Teil D - Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse - Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in Brandenburg - LBGR
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Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren in Brandenburg Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung Antragstellerin GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Straße 108-112 34119 Kassel Ansprechpartner Michael Höhlschen Tel.: 0561 934 1937 michael.hoehlschen@gascade.de Erstellung der Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR Antragsunterlagen Carl-Peschken-Straße 12 Planfeststellungs- 47441 Moers verfahren Ansprechpartner Jörg Piotrowski Tel.: 02841 79 050 joerg.piotrowski@langegbr.de Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Stand: 13.06.2018 Planfeststellungsbehörde Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Inselstraße 26 03046 Cottbus
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................... 7 2 Maßnahmenkonzept ........................................................................................... 8 2.1 Zeitschema für das Maßnahmenkonzept.............................................................. 8 2.2 Herrichtung der Ausweichflächen ....................................................................... 11 2.2.1 Auflichtung der Gehölze ...................................................................11 2.2.2 Herrichtung der Ausweichflächen .....................................................11 2.3 Strukturelle Vergrämung, Pflege zur unattraktiven Gestaltung des Arbeitsstreifens ........................................................................................................................... 13 2.4 Errichtung der vorgesehenen Schutzzäune ........................................................ 15 2.5 Mehrfach Durchgänge zum Absammeln und Umsetzen von Tieren im Arbeitsstreifen .................................................................................................... 16 2.5.1 Rechtliche Grundlage.......................................................................16 2.5.2 Durchführung der Umsetzungen ......................................................17 2.6 Arbeiten ab Baubeginn der EUGAL .................................................................... 19 2.7 Zusammenfassende Darstellung / Maßnahmenblätter ....................................... 20 3 Übersicht über die vorgesehenen Schutzzäune ............................................ 24 4 Übersicht über die vorgesehenen Ausweichflächen ..................................... 28 5 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regelwerke ................................... 31 6 Literatur ............................................................................................................ 32 Seite 4 von 32 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Stand: 13.06.2018 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Aktivitätsphasen der Zauneidechse und Vergrämungsempfehlungen LUBW (2014)............................................................................................................ 9 Abbildung 2: Phänologie der Zauneidechse und Empfehlung zur Durchführung von Maßnahmen Schneeweiß et al. (2014) .......................................................... 9 Abbildung 3: Zeitliches Schema für die Schutzmaßnahmen zur Zauneidechse im Rahmen der EUGAL .................................................................................................. 10 Abbildung 4: Beispiele hergerichteter Strukturen für Zauneidechsen (Schneeweiß et al. 2014) ........................................................................................................... 12 Abbildung 5: Schräg angelegter Reptilienschutzzaun LUBW (2014), Fangeimer unter Zaun als Ausstieg ........................................................................................ 16 Abbildung 6: Eimerfallen an einem Fangzaun (Böhler & Naumann Landschaftsplanung GmbH 2017)................................................................................................ 18 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Maßnahmenblatt V-T3 A ............................................................................. 20 Tabelle 2: Maßnahmenblatt V-T3 B ............................................................................. 21 Tabelle 3: Maßnahmenblatt A-CEF 3 ........................................................................... 23 Tabelle 4: Erforderliche Schutzzäune für die Zauneidechse......................................... 24 Tabelle 5: Übersicht über die vorgesehenen Ausweichflächen für die Zauneidechse .. 28 Anlagen Anlage 1: Beispielhafte Querschnitte des Trassenkorridors Stand: 13.06.2018 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Seite 5 von 32 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung Abkürzungsverzeichnis Anh. Anhang Art. Artikel ASF Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag BArtSchV Bundesartenschutzverordnung BauGB Baugesetzbuch Beurtstr. Beurteilungsstrecke BfN Bundesamt für Naturschutz BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz B-Plan Bebauungsplan CEF-Maßnahme continuous ecological functionality-measures (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion) DN Nenndurchmesser EG Europäische Gemeinschaft EG-ArtSchVO EG-Artenschutzverordnung EnWG Energiewirtschaftsgesetz EU Europäische Union EUGAL Europäische Gas-Anbindungsleitung EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft FCS-Maßnahme Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands (dienen dazu, einen günstigen Erhaltungszustand - Favourable Conservation Status - zu bewahren) ff. folgende FFH Flora Fauna Habitat FNP Flächennutzungsplan FoRu Fortpflanzungs- und Ruhestätten GASCADE GASCADE Gastransport GmbH ggf. gegebenenfalls i. V. m. in Verbindung mit JAGAL Jamal-Gas-Anbindungsleitung LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan LK Landkreis LR Landschaftsraum MOP Zulässiger Betriebsdruck (Maximum Operating Pressure) MTB Messtischblatt Nr. Nummer OPAL Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung PE Polyethylen RL Richtlinie RL Richtlinie ROV Raumordnungsverfahren SP BB Stationierungspunkt Brandenburg SPA Special Protection Area (hier: Vogelschutzgebiet) TK Topografische