. „Mit dem Hochschulzukunftsgesetz legt unsere rot-grüne Landesregierung nach knapp zwei Jahren Beteili- gungsverfahren und vielen Gesprächsrunden nun die zentrale Weichenstellung im Bereich der Hochschulpo- litik dem Landtag vor Beratung vor“, erklärt die Kölner Landtagsabgeordnete Gabriele Hammelrath, die Mitglied im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung ist. Die 411 Seiten umfassende Vorlage hat zentrale Punkte der Gesetzesnovelle: - Der Studienerfolg soll im Mittelpunkt stehen. - Studienwechsel und Anrechnung von Noten sollen vereinfacht werden. - Der Senat soll gestärkt werden, insbesondere soll er eine entscheidende Rolle bei der Wahl der Hochschulleitung spielen. - Der Hochschulrat soll die wirtschaftliche Aufsicht über das Präsidium führen und in Wirtschaftsstrei- tigkeiten das letzte Wort haben. - Es soll Rahmenbedingungen für „Gute Arbeit“ an den Universitäten geben, insbesondere bezüglich eines fairen Umgangs mit Teilzeitbeschäftigten. - Hochschulen und Land sollen ihre Entwicklung durch einen gemeinsam abgestimmten Plan miteinan- der vereinbaren. - „Diversity Management“ soll in den Aufgabenkatalog der Universitäten aufgenommen werden und für Teilzeitstudierende soll es mehr Gestaltungsspielraum geben. - Bei Verstößen gegen die Haushaltsführung und mangelnder Transparenz müssen die Hochschulen zukünftig mit der Zurückbehaltung eines Teils der Hochschulzuschüsse rechnen. Für zwei Themen aus dem Referentenentwurf, die heftig diskutiert wurden, ließen sich glücklicherweise Kompromisse finden: So ließ sich zum einen für die durch klare Formulierungen im Regierungsentwurf eine Lösung finden: Die Klausel gilt lediglich für abgeschlossene Forschungsvorhaben und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen regelmäßig nicht veröffentlicht wer- den, gerade wenn sonst wirtschaftliche Schäden entstehen könnten. Zum Thema Transparenz äußerte sich Wissenschaftsministerin Svenja Schulze: „Wir haben uns bemüht, so weit wie möglich auf die Hochschulen zuzugehen. Bei der Forderung nach mehr Transparenz bei der Verwen- dung von knapp sechs Milliarden Steuermitteln wird es jedoch keine Abstriche geben.“ - weiter auf der nächstenSeite -
Bericht aus Düsseldorf Nr. 03/2013 Bericht aus Düsseldorf Nr. 03/2014 Zum anderen hat man sich im Rahmen der gegen eine, im Referentenentwurf vorgesehene, Entzugsmöglichkeit des Promotionsrechts entschieden und stattdessen für eine Pflicht der Hochschulen, ein System der Qualitätssicherung des Promotionsgeschehens zu entwickeln. Der Gesetzentwurf wurde vom Plenum in die Ausschüsse verwiesen und soll nach der Sommerpause vom Landtag verabschiedet werden, so dass das Hochschulzukunftsgesetz zum Wintersemester 2014/2015 in Kraft tritt. Anpassen: Strafvollzug soll neu geregelt werden Das in Nordrhein-Westfalen geltende Strafvollzugsgesetz ist 38 Jahre alt. Deshalb soll es jetzt grundlegend überarbeitet werden. Am Mittwoch wird der Entwurf des neuen Strafvollzugsgesetzes im Landtag vorgestellt. In 123 Paragrafen wird die Rechtslage an die Anforderungen des modernen Strafvollzugs angepasst. Ein zentraler Punkt sind die Opferrechte: Opfer von Verbrechen sollen über Freigänge oder Entlassungen der Täter informiert werden. Geplant sind auch Hafterleichterungen und mehr Sozialtherapien. Der Entwurf setzt die Leitlinien für den Strafvollzug des Landes um und berücksichtigt die europäischen Strafvollzugsgrundsätze. Zu den wichtigen Änderungen gehört der sogenannte aktivierende Strafvollzug. Auf jeden Gefangenen wird auf Grundlage einer sorgfältigen Diagnostik ein individueller Vollzugsplan zugeschnitten, um auch sein Leben nach der Haft in den Griff zu bekommen. Hierbei steht der Grundsatz des „Förderns und Forderns“ im Mittelpunkt. So sollen beispielsweise deutlich mehr Straftäter eine Sozialtherapie machen können. Auch verlängerte Besuchszeiten sind vorgesehen, aber ebenso verschärfte Strafmaßnahmen für Gefangene, die sich nicht an die Regeln halten. Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt den Gesetzentwurf und plant im Rechtsausschuss noch vor der Sommerpause eine umfangreiche Anhörung. Drucksache 16/5413
Bericht aus Düsseldorf Nr. 03/2014 Die Kölner SPD Landtagsabgeordneten - Wer ist zuständig für welche Fragen? Falls Sie einmal eine weitergehende Frage haben sollten, wenden Sie sich gerne an unsere Abgeordneten persönlich. Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeinschaftsbüro der Landtagsabgeordneten in der Magnusstraße 18b unter 0221- 99 55 99 74 oder per Mail an unsere Mitarbeiter Sascha Solbach (sascha.solbach@landtag.nrw.de) oder Judith Silbernagel (judith.silbernagel@landtag.nrw.de) Martin Börschel: Haushalts- und Finanzausschuss und Hauptausschuss Mail: martin.boerschel@landtag.nrw.de Stephan Gatter: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mail: stephan.gatter@landtag.nrw.de Ingrid Hack: Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend und stv. Vorsitzende des Integrationsausschuss - darüber hinaus ordentliches Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss für Bauvorhaben unter Leitung des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW Mail: ingrid.hack@landtag.nrw.de Gabriele Hammelrath: Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung und Ausschuss für Schule und Weiterbildung Mail: gabriele.hammelrath@landtag.nrw.de Andreas Kossiski: Stv. Vorsitzender Innenausschuss und Mitglied des Sportausschusses Mail: andreas.kossiski@landtag.nrw.de Jochen Ott: Stv. Vorsitzender der Fraktion und dort zuständig für den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr sowie für den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mail: jochen.ott@landtag.nrw.de Lisa Steinmann: Ausschuss für Kommunalpolitik und Ausschuss für Medien und Kultur Mail: lisa.steinmann@landtag.nrw.de SPD Köln Telefon: 0221 - 99 55 99 74 Leserbriefe: Unterbezirksvorsitzender Jochen Ott MdL Verantwortlich für Telemedien nach § 5 koelnerspdmdl@landtag.nrw.de Magnusstr. 18b TMG/gemäß § 55 RStV: Layout & Gestaltung: Sascha Solbach 50672 Köln Jochen Ott MdL Redaktion: Die Kölner SPD-Landtagsabgeordneten, Internet: www.koelnspd.de Judith Silbernagel, Greta Schrörs und Selina Mederlet
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