"Mehr Zeit für Kinder" - G8 muss reformiert werden!

 
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Bericht aus Düsseldorf
                                                                                           Nr. 03/2014

     „Mehr Zeit für Kinder“ – G8 muss reformiert werden!
G8 wurde auf heftiges Drängen der Wirtschaftsverbände und mit entsprechender
Unterstützung von CDU und FDP in NRW verbindlich eingeführt.�Der Zeitgeist
war vor zehn Jahren von Beschleunigung und der Idee, Jugendliche früher in die
                                                                                          Ostern steht kurz vor der Tür
Ausbildungsphase zu bringen (Studium/Beruf), geprägt. Seitdem ist das
                                                                                          und auch die
Einschulungsalter vorgezogen, der Wehr- und der Ersatzdienst weggefallen, die
                                                                                          Kommunalwahlen werfen
Grundschulzeit auf einen Zeitraum von drei bis fünf Jahre flexibilisiert und das          weiterhin ihre Schatten
Studium mit Bachelor- und Masterstrukturen insgesamt verkürzt worden.                     voraus: Die Plakatierungen
                                                                                          haben seit Freitag begonnen.
Trotz der�insgesamt�positiven Abschlüsse des ersten verkürzten Abiturjahrgangs            Viele fleißige ehrenamtliche
häufen sich die Klagen von Schülerinnen/Schülern und Eltern, insbesondere zur             Helferinnen und Helfer
                                                                                          werden in den nächsten Tagen
Belastung bis Überforderung der jungen Menschen. Dies hat in verschiedenen
                                                                                          ausströmen um die besten
Bundesländern zur Überprüfung von G8 geführt und auch die KölnSPD nimmt
                                                                                          Plätze zu sichern damit die
die Argumente ernst und ist in eine Diskussion um die Schulzeitverkürzung                 bevorstehenden Wahlen
eingetreten. Daher hatte das Bildungsforum unter Beteiligung der Kölner                   werden nun auch endgültig
Landtagsabgeordneten Jochen Ott, Martin Börschel und Gabriele Hammelrath                  für die Bürgerinnen und
Mitte März die Kölner Schullandschaft zur Auftaktveranstaltung in der Reihe               Bürger sichtbar werden.
„Mehr Zeit für Kinder“ eingeladen, um die Herausforderungen von G8 zu                     Das politische Rad steht
                                                                                          natürlich trotzdem nicht still.
diskutieren.
                                                                                          G8 diskutieren und
                                                                                          hinterfragen wir weiterhin
Im Wesentlichen wurden Aspekte der Verdichtung negativ bewertet. Bereits für              kritisch und setzen unsre
junge Schüler*innen gibt es eine (zu) hohe Wochenstundenzahl, aus der täglich             Veranstaltungsreihe dazu fort.
lange Anwesenheit in der Schule folgt, in der es keine entsprechenden                     Außerdem hat die
Wechsel�zwischen Lern- und�Entspannungsphasen gibt. Hausaufgaben gibt es                  Landesregierung ein neues
immer noch, um den Stoff irgendwie meistern zu können. Häufig sind zudem die              Gesetz des
                                                                                          Wohnaufsichtsrecht
Raumangebote nicht angemessen.
                                                                                          verabschiedet, was auch für
                                                                                          Köln von Bedeutung ist. Und
Ohne eine vordergründige Schulstrukturdebatte zu führen werden, will die                  auch die Debatte zur Stärkung
KölnSPD auf bemängelten Zustand in einer intensiven Diskussion mit den                    der Partizipation auf
Betroffenen eingehen. Dabei sind drei große Körbe zu diskutieren: Die Struktur            kommunaler Ebene wurde
des Systems, die zu vermittelnden Inhalte und die Organisation im Alltag. Als             hitzig geführt.
Aufschlagpapier hat die KölnSPD gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Rat der
                                                                                          Ich wünsche Ihnen viel Spaß
Stadt Köln und der Kölner Landtagsabgeordneten im Schulausschuss, Gabriele
                                                                                          beim Lesen und erholsame
Hammelrath, ein Diskussionspapier verfasst, welches Sie online abrufen können:
                                                                                          und sonnige Ostertage.

POSITIONSPAPIER                                                                           Für die Abgeordneten
                                                                                          Ihr
                             - weiter auf der nächsten Seite -

    Gemeinschaftsbüro der Kölner SPD-Landtagsabgeordneten                        DIE KÖLNER SPD -
    Tel: 0221 - 99 55 99 74 I Fax: 0221-99 55 99 76
    koelnerspdmdl@landtag.nrw.de                                                 LANDTAGSABGEORDNETEN
    sascha.solbach@landtag.nrw.de                                                Für Sie gehen wir bis nach Düsseldorf!
    judith.silbernagel@landtag.nrw.de

 Martin Börschel I Stephan Gatter I Ingrid Hack I Gabriele Hammelrath I Andreas Kossiski I Jochen Ott I Lisa Steinmann
Bericht aus Düsseldorf
                                                                                 Nr. 03/2014

 Für die Diskussion lädt das Bildungsforum der KölnSPD alle Interessierten herzlich zur
 nächsten Veranstaltung ein:

              Montag, 28. April 2014
              18.30 Uhr
              Hans-Jürgen-Wischnewski-Haus der KölnSPD
              Magnusstr. 18b,
              50672 Köln
 Bitte machen Sie Ihre Bekannten auf die Diskussion aufmerksam und leiten Sie die Einladung gerne
 weiter! Wir freuen uns auf eine engagierte Diskussion.