Karte U-Raum Untersuchungsraum USchadG Umweltschadensgesetz UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVS Umweltverträglichkeitsstudie UVU Umweltverträglichkeitsuntersuchung VO Verordnung VSG Vogelschutzgebiet Seite 6 von 32 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Stand: 13.06.2018 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung 1 Anlass und Aufgabenstellung Im Rahmen des geplanten Leitungsbaus können die artenschutzrechtlichen Verbots- tatbestände laut § 44 Abs. 1 BNatSchG im Hinblick auf die Zauneidechse berührt werden: Für die Zauneidechse liegt im Bereich der Antragstrasse der EUGAL im Land Brandenburg eine besondere Fallkonstellation vor. Diese ist gekennzeichnet durch folgende Punkte: ▪ Es liegen zahlreiche konkrete Funde von Tieren verschiedener Altersklassen im Untersuchungsraum vor (69 Fundpunkte, an denen teils auch mehrere Tiere erfasst wurden). Dabei wurden langgestreckte Habitatflächen beprobt (z. B. systematische Erfassung auf mindestens 30 % der geeigneten Waldkorridore), ansonsten erfolgte flächendeckend die qualitative Untersuchung geeigneter Habitatstrukturen. ▪ Der Rückschluss auf besetzte Habitate anhand der Funde und Habitatstrukturen führt dementsprechend zur Beurteilung, dass auf 85 km der Antragstrasse der EUGAL in Brandenburg Zauneidechsenvorkommen sicher vorhanden oder zu erwarten sind. ▪ Die Zauneidechse ist in Brandenburg gefährdet (Rote Liste-Status 3), sie ist laut BArtSchV streng geschützt und europarechtlich laut Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt. ▪ Die Art ist weit weniger mobil als z. B. Vogelarten und zudem auf speziell ausgeprägte Habitate angewiesen. Diese findet sie in der heutigen Kulturlandschaft zunehmend in vom Menschen geschaffenen Sekundärlebensräumen, hierzu zählen besonders die aufgrund der Aufwuchsrestriktionen offenen oder halboffenen Korridore von Freileitungen oder erdverlegten Leitungen in ansonsten bewaldeten Gebieten mit sandigen Böden. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass insbesondere die Waldkorridore der bestehenden OPAL, zu der die EUGAL weitestgehend parallel geführt werden soll, in den sandigen Gegenden Brandenburgs einen wichtigen Rückzugsraum der Zauneidechse bilden. ▪ Das Management von Schutzmaßnahmen für die Zauneidechse ist für komplexe und länger andauernde Vorhaben anspruchsvoll, da die Art ganzjährig in ihrem Habitat anwesend ist (es entfällt z. B. ein Schutzkonzept über Bauzeitenregelungen alleine). ▪ Alleine aufgrund der großen Anzahl der Vorkommen speziell in den Waldkorridoren und der dort gegebenen Strukturvielfalt der Vegetation mit vielfältigen Versteckmöglichkeiten für die Tiere ist es schon von vorneherein absehbar, dass es nicht möglich sein wird, sämtliche Arbeitsflächen der EUGAL vor Baubeginn vollständig von Zauneidechsen zu befreien und diese in angrenzende, ungestörte Habitate zu verbringen. Das Erfordernis einer artenschutzrechtlichen Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG für den konkreten Zeitpunkt der Baufeldfreimachung ist für die Zauneidechse als einziger Art für das Vorhaben EUGAL in Brandenburg zu prognostizieren (siehe Kapitel 5, Unterlage 11 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der Planfeststellungsunterlagen). Im Folgenden werden daher die erforderlichen Schutzmaßnahmen in einem umfassenden Schutzkonzept gebündelt. Stand: 13.06.2018 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Seite 7 von 32 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung 2 Maßnahmenkonzept Das Konzept zum Schutz der Zauneidechse im Trassenverlauf der geplanten EUGAL basiert auf der Kombination mehrerer Maßnahmen. In der Übersicht sind dies: ▪ Anlage von optimal ausgestatteten Ausweichhabitaten außerhalb des Arbeitsstreifens im unmittelbaren Zusammenhang mit besiedelten Flächen, die beansprucht werden sollen, vor Beginn der Bauarbeiten. ▪ Strukturelle Vergrämung der Tiere aus dem Arbeitsstreifen durch Pflegemaßnahmen. ▪ Errichtung von Schutzzäunen zwischen Ausweich- und Arbeitsflächen, die eine Rückwanderung der Tiere verhindern. ▪ Absammeln im Arbeitsstreifen verbliebener Tiere und Umsetzen der Individuen in die Ausweichhabitate. ▪ Regelmäßige Kontrolle der Zäune, der Ausweichhabitate und des Bestands der dortigen Zauneidechsen durch die Ökologische Baubegleitung. Im Folgenden werden diese erforderlichen Maßnahmen ausformuliert und es wird ein zeitliches Konzept für die Vorgehensweise dargestellt. Das Maßnahmenkonzept basiert größtenteils auf Vorgaben nach BfN (2017), Petersen (2016), Schneeweiß et al. (2014), LUBW (2014), Kühnel (2014) und Kluge et al. (2014) sowie auf eigenen Erfahrungen im Rahmen der Planung und der Ökologischen Baubegleitung zur OPAL und weiterer erdverlegter Versorgungsleitungen. 2.1 Zeitschema für das Maßnahmenkonzept Das Zeitschema für die hier beschriebenen Maßnahmen richtet sich nach dem derzeitigen Zeitplan für den Bau der EUGAL (siehe Teil A, Unterlage 1 - Erläuterungsbericht): ▪ Eröffnung PFV: September 2017 ▪ Abschluss PFV: Mitte 2018 ▪ Bau der EUGAL Strang 1: ab Mitte 2018 bis Ende 2019 ▪ Mechanische Fertigstellung der EUGAL Strang 1: Ende 2019 ▪ Bau EUGAL Strang 2: Mitte 2018 bis Ende 2020 ▪ Mechanische Fertigstellung EUGAL Strang 2: Ende 2020 ▪ Bau der Verdichterstation: ab Mitte 2018 bis Ende 2020 ▪ Fertigstellung Verdichterstation: Ende 2020 ▪ Abschluss Rekultivierung, Oberflächenwiederherstellung und Anpflanzungen auf dem Arbeitsstreifen: Mitte 2022 Grundlage für ein funktionierendes Schutzkonzept ist die Vorbereitung der Maßnahmen - insbesondere die Herrichtung der Ausweichhabitate - bereits vor Beginn der Bauarbeiten oder sonstiger Eingriffe im Rahmen des Vorhabens. Dazu erforderliche Behördenabstimmungen oder -genehmigungen sind entsprechend zu berücksichtigen. Seite 8 von 32 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Stand: 13.06.2018 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung Schneeweiß et al. (2014) und LUBW (2014) geben die folgenden Hinweise auf die zeitliche Regelung von Maßnahmen im Hinblick auf die Zauneidechse: Abbildung 1: Aktivitätsphasen der Zauneidechse und Vergrämungsempfehlungen LUBW (2014) Abbildung 2: Phänologie der Zauneidechse und Empfehlung zur Durchführung von Maßnahmen Schneeweiß et al. (2014) Stand: 13.06.2018 