                Annähern: Bessere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen
In den zurückliegenden Jahren sind neue Herausforderungen auf die Kommunen zugekommen: ange-
spannte Kommunalfinanzen, demographischer Wandel. Diese Herausforderungen erfordern Antworten. Die
Zusammenarbeit zwischen den Kommunen ist dabei zwar nur ein Baustein, aber ein immer wichtigerer und
erfolgversprechenderer. Zur effizienten Aufgabenerfüllung der Kommunen und zur Festigung ihrer Position
im Standortwettbewerb ist es erforderlich, demokratisch legitimierte Formen der interkommunalen und
regionalen Kooperation zu stärken und auszubauen. Deshalb wollen wir die Kommunen dabei noch inten-
siver unterstützen, um weitere Kooperationen wie den Regionalverband Ruhr (RVR) und die Städteregion
Aachen aufzubauen. Das Ruhrgebiet soll politisch mehr Einfluss bekommen. Die elf kreisfreien Städte und
vier Kreise des Ruhrgebiets sollen künftig auch Aufgaben an den RVR übertragen können. Geplant ist zudem,
den RVR stärker als Dienstleister für die Ruhr-Kommunen einzusetzen. Um den RVR demokratisch zu stärken,
soll sein Parlament, die Verbandsversammlung, ab 2020 direkt gewählt werden – parallel zur Kommunal-
wahl. Diese Änderungen im RVR-Gesetz sieht ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen
vor, der am Mittwoch im Plenum beraten wird. Die Interkommunale Zusammenarbeit hat eine lange Traditi-
on in unterschiedlichen Aufgabenbereichen: Abwasserbehandlung, Trinkwasserversorgung, Abfallbeseiti-
gung. Zudem sind weitere Bereiche denkbar.
16/5483
                16/5483
                16/5485
Drucksache
Bericht aus Düsseldorf
                                                                                      Nr. 03/2014

                   Landtag debattierte über Kriminalitätsentwicklung
„Ein peinlicher CDU-Auftritt, enttäuschend und ohne Sachkenntnis“, so kommentierte Andreas Kossiski den
CDU-Beitrag des Abgeordneten Golland in der Landtagsdebatte am 27. März zur Kriminalitätsentwicklung
2013 in NRW. Selbst aus den Reihen des ehemaligen CDU-Koalitionspartners FDP distanzierte sich der
Abgeordnete Dr. Orth von der Rhetorik Gollands, weil der mit einer fragwürdigen Einstellung zur
Gewaltenteilung beklagte, dass weniger Straftäter verurteilt würden, als die Polizei Tatverdächtige der Justiz
melde.
Dass die CDU der Debatte nicht gewachsen sein konnte, stand schon mit der Wortwahl des von ihr
beantragten Tagesordnungspunktes fest. Titel: „Polizeiliche Kriminalstatistik 2013 liest sich wie ein
Versagensbericht der rot-grünen Landesregierung.“ Andreas Kossiski, als Kölner Abgeordneter für
Innenpolitik zuständig, wunderte sich schon vor der Debatte über den CDU-Antrag: „Wie man angesichts
eines Minus von 33.420 Straftaten im Vergleich zu 2012 von einem Versagensbericht sprechen kann,
erschließt sich eigentlich außerhalb der CDU niemandem.“
In der Debatte rückten Andreas Bialas für die SPD und Ralf Jäger für die Landesregierung den von der CDU
vermittelten Katastropheneindruck gerade. Fakt ist:
    - In den Jahren schwarz-gelber Verantwortung gab es die höchsten Fallzahlen an Gewaltkriminalität
       in unserem Land. Heute sind es zehn Prozent weniger.
    - Unter schwarz-gelb gab es die höchsten Opferbelastungszahlen in Bezug auf Gewaltdelikten an
       Kindern und Jugendlichen. Heute sind es 20 Prozent weniger!
    - 452 Straftaten gegen das Leben sind der zweitniedrigste Stand seit 20 Jahren.
    - Der Anteil der unter 21-Jährigen an den Tatverdächtigen ist mit 22,6 Prozent auf dem niedrigsten
       Stand der letzten 43 Jahre.
    - Der Diebstahl von Kraftwagen ist auf dem niedrigsten Stand seit 1971.
    - Der Fahrraddiebstahl ist auf dem niedrigsten Stand der letzten 20 Jahre.
    - Verglichen mit 2012 nahm die Diebstahlskriminalität um 12 785 Fälle ab.
    - Die Straßenkriminalität insgesamt sank im Vergleich zum Vorjahr um 24 644 Fälle.
Auf welch dünnem Eis die CDU argumentierte, war bereits ihrem Antrag zur Debatte zu entnehmen. Zitat:
„Bemerkenswerterweise erwähnt Herr Jäger auch nicht die hohe Zahl der Einbruchsversuche: In vier von
zehn Fällen scheiterten die Einbrecher nämlich im Versuchsstadium.“ Eine Steilvorlage für den Innenminister,
der mit der Polizei-Kampagne „Riegel vor“ nachweislich erfolgreich dafür wirbt, dass Wohnungen und Häuser
besser gesichert werden müssen, um Einbrüche zu verhindern. Dass zunehmend mehr Täter ihren Einbruch
im Versuchsstadium abbrechen müssen, beweist eindeutig die Richtigkeit der innenpolitischen Linie der
rot-grünen Landesregierung.

                                                    http://andreas-kossiski.de/?p=515#more-515
                                                          http://andreas-kossiski.de/?p=473#more-473
Bericht aus Düsseldorf
                                                                                     Nr. 03/2014

                Soll #livestream auch auf kommunaler Ebene verpflichtend
                                   festgesetzt werden?
Eine gute Debatte hatten wir in der gestrigen Plenarsitzung zum einem Gesetzentwurf der PIRATEN „Zur
Stärkung der Partizipation auf kommunaler Ebene“ – ein Thema, das auf ersten Blick verheißungsvoll,
selbstverständlich und so einfach klingt.

Dieser Gesetzentwurf will in der Gemeindeordnung regeln, wie Medienöffentlichkeit auf kommunaler Ebene
herzustellen ist: in Form von Aufzeichnungen, Übertragungen und entsprechenden Veröffentlichungen der
Sitzungen der kommunalen Mandatsträger in Kreistagen, in Gemeinderäten und den entsprechenden
Ausschüssen.

Ich persönlich finde Livestream toll – gerade auch um Politik erlebbar und nachvollziehbarer zu machen. Im
Landtag NRW sorgen wir derzeit Schritt für Schritt für die Verbesserung dieser Leistung: Plenarsitzungen
können bereits komplett live verfolgt werden und sind auch nachträglich abrufbar – in Kürze sogar auch
tagessordnungspunktbezogen. Viele weitere Sitzungssäle in diesem hohen Haus werden sukzessive mit den
technischen Voraussetzungen für Livestream für die vermehrte Übertragung von Ausschüssen und
Anhörungen ausgestattet.
Das ist die richtige Einstellung und wir marschieren auf dem richtigen Weg..
.. auf dieser Ebene, der Landesebene, der Ebene von Berufspolitik.

Aber:
solange das „kommunale Mandat‘ in NRW ein Ehrenamt ist, solange sich Menschen neben Beruf und Familie
persönlich verausgaben, um sich politisch zu engagieren, so lange sollten wir uns auf Landesebene nicht
anmaßen, von oben
Vorschriften zu machen, die keine Rücksicht nehmen auf persönliche Hemmnisse und Datenschutz. Wer
Kommunalpolitik ernst nimmt und stärken will, ist nur dann ein guter Partner, wenn er den Kommunalen zur
Seite steht - und zwar nicht als Diktator, sondern als Gestalter.

Auch in Köln bedurfte es viel Zuspruch, bis der Rat der Stadt Köln sich im Rahmen des Konzepts „Internetstadt“
für eine Liveübertragung seiner Ratssitzungen entschieden hat. Eine solche Übertragung kann nur umgesetzt
werden, wenn alle (!) Ratsmitglieder dazu ihre persönliche Zustimmung erteilen – so sind derzeit die Regeln.
Seit Anfang des Jahres gibt es diesen Livestream auf der Homepage der Stadt Köln nun regelmäßig. Das ist
gut – das ist mutig – das ist zeitgemäß!

Eine Regelung in der Gemeindeordnung ist also wirklich nicht nötig – jedes kommunale Gremium darf sich
weiterhin freiwillig und autark entscheiden, ob sie digitale Übertragungen möglich machen wollen oder nicht.

                              www.landtag.nrw.de
                              http://178.33.34.21/stadtkoeln/
                            www.iskkoeln.de
Bericht aus Düsseldorf
                                                                                    Nr. 03/2014