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Seite 9 von 32 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung Daran angelehnt wird das folgende Zeitschema für den Bau der EUGAL und die vorbereitenden Maßnahmen zum Schutz der Zauneidechse vorgesehen: Abbildung 3: Zeitliches Schema für die Schutzmaßnahmen zur Zauneidechse im Rahmen der EUGAL Die einzelnen Arbeitsschritte bzw. Tätigkeitsfelder werden in den folgenden Kapiteln näher erläutert. Seite 10 von 32 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Stand: 13.06.2018 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung 2.2 Herrichtung der Ausweichflächen 2.2.1 Auflichtung der Gehölze Die Auflichtung der Gehölze und die Herrichtung der für die Zauneidechse vorgesehenen Ausweichhabitate müssen vorgezogen zum Eingriffsbeginn durch die geplanten Bauarbeiten der EUGAL erfolgen. Es muss sichergestellt sein, dass die innerhalb des Arbeitsstreifens vergrämten Tiere im Umfeld ausreichend Habitate für die Dauer der Bauarbeiten finden. Bei geplantem Baubeginn ab Mitte 2018 und mit der Vorgabe, Gehölzfällungen zum Schutz der europäischen Vogelarten ausschließlich im Winter durchzuführen, verbleibt zur Herstellung der Ausweichflächen der Winter 2017/18. Dies ist auch im Hinblick auf die multifunktionale Nutzung der Flächen als gleichzeitige Ausweichhabitate für Vogelarten des Offenlandes insbesondere in den betroffenenen Waldschneisen (z. B. Heidelerche, Ziegenmelker) zielführend (siehe Ausführungen in Unterlage 11 zum PFV, ASF). Für die Vögel stellen die Flächen CEF-Maßnahmenflächen dar, deren Zweckbestimmung im räumlichen Zusammenhang bereits vor Baubeginn funktionsfähig sein muss. Die auf den vorgesehenen Flächen stockenden Gehölze werden teils gefällt. Laut MKULNV (2013) soll eine Bestockung von 10 bis max. 45 % auf der entsprechenden Fläche verbleiben. Bei der Auflichtung sind forstrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Demnach ist für Flächen ab 0,5 ha ein Bestockungsgrad über 40 % zu erhalten. Kleinere Flächen sollen komplett freigestelt werden. Die meisten der vorgesehenen Ausweichflächen für die Zauneidechse sind größer als 0,5 ha (siehe Tabelle 5). Vorteilhaft ist es für diese Flächen, die Bestockung nicht gleichmäßig verteilt auf der Fläche zu belassen, sondern ein Mosaik aus Freiflächen und Gehölzinseln zu schaffen. Es müssen auf jeden Fall ausreichend besonnte Bereiche ohne Gehölzüberschirmung vorhanden sein. In den Wintermonaten sollen in unmittelbarer Nähe der bekannten Zauneidechsenhabitate auf keinen Fall Rodungen durchgeführt werden (die Tiere überwintern im Bereich von Baumwurzel und dort vorhandenen Höhlungen). Die Stubben verbleiben auf den Flächen im Boden. 2.2.2 Herrichtung der Ausweichflächen Zunächst ist es im Rahmen der Bauarbeiten grundsätzlich vorzusehen, dass vorhandene offene oder halboffene Flächen im direkten Umfeld verlustiger Zauneidechsenhabitate und außerhalb des geplanten Arbeitsstreifens derart aufgewertet werden, dass ihre Kapazität, temporär für die Dauer der Bauarbeiten mehr Tiere zu beherbergen, angehoben wird. Im Gegensatz zu vielen anderen Regionen Deutschlands werden in Brandenburg oft auch suboptimale Habitate von Zauneidechsen in geringer Dichte besiedelt. Nach Vergrößerung und Aufwertung solcher Flächen (z. B. durch Waldrandgestaltung/-rückverlegung, Anreicherung mit geeigneten Biotopstrukturen wie Sonnen- und Eiablageplätzen, Rückzugs- und Winterquartieren, Schaffung von Kleinstrukturen durch zauneidechsengerechte Biotoppflege) sind Zusetzungen am Rand oder innerhalb derselben Population bzw. Metapopulation hier möglich (Schneeweiß et al. 2014). Anlage 1 stellt anhand von Profilschnitten das Umfeld der im Verlauf der geplanten EUGAL vorgefundenen Zauneidechsenhabitate dar. In Zusammenschau mit den Karten im Anhang 2 Stand: 13.06.2018 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Seite 11 von 32 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung ist daraus zu erkennen, wo bereits geeignete Ausweichflächen vorhanden sind, die nicht durch die Bauarbeiten beansprucht werden und wo solche Möglichkeiten nicht vorliegen. Falls im direkten Umfeld durch die Bauarbeiten betroffener Habitate keine offenen oder halboffenen geeigneten Flächen als Ausweichhabitate für Reptilien vorhanden sind, sind entsprechende Bereiche in ausreichender Größe, vorrangig aus umgebenden Kiefernforsten, zu entwickeln. Laut Schneeweiß et al. (2014) kann durch Kahlschläge und Auflichtungen in geeigneten Waldbeständen das Ziel, optimale Zauneidechsenhabitate herzustellen, kurzfristig (innerhalb einer Vegetationsperiode) erreicht werden. Die im Hinblick auf die Zauneidechse neu herzurichtenden Ausweichflächen (zuvor bewaldet) sind in Tabelle 5 aufgelistet und in den Plananlagen (Anlage 2) dargestellt. Abbildung 4: Beispiele hergerichteter Strukturen für Zauneidechsen (Schneeweiß et al. 2014) Anforderungen an die Habitatflächen ▪ Mindestlebensraum für eine Population ist 1 ha. Im Mittel können ca. 50 bis 200 Tiere pro Hektar vorkommen. ▪ Aufgelichtete Waldränder von mindestens 10-20 m Tiefe parallel zu Waldschneisen oder auch kompakte quadratische Flächen mit der erforderlichen Größe in Richtung Waldinneres sind am besten geeignet. ▪ Ausgewählte Flächen für die Maßnahmen müssen als Ausgangspunkt suboptimal ausgestattet sein (z. B. dicht zugewachsene Waldränder, stark verbuschte Schneisen), um eine bisherige Nichtbesiedelung von Zauneidechsen zu gewährleisten. ▪ Die Tiere sind ortstreu und wandern meist unter 100 m, daher am besten Anlage der Flächen angrenzend zu besiedelten Habitaten. ▪ Entfernung der Gehölze auf 10 bis max. 45 % Bestockungsgrad. ▪ Ggf. ist die partielle Entfernung der Streuauflage durch Abharken erforderlich. ▪ Ggf. ist stellenweise das Abplaggen des Oberbodens erforderlich, um sandige Eiablageplätze zu schaffen. Falls auf einer geplanten Ausweichfläche nährstoffreichere Verhältnisse vorliegen, sind entsprechend sandige Stellen durch Auskoffern und Auffüllen mit nährstoffarmem Sand herzurichten. ▪ Die Ausbringung von Baumstubben, kleinen Holzpoltern und Totholz (sonnenexpo- niert) fördert die Strukturvielfalt. Auch sandgefüllte Steinhaufen von ca. 2 m³ sind als Anreicherung zu planen. Seite 12 von 32 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Stand: 13.06.2018 