                  Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts
 Die Landesregierung hat bei dem aktuellen Plenum ein neues Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet.
 Dadurch sollen Missstände beseitigt und Problemimmobilien wieder besser angegangen werden. Gemeinden
 und Mieter sollen handlungsfähig sein, ohne eigenes Kostenrisiko, gegen die Verwahrlosung von Wohnraum,
 vorzugehen. Gerade im Kölner Norden erleben wir leider immer wieder, wie rücksichtslose Heuschrecken
 Liegenschaften verkommen lassen und Menschen in teils unwürdigen Verhältnissen leben müssen. Mit dem
 neuem Gesetz werden den Kommunen endlich die Instrumente an die Hand gegeben, um einer gründlichen
 Wohnungsaufsicht nachkommen zu können, um so die Mieter/innen und Mieter wirksam zu schützen.
 Teilweise ist in den letzten Jahren z.B. in Chorweiler oder Finkenberg eine erschreckende Tendenz bei
 Vermietern großer Wohnungsbestände zu beobachten. Kapital-Fonds lassen ganze Wohnblöcke verfallen,
 um so die Rendite auf die gezahlten Mieten zu erhöhen. Wir werden Betroffene unterstützen, sich gegen diese
 „Heuschrecken“ zur Wehr zu setzten. Die KölnSPD wird der Vernachlässigung von Wohnquartieren in der
 Stadt mit allen vorhandenen rechtlichen und politischen Möglichkeiten entgegentreten. Mit Förderung, mit
 Mietpreisbremse, mit dem Bündnis für Wohnen und mit dem kommenden Wohnungsaufsichtsgesetz geben
 wir dem Markt einen Rahmen, der die Menschen in den Mittelpunkt stellt und nicht die Rendite.

                       Anmahnen: Bund soll Fonds für Altschulden schaffen
 Die Verschuldung in Nordrhein-Westfalen belief sich im vergangenen Jahr auf rund 133,6 Milliarden Euro. Nur
 für die Zinsen müssen Länder und Kommunen zusammen jährlich mehr als 22,5 Milliarden Euro aufbringen.
 Doch damit steht NRW nicht allein. Viele Bundesländer müssen mit derartig hohen Schulden kämpfen. Eine
 Lösung des Problems der Altschulden ist – insbesondere unter den Bedingungen der grundgesetzlichen
 Schuldenbremse – für (fast) alle Länder und Kommunen eine zentrale politische Frage, für viele von ihnen
 sogar eine Existenzfrage. Deshalb fordert die nordrhein-westfälische Regierungskoalition in einem
 gemeinsamen Antrag am Mittwoch im Plenum, dass der Bund einen Altschuldenfonds einrichtet. Dieser hätte
 zwei wichtige politische Botschaften: Er würde die Schulden abbauen und zugleich wieder Investitionen in
 die Zukunft ermöglichen. Ein sogenannter Altschuldenfonds könnte Garant werden, dass die Länder die
 Schuldenbremse schaffen, also ihre Haushalte bis zum Jahr 2020 ausgleichen. Nach dem Aufbau Ost ist das
 eine neue nationale Aufgabe. Bei einem Altschuldenfonds geht es im Kern um eine Umverteilung der
 Schuldenlast und damit der Zinslast mit dem Ziel, die Schuldenberge der Länder zu reduzieren. Der Gedanke
 eines Fonds ist, dass alle Bundesländer ihre Altschulden in einem Topf zusammenfassen. Der Bund übernimmt
 dafür dann ab 2020 die Zinszahlungen für die Altschulden, indem er dafür den Solidaritätszuschlag (der 2019
 eigentlich auslaufen soll) heranzieht. Für jedes Land wird ein verbindlicher Tilgungsplan ausgehandelt.

Drucksache 16/5483
Bericht aus Düsseldorf
                                                                                Nr. 04/2013
                                                                                    Bericht aus Düsseldorf
                                                                                    Nr. 03/2014

            10. Schulrechtsänderungsgesetz mit breiter Mehrheit beschlossen

Das 10. Schulrechtsänderungsgesetz (Schräg) beinhaltet im Grundsatz drei Punkte: Das Hauptgewicht des
Gesetzes liegt in der Überarbeitung der Struktur von Berufskollegs. Ein weiterer Teil des Gesetzes beinhaltet
das Selbstverwaltungsrecht von Schulträgern. Außerdem thematisiert das 10. Schräg den Schulversuch PRIMUS.

Am 29.01.2014 fand in der Plenarsitzung des Landtags die erste Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung
des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung der
schulgesetzlicher Vorschriften (10. Schulrechtsänderungsgesetz) statt. Gestellt wurde der Antrag von den
Regierungsfraktionen SPD und Grüne, mitantragstellende Fraktion war die CDU.
Dem Gesetz wurde mit breiter Mehrheit zugestimmt, einzig die FDP stimmte nicht positiv ab.

Im Fokus des Gesetzes liegen die                                               , sowie die Verbesserung der
Situation von Schülerinnen und Schülern dieser Schulen.
Dies geschieht z.B. durch die Minimierung von Wartschleifen, indem alle erworbenen Qualifikationen
angerechnet werden können. Auch berufsvorbereitende Bildungsgänge werden neu ausgerichtet und
Anschlussperspektiven transparenter.
Außerdem werden unnötige Parallelstrukturen beseitigt. So soll ein zweijähriger Bildungsgang das
Berufsgrundschuljahr ersetzen. Ein weiteres Ziel ist es fach- und jahrgangsübergreifende Kurse zu
ermöglichen, um Bildungsgänge auch bei niedrigeren Anmeldezahlen zu ermöglichen. Sowie die Möglichkeit
im dualen System durch die übergreifenden Beschulungsoptionen den Erwerb einer Fachhochschulreife zu
ermöglichen.
Da es voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren ca. 100.000 Schülerinnen und Schüler weniger gibt und
somit die Anzahl dieser auf 500.000 fällt, besteht Handlungsbedarf, damit das differenzierte Bildungsangebot
der Berufskollegs und somit Chancen und berufliche Perspektiven erhalten bleiben werden können.

In Zukunft können Schulen, wenn die Kapazitäten der Schule erschöpft sind, Schülerinnen und Schüler
abweisen. Jedoch nur, wenn die Eltern der Bewerber nicht im Einzugsgebiet der Schule wohnen.
Die geschieht zur Stärkung des

Das Gesetz verlängert darüber hinaus den Zeitraum für die Beantragung des                           .
PRIMUS sieht ein längeres gemeinsames Lernen von Klasse 1 bis 10 vor. Bis zu 15 Schulen haben 10 Jahre lang
die Möglichkeit zu testen, ob in dieser Form die Chancengerechtigkeit und die Leistungsfähigkeit des
Schulwesens erhöht und dadurch bessere Abschlüsse erreicht werden können. Zudem soll durch ein längeres
gemeinsames Lernen ein wohnortnahes und differenziertes Schulangebot ermöglicht werden.
Von einer PRIMUS-Schule kann man mit jedem Abschluss der Sekundarstufe I abgehen, die im Rahmen der
Zentralen Abschlussprüfungen an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen im Land NRW
geprüft werden.
Aus dem 10. Schulrechtsänderungsgesetz geht hervor, dass Schulen bis zum Schuljahr 2015/16, also ein Jahr
mehr Zeit bekommen, um PRIMUS zu beantragen.

                                      - weiter auf der nächsten Seite -
Bericht aus Düsseldorf
                                                                              Nr. 03/2013
                                                                                  Bericht aus Düsseldorf
                                                                                  Nr. 03/2014

Bisher gibt es eine PRIMUS-Schule in NRW. Zum Schuljahr 2014/15 stellen vier weitere auf das PRIMUS-System
um.

Handlungsbedarf zur Änderung des Gesetzes sehen auch die Sachverständigen die zum Gesetzesentwurf
Stellung nehmen konnten. Größtenteils wurden die Neuerungen für gut befunden. Ergänzend gab es einige
Anmerkungen und Vorschläge zur Verbesserung.
Diese werden im Einvernehmen aller Fraktionen weiter diskutiert und in dem nachfolgenden
Umsetzungserlass berücksichtigt.

Das 10. Schulrechtsänderungsgesetz tritt zum 01.08.2014 in Kraft.

                Ankündigen: Klarheit über Rheinisches Revier Garzweiler II

Nun gibt es Klarheit für die Zukunft im rheinischen Braunkohletagebau Garzweiler II. In dem nordrhein-
westfälischen Koalitionsvertrag vom Juni 2012 hatten SPD und Grüne einvernehmlich festgestellt, dass
„Effizienzsteigerungen – wie im Rahmenbetriebsplan Garzweiler II verbindlich festgelegt – dazu führen
müssen, Ressourcen zu schonen und die absoluten jährlichen CO2-Emissionen im rheinischen Revier
kontinuierlich zu senken.“ Die Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion sehen bis 2030 weiterhin die
energiewirtschaftliche Notwendigkeit, Braunkohle auch im Tagebau Garzweiler II abzubauen. Das erfordert
eine Umsiedlung der Ortschaften im dritten Umsiedlungsabschnitt. Zudem will die Landesregierung im
Gespräch mit Beteiligten Zukunfts-Perspektiven in einer neuen Leitentscheidung zur Braunkohlepolitik nach
2030 herbeiführen. Gleich zu Beginn des Plenums unterrichtete die Landesregierung den Landtag über ihr
weiteres Vorgehen.

                   Ankaufen: Harte Gangart gegen Steuerkriminalität

Steuerhinterziehung ist kriminell. Die Angst, entdeckt zu werden, hat zu einem enormen Anstieg der
Selbstanzeigen in den vergangenen Jahren geführt: Seit dem Jahr 2010 sind in NRW fast 14.000 Selbstanzeigen
wegen Steuerhinterziehung mit Bezug zur Schweiz eingereicht worden. Eine Ursache für die enorm gestiegene
Anzahl ist sicher der Ankauf von Steuer-CDs. Das ist vor allem der Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen
und einer bundesweit harten Gangart der SPD gegen Steuerkriminalität zu verdanken. Um die
Steuerkriminalität weiter zurückzudrängen, sind aber noch weitere Maßnahmen nötig. Weitere Eckpunkte
stellten die Fraktionen von SPD und Grüne in ihrem gemeinsamen Antrag am Mittwoch im Plenum vor.