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung Die in Tabelle 5 und Anlage 2 dargestellen Ausweichflächen wurden anhand der vorliegenden Kartierergebnisse und der Einschätzung der dort vorliegenden Habitatstrukturen ausgewählt. Da es grundsätzlich vorgesehen ist, vorhandene offene Strukturen außerhalb des Arbeits- streifens durch Elemente wie Baumstubben, Totholz, Sand- und Steinhaufen aufzuwerten, wird hier nicht von dem Erfordernis eines Flächenausgleichs im Verhältnis 1:1 ausgegangen. Je nach multifunktionaler Zielsetzung der geplanten Ausweichflächen (z. B. auch als CEF- Fläche für Heidelerche o. ä.) liegt das Verhältnis zur temporär beanspruchten Arbeitsstreifenfläche mit Habitateignung zwischen 0,3 und 1,3 (siehe Tabelle 5). Alle gewählten Flächen sind derzeit von dichtem Wald bestanden und daher bisher nicht oder nur randlich durch die Zauneidechse besiedelbar. Die Flächen liegen in unmittelbarer Nähe oder sogar direkt angrenzend an besetzte Habitate, so dass die Tiere diese auf kurzem Wege zur Neubesiedlung auch selbständig erreichen können. Die Herrichtung der Flächen durch das Ausbringen von Stubben und die sonstige Gestaltung soll durch Fachpersonal (Ökologische Baubegleitung) beaufsichtigt werden. Es ist hier darauf hinzuweisen, dass es sich bei den geplanten Ausweichflächen für die Zauneidechse um eine Maßnahme zum Ausgleich eines temporären Habitatverlusts für die Dauer der Bauarbeiten zur EUGAL handelt. Nach Ende der Bauarbeiten können die Tiere ihre zuvor genutzten Habitate (insbesondere die Schutzstreifen der Leitungen innerhalb von Wäldern) wieder besiedeln. Die Ausweichflächen sind daher nach Ende der Bauarbeiten nicht dauerhaft offen zu halten, da sie ihre Funktion dann erfüllt haben. Es handelt sich bei den Flächen nicht um dauerhaft anzulegende Kompensationsflächen. Langfristig werden sie daher wieder bewalden. 2.3 Strukturelle Vergrämung, Pflege zur unattraktiven Gestaltung des Arbeitsstreifens Wie oben bereits erwähnt, sind in relevanten Bereichen gerodete Wurzelstubben (nach Planfeststellungsbeschluss) seitlich außerhalb der zu räumenden Arbeitsflächen zu lagern, da diese einen idealen Lebensraum für viele Kleinstlebewesen als Nahrung der Reptilien bieten bzw. auch als Versteck dienen können. Parallel zu den Fällarbeiten auf den Ausweichflächen kann ab etwa Januar 2018 mit Arbeiten zur Vergrämung bzw. zur unattraktiven Gestaltung der Arbeitsflächen begonnen werden. Bei der gezielten Entfernung von Vegetation und Verstecken spricht man von struktureller Vergrämung. Sie ist hinsichtlich ihres vergleichsweise wenig invasiven Charakters als erste Option der Verbotsmeidung zu berücksichtigen. Sowohl die geringere Stressbelastung für die Zauneidechsen als auch die verminderte Verletzungsgefahr im Gegensatz zum Abfang sprechen für die Wahl dieser Methode (Petersen 2016). Das zügige und vollständige Abwandern der Eidechsen lässt sich durch einen jahreszeitlich frühen Beginn der Vergrämungsmaßnahmen beschleunigen (ideal: vor der Eiablage). Je später mit der strukturellen Vergrämung begonnen wird, desto mehr nimmt die Gefahr zu, dass sich bereits Gelege im Boden befinden. Hier wird es daher vorgesehen, je nach Witterung Stand: 13.06.2018 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Seite 13 von 32 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung bereits in den späten Wintermonaten mit der Pflege offener Bereiche im später beanspruchten Arbeitsstreifen zu beginnen. Zur Entfernung krautiger Vegetation und niedrigen Gehölzaufwuchses ist eine Mahd der Flächen vorzusehen. Mit Hilfe der Mahd von Gras- und Krautfluren verlieren diese Flächen hinsichtlich Deckung und Nahrungsverfügbarkeit für die Echsen ihre Attraktivität, so dass sie kurzfristig verlassen oder nach der Winterruhe gar nicht erst besiedelt werden (Petersen 2016). Wichtig ist hierbei, dass der Schnitt möglichst kurz erfolgt, damit den Tieren keine Versteckmöglichkeiten übrigbleiben. Die Mäharbeiten sollen auf eine Weise geschehen, die Verletzungen oder Tötungen von Zauneidechsenindividuen möglichst ausschließt. Das Grubbern oder Fräsen ist daher zu unterlassen, da es unterirdisch versteckte Tiere schädigen kann. Geeignet für die Mahd sind Zeiten, in denen die Tiere inaktiv sind und sich in ihren Verstecken aufhalten (z.B. die Abend- oder frühen Morgenstunden, kalte Tage, während oder unmittelbar nach Niederschlägen solange die Flächen nass sind). Das Mahdgut muss nach dem Schnitt vollständig von der Fläche entfernt werden, um den Zauneidechsen keine weiteren Verstecke zu belassen, welche die gewünschte Abwanderung verzögern bzw. verhindern könnten. Alle sonstigen Versteckmöglichkeiten (Stein-, Reisighaufen, liegendes Totholz, Streuauflagen usw.) sollten innerhalb der Aktivitätszeit (jahres- und tageszeitlich als auch witterungsbedingt) sensibel entfernt werden, um eine aktive Flucht zu ermöglichen. Spätestens Mitte März muss der erste Mahddurchgang durchgeführt sein, da dann die Brutzeit der Heidelerche als weiterer Besiedler der offenen und halboffenen Biotope beginnt. Es ist sinnvoll, nach Möglichkeit eine angepasste Pflege über den Sommer fortzuführen. Dies erfordet jedoch unbedingt die intensive Kontrolle der Bereiche durch die ÖBB. Flächen, in denen Zauneidechsengelege oder Vogelbruten zu finden sind, dürfen während der Brut bzw. Aufzucht der Tiere auf keinen Fall gemäht werden, da Eier und Jungtiere nicht fluchtfähig sind und zu Tode kommen würden. Dem entsprechend kann eine durchgängige Mahd nur auf solchen Flächen erfolgen, die durch die ÖBB freigegeben werden. Nach Ende der Vogelbrut (je nach Witterung etwa Mitte August) kann ggf. eine flächige Mahd wiederaufgenommen werden. Es ist jedoch immer noch auf mögliche späte Gelege der Zauneidechse zu achten. Die regelmäßige Mahd bringt die Zauneidechsen zu einem selbständigen Verlassen der nunmehr ungeeigneten Habitatflächen. Zusätzlich erleichtert sie die Suche nach den Tieren und somit das Absammeln und Umsetzen. Es sei hierbei darauf verwiesen, dass es besonders wichtig ist, die bereits im Februar parallel zur startenden Vergrämung aufzubauenden Schutzzäune von der Seite des Arbeitsstreifens her überwindbar zu gestalten, damit die Tiere nicht innerhalb der Flächen eingefangen sind, sondern selber entkommen können (aber nicht wieder in Gegenrichtung zurück - siehe