Drucksache      16/5480
Bericht aus Düsseldorf
                                                                                Nr. 03/2013
                                                                                    Bericht aus Düsseldorf
                                                                                    Nr. 03/2014

              Einigung mit Kommunen über Unterstützung für schulische
                                   Inklusion
Nach weiteren Verhandlungen ist es der rot-grünen Landesregierung doch noch gelungen, eine Einigung mit
den kommunalen Spitzenverbänden über die Kosten der schulischen Inklusion zu erreichen. Dies erklärten
die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD und Grünen, Norbert Römer und Reiner Priggen in einer
Pressekonferenz am Dienstag. Die Landesregierung wird in den kommenden fünf Jahre 175 Millionen Euro für
die Inklusion in Schulen zur Verfügung stellen und erkennt die Konnexität teilweise an.

Wir erinnern uns: Im Oktober 2013 hat der Landtag das 9. Schulrechtsänderungsgesetz zur schulischen
Inklusion beschlossen. Dieses tritt am 1. August 2014 in Kraft.
Damals hatte der Landtag die Frage der Kosten bewusst ausgeklammert. Landesregierung und kommunale
Spitzenverbände standen sich mit ihren Haltungen diametral gegenüber. Auf der einen Seite vertrat die
Landesregierung die Meinung, dass Inklusion keine neue Entwicklung wäre und bauliche Maßnahmen in der
Zuständigkeit der Schulträger – also der Kommunen – lägen. Auf der anderen Seite pochten die Kommunen
auf das Konnexitätsprinzip, wonach die Ebene zahlt, die Entscheidungen trifft. Es wurde mit Klagen gedroht,
sollte das Land nicht die Kosten übernehmen.

Um einen langjährigen Rechtsstreit zu verhindern – und somit möglicherweise auch notwendige Inklusions-
Investitionen zu verzögern – drängte die SPD auf ein außergerichtliches Verfahren: In einem Gutachten sollten
die Kosten für die schulische Inklusion ermittelt werden, um dann gemeinsam mit den Kommunen bis zum
31. Januar 2014 eine tragfähige Lösung zu finden. Mit dem Essener Bildungsforscher Klaus Klemm beauftragte
die Landesregierung einen Wissenschaftler, der zuvor von den kommunalen Spitzenverbänden als Experte in
den Anhörungen benannt wurde. Kommunen und Landesregierung hatten zugesichert, sich an die Ergebnisse
des Gutachtens zu halten.

Das Klemm-Gutachten liegt seit Januar vor. Es untersuchte mögliche finanzielle Auswirkungen einer
zunehmenden schulischen Inklusion in Schulen am Beispiel der Stadt Krefeld und des Kreises Minden-Lübbecke
und online unter http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Gutachten-Prof_-
Klemm_Text.pdf verfügbar.

Das Gutachten untersucht „ausschließlich solche Ausgaben, die für die Schulträger unabweislich aus dem
schulischen Inklusionsprozess folgen“ und unterteilt diese in zwei Ausgabevolumina: Im ersten
Ausgabevolumen befinden sich Ausgaben zur Schaffung der Voraussetzungen für Inklusion – also Räume,
Barrierefreiheit, Beförderung und Lernmittel. Im zweiten Ausgabevolumen fasst Klemm unterstützende
Maßnahmen wie „zusätzliche Integrationshilfe, zusätzliche Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, zusätzliche
Psychologen“ zusammen. Für ganz NRW schätzt der Bildungsforscher in beiden Ausgabevolumina 113,5
Millionen Euro in den kommenden drei Schuljahren.

                                      - weiter auf der nächsten Seite -
Bericht aus Düsseldorf
                                                                                  Nr. 03/2014

Die rot-grüne Landesregierung formulierte auf dieser Grundlage ein Angebot an die Kommunen: „Wir
haben uns trotz aller rechtlichen Gutachten, die uns zu unserer ursprünglichen Position geraten haben,
bewegt“, erklärt die Kölner Bildungspolitikerin Gabriele Hammelrath. Für die kommenden fünf Jahre will
Rot-Grün insgesamt 175 Millionen Euro zur Finanzierung der schulischen Inklusion zur Verfügung stellen.
Dabei erkennt die Landesregierung für das Ausgabenvolumen I die Konnexität an und stellt jährlich 25
Millionen Euro extra für Investitionen zur Verfügung. „Mit der Anerkennung der Konnexität ist eine
langfristige Kostenübernahme für diesen Bereich gesichert, so dass wir den Kommunen sehr entgegen
kommen“, unterstreicht Hammelrath.
Insgesamt 50 Millionen Euro will Rot-Grün für die unterstützenden Maßnahmen bereitstellen. Damit
würde die Landesregierung über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus jedes Jahr 10 Millionen Euro
zusätzlich für multiprofessionelle Teams in den Schulen zur Verfügung stellen. „Auf dem Tisch liegt ein
gutes Angebot, im Sinne der Kinder“, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Norbert Römer in der Debatte
des Landtags. „Dieses Angebot geht weit über das hinaus, was wir gesetzlich leisten müssten.“

In der Landtagsdebatte führte die NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann aus, dass mit dem Angebot die
Milliarde Euro für die Inklusion voll gemacht würde: „Wir stellen 750 Millionen Euro für zusätzliche
Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung, wir investieren 100 Millionen Euro in die Aus-, Fort- und
Weiterbildung unserer Pädagoginnen und Pädagogen und mit den angebotenen 175 Millionen würde diese
Landesregierung über eine Milliarde Euro in die Inklusion investieren!“

Im Februar lehnten die CDU-dominierten kommunalen Spitzenverbände des Städte- und Gemeindebundes
sowie des Landkreistags das Angebot ab. „Es war ärgerlich, dass zu Lasten der Kinder Wahlkampf von der
CDU gemacht wurde“, so Hammelrath. „Das Angebot ist eine gute Lösung für Köln, denn die Verteilung
der Investitions-Gelder soll auf Grundlage der Schülerzahlen passieren.“ Als wachsende Stadt wäre dies
gut für Köln. „Mit den 50 Millionen für multiprofessionelle Teams hätten wir gute Bedingungen für ein
Gelingen der Inklusion.“ Gleichzeitig stellt Hammelrath aber auch klar: „Wir können die Konnextität in
diesem Bereich als Land nicht anerkennen, denn der individuelle Anspruch auf Integrationshilfe leitet die
sich aus den Sozialgesetzbüchern des Bundes ab. An dieser Stelle müssen die Kommunen der
Bundesregierung auf die Füße steigen.“

In der nun angenommenen Einigung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden
verständigten sich beide Seiten für die kommenden drei Jahre auf eine jährliche Überprüfung der
Kostenpauschalen, damit diese im Bedarfsfall angeglichen werden könnten.
Bericht aus Düsseldorf
                                                                                   Nr. 03/2014

                            Hochschulen der Zukunft gestalten
Am Donnerstag wurde der Entwurf der Landesregierung zum „Hochschulzukunftsgesetz“ in den Landtag
eingebracht. Damit ist die nächste Etappe in einem breiten Beteiligungsverfahren zur Korrektur im Bereich
der nordrhein-westfälischen Hochschulen erreicht. Seit Anfang der Legislaturperiode im Sommer 2012 ist
sowohl Wissenschaftsministerin Svenja Schulze als auch die SPD-Fraktion im intensiven Gespräch über eine
Verbesserung von Lehre und Forschung in NRW. Mit dem „Hochschulfreiheitsgesetz“ hat die schwarz-gelbe
Landesregierung das wohl neoliberalste Gesetz ihrer Amtszeit beschlossen, welches Hochschulen komplette
Autonomie zugestand. Dies ging so weit, dass die Landesregierung und der Landtag kaum Einfluss darauf
haben, wie die öffentlichen Mittel eingesetzt werden.
„Mit dem Hochschulzukunftsgesetz legt unsere rot-grüne Landesregierung nach knapp zwei Jahren Beteili-
gungsverfahren und vielen Gesprächsrunden nun die zentrale Weichenstellung im Bereich der Hochschulpo-
litik dem Landtag vor Beratung vor“, erklärt die Kölner Landtagsabgeordnete Gabriele Hammelrath, die
Mitglied im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung ist.
Die 411 Seiten umfassende Vorlage hat zentrale Punkte der Gesetzesnovelle:
   -   Der Studienerfolg soll im Mittelpunkt stehen.
   -   Studienwechsel und Anrechnung von Noten sollen vereinfacht werden.
   -   Der Senat soll gestärkt werden, insbesondere soll er eine entscheidende Rolle bei der Wahl der
       Hochschulleitung spielen.
   -   Der Hochschulrat soll die wirtschaftliche Aufsicht über das Präsidium führen und in Wirtschaftsstrei-
       tigkeiten das letzte Wort haben.
   -   Es soll Rahmenbedingungen für „Gute Arbeit“ an den Universitäten geben, insbesondere bezüglich
       eines fairen Umgangs mit Teilzeitbeschäftigten.
   -   Hochschulen und Land sollen ihre Entwicklung durch einen gemeinsam abgestimmten Plan miteinan-
       der vereinbaren.
   -   „Diversity Management“ soll in den Aufgabenkatalog der Universitäten aufgenommen werden und
       für Teilzeitstudierende soll es mehr Gestaltungsspielraum geben.
   -   Bei Verstößen gegen die Haushaltsführung und mangelnder Transparenz müssen die Hochschulen
       zukünftig mit der Zurückbehaltung eines Teils der Hochschulzuschüsse rechnen.
Für zwei Themen aus dem Referentenentwurf, die heftig diskutiert wurden, ließen sich glücklicherweise
Kompromisse finden: So ließ sich zum einen für die                                        durch klare
Formulierungen im Regierungsentwurf eine Lösung finden: Die Klausel gilt lediglich für abgeschlossene
Forschungsvorhaben und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen regelmäßig nicht veröffentlicht wer-
den, gerade wenn sonst wirtschaftliche Schäden entstehen könnten.
Zum Thema Transparenz äußerte sich Wissenschaftsministerin Svenja Schulze: „Wir haben uns bemüht, so
weit wie möglich auf die Hochschulen zuzugehen. Bei der Forderung nach mehr Transparenz bei der Verwen-
dung von knapp sechs Milliarden Steuermitteln wird es jedoch keine Abstriche geben.“