folgendes Kapitel). Seite 14 von 32 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Stand: 13.06.2018 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung 2.4 Errichtung der vorgesehenen Schutzzäune Nach Einrichtung der Ausweichhabitate und erster Vergrämungsmahd ist es noch vor der Eiablage der Zauneidechse geboten, Schutzzäune zwischen Arbeitsstreifen und Ausweichhabitat zu errichten. Die Schutzzäune verhindern die Rückwanderung bereits vergrämter Tiere und später auch der aktiv umgesetzten Tiere. Lage und Länge der erforderlichen Schutzzäune sind in Tabelle 4 aufgelistet. Die Zäune sind zudem in den Karten in Anhang 2 dargestellt. Die Zäune sind grundsätzlich etwa 10 cm tief einzugraben und müssen mindestens 50 cm hoch sein LUBW (2014). Ebenso dürfen Reptilien sie nicht überklettern können, dies ist nur bei glatten Oberflächen wie z. B. bei Kunststoffplanen gegeben. Beiderseits des Zaunes ist ein etwa 1 m breiter Pflegestreifen anzulegen. Dieser ist in der Vegetationsperiode regelmäßig alle ein bis zwei Monate zu mähen, oder es ist durch andere Maßnahmen (z. B. Sand-, Kies- oder Hackschnitzelbett) zu gewährleisten, dass keine Vegetation den Zaun berührt. Um zu überprüfen, ob die Schutzzäune ihre Funktion erfüllen, sind mindestens alle 14 Tage Kontrollen durch die naturschutzfachliche Baubegleitung erforderlich. Zur vorausschauenden Sicherung aller geplanten Arbeitsflächen der EUGAL, die innerhalb von Zauneidechsenhabitaten liegen, ist es erforderlich auch Schutzzäune auf noch bewaldeten Flächen zu errichten (siehe Darstellungen in den Plananlagen 11.2.2). Die dortigen Gehölze dürfen erst nach Planfeststellungsbeschluss entnommen werden, es ist rechtlich nicht möglich, auch für diese die Entnahme im Winter 2017/18 vorzusehen. Um zu verhindern, dass die dort bereits errichteten Schutzzäune bei den später stattfindenden regulären Fällarbeiten zur Arbeitsstreifenräumung zerstört oder beeinträchtigt werden, können die Zäune einige Meter vom Arbeitsstreifenrand in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer zurückversetzt werden. Dies ist fallbezogen und ggf. vor Ort durch die Ökologische Baubegleitung zu beurteilen und festzulegen. Bei der Eingriffsfläche (Arbeitsstreifen) wie der Aussetzungsfläche für umgesiedelte Eidechsen müssen die Zäune von einer Seite her übersteigbar sein und von der anderen Seite aus eine Barriere darstellen. In den Arbeitsstreifen dürfen die Eidechsen nicht von außen hineinwandern können, aber Tiere, die sich noch darin befinden, müssen herauskönnen. Die Zäune sind daher ggf. etwas schräg aufzustellen. Auf der Seite, die übersteigbar sein soll, ist in regelmäßigen Abständen (je nach Geländegestalt etwa alle 5-10 m) ein kleiner Erdwall, der kegelförmig bis an die Zaunoberkante reichen muss, anzuschütten. Alternativ können unter dem Zaun Fangeimer eingesetzt werden, die außerhalb des Zauns geöffnet und mit einer Ausstiegsrampe versehen sind. Stand: 13.06.2018 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Seite 15 von 32 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung Abbildung 5: Schräg angelegter Reptilienschutzzaun LUBW (2014), Fangeimer unter Zaun als Ausstieg 2.5 Mehrfach Durchgänge zum Absammeln und Umsetzen von Tieren im Arbeitsstreifen 2.5.1 Rechtliche Grundlage Zur größtmöglichen Vermeidung der Verletzung oder Tötung von Zauneidechsen ist es hier zusätzlich notwendig, Tiere von der Fläche abzufangen und auf eine neue Fläche umzusetzen. Man unterscheidet dabei Umsetzungen von Umsiedlungen (Schneeweiß et al. 2014). Als Umsiedlung (Translocation) versteht man das absichtliche und vermittelte Überführen von wildlebenden Individuen oder Populationen von einem Teil ihres Verbreitungsgebietes in einen anderen Teil; Fang und Freilassung stehen nicht immer im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang, es besteht kein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang. Als Umsetzung versteht man das Verbringen von Individuen in unmittelbar benachbarte, unbeeinträchtigte Bereiche des bisherigen Lebensraums; eine Rückwanderung nach Abschluss der Maßnahme ist i. d. R. möglich, Fang und Freilassung stehen immer im unmittelbaren zeitlichen (und räumlichen) Zusammenhang. Für die im Rahmen der EUGAL vorliegende Fallkonstellation gilt: Beim Fangen von Zauneidechsen zum Zwecke der Umsetzung als begleitende Maßnahme zu einer CEF-Maßnahme, also mit sofortiger Wiederfreilassung in unmittelbar an den Fangort angrenzenden Bereichen, kann die zuständige Naturschutzbehörde auf die Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG für den Fang verzichten. Das Umsetzen von Zauneidechsen stellt auch kein genehmigungspflichtiges Aussetzen i.S.d. § 40 Abs. 4 Seite 16 von 32 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Stand: 13.06.2018 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung BNatSchG dar. Je nach Fangmethode kann aber eine Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 3 Bundesartenschutz-Verordnung (BArtSchV) von den Verboten des § 4 Abs. 1 BArtSchV erforderlich sein (gilt für Schlingenfang und Fallen oder Netze). (Herr Kluge, MLUL Brandenburg - Erläuterung zur Zauneidechsenweisung, per e-mail am 07.04.2017 durch Herrn Blumrich, LfU Brandenburg). Umsiedlungen und Umsetzungen sind keine CEF-Maßnahmen und somit auch keine Möglichkeiten zur Vermeidung des Verbotstatbestandes des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Umsetzungen können aber im Einzelfall den Maßnahmenerfolg von CEF-Maßnahmen unterstützen, indem Störungen vermindert oder die Besiedlung neu geschaffener Habitate aktiv beschleunigt werden. Grundsätzlich werden im vorliegenden Fall neue oder aufgewertete Habitate so positioniert, dass eine eigenständige Besiedlung zeitnah möglich ist. Unabhängig davon ergibt sich jedoch zusätzlich der Bedarf, dass zur Vermeidung der Tötung von Individuen im Eingriffsbereich zum Zeitpunkt der Baufeldräumung diese abgefangen werden müssen. Darau ergibt sich wiederum zwangsweise der Bedarf einer Umsetzung in neu geschaffene oder verbesserte/vergrößerte Habitate, unabhängig davon, ob ein Teil der betroffenen Individuen das Zielhabitat wegen unmittelbarer Nachbarschaft auch eigenständig erreichen kann (Runge et al. 2010). 