                                      - weiter auf der nächstenSeite -
Bericht aus Düsseldorf
                                                                               Nr. 03/2013
                                                                                   Bericht aus Düsseldorf
                                                                                   Nr. 03/2014

Zum anderen hat man sich im Rahmen der                                                    gegen eine, im
Referentenentwurf vorgesehene, Entzugsmöglichkeit des Promotionsrechts entschieden und stattdessen für
eine Pflicht der Hochschulen, ein System der Qualitätssicherung des Promotionsgeschehens zu entwickeln.
Der Gesetzentwurf wurde vom Plenum in die Ausschüsse verwiesen und soll nach der Sommerpause vom
Landtag verabschiedet werden, so dass das Hochschulzukunftsgesetz zum Wintersemester 2014/2015 in
Kraft tritt.

                          Anpassen: Strafvollzug soll neu geregelt werden

Das in Nordrhein-Westfalen geltende Strafvollzugsgesetz ist 38 Jahre alt. Deshalb soll es jetzt grundlegend
überarbeitet werden. Am Mittwoch wird der Entwurf des neuen Strafvollzugsgesetzes im Landtag vorgestellt.
In 123 Paragrafen wird die Rechtslage an die Anforderungen des modernen Strafvollzugs angepasst. Ein
zentraler Punkt sind die Opferrechte: Opfer von Verbrechen sollen über Freigänge oder Entlassungen der Täter
informiert werden. Geplant sind auch Hafterleichterungen und mehr Sozialtherapien. Der Entwurf setzt die
Leitlinien für den Strafvollzug des Landes um und berücksichtigt die europäischen Strafvollzugsgrundsätze.
Zu den wichtigen Änderungen gehört der sogenannte aktivierende Strafvollzug. Auf jeden Gefangenen wird
auf Grundlage einer sorgfältigen Diagnostik ein individueller Vollzugsplan zugeschnitten, um auch sein Leben
nach der Haft in den Griff zu bekommen. Hierbei steht der Grundsatz des „Förderns und Forderns“ im
Mittelpunkt. So sollen beispielsweise deutlich mehr Straftäter eine Sozialtherapie machen können. Auch
verlängerte Besuchszeiten sind vorgesehen, aber ebenso verschärfte Strafmaßnahmen für Gefangene, die
sich nicht an die Regeln halten. Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt den Gesetzentwurf und plant im
Rechtsausschuss noch vor der Sommerpause eine umfangreiche Anhörung.

Drucksache      16/5413
Bericht aus Düsseldorf
                                                                                                     Nr. 03/2014

     Die Kölner SPD Landtagsabgeordneten - Wer ist zuständig für welche
     Fragen?

     Falls Sie einmal eine weitergehende Frage haben sollten, wenden Sie sich gerne an unsere Abgeordneten
     persönlich. Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeinschaftsbüro der Landtagsabgeordneten
     in der Magnusstraße 18b unter 0221- 99 55 99 74 oder per Mail an unsere Mitarbeiter Sascha Solbach
     (sascha.solbach@landtag.nrw.de) oder Judith Silbernagel (judith.silbernagel@landtag.nrw.de)

     Martin Börschel:
     Haushalts- und Finanzausschuss und Hauptausschuss
     Mail: martin.boerschel@landtag.nrw.de

     Stephan Gatter:
     Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
     Mail: stephan.gatter@landtag.nrw.de

     Ingrid Hack:
     Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend und stv. Vorsitzende des Integrationsausschuss - darüber hinaus
     ordentliches Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss für Bauvorhaben unter Leitung des Bau-
     und Liegenschaftsbetriebes NRW
     Mail: ingrid.hack@landtag.nrw.de

     Gabriele Hammelrath:
     Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung und Ausschuss für Schule und Weiterbildung
     Mail: gabriele.hammelrath@landtag.nrw.de
     Andreas Kossiski:
     Stv. Vorsitzender Innenausschuss und Mitglied des Sportausschusses
     Mail: andreas.kossiski@landtag.nrw.de

     Jochen Ott:
     Stv. Vorsitzender der Fraktion und dort zuständig für den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
     Verkehr sowie für den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
     Mail: jochen.ott@landtag.nrw.de

     Lisa Steinmann:
     Ausschuss für Kommunalpolitik und Ausschuss für Medien und Kultur
     Mail: lisa.steinmann@landtag.nrw.de

SPD Köln                                  Telefon: 0221 - 99 55 99 74              Leserbriefe:
Unterbezirksvorsitzender Jochen Ott MdL   Verantwortlich für Telemedien nach § 5   koelnerspdmdl@landtag.nrw.de
Magnusstr. 18b                            TMG/gemäß § 55 RStV:                     Layout & Gestaltung: Sascha Solbach
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                                                                                   Redaktion: Die Kölner SPD-Landtagsabgeordneten,
                                          Internet: www.koelnspd.de                Judith Silbernagel, Greta Schrörs und Selina Mederlet
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