2.5.2 Durchführung der Umsetzungen Die folgenden Hinweise zur Durchführung einer Umsetzung von Zauneidechsen sind Schneeweiß et al. (2014) entnommen. Bei der Umsetzung muss es das Ziel sein, so viele Tiere wie möglich bzw. einen möglichst hohen Anteil des Bestandes zu fangen. Altersklassen und Geschlechter sollten in repräsentativen Anteilen vertreten sein. Dies kann erreicht werden, wenn der Fang die unterschiedlichen Aktivitätsgipfel aller Gruppen der Population umfasst. Für die EUGAL wird dies der Zeitraum von März (je nach Witterung Anfang oder Ende März) bis Oktober 2018 sein. Ab Juni können die Aktivitäten zur Umsetzung deutlich reduziert werden. Die rechtzeitige Umsetzung der trächtigen Weibchen bis Ende Mai hat Priorität, da der Abfang junger Zauneidechsen auf Grund der besseren Tarnung uneffizient ist. Fang, Handling, Unterbringung, Transport und Aussetzung der Tiere müssen so schonend wie möglich erfolgen. Ungeachtet der Fangmethode müssen die Eidechsen in die Hand genommen werden, Fingerfertigkeit und ein sensibler Umgang sind auch zur Vermeidung von Schwanzverlusten (die die Überlebenswahrscheinlichkeit reduzieren) wichtig. Schlüpflinge und hochträchtige Weibchen sind besonders empfindlich. Schlingenfänge gelten als die schonendste Fangmethode, sie werden typischerweise durch Handfänge ergänzt. Vor allem beim Kescher- und Handfang besteht für die Eidechsen Verletzungsgefahr. Gebietsweise kann auch der Einsatz von Fangzäunen mit Eimern sinnvoll sein; als alleinige Methode sind diese jedoch abzulehnen. Bekannt ist, dass solche Fallen häufig von Beutegreifern kontrolliert und „abgesammelt“ werden. Fallen sind daher ggf. zu sichern (Abdeckung) und so häufig zu kontrollieren bzw. leeren, dass Todesfälle nahezu ausgeschlossen werden können (mind. eine Kontrolle täglich). Stand: 13.06.2018 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Seite 17 von 32 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung Für die EUGAL werden nach derzeitiger Kenntnislage die folgenden Fangmethoden in Kombination vorgeschlagen: ▪ Schlingenfang (nur durch geschulte Experten durchzuführen), Hand- und Kescherfang ab Anfang des Umsetzungszeitraumes (März 2018). Zu der Zeit sind noch wenige Tiere unterwegs, die auf den gemähten Flächen voraussichtlich gut gefunden werden können. Für den Schlingen- und Kescherfang ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 3 Bundesartenschutz-Verordnung (BArtSchV) von den Verboten des § 4 Abs. 1 BArtSchV erforderlich. ▪ Fang mit Eimerfallen ab etwa Anfang Mai 2018. Zu der Zeit sind je nach Witterung alle Tiere aus den Winterquartieren hervorgekommen. Mit zunehmender Menge der Tiere und ggf. Aufwuchs der Vegetation wird es händisch schwieriger, der Tiere habhaft zu werden. Die Methode der Eimerfallen wird analog zu KÜHNEL (2011, 2014) angewandt. Maximal alle 10 m (bei sehr langen Abschnitten und je nach Geländebeschaffenheit auch in weiteren Abständen) werden Eimer als Fallen in den Boden eingegraben. Zum Schutz gegen Beutegreifer (vor allem Vögel) und Regen wird über den Eimerfallen in ca. 10 cm Höhe ein Sichtschutz angebracht. Die Eimer werden regelmäßig im täglichen Turnus kontrolliert. Die gefangenen Eidechsen werden an geeigneten Stellen innerhalb des Aussetzungsgebietes freigesetzt. Bei der hier abzufangenden Streckenlänge der geplanten EUGAL ist es nicht realistisch, auf der gesamten Strecke über den Sommer hinweg Eimerfallen zu unterhalten. Es wird vorgeschlagen, diese abschnittsweise einzusetzen, also jeweils über einen Zeitraum von 1-2 Wochen (auch abhängig von Witterung und Geländebedingungen) an einer Stelle aufzubauen und zu betreuen und dann in einen weiteren Abschnitt zu verbringen, um dort weiter zu fangen. Die restliche "eimerfreie" Strecke soll parallel dazu regelmäßig begangen werden, um hier ggf. händisch weitere Tiere umzusetzen. Abbildung 6: Eimerfallen an einem Fangzaun (Böhler & Naumann Landschaftsplanung GmbH 2017) Seite 18 von 32 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Stand: 13.06.2018 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung Der Fang von Reptilien ist grundsätzlich durch ausgewiesene Feldherpetologen mit einschlägiger Erfahrung im Eidechsenfang vorzunehmen. Im Rahmen größerer Projekte ist das Anlernen und Beteiligen von Helfern vertretbar. Die Leitung und Beaufsichtigung der Fangaktion obliegt dem Experten. Der Fang ist sorgfältig zu dokumentieren (Fangdatum, Fanggebiet, Besonderheiten). Eine Fotodokumentation ist empfehlenswert. Die Dokumentation dient auch der Festlegung des Abbruchs der örtlichen Umsetzungsmaßnahmen. Zwischenzeitige Rückgänge der Fänge oder zwischenzeitig fehlende Sichtungen sind normal und kein zwingender Hinweis darauf, dass die Population weitgehend abgefangen wurde. Sie können z. B. auch auf Störungen durch den Fang und Witterungseffekte zurückzuführen sein. Ein wichtiger Indikator für ein erfolgreiches Abfangen ist dagegen die Zusammensetzung der gefangenen Teil-Population (ausgewogenes Geschlechterverhältnis, hoher Anteil nicht geschlechtsreifer Tiere). Der Erfolg einer Fangaktion bzw. deren möglicher Abschluss ist durch Fachleute einzuschätzen und zu dokumentieren. Erst nach erfolgreichem Abfangen kann das Baufeld freigemacht bzw. mit dem Eingriff begonnen werden. 2.6 Arbeiten ab Baubeginn der EUGAL Der geplante Baubeginn der EUGAL liegt bei Mitte 2018. Das bedeutet, dass planmäßig mit den Gehölzfällungen im Arbeitsstreifen etwa ab September 2018 begonnen werden wird. Der Arbeitsstreifen sollte zu der Zeit weitestgehend von Zauneidechsen befreit sein. Da dies aufgrund der Flächengrößen, der Geländestruktur und des Zeitfensters nicht zu 100% gewährleistet werden kann und somit voraussichtlich Tiere im Arbeitsstreifen zurückbleiben und über ihr normales Lebensrisiko hinaus Gefährdungen ausgesetzt sind, wird speziell für die Baufeldräumung eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt (siehe Kapitel 8 im ASF zur Planfeststellung). Während der Bauarbeiten übernimmt die Ökologische Baubegleitung u. a. die folgenden Aufgaben zur fortlaufenden Sicherung der Eidechsenpopulationen: ▪ Kontrolle der Schutzzäune auf Funktionstüchtigkeit ▪ Kontrolle geöffneter Rohgräben / Baugruben im Bereich von Zauneidechsenhabitaten auf hineingefallene Tiere ▪ Entnahme ggf. noch im Arbeitsstreifen angetroffener Tiere, diese sind dem Baufeld zu entnehmen und an geeigneten Stellen außerhalb (Ausweichflächen, aufgewertete Randflächen) wieder auszusetzen ▪ Kontrolle der Ausweichflächen auf erfolgreiche Besiedlung / Umsetzung ▪ Veranlassung von Nachbesserungen der Ausweichflächen oder randlich aufgewerteter Ausweichhabitate, falls deutlich erkennbare strukturelle Defizite den Erfolg der Maßnahmen unterbinden ▪ Abstimmung und enger Kontakt zwischen Vorhabenträger / Baufirma und zuständigen Umweltbehörden vor Ort zur frühzeitigen Erkennung und Lösung von Problemen Stand: 13.06.2018 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Seite 19 von 32 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung 2.7 Zusammenfassende Darstellung / Maßnahmenblätter Im Folgenden werden die vorhergehend im Detail beschriebenen Maßnahmen zum Schutz der Zauneidechse zusammenfassend als Maßnahmenblätter dargestellt. Diese werden als Bestandteil der Gesamtplanung in den Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Planfeststellung (Teil D, Unterlage 12, Anhang 3) übernommen. Das gesamte vorliegende Maßnahmenkonzept wird ebenfalls als Bestandteil des ASF in die Unterlagen zum Planfeststellungsantrag aufgenommen. Die Maßnahmen entfalten ihre Wirkung innerhalb der Zauneidechsenhabitate auch auf dort vorkommende weitere Reptilien. Als europarechtlich geschützte Art ist hier die Schlingnatter zu nennen, die für den ASF betrachtungsrelevant ist (siehe Kapitel 6.3.1 im ASF zur Planfeststellung). Zudem proftieren die in LBP und UVP-Bericht zusätzlich betrachteten besonders geschützten Arten Blindschleiche, Ringelnatter und Waldeidechse von den Maßnahmen. In den Maßnahmenblättern werden daher alle innerhalb des Trassenkorridors nachgewiesenen Reptilien einbezogen. Die Nummerierung der Maßnahmen stammt aus der fortlaufenden Abfolge der Gesamtmaßnahmen im LBP (Unterlage 12, Anhang 3 zum PFV). Die Inhalte der Maßnahmenblätter entsprechen denen im LBP, da hier jedoch unterschiedliche Zielsetzungen vorliegen, wurde eine abweichende Darstellung gewählt. Tabelle 1: Maßnahmenblatt V-T3 A Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Schutzgut Tiere Maßnahme Nr. V-T3 A Schutzzäune für Reptilien Konflikt Gefährdung von Individuen der Reptilien durch die Bauarbeiten Baubedingte, temporäre Inanspruchnahme von Lebensräumen der Reptilien Arten: Zauneidechse, Schlingnatter (ASF); Blindschleiche, Ringelnatter, Waldeidechse (LBP) Maßnahmenbeschreibung Die Begleitung der Maßnahme durch eine ökologische Baubegleitung ist erforderlich. Nach Einrichtung der Ausweichhabitate und erster Vergrämungsmahd ist es noch vor der Eiablage der Reptilien (insbesondere Zauneidechse) geboten, Schutzzäune zwischen Arbeitsstreifen und Ausweichhabitat zu errichten. Die Schutzzäune verhindern die Rückwanderung bereits vergrämter Tiere und später auch der aktiv umgesetzten Tiere. Die Zäune sind grundsätzlich etwa 10 cm tief einzugraben und müssen mindestens 50 cm hoch sein. Ebenso dürfen Reptilien sie nicht überklettern können, dies ist nur bei glatten Oberflächen wie z. B. bei Kunststoffplanen gegeben. Beiderseits des Zaunes ist ein 1 m breiter Pflegestreifen anzulegen. Dieser ist in der Vegetationsperiode regelmäßig alle ein bis zwei Monate zu mähen, oder es ist durch andere Maßnahmen (z. B. Sand-, Kies- oder Hackschnitzelbett) zu gewährleisten, dass keine Vegetation den Zaun berührt. Um zu überprüfen, ob die Schutzzäune ihre Funktion erfüllen, sind mindestens alle 14 Tage Kontrollen durch die ÖBB erforderlich. Bei der Eingriffsflache wie der Aussetzungsflache für umgesiedelte Eidechsen müssen die Zäune von einer Seite her übersteigbar sein und von der anderen Seite aus eine Barriere darstellen. Bei der Eingriffsflache dürfen die Eidechsen nicht hineinwandern können, aber Tiere, die sich noch in der Eingriffsfläche befinden, müssen herauskönnen. Bei den Aussetzungsflächen ist es genau umgekehrt. Seite 20 von 32 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Stand: 13.06.2018 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Schutzgut Tiere Maßnahme Nr. V-T3 A Schutzzäune für Reptilien Die Zäune sind in diesen Fällen etwas schräg aufzustellen. Auf der Seite, die übersteigbar sein soll, ist alle 5- 10 m ein kleiner Erdwall, der kegelförmig bis an die Zaunoberkante reichen muss, anzuschütten. Alternativ können unter dem Zaun Fangeimer eingesetzt werden, die außerhalb des Zauns geöffnet und mit einer Ausstiegsrampe versehen sind: Lage der Maßnahme Lage und Länge der erforderlichen Schutzzäune sind in Tabelle 4 dieses Konzepts aufgelistet. Die Zäune sind in Anlage 2 dieses Konzepts und in Plananlage 12.2.3 des LBP zur Planfeststellung (Teil D, Unterlage 12) dargestellt. Ziel der Maßnahme Vermeidung von Individuenverlusten Tabelle 2: Maßnahmenblatt V-T3 B Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Schutzgut Tiere Maßnahme Nr. V-T3 B Maßnahmen zum Schutz von Reptilien Konflikt Baubedingte, temporäre Inanspruchnahme von Lebensräumen der Reptilien Gefährdung von Individuen der Reptilien durch die Bauarbeiten Arten: Zauneidechse, Schlingnatter (ASF); Blindschleiche, Ringelnatter, Waldeidechse (LBP) Maßnahmenbeschreibung Die Begleitung der Maßnahme durch eine ökologische Baubegleitung ist erforderlich. Strukturelle Vergrämung: Etwa ab Januar 2018 sollen die innerhalb des Arbeitsstreifens gelegenen Habitate der Zauneidechse und ggf. weiterer Reptilien durch gezielte Pflege unattraktiv gestaltet werden, so dass die Tiere in umgebende Flächen abwandern (auch in die speziell angelegten Ausweichflächen - siehe dort). Dazu ist eine Mahd der Flächen vorzusehen. Wichtig ist hierbei, dass der Schnitt möglichst kurz erfolgt, damit den Tieren keine Versteckmöglichkeiten übrigbleiben. Das Grubbern oder Fräsen ist zu unterlassen, da es unterirdisch versteckte Tiere schädigen kann. Das Mahdgut muss nach dem Schnitt vollständig von der Fläche entfernt werden, um Reptilien keine weiteren Verstecke zu belassen. Alle sonstigen Versteckmöglichkeiten (Stein-, Reisighaufen, liegendes Totholz, Streuauflagen usw.) sollen innerhalb der Aktivitätszeit sensibel entfernt werden, um eine aktive Flucht zu ermöglichen. Spätestens Mitte März muss der erste Mahddurchgang durchgeführt sein, da dann die Brutzeit der Heidelerche als weiterer Besiedler der offenen und halboffenen Biotope beginnt. Es ist sinnvoll, nach Möglichkeit eine angepasste Pflege über den Sommer fortzuführen. Dies erfordet jedoch unbedingt die intensive Kontrolle der Bereiche durch die ÖBB. Flächen, in denen Reptiliengelege oder Vogelbruten zu finden sind, dürfen während der Brut bzw. Aufzucht der Tiere auf keinen Fall gemäht werden, da Eier und Jungtiere Stand: 13.06.2018 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Seite 21 von 32 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Schutzgut Tiere Maßnahme Nr. V-T3 B Maßnahmen zum Schutz von Reptilien nicht fluchtfähig sind und zu Tode kommen würden. Dem entsprechend kann eine durchgängige Mahd nur auf solchen Flächen erfolgen, die durch die ÖBB freigegeben werden. Nach Ende der Vogelbrut (je nach Witterung etwa Mitte August) kann ggf. eine flächige Mahd wiederaufgenommen werden. Es ist jedoch immer noch auf mögliche späte Gelege der Reptilien zu achten. Umsetzung von Reptilien: Bei der Umsetzung muss es das Ziel sein, so viele Tiere wie möglich bzw. einen möglichst hohen Anteil des Bestandes (> 80 %) zu fangen. Alle Altersklassen und Geschlechter sollten in repräsentativen Anteilen vertreten sein. Dies kann erreicht werden, wenn der Fang die unterschiedlichen Aktivitätsgipfel aller Gruppen der Population umfasst. Für die EUGAL wird dies der Zeitraum von März (je nach Witterung Anfang oder Ende März) bis Oktober 2018 sein. Ab Juni können die Aktivitäten zur Umsetzung deutlich reduziert werden. Die rechtzeitige Umsetzung der trächtigen Weibchen bis Ende Mai hat Priorität, da der Abfang junger Zauneidechsen auf Grund der besseren Tarnung ineffizient ist. Zu Methoden und Vorgehensweise des Fangs und der Umsetzung sei hier auf die ausführlichen Erläuterungen im Kapitel 2.5.2 verwiesen. Erst nach erfolgreichem Abfangen kann das Baufeld freigemacht bzw. mit dem Eingriff begonnen werden. Aufwertung angrenzender Lebensräume: In relevanten Bereichen im Umfeld von Reptilienhabitaten sind gerodete Wurzelstubben seitlich außerhalb der Arbeitsflächen zu lagern, da diese einen idealen Lebensraum für viele Kleinstlebewesen als Nahrung der Reptilien bieten bzw. auch als Versteck dienen können. Ggf. kann in solchen Bereichen auch ein Gehölzrückschnitt zur Förderung der Besonnung erfolgen. Damit werden zunächst an bekannte Habitate angrenzende Strukturen aufgewertet, um die für den Zeitraum der Bauarbeiten vergrämten oder umgesetzten Reptilien aufnehmen zu können. Die zusätzliche Einrichtung neuer Habitate ist jedoch erforderlich (siehe CEF-Maßnahme). Während der Bauarbeiten wird der Reptilienschutz durch die ÖBB u. a. durch die folgenden Maßnahmen kontinuierlich gewährleistet: ▪ Kontrolle der Schutzzäune auf Funktionstüchtigkeit ▪ Kontrolle geöffneter Rohgräben / Baugruben im Bereich von Reptilienhabitaten auf hineingefallene Tiere ▪ Entnahme ggf. noch im Arbeitsstreifen angetroffener Tiere, diese sind dem Baufeld zu entnehmen und an geeigneten Stellen außerhalb (Ausweichflächen, aufgewertete Randflächen) wieder auszusetzen ▪ Kontrolle der Ausweichflächen auf erfolgreiche Besiedlung / Umsetzung ▪ Veranlassung von Nachbesserungen der Ausweichflächen oder randlich aufgewerteter Ausweichhabitate, falls deutlich erkennbare strukturelle Defizite den Erfolg der Maßnahmen unterbinden ▪ Abstimmung und enger Kontakt zwischen Vorhabenträger / Baufirma und zuständigen Umweltbehörden vor Ort zur frühzeitigen Erkennung und Lösung von Problemen Lage der Maßnahme Die Lage der erforderlichen Maßnahmenbereiche ist in Anlage 2 dieses Konzepts und in Plananlage 12.2.3 des LBP zur Planfeststellung (Teil D, Unterlage 12) dargestellt. Ziel der Maßnahme Vermeidung von Individuenverlusten Verminderung von temporärem Lebensraumverlust Seite 22 von 32 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Stand: 13.06.2018 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt Brandenburg Europäische Gas-Anbindungsleitung Tabelle 3: Maßnahmenblatt A-CEF 3 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Schutzgut Tiere Maßnahme Nr. A-CEF 3 CEF-Maßnahmen für Reptilien Konflikt Baubedingte, temporäre Inanspruchnahme von Lebensräumen der Reptilien Arten: Zauneidechse, Schlingnatter (ASF); Blindschleiche, Ringelnatter, Waldeidechse (LBP) Maßnahmenbeschreibung Die Begleitung der Maßnahme durch eine ökologische Baubegleitung ist erforderlich. Zunächst ist es im Rahmen der Bauarbeiten grundsätzlich vorzusehen, dass vorhandene offene oder halboffene Flächen im direkten Umfeld verlustiger Reptilienhabitate und außerhalb des geplanten Arbeitsstreifens derart aufgewertet werden, dass ihre Kapazität, temporär für die Dauer der Bauarbeiten mehr Tiere zu beherbergen, angehoben wird. Falls im direkten Umfeld durch die Bauarbeiten betroffener Habitate keine offenen oder halboffenen geeigneten Flächen als Ausweichhabitate für Reptilien vorhanden sind, sind entsprechende Bereiche in ausreichender Größe zu entwickeln. Die hierfür erforderlichen Flächen wurden anhand der vorliegenden Kartierergebnisse und der Einschätzung der dort vorliegenden Habitatstrukturen ausgewählt. Alle gewählten Flächen sind derzeit von dichtem Wald bestanden und daher bisher nicht oder nur randlich durch die Zauneidechse besiedelbar. Die Flächen liegen in unmittelbarer Nähe oder sogar direkt angrenzend an besetzte Habitate, so dass die Tiere diese auf kurzem Wege zur Neubesiedlung auch selbständig erreichen können. Die Herrichtung der Flächen durch das Ausbringen von Stubben und die sonstige Gestaltung soll durch Fachpersonal (Ökologische Baubegleitung) beaufsichtigt werden. Detaillierte Anforderungen an die Gestaltung der Flächen sind in Kapitel 2.2 dargestellt. Die Maßnahmenflächen sind in den Folgejahren während der Bauphase jeweils zweimalig während der Aktivitätszeit der Zauneidechse zu kontrollieren. Lage der Maßnahme Die herzurichtenden Ausweichflächen sind in Tabelle 5 dieses Konzepts aufgelistet. Zudem sind sie in Anlage 2 dieses Konzepts und in Plananlage 12.2.3 des LBP zur Planfeststellung (Teil D, Unterlage 12) dargestellt. Ziel der Maßnahme Verminderung von temporärem Lebensraumverlust Erhalt der ökologischen Funktion der Habitate im Raum Verhinderung von Auswirkungen auf Populationsebene Stand: 13.06.2018 Teil D – Unterlage 11.2.1 Maßnahmenkonzept Zauneidechse Seite 23 von 32 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
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